#Schwangerschaftsabbrüchen
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politikwatch · 4 months ago
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#Paragraf218:
#Merz #empört über Initiative zu bewusst #Schwangerschaftsabbrüchen🤦‍♂️🤬
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abfindunginfo · 2 months ago
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Die elektronische Patientenakte (ePA) fördert den Datenmissbrauch - kritisiert der Autor am 14.07.2023 in der Berliner Zeitung Elektonische Patientenakte - Schaufenster auf Ihre Gesundheit Andreas Heyer* Bislang sehen offenbar nur wenige Patienten einen Nutzen darin, ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten zentral auf einem Server in einer elektronischen Patientenakte speichern zu lassen. Zwei Jahre nach Einführung der elektronischen Patientenakten haben sich bis Ende Januar 2023 nur 595.000 Versicherte dafür entschieden – das entspricht unter einem Prozent aller Versicherten. Aus Sicht der Bundesregierung reicht das nicht aus, um einen möglichst vollständigen Datensatz mit Gesundheitsdaten der Versicherten zu erstellen und diesen Institutionen aus öffentlicher und kommerzieller Forschung zur Auswertung zur Verfügung stellen zu können. Deshalb plant die Bundesregierung, das Prinzip umzukehren, sodass für alle Versicherten, die nicht ausdrücklich widersprechen, eine elektronischen Patientenakte angelegt wird. Das Portal Netzpolitik veröffentlichte Ende Juni die Referentenentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitalgesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Gemäß Entwurf des Digitalgesetzes wären ab Januar 2025 die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) für alle Versicherten anzulegen, die dem nicht ausdrücklich widersprochen haben (eine sogenannte Opt-Out-Regelung). Gleichzeitig sollen gemäß dem Gesetzentwurf Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer des Gesundheitssystems dazu verpflichtet werden, ihre Behandlungsdaten auf die Server der Anbieter von elektronischen Patientenakten zu übertragen. Keine Kontrolle über den Verbleib der Daten Der Entwurf verpflichtet Ärzte und Psychotherapeuten ausdrücklich, Daten zu HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen in die ePA zu übermitteln. Bei diesen besonders sensiblen Daten soll es jedoch (im Gegensatz zur Übermittlung anderer Behandlungsdaten) eine Hinweispflicht des Behandlers auf die Widerspruchsrechte des Patienten geben. Das Grundkonzept einer Speichermöglichkeit digitalisierter Dokumente für Patienten, um ihren unterschiedlichen Fachärzten einen einfachen und zeitnahen Zugriff auf Vorbefunde von Kollegen zu ermöglichen, wenn dies der Patient befürwortet, kann durchaus sinnvoll sein. Entgegen früheren Vorschlägen werden die elektronischen Patientenakten jedoch nicht auf den Versichertenkarten der Patienten gespeichert, bei denen diese physisch die Kontrolle über den Verbleib ihrer Gesundheitsdaten behalten würden. Stattdessen wurde ein System eingeführt, in dem die ePA auf den Servern privater IT-Anbieter (in einer „Cloud“) gespeichert wird, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Im Falle der Techniker Krankenkasse und der Barmer werden die elektronischen Patientenakten auf Servern des Unternehmens IBM gespeichert. Die Telematikinfrastruktur genannte digitale Infrastruktur des Gesundheitssystems wird über die Server der Bertelsmann-Tochter Arvato betrieben. Anfällig für Datenpannen Entgegen der Beteuerungen des Gesundheitsministeriums und der IT-Partner, dass die digitale Infrastruktur sicher sei, sind bereits zahlreiche Datenpannen aufgetreten. So wurde bekannt, dass seit der vor kurzem erfolgten Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ca. 116.000 Datensätze durch einen Software-Fehler statt an die Krankenkassen an eine einzelne Arztpraxis versendet worden seien. In Finnland wurden Psychotherapie-Daten bei einem Cyberangriff gehackt und Patienten teilweise von den Cyber-Kriminellen zu Bitcoin-Zahlungen erpresst. In Australien seien die Gesundheitsdaten von 9,7 Millionen Versicherten einer Krankenversicherung von Hackern im Darknet veröffentlicht worden. Bereits dieses Jahr sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten inklusive der Diagnosen, Medikation und Dauer der Behandlung ihrer Versicherten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übertragen. Dabei ist kein Widerspruchsrecht von Versicherten vorgesehen. Behandlungsdaten zu Forschungszwecken Gemäß dem Gesetzentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen demnächst auch die Behandlungsdaten in den elektronischen Patientenakten über eine noch zu schaffende „Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten“ Universitäten und Unternehmen zur Auswertung für Forschungszwecke zugänglich gemacht werden können. Auch hierfür wird eine Regelung diskutiert, die die pseudonymisierte Datenweitergabe grundsätzlich erlauben würde, solange der Versicherte dem nicht aktiv widerspricht. Im Gegensatz zur Anonymisierung von Daten gilt die Pseudonymisierung jedoch unter Datenschutzaspekten als unsicherer, da durch enthaltene Angaben wie Geburtsjahr, Geschlecht und Postleitzahl des Patienten die Person aus den Pseudonymen in vielen Fällen rekonstruiert werden könnte. Weitergabe sensibler Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung? Man kann argumentieren, dass das Bundesgesundheitsministerium für das Ziel, möglichst große Gesundheitsdatenbanken zur Auswertung durch öffentliche und kommerzielle Forschung aufzubauen, durch die geplanten Opt-Out-Regelungen auf unmündige Bürger setzt, die sich nicht über Risiken der digitalen Übermittlung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten informieren oder aus Bequemlichkeit der zentralisierten Datenspeicherung in der Cloud nicht aktiv widersprechen werden. Gleichzeitig betont die Politik, dass durch die geplante Opt-Out-Regelung jeder Versicherte die Möglichkeit behalte, der Übermittlung seiner Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten in eine elektronische Patientenakte zu widersprechen. Um die bisherigen Prinzipien der ärztlichen Schweigepflicht zu bewahren, wäre es wichtig, dass die Weitergabe sensibler Behandlungsdaten durch Ärzte und Psychotherapeuten wie bisher nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Patienten erlaubt bleibt. Wenn jedoch die Opt-Out-Regelungen politisch durchgesetzt werden sollten, bleibt Patienten die Möglichkeit, sich als mündige Bürger über Chancen und Risiken der geplanten Übermittlung ihrer Gesundheitsdaten in zentrale Datenbanken zu informieren und zu entscheiden, ob sie der Verwendung ihrer Daten widersprechen möchten oder nicht. *Der Autor arbeitet als Psychologischer Psychotherapeut mit tiefenpsychologisch-fundierter Fachrichtung in eigener Praxis. Der Beitrag erschien zuerst in der Berliner Zeitung unter dem Titel: "Medizin vs. Digitalisierung: Welche Gefahren birgt die elektronische Pateientenakte?" Dieser Beitrag unterliegt der Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0). Er darf für nicht kommerzielle Zwecke unter Nennung des Autors und der Berliner Zeitung und unter Ausschluss jeglicher Bearbeitung von der Allgemeinheit frei weiterverwendet werden. * * * Nachtrag vom 11.11.2024: Widerspruch gegen die ePa - Widerspruchsgenerator für ePa insgesamt oder nur Auswertung der Abrechungsdaten - Widerspruch Musterschreiben der IG Med zum Download NB: Fallstricke beim Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte für Minderjährige   Nachtrag vom 06.02.2024: Der Bundesrat billigte zwei Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zur umfassenderen Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA).  Nachtrag vom 03.07.2024: - "Österreich macht es vor: Erst die ePA, nun der eImpfpass … und bald chinesische Zustände?" Nachtrag vom 28.12.2024: "CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger" "Während die Sicherheitsforscher des CCC in der ePA wühlten, wurde am Fraunhofer-Institut das Sicherheitskonzept von einer KI gelesen und mit geringen Mängeln für 'sicher' befunden. Ein Vorgehen, das nur Stirnrunzeln hervorrufen kann. Die freudige Feststellung der Gematik: 'Gutachten bestätigt: ePA für alle ist sicher' kann nun getrost endgültig als halluzinierte Fehldiagnose betrachtet werden." Nachtrag vom 30.12.2024: Kommentar von Norbert Häring: "Dass diese hochsensiblen Daten, auf die im Prinzip alle Beteiligten am Gesundheitssystem in ganz Europa zugreifen können, nicht vor unbefugtem Zugriff geschützt werden können, war von vornherein klar, auch wenn die Regierung nicht müde wird das Gegenteil zu behaupten. Nicht von ungefähr hat sie ja private Versicherer, bei denen die Regierungsmitglieder und die Abgeordneten versichert sind, von der ePA-Pflicht ausgenommen."   Read the full article
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hvoesterreich · 3 months ago
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Nein, wir sind hier nicht in der Sendung des WDR2 unserer Freundin Daniela Wakonigg, sondern begeben uns direkt nach Brüssel. Heute ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November hat die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident Borrell gestern folgende Erklärung abgegeben. Alle Formen von Gewalt gegen Frauen sind abscheulich. Sie stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar und untergraben unsere Grundwerte. Frauen in allen Teilen der Welt erfahren nach wie vor unbeschreibliche physische, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt, sowohl offline als auch online. Frauen und Mädchen tragen zudem die Hauptlast der unmittelbaren gewaltsamen und der dauerhaften Auswirkungen von Kriegen und Konflikten und sind unverhältnismäßig oft von wirtschaftlicher Not betroffen. Besonders dramatisch ist die Lage im Zusammenhang mit humanitären Krisen, in denen Fälle von konfliktbezogener sexueller Gewalt und Menschenhandel häufig nicht gemeldet werden. Nach dem Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul, dem ehrgeizigsten und umfassendsten Regelwerk zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, haben wir in diesem Jahr die ersten Unionsvorschriften zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen, die die bestehenden Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ergänzen. Wir verfügen nun über zusätzliche Instrumente, um solche Gewalt sowohl offline als auch online zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen sicher sein und ohne Angst leben können, um die Opfer gezielt zu unterstützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Wir fordern alle Mitgliedstaaten auf, diese robusten Maßnahmen rasch umzusetzen. Unsere Entschlossenheit, der Gewalt gegen Frauen in der ganzen Welt ein Ende zu setzen, ist eine der obersten Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU, zumal die EU auch wichtiger Geber humanitärer Hilfe ist. Wir bekräftigen unser unerschütterliches Engagement für die unverzügliche Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Zusammenarbeit mit Partnerländern, der Zivilgesellschaft, Frauenrechtsgruppen und Menschenrechtsverteidigern. Gewalt gegen Frauen hat viele Formen; eine davon ist die Verweigerung des Zugangs zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen.  Wenn eine Studentin aus Malta Abtreibungspillen im Internet bestellt und ängstlich auf deren Ankunft wartet, weil sie befürchtet, ins Gefängnis zu kommen, wenn sie erwischt wird, dann ist das Gewalt gegen Frauen. Wenn eine junge Mutter aus Rumänien, die 500 Euro im Monat verdient, verängstigt ist und darum kämpft, 300 Euro für einen Schwangerschaftsabbruch aufzutreiben, dann ist das Gewalt gegen Frauen.  Wenn eine zweifache Mutter in einem polnischen Krankenhaus dem Tod überlassen wird, weil die Ärzte sich weigern, ihr Leben zu retten, weil Abtreibungen verboten sind, dann ist das Gewalt gegen Frauen.  Weltweit sterben jedes Jahr 39.000 Frauen, weil sie keinen Zugang zu einer sicheren Abtreibungsbehandlung haben. Mehr als 20 Millionen Frauen in Europa haben keinen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen.  Hintergrund In der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 verpflichtet sich die Europäische Union, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Im Mai 2024 nahm die Europäische Union die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen umfassenden Rahmen für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten EU zu schaffen. Dies erfolgt durch die Einführung von Definitionen bestimmter Straftaten (Straftaten im Zusammenhang mit Cybergewalt, Genitalverstümmelung bei Frauen und Zwangsehen), die Stärkung des Schutzes und der Unterstützung der Opfer, die Erleichterung ihres Zugangs zur Justiz sowie eine verbesserte Prävention, Datenerhebung, Koordinierung und Zusammenarbeit. Im Oktober 2023 trat die Europäische Union dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) bei. Dabei handelt es sich um das umfassendste internationale Rechtsinstrument zur Festlegung verbindlicher Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Parallel dazu hat die Kommission bereits die meisten Maßnahmen im Rahmen ihrer EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) umgesetzt. Mit der Strategie soll sichergestellt werden, dass alle Opfer in der EU ihre Rechte nach dem Unionsrecht in vollem Umfang wahrnehmen können. Im Juli 2023 nahm die Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Opferschutzrichtlinie von 2012 an, um die Rechte aller Opfer von Straftaten in der gesamten Europäischen Union zu stärken. Die Kommission veröffentlicht heute auch eine Flash-Eurobarometer-Umfrage zu geschlechtsspezifischen Stereotypen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen. EU-weit halten es 92 % der Befragten für nicht hinnehmbar, dass ein Mann seine Frau oder Freundin gelegentlich schlägt. 82 % der Befragten halten es zudem für inakzeptabel, dass Männer Frauen anstarren oder sie begaffen, sich ihnen gegenüber anzüglich verhalten oder ihnen nachpfeifen. 73 % sind nicht der Meinung, dass Frauen Missbrauchs- oder Vergewaltigungsvorwürfe oftmals erfinden oder übertreiben.  Am 25. November werden Eurostat, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) die Ergebnisse einer gemeinsamen Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU vorstellen. Weitere Informationen über die Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt finden Sie hier ab Montag, 25. November, 11.00 Uhr MEZ.  Die Kommission finanziert im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte Projekte und Organisationen, die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Im Jahr 2025 werden im Rahmen des Aktionsbereichs DAPHNE 23 Mio. EUR bereitgestellt, um transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Kinder und geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich und in Partnerschaften sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Kinderschutzsystemen, zu unterstützen. Auf internationaler Ebene bilden der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) sowie der bis 2027 verlängerte Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021–2025 (GAP III) den ehrgeizigen Rahmen der EU für Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau. Die EU wird als eine der Leitungsinstanzen der Aktionskoalition gegen geschlechtsspezifische Gewalt des Forums „Generation Gleichberechtigung“ ihre Bemühungen zur Eindämmung geschlechtsspezifischer Gewalt weltweit fortsetzen. Sechs Jahre nach ihrem Start wurde die Anfangsphase der Spotlight-Initiative in fünf Regionen vollständig umgesetzt. Ihr Erfolg hat dazu geführt, dass die Initiative aufgrund ihrer Wirkung auf alle Ziele für nachhaltige Entwicklung zu einer der zwölf „Initiativen mit hoher Wirkung“ gekürt wurde. Mit Beginn der nächsten Phase der Initiative wird die EU weiterhin weltweit in die Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt investieren. Wie jedes Jahr nehmen die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) an der UN-Women-Kampagne „Orange the World“ teil. Am Abend des 24. November wird die Zentrale der Europäischen Kommission, das Berlaymont-Gebäude, in Orange beleuchtet, dem von den Vereinten Nationen benannten Symbol für das weltweite Engagement zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Auch die Fassade der EAD-Zentrale wird zur Unterstützung der Kampagne orange erstrahlen. Bilder werden auf EbS verfügbar sein.  Überall auf der Welt sind Mädchen und Frauen Opfer von körperlichen, seelischen oder sexuellen Gewalttätigkeiten. Rund 70 Prozent aller Frauen haben mindestens ein mal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren, sogar viele Schwangere sind davon betroffen. Diese erschreckenden Zahlen brachten die UN Generalversammlung dazu, den 25 November zum Welttag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu erklären. Im Jahr 2000 wurde dieser Welttag erstmals begangen. Worum geht es bei diesem Tag? Eine Frau, die Opfer von körperlichen oder sexuellen Übergriffen geworden ist, scheut sich meist davor, über das zu sprechen was ihr passiert ist. Dadurch wird der Leidensdruck der Betroffenen noch verstärkt und viele der Opfer geben sich selbst die Schuld an den Vorfällen. Die Polizei wird nur in den wenigsten Fällen eingeschaltet und viele der Täter kommen ungestraft davon. Die gesellschaftlichen und politischen Strukturen vieler Länder laden geradezu dazu ein, Gewalttätigkeiten gegen Mädchen hinzunehmen. Faktoren wie Armut, der nicht vorhandene Zugang zu Bildungseinrichtungen oder kriegerische Konflikte fördern ein Klima der Gewalttätigkeiten und der Straflosigkeit gegenüber derartigen Straftaten.Die Vereinten Nationen versuchen durch unzählige Kampagnen und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Regierungen und Organisationen diese unhaltbaren Zustände zu beenden. Die Öffentlichkeit muss für diese eklatante Verletzung der Menschenrechte sensibilisiert werden und die Rechte der weiblichen Mitglieder der Gesellschaft müssen unbedingt gestärkt werden. Natürlich müssen auch besonders die Jungen und jungen Männer in diese Aktionen mit einbezogen werden, damit eine neue und aufgeklärtere Generation von Männern heran wächst. Warum ist dieser Welttag so wichtig? Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Frau von dreien bereits körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt hat. Besonders verstörend an diesen Zahlen ist, dass die meisten dieser Übergriffe im direkten Umfeld der Opfer statt fanden. Egal in welchem Land man lebt und ob man ein Mann oder eine Frau ist, diese eklatanten Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht hingenommen werden. Erhebt eure Stimme gegen Gewalt gegenüber Frauen. Weitere Informationen Geschlechtsspezifische Gewalt beenden EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III Flash Eurobarometer 544 – Geschlechterstereotypen – Gewalt gegen Frauen Gemeinsame Erhebung von Eurostat, FRA und EIGE zu geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Opferschutzrichtlinie von 2012 Spotlight-Initiative Programm „ACT“ Orange the World Global Hub for Victims of Violence (Globale Plattform für Opfer von Gewalt) Read the full article
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aktionfsa-blog-blog · 3 months ago
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ePA zum Zwangs-Start weiter vor Problemen
Markt für Gesundheitsdaten bald 500 Milliarden
Mit dieser Prognose wird klar, warum die Politik in den letzten Jahren den Druck für die Durchsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) so massiv vorangetrieben hat. Bevor wir uns den weltweiten Gesundheitsdatenmarkt genauer anschauen, noch ein Blick in die aktuelle ePA.
Digitalisierung in Deutschland ...
Ab 1.1.25 wird für alle Patienten eine ePA angelegt, wenn sie bis dahin nicht gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen haben. Allerdings wird nicht, wie geplant, bis zum 15.1.25 das neue Modul für die technische Anbindung der Ärzte/Apotheker/Krankenhäuser bei den Ärzten zur Verfügung stehen. Die "Erprobung in den Modellregionen" soll nun doch erst einmal abgewartet werden.
So spricht das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an den Gesundheits-IT-Verband bvtig, dass die verpflichtende Nutzung der Ärzte erst erfolge, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv ausfallen. Damit wird die ePA weiterhin wenig Möglichkeiten bieten und überwiegend leer sein. Schließlich haben sicher viele Ärzte auch die 1.000 Seiten lange Spezifikation für die ePA von Ende 2023 noch nicht ausreichend studiert.
Zudem ist zu befürchten, dass die Ärzte nicht genug Zeit haben, ihre Patienten über mögliche Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären. So können auch Menschen mit Zustimmung zur ePA die Speicherung bestimmter Daten in der ePA untersagen. Das können z.B. Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sein. Solche Abstimmungen werden den Ärzten jedoch nicht vergütet.
Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung
Nun zurück zum weltweiten Markt für Gesundheitsdaten, nach einer Untersuchung von Mozilla-Forscherin Júlia Keserű sind allein die Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten seit 2010 um fast 4000 Prozent gestiegen. Heise.de schreibt, dass im Darknet Gesundheitsdaten inzwischen den Wert von Kreditkartendaten überstiegen haben.
Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung und Ausnutzung durch KI-Systeme sind die gefährlichen Folgen, die die Forscherin bei der massenhaften Sammlung "körperbezogener Daten" feststellt. Vor allem bleiben die von den Geräten erhobenen Daten nicht einmal bei den Herstellern der Geräte (wo sie ohne Zustimmung auch nichts verloren haben), sondern Datenmakler vertreiben diese sensiblen Gesundheits- und biometrische Daten ohne die Zustimmung der Nutzer weiter. Um solchen Missbrauch zu verhindern verlangt sie eine weltweite Vereinbarung, ein "Databody Integrity Framework".
In dem verlinkten Artikel von Heise.de folgt dazu ein interessantes Interview mit Frau Keserű.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Wenig-ueberraschend-Bundesweiter-Rollout-der-E-Patientenakte-verschiebt-sich-10081860.html und https://www.heise.de/news/Gesundheitsdaten-immer-wertvoller-Forscherin-fordert-digitale-Unversehrtheit-10075643.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DY Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8973-20241121-epa-zum-zwangs-start-weiter-vor-problemen.html
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oeffentlicheversicherung · 4 months ago
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Was für eine Schlagzeile:
"Das ist skandalös": Union empört über Vorstoß bei Schwangerschaftsabbrüchen
Vor allem, weil der Bundeskanzler diesen Vorstoß ebenfalls unterschrieben hat. Die CSU will ebenfalls das Kranabisgesetzt gleich wieder kassieren, sodald sie an die Macht kommt. Vielleicht auf das Frauenwahlrecht?
Ich bin Empört über ein so rückständige Partei, wie es die CDU ist. https://anonsys.net/display/bf69967c-17b84e4d-95024005c75d0a33
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lokaleblickecom · 4 months ago
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enemymine2000 · 4 months ago
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Gibt es hier auf Tumblr vernünftige Leute, die sich damit auskennen, eine Petition an den Bundestag zu verfassen? Das wie ist klar, allein es scheitert mir an der Formulierung. Und natürlich an einem Netzwerk, welches dann dafür sorgt, dass es genügend Mitzeichner gibt, damit so ein Ding zum Erfolg führen kann. Warum geht es? Die USA-Wahl und die auch bei uns immer wieder aufflammenden Diskussionen haben gezeigt, dass wir in Deutschland hier ganz schnell das Recht auf körperliche Selbstbetimmung im Grundgesetz verankert bekommen müssen. Der Auffangartikel Art 2 GG ist im Detail nur durch Richterrecht definiert, und das hängt immer am Richter und seiner Rechtsauslegung. Das würde die Abschaffung des §218a STGB nach sich ziehen, denn mit einer weiteren rechtlichen Duldung, aber nicht Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12 Schwangerschaftswoche ist es nicht getan. Es würde auch die endlos vielen Diskussionen mit Ärzten über Behandlungen erleichtern, die gerade weiblich gelesenen Personen oft nicht zuhören und entsprechend ohne oder mit unzureichender wegschicken. Siehe Schmerzbehandlung bei Endemitriose, keine Betäubung beim Einsetzen von Spiralen, Abwiegeln von Symptomen mit dem Totschlagargument Gewicht oder Hormone. Aber es würde auch denjenigen Personen helfen, die Probleme wegen ihrer Genderidentität bekommen, und denen entsprechend vielleicht Behandlung versagt wird. Gerade dort, wo die Versorgungsdichte gering ist und die katholische Kirche ihre Moralvorstellungen am Patienten durchsetzen möchte.
Wie gesagt, ich kann es nicht vernünftig formulieren und mir fehlt das Netzwerk.
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wachendlichauf · 4 months ago
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50 Jahre Fristenlösung in Österreich: Abtreibung ohne Strafe
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korrektheiten · 10 months ago
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Familienpolitik: Familienpolitik Rekordzahlen bei Schwangerschaftsabbrüchen: Das große Schweigen
Die JF schreibt: »Schneller, effizienter, bürokratiefreier – aber nicht beim Gewerbeamt, sondern bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Mitten in der demographischen Krise setzt die Politik falsche Prioritäten. Ein Kommentar von Kristijan Aufiero. Dieser Beitrag Familienpolitik Rekordzahlen bei Schwangerschaftsabbrüchen: Das große Schweigen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T6GBZb «
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bauerntanz · 10 months ago
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Im Emsland nichts Neues
Nach der sog. #Elsa_Studie gehört #Niedersachsen zum Mittelfeld bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch manche Regionen stehen schlechter da. Prägnant titelt die taz: Im #Emsland nichts Neues.
Nach der Elsa-Studie gehört Niedersachsen zum Mittelfeld bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch manche Regionen stehen schlechter da. Prägnant titelt die taz: Im Emsland nichts Neues. Sie berichtet: “Als vor einer Woche die Ergebnisse der Elsa-Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen in einem sechsstündigen Video-Meeting vorgestellt wurden, saß Dagmar Wölk-Eilers zu Hause im Emsland…
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sakrumverum · 1 year ago
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Ignorierst du 100.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr? #ichnicht
Das Statistische Bundesamt erhebt Statistiken zu der Anzahl von Abtreibungen in Deutschland und kommt jährlich zu rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen. #willowcreek
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alterugdalf · 3 months ago
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Beim Thema Abtreibung versucht Rot-Grün ja noch, den seit Anfang des Jahres in den Mühlen des Parlaments hängenden Entwurf durchzubringen. Die Union framet das als skandalös und skrupellos.
Das zeigt, wie skrupellos Grüne und SPD jetzt noch kurz vor knapp, ohne Mehrheit und vermutlich am liebsten auch ohne Debatte ihre Interessen bedienen wollen.
Dorothee Bär
Die Rhetorik zeugt auch davon, wie die Union demokratische Prozesse im Parlament betrachtet: Das Parlament darf nach ihrer Lesart nur etwas beschließen, wenn die Regierung eine Koalitionsmehrheit hat.
Tatsächlich liegt der Primat aber beim Parlament, immer. Die Exekutive wurde bewusst in ihrer Macht eingeschränkt.
Den Bundestag als ungeordnet und machtlos darzustellen, solange die Führung durch eine geeinte Regierung fehlt, legt die Kettensäge ans Fundament unseres Systems.
Bei aller angebrachten Häme über die veröffentlichte Powerpoint: Es ist der beste Zug, den die FDP machen kann.
Wir haben gesehen, wie viel eiskaltes Kalkül in der Partei betrieben wird, es liegt also nahe, dass auch diese Veröffentlichung rational durchdacht wurde. Und bisher geht die Strategie auf.
Die Öffentlichkeit fokussiert sich auf die martialische Ausdrucksweise von D-Day und offener Feldschlacht – die aber natürlich von niemandem in der Parteiführung mitgetragen wird. Einige namenlose Mitarbeiter haben die Präsi erstellt, es sei ein Papier im Entwurfsstadium gewesen. Jetzt fallen ein paar Bauernopfer.
Was dabei in den Hintergrund rücken soll, ist der eigentliche Skandal:
Die FDP unter Christian Lindner hat jahrelang bewusst und gezielt die Regierung sabotiert.
Und trotz dieser Sabotage hat Rot-Grün es geschafft, die Herausforderungen dieser Legislatur zu meistern und einen Großteil ihrer Pläne umzusetzen. Ohne den Maulwurf in den eigenen Reihen wäre unendlich viel mehr möglich gewesen.
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abfindunginfo · 2 months ago
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Die elektronische Patientenakte (ePA) fördert den Datenmissbrauch - kritisiert der Autor am 14.07.2023 in der Berliner Zeitung Elektonische Patientenakte - Schaufenster auf Ihre Gesundheit Andreas Heyer* Bislang sehen offenbar nur wenige Patienten einen Nutzen darin, ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten zentral auf einem Server in einer elektronischen Patientenakte speichern zu lassen. Zwei Jahre nach Einführung der elektronischen Patientenakten haben sich bis Ende Januar 2023 nur 595.000 Versicherte dafür entschieden – das entspricht unter einem Prozent aller Versicherten. Aus Sicht der Bundesregierung reicht das nicht aus, um einen möglichst vollständigen Datensatz mit Gesundheitsdaten der Versicherten zu erstellen und diesen Institutionen aus öffentlicher und kommerzieller Forschung zur Auswertung zur Verfügung stellen zu können. Deshalb plant die Bundesregierung, das Prinzip umzukehren, sodass für alle Versicherten, die nicht ausdrücklich widersprechen, eine elektronischen Patientenakte angelegt wird. Das Portal Netzpolitik veröffentlichte Ende Juni die Referentenentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitalgesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Gemäß Entwurf des Digitalgesetzes wären ab Januar 2025 die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) für alle Versicherten anzulegen, die dem nicht ausdrücklich widersprochen haben (eine sogenannte Opt-Out-Regelung). Gleichzeitig sollen gemäß dem Gesetzentwurf Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer des Gesundheitssystems dazu verpflichtet werden, ihre Behandlungsdaten auf die Server der Anbieter von elektronischen Patientenakten zu übertragen. Keine Kontrolle über den Verbleib der Daten Der Entwurf verpflichtet Ärzte und Psychotherapeuten ausdrücklich, Daten zu HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen in die ePA zu übermitteln. Bei diesen besonders sensiblen Daten soll es jedoch (im Gegensatz zur Übermittlung anderer Behandlungsdaten) eine Hinweispflicht des Behandlers auf die Widerspruchsrechte des Patienten geben. Das Grundkonzept einer Speichermöglichkeit digitalisierter Dokumente für Patienten, um ihren unterschiedlichen Fachärzten einen einfachen und zeitnahen Zugriff auf Vorbefunde von Kollegen zu ermöglichen, wenn dies der Patient befürwortet, kann durchaus sinnvoll sein. Entgegen früheren Vorschlägen werden die elektronischen Patientenakten jedoch nicht auf den Versichertenkarten der Patienten gespeichert, bei denen diese physisch die Kontrolle über den Verbleib ihrer Gesundheitsdaten behalten würden. Stattdessen wurde ein System eingeführt, in dem die ePA auf den Servern privater IT-Anbieter (in einer „Cloud“) gespeichert wird, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Im Falle der Techniker Krankenkasse und der Barmer werden die elektronischen Patientenakten auf Servern des Unternehmens IBM gespeichert. Die Telematikinfrastruktur genannte digitale Infrastruktur des Gesundheitssystems wird über die Server der Bertelsmann-Tochter Arvato betrieben. Anfällig für Datenpannen Entgegen der Beteuerungen des Gesundheitsministeriums und der IT-Partner, dass die digitale Infrastruktur sicher sei, sind bereits zahlreiche Datenpannen aufgetreten. So wurde bekannt, dass seit der vor kurzem erfolgten Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ca. 116.000 Datensätze durch einen Software-Fehler statt an die Krankenkassen an eine einzelne Arztpraxis versendet worden seien. In Finnland wurden Psychotherapie-Daten bei einem Cyberangriff gehackt und Patienten teilweise von den Cyber-Kriminellen zu Bitcoin-Zahlungen erpresst. In Australien seien die Gesundheitsdaten von 9,7 Millionen Versicherten einer Krankenversicherung von Hackern im Darknet veröffentlicht worden. Bereits dieses Jahr sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten inklusive der Diagnosen, Medikation und Dauer der Behandlung ihrer Versicherten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übertragen. Dabei ist kein Widerspruchsrecht von Versicherten vorgesehen. Behandlungsdaten zu Forschungszwecken Gemäß dem Gesetzentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen demnächst auch die Behandlungsdaten in den elektronischen Patientenakten über eine noch zu schaffende „Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten“ Universitäten und Unternehmen zur Auswertung für Forschungszwecke zugänglich gemacht werden können. Auch hierfür wird eine Regelung diskutiert, die die pseudonymisierte Datenweitergabe grundsätzlich erlauben würde, solange der Versicherte dem nicht aktiv widerspricht. Im Gegensatz zur Anonymisierung von Daten gilt die Pseudonymisierung jedoch unter Datenschutzaspekten als unsicherer, da durch enthaltene Angaben wie Geburtsjahr, Geschlecht und Postleitzahl des Patienten die Person aus den Pseudonymen in vielen Fällen rekonstruiert werden könnte. Weitergabe sensibler Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung? Man kann argumentieren, dass das Bundesgesundheitsministerium für das Ziel, möglichst große Gesundheitsdatenbanken zur Auswertung durch öffentliche und kommerzielle Forschung aufzubauen, durch die geplanten Opt-Out-Regelungen auf unmündige Bürger setzt, die sich nicht über Risiken der digitalen Übermittlung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten informieren oder aus Bequemlichkeit der zentralisierten Datenspeicherung in der Cloud nicht aktiv widersprechen werden. Gleichzeitig betont die Politik, dass durch die geplante Opt-Out-Regelung jeder Versicherte die Möglichkeit behalte, der Übermittlung seiner Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten in eine elektronische Patientenakte zu widersprechen. Um die bisherigen Prinzipien der ärztlichen Schweigepflicht zu bewahren, wäre es wichtig, dass die Weitergabe sensibler Behandlungsdaten durch Ärzte und Psychotherapeuten wie bisher nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Patienten erlaubt bleibt. Wenn jedoch die Opt-Out-Regelungen politisch durchgesetzt werden sollten, bleibt Patienten die Möglichkeit, sich als mündige Bürger über Chancen und Risiken der geplanten Übermittlung ihrer Gesundheitsdaten in zentrale Datenbanken zu informieren und zu entscheiden, ob sie der Verwendung ihrer Daten widersprechen möchten oder nicht. *Der Autor arbeitet als Psychologischer Psychotherapeut mit tiefenpsychologisch-fundierter Fachrichtung in eigener Praxis. Der Beitrag erschien zuerst in der Berliner Zeitung unter dem Titel: "Medizin vs. Digitalisierung: Welche Gefahren birgt die elektronische Pateientenakte?" Dieser Beitrag unterliegt der Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0). Er darf für nicht kommerzielle Zwecke unter Nennung des Autors und der Berliner Zeitung und unter Ausschluss jeglicher Bearbeitung von der Allgemeinheit frei weiterverwendet werden. * * * Nachtrag vom 11.11.2024: Widerspruch gegen die ePa - Widerspruchsgenerator für ePa insgesamt oder nur Auswertung der Abrechungsdaten - Widerspruch Musterschreiben der IG Med zum Download NB: Fallstricke beim Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte für Minderjährige   Nachtrag vom 06.02.2024: Der Bundesrat billigte zwei Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums zur umfassenderen Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA).  Nachtrag vom 03.07.2024: - "Österreich macht es vor: Erst die ePA, nun der eImpfpass … und bald chinesische Zustände?" Nachtrag vom 28.12.2024: "CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger" "Während die Sicherheitsforscher des CCC in der ePA wühlten, wurde am Fraunhofer-Institut das Sicherheitskonzept von einer KI gelesen und mit geringen Mängeln für 'sicher' befunden. Ein Vorgehen, das nur Stirnrunzeln hervorrufen kann. Die freudige Feststellung der Gematik: 'Gutachten bestätigt: ePA für alle ist sicher' kann nun getrost endgültig als halluzinierte Fehldiagnose betrachtet werden."   Read the full article
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black-mosquito · 3 years ago
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Am 28.09. ist der ›International Safe Abortion Day‹ – ein Aktionstag für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Auch in Flensburg gibt es beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen leider einen reaktionären Backlash – ab 2023 sollen die beiden hiesigen Krankenhäuser unter kirchlicher Leitung fusionieren und ab dann keine Abbrüche mehr durchführen.
Die Feministische Aktion Flensburg ruft daher zur Meuterei auf – bis zum 28. wird es jeden Tag eine Aktion an der Hafenspitze geben und am 28. dann einen großen Aktionstag (bei dem auch wir einen kleinen Soli-Stand machen werden).
Hier der Aufruf aus Flensburg: https://femaktionflensburg.noblogs.org/post/2021/09/14/zeit-fuer-meuterei-aktionstage-fuer-sichere-schwangerschaftsabbrueche-in-flensburg/
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findosmo · 4 years ago
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Ni una más, ni una menos 2021 // Posterdesign 8th of march  "Ni una Más Ni una menos" ist spanisch und bedeutet übersetzt "Not one* more Not one* less" (engl.) bzw. "Keine*mehr, Keine* weniger" (deutsch). Dieser Ausspruch stammt ursprünglich von einer durch mutige Selbstorganisation entstandenen Bewegung von Frauen+ im Juni 2015 in Argentinien, von wo aus sie sich über den gesamten lateinamerikanischen Kontinent ausbreitete und richtet sich gegen Femizide, sexualisierte Gewalt, eine hohe Müttersterblichkeitsrate, das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und eine strukturelle, staatliche Gewalt gegen Frauen+ insbesondere in Lateinamerika und im Karibikraum. 2019 lag die Zahl der Femizide in Lateinamerika und der Karibik bei 3.800. Von den 25 Ländern mit den höchsten Femizidraten weltweit befinden sich 14 in Lateinamerika und der Karibik. In Argentinien versagt der Staat unter Präsident Alberto Fernández bei der Verhinderung von Feminiziden und geschlechterspezifischer Gewalt völlig: Laut der Nichtregierungsorganisation Observatorio contra la violencia patriarcal Lucía Pérez sind allein im Januar und Februar 2021 59 Frauen und Queers in Argentinien ermordet worden (*). Die Bewegung "Ni una más" lehnt ursprünglich an den Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen+ und Mädchen+ am 25. November an, der seine Anfänge in der Dominikanischen Republik nach dem Mord an den Schwestern Mirabal durch Anordnung der Militärdiktatur von Trujill hat. Erst seit 1999 wurde dieser Tag und damit der Kampf gegen Gewalt an Frauen+ und Mädchen+ durch die Vereinten Nationen aufgegriffen und weltweit institutionalisiert. Die Bewegung "Ni una más" setzt weltweit Impulse. Sie inspiriert auch weiße Feministinnen, Schwestern und Queers und ihre* selbstorganisierten Bewegungen und Bündnisse. Die zum Teil prekären Lebensbedingungen, Armut, eine unzureichende oder problematische gesundheitliche Versorgung, mangelnde Infrastruktur und soziale Absicherung, sowie der sich durch alle Bereiche des öffentlichen Lebens und Institutionen ziehende strukturelle Rassismus in Argentinien und vieler weiterer Länder Lateinamerikas erschweren feministische Kämpfe und die Selbstorganisation feministischer Bewegungen vor Ort sehr. Ich bewundere diesen unendlich großen Mut, das Durchhaltevermögen und die enorme Willenskraft, die es erfordert, um als Frau, Mädchen oder queere Person in Lateinamerika tagtäglich weiter zu kämpfen und nicht aufzugeben! Ich möchte mit diesem Plakatentwurf einerseits auf die andauernden Femizide verbunden mit massiver struktureller, staatlicher Gewalt gegen Frauen+  insbesondere in Lateinamerika und im Karibikraum, andererseits auf die vielfältigen feministischen Kämpfe in Argentinien und ganz Lateinamerika und im Karibikraum hinweisen und mich mit ihnen und derart Mut, Stärke und Ausdauer, die es dort unter erschwerten Bedingungen tagtäglich zum Überleben und Weiterkämpfen erfordert, solidarisieren und weiße Frauen+ ebenfalls zur Solidarität aufrufen, mit dem Bewusstsein, dass wir gemeinsame oder ähnliche feministische Forderungen aussprechen dürfen, aber niemals vergessen sollten, dass diese von hier in Deutschland lebenden Frauen+ unter einer weiß-westlichen Perspektive formuliert sind und bei einer Verwendung von Wort, Parolen, Sprache und Bildern von Latinx-, Indigen- und/oder Schwarz-Feministischen Kämpfen IMMER auf ihre Anlässe, Ursprünge, Hintergründe bzw. deren Kontext verwiesen bzw. erinnert werden MUSS. Andernfalls bleibt es - auch im gemeinsamen Kampf gegen das Patriarchat- kulturelle Vereinnahmung. Danke auch ans Colectivo Latinx für ihre Aktion “Descolonización del Feminismo Bremen y Hamburgo”/ “DECOLONIZE FEMINISM” vom 11.11.2020 sowie Matapacos Bremen: Accíon Solidaria fürs Teilen.
Danke an feministas_LE Leipzig für die Online-Ausstellung zum 08.März 2021 “Exhibition 8M”: https://feministas.noblogs.org/exhibition-8m/
Mehr Infos: https://www.facebook.com/104043247735802/posts/212647626875363/?_rdc=2&_rdr
(* Quelle: Das Patriarchat tötet weiter - Lateinamerika Nachrichten, Nr. 561 - März 2021 abrufbar unter: DAS PATRIARCHAT TÖTET WEITER - Lateinamerika Nachrichten (lateinamerika-nachrichten.de)
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unscharf-an-den-raendern · 6 years ago
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Wie das Transsexuellengesetz reformiert werden soll
Ich hätte zwar nicht gedacht, dass ich diesen Tag jemals erleben würde, aber die Bundesregierung hat überraschend einen Gesetzentwurf zur TSG-Reform vorgelegt. Verschiedene Fachverbände haben nur zwei Tage Zeit, um eine Stellungname dazu einzureichen.
Das Gesetz soll am 1. Mai 2020 in Kraft treten. Das Transsexuellengesetz wird aufgehoben und durch ein neues Gesetz ersetz.
Zuerst eine schlechte Nachricht: Das Verfahren wird weiterhin gerichtlich geführt. Immerhin habe ich das Glück, dass das Amtsgericht in meiner Stadt ist.
Das Verfahren wird jedoch um einiges billiger. Bei einem Verfahrenswert bis 500€ müsste man nur 35€ bezahlen.
Und nun die gute: Man braucht keine zwei Gutachten mehr. Stattdessen braucht man eine Beratung und lässt sich eine Bescheinigung ausstellen, wie es jetzt auch schon bei Schwangerschaftsabbrüchen geregelt ist. Der/die Berater/in muss jedoch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angerkannt sein. Die Bescheinigung wird dann einfach dem Antrag beigefügt.
Der/die Berater/in muss nicht Teil einer Beratungsstelle sein, braucht aber eine ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Berufsqualifikation und Erfahrung mit Trans-Menschen.
Aus irgendeinem Grund soll das Gericht den Ehegatten der betroffenen Person anhören, obwohl das bisher nicht der Fall war. Wer hat sich den Scheiß ausgedacht? Hoffentlich wird das noch gestrichen.
Nach drei Jahren kann man einen erneuten Antrag stellen, falls man seinen Namen und/oder Personenstand erneut ändern lassen will.
Man kann jetzt nicht nur den Geschlechtseintrag wechseln, sondern auch komplett streichen lassen, was besonders für non-binary Menschen von Vorteil ist.
Auch bei minderjährigen Kindern under 14 Jahren kann nun der Personenstand geändert werden. Dafür braucht man jedoch die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, übernimmt das Familiengericht diese Rolle (d.h. Trans-Kinder können auch ihren Personenstand ändern, wenn ihre Eltern dagegen sind).
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