#Inklusionsbeirat
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Inklusion, Barrierefreiheit, Friedhofsgebühren, viele Nicht-Entlastungen und ein neuer Lenkungskreis ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.6.2023:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde nicht form- und fristgerecht geladen. Es gab bisher keine Einwände. Der Stadtrat ist trotzdem beschlussfähig.
Frau Täubner-Benicke liest eine Erklärung vor. Es geht um Demokratie und die zugrundeliegenden Rechte. Grund ist die Teilnahme der 2. Bürgermeisterin an der Demonstration in Erding, wo sie ein “Grüne - Nein Danke” hochgehalten hat.
(Anm. d. Verf.: Auch Frau Kammerl hat verschiedene Rollen. In Erding war sich sicher nicht als 2. Bürgermeisterin. Dann hätte Frau Täubner-Benicke durchaus recht. Was Frau Kammerl als Privatperson macht, hat vielleicht Einfluss auf Ihr Handeln, berechtigt meiner Meinung aber nicht zu so einem Statement. Hier wird durchaus vermischt.)
TOP 2 Bürger fragen
Frau Schalper: Sie weist auf die verteilte Broschüre vom Umweltbundesamt hin “Insekten schützen leicht gemacht.”.
Herr n.n.: Er fragt zur Geothermie. In großer Tiefe gibt es 120 Grad heißes Wasser. Es gilt sich jetzt um ein Fernwärmenetz zu kümmern.��
(Anm. d. Verf.: Heute gibt es eher nur Statements.)
Frau Kammerl: Die Claims in unserem Gemeindegebiet sind schon vergeben. Da ist die Stadt auf Investoren angewiesen. Die Stadt wird das aber generell unterstützen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Als Umweltreferentin bietet Sie Gesprächsbereitschaft an, um das Thema weiter zu behandeln.
Frau n.n.: Es geht um das Thema Inklusion. Die meisten Angebote für das Ferienprogramm ist zumeist nicht barrierefrei. Was macht hier der Inklusionsbeirat?
Frau Falk (SPD): Sie hat schon eine Antwort vorbereitet. Sie wird ein persönliches Gespräch mit ihr führen.
Herr Dr. Huber: Kann die 2. Bürgermeisterin einen großen Dank an das Wasserwerk ausrichten, dass der Rohrbruch am Sonntag behoben wurde.
Frau Kammerl: Ja, das werden wir weiterleiten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
Es geht um die Vergabeunterlagen zum Bayerischen Hof und die Anpassung der Schautafel an der Wassersportsiedlung.
TOP 4 Jährlicher Bericht 2022 Inklusionsbeiratssitzungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 26.02.2018 die Satzung des Inklusionsbeirates beschlossen, in der festgelegt wurde, dass ihm jährlich ein Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates vorzulegen ist. Informationen können den bereitgestellten Protokollen der Sitzungen entnommen werden. Es fanden im Jahr 2022 drei Sitzungen des Inklusionsbeirates statt, nämlich am 16.05.22, 05.07.22 und am 05.12.22.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates im Jahr 2022 zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Barrierefreiheit in Starnberg: Perspektive Inklusionsbeirat
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist seit 2014 Modellkommune für Barrierefreiheit im Rahmen des Modellprojekts "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung.
Im Rahmen des Modellprojekts erarbeitete die Stadt gemeinsam mit Aktivgruppen aus der Bürgerschaft, Betroffenen und den Behindertenverbänden ein Konzept zur Barrierefreiheit. Die Erarbeitung des Konzepts stellt die grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme dar. Im Jahr 2015 wurde der Inklusionsbeirat gegründet sowie die Satzung des Inklusionsbeirates beschlossen. Seit Beginn der Modellphase wurden verschiedenste Maßnahmen der Barrierefreiheit umgesetzt, um Starnberg schrittweise inklusiver zu gestalten.
2023 endet das Modellprojekt "Bayern Barrierefrei 2023" und der Inklusionsbeirat wird erneut berufen. Dies zum Anlass möchte die Verwaltung ein Fazit der vergangenen Jahre und Entwicklungen im Bereich Barrierefreiheit ziehen und dem Stadtrat Vorschläge unterbreiten, wie das Themenfeld weitergeführt werden kann.
Fazit: Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat 2015 – 2022
Die Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat ist für die Belange von Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Starnberg unabdinglich. § 2 der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg folgend dient der Inklusionsbeirat "zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und zur Wahrnehmung der Interessen der Bürger und Bürgerinnen [...]." Dabei berät der Inklusionsbeirat nach § 2 der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg "[...] die Stadtverwaltung in allen die Themen Inklusion und Barrierefreiheit betreffenden und berührenden Angelegenheiten."
Der Inklusionsbeirat berät die Stadtverwaltung zu unterschiedlichen Themen der Barrierefreiheit innerhalb unterschiedlicher Formate. Mittels 3x jährlicher Sitzungen werden die Mitglieder des Beirats über den aktuellen Sachstand zu laufenden Themen der Barrierefreiheit durch die Stadtverwaltung informiert sowie ein Austausch mit diesem angeregt. Neben den Sitzungen finden unregelmäßig themenspezifische Ortsbegehungen statt. Durch die beiden Formate können die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung erfragt beziehungsweise geäußert werden und finden Eingang in die Tätigkeitsbereiche der Stadtverwaltung.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Starnberg und dem Inklusionsbeirat war und ist für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigung wichtig. Die unterschiedlichen Formate des Austauschs sowie die Zusammenarbeit im Allgemeinen waren zielführend. Aus den Erkenntnissen der Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat ist folgendes Fazit zu ziehen:
Der Austausch mit dem Inklusionsbeirat soll in jedem Fall beibehalten werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Inklusionsbeirat soll weiter gestärkt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises soll weiter vertieft werden.
Der interdisziplinäre Austausch innerhalb der Verwaltung soll weiter gefördert werden.
Neue Perspektive: Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat
Um dem Inklusionsbeirat mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Belange zu vertreten, sowie den Austausch zwischen dem Inklusionsbeirat und der Stadtverwaltung zu fördern, schlägt die Stadtverwaltung einen geänderten Arbeitsprozess vor. Die Änderungen finden auf der Ebene des nach § 9 der Satzung des Inklusionsbeirats der Stadt Starnberg definierten Regeln des Geschäftsgangs sowie des nach § 6 definierten Vorsitz statt. Hierzu bedarf es einer Satzungsänderung.
Die Änderungen in der Satzung des Inklusionsbeirats wurden dem Inklusionsbeirat in der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu diesem Anlass wurde dem Inklusionsbeirat die geänderte Satzung als Entwurf vor der Inklusionsbeiratssitzung übersendet.
Neue Perspektive: Austausch Stadt Starnberg - Landratsamt Starnberg
Der Austausch mit dem Behindertenbeauftragten des Landratsamts und den Beauftragten für Inklusion und Barrierefreiheit der Stadtverwaltung soll gefördert werden. Über einen regelmäßigen Jour-Fixe-Termin sollen künftig aktuelle Projekte, Anträge oder Wünsche diskutiert und bearbeitet werden. Optional können entsprechende Sachgebiete der Stadt Starnberg teilnehmen und Themen in den regelmäßigen Termin einbringen. Insbesondere für laufende und anstehende Großprojekte wie etwa B2-Tunnel oder Seeanbindung wird dies als wichtig und zielführend erachtet.
Neue Perspektive: Austausch Stadt Starnberg – Inklusionsbeirat
Der Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat soll beibehalten, jedoch die Formate geändert werden. Um den persönlichen Kontakt zum Inklusionsbeirat beizubehalten, ist ein 2x jährlicher Austausch vorgesehen.
Für Fragen, Wünsche oder Anträge von Seiten des Inklusionsbeirates aber auch von Seiten der Bürgerschaft soll ein Funktionspostfach eingerichtet werden. Dieses wird von den Verantwortlichen für Inklusion und Barrierefreiheit der Stadt Starnberg bearbeitet. Über einen regelmäßigen E-Mail-Bericht werden die Mitglieder des Inklusionsbeirates über den aktuellen Sachstand bezüglich aktueller Projekte, Anträge oder Wünsche informiert.
Außerdem soll der Inklusionsbeirat weiterhin in aktuelle Planungen einbezogen werden. Mittels Ortsbegehungen, welche je nach Bedarf erfolgen, werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung vor Ort erfragt, geäußert und dadurch verortet.
Zusätzlich können je nach Thema und Bedarf Sondersitzungen erfolgen.
Um eine Rückkopplung von der Stadt Starnberg zum Inklusionsbeirat zu ermöglichen ist ein Ansprechpartner im Inklusionsbeirat zu benennen. Dieser steht als zentrale Kontaktperson für Rückfragen durch die Stadt Starnberg bereit. Außerdem werden Ortsbegehungen und Sondersitzungen in Rücksprache mit dem Ansprechpartner organisiert und durchgeführt. Die Änderungen in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Starnberg und des Inklusionsbeirats wurden dem Inklusionsbeirat vorab innerhalb der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.
Neue Perspektive: Austausch Stadt Starnberg – hausintern
Neben der Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat sollen auch die Abläufe innerhalb der Verwaltung der Stadt Starnberg neu organisiert werden. Ziel ist es, die Sensibilität gegenüber Themen der Inklusion und Barrierefreiheit hausintern weiter zu erhöhen und auch die Sachgebiete und Ämter der Stadt Starnberg bezüglich Anträgen, Sachständen und Projekten zu informieren. Vorgesehen sind regelmäßige Abstimmungen (1x im Monat) zwischen den zuständigen Sachbearbeitern für Inklusion und Barrierefreiheit der Stadt Starnberg und der dritten Bürgermeisterin Frau Christiane Falk. Ziel des regelmäßigen Austauschs ist die Organisation der Fragen, Wünsche oder Anträge welche über das Funktionspostfach an die zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Starnberg herangetragen werden sowie Berichte zu den jeweiligen Sachständen. Die sich aus der regelmäßigen Abstimmung ergebenden Themen werden in die jeweiligen hausinternen Abstimmungstermine (Jour- Fixe) der Sachgebiete und Ämter getragen.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Inklusionsbeirat zur Kenntnis und bekräftigt die Bedeutung des Gremiums für die Stadt Starnberg.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Austauschformate umzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Barrierefreiheit in Starnberg: Konzept und Maßnahmen der Barrierefreiheit
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist seit 2014 Modellkommune für Barrierefreiheit im Rahmen des Modellprojekts "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung.
Fazit: Konzept Barrierefreiheit
Im Zuge des Konzepts zur Barrierefreiheit wurden Maßnahmen erarbeitet, um die Stadt Starnberg barrierefrei zu gestalten und Inklusion zu fördern. Das Konzept basiert dabei auf einer Bestandserfassung, welche mittels Ortsbegehungen, Fotodokumentationen, Bestandskartierungen sowie in Abstimmung mit den Aktivgruppen erarbeitet wurde.
Grundsätzlich gliedert sich das Konzept in unterschiedliche Themenbereiche – Leuchtturmprojekt; Straßen, Wege, Plätze und Querungen; Seeumfeld; ÖPNV; Orientierung; Zugang und Umfeld öffentlicher Gebäude.
Im Bereich der Straßen, Wege und Plätze wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen realisiert wie beispielsweise der barrierefreie Umbau des Tutzinger-Hof-Platzes, des Georgenbachweges oder der Rheinlandstraße. Außerdem wurde der barrierefreie Umbau des Seebads in Starnberg Ende 2022 abgeschlossen. Andere Maßnahmen sind bereits begonnen oder werden bereits geplant wie beispielsweise der barrierefreie Aus- und Umbau der Bushaltestellen oder des Seeumfelds im Allgemeinen.
Im Allgemeinen stellt das Konzept eine gute Basis für die Bearbeitung der Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung der Stadt Starnberg dar. Außerdem gibt dieses einen guten Überblick über die nach Themenbereich sortierten Maßnahmen, den ungefähren Zeithorizont sowie die Kosten für die Umbau- beziehungsweise Umgestaltungsmaßnahmen.
Neue Perspektive: Konzept Barrierefreiheit
Um die Maßnahmen zur Barrierefreiheit weiter zu bearbeiten und umzusetzen, schlägt die Stadtverwaltung einen geänderten Arbeitsprozess vor. Ziel ist es, einen geordneten Prozess zu etablieren, der sowohl die Priorisierung und Sensibilisierung von Barrierefreiheit weiter erhöht als auch eine Basis bietet, die Maßnahmen aus dem Konzept zielführend abzuarbeiten.
Die durch das Konzept erarbeiteten Maßnahmen, sowie jene, die sich aus Anträgen der Bürgerschaft sowie des Inklusionsbeirats ergeben, werden im nächsten Schritt durch die Verantwortlichen für Barrierefreiheit und Inklusion der Stadtverwaltung hinsichtlich finanzieller, personeller sowie zeitlicher Ressourcen innerhalb der einzelnen Ämter und Sachgebiete beurteilt. Aus den, vorab priorisierten Maßnahmen, und der Beurteilung dergleichen durch die Stadtverwaltung, ergibt sich ein neuer Maßnahmenkatalog pro Haushaltsjahr, der mit dem Inklusionsbeirat abgestimmt wird. Der für das jeweilige Haushaltsjahr priorisierte und bearbeitete Maßnahmenkatalog soll in Form einer Beschlussvorlage vorgestellt werden. Das entsprechende Gremium stimmt im nächsten Schritt über die Maßnahmen ab und beschließt, welche Maßnahmen bearbeitet werden sollen.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Konzept Barrierefreiheit zur Kenntnis und bekräftigt die Bedeutung des erarbeitenden Konzepts.
2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, entsprechende Arbeitsprozesse einzuleiten.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, für das Haushaltsjahr 2024 einen priorisierten Maßnahmenkatalog für Projekte der Barrierefreiheit und Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat zum Beschluss vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Perspektive Inklusionsbeirat – Interne Abläufe Datum: 20.04.2023
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist seit 2014 Modellkommune für Barrierefreiheit im Rahmen des Modellprojektes "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung. Im Zuge des Modellprojektes wurde der Inklusionsbeirat gegründet. Am 20.03.2017 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Arbeit des Inklusionsbeirates mittels Satzung zu regeln. Eine Satzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat erarbeitet und mit der Beschlussvorlage 2017/458 dem Stadtrat am 26.02.2018 vorgelegt sowie beschlossen.
Für die Fortführung des Inklusionsbeirats und insbesondere für die geänderte Arbeitsweise wird die Satzung des Inklusionsbeirates überarbeitet und geändert.
Die überarbeitete Satzung wurde den Mitgliedern des Inklusionsbeirats im Vorfeld zur Inklusionsbeiratssitzung vom 29.03.2023 übersendet. In der Sitzung vom 29.03.2023 wurden dem Inklusionsbeirat die Änderungen in der Satzung vorgestellt. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates wurde von den Mitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderungssatzung zu beschließen:
Durchgeschriebene Fassung der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 26.02.2018
geändert durch die 2. Änderung der Satzung vom 26.06.2023
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. S. 674) folgende Satzung:
Präambel
Im Rahmen des Projektes "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung war die Stadt Starnberg Modellkommune für Barrierefreiheit. In diesem Zuge wurde ein Konzept zur Barrierefreiheit entwickelt, welches unter anderem die Einrichtung des Inklusionsbeirates vorsieht. Mit Verweis auf die Vereinbarung der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) als verbindliche, völkerrechtliche Grundlage, stellt der Inklusionsbeirat eine wichtige Maßnahme für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung dar und fungiert als Sprachrohr dergleichen. Ziel der Inklusion ist die Teilhabe eines jeden Menschen am öffentlichen Leben, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, ob mit oder ohne Behinderung.
§ 1 Inklusionsbeirat
Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung und zur Wahrnehmung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger wird ein Beirat gebildet (Inklusionsbeirat).
§ 2 Aufgaben
(1) Der Inklusionsbeirat vertritt die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung. (2) Der Inklusionsbeirat berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in Angelegenheiten, welche die Themen Inklusion und Barrierefreiheit betreffen. (3) Der Inklusionsbeirat ist Ansprechpartner und Sprachrohr für Menschen mit Beeinträchtigung sowie deren Angehörige und/oder Vertreter. (4) Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht: a. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Inklusion und Barrierefreiheit. b. Die barrierefreie Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, des öffentlichen Raumes, der Verkehrswege sowie des öffentlichen Verkehrs. c. Die Mitwirkung bei der Umsetzung regionaler Projekte zu Inklusion und Barrierefreiheit.
§ 3 Rechte und Pflichten
(1) Der Beirat kann sich mit Anträgen und Anfragen, Anregungen und Empfehlungen an die Stadtverwaltung wenden. (2) Dem Inklusionsbeirat werden relevante Themen bezüglich Inklusion und Barrierefreiheit durch die Stadtverwaltung zugeleitet. (3) Anhörungsrechte des Inklusionsbeirats werden individuell vom jeweiligen Ausschuss eingeräumt. (4) Der Inklusionsbeirat hat die Möglichkeit, Stellungnahmen bezüglich Themen der Inklusion und Barrierefreiheit abzugeben, um diese in geeigneter Form dem Stadtrat oder den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (5) Der Beirat arbeitet überparteilich, verbandsunabhängig sowie unabhängig von Herkunft, Religion sowie Geschlecht und verfolgt das Ziel einer umfassenden Teilhabe eines jeden Menschen ob mit oder ohne Beeinträchtigung. (6) Der Beirat verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes. Stellungnahmen zu Angelegenheiten Einzelner werden nur mit deren Einverständnis abgegeben. Jedes Mitglied muss eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
§ 4 Mitglieder
(1) Der Inklusionsbeirat besteht aus geborenen und berufenen Mitgliedern. Alle die unter § 4 Abs. 2 genannten stimmberechtigten Mitglieder sowie das unter § 4 Abs. 3 Buchst. b. genannte Mitglied des Stadtrates stellen berufene Mitglieder dar. Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 3 Buchst. a. und § 4 Abs. 3 Buchst. c. sind geborene Mitglieder. (2) Dem Inklusionsbeirat gehören folgende stimmberechtigten Mitglieder an: a. 3-4 Personen mit Beeinträchtigung mit Wohn- und/oder Arbeitsort in Starnberg; b. 1-2 Personen, die beruflich oder durch ehrenamtliches Engagement mit der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung befasst sind oder Angehörige dieser Personen im Sinne des Art. 20, Abs. 5 BayVwVfG sind sowie ihren Wohn- und/oder Arbeitsort in Starnberg haben; c. der/die Beauftragte für Belange von Menschen mit Beeinträchtigung des Landkreises. (3) Dem Inklusionsbeirat gehören folgende beratende Mitglieder an: a. Der/die Erste Bürgermeister/in oder eine seiner Stellvertreter/innen; b. ein Mitglied des Stadtrates, vorzugsweise der/die Referent/in für Soziales; c. 2 Vertreter/innen aus der Verwaltung, vorzugsweise aus dem Amt 3 sowie dem Sachgebiet 10 Bildung, Generationen, Sport und Soziales. (4) Der/Die Vorsitzende kann in Abstimmung mit dem Beirat sachkundige Personen zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. (5) Ein vorzeitiges Zurücktreten eines Mitglieds führt zu einer Neubesetzung der entsprechenden Position.
§ 5 Berufung der Mitglieder
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Buchst. a. und b. werden mittels öffentlichem Aufruf um eine Bewerbung zur Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat gebeten. Auf Vorschlag der Verwaltung werden die berufenen Mitglieder nach § 4 Abs. 1 durch den/die Erste/n Bürgermeister/in berufen. Die Berufung ist vom Stadtrat zu bestätigen. Ferner wählen die stimmberechtigten Mitglieder nach § 4 Abs. 2 des Inklusionsbeirats in ihrer ersten Sitzung eine/n Sprecher/in aus den eigenen Reihen mit einfacher Stimmenmehrheit. (2) Die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Buchst. a. und b. erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren. (3) Ein vorzeitiges Zurücktreten eines Mitglieds führt zu einer Neubesetzung der entsprechenden Position mittels Berufung durch den/die Erste/n Bürgermeister/in auf Vorschlag der Verwaltung für die restliche Berufungsperiode.
§ 6 Vorsitz
(1) Den Vorsitz im Beirat übernimmt der/die Erste Bürgermeister(in). Diese/r kann den Vorsitz an eine/n seiner Stellvertreter/innen übertragen. (2) Die Verwaltung unterstützt den Beirat durch die Übernahme der Organisation sowie Dokumentation der Sitzungen und Ortsbegehungen.
§ 7 Aufwandsentschädigung
Die nach § 4 Abs. 2 genannten stimmberechtigten Mitglieder des Inklusionsbeirates, die die Mitgliedschaft nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben, erhalten eine Entschädigung von 50,- �� pro teilgenommener Sitzung und/oder Ortsbegehung. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen und/oder Ortsbegehungen statt, wird die Entschädigung nur einmal gezahlt.
§ 8 Geschäftsgang
(1) Der Inklusionsbeirat wird durch den/die Vorsitzende mit angemessener Frist einberufen. Der Inklusionsbeirat ist auch einzuberufen, wenn es ein Drittel der berufenen Inklusionsbeirats- Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Beratungsgegenstands verlangt. Die Sitzung muss spätestens 3 Monate nach Eingang des Verlangens stattfinden. (2) Der/Die Vorsitzende bereitet die Beratungsgegenstände vor und setzt die Tagesordnung fest. Die festgesetzte Tagesordnung ist spätestens 7 Tage vor dem Sitzungsdatum an alle Mitglieder des Inklusionsbeirates zu übermitteln. Ergänzungen zur Tagesordnung sind schriftlich oder elektronisch zu stellen. Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten. Im Einzelfall können Ergänzungen der Tagesordnung während der Sitzung auch mündlich erfolgen. (3) Der/Die Sprecher/in ist erste/r Ansprechpartner/in für die in § 3 genannten Themen gegenüber der Stadtverwaltung sowie gegenüber dem Inklusionsbeirat. Ferner umfassen dessen Aufgaben: a. Unterstützung in der Organisation der Sitzungen und Ortsbegehungen b. Regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen der Stadtverwaltung (4) Soweit in dieser Satzung nicht anderes bestimmt ist, gelten für den Geschäftsgang die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und die Geschäftsordnung für den Stadtrat Starnberg in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Der Inklusionsbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Im Übrigen gilt die Satzung vom 26.02.2018.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug des kommunalen Abgabenrechts; Neukalkulation der Friedhofsnutzungsgebühren; Änderungssatzungen zur Friedhofsgebührensatzung und Friedhofsbenutzungssatzung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Vertrag über die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen mit der Firma Abschied Bestattungen endete zum 31.05.2023. Die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen wurden durch die Vergabestelle der ZV Oberland für die Dauer von 2 Jahren öffentlich neu ausgeschrieben. Die Vergabe wurde bereits vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.05.20.23 beschlossen. Der Auftrag wurde an die Firma Abschied Bestattungen vergeben. Die Firma Abschied Bestattungen war bereits von 2017 bis dato für die ausgeschriebenen Dienstleistungen beauftragt. Die Leistungserfüllung erfolgte zu unserer Zufriedenheit.
Die Höhe der Gebühren für die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Aufwandskosten des Bestattungsdienstleisters und wird eins zu eins an den Nutzer weiterverrechnet. Nachfolgend ist eine Übersicht über die einzelnen Kosten aufgeführt:
Durch die Auftragsvergabe wird die Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie der Friedhofsbenutzungssatzung notwendig. Aufgrund der notwendigen Anpassung der Friedhofsbenutzungssatzung wurde die Satzung allgemein auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 sowohl die Änderung der Friedhofsgebührensatzung als auch der Friedhofsbenutzungssatzung vorberatend zugestimmt.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Er weist noch einmal auf die hohe Teuerungsrate hin. Er möchte vor der nächsten Ausschreibung eine Prüfung der Angebote von externer Stelle.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach, ob man eine Formulierung finden kann, damit nicht bei jeder MwSt.-Anpassung eine neue Satzung zu beschließen ist.
Herr Mignoli (BLS): Für Endverbraucher ist immer der Brutto-Preis auszuweisen.
Herr Fiedler (FDP): Er stimmt dem zu.
Beschlussvorschlag
1. Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) wird in folgender Fassung beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Starnberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen vom
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 8 und Art. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetztes vom 10.03.2023 (GVBI. S. 91) geändert worden ist.
§1
Die Satzung der Stadt Starnberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofgebührensatzung) vom 20.12.2010 (Amtsblatt Nr. 2 vom 12.01.2011), zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2017, wird wie folgt geändert:
...
(Anm. d. Verf.: Ein Versuch, aus der PDF-Beschlussvorlage einen hier veröffentlichbaren Text zu erzeugen, ist leider gescheitert. Die neue Satzung ist sicher demnächst unter https://www.starnberg.de/buergerservice-verwaltung/stadtverwaltung/satzungen-und-verordnungen nachzulesen.)
angenommen: einstimmig
TOP 9 Jahresrechnung 2015; Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 02.05.2017 hat der Stadtrat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis genommen und das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 festgestellt.
Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 wurde jedoch mit 15 : 13 Stimmen abgelehnt, ohne dass die Begründung hierfür im Beschluss aufgeführt wurde. Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hat der Stadtrat jedoch gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben. Hierauf verweist auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Bericht vom 13.02.2019 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 (vgl. TZ 2).
Über die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurde in der Sitzung am 28.09.2017 Beschluss gefasst.
Aufgrund der fehlenden Begründung der Entlastungsversagung legt die Verwaltung die Angelegenheit erneut vor. Beim Beschluss über die Entlastung ist Stadtratsmitglied Eva Pfister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). Dies gilt auch für Stadtratsmitglied Josef Pfister als Angehöriger im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er berichtet von den Jahren 2015-2020. Er war Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses. Es wurde jedes Jahr einzeln geprüft und die Nicht-Entlastung begründet. Er fasst die Jahre ein wenig zusammen. 2015 wurden einige Punkte geprüft. 2015 war der Verkauf des Wangener Weihers zu einem geringen Preis an den Anlieger ohne Einbezug des Stadtrats der Grund, dass nicht entlastet wurde. Der Verkauf war ohne Bestätigung durch den Stadtrat rechtswidrig. 2016 war es die Straßenausbaubeitragssatzung, die ohne die Existenz eines Stadtrat aufgehoben wurde. Die wurde zwar später noch bestätigt, was aber mit noch offenen Fällen passieren sollte, war keinem bekannt. 2017-2019 war das Thema Seebad der Grund für die Nicht-Entlastung der damaligen Ersten Bürgermeisterin. Dieses Jahr fand eine Ansprache mit der Stadtverwaltung statt und es wurde ein Qualitätsmanagement begonnen. Verschiedene Empfehlungen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde bereits umgesetzt. Als Stadtrat wird er der Entlastung nicht zustimmen. Für ihn ist der Ablauf beim Seebad der Hauptgrund. Als Kämmerin wären entsprechende berufliche Kenntnisse vorhanden gewesen. Auch gibt es noch das laufende Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft, in dem über die Höhe der Schuld verhandelt wird. Mit einer Entlastung würde man das laufende Verfahren stören.
Herr Wobbe (UWG): Er war auch Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Er stimmt Herrn Beigel zu. Auch wurden in den Jahren die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschuss nicht umgesetzt. Das ist für ihn der Grund, einer Entlastung weiterhin nicht zuzustimmen. Auch das laufende Verfahren ist ein Grund für eine Nicht-Entlastung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stimmt seinen Vorrednern zu. Warum empfiehlt auf einmal die Verwaltung eine Entlastung. Er findet dafür in dem Bericht des Kommunalen Prüfungsverband kein Argument.
Herr n.n.: Für 2015 und 2017 wird keine Entlastung oder Nicht-Entlastung empfohlen. In den anderen Jahren ist die Verwaltung der Meinung, dass eine vollumfänglich Nicht-Entlastung nicht empfohlen werden kann. In den damaligen Debatten waren die Begründungen zu vage.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er hat den Eindruck eines Nach-Tarokken, die viel geleistet hat. Dass das Seebad teurer geworden ist, kann kein Argument sein. (Anm. d. Verf.: Die Entlastung hat mit Vertrauen zu tun. Und wenn das Vertrauen weg ist, sind höhere Kosten kein Argument. Ich erinnere nur an die 160 dringlichen Anweisungen, die zu spät oder gar nicht dem Stadtrat mitgeteilt wurden.)
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den Konsequenzen einer Nicht-Entlastung für die Stadtverwaltung und die Erste Bürgermeisterin.
Herr n.n.: Die Verwaltung hängt bei der Entlastung oder Nicht-Entlastung mit drin.
Herr Beigel (CSU): Er möchte noch ergänzen. Er hat seine Entscheidung auf der Basis der damaligen Jahre getroffen. Das Seebad war eine “Überraschungskiste”. Der Stadtrat wurde nie im Vorfeld über Erhöhungen informiert. Als Gründe können die Empfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen herangezogen werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat zwei Fragen. Sie kann das nicht nachvollziehen. Sie möchte sachlich entscheiden. Wer soll jetzt entlastet werden: Die Verwaltung oder die Erste Bürgermeisterin? Kann ein rechtswidriger Verkauf nicht rückabgewickelt werden?
Frau Falk (SPD): Der Verkauf war zivilrechtlich rechtens und nur verwaltungsintern rechtswidrig. Es geht heute ausschließlich nur um die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin. Die Verwaltung ist heute kein Thema und war auch nie bei den Nicht-Entlastungen betroffen. Solange das Verfahren noch offen ist, kann sie einer Entlastung nicht zu stimmen. In der Revision des Verfahrens können auch neue Aspekte hinzukommen, die wir alle noch nicht kennen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir als Stadtrat sollten ein Signal setzen und nicht einfach nur verschieben.
Frau Kammerl: Auch der Kommunale Prüfungsverband hat rechtswidrige Vorgänge festgestellt.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat hebt Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschlusses vom 02.05.2017 auf und erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.
abgelehnt 4:17
2. Der Stadtrat ändert Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschlusses vom 02.05.2017 nicht und begründet die Verweigerung der Entlastung wie folgt: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
TOP 10 Jahresrechnung 2016; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Sitzung am 24.07.2017. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in drei öffentlichen (24.03., 07.08.2017, 09.02.2018) und sieben nichtöffentlichen (20.06., 12.07., 17.07., 21.07., 22.09., 29.09., 13.10.2017) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Wangener Weiher (Verkauf), Ideenwerkstatt/nonconform, Rathausanbau/-neubau (Machbarkeitsstudie), Seebad (Hoch- und Tiefbaumaßnahme), SHP Ingenieure GbR (Verkehrsentwicklungsplan), Jahresbericht „dahoam in Starnberg“ 2016, Seeanbindung (Gutachten Bahnvertrag), Rheinlandstraße (Tiefbaumaßnahme) sowie der Eigenbetrieb Wasserwerk geprüft.
Folgende Empfehlungen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Abschlusssitzung am 09.02.2018 beschlossen:
1. Bei größeren Bauvorhaben wird empfohlen, dem Ausschuss/Stadtrat grundsätzlich regelmäßige Besichtigungen in kürzeren zeitlichen Abständen als bisher zu ermöglichen. 2. Bei Kostenüberschreitungen von Bauvorhaben ist der Ausschuss/Stadtrat unverzüglich über die Art und Höhe zu informieren sowie ein Beschluss über die Kostenüberschreitung zu fassen. Nutzungsänderungen/Planänderungen sind vor Vergabe/Ausführung dem jeweiligen Ausschuss/Stadtrat zu benennen und durch diesen zu beschließen. Bei Änderungen von Bauausführungen bzw. Nutzungsänderungen sind voraussichtliche Kostensteigerungen/-einsparungen zu benennen. 3. Bei Baumaßnahmen wird empfohlen, in regelmäßigen (mindestens quartalsweisen) Abständen dem Ausschuss/Stadtrat eine Übersicht über alle einzelnen Kostenpositionen (Kostenverfolgung mit Soll/Ist) zur Verfügung zu stellen. 4. Ausgaben, die im Zusammenhang/Umfeld mit Bauvorhaben/Projekten entstehen, sind ebenfalls auf der jeweiligen Haushaltsstelle des Bauvorhabens/Projekts zu buchen. 5. Bei Fremdleistungen für Bauvorhaben/Projekte müssen zur Gesamtkostenschätzung nicht nur einzelne Stundensätze, sondern vor allem auch die Gesamtkosten bzw. der Gesamtstundenaufwand vereinbart werden. 6. Sammelrechnungen, die mehrere Haushaltsstellen betreffen, sind themenspezifisch zu splitten. Alternativ sind vom Leistungserbringer (Rechnungssteller) themenspezifische Einzelrechnungen anzufordern. 7. Dem Stadtrat ist in einer der nächsten Sitzungen ein Bericht zum Sachstand der Projekte mit SHP vorzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Zwischenbericht 09/2016 nicht eingesehen.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Zu 2.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Zu 3.: Die Beschlussempfehlung wird beim Projekt "Sanierung der Schlossberghalle" bereits umgesetzt. Die Verwaltung bittet um Konkretisierung durch Definition bzw. Festsetzung von Kostengrenzen für die einschlägigen Baumaßnahmen. Zu 4.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Die Buchungen erfolgten auch bisher wie empfohlen. Im Projekt Wasserpark wurde aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (kein Nachtrag, sondern Ausschreibung mit Wettbewerb) das Teilprojekt Ufermauer auf eine gesonderte Haushaltsstelle gebucht. Zu 5.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Bei den Auftragsvergaben wurde und wird – sofern möglich auch bei Aufträgen, in denen nach Stundenaufwand abgerechnet wird - der Aufwand vorab geschätzt und diese Höhe auch beauftragt. Zu 6.: Die Rechnungsaufteilung ist haushaltsrechtlich notwendig und erfolgte deshalb auch schon in der Vergangenheit. Die der Empfehlung zugrundeliegende Rechnung ist ein Einzelfall, die versehentlich nicht ausgeführte Belegaufteilung wurde unverzüglich nachgeholt. Zu 7.: Da das Projekt inzwischen abgeschlossen ist, hat sich die Prüfungsfeststellung erledigt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Das Rechnungsergebnis 2016, das eine Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrück- lagen) in Höhe von 5.935.992,20 EUR (geplant: 562.800 EUR) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.392.726,49 EUR (geplant: 13.242.200 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 09.02.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 mit 83.881.990,71 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 6 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erster Bürgermeisterin Eva John die Entlastung für das Jahr 2016 zu erteilen (Abstimmungsergebnis 2 : 4 Stimmen).
Dem Stadtrat wurden daraufhin in der Sitzung am 26.02.2018 die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016, die Erteilung der Entlastung der Ersten Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 und die Einzelempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Antrag von Stadtratsmitglied Thomas Beigel wurde die Angelegenheit jedoch zurückgestellt, bis das Ergebnis der überörtlichen Prüfung vorliegt (Abstimmungsergebnis 21 : 9 Stimmen).
Vom Vorliegen des allgemeinen Berichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) vom 13.02.2019 wurde der Stadtrat in der Sitzung am 11.11.2019 in Kenntnis gesetzt. Der Bericht sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind seit diesem Zeitpunkt im ALLRIS einsehbar.
Der Teilbericht für das Prüfungsgebiet des Bauwesens vom 26.04.2022 wurde zur Stadtratssitzung vom 30.11.2022 in das ALLRIS eingestellt und in der Sitzung von Vertretern des BKPV erläutert. Die Beschlussfassung zum Bericht erfolgte in der Sitzung am 24.04.2023.
Die Verwaltung weist auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder - einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird:
„Die Entlastung bezieht sich auf die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse (Art. 102 Abs. 4 Satz 1 GO); die Jahresrechnung ist der Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Damit ist die Entlastung auf die finanzwirtschaftlichen Wirkungen des Verwaltungshandelns beschränkt; sie stellt kein Instrument einer allgemeinen Rechts- oder Zweckmäßigkeitskontrolle oder der politischen Kontrolle dar. Hinsichtlich der Prüfungsmaßstäbe enthält das Gesetz keine ausdrückliche Aussage. Sie lassen sich aber aus der Bedeutung herleiten, die dem Rechtsinstitut der kommunalrechtlichen Entlastung beizumessen ist. Wenn die Entlastung, wie gesagt, die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung darstellt, so liegt hierin ein Vertrauensvotum. Dieses Vertrauensvotum ist für einen wesentlichen Teilbereich der gemeindlichen Aufgabenerfüllung eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen erstem Bürgermeister und Gemeinderat, die sich für ihren Zuständigkeitsbereich als gleichgeordnete kommunale Organe gegenüberstehen. Demgemäß liegt in der Verweigerung der Entlastung die Aussage, dass die Haushaltswirtschaft insgesamt kein Vertrauen verdiene, in ihrer Einschränkung die Aussage, dass der erste Bürgermeister hinsichtlich einzelner Fragenkreise des Vertrauens nicht würdig sei, dass also insgesamt oder im Einzelnen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört sei. Die hiermit verbundenen erheblichen Auswirkungen auf das gedeihliche Zusammenwirken der kommunalen Hauptorgane erfordern es, die Versagung der Entlastung, aber auch die Einschränkungen auf wesentliche Verstöße zu beschränken, durch die bei objektiver Betrachtung die Vertrauensgrundlage erschüttert wird. Hierfür lässt sich auch die Überlegung heranziehen, dass die Verweigerung der Entlastung oder ihre Einschränkung dem Ansehen des Bürgermeisters in der Öffentlichkeit und auch als Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten erhebliche Einbußen zufügen kann; damit ist der die gesamte Verwaltung beherrschende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Aus diesen Erwägungen ist der im Schrifttum ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung zuzustimmen, wonach kleinere Unzulänglichkeiten, die als einzelne Vorgänge keine schwerwiegenden Unkorrektheiten darstellen und im Hinblick auf den Gesamtumfang der Haushaltswirtschaft nicht ins Gewicht fallen, in der Regel die uneingeschränkte Entlastung nicht ausschließen; hier reicht es aus, wenn auf eine Beseitigung für die Zukunft hingewirkt wird. Allerdings kann eine Vielzahl von Einzelverstößen ebenso wie das beharrliche Hinwegsetzen über Empfehlungen vergangener Jahre das Vertrauen erschüttern und Einschränkungen rechtfertigen. Entscheidend sind, ebenso wie etwa bei der Prüfung des wichtigen Grundes im Recht der außerordentlichen Kündigung, stets die Umstände des Einzelfalles."
Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hätte der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Antrag Frau Falk:
Punkte 4 bis 9 des Beschlussvorschlags streichen
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 mit 83.881.990,71 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
4. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2016 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
4. Bei Baumaßnahmen ab einem Kostenrahmen von ........ EUR sind dem Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss grundsätzlich regelmäßige Besichtigungen zu ermöglichen.
5. Bei Kostenüberschreitungen von Baumaßnahmen ist der Stadtrat bzw. zuständige Ausschuss weiterhin unverzüglich über die Art und Höhe zu informieren sowie ein Beschluss über die Kostenüberschreitung zu fassen. Nutzungs- bzw. Planänderungen sind weiterhin vor Vergabe/ Ausführung durch den Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss beschließen zu lassen. Bei Änderungen von Bauausführungen bzw. Nutzungsänderungen sind weiterhin die voraussichtlichen Kostensteigerungen bzw. -einsparungen anzugeben.
6. Bei Baumaßnahmen ab einem Kostenrahmen von ........ EUR ist in regelmäßigen (mindestens quartalsweisen) Abständen dem Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss eine Übersicht über alle einzelnen Kostenpositionen (Kostenverfolgung mit Soll/Ist) zur Verfügung zu stellen.
7. Ausgaben, die im Zusammenhang/Umfeld mit Baumaßnahmen/Projekten entstehen, sind weiterhin auf der jeweiligen Haushaltsstelle der Baumaßnahme bzw. des Projekts zu buchen.
8. Bei Fremdleistungen für Baumaßnahmen/Projekte sind zur Gesamtkostenschätzung nicht nur einzelne Stundensätze, sondern vor allem auch die Gesamtkosten bzw. der Gesamtstunden- aufwand vertraglich zu vereinbaren.
9. Sammelrechnungen, die mehrere Haushaltsstellen betreffen, sind weiterhin entsprechend aufgeteilt zu buchen. Alternativ sind vom Leistungserbringer (Rechnungssteller) themenspezifische Einzelrechnungen anzufordern.
TOP 11 Jahresrechnung 2017; Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 03.06.2019 hat der Stadtrat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis genommen, über die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses Beschluss gefasst und das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 festgestellt.
Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2017 wurde jedoch mit 14 : 9 Stimmen abgelehnt, ohne dass die Begründung hierfür im Beschluss aufgeführt wurde. Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hat der Stadtrat jedoch gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Hierauf verweist auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Bericht vom 13.02.2019 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 (vgl. TZ 2).
Die Verwaltung legt die Angelegenheit deshalb erneut vor.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat hebt Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses vom 03.06.2019 auf und erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
Der Stadtrat ändert Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses vom 03.06.2019 nicht und begründet die Verweigerung der Entlastung wie folgt: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen sowie auf die Ergebnisse des kommunalen Prüfungsverbandes.
angenommen: 17:4
TOP 12 Jahresrechnung 2018; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Sitzung des Ferienausschusses am 31.07.2019.
Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (27.09.2019 und 06.03.2020) und sechs nichtöffentlichen (18.10., 25.10., 22.11., 05.12., 06.12.2019 und 31.01.2020) Sitzungen statt. Sämtliche Protokolle sind bei der jeweiligen Sitzung im Allris eingestellt.
Es wurden die Themenbereiche Kinderhaus Perchting, Seebad Starnberg, Straßenbau Hanfeld und Eigenbetrieb Wasserwerk geprüft.
Folgende Empfehlungen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Abschlusssitzung am 06.03.2020 beschlossen
1. Bei zukünftigen Baumaßnahmen sind die aus einem durchgeführten Architektenwettbewerb gewonnenen Informationen/Erkenntnisse in die Beschlussvorlagen für den Ausschuss/Stadtrat aufzunehmen. 2. Der Kostenrahmen von Bauvorhaben ist zukünftig bereits dann zwingend anzupassen, wenn aus der Planung Erkenntnisse über Kostensteigerungen vorliegen. 3. Dringliche Anordnungen im Sinne des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO sind gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO in der nächsten Sitzung des eigentlich zuständigen Gremiums (Ausschuss oder Stadtrat) bekannt zu geben. 4. Die Prüfung des Straßenbaus Hanfeld soll im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 fortgesetzt werden.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Der Stadtrat wurde und wird grundsätzlich über die Ergebnisse von Architektenwettbewerben, die städtische Vorhaben betreffen, ausführlich informiert. Üblicherweise erfolgte bei allen seitens der Stadt Starnberg durchgeführten Architektenwettbewerben zudem eine ausführliche Öffentlich- keitsarbeit mit Ausstellung der Ergebnisse. Zu 2.: Dies wird grundsätzlich so vollzogen. Zu 3.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Zu 4.: Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, die Prüfung wurde fortgesetzt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2018, das eine Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 8.862.560,92 EUR (geplant: 1.719.700,00 EUR) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.448.971,88 EUR (geplant war eine Entnahme in Höhe von 7.500.000 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 06.03.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit 96.728.484,24 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 6 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erster Bürgermeisterin Eva John die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. (Abstimmungsergebnis 2 : 4 Stimmen - abgelehnt).
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder -einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird (siehe vorherigen TOP).
Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hätte der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Die Angelegenheit wird dem Stadtrat erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt, weil dieser signalisiert hatte, erst beschließen zu wollen, wenn das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 vorliegt.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Antrag Frau Kammerl:
Punkte 4 und 5 vom Beschlussvorschlag streichen
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit 96.728.484,24 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
4. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2018 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
4. Bei Baumaßnahmen sind die aus einem durchgeführten Architektenwettbewerb gewonnenen Informationen/Erkenntnisse in die Beschlussvorlagen für den Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss aufzunehmen.
5. Der Kostenrahmen von Baumaßnahmen ist weiterhin bereits dann zwingend anzupassen, wenn aus der Planung Erkenntnisse über Kostensteigerungen vorliegen.
TOP 13 Jahresrechnung 2019; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Stadtratssitzung am 28.05.2020. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (26.06. und 04.12.2020) und sieben nicht- öffentlichen (25.09., 09.10., 16.10., 23.10., 30.10., 09.11. und 11.11.2020) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Versicherungen, Kindertageseinrichtungen, Baumaßnahme Seebad und Ufermauersanierung, Anwaltskosten, Eigenbetrieb Wasserwerk, Straßenbau Hanfeld und Baumaßnahme Kinderhaus Perchting geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 04.12.2020 einstimmig beschlossen hat: Prüfungsbereich Versicherungen
Auslaufende Versicherungsverträge (sowohl Gebäude-, Sach- und Kfz.-Versicherungen) werden ausgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind die Kommunale Haftpflichtversicherung, die Beihilfe- versicherung und die anderen mit dem Personal zusammenhängenden Versicherungen sowie die Rechtsschutzversicherung.
Prüfungsbereich Kindertageseinrichtungen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Personalkostenerstattung für die angestellten Heilpädagogen beim Bezirk von Oberbayern zu beantragen. 2. Mittelfristig sollen die Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen angehoben werden. 3. Die Betriebsträgerdefizitverträge sind neu auszuarbeiten. Hierbei sind alle Betreuungsangebote (Hort, Kindergarten und Kinderkrippe) zu berücksichtigen. Prüfungsbereich Seebad Starnberg einschl. Ufermauer 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, bei der Prüfung der Jahresrechnung 2020 das Seebad Starnberg einschl. Ufermauer erneut zu prüfen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Haushaltsplanung 2021 auskömmliche Haushaltsansätze anzumelden.
Prüfungsbereich Rechtsanwaltskosten
1. Der Stadtrat hebt seinen in der Sitzung am 03.06.2019 unter TOP 8 gefassten Beschluss "Vor dem Abschluss einer Kostenvereinbarung mit Rechtsanwälten ist das jeweils bei einer Abrechnung nach Gegenstandswert bzw. nach voraussichtlichen Stundenaufwand anfallende Honorar vorab zu berechnen und sofern möglich – die für die Stadt günstigere Variante zu vereinbaren." auf. 2. Bei länger andauernden Rechtsstreitigkeiten ist von den Rechtsanwälten eine Zwischenrechnung anzufordern.
Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk
1. Die auslaufenden Kfz.-Versicherungen sind neu auszuschreiben. 2. Eine Umschuldung der Darlehen sollte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, bei der Prüfung der Jahresrechnung 2020 das Thema Straßenbau Hanfeld erneut zu prüfen. 2. Die beitragspflichtigen Hanfelder Bürger sollen in persönlichen Gesprächen erneut darüber informiert werden, welche Straßen erstmalig hergestellt bzw. welche Straßen ausgebaut wurden.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
1. Der von der Kirche zugesagte Zuschuss ist noch im Haushaltsjahr 2020 abzurufen. 2. Es soll eine Betriebsübernahmevereinbarung ggf. auch im Vorgriff auf eine Defizitvereinbarung abgeschlossen werden. Dabei soll u. a. geregelt werden, dass die Kosten für die Anwuchspflege nur für ein Jahr von der Stadt Starnberg getragen werden.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Prüfungsbereich Versicherungen
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. Für eine Ausschreibung müsste die Verwaltung zunächst die hierfür erforderlichen Daten ermitteln und zusammenstellen, was nicht unerhebliche Kapazitäten bindet. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Ausschreibungen selbst mit Hilfe eines externen Dienstleisters erfolgen, wofür Beraterhonorare anfallen werden. Ob, und wenn ja, in welcher Höhe letztendlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt, ist nicht vorhersehbar. Sofern der Stadtrat der Empfehlung folgt, sollten jedoch Versicherungen mit einem geringen Jahresbeitrag (bis 1.000 €) von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden, da hierbei Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stünden. Die Ausschreibung der Versicherungsverträge wird in der Kapazitäten- und Prioritätenliste dargestellt, welche vom Bauausschuss beschlossen wird.
Prüfungsbereich Kindertageseinrichtungen
1. Die Zuwendung wurde bereits für das Jahr 2020 beantragt und in Höhe von ca. 70.000 € gewährt. Die Antragstellung erfolgt fortwährend. 2. Die Verwaltung wird die entsprechende Vorlage erstellen und zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Eine neue Defizitvereinbarung wurde ausgearbeitet, einige sind bereits unterzeichnet, mit anderen Trägern laufen aktuell Verhandlungen. Die Träger wirken gerade auf eine Aktualisierung der letzten Defizitvereinbarung vom 21.07.2021 hin.
Prüfungsbereich Seebad Starnberg einschl. Ufermauer
1. Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, der Prüfungsbereich wurde in die Prüfung der Jahresrechnung 2020 einbezogen. 2. Die Prüfungsfeststellung hat sich erledigt, die Haushaltsplanung ist entsprechend erfolgt.
Prüfungsbereich Rechtsanwaltskosten 1. Die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses wäre für die Verwaltung eine große Erleichterung, da geeignete und fachlich qualifizierte Rechtsanwälte in den meisten Fällen – vor allem im Bereich des Öffentlichen Rechts – nicht nach Gegenstandswert abrechnen. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. Die Ausschreibung sollte zusammen mit den städtischen Fahrzeugen erfolgen. 2. Die Prüfungsfeststellung hat sich erledigt, sofern möglich wurden die Darlehen umgeschuldet oder zurückgezahlt.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
1. Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, der Prüfungsbereich wurde in die Prüfung der Jahresrechnung 2020 einbezogen. 2. Die Hanfelder Bürger wurden bereits mehrfach darüber informiert, welche Straßen erstmalig hergestellt sind. Im Vergleich zu anderen Projekten hat die Information und Beratung der Hanfelder Bürger bereits ein Übermaß an Personalkapazitäten erfordert. Einzelne Gespräche bei Rückfragen sind möglich. Sollte der Anspruch sein, dass jeder Grundstückseigentümer eine persönliche Erläuterung erhält, ist dies aus Kapazitätsgründen (unbesetzte Stellen und volle Auslastung des vorhandenen Personales mit anderen Projekten) nicht möglich. Mit Zustellung des Beitragsbescheides ist jedem Beitragspflichtigen die Höhe der städtischen Forderung bekannt.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
1. Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, der Zuschuss (100.000 EUR) wurde noch in 2020 abgerufen, jedoch erst im Februar 2021 bezahlt. 2. Die Anwuchspflege ist Teil der beauftragten Bauleistungen und vertraglich durch die Stadt Starnberg zu erbringen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Das Rechnungsergebnis 2019, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 4.277.484,15 EUR (geplant: 2.133.600,00 EUR) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.091.392,42 EUR (geplant: 2.000.000 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 04.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit 83.911.213,27 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 7 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen (Abstimmungsergebnis 2 : 5 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, die eingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 – ohne die Bereiche Seebad Starnberg inkl. Ufermauer sowie der Rechtsanwalts- und Notarkosten – zu erteilen (Abstimmungsergebnis 7 : 0 Stimmen).
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts- hofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder -einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird: (siehe vorherigen TOP)
Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hätte der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Die Angelegenheit wird dem Stadtrat erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt, weil dieser signalisiert hatte, erst beschließen zu wollen, wenn das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 vorliegt.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Antrag Frau Falk:
Streichen der Punkte 6 bis 8 des Beschlussvorschlags
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit 83.911.213,27 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.
abgelehnt: 4:16
4. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2019 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
5. Versicherungsverträge (z. B. Gebäude-, Sach- und Kfz.-Versicherungen) sind auszuschreiben, sofern der Jahresbeitrag einen Betrag von 1.000 € übersteigt. Ausgenommen hiervon sind die Kommunale Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Beihilfeversicherung sowie die übrigen mit dem Personal zusammenhängenden Versicherungen. In die Ausschreibung der Kfz-Versicherungen sind die Fahrzeuge des Eigenbetriebs Wasserwerk einzubeziehen.
angenommen: 21:1
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage über die Anhebung der Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen vorzulegen.
7. Der Stadtrat hebt seinen in der Sitzung am 03.06.2019 unter TOP 6 gefassten Beschluss Nr. 8 auf, wonach vor dem Abschluss einer Kostenvereinbarung mit Rechtsanwälten das jeweils bei einer Abrechnung nach Gegenstandswert bzw. nach voraussichtlichen Stundenaufwand anfallende Honorar vorab zu berechnen und – sofern möglich – die für die Stadt günstigere Variante zu vereinbaren ist.
8. Bei länger andauernden Rechtsstreitigkeiten ist von den Rechtsanwälten eine Zwischenrechnung anzufordern.
TOP 14 Jahresrechnung 2020; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Stadtratssitzung am 26.04.2021.
Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (23.04.2021 und 28.01.2022) und sechs nichtöffentlichen (07.05., 18.06., 15.10., 22.10., 29.10. und 12.11.2021) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Reinigungsmittel und -kosten der Schulen, Kinderhaus Perchting, Städtische Wohnungen, Eigenbetrieb Wasserwerk, Fernsprechanlagen und -gebühren, Gymnasium Starnberg, Sanierung Seebad Starnberg/Ufermauer und Straßenbau Hanfeld geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 28.01.2022 einstimmig beschlossen hat:
Prüfungsbereich Reinigungsmittel und -kosten der Schulen
1. Der von den Nutzern einer städtischen Turnhalle erhobene Stundensatz, der sowohl Miete als auch Reinigungskosten enthalten soll, soll (bezogen auf die jeweilige Turnhalle) einheitlich sein. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Reinigungsmitteln auf einen kostengünstigen Einkauf (z. B. durch Sammelbestellungen) zu achten. 3. Angebote zu Reinigungsleistungen und –mitteln sind schriftlich einzuholen.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
Bei künftigen Bauvorhaben von Kindertagesstätten sind die Nutzer bei den Planungen miteinzubeziehen. Das erstellte Nutzerprogramm ist zu Beginn des Bauvorhabens präzise festzulegen.
Prüfungsbereich Städtische Wohnungen
1. Die aktuellen Mieten und Nebenkostenabrechnungen sind zu überprüfen. 2. Die Wohnungsbestandliste soll innerhalb der nächsten sechs Monate vollständig erstellt und anschließend laufend aktualisiert werden. 3. Leerstehende bzw. freiwerdende Wohnungen sind zeitnah zu sanieren. 4. Die Anzahl der Winterdiensteinsätze ist zu prüfen. Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Fernsprechgebühren Einsparmöglichkeiten zu prüfen. 2. Für die Fernsprechanlagen soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden.
Prüfungsbereich Gymnasium Starnberg
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis über eine kostendeckende Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf 1.250 EUR je Schüler zu verhandeln. 2. Die im Haushalt als innere Verrechnungen veranschlagten und gebuchten anteiligen Personalkosten der mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Gymnasiums befassten städtischen Mitarbeiter sollen durch den Betriebskostenzuschuss abgedeckt werden. 3. Die Sachaufwandsträgerschaft am Gymnasium soll vom Landkreis zeitnah übernommen werden. 4. Die Ausgaben für die Abfallbeseitigung sind zu reduzieren.
Prüfungsbereich Sanierung Seebad Starnberg/Ufermauer
1. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, dass der vom Stadtrat in der Sitzung am 28.05.2020 bewilligte Kostenrahmen in Höhe von 24,00 Mio. EUR netto voraussichtlich eingehalten wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zu bitten, die Baumaßnahme in die Prüfung einzubeziehen.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zu bitten, die Baumaßnahme in die Prüfung einzubeziehen. Zum Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk erfolgte keine Empfehlung, da die Prüfung ohne Beanstandungen blieb.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Prüfungsbereich Reinigungsmittel und -kosten der Schulen
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 2. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. 3. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. Die Angebote werden bereits schriftlich eingeholt.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Städtische Wohnungen
1. Die Überprüfung der Miethöhen und die Möglichkeiten, diese anzupassen, ist in Bearbeitung. Die Nebenkosten werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abgerechnet. 2. Die Wohnungsbestandsliste ist schon immer vorhanden. Sie wurde und wird laufend aktualisiert. 3. Die leerstehenden und freiwerdenden Wohnungen werden zeitnah saniert. Durch eine Prozessbeschreibung wurde der Ablauf schriftlich fixiert. 4. Die Prüfung erfolgt schon immer durch den Betriebshof vor Erstellung der Zahlungsanordnung.
Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Gymnasium Starnberg
1. Es wird zum Sachverhalt auf die Beschlussvorlage Nr. 2023/123 und zur Beschlussfassung auf die Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2023 verwiesen. 2. vgl. Ziffer 1 3. vgl. Ziffer 1 4. Die vorhandenen vier Restmülltonnen sind unbedingt erforderlich, drei Tonnen wären aufgrund der Abfallmenge nicht ausreichend.
Prüfungsbereich Sanierung Seebad Starnberg/Ufermauer
1. Der Kostenrahmen wird nach aktuellem Stand eingehalten. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2020, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 4.599.386,16 EUR (geplant war eine umgekehrte Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 5.614.000,00 EUR) sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.587.718,63 EUR (geplant war weder eine Zuführung noch eine Entnahme) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 28.01.2022 folgende weitere Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit 87.516.581,18 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 7 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, die Entlastung für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2020 zu erteilen (Abstimmungsergebnis 2 : 5 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erstem Bürgermeister Patrick Janik die Entlastung für den Zeitraum 01.05. - 31.12. des Haushaltsjahres 2020 zu erteilen (Abstimmungs- ergebnis 7 : 0 Stimmen).
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts- hofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder -einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird: (siehe vorherigen TOP)
Die Angelegenheit wird dem Stadtrat erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt, weil dieser signalisiert hatte, erst beschließen zu wollen, wenn das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 vorliegt.
Vom Vorliegen des allgemeinen Berichts des Bayerischen Kommunale Prüfungsverbands (BKPV) vom 13.02.2019 wurde der Stadtrat in der Sitzung am 11.11.2019 in Kenntnis gesetzt.
Beim Beschluss über die Entlastung für den Zeitraum 01.01. – 30.04.2020 ist Stadtratsmitglied Eva Pfister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). Dies gilt auch für Stadtratsmitglied Josef Pfister als Angehöriger im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG.
Beim Beschluss über die Entlastung für den Zeitraum 30.04. – 31.12.2020 ist Erster Bürgermeister Patrick Janik wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO).
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung der jeweils persönlich Beteiligten zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Die Debatte:
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie stellt fest, dass im Bereich der Wohnungsverwaltung einige Defizite vorhanden sind.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit 87.516.581,18 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2020 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
4. Der Stadtrat erteilt Erstem Bürgermeister Patrick Janik für den Zeitraum 01.05. - 31.12. des Haushaltsjahres 2020 die Entlastung.
angenommen: einstimmig
5. Der von den Nutzern einer städtischen Turnhalle erhobene Stundensatz, der sowohl die Miete als auch die Reinigungskosten beinhalten soll, soll zukünftig (bezogen auf die jeweilige Turnhalle) einheitlich sein.
6. Bei den Reinigungsmitteln ist weiterhin auf einen kostengünstigen Einkauf (z.B. durch Sammelbestellungen) zu achten.
7. Angebote zu Reinigungsleistungen und –mitteln sind weiterhin schriftlich einzuholen.
8. Bei künftigen Bauvorhaben von Kindertagesstätten sind die Nutzer bei den Planungen miteinzubeziehen. Das erstellte Nutzerprogramm ist zu Beginn des Bauvorhabens präzise festzulegen.
9. Bei den städtischen Wohnungen sind die aktuellen Mieten hinsichtlich Anpassungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Nebenkosten sind weiterhin nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abzurechnen.
10. Die Wohnungsbestandliste ist weiterhin laufend zu aktualisieren.
11. Leerstehende bzw. freiwerdende Wohnungen sind zeitnah zu sanieren.
12. Die Anzahl der Winterdiensteinsätze bei den städtischen Wohnungen ist weiterhin zu prüfen.
13. Bei den Fernsprechgebühren sind Einsparmöglichkeiten zu prüfen.
14. Für die Fernsprechanlagen soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden.
15. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, wonach nach derzeitigen Erkenntnissen der in der Sitzung am 28.05.2020 für die Sanierung des Seebads Starnberg und der Ufermauer bewilligte Kostenrahmen in Höhe von 24,00 Mio. EUR netto eingehalten wird.
16. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wird gebeten, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens die Baumaßnahme Sanierung Seebad Starnberg/ Ufermauer in die Prüfung einzubeziehen.
17. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wird gebeten, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens die Baumaßnahme Straßenbau Hanfeld in die Prüfung einzubeziehen.
angenommen: einstimmig
18. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2020 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat für die Entlastungen von Frau Pfister gestimmt, da die Begründung juristisch nicht ausreichend formuliert ist.
Frau Henniger (FDP): Sie hat für die Entlastungen von Frau Pfister gestimmt, um die Verwaltung von einer negativen Außenwirkung zu bewahren.
TOP 15 Jahresrechnung 2021; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2021 erfolgte in der Stadtratssitzung am 28.04.2022. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (08.04.2022 und 27.01.2023) und acht nichtöffentlichen (13.05., 20.05., 03.06., 10.06., 08.07., 06.09., 23.09. und 21.10.2022) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Gymnasium (Betriebs- und Investitionskostenförderung), Grünpflege, Fernsprechanlagen und -gebühren, Mittelschule und Mensa (Arbeitsgeräte, Maschinen etc.), Seebad (Arbeitsgeräte, Maschinen etc.), Eigenbetrieb Wasserwerk, FT09 Starnberg und städtische Wohnungen geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfungen sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 27.01.2023 einstimmig beschlossen hat:
Prüfungsbereich Betriebs- und Investitionskostenförderung des Gymnasiums Starnberg
1. Da die derzeitigen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 950 € je Schüler nicht kostendeckend sind, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landkreis Starnberg über eine vollumfängliche Übernahme des Betriebskostendefizits zu verhandeln. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis über eine zeitnahe Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft zu verhandeln, da dieser aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Sanierung des Gymnasiums Tutzing und des Neubaus der Fachoberschule Starnberg nunmehr freie personelle Kapazitäten hat. 3. Bis zum Übergang der Sachaufwandsträgerschaft auf den Landkreis werden nur noch Investitionen getätigt, die zur Erhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Erfüllung der schulischen Aufgaben zwingend notwendig sind. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahl der Restmüllcontainer von vier auf drei zu reduzieren. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Reinigungsfirmen eine vertragliche Regelung zu treffen, wonach diese die Kosten für die Ersatzbeschaffung der von dessen Personal verlorenen oder beschädigten Schlüsseln zu übernehmen haben.
Prüfungsbereich Grünpflege
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeitsabläufe besser zu strukturieren und die Zuständigkeiten klarer abzugrenzen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten, die Prüfung der Grünpflege fortzusetzen.
Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dienstliche Notwendigkeit der überlassenen Mobiltelefone zu überprüfen und diese auf ein notwendiges Maß zu beschränken. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindergärten, Schulen, das Seebad und den Betriebshof aufzufordern, die anfallenden Fernsprechgebühren eigenverantwortlich zu reduzieren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob im Rathaus ein Hauptanschluss mit einer Fernsprechanlage für alle Telefone eine wesentliche Einsparung darstellen würde.
Prüfungsbereich Mittelschule und Mensa Grund- und Mittelschule
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Wartung der Sportgeräte Angebote einzuholen und mit dem günstigsten Anbieter einen Wartungsvertrag zu schließen, wobei Kriterien zur Auftragserteilung nicht nur der Preis, sondern auch Ortsnähe und Zuverlässigkeit sein sollen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Anschaffung von Materialien und Geräten für die Digitalisierung die Fördermöglichkeiten durch Bund und Land zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Checkliste festzulegen, welche Ausgaben bei der Gruppierung 5220 zu buchen sind. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Mensa nur die Zahlungen zu leisten, für die laut Betreibervertrag eine Zahlungspflicht der Stadt Starnberg besteht. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer zukünftigen Mensaverpachtung das übergebene Inventar detailliert zu protokollieren.
Prüfungsbereich Seebad Starnberg
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Gastronomie nur die Aufgaben und Kosten zu übernehmen, für die laut Pachtvertrag eine städtische Verpflichtung besteht. Dies gilt auch für den Einsatz von Seebadmitarbeitern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge über das Kassensystem sowie das Tür- und Schrankschließsystem zu prüfen und Angebote von Mitbewerbern einzuholen. 3. Der Betriebshof wird beauftragt, die erbrachten Leistungen durch von der Seebadleitung zu unterzeichnende Regiezettel zu dokumentieren, um die Abrechnungen prüf- und nachvollziehbarer zu machen.
Prüfungsbereich FT09 Starnberg
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit der FT 09 die Nutzungsvereinbarung vom 03.04.2014 dahingehend zu überarbeiten, dass die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig und unmissverständlich definiert sind.
Prüfungsbereich städtische Wohnungen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Mieten in den prüfungsgegenständlichen Liegenschaften anhand von Vergleichsmieten zu überprüfen und gegebenenfalls im rechtlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Klingelschilder und Briefkastenbeschilderungen in den Wohnanlagen Am Schloßhölzl 7 und 9 einheitlich und gemäß den Mieternamen zu gestalten. Bei dieser Gelegenheit ist zu prüfen, ob die Wohnungsnutzer auch die tatsächlichen Mieter sind oder ob gegebenenfalls eine Fremdnutzung bzw. ungenehmigte Untervermietung vorliegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen den Sachgebieten Liegenschaften und Hochbau so zu verbessern, dass zukünftig die Wiedervermietung von leerstehenden bzw. freiwerdenden Wohnungen mit Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf zeitnaher erfolgen kann.
Zum Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk erfolgte keine Empfehlung, da die Prüfung ohne Beanstandungen blieb.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Prüfungsbereich Betriebs- und Investitionskostenförderung des Gymnasiums Starnberg
1. Es wird zum Sachverhalt auf die Beschlussvorlage Nr. 2023/123 und zur Beschlussfassung auf die Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2023 verwiesen. 2. vgl. Ziffer 1 3. vgl. Ziffer 1 4. Die vorhandenen vier Restmülltonnen sind unbedingt erforderlich, drei Tonnen wären aufgrund der Abfallmenge nicht ausreichend. 5. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt.
Prüfungsbereich Grünpflege
1. Die Zuständigkeiten sind im Geschäftsverteilungsplan klar geregelt. Die Regelabläufe bei Pflege und Unterhalt sind dem Betriebshof bekannt. Aufgrund unzureichender Personalausstattung im Bereich der Gärtnergruppe muss stark priorisiert werden. Qualitätsverluste müssen akzeptiert werden. Zur Abstimmung der Arbeitsabläufe finden wöchentlich Abstimmungen zwischen Betriebshof und Grünplanung statt. Hier werden Arbeitsabläufe bestmöglich koordiniert. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 3. Eine Zusammenführung der Telefonanlagen aller städtischen Einrichtungen wäre technisch möglich, würde jedoch keine Kosten reduzieren. Der größte Kostenfaktor (neben Mobilfunk- verträgen) sind DSL-Festnetzanschlüsse. Telefonieentgelte spielen eine stark untergeordnete Rolle. So sind selbst bei einer Zusammenführung der Telefonnebenstellen auf eine Telefonanlage immer noch DSL-Festnetzanschlüsse an jeder Außenstelle erforderlich und unabwendbar. Zudem müsste die Hardware der zentralen Telefonanlage im Rathaus aufgerüstet werden, was weitere Kosten verursacht. Auch die Präparierung von Ausfall- und Datensicherheit würde weitere Kosten nach sich ziehen. Neben diesen Aspekten ist immer zu beurteilen, welche Anforderungen der jeweilige Standort hat. So hat ein Verwaltungsarbeitsplatz andere Anforderungen als z.B. Schulklassenzimmer.
Prüfungsbereich Mittelschule und Mensa Grund- und Mittelschule
1. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. 2. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. 3. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 4. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 5. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt.
Prüfungsbereich Seebad Starnberg
1. Die Wartungs- und sonstigen Kosten, die laut Pachtvertrag auf den Pächter umgelegt werden können, werden derzeit gerade zusammengestellt. 2. Es ist derzeit technisch nicht möglich, Hard- und Softwareprodukte anderer Anbieter mit dem bestehenden Kassensystem zu kombinieren. Die Konsequenz wäre deshalb ein komplett neues System mit evtl. gleichen Problemen, was aber wiederrum in keinem Verhältnis zu den hohen anfallenden Kosten (ca. 250.000 €) stehen würde. 3. Die aufwändige Einführung von zu unterzeichnenden Regiezetteln ist nicht notwendig, da jeder Abrechnung bereits eine genaue Auflistung mit Datum, Stunden, Tätigkeit und genutzten Fahrzeugen und Maschinen beigefügt wird. Die Abrechnungen sind somit prüf- und nachvollziehbar.
Prüfungsbereich FT09 Starnberg
Die Vereinbarung läuft bis 31.12.2043 und kann nur im Einvernehmen mit der FT 09 geändert werden. Die FT09 wurde jedoch bereits kontaktiert und um Verhandlungen gebeten. Aktuell wartet die Verwaltung auf Rückmeldung.
Prüfungsbereich städtische Wohnungen
1. Die Prüfung läuft derzeit. 2. Die Beschlussempfehlung wurde bereits umgesetzt. 3. Durch die enge, gute und effektive Zusammenarbeit zwischen dem Hochbau und den Liegenschaften konnte die Anzahl der zu sanierenden Wohnungen reduziert werden. Aufgrund von Sterbefällen und Kündigungen hatte die Wohnungsverwaltung im Zeitraum Ende Dezember 2021 bis Dezember 2022 noch nie so viele freiwerdende, sanierungsbedürftige Wohnungen in Bearbeitung wie zuvor. Aus diesem Grund ist ein markanter Sanierungsstau entstanden. Um diesen zu verringern, werden Wohnungssanierungen über einen externen Planer durchgeführt. Das Sachgebiet 31 ist neben der Verwaltung und der Sanierung der Wohnungen für viele andere wichtige Aufgaben zuständig. Es wurde eine Prozessbeschreibung über den Ablauf einer freiwerdenden, sanierungsbedürftigen Wohnung zu einer wieder vermietbaren Wohnung erstellt. Man kann eine Sanierung von Wohnungen in der freien Wirtschaft nicht mit der Sanierung von Wohnungen bei einer Kommune vergleichen. Manche Wohnungen werden mit erheblichem Sanierungsaufwand frei. Die Stadt Starnberg muss als öffentlicher Auftraggeber für die einzelnen Gewerke Vergleichsangebote einholen, Direktvergaben sind nicht möglich. Auch ist das SG 31 u.a. an die Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen und an die Geschäftsordnung gebunden, d.h. es sind die Regelungen über die Bewirtschaftungsbefugnisse zu beachten. Sobald die Sanierungskosten einer Wohnung 50.000 € übersteigen, muss dies im Bauausschuss behandelt und entschieden werden. In den wöchentlichen Jour-fixes werden Problematiken besprochen und Lösungen erarbeitet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2021, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 6.830.507,83 EUR (geplant waren lediglich 800,00 EUR) sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.540.184,90 EUR (geplant war eine Entnahme in Höhe von 3.000.000,00 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 27.01.2023 folgende weitere Beschlüsse einstimmig gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit 87.580.269,08 EUR festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erstem Bürgermeister Patrick Janik die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Beim Beschluss über die Entlastung ist Erster Bürgermeister Patrick Janik wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Herrn Janik zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist verwundert, dass die Liegenschaftsverzeichnisse nicht ausreichend vollständig sind.
Herr Beigel (CSU): Da gibt es schon eine Verbesserung.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit 87.580.269,08 EUR fest.
3. Der Stadtrat erteilt Erstem Bürgermeister Patrick Janik für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten, die Prüfung der Grünpflege fortzusetzen.
5. Die dienstliche Notwendigkeit der überlassenen Mobiltelefone ist zu überprüfen und diese auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
6. Die Kindergärten, Schulen, das Seebad und der Betriebshof sind aufgefordert, die anfallenden Fernsprechgebühren eigenverantwortlich zu reduzieren.
7. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Zusammenführung der Telefonanlagen aller städtischen Einrichtungen technisch zwar möglich wäre, jedoch keine Kosten reduzieren würde.
8. Für die Wartung der Sportgeräte an den Schulen sind weiterhin Angebote einzuholen und mit dem günstigsten Anbieter ein Wartungsvertrag zu schließen, wobei Kriterien zur Auftragserteilung nicht nur der Preis, sondern auch Ortsnähe und Zuverlässigkeit sein sollen.
9. Bei der Anschaffung von Materialien und Geräten für die Digitalisierung an den Schulen sind weiterhin die Fördermöglichkeiten durch Bund und Land zu prüfen.
10. In einer Checkliste ist festzulegen, welche Ausgaben der Schulen bei der Gruppierung 5220 zu buchen sind.
11. Im Bereich der Mensa der Grund- und Mittelschule sind nur die Zahlungen zu leisten, für die laut Betreibervertrag eine Zahlungspflicht der Stadt Starnberg besteht.
12. Bei einer Neuverpachtung der Mensa der Grund- und Mittelschule ist das übergebene Inventar weiterhin detailliert zu protokollieren.
13. Im Bereich der Seebad-Gastronomie sind nur die Aufgaben und Kosten zu übernehmen, für die laut Pachtvertrag eine städtische Verpflichtung besteht. Dies gilt auch für den Einsatz von Seebadmitarbeitern.
14. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass es derzeit technisch nicht möglich ist, Hard- und Softwareprodukte anderer Anbieter mit dem bestehenden Kassensystem des Seebads zu kombinieren und die Anschaffung eines neuen Kassen-, Tür- und Schrankschließ- systems unwirtschaftlich wäre.
15. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die aufwändige Einführung von zu unterzeichnenden Regiezetteln bei Leistungen des Betriebshofes für das Seebad nicht notwendig ist, da jeder Abrechnung bereits eine genaue Auflistung mit Datum, Stunden, Tätigkeit sowie genutzten Fahrzeugen und Maschinen beigefügt wird und die Abrechnungen somit prüf- und nachvollziehbar sind.
16. Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit der FT 09 die Nutzungsvereinbarung über das Sportgelände vom 03.04.2014 dahingehend zu überarbeiten, dass die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig und unmissverständlich definiert sind.
17. Alle Mieten in den prüfungsgegenständlichen Liegenschaften sind anhand von Vergleichsmieten zu überprüfen und bis 31.12.2023 im rechtlich zulässigen Rahmen zu erhöhen.
18. Die Zusammenarbeit zwischen den Sachgebieten Liegenschaften und Hochbau ist so zu verbessern, dass zukünftig die Wiedervermietung von leerstehenden bzw. freiwerdenden Wohnungen mit Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf zeitnaher erfolgen kann.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß der Legaldefinition des § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind Ausgaben überplanmäßig, wenn sie die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen.
Außerplanmäßige Ausgaben sind Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind (§ 87 Nr. 4 KommHV-Kameralistik).
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 richtet sich nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
a) überplanmäßige Ausgaben
Im Haushaltsjahr 2022 wurden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.436.387,90 € geleistet, die in die Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates fallen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für Ausgaben in Höhe von 338.555,58 € (vgl. beigefügte Übersicht), die Vorlage erfolgt in dessen Sitzung am 19.06.2023.
b) außerplanmäßige Ausgaben
Im Haushaltsjahr 2022 wurden keine außerplanmäßigen Ausgaben geleistet, die in die Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses fallen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat genehmigt die in seinen Zuständigkeitsbereich entfallenden überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.436.387,90 €.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Vorlage der Jahresrechnung 2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2022 beträgt 98.668.311,09 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 83.709.701,62 EUR und der Vermögenshaushalt mit 14.958.609,47 EUR abschließt.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 6.263.448,68 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Geplant war hingegen eine umgekehrte Zuführung (vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt) in Höhe von 1.833.400 EUR.
Dadurch und infolge von Minderausgaben und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt konnte trotz erheblicher Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt auf einen Teil der mit 9.362.700 EUR geplanten Darlehensaufnahme verzichtet werden. Die Neuverschuldung beträgt 5.880.000,00 EUR.
Darüber hinaus mussten der allgemeinen Rücklage statt der veranschlagten 7.906.100 EUR lediglich 856.940,62 EUR entnommen werden. Insgesamt fiel das Rechnungsergebnis gegenüber der Planung somit um 10.531.859,38 EUR günstiger aus.
Aufgrund der Entnahme ist der Bestand der allgemeinen Rücklage von 10.127.893,80 EUR zu Beginn auf 9.270.953,18 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2022 gesunken.
Infolge der Darlehensaufnahme und der Tilgungsleistungen für die Bestandsdarlehen hat sich der Schuldenstand von zu Beginn 8.427.297,68 EUR (ohne Wasserwerk) auf 13.335.275,05 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2022 erhöht, was bei einer Einwohnerzahl von 23.453 (Stand 31.12.2021) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 569 EUR entspricht. Sie liegt damit über dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe, der zuletzt mit 552 EUR (Stand 31.12.2021) angegeben wurde.
Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung geprüft hat (örtliche Rechnungsprüfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung über die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Vorlage der Jahresrechnung 2022 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Seeanbindung Starnberg - Vollzug der Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn - Hier: Besetzung des Lenkungskreises
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat mit der Deutschen Bahn eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen, mit dem Ziel den Bahnhof Starnberg See barrierefrei umzubauen. Im Vertrag ist neben der Zuteilung der Rechte und Pflichten die gegenseitige Kooperation der Vertragspartner (Nr.11 der Vereinbarung) vereinbart. Zur weiteren Zusammenarbeit soll ein Lenkungskreis aus Mitgliedern der Vertragsparteien eingerichtet werden (Nr. 21 der Vereinbarung). In der Geschäftsordnung für den Lenkungskreis (Anlage 21 der Vereinbarung) ist geregelt, dass sich der Lenkungskreis aus jeweils 3 Mitgliedern der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn zusammensetzt. Sachverständige Beraterinnen und Berater werden jeweils zugeladen. Aufgrund des umfangreichen und komplexen Sachverhaltes und der notwendigen Vorkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, Mitglieder zu benennen, die bereits dem Verhandlungsteam zu den Vertragsverhandlungen angehörten.
Die Debatte:
Herr Dr. Glogger (WPS): Er schlägt Herrn Landwehr für einen Posten im Lenkungskreis vor.
Frau Henniger (FDP): Sie möchte auch gerne einen neuen Spieler mit dabei haben.
Frau Falk (SPD): Es geht um den Sachverstand. Die Sitzungen des Lenkungskreises werden keine Abendveranstaltungen sein. Sie möchte eine Bestätigung, dass die möglichen Kandidaten auch die Zeit dafür aufbringen werden.
Herr Landwehr (WPS): Er hat sich mit Herrn Ardelt abgestimmt und weiß, worum es geht.
Herr Dr. Glogger (WPS): Sollte man nicht für jedes Mitglied einen Vertreter bestimmen können.
Frau Falk (SPD): Das ist nicht möglich.
Frau Kammerl: Es ist eine Sitzung pro Monat angesetzt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist auch für eine Vertreter-Regel. Herr Landwehr als Vertreter für die Stadträte, Frau Kammerl für den Ersten Bürgermeister.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach der Geschäftsordnung für den Lenkungskreis.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt für die weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn als Mitglieder des Lenkungskreises folgende Personen zu benennen:
Erster Bürgermeister Patrick Janik
Stadtratsmitglied Thomas Beigel
Stadtratsmitglied Dr. Sengl
2. Als Vertreterin wird Zweite Bürgermeisterin Angelika Kammerl benannt.
3. Als Vertreter für die Stadtsmitglieder Thomas Beigel und Dr. Franz Sengl wird Herr Landwehr benannt.
angenommen: einstimmig
TOP 19 Antrag von Stadtratsmitglied Anke Henniger (FDP) zum Finanzierungskonzept der Bahnverträge
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Anke Henniger reichte bei der Verwaltung beiliegenden Antrag ein, der dem Stadtrat zur beschussfassenden Beratung vorgelegt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktuell finden auf mehreren Ebenen Gespräche mit Verantwortlichen bei Bund, Land und Deutscher Bahn statt. Diese haben zum Ziel, mögliche Förderwege und Vertragskonstellationen zu sondieren. Der Stadtrat wird vom Ersten Bürgermeister laufend über den Erkenntnisgewinn informiert.
Sofern Beschlüsse zu einzelnen Inhalten, welche der Vertragserfüllung dienen, herbeizuführen sind, wird die Stadtverwaltung jeweils eine Beschlussvorlage anlegen und diese dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Die "Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung Bahnanlagen Starnberg Bahnhof See" zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn wurde bereits veröffentlicht. Teile des Vertrages wurden aus Datenschutzgründen und zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Deutschen Bahn unkenntlich gemacht.
Die Debatte:
Herr Weinl: Der Vertrag wird aktuell von der Rechtsaufsicht geprüft. Die genauen Feststellungen von den geforderten Aspekten können noch nicht definiert werden, da aktuell die politischen Gespräche über die Fördermöglichkeiten geführt werden.
Frau Kammerl: Es werden schon vertrauliche Gespräche geführt. Es können nur Ergebnisse veröffentlicht werden. Auch aus nicht öffentlichen Sitzungen ist bisher durchaus etwas nach außen gedrungen. Das Risiko soll nicht eingegangen werden.
...
Frau Falk (SPD): Sie wünscht sich, dass man dem Ersten Bürgermeister die benötigte Zeit gibt.
Herr Jägerhuber (CSU): Es geht jetzt nach dem Scherbenhaufen endlich wieder mit der Bahn konstruktiv weiter. Das Organisieren von den Fördergeldern ist ein schwieriges Unterfangen. Und gerade die FDP hat die letzten 40 Jahre immer wieder mit einem Hü und Hott bei diesem Thema präsentiert. Hier ist parteipolitischer Aktionismus nicht angebracht. Endlich wird der Stadtrat mitgenommen. Von 2014-2020 wurde der Stadtrat nicht mitgenommen. Der aktuelle Vertrag ist ein Ansatz. Die Chance soll genutzt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Frau Henniger möchte das Projekt abschießen. Auf einmal macht man sich über die Finanzen Sorgen - damals beim alten Bahnvertrag nicht.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte dem Bürgermeister die Zeit geben, die heiklen Gespräche über die Finanzierung zu geben.
Herr Pfister (BMS): Wir sollen uns jetzt über 177 Mio. EUR unterhalten. Der Antrag möchte die eigene Verhandlungsmasse konkretisieren. Wo ist unser Tafelsilber, dass eingesetzt werden soll? Er möchte monatlich informiert werden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte, dass die kursierenden Zahlen bitte als grobe Hausnummern zu sehen sind - nicht mehr oder weniger.
Herr Weinl: Er erlebt Herr Janik als seriösen Verhandlungsführer. Er vertraut auf die Aussage über seine “rote Linie”. Er wirbt für das Vertrauen, den Raum dem Ersten Bürgermeister zu geben.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Antrag von Stadtratsmitglied Henniger zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat fortlaufend über die Verhandlungsfortschritte im Projekt Seeanbindung zu informieren.
angenommen: 19:2
TOP 20 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Es soll einen 2-wöchigen oder 4-wöchigen Testlauf geben, den Kirchplatz und den Samstagsmarkt mit einem Food-Truck zu beleben. Er wird von Donnerstag bis Sonntag auf eigenes Risiko dort stehen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Wie jedes Jahr versucht er noch einmal, möglichst viele Stadträte für das STAdtradeln zu motivieren und lässt analoge Erfassungsbögen verteilen, um den Aufwand für die Stadträte so gering wie möglich zu gestalten (Anm. v. Verf.: Nur das Radfahren kann er ihnen nicht abnehmen - das kann nur jeder Stadtrat selbst erledigen.)
Frau Falk (SPD): Sie weist auf den Filmabend zum Thema Mobilität am nächsten Donnerstag im kleinen Saal hin. Sie möchte festhalten, dass zu den größeren Veranstaltungen immer sehr wenig Stadträte anwesend sind. Die Aufgabe der Stadträte ist auch, Bürgerveranstaltungen zu unterstützen. Auch findet Sie nicht in Ordnung, dass heute wieder so viele Stadträte fehlen. Sind alle entschuldigt?
Frau Spielbauer: Ja
Frau Henniger (FDP): Man hat durchaus auch private Termine. Ist die Rad-AG gestorben?
Frau Kammerl: Nein, nur der Termin ist abgesagt.
Frau Henniger (FDP): Ist auf der Hanfelder Straße alles angefräst?
Frau Kammerl: Nur die schlimmsten Stellen wurden bisher bearbeitet.
(M)ein Fazit
Bei den Entlastungen ist sicher mancher Stadtrat hin- und hergerissen gewesen. Sie/Er sollte über etwas abstimmen, was vor ihrer/seiner eigenen Stadtratszeit gelegen hat. Da hat hoffentlich eine ausreichend gute Vorbereitung bei jedem zum jeweiligen Abstimmungsergebnis geführt.
Wenn einem Bürgermeister noch ein offenen Disziplinarverfahren mit offenem Ausgang anhängt, ist für mich eine Entlastung ein falsches Signal. Würde ich doch damit mein Vertrauen in die vorherige Arbeit in Bezug auf die Haushaltsführung aussprechen.
In einem Lenkungskreis sollten nur Mitglieder eines Beteiligten sitzen, die eine gleich Einstellung zum zu lenkenden Projekt haben, damit bei Meinungsverschiedenheiten mit anderen am Projekt Beteiligten mit gleicher Stimme gesprochen wird. In solchen Fällen die Stadt mit zwei Gesichtern gegenüber der Bahn zu repräsentieren sollte in meinen Augen in jedem Fall unterbunden werden. Sollte es aus Sicht der Stadt verschiedene Sichtweisen geben sollten die vorab geklärt werden, damit im Lenkungskreis mit einer Stimme gesprochen wird.
So langsam kommen auch ab und zu ein paar Emotionen in die Debatten, wenn der Eine oder die Andere dann doch mit einer etwas unsachgemäßen Wortwahl seine Argumente vorträgt. Aber auch wenn es heute etwas länger gedauert hat, was auch an den (im Sinne des Zeitpunkts) “historischen” zu treffenden Entscheidungen gelegen hat, freue ich mich nach wie vor über das im Großen und Ganzen kollegiale Klima.
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Fränkische Landeszeitung, Rothenburg Stadt & Land vom 06.05.2021
Einsatz für ein gleichberechtigtes Miteinander
Der Inklusionsbeirat der Stadt Rothenburg lädt mit einer Aktion dazu ein, sich für eine inklusive Gesellschaft starkzumachen
Rothenburg (tsr) – Passend zum gestrigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat der Inklusionsbeirat ein Schaufenster in der Hafengasse 20 gestaltet.
Bis zum Sonntag, 9. Mai, sind im „Inklusionsfenster“ unter anderem Aussagen zur Gleichstellung und vier Bücher zu sehen. Darunter ist das neu erschienene Kinderbuch „Maja und der Glucks im Kühlschrank“ vom Verein Amelie in Wörnitz, teilte Walter Körber, stellvertretender Vorsitzender des Beirats, mit.
Mit der Aktion lädt der Beirat dazu ein, sich für barrierefreies Miteinander n der Stadt einzusetzen. „Auf lokaler Ebene kann dafür viel getan werden“, glaubt Schriftführer Thomas Kohler. Das zeigten zunehmend gute Beispiele in der Stadt – zum Beispiel beim Wegebau und „in der Bereitschaft, Anregungen ernst zu nehmen“. Rund um den 5. Mai organisieren Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und der Selbsthilfe im Rahmen einer Initiative der „Aktion Mensch“ etwa 600 Aktionen, um auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland aufmerksam zu machen. Dieses Mal lautet das Motto: “Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“ Es sei ein Aufruf an alle Menschen, Missstände aufzudecken. Teilhabe-Barrieren sichtbar zu machen und Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, sich für ihre Rechte einzusetzen – „für mehr Miteinander statt Nebeneinander“. Schreibt Kohler in einer Pressemitteilung. Wichtig sei aber auch die Schaffung notwendiger gesetzlicher Grundlagen und deren Umsetzung. Dazu gehört ein gutes Barrierefreiheitsrecht. Noch in der laufenden Legislaturperiode könnte der bereits verabschiedete Referentenentwurf zum deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft gesetzt werden, ist Thomas Kohler überzeugt.
Bildunterschrift: Walter Körber, Heidi Hahn, Edith Hümmer und Claudia Körber (von links) laden dazu ein, beim Stadtbummel einen Blick in das Aktionsfenster des Inklusionsbeirats in der Hafengasse zu werfen. Foto: Thomas Kohler
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Bremen/Bremerhaven: Mehr Verständnis für Ausnahmen bei Mundschutzpflicht für behinderte Menschen
Bremen/Bremerhaven: Mehr Verständnis für Ausnahmen bei Mundschutzpflicht für behinderte Menschen
Bremerhaven/Bremen/Ganderkesee (fs) – Behinderte Menschen sind aus bestimmten Gründen von der Mundschutzpflicht ausgenommen. Darauf weisen Bremens Landesbehindertenbeauftragter und Vorsitzender des Landesteilhabebeirats, Arne Frankenstein, sowie die Vorsitzende des Inklusionsbeirats Bremerhaven, Heima Schwarz-Grote, nach einer gemeinsamen Telefonkonferenz der stimmberechtigten Mitglieder des…
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#Arne Frankenstein#Behinderte Menschen#Bremen#Bremerhaven#Corona-Virus#Covid-19#Heima Schwarz-Grote#Inklusionsbeirat#Landesbehindertenbeauftragter#Menschen mit Behinderung#Mundschutzpflicht
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Landesbehindertenbeauftragte stellt sich im Beirat vor
Moers. (pst) „Das ist auch eine Wertschätzung für die Arbeit des Gremiums. Schön, dass Sie bei uns sind.“ Mit diesen Worten begrüßte Bürgermeister Christoph Fleischhauer die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf vor Beginn der letzten Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung am Dienstag, 1. September. Anschließend stellt sie ihre Aufgaben vor und beantwortete Fragen der Beiratsmitglieder. Die „Beauftragte der Landesregierung NRW für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten“ – so der offizielle Titel – hob ausdrücklich die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung hervor. Sie wirkt bei Gesetzesvorhaben mit, steht im ständigen Austausch u. a. mit den Verbänden der Selbsthilfe, mit Krankenkassen, Landschaftsverbänden oder Rententrägern und kümmert sich um Belange von Bürgerinnen und Bürgern. Der Inklusionsbeirat und der Fachbeirat für Partizipation sind ihr zugeteilt. Landesbehindertenbeauftragte stellt sich im Beirat vor Erschwerte Umstände durch Corona Besonderen Respekt zollte Claudia Middendorf den Angehörigen für die geleistete Arbeit und Unterstützung während der Corona-Pandemie. Wichtig sind ihr in diesem Zusammenhang eine barrierefreie Berichterstattung, die Unterstützung von Home-Schooling für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf und die Lockerung von Besuchs- und Kontaktverboten in Pflegeheimen und Wohneinrichtungen. Read the full article
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[pdf-embedder url="https://www.rollis-leverkusen.de/wp-content/uploads/2017/01/2017-01-01-PM-Rollis-Leverkusen-e.V.-AH.pdf"%5D Mit großer Freude haben die Rollis Leverkusen e.V. Ende Dezember 2016 die Mitteilung des Herrn Oberbürgermeisters Uwe Richrath zur Kenntnis genommen, dass Anfang 2017 der sog. „Behindertenbeirat“ der Stadt Leverkusen wieder zusammentreten wird. In mehreren Gesprächen mit…
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#Inklusionsbeirat Leverkusen#Inklusionsbotschafter Andreas Hollstein#„Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Leverkusen“
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Tagesordnung der Stadtratssitzung am 27.11.2023
Sitzungstermin:
Montag, 27.11.2023, 18:30 Uhr
Ort:
Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Ausbau der Kindergarten- und Krippenplätze im Stadtgebiet zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII
TOP 5 Vorstellung der in den Inklusionsbeirat neu berufenen Mitgliedern 2023/386
TOP 6 Seeanbindung Starnberg - Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn - Hier: Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung; Klimaschutz - "Klimainitiative Starnberg"
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung; Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten bei der anstehenden Umrüstung der Straßenbeleuchtung
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung; Tiefengeothermie
TOP 10 Vollzug der Gemeindeordnung; Anträge aus der Bürgerversammlung am 04.10.2023 zum Thema Seeanbindung
TOP 11 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung vom 04.10.2023 zum Thema Änderung Gebührensatzung Musikschule
TOP 12 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg
TOP 13 Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2022 und ggf. 2023 & 2024 des Wasserwerk Starnberg
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 15 Sanierung der Schlossberghalle; Nachtrag Planerhonorar technische Gebäudeausrüstung
TOP 16 Prüfung möglicher Ansprüche der Stadt Starnberg gegen Dritte wegen des Abschlusses einer Zusatzvereinbarung
TOP 17 Personalangelegenheit; Einstellung eines Ingenieurs der Fachrichtung technischer Umweltschutz
TOP 18 Arbeitskräftemangel im technischen Bereich - Arbeitsmarktzulage 2023/360
TOP 19 Bekanntgaben, Sonstiges
Am Spannendsten wird für viele der TOP 6 sein, wobei ich nicht erwarte, dass hier eine ablehnende Mehrheit vorhanden wäre.
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Tagesordnung des Stadtrats vom 26.06.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrats
Montag, 26.06.2023, 18:30 Uhr Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Jährlicher Bericht 2022 Inklusionsbeiratssitzungen
TOP 5 Barrierefreiheit in Starnberg: Perspektive Inklusionsbeirat
TOP 6 Barrierefreiheit in Starnberg: Konzept und Maßnahmen der Barrierefreiheit
TOP 7 Barrierefreiheit in Starnberg: Änderung der Satzung für den Inklusionsbeirat
TOP 5 Vollzug des kommunalen Abgabenrechts; Neukalkulation der Friedhofsnutzungsgebühren; Änderungssatzungen zur Friedhofsgebührensatzung und Friedhofsbenut- zungssatzung
TOP 6 Jahresrechnung 2015; Entlastung
TOP 7 Jahresrechnung 2016; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
TOP 8 Jahresrechnung 2017; Entlastung
TOP 9 Jahresrechnung 2018; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
TOP 10 Jahresrechnung 2019; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
TOP 11 Jahresrechnung 2020; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
TOP 12 Jahresrechnung 2021; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
TOP 13 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022
TOP 14 Vorlage der Jahresrechnung 2022
TOP 15 Seeanbindung Starnberg - Vollzug der Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn - Hier: Besetzung des Lenkungskreises
TOP 16 Antrag von Stadtratsmitglied Anke Henniger (FDP) zum Finanzierungskonzept der Bahnverträge
TOP 17 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 18 Vollzug der Gemeindeordnung und der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Starnberg; Verleihung der "Bürgermedaille"
TOP 19 Informationen über Nachträge im Zuge der laufenden Digitalisierung an den Grundschulen und der Mittelschule Starnberg
TOP 20 Wohnungssanierung Hauptstraße 10a; Gewerk "Malerarbeiten"; Beauftragung Nachtrag
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Der geneigte Leser fragt sich, warum der “neue” Stadtrat mit seinem Ersten Bürgermeister heuer auch die Jahresrechnungen des “alten” Stadtrats mit seiner Bürgermeisterin genehmigen und die Entlastung beschließen soll. Die Beschlussvorlagen werden sicherlich den Grund dafür enthalten.
Bei TOP 15 wird es interessant sein, wer am Ende im Lenkungskreis von Seiten der Stadt sitzen wird. Ist es sinnvoller gegenüber der Bahn “mit einer Stimme” zu sprechen oder ist es ein Nachteil, wenn sich in dem Gremium auch kritischen Stimmen äußern dürfen.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Stadträte entscheiden werden.
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Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 27.2.2023
Einladung zur Sitzung des Stadtrats
Montag, 27.02.2023, 18:30 Uhr
Großer Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Haushalt 2023 und Finanzplanung 2024 - 2026
TOP 5 Barrierefreiheit in Starnberg: Perspektive Inklusionsbeirat
TOP 6 Barrierefreiheit in Starnberg: Konzept und Maßnahmen der Barrierefreiheit
TOP 7 Antrag von Stadträtin Anke Henniger (FDP) zur Beantwortung von Bürgerfragen zum B2-Tunnel
TOP 8 57. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen des Waldkindergartens östlich der Hanfelder Straße, Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 243 und 245, Gemarkung Hanfeld, und Fl. Nr. 976, Gemarkung Starnberg
TOP 9 Wiedereinführung Schulbus für Grundschule Starnberg
TOP 10 Kommunale Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnologie; Beschluss über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
TOP 11 Personalangelegenheiten; 2023/002 Arbeitsmarktzulage für Ingenieurinnen und Ingenieure
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 13 Sanierung der Schlossberghalle; Gewerk "Elektroarbeiten"
TOP 14 Beauftragung Nachtrag 7 Steck- und Datendosen und zusätzliches Material
TOIP 15 Mitteilung über Nachträge im Zuge der laufenden Digitalisierung an den Grundschulen und der Mittelschule in Starnberg
TOP 16 Grundstücksangelegenheiten; 2022/420 Fl.Nr. 307/2 Starnberg, Fl.Nr. 278/20 Percha, Fl.Nr. 22 Landstetten
TOP 17 Grundstücksangelegenheiten; 2022/424 Fl.Nr. 278/20 Percha
TOP 18 Grundstücksangelegenheiten; Fl.Nr. 22 Landstetten
TOP 19 Verlängerung der Reinigungsverträge für die Unterhaltsreinigung sowie für die Glas- und Rahmenreinigung
TOP 20 Vergabe der Sinkkasten- und Entwässerungsrinnenreinigung im gesamten Gebiet der Stadt Starnberg
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Diese Tagesordnung lohnt sich ja mal. Aber ich bin guter Dinge, dass wir das auch dieses Mal in einer adäquaten Zeit “abarbeiten” werden. Und wer bei TOP 7 in der Sitzung Antworten erwartet, wird sehr wahrscheinlich enttäuscht sein, denn der Antrag zielt nur darauf ab, dass bekannte Antworten auch veröffentlicht werden sollen.
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Ängste schüren am Bürgerpark, Haushalt ohne Hanfelder Straße und 162 Nachträge beim Seebad ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 28.01.2019:
18:15 Uhr - so - es geht los ...
Bei der Tagesordnung stelle ich mich mal auf einen langen Abend ein.
Herr Prof. Gaßner ist heute entschuldigt. Schon einmal eine Stimme weniger gegen den aktuellen Haushaltsvorschlag. Denn neue Schulden möchte die UWG nicht aufnehmen, um (auch im Wahljahr) nicht mehr ja eigentlich "für das laufende Geschäft" (ohne besondere größere Projekte) auszugeben, als vorhanden ist.
Immerhin 4 - äh, nein - 5 Stadträte sind schon anwesend.
Es werden sicher noch mehr.
Es ist immer wieder interessant, wer mit wem gut und freundlich trotz sachlicher Unterschiede umgehen kann bzw. umgeht.
18:20 Uhr - viel voller ist es noch nicht geworden - zumindest die UWG ist zur Hälfte entschuldigt.
War nicht für Anfang des Jahres auch die Vorstellung der ersten Ergebnisse der Untersuchungen zu den ortsfernen Nord-Ost-Umfahrungen angekündigt worden? Na, ja - der Anfang des Jahres ist ja noch nicht ganz vorbei. Da können wir ja noch hoffen, dass es auch bei dem Thema nach 2 Jahren irgendwie weitergeht.
18:23 Uhr - Herr Deller kommt mit drei dicken Aktenordnern ... Es ist ja heute auch der Haushalt dran - irgendwie so mitten drin ... und die spannendsten Punkte sind wieder am Ende?
Zu TOP 6 gibt es wieder eine Tischvorlage (oder zusätzliche Informationen, die erst heute verteilt wurden).
18:30 Uhr - gefühlt sind jetzt so alle Stadträte da ...
Mal sehen, wer heute für neue Schulden stimmt - im Wahljahr - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Es fehlen heute Herr Jägerhuber, Frau Lipovec, Frau Loesti, Herr Prof. Gaßner und Herr Janik.
Ö 1 Eröffnung der Sitzung
18:31 Uhr - Die Sitzung wird eröffnet. Alle Anwesenden werden begrüßt. Es wird der Inklusionsbeirat begrüßt. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Es besteht Beschlussfähigkeit.
Frau Kammerl (DPF): In der Bürgerversammlung wurde für Anfang Januar die Ergebnisse für die ortsferne Nord-Ost-Umfahrung angekündigt.
Frau John: Da gibt es noch keine Ergebnisse.
Ö 2 Bürger fragen
Herr Duschek: Er fragt die Bürgermeisterin, wann das neue Parkdeck am Seebad gebaut wird. Es gibt da einen ernsten Engpass.
Frau John: In dem Gebiet fehlen Parkplätze. Der Stadtrat hat sich entschieden, dass ein Parkdeck in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt dort errichtet werden wird. Das Thema wird Ende dieses Jahres wieder vorgelegt. Es kann da nichts beschleunigt werden. Solange die große Baustelle (Anm. d. Verf.: Ich denke, dass der Anbau vom Landratsamt gemeint ist.). Es gibt einen Vorentwurf aus einem Wettbewerb. Es gibt noch keine weiterführenden Planungen.
Herr Duschek: Er bemerkt daraufhin, daß also der Stadtrat im Herbst diesen Jahres beschließt und das Parkdeck dann 2020 fertig ist.
(Gelächter aus den Stadtratsreihen.)
(Anm. d. Verf.: Ich glaube nicht, dass innerhalb eines Jahres so ein Parkdeck (vor)überlegt, geplant, beraten, beschlossen, ausgeschrieben, vergeben und realisiert werden kann.)
Herr Duschek: Es wurde doch einmal das Thema "Shuttle-Busse" von Starnberg Nord angesprochen.
Frau John: Über die öffentlichen Busse ist quasi auch eine Art Shuttle-Bus vorhanden.
Ö 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts bekannt zu geben.
Ö 4 Inklusionsbeirat Hier: Bestätigung der Berufung der Mitglieder des Inklusionsbeirates durch den Stadtrat 2018/460
Frau John begrüßt noch einmal den Inklusionsbeirat. Er ist aus dem Projekt "Starnberg barrierefrei 2023" entstanden. Laut der neuen Satzung, die 2018 beschossen wurde, ist der Inklusionsbeirat vom Stadtrat zu bestätigen. Das ist auch Inhalt der Beschlussvorlage. Für die Entschuldigten werden Schreiben an die Wand geworfen.
Die einzelnen Mitglieder stellen sich jetzt nacheinander vor. Ich hoffe, es geht in Ordnung, dass ich jetzt nicht alle Namen aufzähle. Die sind dann sicher auch auf den Internetseiten der Stadt Starnberg demnächst nachzulesen. Die Teilnehmer decken das ganze Spektrum von möglichen Behinderungen ab. Vom Rollstuhlfahrer über Sehbehinderte, Fachleute für Geriatrie, geistig Behinderte, städtische Mitarbeiter, Behindertenbeauftragte, Stadträte und Schwerhörige ist alles vertreten. Das ist gut, so können möglichst viele Aspekte bei den Beratungen berücksichtigt werden.
Beschluss: Bestätigung der Berufung des vorgestellten Inklusionsbeirat
Angenommen: einstimmig
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie fragt noch nach einem Sachstandsbericht des Beirats vom letzten Jahr.
Frau John: Der Bericht wird demnächst fertiggestellt und wird dann verteilt.
Ö 5 Bebauungsplan Nr. 8169 für das Grundstück Fl. Nr. 10/1 (teilw.), Gemarkung Starnberg, südlich des Nepomukwegs Hier: Antrag zur Nachprüfung des in der Sitzung des Bauausschusses am 06.12.2018 gefassten Satzungsbeschlusses gemäß Art. 32 Abs. 3 Satz 1GO 2018/496
Frau John: Es geht um den Bürgerpark. Der Beschluss wurde am 6.12.2018 im Bauausschuss gefasst. Mehrere Stadtratsmitglieder haben dann eine Nachprüfung beantragt (u. a. die UWG).
Frau Wahmke (UWG): Herr Janik ist noch im Flugzeug. Es gab den Antrag, den zulässigen gastronomischen Ausbau in einem neuen Bebauungsplan noch einmal zu verkleinern, der im Bauausschuss 5:7 abgelehnt wurde. Danach hat sie festgestellt, dass viele Stadträte gar nicht wissen, welche Größe für die Gastronomie aktuell geplant bzw. beantragt wurde. Bei 184 Außensitzplätzen und 38 Innenplätzen ist das Parken ein großes Problem, auch weil auf die Umsetzung der Parkplatzsatzung gemeinschaftlich mit dem Landratsamt verzichtet wurde. Aktuell ist laut Prospekt eine "moderne Sun-Downer-Bar" vom Antragsteller geplant. Im Antrag der BMS war ja damals von einem "kleinen Kiosk mit Toiletten" die Rede.
Frau John: Der Bauausschuss hat sich damit befasst. Die Anzahl der Sitzplätze sind sowohl außen als auch innen verkleinert worden. (Anm. d. Verf.: Jetzt wären die aktuellen Zahlen interessant - aha - sie kommen ...) Das Gebäude ist 6x28 Meter (inkl. Toiletten) groß. Es gibt nur noch 80 Außenplätze und 32 Innenplätze (Anm. d. Verf.: Ob 112 Sitzplätze jetzt wirklich weniger sind, darüber kann frau/man sicher streiten.). Auf dieser Basis ist dann der Satzungsbeschluss erfolgt.
Herr Mignoli (BLS): Er respektiert den Beschluss der Bürgerversammlung. Es wurde vor zwei Jahren ein Pachtvertrag ausgehandelt. Der wurde dann gegen die Verwaltung noch ein bisschen verändert. Es sollte das Ziel sein, den Gewerbebetreibenden nicht zu verprellen. Ein zweites Undosa darf es nicht geben. Da hat dann die Stadtverwaltung darauf zu achten. Und wenn rigoros abgeschleppt wird, wird sich das schon einrenken. Es wäre ein schlechtes Zeichen, wenn wir nach zwei Jahren dem Pächter sagen: "So geht es doch nicht."
Frau Kammerl (DPF): Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung sollten die Außenplätze auf 40 Plätze reduziert werden.
Frau John: Das würde ein neues Bebauungsplanverfahren bedeuten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Undosa ist ein "gutes Beispiel, wie die Stadt es schafft, durchzugreifen." Der Bürgerpark ist eine Oase der Ruhe. Das sollte beibehalten werden.
Frau John: Beim Undosa gibt es "fremde Betreiber". Im Bürgerpark ist das Pächter auch Betreiber.
Frau Ziebart (FDP): Es wurde bei den Plätzen ein Kompromiss gefunden. Weitere Verzögerungen gehen zu Lasten der Bürger. Der Bürgerpark wurde gut angenommen. Eine Toilette ist dringend erforderlich. Eine verkleinerte Gastronomie ist wichtig. Wir sollten jetzt bei diesem Beschluss bleiben. Noch eine Runde sollten wir dem Bürger nicht antun. (Anm. d. Verf.: Leider wird uns erst die Zukunft lehren, ob die Gastronomie eher von uns Bürgern oder von Touristen frequentiert wird. Das weiß zu diesem Zeitpunkt eigentlich keiner. Somit ist das “Bürgerargument” mit Vorsicht zu genießen.)
Herr Weger (CSU): Im Hauptausschuss ging es um einen Pachtvertrag ohne Kenntnis der möglichen Bebauung. Der Pächter hatte sich im Vertrag bereit erklärt, sich auch um die Toiletten zu kümmern. Es hieß immer, dass es ein Kiosk sein wird. Die aktuelle Planung ist schon ganz schön gewaltig. Es gibt doch rechts und links schon andere Lokalitäten. Er hat schon lange dagegen gestimmt. So eine große Lokalität ohne Parkplätze ist nicht richtig. Auch 5 Sonderveranstaltungen sind dem Pächter von der Stadt zugesagt worden. Die Nachbarn werden von der Lokalität sicherlich abends beschallt werden. Der Pächter hat investiert und fertig geplant, bevor der Bauausschuss die Pläne gesehen hat. Ihm ist auch die reduzierte Anzahl der Plätze zu viel.
Herr Mignoli (BLS): Ein reiner Kiosk mit Dixi-Klo kann es auch nicht sein. Mit dem aktuellen Pächter hat es in den letzten Jahren keine Probleme gegeben (Herr Weger sieht das allerdings anders.)
Frau John zeigt die aktuelle Planung als Modell.
Herr Pfister (BMS): Ein Nachprüfungsantrag ist legitim. Wenn man die Historie anschaut, haben wir heute "Klappe, die 17.". Es wurde doch schon reduziert. Es geht rauf und runter. Wo soll hier noch jemand dem Stadtrat eine gewisse Gradlinigkeit zutrauen. (Anm. v. Verf.: Vielleicht dann, wenn alle Informationen auch alle Stadträte erreichen?)
Herr Frey (CSU): Es gab das Signal aus der Bürgerversammlung. Der aktuelle Bereich ist verkehrsberuhigt, wo man sich erholen kann. Bei über 100 Plätzen wird es Parksuchverkehr geben. (Anm. d. Verf.: Frage an die Leserinnen und Leser: Wieviel Starnberger/innen werden täglich zu Fuss oder mit dem Rad zum Bürgerpark gehen?) Das hat dann auch Auswirkungen auf das Seebad und das Landratsamt. Hier gilt es, mit Augenmaß vorzugehen, um einen Kompromiss zu finden, die auch dem Gewerbetreibenden zuträglich ist. Bei einer Reduktion auf 60 Plätzen wäre das wahrscheinlich für alle erträglich.
Frau John: In der letzten Bauausschusssitzung wurden die Plätze schon um ein Drittel reduziert.
Herr Mooser (WPS): "Wie hier Ängste geschürt werden, kann er nicht nachvollziehen." (allgemeines Gelächter) (Anm. d. Verf.: Gerade bei Horrorszenarien und Ängste schüren ist nicht nur die WPS bei einem anderen Thema ja schon seit Jahren bestens unterwegs. Man braucht sich nur die letzte Sondersitzung zum Thema B2-Tunnel durchlesen. Aber das ist dann bestimmt etwas ganz Anderes ...) Die Lokalität soll um 22:00 Uhr schließen. Da kann man nicht von einer Party-Location reden. Auch kommt der Antrag heute von Teilen, die dort früher ein Hotel mit Aufschüttung bauen wollten (Anm. d. Verf.: Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass die Umgebung dann aufgrund der verlegten Gleise weitaus weiträumiger wäre als der in meinen Augen nicht unbedingt große Bürgerpark. Und wir lassen uns mal überraschen, wie die Kosten für das Umsetzen der Ergebnisse aus der Mediation zur Seeanbindung bezahlt werden. Mir ist bewusst, dass ich hier jetzt auch nur spekuliere.). Bei den Feiern auf den Schiffen wurde ja auch nicht nach den Parkplätzen gefragt. Wir sind das dem Bürger und dem Unternehmer schuldig. Die vorgestellte Lösung wird den Bürgern gerecht. Es wurde den Bürgern entgegengekommen. Noch eine Runde sollte da nicht gedreht werden. Nicht dass die Betreiber abspringen und wir dann gar nichts haben. (Anm. d. Verf.: Wahrscheinlich hätten da so manche Bürger und Stadträte auch nichts dagegen.)
Herr Wobbe (UWG): Er hat zwei Punkte. Der Kiosk schließt um 22:00 Uhr, aber nur Türen und Fenster. Verlassen müssen die Bürger das Gelände dann nicht. In Percha bei den Seestub'n gibt es weniger Außenplätze, die erfolgreich bewirtschaftet werden. Das gezeigte Modell vom Kiosk wirkt ohne Maße viel kleiner, als es in Wirklichkeit ist.
Herr Wiesböck (FDP): Welche Vertragsstrafen können auf die Stadt zukommen? Und wenn es regnet, gibt es ja nur die 32 Innenplätze. Er findet die 80 Außenplätze nicht so schlimm.
Frau John: Die Außenfläche wird immer bei ca. 80 qm verbleiben und die Innenfläche verbleibt immer bei ca. 40 qm. Sie geht noch ein wenig auf die Historie ein. Vor drei Jahren wurde das begonnen. Der bisherige Pachtvertrag ist im Stadtratsplenum (Anm. d. Verf.: Nicht öffentlich) abgesegnet worden. Der aktuell beschlossene Vertrag ist beim Landratsamt nicht genehmigt worden (Anm. d. Verf.: So habe ich das verstanden.). Daraufhin gab es das Bebauungsplanverfahren, damit der Pächter eine Chance auf Umsetzung hat. Im Bauausschuss ist dann auch eine Verkleinerung aufgrund der Entscheidung der Bürgerversammlung beschlossen worden - statt 124 nur 80 Außenplätze und statt 37 nur 32 Innenplätze. Sie hat sich sehr über den Nachprüfungsantrag gewundert. Sie empfiehlt die Bestätigung des Ausschussbeschlusses. Jetzt wie auf einem Basar um die Außenplätze zu feilschen, kann es auch nicht sein.
Beschluss: Beschluss des Bauausschusses wird bestätigt:
Angenommen: 15:11 (Pro Teile CSU, WPS, BMS, FDP / Contra UWG, DPF, Grüne, SPD)
Ö 6 Stellenplan 2019; Antrag zur Nachprüfung des in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.01.2019 gefassten Beschlusses zur Schaffung einer neuen Stelle in dem Unterabschnitt 7910 - Wirtschaftsförderung durch die Erste Bürgermeisterin nach Art. 32 Absatz 3 Satz 1 BayGO /393-1-1-1
Der Antrag wurde von Frau John selber gestellt. (Anm. d. Verf.: Aus dem Stadtrat müssen das immer mindestens 8 Stadträte beantragen und der Bürgermeister darf das alleine?). Es geht um die neue Stelle für eine Auszubildende, die jetzt erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Die Stadt ist eigentlich "verpflichtet" (Anm. d. Verf.: Den genauen Wortlaut, warum, habe ich nicht richtig mitgenommen. Das klingt aber wie die Stelle, die damals von Frau Buckel besetzt wurde. Frau Buckel ist ja jetzt von Frau John zur Amtsleiterin berufen worden (siehe https://www.starnberg.de/assets/downloads/buergerservice-verwaltung/Stadtverwaltung/AEmter_und_staedtische_Einrichtungen___/Organigramm011018.pdf), welches vom Stadtrat aber noch nicht bestätigt wurde - der wurde vorher auch nicht gefragt. Damit müsste doch die “alte” Stelle frei für die Auszubildende sein. Es sei denn, dass die Stelle der Amtsleiterin irgendwie vorher gar nichts existiert hat und Frau Buckel durch die Umstrukturierung der Ersten Bürgermeisterin trotz neuer Aufgaben noch ihre “alte” Stelle “blockiert”, welche die Auszubildende einnehmen könnte?) Frau John trägt die Aufgabenfelder dieser neuen Stelle vor. Für die Übernahme spricht auch, dass wir hier eine engagierte Mitarbeiterin haben. (Anm. d. Verf.: Es ist immer dasselbe Spiel. In der Stadtverwaltung wird entschieden und der Stadtrat hat dann bitte abzunicken.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie möchte das etwas trennen. Es geht zum Einen um die Übernahme einer Auszubildenden. Da hat sie nichts dagegen, wenn die Stelle vorhanden ist. Eine neue Stelle gibt es immer, wenn es auch neue Aufgaben gibt. Bei neuen Aufgaben kann dann eine neue Stelle eingeplant werden. Eine neue Stelle "im Nachhinein" zu schaffen ist immer problematisch. Noch schwieriger ist es, dass hier die ursprüngliche Besetzung dieser Stelle durch interne Hochstufung zur Amtsleiterin auf einmal zu schaffen ist. Da wird irgendwie "hinterrücks" eine neue Stelle geschaffen. Sie kann da nicht zustimmen.
Herr Huber (WPS): Es kommt in der öffentlichen Verwaltung immer wieder vor, dass der den Stellenplan am vorhandenen Personal ausgerichtet wird (Anm. d. Verf.: Super - möchte ich so eine Verwaltung habe, die das offen zugibt? Unterstützt so etwas die WPS? Klingt ein wenig wie “Spezlwirtschaft”, auch wenn das in diesem Fall überhaupt nicht der Fall ist. Es gibt Dinge, die lieber unausgesprochen bleiben sollten?). Wenn wir die Übernahme nicht garantieren, kann die Auszubildende auf einmal gegen die Stadt klagen. Was hat das denn für eine Außenwirkung? (Anm. d. Verf.: Was ist eigentlich mit der ursprünglichen Stelle von Frau Buckel? Die müsste doch jetzt frei sein, wenn Frau Buckel zur Amtsleiterin aufgestiegen ist?) Auch ist das doch ein Schaden für die Stadtverwaltung. (Anm. d. Verf.: Da sitzen hinten "unbekannte" junge Leute - ob die aus dem Umfeld der Betroffenen kommen? Es ist schade, dass die Auszubildende jetzt zwischen die Fronten gerät.) Das ist doch ein ganz fatales Signal. Er beantragt namentliche Abstimmung.
Herr Frey (CSU): Er stellt einen Geschäftsordnungsantrag. Es geht um den Stellenplan und nicht um eine bestimmte Person. Wenn es um Personen geht, soll das nicht öffentlich beraten werden. Der Stellenplan als solches darf öffentlich beraten werden.
(Anm. d. Verf.: Auch wenn das immer für die Zuhörer Aufwand bedeutet. Dieser Schritt von Herrn Frey war richtig.)
Frau John: Es gibt gute Gründe, die Auszubildende weiter zu beschäftigen. Und zur Übernahme ist eine entsprechende Stelle zu schaffen.
Antrag: nicht öffentliche Beratung
Angenommen: 15:10
19:45 Uhr - wir "müssen" alle raus ...
(Anm. d. Verf.: Die Zeit kann ich nutzen, um den bisherigen Bericht gegenzulesen. Das spart mir heute Nacht ein wenig Zeit.)
20:05 Uhr - noch verharren wir alle im Foyer ...
20:10 Uhr - wir dürfen wieder hinein ...
Es gab einen nicht öffentlichen Beschluss. Am Ende wird der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.
Antrag: Namentliche Abstimmung
Abgelehnt: 5:17 (Frau John: "ungefähr")
(Anm. d. Verf.: Ich “liebe” ja solche Aussagen, die ein Bild auf die Einstellung des-/derjenigen auf formale Vorgänge werfen.)
Beschluss: Zustimmung zu der neuen Stelle
Angenommen: 25:1
Herr Prof. Picker (WPS): Die WPS erklärt, im Protokoll festzuhalten, dass Frau/Herr xxxx gegen den Beschluss gestimmt hat.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Wenn eine namentliche Abstimmung angelehnt wurde, ist die Protokollnotiz der WPS rechtswidrig. (Anm. d. Verf.: Deshalb steht da oben auch xxxx.)
Ö 7a (NEU) Stellenplan 2019; Antrag zur Nachprüfung des in der Sitzung im Haupt- und Finanzausschusses ...
Frau John erläutert den Beschluss des Ausschusses. Es geht um zwei Höhergruppierungen und nicht um neue Stellen (Anm. d. Verf.: Das habe ich hier so verstanden.). Eine wurde schon 2017 beschlossen. Die andere soll dieses Jahr beschlossen werden. Deshalb geht dieser Nachprüfungsantrag ins Leere.
Herr Frey (CSU): Hier gibt es einen deutlichen Unterschied. Die beiden Stellen sind in diesem Bereich seiner Ansicht nicht notwendig. Erst wenn die rechtlichen Unsicherheiten hierzu abgeschlossen sind, sollte über diese Stellen beraten werden. (Anm. d. Verf.: Es geht um die Umstrukturierung durch die Erste Bürgermeisterin, die nicht mit dem Stadtrat vorher besprochen wurde. )
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es um Umwandlungen von Stellen mit Gehaltsgruppierungen, die nur ein Fachmann versteht.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie fragt nach. Es gibt die beiden Stellen bereits im Stellenplan, welche durch Umschichtung von Aufgaben neu bewertet wurden. (Anm. d. Verf.: Es geht wohl um zwei Amtsleiterposten, die auch schon länger im Gespräch sind.)
Beschluss: Bestätigung des Finanzausschusses
Abgelehnt: 11:15
Frau John: Sie gibt zu Protokoll, dass geprüft werden wird, ob der Beschluss rechtskonform ist.
Ö 7 Haushalt 2019; Haushaltssatzung und Finanzplanung 2019/010
Herr Deller stellt kurz den Haushaltsentwurf vor. Er hat ein Gesamtvolumen von 94 Mio. EUR. Das ist eine Steigerung von 0,71% zu 2018.
(Anm. d. Verf.: Es folgen jetzt ein paar Zahlen vom Verwaltungshaushalt und zum Vermögenshaushalt (Erläuterung siehe: https://www.politik-starnberg.de/post/169691800988/starnbergs-haushalt-eine-kleine-einführung.)
Als Einnahmen für 2019 sind ca. 20 Mio. EUR eingeplant. Es wurde konservativ geplant. Aus der Einkommenssteuer sind ca. 27 Mio. EUR angesetzt. Die Steuern machen 55% der Einnahmen aus. Die Steuerkraft liegt bei 1.703 EUR pro Einwohner. In Oberbayern ist das der 41. Platz. In Bayern liegt Starnberg damit auf Platz 81. Er zählt die weiteren Einnahmen auf (allerdings, ohne dass man das an der Wand mitverfolgen oder abschreiben kann.)
Die größte Ausgabe ist die Kreisumlage mit fast 20 Mio. EUR. Das sind 18% des Haushalts des Landkreises. 16 Mio. (4% mehr) für Personalkosten sind für 2019 geplant. Er zählt jetzt noch diverse Ausgabeposten auf, die aber nur schwerlich mitgeschrieben werden können.
Es gibt einen Einnahmenüberschuss von ca. 2.1 Mio. EUR.
Die größte Ausgabe (Investition) ist der Umbau der Petersbrunnerstraße.
Es ist ein Kreditaufnahme von 3,85 Mio. EUR geplant. Wenn der notwendig wird, wäre der Schuldenstand am Jahresende ca. 14 Mio. EUR.
Die Rücklage am Jahresende ist mit 1.090.000 EUR nur wenig höher als der gesetzliche "Mindestwert" (795.000 EUR).
(Anm. d. Verf.: Die Spardose ist sozusagen leer. Lustigerweise war auf der entsprechenden Folie auch ein Sparschwein abgebildet.)
Er stellt noch kurz den Finanzplan für die nächsten Jahre vor. In den folgenden Jahren sind erneut Kredite von 2 und 4 Mio. EUR eingeplant.
Die Unterdeckung in diesem Jahr lag am Anfang der Haushaltsberatungen bei 13 Mio. EUR. Diese ist dann von den politischen Gremien abzubauen. Eine Vorsortierung der Verwaltung ist unüblich. Herr Deller liest jetzt einen Text vor, in dem der Umstand des Vorwurfs eines Stadtratsmitglieds, einen möglichst schuldenfreien Haushalt vorzuschlagen, dokumentiert wird. Er möchte betonen, dass dieser "Angriff" aus dem Stadtrat destruktiv war. Er erwartet entsprechenden Respekt von den Stadträten.
(Anm. d. Verf.: Ich kenne Herrn Deller leider nicht ausreichend gut und ziehe wohlmöglich falsche Schlüsse. Man kann etwas emotional oder "gezwungen" vorlesen. Herr Deller klingt da gerade im letzten Teil für mich heute eher "gezwungen".).
Herr Wobbe (UWG): Sie haben uns angesprochen. Dem Antrag der UWG ist ja auch erfolgreich Folge geleistet worden. Er trägt eine Stellungnahme der UWG vor. Die UWG kritisiert den Haushaltsentwurf. Es wird seit Jahren mehr Geld ausgegeben als eingenommen wird. Die Rücklagen sind aufgebraucht und die Neuverschuldung wurde erhöht. "Wir geben mehr aus, als wir haben." Das fördert zwar vielleicht das "Macher-Image" Einiger, hilft der Stadt aber nicht. Auch das Landratsamt hat das schon festgestellt. (Anm. d. Verf.: Auch er liest da wohl etwas vor. Ist eine gemeinsame Stellungnahme je Gruppierung nicht auch besser, als das jeder Einzelne etwas von sich gibt?). Die UWG appelliert, den Haushalt heute abzulehnen und einen Entwurf zu erarbeiten, der den Einnahmen der Stadt Starnberg gerecht wird.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Auch im Rechnungsprüfungsausschuss und im Stadtrat wurden einige Themen bereits angesprochen. Zum Beispiel die 8-fache Überschreitung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit. Auch um den Stellenplan wurde hart gerungen. Ob alle Projekte, die jetzt eingeplant wurden, auch zu schaffen sind, sollte überlegt werden. Wo geht der Haushalt in Starnberg hin? Wo wollen wir weiter investieren? Ist der Straßenverkehr weiterhin so wichtig zu nehmen. (Anm. d. Verf.: Das sehen einige als Steilvorlage, da ja die Grünen den B2-Tunnel und die Westumfahrung unterstützen.) Die Stadt macht sich für den Artenschutz stark, versiegelt aber gleichzeitig Flächen. (Anm. d. Verf.: Sie zählt noch einige andere Punkte auf, die aus Sicht der Grünen wichtig sind.) Auch das Thema Seeanbindung ist wichtig. Sie schaut mit Sorge auf die Mediation. Auch mit der Amtsführung ist sie unzufrieden. Sie lehnt den Haushalt ab.
Herr Mignoli (BLS): Wir müssen in die Zukunft schauen. Wir müssen den Gürtel enger schnallen, uns aber nicht abschnüren. Er bezweifelt, dass hier noch mehr gespart werden kann. Zwei Stadträte der BLS werden zustimmen.
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Er bedankt sich beim Team von Herr Deller. Bei Diskussionen um einen 100 Mio. Haushalt geht es auch mal emotional zu. Da lohnt es sich für Herrn Deller, auch einmal einfach wegzuhören. Wir machen neue Schulden - 680 EUR/Einwohner (Anm. d. Verf.: Das habe ich so verstanden.). Mittelwerte sind nicht richtig. Wir müssen uns mit vergleichbaren Städten im Speckgürtel von München messen. Da hat die Stadt nicht wenig Schulden. Die Stadt ist schlecht auf einen finanziellen Abschwung vorbereitet. Es werden hier im Jahr vor der Wahl viele kleine Projekte umgesetzt, welche man schon noch ins nächste Jahr schieben könnte. Die Stadt geht seiner Meinung nach als "Hochstapler" in die Mediation. Die DPF wird den Haushalt ablehnen.
Herr Wiesböck (FDP): Er sieht das etwas anders. Für ihn passt das. Das nächste Mal hofft er auf noch konstruktivere Zusammenarbeit. Er findet die Planungen in Schorn recht offen und "grün". Wir brauchen das Gewerbegebiet. Starnberg war viele Jahre die "Schläferstadt". Jetzt gibt es mehr Möglichkeiten. Herr Deller hat jetzt mit dem Stadtrat etwas daraus gemacht. Der Kreis "frisst" viel Geld von der Stadt. Was der Kreis nicht ausgibt, kann die Stadt ausgeben. Die FDP stimmt dem Haushalt zu.
Frau Falk (SPD): Das Zahlenwerk wurde ja schon gewürdigt. Sie möchte bemerken, dass ein vorgelegter Haushalt schon realistisch sein sollte. Nachtarocken ist hier nicht in Ordnung. Die SPD wird diesen Haushalt ablehnen. Es gab in den Haushaltssitzungen immer wieder Nachfragen, die nicht beantwortet wurden. Es gibt so viele Projekte, obwohl die Verwaltung nach eigener Aussage völlig überlastet ist. Keine Amtsleiter standen als Ansprechpartner in den Sitzungen zur Verfügung. In einer Hochphase der Einnahmen wandert die Stadt in eine Katastrophe. Letztes Jahr gab es eine Mahnung des Landratsamts hinsichtlich der Haushaltsreste von 16 Mio. EUR. Aktuell gibt es Haushaltsreste von ca. 17 Mio. EUR. Das ist fast schon ein Schattenhaushalt.
Herr Pfister (BMS): Er beginnt mit den Worten von Herr Roth: "Keine Angst vor Neuverschuldung.", "Keine Angst vor neuen Investitionen.". Das wurde von der Presse gelobt. Warum kann das nicht die Stadt Starnberg auch? Die Kreisumlage beträgt ca. 20 Mio. EUR. Das Geld wird ja immer verteilt. Wenn wir schon den Kreis zu 20% finanzieren, sollten wir als Stadt auch etwas ausgeben. Wir verdienen unser Geld. Wir schaffen eine gute Umgebung. (Anm. d. Verf.: Jetzt zählt er schöne Sachen auf, die vom Geld bezahlt werden.) Große Teile der Amtszeit von Herrn Pfaffinger gab es ausreichend Investitionspausen. (Anm. d. Verf.: Na ja, waren das vielleicht die Rücklagen für den Umbau der Seeanbindung? Wie das jetzt finanziert werden soll, wird jetzt sicher nicht einfacher.) Da ist der Weg seit 2014 für ihn besser. Seiner Meinung nach ist der Haushalt stabil und zukunftsfähig. Für den ÖPNV gibt die Stadt jährlich 1 Mio. EUR aus. (Anm. d. Verf.: Jetzt werden weitere kleine Dinge auf, die sicher alle gut sind, aber entsprechend kosten. Das mag zwar durchaus zukunftsgerichtet sein, aber wer mehr Geld ausgibt, als er hat, bekommt dann irgendwann dann doch Probleme.) Er möchte keine Strafzinsen zahlen, sondern lieber Kredite aufnehmen. (Anm. d. Verf.: Nach seiner Meinung nach investiert die Stadt in die Zukunft - und die nachfolgenden Generationen haben das dann zu bezahlen?) Er sieht einen Unterschied zwischen "Geld ausgeben" und "Geld investieren". Das Geld wird in die Zukunft Starnbergs angelegt. Er bedankt sich bei Herrn Deller und Ersten Bürgermeisterin und den Ausschussmitgliedern und bittet um Zustimmung.
Herr Beigel (CSU): "Der Wahlkampf ist eröffnet. Das war so eine schöne Rede." Da waren viele gute Sachen dabei, wo er zustimmt. Er bedankt sich bei Herrn Deller. Er hat nur die besten Erfahrungen mit ihm gemacht. Herr Deller unterstützt immer nach Kräften. Bei Haushaltsverhandlungen ist das kein einfaches Geschäft. Ihm gefällt nur das Thema nicht, dass die Realität eine andere ist, als es im Haushalt dargestellt wird. Das wurde schon seit Jahren so gemacht. Die Haushaltsreste sind da ein Nachweis dafür. Mit Investitionspause ist gemeint, dass die noch offenen Projekte endlich abgearbeitet werden können. Nach dem Seebad ist der Kopf frei für die noch nicht bearbeitenden Projekte. Er sieht den Haushaltsausgaberest Ende des Jahres in ähnlicher Höhe. Er möchte gerne einen konkreten Antrag stellen. Er stellt den Antrag, dass der Umbau der Hanfelder Straße (an der Kreuzung Tutzinger Hof Platz) verschoben wird.
Frau John: So ein Antrag ist von der UWG in der letzten Ausschusssitzung gestellt und abgelehnt worden. Das soll im Bauausschuss am Ende nach Vorstellungen der Planung entschieden werden.
Herr Mooser (WPS): Es ist die 6. Sitzung im 4. Monat nach der ersten Vorlage. Am 14.1.2019 wurden nach den Anpassungen alle Pläne mit einer Mehrheit von 10:2 in den Stadtrat weitergegeben. Dieser Haushalt ist ein Haushaltsplan und ist das, was wir für 2019 realisieren wollen. Ob das auch umgesetzt wird, wird erst später entschieden. Wenn wir dann im Diskussionseifer Projekte schieben, entstehen so die besagten Haushaltsreste. Als wichtiges erfolgreich umgesetztes Projekt nennt er die Westumfahrung (Anm. d. Verf.: Welche ja bekanntlich komplett vom Staatlichen Bauamt geplant und gebaut wurde. Die Stadt hat eigentlich lediglich nur die Grundstücksverhandlungen geführt.) und das Seebad (Anm. d. Verf.: Mit Verspätung und Überschreitung des Budgets um 25%.). Er bedankt sich bei den Bürgern und Gewerbetreibenden, dass sie das Geld für die vielen umgesetzten Projekte erarbeitet haben. Alle großen Investitionen sind fast alle schon getätigt. Die größte Veränderung ist die höhere Kreisumlage. Der Umbau der Petersbrunner Straße ist mit 2.2 Mio. EUR aus Sicht der WPS nicht notwendig, da der B2-Tunnel die Grundlage dafür ist. Er rechnet nicht mit einem Ertragseinbruch. Die Auftragsbücher sind voll. So ein Einbruch wurde schon 2016 und 2017 prognostiziert (Anm. d. Verf.: Nicht prognostiziert, sondern die Stadt sollte auf diesen Umstand vorbereitet sein, wenn er dann kommt. Von einem bestimmten Jahr war nie die Rede.) Der Kredit für 2018 wurde nicht in Anspruch genommen (Anm. d. Verf.: Ja, weil die Projekte nicht umgesetzt werden konnten. Warum plant man den dann 2019 wieder ein?) Starnberg ist und bleibt attraktiv. Die Bevölkerung wächst. In Schorn liegt eine wichtige Weichenstellung für Starnberg vor. Die Maßnahmen der Stadtverwaltung tragen zur Verbesserung des Klimas für Gewerbetreibende bei. Er bittet um Zustimmung zum Haushalt. Die WPS wird zustimmen.
Frau John: Sie möchte zum Schluss kurz darauf eingehen, dass sich in 6 Sitzungen mit den Entwürfen befasst wurde. Alle Beschlüsse wurden von den Ausschüssen getroffen. Sie geht davon aus, dass sich die Empfehlung des Ausschusses im Stadtrat entsprechend wiederspiegelt. Sie stellt noch einmal die Schuldenentwicklung in den Vordergrund. In den letzten Jahren konnte die Neuverschuldung weitestgehend vermieden werden. Die beantragten Kredite wurden fast gar nicht in Anspruch genommen. Sie versteht die Besorgnis, wie es werden könnte. Sie bittet um eine Einordnung auf der Basis der eigene Erfahrungen. Auch unter dem Jahr kann noch steuernd eingegriffen werden. Für die Hanfelder Straße soll es einen Sperrvermerk geben, so dass die Stadt erst nach Genehmigung durch den Stadtrat da aktiv werden darf.
Herr Beigel (CSU): Er beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Es gibt eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung.
Bis auf die FDP, WPS und Herrn Summer sind alle Stadträte schnell draußen - sich beraten.
Frau John: Sie skizziert noch einmal den Antrag von Herrn Beigel und die Option des Sperrvermerks.
Herr Frey (CSU): Es geht hier nicht um einen Sperrvermerk. Der Haushalt setzt hier falsche Prioritäten. Es geht hier um eine Verschönerungsmaßnahme. Von dieser falschen Priorität ausgehend sollte das Projekt aus dem Haushalt gestrichen werden. Das soll ein politisches Signal sein. Die verwaltungstechnischen Nacharbeiten sind dann nicht immer zu vermeiden. Er möchte das Projekt aus dem Haushalt zu streichen.
(Anm. d. Verf.: Die ersten Stadträte haben so einen Hunger, dass auf Essen nicht verzichtet werden kann.)
Herr Beigel (CSU): Er ist hin und her gerissen. Er möchte die Arbeit nicht unnötig erschweren, aber es gibt vielleicht dann eine größere Zustimmung zum Haushalt insgesamt.
Antrag: Herr Beigel: Streichung des Umbaus der Hanfelder Straße (im Bereich Tutzinger Hof Platz)
(Anm. d. Verf.: Es geht um ein Budget von 300.000 EUR.)
Herr Mooser versucht eine Gegenrede zu halten, aber der Zeitpunkt dafür wäre vor der Pause gewesen.
Angenommen: 15:11 (BMS, FDP, B90/Grüne, WPS)
Herr Summer (BMS): Er fragt nach, ob jetzt der Haushalt neu beraten werden muss?
Frau John: Es sind diverse Dokumente anzupassen und neu zu verteilen.
Herr Mooser (WPS): Die WPS bedauert es, das die Bürger weiter belastet werden.
Herr Frey (CSU): Der Umbau hat nichts mit der Verkehrsentlastung zu tun.
(Anm. d. Verf.: Da gebe ich Herrn Frey recht. Diese Verschönerungsmaßnahme hat keine Auswirkung auf eine mögliche Verkehrsentlastung. Da wird von Herrn Mooser versucht, “Ängste zu schüren”, dass die Bürger weiter “leiden” müssen? Und wenn in der Einmündung dann noch u. U. die Gehwege verbreitert werden sollen, kommt man eher zum Schluss, dass die Kapazität dort sinken würde. Das ist natürlich im Sinne, die Straße unattraktiv werden zu lassen, führt aber vielleicht ohne den B2-Tunnel eher noch zu einer Zusatzbelastung für die Bürger.)
Beschlussvorschlag: Haushalt 2019 mit Anpassung von oben genehmigen
Angenommen: 15:11 (UWG, B90/Grüne, SPD, DPF)
Frau John bedankt sich noch einmal bei Herrn Deller. Sie bedankt sich für die große Mehrheit. (Anm. d. Verf.: Na ja, viel knapper hätte es ja nicht sein können, oder? Immerhin haben nur 57% der Stadträte zugestimmt. Bei zwei Stimmen weniger wäre der Haushalt abgelehnt worden. Also unter ”groß” stelle ich mir bei 26 Anwesenden schon etwas Anderes vor.)
Ö 8 Vollzug des Sicherheitsrechts und der Bayerischen Gemeindeordnung; Erlass einer Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung 2018/412-1
Es gibt einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses.
Beschluss: Empfehlung des Hauptausschusses
Angenommen: einstimmig (24:0)
Ö 9 Vollzug des Kommunalen Abgabenrechts; Erlass einer Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung 2018/414-1
Es gibt einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses.
Herr Mignoli (BLS): Zahlt die Stadt noch etwas zu den Kosten dazu?
Frau John: Nein.
Herr Weger (CSU): Es gab früher eine Unterkunft am Schlosshölzl. Was haben die damals bezahlt.
Frau John: Auch damals mussten die Kosten übernommen werden, die im Zweifelsfall vom Jobcenter oder vom Landratsamt übernommen werden.
Beschluss: Empfehlung des Hauptausschusses
Angenommen: einstimmig (25:0)
Ö 10 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Bay. Gemeindeordnung; Erlass einer Änderungssatzung zur Sondernutzung an Gemeindestraßen 2018/415-1
Es gibt einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses.
Beschluss: Empfehlung des Hauptausschusses
Angenommen: einstimmig (25:0)
Ö 11 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Erlass einer Gebührensatzung zur Sondernutzung an Gemeindestraßen 2018/495-1
Es gibt einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses mit einer Änderung bei den Mindesteinnahmen für Filmaufnahmen von 15/Tag EUR auf 50 EUR/Tag.
Frau Falk (SPD): Es geht ihr um die nicht betriebsfähigen auf Gemeindestraßen abgestellten Fahrzeuge. Da sollte der Betrag von 10/Tag EUR auf 20 EUR/Tag erhöht werden.
Herr Mignoli (BLS): Das bringt nur etwas, wenn das auch überprüft werden kann.
Herr Weger (CSU): Gilt die Sondernutzung auch für den Wahlkampf?
Frau John: Ja.
Antrag Frau Falk: Erhöhung der Gebühren von 10 EUR/Tag auf 20 EUR/Tag
Angenommen: 18:8 (gegen (BMS/WPS/FDP)
Beschluss: Empfehlung des Hauptausschusses mit den beiden Änderungen
Angenommen: einstimmig (26:0)
Ö 12 Empfehlung aus der Bürgerversammlung am 20.11.2018; Darstellung der Rechte bei Bürgerversammlungen auf der städt. Homepage 2018/471
Frau Kammerl (DPF): Die Veröffentlichungen sollten dann satzungskonform sein.
Frau John: Was in der Bayerischen Gemeindeordnung steht, wird dort so wiedergegeben.
Beschluss: Empfehlung aus der Bürgerversammlung umsetzen und zur Kenntnis nehmen
Angenommen: einstimmig (26:0)
Ö 13 Verkehrsentwicklungsplan - weiteres Vorgehen hier: Prüfung weiterer Szenarien 2018/472
Frau John referiert kurz die Historie. Der VEP soll von SHP nur über die Restarbeiten fertiggestellt werden.
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Die vor der Wahl hochfliegenden Pläne sind nicht umgesetzt worden. Bis heute liegt der VEP den Stadträten nicht vor. Auch Ergebnisse für die ortsferne Nord-Ost-Umfahrung liegen dem Stadtrat nicht vor. Auch das Tunnelkonzept wird von einigen Stadträten immer noch torpediert. Er stellt den Antrag, diesen Beschluss solange zurückzustellen, bis der VEP abgeschlossen und die ersten Ergebnisse für die ortsferne Nord-Ost-Umfahrung vorgelegt werden. Der Beschluss "Tunnel bauen - Umfahrung planen" hat demnächst zweijährigen Geburtstag und der Stadtrat hat noch keine Informationen dazu erhalten.
(Anm. d. Verf.: Und wenn das jetzt das “normale” Tempo sein soll, wird hoffentlich jedem klar, warum Straßenprojekte sooooolange dauern, bis etwas gebaut wird.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie hat zwei Fragen. Ihr fehlt die Konkretisierung der Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden. Da gibt es doch schon so viele. Das ist für die Büro sehr wichtig. Und wie ist das weitere Vorgehen?
Frau John: Eine Ergänzung ist ohne Weiteres möglich. In der ersten Runde prüft man Vollständigkeit und eine gewisse Reihenfolge. Dann werden mit den geeigneten Kandidaten in einer 2. Runde Bietergespräche geführt.
Frau Kammerl (DPF): Sie unterstützt den Antrag von Herrn Dr. Rieskamp. Sie fragt nach, warum wieder bzw. immer noch das Szenario III im Ausschreibungstext enthalten ist. Diese Ergebnisse kämen ja erst in Jahrzehnten zum Tragen. Das sollte gestrichen werden.
Herr Heidinger (BLS): Warum wurden nicht Planungsbüros angeschrieben, die vorher in die Planung involviert waren. Wann werden die Ergebnisse dazu vorgestellt. Der Stadtrat beschließt und es passiert nichts.
Frau John: Es ist etwas passiert. Das Büro arbeitet an den entsprechenden Unterlagen. Die Vorlage wird für den März 2019 vorbereitet.
(Anm. d. Verf.: Da bin ich ja mal gespannt, welche Optionen das beauftragte Büro vorstellen darf bzw. wird.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Das Szenario III ist in so weiter Ferne, dass eine Untersuchung heute nicht sinnvoll ist. Das hat auch monetäre Auswirkungen.
Frau John: Sie möchte das Szenario III schon gerne der Vollständigkeit mit dabei haben.
Frau Falk (SPD): In den meisten Stellungnahmen wurde das Szenario III als nicht sinnvoll erachtet. Sie unterstützt den Antrag von Herrn Dr. Rieskamp. Sie ist explizit gegen Workshops. Warum sind die wieder im Ausschreibungstext?
Frau Kammerl (DPF): Sie möchte die Abstimmung über den Antrag von Herrn Dr. Rieskamp vorziehen. Nach Kenntnis der anderen Berichte kann dann der Ausschreibungstext besser beraten werden.
Antrag: Zurückstellen der Ausschreibung und der Auftragsvergabe
Angenommen: 17:9
Ö 14 BV Wasserpark Starnberg/ Seebad Starnberg Vergaben von Bauaufträgen und Beauftragung von Nachträgen Hier: Bekanntgabe von Entscheidungen nach Art. 37 Abs. 3 GO 2018/492
Die Beschlussvorlage zeigt 15 dringliche Anordnungen zum Seebad. Alle Anordnungen liegen auch dem Rechnungsprüfungsausschuss vor.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach einigen Anordnungen, deren Inhalt man doch schon in der Planung hätte sehen können? Er nennt als Beispiel das Tiefersetzen der Pflanztröge? Er fragt nach der "lose Möblierung". (Anm. d. Verf.: Die Erklärung ist "Lose" von "Los" bzw. Bauabschnitt.)
Frau John: Sie erläutert die angefragten Punkte, zu denen es Verwaltungsvorlagen gibt (die aber den Stadträten dann wohl nicht vorliegen?).
Herr Weinl: Er erläutert die Umsetzung der Pflanztröge, welche beim Sitzen die Blickachse zum See beeinträchtigt haben.
(Anm. d. Verf.: Ich schreibe jetzt nicht die Erläuterungen der angefragten dringlichen Entscheidungen mit. Viel interessanter ist, dass alleine bei der Baustelle Seebad 15 mal über den Stadtrat hinweg entschieden wurde und dies erst heute (also mindestens(!) 9(!) Monate später) dem Stadtrat bekannt gegeben wird. Und gemäß Gesetz sind diese Entscheidungen bei der nächsten Gelegenheit dem Stadtrat mitzuteilen sind. Also wenn frau/man sich nur halbwegs an die aktuelle Gesetzgebung halten wollte, dürfte so etwas einfach nicht passieren. Und wir erinnern uns, dass es diese Art von Entscheidungen nicht nur beim Seebad von der Ersten Bürgermeisterin genutzt wurden. Und auch da wurde der Stadtrat freiwillig eigentlich gar nicht informiert. Erst auf Anforderung des Stadtrats kam das ganze Ausmaß im Herbst 2018 ans Licht (siehe https://www.politik-starnberg.de/post/180442712914/einsame-entscheidung).)
Herr Heidinger (BLS): Kann man den Planer nicht regresspflichtig machen. Dass die Tröge zu hoch waren, wurde schon vorher anhand der Pläne festgestellt. Warum wurde das dann doch gebaut. Und es entstehen Mehrkosten von 40.000 EUR.
Herr Weinl: Man kann so etwas versuchen. Aber den "Schuldigen" zu finden, ist schwierig.
Frau John: Die Architektin wurde angewiesen, den Fall Ihrer Versicherung zu melden, weil die Stadt Starnberg Schadensersatzforderungen stellen wird.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die Anordnungen können wir heute nur noch zur Kenntnis nehmen. Diese Anordnungen sollen abgestellt werden. Diese Menge war sicher nicht erforderlich. Da wurde sicher an Ausschüssen vorbei entschieden. Zukünftige Anordnungen sind dringend immer in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.
Frau John: Es wurde ja schon erkannt, dass es ein Fehler war, die Anordnungen nicht zeitnah zu berichten. 15 Entscheidungen innerhalb von 2,5 Jahren sind ihrer Ansicht nach recht überschaubar. (Anm. d. Verf.: Alles ist relativ.)
Frau Kammerl (DPF): Wir sprechen hier bei ihren Entscheidungsvorlagen über 1.5 Mio. EUR. Bei den Nachträgen geht es um 5 Mio. EUR. (Anm. d. Verf.: Das sind in der Tat keine kleinen Summen, über die der Stadtrat nicht gesetzeskonform informiert wurde. Ab wann spricht man eigentlich von Unterschlagung?) Sie stellt den Antrag, dass der Stadtrat diese Vorlagen nicht zur Kenntnis nimmt und diese von Herrn Dr. Rieskamp an die Rechtsaufsicht und die Landesanwaltschaft weiterleitet. Bei diesen Fakten sollte sich der Stadtrat mit einer Kenntnisnahme zurückhalten. Der Stadtrat kann die Gründe der Dringlichkeit nicht nachvollziehen. Die rechtlichen Folgen sollten zuerst durch die Rechtsaufsicht und die Landesanwaltschaft geklärt werden.
Frau John: Teile der Anordnungen wurde nur deshalb nicht bekanntgegeben, da der Stadtrat den TOP jeweils vertagt hatte.
Frau Kammerl (DPF): Es geht darum, dass hier Entscheidungen am Ausschuss und Stadtrat vorbei getroffen wurden. Laut der Tabelle gab es mehrere Entscheidungen, die jeweils 2-3 Tage nach den entsprechenden Ausschusssitzungen getroffen wurden.
Antrag: Frau Kammerl: Keine Kenntnisnahme und Weiterleitung an Rechtsaufsicht und Landesanwaltschaft
Beschluss:
a) Kenntnisnahme
Angenommen: 18:8
b) Keine zustimmende Kenntnisnahme
Angenommen: 18:8
c) Klärung rechtliche Folgen durch Rechtsaufsicht und Landesanwaltschaft
Angenommen: 17:9
(Anm. d. Verf.: Der Stadtrat wehrt sich und das ist gut so.)
Ö 15 BV Wasserpark Starnberg/ Seebad Starnberg Genehmigung von Nachträgen 2018/493
Frau John referiert kurz über den Sachverhalt. Es gab unterschiedliche Gründe für die Nachträge. Es sind alle Nachträge, die mehr als 10% der ursprünglichen Auftragssumme sind. Teile der Nachträge wurden dem Stadtrat schon vorgelegt, aber dann vorher vertagt. Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde diese Liste schon beraten. Diese Nachträge sind schon in den 22,5 Mio. EUR enthalten. Aktuell ausbezahlt sind insgesamt schon 21,9 Mio. EUR.
(Anm. d. Verf.: Der Stadtrat soll jetzt also nachträglich für 5 Mio. EUR "Ja" sagen? Das ist schon eine stolze Summe. Das sind ja "alle Arbeiten der Stadt für den B2-Tunnel"?)
Herr Mignoli (BLS): Große Baustelle - große Liste ... Wenn er jetzt "Pächterwünsche" liest, fragt er sich, warum so etwas möglich ist, wenn der Pachtvertrag schon längst vorher abgeschlossen ist. Vielleicht wäre ein Leerstand für 10 Jahre billiger gewesen, als diese ganzen Nacharbeiten für den Pächter.
Frau Kammerl (DPF): Sie stellt den gleichen Antrag wie für TOP 14.
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Er fragt nach, wem da in der Tabelle etwas genehmigt wurde. Da steht teilweise nur "Baustelle". Er möchte nicht durch einen falschen Beschluss Mitarbeiter in der Tabelle in Bredouille bringen, wenn die da als "Verantwortliche" (Anm. d. Verf.: So deute ich einmal das Statement von Herrn Dr. Rieskamp) genannt werden. Er fragt nach, was passiert, wenn der Stadtrat die Nachträge nicht genehmigt.
Frau John: "Baustelle" wurde immer eingetragen, wenn die zuständige Person nicht mehr eindeutig bestimmt werden konnte.
Frau Falk (SPD): Sie fragt nach, wer zum Beispiel die Rechnungen unterschrieben hat, die in der Liste aufgeführt werden. Das soll bitte von der Rechtsaufsicht und der Landesanwaltschaft vorher geprüft werden.
Frau v. Czettritz (B90/Grüne): Es sollte reichen, nur die Rechtsaufsicht zu involvieren.
Herr Mignoli (BLS): Er würde das auch lieber erst nur der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorlegen. Er bedankt sich bei Frau Kammerl, ohne deren Arbeit solche Listen gar nicht vorgelegt werden würden. (Anm. d. Verf.: Hier zeigt sich das ganze Ausmaß, warum einige in Frau John nicht die Richtige auf dem Posten des Bürgermeisters sehen. Ein Bürgermeister, der über Jahre immer wieder am Stadtrat vorbei entscheidet und diesen nicht informiert, darf in Frage gestellt werden.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Es geht um das Vertrauen zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat, welches dauerhaft zerrüttet ist. Sie würde gerne die Abstimmung zwischen Rechtsaufsicht und Landesanwaltschaft aufteilen. Sie ist auch nicht mehr in der Lage, unbefangen mit solchen Informationen umzugehen. Wenn die Rechtsaufsicht zustimmt, wird sie auch gerne zustimmen.
Herr Mooser (WPS): Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diese Liste geprüft. Allen ist bekannt, dass es nicht so gelaufen ist, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Solche Großprojekte gibt die Geschäftsordnung aber nicht her. Er beschwert sich, dass die BLS an Rechnungsausschusssitzungen teilweise trotz eigenem Sitz nicht teilgenommen habe und jetzt kritisiert. "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen."
Frau John: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit dem Thema befasst und wird da auch endgültig etwas beschließen.
Herr Wobbe (UWG): Es ist nach 23:00 Uhr. Er war in jeder Rechnungsprüfungsausschusssitzung dabei und wurde informiert. Es stört ihn die zeitliche Diskrepanz aus 2016 und 2017. Nach drei Jahren sollen jetzt Nachträge genehmigt werden. Es gab jahrelang keine Bekanntgabe der dringlichen Entscheidungen. (Anm. d. Verf.: Und eine ehemalige Kämmerin sollte sich mit den Vorgängen in einer Verwaltung doch auskennen? Diese Annahme lässt die dringlichen Anordnungen in noch einem schlechteren Licht dastehen.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, auch zu hören, was so läuft, unabhängig von den Besprechungen, die im Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt wurden.
Herr Heidinger (BLS): Es steht Herrn Mooser nicht gut, andere Leute "anzuschwärzen". Es kann sich nicht jeder immer frei nehmen. (Anm. d. Verf.: Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind meistens morgens im 08:00 Uhr in einem kleinen Besprechungsraum im Rathaus.) Und wenn man im Ausschuss ist, dann erst die Unterlagen bekommt, sich diese vorher auch nicht durchlesen oder zuhause nacharbeiten kann, dann ist das alles manchmal recht schwierig. Diese Anschuldigung ist nicht in Ordnung.
Frau Kammerl (DPF): Der Antrag der DPF zur detaillierten Kostenaufstellung Seebad ist vom 06.06.2017. Sie moniert, dass sie schon seit 2016 hinter den aktuellen Kosten herlaufen, das die Quartalsberichte von WSPv immer nur rückwärtsgewandt sind und dann die Liste der Nachträge, die seit Ende 2017 schon gefordert wurde und die immer nur in Bruchstücken bekannt wurde, erst jetzt, also Mitte Dezember 2018, dem Stadtrat vorgelegt wird. Sie vermutet da einen Zusammenhang mit der im Oktober 2018 stattgefunden Abschlussbesprechung mit dem Kommunalen Prüfungsverband bzw. eine entsprechende Reklamation. (Anm. d. Verf.: Das sollte ja irgendwann auch im offiziellen Bericht des Prüfungsverbands nachzulesen sein. Ich befürchte, dass der Stadt diesen Bericht auch erst auf Nachfrage an die Stadträte aushändigen wird - wenn es nicht wieder nur eine nicht öffentliche Präsentation gibt.)
Frau v. Czettritz (B90/Grüne): Sie fragt nach der Bedeutung einiger Spalten.
Frau John: Einige haben für die heutige Sitzung keine Bedeutung. Auch gab es bei der Interpretation der Höhe von genehmigungspflichtigen Nachträgen Fehler in der Bauverwaltung. Deshalb wurden einige Nachträge damals nicht vorgelegt.
Frau Kammerl (DPF): Sie hat gerade ein juristisches Seminar erhalten (Anm. d. Verf.: Von Stadtrat Frey). Sie zieht den Punkt 4 zurück (Anm. d. Verf.: Information der Landesanwaltschaft).
Herr Frey (CSU): Der Ansprechpartner für fragliche Beschlüsse im Stadtrat ist immer die Rechtsaufsicht.
Herr Weger (CSU): Was ihn zur Weißglut bringt, ist, dass sich die Erste Bürgermeisterin ... (das habe ich leider, leider nicht verstanden.) Beim Bahnhof Nord wurden innerhalb von kürzester Zeit die geforderten Informationen von der Verwaltung geliefert. Er bedauert es, dass durch die fehlende Weitergabe von Informationen hier so ein Misstrauen herrscht.
(Anm. d. Verf.: Können wir wieder zum Thema zurückkommen ...)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist stocksauer. Wenn bei 25 Tagesordnungspunkten bei Punkt 22 der Architekt eingeladen wird, darf man sich doch nicht wundern, wenn dann so ein Punkt vertagt wird und der Architekt umsonst gekommen ist. Es ist eine Unverschämtheit zu behaupten, der Stadtrat sei schuld, wenn bei solchen langen Tagesordnungen Punkte vertagt werden.
Frau Ziebart (FDP): Sie möchte einen gewissen Groll über die Vorgehensweise gar nicht in Abrede stellen. Was ist also besser? Der Bahnhof Nord hat das Doppelte gekostet als angesetzt. Das Seebad hatte nur eine Steigerung von 25% erfahren.
Antrag: Ende der Debatte:
Angenommen: xx:4
a) Kenntnisnahme
Angenommen: 16:9
b) Nicht zustimmende Kenntnisnahme
Angenommen: 18:7
c) Weiterleitung an die Rechtsaufsicht
Angenommen: 17:8
Herr Wiesböck (FDP): Er hat dagegen gestimmt, weil er mit der Architektin absolut unzufrieden ist.
Ö 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Die Moosstraße ist zu eng für die Busse. Kann da der Betriebshof noch mehr räumen - es ist kein Vorwurf.
Herr Dr. Huber (WPS): Er möchte die Anregung geben, dass die Stadt etwas gegen die Silvesterböllerei unternimmt. In der Söckinger Straße ...
Frau John (unterbricht): Sie referiert, wie ein Antrag zu stellen ist.
(Anm. d. Verf.: Das ist auch der richtige Weg. Bis Silvester ist ja jetzt auch noch ein bisschen Zeit ...)
Herr Weger (CSU): Der Bahnhof Nord sieht mehr wie ein Bestattungsinstitut aus. Die Beleuchtung ist einfach aus.
Herr Frey (CSU): Was macht der Schulungsraum für die Feuerwehr?
Frau John: Das ist in Arbeit.
Herr Frey (CSU): Wie sieht es mit der Machbarkeitsstudie für die Ausfahrt Buchhof?
Frau John: Das wird Herr Weinl noch recherchieren.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie möchte die Sitzung beenden.
Frau John: Die nicht öffentliche Sitzung hat zwei Punkte, die wichtig zu beschließen wären.
Antrag: Ende der Sitzung
Angenommen: 13:11
(Anm. d. Verf.: Anscheinend haben da schon ein paar Stadträte vorher die Sitzung verlassen.)
(M)ein Fazit:
Wenn ich mir das Thema Seebad, Dringliche Anordnungen und Nachträge noch einmal durchlese, ist festzustellen, dass es in der Stadtverwaltung unter formalen Gesichtspunkten wohl nicht so richtig rund läuft. Wenn fehlerhafte Interpretationen anscheinend über Jahre nicht festgestellt werden, hat da irgendwer sich nicht ausreichend schlau gemacht oder die “Prüfungsinstanz” hat “versagt”. Und weil ich der Ersten Bürgermeisterin eine ausreichende Verwaltungskompetenz und entsprechendes Verwaltungswissen unterstelle, wiegen die insgesamt über 50 dem Stadtrat nicht (rechtskonform) mitgeteilten eigenmächtigen dringlichen Entscheidungen (die ja vom Stadtrat bzw. Ausschuss entschieden werden sollen) umso schwerer. Und wenn das über Jahre so gelaufen ist, mag ich auch nicht glauben, dass sich diese Praxis ab sofort ändern wird. Ich bin schon auf die Liste für das Jahr 2019 gespannt, die der Stadtrat im Dezember 2019 einfordern sollte.
Leider nicht lustig war der Vorwurf der WPS, dass die anderen Gruppierungen “Ängste schüren” würden. Wer selber beim B2-Tunnel von einem “Krematorium” spricht, sitzt eigentlich damit auch im Glashaus, aus dem er nicht mit Steinen werden sollte.
Und so einige Haushaltsreden können wir sicher 1:1 im Herbst in möglichen “Wahlkampfreden” wiederfinden ...
Insgesamt war das eine wieder über sehr weite Strecken recht sachliche Debatte. Aber auch heute hat sich gezeigt, wer mit welchen “Argumenten” versucht zu überzeugen - und wer nicht. Wer eher sachliche Argumente vorbringt - und wer nicht.
#Starnberg#Stadtrat#Sitzung#Protokoll#Seebad#VEP#Inklusionsbeirat#Nachträge#Anordnungen#Dringliche Anordnungen#Hanfelder Straße#haushalt
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"See and the City": Mehr Freiräume und Aufenthaltsqualität am Bahnhofplatz
Pressemitteilung der Stadt Starnberg:
Über 40 interessierte Starnbergerinnen und Starnberger beteiligten sich am digitalen Bürgerge- spräch zu "See and the City" am Mittwoch, 26.01.2022. Erster Bürgermeister Patrick Janik, seine Stellvertreterinnen Angelika Kammerl und Christiane Falk sowie das städtische Projektteam standen für alle Fragen rund um die temporäre Umgestaltung am Bahnhofplatz zur Verfügung.
Die Projektleiterinnen Sylvie Pfeifer und Sarah Buckel machten in ihrem Vortrag deutlich, dass der Verkehr im Moment über die Gestaltung des Straßenraums am Bahnhofplatz bestimmt. Mit der temporären Neuverteilung der Flächen möchte die Stadt Starnberg den Bereich in einen lebenswerteren Straßenraum für Fußgänger und Radfahrer verwandeln, auf dem das gesellschaftliche Leben Einzug halten kann. "Unter dem Motto "See and the City" soll der Bahnhofplatz zwischen Mai und Oktober 2022 zu einem Ort werden, in dem die Bürgerinnen und Bürger sich gerne aufhalten und den nötigen Freiraum bekommen", erläuterte Projektleiterin Sylvie Pfeifer.
Zum einen hat die Stadtverwaltung auf dem Areal zwischen Bahnhofstraße/Einmündung Bahnhofplatz bis zum Kreisverkehr an der Kaiser-Wilhelm-Straße einen Sommer voller Veranstaltungen geplant. Zum anderen geht es um einen Praxistest für die Zukunft. Dabei sollen Erkenntnisse gewon- nen werden, was in diesem wichtigen Verbindungsraum zwischen Stadt und See funktioniert, wie Flächen anders gestaltet und interpretiert werden können. Hier waren die Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. "Die Beteiligung der Starnbergerinnen und Starnberger ist für uns enorm wichtig, denn bei "See and the City" stehen sie im Mittelpunkt. Es geht darum, den Straßenraum so zu gestalten, dass er nicht nur für Autos da ist, sondern vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger Starnbergs", betonte Projektleiterin Sarah Buckel.
Bei der Diskussion mit der Bürgerschaft war die Begeisterung für das Projekt schon deutlich spürbar und es gab eine Vielzahl an Ideen und Vorschlägen. Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium Starnberg möchten beispielsweise Sprühschablonen und Tape-Art nutzen, um bunte Aufenthaltsflächen rund um das Motto Wasser und See zu gestalten. Dabei sind Fischschwärme in allen Farben, Formen und Größen denkbar. Auch eine Kooperation mit Studierenden ist hier angedacht, um weitere Kunstaktionen umzusetzen. Weiterhin wurden Lichtinstallationen und eine dreidimensionale Gestaltung des Straßenraumes mit Fischernetzen, Fähnchen oder Girlanden vorgeschlagen. Zudem ist die Einrichtung von sogenannten "Schanigärten" für die Gastronomie im Gespräch, um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Geschäftsleute und Gastronomen am Bahnhofplatz können sich jederzeit gerne einbringen, um den Raum vor ihrem Betrieb individuell zu gestalten. Ei- ne weitere Idee war, die Leerstände am Bahnhofareal durch Pop-Up-Aktionen im Projektzeitraum zu beleben. Bei allen Gestaltungsmöglichkeiten legt die Stadt außerdem großen Wert auf die The- men Inklusion und Barrierefreiheit. Der Starnberger Inklusionsbeirat wurde bereits beteiligt und soll das Projekt weiter begleiten.
Derzeit detailliert die Stadtverwaltung das neue Verkehrskonzept für die Zeit der Umgestaltung. Der Bahnhofplatz soll weiterhin befahrbar bleiben, allerdings mit einer reduzierten Geschwindigkeit, idealerweise Tempo 20. Durch Pflanzkübel, künstlerische Gestaltung und weniger Parkflächen soll es mehr Bereiche für Fußgänger zum Flanieren und Verweilen geben. In diesem Zusammenhang möchte sich auch der Arbeitskreis Verkehr der STAgenda21 einbringen.
Am Ende des Bürgerdialogs informierten die Projektleiterinnen über die nächsten Schritte. Die Bürgerideen werden nun in die weiteren Planungen aufgenommen und konkretisiert. Dazu sind auch Abstimmungstermine mit den Ideengebern geplant. Interessierte können sich jederzeit an das Organisationsteam wenden und ihre Anregungen einbringen. Am besten per E-Mail an [email protected].
Weitere Informationen gibt es auch unter www.see-and-the-city.de. Aktuell ist das Eröffnungsfest von "See and the City" für den 14. Mai 2022 geplant. Spätestens am 13. Mai 2022 soll die gemeinsame künstlerische Gestaltung der Flächen erfolgen.
(Foto: "Übersichtsplan des Areals am Bahnhofsplatz": Stadt Starnberg auf Grundlage von terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH und Ingenieurbüro Ott)
(Anm. v. dr. thosch: Ich freue mich schon auf die Wirkung, wenn der Bahnhofsvorplatz wenigstens temporär mal sich einem beruhigten "Stadtzentrum” annähert und sozusagen zu eine Art Nebenzentrum der Stadt Starnberg wird.)
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(noch) keine Fischtreppen, eine Zukunft für die Unterführung und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 20.05.2021:
Ich bin ja mal gespannt, wann die Maskenpflicht fallen wird. Heute jedenfalls noch nicht. Vielleicht nach der Sommerpause ...
18:32 Uhr - und es geht noch nicht los ... wir wollen doch alle früh wieder zuhause sein, oder?
Es gibt heute durchaus Lücken in den Reihen der Abstimmenden. Auch das Zuschauerinteresse ist heute deutlich geringer. Liegt das an den heutigen Themen oder an den morgen beginnenden Ferien?
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. Es gibt noch einen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt über dessen Aufnahme dann nicht öffentlich entschieden wird.
TOP 2 Bürger fragen
Heute fragen keine Bürger.
(Anm. d. Verf.: Auch ein Zeichen für eine beruhigte Gesamtlage?)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es wurde die Option Kurzarbeit beschlossen. Und es gab Entscheidungen zu verschiedenen Personalangelegenheiten.
TOP 4 Berufung neues Mitglied Inklusionsbeirat
Sachverhalt:
In der Stadtratssitzung am 26.04.2021, Beschlussvorlage 2021/105, wurde in nichtöffentlicher Sitzung ein neues Mitglied für den Inklusionsbeirat aus den eingegangenen Bewerbungen benannt. Die Wahl ist auf Frau Elisabeth Kraft gefallen. Die Berufung des neuen Mitglieds erfolgt öffentlich in nächster Sitzung des Stadtrats. Frau Elisabeth Kraft steht sich dem Stadtrat kurz persönlich vor.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beruft Frau Elisabeth Kraft zum neuen Mitglied des Inklusionsbeirates.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Inklusionsbeirat; Hier: Bericht zur Arbeit des Inklusionsbeirates 2020
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 26.02.2018 die Satzung des Inklusionsbeirates beschlossen, in der festgelegt wurde, dass ihm jährlich ein Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates vorzulegen ist. Im Folgenden wird die Arbeit des Beirates im Jahr 2020 zusammengefasst.
Frau Buckel stellt den Bericht kurz vor.
Es fanden im Jahr 2020 zwei Treffen des Inklusionsbeirates statt. Die wesentlichen behandelten Punkte werden im Folgenden aufgelistet:
Sitzung am 04.02.2020
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Söcking
Am 05.03.2020 fand die Auftaktveranstaltung zum Konzept in Söcking statt. Der Inklusionsbeirat war herzlich zur Veranstaltung eingeladen und konnte seine Hinweise einbringen.
Im Rahmen der Konzepterstellung fand eine Begehung des Ortsteiles (Ortsteilspaziergang) mit Vertretern des Inklusionsbeirates und Betroffenen des Ortsteiles statt.
Ausstattung von Bushaltestellen am Bahnhof Nord
Es wird angeregt, bei der Aufstellung von Buswartehäuschen darauf zu achten, dass unter der Überdachung genügend Platz für das Aufstellen eines Rollstuhles ist, entweder durch eine Aussparung in der Bank oder ein entsprechend tiefes Dach.
Geltende DIN-Normen und wichtige Fußwegeverbindungen sind zu berücksichtigen.
Die Schulung der Busfahrer ist dringend erforderlich. Oft treten Verständigungsprobleme mit den
Busfahrern auf. Auch diese Info soll ans Landratsamt weitergebeben werden.
Wegweiser für Arztpraxen, Restaurants, relevante Orte des öffentlichen Lebens
Es sollte ein Wegweiser erarbeitet werden. Vorbild könnte der für Gauting erstellte Wegweiser sein. Als Anlage liegen der „Ein Wegweiser für alle – Barrierefrei durch Gauting“ und der Fragebogen mit dem die Unternehmen aufgefordert wurden ihr Unternehmen zu bewerten bei.
Kirchplatz während Veranstaltungen
Ein Inklusionsbeiratsmitglied weist darauf hin, die Leistungsverlegung verkehrssicher und "barrierefrei" vorzunehmen und abgesenkte Querungen freizuhalten. Darüber hinaus ist genügend nutzbare Wegefläche sowie Feuerwehrflächen und Rettungswege sind freizuhalten.
Die Stadtverwaltung wird die Anregungen bei der geplanten Neuordnung berücksichtigen.
Sitzung am 22.09.2020
Information über Berufung der Mitglieder im Stadtrat und Satzungsänderung
Der Erste Bürgermeister Janik informiert über die Berufung der Mitglieder im Stadtrat und die geplante Satzungsänderung.
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2020:
Der Stadtrat bestätigt die Berufung der Mitglieder des Inklusionsbeirats.
Der Inklusionsbeirat wird um ein Mitglied vergrößert. Dieses Mitglied muss ein Elternteil eines minderjährigen Kindes mit Behinderung sein.
§4 Abs. 1 Buchst. C enthält folgende Fassung: "zwei Vertreter/innen des Stadtrates, welche aus dem Gremium berufen werden"
Es werden beide Referentinnen des Stadtrates für Soziales, Integration, Inklusion, Gleichstellung und Senioren als Mitglieder in den Inklusionsbeirat berufen: Frau Pfister und Frau Täubner-Benicke.
Broschüre "Starnberger Standard"
Es wird abgefragt, ob jedes Mitglied die Broschüre "Starnberger Standard Barrierefreiheit" erhalten hat. Die Ausgabe von Broschüren erfolgt über das Bauamt. Es können jederzeit weitere Broschüren angefragt werden.
Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms Barrierefreiheit
Das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit für Privatpersonen war zu Ende 2020 ausgelaufen. Der Inklusionsbeirat sprach sich in der Sitzung einstimmig für eine Verlängerung aus.
Bauausschuss und Stadtrat folgten der Empfehlung und beschlossen eine Verlängerung bis 2025.
Aufnahme eines Elternteils als Mitglied
Der Inklusionsbeirat befürwortet den Vorschlag der Aufnahme eines Elternteils mit einem minderjährigen behinderten Kind in den Inklusionsbeirat.
Provisorium Kreuzungsbereich Josef-Jägerhuber-, Leutstettener- und Kaiser-Wilhelm-Straße
Das Gremium äußert Bedenken gegenüber dem bestehenden Provisorium und spricht sich einstimmig für eine zeitnahe Umbaumaßnahme aus.
Barrierefreier Seezugang
Der Inklusionsbeirat berät über Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs in den See. Anlass war der Gestaltungsvorschlag eines Inklusionsbeiratsmitglieds.
Beschilderung barrierefreie Stellplätze Seebad
Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste Sitzung Verbesserungsvorschläge für die unzureichende Beschilderung der barrierefreien Stellplätze am Seebad vorzubereiten.
Rampenanlage Franz-Dietrich-Halle
Es wird die Planung einer Rampe für die Franz-Dietrich-Halle vorgestellt. Die vom Hochbauamt geplante Maßnahme wird durch das Gremium begrüßt, einige Prüfaufträge wurden mitgeteilt.
Buswartehäuschen Bahnhof Nord
Der Inklusionsbeirat weist darauf hin, dass das Buswartehäuschen am Bahnhof Starnberg Nord keinen Raum für einen Rollstuhl lässt. Es wird um Lösungsvorschläge gebeten.
Eine weitere Sitzung und die Weihnachtsfeier konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates im Jahr 2020 zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter; Änderung der Räum- und Streupflicht an beschränkt öffentlichen Wegen; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis Mitte Starnberg (BMS) vom 10.03.2021
Sachverhalt
Durch die Gesetzesänderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) besteht wieder die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht an beschränkt-öffentlichen Wegen auf die angrenzenden Anlieger (Vorder- und Hinteranlieger) mit Änderung der städtischen "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" umzulegen.
Maßgabe des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – aktueller Sachstand:
In Abwägung der unterschiedlichen Straßenklassifizierungen erfolgt die Einordnung einer Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung und der Verkehrsteilnehmer/Verkehrsart. Gemäß Bayerisches Straßen- und Wegegesetz werden die gegenständlichen Verkehrsflächen den "Gemeinde- straßen" (Art. 46 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) oder den "sonstige öffentliche Straßen" (Art. 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) zugeordnet.
Sogenannte "Gemeindestraßen" sind Ortsstraßen (innerhalb geschlossener Ortschaften) oder Gemein- deverbindungsstraßen (außerhalb geschlossener Ortschaften) und dienen dem Verkehr innerhalb einer Ortschaft bzw. dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder Gemeindeteilen. Eine Ortsstraße dient der wegerechtlichen Erschließung, weist zudem eine Nutzung durch alle Verkehrsarten auf und bildet ein zusammenhängendes Netz von Verkehrsadern. Entsprechendes gilt für die Gemeindeverbindungs- straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die "sonstigen öffentlichen Straßen" im Sinne des Art. 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz sind alle Verkehrsflächen, die der dezentralen Erschließung einer Ortschaft dienen und nur ein eingeschränkter Nutzerkreis diese Flächen nutzen kann. Bei der Beurteilung der Verkehrsfläche und dessen Eingliederung in die "sonstigen öffentlichen Flächen" wird vorrangig auf die Verkehrsart abgestellt. Folglich wird ein Weg der ausschließlich oder vorrangig der Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer benutzt wird, als "beschränkt-öffentlicher Weg" gewidmet. Eine Widmung als Ortsstraße scheidet aufgrund der "beschränkten Nutzbarkeit" aus.
Die Stadt Starnberg hat derzeit 45 gewidmete beschränkt-öffentliche Wege. Davon ist einer in Natur nicht mehr existent. Zwei Wege sind aufgrund der Verkehrsbedeutung und Verkehrsnutzung als Ortss- traße aufzustufen. Die Änderungen der Widmungen erfolgen im Rahmen der Bereinigung des Straßen- bestandsverzeichnisses. Die Anlieger sind diesbezüglich informiert.
Resümee der Winterdienstsaison 2020/2021:
Die beschränkt-öffentlichen Wege wurden durch den städtischen Betriebshof und Fremdfirmen in der Winterdienstsaison 2020/2021 geräumt und gestreut.
Durch die Fremdfirmen wurden in den Losen 1 – 9 (Los 10 und 11 städtische Liegenschaften) insge- samt 16 beschränkt-öffentliche Wege im Winter 2020/2021 betreut. Die ausgeschriebenen Einsätze sind kalkulatorische Einsätze, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden. Dabei kam es zu einer Erhöhung der Einsatzorte und folglich um eine Erhöhung der Monatsgrundpauschale und der Ver- gütung pro Einsatz.
Die Räum- und Streukosten für die Durchführung des Winterdienstes durch den städtischen Betriebshof für die beschränkt-öffentlichen Wege belaufen sich im Jahr 2020/2021 auf 10.111,41 € (374,50 €/Ein- satz für 27 Einsätze).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 44.670,66 €.
Resümee des Betriebshofes:
Die Übernahme des Winterdienstes für die beschränkt-öffentlichen Wege bedeutet eine zusätzliche Belastung insbesondere für die Mitarbeiter, die zur sogenannten Fußtruppe gehören. Sie müssen per Hand (zusätzlich zum bisherigen Pensum!) etwa 280 m Treppen von Eis und Schnee freibefreien. Dies ist eine schwere körperliche Arbeit. Laut Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Starnberg sollten Sicherungsarbeiten an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr durchgeführt werden. Diese zeitliche Vorgabe ist aufgrund begrenzter Personalkapazität schwer vom Betriebshof einzuhalten.
Gesetzesänderung des Art. 51 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und dessen Aus-wirkungen:
In Bezugnahme der Darlegungen in der Beschlussvorlage Nr. 2019/156-2 soll die städtische "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" um den neuerlassenen Passus der Gesetzesänderung angepasst werden und die Räum- und Streupflicht wieder auf die Anlieger übertragen werden. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 1996 und Etablierung der Räum- und Streupflicht an beschränkt öffentlichen Wegen für die Anlieger, sind mit Ausnahme der Klage für den "Weg an der Schindergrube" keinerlei Schwierigkeiten aufgekommen.
Die Verwaltung schlägt dabei folgenden Prüfungsumfang für sogenannte Härtefälle vor - Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).
1. Die Leistungsfähigkeit der Pflichtigen (Eigentümer): Hierbei ist auf den speziellen Härtefall gesondert einzugehen.
2. Berücksichtigung der Haushaltsmittel:
Die Leistungsfähigkeit des Winterdienstes durch die Stadt Starnberg darf durch die Übernahme der Räum- und Streupflicht von beschränkt-öffentlichen Wegen nicht beeinträchtigt werden. Hierbei ist auf die Einteilung des Winterdienstes mit abzustellen. Die Organisation des Winterdienstes obliegt dem städtischen Betriebshof. Die Übernahme der Räum- und Streupflicht durch die Stadt Starnberg ist in Abwägung der Haushaltslage zu treffen. Dabei ist die Beauftragung eines Dritten durch die Anlieger mit zu berücksichtigen. Ist es den Anliegern aufgrund der finanziellen Verhältnisse und der vorliegenden Angebote von Räumdiensten nicht möglich, zu übernehmen, fließt dies in die Beurteilung mit ein. Zur Darlegung der finanziellen Verhältnisse sind aussagekräftige Nachweise vorzulegen, sowie mindestens zwei Vergleichsangebote für eine privatrechtliche Fremdvergabe des Anliegers an Dritte. Besteht eine gemeinsame Räum- und Streupflicht von Anliegern kann die Antragsstellung ausschließlich gemeinschaftlich erfolgen und die Ausnahme für alle beteiligten Anlieger gleichermaßen erteilt werden.
3. Örtlichkeit:
Die Abwägung ist unter Berücksichtigung der Örtlichkeit vorzunehmen. Besonders Steigungen oder Treppenanlagen sind als besondere Erschwernis zu berücksichtigen.
Es gibt eine positive Empfehlung (11:1) für den Beschlussvorschlag aus dem Haupt- und Finanzausschuss.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Es sollte noch einmal darüber diskutiert werden. Es gibt jetzt eine Härtefallregelung. Diese ist wichtig. Es sollte mehr die Örtlichkeit als die finanzielle Situation der Antragsteller im Vordergrund stehen. Sie stellt den Antrag, dass alle Anlieger über die neue Verordnung informiert werden.
Herr Janik: Er möchte sanft widersprechen. Es gibt bereits einen weiteren Antrag, wo die Örtlichkeit weniger Bedeutung hat.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach der Bedeutung bzgl. der finanziellen Situation der Antragsteller.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Am Räumen hängt auch eine strafrechtliche Bedeutung. Manche Anlieger werden überrascht sein. “Keine Strafe ohne Gesetz.”. Er möchte auch auf die Starnberger Geschichte eingehen. Es gab einen Prozess einer Gemeinde zu diesem Thema. Das VerwVG hat bestätigt, dass es keine Streupflicht für eigenständige Gehwege durch die Verwaltung gibt. Der Prozess wurde damals von Frau John und der Stadt Starnberg angestrebt. Jetzt versucht Sie da etwas wieder gutzumachen. (Anm. d Verf.: Das sind die Beziehungen und Zusammenhänge, die dann ab und zu zu einem “Ach ja?” führen.) Jetzt kommen neue Probleme. Es gibt in Starnberg einen speziellen Fall eines namenlosen Weges von 45 Meter Länge im Schlosshölzl zur Gautinger Straße. Es ist die Verbindung für 250 Einwohner. Die ältere Dame und ein weiterer Anwohner haben jetzt in Zukunft diesen Weg zu räumen. Warum gibt es jetzt diese neue Regelung, dass hier zwei Personen für 248 andere Personen den Weg freizuhalten haben. Es geht um die Lastenverteilung und auch um die soziale Gerechtigkeit.
Frau Pfister (BMS): Sie gibt Herrn Gaßner in vielen Recht. Es gab da früher schon Widerstand. Sie ist gewöhnt, dass Herr Prof. Gaßner sich ein bisschen an ihr reiben möchte. Die gerichtliche Auseinandersetzung wurde vom Stadtrat auch so gesehen. Die Verwaltung und die beratenden Anwälte haben sich da damals geirrt. Wir alle werden nach Gerechtigkeit suchen. Sie findet die unberechtigten Vorwürfe nicht in Ordnung.
(Anm. d. Verf.: Das ist heute der “kritische” Punkt und die Debatte gibt mir mit meiner Vermutung recht.)
Herr Fiedler (FDP): Der Einzelfall zeigt uns, dass wir hier niemals allgemein sprechen können und die Einzelfälle im Herbst besprochen werden. Zur Gerechtigkeit gehört auch, dass geprüft wird, was der einzelne Anwohner leisten kann.
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte darauf hinweisen, dass das Interesse in der Innenstadt ist, die Straßen durchgängig zu machen. Wenn ein Eigentümer Wege zur Verfügung steht, wird es dann immer auch eine entsprechende Vereinbarung geben wird. Er ist selber Anlieger. Sind die Anlieger, die ihre Wege bisher der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, auf einem schlechter dran?
(Anm. d. Verf.: Es ist immer abzuwägen, warum die Anlieger von Wegen mit Straße (also Bürgersteige) anders behandelt werden sollen, als Anlieger von Wegen ohne Straße.)
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Was ist mit den Anliegern von Straßen mit einseitigen Gehwegen.
Frau Pfister (FDP): Es wird im Herbst wenig zum Verteilen geben. Sie verteidigt den Antrag der BMS noch einmal. Es sollte nur noch einmal darüber betraten werden. Und es wurden weitere Unterlagen beantragt, die auch geliefert wurden.
Frau Henniger (FDP): Sie möchte anregen, dass manche Wege im Winter nicht geräumt werden brauchen, da die Nutzung zu gering ist.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, ob die Anlieger von diesen Wegen anders behandelt werden würden, wenn die Wege eine Straße anbei hätten.
Herr Frühauf (CSU): Er fragt nach dem Sonderfall. Was passiert nach einem Wegzug des betroffenen Anliegers.
Herr Janik: Die Stadt erfährt das über die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Beschlussvorschlag:
Verordnungsformulierung:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Stadt Starnberg
"Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§1
1. Die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 19.05.2016 erhält folgende Erlassformel:
"Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zu- letzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:"
2. § 9 wird durch Einfügen von Abs. 3 wie folgt geändert:
"(3) Auf Antrag kann die Stadt Starnberg unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pflichtigen, der Leistungsfähigkeit der Stadt Starnberg, sowie der Örtlichkeit eine Befreiung von der Räum- und Streupflicht an beschränkt-öffentlichen Wegen gewähren. Diese ist durch den Haupt- und Finanzausschuss zu bestätigen."
§2
Die Änderungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
angenommen: einstimmig
Antrag Frau Pfister: schriftliche Information der Anlieger
angenommen: einstimmig
TOP 7 Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung (UI-Vereinbarung) zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg - Zwischenbericht
Sachverhalt
Die Verwaltung gibt zur Beschlussfassung des Stadtrates vom 23.11.2020 einen Zwischenbericht.
1. Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim:
In Ausführung der Beschlussfassung des Stadtrates vom 23.11.2020 wurden die bestehenden Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarungen zu den Staatsstraßen und der Bundesstraße mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim, gekündigt. Die Vereinbarung zur Bundesstraße läuft zum 31.12.2021 und die zu den Staatsstraßen zum 31.12.2022 aus.
Im Rahmen einer engen Abstimmung und Kostenvergleiche zwischen den städtischen Kosten durch den Betriebshof und der Straßenmeisterei Gilching, Staatliches Bauamt Weilheim, wurde herausgefiltert, dass die Pauschale für die Bundesstraße B2 für den Abschnitt zwischen Franz-Heidinger-Straße und Strandbadstraße in Höhe von jährlich 33.013,25€ für den Winterdienst auskömmlich kalkuliert wurde.
Weiter wurde festgestellt, dass bei Übertragung der Unterhaltsverpflichtung, die bestehenden Grüninseln am Kirchplatz und an der Franz-Heidinger-Straße vollbepflastert werden. Diese beiden Pflanzinseln werden vom städtischen Betriebshof aufwendig und anspruchsvoll gepflegt und stellen die einzigen Grünbereiche im gesamten Straßenverlauf der Bundesstraße B2. Die Inseln haben für die Stadt auch einen städtebaulichen und gestalterischen Aspekt.
Unter Abwägung aller Aspekte wurde von Seiten der Stadt Starnberg mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim folgende Kompromisslösung für die Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung zur Bundesstraße B2 zwischen Franz-Heidinger-Straße und Strandbadstraße ausgearbeitet:
Die Kündigung zur Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung zur Bundesstraße B2 wird von Seiten der Stadt Starnberg zurückgezogen.
Es wird eine Zusatzvereinbarung mit folgenden Punkten geschlossen:
Die Pauschalen für den finanziellen Ausgleich bleiben in der bayernweiten Höhe.
Der bauliche Unterhalt, sowie Instandsetzungsmaßnahmen (auch unter 100 m2) obliegen zukünftig dem Staatlichen Bauamt Weilheim
Ausgenommen vom baulichen Unterhalt sind Kleinstmaßnahmen, wie Schlaglöcher
Die Verkehrsinseln und die Grünpflege bleiben in der Zuständigkeit der Stadt Starnberg o Der Winterdienst bleibt in der Zuständigkeit der Stadt Starnberg
Die Straßenkontrolle bleibt in der Zuständigkeit der Stadt Starnberg
Die Baumkontrolle obliegt dem Staatlichen Bauamt Weilheim, bei Gefahr in Verzug wird die Stadt Starnberg tätig werden
Die Kündigungsfrist wird von 5 Jahren auf 1 Jahr verkürzt und der Stichtag wird wegen der Winterdienstsaison (Oktober bis April) auf den 30.04. festgelegt;
Die Vereinbarung endet jedoch spätestens mit Verkehrsfreigabe des Entlastungstunnels Starnberg
Der Vereinbarungsentwurf wird derzeit vom Staatlichen Bauamt Weilheim rechtlich aufgesetzt.
Mit Verkehrsfreigabe des Entlastungstunnels Bundesstraße B2 verläuft die Bundesstraße im Bereich der Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung größtenteils unterirdisch, so dass die Inhalte der Vereinbarung, sowie die Behandlung der Bundesstraße an sich neu zu verhandeln und zu überdenken sind.
Für die gekündigte Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung zu den Staatsstraßen sind noch Gespräche zu führen (Vereinbarungsende 31.12.2022). Diese werden im Laufe des Sommers 2021 angesetzt.
Straßenentwässerungskosten im Zuge von qualifizierten Straßen – Verhandlungen mit dem Abwasserverband Starnberger See:
Die Stadt Starnberg hat in Rücksprache und auf Wunsch des Abwasserverbands Starnberger See die Thematik rechtsanwaltlich überprüfen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstütze die Rechtsauffassung der Stadt Starnberg, dass diese für die Straßenentwässerungskosten für die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen nicht Gebührenschuldner ist.
Der Abwasserverband Starnberger See akzeptiert dieses Ergebnis und die Abrechnungen der Jahre 2014-2018, sowie die Vorausleistungen 2019-2021 wurden anhand der neuen Flächen nachkalkuliert.
Die Nachkalkulation der Verwaltung und des Abwasserverbandes Starnberger See sind größenmäßig identisch. Die abgestimmte Berechnung der neuen Gebühren führen zu einer Gutschrift für die Jahre 2014 – 2018 in Höhe von insgesamt 503.833,61 € und die Vorausleistungen für die Jahre 2019- 2021 reduzieren sich um insgesamt 240.000 €. Die Stadt Starnberg leistete im Jahr 2019 eine Abschlagszahlung in Höhe von 235.100,00 € für die Vorausleistung des Jahres 2019.
Die Stadt Starnberg hat für die Vorausleistungen 2019-2021, abzüglich der Gutschrift in Höhe von 503.833,61 €, der Reduzierung der Vorausleistungen und der bereits bezahlten Abschlagszahlung, noch einen Betrag von 851.266,39 € an den Abwasserverband Starnberger See zu entrichten (Haushaltsstelle 6300.5490 – Ansatz 2021 1.300.000,00 €).
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er geht davon aus, dass im November 2020 die Kündigung vom Stadtrat beschlossen wurde. Muss der Stadtrat jetzt den Kündigungsbeschluss zurücknehmen? Der Beschluss heute ist ggf. zu erweitern. Der dankt Frau Schaller für das Detail, dass die Blumeninseln erhalten bleiben und die für die Stadt positiven Ergebnisse der Verhandlungen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der praktischen Umsetzung. Wie soll das bei zukünftigen Straßenschäden gehen. Können die das dann beliebig schieben?
Frau Schaller: Fristen können wir nicht setzen. Die Priorität soll aber gleich bleiben.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Die Vereinbarung endet mit der Freigabe des Tunnels, da die Straße dann Gemeindestraße wird. (Anm. d. Verf.: Da gibt es noch die Abstufung der Seestraße vorher und dann wird es wohl wahrscheinlich erst eine Gemeindestraße.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn sich da eine Rechtsauffassung durchsetzt, wären dann auch Rückzahlungen zu früheren Jahren möglich? Wie ist das mit den gerade übernommenen Straßen? Und was passiert bei einem Schadensfall bei der Entwässerung?
Herr Janik: Bei den aktuellen Straßen wurde dieser Punkt bisher explizit ausgenommen. Und bei Schäden ist die Lösung noch zu besprechen. Es geht da auch um die Ablösebeträge.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie fragt nach der Zahlung für 2021? Herr Janik: Es gibt da schon noch andere Gemeindestraßen, für welche die Stadt zu zahlen hat.
Herr Beigel (CSU): Die Kosten für die Straßenflächen werden vom Jahr zu Jahr teurer. Werden die Straßen immer breiter?
Frau Schaller: Die kalkulatorischen Kosten steigen mit jedem Jahr.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zur Unterhalts- und Instandsetzung für die Bundesstraße B2 mit den Punkten unter Nr. 1 der Beschlussvorlage zu unterschreiben.
3. Die Ergebnisse aus den Verhandlungen zur Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung für die Staatsstraßen sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Es gibt die erste Masken-Abnahme-Pause.)
TOP 8 Ökologische Aufwertung für den Lüßbach in Percha
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.02.2021, stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag auf ökologische Aufwertung des Lüßbach:
1. Der Lüßbach ist auf dem Gebiet der Stadt Starnberg in seiner Durchlässigkeit für Wanderfische stark beeinträchtigt: Die Stadt beteiligt sich deswegen am Rückbau von nicht mehr benötigten Querbauten und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel über die Haushalte 2021 (Haushaltsansatz für den Artenschutz) und 2022 bereit.
2. Aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" ist im Bayerischen Naturschutzgesetz die Vorschrift eingefügt worden, dass seit August 2019 ein fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen nicht mehr – beispielsweise durch intensive Ackernutzung – bewirtschaftet werden darf: Die Stadt Starnberg nimmt Gespräche mit den Gemeinden Berg und Münsing mit dem Ziel der öko- logischen Aufwertung der Gewässerrandstreifen auf. Wo es möglich ist, soll am Lüßbach ein "blühendes Band" von der Quelle bis zur Mündung entstehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Oktober 2020 hat die Verwaltung bereits erste Gespräche mit Herrn Dr. Schubert von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und Herrn Jäger, Anlieger Lüßbach und Besitzer des Mühlenrechts, bezüglich der Errichtung einer Fischwanderhilfe in Percha, für die Laichwanderung der Seeforelle und der Mairenke, geführt. Mit der Fischaufstiegsanlage soll eine Höhendifferenz von ca. 2 Meter überwunden werden. Derzeit befindet sich dort ein Absturz von einer alten Wasserkraftanlage, welche für die Fische ein unüberwindliches Hindernis darstellt. Die Fischaufstiegsanlage müsste mindestens eine Länge von 71m besitzen und es wären 10 bis 11 Becken notwendig, um die Höhendifferenz zu überwinden. Die Kosten für eine Fischaufstiegsanlage mit der ökologischen Aufwertung des Gewässerrandstreifens, in diesem Bereich, liegt nach Rücksprache mit einem Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft bei ca. 3.400 €/lfm. Die Baukosten lägen bei einer Länge von 71m somit bei ca. 240.000,- € netto. Hinzu kommen noch Planungs- und Sachverständigenkosten von ca. 20%. Somit beliefen sich die Umbaukosten auf Netto ca. 288.000,- € und auf Brutto ca. 345.000,- €. Der Lüßbach ist ein Gewässer III. Ordnung, daher fällt die Unterhaltslast zu 100% auf die Stadt Starnberg.
Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamts können ökologische Umbauten von Gewässer dritter Ordnung theoretisch mit maximal 75% der förderfähigen Kosten gefördert werden. Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage, wurden durch den Freistaat in diesem Jahr jedoch kaum Projekte gefördert. Bei einer theoretisch vollständigen Förderung der förderfähigen Kosten von 288.000,- €, würde sich der Eigenanteil der Stadt Starnberg für den Bereich der Fischaufstiegsanlage auf 129.000,- € belaufen (Rest Förderung und Steuer).
Kosten für die weitere ökologische Aufwertung der Gewässerrandstreifen können zurzeit noch nicht genannt werden, da hier weitere Untersuchungen, auch in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, notwendig sind.
Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung erarbeitet derzeit das Folgeprogramm – das Bayerische Aktionsprogramm Gewässer 2030 (PRO Gewässer 2030). Ab dem Jahr 2021 sollen jährlich 200 Millionen Euro in das bis ins Jahr 2030 ausgelegte Programm fließen. Da dieses Programm noch in Planung ist, können über diese Fördermittel noch keine Aussagen getroffen werden. Das Projekt ist derzeit weder im Haushalt, noch im Finanzplan abgebildet. Im Bereich des Sachgebietes Straßen- und Landschaftsbau ist nach wie vor eine Ingenieurstelle nicht besetzt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden bereits mehrere Projekte zurückgestellt, obwohl bereits ein hoher Durcharbeitungsgrad und entsprechende Beschlüsse vorliegen. Aus Gründen der fehlenden Personalkapazität und der fehlenden Haushaltsmittel empfiehlt die Verwaltung, dem Projektvorschlag derzeit nicht näherzutreten.
Die Debatte:
Herr Janik: Es ist einfach nicht bekannt, wer das im Hause bearbeiten soll.
Herr Weidner (SPD): Er referiert noch einmal über den Antrag. Nach ihm sind da früher geringere Kosten ermittelt worden. Es gibt da vielleicht auch andere Fördermöglichkeiten. Auch eine andere Institution hat sich bei der SPD gemeldet, um ggf. finanziell zu unterstützen. Nach den bisherigen Berechnungen und den ihm gegenüber getätigten Aussagen würden bei der Stadt Starnberg keine Kosten hängenbleiben. Die Stadt müsste nur die Genehmigungen ausstellen. Die möglichen Unterstützer bräuchten aber aktuell eine Planungssicherheit. Deshalb sollten wir uns diese Chance nicht verbauen.
Herr Fiedler (FDP): Er bedankt sich für die Vorschläge. Die Stadt würde gerne, kann aber nicht. Er möchte Herrn Weidner bei der Suche unterstützen. Er möchte den Antrag nur vertagen und wieder vorlegen, wenn die Kosten, Fördermöglichkeiten und Zusagen von Spendern vorliegen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte Herrn Weidner auch unterstützen. Bayern kommt der EU-Wasserrichtlinie nicht nach. Da drohen Strafen. Wir sollten uns nicht nur Fahrzeuge für den Betriebshof leisten, sondern sollten uns auch um den Naturschutz kümmern. Eine pauschale Ablehnung möchte er nicht unterstützen.
Herr Wobbe (UWG): Es gibt da noch einen andere Höhendifferenz am Lüßbach. Dort wird Energie gewonnen und es wurden eigene Fischtreppen angelegt. Das ist vielleicht ein gutes Beispiel sogar mit einem Gewinn.
Frau Pfister (BMS): Sie möchte zum Ausdruck bringen, mit welchem Aufwand das vorbereitet wurde. Eine pauschale Ablehnung wird dem nicht gerecht. Wir sollten das Angebot von Herrn Weidner annehmen. Auch in anderen Gemeinden werden vom Gemeinderat “Kümmerer” gewählt.
Herr Mignoli (BLS): Er dankt dem Antragsteller. Er regt an, auch den Fischereiverein zu Rate zu ziehen, der an der Würm schon baulich aktiv gewesen ist. Bei der Sponsorensuche kann auch gleich für den DLRG mit gesucht werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Antrag hat seine Berechtigung. Es geht um das Starnberger Ökokonto.
Antrag Herr Weidner und Herr Fiedler:
Die Angelegenheit wird vertagt.
Die Stadtratsmitglieder Weidner und Fiedler werden beauftragt, die Kosten für den Rückbau von nicht mehr benötigten Querbauwerken festzustellen und Fördermittel zu eruieren.
Stadtratsmitglied Weidner wird beauftragt, sich mit den Nachbargemeinden zum Thema “blühendes Land” im Bereich des Lüßbach zu beraten.
Nach der Klärung der Punkte werden die Ergebnisse wieder dem Stadtrat vorgelegt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Eisenbahnkreuzungsgesetz; Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zum Umbau und Ertüchtigung der Bahnunterführung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.07.2017 teilte die Deutsche Bahn mit, dass die Unterführung zwischen der Ludwigstraße und der Dampfschiffstraße / Nepomukweg langfristig erneuert werden müsste. Die Stadt Starnberg wurde hier aufgerufen, ihr mögliches Änderungsverlangen an der Unterführung in der lichten Breite und Höhe auszusprechen. Die Stadt Starnberg wurde bereits in diesem Schreiben auf die Kostenbeteiligung an der Änderung der Unterführung hingewiesen.
Sollte kein Änderungsverlangen seitens der Stadt Starnberg bestehen, verbleibt die Unterführung in der Bestandsbreite und –höhe.
(Anm. d. Verf.: Das würde ich mir schon gerne von der Bahn mit Maß und Zahl bestätigen lassen.)
Basierend auf dem Änderungsverlangen der Stadt Starnberg wurde eine Planungsvereinbarung im Entwurf der Stadt Starnberg von Seiten der Deutschen Bahn übermittelt. Die Planungsvereinbarung wurde zur rechtlichen Überprüfung an die Rechtsanwaltskanzlei in München übergeben. Weiter wurde um Überprüfung des Änderungsverlangens der Stadt Starnberg und etwaigen Förderungen gebeten.
Seeanbindung – Stadtentwicklung:
Sowohl im Verkehrsentwicklungsplan, im Stadtentwicklungsplan und im Konzept der Barrierefreiheit ist die Verbindung Ludwigstraße/Nepomukweg als wichtige Radwegachse identifiziert. Zur barrierefreien Verbindung des Seeufers mit der Innenstadt kommt dieser Unterführung besondere Bedeutung zu. Mit einem Neubau der Unterführung im bestehenden Umfang würde die mangelhafte Funktion langfristig beibehalten. Für eine akzeptable barrierefreie Nutzung müsste die Unterführung in der lichten Weite von ca. 2,0 Meter auf ca. 4,0 Meter verbreitert und die lichte Höhe auf 3,0 Meter erhöht werden und die Rampenbauwerke müssten an das neue Bauwerk angepasst werden. Die bestehende Widmung müsste von "Fußweg" auf "Geh- und Radweg" geändert werden. In sämtlichen Planungen zur Seeanbindung wurde diese Unterführung als barrierefreier Neubau angenommen.
Änderungsverlangen:
Nach Auffassung der Rechtsanwälte besteht das Änderungsverlangen der Stadt Starnberg fort. Das Schreiben vom 09.11.2017 kann grundsätzlich als "Wunsch" betitelt werden, ändert jedoch nichts an der Rechtsfolge. Wenn der "Wunsch" umgesetzt wird, verwandelt sich dieser nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zu einem (Aufweitungs-)Verlangen. Ausgangspunkt für die Aufweitung ist die Verkehrsart "Fußweg" der Unterführung. Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben, zur lichten Breite und Höhe von Eisenbahnunterführungen sind nicht einschlägig eingeführt. Näherungswerte können aus der RASt06 abgeleitet werden. Die Wegefläche unterhalb einer Eisenbahnunterführung ist stets in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.
Planungsvereinbarung:
Nach Prüfung der Rechtsanwälte entspricht die Planungsvereinbarungen den gesetzlichen Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) und ist unterschriftsreif.
Die Deutsche Bahn rechnet für das Gesamtbauwerk einschl. der Aufweitung der Unterführung mit grob geschätzten Kosten von 4.128.000,00 € brutto. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 834.000,00 € netto. Die Kosten für Planung, Grunderwerb und Organisation der Durchführung werden pauschal mit 20 % der Baukosten beaufschlagt. Zur Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden zwei Fiktiventwürfe erstellt. Der Fiktiventwurf der reinen Bauwerkserneuerung wird dem Fiktiventwurf mit Aufweitungsverlangen gegenübergestellt.
Fördermöglichkeiten:
Kommunale Straßen und Wege der Stadt Starnberg, die unter dem Schienenkörper der DB Netze AG im Bereich des Projektgebiets „Bahnhof See“ verlaufen, können nach Maßgabe von § 17 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) aus Haushaltsmitteln des Bundes durch das BMVI gefördert werden, auch wenn sie noch nicht derzeit als Radweg gebaut sind, aber nach Durchführung der Baumaßnahme als Radwege gebaut werden. Hierzu müssen in Umsetzung des in diesen Tagen geänderten § 17 EKrG allerdings noch die Förderrichtlinien des Bundes, das sind die EKrG-Richtlinien (Richtlinien für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 2021) angepasst werden.
Nach Auffassung der Kanzlei ist das EKrG auf den Fall der Bahnüberführung über die kreuzende Verbindung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg in Starnberg anwendbar:
Das EKrG gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (§ 1 Abs. 1 EKrG). „Kreuzungen“ sind auch nicht höhengleiche Kreuzungen (Überführungen) – § 1 Abs. 2 EKrG. „Kreuzungen von Eisenbahnen“ sind insbesondere Kreuzungen eines Schienenwegs einer Eisenbahn des Bundes mit Straßen (§ 8 Abs. 1 EKrG). Zu den Eisenbahnen des Bundes zählen seit der Ausgründung der DB Netz AG (Schie- nennetz) und DB Station&Service (Personenbahnhöfe) aus der DB AG im Jahr 1999 auch die DB Netz AG, die den Schienenweg oberhalb der Verbindung Ludwigstraße-Nepomukweg betreibt.
Stellungnahme Verwaltung:
Das Sachgebiet 32 Straßen- und Landschaftsbau würde fachlich die Umsetzung der Planungsvereinbarung, sowie die technische Planung und Umsetzung mit der Deutschen Bahn betreuen. Derzeit sind hierfür keinerlei personelle oder finanzielle Ressourcen eingeplant. Die Umsetzung dieses Projekts würde zur Verschiebung der Prioritäten des Sachgebietes führen und kann nach derzeitigen Stand erst 2023 betreut werden. Das Projekt ist weder im Haushalt 2021, noch im Finanzplan abgebildet. Aus finanzieller und personeller Sicht ist das Projekt im Sachgebiet aktuell nicht umsetzbar.
In einem weiteren Gespräch mit Vertretern der DB Netz AG m 12.05.2021 wurden die bisherigen Zeitvorgaben korrigiert. Die Bauwerkserneuerung am Nepomukweg ist zeitlich nicht mehr zwingend an die Baumaßnahme zur Aufweitung der Bahnunterführung an der B2 im Jahr 2023/2024 gekoppelt. Die Bahn beabsichtigt nunmehr das Bauwerk am Nepomukweg zwischen 2025 und 2030 zu erneuern. Dies eröffnet der Stadt die Möglichkeit sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen langfristig zu planen und auch die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Da im Sachgebiet 32 "Straßen- und Landschaftsbau" eine Ingenieurstelle unbesetzt ist und die Abstimmung der Planung mit der Deutschen Bahn kurzfristig personelle Ressourcen erfordert, empfiehlt die Verwaltung hierfür andere Projekte zurückzustellen. Dies sollte im Rahmen anstehender Haushaltsberatungen erfolgen.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie ist froh, dass Ihre Anregung aufgenommen wurde. Der Vorschlag ist der richtige Weg. Wie ist da die Planung in den nächsten Monaten? Wann werden die Fiktiventwürfe erstellt?
Herr Janik: Die Fragen zur Planungsvereinbarung werden in den nächsten Wochen geklärt. Alles andere ist eher noch offen. Die Bahn kann da aber auch nicht zu lange warten.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bedankt sich für den Vorschlag. Da finden sich alle wieder. Neben Fischtreppen sind auch die Fußgänger wichtig, die gut über ein bzw. unter einem Hindernis zu führen sind. Es ist kein “Nice 2 have”. Wenn wir über eine Seeanbindung und eine Landesgartenschau sprechen, muss diese Unterführung ganz, ganz vorne stehen.
Herr Wobbe (UWG): Auch er stimmt zu. Es gibt zwei Radachsen. Die jeweilige Bedeutung wird sich noch einmal ändern, wenn die Percha Straße eine Vollkreuzung haben wird und dort mehr Verkehr vorhanden sein wird.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach “Maß und Zahl” (Anm. d. Verf.: Langjährige Stadtrat-Zuhörer werden sich an dieses in meinem Augen legendäre Zitat eines anderen Stadtrats noch erinnern.). Sind die in der Beschlussvorlage genannten “Wie bisher”-Breiten von der Bahn so konkret genannt worden, wenn sich die Stadt nicht beteiligen würde.
Herr Weinl referiert dann über mögliche Breiten. Eine Bestätigung der genannten Zahlen kann er nicht nennen.
Frau Kammerl (CSU): Das sind Baumaßnahmen der Bahn. Sowohl die Planung und die Ausführung obliegt der Bahn. Ist das korrekt?
Herr Weinl: Die Anpassung des Wegs trägt die Stadt, die Unterführung selbst trägt die Bahn.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte Herrn Schüler unterstützen. Rein technisch wird die Unterführung in jedem Fall breiter werden. Wie breit, sollte vorher festgestellt werden. Wenn die Bahn ohne die Stadt die Unterführung aus welchen Gründen auch immer 3 Meter breit bauen möchte, brauchen wir vielleicht gar kein Aufweitungsverlangen.
Frau Pfister (BMS): Die Bahn wird eine größere Unterführung bauen. Aber wir groß zeigt vielleicht der Fiktivvorschlag. Bei den Planungen haben die Gemeinden schon Einfluss - siehe Bahnunterführung Königswiesen
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach dem zu erwartenden Planungsaufwand für das Bauamt?
Herr Weinl: Die meiste Arbeit liegt bei der Bahn.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er hackt noch einmal darauf herum. Ursprünglich sollte die Unterführung 2023 umgebaut werden. Würde man ohne Aufweitungsverlangen 2023 etwas schon bekommen?
Herr Janik: Die Bahn wird das 2023 nicht mehr gleichzeitig zur Autobahnbrücke bauen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Kann man von der Bahn einen Fiktivvorschlag ohne Aufweitungsverlangen erwarten?
Herr Janik: Es wird auch einen Fiktivvorschlag ohne Aufweitungsverlangen geben.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag und die Planungsvereinbarung zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt das Änderungsverlangen der Stadt Starnberg aufrecht zu erhalten und ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Planungsvereinbarung zu unterzeichnen, wenn diese nicht förderunschädlich ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten verbindlich mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen und die Angelegenheit nach Vorlage der Fiktiventwürfe erneut vorzulegen.
angenommen:
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem nächtlichen Licht in Perchting.
Herr Janik: Das ist noch nicht geklärt.
Herr Pfister (BMS): Er fragt nach den Kosten für den Tunnel. Das ist ein Damoklesschwert. “Wir wissen überhaupt noch nichts.” (Anm. d. Verf.: Ich liebe ja solche pauschalen Aussagen. Und da man schon einige Kenntnisse unterstellen müsste, frage ich mich dann immer, was solche pauschalen Aussagen und Behauptungen sollen.) Er fragt nach dem Stand der Zahlen?
Herr Janik: Er befürchtet, es gibt noch keine neuen Zahlen.
Herr Pfister (BMS): Das hat er erwartet. Das Bauamt hat bzgl. der Bahnbrücke keine Planung fertig. Der Abwasserverband kann deshalb noch nicht planen. Wie soll das 2023/2024 dann umgebaut werden. Es soll die Projektleitung für den Tunnel vom Staatlichen Bauamt eingeladen werden, um dem Stadtrat den aktuellen Stand zum Planänderungsverfahren und zum Stand des Projekts B 2 Tunnel vorzustellen.
Herr Janik: Die bisherigen erarbeiteten Ergebnisse sollen so und so demnächst vorgestellt werden. Da können wir das mit abdecken.
Frau Pfister (BMS): Gibt es schon die Herunterrechnung der Steuerschätzung für die Gemeinden?
Herr Janik: Ja, die gibt es. Bei den Gewerbesteuern gibt es wohl nur noch ein “Defizit” von ca. 4 Mio. EUR geben. Bei den Einkommensteuern gibt es kaum Unterschiede.
20:55 Uhr - der öffentliche Teil ist nach 2,5 Stunde zu Ende und ein Ende des nicht öffentlichen Teils vor 22:00 Uhr ist wahrscheinlich - und das trotz zweier Pausen von mindestens 15 Minuten.
(M)ein Fazit:
Man fragt sich schon fast, ob die Verwaltung dem Stadtrat etwas unterschlägt, dass die Stadtratssitzungen nahezu komplett harmonisch von statten gehen. So kann es eben auch funktionieren. Da habe ich jetzt ja beide Seiten kennengelernt und die aktuelle Situation ist schon angenehmer ...
Die Fische im Lüßbach müssen noch etwas warten, denn das öffentliche Geld ist knapp. Vielleicht klappen ja die avisierten privaten Initiativen. Es würde mich freuen.
Und heute haben die Sachvorträge gefühlt den größeren Zeitanteil der Sitzung in Anspruch genommen.
#Starnberg#Stadtrat#Protokoll#Lüßbach#Winterdienst#Inklusionsbeirat#Bauamt#Unterhalt#Bahnunterführung#Ludwigdstraße
0 notes
Text
Variable Enthaltungen, vertagte Entlastung und ein hoffentlich veröffentlichter VEP-Zwischenbericht ...
So richtig spannend klingt die Tagesordnung heute nicht.
Es heißt, dass die Verwaltung eine Entlastung (aufpassen - nicht Entlassung) der Ersten Bürgermeisterin empfiehlt, obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss diese mehrheitlich nicht empfohlen hat.
Und das Thema Gymnasium ist wohl auch etwas heikel - zumindest ist die Schulleitung und der Elternbeirat in den Zuschauerreihen vertreten.
Das ist dann wohl die vorletzte Stadtratssitzung für die geschäftsführende Beamtin, die ja Starnberg im April nach einem Jahr wieder verlässt.
18:28 Uhr - noch sind so einige Lücken in der Reihen des Stadtrats ...
18:29 Uhr ... die sich aber recht schnell schließen ...
18:32 Uhr - es geht los.
Frau John begrüßt alle Anwesenden.
Sie gibt bekannt, dass es eine geänderter Tagesordnung geben soll.
Bei TOP 5 (Gymnasium) gab es keinen Empfehlungsbeschluss, deshalb kann das auch nicht im Stadtrat behandelt werden. (Anm. d. Verf.: Das ist in der Tat eine seltsame Argumentation bzw. Schlussfolgerung. Darf oder soll das der Stadtrat nicht entscheiden?) Bei TOP 9 ist eine neue Vorberatung notwendig, die Mitarbeiter konnten die dazu erforderlichen Aufgaben noch nicht durchführen. Bei TOP 10 gibt auch keinen Empfehlungsbeschluss, so dass der auch von der Tagesordnung genommen werden soll. Neu ist TOP 12 zum Straßenausbaubeitragsrecht, wo der Stadtrat informiert werden soll.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Er fragt nach dem Dringlichkeitsantrag bzgl. der Rechtsanwaltskosten für das Bahngutachten.
Frau John: Das wird nicht öffentlich behandelt. (Anm. d. Verf.: Das ist aus Sicht des betroffenen Rechtsanwalts verständlich, aus Sicht der Kostentransparenz öffentlicher Gelder nicht.)
Herr Frey (CSU): Er soll über die Wegnahme der TOPs eine Abstimmung stattfinden.
Abstimmung: 14:10
Auf Einwurf, dass sich nicht alle gemeldet haben (Anm. d. Verf.: Im Stadtrat ist eine Enthaltung nicht erlaubt.), vielleicht ging das einigen auch zu schnell erwidert Frau John: "Der Rest hat sich halt nicht beteiligt." (Anm. d. Verf.: Genau die gegenteilige Einstellung werden wir heute auch noch erleben.)
TOP 1 Bürger fragen
Frau Schalper: In der Wittelsbacher Straße darf man abhängig von der Fahrtrichtung mal 20 km/h und 30 km/h fahren. Ist das so gewollt? Warum ist die Bank vor der Kreissparkasse entfernt worden?
Frau John: Wir nehmen die beiden Themen mit.
Herr Janssen: Er fragt zum Kompakttunnel. Die Bahn hält sich bisher noch heraus. Die Bahn ist aber wichtig für Aussagen zu den Rahmenbedingungen, um den Kompakttunnel weiter zu verfeinern. Er hätte gerne eine Entscheidung des Stadtrats, dass es Gespräche zwischen der Bahn, BEG und der Stadt geben soll.
Frau John: Das können wir im TOP 13 (Sonstiges) besprechen.
Frau Wahmke: Es geht um die Hundewiese, die als Ausweichfläche für die Spielinsel im Gespräch ist.
Frau John: Der Bauausschnuss wird sich beim nächsten Treffen damit befassen. Die Fläche ist als eine mögliche Ausweichfläche definiert, wird aber im Falle einer Nutzung nicht komplett durch die Spielinsel belegt werden. Der Rest wird Freilauffläche für Hunde bleiben. (Anm. d. Verf.: Klingt wie freilaufende Hunde neben einem Kindergarten. Da sind dann hoffentlich die Zäune ausreichend hoch.)
Herr Jäger: Es geht wieder um den Seetunnel(Walther-Plan). Er möchte, dass der Rat vor der Mediation eine gemeinsame Lösung findet. Er will, dass über alle Alternativen gesprochen wird. Er liest einen recht langen Text vor. (Anm. d. Verf.: Gleich kommt sicher: "Wo ist die Frage?"). Der Bürger muss ansehen, wie Starnbergs Zukunft zerstört wird. 1) Verhandlungen mit der Bahn gehen nur mit einem Lösungsvorschlag der Stadt. 2) Wird die Stadt sich vor Pfingsten noch für eine Lösung entscheiden? Sonst soll es ein Bürgerbegehren über den Seetunnel geben. 3) Wird bei den zukünftigen Verhandlungen mit der Bahn Herr Prof. Gaßner ausgeschlossen, da “Eigennutz” befürchtet werden müsste (in Analogie mit dem Ausschluss von Herrn Dr. Huber bei der Sitzung vom Bürgerbegehren)? Der habe sich ja ein Urheberrecht für die Seeanbindung (Anm. d. Verf.: durch eine Gleisverlegung) eintragen lassen. (Anm. d. Verf.: Wer die E-Mails von Herrn Jäger kennt, weiß diese Aussagen einzuschätzen.)
Frau John: Die beiden ersten Fragen werden sicherlich im Stadtrat beraten werden und sagt: „Von mir kommt weiter nix“.
Herr Prof. Gassner (UWG): Er schmunzelt.
Frau v. Groll-Schacht: Sie ist im Elternbeirat des Gymnasiums. In der SZ gab es ja den Artikel. Wenn es keine Beschlussvorschlag gibt, können die Eltern eine Empfehlung abgeben. Die Kinder werden in einem Schulhaus unterrichtet, das teilweise nicht die einfachsten Sicherheitsstandards genügt. Sie lädt die noch unschlüssigen Stadträte ein, das Gymnasium an einem Nachmittag ohne Schüler zu besichtigen.
Frau John: Der Artikel gibt nur einen Teil der Beratung wieder. Es geht nicht um Wollen und nicht um Kosten. Es geht um die Kapazität der Stadtverwaltung. Es gibt einen Ortstermin zwischen Bauverwaltung und Gymnasium. Diesen Termin kann auch auf die Elternvertreter erweitert werden. Die Maßnahmen werden als notwendig angesehen. Eine Mitarbeiterin sei krank und es gibt in der Stadtverwaltung ein großes Kapazitätsproblem im Hochbau (Anm. d. Verf.: Hoffentlich nicht durch Personal, welches auch die Stadtverwaltung verlassen hat.). In den Schulen kann man immer nur in einem kurzen Zeitraum bauen.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt Beschlüsse, die aber noch nicht bekannt gegeben werden dürfen.
Die Presse verlässt den Saal, da auch die Gymnasiums-Vertreter den Saal verlassen haben.
TOP 3 Gesamtfortschreibung Regionalplan München: - Entwurf der Ziele und Grundsätze - Begründung inklusive Umweltbericht - Karte 2 inklusive Trenngrün und regionale Grünzüge Hier: Beteiligungsverfahren, 3. Anhörung
Herr Weinl referiert. An der Karte hat sich nichts geändert.
(Anm. d. Verf.: Es ist schön zuerkennen, dass Starnberg quasi von Natur umschlossen ist. Das ist natürlich in manchen Situationen nicht zwingend von Vorteil.) Dafür gab es Änderungen im Text. Herr Weinl liest die Änderungen vor. (Anm. d. Verf.: Die Änderungen werden aber nicht angezeigt.) Es geht um die Themen Wohnraumbedarf und das Harmonisierungsgebot, also Abstimmung zwischen Gewerbe und Wohnen. Das letztere betrifft das Viertel "Am Wiesengrund" und Schorn. Aber da sind schon alle Behörden entsprechend informiert. Die eingetragenen regionalen Grünzüge sind jetzt noch mehr von neuer Bebauung freizuhalten. Leider ist die Antwortfrist recht kurz gewesen. Deshalb wird keine adäquate Stellungnahme abgegeben. Eigene Anregungen hat die Stadt aber auch nicht.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat die Vorlage sorgfältig gelesen. Die Stadt gibt keine Stellungnahme ab. Es gibt aber Punkte, die in Starnberg diskutiert werden sollten. Sozialer Wohnungsbau ist ein Thema und Geschosswohnungsbau ist in Starnberg unterrepräsentiert. Auch das Harmonisierungsthema könnte diskutiert werden. Auch der S-Bahn-Ausbau durch eigene Gleise ist ein brisantes Thema in Starnberg. Auch enthält der Beschluss eine Kritik der Verwaltung an übergeordneten Institutionen. „Diese Überheblichkeit steht uns nicht zu.“ Die Anfrage ist vom 11.1.2018. Es gab also über einen Monat Zeit, da etwas vorzubereiten. Dann gratuliert er der Bürgermeisterin: „In Sachen sitzungsorganisatorische Berücksichtigung ist Starnberg das Dschungelcamp.“ Auch lief die Anhörungsfrist bis zum 23.2.2018. Damit haben wir die Frist versäumt.
Frau John: „Die Gratulation können wir nicht annehmen“. Der Planungsverband wurde über die Verzögerung informiert (Anm. d. Verf.: Aber das steht dann aber wohl nicht in der Beschlussvorlage.) Anregungen können gerne auch noch in der Sitzung formuliert werden. (Anm. d. Verf.: Man muss irgendwie davon ausgehen, dass die zugehörige Beschlussvorlage wieder auf den letzten Drücker den Stadträten ausgehändigt wurde, wenn sie jetzt nur während der Sitzung noch Änderungen einbringen sollen. Das klingt nicht so, als wenn da vorher auch schon einmal nach Änderungswünschen gefragt wurde.) Dann bittet sie Prof. Gaßner Änderungen zu formulieren, „da sie ja über alles was wissen.“ Der willigt ein.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Ihn hat ein Zitat aufgeschreckt. Es geht um die S-Bahn. S-Bahn-Betrieb hat immer auf eigenen Gleisen stattzufinden, d.h. S-Bahn und Regionalzugverkehr sind zu entflechten. Das ist ja in Starnberg kaum möglich. Es gibt ja Pläne, die S-Bahn bis Kochel zu führen. Hier wäre ein “Weichmacher” einzubauen. Damit können wir in Starnberg nicht leben. Ihn erfreut, dass die Straßen um die Orte herum geplant werden sollen. Damit wäre die Nord-Ost-Umfahrung eine tangentiale Verbindung, die im Regionalplan gefordert wird.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Bei knappen Zeiträumen hätten die Unterlagen schon unkommentiert an die Fraktionen versendet werden können. Sie möchte auf positive Punkte hinweisen. Entsiegelung von Flächen soll gefördert werden. Sie plädiert für interkommunale Gewerbegebiete als Alternative „zum kontraproduktiven Wettbewerb der Kommunen untereinander“. Auch die Abstimmung zwischen Wohnen und Gewerbe soll gefördert werden. Ihr ist das wichtig, da vielleicht nicht jeder die 90 Seiten in der kurzen Zeit lesen konnte.
Frau John: Sie bittet darum, dass Dinge, die vielleicht noch abgestimmt werden sollen, gerne jetzt noch formuliert werden können (Anm. d. Verf.: Das ist schon sehr kurz, Herr Prof. Gaßner schreibt jedoch unermüdlich.).
Frau Ziebart (FDP): Die Gewerbegebiete sollen ja laut Regionalplan nicht zusammenwachsen. Eine Erweiterung des Pöckinger Gewerbegebiets am Schmalzhof sieht sie sehr, sehr kritisch. Dort geht viel Landschaft verloren. Dagegen sollte sich Starnberg mit allen Mitteln wehren. (Anm. d. Verf.: Maximilian Ardelt (WPS) und einige Mitstreiter, die in der Nähe wohnen, haben erfolglos versucht über die Stadt die Erweiterung dieses Gewerbegebietes zu stoppen).
Herr Lochte vom Kreisboten kommt, die Presse ist wieder vollzählig anwesend.
Herr Wiesböck (FDP): Er möchte auch gerne das Ostufer mit einer S-Bahn erschlossen haben. (Anm. d. Verf.: Das wird von seinen Kollegen nicht ganz ernst genommen.)
Herr Weinl formuliert eine entsprechende Formulierung.
Abstimmung: 10:20 abgelehnt
Frau John: "Es ist abzustimmen, Herr Dr. Sengl. Wer nicht da ist, muss aufs Klo gehen." (Anm. d. Verf.: Und bei der Abstimmung zur Tagesordnung war das dann aber nicht so wichtig. Das ist echt schon seltsam, mit welcher Flexibilität hier bei formalen Dingen gearbeitet wird. Man achte auch einmal auf die Ergebnisse der einzelnen Abstimmungen, wie sie von der Ersten Bürgermeisterin verkündet werden. Mal exakt, mal “mehrheitlich”.)
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Er erkennt, dass die Regierung von Oberbayern an anderer Stelle im Text wohl selbst die Forderung gestrichen hat, dass S-Bahn und Regionalbahn „auf eigenen Gleisen“ verkehren sollen. Es geht wohl eher um eine zeitliche Entflechtung.
Antrag von Herr Dr. Rieskamp: Lieber "Entflechtung der Bahnen" als "S-Bahn auf eigenen Gleisen" im Regionalplan
Gegen 1 Stimme angenommen (Prof. Gaßner, der in Ruhe weiter schreibt.)
TOP 4 Verkehrsentwicklungsplan Starnberg - Weiteres Vorgehen Hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 28.12.2017
Es geht um den VEP.
Frau Ziebart (FDP): Sie stellt den Antrag noch einmal vor. Für den VEP ist im Großen und Ganzen schon viel an Arbeit geleistet worden. Deshalb will sie ihn fortführen. Wenn nicht, würden ca. 80.000 Euro an Fördermittel entfallen. Die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten haben sich durch den Beschluss vom Februar 2017 erledigt. Dieser Fall (B2-Tunnel und ortsferne Nord-Ost-Umfahrung) ist aber noch nicht in das Verkehrsmodell aufgenommen worden. Das ist der Aufhänger, dass daran weitergearbeitet werden muss. Sonst kann der Beschluss von vor einem Jahr nicht umgesetzt werden. Erst wenn das Verkehrsmodell den neuen Ist-Zustand berechnet hat, können erst zielgerichtete Entlastungen für die Innenstadt angeboten werden. Der Löwenanteil der Arbeit ist ja gerade das Verkehrsmodell. (Anm. d. Verf.: Ein VEP ist eigentlich viel mehr. https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsentwicklungsplan Auch in Starnberg war das Verkehrsmodell nur einer von acht Punkten.) Es soll ja auch das Radwegekonzept integriert werden. Auch der ÖPNV und das Parkleitsystem sind dabei zu berücksichtigen. Ziel ist eine attraktive Innenstadt. Wenn die Planer ein Konzept vorlegen, können auch die schrittweisen Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Im Regionalplan wurde insbesondere daraufhin gewiesen, dass man bei Belastungen durch technische Maßnahmen die Kapazitäten besser ausnutzen sollte.
Herr Beigel (CSU): Er widerspricht und fragt nach, warum im Antrag die 80.000 EUR als Fördermittelzurückzahlungen erwähnt werden. Woher kommt diese Zahl? Er hält sie für falsch und verlangt einen Nachweis. Der VEP sollte schon generell weitergeführt werden. Momentan ist das aber der falsche Zeitpunkt dafür. Wir bauen einen Tunnel und planen eine ortsferne Umfahrung. Eine Anpassung ist notwendig, aber heute viel zu früh. Erstens sollte lieber die ortsferne Nord-Ost-Umfahrung weiter vorangetrieben werden. Da sind genügend Gutachten zu erstellen, bevor der VEP weiterentwickelt wird. Und zweitens gibt es seit September 2016 gibt es einen Zwischenbericht von SHP, der dem Stadtrat bis heute noch nicht vorgestellt wurde. Der Statuts quo besteht also seit 1,5 Jahren. Wenn etwas vorgestellt wird, dann kann er das auch zur Kenntnis nehmen. Er hält SHP für die falsche Organisation und wird den Antrag ablehnen.
Herr Frey (CSU): Es gibt eine neue Beschlusslage, welche die Verwaltung bis heute nicht umgesetzt hat. Der VEP ist momentan nicht dringlich, da die Tunnelplanungen begonnen haben. Zuletzt am 27.11.2017 wurde vom Stadtrat beschlossen, entsprechende Gutachten für eine ortsferne Nord-Ost-Umfahrung zu beauftragen. Dieser Beschluss ist noch nicht umgesetzt worden. Er ist gespannt, was da noch für Gutachten kommen. Zu dem Projekt gehören die Radwege, die abgestuften Straßen und die Gehwege. Der bisher vorgelegte Zwischenbericht geht aber noch von jetzt falscher Grundvoraussetzung voraus. Der aktuelle VEP bringt uns da nicht weiter. Da müssen wir jetzt völlig neu ansetzen. Vielleicht ist da ein neuer Ansatz vielleicht besser, als den bisherigen VEP irgendwie zu Ende zu bringen. Er hätte gerne eine engere Begleitung des Projekts durch den Stadtrat. Da war zu SHP viel zu wenig Kontakt und es gab eine Themenverschiebung, weg vom Willen des Stadtrates. Er kann der Beschlussvorlage deshalb nicht zustimmen.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Im September 2016 gab es einen Zwischenbericht des VEP. Er ist der Rechnungsprüfung nicht vorgelegt worden. Er ist einigen Stadträten vorenthalten worden. Er ist nicht vorgestellt worden. Er wurde der Obersten Baubehörde auch nicht vorgestellt. Er hätte dringend den Bürgern gezeigt werden können und „ist auch nicht vorgetragen worden, bei der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren.“ Es hat deshalb keinen Zweck, einen VEP unter strengster Geheimhaltung weiterzuentwickeln. „Wir sind hier nicht beim CIA.“ Viele haben den Stadtentwicklungsplan unter Pfaffinger zusammen mit den Bürgern erarbeitet. Er beantragt, diesen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Auch der Bericht zur Realisierung der ortsnahen Nord-Ost-Umfahrung ist nicht öffentlich. Der Bericht zeigt aber, dass diese Variante nicht geht. Er zählt die Gründe auf. Auch dass sollten die Bürger lesen dürfen. Der Innenstadtbericht hebt stark auf die ortsnahe Nord-Ost-Umfahrung ab. Der Auftrag an die Bürgermeisterin vom November 2017, dem Stadtrat bis zum 20.2.2018 ein Büro für die Planung der Umfahrung vorzustellen, ist nicht umgesetzt worden. Wir sind viel zu früh, den VEP 1.0 auf eine neue Stufe VEP 2.0 zu heben. Er möchte den Antrag in zwei Jahren noch einmal vorgelegt bekommen.
Herr Prof. Picker (WPS): Er beantragt namentliche Abstimmung.
Herr Janik (UWG): Er möchte zwischen Fortführung VEP und Anpassung des Verkehrsmodells unterscheiden. (Anm. d. Verf.: Ja! Endlich einer, der diese Trennung vollzieht. Das Realisierungskonzept mit dem Verkehrsmodell war ja nur ein “Anhängsel” des VEP, welches nur deshalb im Oktober 2014(!) auf Drängen des Stadtrats mit beschlossen wurde, damit überhaupt etwas in Richtung Nord-Ost-Umfahrung voranging. (http://www.politik-starnberg.de/post/151695435107/vep-aufgabe-und-wirklichkeit)) Letzteres ist ja schon an die Stadtverwaltung als Beschluss beauftragt. “Im Moment warten wir mit großer Spannung auf die Umsetzung dieses Beschlusses“. Der VEP ist ein „gehyptes Instrument der Bürgermeisterin gewesen, als es noch galt, den Tunnel zu verhindern.“ Es gab große Präsentationen. Das war alles recht punktuell gewesen, wurde aber mit Manpower vorgestellt. Seit März 2017 fordert der Stadtrat eine Vorstellung des Zwischenberichts. Seit März wollte der Stadtrat weitermachen, aber ein klares Bild hat selbst der Rechnungsprüfungsausschuss nicht herstellen können. Im Dezember 2017 wurde dann klammheimlich der gesamte Zwischenbericht ins ALLRIS eingestellt. Warum wird der nicht genauso öffentlich vorgestellt? Das ist eine stiefmütterliche Behandlung dieses Projekts. In zwei Jahren können wir wieder darüber sprechen. Vorher möchte er aber den Zwischenbericht vorgestellt bekommen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat jetzt und auch in zwei Jahren kein Vertrauen in SHP und wird deshalb gegen den Antrag stimmen.
Frau Ziebart (FDP): Es geht um Zuschüsse der Regierung von Oberbayern, die zum Teil auch schon abgerufen wurden. Herr Weinl kann das besser erklären. Das Ziel ist ja die Anpassung an die aktuelle Lage. (Anm. d. Verf.: Die Trennung von Herrn Janik ist vollkommen korrekt. Leider wird diese Trennung nicht von den anderen übernommen. Der VEP wird somit zu einem Moloch, in den alle alles hineininterpretieren.) Der VEP sollte nicht nur ein Bestandsplan sein. Wenn wir das neu vergeben, hat der nächste das neu zu bestimmen. (Anm. d. Verf.: Dann hat die Stadt aber einen schlechten(?) Vertrag abgeschlossen, wenn die Stadt die Daten nicht weiter verwenden darf.) Sie plädiert auf eine frühzeitige Planung, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden. Es kann doch nicht die nächsten Jahre "nur Flickwerk" geben (Anm. d. Verf.: Bei der Seeanbindung hat sie aber eine andere Einstellung zu “Flickwerk”?).
Frau John: Sie erklärt, dass eine Stellungnahme nach der Beratung kommt.
Frau Ziebart (FDP): Sie klagt weiter und sagt an Herrn Janik gerichtet: „Uns laufen die Bürger davon“ und echauffiert in die Runde: “Wir sind an dem Punkt angelangt, wo in der Stadt ein extremes Chaos herrscht.“
Herr Wiesböck (FDP): Er stellt seine Sicht vor. Wie würde es denn ausschauen, wenn die Stadträte mehr mitmachen dürften? Wie würde es ausschauen, wenn uns die Familie Stürzer gar nicht durchlässt? Da könnten doch über den VEP Alternativen ermittelt werden. Er hat noch Vertrauen in SHP.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie stellt den Antrag, dass der Zwischenbericht offiziell und öffentlich vorgestellt wird und deshalb dieser Punkt heute zurückgestellt wird.
Herr Mooser (WPS): Er zielt in die gleiche Richtung und fragt: „Was ist denn der VEP“? Jeder hat hier so seine eigene Vorstellung. Es geht um den Auftrag an SHP. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zwei Jahre jetzt mit Rechnungen und Arbeitspaketen befasst. (Anm. d. Verf.: Komisch, nachher heißt es, eine inhaltliche Betrachtung habe nicht stattgefunden. Da verstehe ich das mit dem “mit Arbeitspaketen befasst” sicher falsch.) Es sind rund 77% geleistet und abgerechnet worden. Es fehlen noch einzelne Aussagen zum ÖPNV und Radverkehr und das Gesamtfazit. Das sollte zum Abschluss gebracht werden. Man solle nicht stoppen, was beauftragt wurde. Die Verwaltung sollte noch einmal darstellen, über welche offenen Pakete jetzt noch beraten werden sollen. Der Zwischenbericht wurde deshalb nicht vorgestellt, da die Gelder damals gestoppt wurden. Das war nicht vorgesehen.
Herr Weinl: „SHP hat aus unserer Sicht gute Arbeit geleistet, die Förderbescheide liegen vor.“ Dann beantwortet die offenen Fragen. Im VEP geht es um die strategische Planung des Verkehrs. Der VEP ist auf der Ebene eines Stadtentwicklungsplans zu sehen. Er zeigt das Inhaltsverzeichnis des Zwischenberichts. Offen sind der 5. Radverkehr, 6. Fußgängerverkehr, 8. Mobilitätsmanagement und 9. Schlüsselmaßnahmen. Er erläutert einzelne Kapitel des VEPs. (Anm. d. Verf.: Ist jetzt nicht wichtig, die offenen Punkte aufzuführen und nicht den Sinn der einzelnen schon bearbeiteten Kapitel?) Es fehlt die Vorstellung einer Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse. Aber die Gelder sind ja gesperrt (Anm. d. Verf.: Was ist das für ein Vertrag? Stundenbasiert?) SHP soll auch das Verkehrsmodell erweitern (Anm. d. Verf.: Aber das ist doch aktuell kein Bestandteil des aktuellen Auftrags.) Er möchte da inhaltlich weiterkommen.
Frau John: Als Fakten haben wir Fördermittel beantragt und bekommen. Etwa 60% der aufgewendeten Kosten - 94.800 EUR. (Anm. d. Verf.: Damit kann sich jeder die Auftragssumme ausrechnen? Damit wären wir bei ca. 156.000 EUR - inkl. möglicher Nachträge.) Die Förderanträge hätten bis 31.12.2017 vorgelegt werden müssen. Es wurde eine Verlängerung bis 31.12.2018 beantragt.
Herr Beigel (CSU): Die Förderung liegt bei 94.800 EUR. „Haben wir noch nichts erhalten, oder wurden schon 80%, also ca. 76.000 EUR ausbezahlt? Müssten wir die dann zurückzahlen?“
Frau John: Nein, das ist die Gesamtfördersumme, die zu 77% bearbeitet wurde. Wir würden dann ca. 20.000 EUR nicht kriegen. Im Verwendungsnachweis steht, dass der VEP vorzulegen ist. Das ganze kann bis 31.12.2018 abgeschlossen werden. Herr Beigel signalisiert, dass er das jetzt verstanden hat und Frau John erklärt nochmal (Anm. d. Verf.: Sie scheint zu „schwimmen“.) dass er ja seit Ende 2017 im ALLRIS vorliegt. (Anm. d. Verf.: Die Stadträte mussten ihn nur alleine finden.) Kann nicht beschlossen werden, dass das Vorliegen des Zwischenberichts zur Kenntnis genommen werden kann? (Anm. d. Verf.: Jetzt kommt wieder diese “Wortklauberei”.) Dazu muss allerdings SHP beauftragt werden den Zwischenbericht vorzustellen.
Herr Frey (CSU): Er will einen „klaren CUT“ und fragt sinngemäß nach, ob der VEP mit dem aktuellen Stand nicht in sich auch schon ein "gesamter VEP", der als Abschluss dann herangezogen wird. Das sollte man vorher klären. Immerhin hat der Rat einen Entscheidungsspielraum gegenüber dem Freistaat.
Frau John: Der Inhalt des Auftrags liegt dem Förderantrag zu Grunde. Sie sieht ein Finanzierungsrisiko. (Anm. d. Verf.: Aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass man immer auch mit dem Fördergeber reden kann, wenn sich Inhalte oder Umfang eines geförderten Projekts geändert haben.)
Herr Frey (CSU): Kann man nicht bei Austausch der Grundlage, nach einem “Cut” mit Fördermitteln, weitere Projekte umsetzen. Er will eine ernsthafte Klärung mit der Regierung von Oberbayern.
Frau John: „Es ist doch gut, wenn sie sich informieren.“
Herr Weger (CSU): Was ist ein Entwurf eines Zwischenberichts?
Frau John: “Weil ihn keiner abgenommen hat, ist der Zwischenbericht ein Entwurf.“
Herr Mooser (WPS): Kann ein VEP "doppelt" gefördert werden? (Anm. d. Verf.: Das hängt einfach von der Themenwahl ab. Aber das weiß er sicher auch.)
Frau Kammerl (DPF): Durch den Bürgerantrag wurde alles gestoppt. Wenn ein Bericht erstellt wurde, gehört für sie der Vortrag mit dazu. Sie ist gegen eine Zusatzbeauftragung.
Frau John: Es wurde eine bestimmte Menge von Präsentationsterminen beauftragt. Die wurden alle schon genutzt. Eine weitere Präsentation kostet Reise- und Zeitkosten.
Frau Kammerl (DPF): „Wieso?“
Frau John widerspricht, macht unklare Aussagen und verweist auf eine Reisekostenerstattung.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Er hat große Zweifel, dass bisher 77% bearbeitet wurden. Er hat den Zwischenbericht noch nicht ganz durchgelesen. Er schätzt die geleistete Arbeit auf 25%. Außerdem hat ihn das RPA trotz mehrfacher Aufforderung nicht erhalten. Durch die geplatzte ortsnahe Nord-Ost-Umfahrung ist weitaus weniger bearbeitet worden. (Anm. d. Verf.: Na ja, die bisherigen Aufgaben sind ja bearbeitet worden. Wenn jetzt Randbedingungen anders sind, ist das für Teile des VEP einfach Pech, aber da kann SHP auch nichts dafür.).
Frau John: „Wir sind nicht auf dem Basar“.
Herr Dr. Rieskamp: „Dass ein Zwischenbericht eine Pattsituation darstellt ist unüblich. Wir könnten ja nach 1,5 Jahren in den Orkus der Geheimhaltung zurückfallen.“
Frau Falk (SPD): Es gibt Kollegen, die dieses Projekt noch nie gesehen haben, da die Ergebnisse immer nur in Ausschusssitzungen vorgestellt wurden. „Der 1. Punkt sollte weggelassen werden, sonst wird´s schwierig.“
Herr Frey (CSU): Es sollte mit der Regierung von Oberbayern geklärt werden, ob man förderrichtlinienkonform “das Pferd wechseln kann”?
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er möchte auf die Frage von Herrn Wiesböck antworten. Er hat in SHP kein Vertrauen, da die Auswahl der Varianten politisch gefärbt war und wichtige Randbedingungen nicht berücksichtigt wurden. „SHP hat nach den politischen Mehrheiten geschielt. Wer eine Tunnel vorschlägt, der Bei Hanfeld in die Erde geht und am Waldfriedhof wieder rauskommt, der scheidet aus, als intellektueller Gesprächspartner.“ Wir brauchen keinen VEP. Die größte Entscheidung ist gefallen. Der Tunnel kommt und die Nord-Ost-Umfahrung wird sondiert. Diese Gutachten sind zuerst in die Wege zu leiten. Wir brauchen dringend in der Innenstadt (Anm. d. Verf.: im Umfeld des B2-Tunnel) pragmatische Konzepte, die mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden können.
Herr Dr. Huber (WPS): Es ist schwierig, wenn man in der Diskussion so spät drankommt. Er hat gehört, der VEP ist veraltet. Wir haben den aber damals beschlossen und dann gestoppt. Nach 15 Monaten Pause ist der natürlich veraltet. Wollen wir die Bürger etwa verladen? Bei einem Bauvorhaben würde man dem Architekten gestatten, alles zu Ende zu planen, bevor Einwände genannt werden können. (Anm. d. Verf.: Die Architektin neben mir kann das nicht bestätigen. Ich vermute auch, dass Änderungen des Bauherrn, die mitten in der Planung an den Architekten herangetragen werden, sicher immer sofort umzusetzen sind. Schließlich bezahlt der Bauherr den Architekten und nicht umgekehrt.) Er bringt die Zahlen aus dem Leserbrief von Herrn Prof. Bomhard aus dem BVWP 2030 vor, dass die Hauptstraße aufgrund des durch den Tunnel angezogenen Verkehrs nur eine Entlastung von 4.000 Kfz/Tag erfährt (Anm. d. Verf.: Wenn die Hauptstraße so bleibt, wie sie ist, vielleicht. Aber als Gemeindestraße hat die Stadt die Freiheit, die Straße durch Maßnahmen zu entschleunigen und für den externen Durchgangsverkehr “zu verschlechtern”.).
Frau Kammerl (DPF): Sie bezieht sich auf die Akteneinsicht. Die Ausarbeitungen, die Herr Mooser anscheinend gesehen hat, sind ihr fremd. Sie hat einige Dokumente, die Herr Mooser gesehen haben möchte, definitiv nicht gesehen.. „Einer redet hier Unsinn, ich bin es bestimmt nicht.“
Herr Summer (BMS): Gemäß Bürgerantrag sollte der VEP ruhen, bis die Entscheidung B2-Tunnel/Umfahrung gefallen war. Das ist ja jetzt entschieden. Wir können ja auch zweigleisig fahren - Nord-Ost-Umfahrung und Innenstadt. Soll der ADFC seine Zuarbeit in die Mülltonne treten? Er ist froh, dass SHP ganz weit weg ist und man keinen Klüngel befürchten muss. (Anm. d. Verf.: Dafür entfällt aber unabhängig von dem unterstellten Klüngel das regionale Wissen, was nicht einfließen kann. Das kann ein Vorteil sein, muss es aber nicht. Der Vorschlag von SHP mit der Brücke über den TSV Sportplatz lässt vermuten, dass so etwas mit mehr regionalem Wissen nicht vorgeschlagen worden wäre.)
Herr Mooser (WPS): Der Rechnungsprüfungsausschusses hat nicht die inhaltliche Qualität geprüft. Das ist nicht die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Er ist froh, dass er beraten wird. Es gibt keine Verkehrsplaner in der Stadt. Deshalb ist die Beratung wichtig und gut. Vielleicht sollte man die Inhalte und die Ergebnisse nicht unter dem Gesichtspunkt seiner jeweiligen politischen Betrachtung bewerten. “Ganz Deutschland lässt sich von SHP beraten.“
Es gibt um 20:38 Uhr eine kurze Unterbrechung der Sitzung, damit sich die Stadträte beraten können.
(Anm. d. Verf.: Im Prinzip ist das "alte" Problem. Wenn der Stadtrat in die Auftragsformulierung etc. im Vorfeld zum VEP mehr einbezogen worden wäre, würde er sich sicher mehr mit den bisherigen Ergebnissen identifizieren.)
Herr Frey (CSU): Er beantragt, die förderrechtlichen Möglichkeiten zu klären, wenn der VEP mit seinen aktuellen Ergebnissen als ausreichend vollständig angesehen wird.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er beantragt die Veröffentlichung des Zwischenberichts im Internet für alle Bürger.
Frau John: Sie liest noch einmal den Beschluss vor.
Herr Jägerhuber (CSU): Er beantragt die Streichung des Punkt 1 (Kenntnisnahme des Vorliegen eines Entwurfs des Zwischenberichts - Ende 2016 erstellt, Ende 2017 ins ALLRIS eingestellt, ohne den Stadtrat davon in Kenntnis zu setzen). Zu einem Auftrag gehört die Vorstellung der Ergebnisse.
Frau John: Sie „schwimmt“ wieder und möchte die Weiterbeauftragung von SHP.
Frau Kammerl (DPF): Sie weist darauf hin, dass die Streichung von Punkt 1 bereits von Frau Falk beantragt wurde.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt noch einmal nach wegen der Fristverlängerung.
Frau John: Sie betont dass die Fördermittel wichtig seien.
Herr Mignoli: Er ist sauer, weil es wieder an der Kommunikation hapert.
Frau John: Sie wirkt unsicher und wehrt sich unter Hinweis auf die Vorgänge im Juni und Oktober 2017: „Negieren sie nicht die Fakten.“
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er meint, dass es offensichtlich unterschiedliche Erinnerungen gibt. Er hätte die Berichte gerne in Schriftform, weil ein Dokument nicht im Nachhinein veränderbar ist und verweist auf § 30 der Gemeindeordnung. Er will auch Zusatzkosten riskieren, dann hätte er aber wenigstens eine Grundlage. Die Sache mit dem Internet und auch die Abklärung mit den Fördermitteln ist für ihn o.k. Er hätte die Berichte gerne schriftlich, was er dann auch gerne als Quittung dann zur Kenntnis nimmt.
Frau John: Wenn spontane Beschlüsse entwickelt werden, reicht doch die Anzeige am Beamer aus.
Frau Ziebart (FDP): Für SHP fallen Kosten für die Vorstellung an. Vorher gibt es den Zwischenbericht in Papierform. Könnte nicht SHP mit einem angepassten, fortgeschriebenen Zwischenbericht anreisen, der schon das neue Szenario im Verkehrsmodell enthält? (Anm. d. Verf.: Noch ein versteckter Nachtrag für SHP?)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Da sind im Laufe des VEP diverse Präsentationen von SHP durch die Stadtverwaltung abgerufen worden, die nicht mit dem Stadtrat abgestimmt waren. Insofern trifft wegen der Kostenmehrung weder Stadtrat noch Ausschüsse eine Schuld, auch nicht, wenn jetzt kein Präsentationstermin mehr übrig ist.
Herr Weger (CSU): Er ist prinzipiell derselben Ansicht.
Frau John: Sie stöhnt und weil noch 6 Redebeiträge anstehen: „Jetzt fang `ma scho wieda o.“
Herr Prof. Picker (WPS): Er beantragt das Ende der Debatte.
14:16 abgelehnt
Frau John: „Also dann quatsch`ma halt weiter.“ (Anm. d. Verf.: Eigentlich möchte sie das gar nicht).
Frau Falk (SPD): "Ich verbitte mir diese Bemerkung, ich quatsche nicht, ich stelle einen Antrag: Ich will keine "schleichende Weiterbeauftragung" von SHP". Sie beantragt, dass die Verschickung in die Beschlussvorlage aufgenommen wird. Und sie möchte keine Erweiterung des Zwischenberichts.
Frau Wahmke (BLS): Sie möchte im Beschluss festgehalten haben, dass es sich beim zu veröffentlichenden Bericht um das Realisierungskonzept der ortsnahen Nord-Ost-Umfahrung handelt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er sieht nicht ein, dass er über eine Kenntnisnahme abstimmen soll, wenn er den Bericht im Stadtrat nicht vorgestellt bekommen hat.
Frau John antwortet etwas…
Herr Jägerhuber (CSU): „Wir machen jetzt hier keine Wortklauberei.“
Frau Lipovec (BLS): Muss jetzt der Bericht 30x ausgedruckt werden? Reicht nicht ein Exemplar pro Fraktion? „Das ist Vergeudung von Papier und Druckerpatronen.“
Antrag Ziebart: Anpassung Zwischenbericht von SHP
Abgelehnt: 9:21
Antrag Jägerhuber: Streichung des Punktes 1
Frau John: Sie sagt etwas zur Kenntnisnahme
Herr Jägerhuber (CSU): Die „Kenntnisnahme“ scheint ihn zu stören: „Ich lass mich hier nicht verarschen.“
Frau John: „Es gibt keinen Grund hier rumzupöbeln.“
Angenommen: 21:9
Beschluss:
Beauftragung SHP - Vorstellung des Zwischenberichts
Angenommen: einstimmig
Nach der Präsentation weitere Beratungen
Angenommen: einstimmig
Förderrechtliche Konsequenzen erörtern und dem Stadtrat vorzutragen
Angenommen: einstimmig
Veröffentlichung der bisherigen Berichte nach Zustimmung des Verfassers
Angenommen: 29:1 (Herr Prof. Gaßner)
(Anm. d. Verf.: Ich vermute mal, dass die Ablehnung daher rührt, dass er gegen das Einholen der Erlaubnis “der Verfassers” also SHP ist, denn damit gibt es wieder ein “Vetorecht”, was gegen die Veröffentlichung genutzt werden kann.)
Herr Dr. Rieskamp: "Dürfen wir das an die Presse weitergeben."
Frau John: "Sie nicht." Erst wenn es im Bürgerinformationssystem abgelegt ist.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die Vorstellung soll früh auf der Tagesordnung stehen, also als TOP 2.
Frau Lipovec (BMS): Sie möchte geklärt wissen, ab wann wir eine Unterlage zur Kenntnis nehmen. (Anm. d. Verf.: Existenz im ALLRIS oder erst nach Vorstellung im Stadtrat)
Herr Heidinger (BLS): Er möchte bitte eher informiert werden, wenn etwas ins ALLRIS eingestellt werden.
Herr Pfister: Er steht auf, murmelt etwas..
Herr Heidinger sagt hinter ihm her: „Wenn DU Informationen hast, WIR haben sie nicht…“
(Anm. d. Verf.: Wo ist eigentlich die von Herrn Prof. Picker beantragte namentliche Abstimmung geblieben?)
(Anm. d. Verf.: Und was passiert, wenn SHP als Verfasser einer Veröffentlichung des Zwischenberichts nicht zustimmt? Das spräche zumindest im Augenblick nich für das Büro.)
TOP 5 Baumaßnahmen im Gymnasium im Jahr 2018:
• Sanierung Physik weiterer Bauabschnitt • Sanierung Heizungsverteilungen • Neugestaltung Lehrerzimmerbereich 2. BA • Sanierung eines WC-Kernes
Gestrichen, da sich der Bauausschuss zu keiner Empfehlung einigen konnte? Das ist schon sehr seltsam. Ein interessantes Werkzeug zum Streichen von Tagesordnungspunkte im Stadtrat.
TOP 6 Jahresrechnung 2016; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
Herr Deller stellt den Bericht kurz vor. Die Vorlage der Jahresrechnung erfolgte im Juli 2017. Es gibt eine örtliche und eine überörtliche Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dann 10x getroffen. Die Jahresrechnung 2016 ist gut gelaufen. Es gab einen Überschuss von 5.x Mio. Die Rücklage wurde nur um 6.5 Mio. EUR entnommen werden. Die Rücklage lag Ende 2016 bei ca. 8.5 Mio. EUR.
Herr Mooser berichtet über den Verlauf der Rechnungsprüfung. “Dem Kämmerer hat die Hälfte nicht zugehört.” Er hofft auf mehr Interesse bei seiner Rede. Es gab mehrere Sitzungen. Es war eine sehr intensive Prüfung. Am Ende gab es dann Handlungsempfehlungen, welche in ein Abschlussprotokoll eingetragen wurden. Das Protokoll ist formal noch nicht bestätigt, es gab aber bisher auch keine Einwände. Es gab neun Prüfungsfelder: Rathausanbau (3 Sitzungen), Seebad, Rheinlandstraße (1 Sitzung), Eigenbetrieb Wasserwerk (1 Sitzung), Bahnvertragsgutachten (2 Sitzungen), Wangener Weiher (1 Sitzung), SHP (2 Sitzungen), nonconform (2 Sitzungen), "Dahoam" (1 Sitzung). Das sind die wesentlichen Inhalte. Daraus ergaben sich die folgende Handlungsempfehlungen:
Bei Großprojekten regelmäßigere Besichtigungen für den Stadtrat/Ausschuss
Bei Kostenüberschreitungen dem Stadtrat/Ausschuss zu informieren
Bei Nutzungsänderungen den Stadtrat/Ausschuss beschließen lassen
Ausschüssen je Quartal über alle Kostenpositionen (Soll/Ist)
Kosten, die im Umfeld des Bauvorhabens entstehen, gehören in den Topf des Bauvorhabens
Es sind immer Gesamtstundenaufwände zu vereinbaren.
SHP soll einen Bericht dem Stadtrat vorstellen
(Anm. d. Verf.: Viele Empfehlungen zum Thema Transparenz ...)
Die Beschlussvorlage enthält eine Stellungnahme der Stadt, die in der nächsten Rechnungsprüfungsausschusssitzung besprochen werden soll.
Die einstimmige Empfehlung ist, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen.
Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin wurde im Rechnungsausschuss mit 4:2 abgelehnt. Herr Mooser hält das für unangemessen. Er hat aber noch nicht die Rechtsaufsicht angerufen, weil er auf das Votum des Stadtrates warten will.
Herr Jägerhuber (CSU): Er hat aufmerksam zugehört, „wie sie sich das wünschten.“ Er möchte festhalten, dass der SHP-Zwischenbericht, der erst am 21.12.2017 bekannt gemacht wurde, dem Rechnungsprüfungsausschuss nicht zur Verfügung gestellt worden war…. (Anm. d. Verf.: Den Rest habe ich leider nicht mitbekommen - ich habe noch am vorherigen Absatz geschrieben.)
Herr Beigel (CSU): Es wurde lang, oft und intensiv geprüft, aber nicht sehr erfolgreich. Es konnten einige Themen nicht abgeschlossen werden , da Unterlagen fehlten. Er möchte den Tagesordnungspunkt vertagen, bis die überörtliche Prüfung durchgeführt wurde. Auch beim Thema STRABS ist noch offen, wie sich das entwickelt. Er beantragt das Ende der Debatte und will nur Gegenrede und Abstimmung über die Vertagung des TOPs.
Herr Deller informiert über den zeitlichen Ablauf ...
Es wird aus dem Stadtrat gefragt, ob das jetzt die Gegenrede zum Antrag von Herrn Beigel ist?
Frau John: Herr Deller hält die für mich.
Es gibt einen Einwurf, dass die Verwaltung keine Gegenrede halten darf.
Herr Mooser (WPS): Rettet die Situation: „Dann halte ich die Gegenrede.“ Die Themen sind das Seebad und die STRABS. Er bezweifelt, ob die angeführten Begründungen dazu ausreichen, eine Entlastung der Bürgermeisterin zu verweigern. . Im Prinzip könnte man das an die Rechtsaufsicht weiterleiten ob das zulässig ist. Es soll festgestellt werden, dass beim Seebad 89% der Gewerke vergeben oder abgeschlossen wurden. Beim Thema STRABS hat die CSU auf Druck der Öffentlichkeit das Chaos verursacht. Wenn man jetzt deshalb eine Entlastung versagt, würde das für alle Kommunen in Bayern gelten müssen. Denn alle haben ja noch offenen Rechnungen von 2015 und früher. (Anm. d. Verf.: Es geht doch beim Antrag gar nicht darum, ob die Erste Bürgermeisterin entlastet oder nicht entlastet werden soll. Die mögliche Entlastung soll doch nur vertagt werden. Für mich ging die Gegenrede am Thema vorbei.)
Frau John: Sie möchte §105 der GO zur Verfügung stellen. Die überörtliche Prüfung für 2015, 2016 und 2017 wurde Anfang 2018 begonnen. Das wird etwas ein Jahr dauern. Sie empfiehlt, dem Antrag von Herrn Beigel nicht zu folgen.
Antrag: Ende der Debatte:
Angenommen: Mehrheitlich
Antrag: Vertagung der Beratung
Angenommen: 21:9
Herr Wiesböck (FDP): Er möchte in einer Protokollnotiz Herrn Deller Lob aussprechen. Er mache das mit Herzblut. Diese Attacken sind hoffentlich nicht auf Herrn Deller gerichtet. (Allgemeines Klopfen).
Herr Dr. Huber (WPS): „Die WPS schließt sich dem an.“
TOP 7 Bestellung der Kassenverwalterin der Stadt Starnberg und deren Stellvertreterin
Es werden die beiden Kassenprüfer vorgestellt. Die können rückwirkend benannt werden.
Danach entspinnt sich ein Disput zwischen Prof. Gaßner und Frau John was rechtskonform ist und was nicht. Sie meint, dass die Ernennung eine „laufende Angelegenheit“ der Bürgermeisterin sei. Er sieht es als Recht des Stadtrates an und nicht als eine automatische Befugnis des Bürgermeisters.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Gibt es Änderungen bei der Besoldung?
Frau John: Nein.
(Anm. d. Verf.: Jetzt wird "gestritten", ob München die Benennung auch über den Stadtrat regelt oder nicht und was rechtskonform ist und was nicht. Das ist aber nicht relevant für Starnberg.)
Angenommen: einstimmig
TOP 8 Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg
Frau John legt den Beschlussvorschlag auf (ca. 1 DIN A4-Seite). Die Stadt stimmt der Auflösung des Zweckverbands zu und verzichtet auf die bisherigen Ansprüche. Der Stadtrat soll über die weiteren Schritte informiert werden - genaue Daten in den nicht öffentlichen Sitzungen. Die Beschlussvorlage kam vom Landratsamt (an alle Gemeinden).
Abstimmung:
Angenommen 28:2 (gegen die FDP):
TOP 9 Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung; Antrag der Stadtratsfraktion "Die ParteiFreien" vom 25.08.2017; Nachprüfungsantrag vom 25.11.2017
Gestrichen bzw. vertagt, da ja die erforderlichen Unterlagen nicht fertig waren.
TOP 10 Jahresrechnung 2017; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
Gestrichen bzw. vertagt, da ja die erforderlichen Unterlagen nicht fertig waren bzw. es keine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss gab.
TOP 11 Erlass einer Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg
Frau John berichtet. Der Hauptausschuss hat im Dezember die Erstellung einer Satzung beauftragt. Die Satzung liegt jetzt zur Beratung vor. Es geht um die Rechte und Pflichten, die Aufwandsentschädigung, Berufung, Vorsitz (Anm. d. Verf.: Den Rest habe ich verpasst.). Die Mitglieder sollen 150 EUR pro Jahr bekommen.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie hat Fragen und Ergänzungen. § 4 1.a ist Ihr zu ungenau. Sie möchte eine Diskussion, ob Vertreter der Fraktionen vertreten sein sollten. Ist die Berufung durch die Erste Bürgermeisterin in Ordnung. Ihr fehlt eine jährliche Berichterstattung des Beirats vor dem Stadtrat. Auch sollten die Sitzungen öffentlich sein.
Frau Kammerl (DPF): Auch sie hält nichts, von der alleinigen Berufung durch die Bürgermeisterin. Sie geht mit den Punkten von Frau Neubauer konform.
Herr Weger (CSU): Es geht um die Präambel. Sind auch kirchliche Vertreter vorgesehen? Vielleicht macht es Sinn den Kreis der Mitglieder zu erweitern und nicht nur Behinderte zu berufen? Evtl. sollte man wie beim Seniorenbeirat bzgl. der Aufwandsentschädigung genauso verfahren.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er folgt den Vorrednern. Der Inklusionsbeirat ist sozial so wichtig, dass die Mitglieder vom Stadtrat bestimmt oder vorgeschlagen werden sollten. Da sollte man die Wissensbasis für die möglichen Mitglieder breiter aufzustellen. Er verweist auf § 4 Abs. 1.
Frau John: Der Satzungsentwurf ist auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrats erstellt worden, dass alles so beibehalten sollte wie bisher.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Haben auch geistig Behinderte, Möglichkeiten, sich einzubringen.
Frau John: Bisher haben sich alle freiwillig gemeldet. Es gibt auch Mitglieder im Beirat, die begleitet werden müssen. Es gibt fast blindes Mitglied. Es gibt einen Rollstuhlfahrer. Es gab ein Mitglied, die blind ist. Ein Mitglied hat ein stark geschädigtes Gehör. Es gibt Mitglieder des Kubaschevski-Hauses. Es gibt Mitarbeiter der Stadt, der den Beirat unterstützt. (Anm. d. Verf.: Ich schreibe jetzt nicht alle Namen mit.). Auch Frau Loesti vom Stadtrat ist mit dabei. "Man hat versucht, alle Behinderungen mit einzubeziehen.".
(Anm. d. Verf.: Jetzt wird es aber etwas zu detailliert. Warten wir auf die beschlossene Fassung.)
Frau John: Einer Erweiterung mit Teilnehmern anderer Institutionen sieht sie skeptisch. Das Gremium sollte nicht zu groß werden. Im letzten März wurde diskutiert, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind, die Protokolle aber öffentlich sind. Auch die Berufung ist im letzten März so entschieden worden.
Frau Ziebart (FDP): Sie glaubt, dass alle dieser Satzung zustimmen können. Sie möchte davon abraten, den Rahmen weiter zu setzen.
Herr Dr. Huber (WPS): Ist der Kreis der Mitglieder durch eine Regel beschreibbar oder kann sich da jeder bewerben.
Frau John: Es wurde auf Personen zugegangen, die sich auch schon vorher engagiert haben.
Herr Jägerhuber (CSU): Die angegebenen Vertreter der Stadt, ca. 15 Personen, reichen ihm. Er ist mit dem jährlichen Bericht ausreichend informiert.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die Amtszeit sollte noch festgelegt werden. Sie schlägt drei Jahre vor.
Herr Dr. Huber (WPS): “Ich stimme Ihnen mal zu.”
Frau Loesti (DPF): Sie hat noch nie eine Einladung erhalten? Wer verschickt die?
Frau John: Sie waren doch im Dezember mit dabei. Sie wird die Mitarbeiterin noch einmal fragen.
Herr Heidinger (BLS): Ist die Entschädigung nicht zu gering?
Frau Falk (SPD): Sie möchte, dass der Stadtrat die Mitglieder beruft. Analog zu den anderen Beiräten.
Frau John: Die anderen werden gewählt und vom Stadtrat bestätigt. Beim Inklusionsbeirat ist das anders.
Frau Lipovec (BLS): Der Stadtrat kann doch auch dem Behindertenbeauftragten entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Herr Dr. Huber (WPS): Sollten wir nicht überlegen, ob sich der Inklusionsbeirat analog zum Jugend- und Seniorenbeirat auch wählen lassen sollte.
Herr Weger (CSU): Wenn der Stadtrat das bestätigt, hat das ein anderes Gewicht.
Herr Frey (CSU): Er ist für ein Ende der Diskussion.
Herr Janik (UWG): Der Inklusionsbeirat hat aktuell keine demokratische Legitimation. Deshalb wäre eine Bestätigung durch den Stadtrat die fehlende demokratische Legitimation.
Herr Huber (WPS): "Das ist die Feuerwehrlösung."
Beschluss der neuen Satzung
Angenommen: einstimmig
Jährlicher Bericht:
Angenommen: einstimmig
Herr Prof. Picker (WPS): Sind die Mitglieder ausreichend versichert?
Frau Blume verteilt eine weitere Tischvorlage - allerdings nicht an die Presse (also auch nicht an Merkur und Süddeutsche). Das kommt nicht gut an.
TOP 12 NEU: STRABS
Frau John referiert über die Ablehnung der Zulassung zur Berufung. Die wesentlichen Gründe sind in der Beschlussvorlage aufgeführt. Sie enthält auch die Aussagen des Anwalts. (Anm. d. Verf.: Aha, deshalb nicht für die Presse. Aber warum ist das dann öffentlich?) Es ist auch viel Juristerei dabei. Der Anwalt sieht das Urteil skeptisch und weist auf die Möglichkeit einer Beschwerdemöglichkeit hin (Anm. d. Verf.: Kohle ....).
Der Beschluss ist die Kenntnisnahme und das Absehen von weiteren Rechtsmitteln.
Herr Frey (CSU): Es ist richtig, von weiteren Rechtsmitteln abzusehen. Er möchte auch den Beschluss des Stadtrats dazu aufheben. Er möchte künftigen Schaden von der Stadt abwenden. Wenn das nicht aufgehoben wird, könnte der Gesetzgeber entscheiden, dass diese "rechtsuntreuen" Gemeinden bei neuen Geldern nicht oder weniger berücksichtigt werden. (Anm. d. Verf.: Herr Prof. Picker sieht das anders.) Er stellt den Antrag, den Beschluss aufzuheben.
Frau John: Das Thema wird in der nächsten Sitzung noch einmal beraten werden. Bis dahin sind alle auf dem gleichen Stand und soviel wird bis dahin nicht passieren.
Herr Mooser (WPS): Nur eine “ganz ernste” Frage: Sollen Gemeinden bestraft werden? War das eine Äußerung des Starnberger Stadtrats Frey oder eine des Ministerialrats des Innenministeriums. (Anm. d. Verf.: Das macht er gerne - Herrn Frey zu unterstellen, dass er “im Auftrag” des Ministeriums irgendwelche Aussagen kund tut ...)
Herr Frey (CSU): “Das ist ein weiterer Versuch, mich zu diskreditieren.” Es ist die Meinung des Stadtrats Stefan Freys. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Bürger Frey und dem Ministerialangestellten. Es ist eine Überlegung, die in den Debattenbeiträgen zu lesen ist - mehr nicht. “Lesen Sie denn keine Zeitung?”
Frau John: Sie fasst die aktuellen Aussagen von verschiedenen Seiten zusammen. Das Streichen von Fördermitteln ist bei der Stadt Starnberg nicht eingetreten. Sie möchte heute nur das Gerichtsverfahren offiziell beenden. “In der nächsten Sitzung bekommen Sie alles, um darüber zu beraten.” Die Stadt Starnberg hat sicher eine kleines Puzzleteil dazu beigetragen hat, dass sich die CSU dazu entschieden hat. (Anm. d. Verf.: Sehr schön, wie man einen rechtswidrigen Vorgang in angeblich politisch Positives umdeuten kann).
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er kann erst dann das Urteil zur Kenntnis nehmen, wenn er es auch erhalten hat.
Herr Weidner (SPD): Er weist darauf hin, dass nichts „wegfällt“, sondern dass es eine volle Kompensation für die Kommunen geben muss. Die Frage ist nicht geklärt, ob das für alle gilt, oder nur für die, welche die STRABS nicht aufgehoben haben. Es gibt Gemeinden, die extra jetzt eine STRABS einführen, um dann bei einer möglichen Abschaffung auf der sicheren Seite zu sein.
Herr Mooser (WPS): “Ja eine ...”
Herr Frey (CSU): “Sie sind ja doch informiert.”
Frau Kammerl (DPF): Der TOP ist die Folge des Antrags der DPF.
Herr Prof. Picker (WPS): Das Urteil ist am 8.2.2018 gesprochen worden. Der Antrag der DPF ist vom 23.2.2018. „Erkundigen Sie sich besser bei Herrn Prof. Gaßner.“
(Anm. d. Verf.: Jetzt gibt es ein Streitgespräch zwischen Herrn Prof. Picker und Frau Kammerl. Herr Prof. Picker wirf ihr vor, dass der Antrag unsinnig war, da er nach der Datum des Urteils gestellt wurde. Frau Kammerl hat aber vom Urteil eigentlich erst ein paar Tage vorher und nach Stellen Ihres Antrags von dem Urteil erfahren. Es war schon seltsam anzuhören, wie sich die beiden verbal gestritten haben. Da muss damals vor oder nach dem Austritt wohl so Einiges in der WPS passiert sein. Freunde werden die beiden wohl nicht mehr.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er möchte den Antrag stellen, das Urteil schriftlich zu bekommen und das es nicht vorgelesen wird.
Kein Vorlesen:
Angenommen: mehrheitlich
Schriftlich den Beschluss und das Landesanwaltsschreiben zuschicken
Angenommen: mehrheitlich
Frau Ziebart (FDP): Sie moniert, dass schon wieder „Papier verschickt werden soll.“
Beschluss: Kenntnisnahme und keine weiteren Rechtsmittel
Angenommen: 25:5
(Anm. d. Verf.: Ich habe jetzt nicht aufgepasst, wer dann doch weitere Rechtsmittel einlegen möchte.)
TOP 13 (alt 12) Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Frey (CSU): Dem Starnberger Merkur konnte er entnehmen, dass am 7.3. die mündliche Verhandlung zum Bürgerbegehren vor dem VG München stattfindet. Der Stadtrat kennt dazu gar keine Schriftsätze, obwohl ja die Stadt verklagt wurde. Er möchte sich gerne ein eigenes Bild machen mit dem Anwalt Dr. Kronefeld.
Frau John: Der beauftragte Anwalt hat nach der gemeinsamen Besprechung seine Arbeit gemacht. Sie kann ihn noch einmal über den Wunsch von Herrn Frey informieren.
Herr Mignoli (BLS): Er möchte, dass die Termine der Sitzungen des ganzen Jahres an die Stadträte verschickt werden und sich die Stadträte nicht die Termine aus dem Kalender alleine heraussuchen müssen. Er fragt zu den Urheberrechten zur Gleisverlegung durch Herrn Prof. Gaßner wie das in TOP 1, Bürger fragen, von Herrn Jäger vorgetragen wurde.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat mit ein paar anderen, u. a. den Architekten Mayer und Baehr, die Idee der Seeanbindung zusammen entwickelt und als Vertreter eine notarielle Urkunde dazu erstellt. Es geht darum, dass keiner die gleiche Idee als seine eigene ausgeben kann. Daraus ergeben sich keine Vorteile bei Realisierung der oberirdischen Gleisverlegung. Auch gebe es keine Lizenzgebühren oder ähnliches. Das sei zum Schutz der “Vaterschaft“ und der „Reinheit der Idee“ geschehen. Auch hat er nicht als Anwalt der Bahn agiert. (Anm. d. Verf.: Diese Gerüchte tauchen mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder auf). Er habe zwar viele Projekte für die Bahn bearbeitet, aber keines für Starberg.
Herr Heidinger (BLS): Es geht um den Feuerwehrbedarfsplan. Der Auftrag wurde 2017 vergeben?
Frau John: Nur die Beauftragung zur Durchführung einer Vergabe ist beauftragt. "Das ist in der Sitzung mit Ihnen besprochen worden."
Herr Heidinger (BLS): "Aber nicht die Vergabe."
Frau John: Sie erwähnt, dass die Lage des „Gastronomiekiosk“ im Merkur falsch angegeben sei.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Am 27.11.2018 hat der Stadtrat die Stadt beauftragt, ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Projektleitung zur Nord-Ost-Umfahrung zu beauftragen.
Frau John: Die Vergabe ist am Laufen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): (Anm. d. Verf.: Das habe ich jetzt vergessen ... … ging es um Fair Trade?)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er erwähnt etwas zum Regionalplan.
Herr Mooser (WPS): Er hakt noch einmal nach. Er möchte gerne, dass Herr Prof. Gaßner seine genaue Tätigkeit bei den Bahnverträgen von 1987 öffentlich und schriftlich aufzeigt und den Inhalt der notarielle Urkunde erhalten. (Anm. d. Verf.: Dahinter steckt wohl so eine Art „Befangenheitskonstrukt“ in Sachen Gleisverlegung).
Herr Prof. Gaßner (UWG): Die notarielle Urkunde kann jeder bekommen. Bis 1987 war er in der Universität tätig. Bis 1990 war der woanders tätig. Dann bei anderen privaten Firmen angestellt (Anm. d. Verf.: Das konnte ich nicht so schnell mitschreiben.). Ab 1997 hat er eine eigene Kanzlei eröffnet. 1987 war er nicht Anwalt der Deutschen Bahn. “Ich hoffe, dass damit der Nährboden für Zweifel und üble Nachrede trockengelegt ist.”
Herr Pfister (BMS): Er fragt noch einmal nach den anderen aufgezählten Ideengebern für die Seeanbindung mit Gleisverlegung.
Frau John: Es geht noch einmal um den Regionalplan und die Anregungen von Herrn Prof. Gaßner.
Außerhalb der Stadt München, gerade südlich sind großräumige Planungen nur noch selten möglich
Beim Harmonisierungsgebot sind die historisch gewachsenen Ungleichgewichte mehr zu berücksichtigen
Die Gemeinden haben die Trassen für die Bahn freizuhalten: Wer zahlt dann die Kosten?
Herr Dr. Huber (WPS): Den ersten Satz versteht er nicht. In Freiham gibt es doch ein großes Bauprojekt.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Dort steht "außerhalb von München".
Herr Dr. Huber (WPS): “Ok, dann passt das.” S-Bahnen auf eigenen Bahnen ist ein alter aber richtiger Ansatz.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Die S-Bahn soll einmal bis Kochel fahren. Dann wären die Regionalzüge überflüssig und die S-Bahn ist dann bei der S6 auf einen eigenen Gleis.
Frau John: Sie liest noch einmal den Antrag mit den beschlossenen Bestandteilen vor:
Beschluss: Antrag Dr. Rieskamp
Lieber "Entflechtung der Bahnen" als "S-Bahn auf eigenen Gleisen" im Regionalplan
Angenommen 29:1 (gegen Dr. Huber)
Beschluss: Antrag Prof. Gaßner
Außerhalb der Stadt München, gerade südlich sind großräumige Planungen nur noch selten möglich
Beim Harmonisierungsgebot sind die historisch gewachsenen Ungleichgewichte mehr zu berücksichtigen
Die Gemeinden haben die Trassen für die Bahn freizuhalten: Wer zahlt dann die Kosten? Das ist bei der S6 nicht möglich.
Angenommen: 28:2 (Dr. Huber & ...)
(Anm. d. Verf.: Auch wenn Herr Janssen heute als Bürger keinen Antrag stellen durfte, ist doch die Frage im Raum, warum Frau John sein Thema nicht wie am Anfang der Sitzung zugesagt, behandelt hat. Ok, es ist schon spät, was man dem Aufmerksamkeitspotential und den Statements der Stadträte anmerken kann. Hoffentlich hat Sie das wahrscheinlich zu einer langen Diskussion führende Thema nicht einfach vergessen. Im Sinne einer nicht noch länger werdenden Sitzungszeit - es ist aktuell ca. 23:00 - hat sie sicher im Sinne der meisten Stadträte gehandelt.) (M)ein Fazit:
Das mit der Kenntnisnahme ist manchmal schon interessant. Wenn der Stadtrat beschließen soll, dass er etwas zur Kenntnis nehmen soll, was er aber nur auf dem Beamer sieht oder was irgendwo im ALLRIS steht, kann ich manche Stadträte verstehen, die lieber nur das zur Kenntnis nehmen wollen, was ihnen in einer Sitzung zusammengefasst vorgestellt wird. Ich kann aber auch die Stadträte verstehen, die nur dann etwas offiziell zur Kenntnis nehmen wollen, wenn Sie das auch schriftlich in den Händen halten. Und dann gibt es ja auch immer wieder Stadträte, die eine Kenntnisnahme eines gerade gehörten Sachvortrags ablehnen.
Und alle sind jetzt auf die Ergebnisse der überörtliche Rechnungsprüfung der kommunalen Prüfungsbehörde gespannt. Die prüft nicht nur intensiver, sondern wohl auch inhaltlich. Aber da ist noch etwas Geduld aufzubringen, wenn diese Prüfung der letzten drei Jahre erst Ende 2018 abgeschlossen sein soll.
Und es war wieder interessant, dass der VEP irgendwie den Nimbus der “eierlegenden Wollmichsau” hat. Auf die Vorstellung des Zwischenberichts bin nicht nur ich gespannt. Wird doch dann wahrscheinlich einigen klarer werden, wie gut sich eine Ost-Tangente (die ja von der BI ContraAmtstunnel zusätzlich zu der ortsfernen Nord-Ost-Umfahrung immer noch gefordert wird) realisieren lässt - vorausgesetzt natürlich, dass SHP sich einer Veröffentlichung seines Zwischenberichts nicht verweigert. Dann bin ich aber auf die Argumente gespannt. Oder ist das dann nur vorgeschoben, weil die Erste Bürgermeisterin etwas gegen eine Veröffentlichung hat?
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Tagesordnung der Sitzung des Stadtrats am 21.02.2022:
Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrats Montag, 21.02.2022, 18:30 Uhr Großer Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Die Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 des Wasserwerkes Starnberg
TOP 5 Haushalt 2022 und Finanzplanung 2023 - 2025
TOP 6 Verpflegungsausschreibung in den städtischen Kindertagesstätten "Irmgard-Stadler" und "Hirschanger" sowie an den Grundschulen Söcking und Schloßbergschule
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern; Erlass einer Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg
TOP 8 Kommunale Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnologie; Grundsatzbeschluss
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Austrittserklärung von Stadtratsmitglied Henniger
TOP 10 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren vom 14. Dezember 2021
TOP 11 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha
TOP 12 Sanierung der Schlossberghalle; aktueller Stand und Aktualisierung des Kostenrahmens
TOP 13 Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) und der Planfeststellung zum Entlastungstunnel Bundesstraße B2; Vereinbarung über die Änderung einer bestehenden Kreuzung zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg
TOP 14 B2-Tunnel Starnberg - Verkehrsführung im Bereich des zukünftigen Nordportals - Anträge der Stadtratsfraktionen der BMS vom 28.01.2022 sowie der CSU vom 30.01.2022
TOP 15 Jugendbeirat Starnberg; Satzungserlass
TOP 16 Inklusionsbeirat; 2022/032 Erlass einer Änderungssatzung
TOP 17 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der Kompetenzen während erhöhter Infektionszahlen
TOP 18 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Bay. Gemeindeordnung; Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Ge-bühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg
TOP 19 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 20 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Schloßbergstraße einschl. Sonderbaulast; rechtliche Klärung der Sonderbaulast bzw. Baulast der Mauer zwischen der Einmündung zum Rathaus (Feuwehrzufahrt) und dem Treppenaufgang zum Finanzamt/Schloss Starnberg
TOP 21 Personalangelegenheiten; Altersteilzeitantrag eines Beschäftigten
TOP 22 Personalangelegenheiten; Altersteilzeit eines Beschäftigten
TOP 23 Personalangelegenheiten; Altersteilzeit eines Beschäftigten
TOP 24 Personalangelegenheiten; Reduzierung einer Beschäftigten im Rahmen der Elternzeit
TOP 25 Personalangelegenheit; Arbeitsreduzierung einer Beschäftigten im Rahmen der Elternzeit
TOP 26 Bekanntgaben, Sonstiges
Das wird dann wohl eine lange Nacht? Denn “Haushalt” und “Geschäftsordnung” und noch so einiges mehr birgt das Risiko von längeren Debatten und Redebeiträgen.
Allerdings sind einige Punkte auch “nur” Empfehlungsbeschlüsse aus den Ausschüssen, über die der Stadtrat lediglich “erneut” zu beschließen hat. Da könnte dann, je nach Menge der Zuhörer, u. U. auch auf den Sachvortrag verzichtet werden.
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Heute mal wieder nur als Zuhörer ...
(M)ein “Kurzprotokoll” der Werkausschusssitzung und der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 14.02.2022:
Da ich heute eigentlich nur aufgrund des TOPs 6 der Haupt- und Finanzausschusssitzung hier bin, gibt es auch nur ein verkürztes Protokoll - was mir halt heute so auffällt.
17:00 Uhr - Sitzung des Werkausschusses
Der Werkausschuss ist zu Beginn noch recht dünn besetzt und nur knapp beschlussfähig - es werden aber in den ersten Minuten auch noch mehr - am Ende sind immerhin 6 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.
Herr Rami stellt den Finanzplan vor. Die Gebühren werden dieses Jahr gleich bleiben. Eine genaue Kalkulation wird noch nachgeliefert.
Herr Jägerhuber (CSU) fragt nach dem Ausbau des Franziskuswegs und ob die Wasserleitungen im Zuge des Ausbaus erneuert werden sollten.
Herr Rami nimmt das auf und wird das prüfen. Aktueller Sanierungsbedarf ist nicht bekannt.
Herr Wobbe (UWG) fragt nach der Wasseruntersuchung bei Gut Schwaige. Was ist da noch zu machen?
Herr Rami berichtet, dass die Kosten wohl geringer sein werden - das hat das Ingenieurbüro berechnet. Es ist noch eine Bohrung vorgesehen. Er stellt die aktuellen Zahlen des Beschlussvorschlags noch einmal kurz vor.
Der Wirtschaftsplan wird in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.
Zuhörer sind bisher keine anwesend, so dass ich eben mal schnell “den Hut wechsele”, um auch der nicht öffentlichen Sitzung beiwohnen zu können.
18:00 Uhr - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Der Hauptausschuss ist schon besser besucht - immerhin 9 von 13 möglichen Teilnehmern. TOP 3 wird vertagt - die Referentin ist heute nicht im Hause.
Es gibt nichtöffentliche Entscheidung bekanntzugeben. Es geht um mehrere Personalangelegenheiten.
Die Zeitplanung für das dynamische Parkleitsystem wird verschoben, da für das System aktuell keine entsprechenden Mittel bereitgestellt werden können. (Anm. d. Verf.: Es geht da um mehrere 100.000 EUR.) Herr Wobbe (UWG) berichtet, dass das statische System vor 25 Jahren installiert wurde. Eine Verschiebung um zwei weitere Jahre ist da dann auch nicht mehr so wild. Herr Beigel (CSU) sieht das schon anders. Mit den Gewerbetreibenden sollte das Thema schon eher als im Beschluss geplant besprochen werden. Da gibt es vielleicht auch eine gewisse Erwartungshaltung. Herr Jägerhuber (CSU) kann die Verschiebung nachvollziehen. Die Zeit bis dahin sollte aber für Gespräche mit den Parkhausbetreibern und der Nachbargemeinde mit Erfahrungen genutzt werden. Es gibt eine einstimmige Zustimmung zu der Verschiebung inkl. der Ergänzungen von Herrn Jägerhuber.
Der neue Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Percha wird vom Ausschuss einstimmig bestätigt.
Jetzt kommt “mein” Tagesordnungspunkt bzgl. der Ausnahmeregelung der Plakatierverordnung. Herr Wobbe (UWG) findet den verbleibenden Zeitraum bis 2032 schon sportlich, der Termin könnte aber auch bei anderen Projekten positiven “Druck” erzeugen. Herr Dr. Schüler (UWG) darf die private Initiative noch einmal kurz vorstellen. Frau Kienzle (B90/Grüne) fragt nach den Wahltafeln, die generell auch für Werbezwecke zur Landesgartenschau genutzt werden könnten. Die Ausnahmeregelung für das Werbebanner für die Unterstützung der Landesgartenschau wird einstimmig genehmigt.
Da es noch so früh ist, brauche ich mich gar nicht nach “meinem” Tagesordnungspunkt still und heimlich aus der Sitzung herauszuschleichen.
Die veränderte Satzung für den Inklusionsbeirat wird einstimmig beschlossen. Es geht um die Änderung der Vergütung und korrigierte Rechtschreibfehler.
Jetzt kommt der letzte öffentliche Tagesordnungspunkt - die neue Jugendbeiratssatzung. Herr Wobbe (UWG) berichtet über die Anpassungen. Die jetzt erneut vorgelegte Jugendbeiratssatzung wird mit den Änderungen einstimmig beschlossen.
Dem nicht öffentlichen Teil wohne ich dann nicht mehr bei, sondern kümmere mich um die Bestellseite für die Banner zur Werbung von Unterstützer für die Landesgartenschau ... Details im nächsten Beitrag.
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(Endlich) ein Innenstadtkonzept, viele bestätigte Empfehlungen und eine trotzdem kurze öffentliche Sitzung
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.10.2020:
Wird das jetzt doch eine lange Nacht? Das wird ganz von den Nicht-Ausschussmitgliedern und deren Nachfragebedarf abhängen. Wenn es viele Nachfragen werden, wurde sich dann wohl vorher nicht bei den Ausschussmitgliedern der Fraktion ausreichend informiert.
Auch wird das von der Länge der Vorträge abhängen, die sich ja die jeweiligen Ausschussmitglieder schon angehört haben, um die jeweiligen Empfehlungen für den Stadtrat auszusprechen. Ich bin gespannt, ob sich der Stadtrat an die Empfehlungen der vorberatenen Ausschüsse hält - oder nicht.
Heute bin ich “der Allerletzte” - ganz rechts außen und ganz hinten ... hoffentlich werde ich nicht übersehen ...
18:33 Uhr - noch fehlen einige Stadträte ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Herr Beigel (CSU): TOP 14 soll vertagt werden (Straßennamenvergabe).
Antrag Herr Beigel
angenommen: 27:1
Herr Janik: Er möchte den TOP 4 streichen und TOP 20 (Kinderhaus Perchting) und TOP 21 hinzufügen (Nachprüfungsantrag Kreuzung Joseph-Jägerhuber Straße).
angenommen: einstimmig
TOP 2 Bürger fragen
Frau Schalper: Sie fragt nach der Entlüftung des großen Saals nach der heutigen Kreistagssitzung.
Herr Weinl: Die Lüftung ist eingeschaltet. Nach jeder Veranstaltung wird auch desinfiziert. Die Luft wird von außen angesogen und nach außen gelüftet.
TOP 3 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Es gibt keine Bekanntgaben.
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung; Änderungssatzung Marktordnung
Sachverhalt
Die Marktbenutzungssatzung der Stadt Starnberg gilt seit dem 21.04.2015 und beruht auf der rechtlichen Ermächtigungsgrundlage aus Art. 23 und 24 Bayerische Gemeindeordnung (Regelung eigener Einrichtungen). Die Satzung regelt die Benutzung der städtischen Einrichtungen Wochenmarkt Starnberg, Wochenmarkt Söcking, Kunsthandwerkermarkt und Christkindlmarkt. Der Kunsthandwerkermarkt wird seit einigen Jahren nicht mehr durchgeführt und kann aus diesem Grund aus der Satzung gestrichen werden. Dem hingegen soll das zweijährlich stattfindende Schlossfest in die Satzung mit aufgenommen werden.
Der Wochenmarkt Söcking findet seit November 2019 nicht mehr am Carolinenparkplatz, sondern am Parkplatz der Kirche St. Ulrich statt. Zudem hat sich bei den Wochenmärkten in der Vergangenheit eine Verkaufszeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr entwickelt und als positiv dargestellt. Die Verlängerung der Verkaufszeit um eine Stunde von 13 auf 14 Uhr erhöht die Attraktivität für Verkäufer sowie Kunden (§ 3 Zeit der Märkte). In § 11 wird eingefügt, dass Nutzer, denen ein Standplatz zugesagt wurde, eine Anwesenheitspflicht haben. Leider gab es in der Vergangenheit beim Schlossfest Nutzer, die ohne Rückmeldung am Veranstaltungstag nicht erschienen. Dies ist für den Veranstalter und das Gesamtbild des Marktes immer sehr unerfreulich. Die eingefügte Norm eröffnet der Verwaltung die Möglichkeit, bei unerwartetem Nichterscheinen der Marktteilnehmer gegen diese mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren vorzugehen (§ 17 Satz 1 Nr. 13 Marktbenutzungssatzung).
Im Wesentlichen betrifft die Änderungssatzung formale Aspekte und die Anpassung von Begrifflichkeiten. Inhaltliche Änderungen wurden vorangehend erläutert. Die weiteren Anpassungen können aus der Änderungssatzung entnommen werden.(u.a. § 1 Öffentliche Einrichtungen , § 2 Ort der Märkte, § 3 Zeit der Märkte, § 4 Gegenstand des Marktverkehrs, § 8 Auf- und Abbau, § 9 Verkaufseinrichtungen, § 10 Marktausicht, Marktbetrieb, § 11 Verhalten auf dem Markt, § 17 Ordnungswidrigkeiten)
Die Debatte:
Frau Falk (SPD): Sie fragt nach der Anwesenheitspflicht. Gilt das auch für den Fair-Trade-Stand?
Herr Janik: Die Regelung ist vordergründig auf die besonderen Termine fokussiert. Für die Wochenmarktstände wird es Ermessensregelungen geben.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung zur Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg Änderungssatzung
zur Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg
Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) folgende Änderungssatzung (Marktordnung):
§1 Die Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg 21.04.2015 wird wie folgt geändert: § 1 wird wie folgt geändert: „Kunsthandwerkermarkt“ wird ersetzt durch „Schlossfest“
§ 2 wird wie folgt geändert: „des Carolinenhauses“ wird ersetzt durch „der Kirche St. Ulrich“. Angefügt wird „Das Schlossfest findet im Schlossgarten statt.“
§ 3 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 wird "13.00 Uhr" ersetzt durch "14.00 Uhr". In Absatz 2 wird "13.00 Uhr" ersetzt durch "14.00 Uhr" Absatz 3 erhält die Neufassung „Das Schlossfest findet in der Regel alle zwei Jahre statt.“ Absatz 4 erhält die Neufassung „Der Christkindlmarkt findet in der Regel jährlich in der 2. Adventswoche von Donnerstag bis Sonntag statt.“
§ 4 wird wie folgt geändert: Absatz 1 Nr. 1 erhält die Fassung "Lebensmittel im Sinne § 1 Des Lebensmittel- Bedarfsgegenständegesetz in der jeweils gültigen Fassung;" Absatz 2 erhält die Neufassung „Das Schlossfest bietet Kulturprogramm, historische Vorführungen, Kulinarik und kunsthandwerkliche Angebote“ In Absatz 3 wird "Antiquitäten, Bastelbedarf" gestrichen sowie „Verzehrungsgegenstände“ ersetzt durch „Unterhaltungsprogramm und Gastronomiebetrieb“ In Absatz 4 wird „Christkindl- und Kunsthandwerkermarkt“ ersetzt durch „Christkindlmarkt und dem Schlossfest“.
§ 8 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 wird „Christkindl- und Kunsthandwerkermarkt“ ersetzt durch „Christkindlmarkt und dem Schlossfest“
§ 9 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 wird „Christkindl- und Kunsthandwerkermarkt“ ersetzt durch „Christkindlmarkt und dem Schlossfest“ Vorlage 2020/154
§ 10 wird wie folgt geändert: Absatz 5 erhält die Fassung „Bei der Ausübung des Reisegewerbes muss der Name des Gewerbetreibenden mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder seines Unternehmens an der Verkaufseinrichtung angebracht sein.“
§ 11 wird wie folgt geändert: Angefügt wird Absatz 3 „Die Marktverwaltung kann Ausnahmen vom Verbot nach Absatz 2 erteilen.“ Angefügt wird Absatz 4 „Der zugelassenen Standbetreiber/die zugelassene Standbetreiberin, bei zugelassenen Firmen der Vertretungsberechtigte/die Vertretungsberechtigte muss beim Betrieb des Marktstandes persönlich anwesend sein. Für den Fall einer Verhinderung ist ein entscheidungsbefugter Vertreter/eine entscheidungsbefugte Vertreterin einzusetzen und der Stadt Starnberg namentlich vorab, spätestens aber mit dem Tätigwerden des Vertreters/der Vertreterin zu benennen.“ Angefügt wird Absatz 5 „Personen, die Marktfrieden und Marktgeschehen stören, können von der Stadt Starnberg von der weiteren Teilnahme am Markt ausgeschlossen werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann auch ein Ausschluss für künftige Märkte erfolgen.“
§ 17 wird wie folgt geändert: In Satz 1 Nr. 10 wird „den in § 10 Abs. 2 enthaltenen Verboten“ ersetzt durch „den in § 11 Abs. 2 enthaltenen Verboten“. Satz 1 Nr. 13 erhält die Fassung „Nicht persönlich anwesend ist oder bei Verhinderung keine entscheidungsbefugte Vertretung einsetzt oder diese der Stadt Starnberg nicht mitteilt (§ 11 Abs. 4)“ Satz 1 Nr. 14 erhält die Fassung „Gegen die Pflicht zur Reinigung, Schnee- und Eisbeseitigung verstößt (§ 12)“
§2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 5 (alt) Musikschule Starnberg
vertagt
TOP 5 (neu) Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms Barrierefreiheit
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat im Rahmen des Modellprojekts „Bayern barrierefrei 2023“ ein Konzept zur Barrierefreiheit entwickelt. Ein Ziel des Konzeptes ist u.a. die barrierefreie Zugänglichkeit insbesondere von Geschäften und stark frequentierten Gebäuden in der Innenstadt zu verbessern. Um die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu fördern sollen privaten Eigentümer bei der Herstellung von Einrichtungen zur Barrierefreiheit in der Innenstadt unterstützt werden. Der Bauausschuss hat dazu am 24.11.2016 ein kommunales Förderprogramm für zunächst ein Jahr beschlossen. Am 09.10.2017 wurde durch den Stadtrat die Verlängerung des Förderprogramms um weitere drei Jahre beschlossen. Das Programm wird entsprechend zu Ende 2020 auslaufen. Seitens der Eigentümer und Geschäftsinhaber besteht ein hohes Interesse an dem Förderprogramm. Derzeit liegen für drei Maßnahmen Vorplanungsunterlagen vor. Eine Umsetzung wird zeitnah angestrebt. In der Innenstadt besteht weiterhin ein hoher Bedarf der barrierefreien Gestaltung. Der Inklusionsbeirat hat sich daher einstimmig für eine Weiterführung des Kommunalen Förderprogramms ausgesprochen. Es wird empfohlen das Förderprogramm um weitere 5 Jahre zu verlängern. Die Rahmenbedingungen der Förderleitlinie sollen grundsätzlich beibehalten werden. Es wird jedoch empfohlen das Fördergebiet entsprechend der Kulisse des Sanierungsgebiets Innenstadt anzupassen. Die benötigten Haushaltsmittel liegen bei 63.000,00 €. Bislang beliefen sich die bei der Stadt verbleibenden Kosten auf 25.200,00 €. Das Projekt wurde mit 37.800,00 € durch Mittel der Städtebauförderung unterstützt. Da die Städtebaufördermittel jeweils am Jahresende abgerufen werden können, muss der Anteil der Städtebauförderung von der Stadt zwischenfinanziert werden. Es werden daher 63.000,00 € für das Programm pro Haushaltsjahr benötigt. Seites der Regierung von Oberbayern wurden für die vergangenen vier Haushaltsjahre Fördermittel bewilligt. Es wird angestrebt für die kommenden Jahre weitere Fördermittel zu akquirieren.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Stadtrat beschließt, das Kommunale Förderprogramm der Stadt Starnberg zur Förderung der Barrierefreiheit um 5 Jahre zu verlängern. 2. Der Stadtrat beschließt, die Förderkulisse des Kommunalen Förderprogramms Barrierefreiheit entsprechend der Kulisse des Sanierungsgebiets Innenstadt zu erweitern. 3. Die Förderkosten (Anteil Stadt und Städtebauförderung) werden dabei auf eine jährliche Summe von 63.000,00 € brutto begrenzt. Sie sind in den Haushaltsentwürfen einzuplanen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Umsetzung des Programms Fördermittel bei der Städtebauförderung zu akquirieren.
angenommen: einstimmig
TOP 6 (neu) Neuordnung des Bahnhofplatz: Machbarkeitsstudie und temporäre Aktionen
Sachverhalt
Das Bahnhofsumfeld weist seit jeher diverse Defizite hinsichtlich der Verkehrsführung, der Gestaltung und Aufenthaltsqualität auf. Auch der Verkehrsentwicklungsplan, den der Stadtrat im Dezember 2019 gebilligt hat, und die STAgenda empfehlen eine Neuordnung des Bahnhofplatz, um insbesondere die Verkehrsbeziehungen für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung wurde ein Konzept mit dem Ziel der Neuordnung des Bahnhofplatz erarbeitet. Die Studie veranschaulicht, wie bestehende Verkehrsflächen zugunsten von mehr Gestalt- und Nutzungsqualität umgestaltet werden können.
Inhalte des Konzeptes sind:
Neuordnung des öffentlichen Raumes zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch attraktive Gestaltung
Schaffung sicherer, barrierefreier und bedarfsgerechter Fußwegebeziehungen durch
Entwicklung ausreichend breiter Gehwege und sicherer Querungen.
Klare, eindeutige Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn
Neuordnung der für den ÖPNV erforderlichen Flächen u.a. durch Verlegung der Bushaltestellen
Schaffung einer übersichtlichen und durchgehend 6,50 m breiten, bedarfsgerechten Straßenfläche
Das vorliegende Konzept sieht vor, für Fußgänger mehr Bewegungs- und Aufenthaltsflächen und punktuell attraktive Platzbereiche zu schaffen. Hierzu werden die Stellplatzflächen primär dem Straßenbereich zugeordnet, was eine Reduzierung der Parkplatzflächen im öffentlichen Raum zur Folge hat. Der historische Brunnen am Rondell wird weitgehend vom ruhenden Verkehr freigestellt. Durch die Planung gewinnt das Gesamtbild, insbesondere wird der Brunnen im Stadtbild besser erlebbar und lädt zum Aufenthalt ein.
Beschlussvorschlag
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die Neuordnung des Bahnhofplatz wird weiterverfolgt, um eine Aufwertung des zentralen Innenstadtbereichs zu erreichen. 2. Die Öffentlichkeit ist über das Konzept zu informieren und Anregungen sind aufzunehmen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Bespielung der Flächen in Anlehnung an die vorliegenden Studie in Form von kostengünstigen, temporären Aktionen zu erarbeiten und dem Projektausschuss erneut zur Abstimmung vorzulegen. 4. Zur Durchführung erster Aktionen sind in den Haushalt 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel bei der Städtebauförderung zu beantragen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 (neu) Verkehrsentlastungskonzept für den Ortsteil Percha - Abfahrt von der A 952 auf Höhe Gut Buchhof
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrats am 11.11.2019 wurde die zuvor mit der Autobahndirektion Südbayern (ABDSB) abgestimmte Vorplanung für eine neue Ausfahrt von der A 952 aus Starnberg kommend auf die Buchhofstraße vorgestellt. Die von der ABDSB angeregten Prüfaufträge zum Winterdienst, zu Nothaltebuchten und den Mindestabstand zur bestehenden AS Percha sind geprüft und in die vorliegende Planung eingearbeitet worden. Für die Behandlung eines entsprechenden Antrags der Stadt Starnberg wurde seitens der ABDSB eine Behandlung im Rahmen eines Negativattests (Beteiligung u. a. von UNB, WWA) in Aussicht gestellt. Eine erste Einschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) kam nach derzeitigem Kenntnisstand zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Konflikte mittels Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen gelöst werden können.
Neben der Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen einschließlich der Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwände und Brückenbauwerk) wurden im Rahmen der Erstellung der erforderlichen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung am südwestlich des Parkplatzes der Munich International School (MIS) liegenden Gewässers Kartierungen zu der Tiergruppe der Amphibien mit folgendem Ergebnis durchgeführt (Zitat aus Kapitel 5 des Abschlussberichts): "Im Zuge der Amphibienerfassung konnten insgesamt vier Amphibienarten festgestellt werden. Neben dem häufigen und ungefährdeten Bergmolch (maximal 4 Tiere bei einer Begehung gezählt) und dem noch relativ häufigen Grasfrosch (Rote Liste Bayern Vorwarnstufe; 13 Laichballen) wurden mit Springfrosch (Rote Liste Bayern Vorwarnstufe; 162 Laichballen) und dem Laubfrosch (Rote Liste Bayern stark gefährdet und Rote Liste Deutschland gefährdet; 30 Rufer) zwei im UG bodenständige, gemeinschaftsrechtlich streng geschützte Art des FFH-Anhangs IV nachgewiesen. Bei allen Arten wurden Reproduktionsversuche in Form von Laich oder Larven festgestellt, beim Springfrosch wurde durch den Nachweis von Hüpferlingen auch eine erfolgreiche Reproduktion nachgewiesen."
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Planung ein erhebliches artenschutzrechtliches Konfliktpotential besteht, da folgende artenschutzrechtlich relevanten Wirkprozesse zu erwarten sind:
Unmittelbare Verletzung und Tötung streng geschützter Individuen bei der Baufeldfreimachung,
Erhebliche Beeinträchtigung der Funktion des Gewässers als Reproduktions- und Lebensstätte streng geschützter Arten,
Signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos wandernder streng geschützter Amphibien.
Trotz der im Bericht aufgeführten möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung zur des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht gänzlich ausgeschlossen werden (das restlose Absammeln der Individuen v. a. des Laubfrosches kann nicht ohne weiteres gewährleistet werden), so dass beim Festhalten am aktuell geplanten Trassenverlauf der neuen Abfahrt ein Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestellt werden müsste. Dass das für die Ausnahme u. a. erforderliche Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses angenommen werden kann, ist jedoch unwahrscheinlich.
Alternativ kommt die Verlegung des Trassenverlaufs in Frage. Hierbei kommen zunächst zwei Möglichkeiten in Betracht:
A) Verlegung der Trasse der Abfahrt auf die nordöstliche Seite der Hecke
Während durch die Verschiebung der Lage der Abfahrt nach Norden die artenreiche Hecke erhalten werden könnte, würde die Umplanung den Wegfall des als Erweiterungsfläche für den Parkplatz der MIS im Bebauungsplan Nr. 8201, 3. Änderung festgesetzten Bereichs bedeuten. Darüber hinaus müsste eine vollständige Umorganisation des Parkplatzes und Zusammenlegung der Abfahrt mit der Parkplatzein- und –ausfahrt erfolgen, da das Staatliche Bauamt den geringen Abstand zwischen der Autobahnausfahrt und der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes an der Buchhofstraße bereits bei der derzeitigen Planung als kritisch ansieht.
B) Verlegung der Trasse der Abfahrt auf die südwestliche Seite des Gewässers
Mit der Verlegung der Trasse der Abfahrt auf die südwestliche Seite des Gewässers wäre mehr Grunderwerb aus dem Grundstück Fl. Nr. 98, Gemarkung Percha, erforderlich. Mit der Führung der Trasse außerhalb des direkten Gewässerumfeldes würde sie näher an das Gebäude auf Fl. Nr. 99/2, Gemarkung Starnberg (Buchhofstraße 33), heranrücken.
Die Debatte:
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach den beiden Varianten. Ist da der alte Autobahn-Parkplatz irgendwie berücksichtigt?
Herr Weinl: Er stellt die beiden Varianten noch einmal kurz vor. Der alte Autobahnparkplatz bietet nicht genug Platz für die Einfahrts- und Ausfahrtsstreifen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie fragt noch einmal nach den genauen Verkehrszahlen. Die sind nicht im ALLRIS. Sie beantragt getrennte Abstimmung.
Herr Michael Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Beschlussvorschlag bzgl. einer Kostenbeteiligung durch die MIS? Die fehlt im verschickten Beschlussvorschlag.
Herr Janik: Es gelten die aktualisierten Beschlussvorschläge aus den Tischvorlagen. (Anm. d. Verf.: Die hatte ich mir auch so gewünscht.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Warum geht das beim Autobahnparkplatz nicht? Mit wem wurde da gesprochen?
Herr Weinl: Das ist durch die Richtlinien für Autobahnen festgeschrieben.
Herr Summer (BMS): Ihm kam erst nach dem Ausschuss die Ideen warum das nicht nördlich des MIS-Parkplatzes geht?
Herr Weinl: Nördlich ist die Aufstellfläche zu kurz, wenn sich der Verkehr vor dem Einbiegen in die Staatsstraße staut.
Frau Falk (SPD): Die MIS war ja für Variante A bisher nicht zu begeistern. Das sollte mit der MIS noch einmal besprochen werden. Da braucht es ein intensiveres Gespräch.
Herr Weinl: Der MIS-Parkplatz ist heute schon gut organisiert, da zu Spitzenzeiten Verkehre gleichzeitig stattfindet. Das hat die Schule schon untersucht. Bisher sind keine Ideen für Verbesserungen gefunden worden. (Anm. d. Verf.: Das klingt gerade schon ein wenig nach einer Wiederholung aus dem Ausschuss.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Kann man nicht in den Autobahnparkplatz mehr eingreifen und den so umzugestalten? Es ist im Interesse von Percha, dass wir so eine Abbiegespur hinzubekommen. Dafür kann auch mal ein Parkplatz verlegt werden.
Herr Patrick: Dort ist nicht genug Platz. Das ist häufig genug diskutiert worden. Eine Verlegung des MIS-Parkplatzes würde das noch teurer machen. (Anm. d. Verf.: Dann müsste die Hecke ja dann auch weg. Aber die Hecke ist ja gerade das Problem.)
Herr Heidinger (BLS): Er möchte das auch eher oben beim Autobahn-Parkplatz haben und dort eine Rampenlösung mit einer langen Ausschleifung geprüft haben. (Anm. d. Verf.: Leider glaubt er wohl nicht den Planungsbüros.)
Herr Weinl: Es gab vorher eine Untersuchung, was geht und was nicht. Das wurde alles intensiv untersucht. Die südliche Variante ist die sinnvollere Lösung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er beantragt das Ende der Debatte.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Wir werden uns diese Maßnahme dieses Jahr nicht leisten können. Der Punkt soll vorerst nicht weiterverfolgt werden.
Herr Pfister (BMS): Wir ringen schon so lange für eine Lösung in dieser Richtung. Endlich geht die Autobahndirektion mit einer Lösung mit. Das sollte man nicht stoppen. Die Planungen sollten bis zu Ende geführt werden.
Beschlussvorschlag
1. Die aktuelle Trasse der Autobahnabfahrt auf Höhe von Gut Buchhof wird aus Gründen des Artenschutzes nicht weiterverfolgt.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlegung der Trasse der Abfahrt auf die a) nordöstliche Seite der Hecke b) auf die südwestliche Seite des Gewässers bzgl. ihrer Umsetzbarkeit (insbesondere auch bzgl. der Flächenverfügbarkeit), ihrer Auswirkungen auf den Artenschutz und ihrer Kosten näher zu untersuchen und das Ergebnis der Untersuchungen zur Beratung wieder vorzulegen.
angenommen: 24:4
3. Mit der MIS ist über eine Kostenbeteiligung zu sprechen.
angenommen: einstimmig
Antrag Herr Heidinger
Nochmalige Prüfung einer Trasse nördlich vom MIS-Parkplatzes
angenommen: 17:11
TOP 8 (neu) Verkehrsentwicklungsplanung - Themenfeld Verkehrsentlastung - Ortsferne Umfahrung Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 11.11.2019 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die für eine Umweltverträg- lichkeitsstudie notwendigen hydrogeologischen Untersuchungen sowie die faunistischen Kartierungen über den Zeitraum eines Jahres auszuschreiben und zu vergeben. Für die hydrogeologischen Untersuchungen, die zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Fließge- wässer Würm sowie die westlich der Würm entspringenden Kalktuffquellen (kartierte Biotope „Würm- durchbruch mit Quellgebiet entlang des linken Würmufers“ und „Kalktuffquellen zwischen der Würm und dem Schönberg“) erforderlich sind, wurden Honorarangebote von geeigneten Büros eingeholt und die Leistung im Februar 2020 vergeben. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen konnte zunächst kein Auftaktgespräch mit dem beauftragten Büro durchgeführt werden. Nach Lockerung der Einschränkungen teilte das Büro mit, im Oktober 2020 mit den Arbeiten zu beginnen zu können. In Vorbereitung der faunistischen Kartierungen, wurde zunächst eine "Faunistische Planungsraumana- lyse" erstellt. In ihr sind insbesondere der für die einzelnen Tierarten erforderliche Untersuchungsum- fang und die empfohlene Untersuchungsmethodik angegeben. Im Untersuchungsraum ist nach derzei- tigem Kenntnisstand mit dem Vorkommen besonders oder streng geschützter Tierarten der Tiergruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Säugetiere, Fische, Vögel, Libellen, Schmetterlinge, Käfer und Schnecken zu rechnen. Nach einer ersten groben Schätzung wird das Honorar für die Leistungen der faunistischen Kartierungen bei ca. 100.000,- € bis 130.000,- € netto liegen.
Auf der Grundlage der "Faunistischen Planungsraumanalyse" wurden die Leistungen bereits zwei Mal ausgeschrieben. Im Rahmen der ersten Ausschreibung, die im Januar/Februar 2020 erfolgte, ging ledig- lich die Absage eines Büros ein, aber kein einziges Angebot, die zweite Ausschreibung im März/April 2020 erbrachte ebenfalls kein Angebot. Da die faunistischen Kartierungen eine essentielle Grundlage für die Bewertung der Umweltverträglich- keit hinsichtlich der artenschutzfachlichen Voraussetzungen darstellen und möglichst über den Zeitraum eines kompletten Kalenderjahrs (Januar bis Dezember 2021) durchgeführt werden sollen, ist die Aus- schreibung im Herbst 2020 zu wiederholen. Mit einem Ergebnis in Form eines Abschlussberichts ist – eine erfolgreiche Ausschreibung vorausgesetzt - folglich im Frühjahr 2022 zu rechnen.
Beschlussvorschlag
1. Der Sachstandsbericht über den Stand der Planungen einer ortsfernen Umfahrung wird zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die faunistischen Kartierungen im Herbst 2020 erneut auszuschreiben, dies mit dem Ziel, dass die Kartierungen möglichst über den Zeitraum eines kompletten Kalenderjahrs (Januar bis Dezember 2021) durchgeführt werden und das Ergebnis in Form eines Abschlussberichts im Frühjahr 2022 vorliegt.
3. Die erforderlichen Mittel für die Untersuchungen in Höhe von insgesamt 170.000 € sind in den Haushalt 2021 einzustellen.
angenommen: 22:7 (Anm. d. Verf.: Also da sind manche nicht für den Kompromiss.)
TOP 9 (neu) Verkehrsentlastung des Wohn- und Schulviertels zwischen Hanfelder Straße und Bahnlinie Hier: Evaluierung der getroffenen Maßnahmen
Sachverhalt
Eines der Wohngebiete Starnbergs, die besonders stark durch Schleichverkehre belastet sind, ist das Wohn- und Schulviertel zwischen der Hanfelder Straße und der Bahnlinie. Im Hinblick auf die Erarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Entlastung dieses Gebietes und seiner Bewohner wurde am 10.05.2016 eine Kennzeichenerfassung in den Spitzenstunden an den Hauptein- und -ausfahrtspunkten des Gebiets durchgeführt, um detaillierte Kenntnisse über die einzelnen Wegebeziehungen der Kraftfahrzeuge zu gewinnen. Die Ergebnisse der Auswertung bestätigten den optischen Eindruck, dass sowohl in den morgendlichen als auch den abendlichen Spitzenstunden eine starke Belastung der Rheinlandstraße Richtung Hanfelder Straße sowie des Straßenzugs Max-Emanuel-Straße/Otto-Gaßner-Straße/Ferdinand-Maria- Straße/Himbselstraße/Riedener Weg vorliegt. Auch die Ferdinand-Maria-Straße wurde vom Durchgangsverkehr häufig als Zufahrt zum Gebiet genutzt. Die nördlichen Einfahrtsbereiche wiesen geringere Belastungen auf.
In der Sitzung am 11.12.2017 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss (auf die Beschlussvorlage 2017/375 wird verwiesen):
Der Stadtrat beschließt, im Wohn- und Schulviertel zwischen Hanfelder Straße und Bahnlinie eine flächendeckende Temporeduzierung auf 30 km/h (Tempo-30-Zone) einzuführen.
Der Stadtrat beschließt, im Wohn- und Schulviertel zwischen Hanfelder Straße und Bahnlinie die Ausweisung einer „Anlieger frei-Zone“ .
Der Riedener Weg wird als Fahrradstraße ausgewiesen.
Die beschlossenen Maßnahmen werden probeweise für zunächst 1 1⁄2 Jahre umgesetzt.
Die beschlossenen Maßnahmen wurden umgesetzt. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist seit 20.04.2018 in Kraft. Sie wurde im Nachgang dahingehend modifiziert, dass die Durchfahrt durch die Ferdinand-Maria-Straße bis zur Rheinlandstraße und durch die Rheinlandstraße wieder uneingeschränkt gestattet wurde.
Nach etwa eineinhalb Jahren wurde am 19.11.2019 eine erneute Kennzeichenerfassung durchgeführt, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen hinsichtlich der Entlastung vom Durchgangsverkehr zu überprüfen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Verkehrsaufkommen im Quartier allgemein, auf einigen Relationen auch der Durchgangsverkehr abgenommen hat. Das Gesamtverkehrsaufkommen im Gebiet - verglichen anhand der Gesamtzahl der einfahrenden bzw. ausfahrenden Fahrzeuge – hat sich 2019 im Vergleich zu 2016 morgens um ca. 18 % bzw. ca. 31% und am Abend um ca. 33 % bzw. ca. 22% reduziert.
Der Riedener Weg ist Teil des Kreiswanderwegs und im Rahmen der von der Landeshauptstadt München durchgeführten Machbarkeitsstudie für radiale Radschnellverbindungen als Teil der Verbindung von München über Planegg nach Starnberg vorgeschlagen.
Die Ergebnisse der erneuten Kennzeichenerfassung zeigen, dass die getroffenen Maßnahmen - flächendeckende Tempo 30-Zone und Durchfahrt verboten, Anlieger frei - ein Schritt in die richtige Richtung sind. Die Rücknahme der verkehrsrechtlichen Anordnungen würde die Erreichung des Ziels der Verkehrsentlastung zur Stärkung sowohl der Wohn- und Aufenthaltsqualität als auch der Verkehrssicherheit im Quartier gefährden. Zur wirksamen Entlastung des Wohn- und Schulviertels, insbesondere in der stark belasteten Achse Max-Emanuel-Straße/Otto-Gaßner-Straße/Ferdinand- Maria-Straße/Himbselstraße/Riedener Weg sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Die Debatte:
Herr Wobbe (UWG): Er möchte die Vorfahrtsregelung so ändern, dass die Ferdinand-Maria-Straße als Sammelstraße Vorfahrt bekommt. Gerade beim der Riedener Weg ist die Straßenführung aktuell anders, als die formale Vorfahrtsregelung. Das soll bitte noch einmal durchdacht werden. Er möchte einen Prüfungsauftrag für die Himbselstraße.
Herr Janik: Er möchte da widersprechen. Da wird durchaus auch die Vorfahrtsregelung beachtet. Beim Riedener Weg wird auch oft die Vorfahrt gewährt. Es gibt dort geänderte Vorfahrtsbeziehungen. Das dauert einfach etwas länger, bis das bei allen angekommen ist.
Marc Fiedler (FDP): Er möchte einen technischen Hinweis geben. Er ist verwundert über den Beschlussvorschlag, der von der Empfehlung abweicht. Er ist gegen die Einbahnstraße und beantragt eine getrennte Abstimmung.
Herr Jägerhuber (CSU): Die damaligen Beschlüssen sollen heute bekräftigt werden. Das ist gut. Die damalige Regelung für die Himbselstraße als Einbahnstraße wurde schnell wieder aufgehoben. Es soll von einer Einbahnstraße Abstand genommen werden.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Ein zusätzlicher Hinweis für die Rechts-vor-Links Regelung ist, dass das Tempo auch herausgenommen wird. Es lernen immer mehr Leute, auf die Vorfahrtsregelung zu achten.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Es geht um ein Wohn- und Schulviertel. Da ist die Verkehrssicherheit für Kinder besonders wichtig. Er würde gerne auf der Straße sehen, wer Vorfahrt hat - z. B. durch einen weißen Streifen.
Marc Fiedler (FDP): Der Schleichverkehr sollte keine Vorfahrt erhalten.
Frau Pfister (BMS): Der Grund war 2017, den Schleichverkehr nicht zu fördern.
Beschlussvorschlag
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Stadtrat beschließt, im Wohn- und Schulviertel zwischen Hanfelder Straße und Bahnlinie die flächendeckende Temporeduzierung auf 30 km/h (Tempo-30-Zone) bis auf Weiteres beizubehalten.
2. Der Stadtrat beschließt, im Wohn- und Schulviertel zwischen Hanfelder Straße und Bahnlinie die flächendeckende „Anlieger frei-Zone“ bis auf Weiteres beizubehalten.
3. Der Stadtrat beschließt, die Ausweisung des Riedener Wegs als Fahrradstraße bis auf Weiteres beizubehalten.
4. Der Stadtrat beschließt, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Geschwindigkeitsmessungen im Gebiet intensiviert wird.
angenommen: einstimmig
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für den westlichen Abschnitt der Himbselstraße die Rahmenbedingungen für die provisorische Einrichtung einer zunächst auf ein Jahr befristeten Einbahnstraße mit den Fachstellen abzustimmen.
abgelehnt: 1:27
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Parkverbotsregelung in der Himbselstraße zu prüfen.
angenommen: 28:0
TOP 10 (neu) Verkehrsentlastung Innenstadt: Festlegung der künftigen Verkehrsführung in der Innenstadt
Sachverhalt
Die Verkehrsführung der Innenstadt beeinflusst in hohem Maße die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsempfinden aller Nutzergruppen im Zentralbereich der Stadt Starnberg. Für die Entwicklung des Innenstadtverkehrs wurden zahlreiche Konzepte, Vorschläge, Strategien und Untersuchungen erarbeitet. Allen gemeinsam ist das Ziel, die Innenstadt vom Verkehr zu entlasten und einen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dafür ist eine Neuorganisation des Innenstadtverkehrs erforderlich.
Die Konzepte und Strategien sollen nun im Folgenden kurz dargestellt werden:
Verkehrsentwicklungsplan Starnberg – Kraftfahrzeugverkehr, ÖPNV und Stadtteilverkehrskonzepte, 2016
Der durch das Büro SHP Ingenieure aus Hannover erarbeitete Verkehrsentwicklungsplan hat zukünftige Trends der Mobilitätsentwicklung für die Stadt Starnberg untersucht. Es wurden Empfehlungen formuliert, wie Mobilität zukunftsgerecht gestaltet werden kann, z.B. in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, demografischer Wandel oder ein verändertes Mobilitätsverhalten. Ziel war die integrierte Betrachtung der Verkehre im gesamten Stadtgebiet. Für den Bereich der Innenstadt wurden in diesem Zusammenhang acht Varianten für eine neue Verkehrsführung zzgl. einer Planungsvariante der STAgenda sowie ein Antrag der CSU untersucht. Bewertet wurden die Varianten hinsichtlich der Reduzierung des Durchgangsverkehrs, des Potenzials für Gestaltqualität, der Verkehrssicherheit und Kommunikation, der Steigerung des Freizeitwertes sowie der Verkehrsqualität am Tutzinger-Hof-Platz. Im Ergebnis wurde empfohlen, langfristig Variante 8 zur Umsetzung anzustreben und kurzfristig in einer Vorstufe Variante 5 weiter zu verfolgen. Bei Variante 8 wird der Verkehr über eine Einbahnstraße in der Leutstettener Straße in die Innenstadt geführt (bis Josef-Jägerhuber-Straße). Bei Variante 5 wird der Verkehr mittels einer Einbahnstraße von der Leutstettener Straße bis zum Bahnhofplatz in die Innenstadt geführt. Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung beauftragte am 29.06.2016 die Verwaltung für die Varianten 5 und 8 Umsetzungskonzepte erarbeiten zu lassen. Bürger und Gewerbetreibende sprachen sich hingegen während einer Bürgerversammlung am 16.06.2016 gegen die Varianten 5 und 8 aus und plädierten für eine Führung entsprechend der Variante 4, um weiterhin eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt zu gewährleisten. Variante 4 schlägt vor, die Zufahrt in die Innenstadt über die Wittelsbacherstraße zu organisieren und eine Ausfahrt über die Leutstettener Straße (Einbahnstraßenregelung). Alle Varianten sehen die Ausweisung einer Begegnungszone im Bereich des Bahnhofplatz vor.
Lebendiges Starnberg – Verkehrskonzept der STAgenda21, 2019
Starnberger Bürger engagieren sich ebenfalls im Rahmen der STAgenda21, Arbeitskreis Verkehr für eine Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Verkehr und mehr Lebensqualität. In ihrem Konzept schlagen sie Einbahnstraßen in der Wittelsbacherstraße sowie der südlichen Kaiser-Wilhelm-Straße in Richtung Süden vor. Flankiert wird das Konzept durch ausgedehnte Begegnungszonen im zentralen Innenstadtbereich, sowie einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h.
Verkehrsuntersuchung Simulation Tunnel B2 / Innenstadtkonzept, 2020
Die Verkehrsführung der Innenstadt hängt darüber hinaus eng mit den Planungen des B2-Tunnels zusammen. Das Büro Vössing Ingenieursgesellschaft mbH aus München wurde daher damit beauftragt, eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Innenstadt vom Verkehr zu entlasten. Überprüft wurden in diesem Zusammenhang u.a. die Auswirkungen auf die Realisierung von Variante 4 des Verkehrsentwicklungsplans. Darüber hinaus führten die Ingenieure eine qualitative Beurteilung der vorgeschlagenen STAgenda-Maßnahmen durch. Das Gutachten verdeutlicht, dass es gezielte Maßnahmen braucht, um die Qualität der Innenstadt zu erhöhen, stringente Einbahnstraßensysteme hingegen führen zu einer Verlängerung der Wege und Emissionen. Aus der vorliegenden Untersuchung lassen sich demnach fundiert-begründete Maßnahmen für die Verkehrsführung der Innenstadt ableiten.
Verkehrskonzept Innenstadt – Antrag der Arbeitsgruppe Innenstadt (Herr Prof. Dr. Gassner, Frau Kammerl, Herr Dr. Schüler, Herr Dr. Sengl) vom 28. August 2020
Die "Arbeitsgruppe Innenstadt", bestehend aus Herrn Prof. Dr. Gassner, Frau Kammerl, Herrn Dr. Schüler und Herrn Dr. Sengl, hatten im August 2020 weitere Vorschläge für eine Umgestaltung des Innenstadtverkehrs eingereicht. Ziel ist die Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Bereich Bahnhofplatz, in der Wittelsbacherstraße zwischen Bahnhofplatz und Ludwigstraße und in der Maximilianstraße zwischen Bahnhofplatz und Ludwigstraße.
Der Antrag sieht folgende Maßnahmen vor:
Eine Beruhigung des oben beschriebenen Bereichs soll in drei Phasen erfolgen. In einem ersten Schritt wird vorgeschlagen einen Shared Space Bereich auszuweisen, der zweite Schritt sieht eine temporäre Sperrung für den Verkehr zwischen 11 und 15 Uhr werktags vor und in einem dritten Schritt soll schließlich eine Fußgängerzone eingerichtet werden.
Im Bereich der Possenhofener Straße und Bahnhofstraße ist die Änderung der Vorfahrtsregelung vorgesehen, um den Verkehrsfluss von der Possenhofener Straße auf die Hauptstraße zu verlegen. Die Vorfahrt der Possenhofener Straße würde entsprechend der Bahnhofstraße in Richtung Westen/Hauptstraße folgen.
Zur Reduzierung des Berufsverkehrs in die Innenstadt wird empfohlen, auf die Linksabbiegespur von der Münchnerstraße (B2) in die Leutstettener Straße zu verzichten.
Zwischen der Ludwig- und Josef-Jägerhuber-Straße soll der Verkehr in der Kaiser-Wilhelm- und der Wittelsbacherstraße in zwei Richtungen geführt werden.
Auf den Grundstücken Bayerischer Hof, Pizza Drive und Schwedenhäuser (im Norden Bahnhofplatz) sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Einrichtung eines elektronischen Parkleitsystems wird vorgeschlagen.
Auf die Beschlussvorlage 2020/089 zur Neuordnung des Bahnhofplatz, die in der gleichen Sitzung behandelt wird, wird verwiesen.
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 dem Stadtrat folgende Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen:
Der Linksabbieger von der Münchner Straße in die Leutstettener Straße nach Süden entfällt.
Der Verkehr in der Innenstadt wird mit einer Einbahnstraßenregelung in der Leutstettener Straße nach Norden (zwischen B2 und Kreuzung Josef-Jägerhuber-Straße) und in der nördlichen Wittelsbacher Straße nach Süden (zwischen Ludwigstraße und Tutzinger-Hof-Platz) geführt.
Die unter 1. und 2. gefassten Beschlüsse entsprechen dem Planungswillen des Stadtrats zur Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Die Öffentlichkeit ist zu informieren und vor Weitergabe der Beschlüsse an das Staatliche Bauamt zu beteiligen.
Dem Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2020 zur Umgestaltung der Münchner-, Haupt- und Weilheimer wird dadurch Rechnung getragen, dass ein Konzept erarbeitet wird, das folgende Ziele verfolgt: - Begrenzung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m - Neuaufteilung der Straßenquerschnitte zugunsten der Radfahrer und Fußgänger - Herstellung zusätzliche Querungen über die B2: nördlich des Tutzinger-Hof-Platz (zw. Josef-Jägerhuber-Str. 1 und Hanfelder Str. 2), östlich der Einmündung Ferdinand-Maria-Straße, im Bereich der Achheimstraße, im Bereich Prinzenweg (bei der Fischzucht)
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der Vorfahrtsregelung am Seufzerberg. Warum wurde das beschlossen? Damit ist ein Ausfahren aus der Stadt bei Stau auf der Possenhofener Straße nicht mehr möglich.
Herr Janik: In diesem Fall wird sicher Einfädelmöglichkeiten geben. Der Hintergedanke war, dass die Autofahrer frühzeitig an diese Verkehrsführung zu gewöhnen.
Herr Mignoli (BLS): Es möchte die Wegnahme des Linkabbiegerstreifens noch einmal ansprechen. Er möchte einen Punkt 9 ergänzen, dass der Stadtrat eine Einbahnstraßenregelung in der südlichen Leutstettener Straße nicht anstrebt und eine Zufahrt für Gewerbe dauerhaft zulässt.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Die Änderung der Vorfahrtsregelung hat einen langfristigen städtebaulichen Grund. Auch das Büro Vössing hat diese Maßnahme empfohlen. Über den Zeitpunkt kann man gerne reden.
(Anm. d. Verf.: Heute gibt es schon mehr “Zwischenbemerkungen” des Ersten Bürgermeisters.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er erläutert noch einmal, warum er nicht mehr immer gemäß dem Kompromiss von 2017 zustimmen kann. Es ist Corona und der “umfahrungsgeführte Verwaltung” ist es innerhalb von drei Jahren nicht gelungen, eine faunistische Kartierung zu beauftragen.
Herr Jägerhuber (CSU): Ihm geht es nur um den Zeitpunkt einer Änderung der Vorfahrtsregelung. Das führt für ihn zum Chaos. Er bittet um eine getrennte Abstimmung.
Frau Pfister (BMS): Wir können die Vorfahrtsanpassung kann nur beim Bauamt beantragt werden.
Frau Henniger (FDP): Sie ist für die Änderung der Vorfahrtsregelung. Die fahren auch keine Baustelle an, sondern fahren am Bahnhof vorbei.
Beschlussvorschlag
1. Konzept der Arbeitsgruppe Innenstadt soll grundsätzlich weiterverfolgt werden und die noch nicht beschlossenen Einzelmaßnahmen vertieft geprüft werden.
(Anm. d. Verf.: Die folgende Abbildung zeigt eine grobe Übersicht über das Konzept der Arbeitsgruppe Innenstadt, die sicher nicht bis ins letzte Detail an allen Ecken selbsterklärend ist. Ich bitte bei Fragen, sich einfach an Frau Kammerl, Herrn Prof. Gaßner, Herrn Dr. Sengl oder an mich ([email protected]) zu wenden.
Und um gleich möglichen Missverständnissen vorzubeugen: Generell darf in Shared-Space-Zonen in beiden Fahrtrichtungen gefahren werden, sofern das nicht anderweitig untersagt wird.)
2. Der Stadtrat hält am Beschluss vom 01.07.2019 fest und bekräftigt diesen.
5. Die Möglichkeit der Realisierung des Gestaltungsvorschlages von Vössing Ingenieure zwischen der Gautinger Straße und Nordportal soll mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim abgestimmt werden.
6. Dem Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2020 zur Umgestaltung der Münchner-, Haupt- und Weilheimer wird dadurch Rechnung getragen, dass ein Konzept erarbeitet wird, das folgende Ziele verfolgt:
- Begrenzung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m - Neuaufteilung der Straßenquerschnitte zugunsten der Radfahrer und Fußgänger - Herstellung zusätzliche Querungen über die B2: nördlich des Tutzinger-Hof-Platz (zw. Josef-Jägerhuber-Str. 1 und Hanfelder Str. 2), östlich der Einmündung Ferdinand-Maria-Straße, im Bereich der Achheimstraße, im Bereich Prinzenweg (bei der Fischzucht
7. Die Gestaltungsmöglichkeiten für eine Shared Space Zone (zunächst) beim Bahnhofsplatz soll vertieft geprüft werden.
8. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens über die geplanten Maßnahmen dieses Beschlusses zu informieren und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Darüber hinaus ist hierbei eine Bedarfs- und Akzeptanzanfrage bzgl. der Einrichtung einer Fußgängerzone durchzuführen.
angenommen: mehrheitlich
(Anm. d. Verf.: Das genaue Abstimmungsergebnis habe ich leider verpasst. Vielleicht war es auch einstimmig. Das wird noch aktualisiert.)
3. Die Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Possenhofener Straße und Bahnhofstraße soll baldmöglichst umgesetzt werden.
angenommen: 20:8
4. Der Linksabbieger von der Münchener Straße in die Leutstettener Straße nach Süden soll nach dem Bau des Tunnels entfallen. Dies ist dem Staatlichen Bauamt Weilheim mitzuteilen.
angenommen: 23:5
Antrag Herr Mignoli:
Zum Wohle der Gewerbe keine Einbahnregelung in der südlichen Leutstettener Straße
angenommen: 23:5
TOP 11 (neu) Westumfahrung Starnberg; Genehmigung von Nachträgen
Sachverhalt
Auf der Grundlage der Vereinbarung vom 28.04./12.05.2009 über die Straßenbaulast an der Umfahrung westlich von Starnberg sowie der Fortschreibung dieser Vereinbarung setzte das Staatliche Bauamt Weilheim den Bau der Westumfahrung im Auftrag und auf Rechnung der Stadt Starnberg um. Mit Schreiben vom 01.02.2016 teilte das Staatliche Bauamt Weilheim das Ergebnis der Ausschreibung für die Ingenieurbauwerke für die Westumfahrung Starnberg mit. Die Firma Hubert Schmid Bauunternehmung GmbH aus Marktoberdorf hat mit einer Wertungssumme von brutto 4.249.738,63 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Stadt Starnberg beauf- tragte deshalb die Firma Hubert Schmid Bauunternehmung GmbH mit der Bauleistung. Der Auftrag wurde mit Schreiben vom 05.02.2016 dem Staatlichen Bauamt Weilheim zugesandt.
Nachtrag 1:
Die im Nachtrag benannten Leistungen waren in der ursprünglichen Ausschreibung des beauftragten Ingenieurbüros nicht enthalten. Es handelt sich um die Vergurtungen der U-Profile für den Berliner-Verbau (Grünbrücke) zur Absicherung für den Fall, dass ein Anker ausfällt. Diese Vergurtungen wurden erforderlich, weil der nachträglich zu berücksichtigende Zusatzaushub von 1,25 m für einen ggf. erforderlichen Bodenaustausch Ankerkräftebei der erforderlichen Nachberechnung ergaben, die in der 2. Ankerlage Anker mit 5 und 6 Litzen erforderlich machten, die bei der Ausschreibung noch nicht berücksichtigt waren. Hinsichtlich dieser hohen Ankerkräfte und der Dimension des Berliner Verbaus ist der Lastfall "Ausfall des Ankers" zu berücksichtigen. Weiter beinhaltet ist der Verlust von Bohrwerkzeug. Bedingt durch unerwartet häufig auftretende Blöcke im Erdreich erfolgte ein Ausweichen der Bohrschnecke sowie der Bohrrohre, die dann aufgrund der auf- tretenden Spannungen gebrochen sind. Der Ersatz von Bohrwerkzeugen, die im Bohrloch verbleiben sind gemäß VOB 2016 Teil C, DIN 18301, Abs. 3 Besondere Leistungen und daher aufgrund der vertraglichen Verpflichtung zusätzlich zu vergüten sind. Für die genannten Leistungen wurde mit Schreiben vom 20.07.2017 eine Nachtragssumme von brutto 114.144,06 Euro beantragt.
Der Nachtrag ist gerechtfertigt und vom Ingenieurbüro und dem Staatlichen Bauamt Weilheim freigegeben.
Nachtrag 2:
Mit diesem Nachtrag forderte die Firma Hubert Schmid Bauunternehmung GmbH mit Schreiben vom 20.12.2017 Erschwerniszuschläge für den Aushub und Transport von größeren Steinen und Fels- brocken mit einer Summe von brutto 86.865,48 Euro. Diese Leistungen waren jedoch in der Ausschreibung berücksichtigt. Im Leistungsverzeichnis waren alle erforderlichen Erschwernisse beschrieben und wurde auch durch den Auftragnehmer über die ent- sprechenden LV-Positionen abgerechnet.
Aus diesem Grund wurde der Nachtrag nach Prüfung durch das Staatliche Bauamt Weilheim als ungerechtfertigt zurückgewiesen.
Nachtrag 3:
Mit Schreiben vom 10.01.2020 wurde der dritte Nachtrag der Firma Hubert Schmid Bauunternehmung GmbH über das Staatliche Bauamt Weilheim eingereicht. Der Nachtrag ist geprüft und beinhaltet ausschließlich Leistungen, die im Vertrag nicht beinhaltet waren. Diese Auftragssummen sowie die Summe des dritten Nachtrages wird nach dem Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 09.10.2018 zu 80 Prozent vom Freistaat Bayern bezuschusst.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Der Nachtrag 2 wird als ungerechtfertigt zurückgewiesen
angenommen: einstimmig
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachträge 1 und 3 mit einer Gesamtsumme von brutto 194.091,72 Euro zu beauftragen.
angenommen: 22:6
(Anm. d. Verf.: Falls ich jetzt als “Ablehnender” gezählt worden bin, hat die Verwaltung meinen Arm “hinten in der Ecke” wohl nicht gesehen.)
TOP 12 (neu) Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und Vorbereitende Untersuchungen für den Ortsteil Söcking – Zusammensetzung der Lenkungsgruppe
Sachverhalt
Das starke Wachstum des Ortsteils Söcking der vergangenen Jahre und die erheblichen städtebaulichen Missstände hatten zum Anlass, dass der Bauausschuss am 18.10.2018 die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Ortsteil beschloss. Das Projekt wird durch Mittel der Städtebauförderung aus dem Programm "Soziale Stadt" bzw. "Sozialer Zusammenhalt" (ab 2020) seit Oktober 2019 gefördert.
Der Auftrag für die Erarbeitung der Konzepte wurde im November 2019 an das Planungsbüro SWECO vergeben. Für den Ortsteil wurde eine umfassende Grundlagenermittlung und Analyse durchgeführt, städtebauliche Missstände und Potenziale für die Quartiersentwicklung wurden erörtert. Anfang März 2020 fand ergänzend dazu eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, mit dem Ziel, die Analyseergebnisse weiter zu konkretisieren. Derzeit werden für das Gebiet Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die Ausweisung eines förmlichen Sanierungsgebiets und eine anschließende praktische Umsetzung von Maßnahmen. Der Prozess und die Entwicklung der Konzepte werden durch eine Gruppe aus Bürgern, Vertretern bestehender sozialer Gruppierungen, politischen Vertretern und der Stadtverwaltung in Form einer sogenannten Lenkungsgruppe begleitet. Das Gremium wird zur Abstimmung der einzelnen Konzeptbausteine hinzugezogen. Dies fördert die Akzeptanz der Konzepte und ist ein wichtiger Prüfmechanismus hinsichtlich der Passgenauigkeit von Inhalten, Zielen und Maßnahmen.
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode bestand der Wunsch, die bereits existierende Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern der STAgenda, der Kirchenverwaltung Söcking, einem Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Söcking sowie dem ersten Bürgermeister und Vertretern des Bauamts, durch je einen Vertreter der Fraktionen zu erweitern. Die nächste Sitzung des Lenkungsgruppe zur Abstimmung der Ziele und Maßnahmen für die Sanierung des Ortsteils Söcking soll am 02.12.2020 stattfinden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat entsendet je einen Vertreter pro Fraktion in die Lenkungsgruppe.Die Lenkungsgruppe wird wie folgt besetzt:
B90/Grüne: Herr Dr. Sengl
BMS: Frau Pfister
BLS: Herr Heidinger
CSU: Herr Obermeier
FDP: Frau Henniger
SPD: Herr Weidner
UWG: Herr Prof. Dr. Gaßner
WPS: Herr Dr. Glogger
Im Verhinderungsfall ist ein anderes Stadtratsmitglied zu entsenden.
angenommen: einstimmig
TOP 13 (neu) Sanierung der Sportanlage des FT 09 Starnberg e.V. und der Mehrzweckhalle des SV Wangen e.V. - Teilnahme am Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Sachverhalt
Die Sportanlage des FT 09 Starnberg e.V. in der Ottostraße 37-39 sowie die Mehrzweckhalle des SV Wangen e.V. im Kastanienweg 36 sind wichtige Einrichtungen zur Deckung des Breitensportangebots der Stadt Starnberg im westlichen und östlichen Stadtgebiet. Sowohl die Anlage in der Ottostraße als auch die Halle im Kastanienweg sind stark ausgelastet und hoch sanierungsbedürftig. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um eine dauerhafte Sicherstellung des Breitensportangebots zu gewährleisten und die Anlagen an neue Nutzungsanforderungen anzupassen.
Der Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ermöglicht, Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen zu akquirieren. Schwerpunkt der Förderung sind Sportstätten wie Sportplätze einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen wie bspw. Turnhallen. Der Fördersatz des Programms liegt bei 45% der förderfähigen Kosten. Die Einreichung von Projektskizzen mit entsprechendem Ratsbeschluss sind bis zum 30.10.2020 möglich.
Für die Sportstätte des FT 09 Starnberg e.V. sollen folgende Fördermaßnahmen beantragt werden:
die energetische Sanierung der Gebäudehülle inkl. der Fassade
die Anpassung der Räumlichkeiten an die aktuellen Nutzungserfordernisse (u.a. Umnutzung der Kegelbahn)
die Sanierung der Sporthalle inkl. des Hallenbodens
den barrierefreien Ausbau des Gebäudes (u.a. barrierefreie Erschließung) - die Modernisierung der Heizungsverteilung inkl. des Heizungsnetzes (tlw.) - die Nachrüstung des Brandschutzes
die Sanierung der Außensportflächen
Für die Mehrzweckhalle des SV Wangen e.V. sollen folgende Fördermaßnahmen beantragt werden:
Neuorganisation der Raumaufteilung und -nutzung
Sanierung der Gebäudehülle: Fassadensanierung, Erneuerung der Oberlichtfenster, tlw. Fassadendämmung
Sanierung der Mehrzweckhalle: Sanierung des Hallenbodens, Erneuerung der Prallwand, Erneuerung der Beleuchtung, Erneuerung der Belüftungsanlage
Umbau und Erneuerung der Umkleideräume inkl. der Sanitäranlage und tlw. Verlegung, Herstellung von Barrierefreiheit
Neuorganisation und Modernisierung der Nebenräume (Stüberl, Schützen, Feuerwehr): u.a. Erneuerung des Bodenbelags, der Kücheneinrichtung, der Beleuchtung und Anpassung der bestehenden Raumaufteilung
Überarbeitung des Brandschutzkonzepts
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat billigt für die Sanierung der Sportstätte des FT 09 Starnberg e.V. eine Projektskizze beim Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" einzureichen.
2. Die Sanierung der Sportstätte des FT 09 Starnberg e.V. wird vorbehaltlich einer Förderung durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Projektaufruf 2020" umgesetzt.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat billigt für die Sanierung der Mehrzweckhalle des SV Wangen e.V. eine Projektskizze beim Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" einzureichen.
4. Die Sanierung der Mehrzweckhalle des SV Wangen e.V. wird vorbehaltlich einer Förderung durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Projektaufruf 2020" umgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 15 (alt) Vergabe eines Straßennamens nach Art. 52 BayStrWG für die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Gautinger Straße und dem Seilerweg, Beb.pläne 8118, 12. ÄT und 8191, Fl.Nrn. 798 und 795/46, Gemarkung Starnberg
vertagt
TOP 15 (neu) Finanzierung der dynamischen Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen des ÖPNV
Sachverhalt
Das Dynamische Fahrgastinformationssystem (DFI) bezeichnet die elektronische Übermittlung von Plan- und Echtzeitdaten auf Anzeigen, die an den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingerichtet werden. Über die Anzeigen werden Informationen zur Ankunft der jeweiligen Linien, der möglichen Weiterfahrt, zu Verzögerungen und Störungen übermittelt.
Die Einführung eines DFI an den Haltestellen des ÖPNV im Landkreis Starnberg ist zielführend für eine zukunftsfähige und nachhaltige Mobilität. Aspekte wie die Digitalisierung, einheitliche Mobilitätsstandards, Schaffung von Komfort, intelligente Infrastruktur, Multimodalität, Barrierefreiheit/Inklusion und verbesserte Schnittstellen werden durch die Einführung des Informationssystems unterstützt.
Die Grundlage für Projektumsetzung des DFI bildet der am 31.03.2020 im Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan, welcher die Leitlinie zur Fortentwicklung des ÖPNVs im Landkreis darstellt. Der Nahverkehrsplan beinhaltet ein Haltestellenkataster für alle Gemeinden, in welchem die Haltestellen in 3 Stufen (A/B/C) kategorisiert wurden. Die Kategorisierung spiegelt die verkehrliche Bedeutung der Haltestelle wieder, welche auf Basis von Frequenzen, Verknüpfungsfunktionen und regionaler Bedeutung ermittelt wurden. Die genaue Unterscheidung der Kategorien ist in Anlage 1 dargestellt. Nachfolgend ist eine kurze Übersicht zur Unterscheidung der Kategorien dargestellt:
Haltestellen der Kategorie C haben die wichtigste verkehrliche Bedeutung im Landkreis Starnberg. Aufgrund der besonderen Verknüpfungsfunktion, der überregionalen Bedeutung und des hohen Fahrgastpotentials wurde im Nahverkehrsplan eine Ausstattung mit dem DFI an jeder Haltestelle der Kategorie C vorgesehen.
Haltestellen der Kategorie B weisen ein erhöhtes Fahrgastpotential und eine Verknüpfungsfunktion auf, die besonders im regionalen Verkehr von Bedeutung sind. Für Haltestellen dieser Kategorie wurde dementsprechend ebenfalls eine Ausstattung mit Anzeigen des DFI im Nahverkehrsplans vorgesehen.
Haltestellen der Kategorie A, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung nicht unter die Kategorien B und C fallen, wurden im Nahverkehrsplan grundsätzlich ohne Ausstattung angelegt, womit diese Haltestellen optional ausgerüstet werden können. Im Sinne einer einheitlichen Regelung empfiehlt es sich, dass auch Haltestellen der Kategorie A mit dem DFI ausgestattet werden.
Die Haltestellen werden je nach Bedeutung und Größe mit unterschiedlichen Anzeigern ausgestattet. So werden die Bahnhöfe See und Nord neben mehreren mittelgroßen Anzeigen jeweils mit einer großen Anzeige ausgestattet. Die weiteren Haltestellen der Kategorien A, B und C werden je nach Bedeutung mit mittleren oder kleinen Anzeigen ausgestattet.
Bei der Anschaffung der Anzeigen des DFI kann auf drei Fördertöpfe zurückgegriffen werden, die insgesamt eine Förderungsanteil von bis zu 80% ermöglichen.
Es ergeben sich die folgenden Varianten zur Restfinanzierung neben den Förderungsbeträgen:
Variante 1: Alle bei der Abstimmung im Haltestellenkataster festgelegten Haltestellen werden mit dem DFI ausgestattet. Die Finanzierung wird auf Stadt und Landratsamt aufgeteilt. Der Landkreis stattet alle Haltestellen mit den Kategorien B und C mit dem DFI aus, während die Gemeinden die Finanzierung der Haltestellen der Kategorie A übernehmen, die im Rahmen der Abstimmung für die Einrichtung eines DFI-Systems festgelegt wurden. Bei den aktuell festgelegten Haltestellen der Kategorie A entfallen ca. 38.060 € der gesamten Anschaffungskosten in Höhe von ca. 159.500 € auf die Stadt Starnberg (bereits mit eingerechneter Förderung). Der Landkreis trägt somit Anschaffungskosten von ca. 121.440 € für die Haltestellen der Kategorien B und C. Da die DFI-Systeme in das Eigentum der Gemeinden übergehen, trägt die Stadt Starnberg die gesamten laufenden Kosten in Höhe von maximal 118.993 € pro Jahr. Die laufenden Kosten umfassen dabei die Stromversorgung der Anzeigen, den Batteriewechsel, die Mobilfunkkosten sowie die Wartungskosten. Die genannten Kosten basieren auf einer Grobkostenschätzung des Landratsamtes. Bei der Kostenberechnung ist zu berücksichtigen, dass von den Maximalbeträgen ausgegangen wird. Nach Auskunft des Landratsamtes werden die Kosten im Normalfall günstiger ausfallen. Bei dieser Variante entsteht möglicherweise eine ungleiche Verteilung der Systeme im Landkreis, da manche Gemeinden mehr Haltestellen mit dem DFI-System ausstatten als andere Gemeinden.
Variante 2: Alle Haltestellen im Landkreis werden im Sinne einer einheitlichen Regelung mit dem DFI ausgestattet. Dadurch würden die übrigen A-Haltestellen, die bei Variante 1 keine Anzeige erhalten hätten, ebenfalls mit einer Anzeige ausgestattet werden. Bei dieser Variante würde der Landkreis die gesamten Anschaffungskosten für alle Anzeiger übernehmen. Da die DFI-Systeme auch bei dieser Variante in das Eigentum der Gemeinden übergehen, trägt die Stadt Starnberg die gesamten laufenden Kosten in Höhe von ca. 172.673 € pro Jahr. Bei dieser Variante kann eine flächendeckende Ausstattung mit DFI-Systemen erreicht werden, die allen Bürgern des Landkreises in gleichem Maße zur Verfügung stehen, weshalb das Landratsamt Starnberg Variante 2 präferiert.
Die Debatte:
Herr Frühauf (CSU): Ihm sind die laufenden Kosten für Variante 1 immer noch zu teuer. Geht es da mit einer App nicht billiger?
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat aufwendig gelernt, wie das mit der App geht. Ältere können das vielleicht schwerer lernen, aber sie können es lernen. Er würde lieber auf eine App setzen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Es ist ein erheblicher Mehraufwand, die App zu nutzen, als nur “ein Blick nach oben”.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie unterstützt die Aussage von Herrn Dr. Schüler.
Frau Kammerl (CSU): Sie hält die Unterhaltskosten für nicht vertretbar. Wir laufen einem alten Anzeigesystem hinterher.
Herr Heidinger (BLS): Es geht nur um die Menge der zu fördernden Haltestellen. Da geht er mit.
Beschlussvorschlag
Die Finanzierung der DFI-Systeme für die Ausstattung der Haltestellen des ÖPNV erfolgt mit Variante 1 aufgrund der geringeren laufenden Kosten, sofern eine Förderung durch den Landkreis erfolgt.
angenommen: 22:6
TOP 16 (neu) Haushaltskonsolidierung; Hebesatzerhöhung Grundsteuer A und B Sachverhalt
Die Grundsteuer ist neben der Einkommensteuerbeteiligung und der Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahme der Stadt Starnberg.
Der Grundsteuer unterliegen
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
übrigen Grundstücke einschl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B)
Grundlage für die Steuerberechnung ist allein der Wert des Betriebes bzw. des Grundstücks. Hierbei sind jedoch die Wertverhältnisse zum 01.01.1964 maßgebend. Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers finden keine Berücksichtigung.
Die Steuersätze bei der Grundsteuer sind seit 8 Jahren (einschl. 2020) nicht mehr angepasst worden. Anders als bei der Gewerbesteuer unterliegen die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer der Inflation, da die Steuer aus dem feststehenden Einheitswert der Gebäude und Grundstücke berechnet wird, so dass bei einem unveränderten Hebesatz jährlich der gleiche Steuerbetrag zu entrichten ist. Seit der letzten Hebesatzanpassung sind die Lebenshaltungskosten nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes um 8,83 % (Januar 2013 bis Mai 2020) angestiegen. Inflationsausglei- chende Hebesätze wären also derzeit 326,5 % (Grundsteuer A) bzw. 380,91 % (Grundsteuer B). Die Verwaltung schlägt vor, diese auf 330 % (Grundsteuer A) bzw. 385 % (Grundsteuer B) aufzurunden. Ausgehend vom Rechnungsergebnis 2019 würden sich hierdurch Mehreinnahmen in Höhe von 5.023 € (Grundsteuer A) bzw. 399.018 € (Grundsteuer B) ergeben.
In der Landeshauptstadt München beträgt der Hebesatz jeweils 535% Der Durchschnitt aller bayerischen kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern belief sich im Haushaltsjahr 2019 auf 330,4 % (Grundsteuer A) bzw. 347,4 (Grundsteuer B).
Beschlussvorschlag
Ab dem 01.01.2021 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 330 % und für die Grundsteuer B auf 385 % festgesetzt.
angenommen: 16:11
TOP 17 (neu) Haushaltskonsolidierung; Hebesatzerhöhung Gewerbesteuer
Sachverhalt
Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommensteuerbeteiligung die wichtigste Einnahme der Stadt Starnberg.
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und erfasst als Steuergegenstand den Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft, unabhängig von dessen Rechtsform. Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nicht der Gewerbesteuer unterliegen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker, Steuerberater). In der Landeshauptstadt München beträgt der Hebesatz 490 %. Der Durchschnitt aller bayerischen kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern belief sich im Haushaltsjahr 2019 auf 347,7 %.
Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist der Hebesatz bis zu einer Höhe von einschließlich 380 % für Einzelunternehmen und Personengesellschaften aufwandsneutral, da in diesen Fällen die Gewerbesteuer in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Kapitalgesellschaften dagegen belastet eine Hebesatzerhöhung vollumfänglich.
Im Veranlagungsjahr 2019 waren insgesamt 833 Betriebe vorauszahlungspflichtig. Die Summe der vierteljährlichen Vorauszahlungen ist dabei grundsätzlich so hoch wie die Steuer der letzten Veranlagung, außer es ist absehbar, dass die tatsächliche Steuerschuld deutlich abweichen wird.
Bei einer Anhebung auf 380 % erhöhen sich die Einnahmen um 15,15 % brutto und um 16,95 % netto (beim derzeitigen Umlagesatz für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 35 %). Die Gewerbesteuer- umlage wird hebesatzbereinigt erhoben (Ist-Aufkommen dividiert durch Hebesatz mal Umlagesatz), d.h. die Umlage berechnet sich ausschließlich auf Grundlage der Gewerbesteuermessbeträge. Mehreinnahmen infolge einer Hebesatzerhöhung verbleiben in voller Höhe bei der Stadt Starnberg.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Eine Erhöhung wäre aktuell kontraproduktiv. (Anm. d. Verf.: Ist sie da eigentlich familiär befangen?)
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte noch hinzufügen, dass da nichts entschieden werden sollte.
Frau Henniger (FDP): Sie wundert sich über die politischen Statements dazu.
Beschlussvorschlag
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
angenommen: einstimmig
TOP 18 (neu) Haushaltskonsolidierung; Erhöhung der jährlichen Hundesteuer und Neuerlass der Hundesteuersatzung
Sachverhalt
Seit 01.01.2011 beträgt die jährliche Hundesteuer 60 € je Hund und 1.000 € für Kampfhunde. Davor betrug die Steuer 25,56 € für den ersten Hund, 30,68 € für den zweiten und 35,79 € für jeden weiteren Hund. In der Neuregelung wurde ein einheitlicher Steuersatz für Erst- und weitere Hunde festgelegt, da der Verwaltungsaufwand für die unterschiedliche Besteuerung sehr hoch war. Bei jeder An- bzw. Abmeldung musste geprüft werden, ob weitere Hunde im Haushalt vorhanden sind und die Steuersätze mussten ggf. neu berechnet und eingegeben werden. Derzeit sind in Starnberg ca. 1.150 Hunde gemeldet. Es gibt keinen Hund, der nach dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde versteuert wird. Bei allen in Starnberg gemeldeten Kampfhunden liegt ein Negativzeugnis vor, so dass auch für diese Hunde der normale Steuersatz anfällt. In Starnberg sind derzeit 88 Zweithunde und sechs Dritt- bzw. weitere Hunde gemeldet. Da sich der Verwaltungsaufwand bei einer gestaffelten Hundesteuer je nach Anzahl der gehaltenen Hunde erhöhen würde und die Anzahl der gemeldeten Zweit- und Dritthunde sehr gering ist, sich die Mehreinnahmen bei einer Staffelung demnach in engen Grenzen halten würden, sollte nach Auffassung der Verwaltung weiterhin ein einheitlicher Hundesteuersatz gelten. Eine Erhöhung der städtischen Hundesteuer könnte mit Wirkung zum 01.01.2021 erfolgen. Die Steuer für einen Kampfhund ohne Negativzeugnis sollte nicht geändert werden, da inzwischen mehrere Gerichte bei einer höheren Steuer von einer erdrosselnden Wirkung ausgehen und eine höhere Kampfhundesteuer für unzulässig erachten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 zum TOP 5.1 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die einheitliche Besteuerung von Erst- und weiteren Hunden wird beibehalten. b) Die Hundesteuer wird ab 01.01.2021 auf 80 € jährlich erhöht."
Die Angelegenheit wird nochmals dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, da mit Wirkung zum 01.09.2020 eine neue Mustersatzung erlassen und diese bereits in den neuen Satzungsentwurf eingearbeitet wurde. Die Verwaltung schlägt vor, eine neue Hundesteuersatzung zum 01.01.2020 zu erlassen.
Im Satzungsentwurf wurden im Vergleich zur bisher gültigen Satzung folgende Änderungen aufgenommen: 1. § 11 Abs. 3 wurde neu aufgenommen. So sind Hundehalter verpflichtet, außerhalb ihrer Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks, am Hundehalsband die Steuermarke sichtbar zu befestigen.
2. In weiten Zügen wurden die Regelungen der neuen Mustersatzung übernommen, die im Vergleich zur bisherigen Satzung insgesamt detailliertere bzw. konkretere Regelungen für den Satzungsvollzug beinhalten.
3. Die Regelung für Kampfhunde wurde der aktuellen Satzung entnommen. Damit werden die Kampfhunde, die auch bisher bereits mit dem normalen Steuersatz besteuert werden, da ein Negativzeugnis vorliegt, unverändert mit dem normalen Satz besteuert. Die Mustersatzung sieht diese Ausnahme nicht vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Hundesteuer ab 01.01.2021 von 60 € jährlich auf 80 € jährlich zu erhöhen und die Hundesteuersatzung neu zu erlassen. Im Jahr 2019 wurde ein Rechnungsergebnis von ca. 67.300 € erreicht. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung wären Mehreinnahmen in Höhe von ca. 22.000 € zu erzielen (nach der Satzung wird in Einzelfällen eine Steuervergünstigung gewährt, wie z.B. für jagdlich geführte Hunde).
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Warum sind in Dachau Kampfhunde mit einem “Negativ-Zeugnis” günstiger?
Herr Janik: Mit dem “Negativ-Zeugnis” ist der Hund nicht so gefährlich.
Frau Kammerl (CSU): Man könnte die Steuer auch höher setzen, damit die ganzen “Aufräumkosten” abgedeckt sind. Sie möchte eine Erhöhung auf 90 EUR pro Jahr.
Herr Pfister (BMS): Warum nicht gleich auf 120 EUR? Eine Erhöhung um 33% findet er maßlos.
Herr Janik: Es geht hier um 20 EUR Mehrkosten pro Jahr bzw. ggf. jetzt 30 EUR Mehrkosten / Jahr.
Herr Mignoli (BLS): Er kann mit den 80 EUR mitgehen. Zahlt Frau Kammerl nicht in Pöcking ihre Hundesteuer?
Antrag Frau Kammerl: Erhöhung auf 90 EUR/Jahr
abgelehnt: 13:15
Beschlussvorschlag
1. Die einheitliche Besteuerung von Erst- und weiteren Hunden wird beibehalten. 3. Der Stadtrat beschließt den Erlass der neuen Hundesteuersatzung
Hundesteuersatzung
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Starnberg folgende Satzung
Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
§1 Steuertatbestand
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
§2 Steuerfreiheit
Steuerfrei ist das Halten von
Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von a) Hunden in Tierhandlungen, b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zweck gehalten werden,
Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,
Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden,
Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.
§3 Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.
§4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.
(2) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. Tritt in den Fällen des Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat.
(3) Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. Mehrbeträge werden nicht erstattet.
§5 Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt
für jeden Hund xx,xx € für jeden Kampfhund nach § 6 1.000,00 €
§6 Kampfhunde
(1) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
(2) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 04. September 2002 (GVBl. S. 513, 583) in der jeweils geltenden Fassung, wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
Pit-Bull
Bandog
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Tosa-Inu
(3) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I) in der jeweils geltenden Fassung, wird bei den folgenden Rassen von Hunden die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dog Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin
Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von Abs. 2 erfassten Hunden.
(4) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
(5) Der erhöhte Steuersatz nach § 5 entfällt bei Tatbeständen nach § 6 Abs. 3 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem eine Bescheinigung ausgestellt wurde. Bei Fällen nach Abs. 4 entsteht der erhöhte Steuersatz mit Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem die Eigenschaft als Kampfhund festgestellt wird.
§7 Steuerermäßigungen
(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist.
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes mit Erfolg abgelegt haben.
Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt.
(2) Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.
§8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(1) Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung darzulegen und auf Verlangen der Stadt glaubhaft zu machen. Maßgebend für die Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
(2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 und keine Steuerermäßigung nach § 7 gewährt.
§9 Entstehung der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder, wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird, mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
§ 10 Fälligkeit der Steuer
Die Steuerschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
§ 11 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Stadt melden.
(2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Stadt melden.
(3) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. Der Hundehalter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Stadt die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hundehalter mit dem Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu verpflichtet.
(4) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.
(5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, ist das der Stadt innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt die Hundesteuersatzung vom 09. November 2010 außer Kraft.
angenommen: einstimmig
2. Die Hundesteuer wird ab 01.01.2021 auf 80 € jährlich erhöht.
angenommen: 23:5
TOP 19 (neu) Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2020
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.09.2020 beantragte die Stadtratsfraktion B90/ Die GRÜNEN die Prüfung der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen (vgl. beigefügte Satzung). Die Stadt Tübingen ist laut Internetrecherche die einzige deutsche Kommune mit einer Verpackungs- steuersatzung. Wie der Beschlussvorlage der Stadt Tübingen vom 10.01.2020 zu entnehmen ist, wurde aufgrund des Pilotcharakters ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im in der Sitzung am 30.01.2020 beschlossenen Satzungstext berücksichtigt sind. Inwiefern sich die Verwaltungsgerichte dem Gutachten anschließen werden, bleibt abzuwarten. Um das derzeit aufgrund der Corona-Krise angeschlagene Gastronomiegewerbe nicht noch zusätzlich zu belasten, wurde inzwischen das Inkrafttreten der Satzung um ein Jahr auf den 01.01.2022 verschoben. Bei der Verpackungssteuer handelt es sich laut Rechtsgutachten um eine örtliche Verbrauchsteuer i. S. des Art. 105 Abs. 2 a GG, zu deren Erhebung die bayerischen Kommunen aufgrund der landesrechtlichen Regelung des Art. 3 Abs. 1 KAG ermächtigt sind. Die geplante Satzung bedarf jedoch nach Art. 2 Abs. 3 KAG der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, da durch sie erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt würde. Die Genehmigung wiederum bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Auch wenn bisher keine praktischen Erfahrungen anderer Kommunen vorliegen, ist absehbar, dass die Einführung und die Erhebung der Verpackungssteuer mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind. So ist bereits die Ermittlung aller Steuerpflichtigen sehr aufwändig, da grundsätzlich jeder Gastronomiebetrieb und jedes Einzelhandelsgeschäft, das – auch – Lebensmittel verkauft, von der Steuer betroffen sein kann. Wirksame Kontrollen dahingehend, ob die von den Steuerpflichtigen zu erklärende Zahl an ausgegebenem Einweggeschirr den Tatsachen entspricht, sind nahezu unmöglich.
Beschlussvorschlag
Die Einführung einer Verpackungssteuer wird abgelehnt.
angenommen: 24:4
TOP 20 (neu) Kinderhaus Perchting, Gewerk Landschaftsbau, Genehmigung von Nachtrag 07
Sachverhalt
Die Vergabe für das Gewerk Landschaftsbau des Bauvorhabens Kinderhaus Perchting wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 07.03.2019 mit einer Auftragssumme von € 566.729,63 brutto beschlossen.
Im Zuge des Baufortschrittes wurden durch die Verwaltung bereits 6 nicht abwendbare Nachträge mit einer Gesamtsumme von € 77.235,43 brutto beauftragt. Auf die Mitteilungsvorlage 2020/168 wird verwiesen. Der nun erforderliche 7. Nachtrag schließt mit einer Gesamtsumme von € 639,04 brutto.
Bei diesen zusätzlichen Leistungen handelt es sich um den Austausch des Schließsystems beim Gartentor neben dem Hauptzugang. Hier soll auf Wunsch der Einrichtungsleitung auf der Gartenseite ein Blindknopf angebracht werden. Und auf Wunsch der Einrichtungsleitung soll auch eine Abdeckkappe für die Demontage des Wasserspielgerätes angeschafft werden, damit der gesamte Pumpenkörper im Winter abgebaut und eingelagert werden kann.
Gemäß Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg ist für die Beauftragung dieses 7. Nachtrages der Stadtrat der Stadt Starnberg zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den 7. Nachtrag mit einer geprüften Gesamtsumme von € 639,04 brutto zu beauftragen.
angenommen: einstimmig
TOP 21 (neu) Kreuzungsbereich Josef-Jägerhuber-Straße / Leutstettener Straße / Kaiser-Wilhelm-Straße; Hier: Nachprüfungsantrag durch den Ersten Bürgermeister
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung hat vorberatend in seiner Sitzung am 21.10.2020 unter TOP 6 "Kreuzungsbereich Josef-Jägerhuber-Straße / Leutstettener Straße / Kaiser- Wilhelm-Straße Hier: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020" unter anderem nachfolgenden Beschluss gefasst:
2. Der Bauausschuss beschließt den Teilrückbau des Provisoriums auf die am 07.11.2019 beschlossene optimierte Linienführung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 / Nein-Stimmen: 5
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2020 unter TOP 5 "Kreuzungsbereich Josef- Jägerhuber-Straße / Leutstettener Straße / Kaiser-Wilhelm-Straße; Hier: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 29. Juni 2020" unter anderem nachfolgenden Beschluss gefasst:
2. Der Bauausschuss beschließt den Teilrückbau des Provisoriums auf die am 07.11.2019 beschlossene optimierte Linienführung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 / Nein-Stimmen: 7
Die Gesamtkosten für den Teilrückbau des Provisoriums auf die am 07.11.2019 beschlossene optimierte Linienführung würde (Beantragagung der Verkehrsrechtlichen Anordnung, die Baustelleneinrichtung, den Asphaltrückschnitt und die erforderlichen Markierungsarbeiten) ca. 2.500 € (brutto) betragen.
Im Nachgang beantragte Herr Erster Bürgermeister Patrick Janik am 23.10.2020 die Nachprüfung des Beschulsses Ziffer 2 des Bauausschusses vom 22.10.2020 durch den Stadtrat gemäß Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Wo sind die neuen Radien? (Anm. d. Verf.: Es geht um eine kleine Verbreiterung der Fahrbahnen, wie es im Bauausschuss beschlossen wurde.)
Herr Beigel (CSU): Es geht nur darum, die Teerflächen neu zuzuschneiden.
Herr Heidinger (BLS): Diese beiden Änderungen bringen gar nichts.
Herr Jägerhuber (CSU): Es geht um die Planung aus dem Bauausschuss? Wir vergeben uns da nichts. Wir können damit die Erfahrungswerte der Optimierung noch einmal prüfen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach unterschiedlichen Kosten im Bauausschuss und heute.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Teilrückbau des Provisoriums auf die am 07.11.2019 beschlossene optimierte Linienführung.
angenommen: 27:1
TOP 22 (neu) Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er weist auf den 24.11 und 26.11. hin, wo es bisher noch zwei Bürgerversammlungen geben soll. Bürgerversammlungen gelten nicht als Veranstaltung, sondern als Versammlung. Er ist sich noch nicht sicher, ob die durchgeführt werden. Die Stadt ist u. U. “gezwungen”, eine Bürgerversammlung durchzuführen. Es passen dann maximal 140 Personen in den Saal.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte nachfragen. Kann man das nicht auch digital abzuhalten?
Herr Janik: Da wird es etwas geben, aber eine ausschließlich digitale Bürgerversammlung lässt die Gemeindeordnung nicht zu.
Frau Pfister (BMS): Es sollte beim Landratsamt für die Hanfelder Straße ein Antrag gegeben hat? (Anm. d. Verf.: Die Antwort war zu leise.)
Frau Fohrmann (CSU): Wie ist der Sachstand für Tempo 30 Km/h in Hadorf.
Herr Janik: Für Abweichungen von 50 km/h braucht man einen sachlichen Grund, der in Hadorf bisher nicht so richtig vorliegt.
Herr Summer (BMS): Der Parkscheinautomat am See ist nachts schlecht einsehbar.
(M)ein Fazit:
Heute gab es schon ein paar mehr Rückmeldungen durch den Ersten Bürgermeister. Trotzdem war der öffentliche Teil mit seinen 22 Tagesordnungspunkten nach ca. 2:20 Stunden beendet. Da hat sich der Optimismus bewahrheitet, dass es auch bei vielen Tagesordnungspunkten “schnell” gehen kann.
Schön ist, dass es jetzt offiziell ein Verkehrskonzept für die Innenstadt - sozusagen eine “Vision” - gibt, die an dieser Stelle in den nächsten Wochen in ihren einzelnen Teilen sicher vorgestellt werden wird.
Und es ist immer wieder interessant, dass vermeintlich “kleine” Tagesordnungspunkte weitaus länger dauern, als sie wahrscheinlich eingeplant waren.
Auch hat sich heute wieder gezeigt, dass die Stadträtinnen und Stadträte ganz unterschiedliche Prioritäten setzen, wenn es um mögliche Ausgaben für die Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist ja das Schöne an der Demokratie. Der Preis dafür ist dann die “Entscheidungsgeschwindigkeit”. Aber ist es das nicht wert?
Spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass im Stadtrat “ein anderer Wind weht” - und das ist gut so.
Ok - einen “Wermutstropfen” gab es heute dann doch noch - der nichtöffentliche Teil der Sitzung dauerte dann auch noch einmal ca. 2:30 Stunden, was sicher nicht so eingeplant war. Aber wir wollen uns mal nicht beklagen - schon gar nicht als “neuer Stadtrat”, denn mit (fast) jedem Beitrag eines “alten Stadtrats” lernt man dann wieder dazu und kann seinen Informationshorizont erweitern.
#Starnberg#Stadtrat#Sitzung#Protokoll#Umnfahrung#Verkehr#Innenstadt#Hundesteuer#Gewerbesteuer#Grundsteuer#Buchhof#percha
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Text
Regressansprüche, neue Stadträte und noch mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 28.9.2020:
18:31 Uhr - Frau Kammerl leitet heute die Sitzung. Für mich ein “Novum” seit ... mindestens vor 2014, dass die stellvertretende Bürgermeisterin die Sitzung eröffnet.
18:36 Uhr - die Sitzung wird eröffnet.
Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Ö 2 Bürger fragen
Frau Eisenberger: Sie fragt nach den weiteren Fällungen am Hochwald. Warum ist das notwendig?
Frau Kammerl: Am Hochwald ist der Rückeweg gebaut worden. Dabei sind ca. 8 - 10 Bäume beschädigt worden, die aus verkehrsicherungstechnischen Gründen jetzt doch entfernt werden müssen.
Herr n. n.: Es geht um einen Antrag bzgl. von zu genehmigenden Dienstbarkeiten. Er besitzt schon die kleinste Parzelle und sieht eine Ungerechtigkeit, dass durch eine genehmigte Dienstbarkeit von 30 cm, mit welcher der Nachbar auf seiner Parzelle sein Gebäude verbreitern darf. Dadurch wurde sein Grundstück ohne Verringerung des Kaufpreises nachträglich verkleinert.
Herr Weinl: Die Dienstbarkeit gilt für alle Grundstücke und nur für die Außenteile und die Dämmung. Eine Auflast auf Nachbargrundstücke ist nicht geplant. Es geht darum, dass die tragenden Wände in einem Stück entlang der Grundstücksgrenze gebaut werden können und an den freiliegenden Flächen eine optionale Dämmung von bis zu 30 cm auf dem Nachbargrundstück zugelassen wird.
Frau n. n.: Es geht um die Grundschule Starnberg. Sie hat das Gefühl, dass in den letzten sieben Jahren nicht viel passiert ist. Es geht auch um das Bildungspaket. Die Schule bekommt da aus Ihrer Sicht zu wenig. Wann wird da etwas kommen?
Herr Beck: Im Finanzausschuss wurde letzte Woche beschlossen, dass im Oktober für alle Grundschulen ein Gesamtkonzept vorgestellt und beraten wird. Dabei wurden alle Schulleitungen einbezogen
Herr Weinl: Der beschlossene Sonnenschutz wurde für 2021 erneut beantragt und wird im Haushalt im Herbst beraten.
Frau n. n.: Es geht um die Erschließungsgebühren für die Haustypen 1, die jetzt noch einmal erhöht werden sollen. Warum kann man den zukünftigen Geschosswohnungsbau nicht auch beteiligen? Auch hat der Haustyp 1 mit dem Fussweg quasi drei Erschließungsseiten. Diese neue Kosten wurden auch nicht an den Informationsabenden genannt. Mit dem Kfz kann man die Wege auch nicht mehr befahren.
Herr Weinl: Die Erschließungskosten sind gleichgeblieben. Es geht heute in der nicht öffentlichen Sitzung auch um die Frage, wie diese Kosten aufgeteilt werden.
Ö 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts bekanntzugeben.
Ö 4 Präsentation des Regionalmanagement München Südwest e.V.
Das Regionalmanagement München Südwest e.V. ist eine Zusammenschluss mehrerer Gemeinden um gewisse Dinge zusammen zu erarbeiten.
Im damals beauftragten Raumordnungsentwicklungskonzept (ROEK) wurde schon erkannt, dass da etwas auf Starnberg und Umgebung zukommt. Die Aufgaben des Regionalmanagements sind Beratung von Projektideen, Vermittlung von Anliegen und Informationstransfer. Finanziert wird alles über Fördermittel und eigene Mittel. Aktuell gibt es die Handlungsfelder Siedlungsentwicklung und Mobilität.
Die meiste Arbeit wurde in die Vision 2035+ gesteckt.
(Anm. d. Verf.: Die Details des Vortrags höre ich mir heute dann lieber an, ohne mitzuschreiben.)
Ö 5 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Vereidigung der Listennachfolger der WPS
Der Listennachfolger von Herrn Prof. Dr. Günther Picker, der sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt hat, ist Herr Dr. Klaus Huber. Herr Dr. Huber hat erklärt, dass er das Stadtratsmandat nicht annimmt. Danach wurde der darauffolgende Listennachfolger, Herr Dr. Johannes Glogger über das Nachrücken durch den Ersten Bürgermeister verständigt. Herr Dr. Johannes Glogger erklärte, dass er das Stadtratsmandat annimmt.
Der Listennachfolger von Herrn Markus Mooser, der sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niedergelegt hat, ist Herr Georg Stahl. Herr Stahl hat erklärt, dass er das Stadtratsmandat nicht annimmt. Herr Willi Illguth erklärte, dass er das Stadtratsmandat nicht annimmt. Der darauffolgende Listennachfolger, Herr Raphael Felber, wurde über das Nachrücken durch den Ersten Bürgermeister verständigt. Herr Raphael Felber erklärte, dass er das Stadtratsmandat annimmt.
Mit der Annahme der Wahl und der Erklärung von Herrn Dr. Johannes Glogger und Herrn Raphael Felber, dass sie bereit sind, den Eid zu leisten bzw. das Gelöbnis abzulegen, sind sie als Stadtratsmitglied berufen.
Die neuen Stadtratsmitglieder haben folgenden Eid zu leisten/ folgendes Gelöbnis abzulegen:
„Ich schwöre/ gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre/ gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre/ gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid/ das Gelöbnis kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(Anm. d. Verf.: Es sei die Frage erlaubt, warum sich Bürger as Stadtratskandidaten aufstellen und dann ihr Mandat nicht annehmen. Bei Kandidaten, die von hinteren Listenplätzen nach vorne gehäufelt wurden, kann ich das nachvollziehen. Bei den Kandidaten, die sich ganz vorne auf der Liste haben aufstellen lassen, wirft das schon Zweifel auf, warum sie dann überhaupt kandidiert haben.)
Ö 6 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung von Stadtratsmandaten
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts). Gemäß § 7 Abs. 2 der GeschO für den Stadtrat sind für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen. Durch die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Prof. Dr. Picker sowie Herrn Markus Mooser, müssen die Vertreter der WPS-Stadtratsfraktion in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Starnberg sowie in dem Abwasserverband Starnberger See sowie dem Trägerverein Volkshochschule Starnberger See e. V. neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beruft folgende Stadtratsmitglieder der WPS-Stadtratsfraktion in folgenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Starnberg: a. Haupt- und Finanzausschuss: Felber, Ardelt, Dr. Glogger b. Bauausschuss: Dr. Glogger, Felber, Ardelt c. Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: Ardelt, Dr. Glogger, Felber d. Kulturausschuss: Glogger, Ardelt, Felber e. Projektausschuss Bahnhof See: Ardelt, Glogger, Felber f. Projektausschuss Verkehrsentwicklung: Ardelt, Felber, Glogger g. Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: Dr. Glogger, Felber, Ardelt h. Ferienausschuss: Glogger, Ardelt, Felber i. Werkausschuss: ... habe ich verpasst ... j. Rechnungsprüfungsausschuss: Felber, Dr. Glogger, Ardelt
2. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der WPS-Stadtratsfraktion in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Starnberger See: Ständiger Vertreter: Stellvertreter: Dr. Glogger, Felber
3. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der WPS-Stadtratsfraktion in den Trägerverein Volkshochschule Starnberger See e. V.: Ständiger Vertreter: Stellvertreter: Felber, Dr. Glogger
angenommen: einstimmig
Ö 7 Inklusionsbeirat; Hier: Bericht zur Arbeit des Inklusionsbeirates 2019
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat am 26.02.2018 die Satzung des Inklusionsbeirates beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass dem Stadtrat jährlich ein Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates vorzulegen ist. Im Folgenden wird die Arbeit des Beirates im Jahr 2019 zusammengefasst:
Es fanden im Jahr 2019 drei Treffen des Inklusionsbeirates statt. Die wesentlichen behandelten Punkte werden im Folgenden aufgelistet. Details können den im Allris eingestellten Protokollen der Sitzungen entnommen werden.
Sitzung am 11.07.2019
Geh- und Radweg an der Petersbrunner Straße: Die Planung wurde dem Inklusionsbeirat nochmals erläutert. Der Beirat begrüßt die Errichtung einer gesicherten Querung über die Petersbrunner Straße im Bereich der FOS. Er weist auf das Gefahrenpotential im Bereich der Bushaltestelle hin und regt an die Ausstiegsstelle optisch zu kennzeichnen.
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen: Derzeit wird eine Bestandsaufnahme aller Bushaltestellen erstellt, um dann Schritt für Schritt den barrierefreien Ausbau der Haltestellen umzusetzen.
Induktionsanlage im Museum: Ab sofort steht im Museum eine Induktionsanlage für Führungen und Vorträge zur Verfügung.
Sitzung am 15.10.2019
Ortsbesichtigung Kreuzung Josef-Jägerhuber-Straße / Leutstettener Straße / Kaiser-Wilhelm- Straße: Der geplante Kreuzungsumbau wurde Vorort erläutert. Der Inklusionsbeirat regte an die geplante Grüninsel an den nördlichen Rand des Gehweges zu verschieben. Hierdurch ergibt sich ein vom Auto-und Busverkehr geschützter ca. 4m Gehweg. Die Planung wurde inzwischen entsprechend angepasst.
Leutstettener Straße 28: Der Eingang soll barrierfrei mit Aufzug und automatischem Türöffner gestaltet werden. Hierfür können Mittel aus dem Förderprogramm zur Barrierefreiheit genutzt werden.
(Anm. d. Verf.: Das dritte Treffen war nur von gesellschaftlicher Natur.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates im Jahr 2019 zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
Ö 8 Inklusionsbeirat; Hier: Bestätigung der Berufung der Mitglieder des Inklusionsbeirates durch den Stadtrat
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat am Modellprojekt „Bayern Barrierefrei 2023“ der Bayerischen Staatsregierung teilgenommen. Im Rahmen des Modellprojekts erarbeitete die Stadt gemeinsam mit Aktivgruppen aus der Bürgerschaft, Betroffenen und den Behindertenverbänden ein Konzept zur Barrierefreiheit. Diese schlägt u. a. die Einrichtung eines Inklusionsbeirates vor. Am 15.01.2015 wurde von der damaligen Ersten Bürgermeisterin die Einrichtung eines Inklusionsbeirates ins Leben gerufen. Die Berufung der im Folgenden genannten Mitglieder erfolgte in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises. Die Zusammensetzung des Inklusionsbeirates wurde durch den Landkreis bereits mit Schreiben vom 08.09.2020 bestätigt. Die Mitglieder des Inklusionsbeirates hatten die Möglichkeit zu einem persönlichen Termin bei dem Bürgermeister Herrn Patrick Janik.
Andreas Brücke:l Belange der Körperbehinderten
Martin Grauer: Belange der Blinden- u. Sehbehinderten
Edith Jäger: Schwerhörigenverein München / Oberbayern e. V.
Dr. med. Barbara Kieslich Ärztin: Belange der Demenzkranken
Christof Kneisel Lebenshilfe Starnberg: Belange der kognitiven Einschränkungen/ Begleiter: Hr. Tobias Wahlfels von der Lebenshilfe
Christine Offtermatt Seniorentreff Starnberg: Wohnberatung, Belange der Senioren und Körperbehinderten
Matthias Bauer Lebenshilfe Starnberg (neues Mitglied): Belange der kognitiven Einschränkungen/ Begleiter: Hr. Franz Pollinger von der Lebenshilfe
Petra Veronika Seidl 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen
Herbert Unger FortSchritt: Belange der kognitiven Einschränkungen
Maximilian Mayer: Behindertenbeauftragter des Landkreises Starnberg
Johannes Richtmann: Belange der Körperbehinderten (neues Mitglied)
Patrick Janik Erster Bürgermeister
Stadtratsmitglied (noch zu benennen)
Sylvie Pfeifer Stabstelle Barrierefreiheit, Stadtbauamt
Doris Weber Ansprechpartnerin für Behindertenfragen der Stadt Starnberg
Hinsichtlich der Mitglieder des Inklusionsbeirates empfiehlt die Verwaltung, die Satzung dergestalt zu ändern, dass zukünftig ein durch den Stadtrat zu benennendes Mitglied vertreten wird.
Gem. § 4 Abs.1 soll demnach zukünftig folgende im Beschlussvorschlag abgedruckte Fassung erhalten.
Debatte:
Herr Beck: Es gibt noch einen Antrag eines zusätzlichen Mitglieds. Es wird erst über die Erweiterung des Inklusionsbeirat abgestimmt. Es gibt einen Antrag, dass beide Referenten für Soziales Mitglieder des neuen Inklusionsbeirat werden.
Frau Kammerl: Wenn die eine Referentin Vertreterin der anderen wäre, bräuchte mann keine Satzungsänderung.
Beschlussvorschlag:
Beide Referenten werden in den Inklusionsbeirat als Mitglieder berufen
angenommen: 22:4
1. Der Stadtrat bestätigt die Berufung der Mitglieder des Inklusionsbeirates. 2. Der Beirat wird um ein Elternteil eines behinderten Kindes ergänzt.
3. Der Stadtrat der Stadt Starnberg beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den Inklusionsbeirat:
"Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung für den Inklusionsbeirat
§1
§ 4 Abs.1 Buchst. c erhält folgende Fassung: "zwei Vertreter(innen) des Stadtrates, welche/r aus dem Gremium berufen wird, vertretungsweise ein weiteres zu berufendes Stadtratsmitglied"
§2
Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
3. Der Stadtrat entscheidet, Frau Pfister und Frau Täubner-Benicke als Mitglieder in den Inklusionsbeirat zu berufen.
angenommen: Einstimmig
Ö 9 Ansprüche für außergerichtliche Vertretung sowie für das Erstellen einer Antragsschrift; Abschluss eines Vergleichs sowie die rechtliche Vorbereitung zur Geltendmachung von Ansprüchen
Sachverhalt
In dem Rechtsstreit Leisner Rechtsanwälte, RA Prv.-Doz. Dr. Walter Leisner, gegen die Stadt Starnberg wegen der Ansprüche für außergerichtliche Vertretung sowie für das Erstellen einer Antragsschrift wurde am 12.08.2020 vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Auf Vorschlag des Senats wurde folgender widerruflicher Vergleich geschlossen:
Die Beklagte zahlt den Betrag von 155.000,00 € bis zum 15.10.2020 an den Kläger.
Es wird klargestellt, dass es sich bei dem Betrag von 155.000,00 € um einen Bruttobetrag handelt.
Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus sämtlichen Verträgen zwischen den Parteien abgegolten.
Die Beklagte kann diesen Vergleich durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht bis zum 30.09.2020 widerrufen.
Die Stadtratsmitglieder Eva und Josef Pfister dürfen nach Art 49 Abs. 1 GO wegen der persönlichen Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Eine unmittelbare persönliche Beteiligung liegt vor, da sich aus den gefassten Beschlüssen bzw. aus ihrem Vollzug ein unmittelbarer Vor- bzw. Nachteil ergeben wird.
Herr RA Langgartner erläutert die aktuelle Situation. Er schildert kurz die Ausgangslage. Es ist ein kompliziertes Verfahren.
(Anm. d. Verf.: Die Details können hier in diversen Blogbeiträgen nachgelesen werden.)
Mit der Kanzlei Leisner wurden damals zwei Vereinbarungen von der Ersten Bürgermeisterin Pfister (früher John) geschlossen. Davon war eine ohne Beschluss des Stadtrats. Aufgrund der geschlossenen Vereinbarungen wurde dann eine Rechnung über 212.000 EUR gestellt. In der 1. Instanz wurde ein Vergleich über 120.000 EUR geschlossen. Der wurde vom Stadtrat dann widerrufen, um weitere Details herauszufinden. Auch war Herr Leisner beweispflichtig. Auch wurde beschlossen, von Frau Pfister Regress zu fordern. Auch sollte das Disziplinarverfahren erst abgewartet werden. Dann kam das Urteil über 187.000 EUR. Dagegen hat die Stadt Berufung eingelegt.
In der 2. Instanz wurde ein Vergleich geschlossen, der auch widerrufen werden könnte. Es geht um 155.000 EUR brutto. Die weiteren Kosten werden geteilt. Für die Stadt wird das die Rechtsschutzversicherung übernehmen. Es gab neun Seiten mit Hinweisen vom OLG. Er prognostiziert bei einem Urteil Kosten von 157.000 EUR + 9% Zinsen. Das ergäbe ca. 190.000 EUR. Auch da bleibt noch ein Risiko. Das wäre der finanzielle Aspekt.
Für ein Urteil spricht, dass sich das Gericht konkret zu äußern hat. Es gäbe dann noch das BGH als mögliche Revisionsinstanz. Auch ist das Disziplinarverfahren in der Berufung in der 2. Instanz. Ein Urteil wäre auch für Frau Pfister bindend.
Für den Vergleich spricht die deutliche Auffassung in den Hinweisen. Alles für eine Regressverhandlung ist vorhanden. Auch der finanzielle Mehraufwand wäre ein Argument.
Er empfiehlt die Annahme des Vergleichs.
Die Debatte
Herr Fiedler (FDP): Er stimmt dem zu.
Herr Weidner (SPD): Es wurde damals ohne der Zustimmung des Stadtrats ein Vertrag geschlossen. Der Stadtrat ist moralisch verpflichtet, das zu ahnden bzw. klären zu lassen. Er folgt der Argumentation des Rechtsanwalts.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wird mit dem Vergleich der Regressanspruch verringert? Es geht auch darum, ein Exempel zu statuieren?
Herr RA Langgartner: Wenn ein Vergleich abgeschlossen wird, wird der Anspruch nur minimal schmälern, da wir hier schon bis zur 2. Instanz gegangen sind.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt: Herr Langgartner empfiehlt den Vergleich und die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt einen Prozess verlieren würde? Womit wird begründet, dass die Stadträte verpflichtet sind, den Regressanspruch einzufordern?
Herr RA Langgartner: Der Gemeinderat überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Das ist in der GO verankert. Und wenn der Stadt Geld zusteht, welches nicht eingefordert wird, kann man u. U. von Untreue gegenüber den Bürger sprechen. Da ist der Stadtrat verpflichtet.
Herr Summer (BMS): Er beantragt namentliche Abstimmung.
Herr Beigel (CSU): Es hat damals auch sich viele Geschichten anhören müssen. Wie wird der Schaden berechnet?
Herr RA Langgartner: Es geht um einen Delta zu einem möglichen damals vom Stadtrat beschlossenen Vertrag auf Stundenbasis.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Würde man im Regressverfahren den Vertrag 2 abspalten?
Herr RA Langgartner: Ja, es geht nur um die erste Vereinbarung.
Herr Ardelt (WPS): Er plädiert für die Annahme des Vergleichs. Damals gab es ähnliche Diskussion. Jetzt ist es etwas teurer geworden.
Frau Falk (SPD): Sie möchte einen Gedanken weiterspinnen. Der Stadtrat hat Schaden von der Stadt abzuwenden. Einen Regressanspruch muss ich deshalb auch durchsetzen. Was passiert, wenn der Prozess bei einer Ablehnung des Vergleichs verloren werden würde? Hätte dann der Stadtrat “zu riskant” gehandelt und könnte das am Ende gegen uns verwendet werden?
Antrag: Namentliche Abstimmung:
abgelehnt: mehrheitlich
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführungen des Herr RA Christian Langgartner werden zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
2. Der in der Sitzung des Oberlandesgerichts München am 12.08.2020 in dem Rechtsstreit Leisner Rechtsanwälte gegen Stadt Starnberg (Az.: 15 U 18/20 Rae) widerruflich geschlossene Vergleich wird nicht widerrufen. angenommen: 23:3 (B90/Grüne)
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Geltendmachen von Ansprüchen gegen Frau Eva Pfister, ehemalige Erste Bürgermeisterin der Stadt Starnberg, vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung wieder vorzulegen.
angenommen: 21:4 (BMS/WPS)
(Anm. d. Verf.: Herr Kandler verlässt den Raum während der Abstimmung, da er sich enthalten möchte, was aber eigentlich nicht zulässig ist.)
Ö 10 Richtlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption für die Bürgermeister der Stadt Starnberg
Sachverhalt
Um das Vertrauen in rechtmäßiges und integres Handeln von Beamtinnen und Beamten sowie von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wahren, muss bereits der geringste Anschein vermieden werden, für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung empfänglich zu sein. Für die städtischen Mitarbeiter (Beamtinnen und Beamte sowie für Beschäftigte) wurde eine einheitliche Antikorruptionsrichtlinie erlassen, welche zum 01.10.2020 gilt. Ausnahmen von dem Annahmeverbot nach § 42 Abs. 1 BeamtStG kann ausschließlich der Dienstherr regeln. Die Verwaltung schlägt vor, dass die für die städtischen Mitarbeiter geltende Antikorruptionsrichtlinie analog für den ersten Bürgermeister sowie seine Stellvertreterinnen gilt.
Zur Antikorruptionsrichtlinie im Einzelnen:
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gilt weiterhin das grundsätzliche Annahmeverbot (§ 3 Abs. 1). Die Annahme einzelner, häufig auftretender, aber im Ergebnis unproblematischer Zuwendungen ist auch nach der Antikorruptionsrichtlinie ohne vorherige Zustimmung erlaubt (§ 4). Die Antikorruptionsrichtlinie enthält alle materiellen Regelungen und gibt eine klare Struktur vor – entweder ist die Zuwendung nach § 4 erlaubt oder es ist eine Zustimmung nach § 5 erforderlich. Die Annahme von Geld bleibt verboten. Die Wertgrenze, bis zu der einmaligen Sachzuwendung pro Person und Kalenderjahr ohne vorherige Zustimmung erlaubt sind, wurde auf 25 Euro festgesetzt. Für all diese Zuwendungen stellt die Antikorruptionsrichtlinie einen Gleichlauf sicher. Dadurch sollen sachgerechte Lösungen bei hoher Anwenderfreundlichkeit erreicht werden.
Die Debatte:
Herr Beigel übernimmt, da ja die stellv. Bürgermeisterinnen dann jetzt auch befangen sind.
Beschlussvorschlag
Für den ersten Bürgermeister sowie seine Stellvertreterinnen gelten die Regelungen der Antikorruptionsrichtlinie für die Mitarbeiter der Stadt Starnberg entsprechend. Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Starnberg
Allgemeines
Um das Vertrauen in rechtmäßiges und integres Handeln von Beamtinnen und Beamten sowie von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wahren, muss bereits der geringste Anschein vermieden werden, für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung empfänglich zu sein. Dementsprechend dürfen städtische Mitarbeiter sowohl nach dem Beamtenrecht (§ 42 Abs. 1 BeamtStG) als auch nach dem Tarifrecht (insbesondere § 3 Abs. 2 TVöD) Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt oder Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Dienstherrin bzw. der Arbeitgeberin möglich. Diese Antikorruptionsrichtlinie konkretisiert das für alle städtischen Mitarbeiter geltende Annahmeverbot sowie Ausnahmen davon. Durch klare Vorgaben zu rechtmäßigem Handeln sollen die städtischen Beschäftigten vor den Risiken der Korruption, vor allem auch vor den damit verbundenen schwerwiegenden strafrechtlichen und arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Folgen geschützt werden. Die Antikorruptionsrichtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil der Korruptionsprävention bei der Stadt Starnberg und soll einen einheitlichen Umgang mit Zuwendungen gewährleisten. Äußerste Zurückhaltung und die konsequente Ablehnung angebotener Zuwendungen sind die zuverlässigste Methode, jegliches Risiko auszuschließen.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Richtlinie gilt für alle Beamtinnen und Beamte sowie für alle Beschäftigten der Stadt Starnberg (Mitarbeiter) einschließlich der Eigenbetriebe.
(2) Die Richtlinie gilt nicht für Sponsoringleistungen sowie Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Starnberg für kommunale oder gemeinnützige Zwecke. Diesbezüglich sind die einschlägigen Regelungen zu beachten.
(3) Ergänzende bzw. abweichende Regelungen können nur vom Ersten Bürgermeister erlassen werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Zuwendungen sind unabhängig vom Wert alle Vorteile, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
(2) Ein Vorteil liegt auch dann vor, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht oder Aufwendungen erspart werden. Es kommt nicht darauf an, ob die Zuwendung persönlich angenommen oder an Dritte gewährt wird.
(3) Es ist davon auszugehen, dass jede Zuwendung in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit (u. a. auch während des Hostessendienstes) gewährt wird.
(4) Zur dienstlichen Tätigkeit gehören auch jedes Nebenamt und jede Nebentätigkeit, die auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung von Vorgesetzten ausgeübt wird oder in Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben steht.
§ 3 Grundsätzliches Annahmeverbot
(1) Es ist grundsätzlich verboten, Zuwendungen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Ausnahmsweise dürfen Zuwendungen angenommen werden, wenn 1. deren Annahme erlaubt ist (§ 4) oder 2. die Zustimmung im Einzelfall von der zuständigen Stelle vor der Annahme erteilt wurde (§ 5).
(3) Dies gilt nicht, wenn bei der annehmenden Person der Eindruck entsteht, dass mit der Zuwendung dienstliches Handeln beeinflusst werden soll.
(4) Die Annahme von Geld- gleich in welcher Höhe – ist verboten. Ausnahmeregelungen zur Annahme von Trinkgeld kann nur die Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung erlassen.
§ 4 Erlaubte Zuwendungen
Die Annahme der folgenden Zuwendungen ist auch ohne eine vorherige Zustimmung erlaubt:
1. einmalige Sachzuwendung bis zu einem Wert von 25 Euro pro Kalenderjahr und zuwendender Person oder Personengruppe (mehrere Sachen, die gleichzeitig zugewendet werden, gelten als einheitliche Zuwendung; die Zuwendung eines Mitglieds einer Personengruppe wird dieser zugerechnet). Gleiches gilt für Gutscheine und Freikarten bis zu einem Wert von 25 Euro. Die Annahme von Geld ist verboten.
2. Übliche und angemessene Bewirtungen (in der Regel bis zu einem Wert von 25 Euro)
a) durch die öffentliche Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe, b) außerhalb der öffentlichen Verwaltung, wenn die Teilnahme der Erfüllung dienstlicher Aufgaben dient und eine vorherige Zustimmung (§ 5) nicht mehr einholbar ist (Spontaneinladung) oder wenn diese im Rahmen wiederkehrender Arbeitstreffen erfolgen, c) als Begleitperson des Ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister/innen, d) beauftragte Beschäftigte, wenn die Teilnahme der Erfüllung dienstlicher Aufgaben dient.
3. Teilnahme an Veranstaltungen
a) der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe, b) außerhalb der öffentlichen Verwaltung soweit es sich um Fort- bzw. Weiterbildungen handelt deren Notwendigkeit von den Vorgesetzten bejaht wurde, c) als Begleitperson des Ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister/innen, d) beauftragte Beschäftigte, wenn die Teilnahme der Erfüllung dienstlicher Aufgaben dient.
4. Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten
a) durch die öffentliche Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe. b) durch die Mitnahme im Kfz innerhalb des Stadtgebietes Starnberg, wenn dies die Erfüllung dienstlicher Aufgaben erleichtert.
5. Zuwendungen von städtischen Beschäftigten zu üblichen Anlässen (z. B. Geburtstag oder zur Eheschließung) bis zu einem Wert von 25 Euro je Anlass pro Kalenderjahr und zuwendender Person.
6. Rabatte, die allen städtischen Beschäftigten eingeräumt werden.
7. Gastgeschenke der öffentlichen Verwaltung bis zu einem Wert von 25 Euro. Gastgeschenke der öffentlichen Verwaltung mit einem Wert von mehr als 25 Euro gehen unmittelbar in das Eigentum der Stadt Starnberg über; hierüber ist die Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung zu informieren.
§ 5 Zustimmung
(1) Zuwendungen, die nicht bereits gemäß § 4 erlaubt sind, dürfen angenommen werden, wenn vorher eine Zustimmung im Einzelfall erteilt wurde. Eine nachträgliche Zustimmung ist ausgeschlossen.
(2) Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn nach Überprüfung des Einzelfalls die Annahme der Zuwendung
1. die objektive Dienstausübung nicht beeinträchtigen kann bzw. eine Beeinflussung eines laufenden oder anstehenden Dienstgeschäfts auszuschließen ist und
2. bei Dritten, die von der Zuwendung Kenntnis erlangen, vernünftigerweise kein Eindruck der Befangenheit bzw. der Käuflichkeit entstehen kann.
(3) Die Zustimmung muss elektronisch oder schriftlich beantragt werden. Hierfür ist das Formular "Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung" zu verwenden. Gleichzeitig ist der Vorgesetzte zu informieren.
(4) Zuständig für die Erteilung der Zustimmung ist die Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung.
(5) Die Zustimmung ist elektronisch oder schriftlich zu erteilen. Ablehnungen erfolgen ebenfalls elektronisch.
§ 6 Zurückweisung von Zuwendungen
Ist die Annahme der Zuwendung nicht nach § 4 erlaubt und liegt auch keine Zustimmung nach § 5 vor, ist die Zuwendung zurückzuweisen. Spontane Zuwendungen im Sinn von § 4 Nr. 1 im Wert von über 25 Euro sind daher stets zurückzuweisen; eine nachträgliche Zustimmung ist ausgeschlossen. Ist die Zurückweisung trotz größter Bemühungen unmöglich bzw. wurde die Zuwendung an die Dienststelle übersandt oder dort hinterlassen ist wie folgt zu verfahren:
1. Die Zuwendung ist in den Diensträumen zu verwahren.
2. Ein schriftlicher Vermerk ist zu verfassen und zusammen mit der Zuwendung an die Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung unverzüglich weiterzugeben.
3. Die Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung veranlasst das Weitere.
§ 7 Information der Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung
Entsteht der Eindruck, dass mit einer Zuwendung das dienstliche Handeln beeinflusst werden soll, ist die Amtsleitung Bürgerservice und Verwaltung zu informieren. Eine darüberhinausgehende Anzeigepflicht besteht nicht.
§ 8 Rechtsfolgen bei Verstoß
(1) Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeits- bzw. disziplinarrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis haben. Daneben drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
(2) Führungskräfte müssen bereits dann mit strafrechtlichen sowie arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Folgen rechnen, wenn sie Verstöße gegen diese Richtlinien geschehen lassen.
(3) Schäden, die der Stadt Starnberg durch pflichtwidriges Handeln entstehen, sind zu ersetzen.
§ 9 Bekanntgabe
Diese Richtlinie wird den Beschäftigten anlässlich ihrer Einstellung mit dem Verwaltungshandbuch ausgehändigt.
§ 10 Inkrafttreten und Änderung der Dienstanweisung zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung für die Stadt Starnberg vom 31.07.2006 in der durchgeschriebenen Fassung der Änderung vom 24.06.2013
(1) Diese Richtlinie tritt am 01.10.2020 in Kraft.
(2) § 1 Ziff. 1 der Dienstanweisung zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung für die Stadt Starnberg vom 31.07.2006 in der durchgeschriebenen Fassung der Änderung vom 24.06.2013 entfällt mit dem Inkrafttreten dieser Dienstanweisung.
(3) § 1 Ziff. 6 der Dienstanweisung zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung für die Stadt Starnberg vom 31.07.2006 in der durchgeschriebenen Fassung der Änderung vom 24.06.2013 gilt ab einem Wert von 10.000,-- €.
angenommen: einstimmig
Ö11 Videoübertragung von Sitzung des Stadtrates der Stadt Starnberg; Ergebnisse der Umfrage zur Teilnahme an einer Videoübertragung
Sachverhalt
Zum ergänzenden Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage Nr. 2020/191 verwiesen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverbindlich bei den Mitgliedern des Stadtrates und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung anzufragen, ob diese einer Live-Übertragung (Bild und/oder Ton) zustimmen würden und die Ergebnisse der Abfrage anschließend anonymisiert wieder zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist auch die Möglichkeit einer reinen Tonübertragung darzustellen."
Die unverbindliche Abfrage ergab folgendes Ergebnis:
Anzahl der Rückmeldungen:
Zustimmung: 24
Keine Zustimmung: 5
Zustimmung unter Umständen: 1
Die Anzahl der Rückmeldungen entspricht nicht der Soll-Stärke des Stadtrates, da zum Zeitpunkt der Beschlussvorlagenerstellung der Nachrücker von Herrn Markus Mooser zwar feststand, allerdings eine Abfrage noch nicht erfolgte.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Bei Alternative 3 wäre das Thema erledigt? Warum wird nicht nur eine reine Tonübertragung als Vorschlag 4 angeboten? Das ergäbe kaum Kosten und würde Transparenz bieten.
Herr Beck: Die 5 Ablehnenden haben sich auch gegen eine Tonübertragung ausgesprochen.
Herr Wobbe (UWG): Bei Alternative 2 wäre zu beachten, dass die Kosten reduziert werden könnten, wenn nur die Stadtratssitzungen übertragen werden.
Herr Beigel (CSU): Er hält das schon für problematisch, wenn sich fünf nicht filmen lassen wollen. Er möchte das aber auch nicht sterben lassen. Er möchte das zurückstellen.
Herr Weidner (SPD): Gemessen an den Versprechungen vor der Wahl hätte man ein einstimmiges Votum erwarten können. Er hält es für problematisch, wenn ein Teil nicht mitmachen würde. Er könnte auch mit Alternative 2 leben.
Herr Heidinger (BLS): Wenn einer dagegen ist, geht es so oder so nicht? Ist das noch korrekt? Er würde das auch zurückstellen.
Herr Beck: Das würde trotzdem funktionieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er wäre schon dafür, dass die Alternative 4 (Tonübertragung) ermöglicht wird.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Laut Geschäftsordnung dürfen Tonaufnahmen nicht erstellt werden. Für sie hätte das mehr Kosten als Nutzen. Sie möchte geheim abstimmen. Oder das sollte in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. (Anm. d. Verf.: Das ist schon ein seltsames Anliegen.)
Herr Fiedler (FDP): Er ist für eine öffentliche Diskussion. Die FDP ist für eine Übertragung. Wahrscheinlich können wir uns das nicht leisten. Deshalb plädiert er für Punkt 2.
Herr Summer (BMS): Er ist für eine Abfrage bzgl. des öffentlichen Interesses bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Herr Weidner (SPD): Es gibt ja schon Live-Übertragungen. Die sind natürlich immer sehr themenabhängig.
Herr Mignoli (BLS): Es gibt ja den Antrag aus der Bürgerversammlung.
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte unterstreichen, dass der Verwaltungshaushalt knapp ist. Eine Videoübertragung würde gegen ein anderes Projekt abgewogen werden. Jeder Bürger kann an den Sitzungen teilnehmen. Eine Videoübertragung wäre ein Luxus.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stellt die Angelegenheit zurück, bis sich die finanzielle Lage der Stadt Starnberg verbessert hat.
angenommen: 22:4
(Anm. d. Verf.: Also ich hätte das ja gerne schon noch einmal konkret beziffern lassen wollen, um das gegen andere mögliche Aufgaben abzuwägen. Die Mehrheit wollte das aber gleich verschieben - das ist durchaus nachvollziehbar.)
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kosten und die technischen Möglichkeiten für eine reine Tonübertragung festzustellen.
angenommen: 23:3
Ö12 Erlass der Satzung über die Hausnummerierung
vertagt
Ö 13 Anpassung der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter - Reinigungs- und Sicherungsverordnung" vom 19.05.2016; Ergänzung der Räum- und Streupflicht der Anlieger an den Bushaltestellen des Öffentlichen Personennahverkehr
vertragt
Ö 14 Einsetzung einer Grundstücksfindungskommission für ein neues Einheimischenmodell in der Stadt Starnberg - Besetzung der Kommission
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg fasste auf Antrag der Stadtratsfraktion SPD am 27.01.2020, für das nächste Einheimischenmodell eine Grundstücksfindungskommission einzusetzen. Der Kommission soll nach Beschluss jeweils ein Mitglied der Stadtratsfraktionen angehören. Die 8 Fraktionen des Starnberger Stadtrates werden gebeten, bis zur Sitzung eine jeweils geeignete Person zu benennen, sodass die Besetzung der Kommission konstituierend beschlossen werden kann.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Wie ist der Zeitrahmen festgelegt?
Frau Kammerl: Das legt die Kommission selbst fest.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Starnberg beschließt, die Grundstücksfindungskommission für ein nächstes Einheimischenmodell mit folgenden Personen zu besetzen:
CSU: Dr. Meyer-Bülow, Beigel B90/Die Grünen: Dr. Sengl, Kienzle BMS: Frau Pfister, Herr Pfister UWG: Prof. Gaßner, Dr. Schüler WPS: Dr. Glogger, Felber SPD: Weidner, Falk BLS: Heidinger, Mignoli FDP: Fiedler, Henninger
angenommen: einstimmig
Ö 15 Straßenbaumaßnahme An der Linde
vertagt
Ö16 Straßenbaumaßname Klenzestraße
vertagt
Ö 17 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach der Petersbrunner Straße. Warum haben die Anwohner der Moosstraße erst gestern erfahren, wie das dort geregelt wird. In der Zeitung stand das schon letzte Woche.
Herr Beck: Die Anwohner der Moosstraße wurden leider vergessen. Ein direktes Abbiegen wurde leider nicht genehmigt.
Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt zu den abgesetzten Tagesordnungspunkten. Steht die Verwaltung hinter der neuen Hausnummernsatzung? Und um die möglichen Sanierungsausgaben? Wer hat das initiiert?
(M)ein Fazit:
20:50 Uhr - nach 2,x Stunden war der öffentliche Teil schon vorbei. Da habe ich wohl durch meine “Nichtwahl” 2015 Glück gehabt und die “unangenehme Phase” auslassen können. Die Sitzungen haben mittlerweile einen sachlichen Faden.
Beim Vortrag zum Regionalmanagement hätte ich mehr Inhalt und weniger Organisation erwartet. Da fehlte irgendwie der Einstieg, warum das heute vorgetragen wurde.
Und auch der letzte Stadtrat hatte heute zu lernen, dass er sich zu entscheiden hat - auch über Punkte, die vor seiner Zeit stattgefunden haben. Ein Enthalten ist für mich schon so etwas wie ein “sich drücken wollen”. Denn als Stadtrat vertrete ich die Stadt und habe mich mit meiner Wahl dazu verpflichtet, im Sinne der Stadt Entscheidungen zu treffen. Und wenn das vor meiner Zeit passiert ist, habe ich mich eben entsprechend zu informieren.
Auch ist es immer wieder interessant, dass die so viel gelobte und oft geforderte Transparenz bei der Videoübertragung aus einer öffentlichen Sitzung für viele auf einmal aufhört. Ob die 5 “Ablehner” über alle Fraktionen verteilt sind, werden wir wohl nicht erfahren.
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