#Stadträtinnen
Explore tagged Tumblr posts
Text
Von Hausfrauen, Hexen und Stadträtinnen/2024
"Von Hausfrauen, Hexen und Stadträtinnen." Stadtrundgänge über die Frauen in der #Lingen-er Geschichte starten 2024 am Sonntag, 28. April, 11 Uhr.
Die Stadtführungen „Hebammen, Hexen und Stadträtinnen“ werden 2024 fortgeführt. Die Besucher/innen lernen dabei die weibliche Perspektive der Geschichte Lingens kennen und begegnen, dank der Theatergruppe Weibblick des TPZ Lingen, der einen oder anderen historischen Frau „live“ und vor Ort. Dabei warten verschiedene Überraschungen am Wegesrand sowie eine kleine kulinarische Pause. Der erste…
View On WordPress
#Hausfrauen#hexen#historisches Rathaus#Lingen (Ems)#Stadträtinnen#Stadtrundgang#Theatergruppe Weibblick#TPZ
0 notes
Text
CDU bereitet Geneinderatsarbeit vor
CDU bereitet Geneinderatsarbeit vor Die Mitglieder der CDU-Fraktion im Buchener Gemeinderat blicken motiviert und zuversichtlich in die Zukunft. (Fotos: pm) Buchen. (hg) Zur ersten Sitzung der neu- und wiedergewählten CDU-Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Buchener Gemeinderat begrüßte Fraktionssprecher Priv.-Doz. Dr. Harald Genzwürker die Mitglieder der künftigen Fraktion. Zu Beginn wurden der Wahlkampf und das Ergebnis der Kommunalwahlen beleuchtet. „Trotz des Ausscheidens mehrerer langjähriger Stadträtinnen und Stadträte konnten wir mit einer tollen Liste viele Wählerinnen und Wähler für uns gewinnen, haben mit über 69.000 Stimmen das mit Abstand beste Ergebnis geholt und bleiben mit 15 Sitzen stärkste Kraft im Gemeinderat“, stellte Genzwürker fest. Mit Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes
Text
Das sind die Planungen für die Kita Katharinenanger in Landsberg
Landsberg: „…Beim Staatlichen Bauamt in Landsberg soll eine neue Kindertagesstätte gebaut werden. Im Bildungsausschuss wurden die ersten Pläne nun näher erläutert. Auf einer Grünfläche zwischen Irving-Heymont-Straße und Geschwister-Scholl-Straße in Landsberg soll eine neue Kindertagesstätte entstehen. Im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss wurden die ersten Pläne jetzt den Stadträtinnen und…
View On WordPress
#Betreuungsplätze#Gebäude#Grundstück#Kindertagesstätte#Krippe#Landsberg#Neubau#Planungen#staatliches Bauamt
0 notes
Text
Bienen, Seeanbindung, Schöffen, Schulbusse und Zweitwohnungssteuer
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 24.4.2023:
Heute sind alle Fraktionen bisher nur mit Lücken vertreten.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Es gibt keine Bürger mit Fragen.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Antrag der Stadträtinnen K. Täubner-Benicke, A. Kienzle, A. Fränkel, Dr. U. Lauer - Beteiligung an der Ausschreibung Bienenfreundliche Gemeinde des Bezirks Oberbayern
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadträtinnen K. Täubner-Benicke, A. Kienzle, A. Fränkel und Dr. U. Lauer ließen der Stadtverwaltung am 15.03.2023 einen Antrag zukommen, dass sich die Stadt Starnberg sich um den Titel als „Bienenfreundliche Gemeinde“ des Bezirk Oberbayern bewerben möge. Der Preis wird im Zweijahresturnus vergeben. Antragsschluss für das Jahr 2023 ist der 21.04.2023. Die Antragstellerinnen stimmten nach einem Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister überein, dass der Zeitraum für eine erfolgreiche Bewerbung für das Jahr 2023 zu kurz ist und eine Bewerbung für das Jahr 2025 erfolgen soll.
(Anm. d. Verf.: Ich kann mich gut damit anfreunden, auch wenn ich andere Themen als wichtiger erachten würde, wo doch die Stadt schon jetzt möglichst versucht, diverse Grünflächen natürlich und insektenfreundlich zu gestalten. Immerhin hat man dann in den nächsten Jahren eine klare Begründung für diese Maßnahmen, falls diese Flächen von einigen Bürgern als “zu unordentlich” empfunden werden sollten.)
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Der Antrag ist von ihm schon für den Wettbewerb 2021 gestellt worden. Der Wettbewerb ist damals aufgrund von Covid-19 ausgefallen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Dem Volksbegehren haben viele Bürger in Starnberg zugestimmt. Und mit diesem Wettbewerb können wir dann aktiv etwas umsetzen. Man kann die Kriterien auch schon früher umsetzen und hat es dann 2025 mit der Bewerbung leichter.
Herr Janik: Es gibt gerade in dem Bereich eine Personalknappheit, deshalb stimmt er der Bewerbung 2025 zu.
Herr Weidner (SPD): Wir hatten letztens hier das Imkergespräch in einer vollen Schlossberghalle. Wir haben schon jetzt einiges aufzuweisen. Der finanzielle Aufwand ist überschaubar.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Umwandeln von Wiesen zu Rasen gehört nicht dazu.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt, sich beim Bezirk Oberbayern im Jahr 2025 für den Titel "Bienenfreundliche Gemeinde" zu bewerben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbungsunterlagen zu erstellen und diese fristgerecht einzureichen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung zur Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung wurden mehrere Anträge zum Projekt Seeanbindung gestellt. Der Stadtrat entscheidet über deren Annahme.
1. Antrag Bürger 1
Beantragt wird
1. Die Beibehaltung der gesamten bisherigen Gleissituation sowie der Haltestelle des Regionalzuges am Bahnhof See.
2. Im Austausch von nicht benötigten Grundstücken für den Bahnbetrieb übernimmt die Stadt Starnberg im noch zu definierendem Rahmen die Sanierung des Bahnhofgeländes.
2. Antrag Bürger 2
Für das Nordende des Starnberger Sees mit Blick auf die Zugspitze, den höchsten Berg Deutschlands soll eine Vision entwickelt werden. Dies soll in Form eines kulturellen Glanzpunktes, einen städtebaulichen Impuls durch Kultur erfolgen.
3. Antrag Bürger 3
Beantragt wird die Veröffentlichung des neuen Vertrages Stadt Starnberg und Deutsche Bahn. Insbesondere die einzelnen Kosten für den:
1. Neubau der Gleistrasse am Bahnhof See einschließlich Bahnsteigen und der Tieferlegung der Gleise in diesem Bereich.
2. Neubau der Hauptunterführung (entsprechend der benannten Größe: ca. BxH 10x3 min Meter) am Bahnhof einschließlich der Zugänge wie Treppen und Rampen, ggf. Aufzüge.
3. Neubau für den Regionalzughalt mit allen erforderlichen Weichen und Signalanlagen am Bahnhof Nord, der Bahnsteige, neue Unterführung und der Zuwegung.
4. Neubau eines Abstell- und Wendegleises am Oberfeld / Oberer Seeweg mit allen erforderlichen Weichen und Signalanlagen, dem Betriebsgebäude und der Zuwegung von der Wilhelmshöhenstraße. Sofern dies einen Brückenneubau am Oberen Seeweg erfordert auch diese Kosten.
(Anm. d. Verf.: Wenn ich das lese, kann ich nur wieder auf meinen Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/714376827430453248/ja-was-denn-nun verweisen. Es geht nur entweder eine möglichst frühe Bürgerbeteiligung oder ein komplett durchgeplantes Projekt. Und die Stadt hat sich für Ersteres entschieden, wobei auch das einigen Bürgern anscheinend auch schon wieder nicht früh genug gewesen ist.)
4. Antrag Bürger
Beantragt wird folgende Unterlagen auf der Homepage der Stadt Starnberg zu veröffentlichen:
1. Die Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung Bahnanlagen Starnberg Bahnhof See zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn aus dem Jahr 2022 (inkl. aller Anlagen).
2. Die Klage der Bahn gegen die Stadt Starnberg aus dem Jahr 2019 (Klage und Klageerwiderung sowie alle Schriftsätze der Parteien).
3. Die Vereinbarung zwischen Deutscher Bundesbahn und der Stadt Starnberg vom 23.Januar 1987 mit sämtlichen Nachträgen.
(Anm. d. Verf.: Wer auch noch in der Historie graben möchte, ist entweder nur neugierig oder ernsthaft misstrauisch. Denn ändern kann man an den gegebenen Randbedingungen auch mit der Kenntnis der alten Verträge nichts. Und wer in einem noch nicht abgeschlossenen Klageverfahren die (Verteidigungs)Strategie veröffentlicht haben möchte, spielt damit dem “Gegner” (der ja aktuell gar kein Gegner ist und sein soll) im Falle einer Wiederaufnahme nur in die Hände. Das die Stadt so unvernünftig handelt, kann doch nicht im Sinne ihrer Bürger sein, auch wenn dabei die theoretisch mögliche Transparenz gegenüber den Bürgern eingeschränkt wird.)
Die Hierfür ggfs. Erforderliche Zustimmung Dritter sind durch die Stadt Starnberg umgehend einzuholen.
5. Antrag Bürger 5
Beantragt wird die Offenlegung aller Vertragsunterlagen von 2022 zwischen Stadt Starnberg und Deutsche Bahn als Ergebnis der Mediation.
6. Antrag Bürger 6
Beantragt wird die Veröffentlichung der Zustimmung der kommunalen Rechtsaufsicht des Landratsamtes zu dem am 22.12.2022 geschlossenen Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn auf der Homepage der Stadt Starnberg.
7. Antrag Bürger 7
Beantragt wird die Veröffentlichung folgender Unterlagen auf der Homepage der Stadt Starnberg:
1. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn aus den Jahren 1987 und 2022 (inkl. aller Anlagen und Nachträge).
2. Die Klage und Klageerwiderung der Bahn gegen die Stadt Starnberg aus dem Jahr 2019 (inkl. aller Schriftsätze der Parteien).
3. Die alte Vereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn aus dem Jahr 1987 (inkl. aller Anlagen).
Hierfür ggfs. erforderliche Zustimmungen Dritter sind durch die Stadt Starnberg umgehend einzuholen.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Antrag 1 - Beibehaltung der Gleissituation und des Regionalzughalts am Bahnhof See:
Der Stadtrat beschloss am 12.12.2022 die Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen. Diese sieht den barrierefreien Umbaus des Bahnhofes Starnberg See, die Verlegung des Regionalzughalts an den Bahnhof Nord und des Wende- und Abstellgleises an den Oberen Seeweg vor. Der Vertrag ist mittlerweile rechtswirksam geschlossen.
Der Antrag sollte abgelehnt werden.
Zu Antrag 2 - Vision für das Nordende des Starnberger Sees: Eine Umgestaltung des Nordendes des Starnberger Sees im Bereich der Starnberger Innenstadt, mit dem Ziel einen kulturellen Glanzpunkt zu setzen, erfordert zunächst die Gewinnung von Grundstücksflächen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und über die die Stadt Starnberg im Rahmen Ihrer Planungshoheit verfügen kann. Hierfür schloss die Stadt Starnberg eine Vereinbarung mit der Deutschen Bahn, mit dem Ziel, den Bahnhof Starnberg See umzubauen und die freiwerdenden Flächen zu erwerben. Die Anforderung, bei der Überplanung der freiwerdenden Flächen einen kulturellen Glanzpunkt zu setzen, könnte als Ziel im späteren Städtebaulichen Ideenwettbewerb formuliert werden.
Zu Antrag 3 und 5 - Veröffentlichung der Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn:
Wie der Erste Bürgermeister in der Bürgerversammlung zugesagt hat, werden die schutzbedürftigen Belange die bei einer Veröffentlichung berührt wären geprüft. Der Vertrag kann veröffentlicht werden, wenn sichergestellt ist, dass derartige Belange nicht berührt sind, oder die Vertragsteile die diese berühren unkenntlich gemacht werden.
Die Kosten der einzelnen Baumaßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig geschätzt werden, da über die vertiefte Machbarkeitsstudie hinausgehend keine Planungen vorliegen.
Zu Antrag 4 und 7 – Veröffentlichung der Vergleichsvereinbarung sowie der Klage der Bahn, der Klageerwiderung und des Grundlagenvertrages aus dem Jahr 1987
Zusätzlich zu Belangen der Vergleichsvereinbarung ist in diesem Fall zu prüfen, welche Konsequenzen aus einer Offenlegung von Gerichtsakten eines Verfahrens zu erwarten sind, wenn dieses noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Stadt Starnberg hat sich in der Vergleichsvereinbarung ein Sonderkündigungsrecht gesichert, für den Fall, dass die Finanzierung scheitern sollte. Das Klageverfahren wird solange ausgesetzt, solange beide Parteien um eine Einigung bemüht sind.
Um Nachteile für die Stadt zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, diesbezüglich keine Unterlagen zu veröffentlichen, solange das Klageverfahren nicht beendet ist.
Zu Antrag 6 – Veröffentlichung der Zustimmung der Rechtsaufsicht
Die kommunale Rechtsaufsicht wurde gebeten den Vertrag zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen. Sobald eine Antwort vorliegt, kann diese veröffentlicht werden, soweit keine schützenswerten Belange betroffen sind.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt von der bisher vereinbarten technischen Lösung mit dem Ziel Abstand, den Status quo des Betriebsprogramms beizubehalten.
abgelehnt: einstimmig
2. Der Stadtrat beschließt, die Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu veröffentlichen, soweit keine schutzwürdigen Belange berührt sind.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die schutzwürdigen Belange rechtlich prüfen zu lassen und, je nach Prüfungsergebnis, den Vertrag im Übrigen zu veröffentlichen.
4. Unterlagen zum Klageverfahren werden nicht veröffentlicht, solange das Klageverfahren mit der Deutschen Bahn nur ausgesetzt und nicht vollständig beendet ist.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Prüfergebnis und die Stellungnahme der kommunalen Rechtsaufsicht dem Stadtrat erneut vorzulegen, um eine mögliche Veröffentlichung zu beraten.
angenommen: einstimmig
6. Zur Entwicklung einer Vision für die Neuordnung des Uferbereiches und des Umfeldes des Bahnhofes Starnberg See soll zu ebener Zeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Hierbei soll auch eine kulturelle Nutzung erwogen werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Nach Aussage des Ersten Bürgermeisters kann jeder Stadtrat einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und hat somit auch die Gelegenheit, die alten Bahnverträge einzusehen. Wenn ein Stadtrat behauptet, dass diese Verträge vor ihm geheimgehalten werden, ist das für mich nur ein vorgeschobenes Argument. Und dass die Verträge auch außerhalb des Stadtrats schon bei Einigen bekannt sind, wissen wir seit der “Ordner-Affäre” aus dem Jahr 2014.)
TOP 6 Haushaltskonsolidierung; Erhöhung des Zweitwohnungsteuersatzes
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Stadtratsklausur am 28.01.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes zur Vorberatung vorzulegen.
Mit Beschluss vom Haupt- und Finanzausschuss vom 13.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einer Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung vorzulegen, mit der der Steuersatz auf 20 % erhöht wird.
1. Erhöhung des Zweitwohnungsteuersatzes
1.1. Bearbeitungsstand zur Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuer der Stadt Starnberg, die der Stadtrat am 28.06.2021 beschlossen hat, wird seit 01.01.2022 mit einem Steuersatz i.H.v. 12 % der Jahresnettokaltmiete erhoben. In der laufenden Arbeitsphase wurden sämtliche 750 Bürger mindestens einmal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Leider stehen noch zahlreiche Rückmeldungen aus. Im zweiten, noch nicht begonnenen Schritt werden die Eigentümer angeschrieben, die einwohnerrechtlich nicht an der Liegenschaftsadresse gemeldet sind. Der Haushaltsansatz 2023 beläuft sich deshalb auf 320.000 €, weil im Laufe des Jahres die noch nicht bearbeiteten Steuerfälle rückwirkend zum 01.01.2022 nachveranlagt werden, was zu einem einmalig höheren Steueraufkommen führen wird. Die Verwaltung hat festgestellt, dass inzwischen zahlreiche Personen ihren Hauptwohnsitz in Starnberg angemeldet haben. Außerdem sind viele ursprünglich leerstehende Liegenschaften inzwischen vermietet.
1.2. Steuersatzvergleich mit anderen Gemeinden
Die Gemeinde Berg hat die Zweitwohnungsteuer ebenfalls zum 01.01.2022 eingeführt, jedoch mit einem Steuersatz von 20 %. Die Landeshauptstadt München hat ihren Steuersatz mit Wirkung vom 01.01.2022 von 9 % auf 18 % verdoppelt. Durch eine Erhöhung des Steuersatzes über das Niveau des Münchener Satzes besteht die Wahrscheinlichkeit, dass einige ihren Wohnsitzstatus tauschen. Dies hätte für die Stadt Starnberg einen positiven fiskalischen Effekt, da die Einkommensteuerbeteiligung in der Regel höher ist als die zu entrichtende Zweitwohnungssteuer.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer i. S. von Art. 105 Abs. 2 a Grundgesetz (GG) eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf – hier das Innehaben einer Zweitwohnung – sichtbar wird. Zweitwohnungen führen auf dem ohnehin angespannten Immobilienmarkt zu einer zusätzlichen Marktverknappung. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Steuersatz mit Wirkung zum 01.01.2024 von derzeit 12 % auf den rechtlich zulässigen Höchstsatz von 20 % der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Zweitwohnungssteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. z.B. Beschluss vom 30.04.2009, Beschluss vom 28.10.2009, Urteil vom 14.04.2011).
2. Redaktionelle Änderung
In § 8 Abs. 1 (Anzeigepflicht) der aktuellen Zweitwohnungsteuersatzung vom 04.08.2021 ist geregelt, dass die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Bayerischen Meldegesetz als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift gilt. Das bayerische Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz) ist mit Ablauf des 31.10.2015 außer Kraft getreten. Seit 01.11.2015 sind die Meldepflichten im Bundesmeldegesetz enthalten, weshalb der redaktionelle Verweisungsfehler in § 8 Abs. 1 zu korrigieren ist.
Die Debatte
Herr Wobbe (UWG): Er findet den Betrag schon sehr hoch. Den Vergleich mit den Alpengemeinden sieht er nicht.
Herr Janik: Die Stadt orientiert sich an den Werten der Stadt München, genauso wie beim letzten Mal.
Herr Weidner (SPD): Der Haushalt steht unter Druck. Er stimmt dem Vorschlag zu.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Wohnungen werden so dringend gesucht. Nicht vermietete Wohnungen kommen vielleicht dann doch wieder in den Wohnungsmarkt.
Herr Pfister (BMS): Wenn dann alle 20% haben, sind doch alle Effekte weg. Er bittet um ein Feedback nach einem Jahr.
Herr Fiedler (FDP): Er wird dem nicht zustimmen.
Herr n.n.: Konkrete Zahlen sind schwer zu bestimmen. Möglichst viele Erstwohnsitze sind das Beste für die Gemeinde.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Starnberg
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Stadt Starnberg vom XX.XX.2023
Auf Grund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Starnberg folgende Änderungssatzung:
§1 Änderung
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Stadt Starnberg (Zweitwohnungsteuer- satzung) vom 04.08.2021 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 34 vom 15.09.2021), wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 20 v.H. der Jahresnettokaltmiete."
2. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "(1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Stadt Starnberg – Steueramt – innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Bundesmeldegesetz i.V.m. dem Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift."
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
angenommen: 16:6
(Anm. d. Verf.: Warum jemand das Risiko eingehen möchte, Erstwohnsitze an anderen Gemeinden aufgrund einer zu niedrigen Zweitwohnungssteuer abzugeben, ist mir nach wie vor nicht klar.)
TOP 7 Benennung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat und Wahl von Delegierten für die VHS StarnbergAmmersee e. V.
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Volkshochschule Starnberger See e.V. und die Volkshochschule Herrsching e.V. haben eine Fusion zur Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. beschlossen. Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am 8. März 2023. Das Registergericht hat die Beteiligten hierüber bereits schriftlich informiert.
Künftig sendet jede Kommune ein Mitglied in den Aufsichtsrat der neu fusionierten Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. Die Stadtverwaltung schlägt vor, Stadtratsmitglied Tim Weidner als Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Herr Weidner hat den Fusionsprozess von Anbeginn begleitet und ist mit allen Bestimmungen, auch im Hinblick auf die neue Satzung, bestens vertraut. Die Vertreter der beitragspflichtigen Mitgliedsgemeinden (Mitgliedsgruppen A) dürfen nicht gleichzeitig persönliches Mitglied des Aufsichtsrates sein. Sollte Herr Weidner als Aufsichtsratsmitglied entsandt werden, so gilt es gleichzeitig einen neuen Delegierten als Vertreter der Stadt Starnberg bei der Mitgliederversammlung des neuen Vereins zu benennen. Die Stadtverwaltung schlägt für dieses Amt die Dritte Bürgermeisterin Christiane Falk vor. Außerdem muss vom Stadtrat ein Stellvertreter aus seinen Reihen benannt werden.
Die Debatte
Herr Wobbe (UWG): Er weist auf die Satzung hin, dass die Stimmen auf andere Delegierte übertragen werden dürfen, so dass die Stadt Starnberg immer alle ihre Stimmen in die Entscheidungen einbringen kann.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Entsendung von Stadtratsmitglied Tim Weidner als Mitglied in den Aufsichtsrat der neu fusionierten Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V..
Der Stadtrat benennt Dritte Bürgermeisterin Christiane Falk als neue Delegierte der Stadt Starnberg bei der Mitgliederversammlung der neuen Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V..
Der Stadtrat wählt Herr Federsel als neue Stellvertretung für die Delegierte der Stadt Starnberg bei der Mitgliederversammlung der neuen Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V..
angenommen: einstimmig
TOP 8 Wahl der Schöffen für die Schöffenperiode 2024 bis 2028; Hier: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl durch die Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Dazu muss die Stadt Starnberg gemäß Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II dem Amtsgericht Starnberg für die Wahl der Schöffen mindestens 12 Personen vorschlagen.
Nach einem Aufruf in den örtlichen Tageszeitungen, im Internet und per Aushang an allen Amtstafeln gingen insgesamt 55 Bewerbungen bis 13.03.2023 ein. Die Bewerbungsfrist endete am 12.03.2023, da dies ein Sonntag ist, wurden alle am 13.03.2023 eingegangenen Bewerbungen noch als fristgerecht berücksichtigt. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist sind weitere 7 Bewerbungen eingegangen, so dass die Vorschlagsliste nun insgesamt 62 Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste umfasst.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Eine Vorauswahl durch die Verwaltung ist nicht zulässig; ein Beschlussvorschlag aber möglich.
In der „Vorschlagsliste für Schöffen“ sind alle Personen aufgelistet, die sich für das Schöffenamt beworben haben. Nachdem es keinen Bewerbungsschluss gibt, wird die Liste in der Sitzung in ihrer aktuellen Fassung ausgeteilt. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen, empfiehlt die Verwaltung, zumindest die nach Fristablauf eingegangen Bewerbungen unberücksichtigt zu lassen.
Beschlussvorschlag
In die Vorschlagsliste der Stadt Starnberg für die Schöffenwahl 2023 werden die in der ausgeteilten „Vorschlagsliste für Schöffen“ aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen.
Der Stadtrat billigt die von der Verwaltung aufgestellte und 62 Personen umfassende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Französischen Woche 2023
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen der diesjährigen Französischen Woche einen Antrag auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 21.05.2023 gestellt. Die Französische Woche ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Der Markt findet im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt. Die Veranstaltung wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Beschlussvorschlag
über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg am 21.05.2023 vom...
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§1 (1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Französische Woche" (15.05. bis 21.05.2023) am 21.05.2023 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr offenhalten. Verordnung
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG, b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel, d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz.
Diese Verordnung gilt am 21.05.2023. Starnberg, den...
angenommen: einstimmig
TOP 10 Schülerbeförderung; Erfüllung der Pflicht durch den generellen Umstieg auf den ÖPNV
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Jahr 2014 wurde der regionale, öffentliche Busverkehr neu konzipiert und ausgebaut, so dass die Anbindung der Ortsteile erheblich verbessert wurde. Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.09.2015 die komplette Schülerbeförderung für alle Grundschulen u. die Mittelschule in den ÖPNV zu integrieren.
Dies wurde nach und nach, in Zusammenarbeit aller Beteiligter (LRA, Schulen, Elternbeiräte, MVV usw.) umgesetzt. Im Zuge dessen wurden auch neue Haltestellen geschaffen und bestehende durch Querungshilfen, Zebrastreifen, Wartehäuschen u. Aufstellflächen ausgebaut.
Hintergrund war, die Familien und den Individualverkehr zu entlasten, indem die Schüler selbständig und maximal flexibel den Schulweg bewältigen können. Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 gingen bei der Verwaltung drei Anträge auf Wiedereinführung des Schulbusses für den Ortsteil Landstetten ein. Die betreffenden Eltern sahen keine Möglichkeit, ihre Kinder mit dem ÖPNV zur Schule fahren zu lassen.
Folgende Gründe wurden dafür genannt:
1. "Die Andechser Straße in Landstetten (Bushaltestelle) sei zu gefährlich zu überqueren. Die getroffenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (Verkehrsinsel, Smiley) bringen nichts." 2. "Ein separater Bus würde vor Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen" 3. "Grundschulkinder werden von fremden Personen angesprochen" (Anmerkung: es wurde einmal eine unangekündigte Fahrgastbefragung durchgeführt) 4. "Der MVV-Bus hält in Söcking Mitte – eine Gehzeit von ca. 12 Min. seien für 6-jährige Kinder nicht zumutbar" (Anmerkung: die Haltestelle wurde vor die Grundschule verlegt) 5. "Auf dem Rückweg müssen die Kinder bis zu einer Stunde warten, da die Buszeiten so ungünstig seien" (Anmerkung: eine Busaufsicht an der GS Söcking ist vorhanden.)
Zu diesem Zeitpunkt besuchten sieben Schulkinder aus Landstetten die GS Söcking. Aus Gründen der Gleichberechtigung wurde deshalb, mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2021, entschieden, alle Ortsteile (mit Ausnahme des Sprengels der GS Starnberg) wieder mit Schulbussen anzubinden. Nach erfolgter, europaweiter Ausschreibung, bekam die Fa. Starnberger Autoreisen GmbH den Zuschlag für die Grundschulen Söcking (Ortsteile Hadorf, Perchting, Landstetten) und Percha (Ortsteil Wangen, Unterschorn, Fercha)
Die Verträge laufen bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, mit Option auf zweimaliger Verlängerung für ein Jahr. Die Kündigung wäre drei Monate vor Vertragsablauf möglich.
Die Schülerbeförderungskosten im Schuljahr 2021/2022 für die beiden Grundschulen Söcking und Percha (Schulbus) betrugen: 133.666,82 €. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen der Grundschulen Söcking und Percha ist die Zufriedenheit (auch in der Elternschaft) mit den Schulbussen hoch. Das Verhältnis zu den Busfahrern ist vertrauenswürdiger und persönlicher. Es besteht direkter Kontakt zu den Busfahrern bei kurzfristigen Änderungen oder im Notfall.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem die Umstellung auf Schulbus auf ausdrücklichen Elternwunsch erfolgt ist, würde eine Rückumstellung auf MVV-Beförderung vermutlich erneut massiven Widerstand aus der Elternschaft hervorrufen. Aus vertragsrechtlichen Gründen wäre eine Umstellung frühestens zum Schuljahr 2024/2025 möglich. Zudem muss geprüft werden, ob eine erneute Wiedereingliederung der beiden Grundschulen in den ÖPNV überhaupt möglich ist, da damals Verstärkerfahrten eingestellt wurden, die (auch bedingt durch den Busfahrermangel und dadurch nötige Bündelung der Fahrzeiten) nicht ohne weiteres wieder - eingeführt werden können. Die Linien 903 und 951, sowie 950, die die Ortsteile Perchting, Hadorf und Landstetten anbinden, wurden 2023 vom MVV neu ausgeschrieben. Die Verträge sind bis 2028 gültig. Die Schülerbeförderung ausschließlich in bestehende Linien zu integrieren ist nicht möglich.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er hat damals einen Fehler gemacht. Ab wann kann man das wieder rückgängig zu machen.
Herr Janik: Das müsste der erst herausfinden.
Herr Pfister (BMS): Es geht heute nur um die Kenntnisnahme. Um wieviele Kinder geht es? Und kommen noch Kosten dazu? Wir zahlen gemäß der Werte oben ca. 4.000 EUR pro Kind pro Jahr.
Herr Janik: Die genauen Schülerzahlen haben wir nicht parat. Es kommen keine weiteren Kosten dazu.
Herr Mignoli (BLS): Innerstädtisch sollte man die Nutzung durch die ÖPNV so lassen. Generell sind kürzere Stehzeiten der Kinder im Sinne der Schulwegsicherheit wichtiger als mögliche Gehzeiten.
Herr Wobbe (UWG): Er ist dafür, die Ortsteile weiterhin mit Schulbussen anzufahren. In der Praxis hat der ÖPNV in diesem Fall einfach nicht funktioniert. Auch ändern sich die Schülerzahlen jedes Jahr.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Es geht um die Sicherheit der Kinder, die weit weg von der Schule wohnen. Es geht um Grundschüler und nicht um die Gymnasiasten.
Herr Frühauf (CSU): Er merkt zu den Kosten an, dass nach der 6-jährigen Testphase mit Extra-Verstärkerbussen durch die Schulbusse auch Kosten durch die nicht mehr notwendigen Verstärkerbussen eingespart werden. Mit dem Schulbus werden auch viele Eltern-Taxis eingespart.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Das aktuelle System der Schülerbeförderung wird beibehalten.
angenommen: 13:9
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Weidner (SPD): Er fragt nach den Auswirkungen aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für die Stadt Starnberg.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er weist schon einmal auf das diesjährige Stadtradeln und freut sich über eine rege Beteiligung auch aus den Reihen des Stadtrats.
(M)ein Fazit:
Bei der Transparenz ist immer abzuwägen, welche Konsequenzen aus einer Veröffentlichung von Informationen folgen könnten. Diese Abwägung, welche wir auch immer im privaten Bereich durchführen, sollten wir auch der Stadt Starnberg zugestehen. Und damit nicht alles komplett im Geheimen bleibt, gibt es die nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrats, in denen auch diese Informationen gegenüber den Vertretern der Bürger “veröffentlicht” werden. Damit wird irgendwie auch die Bedeutung einer Kommunalwahl klar und dass man als Bürger möglichst diejenigen Kandidaten wählen sollte, denen man das Amt zutraut bzw. denen man, selbst wenn man sie unter Umständen gar nicht persönlich kennt, vertraut.
Das Thema “Schulbus” ist mit dieser Entscheidung dann hoffentlich vom Tisch. Auch wenn hier Kosten für die Stadt entstehen, ist der Nutzen gerade für die Grundschüler aus den Ortsteilen unverkennbar. Wo doch auch in der letzten Legistaturperiode soviel Geld für sichere Schulwege ausgegeben wurde, war die damalige Entscheidung, auch die Schüler der 1. und 2. Klasse ausschließlich mit dem ÖPNV zur Schule zu transportieren in meinen Augen einfach falsch.
Und ich freue mich, dass sich ausreichend Kandidaten als Schöffen gemeldet haben. Vielleicht haben die dann am Ende abgelehnten Kandidaten Interesse, sich anderweitig ehrenamtlich zu engagieren. Nicht nur die freiwilligen Feuerwehren würden sich sicher über Zuwachs freuen.
0 notes
Text
Grüne Jena: Klima-Aktionsplan - Es geht um alle zukünftigen Generationen
Grüne Fraktion fordert - das Ziel im Blick zu behalten
Am Donnerstag, den 9. März haben der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss erneut über den Klima-Aktionsplan (KAP) beraten. Über 30 Änderungsanträge der Fraktionen wurden abgestimmt, darunter auch Ergänzungen der bündnisgrünen Fraktion. Im nächsten Stadtrat soll der Klima-Aktionsplan beschlossen werden. Entscheidung über Klimapolitik der nächsten 15 Jahre Kathleen Lützkendorf, Co-Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion: „Wir freuen uns über die Unterstützung für unsere Änderungen, die größtenteils positiv bewertet wurden. Wir konnten dem Beschlussantrag in der gestern vorliegenden Form letztlich aber nicht zustimmen. Änderungsanträge, mit denen die komplette Kommunikationsstrategie gestrichen wird und alle Maßnahmen des KAPs dem Stadtrat nur zur Kenntnisnahme vorgelegt werden sollen, sind mit uns nicht machbar. Damit der Klima-Aktionsplan seinen Zweck erfüllen kann – dass Jena bis 2035 klimaneutral wird – braucht es unbedingt ein verbindliches Papier.“ ➤ Weitere Nachrichten aus Jena >> Die bündnisgrüne Fraktion hat Ergänzungsanträge gestellt, mit denen unter anderem ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen in die Haushaltsplanungen aufgenommen werden sollen und regelmäßige Evaluationen des KAPs stattfinden sollen, um während der Umsetzung der Maßnahmen gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Jena bis 2035 klimaneutral, Foto: Frank Liebold // Jenafotografx „Der Klima-Aktionsplan ist das Ergebnis der jahrelangen ehrenamtlichen Anstrengungen der Mitglieder des Klimaentscheids, einer Vielzahl an Veranstaltungen, in denen die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt über 800 Maßnahmenvorschläge eingebracht haben, und der engagierten Arbeit der target GmbH und der Stadtverwaltung. Wenn nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern komplette Bereiche aus dem KAP ersatzlos entfallen sollen, ist das ein herber Schlag für alle Beteiligten und die Bürgerbeteiligung an sich,“ so Lutz Jacob, Stadtrat für die bündnisgrüne Fraktion und Kreissprecher der Grünen in Jena. Veranstaltungshinweis: DIKANDA Live! Gypsy World & Balkan Beats + ORIENT OKZIDENTAL Global Bass! 24. MÄRZ 2023 – KUBA JENA
Dikanda Live on Stage!!! 24.03.2023 im KuBa Jena, Foto: Jenafotografx Lützkendorf: „Wir entscheiden in diesem Monat als Stadträtinnen und Stadträte, wie die Klimapolitik der nächsten 15 Jahre in unserer Stadt aussehen soll. Wir dürfen das Gesamtziel nicht aus den Augen verlieren: Jena soll bis 2035 klimaneutral werden. Das ist kein Fleißsternchen, kein Bonus fürs Stadtmarketing – das ist essentiell. 900 Milliarden Euro könnte der Klimawandel Deutschland bis 2050 kosten. Klimaschutzmaßnahmen jetzt abzuschwächen, jetzt zu verzögern, bedeutet umso größere Kosten und Einschnitte für alle zukünftigen Generationen – auch hier vor Ort.“
Klimaentscheid und Runder Tisch Klima und Umwelt fordern Stadtrat auf, die Erreichung der Klimaziele nicht zu gefährden
„Das können wir mit dem Klima-Aktionsplan verhindern – dafür müssen wir ihn aber als verbindliches Papier und noch besser in der ursprünglichen Form beschließen, wenn sich dafür eine Mehrheit findet. Es wird nötig sein, auf die Fraktionen zuzugehen und gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten, der nicht die gesamte Ausrichtung des Plans verändert und das Ziel der Klimaneutralität in noch weitere Ferne rückt“, so Jacob.
Blick auf Jena, Foto: Frank Liebold / Jenafotrografx „Mit dem Klima-Aktionsplan haben wir ein Maßnahmenpaket vorliegen, das von und mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ausgearbeitet wurde, die oftmals schon viel weiter als ihre politischen Vertreter*innen sind. Der KAP zeigt, wie Klimaschutz sozial, demokratisch und konkret vor Ort aussehen kann. Der Stadtrat muss jetzt das Versprechen einlösen, das er dem Klimaentscheid 2021 gegeben hat“, schließt Lützkendorf. Veranstaltungen im Eventkalender >> Info, Katrin Schaarschmidt // Grüne Jena Foto: Frank Liebold // Jenafotografx Read the full article
0 notes
Text
Halle im Sumpf der Impf-Korruption
Mittlerweile ist der dritte Stadtrat bekannt, der außer der Reihe eine Corona-Impfung erhalten hat. Es ist Martin Ernst, Stadtrat von Hauptsache Halle und Bruder von Wiegands Büroleiterin Sabine Ernst.
In einer außerordentlichen Video und Telefonkonferenz gab er folgende Stellungnahme ab: „Ich habe das Angebot am 4. Februar angenommen, weil ich diesen Umgang mit übrig gebliebenen und sonst wegzuwerfenden Impfdosen für sinnvoll halte. Zuvor wurde mir versichert, dass niemand anderes mehr den Impftermin wahrnehmen kann.“
„Unsere Fraktion war von der Information überrascht und ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, auch wenn wir die persönlichen Beweggründe, die dazu geführt haben, nachvollziehen können. Wir werden den Sachverhalt in der kommenden Woche in einer Klausurtagung weiter diskutieren und aufarbeiten“, stellt Andreas Wels, Vorsitzender der Fraktion Hauptsache Halle, in einem ersten Statement fest.
Stadtrat Dr. Sven Thomas sieht in diesem Zusammenhang einen „Fehler im (Impf-)System“. „Jede einzelne Dosis muss verimpft werden. Es ist ein Unding, lebensrettende Medikamente wegzuwerfen. Das lässt sich nicht mit Verordnungen bis ins letzte Detail regeln“, betont Dr. Thomas. In Krisensituationen müssen zuerst diejenigen vor der Gefahr einer Erkrankung geschützt werden, die für Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Dazu zählten Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte, Lehrerinnen und Kita-Erzieherinnen, aber auch der Oberbürgermeister als Leiter des Katastrophenstabes. „Stadträtinnen und Stadträte zählen da eindeutig nicht dazu“, so Thomas weiter. https://archive.is/wip/AlMQD
Der Beitrag Halle im Sumpf der Impf-Korruption erschien zuerst auf Politaufkleber.
source https://politaufkleber.de/halle-im-sumpf-der-impf-korruption/
0 notes
Text
Wiener Neustadt: SPÖ feierte 130 Jahre 1. Mai
Foto: spwn
Feierlichkeiten heuer ohne traditionellem FackelzugSeit 130 Jahren feiert die Sozialdemokratie den 1. Mai als Tag der Arbeit und der Solidarität. Auch wenn der traditionelle Fackelzug der SPÖ-Wiener Neustadt dieses Jahr nicht stattfinden kann, feiern wir diesen besonderen Tag gemeinsam und digital unter dem Motto: #UnserErsterMai. Die Gemeinde- und StadträtInnen sowie viele andere Menschen haben zudem als sichtbares Zeichen ihre Gartenzäune, … weiterlesen auf „Wiener Neustadt: SPÖ feierte 130 Jahre 1. Mai“
source https://www.wn24.at/politik/130-jahre-erster-mai-28942.html
0 notes
Text
Lieder - Gespräche - Lieder
DAMENBESUCH BEI KÜHNEMANN
Mitwirkende: Lieder und Moderation - Michaila Kühnemann
Datum: Di, 21.01.2020, 20:00 Uhr
Ende: 22:00 Uhr
Veranstalter: ars musica e.V.
Eintritt: VVK € 10,- *** AK € 12,-
Beschreibung:
Die Kommunalwahlen in Bayern stehen für uns alle im März auf der Tagesordnung. Die Wahlbeteiligung ist leider nie besonders hoch. Ein guter Grund sich in diesem Damenbesuch dem Thema „Politik“ anzunehmen.
Zu Gast sind zwei angehende Stadträtinnen für München und Weyarn.
Marina Dietweger tritt an in München für die LINKE auf Platz 3 und
Anschi Hacklinger ist die Spitzenkandidatin für Bündnid90/Die Grünen in Weyarn.
Zwei Frauen, die Lust auf Politik haben und das auch noch ehrenamtlich. Was sind die Beweggründe, was sind ihre Visionen und wie können noch mehr Frauen motiviert werden in die Politik zu gehen?
Anschi Hacklinger ist zudem unser Musikalischer Gast. Sie war bis vor Kurzem noch Bassisten und Hackbrettspielerin bei Fei Scho. Die haben sich aber Ende des Jahres 2019 aufgelöst. Sie hat aber ein wunderbares Solo bis Trio-Programm seit ein paar Jahren in ihrem Portfolio mit dem sie nun umso mehr auf Tour gehen kann.
Das heißt „Hacklingers feine Wohnzimmermusik“ und hier spielt sie Klavier.
Wiedermal genug Gründe den Damenbesuch zu geniessen. Wir freuen uns auf Euch!
Diese Veranstaltung richtet sich übrigens nicht nur an Frauen. Alle Geschlechter sind ganz herzlich willkommen!
Der internationale Frauentag sollte eigentlich das ganze Jahr gefeiert werden. Bei ars musica tun wir das!
Im Damenbesuch bei Kühnemann darf viel passieren, ob gesungen, gelesen, gespielt oder auch mal ein Film. Dazwischen wird über Themen gesprochen, die gerade brennen oder in die Zeit passen. Aber immer mit und über Frauen.
Der Besuch sind Damen aus Musik, Film oder Darstellender Kunst.
Für das Publikum unterhaltsam und maximal informativ.
Die Kühnemann heißt eigentlich Michaila Kühnemann, ist Sängerin, Moderatorin und Filmemacherin und außerdem ein sehr aktives Vereinsmitglied bei ars musica e.V.
Jetzt kann sie auf ihrer Wohnzimmerbühne mal machen wozu sie wirklich Lust hat :-)
0 notes
Text
Von Hausfrauen, Hexen und Stadträtinnen
Stadtführung in #Lingen: Von Hausfrauen, Hexen und Stadträtinnen, Sonntag, 14. Mai, 11.00 Uhr, Karten 18 Euro in der Touristinformation
Stadtführung: Von Hausfrauen, Hexen und Stadträtinnen Leben und Wirken Lingener Frauen Lingen (Ems) – Treffpunkt Historisches Rathaus Sonntag, 14. Mai 2023 – 11.00 Uhr weitere Termine: So 13.08., So 27.08. und So 10.09., jeweils 11.00 Uhr Dauer: 2,5 h Kosten: 18 € pro Person (inkl. kleiner Imbiss und Getränk), Die Karten sind in der Tourist Information, Neue Str. 3a, 49808 Lingen…
View On WordPress
0 notes
Photo
Die - Stadt : شهر ( die Städte)/ Die - Bürgerschaft : انجمن شهر / Der - Stadtrand : حومه شهر ( die Stadtränder)/ Die - Vorstadt : حومه شهر ( die Vorstädte)/ Der - Großstätder : ساکن شهر بزرگ / Die - Hafenstadt : شهر با بندرگاه ( die Hafenstädte)/ Der - Jahrmarkt : شهر بازی ( die Jahrmärkte)/ Der - Rummelplatz : شهر بازی ( die Rummelplätze)/ Die - Metropole : شهر بزرگ ( die Metropolen)/ Die - Weltstadt : شهر جهانی ( die Weltstädte)/ Das - Industriegebiet : شهر صنعتی / Die - Kleinstadt : شهر کوچک ( die Kleinstädte)/ Der - Stadtrat : شورای شهر ( die Stadträte, die Stadträtinnen)/ Die - S-Bahn : قطار سریع (درون شهر و حومه) / Die - Innenstadt : داخل شهر ( die Innenstädte)/ Das - Stadtzentrum : مرکز شهر ( die Stadtzentren)/ Die - Altstadt : منطقه قدیمی شهر ( die Altstädte)/ Die - Fußgängerzone : منطقهایدر مرکز شهر که ورود ماشین به آن ممنوع است / Der - Stadtplan : نقشه شهر ( die Stadtpläne)/ Der - Bummel : گردش در شهر به قصد تماشای مغازهها ( die Bummel) حفظ روزانه ٢٠ كلمه با آرتيكل 👇👇👇👇👇👇 @nurdeutsch2000 🚊🚲🚕🚗🚛🚅🚥🚦🚧🚏🗺🗽🗼 (at Share, Like, Comment & Follow) https://www.instagram.com/p/CPwNfSJsaLE/?utm_medium=tumblr
0 notes
Text
Landsberg plant die nächste Kindertagesstätte
Landsberg: „…Die Stadt Landsberg wächst. Demnächst wird wohl die Schallmauer von 30.000 Einwohnern geknackt. Mehr Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten auch Erweiterungen der Infrastruktur. Und weil gleichzeitig immer mehr Eltern ihre Kinder immer früher betreuen lassen wollen, platzen die bestehenden Kindertagesstätten aus allen Nähten. Deswegen werden sich die Stadträtinnen und Stadträte jetzt…
View On WordPress
0 notes
Text
Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 24.4.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrats
Montag, 24.04.2023, 18:30 Uhr
Großer Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Antrag der Stadträtinnen K. Täubner-Benicke, A. Kienzle, A. Fränkel, Dr. U. Lauer - Beteiligung an der Ausschreibung Bienenfreundliche Gemeinde des Bezirks Oberbayern
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung zur Seeanbindung
TOP 6 Haushaltskonsolidierung; Erhöhung des Zweitwohnungsteuersatzes
TOP 7 Benennung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat und Wahl von Delegierten für die VHS StarnbergAmmersee e. V.
TOP 8 Wahl der Schöffen für die Schöffenperiode 2024 bis 2028; Hier: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl durch die Stadt Starnberg
TOP 9 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Französischen Woche 2023
TOP 10 Schülerbeförderung; Erfüllung der Pflicht durch den generellen Umstieg auf den ÖPNV
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 12 Sportlerehrung 2022
TOP 13 Information über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Stadt Starnberg
TOP 14 Gymnasium Starnberg - Aktueller Stand und Beratung zur Übergabe an den Landkreis Starnberg
TOP 15 Konzeptwettbewerb Bayerischer Hof und Villa Beyerlein; Erhöhung Auftragssumme Verfahrensbetreuung
TOP 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Es sieht dieses Mal wie eine ganz normale Tagesordnung aus und wir dürfen gespannt sein, ob sich über den einen oder anderen Punkt doch noch eine Debatte entspannen wird.
0 notes
Text
[Petitionen](http://fairmuenchen.de/petitionen/ "http://fairmuenchen.de/petitionen/")
In vielen Fällen sind Petitionen der letzte Weg, um öffentlichen Druck auf Behörden und Regierungen aufzubauen und Abschiebungen oder Ablehnungen zu verhindern. Deswegen möchten wir hier gerne eine Plattform dafür bieten und euch dazu aufrufen, regelmäßig Petitionen von Betroffenen zu unterschreiben – meist dauert dies nur wenige Minuten.
Aktuelles vom Münchner FlüchtlingsratView this email in your browser### Petition an den Münchner Stadtrat:
„Gegen Hetze und Ausgrenzung“ Hier könnt Ihr unterschreiben, damit der Münchner Stadtrat gemeinsam folgende Resolution verabschiedet: „Wir Münchner Stadträtinnen und Stadträte setzen uns für Toleranz ein. Geschlossen und gemeinsam treten wir jeder Art von Rassismus, Hetze und Menschenverachtung entgegen.
Die Stadt München setzt seit langem auf Integration vom ersten Tag an. Wir gestalten die politischen Rahmenbedingungen weiterhin so, dass Integration gefördert wird.
Wir appellieren deshalb an alle in der Stadt, Integration auch persönlich im Alltag zu verwirklichen und allen Versuchen entgegenzutreten, Menschen gegeneinander aufzubringen.“
Petition:
Eine Stadt für alle – Macht München zum Sicheren Hafen
Nachdem wir bereits von einiger Zeit in einem offenen Brief an OB Dieter Reiter die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen gefordert haben, hat nun die Seebrücke München eine Petition an den Stadtrat gestartet.
Diese könnt ihr hier unterschreiben. In Zeiten, in denen die Seenotrettung derart kriminalisiert wird, bleibt unsere Solidarität unabdingbar. Deswegen unterstützen wir die Petition und fordern: „Macht München zum Sicheren Hafen!“.
Petition:
„Menschenrechte in München institutionell verankern“
Hier könnt Ihr die Petition an den Stadtrat unterschreiben. Darin wird eine institutionelle Verankerung der Menschenrechte in München gefordert.
Sonstiges Buchbare Workshops für Geflüchtete: „Pass auf, was du unterschreibst!“ Die Teilnehmenden der mit diesem Formular für Gruppen buchbaren Workshops bekommen wertvolle Tipps und Informationen, worauf bei einem Vertragsabschlusses zu achten ist, was sie getrost unterschreiben können bzw. was nicht und welche Stellen bei Bedarf Hilfe anbieten.Die Workshop-Referenten sind Muttersprachler*innen in Arabisch, Dari/Farsi, Englisch, Kurdisch, Spanisch und Türkisch. Die Themen umfassen Kaufverträge, Mietangelegenheiten, Mobilfunkverträge, Versicherungen, Bankgeschäfte. Die ersten 25 angefragten Workshops können kostenlos angeboten werden.#muenchner-stadtrat #petition Quelle: [http://fairmuenchen.de/petitionen/](http://fairmuenchen.de/petitionen/ "Permalink")
original post
0 notes
Text
Kümmerer-Telefon
SPD-Stadtrat Thorsten Riehle bietet am Mittwoch, 7. Februar, von 18.00 bis 19.00 Uhr unter der Nummer 0621 293 2094 eine telefonische Sprechstunde an. Insbesondere kümmert er sich um die Stadtteile Rheinau und Neckarstadt-West. Seine Themen sind Kultur und Sport.
Die Stadträtinnen und Stadträte der SPD bieten mittwochs zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr telefonische Sprechstunden am Kümmerer-Telefon an. Telefonnummer ist 0621 293 2094.
SPD-Fraktionsvorsitzender Ralf Eisenhauer erklärt: „Wir möchten regelmäßig über verschiedene Kanäle für die Menschen erreichbar sein. Viele möchten lieber mit jemandem direkt sprechen, als zum Beispiel langwierig via eMail Kontakt aufzunehmen. Die Stadträte können die Wünsche und Ideen direkt aufnehmen. Der Termin abends um 18 Uhr bietet den Menschen auch die Gelegenheit, nach Feierabend schnell und ‚frei Schnauze‘ ein Anliegen zu äußern. Uns als Ehrenamtlichen gibt die spätere Uhrzeit auch eher die Chance, unseren Beruf nicht zu vernachlässigen.“
red
0 notes
Text
Wien: FPÖ kritisiert Bürgermeister Häupls Kopftuchphantasien und fordert Rücktritt
Wien: FPÖ kritisiert Bürgermeister Häupls Kopftuchphantasien und fordert Rücktritt
“Statt über kopftuchtragende Stadträtinnen zu schwafeln, soll der schon längere Zeit überforderte Bürgermeister lieber den Hut nehmen und Adieu sagen. Aber wer mit Steuermillionen private Kindergärten fördert, wo der radikale Islam gepredigt wird, vermag natürlich auch im Kopftuch kein fundamentalistisches Instrument zur Frauenunterdrückung erkennen”, meint FPÖ-Vizebürgermeister Mag. Johann…
View On WordPress
0 notes