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#VG Aachen
gutachter · 1 year
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Wann genießt ein (Alt-)Gebäude Bestandsschutz?
1. Zu einem erfolgreichen Nachbareilantrag gegen die sofortige Vollziehung einer Baugenehmigung, die den Wiederaufbau eines durch die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 stark zerstörten Mehrfamilienhauses zulässt und dabei im Wege der Abweichung – zu Lasten der Nachbareigentümerin – ein geringere Tiefe der Abstandsfläche gestattet. 2. Die für “Ersatzneubauten” in § 6 Abs. 12 Satz 2 BauO-NW…
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garadinervi · 1 year
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Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, (prototype), [1970s] [Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen]
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funk1970 · 2 years
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Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne: VG Aachen, 19.09.22 7 K 1360/22
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dasmieterforum · 4 years
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Mietminderungstabelle - Miete kann gemindert werden
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Um wie viel €uro kann ich die Miete mindern? Es gibt Ärger mit den Nachbarn wegen zu lauter Musik, zu lautem Fernseher, Beeinträchtigungen durch laute Bauarbeiten, starken Schimmelbefall in der Wohnung oder wegen anderen unangenehmen Problemen in Ihrer Mietwohnung? Um wie viel ein Mieter eine Mietminderung durchführen kann, lässt sich leider nicht eindeutig beantworten, da es dazu keine Gesetze oder verbindliche Richtlinien gibt. Als Mietminderungstabelle wird diese inoffizielle Sammlung von Gerichtsurteilen bezeichnet, die sich mit der Frage befassen, in welcher Höhe die Minderung der Kaltmiete im Falle eines Mangels der Mietsache angemessen ist. Vielleicht kann Ihnen diese Mietminderungstabelle jedoch als Orientierungshilfe dienen, welche Mietminderungsquoten in vergangener Zeit berücksichtigt wurden.
Mietminderungstabelle
Höhe Grund der Mietminderung Gericht Fundstelle 100% Erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen AG Berlin-Charlottenburg GE 2007, 1387 100% Wohnung in unbewohnbarem Zustand LG Wiesbaden WuM 1980, 17 100% vertraglich zugesicherte Einbauküche bei Einzug nicht vorhanden LG Itzehoe Az.: 1 S 397/96 100% Vermieter verweigert Lebensgefährten des Mieters Zugang zur Wohnung LG Gießen NJW-RR 2001, 8 100% vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar LG Berlin WuM 1993, 185 100% Wohnung bereits von zwei weiteren Personen belegt LG Berlin GE 1993, 479 100% Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtgung der Wände AG Potsdam WuM 1995, 534 100% Raumlauft belastet mit PCP, Lindan und Dichlorfluanid AG Mainz DWW 1996, 216 100% Unbewohnbarkeit wegen Hochwasser AG Friedberg WuM 1995, 393 100% vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung AG Berlin-Neukölln MM 1988, 31 100% kompletter Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Beleuchtung, Küche und sonstiges AG Berlin-Neukölln MM 1988, 151 90% Erheblicher Gestand für die Dauer von einem Monat aufgrund eines Einsatzes des Lösungsmittels Ceretec 14 bei einer vom Vermieter durchgeführten Renovierung AG Berlin-Schöneberg MM 1996, 38 80% Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer erheblich durchfeuchtet und von Schimmelpilz befallen LG Berlin GE 1991, 625 80% Nässeschaden am Teppichboden aufgrund starken Regens einhergehend mit erheblichem Gestank für zwei bis drei Wochen AG Friedberg WuM 1984, 198 80% Rattenbefall einer Wohnung (Erdgeschoss) / Schädlingsbekämpfung mit Ködern und Spurenstaub über zwei Wochen AG Dülmen Az.: 3 C 128/12 75% Schimmelbefall in sämtlichen Zimmern einer Neubauwohnung bei Erstbezug LG Köln Az.: 9 S 25/00 75% Ausfall der Heizung im Winter LG Berlin ZMR 1992, 302 60% erhebliche Bauarbeiten im Dachgeschoss des Hauses AG Hamburg WuM 1987, 272 50% Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am Nachbarhaus OLG Hamm ZMR 1983, 273 50% Formaldehyd in gesundheitsgefährdender Konzentration LG München I NJW-RR 1991, 975 50% Behördliche Androhung einer Zwangsräumung wegen fehlender Baugenehmigung LG Mönchengladbach ZMR 1992, 30 50% Heizungsausfall in den Wintermonaten LG Kassel WuM 1987, 271 50% Schimmelbefall im Wohnzimmer LG Hamburg ZMR 2008, 456 50% Asbest-Belastung durch Nachtspeicheröfen LG Dortmund ZMR 1994, 410 50% Nutzungsbeinträchtigung durch Feuchtigkeit in den Wänden LG Berlin GE 1991, 573 50% Heizungsausfall für einen längeren Zeitraum in den Wintermonaten LG Berlin GE 1991, 351 50% Umfangreiche Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten AG Weißwasser WuM 1994, 601 50% Feuchtigkeitsentwicklung, da alle Fenster der Wohnung undicht sind AG Leverkusen WuM 1981, U9 50% Tropfwasser an der Decke sowie erhebliche Durchnässung des Teppichbodens aufgrund weiterer Feuchtigkeit AG Leverkusen WuM 1980, 163 50% Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn AG Braunschweig WuM 1990, 147 50% laute Musik zur Nachtzeit AG Brandenburg WuM 1990, 147 50% Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hinein AG Berlin-Schöneberg MM 1995, 28 40% Gesundheitsgefährdung durch Vorhandensein starker Feuchtigkeit in der Wohnung LG Saarbrücken WuM 1982, 187 38% Abwasserstau aufgrund dessen schlecht riechendes Wasser aus Toilette und Badewanne austritt AG Groß Gerau WuM 1980, 128 37% erhebliche Lärmbelästigung bis nach Mitternacht durch eine Gaststätte AG Rheine WuM 1985, 260 35% erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn AG Chemnitz WuM 1994, 68 33% Alleinige Duschmöglichkeit oder Bademöglichkeit nicht funktionsfähig AG Köln WuM 1998, 690 33% erheblicher Geruchsbelästigung durch Tierhaltung (Frettchen) eines anderen Mieters im Haus AG Köln WuM 1989, 234 30% Heizung liefert lediglich eine Durchschnittstemperatur von 15°C im Wohnzimmer LG Düsseldorf WuM 1973, 187 30% Terasse nicht benutzbar im Neubau AG Potsdam WuM 1996, 760 30% Lärmbelästigung aufgrund Ausbau des Dachstuhls AG Osnabrück WuM 1996, 754 30% Nächtliche Lärmbelästigung aufgrund einer Diskothek (Schallpegel von mehr als 86 dB) AG Köln WuM 1978, 173 30% Bordell im Haus AG Charlottenburg MM 1988, 367 30% Wohnzimmer unbenutzbar, da durch einen Wasserschaden einsturzgefährdet AG Bochum WuM 1979, 74 30% Schimmelbildung in Bad und Schlafzimmer AG Siegburg ZMR 2005, 543 30% nächtliche Bauarbeiten AG Berlin-Mitte MM 2007, 183 25% Taubenhaltung Dritter AG Dortmund WuM 1980, 6 25% Fehlen der Innentüren der Wohnung AG Hamburg-Altona ZMR 2008, 298 25% Fensterfront und Teil der Decke durchfeuchtet VG Berlin GE 84, 183 25% leichte Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Küche VG Berlin GE 83, 767 25% Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung mit Thermotapeten LG Aachen WuM 1991, 89 25% Ausfall der Heizung für die Dauer von 20 Tagen im Monat AG Waldbröl WuM 1980, 206 25% Wasserschaden an der Decke des Wohnzimmer AG Osnabrück NJW-RR 1995, 971 25% Bedrohung des Mieters durch Nachbarn einhergehend mit Lärmbelästigung AG Köln WuM 1980, 17 25% 20-tägiger Ausfall der Heizung im Oktober bei 9,5 ºC Außentemperatur AG Hamburg WuM 1973, 210 25% erheblicher Baulärm in einem Neubaugebiet AG Darmstadt WuM 1984, 245 25% Lediglich 15 ºC Raumtemperatur AG Berlin-Neukölln Az.: 10 C 557/84 25% Überschreitung der Formaldehyd Grenzwerte AG Bad Säckingen WuM 1996, 14 25% Wasserschäden an der Decke des Wohnzimmers sowie zum Teil an den Wänden AG Aachen WuM 1974, 44 25% Mottenbefall / Ungeziefer in der Wohnung AG Bremen Az.: 25 C 118/01 22% erhebliche Bauarbeiten am und im Haus für die Dauer eines halben Jahres LG Hannover WuM 1986, 311 20% fehlende Heizung in der Küche VG Berlin GE 83, 767 20% Fehlen einer vertraglich geschuldeten Einbauküche LG Dresden WuM 2001, 336 20% Befall des Wohnung mit Feuchtigkeit und Schimmelpilz LG Osnabrück WuM 1989, 370 20% Nutzungsverbot von Waschküche, Trockenraum und Garten ausgesprochen LG Köln WuM 2003, 670 20% erhebliche Zugluft wegen undichter Türen und Fenster LG Kassel WuM 1988, 108 20% Feuchtigkeit dasämtliche Fenster undicht, Wand der Küche teilweise schwarz verfärbt LG Hannover ZMR 1979, 47 20% Heizung im Schlafzimmer wegen Wasserrohrbruch unbenutzbar LG Hannover WuM 1980, 130 20% Staub, Abgase und Lärm aufgrund einer Baustelle in unmittelbarer Nachbarschaft LG Göttingen NJW 1986, 1112 20% Belästigung durch häufiges und lautes Feiern der Mitmieter LG Dortmund DWW 1988, 283 20% Ausfall der Wasserversorgung LG Berlin MM 2002, 427 20% Fogging LG Berlin GE 2003, 1019 20% Bordell in der Nachbarschaft AG Wiesbaden WuM 1998, 315 20% Hundekot im Treppenhaus AG Münster WuM 1995, 534 20% Lärmbelästigung aufgrund Live-Musik AG Köln WuM 1990, 291 20% erhebliche Feuchtigkeit in der Wohnung AG Köln WuM 1974, 241 20% Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus AG Köln WuM 1983, 126 20% 16 bis 18 ºC Raumtemperatur AG Köln WuM 1978, 189 20% Schäden aufgrund Feuchtigkeit in Wohnzimmer und Schlafzimmer AG Köln WuM 1974, 241 20% Mangelnder Schallschutz AG Gelsenkirchen WuM 1978, 66 20% Badewanne nicht benutzbar AG Goslar WuM 1974, 53 20% Ruhestörung aus einer Tanzschule nach 22:00 Uhr AG Köln WuM 1988, 56 20% Klavierspiel des Nachbarn im Umfang von zwei Stunden pro Tag AG Düsseldorf DWW 1988, 357 20% Belästigung durch Geruch und Lärm aufgrund einer Imbissbude in der Nachbarschaft AG Braunschweig WuM 1981, U16 20% Ausfall der Heizung im Oktober AG Berlin-Spandau Az.: 3 C 209/81 20% In die Toilette fließen Abwässer aus der darüber liegenden Wohnung AG Berlin-Neukölln Az.: 8 C 473/81 20% Ausfall des Fahrstuhls für 16 Tage AG Berlin-Mitte MM 2007, 227 20% Unter 20 ºC Raumtemperatur, Betrieb der Heizung nur zwischen 8.30 Uhr und 20.00 Uhr AG Bad Segeberg WuM 1977, 227 20% Erhebliche Belästigung durch Schmutz und Lärm von Touristen über einen längeren Zeitraum BGH Az.: VIII ZR 155/11 17% Lärmbelästigung aufgrund des Müllschluckers LG Dresden WuM 1971, 96 17% Zentralheizung verursacht Klopfgeräusche LG Darmstadt WuM 1980, 52 16% Dusche nicht funktionsfähig AG Köln WuM 1987, 271 15-20% Lärmbelästigung aufgrund eines Kindergartens AG Hamburg WuM 1975, 209 15% Stolpergefahr durch Teppichboden OLG Celle ZMR 1995, 204 15% Lärmbelästigung aufgrund Straßenbauarbeiten LG Siegen WuM 1990, 17 15% Wohnungstür nicht vorhanden LG Düsseldorf WuM 1973, 187 15% unzureichende Toilettenspülung AG Münster WuM 1993, 124 15% Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer AG München NJW-RR 1991, 845 15% Betriebsausfall des Fahrstuhls in einem Mehrfamilienhaus AG Berlin-Mitte MM 2007, 227 15% Geruchsbelästigung im Bad durch Pizzeria im Nachbarhaus AG Köln WuM 1990, 338 15% Schlechte Heizleistungen AG Köln WuM 1975, 69 15% Einrüstung des Hauses mit Gerüst und Planen AG Hamburg WuM 1996, 30 15% Aluminiumfenster sind luftdicht und isolieren nicht ausreichend, weshalb der Mieter mehr heizen und öfter lüften muss AG Emden NJW-RR 1989, 23 15% Balkon nicht benutzbar AG Bonn WuM 1986, 212 15% Lernbelästigung aufgrund von Musik aus einer Gaststätte (sechsmal monatlich bis etwa 3.00 Uhr morgens) AG Bonn WuM 1990, 497 15% Unbenutzbarkeit des Balkons aufgrund Anlockens von streunenden Katzen durch Nachbarn AG Bonn NJW 1986, 1114 15% erheblicher Befall der Wohnung mit Silberfischen AG Berlin-Tiergarten MM 1990, 233 15% Überschreitung des Eisen-Anteils im Trinkwasser AG Bad Segeberg WuM 1998, 280 15% Lärmbelästigung durch lautes Garagentor (Überschreitung der DIN 4109) LG Hamburg Az.: 333 S 65/08 13% 17 bis 18 °C Raumtemperatur AG Berlin-Schöneberg MM 1981, 51 12% Klopfgeräusche durch Heizung verursachte LG Münster WuM 2000, 691 10% Feuchtigkeitsschaden im Schlafzimmer LG Osnabrück Az.: 1 S 523/82 10% Fleck der Größe 70x80 cm aufgrund Feuchtigkeit im Badezimmer LG München Az.: 14 S 1387/83 10% Lärmbelästigung durch Baustelle in der Nachbarschaft LG Köln WuM 2004, 234 10% Erheblichen Belästigung aufgrund Flugzeuglärms bei ungenügender Isolierverglasung LG Kiel WuM 1979, 128 10% Knackgeräusche der Heizung LG Hannover WuM 1994, 463 10% Wegfall des Aussicht durch Bau einer 5,5 m hohe Mauer in 7,5 m Entfernung auf einem Nachbargrundstück LG Hamburg WuM 1991, 90 10% Lärm durch Garagentore LG Berlin MM 1986 Nr. 7 S. 38 10% Befall der Wohnung mit Schaben LG Berlin GE 1998, 681 10% Ausfall der Wasserversorgung aufgrund eingefrorener Wasserleitung LG Berlin GE 1996, 471 10% abendliche Lärmbelästigung durch Einwurf von Flaschen in Altglascontainer LG Berlin GE 1985, 427 10% Wohnung von Feuchtigkeit betroffen KG Erfurt RAnB 1993,9 10% verfaulte Fenster im Schlafzimmer AG Wuppertal DWW 1988, 89 10% Lärmbelästigung durch Aufzug AG Wiesbaden WuM 2006, 219 10% Ungeziefer wie Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung AG Rendsburg WuM 1989, 284 10% unzureichende Leistung der Heizung AG Rendsburg WuM 1975, 122 10% Feuchtigkeitsschaden im Wohnzimmer AG Ravensburg WuM 1976, 9 10% Die Norm übersteigende Nitratkonzentration im Trinkwasser AG Osnabrück NJW-RR 1987, 971 10% Abendliche Lärmbelästigung durch Kinder nach 20 Uhr AG Neuß WuM 1988, 264 10% Teilweiser Ausfall Versorgung mit Warmwasser AG Münster WuM 1981, U22 10% Fenster sind aufgrund schlechten Zustands luftdurchlässig und schwer verschließbar AG Münster WuM 1982, 254 10% undichte Fenster und undichte Haustür AG München Az.: 25 C 9566/84 10% hellhörige Räume in der Wohnung AG Lüdinghausen WuM 1980, 52 10% Fleck der Größe 70x80 cm aufgrund Feuchtigkeit nebst Abläsung des Anstrichs und der Bildung von Wasserrändern AG Lahnstein WuM 1977, 227 10% Nutzungsentzug Kellerraum AG Köln WuM 1981, U19 10% Wohnung verfügt über keine hinreichende Schallisolierung AG Köln Az.: 220 C 215/99 10% Der vertraglich zugesicherte PKW-Stellplatz ist nicht benutzbar AG Köln Az.: 213 C 295/86 10% Feuchtigkeit in der Küche AG Hannover Az.: 415 C 1021/82 10% Lärmbelästigung wegen Straßenbauarbeiten AG Hagen DWW 2003, 204 10% rostiges Wasser aufgrund schlechter Wasserleitungen im Haus AG Dortmund WuM 1990, 425 10% Ausfall des Aufzugs im 4. Stock AG Charlottenburg GE 1990, 423 10% Nutzungsentziehung des zugesicherten Wasch- und Trockenraums AG Brühl Az.: 2 C 38/73 10% ungünstige Wärmeverteilung durch falsch platzierten Heizkörper (an der Wand statt unter dem Fenster) AG Bremerhaven WuM 1992, 601 10% Bordell im Haus in der Großstadt bei geringfügiger Belästigungen AG Berlin-Schöneberg MM 1996, 38 10% schlechter Fernsehempfang AG Berlin-Schöneberg GE 88, 361 10% Lärmbelästigung durch Einwerfen von Flaschen in Sammelcontainer AG Rudolfstadt WuM 2000, 19 10% Bedrohung und Beleidigung des Mieters durch den Hausmeister AG Berlin-Neukölln MM 1986, Nr. 12, 30 10% Fenster sind nicht verschließbar AG Bergisch Gladbach WuM 1980, 17 10% Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück AG Bad Segeberg WuM 1992, 477 10% Lärmbelästigung durch eine Kinderarztpraxis AG Bad Schwartau WuM 1976, 259 10% Feuchtigkeit im Keller AG Bad Bramstedt WuM 1990, 71 8% Decke eines Zimmers durchnässt LG Hamburg Az.: 11 S 86/71 8% Verkehrslärm nach Öffnung einer Sackgasse AG Berlin-Köpenick Az.: 3 C 262/05 7,50% Lärmbelästigung durch erhöhten Verkehrsaufkommen, wenn Fenster nicht ausreichend gegen Schall isoliert AG Berlin-Köpenick Az.: 4 C 116/10 7,50% Ausfall von Warmwasser zwischen 22 Uhr und 7 Uhr AG Köln WuM 1996, 701 7,50% Ausfall im Oktober AG Bremen WuM 1987, 383 7% Verkalkte Duschwand und Gerüche im Badezimmer LG Berlin WuM 2004, 234 7% Lärmbelästigung aufgrund eines Waschsalons im Haus AG Hamburg WuM 1976, 151 7% Geruchsbelästigung aufgrund Essensgeruch AG Berlin-Tiergarten MM 1994, 68 6% Fenster sind undicht und weisen Beschlag mit Feuchtigkeit auf AG Köln WuM 1981, 283 5% schlechte Trinkwasserqualität OLG Köln NJW 1992, 51 5% Flecken an der Küchendecke aufgrund Feuchtigkeit LG München I Az.: 31 S 17040/84 5% Kamin im Wohnzimmer in den Monaten Oktober bis Mai nicht benutzbar LG Karlsruhe WuM 1987, 382 5% Kinderspielplatz verfügt nicht über die zugesicherte Sandkiste LG Freiburg ZMR 1976, 210 5% schlecht schließende Fenster sowie eindringendes Wasser bei Kippstellung LG Berlin WuM 1982, 184 5% geringer Lichteinfall und problematische Belüftung aufgrund der Einrüstung des Hauses mit eine Baugerüst LG Berlin MM 1994, 396 5% Dusche funktioniert nur mit Störungen LG Berlin MM 1991, 194 5% Küchenspüle undicht LG Berlin GE 1996, 471 5% Gegensprechanlage und elektronischer Türöffner nicht funktionsfähig LG Berlin GE 1992, 159 5% Küchenherd nicht funktionsfähig LG Berlin GE 1981, 673 5% Dach undicht AG Nidda WuM 1982, 170 5% Fenster sind im Sommer aufgrund schlechten Zustands luftdurchlässig und schwer verschließbar AG Münster WuM 1982, 254 5% Ersatzloser Wegfall des Fahrradkellers AG Hamburg WuM 2008, 332 5% sich lösender Putz und abblätternde Farbe im Treppenhaus LG Köln WuM 1990, 17 5% Hauseingangstür nicht abschließbar AG Köln WuM 1978, 126 5% Waschmaschine im Haus nicht funktionsfähig AG Köln WuM 1974, 146 5% Verwahrlosung von Treppenhaus, Hausfluren und Fahrstuhl AG Kiel WuM 1991, 343 5% Blinde Isolierglasscheiben wegen Beschlag mit Feuchtigkeit AG Kassel WuM 1993, 607 5% Feuchtigkeit im Kellerraum AG Düren WuM 1983, 30 5% Gelegentlicher Rückfluss von Fäkalien in der Toilette AG Berlin-Schöneberg GE 1991, 527 5% Fäkaliengeruch in Bad und Toilette LG Berlin WuM 2004, 233 5% erhebliche Geruchsbelästigung aufgrund einer Metzgerei im Haus AG Berlin-Pankow-Weißensee Az.: 3 C 71/03 5% Zu wenige Schlüssel, in diesem Fall erhielt Ehepaar nur einen Schlüssel zur Tiefgarage LG Bonn Az.: 6 S 90/09 5% Permanente Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch vom Balkon der Nachbarn eines Mehrfamilienhauses LG Hamburg Az.: 311 S 92/10 5% Verschmutzung durch Taubenkot auf Loggia (geschlossener Balkon) AG München Az.: AZ 412 C 32850/08 3% Balkon nicht benutzbar LG Berlin MM 1986, Nr. 9, 27 3% Durchlauferhitzer liefert kein gleichmäßiges warmes Wasser in Bad oder Küche LG Berlin GE 1996, 471 3% Küchenherd und Backofen nicht funktionsfähig AG München Az.: 23 C 8930/84 3% mangels Briefkasten keine Zustellung von Postsendungen möglich AG Hamburg WuM 1976, 53 3% länger andauernder Baulärm von einem Nachbargrundstück AG Berlin-Tiergarten GE 1991, 579 3% nicht ausreichende Wassererwärmung durch den Durchlauferhitzer AG Köln Az.: 220 C 152/07 3% Badewannenabfluss defekt AG Berlin-Schöneberg GE 1991, 527 2,95% Feuchtigkeitsflecken an der Küchendecke AG Dortmund DWW 1997, 157 2,50% Müllschlucker dauerhaft nicht benutzbar AG Hamburg WuM 1981, U 13 2% Verschmutzung des Treppenhauses aufgrund von Bauarbeiten LG Berlin MM 1994, 396 2% Backofen in mit vermieteter Küche defekt LG Berlin GE 1992, 1043 1% starke Verkalkung der Toilette LG Berlin WuM 2004, 233 1% Beleuchtung im Treppenhaus nicht Funktionsfähig AG Berlin-Schöneberg GE 1991, 527 0,5 - 1 % Trübe Isolierglasscheiben AG Miesbach WuM 1985, 260 0,50% Steckdose defekt AG Berlin-Schöneberg GE 1991, 527 Entsprechend der Abweichung Wohnfläche weicht um mehr als 10% ab BGH WuM 2007, 441 0% Mobilfunkanlage (Grenzwerte eingehalten) LG Hamburg WuM 2007, 692 0% einmaliger Wassereintritt im Keller AG Menden WuM 2007, 544 0% Verfärbung des Parketts durch Kondenswasser ist unerhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit AG München Az.: 474 C 2793/12 0% Lärmbelästigung durch Bauarbeiten auf dem Nachbarsgrundstück OLG Braunschweig Az.: 1 U 68/10 0% Lärmbelästigung durch Discothek, wobei diese bei Vertragsschluss bekannt war AG Berlin-Spandau Az.: 4 C 207/08 letzte Aktualisierung der Mietminderungstabelle im Oktober 2013 - alle Angaben ohne Gewähr Read the full article
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Untersagung der Nutzung der Wasserfläche eines Sees wegen Coronapandemie
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Untersagung der Nutzung der Wasserfläche eines Sees wegen Coronapandemie
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VG Aachen – Az.: 7 L 313/20 – Beschluss vom 06.05.2020 1. Soweit sich der Antrag gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 6 der Antragsgegnerin richtete, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Antrag, der sich nunmehr gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 8 der Antragsgegnerin richtet, abgewiesen. 3. Der Antragsteller […] ...
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mamagraf · 4 years
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JASPER JOHNS. American 1930. Zielscheibe. Target 1974. Enkaustik auf Zeitung auf Leiwand. Encaustic on newspaper on canvas. Ludwig Forum Für Internationale Kunst, Aachen. VG Bild Kunst Bonn 1993. Published by te Neues Publishing Company, New York and te Neues Verlag. Printed in Germany. Medidas: 66x66cm. MamagraF: Láminas, cuadros, grabados, serigrafía. Showroom en Hospitalet de Ll. (Pubilla Cases L5) @JASPER @JOHNS @American @1930 @Zielscheibe @Target @Enkaustik @Zeitung @Leiwand @Encaustic @newspaper @canvas @Ludwig @Forum @Internationale @Kunst @achen. @Bild @Kunst @Bonn @laminas @cuadros @fotografias @grabados @Pubillacasas @hospitalet @arte @art @pop @popart @serigrafia @bcn @bcnart @bcncuadros @bcnmmg @bcnshowroom @showroom @Barcelona @ritasmile @laminasbaratas @laminasdecoracion @laminasblancoynegro www.mamagraf.com (en MamagraF RitasmilE) https://www.instagram.com/p/B_FdJjUFD1w/?igshid=ltwkwa2ni54
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cad-iksodas-tsenre · 5 years
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Buen Dia, respecto: Pttt! &nbsP     Anträge: Gegen Vollstreckung der Bafin und Behörden und Ämter :nA+An: Verwaltungsgericht Aachen, Postfach 10 10 51, 52010 Aachen, Telefax: 0241942583260, [email protected] Zur Klage Gegen Bafin, Behörden und Ämter Hi Fi Branche wegen Irreführung
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michael3silvers · 6 years
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Steuerhinterziehung mit fatalen Folgen – effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann fatale Folgen haben und die berufliche Existenz gefährden. Ein Apotheker verlor wegen Steuerbetrugs seine Betriebserlaubnis.
Steuerhinterziehung wird streng geahndet. Geldstrafen und Haftstrafen können die Folge sein. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann darüber hinaus auch den Verlust der beruflichen Existenz bedeuten, beispielsweise wenn Medizinern oder Apothekern aufgrund des Steuerbetrugs die Approbation entzogen wird. Um solche weitreichenden Folgen zu vermeiden, ist eine effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren unerlässlich, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Ein Apotheker musste erfahren, wie weitreichend die Folgen eines Steuerbetrugs sein können. Durch eine Steuer-CD waren die Finanzbehörden dahinter gekommen, dass der Apotheker Kapitalerträge nicht erklärt und zudem in seinem Kassensystem eine Manipulationssoftware verwendet hatte. Der Apotheker zahlte seine Steuerschulden, wurde vom Gericht zudem zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Noch schwerwiegender dürfte aber gewesen sein, dass dem Apotheker auch die Betriebserlaubnis entzogen wurde, da die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit nicht vorliegen würde. Dies wurde mit der Verurteilung des Mannes wegen Steuerhinterziehung begründet. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte mit Urteil vom 6. Juli 2018 den Widerruf der Betriebserlaubnis (Az.: 7 K 5905/17). Durch die über mehrere Jahre andauernde Steuerhinterziehung habe der Apotheker ein übermäßiges Gewinnstreben und Defizite in seiner Rechtstreue offenbart, so dass auch in der Zukunft mit einem ähnlichen Verhalten gerechnet werden müsse. Es sei auch noch kein längerer Zeitraum abgelaufen, in dem sich der Apotheker ohne den äußeren Druck noch ausstehender Sanktionen in seiner Rechtstreue bewährt habe. Zudem habe der Apotheker auch keine Selbstanzeige erstattet, sondern sich erst unter dem Druck des laufenden Verfahrens und der Betriebsprüfung zu seinen Verfehlungen geäußert. Daher sei der Widerruf der Betriebserlaubnis verhältnismäßig so das VG.
Für den Apotheker steht außerdem noch der Verlust der Approbation auf dem Spiel. Das Beispiel zeigt, dass Steuerhinterziehung eine ganze Reihe ernsthafter Konsequenzen nach sich ziehen kann. Umso wichtiger ist eine effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren durch im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte.
Weitere Informationen unter: https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafverfahren.html
via Pressemitteilungen - Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart https://ift.tt/2O9rqV9
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Dieselbesitzer kämpfen an vielen Fronten
Dieselbesitzer kann ein Fahrverbot treffen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits im Februar 2018 den Weg frei gemacht und entschieden, dass Kommunen Fahrverbote erlassen dürfen, wenn Grenzwerte überschritten werden (BVerwG, Urt. v. 28.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17, Vorinstanzen: VG Düsseldorf - 7 C 26.16 und VG Stuttgart 7 C 30.17). In Hamburg ist im Mai das erste Fahrverbot erlassen worden. In diesen 37 Städten werden die Grenzwerte überschritten, so dass ebenfalls Fahrverbote drohen: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Frankfurt am Main, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Halle (Saale), Leonberg, Nürnberg, Gießen, Essen und Regensburg. Fahrverbote sind dabei nicht nur für die Bewohner dieser Städte, sondern auch für Pendler von Bedeutung.
Das Software-Update führt möglicherweise, anders als von den Herstellern behauptet, zu technischen Problemen. Dieselbesitzer berichten von höherem Verbrauch, Verschleiß und Leistungsverlusten. Das spricht dafür, dass das Update die Lebensdauer der Wagen beträchtlich verkürzen wird.
Die Zulassung kann widerrufen werden. Die ersten Behörden drohen Stilllegungen an, wenn das Update nicht aufgespielt wird.
Der Gebrauchtwagenmarkt ist zusammengebrochen. Es ist mit enormen Wertverlusten zu kalkulieren.
Viele offene und kostenträchtige Fragen für Dieselfahrer, für die bei ihrer Kaufentscheidung oft Zuverlässigkeit und Sparsamkeit den Ausschlag gaben.
Aber Dieselbesitzer haben Rechte:
Diesel-Widerrufsjoker
Wurde der Wagen mit einem Kredit finanziert oder geleast, eröffnet der Gesetzgeber einen eleganten Weg: den Widerruf des Leasings bzw. des Autokredits und Autokaufs (Diesel-Widerruf). Der Widerruf führt im Ergebnis dazu, dass die Raten von der Bank erstattet werden müssen und der Wagen abgegeben werden kann. Plusminus, WiSo und Finanztest berichteten. Der Hintergrund in aller Kürze: Jeder Darlehensnehmer hat ein auf zwei Wochen befristetes Widerrufsrecht. Enthält der Vertrag bestimmte formale Fehler, hört diese Frist nicht auf zu laufen und der Widerruf kann noch Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden. Da Darlehensvertrag und Kaufvertrag rechtlich betrachtet verbundene Geschäfte sind, löst der Widerruf der Autofinanzierung beide Verträge auf. Verklagt werden muss dabei nur die Bank. Die Bank muss auch anstatt des Herstellers oder Händlers den Wagen zurücknehmen. Im Ergebnis das Gleiche gilt dabei für den Leasingvertrag. Die Verjährung der Ansprüche beginnt erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Widerruf erklärt wird. Den meisten Banken sind diese Formfehler unterlaufen. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
Diesel-Gewährleistungsrechte
Da die Manipulationen und die daraus folgenden Konsequenzen rechtlich gesehen einen Mangel der Kaufsache darstellen, stehen Käufern Diesel-Gewährleistungsrechte zu, also Nacherfüllung, Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadensersatz. Diese Rechte richten sich gegen den Verkäufer, also den Autohändler. Es lauern Fallstricke: Die Ansprüche verjähren bei Neuwagen zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeuges, bei Gebrauchtwagen i.d.R. ein Jahr nach Übergabe.
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller kann sich daraus ergeben, dass der Hersteller absichtlich Software manipuliert hat. Insbesondere bei VW ist die Beweislage gut. Ansprüche verjähren hier drei Jahre nach Kenntnis des Käufers von der Arglist, gerechnet zum Schluss des Jahres. Da VW-Mitarbeiter im Jahr 2015 Manipulationen zugegeben haben, droht hier z.B. Verjährung zum 31.12.2018.
Betroffene von Dieselgate (Dieselskandal, Abgasskandal) sollten daran denken, dass der Schaden umso größer ist, je später gehandelt wird. Viele mögen zwar hoffen, dass die Bundesregierung irgendwie für alle sorgt oder dass die Updates das Problem beseitigen. Das ist aber bisher auch nicht der Fall gewesen. Im Gegenteil spricht leider viel dafür, dass sich Industrie und Politik weiter um eine grundlegende Lösung herumdrücken werden. Und: Wer früh handelt, ist besser dran. Die Probleme werden nicht kleiner, je näher der Zeitpunkt rückt, in dem Wertverluste sich real auswirken oder Fahrverbote definitiv ausgesprochen werden.
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garadinervi · 1 year
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Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, (prototype), [1970s] [Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen]
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garadinervi · 1 year
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Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, November 22, 1975, on the occasion of the exhibition Belgien: Junge Künstler I, Neue Galerie – Sammlung Ludwig, Aachen, November 22 – December 28, 1975 [Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen]
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garadinervi · 1 year
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Filip Francis, Solo for Tumbling Woodblocks, (video, b&w, sound, 15min, V_NG_131_IX_(a,b) (3min excerpt)), 1975 [Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen. Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn]
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garadinervi · 1 year
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Filip Francis (1944-2023)
(image: Filip Francis, Climax for Tumbling Woodblocks, November 22, 1975, on the occasion of the exhibition Belgien: Junge Künstler I, Neue Galerie – Sammlung Ludwig, Aachen, November 22 – December 28, 1975. Annie Gentils Gallery, Antwerp. © Filip Francis/VG Bild-Kunst, Bonn. Text: Pieter Vermeulen on Filip Francis, Ludwig Forum für internationale Kunst – Video Archive, Aachen)
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