#Schutzanspruch
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Kein Anspruch auf Bewahrung einer schönen Aussicht!
1. Es gibt grundsätzlich keinen allgemeinen und über das Rücksichtnahmegebot hinausgehenden Schutzanspruch des Nachbarn, dass er die Zulassung eines im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähigen Vorhabens abwehren kann. 2. Im sog. unbeplanten Innenbereich ist in einem Nachbarstreitverfahren unerheblich, ob sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach den in § 34…
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#2 A 526/23#Beschluss#Bewahrung#Gebietsgewährleistungsanspruch#Gericht#Grundstücksfläche#OVG Nordrhein-Westfalen#Rücksichtnahmegebot#schöne Aussicht#Schutzanspruch#Vorhaben
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MigratioTrotz Schutzanspruch in EU-Land: Deutschland kümmert sich um Tausende Asylsuchende
JF: Deutsche Behörden müssen sich derzeit um Tausende Asylbewerber kümmern, obwohl diese bereits einen Schutzanspruch in Griechenland erhalten haben. Deutschland kann die Betroffenen jedoch nicht zurückschicken. Dieser Beitrag Migratio Trotz Schutzanspruch in EU-Land: Deutschland kümmert sich um Tausende Asylsuchende wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/S86z7c
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Hohe Abtreibungszahlen
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Hohe Abtreibungszahlen
Die Befürworter von Abtreibung können sich auf eine starke Lobby verlassen. Selbst bei den Christdemokraten: Im rheinland-pfälzischen Landtag wurde der Vorstoß der AfD, ein Informationsgesetz für den Lebensschutz einzuführen, von den übrigen Parteien abgeschmettert.
„Als Vater eines mit vier Jahren verstorbenen, behinderten Kindes kann ich nur sagen, dass es mehr als ein Verbrechen gewesen wäre dieses Kind abzutreiben – es war das glücklichste Kind, das mir je begegnet ist.“ So lautet der Eintrag eines Vaters auf der Internetseite eines österreichischen Vereins, der schwangeren Frauen in schwierigen Lebenssituationen zur Seite steht. „Es gibt Alternativen“ ist das Motto der gleichnamigen Organisation. In der Tat scheint in Österreich etwas in Bewegung geraten zu sein, seitdem Bundeskanzler Sebastian Kurz die Amtsgeschäfte übernommen hat. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ wollen die Abtreibungszahlen mittels einer anonymisierten Statistik genau erfassen, die FPÖ fordert zusätzlich eine gesetzliche Wartefrist von 48 Stunden vor dem Eingriff. Norbert Hofer, FPÖ-Politiker und jetziger Bundesverkehrsminister, erschreckte Österreichs Feministinnen bereits vor zwei Jahren mit dem Satz, daß die Gebärmutter der Ort mit der höchsten Sterbewahrscheinlichkeit in seinem Land sei.
Schaut man nach Deutschland, trifft Hofers Diagnose zu. Nimmt man die höchste Schätzung der Dunkelziffer an Abtreibungen stirbt jedes dritte Kind, bevor es geboren wird. Anders als Österreichs Regierung erntet man jedoch beim Thema Lebensschutz höchstens betretenes Schweigen der Politiker. Wiewohl das Bundesverfassungsgericht in der Rechtssprung zu Abtreibung Würde und Leben der Ungeborenen als unveräußerliches Recht tituliert und die Schwangerenberatungsstellen verpflichtet hat, im Sinne des Lebensschutzes zu beraten, haben sich seit Einführung der Fristenlösung die Gewichte zugunsten einer absoluten Entscheidungsfreiheit der betroffenen Frau verschoben. Es ist ein offenes Geheimnis, daß der größte deutsche Verein Pro Familia dem Lebensschutz in der Einzelberatung nicht die Bedeutung einräumt, die er laut Gesetzgeber einnehmen sollte. Schlimmer noch, Pro Familia verdient an der Tötung von Ungeborenen kräftig mit, denn häufig finden Schwangerenberatung und Abtreibung bei Pro Familia buchstäblich unter einem Dach statt.
So auch in Rheinland-Pfalz. Den rechtswidrigen Zustand, der beim Pro Familia-Trägerverein in Frankfurt am Main schon seit Jahrzehnten von der Politik nicht nur geduldet, sondern sogar noch mit Steuergeld subventioniert wird, wollte die im Landtag vertretene AfD nicht länger mittragen (siehe Interview mit Michael Frisch, AfD www.freiewelt.net/interview/abtreibung-wird-staatlich-subventioniert-interview-mit-michael-frisch-afd-10074306/). Die Partei regte deshalb an, ein sogenanntes Lebensschutzinformationsgesetz einzuführen. Laut dem Gesetzentwurf sollten nur solche Vereine und Initiativen in den Genuß staatlicher Förderung gelangen, die „daran mitwirken, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im Bewusstein der Bürger zu erhalten und zu beleben“. Mit dem Gesetz wollte die AfD erreichen, dem Thema Lebensschutz in der Öffentlichkeit wieder zu mehr Raum zu verhelfen. Die langjährige Praxis, Abtreibungen schnell und unkompliziert auf Krankenkassenkosten durchzuführen, hat dazu geführt, daß die vorgeburtliche Kindstötung nach Meinung vieler Bürger eine beinahe normale ärztliche Dienstleistung darstellt. Das Bewußtsein, daß durch Abtreibung willentlich ein Leben beendet wird, schwindet – und mit ihr die vom Gesetzgeber intendierte Schutzwirkung gegenüber dem ungeborenen Leben durch das Gewissen. Das Lebensschutzinformationsgesetz der AfD sollte dazu beitragen, daß sich durch entsprechende Aufklärungsarbeit – beispielsweise an Schulen – in der Bevölkerung wieder ein Bewusstsein über die Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens herausbildet.
Dieser Gesetzesentwurf, vorgetragen von dem in der Lebensschutzbewegung sehr engagierten Abgeordneten Michael Frisch (AfD), wurde von den übrigen Parteien im rheinland-pfälzischen Landtag abgeschmettert. Wie so oft, wenn die etablierten Parteien einerseits nicht mit dem ungeliebten Neuling im Parlament stimmen wollten, andererseits aber das mediale Verdikt scheuen, gegen das Lebensrecht der Ungeborenen einzutreten, beschränkten sie sich auf formale Kritik. So bemängelte die CDU-Abgeordnete Marlies Kohnle-Gros, daß nicht ersichtlich sei, welche Organisationen und Vereine der Gesetzesantrag genau meine, Helga Lerch, die stellvertretend für SPD, Grüne und FDP sprach, sah dagegen überhaupt keinen Handlungsbedarf der Regierung, da die Abtreibungszahlen ja nicht so hoch seien. Überhaupt, wenn eine Frau Abtreibung wünsche, dann sei dies zu respektieren. „Wir können die Realitäten nicht ändern“. Das Lebensrecht der Ungeborenen hat eben keine Durchfahrt, wenn Parteitaktik im Wege steht.
Ein Gastbeitrag der „Initiative Familien-Schutz“
Nachrichten – FreieWelt.net
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Die Rassisten und Sozialchauvinisten sitzen oben!
Der Kapitalismus geht seinen Gang. Das Kapital akkumulliert sich zunehmend in den Taschen der Reichen. Für die wachsende Zahl der Menschen ganz unten bleibt immer weniger. Die Ausbeutung und Abzocke der "kleinen Leute" wird immer brutaler. Elend und Armut sind in jeder Stadt im imperialistischen Zentrum Deutschland unübersehbar. Die Zahl der Opfer wächst rasant. Logischerweise steigt auch die Kriminalität durch immer mehr gedemütigte ins Abseits Gekickte. Das ist der Preis für das Aufrechterhalten des kapitalistischen Akkumulationsprozesses in der sich verschärfenden Krise zu Gunsten der Herrschenden. Damit das auch so bleibt, legen sich ihr politischer Apparat und ihre Medien immer stärker ins Zeug, die unteren sozialen Schichten gegeneinander aufzubringen.
Das nennt man Klassenkampf von oben.
Wie er funktioniert, wissen wir aus der Geschichte: Nationalismus gepaart mit totaler Entmenschlichung bestimmter sozialer und ethnischer Schichten ganz unten mittels ekelerregender Propaganda. Die neuen Stürmer heißen heute dpa, Springer und Co. Sie schreiben, nein, sie meinen, an den sozialen Verwerfungen seien "arbeitsscheue" Hartzer und Flüchltinge schuld, also die Opfer der kapitalistischen Praxis selbst.
Im nächsten Schritt entmenschlichen sie die Opfer, so als seien diese unwürdiges Vieh. Es gab eine Zeit, in der sah die Masse der Menschen aus gleichen Gründen weg, wenn ihre Nachbarn, Juden, Roma, Kommunisten, von der Gestapo abgeholt wurden. Heute sehen die Lager nicht mehr wie die damaligen KZs aus. Stacheldraht aber umgibt sie noch immer. Menschen werden hineingeworfen, als seien sie Abfall. Nur weg, raus, aus den Augen. Geburtsort, soziale Herkunft und Hautfarbe entscheiden darüber, ob jemand für wert und unwert deklariert wird und eingesperrt werden darf. Ob sie jemanden ersaufen lassen. Ob Menschen ungestraft misshandelt und versklavt werden. Das ganze Gerede von "Kinderschutz" ist die allerletzte Heuchelei.
Wie pervers die fettgefütterten Steigbügelhalter sind, zeigt zum Beispiel der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansagar Heveling. Gegenüber Springers Welt online gab er folgendes zum Besten, des man sich mal durch die Kleinhirnrinde gehen lassen muss:
„Die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland ist rechtlich nicht zwingend. Um einige dieser jungen Leute wieder zurückbringen zu können, ist der Aufbau von Heimen in ihren Herkunftsregionen ein wichtiger Baustein – insbesondere wenn klar ist, dass kein über die Minderjährigkeit hinausgehender Schutzanspruch besteht“, sagte Heveling, der bis zur Wahl den Innenausschuss leitete.
Es geht darum, Lager in Marokko für geflüchtete Minderjährige zu errichten. Dieses seelisch verwahrloste Puddinggesicht erklärt Kinder zu Abschaum, zu Müll, zu Vieh. Es interessiert dieses Pack nicht, wie viele schwer traumatisierte perspektivlose Kinder das von ihnen mit Klauen und Zähnen verteidigte Wirtschaftssystem mit seinen Ressourcen- und sozialen Kriegen innen und außen produziert.
Im Kern geht es darum, die Menschen dazu zu bringen, nach unten zu treten und nach oben zu buckeln. Es herrscht Krieg gegen die Armen, nationenübergreifend, überall. Auch in Deutschland sanktionieren Jobcenter schon 15jährige bis auf Null, wenn sie nicht gehorchen, denn auch Hartz-IV-Bezieher sind in ihren Augen nur Abschaum. Sie mästen die Bonzen und drangsalieren die Mittellosen. Sie hetzen die, die noch ein wenig zu verlieren haben, pausenlos gegen jene, die ganz unten sind. Sie hetzen Einheimische gegen Ausländer, alt gegen jung, Mann gegen Frau. Sie schüren Panik und halten uns in permanenter Angst. Sie scheißen auf Menschen- und Kinderrechte, auf das Leben eines jeden unschuldigen Opfers des Kapitalismus.
Und jeder, der ihnen im Bundestag oder sonstwo die Stange hält, ist mitschuldig. JEDE Partei, die mit den Steigbügelhaltern an einem Topf diniert und nicht dagegen vorgeht, ist mitschuldig.
Aber eins ist gewiss: Was wir heute den Abgehängten und ihren bedauernswerten Kindern antun, wird uns morgen einholen. Die Welt ist enger geworden, kleiner, erreichbarer. Jede unterlassene Hilfeleistung an den Opfern, jede weitere Entmenschlichung von heute wird morgen die Geschichte bestimmen. Sie werden es auch mit all ihren bewaffneten Truppen, mit Prügelcops und Sonderkommandos, mit Mauern und Stacheldraht, mit Knästen und abgeriegelten Elendslagern nicht aufhalten können.
DAS ist Kapitalismus, wie er schon immer war. Die kurze Showeinlage der "sozialen Marktwirtschaft" in Deutschland ist vorbei. Die ökonomischen Verhältnisse haben sie überlebt. Wer noch immer davon träumt, man könne sie mal eben durch ein paar politische Entscheidungen zurückholen, hat keinen Schimmer von Ökonomie. Eine gerechte Welt ohne Elend und Leid, das auf uns lastet wie Blei, wird es ohne Revolution und Vergesellschaftung der gesamten Wirtschaft nicht geben. Wer das Leid und das Elend nicht mehr erträgt, wer nicht will, dass sich Rüstungskonzerne und Agrarmogule an Kriegen dumm und dämlich verdienen, und wer solche seelenlosen Monster wie Heveling da sehen will, wo sie hingehören (im Knast), muss für eine solche Revolution sein, muss sich organisieren. Etwas anderes wird uns kein Stück weiterbringen. Denn um überhaupt noch etwas verteilen zu können, müssen wir es den Besitzenden wegnehmen. Mit Gewalt. Alles andere ist Augenwischerei. https://www.facebook.com/susan.bonath/posts/1571349269601087
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Deutschlandfunk Neuerscheinungen - Zwei lesenswerte Bücher über MonteverdiDeutschlandfunk... hier nun weniger die technische Seite dieses Vorgangs als dessen musikpolitisch-reklamehafte Dimension. Anschaulicher wird bei Heinemann die Rezeptur des neuen Stils, auf den Monteverdi so etwas wie einen Gebrauchsmuster-Schutzanspruch erhob.
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Kein Biergarten im Wohngebiet!
Kein Biergarten im Wohngebiet!
Nordrhein-Westfahlen – 1. Maßstab für die Beurteilung von Gaststättengeräuschen als schädliche Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben der TA Lärm. Ausgenommen sind nur reine Freiluftbereiche, sofern sie nicht bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der angrenzenden Wohngrundstücke heranreichen.
2. Gerade die Besonderheiten menschlicher Lautäußerungen besitzen bei geringen Distanz (hier: 5 bis 10…
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#Baugenehmigung#Biergarten#Eigentümer#Gaststätten#Gebiet#Geräusche#Grundstücke#Nordrhein-Westfahlen#Schutzanspruch#Wohnen#Wohngebiet#Wohngrundstücke
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AfD fordert Lebensschutzinformationsgesetz
JF: Angesichts der Debatte um eine mögliche Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (JF 12/18) hat die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion eine verstärkte staatliche Aufklärung über das Lebensrecht Ungeborener gefordert. Sie begründet dies mit der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten“. http://dlvr.it/QQTl92
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Werben gegen Asyl - Netzwerk Flüchtlingsforschung
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Werben gegen Asyl - Netzwerk Flüchtlingsforschung
Von Nerges Azizi und Dana Schmalz
Unter dem Titel „Rumours about Germany“ informiert das Auswärtige Amt seit Oktober 2017 über die Möglichkeiten, in Deutschland Schutz zu erhalten. Auf Englisch, Französisch und Arabisch finden sich dort „vertrauenswürdige Fakten“ in kurzen Texten, handlich sortiert nach drei Kategorien: „Sicher, dass Sie aufbrechen möchten?“ – „Sie sind schon unterwegs?“ – „Sie müssen zurückkehren?“ Die so organisierten Kurzinformationen sind größtenteils als Fragen formuliert, unterschrieben mit „richtig oder falsch?“ und Antwort erscheinen nach Anklicken. Dieses Format der Ratemöglichkeit entbehrt nicht eines gewissen Zynismus. So können Schutzsuchende beispielsweise tippen: „Werden Sie nach zwei Stunden in einem Schlauchboot gerettet werden?“ Die Antwort des Auswärtigen Amtes: „Nein. Das versprechen Ihnen die Schleuser, aber: Rettungsmissionen könnten nicht dort sein, wo sich Ihr Boot befindet. Selbst wenn sie es sind, sind Ihre Chancen, aufgelesen zu werden, extrem gering – insbesondere wenn Schleuser Ihr Schlauchboot ohne Motor treiben lassen. Die Reise bleibt sehr gefährlich und kostet weiterhin tausende Leben.“
Rechtlich korrekt?
Viele der Fragen beziehen sich auf vage Einschätzungen: Wird Ihr Leben in Deutschland einfach sein? – Nein. Werden die Grenzbeamten Sie finden? – Ja. Werden Sie mit Ihrem Englisch in Deutschland durchkommen? – Nein. Die unterschwellige Botschaft ist klar: Es wird richtig hart für Schutzsuchende. Dafür scheut die Informationskampagne keine Vereinfachungen. Problematisch sind diejenigen Frage-Antwort-Paare, die in ihrer Vereinfachung selbst irreführen: So lautet die Antwort auf die Frage „Werden Sie zwangsweise abgeschoben, wenn Sie illegal kommen?“ – „Ja“. Das ist rechtlich falsch. Die illegale Einreise ist kein Ausweisungsgrund; sie ist nach dem Pönalisierungsverbot des Art. 31 I GFK auch straflos. In der Ausführung der Antwort wird dann zwar die Ablehnung des Asylgesuchs als Ausweisungsgrund genannt – dennoch ist die Beantwortung der Frage in dieser Weise irreführend.
Ebenso falsch bzw. irreführend ist die Erklärung zur Frage, ob sich der Anspruch auf Schutz nach der Staatsangehörigkeit bestimmt: Nein, heißt es da, nur wer verfolgt wurde oder ernsthaften Schaden erlitten hat. Das ist nicht richtig. Relevant ist nicht, was man bereits erlitten hat, sondern die begründete Furcht vor Verfolgung bzw. die Gefahr eines ernsthaften Schadens. Auch hier findet sich in der längeren Ausführung der Verweis auf die GFK und das deutsche Asylrecht – die zusammenfassende Kurzinformation ist aber schlicht nicht korrekt.
Man mag diese Hinweise kleinlich finden. Schließlich ginge es nicht darum, detaillierte Kenntnisse des deutschen Asylrechts zu vermitteln. Doch worum geht es eigentlich? Laut Selbstbeschreibung der Webseite ist der Zweck, dass „potentielle und gegenwärtige Migranten […] sich nicht auf die falschen Informationen und Gerüchte, die Schleuser verbreiten, verlassen müssen“. Das Ziel der Webseite sei nicht abzuhalten, sondern zu informieren. „Die Entscheidung, sich auf die gefährliche Reise nach Europa zu machen, ist eine so wichtige, dass sie sich auf Tatsachen, nicht Gerüchte stützen sollte.“ Dann sind akkurate Informationen über anerkannte Fluchtgründe aber zentral, ebenso wie über die Straflosigkeit der irregulären Einreise. Eine ausgewogene Information würde Migranten und Asylsuchende nicht nur über Gefahren und mögliche Widrigkeiten, sondern auch über ihre Rechte aufklären. Doch solche Fakten kommen in der Aufklärungskampagne des Auswärtigen Amts praktisch nicht vor.
Werben gegen Deutschland – schon in Afghanistan
Die Webseite „Rumours about Germany“ gibt es erst einige Monate, aber die Kampagne reicht länger zurück. Die deutsche Botschaft in Kabul betreibt sie seit 2015; auf ihrer Webseite finden sich die entsprechenden Online-Banner, diesmal Versionen auf Englisch, Dari und Pashtu. Aber nicht nur online findet das Werben gegen Deutschland statt, auch auf großflächigen Postern auf Bussen und in den Straßen, sowie über Video-Clips im Fernsehen und soziale Medien wie Twitter und Facebook. Dahinter steht zunächst die Erzählung, dass es sich nicht lohnt, aufzubrechen. Die Kampagne richte sich gegen die gezielten Falschinformationen der Schleuser, so das Auswärtige Amt. Auch in Pakistan sowie einigen nordafrikanischen und westafrikanischen Staaten wurde die Kampagne 2015 initiiert, wenn auch nicht im gleichen Ausmaß wie in Afghanistan. (Erläuterungen zu den nach Staaten unterschiedenen, gezielten „Informationsmaßnahmen“ finden sich auch hier.) Die Inhalte der afghanischen Kampagne entsprechen überwiegend den obengenannten, mit ein paar besonderen Aspekten. So heißt es auf einem der Banner: „Indem Sie aus Ihrem Heimatland fliehen, bringen Sie sich und Ihre Familie in Gefahr. […]“ Das ist eine erstaunliche Aussage. Es ist die Annahme des internationalen Flüchtlingsrechts, dass Menschen gerade fliehen, weil sie allen Grund haben, sich bereits in Gefahr zu wähnen. Es ist Teil der furchtbarsten Aspekte von Flucht, wenn die Familie des oder der Geflohenen dadurch in zusätzliche Gefahr gerät. Diese Zusammenhänge als Verantwortungslosigkeit des Fliehenden zu rahmen, ist keine Aufklärung, es ist eine Verdrehung.
Diese Erzählung von einer Verantwortung gegenüber dem Heimatland, findet sich ausführlich auch in einer anderen Kampagne, der Webseite AfghanistanNeedsYou. Hierbei handelt es sich um eine private Initiative, die in großem Maße gegen die Emigration und für den Verbleib in Afghanistan wirbt. Eine Dokumentation berichtet über Enttäuschungen und die extrem harten Lebensbedingungen afghanischer Flüchtlinge in Europa. Auf diversen Kanälen – von sozialen Medien über in riesiger Zahl verschickten SMS bis hin zu Graffiti – wird der Spruch „Afghanistan braucht dich“ verbreitet und unterfüttert. Es lohnt, die Kampagne näher zu betrachten. Weder um über ihre Unterstützung von staatlicher Seite zu spekulieren, noch um der Botschaft pauschal zu widersprechen. Sondern um zu verstehen, dass ein solches Narrativ gefährlich werden kann.
Gefährlich wird es, wenn das Motiv der Verantwortung für das „eigene“ Land nutzbar gemacht wird, um internationales oder europäisches Recht zu umgehen. Internationales Recht umfasst das Recht, jedes Land zu verlassen, einschließlich des Landes der eigenen Staatsangehörigkeit. Europäisches Recht umfasst die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in ihrem Geltungsbereich Staaten zum Schutz von Personen verpflichtet, denen bei Abschiebung unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen würde. Das Recht der Europäischen Union umfasst weiter das Recht auf ein individuelles Asylverfahren. Die Freiheit auszureisen und anderswo Schutz zu suchen, ist nicht durch ein Interesse Afghanistans begrenzt, Staatsbürgerinnen im Land zu behalten. Vor allem aber ist sie nicht durch ein Interesse Deutschlands begrenzt, im Gegenzug für militärische und zivile Unterstützung keine Asylsuchenden aus Afghanistan mehr zu empfangen. Doch genau diesen Zusammenhang macht der deutsche Innenminister, Thomas de Maizière, immer wieder stark: Nachdem Deutschland so viel in die Sicherheit und den Wiederaufbau in Afghanistan investiert hat, könne es nicht sein, dass Menschen von dort fliehen. Man könne „erwarten, dass die Afghanen in ihrem Land bleiben.“
Dass man das nicht erwarten kann, zeigen die Anerkennungsquoten von afghanischen Asylsuchenden in Deutschland. Selbst nachdem die Entscheidungspraxis in 2016 merklich repressiver geworden ist, erhalten rund 45% afghanischer Asylsuchender im Jahr 2017 Schutz. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Versuch, Personen von der Reise und Antragsstellung abzuhalten, zur Hälfte auf solche zielt, welche das Recht als schutzbedürftig einstuft. Dass das hingenommen wird, spiegelt die Perspektive, nach welcher selbst ein rechtlich einwandfreier Schutzanspruch in Deutschland einen verzichtbaren Luxus darstellt. Nicht anders lassen sich große Teile der Kampagne „Rumours about Germany“ verstehen, nicht anders die immer höheren Anreize, schon vor Abschluss des Asylverfahrens freiwillig auszureisen (vgl. dazu auch hier).
Asylanspruch als verzichtbarer Luxus?
Die Darstellung, dass der rechtliche Anspruch auf Schutz in Deutschland ein verzichtbarer Luxus ist, verbindet sich mit einem weiteren Motiv, das sich durch die Webseite zieht: Entwicklungshilfe vor Ort statt Schutz in Deutschland. Es finden sich Verweise auf Hilfsprojekte in Somalia und im Sudan, auf gezielte Unterstützung von Flüchtlingen im Nahen Osten und die Bemühung, dort Arbeitschancen zu schaffen, auf eine zurückkehrende Stabilität im Irak. Ist mehr Hilfe in Herkunftsregionen wirklich die Vision der Zukunft? Es war die Parole der vergangenen Jahrzehnte, wobei die Hilfe immer dann besonders großzügig floss, wenn andernfalls eine Migration weiter nach Europa „drohte“, „to stem the exodus“.
Schon jetzt konzentrieren sich Flüchtlinge zu großen Teilen in wenigen Staaten meist in der Nähe ihrer Herkunftsländer im Globalen Süden. Bei den Verhandlungen zu einem Global Compact on Refugees steht das Thema der Verantwortungsteilung im Zentrum, und damit die Forderung an wohlhabende Staaten des Globalen Nordens, nicht weniger Personen aufzunehmen, sondern mehr. Natürlich ist das nicht die Aufgabe Deutschlands allein, natürlich war die Zahl der in 2015 und 2016 aufgenommenen Flüchtlinge hoch. Aber bevor man sich zurücklehnt und Webseiten, die letztlich nicht der Information, sondern der Abwehr dienen, erstellt, muss man überlegen, auf wessen Rücken dieser Kampf geführt wird. Auf dem Rücken vieler, die von der Wahrnehmung ihrer in der Genfer Flüchtlingskonvention niedergelegten Rechte abgehalten werden sollen.
Die Zitate in dem Beitrag wurden von den AutorInnen aus dem Englischen übersetzt.
Anmerkung, 23. Januar 2018: In Reaktion auf den Blogbeitrag wurden vom Auswärtigen Amt die zwei Stellen korrigiert, auf denen unter dem Absatz “Rechtlich korrekt?” hingewiesen wird. Die Autorinnen begrüßen diese Änderungen.
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