#Schwangerschaftsabbrüchen
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#Paragraf218:
#Merz #empört über Initiative zu bewusst #Schwangerschaftsabbrüchen🤦♂️🤬
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ePA zum Zwangs-Start weiter vor Problemen
Markt für Gesundheitsdaten bald 500 Milliarden
Mit dieser Prognose wird klar, warum die Politik in den letzten Jahren den Druck für die Durchsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) so massiv vorangetrieben hat. Bevor wir uns den weltweiten Gesundheitsdatenmarkt genauer anschauen, noch ein Blick in die aktuelle ePA.
Digitalisierung in Deutschland ...
Ab 1.1.25 wird für alle Patienten eine ePA angelegt, wenn sie bis dahin nicht gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen haben. Allerdings wird nicht, wie geplant, bis zum 15.1.25 das neue Modul für die technische Anbindung der Ärzte/Apotheker/Krankenhäuser bei den Ärzten zur Verfügung stehen. Die "Erprobung in den Modellregionen" soll nun doch erst einmal abgewartet werden.
So spricht das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an den Gesundheits-IT-Verband bvtig, dass die verpflichtende Nutzung der Ärzte erst erfolge, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv ausfallen. Damit wird die ePA weiterhin wenig Möglichkeiten bieten und überwiegend leer sein. Schließlich haben sicher viele Ärzte auch die 1.000 Seiten lange Spezifikation für die ePA von Ende 2023 noch nicht ausreichend studiert.
Zudem ist zu befürchten, dass die Ärzte nicht genug Zeit haben, ihre Patienten über mögliche Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären. So können auch Menschen mit Zustimmung zur ePA die Speicherung bestimmter Daten in der ePA untersagen. Das können z.B. Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sein. Solche Abstimmungen werden den Ärzten jedoch nicht vergütet.
Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung
Nun zurück zum weltweiten Markt für Gesundheitsdaten, nach einer Untersuchung von Mozilla-Forscherin Júlia Keserű sind allein die Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten seit 2010 um fast 4000 Prozent gestiegen. Heise.de schreibt, dass im Darknet Gesundheitsdaten inzwischen den Wert von Kreditkartendaten überstiegen haben.
Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung und Ausnutzung durch KI-Systeme sind die gefährlichen Folgen, die die Forscherin bei der massenhaften Sammlung "körperbezogener Daten" feststellt. Vor allem bleiben die von den Geräten erhobenen Daten nicht einmal bei den Herstellern der Geräte (wo sie ohne Zustimmung auch nichts verloren haben), sondern Datenmakler vertreiben diese sensiblen Gesundheits- und biometrische Daten ohne die Zustimmung der Nutzer weiter. Um solchen Missbrauch zu verhindern verlangt sie eine weltweite Vereinbarung, ein "Databody Integrity Framework".
In dem verlinkten Artikel von Heise.de folgt dazu ein interessantes Interview mit Frau Keserű.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Wenig-ueberraschend-Bundesweiter-Rollout-der-E-Patientenakte-verschiebt-sich-10081860.html und https://www.heise.de/news/Gesundheitsdaten-immer-wertvoller-Forscherin-fordert-digitale-Unversehrtheit-10075643.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DY Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8973-20241121-epa-zum-zwangs-start-weiter-vor-problemen.html
#eGK#ePA#elektronischePatientenakte#Gesundheitsdatenraum#Hack#Verbraucherdatenschutz#Datenschutz#Datensicherheit#Ergonomie#Privatsphäre#sensibel#Datenklau#Verkauf#RFIDChips#elektronischeGesundheitskarte#eHealth
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Was für eine Schlagzeile:
"Das ist skandalös": Union empört über Vorstoß bei Schwangerschaftsabbrüchen
Vor allem, weil der Bundeskanzler diesen Vorstoß ebenfalls unterschrieben hat. Die CSU will ebenfalls das Kranabisgesetzt gleich wieder kassieren, sodald sie an die Macht kommt. Vielleicht auf das Frauenwahlrecht?
Ich bin Empört über ein so rückständige Partei, wie es die CDU ist. https://anonsys.net/display/bf69967c-17b84e4d-95024005c75d0a33
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Die elektronische Patientenakte (ePA) fördert den Datenmissbrauch - kritisiert der Autor am 14.07.2023 in der Berliner Zeitung Elektonische Patientenakte - Schaufenster auf Ihre Gesundheit Andreas Heyer* Bislang sehen offenbar nur wenige Patienten einen Nutzen darin, ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten zentral auf einem Server in einer elektronischen Patientenakte speichern zu lassen. Zwei Jahre nach Einführung der elektronischen Patientenakten haben sich bis Ende Januar 2023 nur 595.000 Versicherte dafür entschieden – das entspricht unter einem Prozent aller Versicherten. Aus Sicht der Bundesregierung reicht das nicht aus, um einen möglichst vollständigen Datensatz mit Gesundheitsdaten der Versicherten zu erstellen und diesen Institutionen aus öffentlicher und kommerzieller Forschung zur Auswertung zur Verfügung stellen zu können. Deshalb plant die Bundesregierung, das Prinzip umzukehren, sodass für alle Versicherten, die nicht ausdrücklich widersprechen, eine elektronischen Patientenakte angelegt wird. Das Portal Netzpolitik veröffentlichte Ende Juni die Referentenentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitalgesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Gemäß Entwurf des Digitalgesetzes wären ab Januar 2025 die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) für alle Versicherten anzulegen, die dem nicht ausdrücklich widersprochen haben (eine sogenannte Opt-Out-Regelung). Gleichzeitig sollen gemäß dem Gesetzentwurf Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer des Gesundheitssystems dazu verpflichtet werden, ihre Behandlungsdaten auf die Server der Anbieter von elektronischen Patientenakten zu übertragen. Keine Kontrolle über den Verbleib der Daten Der Entwurf verpflichtet Ärzte und Psychotherapeuten ausdrücklich, Daten zu HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen in die ePA zu übermitteln. Bei diesen besonders sensiblen Daten soll es jedoch (im Gegensatz zur Übermittlung anderer Behandlungsdaten) eine Hinweispflicht des Behandlers auf die Widerspruchsrechte des Patienten geben. Das Grundkonzept einer Speichermöglichkeit digitalisierter Dokumente für Patienten, um ihren unterschiedlichen Fachärzten einen einfachen und zeitnahen Zugriff auf Vorbefunde von Kollegen zu ermöglichen, wenn dies der Patient befürwortet, kann durchaus sinnvoll sein. Entgegen früheren Vorschlägen werden die elektronischen Patientenakten jedoch nicht auf den Versichertenkarten der Patienten gespeichert, bei denen diese physisch die Kontrolle über den Verbleib ihrer Gesundheitsdaten behalten würden. Stattdessen wurde ein System eingeführt, in dem die ePA auf den Servern privater IT-Anbieter (in einer „Cloud“) gespeichert wird, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Im Falle der Techniker Krankenkasse und der Barmer werden die elektronischen Patientenakten auf Servern des Unternehmens IBM gespeichert. Die Telematikinfrastruktur genannte digitale Infrastruktur des Gesundheitssystems wird über die Server der Bertelsmann-Tochter Arvato betrieben. Anfällig für Datenpannen Entgegen der Beteuerungen des Gesundheitsministeriums und der IT-Partner, dass die digitale Infrastruktur sicher sei, sind bereits zahlreiche Datenpannen aufgetreten. So wurde bekannt, dass seit der vor kurzem erfolgten Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ca. 116.000 Datensätze durch einen Software-Fehler statt an die Krankenkassen an eine einzelne Arztpraxis versendet worden seien. In Finnland wurden Psychotherapie-Daten bei einem Cyberangriff gehackt und Patienten teilweise von den Cyber-Kriminellen zu Bitcoin-Zahlungen erpresst. In Australien seien die Gesundheitsdaten von 9,7 Millionen Versicherten einer Krankenversicherung von Hackern im Darknet veröffentlicht worden. Bereits dieses Jahr sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten inklusive der Diagnosen, Medikation und Dauer der Behandlung ihrer Versicherten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übertragen. Dabei ist kein Widerspruchsrecht von Versicherten vorgesehen. Behandlungsdaten zu Forschungszwecken Gemäß dem Gesetzentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen demnächst auch die Behandlungsdaten in den elektronischen Patientenakten über eine noch zu schaffende „Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten“ Universitäten und Unternehmen zur Auswertung für Forschungszwecke zugänglich gemacht werden können. Auch hierfür wird eine Regelung diskutiert, die die pseudonymisierte Datenweitergabe grundsätzlich erlauben würde, solange der Versicherte dem nicht aktiv widerspricht. Im Gegensatz zur Anonymisierung von Daten gilt die Pseudonymisierung jedoch unter Datenschutzaspekten als unsicherer, da durch enthaltene Angaben wie Geburtsjahr, Geschlecht und Postleitzahl des Patienten die Person aus den Pseudonymen in vielen Fällen rekonstruiert werden könnte. Weitergabe sensibler Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung? Man kann argumentieren, dass das Bundesgesundheitsministerium für das Ziel, möglichst große Gesundheitsdatenbanken zur Auswertung durch öffentliche und kommerzielle Forschung aufzubauen, durch die geplanten Opt-Out-Regelungen auf unmündige Bürger setzt, die sich nicht über Risiken der digitalen Übermittlung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten informieren oder aus Bequemlichkeit der zentralisierten Datenspeicherung in der Cloud nicht aktiv widersprechen werden. Gleichzeitig betont die Politik, dass durch die geplante Opt-Out-Regelung jeder Versicherte die Möglichkeit behalte, der Übermittlung seiner Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten in eine elektronische Patientenakte zu widersprechen. Um die bisherigen Prinzipien der ärztlichen Schweigepflicht zu bewahren, wäre es wichtig, dass die Weitergabe sensibler Behandlungsdaten durch Ärzte und Psychotherapeuten wie bisher nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Patienten erlaubt bleibt. Wenn jedoch die Opt-Out-Regelungen politisch durchgesetzt werden sollten, bleibt Patienten die Möglichkeit, sich als mündige Bürger über Chancen und Risiken der geplanten Übermittlung ihrer Gesundheitsdaten in zentrale Datenbanken zu informieren und zu entscheiden, ob sie der Verwendung ihrer Daten widersprechen möchten oder nicht. *Der Autor arbeitet als Psychologischer Psychotherapeut mit tiefenpsychologisch-fundierter Fachrichtung in eigener Praxis. Der Beitrag erschien zuerst in der Berliner Zeitung unter dem Titel: "Medizin vs. Digitalisierung: Welche Gefahren birgt die elektronische Pateientenakte?" Dieser Beitrag unterliegt der Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0). Er darf für nicht kommerzielle Zwecke unter Nennung des Autors und der Berliner Zeitung und unter Ausschluss jeglicher Bearbeitung von der Allgemeinheit frei weiterverwendet werden. * * * Nachtrag vom 11.11.2024: Widerspruch gegen die ePa - Widerspruchsgenerator für ePa insgesamt oder nur Auswertung der Abrechungsdaten - Widerspruch Musterschreiben der IG Med zum Download NB: Fallstricke beim Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte für Minderjährige Nachtrag vom 06.02.2024: Der Bundesrat billigte zwei Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zur umfassenderen Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Nachtrag vom 03.07.2024: - "Österreich macht es vor: Erst die ePA, nun der eImpfpass … und bald chinesische Zustände?" Read the full article
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Gibt es hier auf Tumblr vernünftige Leute, die sich damit auskennen, eine Petition an den Bundestag zu verfassen? Das wie ist klar, allein es scheitert mir an der Formulierung. Und natürlich an einem Netzwerk, welches dann dafür sorgt, dass es genügend Mitzeichner gibt, damit so ein Ding zum Erfolg führen kann. Warum geht es? Die USA-Wahl und die auch bei uns immer wieder aufflammenden Diskussionen haben gezeigt, dass wir in Deutschland hier ganz schnell das Recht auf körperliche Selbstbetimmung im Grundgesetz verankert bekommen müssen. Der Auffangartikel Art 2 GG ist im Detail nur durch Richterrecht definiert, und das hängt immer am Richter und seiner Rechtsauslegung. Das würde die Abschaffung des §218a STGB nach sich ziehen, denn mit einer weiteren rechtlichen Duldung, aber nicht Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12 Schwangerschaftswoche ist es nicht getan. Es würde auch die endlos vielen Diskussionen mit Ärzten über Behandlungen erleichtern, die gerade weiblich gelesenen Personen oft nicht zuhören und entsprechend ohne oder mit unzureichender wegschicken. Siehe Schmerzbehandlung bei Endemitriose, keine Betäubung beim Einsetzen von Spiralen, Abwiegeln von Symptomen mit dem Totschlagargument Gewicht oder Hormone. Aber es würde auch denjenigen Personen helfen, die Probleme wegen ihrer Genderidentität bekommen, und denen entsprechend vielleicht Behandlung versagt wird. Gerade dort, wo die Versorgungsdichte gering ist und die katholische Kirche ihre Moralvorstellungen am Patienten durchsetzen möchte.
Wie gesagt, ich kann es nicht vernünftig formulieren und mir fehlt das Netzwerk.
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50 Jahre Fristenlösung in Österreich: Abtreibung ohne Strafe
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Familienpolitik: Familienpolitik Rekordzahlen bei Schwangerschaftsabbrüchen: Das große Schweigen
Die JF schreibt: »Schneller, effizienter, bürokratiefreier – aber nicht beim Gewerbeamt, sondern bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Mitten in der demographischen Krise setzt die Politik falsche Prioritäten. Ein Kommentar von Kristijan Aufiero. Dieser Beitrag Familienpolitik Rekordzahlen bei Schwangerschaftsabbrüchen: Das große Schweigen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T6GBZb «
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Im Emsland nichts Neues
Nach der sog. #Elsa_Studie gehört #Niedersachsen zum Mittelfeld bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch manche Regionen stehen schlechter da. Prägnant titelt die taz: Im #Emsland nichts Neues.
Nach der Elsa-Studie gehört Niedersachsen zum Mittelfeld bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch manche Regionen stehen schlechter da. Prägnant titelt die taz: Im Emsland nichts Neues. Sie berichtet: “Als vor einer Woche die Ergebnisse der Elsa-Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen in einem sechsstündigen Video-Meeting vorgestellt wurden, saß Dagmar Wölk-Eilers zu Hause im Emsland…
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Ignorierst du 100.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr? #ichnicht
Das Statistische Bundesamt erhebt Statistiken zu der Anzahl von Abtreibungen in Deutschland und kommt jährlich zu rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen. #willowcreek
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Am 28.09. ist der ›International Safe Abortion Day‹ – ein Aktionstag für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Auch in Flensburg gibt es beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen leider einen reaktionären Backlash – ab 2023 sollen die beiden hiesigen Krankenhäuser unter kirchlicher Leitung fusionieren und ab dann keine Abbrüche mehr durchführen.
Die Feministische Aktion Flensburg ruft daher zur Meuterei auf – bis zum 28. wird es jeden Tag eine Aktion an der Hafenspitze geben und am 28. dann einen großen Aktionstag (bei dem auch wir einen kleinen Soli-Stand machen werden).
Hier der Aufruf aus Flensburg: https://femaktionflensburg.noblogs.org/post/2021/09/14/zeit-fuer-meuterei-aktionstage-fuer-sichere-schwangerschaftsabbrueche-in-flensburg/
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Ni una más, ni una menos 2021 // Posterdesign 8th of march "Ni una Más Ni una menos" ist spanisch und bedeutet übersetzt "Not one* more Not one* less" (engl.) bzw. "Keine*mehr, Keine* weniger" (deutsch). Dieser Ausspruch stammt ursprünglich von einer durch mutige Selbstorganisation entstandenen Bewegung von Frauen+ im Juni 2015 in Argentinien, von wo aus sie sich über den gesamten lateinamerikanischen Kontinent ausbreitete und richtet sich gegen Femizide, sexualisierte Gewalt, eine hohe Müttersterblichkeitsrate, das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und eine strukturelle, staatliche Gewalt gegen Frauen+ insbesondere in Lateinamerika und im Karibikraum. 2019 lag die Zahl der Femizide in Lateinamerika und der Karibik bei 3.800. Von den 25 Ländern mit den höchsten Femizidraten weltweit befinden sich 14 in Lateinamerika und der Karibik. In Argentinien versagt der Staat unter Präsident Alberto Fernández bei der Verhinderung von Feminiziden und geschlechterspezifischer Gewalt völlig: Laut der Nichtregierungsorganisation Observatorio contra la violencia patriarcal Lucía Pérez sind allein im Januar und Februar 2021 59 Frauen und Queers in Argentinien ermordet worden (*). Die Bewegung "Ni una más" lehnt ursprünglich an den Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen+ und Mädchen+ am 25. November an, der seine Anfänge in der Dominikanischen Republik nach dem Mord an den Schwestern Mirabal durch Anordnung der Militärdiktatur von Trujill hat. Erst seit 1999 wurde dieser Tag und damit der Kampf gegen Gewalt an Frauen+ und Mädchen+ durch die Vereinten Nationen aufgegriffen und weltweit institutionalisiert. Die Bewegung "Ni una más" setzt weltweit Impulse. Sie inspiriert auch weiße Feministinnen, Schwestern und Queers und ihre* selbstorganisierten Bewegungen und Bündnisse. Die zum Teil prekären Lebensbedingungen, Armut, eine unzureichende oder problematische gesundheitliche Versorgung, mangelnde Infrastruktur und soziale Absicherung, sowie der sich durch alle Bereiche des öffentlichen Lebens und Institutionen ziehende strukturelle Rassismus in Argentinien und vieler weiterer Länder Lateinamerikas erschweren feministische Kämpfe und die Selbstorganisation feministischer Bewegungen vor Ort sehr. Ich bewundere diesen unendlich großen Mut, das Durchhaltevermögen und die enorme Willenskraft, die es erfordert, um als Frau, Mädchen oder queere Person in Lateinamerika tagtäglich weiter zu kämpfen und nicht aufzugeben! Ich möchte mit diesem Plakatentwurf einerseits auf die andauernden Femizide verbunden mit massiver struktureller, staatlicher Gewalt gegen Frauen+ insbesondere in Lateinamerika und im Karibikraum, andererseits auf die vielfältigen feministischen Kämpfe in Argentinien und ganz Lateinamerika und im Karibikraum hinweisen und mich mit ihnen und derart Mut, Stärke und Ausdauer, die es dort unter erschwerten Bedingungen tagtäglich zum Überleben und Weiterkämpfen erfordert, solidarisieren und weiße Frauen+ ebenfalls zur Solidarität aufrufen, mit dem Bewusstsein, dass wir gemeinsame oder ähnliche feministische Forderungen aussprechen dürfen, aber niemals vergessen sollten, dass diese von hier in Deutschland lebenden Frauen+ unter einer weiß-westlichen Perspektive formuliert sind und bei einer Verwendung von Wort, Parolen, Sprache und Bildern von Latinx-, Indigen- und/oder Schwarz-Feministischen Kämpfen IMMER auf ihre Anlässe, Ursprünge, Hintergründe bzw. deren Kontext verwiesen bzw. erinnert werden MUSS. Andernfalls bleibt es - auch im gemeinsamen Kampf gegen das Patriarchat- kulturelle Vereinnahmung. Danke auch ans Colectivo Latinx für ihre Aktion “Descolonización del Feminismo Bremen y Hamburgo”/ “DECOLONIZE FEMINISM” vom 11.11.2020 sowie Matapacos Bremen: Accíon Solidaria fürs Teilen.
Danke an feministas_LE Leipzig für die Online-Ausstellung zum 08.März 2021 “Exhibition 8M”: https://feministas.noblogs.org/exhibition-8m/
Mehr Infos: https://www.facebook.com/104043247735802/posts/212647626875363/?_rdc=2&_rdr
(* Quelle: Das Patriarchat tötet weiter - Lateinamerika Nachrichten, Nr. 561 - März 2021 abrufbar unter: DAS PATRIARCHAT TÖTET WEITER - Lateinamerika Nachrichten (lateinamerika-nachrichten.de)
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Aufruf zur internationalen Solidarität mit Polens LGBTQIA+ Community!
International Call to Solidarity with the Polish LGBTQIA+ Community!
TW Queerfeindlichkeit Polizeigewalt Homofeindlichkeit Transfeindlichkeit Konversationstherapie Hungerstreik Haft
Ich möchte der Bitte nachkommen, die uns aus der Zusammenkunft internationaler Asexueller (Ace Organisers International) erreicht hat. So will ich hiermit meine Verantwortung wahrnehmen und meine Reichweite als Aktivistx für queere Rechte zu nutzen, in meiner Position innerhalb der asexuellen Community (und sofern überhaupt möglich, „stellvertretend“ in Absprache und gemeinsam mit Mit-Aktivistin und überregionaler Ace-Organisatorin Lea) sprechen und mich als Mensch deutsch-polnischer Staatsbürgerxschaft mit dem Kampf um queere Menschenrechte in Polen zu solidarisieren!
Ich hoffe, es erreicht Euch, liebe Kämpfenden, als ein Zeichen von Hoffnung, dass ihr nicht alleine seid. Dass Eure Bemühungen und Aktionen nicht vergebens bleiben. Dass wir nicht ignorieren, was Euch angetan wurde und wird. Unsere Gedanken und Herzen sind bei Euch!
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Die momentane Lage wird von queeren Menschen als sehr kritisch wahrgenommen. Polen ist ein sehr konservatives Land mit noch immer sehr starkem Einfluss von anti-progressiver, ultra-erzkatholischer Seite, die Erfahrungsberichten nach nicht nur rein rhetorisch gegen queere Menschen hetzen, sondern auch für die Gründung von Anti-LGBTQIA-Organisationen (u.a.: die selbst-ernannten Saint Michael’s The Archangel Special Forces) zu verantworten, welche in den Straßen „queer-gelesene“ Menschen verbal und körperlich angreifen und terrorisieren.
Die stark rechts-nationalistisch durchtränkte Stimmung schlägt sich nieder in der Verbreitung von anti-LGBTQIA+ Hassrede und durch Politiker_innen verbreitete Propaganda; Queerness wird als „Ideologie“ verunglimpft (daher der auf sozialen Medien eingesetzte Hashtag #NieJestemIdeologia – ‚[Ich] bin keine Ideologie‚), als Werkezug für wiederkehrenden Kommunismus, gar neue Plage (Euronews) linker Gesinnung gesehen oder als Einflussnahme ausländischer Mächte dargestellt, die „bekämpft“ gehöre. Lügen werden verbreitet, so etwa, dass die Sexualaufklärung in Schulen als Mittel „dazu diene, Kinder queer zu machen„. Es wir gefordert, dass queere Menschen sich „Konversationstherapie“ unterziehen zu haben müssen. Währenddessen patrouilliert ein die Straßen abfahrender Truck durch die Städte, der Queerness, insbesondere Homosexualität mit Kindesmissbrauch gleichsetzt (Washington Post, 08.08.).
Besonders Margot, nicht-binäre aktivismusbetreibende Person vom Kolektyw Stop Bzdurom (sie/ihre Pronomen) war vermehrt im Foku dieses Hasses und der Gewalt (Mannschaft Magazin 09.08.) und erfuhr gerade nach der kürzlichen Freilassung nach zuvoriger Haft eine Menge übergriffige Transfeindlichkeit durch die polnischen Medien (z.B via @.radio_ZET und @.PolsatNewsPL). Das Kollektiv (übersetzt: Stop Bullshit Collective) machte dabei insbesondere durch die Beflaggung von Statuen und Denkmälern auf die Umstände der polnischen queer Community aufmerksam. In Margots erstem Interview (VOGUE) nach der Gewahrsamnahme (die viele LGBTQIAP+ Leute als unrechtmäßig und politisch motiviert sehen) und einem Hungerstreik, kritisiert Margot darin neben den rechten auch die liberalen Medien und Politker_innen, die die Vorgehensweise und Methoden der Queer-Aktivismusbetriebende in Polen verurteilten. Zwar seinen einige pro LGBTQIA+ Rechte, aber eben nur unter Umständen, die von Respectability Politics getränkt seien („ale tylko póki jesteśmy potulni, grzeczni icichutko czekamy, aż ktoś łaskawie uzna nas za ludzi. Klasyczne „Jesteśmy sojusznikami, ale…„; Übersetzung: „aber nur solange wir fügsam, höflich und ruhig darauf warten, dass uns jemand gnädig als Menschen erkennt. Klassiker „Wir sind Verbündete, aber …“).
Der polnische Mainstream sieht es als Affront und offene Anfeindung an an, dass das legitimes Aufbegehren der LGBTQIA+ Leute diese aktiven, sichtbaren und nicht länger zu ignorierenden Züge annimmt. Diese dahinter verborgene Taktik der Medienschaffenden, die queeren Demonstrationen zu unterdrücken und zu delegitimieren, ist u.a. aus der Feder einer ultrakatholischen Glaubenstreue entsprungen, in der Demut hochgehalten wird und jegliche Rebellion als abstruse Gotteslästerung angeprangert wird.
Oft wird sich dabei auf das ach-so-demokratische Polen bezogen, welches durch das Nicht-Weiter-Still-Hinnehmen der queeren Menschen in seiner Ordnung bedroht würde, wobei wir wissen, dass schon seit längerer Zeit extrem rechte, faschistische Mächte in Polen erstarken (Bundeszentrale für politische Bildung, 2013) und jeglichen positiven Fortschritt und letztlich die eigene „Rechtsstaatlichkeit“ untermauern (Deutsche Welle und TAZ über die Gefährdung der Unabhängigkeit polnischer Gerichte). Gerade die so genannten „LGBT+ freien Zonen“ (Pinknews und Human Rights Watch über die Verletzung der Konstitution durch derartige anti-queere Schmierkampagnen) haben viele von uns international erst aufhorchen oder aufmerksam werden lassen, wie menschenverachtend und bedrohlich die Lage für polnische queere Menschen wirklich ist.
President Duda und seine rechtspopulistischen Regierungspartei PiS tragen regelmäßig dazu bei, dass queere Leute in Polen ein unheimliches Maß an Entmenschlichung erfahren müssen. Diese „Volksvertreter_Innen“ treten den Kampf für Menschenrechte mit Füßen (AP, 08.08. , taz, 17.04.20; BBC 15.04.20; Human Right Watch am Beispiel der Abbau und Einschränkungen des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung bei Abtreibungen bzw. Schwangerschaftsabbrüchen; TW cis- & endonormativ // rape). Diese bestehende Unterdrückungen, gerade gegen Aktivismusbetreibende für LGBTQIA+Rechte, werde durch die seit Jahren existierende Polizeigewalt nun jetzt noch weiter verstärkt (Margot: „Takie sytuacje zdarzają się od lat – jesteśmy spisywani bez powodu, policja nie reaguje na przemoc wobec nas, a chroni homofobiczne ciężarówki.„; Politico, 05.08.; Mannschaft Magazin 09.08).
Ihr habt gesehen, was nach der Aktion „Our Lady of Equality“ – Regenbogen-Ikone der Schwarzen Madonna von Częstochowa von Aktivistin Elżbieta Podleśna passierte: Sie wird nun als „Volksfeindin“ diffamiert und ist nun von Inhaftierung bedroht (taz 30.06.20; Amnesty).
ILGA Europe hat eine Anti LGBTI Timeline erstellt, die noch einmal kurz und anschaulich auf Englisch die verachtende jüngste Geschichte anti-queerer Attacken darstellt. Ich finde es für einen flüchtigen Überblick sehr hilfreich.
Die international Gemeinschaft, insbesondere auf politischer Ebene, kann die Misshandlung und Unterdrückung queerer Menschen in Polen nicht länger hinnehmen oder gar mit schwachen, ineffektiven Phrasen, die nicht mehr als einem gehobenen Zeigefinger gleichen, entgegentreten. Es braucht mehr als das!
Ich möchte dazu aufrufen, Euch starkzumachen für die Menschen in Polen, die von den staatlichen Repressionen, Gewalt und Anfeindungen betroffen sind. Zeigt es auf Eure Weise und nach Euren Möglichkeiten. Diese unerschöpflichen, mutigen emanzipatorischen Kämpfe sind unheimlich wichtig und von immenser historischer Bedeutung. Lassen wir die Menschen wissen, dass wir an ihrer Seite sind und sie nicht alleine lassen!
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Die Bitte um Awareness und Support um die Situation queerer Menschen in Polen stammt von Marta von der Polish asexuals‘ association Asfera (Instagram: @asfera_polish_asexuals, facebook: https://www.facebook.com/edukacja.aseksualna bzw. https://www.facebook.com/aseksualizm), damit wir kollektiv große Kampagnen und Organisationen aus Polen sichtbar machen (wenn ihr etwas schreibt, tweetet, postet – taggen nicht vergessen!) und sie im Kampf um queere Menschenrecht zu unterstützen!
Kampania Przeciw Homofobii (KPH) (Campain Against Homophobia)
Twitter: @kph_official ; https://twitter.com/kph_official Facebook: https://www.facebook.com/lgbt.kph
Kolektyw Stop Bzdurom (Stop Bullshit Collective)
Twitter & Instagram: @stopbzdurom https://twitter.com/stopbzdurom Facebook: https://www.facebook.com/stopbzdurom/
Oft mit Möglichkeiten für Anwaltskosten zu spenden (auch auf Deutsch und Englisch): https://www.firefund.net/stopbzdurom
Miłość Nie Wyklucza (Love does not exclude)
Twitter: @milosc_https://twitter.com/milosc_ Facebook: https://www.facebook.com/Miloscniewyklucza
#LGBTtoLudzie #MuremZaMargot #JestemLGBT #JestemLGBTQIA
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#Polen#Polska#lgbt#lgbtq#lgbtqiap#LGBTQIA#lgbttoludzie#MuremZaMargot#JestemLGBT#JestemLGBTQIA#queer rights#queer#Queermisia#Homofeindlichkeit#respectability politics#politik#Kampania Przeciw Homofobii#Kolektyw Stop Bzdurom#Miłość Nie Wyklucza#antifascism#antifa
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November 16, Saarbrücken - Gegen den "Marsch für das Leben"
Gegen den „Marsch für das Leben“- Schluss mit religiösem Fundamentalismus- My body, my choice! Auch in diesem Jahr will die extrem rechte „Priesterbruderschaft Pius X“ ihren sogenannten „Marsch für das Leben“ veranstalten. Dieser ist der größte jährlich stattfindende faschistische Aufmarsch in Saarbrücken, bei welchem neben Klerikalfaschist_innen auch Faschist_innen aller Couleur mitmarschieren. Das Spektrum reicht hier von NPD-Kadern über Mitglieder der Identitären Bewegung bis hin zur AfD. So verwundert es nicht, dass Jeannette Schweitzer die Hauptrednerin des Marsches, seit 2019 Fraktionsvorsitzende der AfD im St. Ingberter Stadtrat ist. Hinter der antifeministischen Agitation der Piusbrüder gegen Schwangerschaftsabbrüche steht eine geschlossen patriarchale, homo- und transfeindliche sowie christlich fundamentalistische Ideologie, deren Ziel eine klerikal-faschistische, antimoderne Gesellschaftsordnung mitsamt katholischem Gottesstaat ist. Dieser Ruf nach einer kulturellen Konterrevolution wird abgerundet durch Verschwörungsdenken, Antisemitismus, Rassismus und völkisch-nationalistische Propaganda. Diese christlich-fundamentalistische Sekte betreibt durch den „Don Bosco Schulverein e.V.“ auch zwei Schulen und ein Internat im Saarland, welches in den letzten Jahren immer wieder durch Misshandlungsvorwürfe in die überregionale Presse schaffte. Dadurch können die Piusbrüder, mit Finanzierung der Landesregierung, Kinder schon früh mit ihrer reaktionären Ideologie indoktrinieren. Die bestenfalls halbherzigen Versuche der saarländischen Landespolitik diese Indoktrination von Kindern und den Aufbau einer mittelalterlich anmutenden Parallelgesellschaft zu verhindern, werden immer wieder konterkariert durch Ehrenbesuche und Grußworte vom Spitzenpersonal der saarländischen Landespolitik. Jedoch dürfen wir nicht vergessen, dass die reaktionäre Politik der Piusbrüder die jetzige Gesetzeslage bei Schwangerschaftsabbrüchen nur konsequent umsetzen will mit dem Ziel diese weiter zu verschlimmern. Der deutsche Staat nimmt Frauen ihre Möglichkeit auf körperliche Selbstbestimmung, indem er sich den Zugriff auf und die Entscheidung über ihren Körper vorbehält. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch illegal, nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Bundesrepublik 2019 und die Große Koalition aus SPD und CDU sind weder bereit den Nazi-Paragraphen §218 endlich abzuschaffen, noch der Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Verhinderung der Verbreitung neutraler Informationen entgegenzutreten. Die Entscheidung über den Körper von Frauen muss in Frauenhand sein! Deshalb gehen wir am 16. November auf die Straße und werden laut, vielfältig und kämpferisch den Piusbrüdern nicht die Stadt überlassen. Wir treffen uns um 15:30 am Landwehrplatz! Gegen den „Marsch für das Leben“- Schluss mit religiösem Fundamentalismus- my body, my choice!
#germany#deutschland#antifa#antifascism#antifascist action#antifaschismus#antifaschistische aktion#feminismus#feminism
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Wie das Transsexuellengesetz reformiert werden soll
Ich hätte zwar nicht gedacht, dass ich diesen Tag jemals erleben würde, aber die Bundesregierung hat überraschend einen Gesetzentwurf zur TSG-Reform vorgelegt. Verschiedene Fachverbände haben nur zwei Tage Zeit, um eine Stellungname dazu einzureichen.
Das Gesetz soll am 1. Mai 2020 in Kraft treten. Das Transsexuellengesetz wird aufgehoben und durch ein neues Gesetz ersetz.
Zuerst eine schlechte Nachricht: Das Verfahren wird weiterhin gerichtlich geführt. Immerhin habe ich das Glück, dass das Amtsgericht in meiner Stadt ist.
Das Verfahren wird jedoch um einiges billiger. Bei einem Verfahrenswert bis 500€ müsste man nur 35€ bezahlen.
Und nun die gute: Man braucht keine zwei Gutachten mehr. Stattdessen braucht man eine Beratung und lässt sich eine Bescheinigung ausstellen, wie es jetzt auch schon bei Schwangerschaftsabbrüchen geregelt ist. Der/die Berater/in muss jedoch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angerkannt sein. Die Bescheinigung wird dann einfach dem Antrag beigefügt.
Der/die Berater/in muss nicht Teil einer Beratungsstelle sein, braucht aber eine ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Berufsqualifikation und Erfahrung mit Trans-Menschen.
Aus irgendeinem Grund soll das Gericht den Ehegatten der betroffenen Person anhören, obwohl das bisher nicht der Fall war. Wer hat sich den Scheiß ausgedacht? Hoffentlich wird das noch gestrichen.
Nach drei Jahren kann man einen erneuten Antrag stellen, falls man seinen Namen und/oder Personenstand erneut ändern lassen will.
Man kann jetzt nicht nur den Geschlechtseintrag wechseln, sondern auch komplett streichen lassen, was besonders für non-binary Menschen von Vorteil ist.
Auch bei minderjährigen Kindern under 14 Jahren kann nun der Personenstand geändert werden. Dafür braucht man jedoch die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, übernimmt das Familiengericht diese Rolle (d.h. Trans-Kinder können auch ihren Personenstand ändern, wenn ihre Eltern dagegen sind).
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Elektronische Patientenakte für Datenmissbrauch
Die elektronische Patientenakte (ePA) fördert den Datenmissbrauch - kritisiert der Autor am 14.07.2023 in der Berliner Zeitung Elektonische Patientenakte - Schaufenster auf Ihre Gesundheit Andreas Heyer* Bislang sehen offenbar nur wenige Patienten einen Nutzen darin, ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten zentral auf einem Server in einer elektronischen Patientenakte speichern zu lassen. Zwei Jahre nach Einführung der elektronischen Patientenakten haben sich bis Ende Januar 2023 nur 595.000 Versicherte dafür entschieden – das entspricht unter einem Prozent aller Versicherten. Aus Sicht der Bundesregierung reicht das nicht aus, um einen möglichst vollständigen Datensatz mit Gesundheitsdaten der Versicherten zu erstellen und diesen Institutionen aus öffentlicher und kommerzieller Forschung zur Auswertung zur Verfügung stellen zu können. Deshalb plant die Bundesregierung, das Prinzip umzukehren, sodass für alle Versicherten, die nicht ausdrücklich widersprechen, eine elektronischen Patientenakte angelegt wird. Das Portal Netzpolitik veröffentlichte Ende Juni die Referentenentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitalgesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Gemäß Entwurf des Digitalgesetzes wären ab Januar 2025 die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) für alle Versicherten anzulegen, die dem nicht ausdrücklich widersprochen haben (eine sogenannte Opt-Out-Regelung). Gleichzeitig sollen gemäß dem Gesetzentwurf Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer des Gesundheitssystems dazu verpflichtet werden, ihre Behandlungsdaten auf die Server der Anbieter von elektronischen Patientenakten zu übertragen. Keine Kontrolle über den Verbleib der Daten Der Entwurf verpflichtet Ärzte und Psychotherapeuten ausdrücklich, Daten zu HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen in die ePA zu übermitteln. Bei diesen besonders sensiblen Daten soll es jedoch (im Gegensatz zur Übermittlung anderer Behandlungsdaten) eine Hinweispflicht des Behandlers auf die Widerspruchsrechte des Patienten geben. Das Grundkonzept einer Speichermöglichkeit digitalisierter Dokumente für Patienten, um ihren unterschiedlichen Fachärzten einen einfachen und zeitnahen Zugriff auf Vorbefunde von Kollegen zu ermöglichen, wenn dies der Patient befürwortet, kann durchaus sinnvoll sein. Entgegen früheren Vorschlägen werden die elektronischen Patientenakten jedoch nicht auf den Versichertenkarten der Patienten gespeichert, bei denen diese physisch die Kontrolle über den Verbleib ihrer Gesundheitsdaten behalten würden. Stattdessen wurde ein System eingeführt, in dem die ePA auf den Servern privater IT-Anbieter (in einer „Cloud“) gespeichert wird, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Im Falle der Techniker Krankenkasse und der Barmer werden die elektronischen Patientenakten auf Servern des Unternehmens IBM gespeichert. Die Telematikinfrastruktur genannte digitale Infrastruktur des Gesundheitssystems wird über die Server der Bertelsmann-Tochter Arvato betrieben. Anfällig für Datenpannen Entgegen der Beteuerungen des Gesundheitsministeriums und der IT-Partner, dass die digitale Infrastruktur sicher sei, sind bereits zahlreiche Datenpannen aufgetreten. So wurde bekannt, dass seit der vor kurzem erfolgten Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ca. 116.000 Datensätze durch einen Software-Fehler statt an die Krankenkassen an eine einzelne Arztpraxis versendet worden seien. In Finnland wurden Psychotherapie-Daten bei einem Cyberangriff gehackt und Patienten teilweise von den Cyber-Kriminellen zu Bitcoin-Zahlungen erpresst. In Australien seien die Gesundheitsdaten von 9,7 Millionen Versicherten einer Krankenversicherung von Hackern im Darknet veröffentlicht worden. Bereits dieses Jahr sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten inklusive der Diagnosen, Medikation und Dauer der Behandlung ihrer Versicherten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übertragen. Dabei ist kein Widerspruchsrecht von Versicherten vorgesehen. Behandlungsdaten zu Forschungszwecken Gemäß dem Gesetzentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen demnächst auch die Behandlungsdaten in den elektronischen Patientenakten über eine noch zu schaffende „Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten“ Universitäten und Unternehmen zur Auswertung für Forschungszwecke zugänglich gemacht werden können. Auch hierfür wird eine Regelung diskutiert, die die pseudonymisierte Datenweitergabe grundsätzlich erlauben würde, solange der Versicherte dem nicht aktiv widerspricht. Im Gegensatz zur Anonymisierung von Daten gilt die Pseudonymisierung jedoch unter Datenschutzaspekten als unsicherer, da durch enthaltene Angaben wie Geburtsjahr, Geschlecht und Postleitzahl des Patienten die Person aus den Pseudonymen in vielen Fällen rekonstruiert werden könnte. Weitergabe sensibler Daten erst nach ausdr��cklicher Zustimmung? Man kann argumentieren, dass das Bundesgesundheitsministerium für das Ziel, möglichst große Gesundheitsdatenbanken zur Auswertung durch öffentliche und kommerzielle Forschung aufzubauen, durch die geplanten Opt-Out-Regelungen auf unmündige Bürger setzt, die sich nicht über Risiken der digitalen Übermittlung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten informieren oder aus Bequemlichkeit der zentralisierten Datenspeicherung in der Cloud nicht aktiv widersprechen werden. Gleichzeitig betont die Politik, dass durch die geplante Opt-Out-Regelung jeder Versicherte die Möglichkeit behalte, der Übermittlung seiner Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten in eine elektronische Patientenakte zu widersprechen. Um die bisherigen Prinzipien der ärztlichen Schweigepflicht zu bewahren, wäre es wichtig, dass die Weitergabe sensibler Behandlungsdaten durch Ärzte und Psychotherapeuten wie bisher nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Patienten erlaubt bleibt. Wenn jedoch die Opt-Out-Regelungen politisch durchgesetzt werden sollten, bleibt Patienten die Möglichkeit, sich als mündige Bürger über Chancen und Risiken der geplanten Übermittlung ihrer Gesundheitsdaten in zentrale Datenbanken zu informieren und zu entscheiden, ob sie der Verwendung ihrer Daten widersprechen möchten oder nicht. *Der Autor arbeitet als Psychologischer Psychotherapeut mit tiefenpsychologisch-fundierter Fachrichtung in eigener Praxis. Der Beitrag erschien zuerst in der Berliner Zeitung unter dem Titel: "Medizin vs. Digitalisierung: Welche Gefahren birgt die elektronische Pateientenakte?" Dieser Beitrag unterliegt der Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0). Er darf für nicht kommerzielle Zwecke unter Nennung des Autors und der Berliner Zeitung und unter Ausschluss jeglicher Bearbeitung von der Allgemeinheit frei weiterverwendet werden. * * * Nachtrag vom 06.02.2024: Der Bundesrat billigte zwei Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zur umfassenderen Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Nachtrag vom 03.07.2024: - "Österreich macht es vor: Erst die ePA, nun der eImpfpass … und bald chinesische Zustände?" Lesen Sie den ganzen Artikel
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