#Datensparsamkeit
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aktionfsa-blog-blog · 5 months ago
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Massentest der Überwachung
Grundsätze des Datenschutzes werden Makulatur
Makulatur (lateinisch maculatura „beflecktes Ding“) ist nutzlos gewordenes, in der Regel wertloses Papier, schreibt Wikipedia. So sieht scheinbar die UEFA die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Diese stellt Grundsätze für die Datenverarbeitung in der EU auf und bewehrt Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern. Drei wichtige Grundsätze dabei sind
die freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung,
die Zweckbindung, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, für die es einen vorher vereinbarten Zweck gibt,
die Datensparsamkeit, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.
Gegen alle diese drei Regeln wurde scheinbar beim Ticketverkauf für die UEFA Fußballspiele verstoßen. Um an einem Spiel der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland teilzunehmen, benötigen Besucher zwingend eine digitale Eintrittskarte, die über die offizielle Ticket-App der UEFA bereitgestellt und verwaltet wird. Nun berichtet Netzpolitik.org, dass in den App-Stores von Apple und Google nicht erwähnt wird, dass die App den Standort der Ticketbesitzer mit den Polizeibehörden teilt.
So schreibt Netzpolitik.org: Demnach sendet die Ticket-App der UEFA jederzeit anonymisierte Standortdaten der Nutzer an die lokalen Behörden, damit diese die Bewegungen etwa größerer Fangruppen überwachen können, vorwiegend zu Sicherheitszwecken.
Die Formulierung "vorwiegend zu Sicherheitszwecken" müssen wir uns im Hinblick auf den Grundsatz der Zweckbindung auf der Zunge zergehen lassen. Über die "freiwillige und informierte Einwilligung" brauchen wir nicht mehr nachzudenken, da die Käufer überhaupt nicht nach ihrer Einwilligung gefragt wurden.
Fußballsommer mit Massentest zur Überwachung
Dieser Massentest zur Uninformiertheit wurde sogar mit vielen kleinen "Sahnehäubchen" weiter auf die Spitze getrieben. So
gab es keine Eintrittskarten auf Papierbasis,
ein Ausdrucken des digitalen Tickets ist nicht möglich,
die Smartphone-App unterbindet sogar auch Screenshots des Tickets,
beim Weg ins Stadion muss Bluetooth aktiviert sein,
neben dem QR-Code auf dem Ticket wird laut UEFA "die Bluetooth-Technologie verwendet, um die Echtheit ... zu überprüfen".
Da hatte mich doch vor 2 Monaten jemand scherzhaft mit Blick auf die Erfahrungen der Fußball-Weltmeisterschaft und der Corona-Pandemie  gefragt, welche Sauereien die Politik bei diesem "Sommermärchen" hinter unserem Rücken oder einfach abseits der medialen Aufmerksamkeit durchdrücken wird. Bisher waren mir dazu nur das Rentenpaket II und die geplante Wiedereinführung der Wehrpflicht eingefallen, nun kennen wir ein weiteres Projekt ...
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Ticket-App-der-UEFA-teilt-Standortdaten-der-Nutzer-mit-Polizeibehoerden-9790495.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bx Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8832-20240707-massentest-der-ueberwachung.html
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josefrippel · 2 years ago
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Google Fonts Abmahnung
In den letzten Wochen haben uns diverse Nachrichten zu Abmahnungen bezüglich Google Fonts erreicht. Hier zu ein paar Hintergründe.
Wie funktioniert Google-Fonts?
Damit eine Webseite Schriftarten anzeigen kann, die nicht auf dem Gerät des Nutzers installiert sind, muss die Webseite diese Schriftarten zur Verfügung stellen. Die Schriftarten-Dateien sind im Verhältnis zu anderen Dateien einer Webseite recht große Dateien. Deshalb hat es sich international eingebürgert, diese von einem externen Punkt, einem sogenannten Content Delivery Framework direkt herunterzuladen, wenn der Benutzer die Seite aufruft. Die Schriftart kommt also nicht vom eigenen Server, sondern z.B. vom Google-Server. Davon verspricht sich der Webdesigner Vorteile bei der Performance und der Entlastung des eigenen Servers. Leider ist dieses Vorgehen aus Sicht der Datenschutzbehörden in der EU problematisch, da dabei die IP Adresse des Nutzers an die Google-Server übertragen wird. Zu dem ist davon auszugehen, dass die Daten damit auch in die USA übertragen werden. Außerdem wird Google diese Daten vermutlich auswerten und weiterverwenden. Dieses Vorgehensweise bedarf aber der Einwilligung des Webseite-Besuchers. Websitebetreiber, die Google Fonts nicht zumindest in der Datenschutzerklärung erwähnen und bis zur Einwilligung durch einen sogenannten Cookie-Banner die Nutzung blockieren, handeln damit nach der Auffassung der Datenschutzbehörden nicht im Sinne der DSGVO.
Google-Fonts besser lokal hosten?
Möglichweise reicht es auch nicht aus, die Google-Fonts Aufrufe hinter der Einwilligung zu verstecken. Es besteht bei den meisten Schriftarten die Möglichkeit, diese hinunterzuladen und kostenfrei lokal zu hosten. Ob das möglich ist, kann in den Lizenzbedingungen der Schriftart nachgesehen werden. Ist diese Lizenz dem Open-Source Bereich zuzuordnen, so ist eine lokale Einbindung in der Regel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wäre dieses der Fall, könnte die lokale Einbindung als milderes Mittel im Sinne der Datensparsamkeit verstanden werden und wäre einer Einbindung über Google vorzuziehen.
Abmahnung erhalten?
Ihren Einzelfall kann nur ein Anwalt bewerten, ob eine Abmahnung rechtmäßig ist. Aber viele Anwälte, mit denen ich gesprochen habe, hatten zumindest große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aus Abmahnwellen. Beachten Sie hier, dass einige Schreiben auch Auskunftsrechte nach der DSGVO geltend machen. Diese Betroffenenrechte müssen Sie in jedem Fall beantworten. Am besten ziehen Sie hier Ihren Datenschutzbeauftragten zur Rate.
Wie kann ich meine Seite besser vor Abmahnungen schützen?
Der beste Schutz ist eine gute Vorbereitung. Nehmen Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst und erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten, damit Sie im Fall von Anfragen auskunftsfähig sind. Scannen Sie Ihre Webseiten, z.B. mit unserem Websitescanner (ab Paket Blue enthalten oder auch separat erhältlich). So können Sie die Arbeiten Ihres Webdesigners überprüfen. Dieser professionelle Scanner überprüft die gesamte Website, inkl. öffentlich zugänglicher Unterseiten und nicht nur einzelne URLs wie dieses die frei verfügbaren Scanner tun. Verwenden Sie eine Einwilligungslösung, die Zugriffe auf externe Dienste und das Setzen von Cookies zuverlässig steuert. Auch hier können wir eine renommierte Lösungen in unseren Paketen oder auch separat anbieten.
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trend-report · 4 months ago
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Neue Verwaltungsdaten-Informationsplattform
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WIESBADEN – Wer hält welche Daten in den öffentlichen Verwaltungen Deutschlands? Welchen Informationswert haben sie, liegen sie mehrfach vor und wer kann darauf zugreifen? Antworten auf diese Fragen liefert die neue Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Das Webangebot bietet erstmals einen umfassenden Überblick über die Dateninfrastruktur und Datenbestände der Verwaltungen sowie weitreichende Recherchemöglichkeiten. Suchfunktion erlaubt gezielte Recherche nach Verwaltungsdaten Über eine Suchfunktion können Interessierte den Inhalt von Verwaltungsdatenbanken oder einzelne Merkmale recherchieren. Die VIP erfasst dabei ausschließlich Metadaten. Das sind allgemeine Informationen, etwa zur registerführenden Stelle oder zu technischen und rechtlichen Aspekten, sowie detaillierte Beschreibungen der in den Datenbeständen erfassten Merkmale (z. B. „Familienname“ oder „E-Mail-Adresse“). Die Plattform greift zu keinem Zeitpunkt auf Einzeldaten (z. B. „Mustermann“ oder „[email protected]“) zu. Datenschutz und Datensicherheit sind somit umfassend gewährleistet. Neben der Suche erlaubt eine Kommentarfunktion registrierten Nutzerinnen und Nutzern den fachlichen Austausch zu einzelnen Datenbeständen. Wichtiger Baustein für Umsetzung der Daten- und Open-Data-Strategie des Bundes Mit dem Aufbau und Betrieb der VIP erfüllt das Statistische Bundesamt einen Auftrag nach § 5a Bundesstatistikgesetz (BStatG). Im Sinne der Datenstrategie sowie der Open-Data-Strategie der Bundesregierung trägt die VIP zu einer besseren Datennutzung für eine effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltungspraxis bei. Der IT-Beauftragte der Bundesregierung Dr. Markus Richter, der das Projekt in seinen 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland aufgenommen hatte, begrüßt den Start der Plattform: „Es freut mich, dass die VIP in einer ersten Ausbaustufe bereits der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Weil uns die VIP einen breiten Überblick über die Datenbestände der Verwaltung gibt, können wir sie im Rahmen der Registermodernisierung und der Umsetzung des Once-Only-Prinzips als Datengrundlage sehr gut verwenden.“ Transparenz und Datensparsamkeit verbessern, „Once-Only-Prinzip“ umsetzen Die VIP soll die Transparenz über Verwaltungsdaten sowie deren Mehrfachverwendung weiter verbessern. Dafür werden die erfassten Informationen fortlaufend ergänzt, vertieft und aktualisiert. Mit der Bündelung der Informationen über Verwaltungsdatenbestände dient die VIP somit auch dazu, mehrfache Datenhaltung zu identifizieren und weitere Schritte zur Verbesserung der Datensparsamkeit sowie zur Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ (einmalige Angabe von Informationen statt wiederholte Angabe derselben Informationen bei Behörden) zu ergreifen. Letztlich unterstützt die VIP auch die amtliche Statistik und entlastet Auskunftgebende, da sich mithilfe der Plattform einfacher als bisher prüfen lässt, inwieweit notwendige Daten bereits in Verwaltungsdatenbeständen vorliegen. Dadurch kann auf die gesonderte Erhebung dieser Daten verzichtet werden. Weitere Informationen: Die Verwaltungsdaten-Informationsplattform ist unter www.verwaltungsdaten-info.de erreichbar. Weitere Informationen und Hintergründe zur Bedeutung der VIP liefert unser aktueller Podcast „StatGespräch“ mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Dr. Markus Richter. Pressemeldung: Destatis Read the full article
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nussbruch · 2 years ago
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Arbeitsnachweise. Schönheit und Kurvenformeln. Apr 2023
Gestern nach der Fron des Wochenendeinkaufes bißchen gezeichnet. Nicht so sehr darauf geachtet, was der Zeichenlehrer sagt, der nebenbei wirklich sehr gut ist, sondern ganz meinem eigenen Gefühl gefolgt.
Die Dame, das Modell, ist derart füllig, daß mein Stift sich geweigert hat, abzubilden, was die Natur vorgibt. Daß ich die Schamspalte oft so stark betone liegt daran, daß ich sie als Orientierungspunkt benötige. Von den Füßen sprechen wir nächstes Jahr. Erstmal überhaupt was hinkriegen, was entfernt mit dem zu tun hat, was die Vorlage zeigt.
Mittlerweile komme ich, der ich mich nie für Mathe interessiert habe, der ich den technischen Blick für meistenteils völlig ungeeignet halte, um z.B. Photographien zu beurteilen, zu dem Schluß, daß Schönheit auch mit mathematischer Schlichtheit, mit Datensparsamkeit zu tun hat.
Ich bin überzeugt, daß ein Körper, oder z.B. ein weiblicher Hintern, dann als schön empfunden wird, wenn er mit einer begrenzten Menge an Kurvenformeln beschrieben werden kann. Wenn es überhaupt möglich ist, Formeln zu verwenden, um den jew. Körper wiederzugeben.
Dann ist es aus Sicht fast aller Menschen, aus allen Kulturen “schön”.
Sobald die Datenmenge ansteigt, weil zufällig über den Körper verteilte Micro-Topologien wiederzugeben sind, die keinem mathematischen Gesetz mehr gehorchen, wird es nicht mehr als natürlich, als gesund, als ansehnlich empfunden. Sprich: Sobald das Chaos sichtbar wird, (das man früher mit dem Bösen gleichsetzte,) das Unvorhersehbare, das Kranke, wird’s häßlich.
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fluchtnacheuropa · 2 years ago
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Zur Kritik an der Eurodac-Verordnung
Laut Heiko Habbe führt der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf EURODAC Daten zu einer Assoziation von Flüchtlingen mit Kriminalität. So schreibt er es im Aufsatz "Die neue EURODAC-Verordnung: Zankapfel der Harmonisierung des EU-Asylrechts". Auch das Prinzip der Datensparsamkeit sieht er in der Verordnung nicht geachtet.
Kritisch zu betrachten ist auch das Behalten der Daten nach der Anerkennung als international Schutzberechtigte*r für drei weitere Jahre. Besonders auffällig ist dies bei subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufenthaltstitel zunächst nur ein Jahr hält.
Habbes vollständige Perspektive finden Sie und Ihr unter diesem Link:
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cheshirecat-rabbit · 4 years ago
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Der Grundsatz der Erforderlichkeit bzw. Datenvermeidung und Datensparsamkeit, so das BGER, „dass nicht notwendige Daten gar nicht erst erhoben und bearbeitet werden. In diesem Sinne ist auch ihr Schutz besser gewährleistet: nicht existente Daten können nicht missbraucht werden.“
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Stadt Köln will es wissen
#Android #App der Stadt #Köln: Mägel bezüglich #Datenschutz. #Rechte #Kalender #Standort
Im Playstore von Google ist die App Stadt Köln – offizielle App erhältlich. Bis heute wurde sie ca. 50.000 Mal herunter geladen. Die Bewertung ist 3,7 (von maximal 5) Punkten. Der Umfang ist ca. 30 MB. Es werden folgende Rechte benötigt: Standort: 0 [Neutral, weil nur nach Anforderung in der App, sonst wäre es – – -] Kalender: – – – Speicher: 0 Internet: 0 Geschützter Speicher: + Bis auf den…
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digital-dynasty · 3 years ago
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heise-Angebot: Jetzt im Handel: c’t Daten schützen 2021
Die Privatsphäre steht unter Beschuss, aber Verschlüsselung und Datensparsamkeit helfen. Das c’t-Sonderheft Daten schützen 2021 liefert Ihnen nötiges Know-how. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/blogs/team-blogs/…
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http://www.digital-dynasty.net/de/blogs/team-blogs/33256-heise-angebot-jetzt-im-handel-c’t-daten-schützen-2021.html
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aktionfsa-blog-blog · 4 years ago
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Gutachten: Fingerabdrücke im Ausweis rechtswidrig
Biometrische Daten sind sparsam zu verwenden
Ab 2. August 2021 soll Jede/r beim Beantragen eines neuen Personlausweises zusätzlich zum biometrischen Passfoto auch noch zwei Fingerabdrücke abgeben (Neuen Ausweis nur gegen Fingerabdruck). Doch nun berichtet Heise.de:
Das hiesige Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" missachtet laut der am Montag veröffentlichten Analyse genauso wie die ihm entsprechende EU-Vorschrift und andere europäische Biometriebestimmungen grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz.
Der Gutachter des Netzwerks Datenschutzexpertise, Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holsteins, stellt fest:
die Anforderung nach 2 Fingerabdrücken widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit,
die Speicherung von Zeigefingern ist wesentlich missbrauchsanfälliger als etwa die Speicherung des Mittelfingers,
die Speicherung von allen 10 Fingerabdrücken bei Geflüchteten ist darüber hinaus eine Diskriminierung (Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit),
bei Verwendung eines biometrischen Lichtbilds ist auf ein weiteres biometrisches Verfahren zu verzichten,
wegen der Fehlerrisiken der biometrischen Gesichtserkennung stellt diese in "intelligenten" Videoüberwachungssystemen im öffentlichen Raum einen massiven Grundrechtseingriff dar,
die Nutzung einer Iris-Identifikation sei wegen der geringeren Missbrauchsgefahr als milderes Mittel einer Erkennung eher geeignet,
die generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis durch Sicherheitsbehörden eröffnet ebenfalls Missbrauchsmöglichkeiten,
insbesondere können andere Staaten diese Abrufmöglichkeit nutzen, um für ihre Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten diese Daten zu speichern,
grundsätzlich werden in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) biometrische Daten wegen ihrer Sensitivität unter einen besonderen Schutz gestellt.
Was lernen wir daraus?
Wieder wurde ein grundrechtswidriges Gesetz erlassen!
Wieder werden Jahre vergehen, bis das BVerfG dieses Unrecht beseitigt.
"intelligente" Videoüberwachung ist grundrechtswidrig, siehe das Projekt am Bahnhof Südkreuz
Es gibt weiter viel zu tun - auf zum Bundesverfassungsgericht!
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Gutachten-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Ausweis-ist-rechtswidrig-5076241.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7573-20210311-gutachten-fingerabdruecke-im-ausweis-rechtswidrig.htm
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trend-report · 4 years ago
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Wie Unternehmen und Konsumenten persönliche Daten schützen können
Wie Unternehmen und Konsumenten persönliche Daten schützen können
Verstöße gegen den Schutz persönlicher Daten können für Unternehmen und Konsumenten unangenehme Folgen haben. Beide können einiges dafür tun, das zu verhindern. Thomas Schuller rät Unternehmen und Konsumenten zu mehr Datensparsamkeit Von Thomas Schuller, Regional Director DACH bei Progress Durch die Digitalisierung werden persönliche Daten auf immer mehr verschiedenen Servern gespeichert und…
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korrektheiten · 4 years ago
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Zitat des Tages: Künstliche Intelligenz ist nicht Künstliche Intelligenz
Compact: „Wir wollen weg von der Datensparsamkeit, hin zu Datensorgfalt mit Datenpools und Datentreuhändern (…) KI ist nicht KI – es kommt sehr darauf an, wo sie eingesetzt wird.“, findet Nadine Schön (CDU/CSU). Der Mensch kann sich „von seinen selbstgeschaffenen Systemen und technischen Erfindungen nicht mehr befreien. All seine Kreationen – von der Atombombe bis zur [...] http://dlvr.it/RlB0Rn
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mf-immobilie · 5 years ago
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MIETERSELBSTAUSKUNFT
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Sie sind im Besitz einer Immobilie, die Sie vermieten möchten? Herzlichen Glückwunsch! Um sich als Vermieter bspw. vor Mietnomaden zu schützen, dürfen Sie als Vermieter einige Daten des möglichen Mieters abfragen, jedoch auf keinen Fall zu viele.  Wir klären Sie auf, welche Daten Sie bei einem Mietinteressenten in Erfahrung bringen dürfen. Generell gilt: Im Zuge der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) existiert auch bei Mieterauskünften das Prinzip der Datensparsamkeit: Sie dürfen nur Daten abfragen, die Sie auch wirklich benötigen. Was Sie abfragen dürfen:Daten zur Identifikation (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)Anzahl und Demographie der Personen, die einziehen wollen (Familie, Single, ...)Beruf und Arbeitgeber des MietinteressentenEinkommensverhältnisse: Nur der Betrag, der nach Abzug laufender Kosten für die Miete zur Verfügung steht, darf abgefragt werdenDie Frage, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde oder bereits ein Räumungstitel wegen Mietrückständen vorliegt  Was Sie nicht fragen dürfen:ReligionszugehörigkeitMitgliedschaft des Mieters in Parteien oder Vereinenbestehende SchwangerschaftVorstrafen oder laufende Ermittlungensexuelle OrientierungRaucher/NichtraucherKrankheiten und Hobby Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll einen ersten Überblick darüber geben, welche Daten Sie von Mietinteressenten grundsätzlich einfordern dürfen. Sie sind sich nicht ganz sicher, welche Daten Sie erheben dürfen und wie Sie ggf. die Bonität eines Mieters weitergehend prüfen können? Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen gerne weiter! Read the full article
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tidaltree · 7 years ago
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Das Daten auch Effizienzoptimierungen und andere Rationalisierungsmaßnahmen erlauben und dem Apell folgende Banken somit Diese im Übermaß sammelnden Konkurrenten ohne Not einen Geschäftsvorteil überlassen, hat Snowden in der Hektik vielleicht übersehen. Datensparsamkeit zu fordern ist in heutigen Zeiten eigentlich schon als blinde Naivität zu bezeichnen. Gegen Ausuferungen helfen tut eigentlich nur eine strikte Budgetierung des Datensammelwahns. Nur So lässt sich Datensparsamkeit noch wahren und den Leuten noch ein Fenster zur Informationellen Selbstbestimmung legen. Und umgeschichtet in eine Europaweit gleiche, allgemeine Ausbezahlung an alle Haushalte, fördert es auch die Wirtschaft, stabilisiert und harmonisiert die Binnenmärkte Europas und schafft einen europäischen Gemeinschaftssinn zwischen den Bürgern Europas.
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doktordab · 5 years ago
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CDU will den Datenschutz aufweichen – für schnellere Digitalisierung
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Weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit und hin zur Datensouveränität: Die CDU will mit ihrer Digitalcharta neue Datenschutzregeln etablieren. Berlin Mit einem neuen datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmen will die CDU die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. from Pocket https://ift.tt/2nLb2yK via IFTTT
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cheshirecat-rabbit · 4 years ago
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Bei dem Cambridge-Analytica-Skandal hatte der Entwickler einer Umfrage-App Informationen von Facebook-Nutzern unrechtmäßig an die Firma Cambridge Analytica weitergereicht, die später unter anderem für das Wahlkampfteam des späteren US-Präsidenten Donald Trump arbeitete. Dabei wurden nicht nur die Daten der rund 300.000 Umfrage-Teilnehmer weitergegeben, sondern auch die Daten ihrer Facebook-Freunde, die gar nicht an der Umfrage teilgenommen hatten.
Vor rund einem Jahr erklärte sich Facebook bereit, 5 Milliarden US-Dollar Stafe zu bezahlen, um Ermittlungen von US-Behörden zu beenden. Für den Vergleich mit der Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) musste Facebook keinerlei Schuld eingestehen oder seine Geschäftspraktiken - das Sammeln und Monetarisieren von Benutzerdaten - ändern. Die FTC hatten die Ermittlungen nach dem Cambridge-Analytica-Skandal eingeleitet.
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Forderungen an Apps bezüglich der Rechtevergabe
#Andrioid #Apps und #Rechte: Eine Sammlung von Forderungen am Beispiel der App der Stadt #Köln
Die meisten Apps fordern Rechte an wie den Zugriff auf das WLAN, den Kalender, die ID, das Telefonbuch, den Telefonstatus, die Position usw. Manchmal sind diese Rechte in Ordnung, manchmal nicht. (more…)
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