#Verwaltungsgericht Osnabrück
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Verwaltungsrichter gegen Tierwohl
Verwaltungsrichter gegen Tierwohl. VG #Osnabrück bestätigt eigene Rechtsprechung zu #Tiertransporten nach #Marokko und lässt keine Prüfung zu (Az. 2 A 201/23)
Per Erlass wollte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Bündnis’90/Grüne) verhindern, dass weiter Rinder aus dem Bundesland nach Marokko transportiert werden. Vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht ist sie damit jetzt zum dritten Mal gescheitert. Die taz berichtet heute: “Keine Chance für Niedersachsens Landwirtschaftsministerin: Seit ihrem Amtsantritt sucht ihr Ministerium…
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#Landkreis Emsland#Marokko#Miriam Staudte#Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht#qualvoll#Rinder#Tiertransport#Tierwohl#Verwaltungsgericht Osnabrück#Weisung
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Es gibt auch deutsche Richter, die keineswegs ins Horn der politisch Herrschenden blasen und anständige Rechtspflege betreiben. Hier: das Verwaltungsgericht Osnabrück. Verweisung an das Bundesverfassungsgericht wegen den RKI-Files.
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#Ausgangssperre#Boehme-Neßler#Bundesverfassungsgericht#BVerfG#DIVI#einrichtungsbezogeneImpfpflicht#homburgshintergrund#Impfpflicht#Infektionsgeschehen#Intensivstationen#LarsSchaade#LotharWieler#PCR-Test#RalfLudwig#RKI#RobertKoch-Institut#StefanHomburg#VerwaltungsgerichtOsnabrück#VGHMannheim
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Corona-Urteil von Osnabrück: „Das alleine hätte noch vor einem Jahr (…) die Richter in die Querdenker-Ecke gestellt“
NachDenkSeiten: »Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte vergangene Woche Teile des Infektionsschutzgesetzes als möglicherweise verfassungswidrig und die Unabhängigkeit des RKI als fraglich bezeichnet – auch unter Berufung auf die RKI-Protokolle. Kann das Urteil und der Verweis der Sache ans Bundesverfassungsgericht den verantwortungslosen Widerstand gegen die Corona-Aufarbeitung schwächen? Ein Kommentar von Tobias Riegel. Das VerwaltungsgerichtWeiterlesen http://dlvr.it/TD5P3h «
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Der Vorsitzende Richter der 3. Kammer im Verwaltungsgericht Osnabrück sollte dringend erfahren, daß wir vom @ZAAVV2021 die ca. #sechshundert Täter der sektoralen #Impfpflicht in der BRD bereits am 10.12.23 angezeigt haben.
Kostenlos Strafantrag stellen:
https://www.zaavv.com/de-de/ka1012
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Ein Hammer für die Lauterbach-Doktrin? Impfbezogene Einrichtungspflicht vor Gericht in Frage gestellt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen, indem es das 2022 während der Coronapandemie verhängte Betretungs- und Tätigkeitsverbot für eine Pflegerin aufgehoben hat. Beobachter... The post Ein Hammer für die Lauterbach-Doktrin? Impfbezogene Einrichtungspflicht vor Gericht in Frage gestellt appeared first on NEOPresse - Unabhängige Nachrichten. https://bit.ly/4dP5aIZ
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Sechs Monate gültig Gerichte: Kürzerer Genesenenstatus rechtswidrig 17.02.2022, 15:48 Uhr In Hamburg, Osnabrück und Ansbach in Bayern haben Gerichte bereits für Kläger entschieden, die gegen den verkürzten Genesenenstatus vorgegangen sind. In Berlin und Halle kommt man nun zum gleichen Entschluss. Mittlerweile wurde dem RKI die Entscheidung über den Genesenenstatus wieder entzogen. Weitere Gerichte haben die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig eingestuft. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Zu einem vergleichbaren Schluss kam das Verwaltungsgericht Halle in Sachsen-Anhalt. Auch andere Gerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Das Verwaltungsgericht Halle gab dem Eilantrag einer Frau gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenen-Nachweises mit einer Dauer von sechs Monaten statt. Der Genesenenstatus sei weder widerrufen noch aufgrund der neuen Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung unwirksam geworden. Verwaltungsakte blieben wirksam, auch wenn die entsprechende Verordnung aufgehoben oder geändert werde. Überdies hält das Gericht wie zuvor auch die Verwaltungsgerichte Osnabrück, Hamburg und Ansbach die entsprechende Regelung in der Verordnung für verfassungswidrig und damit nichtig. Die darin geregelte Verweisung auf die Festlegung der Gültigkeitsdauer von Genesenen-Nachweisen durch das RKI sei mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar. Urteil nicht allgemeingültig Das Berliner Verwaltungsgericht wies ausdrücklich darauf hin, dass seine Entscheidung für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger nicht gilt und sie selbst vor Gericht ziehen müssen. Es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Mehr zum Thema Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde bei den zuständigen Oberverwaltungsgerichten eingelegt werden. Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen sowie in Halle nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen. Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.
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Rindertransportverbot von Niedersachsen nach Marokko
Statement zum Verbot eines Rindertransports von Niedersachsen nach Marokko VIER PFOTEN fordert von der neuen Bundesregierung ein Verbot grausamer Tiertransporte in Drittstaaten und von Langstreckentransporten über acht Stunden Hamburg, 04. Oktober 2021 – Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Verbot eines Rindertransports aus dem Landkreis Emsland bestätigt. Damit darf das betroffene Transportunternehmen einen geplanten Transport von 448 Zuchtrindern aus der Gemeinde Messingen nach Benslimane in Marokko nicht durchführen. Dazu kommentiert die globale Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN: VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, das eine behördliche Ablehnung eines Transports von 448 Rindern von Messingen (Emsland) nach Marokko bestätigte. „Endlich betrachten auch einige niedersächsische Behörden Transportplanungen kritischer. Der Landkreis Emsland hatte Recht mit seinem Verbot, denn der Transport hätte durch den Verzicht auf einen zweiten Fahrer unnötig länger gedauert. Es entspricht unserer bisherigen Erfahrung mit Tiertransportunternehmen, dass Kostenersparnis vor das Tierwohl gestellt wird. Es wird Zeit, dass die Behörden endlich korrekt handeln und auch Gerichte diesem Treiben durch entsprechende Beschlüsse ein Ende setzen. Doch nicht nur die Behörden und Gerichte sind gefordert. Eine neue Bundesregierung darf nicht dem Beispiel der alten folgen und sich weiter aus der Verantwortung stehlen – das bedeutet konkret: Wir brauchen ein bundesweites Verbot grausamer Tiertransporte in Drittstaaten und von Langstreckentransporten, die über acht Stunden dauern,“ sagt Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland. Hintergrund Tausende trächtige Rinder werden jährlich, insbesondere aus Niedersachsen, in Drittländer wie Marokko verbracht. Der Transport ist die reinste Qual für die Tiere. Denn die Tiere leiden dicht an dicht gedrängt bis zu 29 Stunden im LKW, bevor sie für 24 Stunden abgeladen werden müssen. Danach ist es jedoch erlaubt, sie für weitere 29 Stunden zu transportieren. Dieses Prozedere darf beliebig oft wiederholt werden. In Spanien werden die Tiere auf eine Fähre verladen und müssen die ganze Zeit im LKW verbleiben. Doch damit nicht genug: In Marokko erwartet sie ein äußerst grausamer Tod ohne Betäubung. Um sie wehrlos zu machen, werden ihnen die Augen ausgestochen und die Beine gefesselt. Tiertransporte in Drittstaaten müssen endlich Bundes- und EU-weit verboten werden. Lesen Sie den ganzen Artikel
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besondere Verantwortung
"besondere Verantwortung" - #Verwaltungsgericht #Osnabrück bestätigt behördliches Beschäftigungsverbot gegen #Zahnarzt, der sich nicht gg das #Corona-Virus impfen lässt.
Ein nicht gegen Corona geimpfter Zahnarzt aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim darf keine Patienten mehr behandeln. Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Foto lks) wies gestern einen Eilantrag des Mannes gegen ein angeordnetes Beschäftigungsverbot zurück. Das Verbot hatte der Landkreis nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Juni ausgesprochen und damit begründet, dass der Antragsteller als…
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#Beschäftigungsverbot#Corona#Impfstoff#Landkreis Grafschaft Bentheim#Verantwortung#Verwaltungsgericht Osnabrück#Zahnarzt
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Kontrafunk-Sonntagsrunde: Wähler-Verhöhn-Wettbewerb
PI schreibt: »Prof. Stefan Homburg und Ralf Schuler diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die größten Errungenschaften der CDU: Messermigrantenimport, Autoindustrievernichtung, Grundwerteverneinung, Männerverweiblichung und Brandmauerbau; über das Dammbruch-Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“; über das schamlose Gekungel des Altparteienkartells mit den noch schamloseren Neukommunisten um Sarah Wagenknecht sowie über den Wohlverhaltensterror des deutschen Staatsapparates gegenüber seinen Beamten. […] http://dlvr.it/TCyqXY «
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Politik-Kurioses: #Gänse-Zoff in #Niedersachsen, #Ministerium klagt gegen Ministerium!
Politik-Kurioses: #Gänse-Zoff in #Niedersachsen, #Ministerium klagt gegen Ministerium!
Verfahren vor Verwaltungsgericht – Steht Milchbauern in Ostfriesland Geld für Fraßschäden zu?
Osnabrück. Gänse-Zoff in Niedersachsens Landesregierung: Nach einem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Mittwoch) streiten sich Umwelt- und Innenministerium vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg um die Kostenerstattung für Fraßschäden durch Wildgänse auf Weideflächen in Ostfriesland. Ein Milchbauer…
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Gefährlichkeitsfeststellungsverfahren Niedersachsen
Gefährlicher Hund nach erstmaligem Beißvorfall
OVG Lüneburg, AZ.: 11 ME 423/11
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ( 6 B 96/11) beschlossen, dass ein Hund bereits nach einem einmaligen Beißvorfall als gefährlicher Hund im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG einzuordnen ist.
Im vorliegenden Fall hatte der Hund,…
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Für Kläger in Bayern Gericht kassiert verkürzten Genesenenstatus 11.02.2022, 17:47 Uhr Die aktuelle Corona-Verordnung verweist auf die Seite des Robert-Koch-Instituts, wenn es um den Zeitraum des Genesenenstatus geht. Richter im bayerischen Ansbach haben deshalb Zweifel, ob die Regelung verfassungsgemäß ist. Sie geben einer Klage gegen den verkürzten Status auf drei Monate statt. Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller. In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst. Wie ein Sprecher des Ansbacher Gerichts berichtete, hatten die Richter Zweifel, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Sie stoßen sich daran, dass die neue Verordnung keinen konkreten Zeitraum mehr benennt, sondern bezüglich des Zeitraums auf die RKI-Internetseite verweist. "Durch den Verweis auf die Internetseite treffe der Gesetzgeber nicht selbst diese wesentliche Regelung über den Genesenenstatus, sondern überlasse dies einer behördlichen Institution", erklärte Gerichtssprecher Timm Waldmann die Bedenken der Kammer. Damit sah das Gericht die Neuregelung bereits aufgrund des Vorgehens als unzulässig an. Die Richter verzichten daher darauf, genau zu prüfen, ob die Verkürzung des Genesenenstatus insgesamt verfassungswidrig ist. Gegen den Beschluss kann nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt werden. Gleiches Urteil in Osnabrück Erst vor Kurzem hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig erklärt. Darum verpflichtete es den Landkreis am Freitag im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Statt der seit Mitte Januar gültigen Verordnung solle der Landkreis in dem Fall die Fassung vom Mai vergangenen Jahres anwenden, erklärte das Gericht. Zur Entscheidung in dem Einzelfall erklärte das Osnabrücker Gericht, dass der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben eine "hohe Grundrechtsrelevanz" habe. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde.
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Fahrverbot für Dieselfahrzeuge
Das Auto. Symbol der Freiheit und Dynamik. Neben Heim und Arbeit der sogenannte „Third Place“, Konsumobjekt, Lebensgefühl, Lebensstil und zumindest aus meinem Leben nicht wegzudenken und nun? Fahrverbot?
Als ich im Jahre 1996 meinen Führerschein gemacht hatte, da brauchte ich das Auto gefühlt mehr als die Luft zum atmen. Freiheit! Hin fahren wohin man möchte. Mal eben zum Einkaufen ins Ruhrgebiet, zum Platten (Vinyl) kaufen nach Rotterdam und am Wochenende in die Discotheken im Umland. Das war eine tolle Zeit, die ich auf keinen Fall missen möchte.
Der Deutschen liebstes Kind
Deutschland war und ist eine Autofahrer-Nation. Kein anderes Land der Welt, nein auch nicht Amerika, hat gebündelt auf so wenig Quadratkilometer so viele verschiedene Automobil-Marken versammelt. Wir haben Autowerke in Emden, Wolfsburg, Hannover, Wolfsburg, Osnabrück, Köln, Rüsselsheim, Saarlouis, Rastatt, Zuffenhausen, Regensburg, Neckarsulm, Ingolstadt, Dingolfing, München, Dresden, Leipzig, Eisenach, Kaiserslautern und und und.
In Deutschland leben eine Menge Mitarbeiter von der Automobil-Industrie, nicht nur diejenigen die im Werk selbst angestellt sind, sondern auch diejenigen die für die ganzen Zuliefer-Betriebe tätigt sind. Nicht verschweigen möchte ich auch, dass in Deutschland zahlreiche Importeure ihre Design-Center haben und natürlich auch ihre Niederlassungen.
Ups, ich habe oben einen Ort vergessen. Sindelfingen! Bei Stuttgart und um Stuttgart geht es nun. Allerdings ist Stuttgart nun ein Beispiel, denn das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge kann wahrlich bald auch weitere Städte treffen.
Ich möchte heute drei Punkte beleuchten. Einmal über das geplante Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart berichten, anschließend das Fahrverbot beleuchten und ggf. auch noch Alternativen anführen.
Um die 45 Millionen PKW sind derzeitig in Deutschland angemeldet, knapp 30 % davon sind Fahrzeuge mit Selbstzünder sprich Diesel-Aggregat unter der Motorhaube und genau die möchte man nun gerne aus der Stadt haben.
Müssen sich Dieselfahrer vor einem Dieselverbot fürchten?
In vielen deutschen Großstädten ist die „dicke Luft“ bereits zum Alltag geworden. Aus diesem Grund wird auch schon seit längerer Zeit über ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge diskutiert. Nun scheint das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes den künftigen Weg vorzugeben: Der Freistaat Bayern muss noch bis Ende des Jahres ein Konzept für Fahrverbote in der Landeshauptstadt München präsentieren.
Stuttgart könnte eine Vorbildfunktion übernehmen, denn in Stuttgart ist man bereits einen Schritt weiter. Der Feinstaubalarm, also die temporäre Bitte das Fahrzeug stehen zu lassen, gehört bereits zum Normalzustand. Aus diesem Grund beschloss die Landesregierung einen Aktionsplan. Es werden daher demnächst immer mehr Menschen ihr Dieselfahrzeug in der Garage stehen lassen müssen, wenn das Fahrverbot verhängt werden sollte.
Was sagen die Politiker?
„Wir müssen die Luftqualität verbessern“, so vermeldet es die schwarz-grüne Landesregierung. Ab 2018 soll es für ältere Dieselfahrzeuge, die bestimmte Umweltnormen nicht erfüllen, ein Fahrverbot geben. Das Fahrverbot wird, so die derzeitige Planung, aber nur an bestimmten Tagen verhängt werden. Mit diesem „Aktionsplan“ möchte die schwarz-grüne Regierung vor allem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Europäische Kommission beruhigen. Schon 2015 leitete die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, da in vielen Regionen die erlaubten Stickstoffdioxid-Grenzwerte oftmals überschritten wurden. Eine dieser Regionen war auch immer wieder Stuttgart. Stuttgart liegt aber auch bescheiden. Die Stadt liegt in einer sogenannten Kessellage, sprich der normale Wind pfeift drüber hinweg und das Einhalten der Grenzwerte ist somit nicht gerade einfach.
Die Politiker reagierten bis dato nicht, nun kann man ihnen schon fast Aktionismus unterstellen, denn überhastet scheinen sie nun auf das Mahnschreiben der EU reagieren zu wollen. Deutschland muss konkrete Schritte zur Verbesserung der Luftqualität setzen. Sollten die Verantwortlichen nicht reagieren, würde man den Europäischen Gerichtshof einschalten, so die EU. Auch die Deutsche Umwelthilfe hatte im Jahr 2015 schon eine Klage vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht eingebracht. Dabei forderten die Umweltschützer strengere Maßnahmen, damit es endlich zur Verbesserung der Luftqualität kommen kann.
Welche anderen Städte werden dem Stuttgarter Beispiel folgen?
Vor dem September 2015 hätte wohl kaum ein Dieselfahrer je damit gerechnet, dass er irgendwann einmal sein Fahrzeug in der Garage stehen lassen muss. Man munkelt allerdings, dass das Diesel-Gate, also der Abgasbetrug bei Volkswagen den Tropfen zum Überlaufen geliefert hatte oder jedoch der Tropfen auf dem heißen Stein war. Plötzlich war der „saubere Diesel“ der neue „Umweltverschmutzer“. Ob Stuttgart eine Vorbildfunktion übernehme? Definitiv. Auch in anderen deutschen Städten wird bereits über ein Dieselfahrverbot diskutiert. Auch in Düsseldorf regte das Verwaltungsgericht im September des vergangenen Jahres ein Fahrverbot für Dieselautos an. Des Weiteren könnten Fahrverbote in Reutlingen (Baden-Württemberg), in der Bundeshauptstadt Berlin, in Aachen, Essen, Bonn, Köln, Gelsenkirchen (NRW), in Darmstadt, Frankfurt, Limburg, Wiesbaden, Offenbach (Hessen) und in Mainz (Rheinland-Pfalz) folgen. In diesen Regionen und Städten kommt es zu regelmäßigen NO2-Grenzwert-Überschreitungen. Die EU verwies in ihrem Mahnschreiben sogar auf 28 Regionen, in denen eine zu schlechte Luft herrsche. Darunter befinden sich auch Hagen, Hamburg, Münster, Wuppertal und auch die Ballungsräume Heidelberg/Mannheim, Rhein-Main und Kassel und unterm Strich wird es vermutlich, wenn es denn soweit kommt, jede Region treffen können, die jetzt bereits Umweltzone ist, bzw. wird.
Was müssen Dieselfahrer beachten?
Doch welche Autos sind von dem möglichen Fahrverbot betroffen? Vorwiegend handelt es sich um Fahrzeuge, die die Abgasnorm „Euro 6b“ nicht erfüllen. Natürlich kann heute noch nicht gesagt werden, an wie vielen Tagen im Jahr 2017 und 2018 „Dieselverbote“ herrschen werden. 2016 gab es – nur in Stuttgart – 59 Tage mit „Feinstaub-Alarm“. Doch es wird, so die Regierenden, auch Ausnahmen geben. Fahrzeuge der Polizei- und Rettungsdienste sind von dem Verbot ausgenommen. Ausnahmen soll es auch für den Lieferverkehr geben und da möchte ich nun meine Meinung zu abgeben.
Es ist inzwischen vermutlich allgemein bekannt, dass „Feinstaub“ nicht aus den Endrohren alleine stammen, Abrieb von den Reifen, Abrieb beim Bremsen und und und… sprich der Diesel, vor allem nich die sauberen Diesel mit Abgasnachbehandlung und Co. – die sollen nun also demnächst draußen bleiben? Es trifft hier die Privatpersonen, die morgens in die Stadt fahren zum arbeiten und Abends wieder heraus. Bevor man über solche Fahrverbote nachdenkt, sollte man da nicht den öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen? Mehr Alternativen anbieten? Grüne Wände errichten? Zugegeben, man kann in Stuttgart nun keine großen Ventilatoren aufbauen um die „Luft“ austauschen zu lassen, aber die Pendler, die den ganzen Tag das Fahrzeug stehen lassen zu bestrafen, kann hier auch nicht der richtige Schritt sein. Das Thema wird meiner Meinung nach noch zu viel Diskussions-Stoff führen, vor allem wenn ein 20 Jahre alter Benziner, der 20 Liter verbraucht in die Stadt fahren darf, aber ein vier Jahre alter Diesel nicht mehr. Oder ist das Dieselverbot nur der Anfang und wir sprechen demnächst über autofreie Städte? Dann muss man heute schon anfangen Parkplätze zu bauen und Park&Ride Möglichkeiten ausbauen. Nicht falsch verstehen, mir ist bewusst, dass wir unsere Umwelt schützen müssen, aber müsste man nicht langsam anfangen globaler zu denken?
Wird mein Dieselfahrzeug an Wert verlieren?
Wenn das Diesel-Fahrverbot in Deutschland kommt, dann auf jeden Fall. Dann bleibt nur noch der Weg über den Export. Doch macht es ökologisch betrachtet Sinn die Dieselfahrzeuge nach Österreich, in die Schweiz oder ins andere benachbarte Ausland zu verkaufen (mit einem recht hohen Verlust dann vermutlich), um sich für das kleine Deutschland ein neues „sauberes“ Auto zu kaufen? Ich hab in Biologie nicht so gut aufgepasst, aber gab es nicht sowas wie Wind? Von welcher Richtung weht der Wind und wie war das mit dem Fähnchen?
Und was plant die Regierung?
Nichts Konkretes, soviel ist sicher. Zwar hat man schon Ideen gehört, die eine blaue Plakette für Euro-6-Diesel vorsehen, doch ist dieses Projekt nicht so einfach durchsetzbar. Dafür müsste der Bund einen entsprechenden Entwurf zusammenschustern, da diese Angelegenheiten nur auf Bundesebene geklärt werden können. Eine Plakette als Landes-Thema? Pustekuchen. Zudem stellt sich die Frage der Kosten. Wer soll kontrollieren, ob auch wirklich nur Fahrzeuge mit blauer Plakette in der Innenstadt unterwegs sind? Dazu kommt der bürokratische Aufwand bei der Einführung und Ausgabe. Die Mehrkosten! Da freuen sich doch schon heute die Schildermacher und Hersteller von Plaketten. Oder will die lokale Politik Kaufanreize für neue Diesel und saubere Benziner schaffen – und wie sauber sind die dann wirklich? Man wird ja mal laut nachdenken dürfe.
Will die Regierung die Elektromobilität fördern?
Sicherlich, doch nicht mit dem Fahrverbot f��r Diesel-Fahrzeuge, denn wer sich einen Diesel zugelegt hat, wird mit den aktuellen Reichweiten von einem Elektrofahrzeug vermutlich nur schwer auskommen und wenn man mal genauer hinschaut, produziert so ein Elektroauto auch Feinstaub. Über 80% vom Feinstaub entstehen durch Abrieb der Reifen, den eigentlichen Bremsvorgang und die Wiederaufwirbelung. Wenn man das betrachtet, macht so ein Diesel-Fahrverbot eigentlich noch weniger Sinn, da die Berufspendler, die das ja am meisten treffen dürfte, das Fahrzeug doch nur rein- und wieder herausfahren. Müsste man da nicht anfangen und überlegen wie man die Busse, die Lieferverkehre und die anderen Dienstleister in der Stadt „sauberer“ bekommt?
…doch was für Alternativen gibt es?
Man könnte wie gesagt den öffentlichen Nahverkehr fördern und ausbauen, Radwege bauen und es attraktiver machen, das Fahrzeug auch mal stehen zu lassen. Park & Ride Möglichkeiten ausbauen. Man kann auch sogenannte Grüne Wände montieren, die für eine bessere Luft sorgen. Aber das kostet alles Geld. Geld haben wir nicht, also nimmt man den leichtesten Weg und sperrt einfach die Diesel-Fahrzeuge aus.
Die Umweltzonen alleine haben nicht das gewünschte Ziel erreicht, nun werden die Diesel-Fahrzeuge ausgesperrt doch was kommt danach? Wenn das auch nicht reicht? Autofreie Innenstädte? Bei der Einführung der LKW-Maut damals hat auch kaum einer offen über die PKW-Maut gesprochen. Am Ende werden die Autofahrer halt doch alle wieder bezahlen müssen. Die Parkgebühren werden steigen. Es werden Tempolimits verhängt und es wird in der Zukunft unattraktiver mit dem Fahrzeug in die Stadt zu fahren. Einige Unternehmen sollen bereits heute darüber nachdenken die Bürogebäude zu verlegen bzw. Homeoffice-Plätze zu forcieren. So kann man es natürlich auch machen, aber Verbote sind meiner Meinung nach immer nur die zweitbeste Lösung, wir brauchen Alternativen.
(Eine Kolumne zum Thema „Das Auto und das Fahrverbot“ von unserem Automobil-Blogger Jens Stratmann)
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RKI-Files: Verwaltungsgericht Osnabrück fällt folgenreichen Beschluss
Tichy:»Bisher argumentierte die Justiz damit, dass das Robert-Koch-Institut seine Entscheidungen politisch unabhängig rein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen formuliert habe. So wurden bisher alle Corona-Klagen abgeschmettert, im Gegenteil sogar Ärzte in das Gefängnis geworfen, die sich der offiziellen Corona-Doktrin nicht beugen wollten. Doch den bohrenden Fragen des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück an den geladenen Zeugen ist es Der Beitrag RKI-Files: Verwaltungsgericht Osnabrück fällt folgenreichen Beschluss erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TCpzjq «
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Gericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig
Multipolar: »Verwaltungsgericht Osnabrück beauftragt Bundesverfassungsgericht mit erneuter Überprüfung / Aufgedeckte RKI-Protokolle entscheidend für neue Rechtsbewertung / RKI-Präsident: Risikobewertung war teils politisches „Management“ http://dlvr.it/TCpcPc «
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