#Lithiumzellen
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𝗙𝗼̈𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗗𝗶𝗮𝗹𝗼𝗴𝘀 𝘂̈𝗯𝗲𝗿 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝗶𝗲𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁
Die Suche nach Lösungen für die Ursachen von Batteriesicherheitsvorfällen und die Einberufung von Unternehmen aus allen Teilen der Lieferkette zur Behandlung des Themas Batteriesicherheit ist von größter Bedeutung.
Die Soteria Battery Innovation Group hat es sich zur Aufgabe gemacht, dafür zu sorgen, dass alle Batterien sicher sind. Um dieses Ziel zu erreichen, veranstalten sie den dritten jährlichen LithiumSAFE: Battery Safety Workshop am 6. und 7. November 2024 in Greenville, SC.
Der Workshop wird mit Live-Demonstrationen von Batteriebränden eingeleitet, gefolgt von Unternehmensperspektiven zum Thema Sicherheit und Podiumsdiskussionen zu den Themen Mobilität, Recyclingsicherheit, Detektionsanwendungen sowie Tests und thermisches Durchgehen.
Zu den Referenten und Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem:
Eric Darcy, Technical Discipline Lead für Batteriesysteme (NASA)
John Warner, Hauptkundenbetreuer (American Battery Solutions)
Raghavender Tummala, Sicherheitsingenieur für Elektrifizierung (General Motors)
Chris Turner, Verantwortlicher für Technologie (Inventus Power)
Stephanie Shaw, Technische Führungskraft (EPRI)
Und mehr!
Termin: 6.-7. November 2024
Ort: Greenville, South Carolina, Vereinigte Staaten
Registrieren können Sie sich unter:
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer KPIs im Logistikbereich und Sie haben zufriedene Projektleiter und Kunden:
#lithiumbatterien#lithiumzellen#transport#verpacken#versand#gefahrgut#lithiumbatteryservice#logistik#transportvorschriften
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Virtuelles Batterie Seminar 4.- 6. April 2022 Shmuel De-Leon Energy und Amprius USA
In den Seminaren von Shmuel De-Leon spielen Lithiumzellen und -Batterien eine große Rolle. Themen des Seminars • Batterie-Eigenschaften • Primärbatterien • Wiederaufladbare Batterie • Batterie-Pack-Design • Batterie-Sicherheit Dr. Ionel Stefan • Neue Li-Ionen-Batterie mit extrem hoher Energiedichte und 100% Silizium Anode. Hier der Link zum Programm: https://www.sdle.co.il/wp-content/uploads/2021/10/Battery-Seminar-442022-Virtual-Ver-1.pdf
Die anderen Seminare von Shmuel De-Leon: https://www.sdle.co.il/battery-trainings-seminars/
Wenn Sie Lithiumzellen und -Batterien transportieren oder verschicken müssen, gibt es in den Transportvorschriften Regeln zu beachten.
Alle Lithium-Zellen und Batterien, kleine und große, auch Prototypen, müssen nach dem in den Transportvorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein. Was dieses Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammengestellt: https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Wenn eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie kein Prototyp und keine Kleinserie bis 100 Stück mehr ist, muss diese auch die UN Testreihe 38.3 erfolgreich bestanden haben. Was diese beinhaltet, finden Sie hier: https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Transportfall sicher auf die Straße, in die Luft oder auf See zu schicken. Oder zu entsorgen. Wenn Sie große oder kleine Lithium-Batterien oder auch Prototypen versenden oder entsorgen müssen, bieten wir Ihnen für jeden Transportfall Checklisten-Artikel gemäß ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR mit Fundstellennachweis. So können Sie prüfen, welche Vorschriften zu beachten sind und wie sie richtig verpacken, markieren, kennzeichnen und dokumentieren.
Sie erhalten Muster und ausfüllbare Dateien für alle nötige vorbereitete Beförderungsdokumente für Ihren Transportfall (z.B. Beförderungspapier nach ADR, IMO-Erklärung, Shipper's Declaration). Sie finden den passenden Checklisten-Artikel in unserem Portal unter "Einzelchecklisten finden". https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1
Und folgende technische Anforderungen müssen auch für Prototypen „großer“ Lithium-Batterien erfüllt sein:
- Jede Lithium-Ionen-Batterie muss eine Sicherheitsentlüftungsvorrichtung haben oder so ausgelegt sein, dass ein gewaltsames Bersten unter normalen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen ist. - Jede Lithium-Ionen-Batterie muss mit einem wirksamen Mittel gegen äußere Kurzschlüsse ausgerüstet sein. - Jede Lithium-Ionen-Batterie, die parallel geschaltete Zellen oder Reihen von Zellen enthält, muss mit einem wirksamen Mittel (z.B. Dioden, Sicherungen) ausgestattet sein, um gefährliche Umkehrströme zu verhindern.
Damit Sie vom Hersteller oder Zulieferer alle nötigen Logistik-Informationen bekommen, haben wir eine Lieferanten-Abfrage erstellt. Seit 01. Januar 2020 ist zum Beispiel eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in unsere Lieferanten-Abfrage integriert. Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen, alle nötigen Informationen für den Logistik-Prozess abzufragen. Sie finden diese in unserem Downloadbereich : https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Und natürlich können Sie auch bei uns Seminare belegen, wie man Lithium-Zellen und Lithium-Batterien verschickt. Termine finden Sie unter WEITERBILDUNG in unserem Portal: https://www.lithium-batterie-service.de/de/weiterbildung/
Wenn Sie weitere Fragen zu einem Transportfall von Lithiumzellen oder -Batterien haben, können Sie uns gerne anschreiben: https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
#shmueldeleon#april2022#amprius#Lithiumbatterieseminar#Lithiumbatterien#Batterietechnologie#Lithiumzellen#Transport#Verpacken
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Gigafactory für Lithiumzellen in Deutschland geplant
Gigafactory für Lithiumzellen in Deutschland geplant
Bekommt Deutschland endlich eine eigene Zellproduktion? Das neu gegründete Konsortium TerraE Holding, dem 17 Unternehmen und Forschungseinrichtungen angehören, will an zwei deutschen Standorten eine Großserienproduktion von Lithium-Ionen-Zellen aufbauen. Sie soll die europäischen Speicherhersteller und Autohersteller beliefern. (more…)
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𝗩𝗶𝗿𝘁𝘂𝗮𝗹 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝘆 𝗗𝗮𝘆
Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr mit rund 1.000 Teilnehmern, veranstaltet LUMITOS am 13. November 2024 erneut den virtual battery day.
Im Fokus steht die gesamte Wertschöpfungskette:
●Rohstoffe, Gewinnung und Veredelung
●Materialverarbeitung und -Produktion
●Batterie-Produktionstechnik
●Herstellung von Bauteilen, Zellen und Energiespeicher-Systemen
●Instrumentelle Messtechnik und Software-Lösungen
●Recycling
Das gibt es für Sie erstmals zu entdecken:
●Mehr innovative Präsentationen: Über 25 Start-ups und wissenschaftliche Institutionen geben Ihnen tiefe Einblicke in neuste Entwicklungen.
●Den Marktüberblick mit Informationen zu über 400 Firmen und Start-ups der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette.
●Neue Produkte, um die Qualität elektrochemischer Energiespeicher zu steigern.
Wie Sie teilnehmen:
Melden Sie sich einfach kostenlos unter virtual battery day am 13.11.2024 | Jetzt kostenlos registrieren (virtual-battery-day.com) an und erleben Sie den virtual battery day am 13. November bequem von Ihrem PC aus.
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer KPIs im Logistikbereich und Sie haben zufriedene Projektleiter und Kunden:
#lithiumbatterien#lithiumzellen#transport#verpacken#versand#gefahrgut#lithiumbatteryservice#logistik#transportvorschriften#seminar
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𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗹𝗼𝘀𝗲 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲���𝘁𝘂𝗻𝗱𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗟𝗶𝘇𝗲𝗻𝘇𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻
Jetzt ist eine gute Zeit, um sich über Neuerungen/Änderungen zu informieren, um Themen zu vertiefen und um Fragen zu stellen und Antworten darauf zu erhalten.
Hier ein Überblick über unsere Seminare:
Datum
Beschreibung der Veranstaltung
Trainer/Referent
18.10.2024
Kostenlose Fragestunde
nur für Lizenz-Kunden
10.30-11.30h in Deutsch und 13.30-14.30h in Englisch
Eva Glimsche und Peter Bußjäger
05.11.2024
Online Spezialseminar Klassifizierung von Lithium-Zellen und -Batterien Kosten EUR 395,-- zzgl. MWST
9-12 Uhr in Deutsch und 13.30-14.30 Uhr in Englisch
Eva Glimsche
06.11.2024
Online Spezialseminar defekt/beschädigte bzw. sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen und -Batterien
Kosten EUR 395,-- zzgl. MWST
9-12 Uhr in Deutsch
Eva Glimsche
07.11.2024
Online Spezialseminar Entsorgung/Recycling von Lithium-Zellen und -Batterien Kosten EUR 395,-- zzgl. MWST
9-12 Uhr in Deutsch und 13.30-16.30h in Englisch
Eva Glimsche
07.-08.11.2024
Online Lithium-Batterie-Einweisung
Jürgen Werny
11.-12.11.202
Online Luftverkehr Versender A2/A3 und Verpacker B2/B3 Grund- und Refresherlehrgang nur Klasse 9 Lithiumbatterien
Holger Lehmke
14.-15.11.2024
Lithium-Batterie-Einweisung bei Strober & Partner in Mühldorf
Eva Glimsche
15.11.2024
Kostenlose Fragestunde
nur für Lizenz-Kunden
10.30-11.30 Uhr in Deutsch
13.30-14.30 Uhr in Englisch
Peter Bußjäger
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Online Fragestunde zum Versand von Lithium-Zellen und -Batterien auf allen Verkehrsträgern
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: 60 Minuten
Kosten: Diese kostenlose Online Fragestunde ist nur für unsere Lizenz-Kunden.
Trainer: Eva Glimsche und Peter Bußjäger
Wir lassen unsere kostenlosen Fragestunden für Lizenz-Kunden ab Oktober wieder aufleben.
Das erwartet Sie im Online Seminar:
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beleuchten Besonderheiten beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien im Straßenverkehr nach ADR, im Seeverkehr nach IMDG Code und im Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR.
In diesen Online-Fragestunden stellen wir immer einige Problemfälle und deren Lösungen vor. Dabei zeigen wir, wie anhand unseres Portals die richtigen Informationen gefunden werden. Und wir diskutieren darüber hinaus Spezialfälle aus der Praxis.
Zielgruppe:
Dieses Online Seminar ist für alle, die mit Lithium-Zellen und -Batterien im Job zu tun haben, diese versenden, die Fragen zu bestimmten Versand-Themen haben, sich tiefer in die Versand-Thematik einarbeiten möchten bzw. durch die Fragestunde im Thema bleiben möchten.
Inhalt:
Fragen rund um den Versand von Lithium-Zellen und -Batterien im Straßenverkehr nach ADR, im Seeverkehr nach IMDG Code und im Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR. Natürlich werden dabei auch Neuerungen und Änderungen angesprochen, die die Teilnehmenden interessieren.
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Weitere Informationen und die Links zur Registrierung für die Online Fragestunden (für Lizenz-Kunden kostenlos), zu den Spezial-Seminaren und Lithium-Batterie-Einweisungen finden Sie auf unserer Webseite unter:
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
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𝗪𝗶𝗲 𝗺𝗮𝗻 𝗟𝗶-𝗜𝗼𝗻𝗲𝗻-𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝗶𝗲��� 𝗲𝗳𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗻𝘁 𝗿𝗲𝗰𝘆𝗰𝗲𝗹𝘁
Ein Forscherteam der Rice University befasst sich mit dem Umweltproblem des effizienten Recyclings von Lithium-Ionen-Batterien.
Ein Forscherteam der Rice University unter der Leitung von James Tour, dem T.T. und W.F. Chao Professor für Chemie und Professor für Materialwissenschaften und Nanoengineering, befasst sich mit dem Umweltproblem des effizienten Recyclings von Lithium-Ionen-Batterien, die immer häufiger eingesetzt werden.
Das Team leistete Pionierarbeit bei der Entwicklung einer neuen Methode zur Gewinnung gereinigter aktiver Materialien aus Batterieabfällen, wie kürzlich in der Zeitschrift Nature Communications beschrieben wurde. Ihre Ergebnisse haben das Potenzial, die effektive Trennung und das Recycling von wertvollen Batteriematerialien zu minimalen Kosten zu erleichtern und so zu einer umweltfreundlicheren Produktion von Elektrofahrzeugen beizutragen.
„Angesichts der zunehmenden Nutzung von Batterien, insbesondere in Elektrofahrzeugen, ist die Entwicklung nachhaltiger Recyclingmethoden dringend erforderlich“, so Tour.
Bei herkömmlichen Recyclingverfahren werden die Batteriematerialien in der Regel durch energieintensive thermische oder chemische Prozesse in ihre elementaren Bestandteile zerlegt, was kostspielig ist und erhebliche Umweltauswirkungen hat.
Das Team schlug vor, dass magnetische Eigenschaften die Trennung und Reinigung von verbrauchten Batteriematerialien erleichtern könnten.
Ihre Innovation nutzt eine Methode, die als lösungsmittelfreie Flash-Joule-Erhitzung (FJH) bekannt ist. Bei dieser von Tour entwickelten Technik wird ein Strom durch ein Material mit geringem Widerstand geleitet, um es schnell zu erhitzen und in andere Stoffe umzuwandeln.
Mithilfe der FJH erhitzten die Forscher Batterieabfälle innerhalb von Sekunden auf 2.500 Kelvin, wodurch einzigartige Merkmale mit magnetischen Hüllen und stabilen Kernstrukturen entstanden. Die magnetische Trennung ermöglichte eine effiziente Aufreinigung.
Während des Prozesses zeigten die kobaltbasierten Batteriekathoden - die üblicherweise in Elektrofahrzeugen verwendet werden und mit hohen finanziellen, ökologischen und sozialen Kosten verbunden sind - unerwartet Magnetismus in den äußeren Spinell-Kobaltoxidschichten, was eine einfache Trennung ermöglichte.
Der Ansatz der Forscher führte zu einer hohen Ausbeute an Batteriemetallen von 98 Prozent, wobei der Wert der Batteriestruktur erhalten blieb.
„Bemerkenswert ist, dass die Metallverunreinigungen nach der Abtrennung deutlich reduziert wurden, während die Struktur und Funktionalität der Materialien erhalten blieb“, so Tour. „Die Struktur der Batteriematerialien bleibt stabil und kann zu neuen Kathoden wiederhergestellt werden.“
Den ganzen Artikel inkl. eines exklusiven Interviews mit der Co-Autorin Weiyin Chen finden Sie unter:
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
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𝗘𝗩 & 𝗘𝗦𝗦 𝗛𝗶𝗴𝗵 𝗩𝗼𝗹𝘁𝗮𝗴𝗲 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝘆 𝗣𝗮𝗰𝗸 𝗗𝗲𝘀𝗶𝗴𝗻 𝗩𝗶𝗿𝘁𝘂𝗮𝗹 𝗦𝗲𝗺𝗶𝗻𝗮𝗿
Shmuel De-Leon Energy, American Battery Solutions aus den USA und Obrist Powertrain aus Österreich laden Sie zu einem 6,5-stündigen virtuellen EV/ESS-Hochspannungsbatterie-Design-Seminar ein.
29. Oktober 2024 - Teil 1 - (2,5 Stunden) ab 16:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, 10:00 Uhr EST US-amerikanischer Zeit Teil 1 umfasst 3 Abschnitte:
EV & ESS Battery Essentials,
EV & ESS Li-Ion Rechargeable Cells,
EV & ESS Battery Pack Design
30. Oktober 2024 - Teil 2 - (2 Stunden) ab 16:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, 10:00 Uhr EST US-amerikanischer Zeit Teil 2 umfasst 6 Abschnitte:
Mechanische Konstruktion von EV- & ESS-Batteriepacks,
Thermomanagement von EV- & ESS-Batteriepacks,
Validierungstests & Zertifizierungen von EV- & ESS-Batteriepacks,
Recycling von EV- & ESS-Batteriepacks,
Sicherheit von EV- & ESS-Batteriepacks
31. Oktober 2024 - Teil 3 - (2 Stunden) ab 16:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, 10:00 Uhr EST US-amerikanischer Zeit Teil 3 umfasst 1 Abschnitt:
Obrist Powertrain - Neue Li-Ion-Automobilbatterie mit extra hoher Energiedichte und revolutionärer Vakuumfixierungstechnologie
Registrierung unter:
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir natürlich sowohl für Lithium-Ionen-Batterien ohne Auto, als auch für das E-Auto selbst, Checklisten haben. Diese und viele Weitere finden Sie unter:
#lithiumbatterien#lithiumzellen#transport#verpacken#versand#gefahrgut#lithiumbatteryservice#logistik#transportvorschriften#seminar
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𝟰𝘁𝗵 𝗨𝗦𝗔 𝗘𝗩 & 𝗘𝗦𝗦 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝘆 𝗗𝗲𝘀𝗶𝗴𝗻 𝗮𝗻𝗱 𝗣𝗿𝗼𝗱𝘂𝗰𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗛𝗮𝗻𝗱𝘀-𝗢𝗻 𝗦𝗲𝗺𝗶𝗻𝗮𝗿
Der Markt für Elektroautobatterien wächst dramatisch, ebenso wie die Nachfrage nach Wissen über die Entwicklung von Elektroautobatterien und bewährten Verfahren.
Shmuel De-Leon Energy und American Battery Solutions veranstalten gemeinsam zum ersten Mal ein praxisorientiertes Seminar zur Entwicklung und Produktion von EV-Batterien in den Einrichtungen von American Battery Solutions in MI, USA.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Wissen und Know-how zu Aspekten der Batterieentwicklung zu erwerben und die Produktions-, Test- und Validierungslinien zu besichtigen.
Wo: American Battery Solutions factory, 3768 S Lapeer Rd, Lake Orion, Michigan 48359 USA
Wann: 14. Und 15. November 2024
Registrierung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir natürlich sowohl für Lithium-Ionen-Batterien ohne Auto, als auch für das E-Auto selbst, Checklisten haben. Diese und viele Weitere finden Sie unter:
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𝗚𝘂̈��𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗨𝗡𝟯𝟴.𝟯 𝗧𝗲𝘀𝘁 𝗯𝘇𝘄. 𝗨𝗡 𝟯𝟴.𝟯 𝗣𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴𝘀𝘇𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴
Es gibt kein Ablaufdatum für UN 38.3 Tests oder UN 38.3 Prüfungszusammenfassungen. Wenn Sie nach maximal 2 Jahre alten Dokumenten oder nach einem aktuellen Dokument aus 2024 gefragt werden, dann kann das eine ganze Reihe von Gründen haben.
Aus den Transportvorschriften (ADR, IMDG Code, ICAO TI/IATA DGR, 49CFR) kommt keiner dieser Gründe.
𝘎̲𝘳̲𝘶̲𝘯̲𝘥̲ 1̲:̲ 𝘔̲𝘢̲𝘹̲𝘪̲𝘮̲𝘢̲𝘭̲ 2̲ 𝘑̲𝘢̲𝘩̲𝘳̲𝘦̲ 𝘢̲𝘭̲𝘵̲ Hier kann die standardisierte Aktualisierung, die viele Firmen für Sicherheitsdatenblättern von chemischen Stoffen etabliert haben, Grund der vom Spediteur oder Reeder gestellten Anforderung sein. Damit soll sichergestellt werden, dass es keine Änderung am Produkt gab, die eine geänderte Klassifizierung gemäß der aktuellen Transportvorschriften zur Folge hätte.
𝘎̲𝘳̲𝘶̲𝘯̲𝘥̲ 2̲:̲ 𝘔̲𝘢̲𝘹̲𝘪̲𝘮̲𝘢̲𝘭̲ 2̲ 𝘑̲𝘢̲𝘩̲𝘳̲𝘦̲ 𝘢̲𝘭̲𝘵̲ Ein weiterer Grund für die maximal 2 Jahre alt, ist der Turnus der Änderungen der Vorschriften und der Wunsch der Spediteure, Reeder oder Luftfahrtunternehmen in der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung einen Verweis auf die aktuellen Transportvorschriften zu finden. Dies hat ebenfalls den Hintergrund, dass eine mögliche Änderung am Artikel zu einer Änderung der Klassifizierung geführt haben könnte.
𝘎̲𝘳̲𝘶̲𝘯̲𝘥̲ 3̲:̲ 𝘈̲𝘶̲𝘴̲ 𝘥̲𝘦̲𝘮̲ 𝘭̲𝘢̲𝘶̲𝘧̲𝘦̲𝘯̲𝘥̲𝘦̲𝘯̲ 𝘑̲𝘢̲𝘩̲𝘳̲ 𝘥̲𝘢̲𝘵̲𝘪̲𝘦̲𝘳̲𝘵̲ Dies hat meist zum Hintergrund, dass die Lithium-Zellen bzw. -Batterien die Volksrepublik China auf der Route liegen haben oder diese auf einem chinesischen Schiff oder Flugzeug befördert wird.
China hat schon seit einigen Jahren die Vorgabe, dass jedes Jahr ein Prüfinstitut bestätigen muss, dass jede Lithium-Zelle und -Batterie auch der aktuellen Fassung, des in den Vorschriften referenzierten Handbuches der Prüfungen und Kriterien der UN entspricht. Dazu kann in Ihre bestehenden Prüfungszusammenfassungen einfach eine Spalte integriert werden, die jährlich aktualisiert wird und z.B. so aussieht:
Device/Model Name
Device/Model No.
Battery Model No.
Date of Test Report
referenced revised edition and amendment of the UN Manual of Tests and Criteria
For export from People´s Republic of China: UN 38.3 Test results compy to
LiBS XY123
0123456
777888
09.01.2019
Rev. 6. Amdt. 1
Rev. 7, Amd
Und im Jahr 2025 würde dann die letzte Spalte angepasst auf: Rev. 8
𝘎̲𝘳̲𝘶̲𝘯̲𝘥̲ 4̲:̲ 𝘎̲𝘦̲𝘯̲𝘦̲𝘳̲𝘦̲𝘭̲𝘭̲ 𝘦̲𝘪̲𝘯̲𝘦̲ 𝘕̲𝘢̲𝘤̲𝘩̲𝘧̲𝘳̲𝘢̲𝘨̲𝘦̲ 𝘯̲𝘢̲𝘤̲𝘩̲ 𝘢̲𝘭̲𝘭̲𝘦̲𝘮̲ 𝘮̲𝘰̲̈𝘨̲𝘭̲𝘪̲𝘤̲𝘩̲𝘦̲𝘯̲,̲ 𝘪̲𝘯̲𝘬̲𝘭̲𝘶̲𝘴̲𝘪̲𝘷̲𝘦̲ 𝘢̲𝘬̲𝘵̲𝘶̲𝘦̲𝘭̲𝘭̲𝘦̲𝘳̲ 𝘜̲𝘕̲ 3̲8̲.̲3̲ ��̲𝘳̲𝘶̲̈𝘧̲𝘶̲𝘯̲𝘨̲𝘴̲𝘻̲𝘶̲𝘴̲𝘢̲𝘮̲𝘮̲𝘦̲𝘯̲𝘧̲𝘢̲𝘴̲𝘴̲𝘶̲𝘯̲𝘨̲ Womöglich hat Ihr Spediteur unzureichend Platz auf den nächsten Schiffen reserviert und versucht durch dauerndes Nachfragen den Zeitpunkt der Anlieferung nach hinten zu schieben, um dann wieder Platz zu haben. In solchen Fällen lohnt es sich die Nachfragen direkt mit uns gegenzuchecken und wir helfen Ihnen auch gerne die Gründe herauszufinden UND ggf. einen Spediteur, einen Reeder oder ein Luftfahrtunternehmen zu finden, das Ihre Sendung zeitnah annimmt.
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
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#lithiumbatterien#lithiumzellen#transport#verpacken#versand#gefahrgut#lithiumbatteryservice#transportvorschriften#logistik#un383
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𝗔𝗗𝗥 𝗚𝗿𝗼ß- 𝘂𝗻𝗱/𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗻𝗲𝗻𝗻𝘂𝗻𝗴
Im Newsletter möchten wir eine sich zäh haltende „Fake News“ klären. Immer wieder hören wir, dass die Benennung nach ADR in Großbuchstaben zu schreiben wäre. Dies ist falsch.
Und hier die Fundstelle im ADR dazu: 5.4.1.1.2.
Dort steht: Die für das Beförderungspapier vorgeschriebenen Angaben müssen lesbar sein.
Obwohl in Kapitel 3.1 und in Kapitel 3.2 Tabelle A zur Angabe der Elemente, die Bestandteil der offiziellen Benennung für die Beförderung sein müssen, Großbuchstaben verwendet werden und obwohl in diesem Kapitel zur Angabe der für das Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen mit Ausnahme der Vorschriften des Absatzes 5.4.1.1.1 k) Großbuchstaben und Kleinbuchstaben verwendet werden, darf die Verwendung von Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben für die im Beförderungspapier erforderlichen Angaben frei gewählt werden.
Also können Sie in Ihrer Firma wählen, ob Sie die Benennung konsequent in Großbuchstaben im System hinterlegen oder in Groß- und bzw. nur in Kleinbuchstaben. Und wer von Ihnen genau gelesen hat, der stellt fest, dass dies auch für alle anderen Angaben im Beförderungspapier gilt.
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
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𝗜𝗠𝗗𝗚 𝗖𝗼𝗱𝗲: 𝗥𝗲𝗲𝗱𝗲𝗿𝗲𝗶 𝗠𝗦𝗖: 𝗖𝗼-𝗟𝗼𝗮𝗱𝘀 („𝗭𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮𝘂𝗲𝗻“) 𝗩𝗼𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁
Am 2. September veröffentlichte die Reederei MSC deren Co-Loads Vorgaben, also deren Vorgaben, was an Lithium-Zellen und -Batterien in einem Seecontainer zusammen gestaut werden darf.
Co-Loading in 1 Container
erlaubt/verboten
1.
Lithium-Zellen/-Batterien mit IMO Erklärung + Lithium-Zellen/-Batterien nach SV 188
erlaubt
2.
Lithium-Zellen/-Batterien mit IMO Erklärung + andere gefährliche Güter mit IMO Erklärung
verboten
3.
Lithium-Zellen/-Batterien mit IMO Erklärung + andere kritische Fracht mit IMO Erklärung
verboten
4.
Lithium-Zellen/-Batterien nach SV 188 + andere gefährliche Güter mit IMO Erklärung
verboten
5.
Lithium-Zellen/-Batterien nach SV 188 + andere kritische Fracht mit IMO Erklärung
verboten
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
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𝗜𝗻-𝗵𝗼𝘂𝘀𝗲 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝘆 𝗦𝗮𝗳𝗲𝘁𝘆 𝗧𝗿𝗮𝗶𝗻𝗶𝗻𝗴
Buchen Sie ein internes Batterie-Sicherheitstraining und -Audit nach dem tragischen Brand in einer Batteriefabrik. wir bieten unseren Kunden und Mitgliedern der Batterieindustrie ein erschwingliches internes Training und eine Batterie-Sicherheitsüberprüfung in ihren Einrichtungen an.
Inhalte des Trainings:
Grundlagen der Batterie
Primärzellen und Batteriepakete
Wiederaufladbare Zellen und Batteriepakete
Gefahren der Batteriesicherheit
Richtlinien zur Batteriesicherheit
Checkliste für die Sicherheitsausrüstung von Batterien
Sicherheitsdesign von Batteriepaketen
Entsorgung von Batteriesicherheitsmaterialien
Sicherheit von Batterien für Elektrofahrzeuge und Netzspeicherung
Anbieter: Shmuel De-Leon
Ort: bei Ihnen vor Ort oder optionale virtuelle Batteriesicherheitsschulung ohne Audit verfügbar
Kontakt:
Für eine Videokonferenz zur Besprechung und Angebotserstellung kontaktieren Sie Shmuel De-Leon unter [email protected].
Link:
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
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𝗧𝗵𝗲 𝗕𝗮𝘁𝘁𝗲𝗿𝘆 𝗦𝗵𝗼𝘄 𝗮𝗻𝗱 𝗘𝗹𝗲𝗰𝘁𝗿𝗶𝗰 & 𝗛𝘆𝗯𝗿𝗶𝗱 𝗩𝗲𝗵𝗶𝗰𝗹𝗲 𝗧𝗲𝗰𝗵𝗻𝗼𝗹𝗼𝗴𝘆 𝗘𝘅𝗽𝗼
The Battery Show and Electric & Hybrid Vehicle Technology Expo
Teaser:
Der Countdown für The Battery Show 2024 beginnt! Nach einer rekordverdächtigen Veranstaltung im letzten Jahr freuen wir uns, mitteilen zu können, dass die größte Messe und Konferenz für fortschrittliche Batterien in Nordamerika vom 7. bis 10. Oktober in der Innenstadt von Detroit stattfinden wird - größer und besser als je zuvor.
1.150+ Aussteller | 19.000+ Teilnehmer | Fachmännisch kuratierte Fünf-Spur-Konferenz
Wann: 7.-10. Oktober 2024
Wo: Huntington Place; Detroit, MI
Link Details:
Programm:
Die Battery Show und EV Tech Expo bieten fünf thematisch unterschiedliche Konferenzspuren:
Spur A: Batterieentwicklung
Nächste Generation der Batterietechnologie
Batteriesicherheit
Batteriemanagement
Spur B: Batterie im Einsatz
Lieferkette für Rohmaterialien
Batteriefertigung
Batterierecycling
Spur C: EV-Entwicklung
EV-Investitionen
Politik und Regulierung
Ausländischer Wettbewerb und Kooperationen
Spur D: EV im Einsatz
Innovation im Design von EV und HEV
Ladeinfrastruktur für EV
Verbraucherperspektiven
Spur E: Neue Anwendungen
Stationäre Energiespeicherung
Anwendungen für Schwerlastfahrzeuge
Elektrifizierung der Luftfahrt
Registrierung:
Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes batteriebetriebenes Fahrzeug, nur die Fahrzeugbatterie, eine Prototypen-Lithium-Batterie ohne UN 38.3 Test oder eine defekt-beschädigte Lithium-Batterie versenden, wir haben in unserem Lithium Battery Service Portal die richtige Checkliste, um das Fahrzeug bzw. die Lithium-Batterie für den Transport vorzubereiten.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer KPIs im Logistikbereich und Sie haben zufriedene Projektleiter und Kunden:
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𝗣𝗼𝗱𝗰𝗮𝘀𝘁: 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗲𝗿 𝗵𝘆𝗯𝗿𝗶𝗱𝗲 𝗔𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝗱𝗶𝗲 𝗥𝗲𝗶𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗘𝗹𝗲𝗸𝘁𝗿𝗼𝗳𝗹𝘂𝗴𝘇𝗲𝘂𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗹𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿𝘁
Thema:
Jean-Christophe Lambert, Mitgründer und CEO von Ascendance, diskutiert im Aerospace & Defense Technology Podcast die Vorteile eines hybriden elektrischen Antriebssystems für zukünftige Elektroflugzeuge. Er erläutert, wie dieses System die Reichweite von Elektroflugzeugen verlängern kann und warum es eine einfachere und schnellere Möglichkeit bietet, Passagier-eVTOL-Flugoperationen zu zertifizieren und zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und den potenziellen Anwendungen des hybriden Antriebssystems STERNA und des eVTOL-Flugzeugs ATEA von Ascendance.
Link:
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𝗭𝗲𝗿𝗼𝗘𝗺𝗶𝘀𝘀𝗶𝗼𝗻 𝗠𝗲𝗱𝗶𝘁𝗲𝗿𝗿𝗮𝗻𝗲𝗮𝗻 𝟮𝟬𝟮𝟰
Photovoltaik, Agrivoltaik und andere erneuerbare Energien, E-Speicherung, EV-Ladung, E-Mobilität, fortschrittliche Luftmobilität, Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit: ZeroEmission Mediterranean ist das bedeutende internationale Ereignis für die 360°-Energiewende.
Datum: 16.-18. Oktober 2024
Ort: Roma Exhibition Centre
Link Details & Registrierung: https://www.zeroemission.show/en/
Programm:
•Unternehmen aus den Bereichen Photovoltaik, Agrivoltaik und anderen erneuerbaren Energien
•E-Speicherung
•EV-Ladung
•E-Mobilität
•fortschrittliche Luftmobilität
•Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit
•Air Mobility Show
•Redox-Flow-Batterien
•Roma Drone Conference
•Blue Planet Economy Expoforum
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𝗩𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝘁𝗲 𝗡𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻: 𝗣𝗿𝗼𝘁𝗼𝗸𝗼𝗹𝗹 𝗭𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗨𝗡-𝗘𝘅𝗽𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀𝗲𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝗲𝗳𝗼̈𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗴𝗲𝗳𝗮̈𝗵𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗚𝘂̈𝘁𝗲𝗿 𝗩𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀𝗲𝗰𝗵𝘇𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲 𝗧𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴❟ 𝗚𝗲𝗻𝗳❟ 𝟮𝟰. 𝗝𝘂𝗻𝗶 - 𝟯. 𝗝𝘂𝗹𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟰
2.1 Gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung von Lithiumbatterien
(Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/13)
Stand und Organisation: Übermittelt von den Experten aus Belgien und Frankreich sowie von der Advanced Rechargeable and Lithium Batteries Association (RECHARGE) im Namen der informellen Arbeitsgruppe.
Einleitung: Es besteht ein Bedarf an einem detaillierteren, auf Gefahren basierenden Klassifizierungssystem für Lithiumbatterien, um die Sicherheit und die Einhaltung von Vorschriften zu verbessern. Das derzeitige System differenziert nicht ausreichend zwischen den verschiedenen Arten von Lithiumbatterien und ihren spezifischen Gefahren.
Vorschlag: Entwicklung eines neuen Klassifizierungssystems mit mehreren Gefahrenkategorien und entsprechenden UN-Nummern für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Dieses System soll die unterschiedlichen Gefahren, die von den verschiedenen Batterietypen ausgehen, besser widerspiegeln. Es wird auch die Entwicklung von gezielteren Sicherheitsmaßnahmen und Transportbedingungen erleichtern. Der Vorschlag enthält detaillierte Prüfprotokolle und Klassifizierungskriterien, um eine genaue Gefahrenbewertung zu gewährleisten.
Protokoll - Zusammenfassung: Das Protokoll enthält mehrere wichtige Schlussfolgerungen und Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Der UN-Expertenausschuss kam zu der Schlussfolgerung, dass das derzeitige Klassifizierungssystem nicht ausreicht, um den spezifischen Gefahren der verschiedenen Arten von Lithiumbatterien gerecht zu werden. Daher ist ein neues, auf Gefahren basierendes Klassifizierungssystem unerlässlich. Das Protokoll beschreibt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die diese neuen Kategorien und die entsprechenden UN-Nummern entwickeln soll, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Genauigkeit von Gefahrenbewertungen und Sicherheitsmaßnahmen liegt.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Die Arbeitsgruppe wird detaillierte Prüfprotokolle und Klassifizierungskriterien für Lithium- und Natriumionenbatterien entwickeln.Die Gruppe hat die Aufgabe, das neue Klassifizierungssystem bis Ende 2025 fertig zu stellen, wobei Mitte 2025 ein Zwischenbericht vorgelegt werden soll.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Das neue Klassifizierungssystem soll schrittweise eingeführt werden, wobei die ersten Test- und Feedbackphasen bis 2025 abgeschlossen sein sollen, gefolgt von der vollständigen Integration in die UN-Modellvorschriften bis 2026.Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass das neue Klassifizierungssystem nicht nur die festgestellten Lücken schließt, sondern auch mit den weltweiten Sicherheits- und Regulierungsstandards für die Beförderung gefährlicher Güter in Einklang steht.
2.2 Änderung des Kurzschlusstests T.5 (Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/15)
Staat und Organisation: Eingereicht von der Advanced Rechargeable & Lithium Batteries Association (RECHARGE).
Einleitung: Neue Batteriedesigns, z. B. für kabelloses Laden, machen den Zugang zu den Anschlüssen unmöglich, ohne die Batterie zu zerlegen, was die Kurzschlussprüfung erschwert. Dies kann die Überprüfung der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen erschweren.
Vorschlag: Ermöglichung eines Überprüfungsverfahrens für diese Batterien, bei dem die Demontage nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt, um die Wirksamkeit des Kurzschlussschutzes nach den Tests zu überprüfen. Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass auch neue Batteriekonzepte angemessen auf ihre Sicherheit geprüft werden können. Außerdem werden die Prüfverfahren an die praktischen Gegebenheiten moderner Batteriekonzepte angepasst. Dieser Vorschlag wird dazu beitragen, hohe Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten, ohne die Integrität neuer Batteriekonstruktionen zu gefährden.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass der bestehende T.5-Kurzschlusstest nicht für alle neuen Batteriekonstruktionen geeignet ist, insbesondere für solche, die keinen direkten Zugang zu den Klemmen erlauben. Die vorgeschlagene Änderung ermöglicht das Zerlegen der Batterien gemäß den Richtlinien des Herstellers, um den Kurzschlussschutz zu überprüfen.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Ein technischer Ausschuss soll die aktualisierten Prüfverfahren bis Mitte 2025 überprüfen und fertigstellen.Die überarbeiteten Verfahren werden bis Ende 2025 in den bestehenden Prüfrahmen integriert.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die aktualisierten T.5-Kurzschlusstestverfahren sollen bis Anfang 2026 vollständig implementiert werden, eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit ist für 2027 geplant.
3.3 Klarstellung der Anforderungen an das Batteriezeichen (Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/28)
Staat und Organisation: Übermittelt von den Experten aus Kanada und China.
Einleitung: Die derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften für Lithiumbatterien in den Musterverordnungen sind nicht eindeutig, insbesondere in der Sondervorschrift 188. Diese Unklarheit führt zu Ungereimtheiten bei der Kennzeichnung von Lithiumbatterien für die Beförderung, was die Sicherheit beeinträchtigen kann.
Vorschlag: Änderung der Sondervorschrift 188, um sicherzustellen, dass sie auf alle Anforderungen des Abschnitts 5.2.1.9 und nicht nur auf die Abbildung verweist, wodurch eine Regelungslücke geschlossen und die Kohärenz gewährleistet wird. Durch diese Änderung werden die Vorschriften klarer und für Hersteller und Transporteure leichter zu befolgen sein. Sie wird auch die allgemeine Sicherheit beim Transport von Lithiumbatterien erhöhen. Die Gewährleistung einer klaren und einheitlichen Kennzeichnung wird die ordnungsgemäße Handhabung und Identifizierung von Lithiumbatterien während der Beförderung erleichtern.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss zeigt Unklarheiten in den derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften auf, die zu uneinheitlichen und potenziell unsicheren Praktiken führen können. Die Schlussfolgerung ist, dass klarere, einheitlichere Kennzeichnungsvorschriften erforderlich sind.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Änderung der Sondervorschrift 188, um umfassende Verweise auf alle relevanten Anforderungen aufzunehmen und eine einheitliche Kennzeichnungspraxis zu gewährleisten.Durchführung von Schulungen für Hersteller und Transporteure zu den neuen Kennzeichnungs-vorschriften bis Ende 2024.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die Änderungen sollen bis Anfang 2025 in die Mustervorschriften eingearbeitet werden, so dass sie bis Mitte 2025 für alle Beteiligten verbindlich sind.
2.4 Abgleich zwischen den Anforderungen von 2.0.5.6 und der Sondervorschrift 301
(Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/35)
Staat und Organisation: Eingereicht von dem Sachverständigen aus China.
Einleitung: Zwischen Unterabschnitt 2.0.5.6 und der Sondervorschrift 301 bestehen Unstimmigkeiten bezüglich der Umschließung gefährlicher Güter. Diese Unstimmigkeiten können zu Verwirrung und potenziell unsicheren Transportbedingungen führen.
Vorschlag: Beide Abschnitte sollen geändert werden, um sicherzustellen, dass nur gefährliche Güter, die gefährlich reagieren könnten, gesondert eingeschlossen werden müssen, was einen praktischeren und sichereren Regelungsansatz darstellt. Durch diese Änderung werden die Vorschriften kohärenter und leichter zu befolgen sein. Sie wird auch die Sicherheit bei der Beförderung mehrerer gefährlicher Güter in einem einzigen Versandstück erhöhen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die rechtlichen Anforderungen gestrafft, wodurch die Komplexität und das Fehlerpotenzial verringert werden.
Protokoll – Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Unstimmigkeiten zwischen Absatz 2.0.5.6 und der Sondervorschrift 301 beseitigt werden müssen, um potenzielle Sicherheitsprobleme bei der Beförderung zu vermeiden. Die Angleichung dieser Bestimmungen ist für die Gewährleistung sicherer und effizienter Beförderungspraktiken von entscheidender Bedeutung.
Protokoll - Maßnahmen: Es werden Änderungen sowohl in Unterabschnitt 2.0.5.6 als auch in der Sondervorschrift 301 vorgenommen, um die Vorschriften für das Umschließen gefährlicher Güter zu verdeutlichen.Es wird eine funktionsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um sicherzustellen, dass diese Änderungen effektiv kommuniziert und umgesetzt werden.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die Angleichung dieser Vorschriften soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein, wobei die vollständige Einhaltung bis Mitte 2025 erforderlich ist.
2.5 Größe der ebenen Flächen im Stauchprüfverfahren (Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/39)
Staat und Organisation: Übermittelt durch den Experten aus China.
Einleitung: Das Quetschprüfverfahren für Großbatterien ist derzeit aufgrund der undefinierten Oberflächenabmessungen unzureichend. Dieser Mangel an Spezifität kann zu uneinheitlichen Prüfergebnissen und potenziellen Sicherheitsrisiken führen.
Begründung und Vorschlag: Legen Sie fest, dass die für Quetschprüfungen verwendeten Oberflächen größer sein müssen als die größte Seite der Batterie, um eine genaue Prüfung und Sicherheit zu gewährleisten. Diese Änderung wird das Prüfverfahren standardisieren und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse verbessern. Um die Sicherheit großer Batterien während des Transports zu gewährleisten, ist es wichtig, die richtigen Prüfbedingungen zu gewährleisten. Die Standardisierung der Oberflächenabmessungen bei der Prüfung verhindert Abweichungen, die die Prüfergebnisse beeinträchtigen könnten.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass das Fehlen spezifischer Anforderungen an die Oberflächen-größe im Quetschprüfverfahren zu unsicheren Ergebnissen führen kann. Die vorgeschlagene Änderung wird die bei den Tests verwendeten Oberflächen-abmessungen standardisieren, um einheitliche und zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Aktualisierung des Handbuchs der Prüfungen und Kriterien zur Aufnahme spezifischer Abmessungen für Oberflächen, die bei Quetschprüfungen verwendet werden.Durchführung von Validierungsstudien zu den neuen Verfahren bis Anfang 2025, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die überarbeiteten Quetschprüfverfahren sollen bis Mitte 2025 eingeführt werden, wobei die branchenweite Übernahme bis Anfang 2026 erwartet wird.
2.6 Neue Sonderbestimmung für Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien in festem Zustand
(Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/42)
Zustand und Organisation: Übermittelt durch den Experten aus Japan.
Einleitung: Lithium-Ionen-Batterien in Festkörperbauweise, die kein thermisches Durchgehen verursachen, werden in den derzeitigen Vorschriften nicht angemessen berücksichtigt. Diese Batterien bieten erhebliche Sicherheitsvorteile, die in den Transportvorschriften berücksichtigt werden sollten.
Vorschlag: Einführung einer Sonderregelung für diese Batterien, um die Beförderungsverfahren zu vereinfachen und die Sicherheit zu erhöhen, in Verbindung mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung. Dazu müssen spezifische Kriterien festgelegt werden, die diese Batterien erfüllen müssen, um in den Genuss der Sonderregelung zu kommen. Die neuen Vorschriften sollen die Verwendung sichererer Batterietechnologien fördern und gleichzeitig strenge Sicherheitsstandards aufrechterhalten. Die Anerkennung der einzigartigen Sicherheitsmerkmale von Festkörperbatterien wird deren Einsatz fördern und die Verkehrssicherheit insgesamt verbessern.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die einzigartigen Sicherheitsvorteile von Lithium-Ionen-Batterien die Schaffung einer neuen Sondervorschrift rechtfertigen. Diese Vorschrift wird die Beförderungsverfahren für diese Batterien vereinfachen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Ausarbeitung und Umsetzung einer neuen Sondervorschrift speziell für Lithium-Ionen-Batterien in fester Bauweise.Ausarbeitung und Verbreitung von Leitlinien für die Einhaltung der neuen Vorschrift für Hersteller und Transporteure bis Ende 2024.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die Sondervorschrift soll bis Mitte 2025 in die Musterverordnungen aufgenommen werden, wobei die vollständige Einhaltung bis Anfang 2026 erforderlich ist.
2.7 Zusätzliche Minderungsmaßnahmen für den Transport von Lithiumbatterien (Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/45)
Staat und Organisation: Übermittelt von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
Einleitung: Nach einer Bewertung des Sicherheitsrisikos hat die ICAO neue Beschränkungen für den Transport von Lithiumbatterien empfohlen, darunter auch Grenzwerte für den Ladezustand. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Risiko von Zwischenfällen beim Lufttransport zu verringern.
Vorschlag: Aufnahme von Anforderungen für die Zulassung von Prüflaboratorien durch die zuständige Behörde und detaillierte Qualitätsbewertungen für Hersteller, einschließlich der Überprüfung durch Dritte. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Prüfungen nach den höchsten Standards durchgeführt werden, wodurch das Risiko von Transportunfällen verringert wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden auch eine bessere Einhaltung der Sicherheitsvorschriften fördern.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass zusätzliche Beschränkungen und Kontrollen erforderlich sind, um die sichere Beförderung von Lithiumbatterien im Luftverkehr zu gewährleisten. Zu den Empfehlungen gehören die Einführung von Grenzwerten für den Ladezustand und die Forderung nach einer Genehmigung der zuständigen Behörde für Prüflabors.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Einführung von Grenzwerten für den Ladezustand von Lithiumbatterien beim Lufttransport. Einführung eines obligatorischen Zulassungsverfahrens für Prüflabors und Festlegung von Anforderungen an die Überprüfung durch Dritte bis Ende 2024.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Diese Maßnahmen sollen bis Anfang 2025 vollständig umgesetzt werden, wobei regelmäßige Audits und Überprüfungen vorgesehen sind, um die laufende Einhaltung zu gewährleisten.
2.8 Gebrauchte Medizinprodukte, die Lithiumbatterien enthalten (Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/51)
Staat und Organisation: Übermittelt vom Rat für den sicheren Transport gefährlicher Gegenstände (COSTHA).
Einleitung: Die derzeitige Ausnahmeregelung für gebrauchte Medizinprodukte enthält keine Bestimmungen für Lithiumbatterien, was den Transport zur Desinfektion und Reparatur erschwert. Dieses Versäumnis kann zu einer falschen Einstufung und zu Sicherheitsrisiken beim Transport führen.
Antrag: Änderung des Absatzes 2.6.3.2.3.9, um Lithiumbatterien einzubeziehen, so dass diese Produkte unter UN 3481 oder UN 3091 klassifiziert werden können, was einen sichereren und effizienteren Transport ermöglicht. Damit werden klare Leitlinien für die sichere Beförderung von gebrauchten Medizinprodukten, die Lithiumbatterien enthalten, geschaffen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung dieser Produkte zu vereinfachen.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die bestehenden Vorschriften den Transport von gebrauchten Medizinprodukten, die Lithiumbatterien enthalten, nur unzureichend regeln, was zu Sicherheitsrisiken führen kann. Die Änderung des Abschnitts 2.6.3.2.3.9 wird ausdrücklich Bestimmungen für diese Batterien enthalten, die eine ordnungsgemäße Klassifizierung und einen sichereren Transport gewährleisten.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Änderung der bestehenden Ausnahme in Absatz 2.6.3.2.3.9, um Lithiumbatterien in gebrauchten Medizinprodukten zu erfassen. Entwicklung von Leitlinien für Hersteller und Transporteure zur Einhaltung der neuen Klassifizierung bis Ende 2024.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die Änderungen sollen bis Mitte 2025 fertiggestellt und verabschiedet werden, wobei die verbindliche Einhaltung der Vorschriften für Anfang 2026 erwartet wird.
2.9 Ausnahme für Geräte, die sowohl Lithiumbatterien als auch Lithium-Knopfzellen enthalten
(Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/53)
Staat und Organisation: Übermittelt von der International Air Transport Association (IATA).
Einleitung: In den geltenden Vorschriften wird nicht zwischen Lithiumbatterien und Knopfzellen in Geräten unterschieden, was zu Komplikationen führt. Diese fehlende Unterscheidung kann zu unnötigem Regelungsaufwand und potenziellen Sicherheitsproblemen führen.
Antrag: Änderung der Sondervorschrift 188 und des Unterabschnitts 5.2.1.9.2, um Knopfzellen bei der Beförderung mit anderen Lithiumbatterien von der Anrechnung auf die Versandstückgrenzen auszunehmen. Diese Änderung wird die Transportvorschriften vereinfachen und Verwirrung verringern. Die Änderung wird dazu beitragen, dass die gesetzlichen Anforderungen praktikabel sind und den Transporteuren keine unnötigen Belastungen auferlegen.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Unterscheidung zwischen Lithiumbatterien und Knopfzellen notwendig ist, um eine unangemessene Belastung durch Vorschriften zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Änderung wird den Prozess vereinfachen, indem Knopfzellen von der Anrechnung auf die Verpackungsgrenzwerte ausgenommen werden, wodurch Verwirrung vermieden wird.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Änderung der Sondervorschrift 188 und 5.2.1.9.2, um den Ausschluss von Knopfzellen von den Versandstückgrenzen zu verdeutlichen. Kommunikation dieser Änderungen an die Interessenvertreter der Industrie und Durchführung von Schulungen zu den neuen Anforderungen bis Ende 2024.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die überarbeiteten Bestimmungen sollen bis Mitte 2025 umgesetzt werden, wobei die vollständige Einhaltung bis Ende 2025 erwartet wird.
2.10 Wiederverwendung, Reparatur und Wiederverwendung von Lithium-Ionen-Batterien
(Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/55)
Staat und Organisation: Eingereicht von PRBA - The Rechargeable Battery Association and Advanced Rechargeable and Lithium Batteries Association (RECHARGE).
Einleitung: Regierungen und Nichtregierungsorganisationen fördern eine Kreislaufwirtschaft, indem sie die Wiederverwendung und Wiederverwertung von Lithium-Ionen-Batterien anregen. Dies wirft jedoch Sicherheits- und Regulierungsprobleme im Rahmen der UN 38.3 Testanforderungen auf. Die Gewährleistung der Sicherheit während des Wiederverwendungsprozesses ist entscheidend, um Transportunfälle zu vermeiden.
Vorschlag: Hinzufügung einer neuen Bestimmung in Abschnitt 38.3.2.1, die sich mit Konstruktionsänderungen bei der Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung oder Reparatur von Batterien befasst und die Notwendigkeit einer erneuten Prüfung betont, wenn diese Änderungen die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Dazu müssen spezifische Kriterien dafür festgelegt werden, was eine wesentliche Konstruktionsänderung darstellt. Ziel ist es, hohe Sicherheitsstandards beizubehalten und gleichzeitig Nachhaltigkeitsinitiativen zu unterstützen. Diese Änderung wird dazu beitragen, dass wiederverwendete Batterien genauso sicher sind wie neue.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung von Lithium-Ionen-Batterien geregelt werden muss, um die Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten, da sich die Industrie in Richtung mehr Nachhaltigkeit bewegt. Die neue Bestimmung in Abschnitt 38.3.2.1 schreibt vor, dass Batterien, die während der Wiederverwendung wesentliche Konstruktions-änderungen erfahren, erneut getestet werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Einführung einer neuen Bestimmung in Abschnitt 38.3.2.1, um die erneute Prüfung von wiederverwendeten, wiederaufgearbeiteten oder reparierten Batterien zu regeln. Erstellung von Leitlinien zur Ermittlung wesentlicher Konstruktionsänderungen, die eine erneute Prüfung erforderlich machen, die bis Ende 2024 fertiggestellt werden sollen.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die neuen Bestimmungen sollen bis Mitte 2025 verabschiedet werden, wobei die Anforderungen an die erneute Prüfung bis Ende 2025 durchgesetzt werden sollen.
2.11 UN 38.3 Prüfablauf für Lithiumbatterien - Klarstellung (Dokument ST/SG/AC.10/C.3/2024/56)
Staat und Organisation: Übermittelt von PRBA - The Rechargeable Battery Association.
Einleitung: Die Reihenfolge der Prüfungen T.1 bis T.5 in Abschnitt 38.3.4 wird häufig falsch interpretiert, was zu betrieblichen Ineffizienzen führt. Die Klärung der Reihenfolge wird Prüflaboratorien und Herstellern helfen, die Einhaltung der Vorschriften ohne unnötige Verzögerungen zu gewährleisten.
Vorschlag: Der Text soll geändert werden, um klarzustellen, dass die Prüfungen auch außerhalb der Reihenfolge durchgeführt werden können, solange eine kumulative Beanspruchung vorliegt, wobei T.5 aufgrund seines zerstörerischen Charakters die letzte Prüfung ist. Dadurch wird der Prüfprozess flexibler und effizienter, ohne dass die Sicherheitsstandards beeinträchtigt werden. Die Anpassung der Reihenfolge verhindert Verzögerungen, die durch starre Prüfverfahren verursacht werden.
Protokoll - Zusammenfassung: UN-Expertenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Abfolge der Prüfungen T.1 bis T.5 falsch interpretiert wurde und zu Ineffizienzen geführt hat. Mit der Änderung wird klargestellt, dass die Prüfungen in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden können, mit Ausnahme der zerstörenden Prüfung T.5, die als letzte durchgeführt werden muss. Dadurch wird der Prüfprozess flexibler, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die kumulativen Belastungsbedingungen eingehalten werden.
Protokoll – genannte Maßnahmen: Änderung von Abschnitt 38.3.4 zur Verdeutlichung der Flexibilität bei der Reihenfolge der Prüfungen unter Beibehaltung der Sicherheitsstandards. Aktualisierung der Prüfrichtlinien und Schulung der Laboratorien bis Ende 2024, um das Verständnis und die Einhaltung zu gewährleisten.
Protokoll – genannter Zeitrahmen: Die geklärte Testreihenfolge soll bis Mitte 2025 umgesetzt werden, wobei eine Überprüfung ihrer Auswirkungen auf die Testeffizienz und Sicherheit für 2026 vorgesehen ist.
Das Lithium Battery Service Portal bietet Arbeitsanweisungen in Checklisten-Form, die für jeden Transportfall alle Informationen, Kennzeichen, Begleitpapiere, Verpackungsanweisungen entsprechend ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR enthalten. So haben Sie alles gebündelt, können keine Vorgaben übersehen und stellen sicher, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung ihr Ziel erreicht.
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