#Erstattung geleistet
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1weltreisender · 3 years ago
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Flug annulliert: Ticketpreis gibt es von der Airline nur bei eigener Buchung zurück
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Flüge werden gerade in jüngster Zeit – in der Urlaubszeit - häufig annulliert. Sei es, weil nicht genug Personal bei der Fluggesellschaft vorhanden ist oder für die Airline die Auslastung nicht stimmt. Umso schlimmer wird die ganze Angelegenheit, weil man oft Monate vorher die Tickets bezahlt hat. Eigentlich sollte eine Erstattung der Tickets automatisch erfolgen – das wäre mal ein echter Verbraucherschutz. Heute muss man seinem Geld meist hinterherrennen, wie auch das jüngste Urteil des Landgerichts Berlin unten zeigt. Deswegen ist die Bundesratsinitiative Niedersachsens zu begrüßen, nach der Passagiere erst bei Check-in den Flugpreis bezahlen müssen. Aber wie kommen Verbraucher bei Flugannullierung wieder an ihr Geld? Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 24. März 2022 die Fluggastrechteverordnung der EU ausgelegt und entschieden: Wer den Ticketpreis für einen annullierten Flug zurückerstattet haben möchte, muss vorher selbst den Flug bei der Fluggesellschaft gebucht und auch bezahlt haben (Az. 19 S 9/21). Verbraucher, die ihren Flug über einen Reiseveranstalter buchten, haben ein Recht auf Rückzahlung des Preises gegenüber dem Veranstalter, betonte die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wer aufgrund langsamer Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst hat, kann vom Bund Schadensersatz verlangen, so das Oberlandesgericht Frankfurt. (Az. 1 U 220/20).
Landgericht Berlin legt EU-Fluggastrechteverordnung eng aus
Mehrere Verbraucher kauften Flugtickets für Hin- und Rückflug. Der Rückflug nach Berlin von einem spanischen Flughafen wurde bereits vor dem Hinflug gestrichen und auf einen anderen Tag verschoben. Ein Fluggast trat die Reise nach Spanien gar nicht an. Ein anderer verzichtete auf den Hinflug. Die Verbraucher traten ihre Ansprüche an ein Legal-Tech-Unternehmen ab. Und das verklagte die Fluggesellschaft auf Rückzahlung der Ticketpreise. Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Klage als unbegründet ab. Das Gericht monierte, dass Ticketkäufer in der Klageschrift nicht genannt worden waren. Aus Sicht des Gerichts wäre das wesentlich gewesen. Der Kläger war davon ausgegangen, dass die Rückerstattungsansprüche in jedem Fall bestehen. Wer die Tickets nun bezahlt habe, spiele keine Rolle. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation des Amtsgerichts und interpretierte darüber hinaus die europäische Fluggastrechteverordnung. Nach Artikel 8 Absatz 1a stehe der Erstattungsanspruch nur demjenigen Fluggast zu, der den Flugschein selbst gebucht und auch bezahlt und damit einen Vertrag abgeschlossen habe. Fluggäste, so das Gericht, sollen die Kosten der Tickets nur erstattet bekommen, wenn sie die Zahlungen aufgrund eines Vertrages mit der Fluggesellschaft geleistet hätten - und eben nicht unabhängig von einem Vertrag. Daher wies das Landgericht Berlin die Klage ab. Verbraucher, die nicht selbst das Flugticket bezahlt haben, sind aus Sicht des Gerichts jedoch nicht schutzlos. Das Recht auf Rückzahlung des Flugpreises bestehe nach nationalem Recht gegenüber dem Vertragspartner – also dem Reiseveranstalter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucher haben ihre Ansprüche abgetreten und Teile des Ticketpreises wieder reingeholt, aber die Ansprüche durchzusetzen wird schwierig und kostspielig.
Bundesrepublik haftet für Bummeleien des Sicherheitspersonals
Besonders ärgerlich wird es am Flughafen, wenn beim Sicherheitscheck gebummelt wird oder nicht genügend Personal vorhanden ist. Oftmals wird der Abflug verpasst. Doch in solchen Fällen steht die Rechtsprechung auf Verbraucherseite. Die Kontrollen sind Bundesangelegenheiten. Daher kann vom Bund Schadensersatz verlangt werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass Verbraucher rechtzeitig am Check-in erschienen sind und von dort ohne größere Verzögerungen die Sicherheitskontrollen aufgesucht haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach unter diesen Voraussetzungen zwei Verbrauchern Entschädigung für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu (Az. 1 U 220/20). Grund für die Verzögerung waren in dem Fall die langen Wartezeiten aufgrund von der Bundespolizei durchgeführten Passagierkontrollen im Sicherheitsbereich. Dr. Stoll & Sauer prüft für Verbraucher mit Problemen rund um das Thema Reise im kostenlosen Online-Check die Chancen auf Schadensersatz. Titelfoto: pixabay / JESHOOTS-com
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agatha-abstinent · 3 years ago
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Tag 2578 / #happysobermoment am Theodor-Heuss-Platz mit Blick auf den Fernsehturm
Später dann, Luisenstraße, wo ich meine erste Entgiftung gemacht habe. Weißt du, wo ich herkomme, Frau Personalerin vom Ex-Arbeitgeber? Ich komme aus dem Tal, aus dem tiefsten Tal.
Und ich lasse mir jetzt nicht durch ein schlecht geschriebenes Zeugnis meine Zukunft verbauen!
Warum hab ich so laut geheult, als Herbert Grönemeyer sang, sie mag Musik nur, wenn sie laut ist? Weil das von jemandem handelt, der behindert ist, jemand, der hörbehindert ist.
Ich bin auch behindert, Frau Personalerin, schwerbehindert, an der Teilhabe behindert. Ich habe es schwerer als Nichtbehinderte. Und es ist auch bei der Erstellung eines Zeugnisses für eine Schwerbehinderte darauf zu achten, dass diese Person bei der Teilhabe, die eh erschwert ist, nicht noch zusätzlich beeinträchtigt wird. Ich schreibe das gerade, weil ich so wütend bin. Durch ein nachlässig formuliertes Zeugnis lasse ich mir nicht das nehmen, was ich wirklich geleistet habe. Ich habe nicht nur Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit erbracht. Ich habe ein Zeugnis verdient, was gut bis sehr gut ist in all seinen Facetten. Warum würden sie mich sonst entfristen, warum gehe ich freiwillig?
Ich brauch mich gar nicht scheuen, mich mit dieser Institution anzulegen. Ich hab mich schon mit einer viel größeren Institution angelegt, mit der Deutschen Rentenversicherung, mit dem Medienhaus, mit dem Arbeitsamt... Und wer hat am Ende gewonnen, wer hat Stärke bewiesen und in großen Teilen Recht bekommen? Agatha Abstinent
Ich werde nach zweidreiviertel Jahren diesen Arbeitgeber nicht mit einem solchen Zeugnis verlassen. Und es ist gut, es ist herausragend, es ist großartig, dass ich jetzt auch die richtige Quelle dazu gefunden habe. Dem Schwerbehinderten darf nicht durch Formulierungen im Arbeitszeugnis die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert werden.
Ich habe mich angelegt mit diesen anderen Institutionen, da hatte ich keine Arbeit, da hatte ich nichts zu verlieren. Aber warum sollte irgendjemand versuchen, mir meine jetzige Arbeit kaputtzumachen? Das wirft ein ganz schlechtes Licht auf die, wenn sie da irgendwie anfangen über mich zu reden. So wichtig bin ich nun auch nicht. Ich glaube nicht, dass das böser Wille ist, vielleicht nur ein Hauch böser Wille. Aber diese Nachlässigkeit, das nicht umfänglich wohlwollend zu formulieren, muss ich mir gar nicht gefallen lassen.
Ich habe ein Anrecht darauf und ich kann mir ein paar Notizen machen, morgen noch zwei, drei Sätze, die ich ihr sage. Und ich werde ihr sagen, ich hab leider auch gar nicht viel Zeit zu telefonieren. Und ich bitte sie, das bis zum 8. April zuzustellen, damit ich hoffentlich mit dem Maigehalt, spätestens im Juni die Stufe angerechnet bekomme.
Ich brauche keinen Anwalt. Ich hatte nie einen Anwalt. Ich habe mir das selbst erkämpft mit der Rentenversicherung, mit der Erstattung, mit den Verlängerungen, mit der berufsbegleitenden Beratung. Ich hab mir das erkämpft, dass die mich Diskriminierende mit mir am Tisch sitzen musste beim Medienhaus.
Ich kann mir meine Rechte in meiner Familie nicht erkämpfen. Ich kann mir da nicht erkämpfen, das zu bekommen, was mir emotional zusteht als Tochter, als Schwester.
Aber ich kann mir meine Rechte in der Welt hier erkämpfen.
Ich bin das allen Schwerbehinderten und mir selbst schuldig, mich nicht so herabwürdigen zu lassen.
Herabwürdigend ist, zu sagen: Du hast die neue Stelle nur, weil du bei uns warst. Mehrmals hat er das gesagt.
Ich werde mein Wunschzeugnis bekommen. Und wenn es bis Mai dauert, bis er es endlich vernünftig macht.
Ich bin so froh, dass ich nicht so ein Mensch bin. Ich bin so froh, dass ich lebe wie ich lebe. Integer, ehrlich, mutig.
/
Years & Years, Regard Hallucination https://www.youtube.com/watch?v=vgabNfJEwlU
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rakotz · 5 years ago
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Erstattung geleisteter Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
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Erstattung geleisteter Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
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SG Heilbronn – Az.: S 12 KR 4737/10 – Urteil vom 26.03.2012 1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.852,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 148,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit […] ...
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bringhand · 5 years ago
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Unsere Erfahrung mit einer Auslandskrankenversicherung für Reisende
Inhaltsverzeichnis
Erfahrungen bezüglich der Vorteile einer Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung
Vorteil N° 1: Als Krankenversicherter wird die Reise entspannter
Vorteil N° 2: Erstattung von kleineren Kosten war bis jetzt kein Problem
Vorteil N° 3: Krankenhäuser lehnen im Notfall eine Weiterbehandlung nicht ab
Vorteil N° 4: Niedrige Beitragskosten zur Auslandskrankenversicherung mit Leistung wie bei einer PKV
Vorbereitung und Erfahrungen zu den Nachteilen einer Auslandskrankenversicherung oder auch PKV
Extra Konto für Vorauszahlungen der Arztrechnungen
Nachteil N° 1: Vorerkrankungen stehen bei der PKV hoch im Kurs
Nachteil N° 2: Unvorgesehene Arztrechnungen, die super hoch sind
Nachteil N° 3: Man ist schneller pleite als man gucken kann, wenn man sich auf eine Auslandskrankenversicherung verlässt.
Nachteil N° 4: Schlechte Auslandsreisekrankenversicherung verursachen auch eine psychische Belastung auf Reisen
Nachteil N°5: Lange Wartezeiten bzgl. Kostenerstattung durch die Auslandsreisekrankenversicherung
Nachteil N°6: Auslandsreisekrankenversicherungen verursachen einen großen bürokratischen Aufwand
Nachteil N° 7: Gierige Ärzte, die zu viel abrechnen
Fazit zu den Vor und -Nachteilen einer Auslandskrankenversicherung für Reisende
Die richtige Krankenversicherung auf Reisen ist ein Dauerthema unter den Langzeitreisenden. Wie ihr bereits aus unseren vorherigen Artikel wisst, haben wir das Thema einige Male angesprochen. Bis jetzt ging es darum, warum man sich versichern sollte, welche Arten von Reisekrankenversicherungen es gibt und welche Auslandskrankenversicherung die richtige ist. Worüber wir bislang aber noch nicht schrieben und worüber insgesamt auch selten in Blogs gesprochen wird, sind Tatsachen wie: Wie waren die tatsächlichen Erfahrungen mit der Auslandskrankenversicherung? Wie lange dauerte es im Krankheitsfall, bis die Kosten erstattet wurden? Wurde seitens der Auslandskrankenversicherung immer geleistet? Wie war der Kontakt/die Kontaktaufnahme im Krankheitsfall? Und: Was muss man vor allem nach Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?
In diesem Beitrag geht es also um die Beantwortung all dieser Fragen und vor allem auch um die Schritte nach Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisende. Denn mit dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung, einer Auslandskrankenversicherung oder einer internationalen Krankenversicherung ist es noch lange nicht getan. Denn was wirklich zählt, ist, ob die Versicherungen im Krankheitsfall auch leisten. Schließlich haben all diese Versicherungsarten genau so wie eine gewöhnliche private Krankenversicherung, die man zum Beispiel aus Deutschland kennt, ihre Vor- und Nachteile. Und diese sollte man vor Abschluss unbedingt beachten.
Info: In dem Beitrag benutze ich oft die Abkürzung PKV (Private Krankenversicherung), da diese im Grunde das Gleiche ist wie eine Auslandkrankenversicherung.
Erfahrungen bezüglich der Vorteile einer Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung
Wer sich auf die Suche nach einer Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung begibt, der wird erst einmal mit dem Angebot aus dem Internet erschlagen. Jede Versicherungsgesellschaft wirbt mit allem, was sie bieten kann und jede hat natürlich die beste, günstigste und passendste Krankenversicherung für deine Reise – wie sollte es auch anders sein ;-). Ob eine Versicherung für einen Langzeitreisenden dann tatsächlich die angepriesenen Vorteile hat, zeigt sich leider erst, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Also wenn man unterwegs krank wird oder sich verletzt.
Wie einige von euch wissen, waren wir zuerst bei der HanseMerkur versichert und lernten sehr schnell deren Vor- und Nachteile kennen. Danach waren wir bei der BDAE versichert, bei der wir die Vor- und Nachteile ebenfalls schnell herausfanden.
Vorteil N° 1: Als Krankenversicherter wird die Reise entspannter
Einer der größten Vorteile einer Auslandskrankenversicherung ist natürlich der seelische Frieden. Zu wissen, dass man für einen schlimmen Krankheitsfall oder einen Unfall auf Reisen versichert ist, gibt einem Ruhe und man genießt seine Reise definitiv mehr als wenn man unversichert durch die Welt wandert. Dabei sprechen wir aus Erfahrung, denn auch wir waren schon einige Monate unversichert gereist und beglichen die Arztbesuche in dieser Zeit komplett selbst. Dabei waren wir in der glücklichen Lage, dass wir in dieser Zeit immer nur „kleine Wehwehchen“ wie beispielsweise einen Fußpilz oder Kieferbeschwerden durch Muskelverhärtungen hatten. Die Kosten für die Arztbesuche und die benötigten Arzneimittel hielten sich daher in Grenzen. Dennoch kamen schnell einige hundert Euro zusammen. Deshalb waren wir froh, als wir wieder eine Auslandskrankenversicherung hatten.
Vorteil N° 2: Erstattung von kleineren Kosten war bis jetzt kein Problem
Denn der zweite große Vorteil einer Auslands-/Reisekrankenversicherung ist, dass zumindest die, bei denen wir versichert waren, bis jetzt alle kleineren Beträge, also alle Kosten unter 200 Euro ohne größeren Aufwand nach zwei bis fünf Wochen erstatteten.
Vorteil N° 3: Krankenhäuser lehnen im Notfall eine Weiterbehandlung nicht ab
Der dritte große Vorteil einer Auslands-/Reisekrankenversicherung ist, dass man im Notfall auch im Ausland im Krankenhaus behandelt wird. Denn in manchen Länder wird man ein Krankenhaus niemals von innen sehen, solange eine Kostenübernahme durch eine Versicherung nicht bestätigt wurde oder man nicht selbst direkt mit der Kreditkarte für die Kosten aufkommt.
Vorteil N° 4: Niedrige Beitragskosten zur Auslandskrankenversicherung mit Leistung wie bei einer PKV
Der vierte Vorteil ist die Summe der monatlichen Beitragskosten. Denn diese ist selbst bei guten Auslandskrankenversicherungen meist etwas niedriger als bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, mit dem Unterschied, dass die Leistungen einer privaten Krankenversicherung gleich kommen.
Das wären auch schon die vier großen und wichtigen Vorteile, die uns zu einer Auslands-/Reisekrankenversicherung einfallen würden. Im nächsten Abschnitt erläutern wir die Dinge, über die man eher selten was liest, also die Nachteile einer Auslands-/Reisekrankenversicherung.
Vorbereitung und Erfahrungen zu den Nachteilen einer Auslandskrankenversicherung oder auch PKV
Denn wie bereits erwähnt, möchten wir in diesem Artikel nicht nur die Vorteile einer Auslandskrankenversicherung loben, sondern auch die Nachteile aufzeigen und euch vermitteln, welche wichtigen Vorbereitungen man treffen kann, um diese abzufedern. Dies gilt für Auslandskrankenversicherte ebenso wie für Privat Krankenversicherte Menschen in Deutschland. Da gibt es kaum Unterschiede in den Prozessen.
Fangen wir am besten mit einem realen Beispiel an, das genauso tatsächlich tagtäglich passiert.
Extra Konto für Vorauszahlungen der Arztrechnungen
Wie ihr schon wisst, muss man bei Auslandskrankenversicherungen, Reisekrankenversicherungen und auch bei privaten Krankenversicherungen in Vorschuss gehen und die Arztrechnungen erst einmal selbst begleichen. Dabei spielt der Betrag keinerlei Rolle, solange man ambulant behandelt wird, also selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus geht. Laut unseren Erfahrungen übernimmt die PKV die Arztbeiträge erst dann direkt, wenn ein Notfall vorliegt oder man ins Krankenhaus eingeliefert wurde. In manchen Fällen kann man die Direktzahlungen zwischen PKV und dem Arzt auch für ambulante Behandlungen vereinbaren. Das ist aber eher die Ausnahme, in deren Genuss zumindest wir persönlich nie kamen. Wir zahlten alle Rechnungen vorerst selbst!
Dadurch dass man erst einmal selbst in Vorleistung gehen muss und die Arztrechnungen sehr schnell in die hunderte bis zu einige tausend Euro steigen können, empfiehlt es sich, dass man mindestens ein Extra-Konto bzw. ein Guthaben von mindestens 2000,- Euro parat hat, das einem nur für das Bezahlen der Arztrechnungen zur Verfügung steht.
Denn wie schnell sich die Summen berappen, zeigt folgendes reales Beispiel. Sarah reist gerne um die Welt und hat dafür eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die im Großen und Ganzen einer privaten Krankenversicherung in Deutschland gleicht. Bei einem Heimaturlaub besucht Sarah einige Ärzte und ist überrascht, welche Summe sie am Ende vorstrecken muss:
Zahnarztbesuch: Ein ganz normaler jährlicher Zahnarztkontrollgang mit Zahnsteinentfernung und Polierung kostet sie 80 Euro.
Frauenarztbesuch: Ein Ultraschall der Brust und eine anschließende Brustuntersuchung kosten sie 90 Euro. Dazu kommen die Krebsfrüherkennung inkl. Ultraschall und Abstrich für 280 Euro sowie eine Laborrechnung über 80 Euro. So kostet sie ein „normaler“ Frauenarztbesuch insgesamt 450 Euro.
Hautarzt: Da Sarah viel reist, sehr hellhäutig ist und bereits unterwegs zwei verdächtige Muttermale an ihrem Körper entdeckte, vereinbart sie in Deutschland zudem einen Kontrolltermin bei ihrer Hautärztin. Dabei wird ein Hautkrebsscreening durchgeführt sowie die beiden verdächtigen Muttermale operativ entfernt. Die Kosten belaufen sich hier auf insgesamt 700 Euro. Für die Beratung, das Screening und die Entfernung der Muttermale fallen ca. 400 Euro an. Die Laborrechnung beläuft sich auf 300 Euro.
Sarah muss für ihre Arztbesuche insgesamt 1230 Euro im Voraus bezahlen. Die Arztrechnungen müssen im Normalfall ab Ausstellungsdatum beglichen werden. Sarah hat Glück und im Vorfeld der Reise einen kleinen finanziellen Puffer beiseite gelegt, auf den sie nun zurückgreifen kann.
Tipp: Hat man das Geld nicht wie Sarah gleich parat, weil man es für die Weiterreise, die Unterkunft o.ä. braucht, kann man die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nutzen und sich dadurch etwas Zeit verschaffen. Manchmal hat man Glück und die Versicherung erstattet einem in diesem Zeitraum bereits die Kosten zurück.
Sarah hatte die Arztrechnungen natürlich gleich per Post mit der Bitte um Kostenerstattung an die private Krankenversicherung weitergereicht, jedoch bekam sie das Geld zum Teil erst nach sieben Wochen zurück, sodass sie so oder so keine Wahl hatte und selbst das Geld vorstrecken musste.
Wichtig: Die gesetzliche Zahlungsfrist gilt nur in Deutschland. In vielen anderen Ländern muss man die Rechnung noch an Ort und Stelle begleichen!
Wir machten die Erfahrung, dass je größer der Betrag war, desto mehr die PKV nachhakte. Manche Leistungen wurden nicht einmal übernommen und man ging somit nicht nur in Vorleistung, sondern bekam das Geld teilweise auch nie mehr zurück. Dabei wurden seitens der Krankenkasse so viele Informationen eingeholt wie nur möglich.
Hierzu gibt es zu sagen, dass man, bevor man eine PKV abschließt, eine Einverständniserklärung unterschreiben muss, in der man sich damit einverstanden erklärt, dass die PKV alle persönlichen Infos über einen beim Arzt einholen kann. (Nur zum Vergleich: Manche GKV, also gesetzlichen Krankenkassen, in Deutschland werben sogar mit einer kostenlosen Hautkrebsuntersuchung und fragen auch keine weiteren persönlichen Daten ab. Privat versichert zu sein ist also nicht immer besser ;-)).
Zurück zu Sarah. Sie hatte zwar das Geld bis auf 150,- € zurück erhalten, dennoch hatten die Arztbesuche, für die sie in Vorleistung treten musste, einen großen Einfluss auf ihre Reise, da ihr das Geld dazu fehlte. Sarah lernte aus ihrer Erfahrung und legte sich ein zweites Konto mit Guthaben an, auf dem sie immer mindestens 2000 Euro für Arztrechnungen parat hat, damit so etwas nicht noch einmal passiert.
Fazit: An dem Beispiel kannst du sehr gut erkennen, dass die Auslandskrankvenversicherungen und privaten Krankenversicherungen bei größeren Arztkosten sehr schnell viel mehr Informationen haben möchten. Einfache Arztrechnungen reichen nicht mehr aus, die PKV möchte detaillierte und persönliche Informationen haben, was gemacht wurde und vor allem ob diese oder ähnliche Erkrankungen bereits vorher bestanden.
Nachteil N° 1: Vorerkrankungen stehen bei der PKV hoch im Kurs
Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, dann stellt sich die Frage nach Vorerkrankungen überhaupt nicht. Anders sieht es bei den privaten Krankenkassen aus, denn bei denen stehen die Vorerkrankungen der Patienten hoch im Kurs. Vorerkrankungen sind für PKV vor allem dann sehr interessant, wenn sie nachweisen können, dass bei der/dem Versicherten vor Vertragsschluss bereits diese oder jene Vorerkrankung bestand. Denn die PKV muss ausgeschlossene Vorerkrankungen nicht bezahlen und der/die Versicherte bleibt somit selbst auf den Kosten sitzen.
Dass die PKV förmlich nach Vorerkrankungen des/der Versicherten sucht, merkt man vor allem nach dem ersten oder zweiten Arztbesuch und der anschließenden Einreichung der Rechnungen an die Krankenkasse. Es dauert nicht lange, dann erhält man von der Krankenversicherung eine Art „Drohschreiben“, in dem steht, dass diese beim nächsten Arztbesuch auf Vorerkrankungen prüfen wird. Das sind bereits erste Anzeichen, dass die PKV nicht bezahlen möchte.
Nachteil N° 2: Unvorgesehene Arztrechnungen, die super hoch sind
Egal in welchen Land wir bis jetzt bei einem Arzt waren, gab es sehr selten eine übersichtliche Kostentabelle. Die meisten Ärzte weltweit müssen sich zwar an einer Gebührenverordnung orientieren, aber diese ist für den Patienten aufgrund der unterschiedlichen Faktoren nicht immer auf den ersten Blick transparent und man muss sich schon wirklich sehr mit der GOÄ beschäftigen, bis man hinsichtlich der Behandlungskosten durchblickt. Zumindest bei uns war die tatsächliche Arztrechnung  immer höher als erwartet und oft kamen irgendwelche Laboruntersuchungen dazu, die bezüglich der Kosten meist noch höher waren als die Arztrechnung selbst. Deshalb konnte man sich sehr schlecht auf die tatsächliche Höhe einer Arztrechnung einstellen und wusste häufig überhaupt nicht, welche Kosten letztendlich auf einen zu kamen. Dabei gilt es anzumerken, dass wir es in Australien von dem her gut fanden, dass wir vor der Behandlung zur Kasse gebeten wurden. So wussten wir, was auf uns zukommt und hätten die Möglichkeit gehabt, die Behandlung abzulehnen. In Deutschland bekamen zumindest wir die Rechnung immer erst im Anschluss an die Behandlung. Somit war der Hase schon über der Höhe ;-). Am schlimmsten empfanden wir allerdings immer die Laborrechnungen, die teilweise noch Monate später in den Breifkasten flatterten, sodass man kostentechnisch überhaupt nicht vorplanen konnte.
Nachteil N° 3: Man ist schneller pleite als man gucken kann, wenn man sich auf eine Auslandskrankenversicherung verlässt.
Das obige Beispiel hat schon gezeigt, wie schnell sich die Kosten summieren können, wenn man mehrere Male zum Arzt gehen muss. Jeder Reisende der nicht über ein genügendes finanzielles Polster verfügt, kann sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, unter anderem auch deswegen, weil es einige Wochen dauert bis eine Auslandskrankenversicherung die Kosten wieder erstattet. Wer sicher reisen möchte, der sollte deshalb mindestens ein Polster haben, mit dem er/sie für mindesten zwei Monate im Voraus seine Kosten begleichen kann.
Nachteil N° 4: Schlechte Auslandsreisekrankenversicherung verursachen auch eine psychische Belastung auf Reisen
Die meisten, bei denen ein Versicherungsfall eintritt reden nicht darüber, aber durch die Wahl einer schlechten Auslandskrankenversicherung kann eine hohe psychische Belastung verbunden mit großen Sorgen entstehen, weil man nicht genau weiß, wann das Geld für die Arztkosten endlich erstattet bekommt oder ob man es überhaupt bekommt. Noch schlimmer wird es, wenn man auf das Geld angewiesen ist!
Nachteil N°5: Lange Wartezeiten bzgl. Kostenerstattung durch die Auslandsreisekrankenversicherung
Wie bereits erwähnt spielt der Zeitraum, binnen dessen die Kosten erstattet werden, eine wichtige Rolle. Denn die Kostenerstattung hatte zumindest bei uns bewusst oder unbewusst durchaus Einfluss auf den weiteren Verlauf unsere Reise. Solange wir nicht wussten, ob wir die Arztrechnungen auch tatsächlich erstattet bekommen, zögerten wir mit weiteren Geldausgaben, wie beispielsweise dem Buchen eines Flugs.
Alles in allem haben wir die Erfahrung gemacht, dass kleinere Kosten von 100 Euro zum Beispiel von der HanseMerkur innerhalb von zwei Wochen erstattet wurden, während sich die BDAE bei ähnlichen Kosten schon mal fünf bis sechs Wochen Zeit ließ, bis eine Rückzahlung erfolgte. Man sollte also vor Abschluss einer Auslands-/Reisekrankenversicherung unbedingt nachfragen, wie lange die Kostenrückerstattung tatsächlich dauert und sich diesbezüglich nicht auf Werbeslogans o.ä. verlassen.
Nachteil N°6: Auslandsreisekrankenversicherungen verursachen einen großen bürokratischen Aufwand
Oft hatten wir uns gewünscht, dass wir wieder bei der GKV versichert wären. Einfach beim Arzt das Krankenkassenkärtchen vorzeigen und fertig. Denn bei den Auslandsreisekrankvenversicherungen oder auch bei den PKV in Deutschland besteht ein unglaublich hoher bürokratischer Aufwand. Man ist nach einem Arztbesuch oft sehr lange damit beschäftigt, Arztrechnungen zu kopieren, Auszahlungsbögen auszufüllen, die Sachen in ein Briefkuvert zu packen und per Post abzusenden, da viele Versicherungen auch im Jahr 2019 noch keine Arztrechnungen in digitaler Form  akzeptieren! Dazu kommen ständige Telefonate mit der Krankenkasse, weil das Geld immer noch nicht da ist oder irgendwelche Formulare fehlen, die dann urplötzlich doch wieder auftauchen.
Das Ganze geht natürlich wieder ins Geld. Nicht nur, dass Geld für Porto anfällt. Gerade im Ausland ist es auch nicht immer einfach, eine Postfiliale in Nähe der Unterkunft zu finden, sodass Transportkosten für den Weg dahin anfallen. Auch die Telefonate aus dem Ausland sind nicht immer kostengünstig und aufgrund der Zeitverschiebung auch nicht immer einfach zu führen.
Für uns ist es insgesamt komplett unverständlich, dass es viele große Versicherungsgesellschaften im Jahr 2019 nicht schaffen, eine App zu entwickeln, durch die man Rechnungen einfach abfotografiert und einreicht Kaum zu glauben, aber Internet ist für viele Versicherungsgesellschaften scheinbar immer noch Neuland! In Zukunft würden wir keine Auslandsreisekrankenversicherung mehr akzeptieren, die das digitale Einreichen von Rechnungnen und Unterlagen ablehnt!
Nachteil N° 7: Gierige Ärzte, die zu viel abrechnen
Man sollte nicht immer davon ausgehen, dass es nur gute Ärzte gibt. Ärzte mögen genauso wie alle anderen Menschen schnelles Geld und Privatpatienten bringen immer schnelles Geld ohne Umwege! Viele Ärzte langen richtig zu, wenn es was zu holen gibt und das auch in Deutschland. Deshalb ist es ungemein wichtig, die Kosten sowohl für die Behandlung als auch für weitere Laboruntersuchungen vor Ort direkt zu erfragen. Die Ärzte wissen ganz genau, was es kostet und wenn man nichts sagt, keine Fragen zur Behandlung und den anfallenden Kosten stellt, dann sollte man nicht überrascht sein, wenn die Rechnung zu hoch ist. Denn oft werden an einem Gesundheitschecks gemacht, die man überhaupt nicht braucht.
Es ist im Grunde genauso, wie wenn ihr euer Fahrzeug reparieren wollt. Ihr lasst den Mechaniker ja auch nicht bei einem Reifenwechsel gleich das ganze Fahrzeug immer wieder neu checken und jedesmal Öl, Scheibenwischer, Dichtungen usw… wechseln.
Jedenfalls hat man als Patient später den Ärger und natürlich auch die Kosten. Im schlimmsten Fall bleibt man als Verlierer zurück, wenn die Behandlung schlecht war. Der Arzt hat sein Geld von euch bekommen, ebenso wie die Krankenversicherung ihren Beitrag und der Patient bleibt auf den Kosten sitzen und das sogar doppelt!
Fazit zu den Vor und -Nachteilen einer Auslandskrankenversicherung für Reisende
Bei kleineren Krankheiten und nicht allzu teuren Arzneimitteln oder in Notfällen leisten die Auslandsreisekrankvenversicherungen und andere PKV ohne größere Probleme.
Es wird erst problematisch, wenn man chronische Erkrankungen bekommt wie Rheuma, Krebs oder langfristige Komplikationen nach einer Schwangerschaft hat usw…. Für solche Fälle sollte man höllisch aufpassen, dass man die richtige Auslandkrankenversicherung hat und sich wirklich sehr gut vorher informieren, damit man später keine bösen Überraschungen erlebt. Je älter man ist, desto wichtiger ist eine gute Analyse der jeweiligen Auslandskrankvenversicherung.
Eine perfekte Auslandsreisekrankenversicherung wird man nicht finden, denn alle Versicherungsgesellschaften sind profitorientiert und müssen Gewinne einbringen. Deshalb sollte man sich nicht nur die Produkte von der Versicherung anschauen, sondern auch, ob es der Versicherung gut geht, ob genug Geld und Mitglieder vorhanden sind.
Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag ein wenig mehr Transparenz in das Thema „Erfahrungen mit Auslandskrankenversicherungen für Reisende“ bringen und würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen als Kommentar ebenfalls teilen könntet, damit mehr Leute einen besseren Überblick erhalten.
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Unsere Erfahrung mit einer Auslandskrankenversicherung für Reisende was originally published on Bringhand Blog
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inomaxx · 5 years ago
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Wie das Coronavirus den persönlichen Versicherungsschutz betrifft
Die Corona-Pandemie bestimmt derzeit unseren Alltag. Berechtigterweise geht es dabei auch um Versicherungsfragen. Wie der Anspruch bei Urlaubsstornierungen durchgesetzt, der Krankenschutz im Ausland gewährleistet und die Betriebsunterbrechung abgesichert werden kann, sind nur einige davon. Die wichtigsten Versicherungsfragen für Privatpersonen und Gewerbetreibende haben wir hier für Sie zusammengefasst. Hinweis: Die nachfolgenden Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung. Es empfiehlt sich, zusätzlich Ihre konkreten Versicherungsbedingungen hinsichtlich eines Leistungsfall gesondert zu prüfen.
Bisher häufig gestellte Fragen zum Thema der Corona-Pandemie
Wer übernimmt die Kosten für einen Corona-Test? Egal, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung haben, werden die Kosten für einen Corona-Test in jedem Fall über die Krankenversicherung übernommen, sofern für den Test eine Notwendigkeit bestand. D.h. Verdacht auf Infektion, weil z.B. Kontakt zu einer infizierten Person bestand oder klare Krankheitssymptome vorliegen. Von prophylaktischen Tests ohne gegebenen Anlass, bitten die Behörden in jedem Fall abzusehen, um die vorhandenen Testkapazitäten nicht unnötig zu belasten und insofern wäre in diesen Fällen auch die Kostenübernahme aus unserer Sicht derzeit nicht klar geregelt. Übrigens haben die Behörden für alle Fragen rund um die Pandemie allgemeine Infohotlines eingerichtet, an die Sie sich auch im Verdachtsfall auf eine Erkrankung wenden können: Telefon 116 und 117.
Erhalte ich Leistungen über meine Krankenversicherung im Falle einer Quarantäneanordnung und / oder Krankschreibung? ACHTUNG: Eine Quarantäneanordnung (egal, ob durch den Arbeitgeber oder durch eine behördliche Anordnung) ist zunächst KEINE Krankschreibung. Insofern besteht auch zunächst keine Leistungspflicht der Krankenversicherung für Krankentagegeldleistungen. Daher stellt sich in diesem Fall die Frage, ob Sie Krankheitssymptome haben, oder ob Sie eine pauschale ärztliche Krankschreibung erhalten. Nur mit einer ärztlichen Krankschreibung sind Sie im Sinne der Krankenversicherung leistungsberechtigt. Wir unterstellen derzeit, dass im Bedarfsfalle ärztliche Krankschreibungen in dieser Ausnahmesituation auf telefonischem Wege zu bekommen sind.  In jedem Fall erhalten Arbeitnehmer aber zunächst die 6-wöchige Gehaltsfortzahlung über den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser 6 Wochen und der ununterbrochenen ärztlichen Krankschreibung, greift dann das Krankentagegeld:
Bei gesetzlich Krankenversicherten leistet anschließend die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von rund 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens.
Bei privat Krankenversicherten leistet anschließend der Krankenversicherer den tariflich vereinbarten Tagessatz.
Auch bei Selbständigen wird analog eine ärztliche Krankschreibung benötigt. Hier ist zu den Leistungen der Krankenversicherung jedoch kaum eine pauschale Aussage möglich, da Selbständige sowohl in der Gesetzlichen, wie auch in der privaten Krankenversicherung eine Gestaltungsfreiheit haben, ab wann die Krankentagegelder geleistet werden. Insofern müsste für Selbständige eine individuelle Prüfung erfolgen. Sprechen Sie uns bei Rückfragen gern an.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Thema des Verdienstausfalles? Wie eben beschrieben, erhalten Arbeitnehmer zunächst pauschal eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Geregelt ist dies über das zuständige Gesundheitsamt nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz, nachdem Menschen behördlich unter Quarantäne gestellt werden können. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber (durch die Lohnfortzahlung); innerhalb von drei Monaten kann der Arbeitgeber nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen. Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. Konkret ist dies im § 56 IfSG geregelt.  Bei Rückfragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte vornämlich an Ihre Steuerberatung, da dies im Grunde keine versicherungstechnische Beratung darstellt und wir Ihnen insofern sicherlich nur wenig behilflich sein können.
Sind die ärztlichen Behandlungskosten aufgrund der Corona-Viruserkrankung versichert? Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat Krankenversichert sind, sind natürlich die allgemeinen Behandlungskosten immer versichert, bei Privatversicherten möglicherweise nach Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes.  Das Deutsche Gesundheitssystem zählt zu den leistungsstärksten Systemen der Welt und es sieht vor, dass jeder Patient pauschal IMMER eine bestmögliche Behandlung erhält. Angesichts der teilweise sicherlich deutlich überstrapazierten Krankenhäuser, werden etwaige Zusatzbausteine in der Privaten Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung (z.B. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) möglicherweise logistisch von Seiten der Krankenhäuser nicht darstellbar sein. Sicherlich für jeden verständlich, angesichts dieser Ausnahmesituation. Sollte solch ein Fall auftreten, haben Sie als Privatversicherter als kleinen Trost hinterher einen Anspruch auf entsprechende Ersatzleistungen aus Ihrem Tarif, quasi als kleine Wiedergutmachung. Sprechen Sie uns in solchen Fällen gern an.
Was gibt es ansonsten für versicherungstechnische Absicherungen in der derzeitigen Situation? Ihre möglicherweise vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten und länger. Sie ist also für drastische und bleibende Erkrankungen gedacht. Insofern angesichts der derzeitigen Krise sicherlich nicht relevant – prüfungswürdig höchstens dann, wenn Sie nach einer Erkrankung bleibende Schäden zurückbehalten sollten, was nach derzeitiger Informationslage aber nicht zu befürchten ist.  Zudem haben einige Unfallversicherungen eine so genannte „Infektionsklausel“ enthalten. Demnach wäre der Corona-Virus quasi als „Unfall“ anzusehen. Sollten Sie einen solchen Vertrag haben, sind Leistungsansprüche denkbar: Beispielsweise Leistungen in Form von Tagessätzen als „Unfall-Krankentagegeld“ (zuhause krankgeschrieben; Leistungen allerdings zumeist erst ab dem 43. Tag) oder „Unfall-Krankenhaustagegeld“ (beim Krankenhausaufenthalt; zumeist ab dem 1. Tag). Auch hierzu stehen wir Ihnen bei Rückfragen gern beratend zur Verfügung. Auf das Thema Todesfallschutz durch Lebensversicherungen oder Risikolebensversicherungen möchten wir an dieser Stelle nicht tiefer eingehen. Bei jeglichen Rückfragen dazu sprechen Sie uns gern an. Zu Reiseversicherungen verweisen wir auf unseren Artikel vom 11. März 2020, den Sie hier lesen können.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (u.ä. Produkte) für Unternehmer und Firmen sind zumeist gedacht für Betriebsstörungen in Folge von Feuerschäden oder vergleichbaren Störfällen für Unternehmen. Kaum ein Produkt sieht Leistungen für Betriebsstörungen aufgrund eines solchen Szenarios vor, wie wir es gerade weltweit erleben. Auch eine Ertragsausfallversicherung setzt einen Sachschaden als Leistungsfall voraus. Die Folgen einer Virusausbreitung fielen demnach nicht unter den Versicherungsschutz. Das gleiche gilt auch für eine Inventarversicherung. Ein Virus ist in der Regel kein Leistungsauslöser innerhalb der Inventarversicherung. Sollte das Betriebseigentum in irgendeiner Weise vom Coronavirus betroffen sein und von Amtswegen beschlagnahmt oder zerstört werden müssen, kann ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung geprüft werden. Auch hierzu stehen wir Ihnen bei tiefergehenden Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.
Welche Möglichkeiten gibt es bei finanzieller Not? Sollte bei Ihnen im Nachgang zur derzeitigen Krise beispielsweise durch länger anhaltende Kurzarbeit oder gar einer Kündigung möglicherweise ein finanzieller Engpass auftreten, beraten wir Sie natürlich ebenfalls gern. Es gibt bei Produkten der Altersversorgung verschiedene Möglichkeiten einer Beitragsstundung oder einer Herabsetzung der Beitragszahlungen. Auch bei vielen Sachversicherungen können, durch die Herausnahme von Bausteinen, in der Regel Kosten reduziert werden. Bevor Sie also über die Kündigung einzelner Versicherungen nachdenken, sprechen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam überlegen können, wie Ihre Versicherungen an veränderte Situationen möglicherweise anzupassen gehen.
Wissen schafft Sicherheit Zum Thema Corona/ COVID-19 gibt es mittlerweile unzählige Informationen. Viele davon – vor allem in den Sozialen Netzwerken – entsprechen nicht der Wahrheit und verbreiten nur Panik und Angst. Informieren Sie sich daher nur über offizielle Plattformen der Bundesregierung oder anerkannter Institutionen.
Seriöse Informationsquellen:
Auswärtiges Amt
Robert-Koch-Institut
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
WHO-Entwicklungszahlen COVID-19
Soweit unser Überblick über alle möglicherweise relevanten Versicherungsbereiche und zahlreiche Fragen zum Thema der Pandemie. Bei jeglichen Rückfragen, oder wenn Sie Absicherungen für spezielle Themen wünschen, sprechen Sie uns gern an.
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sparvergleicher · 7 years ago
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Voraussetzungen: – Die Flugverspätungen am Endziel mindestens 3 Stunden beträgt. – Der Start in der EU erfolgte (unabhängig von der Fluggesellschaft) oder die Landung (mit einer Airline aus EU, Schweiz, Norwegen oder Island) in der EU erfolgte. – „Außergewöhnlichen Umständen“ (z.B. Streik, Unwetter etc.)
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Für Betreuungsleistungen sind sowohl ein rechtzeitiger Check-in entscheidend als auch die grundsätzliche Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO auf den Flug. Als Entschädigung sind Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Anrufe und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers zu stellen. Dies gilt jedoch nur bei einer Verspätung von
über 2 Stunden für eine Flugstrecke kleiner gleich 1500 km,
über 3 Stunden für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km und über 4 Stunden bei Flugstrecken außerhalb der EU größer 3500 km.
Maßgeblich für die Berechnung der Dauer der Verspätung ist nach einer Entscheidung des EuGH vom 4. September 2014 nicht der Zeitpunkt des Aufsetzens des Flugzeugs am Zielort, sondern der Zeitpunkt des Öffnens der Türen.
Bei einer Flugverspätungen von mehr als 5 Stunden können die Passagiere die Reise abbrechen und haben dann Anspruch auf die (Teil-)Erstattung des Ticketpreises binnen 7 Tagen und gegebenenfalls auf einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt. Des Weiteren können Passagiere kostenlos von ihrem Flug zurücktreten, wobei der volle Ticketpreis seitens der Fluggesellschaft zurückerstattet werden muss und keinerlei Stornogebühren verrechnet werden dürfen. Seit der Entscheidung des EuGH vom 19. November 2009 in den verbundenen Rechtssachen Sturgeon/Condor sowie Böck und Lepuschitz/Air France stehen dem Fluggast bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden (unabhängig von der Entfernung) die gleichen Ausgleichsleistungen wie bei einer Annullierung gestaffelt nach Entfernung zu (siehe oben). Darüber hinaus kann Schadensersatz geltend gemacht werden, unabhängig vom Abflug- oder Zielort, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist. Dazu muss das Unternehmen für die Verspätung verantwortlich sein. Neben dem Vertragsunternehmen kann auch gegen die durchführende Fluggesellschaft vorgegangen werden (Codesharing). Die Höhe ist auf bis zu 4150 € Sonderziehungsrecht (SZR) limitiert. Werden die Ansprüche nicht befriedigt, steht der Rechtsweg offen. Abwicklung der Ansprüche Für die Berechnung der Entfernung wird der letzte Zielort angenommen, der durch die Nichtbeförderung oder Annullierung verspätet erreicht wird. Dabei werden aber nur Strecken und Umsteigepunkte berechnet, die mit ein und derselben Fluggesellschaft in einem zusammenhängenden Flugticket gebucht wurden. Sind mehrere verschiedene voneinander unabhängig gebuchte Fluggesellschaften in einem Gesamtflug involviert, wird jede Flugstrecke einer Gesellschaft für sich betrachtet. Werden Ausweichflughäfen angeboten, hat die Fluggesellschaft die Kosten des Transfers zu dem ursprünglichen Zielflughafen oder einem mit dem Kunden vereinbarten Zielort zu tragen. Eine Höherstufung des Passagiers in der Beförderungsklasse muss kostenfrei erfolgen. Eine Herabstufung hat nach oben genannter Entfernungsstaffelung eine Rückerstattung in Höhe von 30 %, 50 % bzw. 75 % zur Folge. Geleistet werden müssen Erstattungen des Ticketpreises bar, per Überweisung, per Scheck oder – bei schriftlichem Einverständnis des Passagiers – in Form von Reisegutscheinen innerhalb von sieben Tagen (Art. 8, Abs. 1, Buchst. a VO (EG) Nr. 261/2004)...hier weitere Informationen
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igggmbh-blog · 8 years ago
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Warburg Gruppe vereint Tochterbanken und gewinnt an Stärke
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Übersicht über die Warburg Gruppe. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/79533 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: \“obs/M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien\“n
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Hamburg (ots) –
- Kunden und Mitarbeiter begleiten Verschmelzung von Tochterbankenn positivn - Verwaltetes Vermögen wächst erfreulich auf EUR 54,1 Mrd.n - Kapitalerhöhung um EUR 53,0 Mio.n - Gute Ertragsstruktur mit hohem Provisionsüberschussn - Entwicklung des Zinsüberschusses und der Kosten entsprechend demn Umfeld nicht zufriedenstellend
Die Warburg Gruppe (Konzern der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH) hat im Oktober 2016 ihre Tochtergesellschaften Bankhaus Hallbaum, Bankhaus Löbbecke, Bankhaus Plump und Schwäbische Bank mit der Warburg Bank (M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA) vereint. Die teilweise seit Jahrhunderten bestehenden Häuser behalten ihre Namen und bewahren als Zweigniederlassungen der M.M.Warburg & CO ihre Identität als unabhängige Privatbank vor Ort. Die Resonanz von Kunden und Mitarbeitern auf die Verschmelzung war sehr positiv. Das hohe Vertrauen zeigte sich im Anstieg des verwalteten Vermögens von EUR 51,1 Mrd. im Vorjahr auf EUR 54,1 Mrd. Die Mitarbeiterzahl erhöhte sich um 2,58 % auf 1.232 (Vorjahr 1.201). Das Ergebnis vor Steuern betrug EUR 29,7 Mio. (Vorjahr EUR 16,0 Mio.).
Mit der Verschmelzung setzt die Warburg Bank weiter auf ihre gute Erreichbarkeit in den deutschen Regionen und reagiert auf die steigenden Regulierungsanforderungen, die Kreditinstituten eigenständiges unternehmerisches Handeln in kleineren Organisationseinheiten nahezu unmöglich machen. Bei der Betreuung von Kunden in ihren Regionen können die Zweigniederlassungen die volle Bandbreite aller Dienstleistungen der Warburg Gruppe ohne Hürden anbieten.
Die zweite wesentliche Maßnahme des Geschäftsjahres 2016 war der Beschluss des unveränderten und unabhängigen Gesellschafterkreises, eine Kapitalerhöhung mittels Bareinlage in Höhe von EUR 53,0 Mio. zu leisten. Das harte Kernkapital der Warburg Gruppe stieg damit von EUR 272,8 Mio. auf EUR 325,5 Mio., die Eigenmittel einschließlich des Ergänzungskapitals beliefen sich auf EUR 423,7 Mio. Die harte Kernkapitalquote beträgt nach Billigung des Konzernabschlusses 9,7 %, die Eigenmittelquote 12,5 %. Damit erfüllt die Warburg Gruppe alle aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.
Die Qualität der Ertragsstruktur zeigte sich beim Provisionsüberschuss, der mit EUR 161,0 Mio. annähernd auf dem guten Vorjahresniveau (EUR 163,9 Mio.) lag. Das Verhältnis der Provisionserträge zu den Zinserträgen liegt mittlerweile bei fast zwei Drittel zu einem Drittel. In früheren Jahren erzielte die Bank noch mehr als die Hälfte der Erträge aus dem Zinsgeschäft.
Joachim Olearius, Sprecher der Partner: \“Das Jahr 2016 hat gezeigt, dass die Kunden uns ihr Vertrauen schenken und eine langfristige Zusammenarbeit anstreben. Gerade in dieser wechselvollen Zeit ist der Wunsch nach einem unabhängigen und verlässlichen Bankpartner groß. Mit unserem ganzheitlichen Leistungsspektrum haben wir anspruchsvollen Privatkunden, Unternehmern und institutionellen Kunden viel zu bieten. Die Kapitalerhöhung unterstreicht unseren Willen, das traditionelle Bankgeschäft in den Mittelpunkt der unternehmerischen Aktivitäten zu stellen.\“
Weniger zufriedenstellend entwickelten sich der Zinsüberschuss sowie die Kosten. Beim Zinsgeschäft sind die Ursachen im durch staatliche Eingriffe gestörten Zinsumfeld mit Null- und Negativzins sowie dem hohen Margendruck durch Wettbewerber, die unwirtschaftliche Angebote machen, zu finden. Die gestiegene Kostenquote ist zwar auch durch Einmaleffekte verursacht, spiegelt aber zugleich die erhöhten Aufwendungen für IT-Maßnahmen wider, die größtenteils auf immer neue Regulierungsanforderungen zurückzuführen sind. Belastungen ergaben sich durch Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Schiffsfinanzierungen, die aus eigener Kraft geleistet werden konnten. Dazu trugen auch Erträge aus der Veräußerung eines Immobilienportfolios bei.
Die Bilanzsumme der Warburg Gruppe erhöhte sich um EUR 892,6 Mio. auf EUR 8,4 Mrd. Das Wachstum lag maßgeblich an der Übernahme eines Immobilien-Treuhand-Sondervermögens, welches die Warburg Bank nach dem Kapitalanlagegesetzbuch als Verwahrstelle abwickelt.
Einer Vielzahl von Banken wurde insbesondere im letzten Jahr öffentlich vorgeworfen, dass sie mit Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag unrechtmäßig steuerliche Vorteile erlangt hätten. Solche Anschuldigungen richteten sich seit Anfang 2016 auch gegen die Warburg Bank. Die Partner sowie der Aufsichtsrat der Warburg Bank können nach intensiven Aufklärungsarbeiten, auch unter Mitwirkung von externen Prüfern, an ihren zu Beginn der Ermittlungen getroffenen Aussagen festhalten: Die Warburg Bank und ihre Tochterinstitute waren nicht an Transaktionen beteiligt, die eine mehrfache oder unrechtmäßige Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragssteuern beinhalteten. Die Vorwürfe sind daher unberechtigt.
In das laufende Jahr ist die Bank gut gestartet. Aufgrund der sich weiter verbessernden Konjunkturdaten sind die Geschäftsaktivitäten in den meisten Bereichen lebhaft. Hemmend wirken sich derzeit allein politische Unsicherheiten und staatliche Markteingriffe aus. Eine Stabilisierung der politischen Verhältnisse nach den wichtigen Wahlen in Europa, im Bund sowie in einigen Bundesländern könnte genauso befreiend wirken wie eine dann hoffentlich eintretende Rückkehr zu bewährten ordnungspolitischen Grundsätzen. Soweit das Zinsumfeld dennoch unverändert bleibt, werden Banken institutionellen Kunden auf den negativen Einlagesatz der Zentralbank eine Marge berechnen. Damit werden sich die Zinsüberschüsse stabilisieren.
2017 wird die Warburg Gruppe erstmals von den Effekten der Verschmelzung profitieren. Im Laufe des Jahres werden weitere Einsparungen in den Marktfolgebereichen der ehemaligen Tochterbanken umgesetzt. Die damit verbundenen Personalmaßnahmen sind überschaubar und werden sozialverträglich bis 2018 umgesetzt. Die Marktbereiche der Warburg Gruppe entwickeln sich sehr positiv. Das organische Wachstum mit personellen Verstärkungen in den Bereichen Fixed Income, International Shipping und Private Banking macht sich in diesem Jahr zunehmend bemerkbar. Mit Investitionen in kundenorientierte technologische Lösungen wird das umfassende Dienstleistungsangebot qualitativ weiter verbessert und verbreitert.
AnlagennAus den GeschäftsfeldernnZu M.M.Warburg & COnZahlen 2016 und 2015nAuszug Corporate Finance 2016
Aus den Geschäftsfeldern
Die Mitarbeiter des Private Bankings konnten die Volumina beim betreuten Vermögen nennenswert ausbauen. Die Entwicklung beruhte auf dem Erfolg des Anlagemanagements und der Gewinnung zusätzlicher Vermögenswerte von Bestands- sowie Neukunden. Das bewegte Jahr 2016 mit vielen Unsicherheiten wie zum Beispiel durch den Brexit führte bei der reinen Anlageberatung zu einem Rückgang der Transaktionen in den Kundenportfolios. Diese wurden insgesamt eher vorsichtig ausgerichtet. Der Beratungsbedarf stieg wegen der Ereignislage deutlich. Insbesondere bei Anlagen in Anleihen machte sich aus Renditegesichtspunkten die Notwendigkeit bemerkbar, auf Titel mit weniger guten Bonitäten auszuweichen. Die Kunden profitierten dabei von der Expertise von M.M.Warburg & CO im Bereich des Rentenresearch. In der Vermögensverwaltung lagen besonders die Mandate mit einer konservativen Ausrichtung deutlich im Plus und schlugen in der Regel die gängigen Vergleichsmaßstäbe. Überdurchschnittlich erfolgreich waren Titel mit längeren Laufzeiten sowie Beimischungen von Investments in speziellen Anleihesegmenten. Auf der Aktienseite sorgte der starke Endspurt für einen positiven Jahresausklang.
Im Asset Management gestaltete sich das Geschäftsjahr sehr erfolgreich. Das durch die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Volumen der Investmentvermögen und der Mandate wuchs auf EUR 7,4 Mrd. (Vorjahr EUR 6,6 Mrd.) und verteilt sich auf 126 Portfolios. Das Volumen der Publikumsinvestmentvermögen beträgt zum Jahresende EUR 2,3 Mrd. (Vorjahr EUR 2,1 Mrd.), das der Spezial-AIF EUR 3,6 Mrd. (Vorjahr EUR 3,5 Mrd.). Die restlichen Mittel entfallen auf 31 sogenannte Freie Mandate, die mit einem Volumen von zusammen EUR 1,5 Mrd. (Vorjahr EUR 1,0 Mrd.) für die Gesellschaft einen stark zunehmenden Stellenwert haben. Auch im Bereich des Managements von Anlagekonzepten nach strengen Nachhaltigkeitskriterien konnte das Volumen signifikant auf EUR 850 Mio. zum Jahresende gesteigert werden. Die Warburg Invest Luxembourg S.A. verzeichnete im Segment der Luxemburger Fondsstrukturen einen leichten Rückgang des verwalteten Vermögens auf EUR 14,4 Mrd. (im Vorjahr EUR 14,7 Mrd.). Dafür stieg das Volumen bei den alternativen Investments, sodass sich das verwaltete Vermögen im Berichtsjahr auf rund EUR 22 Mrd. erhöhte.
Das Investment Banking mit den Bereichen Corporate Finance, Sales und Trading sowie Relationship Management konnte im Berichtszeitraum erneut ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen. Besonders im Schlussquartal des Berichtsjahres schloss das Corporate Finance zahlreiche Transaktionen erfolgreich ab. Insgesamt blicken die 24 Mitarbeiter auf ein erfreuliches Geschäftsjahr mit 20 Transaktionen und Beratungsmandaten zurück (siehe Anlage \“Corporate Finance 2016\“). Nach der Verschmelzung der Tochterbanken wurde die enge Zusammenarbeit mit den Zweigniederlassungen intensiviert. In Stuttgart, Frankfurt, Köln, Berlin, Bremen und Hannover stehen qualifizierte Mitarbeiter als Ansprechpartner zu allen Themen des Corporate Finance zur Verfügung. Im Sales und Trading wurde bei der Zins- und Währungsberatung ein gutes Provisionsergebnis erzielt. Durch überraschende politische Ereignisse wie etwa den Brexit kam es insbesondere bei den Leitwährungen Euro, US-Dollar und Britisches Pfund zu erhöhter Volatilität. Dieses Marktumfeld führte zu erhöhtem Absicherungsbedarf bei den Kunden. Im Rentenbereich wurde auch dank personeller Verstärkung die Beratung und das Geschäft mit Bestands- und Neukunden aus dem institutionellen Bereich weiter ausgebaut. Die unverändert lebhafte Emissionstätigkeit internationaler Emittenten – unter anderem begünstigt durch das anhaltend niedrige Zinsniveau – führte zu guten Geschäftserfolgen.
Die Tochterbanken Marcard, Stein & Co AG und die M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG haben sich sehr positiv entwickelt. Besonders erfolgreich war für die Family Office Bank Marcard, Stein & Co einmal mehr die Immobilien-Vermögensverwaltung. Trotz eines engen Transaktionsumfeldes konnten direkt gehaltene Gewerbe- und Wohnimmobilien für über EUR 100 Mio. an- und verkauft werden. Der Schwerpunkt der Ankaufsaktivitäten lag vor allem auf sogenannten Value-Investitionen, also auf unterbewerteten und zu optimierenden Immobilien in guten Lagen. Die Hypothekenbank muss sich einer deutlich stärkeren Wettbewerbssituation stellen. Bei einer traditionell konservativen Geschäftsausrichtung lagen die Neuzusagen (ohne Prolongationen) im Immobilienfinanzierungsbereich dennoch mit EUR 252 Mio. nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die Kundenbasis konnte in Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften der Warburg Gruppe gezielt verstärkt werden.
Die im Sommer 2015 gegründete W&Z FinTech GmbH hat im November 2016 eine App mit dem Namen OWNLY für Apple-Geräte gelauncht. OWNLY ermöglicht eine ganzheitliche Vermögensübersicht nicht nur über Konten- und Wertpapierbestände bei unterschiedlichen Banken, sondern auch über Immobilien und andere Sachwerte. Für Immobilien kann bereits in wenigen Schritten eine Preisindikation abgerufen werden. Daneben bietet OWNLY regelmäßig erscheinende Marktanalysen und Berichte über Kapitalmärkte, die für die private Vermögensverwaltung relevant sind. Für 2017 ist ein Ausbau der Analysefunktionalitäten der App geplant.
Zu M.M.Warburg & CO
Das 1798 gegründete Bankhaus M.M.Warburg & CO ist eine unabhängige Privatbank in Deutschland. Als Universalbank bietet sie anspruchsvollen Privatkunden, Firmenkunden und institutionellen Investoren in den Kerngeschäftsfeldern Private Banking, Asset Management und Investment Banking hochwertige Bankleistungen an.
Unter der Holdinggesellschaft M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH ist die im Finanzdienstleistungsbereich tätige Warburg Bankengruppe mit Eigenmitteln von EUR 423,7 Mio. und einem verwalteten Vermögen von EUR 54,1 Mrd. sowie 1.232 Mitarbeitern (31.12.2016) angesiedelt. Die Bankengruppe setzt sich aus der operativ tätigen und als übergeordnetes Institut fungierenden M.M.Warburg & CO sowie deren Zweigniederlassungen Bankhaus Löbbecke, Bankhaus Hallbaum, Bankhaus Carl F. Plump & CO und Schwäbische Bank sowie den Tochtergesellschaften Marcard, Stein & Co, M.M.Warburg & CO Hypothekenbank, Warburg Invest, M.M.Warburg & CO Luxembourg und M.M.Warburg Bank (Schweiz) zusammen.
Die Breite und Tiefe des Geschäftsmodells zeigt die Vielzahl der fachlichen Schwerpunkte, die Kunden angeboten werden. Die Mutterbank ist mit dem Private Banking, Asset Management und Investment Banking einschließlich des Kreditgeschäfts in drei Hauptgeschäftsfeldern tätig. Die Institute Marcard, Stein & Co, M.M.Warburg & CO Hypothekenbank und M.M.Warburg & CO Luxembourg haben als Teile der Warburg Bankengruppe einen eigenen spezialisierten Fokus mit ihrer jeweiligen Ausrichtung als Family Office Bank, Immobilienfinanzierer und Administrator von Sondervermögen. Neben dieser fachlichen Vielfalt wird die Breite des Geschäftsmodells durch die umfassende regionale Präsenz der Warburg Bankengruppe in Deutschland, Luxemburg und der Schweiz unterstrichen.
Die regional verwurzelten Zweigniederlassungen Carl F. Plump & CO, Löbbecke, Hallbaum und die Schwäbische Bank verfügen über eine große Kundennähe. Durch ihre lange Tradition als eigenständige Institute wirkt bei ihnen eine eigene Identität nach, die nicht zuletzt durch die Heimatregion geprägt und Ausdruck einer kulturellen Vielfalt ist. Mit der Verschmelzung kann die Warburg Bankengruppe auf effiziente Weise eine hohe Flexibilität und Angebotstiefe vor Ort bieten.
Geschäftsjahre 2016 und 2015, Übersicht Warburg Gruppe Die Angaben zur Geschäftsentwicklung erfolgen wegen der Verschmelzung in kumulierten Kennzahlen aus der Konzernsicht und nicht mehr anhand einer Addition der Kennzahlen der Einheiten. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Warburg Gruppe 2016 2015nErgebnis vor Steuern 29,7 Mio. EUR 16,0 Mio. EURnZinsüberschuss 56,4 Mio. EUR 66,1 Mio. EURnProvisionsüberschuss 161,0 Mio. EUR 163,9 Mio. EURnEigenmittel 423,7 Mio. EUR 379,2 Mio. EURnBilanzsumme 8,4 Mrd. EUR 7,5 Mrd. EURnAssets under Management 54,1 Mrd. EUR 51,1 Mrd. EURnCost Income Ratio 94,4 % 84,9 %
Corporate Finance 2016 – Auszug aus den Transaktionen und Leistungen
Im Segment der M&A-Beratung wurden u. a. die Verkäufe der ecom Instruments GmbH an die Pepperl + Fuchs GmbH, der Zabel Property AG an die Jones Lang LaSalle Holdings GmbH & Co. KG sowie der Tivoli Malz Global Malt Gruppe an die Anglia Maltings (Holdings) Ltd. abgeschlossen. Mit Hinblick auf Venture Capital konnte die erste Finanzierungsrunde der Flaschenpost GmbH erfolgreich unterstützt werden.
Im Segment Equity Capital Markets ist die Begleitung der Medios AG bei ihrem sogenannten Reverse-IPO hervorzuheben. Daneben wurden zwei Kapitalerhöhungen der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, einmal als Co-Lead Manager und einmal als Joint Lead Manager, und jeweils eine Kapitalerhöhung der Adesso AG (Lead Manager), der SFC Energy AG (Lead Manager), der Nanogate AG (Lead Manager) und der GxP German Properties AG (Placement Agent) begleitet. Zudem wurde ein größeres Aktienpaket von bet-at-home.com AG-Aktien umplatziert. Bei all diesen Transaktionen wurde die Platzierungsstärke im sogenannten Small- und Mid-Cap-Segment unter Beweis gestellt.
Die IMW Immobilien AG wurde bei der Abwicklung eines öffentlichen Rückkaufangebots begleitet und die SFC Energy AG bei der Begebung einer Optionsanleihe unterstützt. Im Rahmen eines Debt-Equity-Swap der Singulus Technologies AG wurde eine Fairness Opinion erstellt.
Im Mittelpunkt des Segments Debt und Mezzanine Markets stand die Tätigkeit für die Prokon Regenerative Energien GmbH. Hier konnte eine Anleihe im Rahmen eines Sanierungskonzeptes emittiert werden. Weiterhin wurde die Hochtief PPP Solutions GmbH bei der Restrukturierung ihrer Beteiligung an der Herrentunnel Lübeck GmbH & Co KG beraten.
Pressekontakt:
Martin Wehrle nLeiter Personal und Kommunikation nTel.: +49 40 3282-2214 n nThies Jonas nReferent Kommunikation nTel.: +49 40 3282-2165 n nE-Mail: [email protected]
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