#Opfergrenze
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gutachter · 2 months ago
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Auch Wände in Altbauwohnungen dürfen nicht feucht sein!
LG Paderborn, Urteil vom 06.03.2024 – 1 S 72/22 1. Der Mieter einer Wohnung kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist. Dabei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen.…
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captainsugaraddict · 2 years ago
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Diese Steuererklärung killt mich!
“Machs online” haben sie gesagt...
“ELSTER ist einfach und dir wird alles erklärt” haben sie gesagt...
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sv-buero-sofort · 5 years ago
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Kalkuliert über Opfergrenze (130 Prozent), in freier Werkstatt darunter Dank ihrer günstigen Konditionen sind markenungebundene (freie) Werkstätten meist willkommene „Partner“ der Kfz-Versicherer. Es kann aber auch andersherum kommen, wie ein rechtskräftiges Urteil des LG Hechingen zeigt.   Sachverhalt und Entscheidungsgründe Mit brutto 31.080 EUR lagen die auf Basis einer markengebundenen Fachwerkstatt kalkulierten Reparaturkosten fast beim doppelten Wiederbeschaffungswert (WBW). Der Kläger ließ seinen Mercedes Transporter Viano in einer freien Werkstatt instandsetzen. Dafür wurde ihm ein Betrag von 22.143,99 EUR brutto in Rechnung gestellt. Damit lag er zwar über dem WBW, ab knapp unter 130 Prozent. Für die beklagte Versicherung war diese Grenze indes überschritten. Mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand (WBA) könne der Kläger auch deshalb nicht verlangen, weil die Rechnung der freien Werkstatt einen Rabatt enthalte. Außerdem komme dem Kläger der Integritätszuschlag auch deshalb nicht zugute, weil Zweifel an der Vollständigkeit und Fachgerechtigkeit der Instandsetzung bestünden.   Mit all diesen Argumenten konnte die Beklagte nicht durchdringen. Nach Einholung eines Gutachtens zur Reparaturqualität und zur Preisgestaltung der freien Werkstatt sprach das LG dem Kläger die strittigen Reparaturkosten in vollem Umfang zu (LG Hechingen 2.3.20, 1 O 227/18). Maßgeblich für die Grenzwertbetrachtung seien nicht die vom Schadensgutachter kalkulierten Reparaturkosten, sondern die tatsächlich angefallenen. Diese seien frei von jeglicher Manipulation, vielmehr ortsüblich und angemessen. Da auch das Qualitätsurteil des Sachverständigen über die Instandsetzung der freien Werkstatt positiv ausfiel und die Richterin überzeugte, war für sie der Weg frei, Reparaturkosten zuzusprechen, obwohl sie über dem Wiederbeschaffungswert liegen.   Relevanz für die Praxis Über die vorliegende Konstellation hat der BGH noch nicht entschieden (vgl. 2.6.15, VI ZR 387/14). Denn die effektiven Reparaturkosten (hier: wegen Vorsteuerabzugsberechtigung netto) liegen nicht unter dem WBW (nur insoweit vom BGH beim Einsatz von Gebrauchtteilen entschieden, vgl. bereits 14.12.10, VI ZR 231/09, NJW 11, https://www.instagram.com/p/B-3s8oXJUcS/?igshid=t7ji6u05g7o1
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sakrumverum · 5 years ago
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Jusos gegen Grundrechte
<p>Teile der SPD versuchen, das Grundrecht auf Leben vollständig abzuschaffen, dazu das Recht auf freie Entscheidung und das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild. </p> <p>Es handelt sich um den <a href="https://parteitag.spd-berlin.de/app/uploads/pdf/II_2019//Antrag-170II2019-Pro-Choice-statt-Pro-Femina-%E2%80%93-F.pdf" target="_blank">Antrag 170/II/2019 der Jusos (Landesdelegiertenkonferenz)</a> vom 23. September 2019, über den der Landesparteitag am 26. Oktober 2019 beschließen soll. Sie fordern das Verbot der Beratungsstelle <a href="https://www.profemina.org/" target="_blank">Pro Femina</a>. <a href="https://www.1000plus.net/pro-femina-petition" target="_blank">Hier geht es zu einer Petition für den Erhalt von Pro Femina</a>.</p> <p>Schauen wir uns den Paragraphen mal an (Hervorhebungen von mir):<br /> <em><strong>§ 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage</strong><br /> (1) <strong>Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen</strong>; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. <strong>Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat</strong> und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.<br /> (2) Die Beratung hat nach dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html" target="_blank">Schwangerschaftskonfliktgesetz</a> durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.</em></p> <p>Nun ist Pro Femina eben keine staatlich anerkannte Stelle und macht gar kein Hehl daraus. Das wird einer Frau, die sich hier beraten lässt, von vornherein klar gemacht. Pro Femina ist eine Beratungsstelle, aber nicht die einzige auf weiter Flur – und vor allem eben keine „anerkannte“. Nun darf jede Frau selbstverständlich Rat suchen, wo sie möchte. Sie darf ihre Mutter um Rat fragen, ihre beste Freundin, die Mitglieder ihres bevorzugten Fußballvereins – und auch einen eingetragenen Verein, der Pro Femina heißt, sich dem Schutz von Mutter und Kind verschrieben hat und genau wie die Vorgenannten keine Scheine ausstellt. Der Verein Pro Femina würde durch die Weigerung, Beratungsscheine auszustellen, nur dann widerrechtlich handeln, wenn er staatlich anerkannt wäre – und deshalb pfeift Pro Femina auf staatliche Anerkennung. </p> <p>Die Jusos werfen Pro Femina nun vor, als Beratungsstelle keine Scheine auszustellen – aber wie gesagt: Beratungsscheine kommen von staatlich anerkannten Beratungsstellen, was Pro Femina nicht ist.<br /> Ein weiterer Vorwurf lautet, Frauen zu täuschen und Beratungen absichtlich hinzuziehen, damit der Zeitpunkt versäumt wird, zu dem sie anderswo noch einen Schein bekommen könnten. Pro Femina stellt von vornherein klar, daß hier kein Beratungsschein zu haben ist, und keine Frau wird im Unklaren darüber gelassen, daß sie den Schein woanders vielleicht bekommt, aber nicht hier.<br /> Pro Femina zögert die Beratung auch nicht hinaus, sondern gibt sehr schnell Termine, ist fast ständig ansprechbar für die Ratsuchenden. </p> <p>Die Behauptung, Schwangere werden getäuscht, ist eine glatte Lüge. Pro Femina erklärt sehr genau, was eine Schwangerschaft ist, lässt sich auf jede ratsuchende Frau ganz persönlich ein. </p> <p>In dem Antrag heißt es:</p> <blockquote><p>„Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen.“</p></blockquote> <p>Das könnte man durchaus auch in einem <em>lobenden</em> Artikel über die Arbeit von Pro Femina schreiben. Tatsächlich gibt Pro Femina Frauen in schwieriger finanzieller Situation auch finanzielle Unterstützung, um das Kind austragen und versorgen zu können. Es ist nicht ersichtlich, warum finanzielle Unterstützung für Mütter in Not ein Minuspunkt sein soll. Auch daß Kristijan Aufiero nicht nur „führendes Mitglied von „Pro Femina““ ist, sondern „ebenfalls Vorsitzender des „<a href="https://www.diebirke.org/" target="_blank">Birke e.V.</a>“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist“ – daß er also mehreren eingetragenen Vereinen angehört, von denen keiner andere Ziele hat als das Leben von Kindern und die Wohlfahrt von Müttern zu fördern, kann ich nicht verwerflich finden.</p> <p>Also: Es gibt einen Verein, der Schwangere in Konfliktsituationen sachlich und liebevoll berät, nicht staatlich anerkannt ist, keine Scheine ausstellt, keine staatlichen Gelder bekommt, Schwangere und junge Mütter in Notsituationen auch materiell unterstützt, von dem sich übrigens zahlreiche Frauen sehr ernstgenommen fühlten, die heute glückliche Mütter sind. Über diesen Verein schwadronieren die Jusos in ihrem Antrag weiter:</p> <blockquote><p>Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!</p></blockquote> <p>Pro Femina ist ganz für das Recht auf Selbstbestimmung über den <em>eigenen</em> Körper. Nur geht es bei einer Abtreibung um die finale Bestimmung über den Körper <em>eines anderen Menschen</em>. Um das zu wissen, braucht man nur gerade so viel Bildung, daß man die entsprechende Stelle in einem Schulbuch für den Biologieunterricht halbwegs versteht. Statt sowas mal zu lesen, fahren die Heldenjusos fort:</p> <blockquote><p>Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!</p></blockquote> <p>Ich bin sicher, daß Ihr das nicht erkämpfen könnt. So ein Recht gibt es nicht und kann es nicht geben. Ein Mensch hat kein Recht, zu entscheiden, ob ein Unschuldiger weiterleben darf oder nicht. Allerdings wird man diese Argumentation bei Pro Femina nicht hören, da es den Beraterinnen vorrangig um den Schutz der Mütter geht. Um der Frauen willen soll etwas verhindert werden, was in sich nie gut sein kann – die Tötung von Kindern. </p> <p>Aber so etwas verstehen die Jusos nicht und kommen zum Punkt:</p> <blockquote><p>Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!<br /> Solange die Pro Femina Filiale nicht geschlossen ist, soll die Filiale zu einer expliziten Deklarierung verpflichtet werden, aus der deutlich hervorgeht, dass der für den Abbruch benötigte Beratungsschein dort nicht ausgestellt wird.</p></blockquote> <p>Liebe Jusos, wie ist’s mit Eurer Lesekompetenz? Schaut mal <a href="https://www.profemina.org/unsere-arbeit" target="_blank">hier</a>. Da steht:</p> <p><em>Um Ihnen bestmögliche und unabhängige Information, Beratung und Hilfe im Einklang mit Art. 1 Abs. 1 GG und §219 Abs. 1 StGB zur Verfügung zu stellen, ist Pro Femina NICHT Teil des staatlichen Beratungssystem und stellt keine sog. „Beratungsscheine“ aus. Die Arbeit von Pro Femina ist zu 100% Spenden-finanziert.</em></p> <p>Die Jusos fordern also erstens etwas, was es nicht gibt (das Recht, einen unschuldigen Menschen zu töten bzw. töten zu lassen), zweitens etwas, was es bereits gibt (die explizite Aussage von Pro Femina, daß Pro Femina keine Beratungsscheine ausgibt). </p> <p>Wenn diesem Antrag stattgegeben wird und in der Folge eine wirklich sinnvolle, menschenfreundliche Beratungsstelle geschlossen wird, dann wird <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html" target="_blank">Artikel 2 des Grundgesetzes</a> ausgehebelt.</p> <p><em>(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.<br /> (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.</em></p> <p>Jeder – auch der ganz Wehrlose! Und auch die Frau, die von allen Seiten bedrängt wird, abzutreiben, und selbst kaum zum Nachdenken kommt. Oder die das Kind will, aber von der ganzen Familie hört, daß es jetzt nicht passt. Übrigens ist eine Frau nach einer Abtreibung nicht körperlich unversehrt. </p> <p>Interessant sind an dem Antrag der Jusos auch Zeitpunkt und Stil. Wir erinnern uns: Ein Überfall auf die Räumlichkeiten von Pro Femina fand in der Nacht zum 7. Oktober statt (Bericht <a href="https://www.1000plus.net/news/anschlag-auf-unser-beratungszentrum-berlin" target="_blank">hier</a> und <a href="https://katholischlogisch.blog/2019/10/08/ueberfall-auf-schwangerenberatung/" target="_blank">hier</a>). Ein Bekennerschreiben erschien unmittelbar danach auf Indymedia.<br /> Der Antrag wurde am 23. September 2019, also zwei Wochen vorher, veröffentlicht und ist stilistisch und argumentativ sehr ähnlich wie das Bekennerschreiben. Ich behaupte nicht, daß er von den gleichen Leuten ausgeheckt wurde, die die Beratungsstelle verwüsteten, aber seltsam ist es schon, daß junge Politiker in zeitlicher Nähe gleiche Absichten in gleichem Sprachstil kundtun wie die unbekannten Rowdies.</p> <p>Hier einige Links in dieser Sache:</p> <p><a href="https://www.1000plus.net/pro-femina-petition" target="_blank">Petition zum Erhalt von Pro Femina</a><br /> <a href="https://www.1000plus.net/news/buzzfeed-fake-news-und-manipulation" target="_blank">Kristijan Aufiero: BuzzFeed, Fake-News und Manipulation</a><br /> <a href="https://mightymightykingbear.blogspot.com/2019/10/moloch-berlin-pro-femina-droht-verbot.html" target="_blank">Tobias Klein: Moloch Berlin – Pro Femina droht Verbot</a></p> <p>Was geschieht, wenn dieser Irrsinnsforderung der Jubelsozen stattgegeben wird, ist absehbar. Zunächst werden mehr Frauen sich zur Abtreibung drängen lassen als zuvor; Frauen, die eine lebensbejahende Beratung suchen, werden in ihrer Not alleingelassen. Die Chancen werden besser für Männer, die ihre schwangere Partnerin erpressen. Der Schutz der Ungeborenen wird weiter abnehmen.</p> <p>Wenn aber erst einmal diese Hürde geschafft ist, wird es weitergehen. Wer wehrt sich denn immer so viel und oft so erfolgreich, wenn es darum geht, Menschenrechte zu beschneiden? Klar – die Kirchen. Und wenn man schon dabei ist, das Recht auf unabhängige Beratung zu torpedieren, dann kann man ja mit der freien Religionsausübung weitermachen und sich die Kirchen vom Halse schaffen, peu à peu, durch immer weitere Beschneidung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung.</p> <p>Das ist kein Alarmismus. In dem Augenblick, in dem die durch das Christentum erst möglich gewordenen Grundfesten des GG zerstört werden, ist das Christentum selbst bedroht. In dem Augenblick, wo das Recht auf Leben, Meinungsäußerung und freie Entscheidung nicht nur bedroht sind (das sind sie ja längst), sondern <em>nicht mehr absolut</em> existiert, existiert es in Wirklichkeit <em>gar nicht mehr</em>. Es gibt keinen Grund, das Leben außerhalb der Gebärmutter zu schützen, wenn man es in der Gebärmutter nicht mehr schützt. Keinen Grund für lebensbejahende Medizin und Pflege, wenn man lebensbejahende Schwangerenberatung verbietet. Keinen Grund, die gewaltlose Meinungsäußerung <em>irgendwo</em> zu erlauben, wenn man sie da verbietet, wo es um den Schutz des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html" target="_blank">zweiten Grundrechtes</a> geht (das eigentlich das erste Grundrecht ist, weil es allem anderen logischerweise vorangeht).</p> <p>Der Antrag 170/II/2019 der Jusos passt zur zustimmenden Diskussion um Sterbehilfe und Euthanasie, zu Bestrebungen, die Religionsfreiheit zu kappen, zu Versuchen der Sprachregulierung, zu allen Maßnahmen, die Diktaturen so ordentlich erscheinen lassen. (Ordentliche Sprache, ordentliches Denken, ordentliche Gebärmütter, ordentlicher Nachwuchs, ordentlicher Tod.) Wir gehen in Deutschland auf ordentliche Zeiten zu – so ordentlich wie ein Urnenfeld.</p> <p>Allerdings haben die Jusos (und wer sonst noch bei der graduellen Beschneidung der Rechte mitmacht) mit einem nicht gerechnet: Mit dem, der gesagt hat, daß nicht einmal die Pforten der Hölle die Kirche überwältigen werden. An Ihn halte ich mich, und Er wird uns auch Wege finden lassen, Schwangeren in Not beizustehen, selbst wenn wir das nach dem Gesetz des Landes nicht „dürfen“.</p>
--Quelle: https://katholischlogisch.blog/2019/10/18/jusos-gegen-grundrechte/
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tuetaunus · 7 years ago
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130 Prozent Regelung beim Unfall - Was ist das ?
Liebe AutoErlebniswelt Freunde,
habt Ihr schon mal etwas von einer 'Opfergrenze' gehört. Wenn nein, dann schau Dir gleich unser Video an. Wenn ja, dann bekommst Du in unserem Video noch interessante und wertvolle Zusatzinformationen. 👍
Euer Ingo & George vom ExpertenTeam der AutoErlebniswelt-Tü Taunus
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sv-buero-sofort · 5 years ago
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130% Opfergrenze Liegen die mit den Kosten der Markenwerkstatt kalkulierten Reparaturkosten oberhalb der 130 Prozent, die Reparaturkosten aber mit den normalen Preisen der freien Werkstatt, die dann repariert hat, darunter, muss der gegnerische Versicherer die Reparaturkosten erstatten, entschied das LG Hechingen.   Damit ist eine Lücke in der Rechtsprechung geschlossen. Schon immer war klar: Ein mit einem „130-Prozent-Unterschreitungsrabatt“ auch in der Form eines Festpreises etc., unter die Grenze manipulierter Rechnungsbetrag hilft nicht (BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 79/10). Wenn aber der Preisunterschied eine objektive Grundlage hat, kommt es auf die Rechnung an und nicht mehr auf die Prognose (z. B. durch gebrauchte Ersatzteile, BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az. VI ZR 387/14). So kann auch ein Werkstattwechsel, der zur Unterschreitung der Grenze führt, jedenfalls dann den 130-Prozent-Anspruch retten, wenn die Normalpreise der reparierenden Werkstatt unter die Schwelle führen. Das mag ein Ortswechsel sein (Umland- statt Großstadtpreise), aber auch der Werkstattsegmentwechsel vom Markenbetrieb zur freien Werkstatt oder zum Karosseriebetrieb. Dies ist, so das LG Hechingen, dann die Lösung für den Geschädigten (LG Hechingen, Urteil vom 02.03.2020, Az. 1 O 227/1). https://www.instagram.com/p/B-oN-esqTfE/?igshid=zom4vgm7ie2i
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