Wann genießt ein (Alt-)Gebäude Bestandsschutz?
1. Zu einem erfolgreichen Nachbareilantrag gegen die sofortige Vollziehung einer Baugenehmigung, die den Wiederaufbau eines durch die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 stark zerstörten Mehrfamilienhauses zulässt und dabei im Wege der Abweichung – zu Lasten der Nachbareigentümerin – ein geringere Tiefe der Abstandsfläche gestattet.
2. Die für “Ersatzneubauten” in § 6 Abs. 12 Satz 2 BauO-NW…
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Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, (prototype), [1970s] [Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen]
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Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne: VG Aachen, 19.09.22 7 K 1360/22
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Mietminderungstabelle - Miete kann gemindert werden
Um wie viel €uro kann ich die Miete mindern?
Es gibt Ärger mit den Nachbarn wegen zu lauter Musik, zu lautem Fernseher, Beeinträchtigungen durch laute Bauarbeiten, starken Schimmelbefall in der Wohnung oder wegen anderen unangenehmen Problemen in Ihrer Mietwohnung?
Um wie viel ein Mieter eine Mietminderung durchführen kann, lässt sich leider nicht eindeutig beantworten, da es dazu keine Gesetze oder verbindliche Richtlinien gibt.
Als Mietminderungstabelle wird diese inoffizielle Sammlung von Gerichtsurteilen bezeichnet, die sich mit der Frage befassen, in welcher Höhe die Minderung der Kaltmiete im Falle eines Mangels der Mietsache angemessen ist.
Vielleicht kann Ihnen diese Mietminderungstabelle jedoch als Orientierungshilfe dienen, welche Mietminderungsquoten in vergangener Zeit berücksichtigt wurden.
Mietminderungstabelle
Höhe
Grund der Mietminderung
Gericht
Fundstelle
100%
Erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen
AG Berlin-Charlottenburg
GE 2007, 1387
100%
Wohnung in unbewohnbarem Zustand
LG Wiesbaden
WuM 1980, 17
100%
vertraglich zugesicherte Einbauküche bei Einzug nicht vorhanden
LG Itzehoe
Az.: 1 S 397/96
100%
Vermieter verweigert Lebensgefährten des Mieters Zugang zur Wohnung
LG Gießen
NJW-RR 2001, 8
100%
vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar
LG Berlin
WuM 1993, 185
100%
Wohnung bereits von zwei weiteren Personen belegt
LG Berlin
GE 1993, 479
100%
Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtgung der Wände
AG Potsdam
WuM 1995, 534
100%
Raumlauft belastet mit PCP, Lindan und Dichlorfluanid
AG Mainz
DWW 1996, 216
100%
Unbewohnbarkeit wegen Hochwasser
AG Friedberg
WuM 1995, 393
100%
vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung
AG Berlin-Neukölln
MM 1988, 31
100%
kompletter Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Beleuchtung, Küche und sonstiges
AG Berlin-Neukölln
MM 1988, 151
90%
Erheblicher Gestand für die Dauer von einem Monat aufgrund eines Einsatzes des Lösungsmittels Ceretec 14 bei einer vom Vermieter durchgeführten Renovierung
AG Berlin-Schöneberg
MM 1996, 38
80%
Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer erheblich durchfeuchtet und von Schimmelpilz befallen
LG Berlin
GE 1991, 625
80%
Nässeschaden am Teppichboden aufgrund starken Regens einhergehend mit erheblichem Gestank für zwei bis drei Wochen
AG Friedberg
WuM 1984, 198
80%
Rattenbefall einer Wohnung (Erdgeschoss) / Schädlingsbekämpfung mit Ködern und Spurenstaub über zwei Wochen
AG Dülmen
Az.: 3 C 128/12
75%
Schimmelbefall in sämtlichen Zimmern einer Neubauwohnung bei Erstbezug
LG Köln
Az.: 9 S 25/00
75%
Ausfall der Heizung im Winter
LG Berlin
ZMR 1992, 302
60%
erhebliche Bauarbeiten im Dachgeschoss des Hauses
AG Hamburg
WuM 1987, 272
50%
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am Nachbarhaus
OLG Hamm
ZMR 1983, 273
50%
Formaldehyd in gesundheitsgefährdender Konzentration
LG München I
NJW-RR 1991, 975
50%
Behördliche Androhung einer Zwangsräumung wegen fehlender Baugenehmigung
LG Mönchengladbach
ZMR 1992, 30
50%
Heizungsausfall in den Wintermonaten
LG Kassel
WuM 1987, 271
50%
Schimmelbefall im Wohnzimmer
LG Hamburg
ZMR 2008, 456
50%
Asbest-Belastung durch Nachtspeicheröfen
LG Dortmund
ZMR 1994, 410
50%
Nutzungsbeinträchtigung durch Feuchtigkeit in den Wänden
LG Berlin
GE 1991, 573
50%
Heizungsausfall für einen längeren Zeitraum in den Wintermonaten
LG Berlin
GE 1991, 351
50%
Umfangreiche Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten
AG Weißwasser
WuM 1994, 601
50%
Feuchtigkeitsentwicklung, da alle Fenster der Wohnung undicht sind
AG Leverkusen
WuM 1981, U9
50%
Tropfwasser an der Decke sowie erhebliche Durchnässung des Teppichbodens aufgrund weiterer Feuchtigkeit
AG Leverkusen
WuM 1980, 163
50%
Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn
AG Braunschweig
WuM 1990, 147
50%
laute Musik zur Nachtzeit
AG Brandenburg
WuM 1990, 147
50%
Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hinein
AG Berlin-Schöneberg
MM 1995, 28
40%
Gesundheitsgefährdung durch Vorhandensein starker Feuchtigkeit in der Wohnung
LG Saarbrücken
WuM 1982, 187
38%
Abwasserstau aufgrund dessen schlecht riechendes Wasser aus Toilette und Badewanne austritt
AG Groß Gerau
WuM 1980, 128
37%
erhebliche Lärmbelästigung bis nach Mitternacht durch eine Gaststätte
AG Rheine
WuM 1985, 260
35%
erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn
AG Chemnitz
WuM 1994, 68
33%
Alleinige Duschmöglichkeit oder Bademöglichkeit nicht funktionsfähig
AG Köln
WuM 1998, 690
33%
erheblicher Geruchsbelästigung durch Tierhaltung (Frettchen) eines anderen Mieters im Haus
AG Köln
WuM 1989, 234
30%
Heizung liefert lediglich eine Durchschnittstemperatur von 15°C im Wohnzimmer
LG Düsseldorf
WuM 1973, 187
30%
Terasse nicht benutzbar im Neubau
AG Potsdam
WuM 1996, 760
30%
Lärmbelästigung aufgrund Ausbau des Dachstuhls
AG Osnabrück
WuM 1996, 754
30%
Nächtliche Lärmbelästigung aufgrund einer Diskothek (Schallpegel von mehr als 86 dB)
AG Köln
WuM 1978, 173
30%
Bordell im Haus
AG Charlottenburg
MM 1988, 367
30%
Wohnzimmer unbenutzbar, da durch einen Wasserschaden einsturzgefährdet
AG Bochum
WuM 1979, 74
30%
Schimmelbildung in Bad und Schlafzimmer
AG Siegburg
ZMR 2005, 543
30%
nächtliche Bauarbeiten
AG Berlin-Mitte
MM 2007, 183
25%
Taubenhaltung Dritter
AG Dortmund
WuM 1980, 6
25%
Fehlen der Innentüren der Wohnung
AG Hamburg-Altona
ZMR 2008, 298
25%
Fensterfront und Teil der Decke durchfeuchtet
VG Berlin
GE 84, 183
25%
leichte Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Küche
VG Berlin
GE 83, 767
25%
Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung mit Thermotapeten
LG Aachen
WuM 1991, 89
25%
Ausfall der Heizung für die Dauer von 20 Tagen im Monat
AG Waldbröl
WuM 1980, 206
25%
Wasserschaden an der Decke des Wohnzimmer
AG Osnabrück
NJW-RR 1995, 971
25%
Bedrohung des Mieters durch Nachbarn einhergehend mit Lärmbelästigung
AG Köln
WuM 1980, 17
25%
20-tägiger Ausfall der Heizung im Oktober bei 9,5 ºC Außentemperatur
AG Hamburg
WuM 1973, 210
25%
erheblicher Baulärm in einem Neubaugebiet
AG Darmstadt
WuM 1984, 245
25%
Lediglich 15 ºC Raumtemperatur
AG Berlin-Neukölln
Az.: 10 C 557/84
25%
Überschreitung der Formaldehyd Grenzwerte
AG Bad Säckingen
WuM 1996, 14
25%
Wasserschäden an der Decke des Wohnzimmers sowie zum Teil an den Wänden
AG Aachen
WuM 1974, 44
25%
Mottenbefall / Ungeziefer in der Wohnung
AG Bremen
Az.: 25 C 118/01
22%
erhebliche Bauarbeiten am und im Haus für die Dauer eines halben Jahres
LG Hannover
WuM 1986, 311
20%
fehlende Heizung in der Küche
VG Berlin
GE 83, 767
20%
Fehlen einer vertraglich geschuldeten Einbauküche
LG Dresden
WuM 2001, 336
20%
Befall des Wohnung mit Feuchtigkeit und Schimmelpilz
LG Osnabrück
WuM 1989, 370
20%
Nutzungsverbot von Waschküche, Trockenraum und Garten ausgesprochen
LG Köln
WuM 2003, 670
20%
erhebliche Zugluft wegen undichter Türen und Fenster
LG Kassel
WuM 1988, 108
20%
Feuchtigkeit dasämtliche Fenster undicht, Wand der Küche teilweise schwarz verfärbt
LG Hannover
ZMR 1979, 47
20%
Heizung im Schlafzimmer wegen Wasserrohrbruch unbenutzbar
LG Hannover
WuM 1980, 130
20%
Staub, Abgase und Lärm aufgrund einer Baustelle in unmittelbarer Nachbarschaft
LG Göttingen
NJW 1986, 1112
20%
Belästigung durch häufiges und lautes Feiern der Mitmieter
LG Dortmund
DWW 1988, 283
20%
Ausfall der Wasserversorgung
LG Berlin
MM 2002, 427
20%
Fogging
LG Berlin
GE 2003, 1019
20%
Bordell in der Nachbarschaft
AG Wiesbaden
WuM 1998, 315
20%
Hundekot im Treppenhaus
AG Münster
WuM 1995, 534
20%
Lärmbelästigung aufgrund Live-Musik
AG Köln
WuM 1990, 291
20%
erhebliche Feuchtigkeit in der Wohnung
AG Köln
WuM 1974, 241
20%
Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus
AG Köln
WuM 1983, 126
20%
16 bis 18 ºC Raumtemperatur
AG Köln
WuM 1978, 189
20%
Schäden aufgrund Feuchtigkeit in Wohnzimmer und Schlafzimmer
AG Köln
WuM 1974, 241
20%
Mangelnder Schallschutz
AG Gelsenkirchen
WuM 1978, 66
20%
Badewanne nicht benutzbar
AG Goslar
WuM 1974, 53
20%
Ruhestörung aus einer Tanzschule nach 22:00 Uhr
AG Köln
WuM 1988, 56
20%
Klavierspiel des Nachbarn im Umfang von zwei Stunden pro Tag
AG Düsseldorf
DWW 1988, 357
20%
Belästigung durch Geruch und Lärm aufgrund einer Imbissbude in der Nachbarschaft
AG Braunschweig
WuM 1981, U16
20%
Ausfall der Heizung im Oktober
AG Berlin-Spandau
Az.: 3 C 209/81
20%
In die Toilette fließen Abwässer aus der darüber liegenden Wohnung
AG Berlin-Neukölln
Az.: 8 C 473/81
20%
Ausfall des Fahrstuhls für 16 Tage
AG Berlin-Mitte
MM 2007, 227
20%
Unter 20 ºC Raumtemperatur, Betrieb der Heizung nur zwischen 8.30 Uhr und 20.00 Uhr
AG Bad Segeberg
WuM 1977, 227
20%
Erhebliche Belästigung durch Schmutz und Lärm von Touristen über einen längeren Zeitraum
BGH
Az.: VIII ZR 155/11
17%
Lärmbelästigung aufgrund des Müllschluckers
LG Dresden
WuM 1971, 96
17%
Zentralheizung verursacht Klopfgeräusche
LG Darmstadt
WuM 1980, 52
16%
Dusche nicht funktionsfähig
AG Köln
WuM 1987, 271
15-20%
Lärmbelästigung aufgrund eines Kindergartens
AG Hamburg
WuM 1975, 209
15%
Stolpergefahr durch Teppichboden
OLG Celle
ZMR 1995, 204
15%
Lärmbelästigung aufgrund Straßenbauarbeiten
LG Siegen
WuM 1990, 17
15%
Wohnungstür nicht vorhanden
LG Düsseldorf
WuM 1973, 187
15%
unzureichende Toilettenspülung
AG Münster
WuM 1993, 124
15%
Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer
AG München
NJW-RR 1991, 845
15%
Betriebsausfall des Fahrstuhls in einem Mehrfamilienhaus
AG Berlin-Mitte
MM 2007, 227
15%
Geruchsbelästigung im Bad durch Pizzeria im Nachbarhaus
AG Köln
WuM 1990, 338
15%
Schlechte Heizleistungen
AG Köln
WuM 1975, 69
15%
Einrüstung des Hauses mit Gerüst und Planen
AG Hamburg
WuM 1996, 30
15%
Aluminiumfenster sind luftdicht und isolieren nicht ausreichend, weshalb der Mieter mehr heizen und öfter lüften muss
AG Emden
NJW-RR 1989, 23
15%
Balkon nicht benutzbar
AG Bonn
WuM 1986, 212
15%
Lernbelästigung aufgrund von Musik aus einer Gaststätte (sechsmal monatlich bis etwa 3.00 Uhr morgens)
AG Bonn
WuM 1990, 497
15%
Unbenutzbarkeit des Balkons aufgrund Anlockens von streunenden Katzen durch Nachbarn
AG Bonn
NJW 1986, 1114
15%
erheblicher Befall der Wohnung mit Silberfischen
AG Berlin-Tiergarten
MM 1990, 233
15%
Überschreitung des Eisen-Anteils im Trinkwasser
AG Bad Segeberg
WuM 1998, 280
15%
Lärmbelästigung durch lautes Garagentor (Überschreitung der DIN 4109)
LG Hamburg
Az.: 333 S 65/08
13%
17 bis 18 °C Raumtemperatur
AG Berlin-Schöneberg
MM 1981, 51
12%
Klopfgeräusche durch Heizung verursachte
LG Münster
WuM 2000, 691
10%
Feuchtigkeitsschaden im Schlafzimmer
LG Osnabrück
Az.: 1 S 523/82
10%
Fleck der Größe 70x80 cm aufgrund Feuchtigkeit im Badezimmer
LG München
Az.: 14 S 1387/83
10%
Lärmbelästigung durch Baustelle in der Nachbarschaft
LG Köln
WuM 2004, 234
10%
Erheblichen Belästigung aufgrund Flugzeuglärms bei ungenügender Isolierverglasung
LG Kiel
WuM 1979, 128
10%
Knackgeräusche der Heizung
LG Hannover
WuM 1994, 463
10%
Wegfall des Aussicht durch Bau einer 5,5 m hohe Mauer in 7,5 m Entfernung auf einem Nachbargrundstück
LG Hamburg
WuM 1991, 90
10%
Lärm durch Garagentore
LG Berlin
MM 1986 Nr. 7 S. 38
10%
Befall der Wohnung mit Schaben
LG Berlin
GE 1998, 681
10%
Ausfall der Wasserversorgung aufgrund eingefrorener Wasserleitung
LG Berlin
GE 1996, 471
10%
abendliche Lärmbelästigung durch Einwurf von Flaschen in Altglascontainer
LG Berlin
GE 1985, 427
10%
Wohnung von Feuchtigkeit betroffen
KG Erfurt
RAnB 1993,9
10%
verfaulte Fenster im Schlafzimmer
AG Wuppertal
DWW 1988, 89
10%
Lärmbelästigung durch Aufzug
AG Wiesbaden
WuM 2006, 219
10%
Ungeziefer wie Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung
AG Rendsburg
WuM 1989, 284
10%
unzureichende Leistung der Heizung
AG Rendsburg
WuM 1975, 122
10%
Feuchtigkeitsschaden im Wohnzimmer
AG Ravensburg
WuM 1976, 9
10%
Die Norm übersteigende Nitratkonzentration im Trinkwasser
AG Osnabrück
NJW-RR 1987, 971
10%
Abendliche Lärmbelästigung durch Kinder nach 20 Uhr
AG Neuß
WuM 1988, 264
10%
Teilweiser Ausfall Versorgung mit Warmwasser
AG Münster
WuM 1981, U22
10%
Fenster sind aufgrund schlechten Zustands luftdurchlässig und schwer verschließbar
AG Münster
WuM 1982, 254
10%
undichte Fenster und undichte Haustür
AG München
Az.: 25 C 9566/84
10%
hellhörige Räume in der Wohnung
AG Lüdinghausen
WuM 1980, 52
10%
Fleck der Größe 70x80 cm aufgrund Feuchtigkeit nebst Abläsung des Anstrichs und der Bildung von Wasserrändern
AG Lahnstein
WuM 1977, 227
10%
Nutzungsentzug Kellerraum
AG Köln
WuM 1981, U19
10%
Wohnung verfügt über keine hinreichende Schallisolierung
AG Köln
Az.: 220 C 215/99
10%
Der vertraglich zugesicherte PKW-Stellplatz ist nicht benutzbar
AG Köln
Az.: 213 C 295/86
10%
Feuchtigkeit in der Küche
AG Hannover
Az.: 415 C 1021/82
10%
Lärmbelästigung wegen Straßenbauarbeiten
AG Hagen
DWW 2003, 204
10%
rostiges Wasser aufgrund schlechter Wasserleitungen im Haus
AG Dortmund
WuM 1990, 425
10%
Ausfall des Aufzugs im 4. Stock
AG Charlottenburg
GE 1990, 423
10%
Nutzungsentziehung des zugesicherten Wasch- und Trockenraums
AG Brühl
Az.: 2 C 38/73
10%
ungünstige Wärmeverteilung durch falsch platzierten Heizkörper (an der Wand statt unter dem Fenster)
AG Bremerhaven
WuM 1992, 601
10%
Bordell im Haus in der Großstadt bei geringfügiger Belästigungen
AG Berlin-Schöneberg
MM 1996, 38
10%
schlechter Fernsehempfang
AG Berlin-Schöneberg
GE 88, 361
10%
Lärmbelästigung durch Einwerfen von Flaschen in Sammelcontainer
AG Rudolfstadt
WuM 2000, 19
10%
Bedrohung und Beleidigung des Mieters durch den Hausmeister
AG Berlin-Neukölln
MM 1986, Nr. 12, 30
10%
Fenster sind nicht verschließbar
AG Bergisch Gladbach
WuM 1980, 17
10%
Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück
AG Bad Segeberg
WuM 1992, 477
10%
Lärmbelästigung durch eine Kinderarztpraxis
AG Bad Schwartau
WuM 1976, 259
10%
Feuchtigkeit im Keller
AG Bad Bramstedt
WuM 1990, 71
8%
Decke eines Zimmers durchnässt
LG Hamburg
Az.: 11 S 86/71
8%
Verkehrslärm nach Öffnung einer Sackgasse
AG Berlin-Köpenick
Az.: 3 C 262/05
7,50%
Lärmbelästigung durch erhöhten Verkehrsaufkommen, wenn Fenster nicht ausreichend gegen Schall isoliert
AG Berlin-Köpenick
Az.: 4 C 116/10
7,50%
Ausfall von Warmwasser zwischen 22 Uhr und 7 Uhr
AG Köln
WuM 1996, 701
7,50%
Ausfall im Oktober
AG Bremen
WuM 1987, 383
7%
Verkalkte Duschwand und Gerüche im Badezimmer
LG Berlin
WuM 2004, 234
7%
Lärmbelästigung aufgrund eines Waschsalons im Haus
AG Hamburg
WuM 1976, 151
7%
Geruchsbelästigung aufgrund Essensgeruch
AG Berlin-Tiergarten
MM 1994, 68
6%
Fenster sind undicht und weisen Beschlag mit Feuchtigkeit auf
AG Köln
WuM 1981, 283
5%
schlechte Trinkwasserqualität
OLG Köln
NJW 1992, 51
5%
Flecken an der Küchendecke aufgrund Feuchtigkeit
LG München I
Az.: 31 S 17040/84
5%
Kamin im Wohnzimmer in den Monaten Oktober bis Mai nicht benutzbar
LG Karlsruhe
WuM 1987, 382
5%
Kinderspielplatz verfügt nicht über die zugesicherte Sandkiste
LG Freiburg
ZMR 1976, 210
5%
schlecht schließende Fenster sowie eindringendes Wasser bei Kippstellung
LG Berlin
WuM 1982, 184
5%
geringer Lichteinfall und problematische Belüftung aufgrund der Einrüstung des Hauses mit eine Baugerüst
LG Berlin
MM 1994, 396
5%
Dusche funktioniert nur mit Störungen
LG Berlin
MM 1991, 194
5%
Küchenspüle undicht
LG Berlin
GE 1996, 471
5%
Gegensprechanlage und elektronischer Türöffner nicht funktionsfähig
LG Berlin
GE 1992, 159
5%
Küchenherd nicht funktionsfähig
LG Berlin
GE 1981, 673
5%
Dach undicht
AG Nidda
WuM 1982, 170
5%
Fenster sind im Sommer aufgrund schlechten Zustands luftdurchlässig und schwer verschließbar
AG Münster
WuM 1982, 254
5%
Ersatzloser Wegfall des Fahrradkellers
AG Hamburg
WuM 2008, 332
5%
sich lösender Putz und abblätternde Farbe im Treppenhaus
LG Köln
WuM 1990, 17
5%
Hauseingangstür nicht abschließbar
AG Köln
WuM 1978, 126
5%
Waschmaschine im Haus nicht funktionsfähig
AG Köln
WuM 1974, 146
5%
Verwahrlosung von Treppenhaus, Hausfluren und Fahrstuhl
AG Kiel
WuM 1991, 343
5%
Blinde Isolierglasscheiben wegen Beschlag mit Feuchtigkeit
AG Kassel
WuM 1993, 607
5%
Feuchtigkeit im Kellerraum
AG Düren
WuM 1983, 30
5%
Gelegentlicher Rückfluss von Fäkalien in der Toilette
AG Berlin-Schöneberg
GE 1991, 527
5%
Fäkaliengeruch in Bad und Toilette
LG Berlin
WuM 2004, 233
5%
erhebliche Geruchsbelästigung aufgrund einer Metzgerei im Haus
AG Berlin-Pankow-Weißensee
Az.: 3 C 71/03
5%
Zu wenige Schlüssel, in diesem Fall erhielt Ehepaar nur einen Schlüssel zur Tiefgarage
LG Bonn
Az.: 6 S 90/09
5%
Permanente Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch vom Balkon der Nachbarn eines Mehrfamilienhauses
LG Hamburg
Az.: 311 S 92/10
5%
Verschmutzung durch Taubenkot auf Loggia (geschlossener Balkon)
AG München
Az.: AZ 412 C 32850/08
3%
Balkon nicht benutzbar
LG Berlin
MM 1986, Nr. 9, 27
3%
Durchlauferhitzer liefert kein gleichmäßiges warmes Wasser in Bad oder Küche
LG Berlin
GE 1996, 471
3%
Küchenherd und Backofen nicht funktionsfähig
AG München
Az.: 23 C 8930/84
3%
mangels Briefkasten keine Zustellung von Postsendungen möglich
AG Hamburg
WuM 1976, 53
3%
länger andauernder Baulärm von einem Nachbargrundstück
AG Berlin-Tiergarten
GE 1991, 579
3%
nicht ausreichende Wassererwärmung durch den Durchlauferhitzer
AG Köln
Az.: 220 C 152/07
3%
Badewannenabfluss defekt
AG Berlin-Schöneberg
GE 1991, 527
2,95%
Feuchtigkeitsflecken an der Küchendecke
AG Dortmund
DWW 1997, 157
2,50%
Müllschlucker dauerhaft nicht benutzbar
AG Hamburg
WuM 1981, U 13
2%
Verschmutzung des Treppenhauses aufgrund von Bauarbeiten
LG Berlin
MM 1994, 396
2%
Backofen in mit vermieteter Küche defekt
LG Berlin
GE 1992, 1043
1%
starke Verkalkung der Toilette
LG Berlin
WuM 2004, 233
1%
Beleuchtung im Treppenhaus nicht Funktionsfähig
AG Berlin-Schöneberg
GE 1991, 527
0,5 - 1 %
Trübe Isolierglasscheiben
AG Miesbach
WuM 1985, 260
0,50%
Steckdose defekt
AG Berlin-Schöneberg
GE 1991, 527
Entsprechend der Abweichung
Wohnfläche weicht um mehr als 10% ab
BGH
WuM 2007, 441
0%
Mobilfunkanlage (Grenzwerte eingehalten)
LG Hamburg
WuM 2007, 692
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einmaliger Wassereintritt im Keller
AG Menden
WuM 2007, 544
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Verfärbung des Parketts durch Kondenswasser ist unerhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit
AG München
Az.: 474 C 2793/12
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Lärmbelästigung durch Bauarbeiten auf dem Nachbarsgrundstück
OLG Braunschweig
Az.: 1 U 68/10
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Lärmbelästigung durch Discothek, wobei diese bei Vertragsschluss bekannt war
AG Berlin-Spandau
Az.: 4 C 207/08
letzte Aktualisierung der Mietminderungstabelle im Oktober 2013 - alle Angaben ohne Gewähr
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Untersagung der Nutzung der Wasserfläche eines Sees wegen Coronapandemie
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Untersagung der Nutzung der Wasserfläche eines Sees wegen Coronapandemie
VG Aachen – Az.: 7 L 313/20 – Beschluss vom 06.05.2020 1. Soweit sich der Antrag gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 6 der Antragsgegnerin richtete, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Antrag, der sich nunmehr gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 8 der Antragsgegnerin richtet, abgewiesen. 3. Der Antragsteller […] ...
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/untersagung-der-nutzung-der-wasserflaeche-eines-sees-wegen-coronapandemie.htm
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JASPER JOHNS. American 1930. Zielscheibe. Target 1974. Enkaustik auf Zeitung auf Leiwand. Encaustic on newspaper on canvas. Ludwig Forum Für Internationale Kunst, Aachen. VG Bild Kunst Bonn 1993. Published by te Neues Publishing Company, New York and te Neues Verlag. Printed in Germany. Medidas: 66x66cm. MamagraF: Láminas, cuadros, grabados, serigrafía. Showroom en Hospitalet de Ll. (Pubilla Cases L5) @JASPER @JOHNS @American @1930 @Zielscheibe @Target @Enkaustik @Zeitung @Leiwand @Encaustic @newspaper @canvas @Ludwig @Forum @Internationale @Kunst @achen. @Bild @Kunst @Bonn @laminas @cuadros @fotografias @grabados @Pubillacasas @hospitalet @arte @art @pop @popart @serigrafia @bcn @bcnart @bcncuadros @bcnmmg @bcnshowroom @showroom @Barcelona @ritasmile @laminasbaratas @laminasdecoracion @laminasblancoynegro www.mamagraf.com (en MamagraF RitasmilE) https://www.instagram.com/p/B_FdJjUFD1w/?igshid=ltwkwa2ni54
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Buen Dia, respecto: Pttt! &nbsP Anträge: Gegen Vollstreckung der Bafin und Behörden und Ämter
:nA+An: Verwaltungsgericht Aachen, Postfach 10 10 51, 52010 Aachen, Telefax: 0241942583260,
[email protected]
Zur Klage
Gegen
Bafin, Behörden und Ämter Hi Fi Branche wegen Irreführung
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Steuerhinterziehung mit fatalen Folgen – effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann fatale Folgen haben und die berufliche Existenz gefährden. Ein Apotheker verlor wegen Steuerbetrugs seine Betriebserlaubnis.
Steuerhinterziehung wird streng geahndet. Geldstrafen und Haftstrafen können die Folge sein. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann darüber hinaus auch den Verlust der beruflichen Existenz bedeuten, beispielsweise wenn Medizinern oder Apothekern aufgrund des Steuerbetrugs die Approbation entzogen wird. Um solche weitreichenden Folgen zu vermeiden, ist eine effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren unerlässlich, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Ein Apotheker musste erfahren, wie weitreichend die Folgen eines Steuerbetrugs sein können. Durch eine Steuer-CD waren die Finanzbehörden dahinter gekommen, dass der Apotheker Kapitalerträge nicht erklärt und zudem in seinem Kassensystem eine Manipulationssoftware verwendet hatte. Der Apotheker zahlte seine Steuerschulden, wurde vom Gericht zudem zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Noch schwerwiegender dürfte aber gewesen sein, dass dem Apotheker auch die Betriebserlaubnis entzogen wurde, da die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit nicht vorliegen würde. Dies wurde mit der Verurteilung des Mannes wegen Steuerhinterziehung begründet. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte mit Urteil vom 6. Juli 2018 den Widerruf der Betriebserlaubnis (Az.: 7 K 5905/17). Durch die über mehrere Jahre andauernde Steuerhinterziehung habe der Apotheker ein übermäßiges Gewinnstreben und Defizite in seiner Rechtstreue offenbart, so dass auch in der Zukunft mit einem ähnlichen Verhalten gerechnet werden müsse. Es sei auch noch kein längerer Zeitraum abgelaufen, in dem sich der Apotheker ohne den äußeren Druck noch ausstehender Sanktionen in seiner Rechtstreue bewährt habe. Zudem habe der Apotheker auch keine Selbstanzeige erstattet, sondern sich erst unter dem Druck des laufenden Verfahrens und der Betriebsprüfung zu seinen Verfehlungen geäußert. Daher sei der Widerruf der Betriebserlaubnis verhältnismäßig so das VG.
Für den Apotheker steht außerdem noch der Verlust der Approbation auf dem Spiel. Das Beispiel zeigt, dass Steuerhinterziehung eine ganze Reihe ernsthafter Konsequenzen nach sich ziehen kann. Umso wichtiger ist eine effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren durch im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte.
Weitere Informationen unter: https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafverfahren.html
via Pressemitteilungen - Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart https://ift.tt/2O9rqV9
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Dieselbesitzer kämpfen an vielen Fronten
Dieselbesitzer kann ein Fahrverbot treffen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits im Februar 2018 den Weg frei gemacht und entschieden, dass Kommunen Fahrverbote erlassen dürfen, wenn Grenzwerte überschritten werden (BVerwG, Urt. v. 28.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17, Vorinstanzen: VG Düsseldorf - 7 C 26.16 und VG Stuttgart 7 C 30.17). In Hamburg ist im Mai das erste Fahrverbot erlassen worden. In diesen 37 Städten werden die Grenzwerte überschritten, so dass ebenfalls Fahrverbote drohen: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Frankfurt am Main, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Halle (Saale), Leonberg, Nürnberg, Gießen, Essen und Regensburg. Fahrverbote sind dabei nicht nur für die Bewohner dieser Städte, sondern auch für Pendler von Bedeutung.
Das Software-Update führt möglicherweise, anders als von den Herstellern behauptet, zu technischen Problemen. Dieselbesitzer berichten von höherem Verbrauch, Verschleiß und Leistungsverlusten. Das spricht dafür, dass das Update die Lebensdauer der Wagen beträchtlich verkürzen wird.
Die Zulassung kann widerrufen werden. Die ersten Behörden drohen Stilllegungen an, wenn das Update nicht aufgespielt wird.
Der Gebrauchtwagenmarkt ist zusammengebrochen. Es ist mit enormen Wertverlusten zu kalkulieren.
Viele offene und kostenträchtige Fragen für Dieselfahrer, für die bei ihrer Kaufentscheidung oft Zuverlässigkeit und Sparsamkeit den Ausschlag gaben.
Aber Dieselbesitzer haben Rechte:
Diesel-Widerrufsjoker
Wurde der Wagen mit einem Kredit finanziert oder geleast, eröffnet der Gesetzgeber einen eleganten Weg: den Widerruf des Leasings bzw. des Autokredits und Autokaufs (Diesel-Widerruf). Der Widerruf führt im Ergebnis dazu, dass die Raten von der Bank erstattet werden müssen und der Wagen abgegeben werden kann. Plusminus, WiSo und Finanztest berichteten. Der Hintergrund in aller Kürze: Jeder Darlehensnehmer hat ein auf zwei Wochen befristetes Widerrufsrecht. Enthält der Vertrag bestimmte formale Fehler, hört diese Frist nicht auf zu laufen und der Widerruf kann noch Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden. Da Darlehensvertrag und Kaufvertrag rechtlich betrachtet verbundene Geschäfte sind, löst der Widerruf der Autofinanzierung beide Verträge auf. Verklagt werden muss dabei nur die Bank. Die Bank muss auch anstatt des Herstellers oder Händlers den Wagen zurücknehmen. Im Ergebnis das Gleiche gilt dabei für den Leasingvertrag. Die Verjährung der Ansprüche beginnt erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Widerruf erklärt wird. Den meisten Banken sind diese Formfehler unterlaufen. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
Diesel-Gewährleistungsrechte
Da die Manipulationen und die daraus folgenden Konsequenzen rechtlich gesehen einen Mangel der Kaufsache darstellen, stehen Käufern Diesel-Gewährleistungsrechte zu, also Nacherfüllung, Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadensersatz. Diese Rechte richten sich gegen den Verkäufer, also den Autohändler. Es lauern Fallstricke: Die Ansprüche verjähren bei Neuwagen zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeuges, bei Gebrauchtwagen i.d.R. ein Jahr nach Übergabe.
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller kann sich daraus ergeben, dass der Hersteller absichtlich Software manipuliert hat. Insbesondere bei VW ist die Beweislage gut. Ansprüche verjähren hier drei Jahre nach Kenntnis des Käufers von der Arglist, gerechnet zum Schluss des Jahres. Da VW-Mitarbeiter im Jahr 2015 Manipulationen zugegeben haben, droht hier z.B. Verjährung zum 31.12.2018.
Betroffene von Dieselgate (Dieselskandal, Abgasskandal) sollten daran denken, dass der Schaden umso größer ist, je später gehandelt wird. Viele mögen zwar hoffen, dass die Bundesregierung irgendwie für alle sorgt oder dass die Updates das Problem beseitigen. Das ist aber bisher auch nicht der Fall gewesen. Im Gegenteil spricht leider viel dafür, dass sich Industrie und Politik weiter um eine grundlegende Lösung herumdrücken werden. Und: Wer früh handelt, ist besser dran. Die Probleme werden nicht kleiner, je näher der Zeitpunkt rückt, in dem Wertverluste sich real auswirken oder Fahrverbote definitiv ausgesprochen werden.
Kostenlose Erstberatung
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten an. Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers
Vinetastr. 61, 13189 Berlin
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030/23477149 (Telefon)
030/69088976 (Fax)
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Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, (prototype), [1970s] [Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen]
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Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, November 22, 1975, on the occasion of the exhibition Belgien: Junge Künstler I, Neue Galerie – Sammlung Ludwig, Aachen, November 22 – December 28, 1975 [Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen]
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Filip Francis, Solo for Tumbling Woodblocks, (video, b&w, sound, 15min, V_NG_131_IX_(a,b) (3min excerpt)), 1975 [Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen. Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn]
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Filip Francis (1944-2023)
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(image: Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, November 22, 1975, on the occasion of the exhibition Belgien: Junge Künstler I, Neue Galerie – Sammlung Ludwig, Aachen, November 22 – December 28, 1975. Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen)
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