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bauerntanz · 2 months
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NABU freut sich über Gerichtsentscheidung zu E 233
#NABU freut sich über Gerichtsentscheidung zu E 233, weil...
E233: Behörde muss Kosten für Eilverfahren tragen – NABU zufrieden Um zu verhindern, dass bereits vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Foto re.)) über die Klage des NABU gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233 (Planungsabschnitt 1) durch Baumaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden, hatte der Umweltverband NABU einen Eilantrag gestellt. Die Niedersächsische…
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stellenonline · 5 years
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schuessler-plan · 8 years
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B3 – AUSBAU SÜDSCHNELLWEG HANNOVER
Für das Projekt „B3 – Ausbau Südschnellweg“ hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Vorhabenträger in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Baulastträger, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) sowie in Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover (LHH) zunächst einen Ideenwettbewerb für die gesamte Strecke ausgelobt. Schüßler-Plan ist bei dem Großprojekt mit der Projektsteuerung von der Erarbeitung einer Projektstrategie bis zur Steuerung der Planung über alle Handlungsbereiche beauftragt.
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Die Bundesstraßen B3, B6 und B65 verlaufen im Süden Hannovers als Südschnellweg vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten und sind im Großraum Hannover ein wesentlicher Bestandteil der überregionalen Erschließung. Die Nachrechnung der Brückenbauwerke in dem Streckenabschnitt vom Landwehrkreisel bis zur Bahnquerung hat ergeben, dass auch nach der Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen für vier Bauwerke nur eine Restnutzungsdauer bis 2023 bestehen wird. Das übergeordnete Projektziel ist daher der Beginn der Baumaßnahme mit dem Rückbau der Brücken, bevor deren Nutzungsdauer endet. Da aufgrund der vielfältigen Zwangspunkte, insbesondere im innerstädtischen Bereich, nicht von Anfang an eindeutig festgelegt werden konnte, wie der Ausbau des Südschnellwegs in seinem End- bzw. Bauzustand ausgestaltet sein wird, wurde zunächst ein ergebnisoffener Prozess zur Variantenfindung in Form eines Ideenwettbewerbs eingeleitet. Dabei gab insbesondere die unterschiedliche Prägung der Planungsbereiche vom Landschaftsraum mit wertvollen Biotopen bis hin zum städtischen Umfeld eine Vielzahl verschiedenster Randbedingungen vor. Der Ideenwettbewerb wurde 2015/2016 auf Basis der RPW 2013 durchgeführt. Der Wettbewerb hat zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, verschiedenste Planungsziele zu vereinbaren. Somit konnten sowohl die Interessen des BMVI bzw. der NLStBV als auch in Kooperation die Interessen der LHH verbunden werden. Die Planungsaufgabebeinhaltete neben den infrastrukturellen, verkehrlichen, landschaftlichen und umwelttechnischen Aspekten daher auch eine städtebauliche Aufgabenstellung. Dabei wurden die Vorgaben von harten Planungsrandbedingungen auf das Notwendigste beschränkt, um den Teilnehmern größtmögliche Freiräume für die Entwicklung ihrer Ideen zu schaffen. Bei dem Projekt wird der Endzustand maßgeblich durch die Aufrechterhaltung der Verkehre und dem damit verbundenen Bauablauf bestimmt. Daher sollte dieser ebenfalls bearbeitet und dargestellt werden. Neben den einzelnen Bauphasen und der Schätzung der Bauzeit sollten Aussagen zu möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen/Sperrungen gemacht werden sowie zu Verkehrsumlagerungen im Netz. Außerdem bestand die Aufgabe darin, die Quartiere auf städtischer Ebene besser zu vernetzen, den Ausbau landschafts- und stadtverträglich zu planen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, um urbane Räume zurückzugewinnen und dadurch die Lebensqualität zu steigern. Im Ergebnis hat der Ideenwettbewerb die gewünschte Vielzahl von unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und insbesondere auch durch die Siegerentwürfe eine weisende Richtung für die weitere Planung vorgegeben. Mit Abschluss des Ideenwettbewerbs beginnt die eigentliche Objektplanung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke zur Findung einer Vorzugsvariante, die dem BMVI nach Aufstellung der Vorentwürfe zur Erteilung des „Gesehen-Vermerks“ vorgelegt werden kann.
Der geplante Zeitrahmen sieht dafür wie folgt aus:
Vorplanung: 2016 – 2017
Ggf. Durchführung eines Realisierungswettbewerbs: 2017 – 2018
Entwurfs- und Genehmigungsplanung: 2017 – 2019
Planfeststellungsverfahren: 2020 – 2021
Durchführung Vergabeverfahren – Bauausführung: 2022 – 2023
Baubeginn: 2023
Dipl.-Ing. André Fiedler, Dipl.-Ing. Nicole Jaschinski
 PROJEKTDATEN
Auftraggeber Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Technische Daten Länge der Strecke: 3,8 km u. a. mit einer innerstädtischen Hochstraße Leistungen Schüßler-Plan Erarbeitung Projektstrategie (Projektziele, Projektbeteiligte/-struktur, Ablaufprozesse, Kommunikation, Einflussfaktoren/Analyse, Terminplanung) Gesamtprojektsteuerung
Copyright: NLStBV
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stellenonline · 5 years
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