Tumgik
#Bahnvertrag
politik-starnberg · 6 days
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Damals vor 10 Jahren: heute: 14.09.2014
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Und wer sich jetzt fragt, warum auch nach 10 Jahren es immer noch genauso auf den Bahnsteigen am Bahnhof See aussieht, möchte ich mit folgender sehr kurzen Zusammenfassung antworten: 2014 - 2020: Keine Unterstützung des damaligen Bahnvertrags mehr durch die damalige Erste Bürgermeisterin und deren Mehrheit im Stadtrat mit der Folge einer gescheiterten Mediation und Klage durch die Deutsche Bahn
2020 - 2024: Entwicklung einer gemeinsamen Lösung zwischen Deutscher Bahn und der Stadt Starnberg durch den Ersten Bürgermeister und seiner Mehrheit im Stadtrat. Aber - leider - keine ernsthaften Sanierungsarbeiten durch die Deutsche Bahn aufgrund einer noch nicht fixierten Planung inklusive gesicherter Finanzierung.
Für beide Perioden gilt: offensichtlich ist die Deutsche Bahn nicht bereit, für temporäre Baumaßnahmen Geld auszugeben, denn - funktional ist ja alles noch in Takt.
Wer mehr Details wissen möchte, kann sich über https://www.politik-starnberg.de/search/Seeanbindung durch diverse Blog-Beiträge lesen, unter www.seeanbindung.de die bisher angedachten Projekte und Visionen anschauen oder mich per E-Mail fragen.
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politik-starnberg · 9 months
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Einmalige Beteiligung an der Seeanbindung
Der Erste Bürgermeister hat es in der letzten Stadtratssitzung meiner Ansicht nach noch einmal sehr deutlich formuliert.
Die Stadt Starnberg beteiligt sich an der Finanzierung der Umbauten der Bahnanlagen beim Projekt Seeanbindung mit einem fixen und einmaligen Betrag.
Und es ist in meinen Augen müßig erneut über das "Warum" und die Geschichte der "alten Bahnverträge" zu debattieren. Das kann unter anderem auch hier unter dem Stichworten "Seeanbindung" und/oder "Bahnvertrag" gesucht und recherchiert oder auch unter www.seeanbindung.de angelesen werden. Gerne stehe ich auch persönlich für Antworten über die Historie zur Verfügung.
Am Ende gibt es für mich aktuell nur zwei Optionen:
Option A: Die Bahn lässt die Klage wieder aufleben und baut, was sie für zwingend notwendig hält, ohne die Stadt groß mit einzubeziehen.
Option B: Die Bahn lässt die Klage am Ende fallen und plant und baut, was sie zusammen mit der Stadt Starnberg vorher gemeinsam beschlossen und verhandelt hat.
Ich bin immer noch überzeugt, dass die Option B für den Bereich am See aus Sicht der Stadt Starnberg immer noch die bessere Variante ist.
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politik-starnberg · 1 year
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Stellen Sie sich einmal vor, alle verkehrlichen Aktivitäten am Bahnhof Nord müssten auch heute noch am Bahnhof See abgewickelt werden. 
(Quelle: Soziale Medien, 06/2023)
Ich wünsche mir, dass alle, die so vehement auf die neue Vereinbarung mit der Bahn schimpfen, sich das obige Zitat in aller Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
Auch wenn der "alte Bahnvertrag" am Ende nicht vollständig umgesetzt wurde, sind doch wesentliche Teile in den letzten 20 Jahren realisiert worden - und das meiner Ansicht nach mit entsprechenden positiven Konsequenzen für unsere Innenstadt (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/687560140756500480/die-seeanbindung-der-versuch-einer-kurzen)
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politik-starnberg · 2 years
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Die Seeanbindung - der Versuch einer kurzen Zusammenfassung der Historie
1987 - 2014: Der Bahnvertrag
Diese lange Phase baut auf dem mit der Bahn 1987 abgeschlossenen Bahnvertrag und einiger Folgeverträge auf und lässt sich mit dieser Übersicht in meinen Augen gut zusammenfassen:
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(hier auch zum Herunterladen: https://href.li/?https://dr.thosch.de/app/download/32192232/Flyer+-+Seeanbindung+-+dr.+thosch.pdf)
Eine ausführlichere Historie kann z. B. im (m)einem Protokoll einer Veranstaltung im Januar 2020 nachgelesen werden: “Seeanbindung: Wer etwas möchte, zahlt auch” (Quelle: https://www.politik-starnberg.de/post/190278871529/mein-protokoll-der-informationsveranstaltung-vom)
Zusammengefasst habe ich für mich festgehalten, dass die Bahn und die Stadt Starnberg wenn auch sicher langsamer als ursprünglich vielleicht geplant, auf der Basis des beschlossenen Bahnvertrags in den 27 Jahren gehandelt und Einiges auch realisiert haben. Im April 2014 war es an der Stadt Starnberg, der Bahn den Planungsauftrag für die noch offenen Aufgaben zu geben: das Ergebnis des zuvor durchgeführten Architektenwettbewerbs zu realisieren. Diese Entscheidung sollte dann dem im März 2014 neu gewählten Stadtrat überlassen werden.
Detaillierte Informationen zur bis 2014 geplanten Lösung und den vor 2014 von anderen angedachten Visionen und Ideen gibt es auch unter www.seeanbindung.de.
2014 - 2017: Stagnation und Klage
Mit der Wahl der Ersten Bürgermeisterin 2014 und der sie unterstützenden Gruppierungen gab es eine Mehrheit für die Meinung, dass man sich dieses Projekt nicht mehr leisten könne (wobei die jährliche Belastung ähnlich der des Seebads gewesen wäre - wenn auch etwas länger, aber zu einem späteren Zeitpunkt, siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/124581543258/wasserpark-teuer-als-seeanbindung-pro-jahr). Daraufhin hat die Stadt Starnberg ihre Aktivitäten für diese Projekt für gefühlte fünf Jahre nahezu eingestellt.
Auch wurde gerade von den Stadträten der WPS vehement vertreten, dass eine Nichterfüllung des vollständigen Bahnvertrags keinerlei Konsequenzen für die Stadt Starnberg hätte. Die UWG und weitere Gruppierungen sahen das gänzlich anders. Kurz vor Ende der vereinbarten 30-jährigen Verfährungsfrist kam dann Ende 2017 die 170 Mio. Klage der Bahn. Damit war klar, welche Gruppierungen recht behalten sollten.
2017 - 2019: Mediation
Um einen sicher 10-jährigen Gerichtsprozess abzuwenden, wurde ein Mediationsverfahren gestartet, in welchem die Bahn und die Stadt Starnberg zusammen zwei mögliche technische Umsetzungen entwickelten, die beide von der ursprünglich im Bahnvertrag geplanten Variante abweichen, aber von der Bahn und der Stadt Starnberg als mögliche Lösungen akzeptiert wurden. Dabei favorisierte die Bahn die eine Variante, die Stadt Starnberg die andere Variante.
Abweichend von der ursprünglich im Bahnvertrag vereinbarten Aufteilung der Finanzierung (”Stadt zahlt quasi alles”) bot die damalige Verhandlungsführerin der Stadt Starnberg, die Erste Bürgermeisterin, der Bahn im Mediationsverfahren, wenn man den Gerüchten glauben kann, nur einen sehr geringen Betrag an (sozusagen: “Die Bahn zahlt quasi alles”). Daraufhin hat die Bahn (so habe ich das von außen mitgenommen) bei der Stadt keine Kompromissbereitschaft mehr gesehen und hat das Mediationsverfahren als gescheitert erklärt. Damit stand die 170 Mio. EUR Klage wieder im Raum. 
2020 - 2021: Neue Verhandlungen
Mit der Neuwahl des Ersten Bürgermeisters - Patrick Janik (UWG) unterstützt von CSU, SPD und BLS - begann eine neue Verhandlungsphase und es fanden wieder Gespräche mit der Deutschen Bahn mit dem Ziel einer alle zufrieden stellenden Lösung statt. Laut Presse stehen diese kurz vor dem Abschluss und ein gemeinsames Verhandlungsergebnis soll dieses Jahr noch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 
Mit diesem neuen Ergebnis wäre der Bahnvertrag passé, die 170 Mio. EUR Klage vom Tisch und die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn würden wieder gemeinsam an einer besseren Seeanbindung der Stadt Starnberg an den Starnberger See planen. 
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politik-starnberg · 5 years
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Seeanbindung: Wer etwas möchte, zahlt auch ...
(M)ein Protokoll der Informationsveranstaltung vom Bürgermeisterkandidaten Patrick Janik zum Thema “Wie geht’s weiter mit dem Bahnhof See?”.
Die Rollups und Banner sind aufgestellt.
Die Flyer sind ausgelegt.
Es kann losgehen.
19:05 Uhr - es geht noch nicht los, der Saal ist aber schon recht voll.
19:10 Uhr - die letzten setzen sich, der Saal ist voll.
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Herr Janik eröffnet die Veranstaltung und begrüßt alle Anwesenden.
Es wird zuerst eine Weltpremiere des Wahlwerbevideos von Herrn Janik gezeigt. 
Herr Janik geht stellt den Ablauf des Abends vor. Zunächst werden "zwei alte Haudegen" Herr Altbürgermeister Pfaffinger und Herr Prof. Gaßner über die Geschichte sprechen. Frau Kammerl und Herr Weidner sprechen über die Mediation und das Bahnhofsgebäude. Frau Prof. Thalgott wird über die Chancen sprechen und Herr Janik sich dann an der Zukunft versuchen.
Es folgt Herr Prof. Gaßner. Er beginnt mit der Präambel von 1946 der Bayerischen Erfassung. Sie beginnt mit "Angesichts des Trümmerfeldes ...". Als nächstes wird der Stadtratsbeschluss von 1947 gezeigt.
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Schon damals sollte der Bahnhof verlagert und dort wieder ein Badeplatz zur Verfügung stehen. Auch damals wurde schon eng mit München zusammengearbeitet. Auch damals, 1947, hatten die Stadträte schon so viel Mut und Hoffnung, solche Überlegungen anzustellen.
Er empfand es als kleinmütig, dass 2016 in Starnberg mit Rücklagen von über 20 Mio. EUR ein Beschluss gefasst wurde, dass Starnberg sich das nicht leisten kann. 
Es ist Wahlkampf. Er möchte im Wahlkampf die Bürger wieder für das Projekt begeistern. Wenn wir schon verklagt werden (Anm. d. Verf.: und bezahlen sollen), dann wollen wir doch für das Geld auch etwas Schönes für Starnberg haben.
Jetzt kommt aber zuerst der Eberl-Plan aus den 60er Jahren.
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Der Plan ist nicht umgesetzt worden. Der Bahnhof See wäre zur Verkehrsdrehscheibe ausgebaut worden und es hätte eine Ringstraße gegeben. 
Schon damals war man sich nicht sicher, ob der Verkehr verkraftet worden wäre. Auch eine Fußgängerzone in der Wittelsbacherstraße war angedacht. Und  eine Mole in den See war als Gegenstück zur Fußgängerzone geplant. Aber der See "gehört" nicht der Stadt. Es ist ein gemeindefreies Gebiet. Auch hätte das viel Geld gekostet.
Zum Schwur kam es beim Bebauungsplan der Seearkaden.
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Es gab da schon Festsetzungen für eine Unterführung zum See. Das Thema ist deshalb interessant, weil dann der Bebauungsplan doch nicht umgesetzt  werden sollte. 
Die Folge war, dass sich eine Planungsgruppe um den Stadtbaurat Herr Siekeler mit Frau Hella Baehr-Rödel, Herrn Mayer und Herrn Prof. Gaßner gebildet hatte, die sich ehrenamtlich mit einer neuen Lösung befasst haben. Daraus ist dann die aktuell bis 2014 verfolgte Lösung entstanden.
Herr Prof. Gaßner zeigt den Bahnvertrag und stellt einige Aspekte des Vertrags vor. Gegenstand des Vertrags ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Starnberg. Damals wurde schon auf Förderfähigkeit geschielt. Der Bahnhof Nord hat damals auch schon Fördermittel erhalten. Inhalt des Vertrags ist der Neubau des Bahnhofs Starnberg Nord und die Umgestaltung der Anlagen am See. Der Bahnhof Nord ist eine reine ÖPNV-Maßnahme, die ursprünglich zu 60% vom Bund, zu 20% vom Freistaat und zu 20% von der Stadt Starnberg finanziert werden sollte. Da der Bahnhof Nord auf Wunsch der Stadt städtebaulich ansehnlicher und zusätzlich die Bushaltestellen ergänzt wurden und deshalb nicht nur für den S-Bahn-Verkehr gebaut wurde, stieg der Anteil der Stadt.
Am See sollte die städtebauliche Zielvorstellung der Stadt Starnberg umgesetzt werden. Deshalb soll die Stadt das auch finanzieren. 
(Anm. d. Verf.: Das haben sich alle bitte bewusst zu machen. Die Stadt soll nicht den Umbau der Gleise bezahlen, weil die Bahn es will und es “nur” Gleisanlagen sind. Die Stadt möchte am See städtebaulich etwas bewegen und dafür sind auch die Bahnanlagen umzubauen. Und die Bahn zahlt natürlich keiner Gemeinde oder Stadt deren städtebaulichen Baumaßnahmen.) 
Weil das sich solange hinausgezögert hat, sind die Preise gestiegen. Es war immer eine Finanzierung durch Bebauung von Grundstücken vorgesehen. Grüne Wiesen bringen keine Gegenfinanzierung. 
Bestandteil des Bahnvertrags ist die Übereignung der frei werdenden Grundstücke für 10.000.000 DM (!) und einen Planungsgewinn von 9 bis 13 Mio. DM, abhängig von der zukünftigen Bebauung der freigewordenen Grundstücke. Die Stadt hat keine bestimmte Planung versprochen. Zunächst war der Preis erst zu zahlen, wenn die Bahnanlagen übergeben worden wären.
Weil sich das aber alles so lange hingezogen hat gab es schon ein paar Zwischenschritte.
Mittlerweile die Bahn schon die 10 Mio. DM erhalten. Im Gegenzug hatte die Stadt die Grundstücke hinter der evangelischen Kirche erhalten. Auch wurde der Bahnhof Nord schon an die Bahn übergeben - im Tausch mit dem Bahnhofsgebäude am Bahnhof See. Den Restkaufpreis braucht die Stadt nur zahlen, wenn die Umbauten umgesetzt wurden.
Er zeigt ein Schreiben vom ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Seine Stellung bei der Bank hat ihm einige Kontakte ermöglicht.
Am Ende werden noch die Flächen gezeigt, um die es beim Bahnvertrag geht (Anm. d. Verf.: Nach Umsetzung der Umgestaltung am See würden die gelben Flächen in städtischen Besitz übergehen bzw. sind bereits in städtischen Besitz übergegangen.)
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Die Bahn war auch Eigentümer vieler Straßenflächen. Auch der schmale Weg zwischen Bürgerpark und Seepromenade gehört aktuell der Bahn. Das Flächenpotential für die Stadt ist gut erkennbar. Seit 1996 ist die Bahnhofstraße an die Stadt übereignet worden.
Er hat die Zuhörer jetzt bis zum Jahr 2006 geführt.
Jetzt ist Herr Pfaffinger an der Reihe. Er macht es relativ kurz. Wie kommen wir auf dieser verfahrenden Situation wieder heraus? Er möchte aufzeigen, was in den letzten Jahrzehnten passiert ist. Bei seiner Wahl 2002 waren Seeanbindung und B 2 Tunnel / Nord-Umfahrung auch schon ein Thema. Damalige Vorschläge waren ein Seetunnel, ein Bahntunnel und eine Gleisverlegung (siehe auch http://www.seeanbindng.de). 
Er sah damals nur die Möglichkeit einer intensiven Bürgerbeteiligung. Es fanden zwischen 2002 und 2003 verschiedene öffentliche Sitzungen in Form von Runden Tischen statt. Im Herbst 2003 gab es eine mehrheitliche Empfehlung an den Stadtrat für eine Gleisverlegung mit Tieferlegung der Gleise. 2003 gab es eine große Mehrheit für die Gleisverlegung (und den B 2 Tunnel). Es gab dann einen interfraktionellen Arbeitskreis, der viele Sitzungen absolviert hat. Bis 2006 konnten so die Grundlagen für einen Wettbewerb erarbeitet werden.
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Die Intention des Projektes ist die freie Sicht von der Stadt aus auf den See. 2008 gab es dann im Stadtrat Irritationen. Der Mut hatte etwas nachgelassen. Auch gab es im Stadtrat nach der Wahl 2008 starke Veränderungen. Deshalb hat es einige Zeit gedauert, bis es mit dem Projekt weiterging. 
Ungefähr 2010 gab es eine Veranstaltung bei der CSU. Dort wurde klargemacht, was am See passieren könnte, wenn die Planungshoheit bei der Bahn verbleibt. Seit 2011 gab es dann wieder den Arbeitskreis. Der erste Entwurf wurde dann durch zwei Varianten konkretisiert.
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Es sind die großen Flächen auf der Seeseite erkennbar. Im südlichen Teil des Bürgerparks war damals eine Bebauung vorgesehen. Damit sollte die Seeanbindung zum großen Teil refinanziert werden. Das Projekt wurde so konkretisiert, dass dem Stadtrat im April 2014 eine Dokumentation vorgelegt wurde, auf der weitere Planungen hätten durchgeführt werden können (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/84156614789/wir-haben-einen-haushalt-2014 oder http://www.seeanbindung.de). Das wollte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung nicht beschließen. 
Der neue Stadtrat 2014 hat dann damals seine Prioritäten anders gesetzt. Die Arbeit wurde dazu eigentlich eingestellt. Die Grundstücke zur Refinanzierung wurden anders genutzt (Anm. d. Verf.: Zum Beispiel der Bürgerpark.) und die Rücklagen von ca. 20-30 Mio. EUR wurden für andere Dinge ausgegeben. Somit wurde die damalige Hochrechnung der Kosten und Einnahmen ad Absurdum geführt. Die damaligen geplanten Kosten von ca. 60 Mio. EUR hätten durch Einnahmen aus der Teilbebauung (ca. 25 Mio. EUR) und die Rücklagen innerhalb einer geschätzten 10jährigen Bauzeit finanziert werden hätte können.
Bei der neuen Kostenschätzung 2016 wurden leider die Einnahmen nicht in gleichem Maße hochgerechnet.
(Anm. d. Verf.: Erkennt frau/man da eine Strategie? Das Projekt nicht vorantreiben, dafür angespartes Geld ausgeben, Kosten durch neue Schätzungen möglichst hochrechnen und am Ende sagen, “Das können wir uns nicht leisten.”. Ich ziehe daraus den Schluss, dass die Erste Bürgermeisterin und ihre Unterstützer nie ernsthaft an einer Seeanbindung interessiert waren. Dafür spricht auch der Vorschlag von “Schöner zum See”. Eigentlich alles so lassen, wie es ist.)
2017 kam die Stadt dann dadurch auch in die bekannte Notlage. 2011 hat der Stadtrat schon eine Expertise bekommen, dass die Bahn bei einem Auslaufenlassen des Vertrags nicht zwingend auf Schadensersatzansprüche verzichten muss. 
Auch die Mediation war nicht erfolgreich, auch weil die Erste Bürgermeisterin Beschlüsse verschleppt hat. Dafür ist sie ja auch verurteilt worden.
Es folgt Frau Kammerl. Sie ist seit 2014 im Stadtrat. Am 12.7.2016 haben die Stadträte einen Antrag über ein juristisches Gutachten bei der Ersten Bürgermeisterin beauftragt. Auch 2016 wurde beschlossen, dass bei den Gesprächen mit der Bahn die Fraktionen beteiligt werden und mit der Bahn Gespräche zu führen sind. Das Ergebnis war der Streit, dass die Stadträte klagen mussten, um Einsicht in das Gutachten zu bekommen. Allen Stadträten war klar, dass es Schadensansprüche durch die Bahn geben könnte. Das Rechtsgutachten hatte nur sehr vage Annahmen enthalten, bei denen Schadenersatzforderungen nicht möglich wären. Zum Thema Gespräche gab es immer nur zu hören, dass es schwierig wäre, Gespräche mit der Bahn zu bekommen. 
Der Stadtrat hat am 28.09.2017 die Erste Bürgermeisterin beauftragt, den Bahnvertrag möglichst zu verlängern. Auch dieser Beschluss wurde nicht umgesetzt. Auch war Herr Prof. Picker (WPS) in dieser Sitzung erneut  für ein Nichtstun und Abwarten, was mehrheitlich abgelehnt wurde. Durch die Klage zahlt die Stadt unter Umständen für "Nichts" - das ist ja bei Einigen ein beliebtes Wort (Anm. d. Verf.: Eine Anspielung auf das Motto der BI “Lieber Nichts als den Tunnel”?). Im November 2017 kam das Angebot der Bahn zu einen "Streitbeilegungsverfahren" - der Mediation. Am 7.12.2017 wurden die Stadträte durch die Bahn informiert - nicht durch die Erster Bürgermeisterin. (Anm. d. Verf.: Diese jahrelange Art der Informationspolitik der Stadtspitze gegenüber dem übergeordneten Organ, dem Stadtrat, hätte in der freien Wirtschaft schon längst zu einer Entlassung geführt. Das haben wir Wählerinnen und Wähler am 15.03.2020 jetzt in der Hand, welche Stil wir an der Verwaltungsspitze haben wollen.) Am 14.12.2017 gab es eine Sondersitzung, um das Mediationsverfahren 15.12.2017 notariell festzulegen. Sie schildert das, um aufzuzeigen, dass die Mehrheit im Stadtrat viel eher etwas zusammen mit der Bahn für die Stadt erreichen wollte.
Im Januar 2018 haben die Stadträte eingefordert, dass auch Stadtratsmitglieder an der Mediation teilnehmen können. Die Bahn hat das dann unterstützt und darauf bestanden. Auch während der Mediation hat die Bahn die Stadträte informiert, die sonst einiges gar nicht erfahren hätten. 
Alle Aussagen kann sie heute durch Beschlüsse belegen. In der Mediation wurde erreicht
Die Bahn fährt weiterhin nur mit 60 km/h durch Starnberg.
Es ist keine Gleisverlegung mit anderen Radien notwendig. Damit können die Gleise in dem heutigen Bereich belassen werden.
(Anm. d. Verf.: Achtung! Also alle großen Kritikpunkte an der bisherigen Planung einer Gleisverlegung wurden in der Mediation ausgeräumt.)
Es wurden dann zuerst technische Varianten durchgespielt - auch die Option Tunnel. Für die Bahn kam aber eine Untertunnelung des Geländes unwiderruflich nicht in Frage.
Ergebnis war die Variante 1 mit dem Wendegleis als Mittelgleis von 300m Länge beginnend auf der Höhe der heutigen Bäckerei. Die Bahnsteige rücken ein wenig in Richtung Bahnhof Nord. Auf der Höhe der Kaiser-Wilhelm-Straße würde eine Rampenanlage und eine Unterführung entstehen. Aufzüge kommen für die Bahn aufgrund des Untergrunds nicht in Frage. Es werden von der Bahn nur Rampen gebaut werden. Das Wendegleis in Starnberg ist die Folge der 2. Stammstrecke. Die Bahn möchte zwischen Tutzing oder Pasing an ausgewählten Bahnhöfen betriebsbedingt Wendegleise haben. Zum einfachen Rangieren stand nur ein Gleis südlich vom einem Bahnhof zur Diskussion. Für ein Wendegleis beim Bahnhof Nord müsste man Grundstücke dazukaufen und entsprechende Stützmauern bauen. Für die Option auf Höhe "Am Oberfeld" würde auch Grundstückszukäufe erforderlich sein. Auch ist immer ein Betriebsgebäude am Wendegleis und eine feuerwehrtaugliche Zufahrt, Einzäunung und Beleuchtung notwendig. Das wäre dann für die Bahn ein "Betriebsbahnhof" und drei Bahnhöfe möchte die Bahn in Starnberg nicht betreiben. Das ist für die Bahn indiskutabel. (Anm. d. Verf.: Die Variante mit dem verschobenen Wendegleis Richtung “Am Oberfeld” ist dann wohl die Variante 7?)
Somit haben wir realistisch nur die Variante 1, für die sich auch der Stadtrat mehrheitlich entschieden hat. Im Gegenzug hat die Bahn zugesichert, dass keine Lärmschutzwände gebaut werden brauchen.
(Anm. d. Verf.: Es ist wie immer im Leben: Geben und Nehmen und Kompromisse finden.)
Die Bahn wollte am Ende ein glaubwürdiges Finanzierungskonzept von der Stadt. Vom Büro Lahmeyer wurde diese Variante auf 110 Mio. EUR geschätzt.  Sie ist der Meinung, dass wir uns für eine zukunftsweisende Lösung mit einer Finanzierung von 110 Mio. EUR befassen müssen. Die Erste Bürgermeisterin hat dann als Anteil der Stadt Starnberg den städtischen Pflichtabteil von ca. 10 - 15 Mio. EUR angeboten. Das hat die Bahn nicht akzeptiert und sich sicher auch nicht ernst genommen geführt hat. Daraufhin hat die Bahn am 10.7.2019 das Scheitern der Mediation verkündet. 
(Anm. d. Verf.: Ein weiteres Indiz, welche Bedeutung hier von einigen diesem Projekt von Einigen zugewiesen wird.)
Es gibt einen Beschluss vom 25.7.2019, dass die Erste Bürgermeisterin Gespräche mit möglichen Fördermittelgebern führen und dass ein Finanzierungskonzept erstellt werden soll. Diese Gespräche wurden bis heute von der Ersten Bürgermeisterin nicht geführt.
(Anm. d. Verf.: Da ist der Kopf immer recht hilflos, wenn der Arm nicht will. ich möchte noch einmal die Richterin aus einem Prozess mit Beteiligung der Ersten Bürgermeisterin sinngemäß zitieren: “Der Bürgermeister ist der Arm, der Stadtrat ist der Kopf.” In Starnberg gibt es da leider bei einigen Beteiligten wohl etwas andere Vorstellungen.)
Damit trägt die Erste Bürgermeisterin nach der Meinung von Frau Kammerl nach die Hauptverantwortung für diese Situation.
Tim Weidner übernimmt. Jetzt wird es erfreulich. Das Projekt Seeanbindung hat eine enorme Bedeutung für Starnberg und ist eine große Chance. Es ist ein großes Areal betroffen. Es ist eines der spannendsten städtebaulichen Entwicklungsprojekte in Bayern. Die Seeanbindung und das Bahnhofsgebäude hängen eigentlich zusammen. Ein möglicher Baubeginn einer Seeanbindung wird auf frühestens 2030 taxiert. Durch eine Gerichtsverhandlung würde sich das noch mehr verzögern. 
Das Bahnhofsgebäude hat eine historische Bedeutung. Er wird seit 10 Jahren kulturell genutzt. Auch die nicht öffentlich zugänglichen Räume müssen dringend renoviert werden. Deshalb soll das Bahnhofsgebäudes jetzt saniert werden. Es gibt mehrere mögliche Fördergeber, die hier unterstützen könnten.
Der Seebahnhof soll in kommunaler Verantwortung als Kulturort mit Bahnhofsbuchhandlung genutzt werden. Der "Wartesaal für höchste Herrschaften" und die anderen Räume könnten nach der Sanierung mehr Mieteinnahmen bringen. Aktuell reichen Reparaturarbeiten eigentlich nicht mehr aus. Dieses Erbe soll erhalten bleiben. Sein Antrag wurde damals einstimmig vom Stadtrat angenommen. Eine Finanzierung wurde für 2020 eingeplant. Es gab schon Baugrunduntersuchungen bzgl. der Erschütterungen durch vorbeifahrende Züge. Wenn die Gleise nicht näher an den Bahnhof kommen, ist das für dieses Gebäude sicher gut.
Die Entscheidung, die Gerichte entscheiden zu lassen, hält er für falsch. Die Bahn wird jeden Vergleich annehmen. Ob ein Vergleich für die Stadt positiv sein wird, hält er für sehr riskant. Frau John hat bei den Partnern für die Seeanbindung verbrannte Erde hinterlassen. Sie hat sich mit ihrem Verhalten selbst ihrer Chancen beraubt. Man trifft sich immer zwei Mal im Leben.
(Anm. d. Verf.: Fällt nur mir auf, dass es so einige für Starnberg nicht unwichtige Institutionen gibt, die auf unsere Erste Bürgermeisterin nicht (mehr) gut zu sprechen sind? Wem fallen neben der Bahn, dem Bauamt Weilheim, sicher auch dem Bund nach dem Verhalten beim Spatenstich und dem Landratsamt noch mehr ein?)
Die Stadt der Zukunft sind wir alle und wir brauchen einen Neustart mit Patrick Janik als Bürgermeister.
(Applaus)
Frau Prof. Thalgott möchte heute wiederholen, was sie schon 2010 erzählt hat. Denn es hat sich an der Ausgangssituation nichts geändert. 
Wenn die Grundstücke bei der Bahn verbleiben, kann die Bahn ihre Grundstücke mit "bahnnotwendigen Anlagen" bebauen. Das können bis zu dreistöckige Häuser sein. Da kann sie aus München "ein Lied von singen". Die Bahn muss hier keine Rücksicht auf die Stadt Starnberg nehmen. Die Bahn hat auf ihren Flächen in ganz Deutschland ein eigenes Baurecht. Darüber sollte man bei den Zukunftsfragen nachdenken. 
Gebäude der Bahn am See wären für die Stadt Starnberg ein Unglück. Und dieses Unglück muss in vertrauensvollen Gesprächen abgewendet werden. Für eine Veränderung des Bahnhofs auf ihren Grundstücken braucht die Bahn keine Genehmigung der Stadt. Sie verweist auf das große Stellwerk an der Donnersberger Brücke wurde auch von der Bahn gebaut, ohne die Stadt einzubeziehen. Auch die Zeitschiene legt die Bahn allein fest. 
Starnberg hat es wirklich verdient, dass diese "Mauselöcher" wegkommen. Die sind ein wirkliches Problem auch für die Ökonomie von Starnberg. Die Probleme des Einzelhandels hängen auch mit der Attraktivität der Seeanbindung zusammen. 
(Anm. d. Verf.: Klare Worte einer Stadtbaudirektorin i. R., die frau/man mal sacken lassen sollte. Denn wenn die Stadt sich mit der Bahn streitet, wird die Bahn sicher auf weniger oder gar keine Starnberger städtebauliche Wünsche bei einer möglichen Bebauung Rücksicht nehmen.)
Herr Janik kommt jetzt zum das Thema der Veranstaltung. Es ist das eingetreten, was die Mehrheit des Stadtrats vermeiden hat wollen. Die Stadtspitze und deren Unterstützer haben leider ihr Ziel erreicht. Es nützt auch nichts, auf die Verträge zu schimpfen, denn sie sind gültig und vorhanden. 
(Anm. d. Verf.: Eine wichtige Aussage, welche klar werden lässt, dass die Schimpferei auf die Verträge vielleicht nur davon ablenken soll, sich mit einer Lösung zu beschäftigen.)
Diverse Juristen haben betont, dass das höhere Prozessrisiko bei der Stadt liegen wird. Dann dennoch auf eine Klage zu warten, ist für ihn sehr riskant. Der Abschluss des Vertrags damals ist zu akzeptieren und zu respektieren. Es geht darum, mit der aktuellen Situation umzugehen.
(Anm. d. Verf.: Nach vorne schauen ist der richtige Weg. Auch ich weine ein wenig den jetzt dann wohl geringeren Flächen zwischen See und Gleisen hinterher. Aber es hilft ja nichts - es wurde ein Kompromiss gefunden.)
Aus der aktuellen Situation sollte man das Beste machen und nicht auf die Vergangenheit schimpfen. Es braucht eine Mehrheit im Stadtrat für dieses Projekt und eine Stadtspitze, welche die Beschlüsse auch umsetzt. 
Und wenn sich die Stadt zurückzieht, wird die Bahn doch wahrscheinlich das billigste bauen. Und das sind dann u. U. Lärmschutzwände. 
Eine sinnvolle Verbesserung der Stadt darf auch etwas kosten - durchaus auch ein wenig Tafelsilber. Der Einzelhandel lebt von der Aufenthaltsqualität - auch der am Bahnhof See. 
“Aktuell dürfen wir als Copilot mitsteuern. Bei einer Klage werden wir in den Laderaum verbannt, müssen aber trotzdem den Sprit zahlen.”
(Anm. d. Verf.: Wieder ein sehr schöner bildlicher Vergleich. Wie der mit dem “Karren aus dem Dreck ziehen” und dem “Wir bieten Euch einen Esel, die anderen ein Einhorn.”)
Er hat schon viele deutlich einfachere Verfahren erlebt, die in der 1. Instanz drei bis fünf Jahre gedauert haben.
Auch für die Bahnsteigdächer braucht man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bahn. Die Stadt muss dazu ein ernsthaftes Interesse an dem Projekt gegenüber der Bahn zeigen.
Deshalb wurde am 9.12.2019 vom Stadtrat erneut beschlossen, das Gespräch zu suchen. Die E-Mail an die Bahn wurde dann am 31.12.2019 um 17:50 Uhr verschickt. So sieht keine ernsthaftes Interesse aus.
Das Projekt wird etwas schmerzen. Es wird sicher Fördermittel geben. Der Bund wird die Stadt nicht im Regen stehen lassen, wenn doch die Bahn für die gleichen Arbeiten auch gefördert wird.
Es geht darum, der Bahn ein ernsthaftes Interesse zu vermitteln. Dann kommen sicher auch schneller zum Beispiel Bahndächer.
Er bittet die Zuhörer, am 15.3.2020 diejenigen zu wählen, die das Projekt unterstützen und nicht gegen die Wand fahren wollen.
Jetzt kommen die Fragen:
Herr Zeil: Er fragt nach der positiv geschätzten Zeitschiene? Die Pendler zahlen 1.000 EUR an die Bahn und haben weder Fahrstuhl noch Dächer.
Herr Janik: Es sollte auf jeden Fall versucht werden, wieder ein partnerschaftliches Verhältnis herzustellen. Bei der Zeitschiene rechnet er mit 2-3 Jahren für die Planung, 10 Jahre für das Planfeststellungsverfahren und weitere 10 Jahre für die Bauzeit.
Herr Janssen: Er hat 2016/2017 den Kompakttunnel geplant. Er bereitet einen Bürgerentscheid für diesen Kompakttunnel vor. Bei der Mediation hätte man einen fremden Bahn-Consult Berater mitnehme sollen, der manche Fakten der Bahn schnell zerlegt hätten. Es wurde da schlecht verhandelt. Er führt Beispiel auf. Ein Kompakttunnel ist technisch machbar. Der aktuelle Gleiskörper zerschneidet die Stadt. (Anm. d. Verf.: Wo ist die Frage. Bisher war das nur ein Statement für seinen Kompakttunnel. Und wenn er meint, dass die Stadt schlecht verhandelt hat, sollte er sich an die Verhandlungsführung der Stadt Starnberg wenden.) Er fragt, ob nach einem Bürgerentscheid das Thema bei einer Mehrheit für den Kompakttunnel wieder aufgenommen werden würde.
Herr Janik: Ein Tunnel wird sicher teurer sein, als eine oberirdische Lösung. Es gilt erst einmal einen Partner zu finden, der da mitmacht. Gegen den Willen der Bahn eine Bahnanlage zu planen und durchzusetzen ist nicht möglich. 
(Anm. d. Verf.: Wenn ich von der Bahn etwas möchte, was die Bahn zunächst nicht will, erreicht die Stadt Starnberg  gegenüber der Bahn das sicher nicht mit Druck oder Kritik.)
Herr Dr. Krawitz: Er ist Ingenieur. Er hat sich schon 35 Jahre mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Vision aus der ursprünglichen Planung ist ja im Ergebnis der Mediation nicht enthalten. Er möchte klarstellen, dass mit dem Wendegleis in der geplanten Variante die Stadt nicht glücklich wird. (Anm. d. Verf.: Die Frage habe ich jetzt verpasst. Denn Herr Janik unterbricht zurecht, da es sich um ein weiteres Statement eines “Seeanbindungsgegners” handelt, welches keine Frage beinhaltet - oder ich habe sie verpasst.)
Herr Janik: Wenn die Bahn etwas für betriebsbedingt hält, wird die Stadt heulen und schreien können, hat aber trotzdem keinen Einfluss. Nur über die Möglichkeit der Bahnverträge hat die Stadt Einflussmöglichkeiten.
(Anm. d. Verf.: Das ist auch noch einmal hervorzuheben. Die Bahn kann aktuell eben nicht alles bauen, was sie möchte, weil sie über den Vertrag gebunden ist. Die Stadt kann so am See eigene Vorstellungen umsetzen, die sie dann auch bezahlen muss. Ist das nicht der normale Weg? Wer sich etwas wünscht, hat auch zu zahlen?)
(M)ein Fazit:
Die Stadt bezahlt nicht für den Umbau der Gleisanlagen, sondern bezahlt ihr eigene städtebauliche Baumaßnahme, die auch einen Umbau der Bahnanlagen beinhaltet.
Die Bahn könnte ohne den Bahnvertrag schon heute auf ihren Grundstücken betriebsbedingt bauen, was sie möchte. 
Für Bahnsteigdächer brauche ich den guten Willen der Bahn, den ich weder durch eine Blockadehaltung noch durch eine Gerichtsverhandlung bekomme.
Und die Mehrheit im Stadtrat steht zu dem Projekt - eine Minderheit im Stadtrat und die Erste Bürgermeisterin nicht. Und an alle, die an einer Kurzinformation über die Eckdaten des Bahnvertrags interessiert sind: https://dr.thosch.de/app/download/32192232/Flyer+-+Seeanbindung+-+dr.+thosch.pdf
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politik-starnberg · 5 years
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Wer trägt dafür die Verantwortung, ...
(Quelle: Starnberger Merkur, 11.01.2020, https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/seeanbindung-170-millionen-klage-gegen-stadt-starnberg-eingegangen-13434618.html)
... dass es erst überhaupt so weit kommen konnte? 
Und dabei meine ich nicht den “Endspurt” Ende 2017 mit dem noch offenen Honorarstreit. Diese Geschichte und auch die abgebrochene Mediation sind ja nur die Folge einer zuvor erfolgten bisher wohl offensichtlichen Fehleinschätzung einiger weniger Stadträte der WPS und BMS sowie der Ersten Bürgermeisterin und einer bewusst oder unbewusst fehlenden Priorisierung dieses für Starnberg neben dem B 2 Tunnel wichtigsten Projekt.
Schon 2015 haben die Stadträte der UWG, SPD, B90/Grüne und CSU gefragt bzw. die Erste Bürgermeisterin beauftragt, mögliche Folgen herausfinden zu lassen und entsprechende Lösungen zu erarbeiten (siehe https://www.politik-starnberg.de/post/158142946854/stadt-starnberg-bearbeitet-beschluss-des-stadtrats). Erst Mitte 2017 (also fast 2 Jahre später) lagen die ersten Ergebnisse in Form des Rechtsgutachtens vor. Wenige Monate vor dem Stichtag Ende 2017 war das viel zu spät, um als Stadtrat noch aktiv nach Kompromissen mit der Bahn zu suchen. 
Wer trägt jetzt dafür die politische Verantwortung?
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politik-starnberg · 5 years
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Bahnvertrag & Seeanbindung sind mehr als Gleisverlegung!
Dieser Flyer ist für alle Bürgerinnen und Bürger, vor allem für diejenigen, die in den letzten Monaten immer nur “Bahnvertrag” & “Seeanbindung” gehört haben und unter Umständen mitgenommen haben, dass der Bahnvertrag nur die Umbauten am See (die Seeanbindung bzw. Gleisverlegung) beinhaltet.
Es geht bei diesem Thema um weit mehr als und die Bahnsteige am Bahnhof See. 
Und nachdem die Stadt Starnberg ihre eigene offizielle Seite (http://seeanbindung-starnberg.de) zu diesem Thema vor Jahren “eingestampft” bzw. deaktiviert hat, findet der Interessierte Leser unter www.seeanbindung.de einen Überblick über die Ideen, Visionen und Ergebnisse zu diesem Thema - u. a. auch den obigen Flyer zum Herunterladen. 
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politik-starnberg · 4 years
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Der eigentlich nicht beauftragte Rechtsanwalt?
(Quelle: Starnberger Merkur, 13.8.2020)
Ich hoffe, der Starnberger Merkur verzeiht mir die nochmalige Veröffentlichung an dieser Stelle.
Und wenn man bedenkt, dass Herr Dr. Leisner meines Wissens gemäß fristgerechten Beschluss im Dezember 2017 gar kein Mandat mehr dafür hätte haben sollen und nur aufgrund mir unbekannter Gründe die Erste Bürgermeisterin damals an ihm festgehalten hat ... 
... ich bin gespannt, wie es da weiter geht ...
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politik-starnberg · 5 years
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Ich möchte als Stadtrat ...
... mit der Bahn über die Seeanbindung reden und eine gemeinsame Lösung finden.
Denn nur wenn sich die Stadt und die Bahn auf eine gemeinsame technische Lösung einigen, kann man sich auch über die Art der Finanzierung, die Aufteilung der Kosten und die Fördermöglichkeiten unterhalten. Die wohl bisherige Vorgehensweise der Ersten Bürgermeisterin und WPS - die Bahn soll eigentlich alles zahlen - ist in keinster Weise mit dem Bahnvertrag vereinbar. Und die Bahn wird nur gewillt sein, ihre Grundstücke zu dem damals vereinbarten Preis und heute günstigen Preis an die Stadt zu übertragen, wenn dies auf der Basis des Bahnvertrags erfolgt.
Auch wenn die wohl jetzt angedachte technische Lösung nicht mehr so viel Flächen zwischen Gleisen und See entstehen lässt, gilt immer noch:
Jede Verringerung der Gleisanlagen steigert den Wert der Seepromenade.
Jedes Grundstück am See, welches der Stadt gehört, kann durch Dritte nicht mehr bebaut werden.
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politik-starnberg · 5 years
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Wer hat hier was verschleppt?
Der Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/158142946854/stadt-starnberg-bearbeitet-beschluss-des-stadtrats vom März 2017 ist es leider wert, dass ihm hier noch einmal Beachtung geschenkt wird. 
Er zeigt nämlich sehr schön die “Hilflosigkeit” des Kopfes, wenn der Arm einfach nicht reagiert. Und dann wird von in einer Rede letztens von  “Lähmung” durch den Stadtrat gesprochen. Es kommt mir eher vor, als wenn es umgekehrt wäre.
Der "Bahnvertrag" besteht aus weit mehr, als nur aus dem Umbau der Gleise am See. Ich bitte dies beim Bewerten und Kritisieren zu bedenken.
Auch wenn es sicher langsamer vorangegangen ist, als es sich viele vorher ausgemalt haben, sind bereits umgesetzt: Neubau Bahnhof Nord, teilweise Grundstücksübereignung von der Bahn an die Stadt, Wohnbebauung von über 88 Einheiten auf den ehemaligen Grundstücken der Bahn, Tausch der Eigentumsverhältnisse der Bahnhofsgebäude - alles Bestandteile des "Bahnvertrags" (siehe auch https://dr.thosch.de/app/download/32192232/Flyer+-+Seeanbindung+-+dr.+thosch.pdf)
Und 2014 gab es eine Planung, die umgesetzt werden hätte können, wenn der damalige neue Stadtrat diese Planung fortgesetzt bzw. beauftragt hätte. Das wurde durch die damalige Mehrheit verhindert.
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politik-starnberg · 5 years
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Mehrheit des Stadtrats möchte bei Bahnvertrag kooperieren ...
(M)ein Protokoll von der Sondersitzung des Stadtrats vom 25.09.2019:
Wissen alle, dass diese Sitzung nur deshalb vor dem "Ultimatum" der Bahn zustande gekommen ist, weil sich mehrere Stadträte lieber mit der Bahn einigen wollen, als den Klageweg zu beschreiten. Man könnte fast dein Eindruck gewinnen, dass die Erste Bürgermeisterin das "Ultimatum" der Bahn einfach hätte verstreichen lassen, um dann auf die Klage der Bahn zu warten.
Fachleute unken, dass ein Urteil in der 1. Instanz erst in 6-8 Jahren zu erwarten wäre. Und dreimal dürfen wir raten, welche Ambitionen die Bahn in dieser Zeit hätte, an den Bahnsteigen etwas im Sinne der Stadt Starnberg zu sanieren?
Und ist auch allen bewusst, dass die hohen im Raum stehenden Ausgaben ohne jeglichen Zeitbezug wenig Sinn machen. Denn zu einem Stichtag sind ja nicht auf einmal die gesamten Kosten zu bezahlen, sondern die Ausgaben verteilen sich (z. B. wie beim Seebad) auf mehrere Jahre. Und dann schrumpft der Beitrag pro Jahr auf einmal um Einiges. Als Vergleich sei auf den Beitrag (https://www.politik-starnberg.de/post/124581543258/wasserpark-teurer-als-seeanbindung-pro-jahr) verwiesen. Darin wird aufgezeigt, dass für das Seebad eigentlich ähnlich hohe Ausgaben pro Jahr ausgegeben wurden, wie für eine mögliche Seeanbindung gemäß dem ursprünglichen Finanzierungskonzept.
Und 2015 hätte der Stadtrat schon die Bahn beauftragen können, mit den Planungen anzufangen. Mit der damaligen Mehrheit der WPS, BMS, BLS und FDP und der sich am Ende als falsch herausgestellten Annahme, dass der Vertrag ohne Konsequenzen einfach auslaufen könnte, wurde das aber abgelehnt (https://www.politik-starnberg.de/post/124264274039/seeanbindung-ein-schritt-zurück-oder-der-abend). Somit hat haben uns im Wesentlichen die WPS und die BMS in die aktuelle Situation gebracht - inkl. der gescheiterten Mediation.
Es gibt wieder eine Tischvorlage, was aber auch nicht verwunderlich ist, wenn ein Tagesordnungspunkt erst kurz vorher mit auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Die Zahl der Besucher ist nicht höher als sonst auch.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
18:32 Uhr - Die Sitzung wird eröffnet. Der Stadtrat ist beschlussfähig. Zunächst ist über die beiden zusätzlichen Tagesordnungspunkte abgestimmt werden.
Frau Kammerl (DPF): Sie merkt an, dass das Thema Seeanbindung als Erstes kommt.
Die EDV klemmt heute, Anträge müssen heute analog notiert werden.
TOP 2 Seeanbindung Starnberg; Angebote der Bahngesellschaften
Frau John referiert über die Ladungsfrist. Sie referiert kurz über die Sitzung am 26.7.2019. Dort wurde das Thema bereits beraten und der Sachvortrag von Herrn RA Böck angehört. Im Anschluss kam das Schreiben der Bahn mit den beiden Angeboten (Anm. d. Verf.: Gleisverlegung wie bisher oder das technische(!) Ergebnis aus der Mediation(?)). Bei beiden Varianten beharrt die Bahn auf den finanziellen Ansprüchen aus dem Bahnvertrag. Die Stadt hätte die Umbauten zu finanzieren und die Stadt erhielte die bisher vereinbarten Grundstücke. Eine Antwort wird bis 30.09.2019 erwartet. Deshalb gab es eine Sitzung des Ferienausschusses. Herr RA Böck hatte dort den Sachverhalt erörtert und die Annahme der Varianten (aufgrund der finanziellen Belastung) nicht empfohlen. Auf Antrag von Herrn Janik wird das Thema heute im Stadtrat beraten.
Zum aktuellen Stand kann sie berichten, dass Herr RA Gronefeld für eine Bewertung zur Verfügung steht und mit den Arbeiten begonnen hat. Herr RA Böck ist diese Woche im Urlaub. Er empfiehlt die Ablehnung beider Angebote. Mit der Bahn könnten Gespräche wieder aufgenommen werden, wenn es ein Finanzierungskonzept gibt. Ein Finanzierungskonzept war seit 2015 mehrfach ein Thema im Stadtrat. Das Büro Lahmeyer hat entsprechende Zahlen ermittelt. Demnach gab es einen ungedeckten Bedarf zwischen 53 und 80 Mio. EUR. Die Deckungslücke hat auch heute noch Gültigkeit. Aktuell liegen die Gesamtkosten bei ca. 150 Mio. EUR. Die damals angenommenen Grundstückserlöse liegen bei 22 Mio. und 55 Mio. EUR und sind eher als spekulativ einzuordnen.
Zusammenfassend stellt sie fest, dass für eine Mitfinanzierung am Projekt Sonderausgaben in größerer Höhe erforderlich sind. Sondererlöse könnten sich aus Grundstücksverwertungen oder z. B. aus Fördermitteln durch eine Landesgartenschau ergeben.
Sie empfiehlt im Auftrag von Herrn RA Böck dem Stadtrat, die Angebote abzulehnen und das Finanzierungskonzept mit der Rechtsaufsicht abzuklären.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bedauert, dass die Stadtratsprotokolle vom 26.7. und dem Ferienausschuss nicht vorliegen. Er möchte gerne die Beschlüsse an der Wand gezeigt haben. Der Beschluss vom 26.7.2019 wurde bis zur Ferienausschusssitzung nicht der Bahn mitgeteilt. Die Bahn weiß gar nicht, was der Stadtrat möchte. Die Empfehlungen haben immer vorgelegen. Die bisherigen Beschlüsse liefen aber immer in eine andere Richtung. Dass hier Beschlüsse nicht umgesetzt wurden, findet er nicht gut. Wenigstens die Bahn sollte zeitnah informiert werden. Er bittet darum, dass die Beschlüsse vom 26.7. und der Ferienausschusssitzung noch einmal heute vorgelegt werden.
Frau John: Es werden immer Beschlussvorschläge vorgetragen, welche aus Sicht der Verwaltung den von der Verwaltung empfohlenen Weg beinhalten. (Anm. d. Verf.: Eine interessante und irgendwie auch richtige Aussage. Wenn es vorher mehr Vorgespräche geben würde - sind die nicht sogar in der Geschäftsordnung “verpflichtend” beschrieben? -, kämen vielleicht eher gemeinsame Beschlüsse heraus. Das würde aber auch eine dem Stadtrat “dienende” Rolle voraussetzen.) Sie zeigt die entsprechenden Beschlüsse. Auch möchte sie durch die Wiedervorlage von bereits im Ferienausschuss abgelehnten Beschlüssen den Stadtrat vom Richtigen überzeugen. (Anm. d. Verf.: Durch Wiederholung gleicher Inhalte ohne persönliche Gespräche überzeuge ich sicher Keinen. So viel zur Kompromissfähigkeit?)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es ist verrückt, dass schon abgelehnte Beschlüsse erneut vorgelegt werden. Sind das schon englische Verhältnisse? Er fragt zur Kostenaufstellung. Neben den Baukosten sind auch die Grundstückserlöse gestiegen. Warum wurden bei den Einnahmen keine entsprechenden Faktoren einbezogen. Er vermisst eine ausgewogene Darstellung von Unwägbarkeiten bei Kosten und Einnahmen. Die aktuelle Darstellung sagt "Ich will das nicht machen.".
Frau John: Es wurden alle Aspekte integriert, die nicht rein spekulativ sind.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wann wurde der Beschluss vom 26.7.2019 der Bahn mitgeteilt.
Frau John: Das wurde er, sie weiß aber nicht wann. Da muss sie nachschauen. (Anm. d. Verf.: Ein Schelm, wer dabei etwas Böses denkt. Das erinnert ein bisschen an das Rechtsgutachten, was “noch nicht vorhanden war”, aber zu diesem Zeitpunkt schon zwei Wochen als Entwurf der Stadtverwaltung vorlag.)
Frau Kammerl (DPF): Es wird immer mit den Grundstücken und Bebauungsplan argumentiert. Nach einem Start haben wir für die Aufstellung eines Bebauungsplans mehrere Jahre Zeit. Sie vermutet in ein paar Jahren Grundstückserlöse von über 50 Mio. EUR. ... (Anm. d. Verf.: ... jetzt haben ich mich von den Nachbarn ablenken lassen ...). ... Sie rechnet auch mit Fördermitteln für das Projekt. Die Aussage, dass Starnberg sich ins Verderben stürzt, ist nicht tragbar. Es wird gleich ein anderer Beschlussvorschlag verteilt, damit es endlich mal weiter geht (Anm. d. Verf.: Diese "alternativen" Tischvorlagen werden sicher nicht von allen positiv gesehen.) Die Bahn hat klar die Variante 1 favorisiert. Die Option, durch Klagen im Planfeststellungsverfahren größere Änderungen zu bewirken, sieht sich kritisch, wenn dadurch höhere Kosten für die Bahn entstehen. Den Leuten vorzugaukeln, dass alles durch Klagen im Planfeststellungsbeschluss erreicht werden kann, ist hochgefährlich.
Frau John: Auch RA Böck hält eine einvernehmliche Lösung im ersten Jahr bis zum ersten Gerichtstermin für möglich. Die angefragten Zahlen sind im Beschluss vom 2016 nachzulesen. Ein Vertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn die finanziellen Verpflichtungen daraus auch geleistet werden können. Sie appelliert erneut, diese Anträge auch vorher der Verwaltung mitzuteilen. Die heutige Tischvorlage der Verwaltung enthält nichts Neues in Bezug auf die bisherigen Beschlüsse. (Anm. d. Verf.: Aha, also auch hier hat die Stadt nichts im Vorfeld der Sitzung verteilt und wundert sich, wenn der Stadtrat die gleichen Stilmittel Anwender?)
Die Sitzung wird unterbrochen und der Antrag wird an die Stadträte verteilt.
Zusammenfassung des Antrags: Variante 1, mit neuer Regelung der Finanzierung, so dass auch die Bahn Fördermittel beantragen kann.
Herr Janik (UWG): Er möchte den Antrag begründen. Bei einer Klage hat er Bauchschmerzen. Mit dem Angebot der Variante 1 sind zwar nicht alle Rosinen der Mediation enthalten, aber doch Diverse. Es gibt keine Garantie, dass bei einer Klage die Rosinen aus der Mediation erhalten bleiben. Es gibt auch keine Garantie des Zugriffs auf die Grundstücke durch die Stadt. Bei einer Klage würde der aktuelle Zustand über Jahre beibehalten werden. Der Stadtrat wird in dieser Sache hingehalten. Deshalb ist er für die Annahme der Variante 1 aus dem Mediationsverfahren unter der Bedingung einer neuen finanziellen Regelung, so dass die Bahn auch Fördermittel generieren können. Dem Fristablauf wird von der Verwaltung nicht ausreichende Bedeutung zugemessen. Eine Variante 7 gegen den Willen der Bahn sieht er als nicht möglich an.
Herr Mignoli (BLS): Herr RA Böck hat uns etwas empfohlen und jetzt sollen wir etwas anderes entscheiden?
Herr Mooser (WPS): Wir sollten uns der Meinung des Rechtsanwalts Böck anschließen. Es bleibt weiterhin ein Kreuz für die Stadt. Die meisten Kosten der Seeanbindung sind Infrastrukturausgaben und Aufgabe der Bahn. Es soll jetzt gemäß Antrag eine Vertragsanpassung mit der Bahn stattfinden. Das ist für ihn das Selbsteingeständnis. Die Stadt Starnberg kann sich das nicht leisten. Das wird die Kommunalaufsicht auch bestätigen. (Anm. d. Verf.: Die mögliche Übertragung der Bahngrundstücke lässt er außen vor.) “Der damals geschlossene Vertrag sollte nicht verschlimmbessert werden.” Der Bund wird die Gleise so oder so finanzieren, da können wir dann auch klagen. (Anm. d. Verf.: Aber was ist mit den Bahngrundstücken, die schon übertragen und bebaut wurden. Gibt es dann wieder einen Besitzerwechsel?)
Frau Ziebart (FDP): Wollen wir wirklich ein Abstellgleis vor dem Bayerischen Hof? Wollen wir, dass die übertragenden Grundstücke mit maximalen Erlösen vermarktet werden? Wollen wir die Kosten für die Sanierung der Bahngleise für die Bahn übernehmen? Sollten wir nicht Herrn Böck, der schon lange das Projekt betreut, vertrauen? "Die Bürger werden uns steinigen, wenn wir solchen Blödsinn machen."
Herr Prof. Picker (WPS): Die Begründung, dass nur mit Vertrag die Grundstücke für die Stadt erhalten bleiben, für nicht stichhaltig. Ist der Bahnvertrag überhaupt einmal von der Rechtsaufsicht geprüft worden. Sonst wäre er ja schwebend unwirksam.
Herr Janik (UWG): Die Bahnverträge sind jetzt da. Auch hat Herr RA Böck das überwiegende Prozessrisiko bei der Stadt gesehen. Herr RA Leißner hat uns ja ein entsprechendes Gutachten erstellt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Bahngrundstücke bestehen aus weitaus mehr Flächen als nur den Gleiskörpern. Und was macht die Bahn, wenn es keinen Vertragspartner mehr gibt. Sie wird gemäß VAST entsprechende Radien mit 80 km/h bauen. Der Bahn geht um Sekunden. Der Bahnhof Starnberg ist nicht so wichtig, dass die Bahn besonders Rücksicht auf die Stadt nehmen würde. Wenn ein Prozess begonnen wird, wird doch die Bahn nicht schneller mit einer Sanierung beginnen. "Wir sind doch ein kleiner Fisch."
Frau John: Die Bahn kann nicht machen, was sie will. Alle Baumaßnahmen benötigen ein Planfeststellungsverfahren. Sie findet es wahnsinnig schwierig, wenn der Stadtrat sich gegen die Empfehlungen des RA Böck entscheidet.
Herr Jägerhuber (CSU): Herr RA Böck hat klargemacht, dass die Bahn eine Klage wegen Nichteinhaltung des Vertrags erheben wird. Und dabei ist die Frage der Entschädigung noch gar nicht dabei. Wir wollen doch das vollenden, was 1986 gemeinschaftlich entschieden wurde. Wer hat denn 2002 das Projekt mit dem Seetunnel torpediert? Es war die FDP mit Frau Ziebart. Wenn man die Chance hat, mit der Bahn eine gemeinsame Lösung umzusetzen, sollte man die doch verfolgen. Die Folge einer Variante 7 wären zusätzliche laufende Kosten für die Stadt. Wenn wir jetzt mit der Bahn eine Art Vergleich vor einer Klage erreichen, der auch Fördermittel ermöglicht, sollte man das doch aktuell verfolgen. Wenn die konkreten Verträge ausgearbeitet worden sind, kann man immer noch zur Not ablehnen. Wir sollten jetzt nicht in einen Prozess hineinschlittern.
Herr Pfister (BMS): Einer hat es geschafft, die Deutsche Bahn an den Verhandlungstisch zu holen und hat sich das auch patentieren lassen. Aber auf die Kosten hat keiner geschaut. Und jetzt knicken alle ein, weil eine Klage im Raum steht. Die Klage wird durch die Bahn bereits vorbereitet. Der Beschlussvorschlag beinhaltet nichts anderes, als das Angebot der Bahn. Jetzt hatten wir die Mediation, weil die Verträge nach 30 Jahren ausgelaufen sind. (Anm. d. Verf.: “Die Verträge” sind nicht ausgelaufen. Die Verjährung betrifft -  soweit ich weiß - einen Teil der Bahnverträge. Meines Wissens enthält der Grundvertrag keine Verjährungsfrist. Ich kann mich aber auch täuschen.) Die Taube würde ich als Bahn auch bis zum Letzten ausreizen. Herr RA Böck hat uns gewarnt. Das Angebot der Bahn ist der Worst-Case. Die Variante 7 ist städtebaulich ansprechend. Auf dem Abstellgleis wird aufgrund der höheren Taktrate öfter ein Zug stehen. Das ist doch keine Seeanbindung. Wir alle wissen, wie lange ein Planfeststellungsbeschluss dauern kann. Dieser Beschluss ist wider die Stadt. Welcher Betrag verbleibt denn bei der Stadt? (Anm. d. Verf.: Er könnte das auch zusammenfassen: Ich möchte lieber klagen.) Jetzt werden Zitate aus dem Antrag ein wenig auseinandergenommen.
(Anm. d. Verf.: Das ist schwierig. Nimmt die Stadt lieber den Spatz in der Hand (Variante 1) oder hofft auf die Taube auf den Dach (Variante 7).)
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Hier wird von der Verwaltung ein "No-Deal"-Szenario vorgeschlagen. Mit einer Klage geben wir das Heft des Handelns aus der Hand. Dann entscheidet ein Richter über die Stadt Starnberg. Das sollten wir nicht einem Gericht überlassen.
Herr Mignoli (BLS): Herr RA Böck ist im Thema drin. Er hat das städtische Risiko bestimmt abgewogen. Misstrauen wir Herrn Böck, wenn wir das hier beschließen.
Herr Prof. Picker (WPS): Er möchte einiges anmerken. Das teure Gutachten von RA Leißner kommt nicht zum Schluss, dass der Vertrag wirksam ist (Anm. d. Verf.: Das habe ich so verstanden.). Die Bahn kann ihre Grundstücke ohne die Stadt bebauen. Und wenn öffentlich beschlossen wird, dem Gegner mitzuteilen, welche Aktionen umgesetzt werden sollen, ist das schon komisch. Er zitiert den Vorschlag des Briefes von Herr RA Böck, der ein "Friedensangebot" der Bahn übermittelt. „Die Planungshoheit über die noch nicht bebauten Bahngrundstücke können wir nicht verlieren.“ Das steht so im Gesetz. An Frau Kammerl gerichtet: "Sie müssen nicht alles glauben, was Herr Gaßner sagt."
Herr Jägerhuber (CSU): Das ist ja ganz etwas Neues.
Frau John: Bei allen von der Bahn "entbehrlichen" Grundstücke hat die Stadt die Planungshoheit.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es Hin und Her, welche Grundstücke schon (bzw. dann ggf. noch) der Stadt gehören und was die Bahn da dort machen darf oder nicht.)
Herr Frey (CSU): Es ist wieder kurz vor knapp. Es sollen wieder Entscheidungen mit gehöriger Tragweite getroffen werden. Er hätte gerne schon vom RA Böck heute etwas dazu gehört. Er sieht ein hohes Risiko, wenn wir den Gestaltungsspieleraum abgeben und nur über ein Planfeststellungsverfahren Einfluss nehmen wollen. Und was heißt ein Rücktritt und eine Schadensersatzforderung? Welche Chancen und Risiken es gibt, haben uns die Anwälte aufgezeigt. Ob mögliche Einwände akzeptiert werden, ist offen. Auch der Zugriff auf die Grundstücke geht dann verloren. Ein Prozess wird mindestens 10 Jahre dauern. Und die Bahn wird sicher nicht entsprechend in Starnberg investieren. Und parallel haben wir dann noch den Schadensersatzprozess am Hals. Da geht es dann nur ums Geld. Er möchte mit der Bahn inhaltlich im Gespräch bleiben. Bei einem Rücktritt geht es in den nächsten Jahren nur noch ums Geld. Das Risiko hält er zu groß. Deshalb sollte kein Rücktritt beschlossen werden.
Frau John: Seit dem 19.8.2019, wo Herr RA Böck Rede und Antwort gestanden hat, hat sich beim Sachverhalt nichts geändert. 
Es wird das Ende der Rednerliste beschlossen.
Herr Wiesböck (FDP): Er stellt fest, dass hier keine Geschlossenheit herrscht. Wo liegt die Höhe eines Schadensersatzes? Kann man das nicht nicht-öffentlich diskutieren, um Geschlossenheit zu erhalten.
(Anm. d. Verf.: Für mich sieht das so aus: Die einen wollen Kooperation und den Spatz in der Hand, den man vielleicht noch zusammen mit der Bahn verschönern kann, und die anderen wollen Konfrontation und hoffen auf die Taube auf dem Dach, weil sie sich “im Recht” führen? Beim Thema “Verträge auslaufen lassen” lagen zumindest einige von den gleichen Personen, die auf Konfrontationskurs gehen wollen, völlig daneben.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Bahn hat Planungshoheit auf den betriebsbedingten Bahngrundstücken und kann dort bauen, was sie will.
Herr Heidinger (BLS): Es sollten doch Variante 1 und Variante 7 geprüft werden. Wenn die Variante 7 die beste Lösung für die Bürger ist, zahlt er (Anm. d. Verf.: Sicher dann die Stadt Starnberg) gerne 100.000 EUR pro Jahr an die Bahn. Bei der Feuerwehr beim B 2 Tunnel machen wir das doch auch schon so. Das werden 3 bis 4 Mio. EUR alleine für den Brandschutz sein. (Anm. d. Verf.: Zum Einen wirft er hier Anfangsinvestitionen und laufende Betriebskosten offensichtlich in einen Topf und zum Anderen ist ja noch gar nicht bekannt, ob der Bund aufgrund der “großen Aufgabe für die kleine Stadt” nicht auch diese Leistung der Stadt - eine (Teil)Berufsfeuerwehr - finanziell unterstützt.) Wir müssen eine gescheite Lösung für die Stadt finden. Der gefasste Beschluss sollte weiterverfolgt werden. Wenn wir die Bahnverträge erfüllen, hat der Bürger nichts davon. Wir sollten nicht die Füße einziehen. Er würde gerne wissen, was die Feuerwehr ab 2026 kosten wird. Dieser Antrag ist eine Frechheit. Das sind ja Mafiamethoden.
Herr Mooser (WPS): Wir wollen eine schöne Seepromenade und eine Verbesserung der Situation für die Bürger am Bahnhof. Aktuell gehört uns aber nur einen kleiner Teil der Grundstücke. Eine Verbesserung der Seepromenade kann nur zusammen mit der Schlösser- und Seenverwaltung erfolgen. Es wird über die noch offenen Bahngrundstücke gesprochen, die aber auch wieder veräußert werden müssen, damit entsprechende Einnahmen erreicht werden. Damit wir bekommen "Sylter Verhältnisse". Das möchte er den Starnberger Bürgern nicht antun. Wenn diese Grundstücke nicht in der Finanzierung eingeplant werden, wird die Finanzierungslücke noch größer. Der damalige Vertrag hat keine Rechtsgrundlage, da er keine Finanzierungsgrundlage hat. Wir reden hier über einen nicht wirkungsvollen Vertrag. Vielleicht sollte man dann die Schadensersatzforderungen an den Urheber weiterleiten. Die Bahn wird nicht eine Maximallösung für sich bauen. 
(Anm. d. Verf.: Es ist immer wieder interessant, welche unterschiedlichen wahrscheinlich rein spekulativen Annahmen getroffen werden.)
Herr Pfister (BMS): Es geistern die Erlöse von 20 bis 50 Mio. EUR im Raum herum. Auf dem Hügel beim Bayerischen Hof waren damals Wohnhäuser geplant. Und das ist dann die Seeanbindung? Das ist ein Projekt, was für Starnberg schon seit 30 Jahren zu groß ist. Er führt jetzt einige frühere Planungen auf, die irgendwie nicht geklappt haben. Wir werden daran gemessen, was wir für Starnberg tun und nicht durch die Seeanbindung Starnberg Bankrott machen (Anm. d. Verf.: Und wie ist das mit den 2014 vorhandenen und heute nicht mehr vorhandenen Ersparnissen, die auch für die Seeanbindung genutzt werden sollten. Ist das nicht auch der erste Baustein dazu gewesen, was Herr Pfister partout vermeiden möchte - Starnberg Bankrott machen.)
Herr Frey (CSU): Er schildert keine Horrorszenarien. Ein so ultimatives Angebot der Bahn gehört in den Stadtrat und nicht in eine Ferienausschusssitzung, auch gerne nicht öffentlich. (Anm. d. Verf.: Richtig. Hätte nicht die Stadt zu einer Stadtratssondersitzung einladen können? Aber vielleicht war ja der Versuch, so etwas “im kleinen Ferienausschuss” zu beschließen, bewusst gewählt.) Er hält es für zu gefährlich, vom Vertrag zurückzutreten und nur noch eine Schadensersatzforderung zu verhandeln. Dann gibt es mit der Bahn keine inhaltliche Verhandlungsbasis mehr. Aus dem Vertrag müssen wir das beste daraus machen. Nur einen Schadensersatzprozess anzustreben, kann nicht das Beste für die Bürger sein.
(Anm. d. Verf.: Es gibt eine Sitzungspause für die Zuhörer, da der Stadtrat nicht öffentlich beraten möchte. Es geht um mögliche mitgeteilte Strategien von Herrn RA Böck. Das ist auch richtig so und ich warte aus diesem Grund gerne draußen.)
Nach 15 Minuten dürfen wir wieder herein.
Antrag: Herr Prof. Picker: Namentliche Abstimmung
Angenommen: einstimmig
Beschlussvorlage der Verwaltung:
Angebote der Bahn ablehnen
Information der Bahn
Feststellung der Kosten von 150 Mio. EUR, Finanzierungslücke von 107 Mio. EUR
Finanzkonzept entwickeln
Frau John JA Frau v. Czettritz NEIN Herr Dr. Sengl NEIN Herr Bötsch NEIN Herr Heidinger JA Herr Mignoli JA Frau Lipovec JA Herr Pfister JA Herr Beigel NEIN Frau Fohrmann NEIN Herr Frey NEIN Herr Obermeier NEIN Herr Weger NEIN Herr Wiesböck JA Frau Ziebart JA
Herr Janik NEIN Frau Wahmke NEIN Herr Wobbe NEIN
Herr Mooser JA Herr Prof. Picker JA
Abgelehnt: 9:15
Antrag Kammerl:
Variante 1 und neue Finanzierungsvertrag
BMWBV als Vermittler
Grundlage ist Kostenkonzept vom April 2014 
Bahn vor dem 30.09.2019 informieren
Frau John NEIN Frau v. Czettritz JA Herr Dr. Sengl JA Herr Bötsch JA Herr Heidinger NEIN Herr Mignoli NEIN Frau Lipovec NEIN Herr Pfister NEIN Herr Beigel JA Frau Fohrmann JA Herr Frey JA Herr Obermeier JA Herr Weger JA Herr Wiesböck NEIN Frau Ziebart NEIN
Herr Janik JA Frau Wahmke JA Herr Wobbe JA
Herr Mooser NEIN Herr Prof. Picker NEIN
Angenommen: 15:9
Herr Frey (CSU): Er ist heute nicht anwesend und die Stadt soll nicht in einen Schadenersatzprozess schlittern. Es geht nicht um das Vertrauen in Herrn Böck.
Herr Mignoli (BLS): Wenn er heute das gleiche gesagt hätte, hätten wir dann auch so entschieden.
Antrag Herr Mignoli: Entziehung des Mandats von Herr Böck wegen fehlendem Vertrauen
Abgelehnt: 2:23
Herr Jägerhuber (CSU): Der Beschluss der Verwaltung wurde abgelehnt, weil die Bahn nicht rechtzeitig vom Beschluss vom 26.7.2019 in Kenntnis gesetzt worden ist.
Herr Frey (CSU): Es wurde heute ohne anwaltliche Beratung über einen möglichen Schadensersatzprozess beraten.
Frau Kammerl (DPF): Sie wird den Beschluss der Bahn mitteilen.
Frau John: Der Antrag wurde heute erst gestellt und ist ausdrücklich gegen die Empfehlung von RA Böck. Er wird noch rechtlich geprüft und deshalb ausgesetzt wird. (Anm. d. Verf.: Ein recht wirkungsvollen Stilmittel eines jedes Bürgermeisters, Beschlüsse zu verzögern. Allerdings besteht auch eine Verpflichtung offensichtlich rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden. Ob das hier auch der Fall ist, können wahrscheinlich nur Fachanwälte entscheiden.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn Herr RA Böck bis zum 30.9.2019 nicht kann. Wird dann der Beschluss nicht weitergeleitet?
Frau John: Doch, mit Hinweis auf eine mögliche Beanstandung (Anm. d. Verf.: So habe ich sie verstanden, bin mir aber leider nicht sicher, ob sie sich daranhalten wird.)
TOP 3 Akteneinsicht in die Unterschriftslisten zum Bürgerbegehren “Kein Tunnel für Starnberg II”; Antrag von Stadtratsmitglied Kammerl
Frau John hält den Sachvortrag. Der Antrag wurde am 17.9. eingereicht. Eine Einsichtnahme kann durch einen Beauftragten des Stadtrats erfolgen. Die Zweckbindung ist dann wohl die Kontrolle der Verwaltung.
Herr Prof. Picker (WPS): Die Beschlüsse müssten lauten, dass überhaupt Einsicht genommen werden soll, um dann im Anschluss einen Stadtrat zu beauftragen.
Herr Frey (CSU): Die Prüfung eines Bürgerbegehrens hat einen formellen und einen materiellen Teil. Der formelle Teil kann vom Stadtrat geprüft werden. Dazu ist die Akteneinsicht. Es wird ja allen Stadträten gewährt.
Herr Mooser (WPS): Es soll ja formal alles richtig sein. Dem stimmt er zu. Er sieht den Grund noch nicht. Es geht doch nur um die Namen. Es geht hier um die Anonymität des Antragsstellers. Die wird hier aufgehoben. Es sollte gewährleistet sein, dass keine Fotos bei der Akteneinsicht gemacht werden. Und die Unterzeichner sollen sich melden, "wenn sie von der Inquisition Post erhalten.". Es geht nur darum, an Adressen zu bekommen. Was bleibt denn am Ende hängen. "Eine Politik der Einschüchterung.". (Anm. d. Verf.: Wenn man so manchen Gerüchten und Geschichten Glauben schenken möchte, wie so manche Unterschrift zustande gekommen ist, klingt diese letzte Aussage eher seltsam.)
Herr Frey (CSU): Sein Name ist nicht "Starnberger Wahrheit" und auch nicht der Herausgeber und er wird solche Schriftstücke auch nicht herausgeben. Solche Schriftstücke kennt er nur von einer Seite (Anm. d. Verf.: In denen einfach Namen von Personen mit einer gewissen Meinung ohne bei den Betroffenen nachzufragen öffentlich verbreitet werden.). Es geht um das Prüfungsrecht des Stadtrats. Das ist in der Gemeindeordnung so verankert.
Herr Prof. Picker (WPS): Das Überprüfungsrecht steht in der Gemeindeordnung. Wir sollten einen Stadtrat wählen, der das dann macht.
Frau John: Es wird einen Termin geben, bei dem alle kommen können.
Frau Ziebart (FDP): Es wird der Verwaltung nicht vertraut. Das ist bitter. Das sollten stellvertretend für uns zwei oder drei Vertreter wahrnehmen. Sie schlägt Herrn Wobbe und Herrn Frey vor.
Frau Loesti (DPF): Sie antwortet Herrn Mooser. Die Anonymität ist schon beim Spatenstich aufgehoben worden.  
Herr Mignoli (BLS): Gab es beim ersten Bürgerbegehren auch eine Einsicht?
Frau John: Nein. Sie fragt nach möglichen Interessenten.
Beschluss:
Einsichtnahme in die Listen
Angenommen: einstimmig
Beschluss:
Akteneinsicht für alle, die bis 30.9. Interesse gelten machen, wird Akteneinsicht eingeräumt
Angenommen: einstimmig
TOP 4 Novelle des Bayerischen Landesplanungsgesetztes Hier: Anhörung
Frau John berichtet über die Anforderung vom Land. Es wurde bis 12.9. Stellungnahmen angefragt. Am 18.9. hat die FDP geantwortet.
Es geht um Beiträge zum Flächensparen und Reduktion von 5 Hektar/Tag. Sie stellt kurz die Änderungen und die Anlagen vor. Der Bayerische Städtetag hat eine Stellungnahme abgegeben, dem sich die Stadt Starnberg anschließt ... (Anm. d. Verf.: Jetzt wird so schnell vorgelesen, dass selbst ich schreibend nicht mehr mitkomme. Es sind auch noch recht komplizierte Sätze.) Es geht im Wesentlichen um Regelungen im Zuge von Flächenverbrauch.
Frau Ziebart (FDP): Sie kommt sich vor wie in der Schule. Alle haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht und jetzt bekommen sie eine Nachhilfestunde. Sie hat keine Lust jetzt "nachzusitzen".
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir haben keinen Kommentar abgegeben, da das Papier keine Änderungen zu früher enthält.
Beschluss:
Stadt teilt Standpunkt des Städtetages
Angenommen: 22:3
TOP 5 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Prof. Picker (WPS): Er fragt nach dem Stand im Streitfall Stadt Starnberg ./. Leißner?
Frau John: Das wird demnächst beantwortet.
Herr Mignoli (BLS): Das Seebad hat drei Wochen geschlossen?
Frau John: Das ist jedes Jahr so.
Herr Mignoli (BLS): Und der Mitarbeiterparkplatz?
Frau John: Der wurde heute asphaltiert.
Herr Mooser (WPS): Es geht um die große Baugrube in Von-der-Tann Straße. Die Spundwand hält nicht und Nachbargebäude drohen einzustürzen. Ist die Stadt eingebunden.
Frau John: Die Stadt wurde vom Landratsamt informiert.
Herr Mooser (WPS): Aber jeder weiß doch, wie schwierig der Baugrund ist. (Anm. d. Verf.: Das haben jetzt einige Stadträte schon vermisst. Die Spitze gegen den B 2 Tunnel.)
Frau John: Die Stadt ist nicht Herr des Verfahrens.
Frau Ziebart (FDP): Erscheint es zielführend, dass ein Mitglied aus dem Gremium ausschert und eigenständig eingreift. (Anm. d. Verf.: Sie bezieht ich auf die Protokollnotiz von Frau Kammerl, die Bahn über den Beschluss zu informieren.)
Herr Janik (UWG): Da sitzen vier Pressevertreter. Die machen das schon. (Anm. d. Verf.: Sofern die Bahn aktiv danach sucht, wird sie nicht nur hier sicher Informationen dazu finden.)
Herr Heidinger (BLS): Wurden die Probebohrungen beim Gymnasium durchgeführt.
Frau John: Es gab kein wirtschaftliches Angebot. Das ist auf nächstes Jahr verschoben.
Frau Ziebart (FDP): Im Info-Center wurde schon vermutet, dass es bei der Bauzeit zu Verzögerungen kommen könnte.
Herr Wiesböck (FDP): Es wurde beschlossen, dass der Hanfelder Berg für 12t gesperrt wird. Kann der Landwirtschaftlicher Verkehr nicht zugelassen werden?
Frau John: Es ist nur der Durchgangsverkehr ausgesperrt.
(M)ein Fazit:
Die Mehrheit des Stadtrats will nach wie vor als vermeintlich “kleine” Stadt mit der “großen” Deutschen Bahn kooperieren, auch wenn die von der Bahn vorgeschlagene Variante nicht die optimale Lösung ist. Aber auch da kann ja in den nächsten Jahren der Planung noch so einiges passieren. 
Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bahn bei ihren Aktivitäten auf die Stadt Rücksicht nehmen würde, wenn sie im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch die Stadt so brüskiert würde. 
Und mit dem Beschluss - ein Kompromiss - soll ja erreicht werden, dass durch die Nutzung vieler Fördertöpfe der Eigenanteil für die Stadt Starnberg schrumpft. Und wenn der dann auch noch auf sicher mehr als 6 Jahre aufgeteilt wird, werden die für die Seeanbindung erforderlichen jährlichen Ausgaben noch geringer. Und theoretisch könnte man jetzt auch wieder anfangen, bis zu einem möglichen Baubeginn etwas anzusparen - Negativzinsen Hin oder Her.
Wahrscheinlich wird erst der übernächste Stadtrat darüber entscheiden, ob die bis dahin entwickelten konkreteren Planungen und Kosten für die Stadt tragbar sein werden. 
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politik-starnberg · 6 years
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Ein Rückblick: 2016/2017: Wem verdanken wir die Mediation?
Lange vor 2016 gab es schon Stimmen, die dringend Gespräche zwischen der Bahn und der Stadt Starnberg forderten, damit die Stadt und die Bahn gemeinsam eine Lösung für die Fertigstellung der Arbeiten im Rahmen des Bahnvertrag erarbeiten können.
Auch diesen Beschlüssen hat sich eine Minderheit im Stadtrat und die Erste Bürgermeisterin verweigert. 
Deshalb ist alles so gekommen wir befürchtet. Die Bahn hat kurz vor dem Auslaufen der Verjährung von Ansprüchen mit einer Schadensersatzklage in Millionenhöhe gedroht und eine Mediation gefordert. 
Diese findet jetzt zwar statt, aber nicht kostenlos. Das wären die Gespräche zwischen der Bahn und der Stadt vor dem 31.12.2017 gewesen.
Diese Kosten hätte frau sich wirklich sparen können, wenn da etwas mehr Kommunikationsfreude vorhanden gewesen wäre - so werden jetzt halt x00.000 EUR zusätzlich ausgegeben, wobei sicher das gleiche Ergebnis herauskommen wird, wie es auch erarbeitet worden wäre, wenn die Gespräche schon 2016, wie vom Stadtrat schon seit Ende 2015 gefordert und 2016 beschlossen, stattgefunden hätten.
Weitere Informationen dazu unter https://www.politik-starnberg.de/search/mediation oder https://www.politik-starnberg.de/search/seeanbindung.
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politik-starnberg · 7 years
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Antrag: 1. Der Vertrag läuft im Einvernehmen mit der DB zum 31.12.2017 aus. Dieser Vertrag von 1987 wird nicht verlängert, da die Grundlagen des Vertrags entfallen sind.
Quelle: Veröffentlicher Antrag der FDP Starnberg vom 6.9.2017
Woher weiß die FDP, dass der Bahnvertrag am 31.12.2017 “im Einvernehmen” mit der Bahn ausläuft? 
Ist nicht die korrekte im (Zusatz)Vertrag verankerte Regelung, dass nur die Ansprüche auf Vollendung des (Zusatz)Vertrages verjähren? 
Natürlich endet jeder Vertrag, der von beiden Vertragspartnern unterschrieben wurde, am Ende formal “im Einvernehmen”, denn beide haben die Klausel ja unterschreiben. 
Frau/man sollte aber klar zwischen dem “formalen Einvernehmen” und dem “inhaltlichen Einvernehmen” trennen. Und das inhaltliche Einvernehmen ist noch lange nicht hergestellt. 
Die FDP glaubt anscheinend in ihrem Antrag, dass die Stadt Starnberg eine gute Verhandlungsposition für einen barrierefreien Ausbau und den (Neu)kauf der Bahngrundstücke haben wird (die sie ja gemäß Bahnvertrag irgendwie bereits günstig gekauft hat), wenn die Stadt Starnberg den bestehenden (Zusatz)Vertrag nicht erfüllt und auslaufen lässt?
Das glaube ich persönlich nicht. 
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politik-starnberg · 7 years
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Rechtsgutachten zur Vertragsbeendigung des Bahnvertrags längs vorhanden?
Auch wenn über den Inhalt natürlich keine Informationen in der Öffentlichkeit (und somit gegenüber der Bahn) diskutiert werden sollten, darf aber schon einmal erwähnt werden, dass unter Alt-Bürgermeister Pfaffinger dem Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung eine rechtliche Stellungnahme eines Rechtsanwalts zum Thema Seeanbindung “Was passiert bei Nichterfüllung des Bahnvertrags?” vorgetragen wurde. 
In dieser Stellungnahme wurden wohl mögliche Optionen aufgezählt, welche die Vertragspartner des Bahnvertrags haben, falls eine Seite zu der Entscheidung kommt, dass der Vertrag von der anderen Seite nicht mehr erfüllt werden möchte oder kann.   
Jetzt stellt sich natürlich erst einmal die Frage, warum dann die Anfrage von Frau v. Czettritz Ende 2015 nach so einer Beurteilung immer noch nicht beantwortet wurde und die Bürgermeisterin sogar beauftragt wurde, so ein Gutachten (noch einmal?) erstellen zu lassen. 
Natürlich enthält das Dokumenten-Management-System der Stadt Starnberg sicher eine Vielzahl von “alten” Dokumenten der früheren Bürgermeister und frau/man kann gar nicht wissen, was da so alles existiert. Da anscheinend auch einige (erfahrene) Stadträte (zumindest öffentlich) diese Stellungnahme auch nicht mehr in Erinnerung hatten, sollte hier jetzt keiner keinem irgendeine “Schuld” geben.  
Somit kommt hier anscheinend dann wohl ein externer Hinweis, dass sich eine Suche nach so einer schon seit über einem Jahr vom Stadtrat geforderten Stellungnahme lohnen würde. 
Oder beantwortet die existierende Stellungnahme ganz andere Fragen und kann für die beauftragte Fragestellung nicht verwendet werden? Natürlich ist auch eine rechtliche Stellungnahme nicht mit einem Rechtsgutachten gleichzusetzen.
Wir Bürger werden das aufgrund des richtigerweise nicht öffentlichen Inhalts nicht erfahren. Aber die Stadträte und die Stadtverwaltung können da ja mal recherchieren. 
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politik-starnberg · 7 years
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(Mein) Fragen für die nächsten Monate ...
Welche Ergebnisse werden uns im Rahmen des VEP noch präsentiert? 
Gibt es dieses Jahr noch Fortschritte in Richtung Gewerbegebiet Schorn? 
Wird es doch noch ein “Bahnvertrags-Treffen” mit der Deutschen Bahn geben?
Wird sich das Informationsverhalten der Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat noch ändern? 
Welche Ergebnisse werden die Untersuchungen zur ortsfernen Nord-Ost-Umfahrung bringen?
Schafft es die BI Contra-Amtstunnel, sich von Ihrem “Gegen” zu einem “kritischen Begleiten” zu verändern?
Das sind nur einige Fragen, die sicher nicht nur in meinem Kopf herumschwirren. 
Und es gibt da noch einige Fragen mehr, an denen wir Bürger die Arbeit des gewählten Stadtrats, der Stadtverwaltung und der gewähren Bürgermeisterin messen können.
Ende des Jahres wissen wir mehr ... 
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politik-starnberg · 5 years
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Unpopuläre Entscheidungen der Ersten Bürgermeisterin?
Auch wenn sich jetzt vielleicht einige jetzt denken - “Schon wieder” .... 
Aber über die Jahre vergessen wir ja gerne die “unangenehmen Dinge”. 
Und wenn wir in ein paar Monaten die für uns Verantwortlichen für die nächsten sechs Jahre, also bis 2026, wählen, sei ein Blick in die Vergangenheit auch mehrfach zugelassen. 
Und es gibt ja auch immer wieder neue Leserinnen und Leser.
(M)eine bisherige Sammlung:
Keine Schlüssel für das Rathaus für stellvertretende Bürgermeister (2014)
Kein Interesse, mit dem Bauherrn des B2-Tunnels über Alternativen zu sprechen (2014)
Verkauf des Wangener Weihers (2015)
Abschaffung der Schulbusse (2015)
Zwangsrodung im Hochwald für fragwürdigen ca. 2 m breiten Weg (2016)
Heimlicher Versuch, die Rheinlandstraße in der Fahrtrichtung umzudrehen (2016)
Ständige Ausgaben ohne verabschiedeten Haushalt (2015 & 2016)
Wittelsbacher Straße als Einbahnstraße vor einer Entlastung der B2 (2016)
Bürgerversammlung nur im kleinen Saal, über 100 Bürger können nicht teilnehmen (2016)
Weigerung, beim CENTRUM aktiv zu werden (2016)
Zu Gesprächen mit der Bahn vom Stadtrat “gezwungen” (2016)
Bzgl. Nord-Ost-Umfahrung zu Gesprächen mit dem Freistaat und dem Bund “gezwungen” (2016)
Rechtswidrige Kompetenzüberschreitung bei der “Strafanzeigenweiterleitung” gegen die Stadträtin Frau Kammerl (2016)
Rechtswidrige Auswahl der Empfänger für die Beschlussvorlagen der Stadtratssitzungen (2016)
Ablehnung des B2-Tunnels bei der entscheidenen Abstimmung (2017)
Aushebeln einer Stadtratsentscheidung durch Wiedervorlage im Bauausschuss (Ufermauer, 2017)
“Rechtswidrig” die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft (2015/2017)
Verzögern der Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Auslaufenlassen des Bahnvertrags um zwei Jahre (2017)
Entscheidung über Durchführung von “Sanierungsmaßnahmen” in der Max-Emanuel-Straße (2017, nach Anwohnerprotesten nicht umgesetzt)
ca. 50.000 EUR für eine Hochglanzbroschüre “Dahoam” eines Jahresüberblick 2016 mit einem Hauptbeitrag über die Bürgermeisterin selber und ihren Leistungen (2016)
Raldstreifen in der Seestraße (Percha) gegen den Wunsch der Anwohner und ohne Aufforderung von Anwohnern, Polizei oder Stadtrat (2017)
Versuch einer Vergabe durch Bauausschuss über Ausbau der Lenbachstraße über 400.000 EUR ohne Vorweisen eines zwei Jahre (2015) alleine getroffenen Beschlusses (Beschluss wird als handschriftlicher Eintrag auf Email nachgereicht) (2017)
Vor- bzw. frühzeitiges Verlassen einer Sondersitzung über Schorn für das Sommerkonzert des Gymnasiums Starnberg (2017)
Umsetzen von Stadtratsbeschlüssen erst nach über einem Jahr (z. B. Rechtsgutachten zum Thema Seeanbindung) (2017)
Monatelanges Verschweigen wichtiger Aussagen der Deutschen Bahn zum Bahnvertrag gegenüber dem Stadtrat (2017)
Verweigerung der Herausgabe des oder Einsichtnahme eines in das Rechtsgutachtens an bzw. für die Stadträte trotz eindeutigem Beschluss des Stadtrats (2017)
Durchführen zweier gemäß Rechtsaufsicht rechtswidriger Stadtratssitzungen mit weniger als 10 Stadträten der BMS, FDP und WPS (2017)
Disziplinarverfahren aufgrund nicht durchgeführter Stadtratsbeschlüsse und weiteren Regelverstössen durch die Landesanwaltschaft eröffnet (2017)
Kommunalverfassungsklage durch den Stadtrat aufgrund nicht umgesetzter Beschlüsse begonnen (2017)
Androhung einer Millionenklage durch die Bahn durch Verschleppung von Stadtratsbeschlüssen provoziert (2017)
Verschiebung dringender Sanierungsarbeiten im Gymnasium auf 2019 aufgrund einer überlasteten Verwaltung (2018, nach einem Tag aber “eingeknickt”)
Eigenmächtige Besetzung von leitenden Posten ohne Einbezug des Stadtrats (2018)
Unterstützen der Gegenseite bei der Gerichtsverhandlung “Bürgerbegehren” durch eine selbst gewünschte Aussage (2018)
Rheinlandstraße für drei Tage als “Anlieger-Frei-Zone”, dann zurückgenommen, da B2 den Zusatzverkehr nicht aufnehmen kann (2018)
Budget für Seebad um über 25% überzogen (ca. 5 Mio. EUR) ohne den Stadtrat einzubeziehen (2018)
Kompetenzen des 1. Feuerwehrkommandanten beschnitten und im Namen der Feuerwehr Aufträge erteilt, die von der Feuerwehr in dieser Form abgelehnt wurden (2018)
Eigenmächtige Verzögerung von Beschlüssen durch individuelle Rechtsprüfungen (2016 - 2018)
Sympathisiert als Bürgermeisterin aller Starnberger trotz Mehrheitsbeschluss des Stadtrats offen mit den Tunnel-Gegnern … (2018)
Herausgabe des aktuellen Stands des Schulwegsicherheitskonzepts dem Stadtrat verweigert (Akteneinsicht musste beantragt werden) (2018)
Vorwurf, die Anderen, nachdem die Rücklagen der Stadt ausgegeben wurden, sie hätten die zukünftigen Kosten einer Seeanbindung nicht in den früheren Haushalten berücksichtigt (2018)
Sieht sich (bzw. die Stadt) als Bauherr der Westumfahrung, obwohl nur Geld dem Freistaat geliehen wurde und es keine Beteiligung an konkreter Planung, Bau und Betrieb gab bzw. gibt (2018)
Über 150 “dringliche Anordnungen” am Stadtrat vorbei innerhalb von 3 Jahren, ohne den Stadtrat fristgerecht zu informieren (2016-2018)
wollte 120.000 EUR für Anwalt ausgegeben, der die Stadt gemäß Stadtrat gar nicht hätte vertreten sollen (ursprünglich aufgrund der Höhe des Streitwerts gefordertes Honorar: 210.000 EUR)
“Disziplinarrechtlich verurteilt” für mehrere Vergehen im Zeitraum von 2017/2018 (2019)
(Mit)verantwortlich für das Scheitern der Mediationsverhandlungen mit der Bahn mit unabsehbaren Folgen (2019)
Sollten wir auch diese Entscheidungen aus der Vergangenheit bei der nächsten Wahl berücksichtigen?
Jeder kann dann selber für sich auf die Zukunft schließen ...
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