#Sondersitzung
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Samu auf Teneriffa - Teil 1: Pleiten, Pech und Pannen
Es ist mal wieder Zeit für unseren jährlichen Jahresend-Kanarenurlaub und das dieses Mal fast drei Wochen lang. Das letzte Mal waren wir im Februar 2020 hier, kurz bevor die Corona-Apokalypse zugeschlagen hat. Ich hoffe inständig, dass dieses Mal kein großes Ereignis während oder nach unserem Urlaub passiert, denn bisher hatten wir u.a.:
Den Tod von Prinzessin Diana (noch vor meiner Geburt. Meine Eltern waren in einem Hotel voller Engländer und haben sich gewundert, warum beim Frühstück alle geheult haben)
Russischer Überfall auf die Ukraine
Nahostkonflikt eskaliert erneut
Nato-Sondersitzung weil in Polen eine russische Rakete eingeschlagen ist
Ich fühle mich wie diese Person auf AO3 bei der immer etwas passiert ist, wenn sie ihre Fanfic weitergeschrieben hat.
Anyway, los geht es mit Pleiten, Pech und Pannen und das schon beim Parken am Flughafen. Wenn man im vorraus gebucht hat scannt man einen QR-Code ein und kann dann reinfahren. Hat nicht funktioniert, also haben wir ein normales Parkticket gezogen und konnten dann gleich zwei entnervte Autofahrer beobachten, die einfach rückwärts wieder raus gefahren sind, weil es bei ihnen auch nicht funktioniert hat. Der Typ von der Parkautomaten-Ruftaste meinte, wir sollen uns einfach noch mal melden, wenn wir wieder da sind und sie machen uns dann die Schranke auf.
Im Flughafenhotel hat es dann etwas länger mit den Einchecken gedauert, weil sie unser Zimmer nicht gefunden haben. Nicht unsere Buchung, nein, daa Zimmer. Ich weiß auch nicht, wie man das hinkriegt.
Ich hab mich gewundert, warum so viele Amis da waren und dann ist mir eingefallen, dass ja Thanksgiving war und die ganzen Expats wahrscheinlich über die Feiertage drüben waren.
Dann hat mein Vater auch noch gelernt, warum man im Aufzug aufpassen sollte, woran man sich anlehnt, denn er hat versehentlich den Notrufknopf ausgelöst. Glücklicherweise konnten wir ihn noch stoppen, bevor jemand drangegangen ist. Seitdem machen wir ihn im jedem Aufzug extra darauf aufmerksam.
Nachdem wir dann heute durch die Sicherheitskontrolle gegangen sind, mussten wir seinem Vater erstmal seien Bordkarte per Mail zuschicken, weil er sich sicher war, den Ausdruck davon an der Sicherheitskontrolle vergessen zu haben. Kurze Zeit später hat er dann gemerkt, dass er ihn einfach nur in eine andere Tasche gesteckt hat.
Merkwürdigerweise lief auf dem Flug alles glatt und wir sind sogar etwas zu früh angekommen, aber im Hotel haben unsere Zimmerkarten nicht funktioniert, sodass meine Mutter erstmal wieder runter an die Rezeption gehen musste, damit die das Problem beheben.
Dieses Mal gibt es keine Bilder aus dem Flugzeug, denn erstens waren eh fast überall Wolken und zweitens hab ich eh die meiste Zeit gepennt und Podcasts gehört, weil ich um 4.30 Uhr aufstehen musste und meine Reisetabletten extrem müde machen.
Dafür hier ein Bild von einem Virgin Pina Colada samt passendem Glas
Katzenbonus!
Lasst euch nicht täuschen. Sie hat vor einer Stunde was zu Essen gekriegt.
Eigentlich wollten wir nur Wasser kaufen, aber in dem Laden gab es lustige Socken
Ach ja, die Kanaren, bekannt für ihre große freilebende Ara-Population.
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Ich möchte mich dazu NICHT weiter äußern.
Die Falschen (die verlogenen Megapopulisten aus Bayern und Sachsen) fordern die falschen Maßnahmen. Politiker werden zumindest durch das Gesetz besser geschützt, alle anderen brauchen ja keinen Schutz.
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Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine mit Hilfe eines neuen Raketentyps hat Präsident Wladimir Putin am Donnerstag abend Stellung genommen. Er sagte in einer vom staatlichen Fernsehen übertragenen Ansprache, für den Angriff auf das Gelände des Raketenbauers Piwdenmasch in Dnipro sei eine »experimentelle« neue Mittelstreckenrakete mit dem Codenamen »Oreschnik« (Haselnusstrauch) eingesetzt worden, die mit zehn- bis zwölffacher Schallgeschwindigkeit fliege, Mehrfachsprengköpfe trage und nuklear bestückt werden könne. Putin äußerte die Hoffnung, dass der »Raketentest unter Kampfbedingungen« den Westen zum Nachdenken bringe, und warf die Frage auf, ob es gut gewesen sei, die Gespräche über das Verbot der Mittelstreckenraketen einseitig und »unter einem Vorwand« abgebrochen zu haben. Russland bleibe dabei, von sich aus solche Waffen nicht zu stationieren, solange der Westen das ebenfalls unterlasse. »Stationierung« ist dabei nicht dasselbe wie Entwicklung und Erprobung, daher ist die Sprachregelung vom »erfolgreichen Raketentest« auch in diesem Zusammenhang zu sehen. [...] Russland behalte sich weitere Schläge mit der neuen Waffe in Abhängigkeit von künftigen weiteren Bedrohungen seines Staatsgebiets vor, sagte Putin. Das schließe auch Angriffe gegen Ziele in jenen Ländern ein, die es zuließen, dass ihre Waffen zu Angriffen auf russisches Territorium verwendet würden. Russland werde bei künftigen Einsätzen solcher Raketen in der Ukraine zuvor die Zivilbevölkerung der Zielgebiete auffordern, sich in Sicherheit zu bringen. Er könne sich diese »humanitäre Geste« leisten, weil sämtliche westliche Abwehrsysteme der Geschwindigkeit der neuen Hyperschallrakete nichts entgegenzusetzen hätten. [...] Das US-Verteidigungsministerium bestätigte, dass Russland die USA eine halbe Stunde vor dem Abschuss der Rakete über »bestehende Kanäle der Risikovermeidung« informiert habe. In der Ukraine wurde eine für Freitag geplante Sondersitzung des Parlaments aus Sorge vor einem möglichen weiteren russischen Raketenangriff abgesagt. Präsident Wolodimir Selenskij beklagte sich, dass »die Weltgemeinschaft« bisher nicht auf den Angriff mit der neuen Rakete reagiert habe, obwohl das »eine neue Stufe der Brutalität« darstelle. Eine NATO-Sprecherin verwies darauf, dass die »Oreschnik«-Rakete wahrscheinlich nur in minimaler Stückzahl vorhanden sei und deshalb »keinen Wendepunkt« des Krieges markiere. Anlass für mehr Zurückhaltung des westlichen Militärpakts sah sie nicht. [...] Ohne unmittelbaren Zusammenhang mit diesem »Test« der neuen russischen Rakete teilte das US-Militär mit, es werde angesichts der »nuklearen Aufrüstung von seiten gleichwertiger Rivalen« wie Russland und China neue Atomwaffen in Auftrag geben und die Einsatzregeln anpassen.
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Sondersitzung des Wahlprüfungsausschuss im Bundestag, Wahlleitertreffen ...
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Wegweisende Entwicklung: AfD und BSW setzen Corona-Untersuchungsausschuß durch
Zuerst:»Dresden. In Sachsen bröckelt die gegen die AfD gerichtete „Brandmauer“: der Landtag beschloß am Freitag im Rahmen einer Sondersitzung einen AfD-Antrag für einen Untersuchungsausschuß zur […] Der Beitrag Wegweisende Entwicklung: AfD und BSW setzen Corona-Untersuchungsausschuß durch erschien zuerst auf ZUERST!. http://dlvr.it/TFq1Vr «
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Dächer am Wiesengrund, Wasser in der Brunnenangerhalle und mehr ...
Heute ausgelagert im Orlandosaal in der Musikschule. Das erinnert mich an eine Sondersitzung an einem Freitag-Vormittag um 8:00 Uhr (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/167586881544/eine-weitere-rechtswidrige).
(M)ein Protokoll der Bauausschusssitzung vom 26.9.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Brunnangerhalle Beseitigung Wasserschaden
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Brunnangerhalle wurde Anfang Juni bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis auf Tiefgaragen- und darüberliegender Hallenebene teilweise überschwemmt. Diese Überschwemmung führte dazu, dass Regen- und Abwasser in die Hallenbodenkonstruktion eindrang und dadurch ein Teil der rund 1.200 qm großen Turnhalle beschädigt wurde. Um die entstandenen Wasserschäden zu beheben, wurde eine Bautrocknungsfirma beauftragt. Diese führte vier Wochen lang Trocknungsmaßnahmen durch. Leider waren diese Bemühungen nur bedingt erfolgreich, da die Dämmwolle weiterhin nass ist und ein Teil der Konstruktion nach wie vor im Wasser steht.
Trotz der bestehenden Feuchtigkeit bleibt die Konstruktion des Sporthallenbodens, nach Beurteilung eines Sportbodenherstellers, derzeit standsicher. Ob und wie die Standsicherheit weiterhin gewährleistet werden kann, muss durch mehrere größere Öffnungen geprüft werden.
Aufgrund der anhaltenden Feuchtigkeit und der eingeschlossenen Nässe in der Dämmwolle ist es wahrscheinlich, dass sich Schimmelsporen bilden werden. Dies könnte nicht nur die Bausubstanz weiter schädigen, sondern auch gesundheitliche Risiken für die Nutzer der Halle darstellen.
Um die betroffenen Bereiche der Halle effektiv zu trocknen, ist es notwendig, umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Ein Drittel der Halle ist vom Wasserschaden betroffen. Die genaue Ausdehnung der betroffenen Fläche ist jedoch schwer festzustellen, da die Nässe ungleichmäßig verteilt ist. Zur vollständigen Trocknung müsste der Bodenbelag entfernt, die darunterliegende Holzkonstruktion geöffnet und die nasse Dämmwolle entfernt werden.
Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 120.000 Euro. Angesichts der hohen Kosten wird vorgeschlagen, die Arbeiten schrittweise durchzuführen. Dabei soll versucht werden, die Maßnahmen so minimalistisch wie möglich zu halten, um die Kosten und den Aufwand zu reduzieren. Dies bedeutet, dass zunächst nur die am stärksten betroffenen Bereiche geöffnet und getrocknet werden sollen. Falls sich jedoch herausstellt, dass dies nicht ausreichend ist, müsste im schlimmsten Fall weitere Bereiche der Halle geöffnet und saniert werden. In Anbetracht der geplanten Gesamtsanierung – voraussichtlicher Baubeginn Anfang 2027 – bliebe die Sporthalle mindestens weitere 2,5 Jahre in Betrieb.
Die Planung sieht vor, die Arbeiten in enger Abstimmung mit dem TSV durchzuführen, um die Nutzung der Halle so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Zudem soll die Maßnahme dieses Jahr begonnen, realistischerweise jedoch erst nächstes Jahr abgerechnet werden.
Die Debatte
Es wird nach den Ursachen gefragt. Was sind die Aufgaben des TSV zur Pflege der Halle? Was gehört dazu und was wurde vielleicht unterlassen? Die Generalsanierung wird aktuell schon initiiert und grob geplant. Es sollte noch geklärt werden, inwieweit die Gebäude der Stadt auch gegen Elementarschäden versichert sind oder versichert werden können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten für die Sanierung des Sportbodens der Brunnangerhalle mit einem Kostenrahmen von 120.000 Euro im Vorgriff auf den zu genehmigenden Haushalt 2025 zu vergeben und durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Verwaltungshaushalt 2025 (HHSt 5603.5000) einzustellen.
angenommen: 12:1
TOP 4 Brunnangerhalle vorgezogene Heizungssanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die aktuelle Heizungsanlage der Brunnangerhalle besteht aus zwei Viessmann Gaskesseln (Typ Paromat Duplex), die im Jahr 1987 installiert wurden. Diese Kessel arbeiten mit einer Leistung von 250-285 kW, sind technologisch veraltet - was zu einer ineffizienten Energienutzung und hohen Betriebskosten führt -, reparaturanfällig und vor allem nicht mehr betriebssicher.
Die Sanierung der Wärmeerzeuger ist der erste Schritt der Gesamtsanierung und kann getrennt begonnen und ausgeführt werden, da das vorhandene Leitungsnetz zum größten Teil unberührt bleibt und die neue Anlage am Heizungsverteilerbalken einspeisen wird. Das Rohrsystem wird dann in einem anderen Bauabschnitt erneuert. Mit dem neu gewonnen Projektsteuerer soll zusammen mit einem Fachplaner eine geeignete Wärmeerzeugungsanlage ermittelt, geplant und ausgeführt werden.
Hierbei sollen mehrere Varianten betrachtet werden: Die Blockheizkraftwerk (BHKW)-Technologie z.B. bietet eine vielversprechende und zukunftssichere Möglichkeit zur Energieversorgung. Ein BHKW für die Grundlast kann gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen, was die Energieeffizienz erheblich steigert und langfristig die Betriebskosten senken könnte. Ein BHKW bietet eine gute Basis für eine nachhaltige und effiziente Energienutzung. Zusätzlich könnte die Kombination des BHKW mit einer optimierten Photovoltaikanlage und einem modernen Heizungssystem für die Spitzenlast - Wärmepumpe oder Pellets - die Energieeffizienz weiter steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Insbesondere die Nutzung von Abwärme aus der Halle sowie die Integration der PV-Anlage für die Warmwasserbereitung in den Sommermonaten könnten den Betrieb deutlich wirtschaftlicher gestalten und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Angesichts dieser Punkte ist für die Sicherstellung des Sportbetriebs eine umfassende Erneuerung der Heizungsanlage notwendig, auch um den Energieverbrauch zu senken, die Betriebskosten zu optimieren und eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen. Die Modernisierung bietet zudem die Möglichkeit, die Anlage an zukünftige technische und gesetzliche Anforderungen anzupassen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Planungskosten für die Erneuerung der Heizungsanlage in Höhe von 60.000 Euro sind im Haushalt 2024 auf der Haushaltsstelle 5603.9401 genehmigt.
Die Debatte
Es ist sportlich, dass die aktuelle Heizung 37 Jahre gehalten hat. Da wurde wohl vom TSV ausreichend gut gepflegt. Der aktuelle Winter ist mit der aktuellen Heizung noch zu überstehen. Im Fall ist ein mobiles Heizgerät aufzustellen. Mit einem BHKW könnten auch Nachbargebäude mit beheizt werden. Es wird gefragt, ob nicht nur die Kessel für ca. 100.000 € ausgetauscht werden könnten. Wäre das nicht günstiger? Es wird eine Gegenüberstellung der Kosten eingefordert. Die Optimierung der PV-Anlage besteht aus der Erhöhung der Leistung, eine Vergrößerung der Fläche ist aus statischen Gründen nicht möglich. Ein neuer Kessel wird keine 37 Jahre halten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung auszuschreiben und zunächst mit Stufe 1 – Grundlagenermittlung und Vorplanung – zu beauftragen. Mit der Kostenschätzung wird ein Kostenrahmen ermittelt, der dem Stadtrat zur Genehmigung vorgestellt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 5 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8173 für das Gebiet zwischen Schießstättstraße, Hanfelder Straße, Bozener Straße, Josef-Sigl-Straße und am Kreuth, Gemarkung Starnberg Hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, eingeschränktes und verkürztes Änderungsverfahren
vertagt, es fehlt eine Stellungnahme des Landratsamt
TOP 6 Neubebauung des Grundstücks Fl. Nr. 56/4, Gemarkung Starnberg, Wittelsbacherstraße 1, Freiflächengestaltung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses am 20.06.2024 wurde die vertiefte Freiflächengestaltungsplanung vorgestellt und über die Ergebnisse der Abstimmung zwischen Vorhabenträger, Regierung von Oberbayern und Stadtverwaltung berichtet.
Der Entwurf des Freiflächengestaltungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 56/4, Gemarkung Starnberg, Wittelsbacherstraße 1, sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen in der Fassung vom 06.08.2022 sowie das Freiraumkonzept (technische Darstellung) i. d. F. vom 28.05.2024 wurden grundsätzlich gebilligt, wobei folgende Aspekte zunächst noch geprüft werden sollten:
1) Anordnung der Stellplätze und Bäume vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 5 insbesondere auch unter Berücksichtigung der notwendigen Aufstell- bzw. Bewegungsflächen für die Feuer- wehr für dieses Gebäude 2) Auswahl der Baumarten unter Berücksichtigung der Schwenkbereiche der Drehleiter 3) Straßenbreite der Wittelsbacherstraße 4) Ebenengleiche Ausgestaltung von Gehweg und Straße 5) Erhalt der Bestandsbäume 6) Einmündung des Kirchenwegs in die Wittelsbacherstraße 7) Fassadenbegrünung am Neubau 8) Gutachten zum Grundwasseraufstau.
Darüber hinaus wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die Stadt Starnberg verfolgt das Ziel, die auf dem Vorhabengrundstück gelegenen sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen gemeinsam mit dem Vorhabenträger einheitlich, zeitgleich und möglichst unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf Basis des Ent- wurfs des Freiflächengestaltungsplans in der dann gefundenen Fassung umzusetzen."
Zu 1): Zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges ist im Bereich der Wittelsbacher Straße 5 eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge erforderlich. Der Schwenkbereich der Drehleiter wird durch die geplante Baumpflanzung am Fahrbahnrand beeinträchtigt. Der Baum muss entfallen. Zu 2): Die Auswahl der Baumarten wird zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Schwenkbereiche der Drehleiter und der dann aktuellen Anforderungen an Straßenbäume im Innenstadtbereich bzgl. Klimaresilienz und Baumkonzept erfolgen. Zu 3): Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ist das Grundmaß für Verkehrsräume und lichte Räume von Linienbussen mit maximaler Fahrzeugbreiten anzusetzen. Die Fahrbahnbreiten in der Wittelsbacher Straße liegen vom Tutzinger-Hof-Platz kommend zwischen 6,20 m und 6,50 m. Der nun neu zu gestaltende Bereich, ab der Einfahrt Kirchplatz bis zur Wittelsbacher Straße 1, ist bereits im aktuellen Zustand eine Engstelle für den ÖPNV, da der seitliche Bewegungsspielraum im Kurvenbereich nicht gegeben ist. Die Fahrbahnbreite ist unter Rücksichtnahme der Kurvenfahrt auf 6,50 m zu erweitern. Dies entspricht auch der Breite der bestehenden Fahrbahn am Kirchplatz. Zu 4): Aufgrund der am Fahrbahnrand vorgesehenen Stellplätze sollte aus Sicherheitsgründen keine ebenengleiche Ausgestaltung von Gehweg und Straße erfolgen, sondern die im Bereich des Kirchplatzes vorhandene Bordsteinhöhe von ca. 8 cm weitergeführt werden. Diese erfüllt für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen auch die wichtige Funktion einer Tastkante. Zu 5): Die Bestandsbäume vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 1 müssen im Zuge der Herstellung der Baugrube für die Neubaumaßnahme defintiv entfallen. In wie weit der Bestandsbaum im Pflanzbeet vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 5 erhalten werden kann, ist zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung nochmals zu prüfen. Sofern wirtschaftlich vertretbar, ist der Erhalt des Baumes einer Fällung und Neupflanzung vorzuziehen. Zu 6): Bestandteil der vorliegenden Planung ist ausschließlich der südliche Teil der Einmündung des Kirchenwegs in die Wittelsbacherstraße. Dieser wird den Richtlinien entsprechend ausgestaltet. Zu 7): Eine flächige Fassadenbegrünung lässt sich aufgrund der Architektur des Gebäudes, insbesondere der Fensteranordnung, nicht realisieren. Eine kleinteilige Begrünung brächte mit Blick auf die Ziele des Klimaschutzes keinen ernsthaften Mehrwehrt. Ein die Auswirkungen des Klimawandels abmildernder Effekt ist aber durch die geplante umfangreiche Dachbegrünung zu erwarten, die im Bebauungsplan festgesetzt ist. Die Dachbegrünung ist im Freiflächenplan dargestellt. Zu 8): Zum Gutachten zum Grundwasseraufstau wurde aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung seitens des Eigentümers eines in der näheren Umgebung liegenden Grundstücks geäußerten Bedenken hinsichtlich des zu erwartenden Grundwasseranstaus die ergänzende Stellungnahme vom 23.11.2023 eingeholt. In der Stellungnahme kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass das Bauvorhaben keine bzw. keine erheblichen Nachteile für die umliegende Bebauung herbeiführt. Im Durchführungsvertrag wird vorsorglich für den Fall, dass anderweitige Umstände eintreten und nachweislich auf das Bauvorhaben und dessen nachteiligen Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse und -ströme zurückzuführende Schäden auf umliegenden Grundstücken auftreten sollten, vereinbart, dass der Vorhabenträger die Stadt von Ansprüchen Dritter freistellt.
Die Änderungen wurden, soweit erforderlich, in den Freiflächengestaltungsplan und die technische Darstellung eingearbeitet.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Mit dem Umbau eines Teilstücks der Wittelsbacher Straße gibt es die einmalige Möglichkeit, die Baumaßnahmen auf eine zukünftig bereits beschlossene Shared-Space-Zone auszurichten. Acht Zentimeter hohe Bordsteinkanten sind da kontraproduktiv, da man davon ausgehen kann, dass dieser nie wieder zurückgebaut werden würden. Er plädiert für ebenerdige Tastkanten gerne auch im Zusammenspiel mit temporären Maßnahmen wie kleine Säulen mit zeitweisen Ketten als Verbindung, um den Kfz-Verkehr nicht zu verleiten auf den ebenerdigen Bürgersteig zu fahren. Einen möglichen Kompromiss sieht er in 3 cm hohen Bordsteinkanten, wobei er diese nicht favorisiert.
(Anm. d. Verf.: Da ich nicht jeden Beitrag heute mitschreibe, wird mir hoffentlich verziehen, dass ich meine eigenen vorbereiteten Texte an dieser Stelle nicht explizit wieder lösche.)
Das wird von anderen ähnlich gesehen. Die Lösung ohne Bordstein ist moderner. Das damalige Innenstadtkonzept wurde damals einstimmig beschlossen. Jetzt kann begonnen waren, das in einem ersten Teilbereich umzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Freiflächengestaltungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 56/4, Gemarkung Starnberg, Wittelsbacherstraße 1, sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen i. d. F. vom 05.09.2024 sowie das Freiraumkonzept (technische Darstellung) i. d. F. vom 05.09.2024 mit der Maßgabe gebilligt, dass a) der Baum, der mittig zwischen den Parkflächen vorgesehen ist, entfällt; angenommen: 8:4 b) auf den Gehweg mit einer Höhe von 8 cm verzichtet wird und Bodenindikatoren für Sehbehinderte verwendet werden. angenommen: 7:5
Die Stadt Starnberg verfolgt das Ziel, die auf dem Vorhabengrundstück gelegenen sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen gemeinsam mit dem Vorhabenträger einheitlich, zeitgleich und möglichst unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf Basis des Entwurfs des Freiflächengestaltungsplans i. d. F. vom 05.09.2024 umzusetzen.
angenommen: einstimmig (Anm. d. Verf.: Ein sympathischer Effekt ist der permanente Wechsel der Deckenbeleuchtung, so dass sich verschiedene Dunkelgrade im Raum ergeben. Wir hoffen insgeheim alle, dass wenigstens immer eine Reihe der Beleuchtung durchhält. Sonst sitzen wir ganz im Dunkeln.)
TOP 7 Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäudes mit Hackschnitzellager und Werkstatt als Ersatzbau für drei landwirtschaftliche Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 276/10, Gemarkung Percha, Heimatshausen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Beurteilungsgrundlage § 35 BauGB
Im Rahmen des vorliegenden Bauantrags ist der Abriss von drei landwirtschaftlichen Gebäuden sowie die Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäudes mit Hackschnitzellager und Werkstatt geplant. Die geplante Halle weist eine Grundfläche von ca. 650 m², eine Wandhöhe von ca. 7 m und eine Firsthöhe von ca. 9,40 m auf. Für die zum Abriss vorgesehenen Gebäude sind bei der Stadt Starnberg keine Unterlagen vorhanden.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich, weshalb sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteilt. Im Flächennutzungsplan wird der von dem geplanten Bauvorhaben betroffene Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als zulässig zu beurteilen, wenn nachgewiesen wird, dass das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt sowie die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem beantragten Vorhaben liegt bislang nicht vor.
Dem Vorhaben entgegenstehende öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB sind nicht ersichtlich. Die bauplanungsrechtliche Erschließung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie hinsichtlich der Zufahrt ist gesichert. Die Wasserversorgung hinsichtlich der Löschwasserversorgung ist nicht gesichert, da der nächste öffentliche Hydrant mehr als 75 m entfernt ist.
Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Würmtal".
Die Debatte
Es gab Fragen zur Löschwasserversorgung.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der forst- oder landwirtschaftlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie vorbehaltlich des Nachweises der ausreichenden Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung (Löschwasserversorgung), erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bauantrag für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung durch erdgeschossigen Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 214/38, Gemarkung Söcking, Großglocknerstraße 7
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Beurteilungsgrundlage § 30 Abs. 3 (Bebauungsplan Nr. 8001 A 2. Änderung) i.V.m. § 34 BauGB
Im Rahmen des vorliegenden Bauantrags ist geplant, das bestehende Einfamilienhaus an der südöstlichen Seite durch einen eingeschossigen Anbau mit einer Fläche von ca. 19 m² zu erweitern. Zudem soll das bestehende Gebäude energetisch saniert werden.
Fazit: Nachdem die Anwendung des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eröffnet ist und die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen, kann dieser zugestimmt werden. Das Vorhaben fügt sich im Übrigen auch hinsichtlich Art und Maß der Nutzung nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Überschreitung der Baugrenze fällt so gering aus, dass diese ohne Befreiung zugelassen werden kann (§ 23 Abs. 3 BauNVO).
Die planungsrechtliche Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Zur Befreiung zugunsten der Überschreitung der Grundfläche wird nach § 31 BauGB das gemeindliche Einvernehmen und vorsorglich ebenso die Zustimmung erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Grundsatzentscheidung zur Errichtung von Terrassen- und Balkonüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27.07.2023 wurde der Anfrage zur Errichtung von Terrassen- und Balkonüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund grundsätzlich stattgegeben. Gemäß Beschluss sollen für entsprechende Anträge Zustimmungen zu Befreiungen und Einvernehmen nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt werden, sofern dieser Antrag mit nachbarrechtlichen Belangen vereinbar ist. Bis dato wurden neun isolierte Befreiungen für Terrassenüberdachungen eingereicht und positiv verbeschieden. Diese umfassten jeweils alle Nachbarunterschriften auf den Eingabeplänen. Mit vorliegenden Nachbarunterschriften kann nach Erteilung einer Baugenehmigung keine Klage eingereicht werden.
Bei einem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung fehlt eine dieser Nachbarunterschriften. Aufgrund der auch in Zukunft zu erwartenden Häufung von fehlenden Nachbarunterschriften, ist vom Bauausschuss eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, um für die Zukunft eine einheitliche Beurteilungsgrundlage festzulegen.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Egal, was entschieden wird - mindestens ein Bürger wird damit unzufrieden sein. Wenn bisher bei allen Beschlussvorlagen in Bauanträgen die "Nachbarschaftlichen Belange" explizit erläutert bekommen haben und nach seiner Erinnerung auch keine Einvernehmen erteilt wurde, wenn nachbarschaftliche Belange betroffen waren, sollten man hier von diesem Weg auch nicht abweichen. Er plädiert für den Beschlussvorschlag, dass Anfragen nur bei allen Nachbarunterschriften stattgegeben werden sollen.
(Anm. d. Verf.: Da ich nicht jeden Beitrag heute mitschreibe, wird mir hoffentlich verziehen, dass ich meine eigenen vorbereiteten Texte an dieser Stelle nicht explizit wieder lösche.)
Das Genehmigen von Terrassenüberbauungen sollte so geregelt werden, dass es eine pragmatische Lösung gibt. Mit der pragmatischen Lösung ist man den Betroffenen schon entgegen gekommen. Die Mehrheit plädiert für das Beibehalten aller Unterschriften. Vielleicht können auch Kompromisslösungen zwischen den Nachbarn gefunden zu werden. Die Stadt hat sich bemüht, dort so etwas wie ein Einheimischenmodell zu realisieren - was die Gesetze ermöglicht haben. Es werden schon Fakten geschaffen. Das Landratsamt geht aber leider bisher nicht gegen irreguläre Bauten vor. Das kann nicht sein. Vielleicht wurden damals die Eigentümer zu sehr ermutigt (Anm. d. Vers.: Das sieht aber kaum ein anderer Teilnehmer des Bauausschusses so.). Es gibt im Landratsamt wohl nur noch ein Baukontrolleur. Es gibt dort Am Wiesengrund bereits Schwarzbauten. Das darf nicht sein.
Beschlussvorschlag
Anfragen zur Errichtung von Terrassenüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund wird grundsätzlich stattgegeben, wenn alle Nachbarunterschriften auf den Eingabeplänen vorliegen.
angenommen: 11:2
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: In der Schwaige wird eine Baumaßnahme im Verwaltungsakt entschieden. Die Baustelle am Gymnasium ist für den B2-Tunnel. Die Klage gegen die Heizzentrale "Am Wiesengrund" wurde abgelehnt.
Herr Jägerhuber (CSU): Es geht um den Brandstätter Weg zur alten Kirche. Da bleibt man nach Regenereignissen häufig im Kies stecken. Kann man da den Belag nicht anpassen. Es soll kein Riesenprojekt sein, sondern er wünscht sich eine pragmatische Lösung.
Frau Pfister (BMS): Am Tutzinger Hof Platz ist der Gehweg teilweise aufgebrochen. Wann wird das wieder behoben? Und kann man da die Aufstellfläche nicht etwas vergrößern. Sie fragt nach den DFI am Krankenhaus und der Barrierefreiheit dort.
Frau Kammerl (CSU): Das ist in Arbeit.
Herr Janik: Bei den DFI gibt es Lieferschwierigkeiten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er mahnt noch einmal den "Schwarzbau"-Zaun in der Weilheimer Straße/Söckinger Straße an.
Herr Janik: Beim Zaun ist eine Zwangsgeldandrohung am Laufen.
(M)ein Fazit:
Es zeigt sich für mich nach der heutigen Sitzung, dass
die Stadt versucht, wichtige Gebäude möglichst trotz Sanierungen für den Betrieb offen zu halten und
das Manches aufgrund vieler Aspekte, die man als Bürger gar nicht auch auf dem Schirm hat, dann am Ende länger dauert, als man es sich als Bürger vorstellen kann.
Und es ist eine schwierige Entscheidung, wann man in welcher Form auf die nachbarschaftlichen Belange Rücksicht nimmt - und wann nicht. Für mich spielt da in jedem Fall eine Rolle, für wieviele Bürger die Baumaßnahme welche Bedeutung oder Nutzen hat und wieviele Bürger am Ende ggf. mit Einschränkungen zu leben hätten. Aber auch danach sind Entscheidungen, mit denen hinterher immer mindestens ein Bürger wissentlich unzufrieden ist, nicht einfach.
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Erweiterung der Grundschule Königsmoos: Ein Anbau für zehn Millionen Euro
Königsmoos: „…Durch einen Anbau im Osten wird die Schule dreizügig. Die kostengünstigere Variante mit Mensa und Mehrzweckraum überzeugte den Gemeinderat. Der Zeitplan ist so straff gelegt, dass der Königsmooser Bürgermeister Heinrich Seißler (FW) den Gemeinderat am Montagabend extra zu einer Sondersitzung versammelte. Bis Ende 2026 soll der Anbau stehen, mit dem die Königsmooser Grundschule…
#Anbau#Bauweise#Erweiterung#Fertigstellung#Gebäude#Grundschule#Holzbauweise#Königsmoos#Mehrzweckraum#Mensa
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Söder hat sich mittlerweile ausrechnen lassen, dass Aiwanger ihn Stimmen kosten könnte. DAS geht natürlich gar nicht.
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Die vorgezogene Bundestagswahl findet wahrscheinlich am 23. Februar 2025 statt. [...]
[...]
Geklärt werden muss nun noch, wann Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage im Bundestag stellt. Die erwartete Niederlage bei dieser Abstimmung würde den Prozess zu Neuwahlen einleiten. Die Union hatte den Kanzler aufgefordert, die Vertrauensfrage bereits an diesem Mittwoch zu stellen. Das lehnte Scholz aber ab. Voraussichtlich am 16. Dezember wird es nun die Vertrauensfrage geben.
[...]
Kurz vor dem Bekanntwerden des Kompromisses hatte sich Bundeswahlleiterin Ruth Brand offen für einen Wahltermin im Februar gezeigt. Die genannten Daten im Februar halte sie "sehr wohl für rechtssicher durchführbar", sagte Brand in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die Umsetzung der Wahl sei aus ihrer Sicht "beherrschbar".
[...]
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BSW Thüringen Fiasko keine Koalition Sondersitzung Gremium BSW gegen Wol...
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Gescheiterte Abschiebung des Solingen-Attentäters: Alle sind verantwortlich – und damit keiner
Tichy:»Am Donnerstag und Freitag saßen sie alle zusammen im Landtag von Nordrhein-Westfalen: Erst in einer gemeinsamen, rund dreistündigen Sitzung des Innen- und des Integrationsausschusses anlässlich des Anschlags von Solingen. Dann in einer zweistündigen Sondersitzung im Plenum des Parlaments. Alle – das meint alle, die für das Desaster verantwortlich sind: CDU, SPD, Grüne und FDP. Alle Der Beitrag Gescheiterte Abschiebung des Solingen-Attentäters: Alle sind verantwortlich – und damit keiner erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TCZKSh «
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Tagesordnung der Sondersitzung des Stadtrats vom 8.7.2024
Einladung zur Sitzung des Stadtrats Sitzungstermin: Montag, 08.07.2024, 18:30 Uhr Raum, Ort: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Konsolidierung des städt. Haushalts; Konsolidierung in der Stadtbücherei
TOP 5 Konsolidierung des städt. Haushalts; Konsolidierung im Stadtarchiv
TOP 6 Museum Starnberger See; Bericht der GWT Starnberg GmbH und des Freundeskreises Museum Starnberger See e.V.
TOP 7 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 8 Seeanbindung Starnberg - Vorstellung der Planungsvarianten - Weiteres Vorgehen
TOP 9 Konsolidierung des städtischen Haushalts; Konsolidierung Schlossberghalle
TOP 10 Konsolidierung des städtischen Hauhalts; Konsolidierung Museum Starnberger See
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Das sind Themen, die durchaus einer Sondersitzung würdig sind. Wir dürfen auf die Beratungen und Beschlüsse gespannt sein.
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Eine atemberaubende Rede von Miriam Novak vor der UN-Vollversammlung
Gesehen bei Hillel Fuld, X/twitter, 17. Juni 2024 Bei der Sondersitzung der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York, die auf Ersuchen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und des Neuen Arabischen Blocks einberufen wurde, sprach die Vertreterin Israels, Miriam Novak. Am Podium vor der grünen Marmorwand des UN-Hauptsaals stehend sagte Miriam Novak ins Mikrofon: Meine…
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