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Wahljahr 2023 im Überblick
Wahljahr 2023 im Überblick #Berlin #Bayern #Bremen #Hessen #Landtagswahl #Bügerschaftswahl #Abgeordnetenhauswahl #Politik
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Kleine Ergänzung: Rechte, Konservative und Neoliberale bitte kicken.
Wahltermine (D) 2023
Was Söder kann, kann ich auch.
(Wahlalter in Klammern.)
12. Februar: Wahl zum Abgeordnetenhaus, Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin (18)
14. Mai: Bürgerschaftswahl in Bremen (16)
14. Mai: Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein (16)
8. Oktober: Landtagswahl in Bayern (18)
Herbst (Datum noch unbekannt): Landtagswahl in Hessen (18)
Wie immer gilt: Rechte und Konservative bitte kicken. Und ja, das ist relevant, insbesondere in den Länderparlamenten (alle o.g. Wahlen außer SH):
Denn die Union hat momentan mit ihren Regierungsbeteiligungen die Mehrheit im Bundesrat und blockiert damit wichtige progressive Gesetzesvorhaben (z.B. das Bürgergeld in der vom Bundestag beschlossenen Fassung, garantiert auch Sachen wie das Selbstbestimmungsgesetz, die geplante Reform des Einbürgerungsrechts usw., wo die FDP dann nur zu gerne "nachgibt", um sich als versöhnende Kraft zu präsentieren der Union an den Hals zu werfen).
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Neben den viel wichtigeren organisatorischen Problemen: Es würde übrigens auch bedeuten, dass der reguläre Wahltermin künftig immer im Februar läge – und damit der bundesdeutsche Wahlkampf an den Glühweinbuden stattfände. Da sitzt man unterm Weihnachtsbaum und plötzlich klingelt Knecht Ruprecht Fritze Merz und will dir sein Programm erklären!
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Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler warnt eindringlich vor einem zu frühen Termin für die Neuwahl des Bundestages.
���Ich kann nur raten, besonnen an das Thema heranzugehen, auf Fachleute zu hören und jetzt nicht in einen Sofortismus bei der Feststellung des Wahltermins zu verfallen”, sagte Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. “Es geht um die Sicherstellung der Qualität demokratischer Wahlen in Deutschland. Das ist ein hohes Gut, und ich möchte nicht, dass die Wahl am Ende wiederholt werden muss.” Natürlich…
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Deutschland im Papierstau: Wie Bürokratie, politische Eitelkeiten und das letzte Aufbäumen der Ampel-Koalition das Land in die Groteske führen #Papier #Wahltermin
Willkommen im Land der Umlaufmappen, der komplizierten Antragsverfahren, der Fax-Nachrichten und der endlos verschobenen E-Akten. Hier, wo die Bürokratie blüht wie sonst nur die Heide in der Lüneburger Landschaft, hat die Bundeswahlleiterin in einem Brief an den Kanzler verkündet, dass ein früher Wahltermin womöglich an einem unüberwindbaren Hindernis scheitern könnte – am Papiermangel. Ja,…
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Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich nach dem Aus seiner Ampelkoalition zu Gesprächen über einen Termin für eine Neuwahl bereit erklärt. [...]
"Ich habe bereits am Mittwochabend angekündigt, dass ich zügig Neuwahlen in Deutschland ermöglichen möchte, damit nach dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition bald Klarheit herrscht. Über den Termin sollten wir möglichst unaufgeregt diskutieren", sagte Scholz.
Gut wäre es nach seinen Worten, wenn nun im Bundestag "unter den demokratischen Fraktionen eine Verständigung darüber erreicht wird, welche Gesetze noch in diesem Jahr beschlossen werden können", so Scholz. Er sagte: "Diese Verständigung könnte dann auch die Frage beantworten, welcher Zeitpunkt dann der Richtige ist, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, auch im Hinblick auf den möglichen Neuwahltermin." Der Wahltermin sei kein rein politisch festzusetzendes Datum. Er müsse auch den Anforderungen der Bundeswahlleiterin genügen, um eine ausreichende Zeit für die Organisation einer fairen und demokratischen Wahl zu berücksichtigen.
Die Bundeswahlleiterin, Ruth Brand, hatte zuvor in einem Brief an Scholz auf die Herausforderungen hingewiesen, die eine Neuwahl bereits im Januar oder Februar des kommenden Jahres mit sich bringen würde. Bei einer vorgezogenen Wahl handele es sich grundsätzlich um eine "reguläre" Bundestagswahl, nur mit verkürzten Fristen, schreibt Brand. Dies stelle für alle Beteiligten wie Wahlorgane, Länder und Gemeinden aufgrund des begrenzten zeitlichen Rahmens eine große organisatorische Herausforderung dar.
die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl essentiell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie ist, ist es erforderlich, den Zeitraum der 60 Tage ab Ablösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können", führt Brand aus. [...]
[...]
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Interviews, Razzien und Wahltermine. 🎮 - Verbreite diesen Link und ärgere Faeser: https://t.me/martinsellnerIB
M.S.: »Interviews, Razzien und Wahltermine. 🎮 Verbreite diesen Link und ärgere Faeser: https://t.me/martinsellnerIB http://dlvr.it/TDRTSQ « @MSLive_aut
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Bürgermeister Diblik tritt wieder an
Bürgermeister Diblik tritt wieder an (Archivbild: pm) Billigheim. (pm) Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik im Alten Rathaus Billigheim den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer. Fragen aus der Bürgerschaft wurden vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Nutzung des Pfarrsaals in Katzental nach einem möglichen Kauf durch die Gemeinde durch die bisherigen Nutzer im Sinne des gesellschaftlichen Lebens vor Ort wie bisher fortgeführt wird, neuralgische Punkte bei Starkregenereignissen festgelegt sind und eine künftige Sanierung der Schefflenztalstraße (L 526) sich in Abstimmung mit dem Land als Straßenbaulastträger befindet. Die Anregungen, eine verbesserte fußläufige Erreichbarkeit des ALDI-Marktes ebenso zu überprüfen wie den Rückschnitt der Weide am Schlossparkteich wurden von ihm aufgenommen. Danach stand der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Brentanostraße 12 (Kindergarten und Pfarrsaal) auf der Tagesordnung. Im Kindergarten St. Katharina in Katzental stehen Investitionen an, um die Zukunftsfähigkeit des Kindergartens zu sichern. Hierzu sieht es die Gemeinde Billigheim als sinnvoll an, das entsprechende Grundstück sowie Gebäude von bisherigen Eigentümer, der katholischen Kirchengemeinde zu erwerben. Aufgrund der räumlichen Situation empfiehlt sich hierbei der Erwerb des gesamten Gebäudekomplexes. Dies umfasst neben dem Kindergarten auch den Pfarrsaal. Gespräche über den Kauf wurden mit der Verrechnungsstelle Obrigheim geführt und es konnte ein Kaufangebot von 270.000 € verhandelt werden, wobei der Verkaufserlös laut Verrechnungsstelle vor Ort Verwendung finden wird. Nach dem Erwerb ist geplant, dass die Nutzung der genannten Räumlichkeiten wie bisher gewährleistet ist. Der Gemeinderat beschloss den Erwerb des Gebäudes und Grundstücks Brentanostraße 12 Flst. 3122, zum Preis von 270.000 € zzgl. Grunderwerbs- und Notarkosten, wobei der Eigentumsübergang schnellstmöglich, frühestens aber zum 01.01.2025, erfolgen soll. Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes erklärte der Bürgermeister, dass er sich bei der Bürgermeisterwahl 2025 erneut bewerben werde und übergab daher den Vorsitz für die diesbezüglichen Tagesordnungspunkte an seine 1. Stellvertreterin Frau Eva-Maria Grimm. Abonnieren Sie kostenlos unseren NOKZEIT-KANAL auf Whatsapp. Weiter wurde die Bildung der Wahlbezirke und Festlegung der Wahlräume für die Bürgermeisterwahl 2025 behandelt. Folgende Wahlbezirke und Wahlräume wurden durch den Gemeinderat festgelegt: - 01 Allfeld, Mehrzweckhalle, Höchstberger Straße 20 - 02 Billigheim, Rathausfoyer, Sulzbacher Straße 9 - 03 Katzental, Pfarr- und Gemeindesaal, Brentanostraße 12 - 04 Sulzbach, Foyer Sport- und Festhalle, Dallauer Straße 2 - 05 Waldmühlbach, Dorfgemeinschaftshaus, Kastanienstraße 6 Danach wurde die Festsetzung des Wahltermins und Stichwahltermins für die Bürgermeisterwahl 2025 thematisiert. Gemäß Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen. Bei der Festlegung des Wahltags ist gleichzeitig auch der Tag der etwaigen Stichwahl zu bestimmen. Der Gemeinderat beschloss, den Wahltag der Bürgermeisterwahl 2025 auf Sonntag, den 19. Januar 2025 und eine etwa notwendig werdende Stichwahl auf Sonntag, den 02. Februar 2025 festzusetzen. Im Anschluss ging es um die Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2025. Da Martin Diblik wieder antritt, kann er dem Ausschuss nicht angehören, daher wählte der Gemeinderat Michael Hany zum Vorsitzenden und Nico Fischer zum Stellvertreter. Beisitzer sind Thomas Blum, Daniel Fichter und Urban Fuchs, Stellvertreter sind Torsten Heininger, Katharina Neuberger und Rolf Nohe. Als nächstes wurde über die Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2025 entschieden. Die Einreichungsfrist von Bewerbungen beginnt am Samstag, den 09. November 2024 erfolgt. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl wurde vom Rat auf Montag, den 23. Dezember 2024, 18:00 Uhr, festgesetzt. Die Kapitalerhöhung der Gemeinde Billigheim an der Neue Energie Billigheim GmbH & Co. KG war anschließend Gegenstand der Beratungen. Im Gesellschaftsvertrag waren die Kommanditeinlagen bisher wie folgt verteilt: 99.000 € ZEAG Energie AG (99 %) und 1.000 € durch die Gemeinde Billigheim (1 %) Die Kommanditisten sind entsprechend dem Anteil ihrer jeweiligen Kommanditeinlage am Kommanditkapital am Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Zur Finanzierung der PV-Anlage hat die ZEAG Energie AG ein kurzfristiges Gesellschafterdarlehen gewährt. Bei einer Investitionssumme von 8.200.000 € soll jetzt eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 3.280.000 € (40 % Eigenkapital, 60 % Fremdkapital) erfolgen. Bei einer quotalen Erhöhung würden insgesamt folgende Beträge in die Gesellschaft eingebracht werden: 3.247.200 € durch die ZEAG Energie AG (99 %) und 32.800 € durch die Gemeinde Billigheim (1 %). Der Gemeinderat beschloss, die Kapitalerhöhung i.H.v. 31.800,00 € der Gemeinde Billigheim an der Neue Energie Billigheim GmbH & Co.KG durchzuführen. Ebenfalls wurde für die Neue Energie Billigheim GmbH & Co KG über die Zustimmung zur Aufnahme des weiteren Gesellschafters "BürgerEnergiegenossenschaft Bauland eG" (BEG) und den Beitritt der Gemeinde Billigheim zur "BürgerEnergiegenossenschaft Bauland eG" beraten. Die Freiflächenphotovoltaik-Anlage im Gewann „Büchlein“, Gemarkung Waldmühlbach wird ist im Juni 2024 ans Netz gegangen. Gebaut wurde die Anlage von der Neue Energie Billigheim GmbH & Co. KG (NEB). Das gemeinsame Modell sieht vor, dass sich die Bürgerschaft an diesen Anlagen beteiligen kann. Dies geschieht im Rahmen einer B. Die Bürgerenergiegenossenschaft kauft Anteile an der NEB und damit an der Freiflächenphotovoltaik-Anlage. Hierfür ist vorab die Zustimmung der Gemeinde Billigheim erforderlich. Es ist bekannt, dass der bürokratische Aufwand für Gründung und Prüfung einer solchen Genossenschaft relativ hoch ist und auch die Prüfungskosten die Rentabilität für die Genossen negativ beeinflussen. Es wäre daher sinnvoll, interkommunal zu agieren, d.h. größere Genossenschaften zu gründen oder existierenden Genossenschaften beizutreten. Hierzu wurden Gespräche mit umliegenden Gemeinden geführt, mit dem Ergebnis, dass anstelle einer gemeinsamen Neugründung der Beitritt an existierende Genossenschaften bevorzugt wird. Die Gemeinde Roigheim ist zwischenzeitlich der BürgerEnergiegenossenschaft Bauland beigetreten, welche sich somit auf die Städte und Gemeinden Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Roigheim, Rosenberg und Seckach erstreckt. Die BEG Bauland würde die Bürgerschaft unserer Gemeinde zu Informationsveranstaltungen einladen, in der die Möglichkeit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen erläutert wird. Der Gemeinderat beschloss, der Aufnahme des weiteren Gesellschafters „BEG Bauland eG“ in die Neue Energie Billigheim GmbH & Co KG zuzustimmen. Außerdem wurde der Beitritt der Gemeinde Billigheim bei der „BürgerEnergiegenossenschaft Bauland eG“ beschlossen. Des Weiteren stand die Bezuschussung von anstehenden Ortsjubiläen auf der Tagesordnung. Aufgrund des bevorstehenden 1250-jährigen Jubiläums des Ortsteils Sulzbach im kommenden Jahr, soll eine Entscheidung über die Bezuschussung dieser Festlichkeiten getroffen werden. Ein vielseitiges und attraktives Programm, welches die gesamte Bürgerschaft zum Mitfeiern einlädt, befindet sich bereits in fortgeschrittener Planung durch die Sulzbacher Vereine. Im Jahr 2030 steht ebenso das 1250-jährige Jubiläum des Ortsteils Allfeld an, so dass hier ebenfalls bereits eine Bezuschussung in Aussicht gestellt werden könnte. Da von ähnlichen Grundkosten auszugehen ist, wird vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des dann zuständigen Gemeinderates vorgeschlagen, denselben Betrag anzusetzen. Der Gemeinderat beschloss, jeweils 15.000 € als Unterstützung für die o.g. Ortsteiljubiläen im Jahr 2025 (Sulzbach) und 2030 (Allfeld) zur Verfügung zu stellen und in den jeweiligen Haushaltsplänen für die Jubiläen einen Betrag in Höhe von 20.000 € einzustellen. Im Anschluss wurde über den Antrag nach den Vereinsförderrichtlinien: Zuschuss 75-jähriges Jubiläum VDK-Ortsverband Waldmühlbach beraten. Der VDK-Ortsverband beantragte einen Zuschuss im Sinne der Vereinsförderrichtlinien zum 75-jährigen Bestehen des VDK-Ortsverbandes Waldmühlbach. Die Vorgabe, eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen wird erfüllt, da eine Jubiläumsfeier für Sonntag, den 22.09.2024 im Dorfgemeinschaftshaus in Waldmühlbach stattfinden wird. Der Gemeinderat beschloss, dem VDK-Ortsverband Waldmühlbach zum 75-jährigen Jubiläum eine freiwillige Jubiläumsgabe in Höhe von 375 € zu gewähren. Nachfolgend wurde der Spendenannahme in Höhe von 1.485,04 € durch den Gemeinderat zugestimmt und hierfür gedankt. Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die im Amtsblatt veröffentlichte Verzögerung bei der Fertigstellung der Schultreppe im Ortsteil Billigheim. Zudem bedankte sich der Vorsitzende sehr bei den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Kinderferienprogramme und den Mitarbeiterinnen der gemeindlichen Sommerferienbetreuung für Ihren Einsatz in unserer Gemeinde. Aus der Mitte des Rates wurde die gemeindliche Grünpflege thematisiert und angeregt, auf den Verzicht von Elterntaxis auf dem Schulweg hinzuweisen. Zudem wurde angeregt, darauf hinzuweisen, private Mähroboter aus Gründen des Tierschutzes nachts abzuschalten. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Informationen zur OB Wahl am 15 - 09 - 2024 September
Informationen zur OB Wahl am 15 - 09 - 2024 September Für Schwetzingen ist 2024 ein Superwahljahr. Nach der Europa- und Kommunalwahl steht am Sonntag, 15. September, die Wahl zum/zur Oberbürgermeister/in an. Wahlberechtigt sind alle in Schwetzingen wohnhaften Deutschen und EU-Bürger/innen ab 16 Jahre, die entweder zum Wahltag seit mindestens drei Monaten in Schwetzingen wohnen oder ehemalige Schwetzinger, die vor Ablauf von drei Jahren bis zum Wahltag wieder in die Stadt zurückziehen. Wahlbenachrichtigungen ab 19. August – Versand der Briefwahlunterlagen ab 26. August Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten ab Montag, 19. August, per Post zugestellt. Am gleichen Tag tagt der Gemeindewahlausschuss und beschließt über die zur Wahl zugelassenen Kandidaten. Da erst danach die Stimmzettel in der Druckerei hergestellt werden können, findet der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 26. August statt, also rund drei Wochen vor dem Wahltermin. Das Wahlamt bittet daher alle Wahlberechtigten, die aufgrund ihrer Abwesenheit zwischen dem 26. August und dem Wahltermin am 15. September sehr frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen benötigen, diese zur Sicherheit ab Dienstag, 27. August, persönlich im Wahlamt der Stadt Schwetzingen in der Zeyherstraße 1 abzuholen. Die Stimmzettel gibt es bei dieser Wahl erst am 15. September vor Ort im Wahllokal. Welches Wahllokal das Richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Diese sollte daher aufbewahrt und zur Wahl mitgebracht werden. Öffentliche Kandidatenvorstellung am 9. September im Lutherhaus Am Montag, 9. September, wird es um 18 Uhr eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl im Lutherhaus geben. Dort werden sich die Kandidaten persönlich den Schwetzinger Bürgern präsentieren. Moderiert wird die Veranstaltung von der Schwetzinger Zeitung. Ansprechpartner im Wahlamt der Stadt Schwetzingen in der Zeyherstraße 1 ist Matthias Jäkel. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer (06202) 87-241 und per Mail unter [email protected] Hier ist auch Ihr Werbeplatz. Werbeplatz für Wohnmobil Händler: ihre.wohnmobil-werbung.de tvueberregional.de/wohnmobil-werbung https://wohnmobil-werbung.de/ Besuchen Sie unsere Seiten von TVueberregional Onlinezeitung und Onlinefernsehen Bekanntmachungen für Gewerbe und Veranstaltung https://blaulicht.tvueberregional.de/ https://tvueberregional.de/ veranstaltung.tvueberregional.de kraichgau.tvueberregional.de youtube.tvueberregional.de videokassetten-retten.tvueberregional.de Mit den besten Empfehlungen Ihr TVüberregional Team. Für Sie unterwegs! Auf Augenhöhe der Bürger - für die Bürger. Unzensiert berichten. Beispiele: https://youtu.be/ZSkb7tqjHhA?si=N4fhYPuUnYRnPyJW https://youtu.be/OVLA2owpxWc?si=LZKtV4EisyvpJM7j https://youtu.be/JfqX_Tf0x5Y?si=PJ_MmGu77Pi9rURU https://youtu.be/lKIvtjS0Fek?si=j-AVQIUs3EZFn_5R Lesen Sie den ganzen Artikel
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Ehrlich, jetzt mal eine Frage zum Ablauf der Europawahl in Stadt Ennepetal, vom Reglement her.
Normalerweise muß man von der EuroWahlO her, sechs Monate vor dem Wahltermin, in einer Stadt die Wahlbeobachter ernennen und vereidigen, die für die Europawahlkomission der EU die Beobachtungen machen und beim Ablauf kontrollieren und beim Auszählen dabei sind.
In den letzen 20 Jahren war das immer so gewesen, erst hat der WDR die Menschen gesucht per Radio und zusammengestellt.
Dann RADIO EN.
Am Ende per öffentlichem Ausschreibungstermin in Westfalenpost und Westfälischer Rundschau und öffentlichem Aushang im Ennepetaler Rathaus und dem Kreishaus Schwelm.
Jetzt wurde ja die Europawahl verschoben wegen Corona - Pandemie.
Vom 15.03.2024 auf den 09.06.2024
Demnach hätte das beschriebene 6 Monate vorher stattfinden müßen !
UND DAS HAT ES NICHT !
Demnach darf von der EuroWahlO, gar keine Europawahl stattfinden in Ennepetal.
WEIL ES EIN VERSTOß GEGEN DIE EUROPÄISCHE WAHLORDNUNG DARSTELLT KEINE BEOBACHTER ENANNT ZU HABEN IM GENANNTEN ZEITRAUM 6 MONATE VORHER !
Daher informiere ich schon mal dahingehend die Bürgerinnen und Bürger in Ennepetal, das die gesamte EUROPAWAHL GAR NICHT STATTFINDEN DARF IN ENNEPETAL !
Ich werde schon mal NICHT WÄHLEN gehen, weil es ILLEGAL IST IN ENNEPETAL !
Machen sie es gut.
GEZ.: UHR / FLETCHER
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Desinformationskampagnen aus China
Der Bericht, dass China angeblich Wahlen stört und manipuliert, indem es KI-generierte Inhalte zur Verbreitung von Desinformationen nutzt, sollte keine Überraschung sein. China hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass es in der Lage ist, Taktiken der Cyberkriminalität für seine wirtschaftlichen und politischen Zielsetzungen zu nutzen. Adam Marrè, Chief Information Security Officer bei Arctic Wolf und ehemaliger FBI-Agent für Cybersecurity, ordnet diese Erkenntnisse und die aktuelle Lage ein: Der Einsatz von KI zur Störung oder Beeinflussung von Wahlen ist daher eine logische Erweiterung des chinesischen Staatsapparats, wie wir an den jüngsten Details zu iSoon und APT31 gesehen haben. Diese Entwicklung bestätigt erneut die beunruhigende Realität, der wir uns schon seit einiger Zeit gegenübersehen: Die aktuelle weltweite Wahlperiode wird zu einem noch nie dagewesenen digitalen Schlachtfeld, auf dem KI-Tools zum Einsatz kommen, die Fake-Inhalte erzeugen und verbreiten können – eine Herausforderung, auf die wir alarmierend wenig vorbereitet sind. China will Wahlen manipulieren Eine Umfrage zum Thema Cybersicherheit bei Wahlen hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Führungskräfte in den US-Bundesstaaten und -Kommunen Fehlinformationskampagnen als ihre größte Sorge ansehen. Angesichts des globalen Ausmaßes der Wahlen in diesem Jahr, darunter entscheidende Abstimmungen in den USA, der EU und Teilen von Deutschland, in Großbritannien, Indien und Südkorea ist das strategische Interesse von Nationen wie China an der Destabilisierung und Beeinflussung wichtiger demokratischer Prozesse nicht zu übersehen. Cybersicherheitsexperten warnen seit langem vor den Risiken, die von KI-generierten Inhalten und deren Potenzial zur Beeinflussung von Wählermeinungen ausgehen. Die Bedrohung wird verstärkt durch die Fähigkeit von Gegnern wie China, irreführende und manipulierte Informationen durch ausgeklügelte Falsch- und Desinformationskampagnen zu verbreiten. Die Fähigkeit der Bedrohungsakteure, überzeugende Inhalte zu erstellen und sie schnell über digitale Plattformen zu verbreiten, unterstreicht eine dringende Notwendigkeit: die Erhöhung unserer kollektiven Wachsamkeit im Bereich der Cybersicherheit und eine bessere Überprüfung unserer Informationsquellen, um falsche Inhalte zu erkennen und die Abwehrmaßnahmen sowie die Ausweitung der Cybersicherheitsaufklärung unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Solche Schritte sind angesichts nahender Wahltermine von entscheidender Bedeutung, um die Verteidigung gegen diese Bedrohungen zu verstärken. Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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