#Rolf Geffken
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mycstilleblog · 4 months ago
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Nur die richtige Meinung ist frei. Von Danghong Zhang - Rezension
Das erste Mal, dass ich etwas über die am 1. Oktober 1949 gegründete Volksrepublik China erfahren habe, kann in der vierten oder fünften Klasse zu DDR-Zeiten in meiner Polytechnischen Oberschule gewesen sein. Und zwar in einer Geographiestunde. Die VR China war damals sehr arm. Ein Entwicklungsland. Nicht bewusst war uns Schülern damals, dass China ein Land mit tausenden von Jahren Geschichte und…
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fondsinformation · 2 months ago
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Auch Professoren droht eine Entlassung als "Störenfried" aus dem Arbeits- oder Beamtenverhältnis - nicht erst seit der "Corona-Pandemie". Entlassung wegen Störung des "Betriebsfriedens" Der Begriff "Störenfried" soll laut Etymologischem Wörterbuch im 16. Jahrhundert in der deutschen Sprache aufgetaucht sein. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 74 (2) haben "Arbeitgeber und Betriebsrat"  Störungen des Betriebsfriedens zu unterlassen: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden." Sie haben aber auch gem. § 75 (1) sicherzustellen, dass die im "Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt." Ähnliche Vorschriften gelten auch laut Bundespersonalvertretungsgesetz. Vor allem im Bereich der Wissenschaft und Forschung haben die dort Tätigen laut Grundgesetz (GG) Art. 5 (3) nicht nur das allgemeine Recht auf Meinungsfreiheit. Vielmehr ist die Freiheit in Wissenschaft und Forschung ausdrücklich grundgesetzlich festgeschrieben. Wer als "Störenfried" den Betriebsfrieden stört, müsste mit Disziplinarmaßnahmen wie einer Abmahnung, oder im Extremfall auch mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Kaum jemand wird sich bewusst sein, dass derartige Regelungen "Spuren des Faschismus im (west-)deutschen Arbeitsrecht" (Rolf Geffken) sind. (Siehe auch: Manuela Ascher: "Die Anwendung nationalsozialistischen Arbeitsrechts in der amerikanischen Besatzungszone") Professoren als "Störenfriede" Der Versicherungsmathematiker Matthias Reitzner erkannte in seinen Forschungsarbeiten zur Übersterblichkeit im Zusammenhang mit "Corona", die er zusammen mit Christof Kuhbandner durchführte: Es gab wohl einen hohen politischen Druck auf das Statistische Bundesamt, damit dies die Übersterblichkeiten plötzlich anders berechnete, weil das Ergebnis nicht mit dem übereinstimmte, das man von politischer Seite hören wollte. Zu seinen Forschungsergebnissen erklärte er in einem Interview mit MULTIPOLAR sehr optimistisch: "Es will nur sonst keiner wissen, also schweigt man. Man gefährdet auch seinen Job, wenn man nicht schweigt. Da fühle ich mich natürlich als Universitätsprofessor mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre viel sicherer. Alles, was ich aufgrund meiner Forschung begründen kann, kann ich sagen. Es ist sehr schwierig, mir deswegen zu kündigen." Es scheint, als gäbe es (nicht nur?) bei Reitzner noch immer Illusionen über die Freiheit der Wissenschaft. Weiß er nicht, dass auch Professoren keine geschützten Wesen sind und gerade im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der offiziellen Darstellung zu "Corona" bzw. "Corona-Maßnahmen" geschasst wurden? "Die Gedanken sind frei"? - Immer weniger auch in Wissenschaft und Forschung! Genießen Professoren die Freiheit der Wissenschaft? Im November 2024 erschien das Buch "Wer stört, muss weg!" von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel im Westend Verlag und ist im Handel verfügbar. Heike Egner und Anke Uhlenwinkel legen in ihrem Buch aufgrund eigner Erfahrungen und aus Gesprächen mit anderen Betroffenen dar, wie die Entlassungen von Professoren deutlich zugenommen haben. Dafür untersuchten sie die zunehmende Entlassung oder Degradierung von Professorinnen und Professoren an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit etwa 2018*. Ihre Studie basiert auf einer empirischen Analyse von 60 Fällen in diesen Ländern. Die Autorinnen zeigen, dass bestimmte Personengruppen besonders betroffen sind. Sie kritisieren, dass Hochschulleitungen oft mit abenteuerlichen Begründungen verdiente Professoren entlassen und dabei rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft setzen. Ungeprüfte Vorwürfe können für eine Entlassung ausreichen. Sich dagegen erfolgreich juristisch zu wehren, ist bisher keinem der Betroffenen gelungen. Das Buch beleuchtet die Strukturen hinter den Entlassungen und argumentiert, dass es sich um ein politisches Thema handelt, nicht um Einzelfälle. Bei einem informellen Treffen beim Westend Verlag stellten zahlreiche Teilnehmer fest: "Am Ende der Veranstaltung war der Vorstellung von Einzelfällen der Gewissheit gewichen, dass es aufgrund der Ähnlichkeit der so unterschiedlichen Fälle eindeutig sei, dass es sich um ein politisches Thema handelt." Die Autorinnen berichten auch von überraschenden Reaktionen beim Versuch, ihre Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Fachpublikationen zu veröffentlichen. Im Rahmen der Buchveröffentlichung organisierten sie ein informelles Treffen für Betroffene, um Erfahrungen auszutauschen und die Anonymität teilweise aufzuheben. Weiterführende Beiträge: - Heike Egner - Wer stört, muss weg – oder: Die Geschichte hinter der Geschichte - Gabriele Gysi: Der Fall Ulrike Guérot: Versuche einer öffentlichen Hinrichtung * Nachtrag vom 24.11.2024 Die Entlassung von Professoren hst in Deutschland eine unrühmliche Tradition. Man denke nur an: - die Göttinger Sieben im Jahr 1837, - das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Jahr 1933 und dessen Folgen, - den "Radikalenerlass" von 1972, - die "Evaluation" im "Beitrittsgebiet" nach 1990.
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abfindunginfo · 1 year ago
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Wie demokratisch ist das deutsche Arbeitsrecht?
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Arbeitsrecht in Deutschland gilt vielen als Ausdruck der Demokratie. Doch es hat ganz andere, als demokratische Wurzeln. Faschismus im Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken (1949 - 2023) war Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Sitz in Hamburg. In diesem Beitrag erläutert er die Quellen des bundesdeutschen Arbeitsrechts. Wer diese kennt, kann möglicherweise besser die Probleme einordnen, mit denen er in seinem Arbeitsverhältnis oder als Betriebsrat konfrontiert wird. Insbesondere geht es um "Treuepflicht", Verbot politischer Betätigung im Betrieb, "Betriebsgemeinschaft", vertrauensvolle "Zusammenarbeit", Friedenspflicht, oder das in den "Arbeitnehmer" gesetzte "Vertrauen" bei sog. Verdachtskündigungen: "Die Spuren faschistischer Ideologie sind allgegenwärtig." "Umgang mit dem Arbeitsrecht" Im Jahr 1979 veröffentlichte Rolf Geffken das Buch "Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht". 40 Jahre später brachte er nun eine völllig veränderte Neuauflage heraus. Darin erläutert er auch, wie das Arbeitsrecht in dieser Zeit zum Nachteil der lohnabhängig Beschäftigten verändert wurde. So wurde zunächst das Kündigungsschutzgesetz aufgeweicht. Heute hoffen viele, dass ihnen im Fall einer Entlassung zumindest eine Abfindung zusteht. Einen echten Kündigungsschutz gibt es noch noch für einen Teil der Angestellten im Fall einer "sozial ungerechtfertigten Kündigung". Beispiel Arbeitszeitgesetz: Mit der sogenannten "Flexibilisierung" wurde der  Vergütungsanspruch gem. § 615 BGB derjenigen, die ihre Arbeitskraft verkaufen", stark eingeschränkt. Mit befristeten Arbeitsverhältnissen, mit Teilzeitbeschäftigung, geringfügiger Beschäftigung und anderen Regelungen sehen sich immer mehr Menschen damit konfrontiert, dass sie von ihrer Arbeit nicht mehr leben. Leider haben vielfach die Gewerkschaften diesen Abbau der Arbeitsrechten nicht nur nicht abgewehrt, sondern gar begünstigt. 3924621195:rightLeser des Buches erhalten zahlreiche alternative Anregungen zu anderen arbeitsrechtlichen Ratgebern, vor allem Materialien, die üblicherweise in Arbeitsrechts- und Betriebsratsschulungen verwendet werden. Der Autor verdeutlicht darüber hinaus, dass es in arbeitsrechtlichen Streitfällen zunächst zwar um individualrechtliche Beziehungen geht. Von Jahr zu Jahr folgt der "Gesetzgeber" jedoch immer stärker neoliberalen Kräften, das Arbeitsrecht zum Nachteil der der lohnabhängig Beschäftigten umzubauen. Hilfe finden die Leser auch für Einzelfälle im Arbeitsrecht in dem 400 Seiten umfassenden Buch und zahlreichen Bebilderungen und Skizzen. Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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schattenblick · 3 years ago
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Tagesaktuell vom 5. Oktober 2021
http://www.schattenblick.de/infopool/infopool.html
HERRSCHAFT/1915: Der verderbliche Marsch ... (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/politik/kommen/herr1915.html
INTERVIEW/476: Sozialer Kampf statt Klassenkampf ...    Raina Zimmering im Gespräch (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prin0476.html
KOMMENTAR/284:  Sportidentität und Zwangsverschworenheit ... (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/sport/meinung/spmek284.html
REZENSION/012: Jürgen Brustkern, Norbert Wallet - 100 Jahre Schachturniere in Hastings (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/schach/schach/srez0012.html
REZENSION/749: Rolf Geffken - Mein China (Sinologie) (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/buch/sachbuch/busar749.html
REZENSION/750: Jared Diamond - Kollaps. Warum Gesellschaften überleben oder untergehen (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/buch/sachbuch/busar750.html
WISSENSDURST/058: Plastik - ohne Fleiß kein Preis ... (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/kind/natur/knwd0058.html
SCHACH-SPHINX/07327: Zum Zwecke der Spaltung (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/schach/schach/sph07327.html
SCHACH-SPHINX/07328: Verdacht auf Absprache (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/schach/schach/sph07328.html
WETTER/9033: Und morgen, den 5. Oktober 2021 (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/dienste/wetter/wett9033.html
COMIC STRIP/0173: Hartze - Wahljahr ... (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/unterhlt/comic/uccm0173.html
COMIC STRIP/0174: Magus Rolf - Da staunt der Magier und der Rolf wundert sich ... (SB) http://www.schattenblick.de/infopool/unterhlt/comic/uccm0174.html
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creativepersonalitypro · 4 years ago
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Das Home-Office - Dr. Rolf Geffken zu Gefahren und Möglichkeiten dieser Arbeitsweise
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Allerhöchste Zeit für die "Popularisierung"
Allerhöchste Zeit für die “Popularisierung”
der Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit. Die Justiz hilft n i c h t dabei ! http://www.labournet.de/…/vw-hat-immer-recht-arbeitsgerich…/
“VW hat immer Recht”? Arbeitsgerichte in der Kritik – Anwalt übt scharfe Kritik an der Rechtsprechung zu Scheinwerkverträgen in der Automobilindustrie – „Die Anstalt“ als letzte Instanz? “Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur…
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mycstilleblog · 2 years ago
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Nachruf auf Dr. Rolf Geffken. Der Jurist, Autor, Verleger, Dozent, Schifffahrtsexperte und China-Kenner ist am 26. April 2023 friedlich eingeschlafen
Je älter unsereiner wird, desto näher kommen die Einschläge. Hatte man das vielleicht in jüngeren Jahren eher achselzuckend hingenommen, wenn ältere Menschen davon sprachen. Nun über Sechzig geworden, merkt man, wie sehr das stimmt und spürt wie schmerzlich das ist. In letzter Zeit sind einige Menschen gestorben, die ich sehr schätzte. Die meisten dieser Menschen habe ich freilich nie…
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fondsinformation · 2 months ago
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Auch Professoren droht eine Entlassung als "Störenfried" aus dem Arbeits- oder Beamtenverhältnis - nicht erst seit der "Corona-Pandemie". Entlassung wegen Störung des "Betriebsfriedens" Der Begriff "Störenfried" soll laut Etymologischem Wörterbuch im 16. Jahrhundert in der deutschen Sprache aufgetaucht sein. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 74 (2) haben "Arbeitgeber und Betriebsrat"  Störungen des Betriebsfriedens zu unterlassen: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden." Sie haben aber auch gem. § 75 (1) sicherzustellen, dass die im "Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt." Ähnliche Vorschriften gelten auch laut Bundespersonalvertretungsgesetz. Vor allem im Bereich der Wissenschaft und Forschung haben die dort Tätigen laut Grundgesetz (GG) Art. 5 (3) nicht nur das allgemeine Recht auf Meinungsfreiheit. Vielmehr ist die Freiheit in Wissenschaft und Forschung ausdrücklich grundgesetzlich festgeschrieben. Wer als "Störenfried" den Betriebsfrieden stört, müsste mit Disziplinarmaßnahmen wie einer Abmahnung, oder im Extremfall auch mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Kaum jemand wird sich bewusst sein, dass derartige Regelungen "Spuren des Faschismus im (west-)deutschen Arbeitsrecht" (Rolf Geffken) sind. (Siehe auch: Manuela Ascher: "Die Anwendung nationalsozialistischen Arbeitsrechts in der amerikanischen Besatzungszone") Professoren als "Störenfriede" Der Versicherungsmathematiker Matthias Reitzner erkannte in seinen Forschungsarbeiten zur Übersterblichkeit im Zusammenhang mit "Corona", die er zusammen mit Christof Kuhbandner durchführte: Es gab wohl einen hohen politischen Druck auf das Statistische Bundesamt, damit dies die Übersterblichkeiten plötzlich anders berechnete, weil das Ergebnis nicht mit dem übereinstimmte, das man von politischer Seite hören wollte. Zu seinen Forschungsergebnissen erklärte er in einem Interview mit MULTIPOLAR sehr optimistisch: "Es will nur sonst keiner wissen, also schweigt man. Man gefährdet auch seinen Job, wenn man nicht schweigt. Da fühle ich mich natürlich als Universitätsprofessor mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre viel sicherer. Alles, was ich aufgrund meiner Forschung begründen kann, kann ich sagen. Es ist sehr schwierig, mir deswegen zu kündigen." Es scheint, als gäbe es (nicht nur?) bei Reitzner noch immer Illusionen über die Freiheit der Wissenschaft. Weiß er nicht, dass auch Professoren keine geschützten Wesen sind und gerade im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der offiziellen Darstellung zu "Corona" bzw. "Corona-Maßnahmen" geschasst wurden? "Die Gedanken sind frei"? - Immer weniger auch in Wissenschaft und Forschung! Genießen Professoren die Freiheit der Wissenschaft? Im November 2024 erschien das Buch "Wer stört, muss weg!" von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel im Westend Verlag und ist im Handel verfügbar. Heike Egner und Anke Uhlenwinkel legen in ihrem Buch aufgrund eigner Erfahrungen und aus Gesprächen mit anderen Betroffenen dar, wie die Entlassungen von Professoren deutlich zugenommen haben. Dafür untersuchten sie die zunehmende Entlassung oder Degradierung von Professorinnen und Professoren an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit etwa 2018. Ihre Studie basiert auf einer empirischen Analyse von 60 Fällen in diesen Ländern. Die Autorinnen zeigen, dass bestimmte Personengruppen besonders betroffen sind. Sie kritisieren, dass Hochschulleitungen oft mit abenteuerlichen Begründungen verdiente Professoren entlassen und dabei rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft setzen. Ungeprüfte Vorwürfe können für eine Entlassung ausreichen. Sich dagegen erfolgreich juristisch zu wehren, ist bisher keinem der Betroffenen gelungen. Das Buch beleuchtet die Strukturen hinter den Entlassungen und argumentiert, dass es sich um ein politisches Thema handelt, nicht um Einzelfälle. Bei einem informellen Treffen beim Westend Verlag stellten zahlreiche Teilnehmer fest: "Am Ende der Veranstaltung war der Vorstellung von Einzelfällen der Gewissheit gewichen, dass es aufgrund der Ähnlichkeit der so unterschiedlichen Fälle eindeutig sei, dass es sich um ein politisches Thema handelt." Die Autorinnen berichten auch von überraschenden Reaktionen beim Versuch, ihre Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Fachpublikationen zu veröffentlichen. Im Rahmen der Buchveröffentlichung organisierten sie ein informelles Treffen für Betroffene, um Erfahrungen auszutauschen und die Anonymität teilweise aufzuheben. Weiterführende Beiträge: - Heike Egner - Wer stört, muss weg – oder: Die Geschichte hinter der Geschichte - Gabriele Gysi: Der Fall Ulrike Guérot: Versuche einer öffentlichen Hinrichtung
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fondsinformation · 6 months ago
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Abfindungsvertrag - Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit
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Wie Sie einen Abfindungsvertrag oder Aufhebungsvertrag erwirken und zugleich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden können. Ein Abfindungsvertrag (oder Aufhebungsvertrag) ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ohne eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglich! Hintergrund: Um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen, schlossen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag. Darin wurde eine Abfindung von 10.000 Euro vereinbart. Die Agentur für Arbeit lehnte später die Zahlung von Arbeitslosengeld an den Arbeitnehmer für die Dauer von 12 Wochen ab, weil er seine Arbeitslosigkeit mit Abschluss des Aufhebungsvertrags "selbst verursacht" habe. Der Mitarbeiter klagte gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass die Sperrfrist nicht verhängt werden durfte. Die Sperrfrist sei dazu gedacht, die Beitragszahler vor denjenigen Arbeitslosen zu schützen, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Im konkreten Fall wollte sich der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags vor einer gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung schützen, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht hätte wehren können. Darin haben die Richter einen wichtigen Grund gesehen, an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006, Az.: B 11a AL 47/05 R) Quelle: VNR-Newsletter vom 12.03.2007; vgl. Muster Ergänzung: Ein wich­ti­ger Grund für den Ab­schluss ei­nes Auf­he­bungs­ver­trags oder für eine Eigenkündigung ohne Sperrzeit liegt gemäß Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur zu § 159 SGB III - Aufhebungsvertrag bei drohender Arbeitgeberkündigung (159.1.2.1.1) vor, "wenn - eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist, - die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche oder personenbezogene (nicht aber verhaltensbedingte) Gründe gestützt würde, - die Arbeitgeberkündigung zu demselben Zeitpunkt, zu dem das Beschäftigungsverhältnis geendet hat, oder früher wirksam geworden wäre; bei einer einvernehmlichen Freistellung ist das Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend, wenn bis dahin Arbeitsentgelt gezahlt wird, - im Falle der Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfrist eingehalten würde, - der Arbeitnehmer nicht unkündbar war, und 1. eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wird (in Anlehnung an § 1a KSchG). In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die drohende Arbeitgeberkündigung rechtmäßig ist, oder die Voraussetzungen der Spiegelstriche 1 – 5 erfüllt sind und 2. der Arbeitslose a) objektive Nachteile aus einer arbeitgeberseitigen Kündigung für sein berufliches Fortkommen vermieden hat; oder b) sonstige Gründe darlegt, aus denen er objektiv Nachteile aus einer arbeitgeberseitigen Kündigung befürchten musste. Solche Gründe können Vergünstigungen sein, auf die im Falle der Kündigung kein Anspruch bestanden hätte. Solche Vergünstigungen sind z. B. Abfindungen, die höher sind als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr und auf die ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages kein Anspruch bestanden hätte (z. B. eine um 10 % höhere Abfindung als bei einer Arbeitgeberkündigung). In den Fallgestaltungen nach den Nrn. 2a) und 2b) kommt es darauf an, dass die drohende Kündigung rechtmäßig wäre." Siehe hierzu auch das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 16.12.2013. Achtung: Sollte also eine Sperrzeit drohen, wäre neben dem Steuerabzug von der Abfindung auch der Verlust an Arbeitslosengeld zu berücksichtigen, um realistisch zu kalkulieren, wieviel Geld von der Abfindung bleibt. Hier noch einige Tipps des leider bereits verstorbenen Rechtsanwalts Dr. Rolf Geffken (Fachanwalt für Arbeitsrecht): Buch:  "Umgang mit dem Arbeitsrecht" - Ein Handbuch für Beschäftigte   Beitrag aktualisiert: 06. 08. 2024 Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?
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mycstilleblog · 3 years ago
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Krieg & Recht - Zerstörung des Rechts durch den Krieg - Rolf Geffken zum Ukraine-Krieg
Krieg & Recht – Zerstörung des Rechts durch den Krieg – Rolf Geffken zum Ukraine-Krieg
Im Verlaufe des Ukraine-Krieges werden wir Zeugen von bedenklichen politischen Weichenstellungen und Entwicklungen der Bundesrepublik Deutschland. Ansätze und dementsprechene Tendenzen freilich wurden auch schon zuvor sichtbar bzw. klangen hier und da immer wieder an. Dr. Rolf Geffken ist darüber außer sich und macht das in seinem jüngsten Video zornig und unmissverständlich, ohne ein Blatt vor…
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mycstilleblog · 3 years ago
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Rolf Geffken: "Mein China". Rezension
Rolf Geffken: “Mein China”. Rezension
China ist in letzter Zeit immer wieder in vieler Munde. Vor allem in den Medien kommt China vor. Meistens kritisch. Oft negativ. Leider auch in hetzerischer Weise diffamiert. In erster Linie setzen die USA auf Konfrontation. Da darf Deutschland, vasallenhaft agierend, freilich nicht zurückstehen. Prompt entsendet die BRD die Fregatte „Bayern“ und Annegret Kramp-Karrenbauer ist auch noch stolz…
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mycstilleblog · 5 years ago
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Mit Mord bedrohter Anwalt erhält nach 3 [sic!] Jahren "Ermittlung" gegen einen rechtsradikalen Straftäter eine empörende Mitteilung: Morddrohung sei keine "erhebliche Staftat"
Mit Mord bedrohter Anwalt erhält nach 3 [sic!] Jahren “Ermittlung” gegen einen rechtsradikalen Straftäter eine empörende Mitteilung: Morddrohung sei keine “erhebliche Staftat”
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Da wird im Jahre 2017 jemand wegen seiner Äußerungen in einem Video unverblümt mit dem Tode bedroht – was vom Betroffenen angezeigt wurde – und nach drei Jahren „Ermittlung“ kommt ein ernüchterndes Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Empörend!
Der Betroffene ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken. Auf Facebook schreibt er am 27. April 2020 dazu:
„Die Hamburger Staatsanwaltschaft “ermittelt” 3 (!!!)…
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mycstilleblog · 5 years ago
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Rezension: "Verdammt in alle Kindheit: Verloren in den Wäldern der Mannesalters" - Roman von Rolf Geffken
Rezension: “Verdammt in alle Kindheit: Verloren in den Wäldern der Mannesalters” – Roman von Rolf Geffken
Wir Leser*innen haben gewiss schon erlebt, dass wir an einen Roman so recht nicht herankamen. Dann haben wir es vielleicht zur Seite gelegt. Und das Buch sozusagen verworfen. Zunächst. Von Georg Christoph Lichtenberg stammt folgendes Zitat:
„Wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es klingt hohl, ist denn das allemal im Buche?“
Wie wir unter Umständen nicht selten Jahre später feststellten…
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mycstilleblog · 5 years ago
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Shanghai Angel (In Germany) - Ein Roman von Rolf Geffken
Shanghai Angel (In Germany) – Ein Roman von Rolf Geffken
Zwischen deutscher Kultur und chinesischer Kultur liegen Welten. Und Luftlinie zwischen der BRD und der Volksrepublik China beträgt die Entfernung ca. 7.224 km. China gehört zu den ältesten Zivilisationen und Hochkulturen der Menschheit. Schriftliche Aufzeichnungen über die chinesische Kultur reichen über 3500 Jahre zurück.
Wenn Menschen beider Kulturen aufeinander treffen – es liegt nahe – kann…
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mycstilleblog · 5 years ago
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Rezension: Wolfram Elsner: Das chinesische Jahrhundert. Die neue Nummer eins ist anders. Werft die westliche Brille weg!
Man kann es drehen und wenden wie man will: An China kommen wir nicht mehr vorbei. Statt aber auch die Vorteile des rasanten Aufstiegs der Volksrepublik für den Westen insgesamt zu sehen (außer, dass sie als billige Werkbank dient – was aber allmählich vorbei ist), wird immer noch – wo es eben noch geht – da und dort etwas Sand ins Getriebe geworfen. Nicht zuletzt von den Medien. Bei Berichten…
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mycstilleblog · 5 years ago
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#Coronakrise: Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer von Dr. Rolf Geffken
Dr. Rolf Geffken gibt wichtige Hinweise für Arbeitnehmer in der Corona-Krise. Die Corona-Krise sorgt landesweit für Verunsicherung. Insbesondere Arbeitnehmer wissen häufig nicht, was in dieser Ausnahmesituation erlaubt ist und was man sich von seinem Arbeitgeber gefallen lassen muss. Der Anwalt für Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken…
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