Eiszauber 2022, belebter Bahnhof, mehr Schulbusse, Seniorenbeirat und mehr ...
(M)ein Protokoll von der Stadtratssitzung vom 24.10.2021:
Die Rechnerdichte im Raum steigt - sicher eine erste Auswirkung der fehlenden analogen Anlagen der Beschlussvorlagen.
TOP N1 Eröffnung der Sitzung
(Anm. d. Verf.: Auch wenn das im Nicht öffentlichen Teil der Sitzung stattfindet, ist es glaube ich kein Geheimnisverrat.)
Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP N2 Sachstand über das Bestehen möglicher Regressansprüche; Entscheidung über das weitere Vorgehen
(Anm. d. Verf.: ist halt nicht öffentlich ...)
TOP N3 Prüfung möglicher Ansprüche der Stadt Starnberg gegen Dritte wegen des Abschlusses einer Zusatzvereinbarung
(Anm. d. Verf.: ist halt nicht öffentlich ...)
TOP 4 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Herr Janik erläutert die neue Tagesordnung. Herr Frühauf würde gerne die Schülerverkehr vorziehen.
Herr Dr. Schüler äußert seinen Unmut über die wechselnden Tagesordnungen, die noch nicht einmal mit der Tischvorlage übereinstimmt.
TOP 5 Bürger fragen
Frau Schalper: Von der Landesgartenschau bleibt oft ein schlechtes Bild übrig. Die beiden Wege haben nur noch die Fragmente von den Infotafeln. Das ist so seit Jahren.
Herr Janik: Es gibt schon einen entsprechenden Beschluss. Der Wille ist vorhanden, das Geld noch nicht.
TOP 6 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gab eine Verlängerung von Verträgen und die Formalien im Zusammenhang mit dem Feuerwehrkommandanten von Percha.
TOP 7 Berufung des Seniorenbeirates
Sachverhalt
Satzungsgemäß soll dieses Jahr der Seniorenbeirat der Stadt Starnberg neu gewählt werden. Die Bewerbungsfrist für Wahlkandidaten war der 22.09.2021. Es haben sich insgesamt sechs Kandidaten und Kandidatinnen für den Seniorenbeirat beworben, bestehend aus vier Mitgliedern des derzeit tätigen Seniorenbeirats und zwei neuen Kandidatinnen. In diesem Fall ist in der Satzung des Seniorenbeirates die Regelung folgendermaßen: Gehen bis zum Ablauf des Termins zur Abgabe von Wahlvorschlägen weniger als acht Wahlvorschläge ein, kann der Stadtrat in einer der beiden nächsten Sitzungen alle vorgeschlagenen Bürger gemeinsam in den Seniorenbeirat berufen. Eine Wahl ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von vier Jahren berufen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Sie müssen binnen einer Wochenfrist Rückmeldung geben, ob sie die Berufung für das Ehrenamt annehmen werden. Es wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich bei der Stadtratssitzung in der die Berufung erfolgen soll vorzustellen. Nach der Berufung erfolgt die konstituierende Sitzung und die Wahl des Vorsitzenden des Seniorenbeirates und seines Stellvertreters.
Für die Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Starnberg wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 22.09.2021, 12:00 Uhr eingereicht und nach Prüfung zugelassen:
Herr Dirr Reinhard
Herr Illguth Willi
Frau Leblanc Annette
Frau Lory Lydia
Frau Reitzig Renate
Frau Uffelmann Hannelore
Die anwesenden Seniorenbeiräte stellen sich kurz vor. Im wesentlichen äußern sich die Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrer Person. Es wird darum gebeten, dass sich die Bürger viel öfter an den Seniorenbeirat wenden sollten, wenn etwas verändert werden sollte.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beruft alle vorgeschlagenen Bürger gemeinsam in den Seniorenbeirat.
angenommen: einstimmig
Die beiden ausscheidenden Seniorenbeiräte werden mit Blumen verabschiedet.
TOP 8 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen für den Ortsteil Söcking, Hier: Weiteres Vorgehen
vertagt
TOP 9 Neuordnung des Bahnhofsplatzes: Temporäre Umgestaltung 2022
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Bzgl. des Sachvortrags wird auf das Protokoll des Umweltausschusses verwiesen: https://www.politik-starnberg.de/post/665054878806212608/öpnv-hainbuchen-und-warten-auf-die-eine-satzung)
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach, welche Kosten jetzt schon fest definiert sind. Er hadert mit dem Halteverbot vor dem Bahnhofsgebäude, damit die Wegreisenden wenigstens “ausgeladen” werden können.
Patrick Janik: Nur neue Markierungen kosten schon 30.000 EUR. Nur Flächen bereitstellen, wird nicht ausreichen. Es soll etwas lebendiger ausgestaltet werden. Ein großer Teil ist “nur” die Arbeit des Betriebshofs. Das mit dem Halteverbot soll beachtet werden.
Herr Mignoli (BLS): Er schlägt erneut vor, die städtischen Gewerbetreibenden mit einzubeziehen. 125.000 EUR sind zu viel. Das geht sicher günstiger. Er weist auf die von Herrn Zirngibl vorgeschlagenen City Initiative hin. (Anm. d. Verf.: Die hat getagt, es war aber kein Gewerbereferent anwesend, da wohl auch keiner eingeladen war.).
Herr Janik: Er würde schon gerne heute eine Zahl beschließen, damit das nicht wieder im Haushaltsausschuss beraten werden muss. Er sieht die City-Initiative skeptisch, da an den Marktsonntagen auch nicht alle so engagiert waren, wie es sich die Stadt gewünscht hätte. Er wäre schon gerne handlungsfähig.
Herr Weidner (SPD): Er begrüßt das vorgeschlagene Konzept. Das ist ein erster Schritt zur Aufwertung des öffentlichen Raums. Er verweist auf die Städtebauförderung, die noch einmal erhöht wurde.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Natürlich wird das Projekt begrüßt. Es orientiert sich am beschlossenen Innenstadtkonzept. Die Verwaltung hat da jetzt eine fundierte Planung gemacht. Die Gewerbetreibenden sollen erst einmal angesprochen werden. Kann man das nicht so anpassen, dass man keine Förderanträge zu stellen braucht. Das spart auch Zeit.
Herr Janik: Das “Irgendwie-Anders-Lösen” ist eben nicht so einfach.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Brauchen wir die 42.000 EUR für die neuen Pflanzkübel. Wurde bei der Sitzung der City-Initiative über das Thema gesprochen.
Herr Janik: Die Pflanzkübel können danach woanders auch wieder verwendet werden.
Herr Beigel (CSU): Im UEM gab es Einigkeit, dass die Gewerbetreibenden mit eingebunden werden. Deshalb gab es den umkonkreten Beschluss. Ihm fehlen immer noch die Aussagen von den betroffenen Gewerbetreibenden. Es ist vielleicht gar nicht so aufwendig, die neuen Flächen zu nutzen.
Herr Janik: Der UEM ist erst 7 Werktage her.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie fragt nach den externen Fachstellen in der Arbeitsgruppe für die vorgestellten Planungen.
Frau Pfeiffer: Es wurde lediglich ein Beschilderungskonzept von Externen erstellt.
Frau Pfister (BMS): Sie bedankt sich bei der Arbeitsgruppe. Die BMS unterstützt das Projekt, um Erfahrungen zu sammeln. Die Arbeiten des Betriebshof werden so oder so ausgegeben, für dieses Projekt oder eben andere Projekte. Am Ende bleiben nur 75.000 EUR als externe Kosten übrig, die auch noch gefördert werden. Damit verbleiben die Eigenmittel bei um die 40.000 EUR. Es soll ja nicht nur gekleckert werden. In den Monaten sollte möglichst viel ausprobiert werden. Deshalb wurden noch ein paar Anregungen eingebracht. Auch der Inklusionsbeirat sollte einbezogen werden.
Herr Prof. Dr. Gaßner (UWG): Er vermutet großen Widerstand bei der Polizei aufgrund des Halteverbots vor dem Döner. Er ist verblüfft und verwirrt, weil ihm unklar ist, ob das die große Weichenstellung für die Zukunft ist oder nur eine temporäre Maßnahme. Die Bahnhofstraße ist die wichtigste Straße in Starnberg. Der Bauausschuss ist noch nicht damit befasst worden. Er bittet um Verzeihung, aber er ist mit dem schnellen Lesen überfordert.
Herr Janik: Es geht nicht um Baumaßnahmen, sondern um eine temporäre Verkehrsumgestaltung.
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte zur Aufklärung beitragen. Es gab drei Sitzungen, um den Plan zu erstellen. Die Polizei ist involviert. Wenn eine Summe X eingestellt wird, muss sie ja nicht ausgegeben werden. Wenn eine Akzeptanz erreicht werden soll, ist ein gewisses Niveau zu halten. Über die Blumenkübel kann man streiten.
Herr Mignoli (BLS): Er schlägt vor, bis zur nächsten Sitzung mit den Gewerbetreibenden zu sprechen, um dann auch zu wissen, woran wir sind.
Herr Janik: Die Tagesordnung der City-Initiative macht der Vorstand und er erzählt nicht, wie viel Teilnehmer dort waren. (Anm. d. Verf.: Es hätten schon mehr Teilnehmer sein können. Ich kann die Skepsis von einigen Anwesenden bzgl. der Motivation der City-Initiative durchaus nachvollziehen.)
Herr Jägerhuber (CSU): Wir reden über mehrere hundert Meter. Das kostet etwas. Zum Beispiel können sich Gärtnereien um die Pflanzenkübel kümmern. Wir können doch schon das Budget beschließen. Wir wollen doch ein gutes Provisorium.
Herr Fiedler (FDP): Es ist ein Beschluss zu fassen. Im Detail hat er noch Ergänzungen, z. B. bei der Anzahl der übrig bleibenden Stellplätze als Entschleuniger des fließenden Verkehrs.
Herr Heidinger (BLS): Er hat Angst, dass ohne Parkplätze die Restaurants noch mehr Probleme bekommen. Wir sollten da kein Geld herausschmeißen. Das ist alles sehr kurz gedacht. Sind es es jetzt 75.000 EUR oder 125.000 EUR?
Herr Janik: Bitte keine Grundsatzdiskussion über Parkplätze oder nicht.
Herr Prof. Dr. Gaßner (UWG): Er sieht einen Differenz zwischen dem Titel der Tagesordnung und dem vorgestellten Plan. Provisorien halten immer länger, als man denkt. (Anm. d. Verf.: Wer erläutert bitte, dass die temporäre Maßnahme über “Klebestreifen” auf der Straße gelöst werden soll. Die können gar nicht so lange halten, wie die Aufpflasterung an der Kreuzung Ludwig-Jägerhuber-Straße / Kaiser-Wilhelm-Straße.)
Frau Pfister (BMS): Die temporären Maßnahmen sind keine Baumaßnahmen. Die Tapes werden den ersten Winter nicht überstehen. Der Plan gibt eine Neuaufteilung mit immer noch 6,50 Meter Straßenraum. Es wird kein Geld herausgeschmissen werden. Es gibt immer auch die positive Seite. Der Weg sollte weiter gegangen werden.
Frau Henniger (FDP): Sie sagt jetzt nichts zu Parkplätzen. Wir sollten mehr Mut haben. Mehr Tische sind schon eine gute Alternative zu wegfallenden Parkplätzen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte sich da anschließen. Der Grundsatzbeschluss sollte schon beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität stimmt dem Umsetzungskonzept und der Realisierung, unter Vorbehalt der Pandemielage, im Jahr 2022 zu.
angenommen: 28:3
2. Für die Umsetzung des Konzepts sind 125.000 € (inkl. 50.000 € unter der Gruppierung 6793) im Haushaltentwurf 2022 einzustellen und Städtebaufördermittel zu beantragen.
angenommen: 26:5
TOP 10 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Hier verweise ich auf die Beschlussvorlage vom Umweltausschuss: https://www.politik-starnberg.de/post/665054878806212608/öpnv-hainbuchen-und-warten-auf-die-eine-satzung).
Die Debatte:
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Wenn die Baumschutzsatzung erst im Januar 2022 kommt, wird sicher im Herbst gefällt werden.
Herr Dr. Thorsten Schüler (UWG): Er fragt nach, ob sich die heutige Vorlage von der Beschlussvorlage des UEM unterscheidet.
Frau Kammerl (CSU): Es soll ja vertagt werden. Wenn “die paar Bäume abgeholzt werden” ist das zu viel Aktionismus. Das hält sie nicht für sinnvoll.
Herr Fiedler (FDP): Er schließt sich da an. Es gibt morgen ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe. Auch ohne Baumschutzverordnung wachsen die Bäume noch. Es werden morgen sicher nicht alle Bäume abgeholzt werden. Und Baurecht geht immer vor das Baumrecht. Früher wurden auch fast alle Anträge genehmigt. Er möchte das erst im Fachausschuss diskutieren. (Anm. d. Verf.: Eine “Veränderungssperre” ist kein Schnellschuss, sondern nur eine Veränderungssperre, bis genau die gewünschte optimale Satzung beschlossen wird.)
Herr Jägerhuber (CSU): Wenn wir das heute entscheiden, gibt es in der Verwaltung entsprechende Kapazitäten?
Antrag Herr Heidinger
Ende der Debatte und Verweis in den Ausschuss
angenommen: 19:12
(Anm. d. Verf.: Und noch eine Runde ... aber das ist eben auch Kommunalpolitik bzw. Demokratie. Manchmal ätzend, aber am Ende vielleicht doch zum Wohle aller.)
TOP 11 Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeida Weg; Antrag der Stadtratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31.08.2021
Sachverhalt
Mit der Beschlussvorlage 2020/275 hatte die Verwaltung im Oktober 2020 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung von Grundwasser aus dem Düker am Almeida Weg dargestellt.Der Beschluss lautete damals:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim dahingehend abzustimmen, dass die baulichen Vorkehrungen im Düker am Almeida Weg berücksichtigt werden können.
2. Eine geothermische Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeida Weg wird vorerst nicht weiterverfolgt, da keine wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit vorliegt.
In der Folge wurde das Staatliche Bauamt Weilheim aufgefordert, die baulichen Vorkehrungen im Düker am Almeida Weg zu treffen. Auch wurde in der Stellungnahme zum Planänderungsverfahren für den B2-Entlastungstunnel das Thema berücksichtigt und gefordert, dass eine zukünftige Nutzung für Geothermie ermöglicht werden kann.
Bereits im Jahr 2019 war die Verwaltung beauftragt worden eine Studie in Auftrag zu geben, um die technischen Grundlagen, baulichen Maßnahmen und Nutzungspotentiale zu konkretisieren, die Kosten zu ermitteln und dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität erneut zur Bertung vorzulegen. Innerhalb der untersuchten Fragestellung sollte geklärt werden, ob bei der Realisierung des B2-Tunnels in Starnberg auch die Möglichkeit der geothermischen Nutzung des Dükers am Almeida Weg besteht. In dieser Machbarkeitsstudie wurde untersucht, welche Form der Kälte- und/oder Wärmenutzung dabei in Betracht kommen könnte. Berücksichtigt wurden die hydrogeologischen Verhältnisse, die Dükerbauwerke und deren bauliche und betriebliche Voraussetzungen, das theoretisch thermische Potential, die betriebswirtschaftlichen Belange und eine mögliche Auslegung eines Kälte- bzw. Wärmenetzes.
Bei einem Gespräch der Antragsteller im Juli diesen Jahres an der TU München wurde von den dortigen Fachleuten noch einmal hervorgehoben, dass die Nutzung der Düker eine einmalige Gelegenheit ist, die keinesfalls verpasst werden sollte.
Die Debatte:
Frau Falk (SPD) und Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Sie stellen noch einmal den Antrag vor. Es geht um bis zu 2MW. Es gibt vielleicht Abnehmer aus dem Gebiet Moosaik. Der Zeitdruck ist nicht besonders groß. Das Hauptproblem ist das Netz, nicht die Ergänzung der Düker.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er möchte fragen, wann die Düker fertig sein werden und welche Energie da entstehen könnten im Vergleich zum Eiszauber.
Herr Janik: “Er schätzt 128 Eiszauber.”
Frau Falk (SPD): Kann nicht der Professur aus der TUM eingeladen werden. Auch sie kennt weitere Interessenten.
Frau Pfister (BMS): Eigentlich kann man da nicht dagegen sein. Sie ist aber der Meinung, dass das Zubetonieren der Stadt durch den Tunnel völlig unökologisch ist. Sie kann da nicht zustimmen.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach der Angabe 2 MW.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das ist eine grobe Schätzung der TU. Natürlich ist der Tunnel eine unökologische Maßnahme. Wenn aber die Düker schon gebaut werden, sollten wir die doch dann auch ökologisch nutzen. Wenn man vernünftig denkt, sollte man diese Energie mitnehmen.
Herr Pfister (BMS): Der Tunnel wird gebaut, wenn der Düker gebaut werden. Wir reden heute über ungelegte Eier. In der TU sind Techniker und keine Betriebswirtschaftler. 2 MW aus dem Grundwasser herausholen ist vorher mit dem Wasserwirtschaftsamt zu klären. Das sind alles ungewisse Probleme. Wärme kann man nur aus fließenden Wasser entnehmen. Beim Gymnasium gibt es seines Wissens kein fließendes Wasser. Heute sollte noch keine Ressourcen dafür gebunden werden.
Herr Heidinger (BLS): Der Düker am Gymnasium wurde noch nicht bewertet.
Herr Janik: Wir werden das nur herausbekommen, wenn wir das heute beschließen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die geothermische Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeida Weg weiter voranzutreiben und mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim intensive Abstimmungsgespräche zu führen im Bezug auf die baulichen Vorkehrungen, die im Düker am Almeida Weg zu treffen sind. Bei den anderen Düker ist zu prüfen, ob einer geothermische Nutzung möglich ist.
Sobald die Stelle des Umwelttechnikers wiederbesetzt ist, soll das Thema im Bezug auf mögliche Abnehmer der Kälte-/Wärmeleistung weiter untersucht werden und mit diesen neuen Informationen die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 angepasst werden.
angenommen: 21:7
TOP 12 Jugendbeirat Starnberg; Satzungserlass
vertagt
TOP 13 Kindertagesbetreuung in Starnberg; Neubau des Kindergarten St. Nikolaus; Abschluss eines Vorvertrags
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenstiftung "St. Maria, Hilfe der Christen" ist Eigentümerin und Betreiberin der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus am Tannenweg in Starnberg mit zwei Krippen-, drei Kindergarten- und einer Hortgruppe. Seit September 2021 kamen gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2020 durch Containeraufstellung durch die Stadt Starnberg und Kellerausbau eine weitere Hortgruppe mit 17 Plätzen und eine Krippengruppe mit 6 Plätzen hinzu.
Wie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2020 feststellte, besteht grundsätzlich ein Bedarf für insgesamt 8 Gruppen. Unter anderem wurden in dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erweiterung des Betreuungsangebotes von Kindertagesstätten im Süden der Stadt Starnberg durch den Neubau der Kindertagesstätte St. Nikolaus am Tannenweg auf dem Grundstück der Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Maria, Hilfe d. Christen für insgesamt 8 Gruppen für Krippe, Kindergarten und Hort.
2. Der Träger der Einrichtung, die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Maria, Hilfe der Christen wird gebeten die Übernahme der Projektträgerschaft zu prüfen und diese zu übernehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine mit dem Projektträger abgestimmte Planungs- und Finanzierungsvereinbarung vorzulegen.
Verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Ziel, dass die Kirchenstiftung die Projektträgerschaft übernimmt, fanden zwischenzeitlich statt.
Folgende Eckpunkte sollen im Vorvertrag geregelt werden:
Bedarfsanerkennung
Beauftragung eines Projektsteuerers
Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Kostentragung
Die Kirchenstiftung stellt folgende Bedingungen an die Kostentragung:
Die Gesamtkosten liegen als Finanzlast bei der Stadt Starnberg (Ausnahme Planungskosten, falls die Kirchenstiftung die Nichtrealisierung allein zu verschulden hat).
Im Gegenzug geht die Kirchenstiftung mit der Beauftragung eines Projektsteuerers in Vorleistung und beteiligt sich mit 300.000 € an dem Projekt.
Außerdem bringt die Kirchenverwaltung das Grundstück ein und übernimmt künftig die Verwaltungs- und Personalausgaben der Kindertageseinrichtung.
Diese Punkte sind später in einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung zu sichern. Vor Abschluss einer solchen Bau- und Finanzierungsvereinbarung ist jedoch die Förderung nach FAG zu beantragen und der vorzeitige Maßnahmenbeginn muss genehmigt werden.
Sobald der Vorvertrag abgeschlossen wurde, will die Kirchenstiftung mit der Beauftragung eines Projektsteuerers beginnen.
Die Debatte:
Frau Fränkel (B90/Grüne): Wenn die Kirche einen Projektsteuerer engagiert, hat sich die Stadt dann an die Vorgaben von dem zu halten? Es heißt ja, die “Projektsteuerer sind die Totengräber der Baukultur”. Geht es heute um 300.000 € oder mindestens 300.000 €? Da gibt es unterschiedliche Zahlen.
Frau Rommel: Die Stadt ist in alle Planungen involviert. Die 300.000 € gehen in die Gesamtkosten ein.
Herr Beck: Im Vertrag wird später noch geregelt, welchen Einfluss die Stadt auf die Baumaßnahme haben wird.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Der Vorvertrag ist irgendwie aus dem Bereich Augsburg.
Frau Rommel: In Augsburg ist die Zentrale. Da kommen alle Verträge her.
Herr Janik: Es geht auch um die Entlastung des Bauamts.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Bei acht Gruppen wären das über 120 Kinder. Das könnte das Kinderwohl leiden.
Frau Pfister (BMS): In Perchting haben wir Erbbaurechtsnehmer. Geht das hier auch?
Herr Janik: Wohl nicht. Wir fragen da noch einmal nach.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir bezahlen den Bau, aber das Ergebnis gehört dann der Kirche?
Herr Janik: Ja, deshalb auch die 25-Jahre-Betriebs-Garantie.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Starnberg trägt grundsätzlich die Gesamtkosten des Neubaus der Kindertageseinrichtung "St. Nikolaus" unter Beteiligung der Kirchenstiftung mit mind. 300.000 €.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beigefügten Vorvertrag zu unterzeichnen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an Kindertageseinrichtungen bei der Regierung von Oberbayern und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
angenommen: einstimmig
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie gibt ihre Bedenken bzgl. der Größe in Bezug auf das Kindeswohl zu Protokoll.
TOP 14 Schülerbeförderung im Stadtgebiet (Wiedervorlage); Umstellung auf Schulbusse; Abfahrtszeiten in Söcking
Sachverhalt
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung am 27.09.2021 in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat, eine Befragung durchzuführen, bei welcher die Personensorgeberechtigten der derzeit 52 beförderungspflichtigen Grundschüler der Grundschule Söcking befragt werden sollen, wann der Schulbus an welchen Tagen fahren soll. Die Ergebnisse sollen zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates in einem Leistungsverzeichnis aufbereitet und anschließend zur Beratung wiedervorgelegt werden.
Unabhängig von der Umfrage hat die Schulleitung, Frau Fromm-Preischl, die Schülerzahlen und Schulschlusszeiten in einer Übersicht zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt es zu entscheiden, welche Wartezeiten den Schülern zugemutet werden können. Das Gesetz trifft hierzu keine konkreten Vorgaben, die Kommentierung der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) trifft jedoch folgende Aussagen:
“Zur Frage der Zumutbarkeit von Wartezeiten existieren keine gesetzlichen Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften. Auch die im Jahr 1982 aufgehobene RLSchKfrG vom 05.03.1975 legte keine absolute Grenze fest, sondern nur einen Orientierungswert. Dort war lediglich vorgesehen, dass Wartezeiten der Schüler am Schulort nach Möglichkeit vor Unterrichtsbeginn 30 Minuten, nach Ende des Pflichtunterrichts regelmäßig 60 Minuten nicht überschreiten sollten. Die Frage, ob eine unzumutbare Wartezeit vorliegt, kann nur im konkreten Einzelfall unter Einbeziehung aller Umstände beantwortet werden. Dabei sind einerseits die Belange der Schüler angemessen zu berücksichtigen, andererseits aber auch die Belange des Aufgabenträgers der Schülerbeförderung in die Abwägung einzubeziehen. Mit Urteil des VG Göttingen vom 01.02.05 (Az. 4A3/03) wurde deutlich, dass auch eine Wartezeit von 93 Minuten nach Unterrichtsende als zumutbar eingestuft werden kann."
Bei der Ausschreibung der Buslinien im Frühjahr 2021 hatte die Verwaltung gemeinsam mit der Schulleitung und auch unter Einbeziehung des Elternbeirats diese Abwägung getroffen. Unter Berücksichtigung, dass erst im Januar 2021 eine Busaufsicht für die Grundschule Söcking eingestellt wurde, welche die Kinder zwischen Schulende und Busabfahrtszeit gut betreut und beaufsichtigt, scheint eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten als zumutbar. Auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Starnberg ist eine zusätzliche Fahrt 45 Minuten früher nicht zwingend notwendig.
Die Schulleitung schätzt die tägliche Arbeit der Schulbusaufsicht sehr.
Sollte sich der Stadtrat dazu entscheiden, aufgrund des Ergebnisses der Umfrage eine weitere Linie von Dienstag bis Freitag um 12.30 Uhr auszuschreiben, entstehen zusätzliche Kosten von rund 70.000 €, netto für vier zusätzlichen Fahrten (die Fahrt am Montag wird bereits im Rahmen des Vertrags durchgeführt).
Eine Vertragserweiterung ist bei weiteren vier Fahrten vergaberechtlich nicht mehr möglich, da die Erweiterung nicht mehr unerheblich wäre (mehr als 10 % - Erweiterung). Daher wird empfohlen erneut beschränkt öffentlich auf nationaler Ebene auszuschreiben und die ursprünglich am Verfahren beteiligten Bieter aufzufordern ein Angebot abzugeben. Das kann ggf. dazu führen, dass unterschiedliche Busunternehmen die Linie in Söcking bedienen.
Ein entscheidender Punkt für die Wiedereinführung der Schulbusse war, dass ein einheitlicher Ansprechpartner und (meist) der gleiche Busfahrer für die Kinder zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst von einer erneuten Ausschreibung abzusehen. Da im Schuljahr 2024/2025 erneut ausgeschrieben werden muss, könnte hier eine zusätzliche Linie mit aufgenommen werden, sollte immer noch Bedarf bestehen.
Zu diskutieren wäre allerdings, ob am Freitag bereits um 12.30 Uhr ein Bus fahren soll, da sieben Kinder schon um 11.15 Uhr Schulschluss haben und diese bis 13.00 Uhr dann zwei Stunden auf einen Bus warten müssten. Mit dem Montagsbus um 11.15 Uhr, welcher bereits seit Anfang des Schuljahres zusätzlich fährt, sind dies dann lediglich zwei zusätzliche Fahrten und man könnte argumentieren, dass es sich dann nur um eine geringfügige Erweiterung handelt und den derzeitigen Busunternehmen beauftragen.
Im Rahmen der Umfrage wurde auch der Elternbeirat sowie die Schulleitung um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme des Elternbeirats:
"Der Elternbeirat der Grundschule Söcking wurde gebeten, zu den Ergebnissen der Elternbefragung zum Bedarf an Abfahrtszeiten des Schulbusses Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat befürwortet vier zusätzliche Fahrten um 12.30 Uhr am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, um eine möglichst zeitnahe Heimfahrt aller Schülerinnen und Schüler, primär aus der ersten und zweiten Klasse, zu ermöglichen. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit liegen dem Elternbeirat keine Zahlen vor. Uns ist nicht bekannt, mit welchen Kosten für zusätzliche Fahrten zu rechnen wäre oder ab welcher Anzahl an Kindern pro Fahrt eine Wirtschaftlichkeit üblicher Weise bejaht werden kann."
Stellungnahme der Schulleitung:
"Das Ergebnis Ihrer Umfrage deckt sich fast mit der Auswertung, die wir an der Schule anhand der Busschülerzahlen abzüglich Mittagsbetreuungskindern erstellt haben. Ich würde eine zusätzliche Busfahrt am Freitag um 12.15 Uhr ebenfalls unterstützen, da die Anzahl der zu betreuenden Kinder für eine Person auch sehr hoch ist (25 Kinder – wenn alle da sind). Zu Ihrer Information: Ich habe heute ein sehr positives Feedback einer Mutter erhalten. Sie meinte, sie wäre anfangs auch sehr irritiert gewesen, aber: „Läuft eigentlich gut. Meine Kinder müssen zweimal mit dem Schulbus heimfahren und sie genießen die Wartezeit bei Katrin Gronau sehr. Basteln, Spielen, Hausis machen. Toll.“"
Die Debatte:
Herr Janik: Der neue Bus am Freitag geht sofort, täglich den neuen Bus wird es erst ab dem nächsten Schulhalbjahr geben können.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Der Elternbeirat hätte gerne die vier zusätzlichen Fahrten. Sie beantragt die tägliche Zusatzfahrt von Dienstag bis Freitag.
Herr Wobbe (UWG): Er unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Kein Schüler muss zwei Stunden warten. In Percha klappt die Betreuungssituation gut.
Herr Frühauf (CSU): Bzgl. der Betreuungssituation gibt es auch andere Stimmen. Wenn es keine tägliche Zusatzfahrten gibt, ist die Mittagsbetreuung mal in Perchting und mal in Söcking. Er bittet um Planungssicherheit für die Eltern.
Frau Pfister (BMS): Wirtschaftlich ist das nicht mehr. Wenn der MVV das nicht kann, müssen wir in den sauren Apfel beißen. Die aktuellen Wartezeiten sind ihr zu lang. Sie ist auch für die vier Zusatzfahrten.
Herr Beck: Eine kurzfristige Vergabe für Teile ist rechtlich nicht zulässig. Es sind erst Angebote einzuholen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Sind für die neue angedachten Fahrten auch in den nächsten Jahren die Auslastung schon heute bekannt? Nicht dass in den nächsten Jahren dann quasi leere Schulbusse fahren.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach der Summe. Die gilt für alle vier Tage.
Frau Fohrmann (CSU): Die Schülerzahlen werden steigen.
Antrag Dr. Meyer-Bülow
Vier zusätzliche Schulbusfahrten ausschreiben und vergeben.
angenommen: 27:4
Antrag Frau Pfister:
Bis zur Vergabe der zusätzlichen Schulbusfahrten, freitags eine zusätzliche Fahrt beim bisherigen Betreiber anfragen und beauftragen, sofern vergaberechtlich zulässig
angenommen: einstimmig
TOP 15 Bewerbung zur Austragung einer Landesgartenschau; Austragungsjahr
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, dass sich die Stadt Starnberg für die Austragung der Landesgartenschau 2030 bewerben soll. Zwischenzeitlich hat die Bayerische Landesgartenschau GmbH den Vergabezeitraum von ursprünglich 2028-2030 um die Jahre 2031 und 2032 erweitert.
Der Lenkungsausschuss Landesgartenschau hat sich in seiner Sitzung am 20.10.2021 einstimmig darauf verständigt, dass sich die Stadt Starnberg in ihrer Bewerbung auf eine Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2032 konzentrieren soll.
Das Herzstück der Starnberger Bewerbung und wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Bewerbung wird die Behebung der Missstände an der Seepromenade sein. Für die Umsetzung ist ein realistischer Zeitplan auszuarbeiten. Dies implementiert u.a., dass Einigung über die zur Verfügung stehenden Flächen besteht, ein Planfeststellungsverfahren erfolgt und notwendige planerische und bauliche Schritte umgesetzt werden können.
Im Jahr 2032 könnte dann im Rahmen der Landesgartenschau auch 120 Jahre Stadt Starnberg gefeiert werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg bewirbt sich für die Austragung der Bayerischen Landesgartenschau im Jahr 2032.
angenommen: 28:3 (gegen WPS)
TOP 16 Starnberger Eiszauber; Durchführung im Jahr 2022
Sachverhalt
Seit 2013 findet der Starnberger Eiszauber jährlich im Januar auf dem Kirchplatz statt.
Wegen der Corona-Pandemie konnte der Eiszauber im Jahr 2021 nicht durchgeführt werden. Da die Organisation einer derart aufwändigen Veranstaltung einige Arbeitsmonate in der Stadtverwaltung in Anspruch nimmt, muss frühzeitig geklärt werden, ob der Starnberger Eiszauber im Jahr 2022 vom 14. Januar bis 6. Februar stattfinden soll.
Die Umsetzung der derzeit geltenden Hygienemaßnahmen inklusive Kontaktpersonennachverfolgung und Kontrolle der 3-G-Regel stellt zwar einen größeren Arbeitsaufwand während des Betriebs der Eisbahn dar, macht die Umsetzung aber nicht unmöglich. Sofern im Januar die Durchführung größerer Veranstaltungen erlaubt ist, könnte der Eiszauber unter Einhaltung eines geeigneten Hygienekonzeptes stattfinden.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass es sich beim Eiszauber um eine defizitäre Veranstaltung handelt. Obwohl in den vergangenen Jahren stets versucht wurde, sämtliche Einsparpotenziale zu nutzen, ergab sich jährlich ein Defizit in Höhe von ca. 50.000- 60.000 Euro, das die Stadt getragen hat. Einnahmen können lediglich über Eintrittsgelder, den Verleih von Schlittschuhen und Sponsoring, meist in Form von Bandenwerbung, generiert werden. Dazu kommt die Arbeitszeit von zwei Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, die die Organisation im Vorfeld der Veranstaltung verantworten und während des Eiszaubers Mehrarbeit an den Wochenenden leisten müssen.
Das genaue Defizit ist im Vorfeld der Veranstaltung nur schwer zu kalkulieren, da die Veranstaltung stark vom Wetter abhängig ist und somit die Höhe der eingenommenen Eintrittsgelder von Jahr zu Jahr schwankt. Außerdem ist davon auszugehen, dass die maximale Personenzahl, die sich gleichzeitig auf der Eisbahn aufhalten darf, im kommenden Jahr immer noch eingeschränkt ist, weswegen mit deutlich niedrigeren Einnahmen im Bereich der Eintrittsgelder und des Verleihs von Schlittschuhen gerechnet werden muss, was das Defizit wiederum über 60.000 Euro hinaus erhöhen könnte.
Ziel der Veranstaltung war und ist es, die Innenstadt im eher umsatzschwachen Monat Januar zu beleben und die Innenstadtakteure, insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie, so zu unterstützen. Im Laufe der Jahre wurde der Eiszauber vor allem für Starnberger Kinder und Jugendliche zum beliebten Treffpunkt und zu einer festen Größe im Veranstaltungskalender der Stadt, an dem sich auch stets Starnberger Vereine beteiligt haben.
Die Debatte:
Herr Wobbe (UWG): Als Sportreferent ist er für den Eiszauber. Wir haben im Landkreis kein Eisstadion. Sport- und Kulturangebote sind immer ein Zuschussgeschäft. Andere kosten und sechsstellige Beträge.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte eine Lanze für den Einzauber brechen. Es ist die einzige Veranstaltung für Kinder im Winter. Wir bemühen uns, Leben in die Stadt zu bringen. Da müssen wir ein Angebot machen. Wir haben das letztes Mal ausfallen lassen müssen. Er bittet um Zustimmung.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach, warum in der Beschlussvorlage der Haushalt von 2020 als “Fakt” erwähnt wird. Ist das nicht eine politische Entscheidung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn wir in einem nicht kalten Winter dafür so viel Energieverbrauch haben, wie soll man das den “Kindern für Future” erklären? (Anm. d. Verf.: Eine allgemeine Rückmeldung im Raum ist: “Die fahren da Schlittschuh.”.)
Frau Falk (SPD): Sie wird gegen den Eiszauber stimmen. Wir reden von 60.000 EUR. Eben haben wir über mehr Geld viel stärker diskutiert. Mit dem Geld kann man mit anderen Lösungen viel mehr erreichen.
Herr Federsel (B90/Grüne): Die Energie sollte uns wichtiger sein, als die 60.000 EUR.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach den tatsächlichen Energiekosten. Es sollte ein Zeichen gesetzt werden.
Frau Buckel: Alle Energiekosten beliefen sich 2019 auf ca. 10.000 EUR. Es gibt da eine gewisse Varianz.
Frau Fohrmann (CSU): Sie möchte für die Kleinen eine Stange brechen. Es wird sehr gut angenommen. Es ist ein Highlight in Starnberg. Das Klima wird jetzt überall als Gegenargument herangezogen. Kunst und Kultur ist immer ein Defizitgeschäft.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Eiszauber gibt es seit dem 100 jährigen Stadtgeburtstag. Es gibt da auch viel privates Engagement. Und wenn wir von über 8.000 Besuchern reden, ist das was. Und er hat viele glückliche Kinder gesehen. Diese Veranstaltung gehört dazu.
Herr Janik: Danke an Herr Dr. Schüler, der auf deine Meldung verzichtet, um die Zeit zu verkürzen.
Herr Heidinger (B90/Grüne): Er hat Angst, dass das dieses Jahr ein Defizitgeschäft wird.
(Anm. d. Verf.: Das wird nicht so sein. “Die Jugend” ist nicht einer Meinung. Da wird genug mit unterschiedlichen Meinungen zum Klima geben.)
Herr Pfister (BMS): Er spricht sich für den Eiszauber aus. Die Besucher sind nicht nur Starnberger. Was ist mit den Energiekosten eines Seebads?
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Eiszauber im Jahr 2022 auf dem Kirchplatz unter Einhaltung eines geeigneten Hygienekonzepts zu organisieren und durchzuführen, sofern es die gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf die Corona-Pandemie zulassen.
angenommen: 21:10 (Grüne/SPD)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Verwaltung nimmt die Klimaziele nicht ernst.
Herr Janik: Die Verwaltung soll aus Protokollnotizen herausgehalten werden.
TOP 17 Regionalmanagement München Südwest e. V.; hier: Fortführung des Vereins und Beschluss über die künftige Höhe des Mitgliedsbeitrags
Sachverhalt
Die aktuelle, zweite Förderperiode (2019 – 2021) des RMMSW e. V. nach Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) endet zum 31. Januar 2022.
Zur Fortführung der Mitgliedschaft der Stadt Starnberg im Verein RMMSW für die Förderperiode 2022 – 2024 (beginnend zum 01.03.2022) bedarf es der Genehmigung durch den Stadtrat.
Aufgrund gestiegener Vereinskosten/Personalkosten haben die Mitglieder des Regionalmanagement München in ihrer Versammlung am 13.09.2021 mehrheitlich, d.h. mit einer Gegenstimme beschlossen, den Beitragssatz zu erhöhen. Demnach soll der Beitragssatz von bisher 12.034 € auf 16.000 € erhöht werden, um auch Mittel für zusätzliche Projekte (wie z. B. IBA) verfügbar zu haben.
Nachdem im Monat Februar 2022 nicht förderfähige Arbeiten durch den Verein getätigt werden (Abschlussbericht der Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Vergaben für Aufträge an externe Dienstleister, Erstellung von Leistungsbeschreibungen, etc.) sind die Personal- und EDV-Kosten komplett vom Verein zu tragen. Diese belaufen sich auf ca. 1.040 € pro Mitgliedsgemeinde.
Finanzielle Auswirkungen
HH 2022: Mitgliedsbeitrag – 16.000 Euro sowie Personal- und EDV-Kosten: 1.040 Euro (für 02.2022)
HH 2023: Mitgliedsbeitrag – 16.000 Euro
HH 2024: Mitgliedsbeitrag – 16.000 Euro
Die Kosten sind im Haushalt 2022 ff entsprechend zu veranschlagen.
Die Debatte:
Frau Kammerl (CSU): Die Idee des Vereins ist sinnvoll. Die Mitgliedschaft ist zu befürworten.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Starnberg für die Förderperiode 2022 – 2024 Mitglied im Verein Regionalmanagement München Südwest e.V. bleibt.
3. Der Stadtrat beschließt, im Haushalt der Stadt Starnberg zur anteiligen Finanzierung des Regionalmanagements München Südwest e. V. in der Förderperiode 2022 – 2024 jährlich Mittel in Höhe von 16.000 € bereitzustellen.
4. Der Stadtrat beschließt, im Haushalt der Stadt Starnberg für den Monat Februar 2022 1.040 € für Personal- und EDV-Kosten bereitzustellen.
angenommen: 29:1
TOP 18 Änderung der Hundesteuersatzung; Umstellung auf Dauerbescheide
Sachverhalt
In § 10 (Fälligkeit der Steuer) der aktuellen Hundesteuersatzung vom 16.11.2020 ist geregelt, dass die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig ist. Dadurch war es bislang erforderlich, die ca. 1.250 Hundesteuerbescheide jedes Jahr erneut zu versenden, auch wenn sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert hat.
Gemäß Art. 12 Abs. 1 KAG können die Gemeinden, Landkreise und Bezirke in Bescheiden über Abgaben, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmen, dass diese Bescheide auch für die folgenden Zeitabschnitte gelten. Dabei ist anzugeben, an welchen Tagen und mit welchen Beträgen die Abgaben jeweils fällig werden. Art. 12 Abs. 2 KAG regelt, dass Bescheide, die für mehrere Zeitabschnitte gelten,
von Amts wegen oder auf Antrag durch einen neuen Bescheid zu ersetzen sind, wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern (Nr. 1) bzw.
auf Antrag des Schuldners für die nach der Antragstellung beginnenden neuen Zeitabschnitte zu ändern sind, wenn sie sachlich unrichtig sind (Nr. 2).
Um dieses vereinfachte und wirtschaftlichere Erhebungsverfahren anwenden und sogenannte Mehrjahres- bzw. Dauerbescheide erlassen zu können (analog der Grundsteuer), muss § 10 der Hundesteuersatzung geändert werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Starnberg:
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom XX.XX.2021
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Starnberg folgende Änderungssatzung:
§1 Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 16.11.2020 wird wie folgt geändert:
§ 10 erhält folgende Fassung:
"§ 10 Fälligkeit der Steuer
Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.05. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten."
§2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 19 Vergabezentrum für Gemeinden; Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen" durch die Stadt Starnberg
Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (KDZ) hat am 12.04.2019 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland zukünftig die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltungen häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayer. Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.
Die Verwaltung des KDZ hat in der Folge Gespräche mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und der Regierung von Oberbayern geführt. Übereinstimmend sehen die vorgenannten Institutionen viel Potential in einer interkommunalen Zusammenarbeit.
Der KDZ hat die Umsetzung mit dem Ziel konzipiert, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Das Konzept wurde in einer Veranstaltung am 05.09.2019 vorgetragen.
Das zentrale Vergabezentrum für Gemeinden wird folgende Aufgaben wahrnehmen:
Unterstützung bei der Schätzung des Auftragswertes
Wahl der Vergabeart unter Beachtung der maßgeblichen Wertgrenzen und den förderrechtlichen Bestimmungen
Übernahme der erforderlichen Bekanntmachungen
Prüfung und Empfehlung zur Ergänzung des vorgeschlagenen Bieterkreises bei beschränkter Ausschreibung und Verhandlungsvergabe
Festlegung und Überwachung von Fristen und Terminen
Unterstützung bei der Festlegung von Bietereignungs- und Zuschlagskriterien
Bearbeitung von formalen Bieteranfragen zum Vergabeverfahren
Durchführung der Eröffnungstermine und erste Durchsicht der Angebote
Formelle Prüfung der Angebote
Prüfung der Angebotssummen und Erstellen des Preisspiegels
Einleitung der Preisprüfung bzw. Begründung der Abstandnahme von einer Preisprüfung
Übernahme des Ergebnisses der technischen Wertung in die Vergabedokumentation
Erstellung eines Vergabevorschlags oder Festlegung einer Aufhebung
Information der Bieter
Sicherstellung der Transparenzpflicht nach Zuschlagserteilung
Dokumentation des gesamten Verfahrens
Durchführung der Berichtspflicht (VergStatVO => künftig)
Umsetzung der Bekanntmachungspflicht bei Nachtragsvereinbarungen zu Leistungen nach
GWB/VGV oder VOB/A Teil 2
Das Finanzierungssystem des zentralen Vergabezentrums besteht aus drei Komponenten:
Sockelbetrag: Mit dem Sockelbetrag je Einwohner werden die Sachkosten der Vergabestelle zu 100% gedeckt. Der Sockelbetrag errechnet sich aus der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde multipliziert mit einem feststehenden Betrag. Er beträgt derzeit 0,33 Euro pro Einwohner.
Beratungsleistung: Je Beratungsstunde wird ein Stundensatz in Höhe von 90 Euro berechnet.
Vergabeverfahren und VgV-Verfahren freiberufliche Leistungen: pro Einzelplanungsleistung wird eine Pauschale erhoben. Sie beträgt 600 Euro/Vergabeverfahren bzw. 3.000 Euro/VgV- Verfahren.
Darüber hinaus soll für die Startphase eine Anschubfinanzierungsumlage in Höhe von 1,00 Euro pro Einwohner fällig; diese wird binnen drei Jahren an die Gemeinden zurückerstattet.
Es werden demnach einmalige Kosten in Höhe von 23.511 Euro (Anschubfinanzierungsumlage) sowie jährliche Kosten in Höhe von 7.758,63 Euro fällig. Bei geschätzt 45 Vergabeverfahren (Durchschnitt der letzten Jahre) mit einem Auftragswert von über 25.000 Euro sowie einem VgV-Verfahren pro Jahr werden jährliche Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro anfallen.
Das KDZ bietet die Dienstleistungen nunmehr seit Mitte 2020 an.
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hatte bereits im Jahr 2019 den Beschluss zur Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen" durch das KDZ gefasst, diesen jedoch im Mai 2020 auf Empfehlung der Stadtverwaltung wieder aufgehoben, da die Aufgabe durch internes Personal erfüllt werden konnte.
Die zuständige Mitarbeiterin wird die Stadt Starnberg zum Januar 2022 verlassen. Die Stelle konnte nicht erfolgreich nachbesetzt werden. Es gingen insgesamt sieben Bewerbungen ein. Kein Bewerber konnte die Voraussetzungen (fachlich und/oder zeitlich) erfüllen, weshalb die Stelle auf absehbare Zeit nicht nachbesetzt werden kann.
Um weiterhin rechtmäßige Vergabeverfahren durchführen zu können empfiehlt die Stadtverwaltung deshalb, die Aufgabe "Vergabewesen" beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland in Anspruch zu nehmen.
Die Debatte:
Frau Kammerl (CSU): Sie ist bei drei Verbandssitzungen gewesen. Andere Gemeinden sind mit den Leistungen sehr zufrieden.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Wird die Stelle nicht wieder besetzt? Kann man aus dem Vertrag wieder raus?
Herr Beck: Bis zur Rückkehr der bisherigen Mitarbeiterin nicht. Der Vertrag kann auch gekündigt werden. Das wäre dann aber frühestens in zwei Jahren.
Herr Dr. Prof. Gaßner (UWG): Müssen alle Vergaben dann von denen dann durchgeführt werden?
Herr Beck: Ab 25.000 € würden die dann übernehmen. Ausnahmen sind aber möglich und zugelassen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt bei der Stadt.
angenommen: einstimmig
TOP 20 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt heute mal eine “Breitseite”. Er fragt, wann es womit beim Geschosswohnungsbau “Am Wiesengrund” weitergeht? Und wann mit einer Änderung der Vorfahrtsregelung - möglichst genauer als das Jahr - an der Ecke Possenhofener Straße / Seufzerberg zu rechnen ist. Auch wartet er noch auf die Antwort zu der Umwandlung der zwei Stellplätze in der Maximilianstraße. Auch war vom Staatlichen Bauamt schon genehmigt worden, dass es auf der Hauptstraße die Linksabbiegehilfen Richtung Dinardstraße geben wird. Wie ist da der Stand? Er bittet um eine kurzfristige Rückmeldung.
Herr Janik: Die Antworten gibt es schriftlich.
Frau Fohrmann (CSU): Es gibt einen Vater, der alle Kosten für einen Luftfilter im Gymnasium übernehmen würde. Kann man das nicht als Testprojekt umsetzen?
Herr Janik: Für ein positives Votum ist ein Antrag zu stellen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Sichtschutzwand an der Söckinger Straße. Sie fragt nach dem Weg hinauf zum SV-Söcking. Der hat einige tiefe Löcher. Sie fragt nach dem ISEK-Söcking und nach dem Feuerwehrbedarfsplan.
Herr Janik: Der Feuerwehrbedarfsplan liegt bei der Kreisbranddirektion.
Herr Beck: Es gibt noch erforderliche Nachbesserungen, aber der Mitarbeiter war in Griechenland beim Brandschutz.
Frau Kammerl (CSU): Sie bittet die Fraktionen, eine Spende an die Stadträtinnen zu geben, um am 25.11. (Tag Gewalt gegen Frauen) etwas verteilen zu können. Es soll auf dem Kirchplatz verteilt werden.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Die fragt zum Beschluss der neuen Schilder zum Weg im Leutstettener Moos. Wie ist die zeitliche Perspektive? Sie möchte auch die Antworten auf die Fragen von Herr Dr. Schüler erhalten.
Herr Janik: Es ist nicht das Geld, sondern das fehlende Personal. Es war für 2021 vorgesehen. Er macht sich schlau.
Herr Mignoli (BLS): Er bittet die Verwaltung, in Percha an der Kreuzung die Warnbaken zu entfernen, die wohl vergessen wurden.
(M)ein Fazit:
Kultur kostet - da führt leider kein Weg daran vorbei.
Und das Klima wird mittlerweile für fast alles als Gegenargument herangezogen. Das wird für mich machmal ein bisschen zu inflationär angebracht. Das Thema ist wichtig, aber es sollte bitte auch immer in Beziehung zu anderen Aspekten gesetzt werden.
Ein wenig Emotionen gab es heute auch, aber wir sind glücklicherweise noch weit von früheren Zuständen entfernt. Und das bleibt hoffentlich auch noch lange so.
Und die variablen Tagesordnungen sind dann ärgerlich, wenn man sich extra auf einen Tagesordnungspunkt (nicht nur für dieses Protokoll) vorbereitet hat und der Punkt dann so sang- und klanglos gestrichen wird.
Interessant ist in letzter Zeit zu beobachten, dass sich im Verlauf der zugegebenermaßen späten nicht öffentlichen Sitzung die Reihen der Stadträtinnen und Stadträte häufig ein wenig lichten. Als wenn die nicht öffentlichen Punkte unwichtiger wären, als die der öffentlichen Sitzung. Sicher haben diejenigen dann noch Termine, müssen am nächsten Tag früh aufstehen oder haben am Ende dann einfach keine Lust mehr?
Dabei war die heutige Sitzung mit insgesamt 25 Tagesordnungspunkten nach 5 Stunden um 23:00 Uhr zu Ende. Nicht so richtig früh, aber ich kenne aus der Vergangenheit auch schon längere Sitzungszeiten.
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Der Fall Tesla: Wie Filterblasen das Value Investing verändern
Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel gelesen, in dem der Tod des Value Investing prophezeit wurde (was zum Ende eines Bullenzyklus an der Börse nicht ungewöhnlich ist). Interessant war die Begründung dafür: Dadurch, das Informationen durch das Internet einfach und zeitnah verfügbar sind und zahlreiche Quant-Algorithmen Unternehmens- und Börseninformationen flächendeckend durchforsten, sei die Wahrscheinlichkeit für Fehlbewertungen im Markt deutlich gesunken, da sie unmittelbar aufgedeckt und korrigiert werden.
Ob das wirklich so stimmt, kann ich nicht beurteilen. Was ich in den letzten Monaten jedoch fasziniert beobachtet habe, das ein anderer Aspekt der Digitalisierung neue Optionen für das Value Investing bietet: Nämlich Filterblasen. Sehr anschaulich zu beobachten am Beispiel von Tesla.
Ich habe in den letzten Monaten sehr intensiv die Entwicklungen um Tesla Motors und vor allem die Diskussion in den sozialen Medien verfolgt. Dabei zeigt sich, das Tesla, das Geschäftsmodell und die Person des CEOs Elon Musk hochgradig polarisieren. Und statt dass es einen gemeinsamen DIalog zwischen Optimisten und Pessimisten gibt, bilden sich zwei sehr ausgeprägte Lager aus, die in einer selbstverstärkenden Welt leben. Hier sind die Hauptakteure:
Lager 1: Die Tesla-Bullen
Die Tesla-Bullen (also Leute, die glauben, dass die Aktie aktuell unterbewertet ist), argumentieren wie folgt:
hohe Begeisterung der Kunden für die Tesla-Fahrzeuge (hinsichtlich Performance & Ergonomie & Lifestyle Value), hohe Nachfrage (z.B. 420’000 Reservierungen für Model 3)
Starke Produkt- und Geschäftsmodell-Pipeline: Model Y, Semi Lastwagen, Solar-Dachziegel, PowerWall (Speicher), Mobility as a Service (mit selbstfahrenden Fahrzeugen)
Elon Musk ist ein Genie, das die Welt in eine nachhaltige Zukunft führt
Diese Argumente orientieren sich oft weniger an den Fundamentaldaten des Geschäfts, sondern erzählen eine konsistente, attraktive Geschichte.
Zu den prominenten Vertretern zählen der Youtuber Galileo Russell, der Investment Advisor Ross Gerber (von Gerber-Kawasaki), Cathie Wood, CEO von Ark Invest (Kursziel: 4000 USD), um nur einige zu nennen.
Lager 2: Die Tesla-Bären
Anders sieht die Argumentation auf Seite der Tesla-Bären aus. Sie verweisen im wesentlichen auf negative Faktoren des aktuellen Geschäfts und stellen die Qualifikation der Führung in Frage:
Tesla hat viele versprochene Meilensteine nicht erreicht oder nur verspätet (Profitabilität, Produktionsziele Model 3, …)
Zentrale Aussagen von CEO Elon Musk haben sich nicht bewahrheitet (keine Kapitalerhöhung notwendig; Finanzierung für ein Delisting von Tesla ist gesichert, …)
Die Bilanz von Tesla zeigt ein Unternehmen mit hohem Insolvenz-Risiko (hohe Verschuldung, kontinuierliche, steigende Verluste, negatives Working Capital, stark skalierende Fixkosten)
CEO Musk ist kein genialer Erfinder, sondern propagiert Konzepte, die bereits in der Vergangenheit betrachtet wurden, aber wegen fundamentaler Mängel in der Wirtschaftlichkeit verworfen wurden – und er hat keine Lösungen/Innovationen, die die mangelnde Wirtschaftlichkeit beheben
CEO Elon Musk zeigt erratisches Verhalten: Beleidigung des an der Rettung der thailändischen Fußballmannschaft beteiligten Briten als Pädophilen, Ausweichen von Analystenfragen im Q1 Conference Call. Dieses Verhalten lässt schließen, dass Elon Musk wesentliche Eigenschaften vermissen lässt, die zur Führung eines Großunternehmens erforderlich sind
Tesla hat es trotz temporärer Alleinstellung nicht geschafft, ein profitables Geschäft zu etablieren – mit der jetzt auf den Markt kommenden Konkurrenz von Porsche, Audi & Mercedes wird der Wettbewerbsdruck noch härter
Wesentliche Vertreter des Bären-Lagers sind Mark B. Spiegel von Stanphyl Capital, ein anonymer Blogger namens MontanaSkeptic auf Twitter (Account gelöscht) und SeekingAlpha, der von Elon Musk mundtot gemacht wurde, und zahlreiche weitere.
Wie entstehen die Filterblasen?
Die Filterblasen beider Lager entstehen dadurch, dass sie sich in Kommunikationskreisen bewegen, die im wesentlichen nur die Information Gleichgesinnter weiterverbreiten (Confirmation bias) und dadurch bestehende Auffassungen immer weiter verstärken. Das passiert unter anderem dadurch, dass sie Informationsplattformen nutzen, die nur für ihre Interessensgruppe interessant sind (wie z.B. im Fall der Bullen das Tesla Motor Forum, in dem sich vor allem Tesla-Besitzer, aber eben auch Tesla-Aktienbesitzer austauschen).
Aber selbst auf Plattformen wie Twitter existieren beide Gruppen fröhlich nebeneinander und bestärken sich in ihren Meinungen, in dem sie nur den Usern folgen, die ihre Weltsicht bestätigen. Auf Seite der Bullen führt dies zu einer Glorifizierung des Unternehmens, seiner Wachstumsperspektiven, der Produkte, und vor allem des CEOs Elon Musk. Im Lager der Bären wird das Unternehmen in den Bankrott geredet und der CEO als Lügner und Betrüger diffamiert.
Nun passiert es immer mal wieder, dass Leute die Gemütlichkeit ihrer Filterblase verlassen (müssen) und erstaunt sind, was sie auf der anderen Seite des Zauns finden. Durch die extremen Positionen entsteht dann oft kein konstruktiver Dialog, sondern ein Prozess, der für Bullen und Bären vergleichbar abläuft: Die präsentierten „Fakten“ der Gegenseite werden nicht geprüft und ggf. hinterfragt, sondern es wird über die Motive der Person spekuliert, die sie „in die Welt setzt“. Wahlweise wird der anderen Seite Naivität/Realitätsverweigerung oder ein destruktives/betrügerisches Interesse unterstellt und die Aussage damit vermeintlich diskreditiert. In extremen Fällen wird versucht, die andere Seite zum Schweigen zu bringen, indem diskreditierende andere Aussagen der Person recherchiert werden oder versucht wird, die reale Identität der Personen aufzudecken (was unter anderem bei MontanaSkeptic passiert ist). Keine dieser Auseinandersetzungen führt zu einer Anpassung des eigenen Standpunkts, sondern führt zu immer drastischeren Aussagen (vermutlich aus dem Gefühl heraus, von der Gegenseite nicht gehört zu werden).
Was hat das Ganze nun mit Value Investing zu tun? Aus meiner Sicht sind folgende Dinge f+r einen Value Investor von Bedeutung in dieser Situation: Der Aktienkurs von Tesla reflektiert aktuell fast ausschließlich die Perspektive des Bullenlagers (Price-to-Sales von 3,6 in einem kapitalintensiven Geschäft und trotz fehlender Skaleneffekte und steigendem Cash-burn). Optimistisch angenommen, der Fair Value wäre der Durchschnitt zwischen dem aktuellen Kurs und der Position der moderaten Bären (Kursziel 50 USD auf Basis von Automotive OEM multiples inkl. deutlichen Umsatzwachstums), dann sind wir bei einem fairen Wert von 165 USD (-40% vs. heute). Wäre die Differenz auf der Longseite, könnte man einfach investieren und abwarten. Das Problem ist: Wir sind auf der Short-Seite, und dort spielt neben dem Kurs auch die Zeit gegen uns (da wir für Optionen oder Optionsscheine quasi die Finanzierungskosten des Gegengeschäfts mittragen). Was uns also bei Tesla fehlt, ist der Katalyst, der eine der Filterblasen kollabieren lässt und zu einer rapiden Wertkorrektur führt. Die Vergangenheit hat bei Tesla gezeigt, dass viele der Bären schon seit Jahren vergeblich auf dieses Platzen der Bullen-Filterblase gesetzt und gewartet haben. Die unterliegende Story (unabhängig vom Wahrheitsgehalt) ist also sehr robust gegen „Realitätsschocks“ ist. So haben zum Beispiel die Ankündigung, nie wieder eine Kapitalerhöhung zu brauchen (um es dann wenig später doch zu tun), oder Produkte anzukündigen, die nicht kommerziell möglich erscheinen (wie das 35’000 USD Model 3), die Glaubwürdigkeit Elon Musks im Lager der Bullen offenbar nicht beschädigt.
Aus meiner Sicht gibt es nur drei Events, die das Platzen der Bullen-Filterblase verursachen könnten. Dies wären
Tesla meldet Konkurs an (Chapter 11/ Chapter 7)
Elon Musk verlässt das Unternehmen
Es findet eine Kapitalerhöhung deutlich unter dem aktuellen Kurs statt (z.B. ~ 200 USD)
Das erste Szenario halte ich nicht für ausgeschlossen, ich glaube aber, dass eine Kombination von (2) und (3) wahrscheinlicher ist. Das Elon Musk das Unternehmen verlässt oder verlassen muss, könnte z.B. durch die aktuellen Ermittlungen der amerikanischen Börsenaufsicht SEC im Zusammenhang mit dem „Going Private Tweet“ verursacht werden, der als Versuch gedeutet werden könnte, den Aktienkurs zu manipulieren. Gleichzeitig könnten auch das Board of Directors auf eine Ablösung drängen, weil sie Regressansprüche von Aktionären fürchten, falls das Verhalten Elon Musks zu Vermögensschäden führt. Aktuell scheint Tesla trotz prekärer Finanzlage (~1 Mrd USD Verlust pro Quartal, negatives Working Capital ~2.6 Mrd USD) jedoch keine Anstrengungen für eine Kapitalerhöhungen zu unternehmen (die auch notwendig erscheint, um weiteres Wachstum des Produktportfolios sicherzustellen). Vermutlich findet man zum aktuellen Kurs von 280 USD keine ausreichende Kaufbereitschaft im Markt für eine Kapitalerhöhung. Eine Kapitalerhöhung zu deutlich geringeren Kursen würde jedoch vermutlich einen Margin Call bei Elon Musk auslösen, da er private Kredite von mehr als 600 Mio USD mit seinen Tesla-Aktien besichert hat. Nach Kalkulationen von ZeroHedge würde dieser fällig bei einem Kurs von ca. 230 USD.
Das wesentliche Problem für den Value Investor: Solche möglichen Ereignisse sind schwierig vorauszusagen (=Market Timing) – und wenn sie eintreten, wird die Korrektur des Kurses so schnell verlaufen, dass die Chance bereits weitgehend verpasst ist.
Die Antwort, die ich für mich gefunden habe: Ich versuche, den Entwicklungen im Umfeld von Tesla sehr zeitnah zu folgen (z.B. über Twitter), um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich die Lage akut verändert und ob sich Zeichen einer Krise verstärken. Aktuell halte ich den Verlust zahlreicher Führungskräfte, insbesondere im Finanzbereich (unter anderem CFO und CAO (Chief Accounting Officer, nach 4 Wochen!)) für ein Signal, dass es bald Neuigkeiten geben wird, die eine Kursveränderung herbeiführen können. Darüber hinaus verwende ich nur Optionen und Optionsscheine mit hinreichender Laufzeit (bis ins Jahr 2020).
Generell glaube ich nicht, dass Tesla unweigerlich in die Insolvenz gehen wird. Meine Einschätzung ist, dass Tesla als Premium-Nischenanbieter für hochpreisige Sportwagen eine ausreichend tragfähige Marke hat. Ausgehend von dieser Basis müssten sie ihren Fokus auf die Schwachstelle der elektrischen Fahrzeuge legen – die zu schweren und zu teuren Batterien, und hier auf Skaleneffekte der gesamten Industrie, und nicht den Alleingang setzen. Anstelle das Know-how für die Produktion der Autos selbst aufzubauen, wäre eine Partnerschaft mit Magna, die hier hinreichend Erfahrung als Auftragsfertiger haben, sicher der einfachere Weg und effizientere Weg. Ich befürchte leider, dass hier Elons Bedürfnis, es den etablierten Spielern zu beweisen, dass sie es besser können, eher hinderlich als förderlich ist (und die aktuelle Situation mit verschuldet).
Ausgehend davon sehe ich einen fairen Wert der Aktie bei 40-80 USD unter der Voraussetzung, dass ein umsetzungsfokussierter CEO eingesetzt wird und Elon allenfalls als Chief Innovation Officer das Unternehmen weiter begleitet (Ich glaube, es geht aber auch ohne ihn). Im Bereich Elektromobilität haben Tesla gezeigt, dass sie insbesondere im Bereich der Usability und im Bereich der Lebenszyklus-Updates recht stark sind (aber auch nicht uneinholbar). Die Powerwall erscheint mir kommerziell zu früh (da die Batteriekosten noch zu hoch sind) und zu wenig differenziert (wenn die Batterien günstig genug sind, werden viele andere auch Produkte anbieten). Das Solardach ist offenbar weniger ausgereift als es dargestellt wurde, und technisch bin ich noch nicht überzeugt, dass bei so klein fragmentierten Zellen der Aufwand des elektrischen Anschlusses nicht die Vorteile aufwiegt. Beim Semi (Truck) halte ich eine Lösung für den Verteilerverkehr (Vans und kleine LKWs) für den logischeren Markteintritt. Hyperloop und Boring Company (wenn auch nicht Teil von Tesla) lassen nicht erkennen wie die prohibitiv hohen Kosten von Tunnelbohren und Vakuum überwunden werden sollen (die Ideen sind als solche nicht neu). Zusammenfassend halte ich alles außerhalb des Automobilgeschäfts für gedanklich und kommerziell nicht hinreichend ausgereift, um ihm eine Erfolgschance nördlich von 5% einzuräumen. Was bleibt: Ein defizitiärer Automobilbauer mit einem für eine selektive Zielgruppe attraktiven Produkt.
Fazit: Filterblasen kreieren Fehlbepreisungen von Aktien – aber können auch deren Auflösung verhindern
Aus meiner Sicht bieten Filterblasen Gelegenheiten für Value Investoren, da sie Differenzen zum Fair Value befördern – gleichzeitig können sie aber diese ebenfalls auf lange Zeit stabil halten, so dass Disziplin & Treue zur Investmenthypothese besonders gefordert sind. Insbesondere auf der Shortseite können sie sogar die Profitabilität des Investments drastisch reduzieren.
Disclaimer: Ich halte Finanzinstrumente (Optionsscheine, Optionen) auf Tesla, die von fallenden Kursen der Aktie profitieren. Die hier dargestellten Erläuterungen sind keine Investmentberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente. Das Handeln mit Wertpapieren kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
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