#Immobilienkauf Stuttgart
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Stéphan Kocijan Real Estate
Stéphan Kocijan Real Estate steht in Esslingen am Neckar und Umgebung für exzellenten Service in der Immobilienbranche. Seit vielen Jahren überzeugt das Unternehmen durch umfassende Dienstleistungen im Bereich Immobilienkauf, -verkauf und -bewertung. Dank langjähriger Erfahrung und einer kundennahen Arbeitsweise hat es sich in Stadtteilen wie Esslingen-Mettingen, Oberboihingen, Ostfildern und den benachbarten Städten Stuttgart, Ludwigsburg und Reutlingen einen erstklassigen Ruf erarbeitet. Die breite Marktkenntnis und fundierte Expertise von Stéphan Kocijan Real Estate machen die Agentur zum bevorzugten Ansprechpartner für Immobilienfragen in der Region. Mit zahlreichen positiven Bewertungen und Auszeichnungen hebt sich das Unternehmen als vertrauenswürdiger Partner ab. Diese Pressemitteilung gibt Einblicke in die erstklassigen Leistungen und Vorteile, die das Team von Stéphan Kocijan Real Estate seinen Kunden bietet.
Immobilienmakler Esslingen am Neckar: Ihr Ansprechpartner in der Region
Stéphan Kocijan Real Estate ist ein erfahrener Immobilienmakler, der für Esslingen und den gesamten Landkreis hochwertige Dienstleistungen bietet. Mit einem erfahrenen Team und tiefem Marktverständnis bietet die Agentur maßgeschneiderte Lösungen für Kauf, Verkauf und Bewertung von Immobilien. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich von Esslingen-Mettingen, Oberboihingen und Ostfildern über angrenzende Städte wie Fellbach, Waiblingen, Reutlingen bis hin zu Orten wie Karlsruhe und Freiburg. Kunden profitieren von einer professionellen, transparenten Abwicklung, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und durch die hohe lokale Marktkenntnis ergänzt wird.
Immobilienagentur Esslingen am Neckar: Individuelle Lösungen für Käufer und Verkäufer
Stéphan Kocijan Real Estate ist als etablierte Immobilienagentur in Esslingen und Umgebung bekannt für individuelle Lösungen, die auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind. Ob Eigentumswohnung in Esslingen-Mettingen oder Einfamilienhaus in Oberboihingen – das Team gewährleistet einen professionellen und zielorientierten Prozess. Die Agentur betreut ein weites Einzugsgebiet, von Esslingen über Stuttgart und Ludwigsburg bis hin zu Laichingen, Baden-Baden, dem Bodensee und dem Remstal, wodurch sie ein breites Netzwerk und vielfältige Ressourcen für Käufer und Verkäufer bieten kann. Die zahlreichen positiven Bewertungen bestätigen die hohe Zufriedenheit der Kunden und das Engagement des Teams.

Immobilienberater Esslingen am Neckar: Hochwertige Beratung
Die Kernkompetenz von Stéphan Kocijan Real Estate liegt in der individuellen Beratung. In dynamischen Märkten wie Esslingen und den umliegenden Städten wie Degerloch, Killesberg, Rudersberg und Sillenbuch ist kompetente Beratung unerlässlich. Das Team bietet maßgeschneiderte Unterstützung für fundierte Entscheidungen und sorgt für einen reibungslosen Kauf- oder Verkaufsprozess. "Unser Ziel ist es, unseren Kunden eine fachkundige und transparente Beratung zu bieten," betont Inhaber Stéphan Kocijan. Durch langjährige Erfahrung und lokales Marktverständnis ist die Agentur ein geschätzter Partner für Käufer und Verkäufer.
Immobilienvermittlung Esslingen am Neckar: Effiziente Verkaufsstrategien
Die professionelle Immobilienvermittlung ist ein zentraler Schwerpunkt von Stéphan Kocijan Real Estate. Das Unternehmen begleitet seine Kunden durch den gesamten Verkaufsprozess – von der strategischen Planung bis zur Vertragsabwicklung. Durch ein großes Netzwerk und innovative Marketingansätze gelingt es der Agentur, Immobilien in Esslingen und auch in Orten wie Göppingen, Böblingen und Stutensee erfolgreich zu vermarkten. Dank ihrer hohen Standards und einem kundenorientierten Ansatz wurde die Agentur mehrfach ausgezeichnet und genießt in der Region Esslingen großes Vertrauen.
Immobiliensachverständiger Esslingen am Neckar: Fundierte Immobilienbewertung
Eine exakte Immobilienbewertung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor beim Kauf oder Verkauf. Als erfahrener Immobiliensachverständiger bietet Stéphan Kocijan Real Estate präzise Marktanalysen und Bewertungen, die den spezifischen Gegebenheiten der Region Esslingen und Stadtteilen wie Ostfildern und Gerlingen Rechnung tragen. Besonders in gefragten Gebieten wie Killesberg und dem Remstal profitieren Kunden von einer marktgerechten und transparenten Bewertung.
Fazit
Stéphan Kocijan Real Estate ist in Esslingen am Neckar und Umgebung der verlässliche Partner für alle Immobilienfragen. Die Agentur besticht durch ihre lokale Marktkenntnis, individuelle Beratung und kundenorientierte Vermittlungsstrategien. Die Vielzahl an positiven Bewertungen und Auszeichnungen spiegeln das hohe Engagement des Teams wider. Kunden profitieren von umfassenden Dienstleistungen, die von Beratung und Bewertung bis zur Vermittlung reichen.
Stéphan Kocijan Real Estate
Obertürkheimerstraße 20
73733 Esslingen am Neckar
Tel: +4921187519960
Mail: [email protected]
Web: https://www.stephankocijan.com/immobilienmakler-esslingen
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Bekir Berkant Güner: Der Kunde steht an erster Stelle

Bekir Berkant Güner ist Geschäftsführer der futurplus! GmbH und gilt als Spezialist, wenn es um das Gebiet der Immobilienvermittlung geht. Der Kundennutzen ist für ihn das oberste Gebot.
Bekir Berkant Güner ist bereits seit 1999 am Immobilienmarkt aktiv. 2012 wurde aus der Bauträgergesellschaft heraus das Unternehmen futurplus! GmbH gegründet, als dessen Geschäftsführer Bülent Güner heute tätig ist. Das eigenständige Immobilienunternehmen bietet seinen Kunden in Stuttgart einen Rundumschlag aus Immobilien an- und verkauf, Kaufabwicklung und Riskmanagement an, kombiniert durch einen Premium Vermieterservice.
KAPITALANLAGEN DURCH FUTURPLUS! FINDEN
Wer auf der Suche nach einer Immobilie als Kapitalanlage ist, wird bei der Futurplus! GmbH sicher fündig. Bekir Berkant Güner erklärt, dass das Unternehmen stets eine große Auswahl an Immobilien parat hat, weshalb für sich jeden Kunden das passende Objekt findet. Dabei lassen die Mitarbeiter ihrer Kunden nicht allein und stehen ihnen immer mit Tipps und Ratschlägen zur Seite. Denn Bekir Berkant Güner weiß, dass für jeden Käufer eine andere Immobilie die richtige ist, je nach Finanzlage und persönlichem Geschmack. Da es sich bei einem Immobilienkauf um einen großen Schritt ist, achten die Mitarbeiter der futurplus! GmbH darauf, dass keine Entscheidung leichtfertig getroffen wird.
RUNDUM SORGLOS MIT DEM FINANZIERUNGSSERVICE
Bekir Berkant Güner betont, dass sein Unternehmen nicht das Geld, sondern das Glück des Kunden in den Fokus stellt. Das bedeutet, dass die individuelle Erstberatung kostenlos stattfindet. Die Futurplus! GmbH macht den Kunden schließlich ein unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot, das auch eine Schufa-freie Kreditanfrage bei über 400 verschiedenen Banken und Sparkassen beinhaltet. Dadurch spart der Kunde eine Menge Zeit, Arbeit und Nerven und kann darüber hinaus sicher sein, dass seine Interessen richtig vertreten sind.
DIE RICHTIGE STEUERSTRATEGIE DER FUTUPLUS!
Da nach Schätzungen von Bekir Berkant Güner 90% der Anleger keine oder eine falsche Steuerstrategie haben verschenken die Anleger mehrere Tausend Euro im Jahr. Da Steuerberater für Steuerberatungen keine Zeit finden und das auch bei kleinen Anlegern nicht lukrativ ist, schenken wir unseren Anlegern 1 Stunde Steuerberatung kostenlos. Dieser arbeitet individuell schon mit uns abgesprochene Steuerstrategien für unseren Kunden aus.
DIE RICHTIGE VERMIETUNGSSTRATEGIE
Auch bei der Vermietung lassen wir unseren Kunden nicht alleine. Je nach Lage der Anlage arbeiten wir unseren Kunden eine Vermietungsstrategie das bis zu 50% mehr Rentabilität führen kann. Bsp. Ist die Anlage in der nähe einer Hochschule oder Universität oder wir haben ca. 50%+ 1 Personenhaushalte empfehlen wir unserem Anleger eine WG Vermietung. Stadtmitte nahen Wohnungen können Möbliertes Wohnen oder Monteurzimmervermietung angeboten werden.
DIE RICHTIGE BETREUUNGSSTRATEGIE
Da Zeit unser kostbarstes GUT ist, bieten wir natürlich eine Sonderverwaltung an. Die Sonderverwaltung kümmert sich um die Vermietung, Sanierung im Sondereigentum, Kommunikation mit Mietern und nimmt die Eigentümerversammlungen wahr. Somit spart unser Anleger Zeit und kann seine Zeit mehrfach duplizieren indem er mehrere Anlagen erwerben kann ohne jeglichen zeitverslust.
Mehr über futurplus! und Bekir Berkant Güner
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Immobilienmarkt in Krisenzeiten: Häuser und Wohnungen in Großstädten immer beliebter
In Krisenzeiten setzen Anleger zunehmend auf wertstabile Immobilien. Das führt in Verbindung mit den niedrigen Zinsen derzeit zu einem wahren Immobilien-Boom. Vor allem in den Großstädten werden Häuser und Wohnungen immer teurer gehandelt und ein Immobilienkredit zunehmend lohnenswert.

Immobilien steigen im Preis
Wie die Stiftung Warentest ermittelt hat, steigen die Immobilienpreise in den großen Städten auch in diesem Jahr kontinuierlich an. Köln und Stuttgart mussten einige Plätze abgeben, teurer geworden sind jedoch Dortmund, Essen und Leipzig. Auch Hamburg und die benachbarten Städte Kiel und Flensburg werden immer kostspieliger. Die Immobilienpreise ziehen insgesamt überall an.
Lohnenswert ist ein Immobilienkauf aus Expertensicht, wenn die Wohnung maximal 25 Jahresmieten kostet. Dass das aktuell noch der Fall ist, zeigt der anhaltende Zuzug in Deutschlands Großstädte. Vor allem in Sachsen wachsen die Städte, was vor allem die Investoren im Bereich der Baufinanzierung erfreut. Auf der anderen Seite ziehen derzeit wieder mehr Menschen aufs Land. Das ist unter anderem auf den Platzmangel in den Städten und dem steigenden Bedarf nach Homeoffice zurückzuführen.
Zinsen auf Rekordtief
Die Zinsen befinden sich aktuell auf einem Tiefstand. Dies dürfte mittelfristig auch so bleiben, wenn die Notenbanken ihre spendable Politik fortsetzen. Zumindest in der Immobilienbranche geht der Plan, die Konjunktur anzukurbeln, auf. Immobilien sind seit jeher ein beliebtes Anlageprodukt, welches seine Vorteile in Zeiten von Corona voll ausspielen kann.
Immobilien auch in Corona-Zeiten profitabel
Immobilienbesitz gilt als besonders wertstabil. So wurde laut aktueller Studien für Wohngebäude in den letzten knapp zehn Jahren eine Durchschnittsrendite von 48 Prozent erzielt. Die Verbraucherpreise sind im gleichen Zeitraum um 13 Prozent angestiegen - Finanzberater Geithain.
Das macht 35 Prozent Realgewinn. Die Vermieter erhalten natürlich auch regelmäßige Mieteinkünfte. Da die Nachfrage steigt, steigen auch die Einkünfte. Die Kapitalrendite erhöht sich damit einhergehend. Nicht zuletzt profitieren Immobilienbesitzer von Steuervorteilen. Wer gleichzeitig vermietet, kann Posten wie den Erhaltungsaufwand steuerlich geltend machen.
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Ioannis Moraitis: Der Immobilienboom hält weiter an

Schon seit längerer Zeit sehen einige Experten eine Beendigung des Immobilienbooms und der damit verbundenen tendenziell nach oben führenden Preisspirale voraus. Ioannis Moraitis, Geschäftsführer der hedera bauwert und Immobilienexperte aus Berlin, kann bisher keine Indizien für eine Marktveränderung erkennen. Vielmehr verweist er darauf, dass die Preise auch in diesem Jahr weiter ansteigen und die Nachfrage weiter ungetrübt bleibt. "Die Verknappung legt einen Grundstein, auf dem sich die Disharmonie aus Angebot und Nachfrage aufbaut. Das ist eine ganz normale Kaskade", fügt Ioannis Moraitis an und gibt zu bedenken, dass die Kaufpreise erst stabil sein werden, wenn die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage behoben ist. "Vor allem in den Großstädten wie Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart fehlt Wohnraum. Dass die auf dem freien Markt verfügbaren Eigentumswohnungen und Immobilien überbewertet werden, ist nicht ungewöhnlich." Wird es zur Stadtflucht kommen? In der zweiten Hälfte des Vorjahres blitzte für einen kurzen Zeitraum ein neuer Trend auf. Hier sprachen Marktexperten bereits von einer Stadtflucht, die den hohen Immobilienpreisen geschuldet ist. Ioannis Moraitis schließt eine Stadtflucht aus, da die ländlichen Regionen aufgrund ihrer infrastrukturellen Schwäche für viele Familien und für Investoren wenig interessant sind. Auch die Veränderungen der Perspektive auf den Wohnkomfort sprechen gegen eine Stadtflucht. Das Haus im Grünen mit großem Grundstück wird weniger erfragt als die Eigentumswohnung, die im beliebten Kiez einer Großstadt liegt. Ioannis Moraitis beobachtet vor allem den Immobilienmarkt in Berlin, auf dem er seit nunmehr 8 Jahren tätig ist. "Die interessanten Gebiete erweitern sich", merkt Ioannis Moraitis an und spricht diesbezüglich über die neu errichten Quartiere in den Randbezirken. Die neu errichteten Wohngebiete verfügen über eine ausgefeilte Infrastruktur und eine Erschließung in allen Bereichen. "Diese Vorteile bieten ländliche Regionen nicht", sagt Ioannis Moraitis. Ioannis Moraitis spricht sich gegen die Stadtflucht aus und sieht darin keinen wirklichen Trend. "Es gibt nur wenige Ausnahmen", spricht er weiter und verweist mit seinen Worten vor allem auf die stadtnahen Randbezirke, die ländliches Idyll mit den Vorzügen der Metropole verbinden. Wie weit werden die Immobilienpreise noch steigen? Auf diese Frage kann auch Experte Ioannis Moraitis keine pauschale und verbindliche Antwort geben. Für potenzielle Eigentümer hat sich der benötigte Finanzierungsrahmen von 180.000 auf 240.000
Euro erhöht. Diese Information basiert auf Ioannis Moraitis eigener Erkenntnis und den
statistischen Werten, die von Banken herausgegeben werden. Der gestiegene Finanzierungsbedarf bezieht sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Ioannis Moraitis geht davon aus, dass der Pik noch nicht erreicht ist und der Anstieg, wenn auch langsamer, weitergehen wird. "Günstige Eigenheime und Eigentumswohnungen gibt es vor allem im Osten Deutschlands und dort in Regionen, die dünn besiedelt sind und die infrastrukturell vergessen wurden." Für junge Familien und Paare, die am Standort ihrer beruflichen Tätigkeit leben und sich verwirklichen möchten, ist keine Entspannung der Preisentwicklung in Sicht. Die Eigentumswohnung ist das neue Eigenheim Ein deutlicher Trend lässt sich laut Ioannis Moraitis allerdings nicht von der Hand weisen. "Die Eigentumswohnung ist das neue Eigenheim", weiß der Experte und beruft sich in seiner Aussage auf die statistischen Werte beim Immobilienkauf. Auch der Anspruch an die Wohnfläche hat eine neue Trendwende eingeläutet. Vor allem Großstädter kaufen Eigentum mit weniger Quadratmetern als noch vor einigen Jahren. Sicherlich spielt die Preisentwicklung dabei keine unwichtige Rolle, doch ist sie nicht der einzige Grund. Ioannis Moraitis weiß, dass Neueigentümer in Berlin beispielsweise auf 100 Quadratmetern leben. Während sie vor 5 Jahren Wohnungen mit 120 Quadratmetern bevorzugt haben. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser sind für Selbstnutzer nur interessant, wenn sie im innerstädtischen Bereich liegen und als modernes Reihenhaus angeboten werden. Ioannis Moraitis spricht sich dafür aus, dass dieser Trend anhalten und sich weiter etablieren wird. Read the full article
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Immobilienkauf: Falsche Größenangabe führt zu Schadensersatz
Immobilienkauf: Falsche Größenangabe führt zu Schadensersatz
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Vorsitz der Vizepräsidentin Oberlandesgerichts Agnes Aderhold hat mit einem heute verkündeten Berufungsurteil in einem Schadensersatzprozess wegen einer unzutreffenden Angabe zur Größe einer Eigentumswohnung die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Wesentlichen bestätigt und den Wohnungskäufern Schadensersatz in Höhe von rund 18.000…
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#14 U 44/18#falsche Größenangabe#Immobilienkauf#OLG Stuttgart#Schadensersatz#Vertrauensschaden#Wohnfläche#Wohnflächenverordnung#Wohnungskauf
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Titel: Immobilien Ankauf - So finden Sie Ihren Käufer für Anlageimmobilien Text: https://ift.tt/3dqREMu https://ift.tt/2zJi2mf Hier liegen Sie richtig: Augen auf beim Immobilienkauf Was macht den Wert einer Immobilie aus? Drei Dinge. Erstens die Lage, zweitens die Lage und drittens: die Lage. An welchen Standorten lohnt sich eine Kapitalanlage? Und in welchen Regionen sollten Sie Ihre Investition lieber dreimal überdenken? Wir haben Antworten für Sie. Alternativen zu den Boom-Towns: So finden Sie den perfekten Standort In den Boom-Towns sind Immobilien Gold wert. Ob Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main oder Stuttgart: An diesen A-Standorten gehen Sie als Investor kein Risiko ein. Aber: Die Preise für Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien sind hoch. Das schmälert die Renditeerwartung. Deshalb steigt unter Anlegern die Nachfrage nach attraktiven Alternativen. Im Fokus stehen Kapitalanlagen in den B- und C-Lagen. In die Kategorie B fallen Großstädte in wachsenden Metropolregionen wie zum Beispiel Nürnberg und Hannover. Als C-Standort gelten kleinere Städte mit einer geringeren Relevanz, etwa Heidelberg und Wuppertal. Um unseren Kunden bei der Wahl des Standorts zu helfen und mögliche Risiken zu beleuchten, bieten wir von der E1 International Investment Holding GmbH aktuelle Standortanalysen an. Dafür haben wir fast 100 Städte in Deutschland unter die Lupe genommen. Wie entwickeln sich die Preise vor Ort? Ist mit einem wachsenden Leerstand zu rechnen? Wie sieht die Infrastruktur aus? Auf Fragen wie diese finden Interessierte fundierte Antworten. Wir überprüfen die Zahlen und Fakten laufend. Ebenso erweitern wir die Liste kontinuierlich um fehlende Standorte. Unser erfahrenes Makler-Team steht Ihnen gerne auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung., Hochgeladen von: Muharrem Erdogdu, https://ift.tt/2XmO2Wc
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Immobilienverkauf – Kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
Hat der Verkäufer einer Immobilie Mängel arglistig verschwiegen, kann er sich nicht auf den vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 29 U 183/17).
Beim Immobilienkaufvertrag wird üblicherweise ein Gewährleistungsausschluss zum Schutz der Verkäufers vereinbart. Der Verkäufer kann sich auf den Gewährleistungsausschluss aber nicht berufen, wenn er bekannte Mängel an der Immobilie arglistig verschwiegen hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 21. Januar 2019 bestätigt.
Im zu Grunde liegenden Fall nahmen die Käufer einer Immobilie den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Haus war von einem Makler angeboten worden. Im Exposé hieß es, das Gebäude sei voll bewohnbar mit Ausbaureserve im Obergeschoss. Hinweise auf gravierende Mängel gab es nicht. Nach einer ausführlichen Besichtigung der Immobilie wurde der Kaufvertrag unterzeichnet.
Erst nach der Übergabe stellten die Käufer fest, dass Dachtreppe und Dachstuhl massiv vom Holzbock befallen waren. Teile der beschädigten Stellen waren bei der Besichtigung mit Folie abgeklebt worden. Außerdem war das Gebäude massiv vom Kellerschwamm befallen, weil Teile der Wände feucht waren. Eine besonders betroffene Wand war zum Zeitpunkt der Besichtigung mit einer Korkplatte verkleidet. Die Käufer holten ein privates Gutachten ein. Der Sachverständige schätzte die Sanierungskosten auf insgesamt rund 60.000 Euro.
Die Käufer machten Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin geltend. Sie habe die Mängel arglistig verschwiegen. Die abgeklebten Stellen an Dachtreppe und Dachstuhl habe sie bei der Besichtigung mit Schutz vor Holzsplittern erklärt. Zudem habe die Verkäuferin auch Kenntnis von den Feuchteschäden gehabt und dies gegenüber einer Nachbarin geäußert. Auch habe sie mehrfach erfolglos versucht, die Schäden zu beseitigen. Auf die gravierenden Mängel habe die Verkäuferin nicht hingewiesen, obwohl sie das Haus lange selbst bewohnt hatte, so dass ihr die Mängel hätten bekannt sein müssen.
Für das OLG Frankfurt kommt daher Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln ernsthaft in Betracht. Die Kläger hätten hinreichend dargelegt, dass die Schäden der Verkäuferin bekannt sein mussten und diese beim Verkauf verschwiegen wurden. Der vereinbarte Haftungsausschluss sei durch das arglistige Verschweigen der Mängel unwirksam.
Beim Immobilienkauf lauern viele Fallstricke. Im Immobilienrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
Weitere Informationen unter: https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/immobilienrecht.html
via Pressemitteilungen - MTR Rechtsanwälte - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart https://ift.tt/2NHUYZk
#IFTTT#Pressemitteilungen - MTR Rechtsanwälte - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg Münche
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Angabe eines falschen Baujahrs rechtfertigt die Rückabwicklung eines Immobilien-Kaufvertrags
Auch die Angabe eines falschen Baujahrs im notariellen Immobilienkaufvertrag ist ein Sachmangel, der Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Immobilienkaufs rechtfertigen kann.
Die Verkäufer einer Immobilie dürfen Sachmängel gegenüber dem Käufer nicht arglistig verschweigen. Die Verkäufer sind dazu verpflichtet, bestehende Mängel oder auch Umstände, die auf einen Mangel schließen lassen, gegenüber dem Käufer offenzulegen. Werden die Mängel verschwiegen, können sich die Verkäufer auch nicht auf einen üblicherweise vereinbarten Ausschluss einer Sachmängelhaftung berufen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Wie das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 2. März 2017 feststellte, liegt ein solcher Sachmangel auch vor, wenn im notariellen Kaufvertrag ein falsches Baujahr des Gebäudes angegeben wurde (Az.: 22 U 82/16).
Vor dem OLG Hamm verlangte ein Ehepaar, das ein Grundstück samt Haus gekauft hatte, die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Denn das Haus war nicht wie im Kaufvertrag angegeben 1997 gebaut, sondern schon Anfang 1995 erstellt worden und somit zwei Jahre älter als vereinbart. Das OLG Hamm sah in der falschen Angabe des Baujahrs einen Sachmangel, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigt.
Die Angabe des Baujahrs sei eine Beschaffenheitsvereinbarung. Die Käufer hätten sich daher darauf verlassen dürfen, dass das Haus dem technischen Standard des Jahres 1997 entspricht. Die Tatsache, dass das Haus zwei Jahre älter als vereinbart ist, beeinträchtige die Kaufsache erheblich. Der Verkehrswert der Immobilie sei dadurch gemindert worden und die Bagatellgrenze überschritten. Die Verkäufer müssten sich zurechnen lassen, dass sie das Ehepaar über das Baujahr arglistig getäuscht haben. Die Verkäufer hätten sich einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig gemacht. Der vertraglich vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung greife nicht bei falschen Angaben zur Beschaffenheit der Immobilie, stellte das OLG klar.
Damit es beim Immobilienkauf kein böses Erwachen gibt, können im Immobilienrecht kompetente Rechtsanwälte in allen Fragen rund um die Immobilie beraten. Das gilt nicht nur für den Erwerb der Immobilie, sondern z.B. auch bei Baumängeln, dem Vererben oder Verkaufen der Immobilien.
Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2cDMBel
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Angabe eines falschen Baujahrs rechtfertigt die Rückabwicklung eines Immobilien-Kaufvertrags
Auch die Angabe eines falschen Baujahrs im notariellen Immobilienkaufvertrag ist ein Sachmangel, der Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Immobilienkaufs rechtfertigen kann.
Die Verkäufer einer Immobilie dürfen Sachmängel gegenüber dem Käufer nicht arglistig verschweigen. Die Verkäufer sind dazu verpflichtet, bestehende Mängel oder auch Umstände, die auf einen Mangel schließen lassen, gegenüber dem Käufer offenzulegen. Werden die Mängel verschwiegen, können sich die Verkäufer auch nicht auf einen üblicherweise vereinbarten Ausschluss einer Sachmängelhaftung berufen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Wie das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 2. März 2017 feststellte, liegt ein solcher Sachmangel auch vor, wenn im notariellen Kaufvertrag ein falsches Baujahr des Gebäudes angegeben wurde (Az.: 22 U 82/16).
Vor dem OLG Hamm verlangte ein Ehepaar, das ein Grundstück samt Haus gekauft hatte, die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Denn das Haus war nicht wie im Kaufvertrag angegeben 1997 gebaut, sondern schon Anfang 1995 erstellt worden und somit zwei Jahre älter als vereinbart. Das OLG Hamm sah in der falschen Angabe des Baujahrs einen Sachmangel, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigt.
Die Angabe des Baujahrs sei eine Beschaffenheitsvereinbarung. Die Käufer hätten sich daher darauf verlassen dürfen, dass das Haus dem technischen Standard des Jahres 1997 entspricht. Die Tatsache, dass das Haus zwei Jahre älter als vereinbart ist, beeinträchtige die Kaufsache erheblich. Der Verkehrswert der Immobilie sei dadurch gemindert worden und die Bagatellgrenze überschritten. Die Verkäufer müssten sich zurechnen lassen, dass sie das Ehepaar über das Baujahr arglistig getäuscht haben. Die Verkäufer hätten sich einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig gemacht. Der vertraglich vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung greife nicht bei falschen Angaben zur Beschaffenheit der Immobilie, stellte das OLG klar.
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Angabe eines falschen Baujahrs rechtfertigt die Rückabwicklung eines Immobilien-Kaufvertrags
Auch die Angabe eines falschen Baujahrs im notariellen Immobilienkaufvertrag ist ein Sachmangel, der Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Immobilienkaufs rechtfertigen kann.
Die Verkäufer einer Immobilie dürfen Sachmängel gegenüber dem Käufer nicht arglistig verschweigen. Die Verkäufer sind dazu verpflichtet, bestehende Mängel oder auch Umstände, die auf einen Mangel schließen lassen, gegenüber dem Käufer offenzulegen. Werden die Mängel verschwiegen, können sich die Verkäufer auch nicht auf einen üblicherweise vereinbarten Ausschluss einer Sachmängelhaftung berufen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Wie das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 2. März 2017 feststellte, liegt ein solcher Sachmangel auch vor, wenn im notariellen Kaufvertrag ein falsches Baujahr des Gebäudes angegeben wurde (Az.: 22 U 82/16).
Vor dem OLG Hamm verlangte ein Ehepaar, das ein Grundstück samt Haus gekauft hatte, die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Denn das Haus war nicht wie im Kaufvertrag angegeben 1997 gebaut, sondern schon Anfang 1995 erstellt worden und somit zwei Jahre älter als vereinbart. Das OLG Hamm sah in der falschen Angabe des Baujahrs einen Sachmangel, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigt.
Die Angabe des Baujahrs sei eine Beschaffenheitsvereinbarung. Die Käufer hätten sich daher darauf verlassen dürfen, dass das Haus dem technischen Standard des Jahres 1997 entspricht. Die Tatsache, dass das Haus zwei Jahre älter als vereinbart ist, beeinträchtige die Kaufsache erheblich. Der Verkehrswert der Immobilie sei dadurch gemindert worden und die Bagatellgrenze überschritten. Die Verkäufer müssten sich zurechnen lassen, dass sie das Ehepaar über das Baujahr arglistig getäuscht haben. Die Verkäufer hätten sich einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig gemacht. Der vertraglich vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung greife nicht bei falschen Angaben zur Beschaffenheit der Immobilie, stellte das OLG klar.
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"Deutschland ist und bleibt ein Land der Mieter, in dem 57 Prozent der Haushalte in einer Wohnung wohnen, die ihnen nicht gehört. Gerade junge Leute bilden immer seltener Wohneigentum, die Quote nimmt bei ihnen sogar ab, hat eine Erhebung der Landesbausparkassen ergeben, Hypothekenzinsen und Altersarmut hin oder her. Es sieht vielmehr danach aus, dass die Deutschen auch in Zukunft ihren Immobilien-Sonderweg beschreiten werden: 65 Prozent der Niederländer und der Franzosen besitzen dem europäischen Statistikamt Eurostat zufolge eine eigene Immobilie, in Italien und Spanien liegt die Eigentümerquote sogar bei 75 bis 80 Prozent. In Deutschland betrage die Quote hingegen nur 53 Prozent - die europäischen Statistiker beziehen sich auf die Einwohner, nicht die Haushalte. [..] Hürden für die Hauskäufer seien vielmehr der hohe Eigenkapitalanteil von üblicherweise mehr als 30 Prozent, mit dem ein Teil des Kaufpreises sowie die Nebenkosten wie Makler und Grunderwerbsteuer gestemmt werden müssen. Trotzdem ist der Immobilienökonom überzeugt: Das Wohnen im Eigenheim ist deutlich günstiger als das Wohnen zur Miete. Für das Wohnungsunternehmen Accentro hat er in einer in dieser Woche vorgestellten Studie untersucht, in welchen der rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte sich Kaufen mehr lohnt als Mieten. Das Ergebnis lautet: In allen, im Durchschnitt ist Eigentum um 41 Prozent günstiger als Mieten. [..] Das gelte selbst für die teuren Metropolen. In Berlin und Hamburg leben Eigentümer mehr als 45 Prozent günstiger, in Stuttgart 35 Prozent, und selbst in München, der teuersten Großstadt Deutschlands, kommen Immobilienbesitzer immer noch 34 Prozent besser weg. Nun kann man einwenden, dass das IW bei seiner Analyse die monatliche Tilgung nicht berücksichtigt hat und eine Untersuchung, die für ein Wohnungsunternehmen erstellt wird, schließlich zu keinem anderen Ergebnis kommen könne. [..] Laut den Statistikern aus Wiesbaden hat der Bau eines Wohnhauses im Jahr 1965 umgerechnet durchschnittlich 300 Euro je Quadratmeter gekostet. 50 Jahre später haben sich die Preise verfünffacht, heute kostet ein Quadratmeter Wohnhaus durchschnittlich 1528 Euro. Ein riesiger Sprung. Allerdings haben sich im selben Zeitraum die Nettolöhne mehr als verfünffacht, sind von 327 Euro auf 1761 Euro gestiegen. Zudem lagen die Bauzinsen 1965 bei über 7 Prozent, während sie heute gerade einmal durchschnittlich 1,2 Prozent betragen. Wohneigentum ist heute deutlich erschwinglicher als vor einem halben Jahrhundert. Trotzdem entscheiden sich junge Erwachsene nicht häufiger zum Immobilienkauf als früher, im Gegenteil. [..] Es ist eher eine Mentalitätsfrage. Wer in Holland oder Spanien eine Wohnung kauft, wird beglückwünscht; gefragt, wo sie liegt und vielleicht auch, mit welchem Zeithorizont man sie gekauft hat. Wer in Deutschland eine Wohnung kauft, bekommt zu hören: „Ach, dann bleibt ihr also für immer in dieser Stadt?“ In dem Wort „Immobilie“ steckt die Unbeweglichkeit. Sie meint allerdings das Gut, nicht den Besitzer. Doch in der Vorstellung vieler scheint die mangelnde Mobilität des Objektes auf den Eigentümer abzufärben. Wer in einem Haus wohnt, das er selbst besitzt und nicht nur mit drei Monaten Kündigungsfrist gemietet hat, wird automatisch selbst unbeweglich. [..] Wer mietet, hat das Gefühl, sich mehr Optionen offenzulassen: Falls man doch noch ein schöneres Haus zu einem besseren Preis findet. Oder im nächsten Jahr der perfekte Job auftaucht, allerdings in London. Wenn die Nachbarn zu sehr nerven, kann man auch schnell verschwinden. All diese Optionen hat der Eigentümer allerdings auch, er kann seine Wohnung verkaufen oder vermieten und dann selbst Miete beziehen - vorausgesetzt, die Immobilie ist nicht ein reines Liebhaberstück. [..] Wer Eigentum erwirbt, macht sich darüber Gedanken, wie er leben möchte, was er zu seinem Glück braucht und was nicht. Wer sich festlegt, wird gezwungen, seine Prioritäten zu ergründen - zumindest für eine bestimmte Lebensphase."
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BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen ... - UNTERNEHMEN-HEUTE.de
BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen ... UNTERNEHMEN-HEUTE.de GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sind die Angaben zur Wohnfläche einer Immobilie nicht im notariellen Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer später keine Ansprüche ... und weitere »
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