#Verteidiger IS-verfahren
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Das Hanfbar-Verfahren ist Geschichte
5 Jahre Kampf gemeinsam mit meinem Kollegen Jan Funck haben sich für die Mandanten und ggf. auch andere Personen und Firmen (z.B. LIDL) gelohnt. Heute kam es zum zweiten Landgerichts-Aufguß des Hanfbar-Verfahrens, nachdem der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig das erste Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte. Hintergrund war die Frage…
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#Hanfbar BGH#Hanfbar Landgericht Braunschweig#Hanfbar Rechtsanwalt#Hanfbar Verfahren eingestellt#Hanfbar Verteidiger#Rechtsanwalt Strafrecht
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Gewalt und Manipulation: Emreh S. und die Frauen in seinem Leben
Reportage
Ende November fand ein Prozess vor dem Siegener Schöffengericht statt, der einen erschreckenden Einblick in gewalttätige Beziehungen unter jungen Menschen gab.
Der 30-jährige Emreh S. soll nicht nur zwei seiner Ex-Freundinnen mehrfach geschlagen haben, sondern auch Bekannte von einer, nur weil sie mit der jungen Frau in Kontakt standen. Eines der Mädchen soll er laut Anklage auch gezwungen haben, ihre Anzeige gegen ihn schriftlich zu revidieren.
Der Mutter dieser Ex-Freundin schickte er ein pornografisches Bild und Video, das ihn mit ihrer Tochter zeigt, und verhöhnte sie. Diesen Vorwurf gestand der 30-Jährige am zweiten Verhandlungstag nach der Aussage des Mädchens. Er habe ihre Mutter provozieren wollen – offenbar war es ihm gelungen.
Bis auf die Bestätigung dieses Geständnisses macht Emreh S. im Prozess von seinem Recht zu schweigen Gebrauch oder lässt seinen Verteidiger für sich sprechen.
Bereits im Februar dieses Jahres wurde der 30-jährige Siegener wegen brutaler Übergriffe gegenüber einer seiner Ex-Freundinnen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zunächst wegen weiterer anhängiger Verfahren und eines Rückenleidens des Mannes aufgeschoben.
Damals schlug er einer 23-Jährigen, die auch bei der Verhandlung im November als Geschädigte in einem weiteren Vorfall angehört wurde, im Rahmen eines Streites in ihrem Auto mit einem Parfumflakon derart hart ins Gesicht, dass ihr Auge fast völlig zuschwoll.
Nur wenige Wochen später schlug er ihr im Wagen nicht nur wieder den Flakon gegen den Kopf, sondern stach ihr auch viermal mit einem kleineren Taschenmesser in den Oberschenkel. Bei seiner Verurteilung im Frühjahr war er bereits einschlägig vorbestraft und stand bei den dort besprochenen Taten unter laufender Bewährung.
Seit 2014 sammelte Emreh S. 14 Vorstrafen. Mehrfache Körperverletzungen und Nötigungen, aber auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Gewaltschutzgesetz, Erpressung und Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen in seinem Bundeszentralregister.
Sein Bewährungshelfer untermauerte, dass Gewalt in Beziehungen ein wiederkehrendes Muster in der Delinquenz seines Klienten sei. Aber genau dieses Thema hätte der 30-Jährige „auf Anraten seines Anwalts“ aus den Gesprächen mit seinem Bewährungshelfer ausgeklammert, als die beiden nach einer U-Haft im Jahr 2022 begannen, zusammenzuarbeiten.
Da war Emreh auch schon klar, dass er bei seinem nächsten Termin vor Gericht eine Haftstrafe kassieren wird. Er hatte offen kommuniziert, dass er mit der Bewährungshilfe „Fakten und Zeit schaffen“ wolle.
Dort arbeitete er – bis auf das Ausklammern der Gewaltproblematik – laut seinem Bewährungshelfer auch freundlich und kooperativ mit, was im Widerspruch zu den neuen Taten steht. Auch nach dem Vorfall, der letztlich das Vertrauen in die Bewährungshilfe zerstörte, rief er diesen an und versicherte ihm trotzdem, weiterhin seine Auflagen erfüllen zu wollen.
Besagter Vorfall sei bisher in der Karriere des Sozialarbeiters „einzigartig“. Die Siegener Polizei kündigte ihm telefonisch an, dass sie plant, dem 30-Jährigen und vor allem seinem Handy bei seinem nächsten Termin mithilfe eines Sondereinsatzkommandos habhaft zu werden.
Der Bewährungshelfer war strikt dagegen. Immerhin steht für ihn das Vertrauen seiner Klienten auf dem Spiel. Aber die Kreispolizeibehörde ignorierte seine Bitte. Nach dem nächsten Termin erfolgte im Treppenhaus der Einrichtung der Zugriff durch maskierte Beamte. Dabei sollen sie nicht zimperlich gewesen sein. Der Sozialarbeiter konnte die Schreie des 30-Jährigen aus seinem Büro hören; sein Rückenleiden habe sich durch die Aktion verschlimmert.
Der Bewährungshelfer empfahl: „Dass das Thema Frauen und Hierarchie mal ein Profi bewerten soll“, und, wenn es zu weiteren Verfahren wegen derartiger Taten kommen sollte, einen psychologischen Sachverständigen mit einzubeziehen.
Beim Prozess im November 2024 stand Emreh S. nicht mehr unter laufender Bewährung, aber er ist, wie bereits erwähnt, rechtskräftig zu 27 Monaten Haft verurteilt, die er noch antreten muss.
Die angeklagte Nötigung seiner Ex-Freundin und die Körperverletzung zum Nachteil eines Bekannten dieser konnte das Gericht nicht ohne Zweifel als bewiesen betrachten. Und das könnte rechtliche Konsequenzen für die beiden Zeugen haben.
Ein 23-jähriger Autokaufmann erschien erheblich verspätet zu seiner Aussage, wenn man seine Äußerungen überhaupt als solche bezeichnen kann. Im November 2022 erstattete er Anzeige gegen den Angeklagten. Dort gab er an, dieser hätte ihn über Instagram nach seiner Nummer gefragt.
Weil er den Bruder des Angeklagten flüchtig kannte, gab er ihm seine Telefonnummer und sei prompt zum Edeka am Heidenberg bestellt worden. Dort hätte der Angeklagte den jungen Mann an der Schulter gepackt und vom Parkplatz gezerrt, ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gefragt, ob er „Dilara“ kennen würde. Als der 23-Jährige dies verneinte, bekam er einen weiteren Schlag auf die Nase.
Dabei soll er laut der Strafanzeige eine gebrochene Nase und ein geprelltes Jochbein davongetragen haben.
Als der 23-Jährige den Zeugenstand betrat, wollte er von all diesen Dingen plötzlich nichts mehr wissen. „Ich hab ihn nie gesehen!“ begann er seine Einlassung. Daraufhin wurde er gefragt, wieso er denn Anzeige erstattete. „Hab ich das gemacht? Kann ich mich nicht dran erinnern.“
Der vorsitzende Richter erinnerte ihn dann daran, dass seine Verletzungen von der Polizei dokumentiert wurden und der junge Mann wegen dieser auch bei einem Arzt war.
„Kann ich mich nicht dran erinnern, hab keine Verletzungen gesehen, das war vielleicht ein bisschen rötlich“, relativierte der Zeuge daraufhin.
Er schien gegenüber dem Richter bereits jede Glaubwürdigkeit verloren zu haben, und auch der Staatsanwalt erinnerte den 23-Jährigen an seine Zeugenbelehrung und die daraus resultierenden rechtlichen Verpflichtungen.
„Ich möchte nicht aussagen … Bitte nicht“, so der 23-Jährige. Das Gericht zog bereits in Erwägung, den Zeugen bis zum nächsten Termin, eine Woche später, in Beugehaft zu nehmen. Als er, nachdem er mit dem Wortlaut der Strafanzeige konfrontiert wurde, noch immer angeblich keine Erinnerung an den Vorfall hatte, eröffnete der Staatsanwalt ein Verfahren wegen vorsätzlicher Falschaussage bzw. Strafvereitelung gegen den Zeugen.
„Sie machen sich hier strafbar!“, so der Vorsitzende Richter. „Selbst der größte Drogenjunkie hätte zumindest bruchstückhafte Erinnerungen.“
Er entließ den Zeugen daher nicht, sondern legte ihm auf, bis zum Ende des Verhandlungstages zu bleiben, um sich zu überlegen, ob es bei diesen Worten bleibt.
„Überdenken Sie Ihr Verhalten“, sagte ihm der Vorsitzende.
„Ich lass mich nicht einschüchtern … dann bin ich halt vorbestraft“, entgegnete der Zeuge entschlossen. Ich persönlich hatte den Eindruck, dass der 23-Jährige sich durchaus einschüchtern lässt, aber wahrscheinlich nicht durch rechtsstaatliche Mittel. Es blieb bei seiner „Aussage“.
Die ebenfalls 23-jährige Ex-Freundin des Angeklagten machte zu diesem Vorfall ebenfalls derart widersprüchliche Angaben, dass ihr strafrechtliche Verfolgung droht.
In ihrer polizeilichen Vernehmung sagte sie noch, sie habe gesehen, wie ihr Ex-Freund dem Zeugen 2–3 Meter vom Wagen entfernt ins Gesicht schlug. Vor Gericht sagte sie dann, die beiden seien in über 10 Meter Entfernung um die Ecke gegangen, und sie habe den Angriff nicht gesehen.
Die junge Frau habe generell Erinnerungslücken in dem Zeitraum, in dem sie mit dem Angeklagten zusammen war; dies hätte auch ein Psychologe bestätigt. Da der „Geschädigte“ des Vorfalls am Heidenberg offenbar nicht an der Strafverfolgung des 30-Jährigen interessiert war, wurde dieser Teil der Anklage eingestellt.
Die 23-jährige Frau konnte auch nicht mehr allzu viel Konkretes über das Schreiben erzählen, zu dem sie genötigt worden sein soll. Dieses wurde kurz nachdem sie ihren Ex-Freund wegen körperlicher Misshandlungen anzeigte, aufgesetzt.
„Dieses Schreiben ist von mir selbst verfasst … ich wollte ihm schaden, er hat sich nie illegal verhalten“, heißt es in einem Auszug aus dem Schreiben an die Kreispolizeibehörde.
Es sei richtig, dass es ihre Unterschrift auf dem Brief sei; man habe es „zusammen geschrieben“. Der Inhalt entspreche nicht der Wahrheit. Sie glaubte, das Schreiben bezog sich auf das vergangene Verfahren am Landgericht. Durch ihre Aussage zum Sachverhalt riskiert sie, wegen versuchter Strafvereitelung verfolgt zu werden.
In der Beziehung habe sie nicht viel widersprochen. Wenn er etwas von ihr verlangte, dann tat sie es, sagte die junge Frau vor Gericht. Beim Erstatten der Anzeige klang auch das deutlich konkreter: „Er machte Druck. Du unterschreibst das jetzt! Ich weiß, wozu er fähig ist, er hat auch schon ohne Grund zugeschlagen“, waren ihre Worte bei der Polizei.
„Haben Sie es freiwillig unterschrieben?“, hakte der Staatsanwalt nach. „In einem gewissen Maße … die Tage davor waren heftig“, so die 23-Jährige.
„Gab es eine konkrete Drohung?“, bohrte der Jurist weiter. „Weiß ich nicht mehr. Aber klar hatte ich in gewissem Maße Angst, vor Stress und auch Gewalt.“
Letztlich wurde der Vorwurf der Nötigung wegen der zu erwartenden Strafe für drei Körperverletzungen, die hier noch gar nicht erwähnt wurden, eingestellt.
Bei einer dieser Taten war die 23-jährige Frau ebenfalls Zeugin und wohl Katalysator für den offensichtlich von Eifersucht motivierten Angriff.
Am 21.11.2022 befuhr ein damals 19-jähriger Siegener die Eiserfelder Straße. Er sagte aus, dass ein weißer Renault in einem Kreisverkehr vor ihm eine Vollbremsung machte. Als er auf Höhe des Wagens anhielt, erkannte er die Fahrerin – die 23-jährige damalige Freundin des Angeklagten. Er kannte sie aus der Schulzeit und gab an, gefragt zu haben: „Ob alles gut sei.“ Daraufhin sei der Angeklagte auf dem Beifahrersitz bereits „ausgerastet“. Es seien Beschimpfungen ausgetauscht worden, und er fuhr schließlich weiter.
Wenige hundert Meter weiter sei er dann von einem Golf GTI überholt und ausgebremst worden. Der Fahrer war der Bruder des Angeklagten, und er stieg aus und ging auf ihn zu. Der damals 19-Jährige öffnete das Fenster zum Teil, um zu fragen: „Was los ist?“ und bekam kurz darauf unvermittelt einen Faustschlag vom Angeklagten durch das geöffnete Fahrerfenster.
Der 30-Jährige habe sich von hinten ans Fahrzeug angenähert, während sein Bruder den Geschädigten ablenkte. Dieser Bruder machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die 23-jährige Zeugin und Fahrerin des Renault bestätigte immerhin, dass es das Gespräch von Auto zu Auto gab, wollte aber keinen Wortlaut mehr wissen können. Kurz darauf habe ihr der Angeklagte gesagt, sie solle mal anhalten, und sei zum Fahrzeug des Geschädigten gelaufen. Was dann am Fahrzeug passierte, konnte sie angeblich nicht sehen oder hören.
Der Sachverhalt wurde für das Gericht schließlich am zweiten Verhandlungstag durch die Aussage des Beifahrers des Geschädigten bewiesen. Dieser gab an, es als stiller Beobachter wie sein Kumpel erlebt zu haben. Er hätte zwar nicht gesehen, wie sich der Angeklagte dem Fahrzeug näherte, bestätigte jedoch das Ausbremsen durch den Vordermann und die Diskussion deswegen.
Der 24-Jährige war zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen und wurde von der Polizei vorgeführt.
Das Fahrerfenster sei gerade weit genug für den Schlag geöffnet gewesen. „Da hat wirklich die Faust gerade so durchgepasst!“ Er habe den Schläger gesehen und könne sich gut vorstellen, dass es der Mann auf der Anklagebank mit kürzer getrimmtem Bart war.
Die Blicke, die der Angeklagte dem Beifahrer des Geschädigten zuwarf, waren alles andere als warmherzig, um es mal diplomatisch zu formulieren.
Er selbst kannte die beiden Männer und die junge Frau nicht. Aber der damals 19-jährige Geschädigte erkannte den Bruder des Angeklagten und recherchierte vor der Strafanzeige auf sozialen Medien, um den Verdächtigen zu nennen.
Etwas, das vom Verteidiger des 30-Jährigen natürlich in Frage gestellt wurde, als der 19-Jährige am ersten Verhandlungstag aussagte. Am zweiten Verhandlungstag gab es dann drei Zeugen, die bestätigten, dass der Angeklagte vor Ort war und es mehr oder weniger so ablief, wie in der Anklage geschildert.
Zwei weitere Körperverletzungen beging Emreh S. im April 2022 zum Nachteil seiner damaligen Freundin. Die 27-Jährige bewies von allen Zeugen das beste Erinnerungsvermögen und eine respektable Menge Mut.
Sie erzählte, dass in ihrer Beziehung viel vorgefallen sei, nicht nur Gewalt. Ständig gab es auch wegen Lappalien Streit. Sie habe sich regelmäßig vor ihm ausziehen müssen, damit er sie auf „Male“ überprüfen konnte. An diesem Tag im April führte lediglich ein Duftbaum zu einem Gewaltexzess.
Die beiden waren im Auto unterwegs, der Angeklagte auf dem Beifahrersitz. Er muss aktuell eine zweite MPU machen. Weil die 27-Jährige einen neuen Duftbaum am Rückspiegel hatte, unterstellte der 30-Jährige ihr, heimlich Drogen genommen zu haben und damit den Geruch zu verschleiern.
Eine aus Sicht der medizinischen Fachangestellten völlig haltlose Anschuldigung. Sie bot sogar an, einen Drogenschnelltest aus der Apotheke zu machen, aber der Streit schaukelte sich auf dem Weg in die Wohnung im Elternhaus des Angeklagten weiter hoch. Kurz nachdem die Wohnungstür hinter ihnen geschlossen war, schlug er brutal zu.
„Er ist komplett ausgeflippt.“
Nach einigen Schlägen ins Gesicht und gegen die Schläfen der jungen Frau ging sie zu Boden, und der Angeklagte trat ihr mehrmals in die Rippen, bevor er begann, sie zu würgen. Erst als seine Mutter hysterisch dazwischen ging, ließ er von ihr ab.
Aufgrund dieser Todesangst fasste sie den Entschluss, endlich die toxische Beziehung zu beenden. Auf einer Autofahrt später an diesem Tag schlug er ihr erneut gegen den Kopf. Aufgrund der zeitlichen Unterbrechung wird das Gericht deshalb zwei Körperverletzungen verurteilen.
Es sei ihr großes Glück gewesen, dass sie am Folgetag zum Bereitschaftsdienst ins Krankenhaus in ihrer Heimatstadt gerufen wurde. Dort wurde sie vier Tage stationär wegen eines Schädel-Hirn-Traumas, Rippen- und Jochbeinprellungen behandelt. Im Anschluss verbrachte sie zwei Wochen in der Psychiatrie.
Noch heute habe sie oft Angst und Probleme, neue Beziehungen einzugehen. Sie erzählte auch, der Angeklagte sei vor dem Prozess in Kontakt mit ihr getreten und habe ihr am Telefon nahegelegt, „sie solle vor Gericht sagen, heute würde Frieden unter ihnen herrschen“. Das sei „eine Anregung des Anwalts“ gewesen.
Dann soll der Angeklagte der jungen Frau ihre neue Adresse genannt haben mit dem Hinweis: „Sie solle froh sein, dass sie nur telefonieren und er nicht vor der Tür steht.“ Die Polizei habe ihr gesagt, das sei „keine echte Drohung“ gewesen.
„Interessant, was die Polizei meint beurteilen zu können“, kommentierte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger von Emreh S. stellte die Schilderungen der 27-Jährigen gar nicht in Frage. Er schien eher daran interessiert zu hinterfragen, ob es stimme, dass der Angeklagte die Schenkung des Autos, das sie damals fuhr, nach Ende der Beziehung zurücknahm.
Weil sie darauf hingewiesen wurde, dass sie in diesem Fall Strafverfolgung wegen Unterschlagung erwarten könnte, beantwortete sie dazu keine Fragen. Der Angeklagte wollte nach ihrer Aussage ein persönliches Wort an sie richten, aber sie ließ es nicht zu und verließ umgehend den Saal.
Der 30-Jährige und sein Verteidiger stritten die Aussagen der Frau nicht ab. Sie war für Staatsanwaltschaft und Gericht absolut glaubwürdig, und ihre Verletzungen waren durch ein ärztliches Gutachten belegt.
Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich in ihrem Plädoyer für den aus ihrer Sicht bewiesenen Schlag durch das Autofenster, die nicht bestrittenen Körperverletzungen zum Nachteil der 27-Jährigen und das gestandene Verbreiten von pornografischen Schriften an die Mutter der 23-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Der Verteidiger des 30-Jährigen stellte keinen konkreten Strafantrag, empfand jedoch die vom Staatsanwalt geforderte Strafe als zu hoch. Der Schlag durch das Autofenster sei in seinen Augen weiterhin strittig. Der Geschädigte habe den Angeklagten „gegoogelt“, und der Beifahrer habe eigentlich nur die Faust gesehen.
Er bat um ein mildes Urteil für seinen Mandanten, der im Januar, wenn er seine Haft wegen der früheren Verurteilung antreten muss, „wissen wolle, was auf ihn zukommt“.
Der 30-Jährige schloss sich seinem Anwalt ohne weiteren Kommentar an.
Für das Gericht setzte sich durch alle Zeugenaussagen zum Vorfall mit dem Schlag durch die Autoscheibe „ein stimmiges Bild“ zusammen, das keine vernünftigen Restzweifel an der Schuld des Angeklagten ließ.
Zwar sei der junge Mann nicht erheblich verletzt worden, aber dass der 30-Jährige ohne Ansprache, mit einschlägigen Vorstrafen und unter zwei laufenden Bewährungen zuschlug, sprach in den Augen des Gerichts für besondere kriminelle Energie.
Das Verbreiten von pornografischen Inhalten sei eigentlich „Kleinstkriminalität“, aber die vorliegenden Umstände ließen das Gericht allein hierfür zwei Monate Freiheitsstrafe verhängen.
Am Ende bildete das Schöffengericht unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem letzten Urteil eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Emreh S. weiß nun also, was im Januar auf ihn zukommt.
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Was bedeutet 2025 für die Cybersicherheit in Unternehmen? Welche Cyberattacken werden häufiger, welche Branchen stehen besonders im Visier und welche Rolle spielt KI in der Zukunft? In der Cybersicherheit haben die letzten Jahre gezeigt, dass man mit allem rechnen muss. Da niemand in die Zukunft sehen kann, lohnt jedoch eine Rückschau auf 2024, um Entwicklungen zu bewerten, mögliche Szenarien für die Zukunft zu antizipieren und um sich anzupassen und mit Zuversicht in ein neues Jahr zu blicken. Die Security ist gut aufgestellt, aber Wachsamkeit ist und bleibt oberstes Gebot. Denn die Kriminellen sind zunehmend opportunistisch, was ihre Beute, Auftraggeber und Unterstützer anbelangt. Ein Kommentar von Michael Veit, Technology Evangelist bei Sophos. Was können wir in der Cybersicherheit von 2025 erwarten? 1. Angreifer fokussieren sich verstärkt auf die Cloud Da immer mehr Unternehmen ihre Geräte mit Endpoint Detection and Response (EDR) schützen und die Verbreitung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) zunimmt, gehen Ransomware-Angreifer verstärkt dazu über, Cloud-Ressourcen ins Visier zu nehmen, die normalerweise nicht über MFA verfügen. Der „Preis“ für Kriminelle besteht nicht mehr in Passwörtern, sondern in Authentifizierungs-Tokens und Browser-Cookies. 2. Generative KI sorgt für „Demokratisierung“ cyberkrimineller Aktivitäten Tools und Verfahren, die professionelle Cyberkriminelle nutzen, werden von vielen GenKI-Plattformen als Trainingsdaten verwendet. Dies bedeutet, dass bestimmte cyberkriminelle Aktivitäten „demokratisiert“ wurden und geringqualifizierte, opportunistische Angreifer nun ohne großen Aufwand zum Beispiel einen Phishing-Köder oder Ransomware-Code erstellen können. Aufgrund der fehlenden Professionalität haben diese Attacken zwar eine geringe Erfolgsquote, sie tragen aber aufgrund ihrer Masse dazu bei, die Ressourcen der Verteidiger zu binden und damit den Weg für die Profi-Angreifer freizumachen. 3. Cyberkriminelle zünden zunehmend Nebelkerzen Cyberkriminelle nutzen zunehmend Ablenkungsmanöver, um ihre eigentlichen Hauptaktivitäten zu verschleiern und für Störungen und Verwirrung bei der Verteidigung zu sorgen. Kleinere Angriffsoperationen binden die Reaktionsressourcen und führen zu einer Minderung der Gesamteffektivität des Abwehrsysteme. Dies führt zu einem Ungleichgewicht zwischen den Guten und den Bösen, selbst bei gut aufgestellter Cybersicherheit. 4. Angriffe auf die Lieferkette haben stärkere Auswirkungen Angriffe auf die Software-Lieferkette, deren Folgen weit über das Business einzelner Unternehmen hinausgehen, bilden ein immer wichtigeres Element in den Angriffsstrategien der Cyberkriminellen. Sie wollen möglichst viel Druck aufbauen, um damit ihren Lösegeldforderungen noch mehr Gewicht zu verleihen sowie die erpressten Summen zu erhöhen. 5. Komplexe Cyberattacken nutzen LLM-Multiagentensysteme Auch Cyberkriminelle profitieren von der aktuellen Entwicklung bei der Nutzung von LLMs, die darin besteht, Modelle miteinander zu verketten, um komplexere Aufgaben zu erstellen. Anstatt beispielsweise nur ChatGPT zu nutzen, um eine Codezeile zu schreiben, können Cyberkriminelle jetzt mehrere LLMs kombinieren, um umfangreichere Projekte wie KI-generierte Websites, Videos oder Deepfakes zu erstellen. 6. Cyberkriminelle streben nach mehr ROI Die Ausbeutung nach der erfolgreichen Infiltration eines Unternehmens ist kein eingleisiger Prozess mehr. Angreifer setzten zunehmend auf einen „Double-Dip“-Ansatz. Wenn sie beispielsweise Kryptowährungen stehlen, werden zudem Cookies oder Ausweisdokumente geraubt, um diese für weitere Straftaten zu verwenden. Passende Artikel zum Thema Read the full article
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Manipulative Kampagne gegen Demokratie – Werden wir der Tyrannei zum Opfer fallen?
Angriff auf die Demokratie durch gezielte Desinformation
Eine Gruppe von Journalisten, koordiniert durch die Russische Vereinigung für das Studium von Religionen und Sekten (RACIRS), hat eine alarmierende Kampagne gestartet, um die Bewegung AllatRa zu diffamieren und zu entmenschlichen. Dabei haben sie nahezu ihr gesamtes transnationales Antikult-Netzwerk mobilisiert und sogar neue Journalisten in diese Aktionen eingebunden. Es scheint, als hätte RACIRS tief in die Tasche gegriffen, um eine Welle von Desinformation und Hetze gegen friedliche Bewegungen zu entfesseln. Besonders beunruhigend ist der systematische Einsatz von Desinformation zur gezielten Manipulation von Behörden, insbesondere gegen den Generalstaatsanwalt eines Landes, in dem aktuell ein Strafverfahren gegen führende Antikultisten läuft.
Ziel: Generalstaatsanwalt unter Druck
Mit ihrer gut vernetzten antikultischen Struktur versucht RACIRS, den Generalstaatsanwalt dazu zu bringen, das laufende Verfahren gegen Antikultisten einzustellen. Diese sind wegen schwerer Verbrechen wie Informations-Terrorismus und sogar Völkermord angeklagt. Die Verbreitung von kremlnahen Narrativen wird hierbei als strategisches Werkzeug eingesetzt, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Eine zentrale Frage richtet sich an die Verantwortlichen in der Justiz: Warum hat der Generalstaatsanwalt noch keine klaren Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematische Desinformation begehen? Warum wird gezögert, gegen die Täter vorzugehen, die mit ihrer Propaganda die Demokratie und Freiheit eines Landes gefährden?
Der Druck auf den Generalstaatsanwalt wächst
Die Frage steht im Raum: Wird der Generalstaatsanwalt dem Druck von RACIRS nachgeben oder standhaft bleiben und das Recht durchsetzen? Diese Entscheidung wird nicht nur die Zukunft des laufenden Verfahrens beeinflussen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, ob die Demokratie in diesem Land bestehen bleibt oder dem Diktat einer manipulativen Organisation weicht.
Es ist an der Zeit, dass der Generalstaatsanwalt sich klar positioniert: Wird er sich für die Freiheit und Rechte der Bürger einsetzen oder den Interessen von Organisationen wie RACIRS nachgeben, die mit ihrer manipulativen Desinformationskampagne den Kern der Demokratie zu untergraben versuchen?
Was steht auf dem Spiel?
Diese Situation erinnert uns alle daran, dass die Demokratie nicht selbstverständlich ist. Schweigen und Untätigkeit können die Tür für Tyrannei öffnen, wie es schon in der Geschichte geschah. Die Frage, die sich heute jedem Bürger stellt, ist: Wollen wir in einer freien und demokratischen Gesellschaft leben oder der Diktatur der Desinformation zum Opfer fallen?
Fazit: Die Wahl liegt bei uns
Die Entscheidung des Generalstaatsanwalts wird weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur für das Land, sondern auch für die Demokratie in Europa. Die Welt beobachtet gespannt, ob sich der Generalstaatsanwalt als Verteidiger der Demokratie oder als Marionette manipulativer Netzwerke herausstellt. Die Zukunft der Freiheit steht auf dem Spiel.
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Eine gewagte Prozeßstrategie (m.E.). Aber die teuren Anwälte werden schon wissen, was sie tun (sollen). Er meint allen Ernstes, dass er irgendwie aus der Sache rauskommt. Das kann ich mir trotz unbestritten gutem Willen beim Gericht aber bisher nicht vorstellen.
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# Recht und Ordnung: Die Grundlage unserer Gesellschaft
## Einleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich über ein Thema sprechen, das die Grundlage unserer Gesellschaft bildet: Recht und Ordnung. In einer Welt, die immer komplexer wird, spielt das Recht eine entscheidende Rolle, um Gerechtigkeit zu gewährleisten und das Zusammenleben zu regeln. Lassen Sie uns einen umfassenden Blick auf einige der wichtigsten Aspekte dieses Themas werfen.
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## Kapitel 1: Das Strafrecht
### 1.1 Grundlagen des Strafrechts
Das Strafrecht bildet die Grundlage unserer Strafjustiz. Es dient dazu, Straftaten zu ahnden und die Allgemeinheit zu schützen. Hierzu zählen Vergehen wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und die schwerwiegendsten Verbrechen wie Mord und Totschlag.
### 1.2 Akteure im Strafrecht
Innerhalb dieses Rahmens arbeiten Staatsanwälte, Richter und Verteidiger daran, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die Rechte der Opfer zu schützen.
### 1.3 Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht regelt das Verfahren, in dem Straftaten verfolgt werden. Es umfasst die Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren.
### 1.4 Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht zielt darauf ab, junge Straftäter zu resozialisieren und ihnen eine zweite Chance zu geben. Es legt besonderen Wert auf Erziehung und soziale Integration.
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## Kapitel 2: Das Zivilrecht
### 2.1 Grundlagen des Zivilrechts
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und umfasst Bereiche wie Vertragsrecht, Eigentumsrecht und Familienrecht.
### 2.2 Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist von großer Bedeutung, da es die Bedingungen und Rechte der Vertragsparteien festlegt. Verträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden und sind bindend.
### 2.3 Familienrecht
Das Familienrecht umfasst Themen wie Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Es zielt darauf ab, faire Lösungen in familiären Streitfällen zu finden.
### 2.4 Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern und umfasst Themen wie Besitz, Nutzung und Veräußerung von Eigentum.
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## Kapitel 3: Das Verwaltungsrecht
### 3.1 Grundlagen des Verwaltungsrechts
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung zwischen Bürgern und dem Staat. Es umfasst Themen wie Polizeirecht und Sicherheitsrecht.
### 3.2 Polizeirecht
Das Polizeirecht stellt sicher, dass staatliche Eingriffe in die Rechte der Bürger rechtmäßig und verhältnismäßig sind.
### 3.3 Sicherheitsrecht
Das Sicherheitsrecht dient der Gefahrenabwehr und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Es umfasst Maßnahmen wie Platzverweise und Gewahrsamnahmen.
### 3.4 Verfassungsrecht
Das Verfassungsrecht sichert die Grundrechte und Bürgerrechte und wird vom Bundesverfassungsgericht überwacht.
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## Kapitel 4: Das Arbeitsrecht
### 4.1 Grundlagen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht spielt eine zentrale Rolle in der Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und umfasst Aspekte wie Vertragsrecht und Kündigungsschutz.
### 4.2 Tarifrecht
Das Tarifrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Tarifverträge legen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen fest.
### 4.3 Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie sorgt für die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche.
### 4.4 Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzrecht zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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## Kapitel 5: Das Erbrecht
### 5.1 Grundlagen des Erbrechts
Das Erbrecht regelt die Vermögensverteilung nach dem Tod einer Person und stellt sicher, dass die Rechte der Erben respektiert werden.
### 5.2 Testament und Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Es gibt verschiedene Formen von Testamenten, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen unterliegen.
### 5.3 Pflichtteil
Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige einen Mindestanteil des Erbes erhalten, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
### 5.4 Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben wird. Sie variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbes.
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Bangkok: Gericht weist Klage gegen Frau Dr. Porntip wegen Kauf von GT200 Geräten ab
Das Zentrale Strafgericht für Korruptions- und Fehlverhaltensfälle hat die Anklage gegen den forensischen Experten Khunying Porntip Rojanasunan im Zusammenhang mit dem Kauf gefälschter Bombendetektoren zwischen 2007 und 2009 abgewiesen. Der Fall wurde von der Nationalen Antikorruptionskommission (NACC) eingereicht, die letztes Jahr beschlossen hatte, Khunying Porntip, den ehemaligen Direktor des Central Institute of Forensic Science (CIFS), und neun weitere Personen wegen Fehlverhaltens bei der Beschaffung der berüchtigten GT200 Geräte anzuklagen. In seinem Urteil vom Dienstag wies das Gericht den Fall mit der Begründung ab, Khunying Porntip habe dem Kauf zugestimmt, weil die Ausrüstung zu diesem Zeitpunkt als notwendig erachtet wurde, um die Einsätze der Beamten in den drei vom Konflikt zerrissenen südlichen Grenzprovinzen zu unterstützen.
Khunying Porntip Das Gericht wies die Anklage gegen vier weitere Angeklagte, die Mitglieder des Beschaffungsausschusses waren, zurück und erklärte, dass es keine stichhaltigen Beweise dafür gebe, die den Vorwurf untermauern würden, dass sie mit den Verkäufern zusammengearbeitet hätten. Was die fünf anderen Angeklagten betrifft, die im Inspektions- und Abnahmeausschuss saßen, sprach das Gericht sie frei, weil es keine zertifizierten Experten gab und sie ihr Bestes getan hatten, um die Wirksamkeit der Geräte zu testen. Narong Polmart, ein Verteidiger, sagte, das Gericht habe keine Beweise für Bestechung oder die Absicht gefunden, sich den Beschaffungsvorschriften zu entziehen, und wies alle Anklagen ab. Nach der Abweisung des Verfahrens schrieb Khunying Porntip auf Facebook, dass sie seit 14 Jahren auf diesen Tag gewartet habe. Sie wies darauf hin, dass die CIFS, eine Einheit des Justizministeriums, für den Kauf der nutzlosen Ausrüstung verantwortlich gemacht worden sei, obwohl mehrere Sicherheitsbehörden und Einheiten der Streitkräfte die Geräte zuvor gekauft hatten. Khunying Porntip, derzeit Senatorin, kritisierte die NACC auch dafür, dass sie die Angeklagten nicht anrief, um die Vorwürfe zu klären, die für Staatsbeamte als äußerst schwerwiegend angesehen wurden. Sie sagte, die Vorwürfe hätten ein Stigma geschaffen. Verdacht auf den GT200 und verwandte Geräte entstand, als Tests der National Science and Technology Development Agency ergaben, dass sie keine elektronischen Komponenten enthielten. Der GT200 wurde von der britischen Firma Global Technical Ltd als „Remote-Substanzdetektor“ vermarktet und für jeweils bis zu 22.000 £ in eine Reihe von Ländern verkauft. Schätzungen zufolge hat Thailand 1,4 Milliarden Baht für die Einheiten ausgegeben. Später stellte sich heraus, dass die Geräte kaum mehr als „Wünschelruten“ waren, für die es keine wissenschaftliche Erklärung für ihre Funktionsweise gab. Der Inhaber von Global Technical, Gary Bolton, wurde 2013 wegen zwei Betrugsvorwürfen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Ein weiterer Brite, James McCormick , wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und es wurden Vermögenswerte in Höhe von rund 8 Millionen Pfund beschlagnahmt, um Gelder in einige der betrogenen Länder zu leiten. / Bangkok Post Read the full article
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Könnte verletzungsbedingt sechs bis acht Wochen ausfallen
Das NHL-Team gab bekannt, dass der 18-jährige Rookie-Center Connor Bedard der Chicago Blackhawks sechs bis acht Wochen nach der Operation wegen eines Kieferbruchs ausfallen wird
Der 18-jährige Kanadier erlitt die Verletzung, als er am Freitag bei der 2:4-Niederlage gegen New Jersey von Devils-Verteidiger nhl trikots Brendan Smith untersucht wurde. Mit 15 Toren und 18 Assists in 39 Spielen dieser Saison führt Bedard die Blackhawks an und führt die NHL bei der Punktewertung unter den Rookies an. Letzte Woche wurde er für das NHL All-Star Game am 3. Februar in Toronto nominiert, aber die Verletzung könnte bedeuten, dass er nicht spielen wird. „Ich denke, sie treffen bei einem jungen Mann, der ein solches Trauma durchgemacht hat, nur Vorsichtsmaßnahmen“, sagte Blackhawks-Trainer Luke Richardson am Mittwoch. „Das ist wahrscheinlich ein normaler Zeitplan für sie, wenn man die Verfahren bedenkt, die sie anwenden.“ Blackhawks-Guard Jared Tinordi, der das NHL trikot Chicago Blackhawks trug, sagte, dass seine Teamkollegen alles tun werden, was sie können, um Bedard bei der Genesung zu helfen.
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Justiz-Skandal: Maulkorb für Trump
Compact:»Zitat des Tages: „Im Verfahren gegen Donald Trump wegen des Versuchs der Wahlmanipulation hat die zuständige Bundesrichterin dem früheren amerikanischen Präsidenten Attacken gegen Staatsanwälte und Zeugen verboten. (…) Seine Verteidiger argumentierten, ein solches Redeverbot sei Zensur und verstoße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit.“ (Frank-furter Allgemeine Zeitung) „Niemand liebt die mehr als ich. Niemand! Ich meine, [...] Der Beitrag Justiz-Skandal: Maulkorb für Trump erschien zuerst auf COMPACT. http://dlvr.it/SxY22m «
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Rechtsanwalt | Strafverteidiger Thomas Häfner
Freiburg im Breisgau is a city in the southwest of Germany with a mild climate. It is surrounded by beautiful streams and is famous for its charming historic old town. A funicular runs from the city to Schlossberg hill.
The Munsterplatz is situated in the center of Freiburg im Breisgau. The square is lined with many historical sites. It is also home to a renowned farmers market. There are olives, cheese, handicrafts and cheese, and also regional produce.
It is worth spending time in the Freiburg Market. You can find anywhere from 80-180 stands selling food, souvenirs, craftwork, and other products. On the north end of the market, you'll find 96 regional produce stalls.
The market hall is one of the oldest buildings in the city. It was first constructed as a market storehouse during the 1530s. Since then, it's been renovated in a late 19th-century style.
Kastaniengarten located in Freiburg is the perfect spot to find a top beer garden. It's a well-known place with a spectacular panorama of the city. In addition, there are plenty of food options and it's open for at least 11 hours during the rainy season.
Freiburg is a hub for many activities and attractions. Visitors can enjoy a stroll along the Dreisam River, shop in the marketplace, or take to the streets of the old town.
You must also visit the Augustiner Museum in Freiburg. It is home to works by German artists across the centuries. The Cathedral is another must-see. The building features 91 grotesque gargoyles.
One of the largest and most major culturally important museums of the Upper Rhine is the Augustiner Museum located in Freiburg im Breisgau. It is home to an incredible collection of artwork that spans the Middle Ages through the 19th century.
The museum is housed in a former Augustinian monastery. The original structure of the monastery housed monks as well as Augustinian hermits. The structure was converted into a theater for the city in the 19th century. This was the prelude to the aforementioned museum.
Who We Are
Meine Philosophie Bewusst beschränke ich mein Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht. Durch die Spezialisierung und meine über 20-jährige Erfahrung als Strafverteidiger kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist. Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie Ziel der Strafverteidigung ist nicht, Menschen und deren Taten zu bewerten, sondern einzig und allein, die Rechte des/der Beschuldigten zu wahren.
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Teures Ende einer Beziehung - wegen Racheporno verurteilt
Bericht
Am letzten Donnerstag verantwortete sich ein 27-jähriger Kubaner vor dem Amtsgericht Siegen wegen eines Verbrechens aus Leidenschaft der etwas anderen Art. Der professionelle Tänzer fühlte sich auch nach zehn Jahren Partnerschaft glücklich mit seiner damaligen Freundin. Allerdings fand er im Dezember 2023 auf eine besonders erniedrigende Weise heraus, dass ihn seine damalige Partnerin betrog. Der Mann, mit dem sie eine Affäre hatte, schickte ihm Bilder, die ihre Untreue mehr als eindeutig belegten. Hoch verletzt und eventuell mit dem Gefühl, seine eigene Männlichkeit unter Beweis stellen zu müssen, konterte er auf rechtswidrige Weise. Er schickte seinem Nebenbuhler eine zu diesem Zeitpunkt bereits zwölf Monate alte Videoaufnahme, die zeigt, wie ihn die junge Frau oral befriedigt – ohne ihr Einverständnis.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB
Der 27-Jährige ließ nach Verlesung der Anklageschrift über seinen Verteidiger verkünden, dass er den Vorwurf, wie auch bereits im Ermittlungsverfahren, gänzlich einräumt. Mit der Kränkung habe der, ohne Zweifel temperamentvolle Tänzer, einfach nicht umgehen können. Zu einer Aussprache unter dem ehemaligen Paar oder einer Entschuldigung ist es zwar nie gekommen, aber der junge Mann betonte vor dem Gericht, dass es ihm sehr leid tue und er seine Kurzschlussreaktion sehr bereue. Dass er sich für die Sache sehr schämt, war ihm im Saal deutlich anzusehen. Hätte der Kubaner eine aus juristischer Sicht weiße Weste gehabt, wäre sicher eine Einstellung des Verfahrens realistisch gewesen, wie auch sein Verteidiger für ihn forderte. Allerdings steht er noch bis 2025 unter laufender Bewährung, weil er unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistete. Auch wenn sein Rechtsanwalt beteuerte, dass sein Mandant „das alles hinter sich gelassen hat“, monierte die Staatsanwältin die „schnelle Rückfallgeschwindigkeit“ des 27-Jährigen und stellte sich einer Einstellung des Verfahrens entschlossen entgegen. Weil der Angeklagte nicht nur als professioneller Tänzer in verschiedenen Bühnenensembles engagiert ist, sondern auch als Tanzlehrer für Jugendliche arbeitet, schlug sein Anwalt einige Gesetzestexte nach, um ein mögliches Berufsverbot als Nebenfolge für seinen Mandanten auszuschließen. Wären die pikanten Aufnahmen von jugendpornographischer Natur gewesen, hätte dies eine Konsequenz sein können. „Seiner Existenzgrundlage wollen wir ihn nicht berauben“, so die Vorsitzende. Die Staatsanwältin wertete die damalige Situation und den psychischen Ausnahmezustand, in dem sich der junge Mann befand, strafmildernd. Dass er die Tat unter laufender Bewährung verübte und der Rückfall in rechtswidriges Verhalten aus ihrer Sicht relativ schnell passierte, warf sie allerdings ebenfalls in die Waagschalen. Sie forderte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 40 €. Der Rechtsanwalt des Tänzers erinnerte daran, dass die Vorstrafen seines Mandanten nicht einschlägig seien. Dem jungen Mann sei das alles offensichtlich sehr unangenehm. Zu einer Entschuldigung sei es nicht gekommen, weil er sich einfach nicht traute, seiner Ex vor die Augen zu treten. Er empfand den Antrag der Staatsanwaltschaft zwar nicht als überzogen, bat aber darum, seinen Schützling mit einer Verwarnung mit eventuellen Auflagen oder Vorbehalten davonkommen zu lassen. Mit vor Scham gesenktem Haupt fügte der 27-Jährige lediglich hinzu: „Weiß nicht, was ich sagen soll …“ Im Urteil wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Eine Geldstrafe von 2.800 € auf 70 Tagessätze verteilt. Die Reue glaubte die Vorsitzende Richterin dem jungen Mann. Aber zu viel Milde ließ sie für den pikanten Gefühlsausbruch unter laufender Bewährung nicht walten.
Spenden an den bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V. welcher unter anderem Projekte zur Prävention und Hilfsangebote für Frauen die Opfer digitaler Gewalt wurden, auf die Beine stellt.
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Microsoft: APT-Gruppe Storm-0501 zielt auf Hybrid-Clouds
Microsoft hat beobachtet, wie der Bedrohungsakteur Storm-0501 einen mehrstufigen Angriff startete, bei dem er hybride Cloud-Umgebungen kompromittierte und sich lateral von der lokalen in die Cloud-Umgebung bewegte, was zu Datenexfiltration, Diebstahl von Anmeldeinformationen, Manipulation, dauerhaftem Backdoor-Zugriff und dem Einsatz von Ransomware führte. Der besagte Angriff zielte auf mehrere Sektoren in den Vereinigten Staaten ab, darunter Regierung, Fertigung, Transport und Strafverfolgung. Storm-0501 ist eine finanziell motivierte Cyberkriminellengruppe, die Standard- und Open-Source-Tools verwendet, um Ransomware-Operationen durchzuführen. APT-Gruppe Storm-0501 nutzt Ransomware Storm-0501 war bereits 2021 aktiv und wurde zunächst dabei beobachtet, wie er die Sabbath(54bb47h)-Ransomware bei Angriffen auf US-Schulbezirke einsetzte, Daten zur Erpressung öffentlich durchsickern ließ und sogar Schulpersonal und Eltern direkt ansprach. Seitdem waren die meisten Angriffe des Bedrohungsakteurs opportunistisch, da die Gruppe begann, als Ransomware-as-a-Service (RaaS)-Tochter zu agieren und mehrere Ransomware-Payloads einsetzte, die im Laufe der Jahre von anderen Bedrohungsakteuren entwickelt und gepflegt wurden, darunter Hive, BlackCat (ALPHV), Hunters International, LockBit und zuletzt Embargo-Ransomware. Der Bedrohungsakteur wurde kürzlich auch dabei beobachtet, wie er Krankenhäuser in den USA ins Visier nahm. Hintertürzugriff auf die Cloud-Umgebung Storm-0501 ist der jüngste Bedrohungsakteur, der schwache Anmeldeinformationen und überprivilegierte Konten ausnutzt, um von der lokalen Umgebung von Organisationen in Cloud-Umgebungen zu gelangen. Sie haben Anmeldeinformationen gestohlen und diese verwendet, um die Kontrolle über das Netzwerk zu erlangen, wodurch sie schließlich einen dauerhaften Hintertürzugriff auf die Cloud-Umgebung geschaffen und Ransomware in der lokalen Umgebung eingesetzt haben. Microsoft hat zuvor Bedrohungsakteure wie Octo Tempest und Manatee Tempest beobachtet, die sowohl lokale als auch Cloud-Umgebungen ins Visier nahmen und die Schnittstellen zwischen den Umgebungen ausnutzten, um ihre Ziele zu erreichen. Da Hybrid-Cloud-Umgebungen immer häufiger zum Einsatz kommen, wird es für Unternehmen immer wichtiger, Ressourcen über mehrere Plattformen hinweg zu sichern. Microsoft möchte seinen Kunden dabei helfen, diese Angriffe zu verstehen und wirksame Abwehrmaßnahmen dagegen zu entwickeln. In einem Blogbeitrag geht Microsoft auf die Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs) von Storm-0501, typische Angriffsmethoden und die Ausweitung auf die Cloud ein. Der Artikel informiert auch darüber, wie Microsoft Aktivitäten erkennt, die mit dieser Art von Angriffen in Zusammenhang stehen, und gibt Hinweise zur Schadensbegrenzung, damit Verteidiger ihre Umgebung schützen können. Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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Wenn der Rechtsstaat link wird
Wenn der Rechtsstaat link wird
Tiefschläge gegen unbequeme Verteidiger durch die Generalbundesanwaltschaft
Wenn Staatsanwälten in einer Behörde, die überschaubar ist, bekannt wird, dass in einem Strafverfahren (A) Tatsachen bekannt werden, die in einem anderen Strafverfahren (B) gegen andere Angeklagte zu deren Entlastung beitragen können, trifft sie m.E. die unbedingte nicht nur dienstliche Pflicht die Tatsachen aus dem…
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#GBA Rechtsstaat#Generalbundesanwaltschaft OLG München#Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht#Verteidiger Ali Aydin#Verteidiger IS-verfahren
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Was ist ein Akt?
1.
Der Akt ist der Akte verwandt. Eine der Deutungen dazu, was ein Akt ist, ist ein Film von Jacques Rivette, der wiederum auf einer Novelle von Honoré de Balzac 'basiert' oder besser gesagt: mit dieser Geschichte assoziiert ist. Der Film heißt La Belle Noiseuse, auf deutsch: Die schöne Querulantin. Der Text von Balzac heißt: Le Chef-d’œuvre inconnu, auf deutsch: Das unbekannte Meisterwerk.
2.
Der Film ist nicht nur ein Akt. Man sieht nicht nur einen nackten menschlichen Körper. Aber das sieht man auch. Einen Akt hält der Film parat, das ist der nackte Körper von Emmanuelle Béart, die besonders in diesem Film wie die schöne kleine Schwester von Jacques Vergès aussieht. Vergès ist ein berühmter französischer Anwalt, Verteidiger revolutionärer Gewalttäter (erst "Terroristen", dann "Minister") in den kolonialen Auseinandersetzungen, eine zeitlang abgetaucht, Verteidiger von Klaus Barbie in Lyon und 'Erfinder' einer Anwaltstrategie, die er defence de la rupture nennt. Sie besteht darin, im Verfahren das Verfahren zu unterbrechen, immer wieder zu unterbechen, bis möglichst vielen deutlich werden soll, dass am Verfahren etwas unmöglich ist.
Die Ähnlichkeit von Béart und die von Vergès ist Familienähnlichkeit, und zwar solcher Familien, die weit gereist und viel gependelt sind. Beide haben historisch, geographisch und der Psyche nach vielschichtige Gesichter, eine Vielschichtigkeit, die im Begriff der Schönheit überquillt, wenn auch beide dazu noch schön sind. Die Augen der beiden sind der deutlichste, aber nicht der einzige Punkt ihrer Ähnlichkeit, auch wenn ihre Augen größer sind als seine. Das sind Augen aus Hafenstädten, man findet sie in Odessa, in Recife oder Saigon, nicht überall, aber auf der ganzen Welt verteilt.
Die Ähnlichkeit zu Vergès ist aber nicht der Grund dafür, dass Béarts Figur im Film als noiseuse/ Querulantin bezeichnet wird. Noiseuse ist im Französischen auch der Begriff für etwas mit Kern oder Nuss, gleichzeitig für etwas Krachmachendes oder Krachendes und dabei auch für das, was man englisch noise nennt. Sie könnte eine Figur für den Kern normativer Praktiken sein, die etwas mich Krach, Nuss oder Noise zu tun haben. Ein veraltetes, inzwischen nur noch in regionalen Dialekten gebräuchliches Verb für so ein Praxis wäre das Verb nöseln. Dass der deutsche Begriff Querulantin einen abwertenden Klang hat, rührt aus einer Geschichte, deren Komplexität Ruper Gaderer nachgegangen ist. Das kann man da nachlesen, in seinem Buch zur Geschichte der Querulanz.
3.
Die Querulantin kann auch die sein, die klagt. Sie kann die sein, die über actio verfügt. Sie kann die sein, die nicht nur etwas begehrt, sondern das auch explizit. Sie kann diejenige sein, durch die ein Begehren vorgeht. Sie kann diejenige sei, die streitet, und sie kann damit diejenige sein, die etwas bestreitet, etwas händelt. Sie kann diejenige sein, die als Reaktion auf etwas nicht nur reagiert, sondern dazu noch agiert. Wie das bewertet wird, das ist polar, die Begriffsgeschichte mit ihren Wortwechseln und ihren Austauschmanövern zeichnet etwas von dieser Polarität auf. Im Moment, das kann man wohl so sagen, ist der Begriff der Querulantin eher negativ besetzt, wer weiß, ob das so bleibt. In Cesare Ripas Iconologia (um 1600 entstanden), einem Formularbuch für die Studiokratie, ist die Figur der Querela noch positiv besetzt.
So ein Film wie der von Rivette gehört zu den Bildern, in dem Fall zu den bewegten Bildern. So ein Film muss keine Aufgabe, keinen Funktion haben, aber wenn er sie hätte, dann würde sie vielleicht auch darin liegen, den Akt zu bewegen, die Begriffsgeschichte und Wortgeschichte zu bewegen und zu bewegen, was der Akt bezeichnet, etwa so, in dem man das alles von großer Ferne zu kleinster Nähe durchläuft und dann eben auch an den Stationen vorbeikommt, wo die Frage danach, was der Akt ist, so beantwortet wird: eine schöne Querulantin. Der Film verführt zwar auch mit seiner Hauptfigur, mit der schönen Querulantin, aber er selbst soll ja vielleicht auch, nicht nur über diese Und mit dieser Figur verführen, auch anlocken und dann in die eine und andere Richtung führen. Da wird der Film auch selber querulieren. Querulieren ist insoweit nicht nur ein Zustand, nicht nur Leidenschaft, Passion oder gar Pathologie, es kann auch Technik sein. Zum Beispiel the technique to rule something queer, also die Technik, etwas schräg oder quer, vielleicht diagonal oder transversal zu beherrschen.
4.
Balzac entwirft, wie Rivette, ebenfalls einen Zusammenhang zwischen Akt und Noiseuse oder zwischen Akt und Querulanz. In dieser Novelle geht es um ein Meisterwerk, das sich als Rausch oder Rauschen entpuppt, oder sagen wir besser so: Das Entpuppen rauscht mit. Balzac erzählt die Geschichte des Males Frenhofer, der seit Jahren an dem Bild seiner jungen Geliebten Gilette arbeitet. Bisher hat keiner dieses Bild gesehen, nur Frenhofer.
Zuletzt bekommen aber Poussain und Porbus, zwei befreundete Maler, dieses Bild zu sehen. Dann passiert etwas, von dem man sagen könnte, es sei schief gegangen. Nicht nur, dass Poussain und Porbus ein Bild einer jungen Geliebten nicht erkennen können, statt dessen aber an einer Stelle einen Fuß sehen, dessen meisterhafte Ausführung sie zwar bewundern. Im übrigen scheint ihnen das Bild aber überdeckt, sogar zerstört worden zu sein durch Elemente, die ihnen kein Sinn machen. Linien, Farbe, alles in allem Malerei, die sich als Wand (Gewand) vor ihren Augen aufbaut und ihnen den Blick auf eine Geliebte sperrt. Sie erkennen nichts. Nicht nur das geht schief, schlimmer noch: Poussain sagt das auch, und das auch noch mit einer Umkehrung, er weist Frenhofer einen doppelten Mangel zu. Früher oder später, so Poussain, würde Frenhofer merken, dass nichts auf der Leinwand sei. Der doppelte Mangel: erst nichts gemalt und dann nicht gemerkt, dass nichts gemalt worden sei, das soll Frenhofers Werk sein.
Das sagt Poussain, wo doch so viel auf der Leinwand ist. Die Novelle hat ihren Namen aus dem römischen Recht und griechisch-römisch sind die Regeln dieser Auseinandersetzung, weil das Bild in dieser Novelle ein Objekt sein soll, das eine Abwesenheit oder einen Abgrund zu meistern hätte, zum Beispiel, indem das Bild die junge Gliebte auf eine Weise vertritt, die Stellvertretung wäre. Es gibt auch in Rom andere Vorstellungen von dem, was wir Bild nennen, Konstellationen zum Beispiel, Sternenbilder, deren Aufgabe es ist, zu wandern und dabei etwas zu übersetzen. Eine Abwesenheit oder einen Abgrund sollen solche Konstellationen nicht unbedingt meistern, wenn überhaupt, dann sollen sie ihn mitmachen lassen oder sortieren. Aber Poussain hängt in dieser Novelle eben an jener hohen griechisch-römischen, dann vor allem auch monotheistischen Aufgabe, in der Bilder da sind, damit das Nichts es nicht ist. Die Auseinandersetzung funktioniert in so einem Kontext nicht statistisch, nicht in dem man zählt, misst, sie funktioniert nicht tabellarisch und nicht kalendarisch. Sie zielt gerade auf eine große Trennung, die auf der Linie der parmenidische Unterscheidung zwischen dem Sein und dem Nichts liegt und in der das Verhältnis zwischen dem Sein und dem Nichtsein als Gegensatz, Widerspruch oder Negation aufgefasst wird. Der Vorteil: man muss nichts übersetzen. Der Nachteil: Das konfrontative Potential könnte überschießen. Benutzt man zur Auseinandersetzung solche Techniken, die auf der Grundlage großer Trennung und parmenidischer Unterscheidung basieren, sind die Auseinandersetzungen wohl nicht besonders diplomatisch.
Ob Balzac auch so denkt, das ist fraglich. Diese letzte Szene ist nicht lang,aber komplex, die Rollen komplex verteilt, nicht nur im Hinblick darauf, dass Poussain und Porbus auf das Bild im Detail unterschiedlich reagieren. Dazu kommt die Erzählstimme hinzu, die keiner der Personen zugeordnet ist. Die Novelle endet mit der tödlichen Konsequenz dieses kurzen Satzes von Poussain (dem einzigen Namen in der Novelle, der nicht unbekannt, sondern bekannt ist, nämlich für Meisterwerke), der wie ein Interdiktum in die letzte große Szene der Novelle eingeschoben ist, also wie ein großes Gebot und ein großes Verbot in einem (das römische Interdiktum ist nämlich beides, sowohl Gebot als auch Verbot, das ist das Zwischengesagte, das Eingeschobene, ein Satz des Prätors, das Satz eines Richters). Kaum hat Poussain seinen Satz so dazwischengesagt, antwortet Porbus noch hellsichtig: "Was habt ihr getan?" Doch zu spät, Gesagtes ist nicht zurücknehmbar. Ein kurzer Schluß, ein kurzer Eklat und Zusammenbruch. In der folgenden Nacht stibt Frenhofer, nicht ohne vorher seine Bilder verbrannt zu haben.
3.
Ein Akt kann sein, das Rauschen in Formation vorgehen zu lassen oder dieses Rauschen zu formieren, ihm Form und Formen zu geben. Dazu muss der Akt nicht ausschließich aus Information bestehen, er kann auch aus Rauschen bestehen. Eventuell soll er, muss er das auch.
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VERFAHREN WEGEN SEXUELLER BELÄSTIGUNG GEGEN GELDAUFLAGE EINGESTELLT
Ein Verfahren wegen sexueller Belästigung wurde heute durch den Richter gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.
Hattingen / Sprockhövel – Das Strafverfahren gegen einen bisher nicht vorbestraften 30-Jährigen wegen angeblich sexueller Belästigung einer jungen Frau wurde heute (21. Dezember 2022) gegen Zahlung einer Geldauflage von 700 Euro eingestellt. Der Handwerker gab zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung durch seinen Verteidiger eine umfassende Erklärung zu den angeklagten Tatvorwürfen ab, die er…
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