Tumgik
#B90/Die Grünen
korrektheiten · 3 days
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Politische Psychopathologie: Warum viele Grüne demokratieunfähig sind
ScienceFiles:»Drei Landtagswahlen in Ostdeutschland, drei Debakel für die Grünen/B90. Die Partei spricht mit ihrem Angebot offenkundig immer weniger und vor allem immer weniger junge Wähler an. Das, wofür die Grünen/B90 stehen, mehr Migration, mehr Geld für die Ukraine, mehr Woke, mehr Klimawahnsinn, […] http://dlvr.it/TDfzyl «
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politik-starnberg · 6 months
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Biovergärung, Sparen an Beiträgen, an der Kultur und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 18.03.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Frau Pfister stellt den Antrag, dass der TOP 12 zur Seeanbindung öffentlich beraten werden soll.
Herr Janik möchte lieber nichtöffentlich und offen reden können.
Der Antrag wird zurückgezogen.
TOP 2 Bürger fragen
Es gibt keine Bürgerfragen.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Information über die Möglichkeit des Einsatzes von Biovergärungsanlagen zur Energiegewinnung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen reichte am 15.01.2024 einen Antrag ein, mit dem Ziel, den Vorstand der AWISTA, Herrn Christoph Wufka einzuladen, um über die Möglichkeiten von Biovergährungsanlagen zur Energiegewinnung zu informieren.
Herr Christoph Wufka lässt seinen Mitarbeiter über das Sachthema referieren. Es gab 2023 knapp über 10.000 t Bioabfall. Es gibt einen Bewertungskatalog. Wohnbebauung in der Nähe ist ungeeignet, zu weit weg aufgrund der Wärmeleitung zurück aber auch nicht. Für den Betrieb in industrieller Form sind nur sechs Mitarbeiter notwendig. Vieles läuft vollautomatisch ab.
(Anm. d. Verf.: Ich gewinne den Eindruck, dass die vorgestellte Anlage irgendwie nicht zwingend großen Nutzen bringt. Den Vorteil so einer Anlage wird nicht so richtig vermittelt. Es klingt eher so, dass für so eine Anlage eher Probleme und Herausforderungen zu lösen sind.)
Ohne den Abfall von mehreren anderen Landkreisen wäre ein Betrieb der vorgestellten Anlage nicht wirtschaftlich möglich.
Die Debatte
Herr Janik: Er erkennt, dass es eher ums Entsorgen und nicht ums Versorgen geht.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Die Technologie ist schon seit Jahren vorhanden. In einem früheren Vortrag war noch von Biogas die Rede. Das hat sie heute vermisst. Und was passiert aktuell mit den Bioabfällen im Landkreis. Sie fragt nach der CO2-Bilanz.
Herr n.n.: Die Abfälle werden gesammelt, nach Wessling transportiert, 50% gehen an einen externen Dienstleister nach Erding und 50% gehen nach Augsburg. Die vorgestellte Anlage mit 45 t/a Abfall pro Jahr produziert für einen Vertrieb von Biogas tendenziell zu wenig Biogas. Auch sind aktuell die Preise für Biogas im Keller.
(Anm. d. Verf.: Man kann die Fragen auch kürzer beantworten.)
Herr Weidner (SPD): Er hat sich auch schon andere Anlagen angeschaut. ...
(Anm. d. Verf.: Mir ist nicht ganz klar, was hier alles bemerkt wird. Ich verliere langsam den Faden.)
Herr Fiedler (FDP): ... habe ich verpasst ...
Herr Wobbe (UWG): Er berichtet von einer Anlage, die er schon besucht hat. Die war viel kleiner. Auch für Schorn war vor 25 Jahren eine Anlage im Gespräch. Ohne Bürgerinitiativen dagegen wird es wohl nicht gehen. Für ihn wäre eine Lage in der Nähe der A96 bei der Kiesgrube zum Beispiel denkbar.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wurde bei der Energiebilanz die Anfahrten mit eingerechnet? Und wie sieht es mit mehreren kleineren Anlagen aus? Wurde das auch kalkuliert? Wurde das Wärmenetz in die Berechnung mit einbezogen?
Hern n.n.: Ja - und ja, kleinere Anlagen wurden auch kalkuliert. Die Größe der Anlage ist nicht proportional an die Menge des Biomülls anpassbar. Es gibt teilweise nur Anlagen in "groß" und "noch größer". Das Kosten für das Wärmenetz sind bei der Kalkulation berücksichtigt worden.
(Anm. d. Verf.: Die durchaus längeren Antworten schreibe ich jetzt nicht mit - nur zusammengefasste Stichworte.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat den Eindruck gewonnen, dass die AWISTA so eine Anlage gar nicht haben möchte. (Anm. d. Verf.: Diesen Eindruck kann ich bestätigen.) Sie fragt nach der tatsächlichen Geruchsbelastung und den Gründen, warum die AWISTA so eine Anlage realisieren möchte.
Herr n.n.: Die Geruchsbelastung ist in neueren Anlagen nicht mehr so hoch. Nahezu alles ist eingehaust. Durch die anliefernden Fahrzeugen ist eine Geruchsbelastung möglich. Der Vortrag war wertfrei. Im Landkreis München sind Kapazitäten freigeworden, so dass hier neuer Bedarf entstanden ist. Der Wunsch ist durchaus vorhanden, die Hürden sind aber hoch. Der Gegenwert ist eine konstante Strom- und Wärmelieferung.
Herr Heidinger (BLS): Sind in den 10.500 t/a auch gewerblicher Bioabfall mit dabei.
Frau n.n./Herr n.n.: Es sind keine Speisereste aus der Gastronomie berücksichtigt. Die sind per Gesetz anders zu entsorgen. 90% der Bürger/Gewerbe sind aktuell angeschlossen.
(Anm. d. Verf.: Die erste Stunde ist herum. Das hätte man auch schneller beraten können. Na, immerhin sind wir jetzt alle ein wenig schlauer und wissen halbwegs, wie man so eine Biovergährungsanlage industriell betreiben könnte.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Informationen zum Einsatz von Biovergährungsanlagen zur Energiegewinnung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der AWISTA potentielle Standrote im Stadtgebiet zu identifizieren und die Angelegenheit im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: 22:4
TOP 5 Haushaltskonsolidierung 2024: Genehmigung der vom Kulturausschuss bewilligten Zuschussanträge aus dem Kulturbereich und der ARGE Französische Woche für das Haushaltsjahr 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 für die Kulturförderung ein Gesamtbudget in Höhe von 100.000 Euro beschlossen.
Der Kulturausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle für das Fünf Seen Filmfestival 2024, die Starnberger Musiktage 2024, den Kunstverein Starnberg e.V., die Starnberger Faschingsgesellschaft Perchalla e.V. und die Stadtkapelle Starnberg e.V. Der Kulturausschuss bewilligt, dass für die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle 19.000 Euro in den Haushalt 2024 unter 3000.7070 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gemäß den im Kulturausschuss gefassten Beschlüssen ergibt sich ein Förderbedarf in Höhe von 114.900 Euro. Darin inkludiert ist die Unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Schlossberghalle für Starnberger Vereine und Kulturveranstalter in Höhe von 19.000 Euro. Da die im Stadtrat beschlossene Deckelung von 100.000 Euro nicht erreicht wurde, wird die vorliegende Fördersumme erneut dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Er bittet um eine Erhöhung der Förderung für das FSFF. Da wurde 2x gekürzt auf 53%. Die 2. Kürzung sollte wieder aufgehoben werden, gerade weil das FSFF eine große Bedeutung über Starnberg hinaus hat. Das FSFF ist das 3. größte deutschsprachige Filmfestival.
Herr Janik: Die Gratis-Nutzung der Schlossberghalle war nicht berücksichtigt. Laut Presse kann das FSFF auch mit dem geringeren Zuschuss leben. Er schlägt vor, noch 3.000 € für einen der Filmpreise mit daraufzulegen. Das FFSF ist schon einer der größten Empfänger. Wenn erhöht werden sollte, soll es nur für dieses Jahr gelten.
Herr Wobbe (UWG): Er möchte die 114.000 € nicht überschreiten. Bisher wurde an drei Positionen noch gar nicht gekürzt. Da könnte man vielleicht 1.000 bis 3.000 € bei den Dreien umverteilen.
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte an den Beschlüssen nicht mehr ändern. Das wurde im Kulturausschuss bereits rege diskutiert. Man könnte beim FSFF auch höhere Eintrittspreise verlangen. Der Landkreis zahlt nur 10.000 €. Die Stadt unterstützt hier schon mit dem doppelten Betrag.
Herr Jägerhuber (CSU): Das Kürzen der freiwilligen Leistungen tut weh. Die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle ist auch eine Unterstützung. Und die für 10.000 € gelegte Stromleitung für das FFSF im Wasserpark kann man auch noch dazu zählen.
Herr Fiedler (FDP): Das Paket des Kulturausschusses sollte nicht wieder aufgeschnürt werden.
Herr Weidner (SPD): Er findet es nicht sachgerecht, wenn die Stromleitung nur dem FFSF zugerechnet werden. Da könnten jetzt auch andere diesen Standort nutzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bewilligt für die Kulturförderung im Haushaltsjahr 2024 ein Gesamtbudget in Höhe von 114.900 Euro. Die Fördersumme wird gemäß der im Kulturausschuss am 21.02.2024 beschlossenen Zuschusshöhen unter den Haushaltsstellen 3000.7070, 3212.7070, 3312.7070, 3320.7070, 3321.7070, 3329.7070, 3401.7180 und 7910.7170 in den Haushalt 2024 eingestellt.
angenommen: 19:7
TOP 6 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 u.a. folgendes beschlossen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf soll u.a. folgendes berücksichtigen:
Grundpauschale = 50 €
Sitzungsgeld = 50 € je Sitzung
Im Vollzug des Beschlusses hat die Verwaltung folgenden Satzungsentwurf erstellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
§1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 50 € und ein Sitzungsgeld von je 50 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
§2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 u.a. folgendes beschlossen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf soll u.a. folgendes berücksichtigen:
Grundpauschale = 50 €
Sitzungsgeld = 50 € je Sitzung
Der Erste Bürgermeister möchte die Dienstaufwandsentschädigung im gleichen Maße reduzieren. Diese beträgt derzeit 798,47 €.
Beschlussvorschlag
Die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister wird auf monatlich 748,47 € festgesetzt.
angenommen: 24:1
TOP 8 Regionalmanagement München Südwest e.V.; Hier: Mitgliedschaft im Regionalmanagement
Sachverhalt
Die Städte München, Germering, Starnberg sowie die Gemeinden Gauting, Neuried, Krailling, Planegg und Gräfelfing haben nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Raumordnerischen Entwicklungskonzeptes München Südwest beschlossen, die Zusammenarbeit zu verstetigen und den Verein Regionalmanagement München Südwest e.V. gegründet.
Die Mitgliedschaft im Verein wurde seitens der Stadt Starnberg für die jeweiligen Förderzeiträume bereits zweimal verlängert. Die aktuell laufende Förderphase endet Ende 2024. Die Mitgliedschaft umfasst eine anteilige Beteiligung zur Finanzierung des Regionalmanagements. Der Beitrag beläuft sich derzeit auf 16.000 € brutto jährlich.
Im Rahmen der Vereinsarbeit werden derzeit unterschiedliche Themen, wie etwa die Entwicklung einer Multimodalen Mobilitätsstrategie, Energiefragen oder auch die Konzeption eines regionalen Landschaftsparks Würm in Fachrunden erarbeitet.
In diesem Jahr muss eine Entscheidung bzgl. der Verlängerung der Mitgliedschaft getroffen werden. Sollte ein Austritt in Betracht kommen, so ist dieser schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluss des Kalenderjahres zu erklären. Entsprechend müsste eine Kündigung bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage möchte die Stadtverwaltung dem Stadtrat die Gelegenheit einräumen, die Mitgliedschaft vor dem Hintergrund knapper Budgets zu überdenken und fristgerecht eine Entscheidung hinsichtlich eines möglichen Austritts zu treffen.
Die Debatte
Frau Kammerl (CSU): Der Verband hat damit Bauchschmerzen, da die Finanzierung damit geringer wird. Sie besucht seit zwei Jahren für die Verwaltung die Veranstaltungen. Die Stadt München versucht dort oft, Partner für Projekte zu finden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Man kann später auch wieder beitreten.
Herr Janik: Es gab bisher durchaus auch einen Nutzen, aber in der Summe zu wenig.
Herr Wobbe (UWG): Die Themen sind zumeist auf die München-Gemeinden ausgerichtet. Wir können da ruhigen Gewissens pausieren.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Starnberg aufgrund der aktuellen Haushaltslage für die kommende Förderperiode nach 2024 nicht weiter Mitglied des Vereins Regionalmanagement München Südwest e.V. bleibt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorstand des Vereins über den Beschluss zu informieren und die Mitgliedschaft fristgerecht zu kündigen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Aufhebung der Richtlinie für die Gewährung von Zinsvergünstigungen zur Beschaffung von Wohnraum für Beschäftigte der Stadt Starnberg
Sachverhalt
Im Jahr 1974 wurde eine Richtlinie für die Gewährung von Zinsvergünstigungen von Wohnraum für Beschäftigte der Stadt Starnberg vom Stadtrat erlassen. Diese Richtlinie wurde am 24.10.2005 durch Stadtratsbeschluss geändert.
Aufgrund der geringen Nachfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Starnberg (wird derzeit von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt) sowie der angespannten Haushaltslage, schlägt die Verwaltung die Aufhebung dieser Richtlinie vor. Ab sofort sollten keine weiteren Zinszuschüsse gewährt werden.
Die Debatte
Frau Falk (SPD): Sie möchte dagegen setzen. Jedes Merkmal, was uns von anderen Gemeinden unterscheidet, ist wichtig. Da es nur wenige nutzen, kann man das so belassen.
Herr Janik: Auf die Personalgewinnung hat das kaum Einfluss.
Herr Jägerhuber (CSU): Die Nutzer sind überschaubar. Durch die Unterstützung wird och auch Personal gebunden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ihm fehlt die Kosteneinsparung. Es werden in Starnberg ... (Anm. d. Verf.: Das war mir zu schnell.)
Frau Pfister (BLS): Sie möchte das auch beibehalten. Es ist ein überschaubarer Beitrag und der Landkreis untersetzt seine Mitarbeiter ähnlich.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Es geht nur um Darlehensbeträge kleiner 20.000 €, die unterstützt werden?
Herr Janik: Ja.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Richtlinie vom 07.10.1974 in der Fassung vom 26.10.2005. Die laufenden Zinszuschüsse werden vereinbarungsgemäß abgewickelt, ab sofort werden keine weiteren Zinszuschüsse gewährt.
abgelehnt: 13:13
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der Seepromenade?
Frau Lechner: Die Bohrergebnisse sind vorhanden. Die Platten können wieder angebracht werden. Das soll demnächst beauftragt werden.
(M)ein Fazit:
Da sicher von nicht Wenigen eine Mitgliedschaft in einem Verein mit wenig konkreten Auswirkungen als weniger sinnvoll angesehen wird als so manche lokale kulturelle Veranstaltung, ist der Austritt aus dem RMMS die auch in meinen Augen richtige Konsequenz.
Die Konsolidierungsversuche gehen weiter und sind heute nur teilweise genehmigt worden. Wir sind ja noch nicht am Ende des Prozesses.
Und mit zwei Stunden ist die öffentliche Sitzung zügig abgeschlossen worden. Hoffentlich artet der nicht öffentliche Teil zeitlich nicht aus.
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datenarche · 1 year
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my-life-fm · 2 years
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Große Dürre, miese Ernten, teure Lebensmittel – wie muss sich Landwirtschaft anpassen? | Deutschlandfunk
Große Dürre, miese Ernten, teure Lebensmittel – wie muss sich Landwirtschaft anpassen? | Deutschlandfunk
https://www.deutschlandfunk.de/kontrovers-29-08-2022-wie-muss-sich-landwirtschaft-aendern-dlf-5e04eba2-100.html Impressum/Datenschutz/Datensicherheit
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ruhrkanalnews · 4 years
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B90/GRÜNE, CDU UND MIS BEANTRAGEN WERTSTOFFHOF
Gemeinsamen Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 18. März 2021 #unterstütztLokaleUnternehmen #nutztDieCoronaApp #haltetAbstand
Sprockhövel- Mehr Service für den Bürger auf der einen Seite, Stadtsauberkeit und Klimaschutz auf der anderen Seite haben die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die MIS dazu veranlasst einen Antrag zur Prüfung über die Einrichtung eines Wertstoffhofes für Sprockhövel im Zuge der Verlagerung des Bauhofes zu stellen. Darüber hinaus sollen diverse Finanzierungsmöglichkeiten unter…
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shi1498912 · 5 years
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23. Februar 2018 | Cem Özdemir rechnet im Bundestag mit der AfD ab
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official-hessen · 3 years
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Beim Kampf für Akzeptanz und gleiche Rechte nicht nachlassen:
Erklärung zum IDAHOBIT von Sven Lehmann und Ulle Schauws MdB, B90/Grüne, die wir hier gerne teilen:
Am morgigen Montag 17. Mai 2021 findet der Internationale Tag gegen Homo-, Bi- Trans- und Interfeindlichkeit (IDAHOBIT) statt.
Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik der GRÜNEN Bundestagsfraktion:
"Dieser Tag mahnt uns, beim Kampf für Akzeptanz und gleiche Rechte nicht nachzulassen. Nichts ist gut, wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht gleichberechtigt und in Sicherheit und Freiheit leben können, weltweit und in Deutschland.
Queere Menschen werden in ihrem Alltag gesellschaftlich noch immer nicht als gleichwertig angesehen, erleben Diskriminierung, Bevormundung und Gewalt. Ihre gesundheitliche und soziale Situation ist Besorgnis erregend. Das zeigen alle internationalen und nationalen Studien. Diskriminierung macht krank und grenzt sozial aus. Die Corona-Krise hat zudem sichere Orte wie Kneipen, Clubs oder Beratungsstellen verschwinden lassen oder ihre Arbeit zumindest erschwert.
Leider ist die Bundesregierung queerpolitisch ein Totalausfall. Die wenigen Fortschritte, die es in dieser Legislaturperiode gab, wurden entweder durch Petitionen erzwungen oder durch Gerichte angeschoben. Das ist unambitioniert. Das können und müssen wir ändern, am besten noch vor der Sommerpause. Wir fordern die Gleichstellung lesbischer Mütter im Abstammungsrecht, die Überwindung des Transsexuellengesetzes und die Ergänzung des Schutzauftrags in Artikel 3 unserer Verfassung um das Merkmal der "sexuellen Identität". Vor allem brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit und für die Akzeptanz von Vielfalt.
Wir Grüne haben in dieser Legislaturperiode zahlreiche Anträge und Gesetzesentwürfe dazu vorgelegt. Viele davon waren Gegenstand der öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen. Am 19. Mai werden wir sie im Bundestag zur Abstimmung bringen."
Weitere Information: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-lsbti-840188
Grüne parlamentarische Initiativen, die am 19. Mai 2021 im Plenum des Bundestages samt der abschließenden Abstimmung debattiert werden:
1. Antwort auf die Große Anfrage Soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland, Drs. 19/16992 und 19/28233
2. Antrag Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen, Drs. 19/10224
3. Gesetzentwurf zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG), Drs. 19/19755
4. Antrag Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen, Drs. 19/22214
5. Antrag Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken, Drs. 19/24431
6. Antrag Bundesweiten Studie - Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern, Drs. 19/27878
Ihr könnt eure Bundestagsabgeordneten aus eurem Kreis anschreiben und darum bitten dass sie zustimmen sollen.
Quelle: Julia Monroe
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dmcpics · 5 years
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B’90 GRN / Bündnis 90 @Die_Gruenen
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carsten-seim · 7 years
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Rautenberg-Interviews zur Bundestagswahl 2017: Cem Özdemir
Rautenberg-Interviews zur Bundestagswahl 2017: Cem Özdemir
Grünen-Chef Cem Özdemir im Gespräch mit Carsten Seim und der Verlegerfamilie Rautenberg-Otten
Die Rautenberg Media erreicht mit ihren Blättern bundesweit 3,5 Millionen Leser. Gemeinsam mit der Verlegerfamilie Rautenberg-Otten habe ich Spitzenpolitiker und -kandidaten von CDU, SPD, FDP sowie B90/Die Grünen intervIewt. Sie sind am Wochenende, 16. und 17. September, in allen Rautenberg-Blättern…
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qpress-de · 3 years
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🇩🇪🤢📺📢❌ Die Skandale rund um die B90/Grünen Kanzler-Prinzessin Baerbock nehmen kein Ende. Jetzt kommt ein Gender-Frevel an den eigenen Kindern hinzu. Dazu folgen im Juli weitere Enthüllungen innerfamiliärer Gestörtheiten durch eine der brutalsten Medien in Deutschland. Das alles folgt dem erst kürzlich aufgedeckten Plagiatsvorwürfen, ihr schönen neues Annalena Grün-Buch betreffend. Folgt man der Statistik, ziehen diese Ereignisse sie unaufhaltsam unter die grüne Grasnarbe. 🇩🇪🤢📺📢❌ #Grüne #Baerbock #Skandal #Gender #Kanzlerkandidatur
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ruhrkanalnews · 4 years
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PAUSL HÖLLER NIMMT ARBEIT ALS KREISDIREKTOR AUF
Seit Anfang Januar ist der Nachfolger von Kreisdirektorin Iris Pott im Amt #haltetAbstand #nutztDieCoronaApp #unterstütztLokaleUnternehmen
Ennepe-Ruhr-Kreis- Er ist Profi in Politik und Verwaltung, liebt es, “direkt vor Ort für die Menschen zu arbeiten” und gehört seit Anfang Januar zur Spitze der Kreisverwaltung: Paul Höller (B90/Die Grünen) hat seine Arbeit als Kreisdirektor aufgenommen. Der Kreistag hatte den 37-Jährigen im November mit großer Stimmenmehrheit zum Nachfolger von Iris Pott gewählt. “Eigentlich würde ich jetzt die…
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benedikt-pohlmann · 5 years
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Michael Kellner unser Bundesgeschäftsführer B90/ die Grünen. Heute im Wahlkampfcamp 2019 (hier: Michaelbrücke) https://www.instagram.com/p/BwwkaxHhIXT/?utm_source=ig_tumblr_share&igshid=1l311xkphohsx
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politik-starnberg · 1 year
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Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 25.9.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrats
Montag, 25.09.2023, 18:30 Uhr Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Die Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Vereidigung des Listennachfolgers der WPS
TOP 2 Eröffnung der Sitzung
TOP 3 Bürger fragen
TOP 4 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
TOP 6 Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in der Stadt Starnberg vom 06.02.2019
TOP 7 Ausweisung des Wasserschutzgebietes "Mühlthal" für die Brunnen XI und XII Mühlthal auf Fl. Nr. 1527, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting, sowie für die Fischzuchtquelle auf Fl. Nr. 184, Gemarkung Leutstetten, Stadt Starn- berg, zur Trinkwasserversorgung des Würmtal-Zweckverbandes - hier: Stel- lungnahme der Stadt Starnberg im Rahmen der Online-Konsultation
TOP 8 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg, Änderungsbeschluss
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 10 Konzeptwettbewerb Bayerischer Hof und Villa Bayerlein; Ergänzung im Vergabeverfahren
TOP 11 Antrag B90/Die Grünen: Sachstandsbericht zur Abwasserentsorgung durch den Abwasserverband Starnberg
TOP 12 Weiteres Vorgehen Grundstückstausch Söcking und Starnberg Fl.Nr. 107/6 und 107/7 Gemarkung Starnberg
TOP 13 Personalangelegenheit; Höhergruppierung eines Beschäftigten
TOP 14 Personalangelegenheit; Feststellung erfolgreicher Abschluss der modularen Qualifizierung einer Beamtin
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Ich bin gespannt, welcher Stadtrat der WPS (aktuell sind die gewählten Stadträte von Position 5, 8 und 12 im Stadtrat) uns dann "öffentlich" verlässt und auf welcher Position der neue Stadtrat der WPS auf dem Wahlzettel gewesen ist. Bisher haben in dieser Legislaturperiode ausschließlich die gewählten Stadträte der WPS den Stadtrat frühzeitig aus unterschiedlichen und durchaus auch für mich nachvollziehbaren Gründen verlassen.
Insgesamt erscheint es mir, dass wir eine ruhige Stadtratssitzung haben werden. Spannend ist der Umgang mit dem Wasserschutzgebiet, welches in der WSG III b ganz Hanfeld umfassen soll. Allerdings sind alle Einwendungen auch schon letztes Jahr vorgebracht und vom Landratsamt abgewogen worden. Sie werden heuer nur noch einmal wiederholt eingebracht.
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fritz-letsch · 6 years
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Bayern: Richter kippen rechtswidrige Miet-Obergrenze für Hartz IV & Grundsicherung
Mieten in München steigen - wie sollen die Empfänger von Hartz IV & Grundsicherung mit halten, wenn das Amt nicht mit-halten will? Pressemitteilung IGEL-München https://igel-muc.de Wir werden später auch auf https://igel-muc.de über die aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Bayern zu den Mietobergrenzen berichten. Betroffen war diesmal Hof bei Nürnberg – die neuen Urteile entfalten aber auch Außenwirkung auf die LH München und deren Bestimmung der Mietobergrenzen:
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München, 14. November 2018 Wohnst Du noch oder lebst Du schon? 1. Neue Urteile des Landessozialgerichtes Bayern zur Mietobergrenze 2. Geschichte der Mietobergrenze München: Blockade und Verschleppung gegen-hartz.de – 5. November 2018 LandesSozialGericht München kippt Obergrenzen für Hartz IV Beziehende in Stadt und Kreis Hof Die Kommunen versuchen mit aller Härte die angemessenen Mietgrenzen für Hartz IV Leistungsberechtigte so tief wie möglich anzusetzen, um den Kostendruck auf die Betroffenen abzuwälzen. Doch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16) hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Die Richter entschieden, dass diese Handhabung rechtswidrig ist. Liegen deutlich mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher einer Kommune bei ihren Mieten über der Grenze, die eine Kommune als „angemessen“ ansieht, darf dies nicht ohne Folgen bleiben. Die Kommune muss die hohen Mieten in ihrem Konzept über die zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16). Die Münchener Richter rügten, dass Stadt und Landkreis Hof die zu übernehmenden Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt haben und damit das menschenwürdige Existenzminimum der Hilfebedürftigen gefährdet wird. Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/mietgrenzen-kippten-obergrenze-hartz-iv-140237-2 Aktuelle Urteile Bayerisches Landessozialgericht: L 11 AS 52/16: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199780 L 11 AS 620/16: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199781
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2. Blockade & Verschleppung Geschichte der Mietobergrenzen der Landeshauptstadt München Zum damaligen Sozialgerichtsverfahren, das letztlich 2014 nach fünf Jahren Arbeit endlich zu einer jährlichen Anpassung der Münchner Mietobergrenzen im Stadtrat geführt hat, hatten wir schon am 1. März 2014 berichtet: http://igel-muc.de/rssshow.php?guid=20140301 Das Bayerische LSG schloss sich bereits in seinem Urteil vom 11.07.2012 der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 an, in dem die komplexen statistischen Verfahren und Regularien zur Ermittlung der Mietobergrenzen erläutert wurden: Bayerisches LSG, Urteil vom 11.07.2012, Az: L 16 AS 127/10 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155401 Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009, Az: B 4 AS 30/08 R https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=89866 Am 12. Juli 2012 berichtete auch Sven Loerzer über das Urteil in der Süddeutschen Zeitung, mit dem wir am Tag der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal sprechen durften: Wie Hartz-IV-Empfänger wohnen dürfen https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsentscheidung-in-muenchen-wie-hartz-iv-empfaenger-wohnen-duerfen-1.1410309 Obgleich die Vertreter des öffentlichen Interesses, also der Rechtsstelle des Jobcenters München , die unter Fachaufsicht der Bundesagentur für Arbeit und eben nicht unter der Fachaufsicht des Sozialreferates der LH München steht, genau wussten, dass eine sogenannte Zulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes, eine Revision nicht zuzulassen, keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde, wurde das Verfahren auf diese Weise (leider rechtmäßig, aber winkel-advokatisch) um mehr als ein weiteres Jahr verschleppt, um die Mietobergrenzen so spät wie nur irgend möglich an den realen Münchner Wohnungsmarkt anpassen zu müssen. Rudolf Stummvoll als Vorkämpfer der Blockadepolitik gegen die Anpassung der Mietobergrenzen an reale Münchner Mieten Erst am 10. September 2013, also 14 Monate später, wurde die damalige Entscheidung des LSG Bayern demnach rechtskräftig. Trotzdem verzögerte in der Folge diesmal das Münchner Wohnungsamt in Gestalt seines Leiters Rudolf Stummvoll jede Anfrage und Abstimmung mit parteiexternen Stadratsmitgliedern, sodass es erst des Antrages der damaligen Stadträtin Dagmar Henn vom 5. Februar 2014 im Sozialausschuss des Stadtrates bedurfte, um über die damalige Sozialreferentin und berufsm. Stadträtin Brigitte Maier den Leiter des Wohnungsamtes zur Aufgabe seiner verwaltungspolitischen Blockade zu bewegen und am 17. Juli 2014, endlich, mehr als fünf Jahre nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die erstmalige Anpassung der Mietobergrenzen zu beschließen:
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Antrag von Dagmar Henn vom 5. Februar 2014: Mietobergrenzen an die Wirklichkeit anpassen! https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3239949.pdf Beschlusseentwurf/Referentenvorlage vom 17. Juli 2014 Vorlagen-Nr.: 14-20 / V 00024: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3343108.pdf Zur nachträglichen Ehrenrettung der Sozialreferentin Brigitte Maier sei angemerkt, dass sie sich im Schatten des Verfahrens, am 25. März 2013 zwar rechtlich betrachtet naiv, aber dennoch politisch blauäugig beim Bundesministerium für Arbeit & Soziales um eine „Ausnahmegenehmigung“ für die LH München einsetzte, den seit der Hartz-IV Reform 2005 bundesweit geltenden § 22 SGB II so anzuwenden, wie er vor der Gesetzesreform im Bundessozialhilfegesetz geregelt war. Demnach wurden damals die Mietobergrenze übersteigende Mieten durch die Sozialbehörden zwar moniert, den Leistungsberechtigten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe-Empfänger_innen aber bei Unzumutbarkeit eines Umzuges dennoch die gesamte (zu teure Miete) beglichen: Schreiben der Soziareferentin vom 25.03.2014 https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3292806.pdf Der Stadtrat der LH München hat seit 2014 jährlich die Mietobergrenzen nach den Regularien, die das Bundessozialgericht bereits 2009 vorgegeben hatte, genau zu ermitteln und anzupassen. Es bleibt zu hoffen, dass der StR künftig wenigstens im Sozialausschuss und im Rechnungsausschuss den gegenüber der Soziareferentin und berufsm. Stadträtin Dorothee Schiwy weisungsgebundenen Leiter des Münchner Wohnungsamtes Rudolf Stummvoll (B90/Die Grünen) insbesondere bei der Ermittlung der Mietobergrenzen, aber auch bei der Unterbringung Wohnungloser und den damit verbundenen überhöhten und bereits den Tatbestand des Wuchers erfüllenden Aufwendungen an Unterkunftsbetreiber der Privatwirtschaft genau kontrolliert. IGEL München, 14. November 2018 https://igel-muc.de Read the full article
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ruhrkanalnews · 2 years
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BEI ÖPNV UND ERNEUERBARE ENERGIEN WIRD SICH WAS BEWEGEN
Grüne Themen haben im Landesparlament an Bedeutung gewonnen, da ist sich Alexander Karsten (B90/DG) sicher #unterstütztLokaleUnternehmen
Sprockhövel/Hattingen- Alexander Karsten, Landtagskandidat von Bündnis 90/Die Grünen, hat auch drei Tage nach der Landtagswahl 2022 noch Grund zu feiern. Seine Partei hat ein unerwartet gutes Ergebnis geholt, da stört ihn nicht, dass er seinen Wahlkreis nicht im Landesparlament vertreten kann. “Das Direktmandat habe ich nicht geholt, auf der Liste bin ich nicht vertreten”, lautet die knappe…
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befreiungsbewegung · 6 years
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[Bayern: Richter kippen rechtswidrige Miet-Obergrenze für Hartz IV & Grundsicherung](http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/ "http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/")
Mieten in München steigen – wie sollen die Empfänger von Hartz IV & Grundsicherung mit halten, wenn das Amt nicht mit-halten will?
Pressemitteilung IGEL-München https://igel-muc.de
Wir werden später auch auf <https://igel-muc.de> über die aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Bayern zu den Mietobergrenzen berichten. Betroffen war diesmal Hof bei Nürnberg – die neuen Urteile entfalten aber auch Außenwirkung auf die LH München und deren Bestimmung der Mietobergrenzen:
München, 14. November 2018
Wohnst Du noch oder lebst Du schon? [Frei nach IKEA]
1. Neue Urteile des Landessozialgerichtes Bayern zur Mietobergrenze
2. Geschichte der Mietobergrenze München: Blockade und Verschleppung gegen-hartz.de
– 5. November 2018
LandesSozialGericht München kippt Obergrenzen für Hartz IV Beziehende in Stadt und Kreis Hof
Die Kommunen versuchen mit aller Härte die angemessenen Mietgrenzen für Hartz IV Leistungsberechtigte so tief wie möglich anzusetzen, um den Kostendruck auf die Betroffenen abzuwälzen.
Doch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16) hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Die Richter entschieden, dass diese Handhabung rechtswidrig ist.
Liegen deutlich mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher einer Kommune bei ihren Mieten über der Grenze, die eine Kommune als „angemessen“ ansieht, darf dies nicht ohne Folgen bleiben. Die Kommune muss die hohen Mieten in ihrem Konzept über die zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16).
Die Münchener Richter rügten, dass Stadt und Landkreis Hof die zu übernehmenden Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt haben und damit das menschenwürdige Existenzminimum der Hilfebedürftigen gefährdet wird. […]
Quelle: <https://www.gegen-hartz.de/urteile/mietgrenzen-kippten-obergrenze-hartz-iv-140237-2>
Aktuelle Urteile Bayerisches Landessozialgericht: L 11 AS 52/16: <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199780> L 11 AS 620/16: <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199781>
2. Blockade & Verschleppung
Geschichte der Mietobergrenzen der Landeshauptstadt München
Zum damaligen Sozialgerichtsverfahren, das letztlich 2014 nach fünf Jahren Arbeit endlich zu einer jährlichen Anpassung der Münchner Mietobergrenzen im Stadtrat geführt hat, hatten wir schon am 1. März 2014 berichtet: [http://igel-muc.de/rssshow.php?guid=20140301](http://igel-muc.de/ direktlink)
Das Bayerische LSG schloss sich bereits in seinem Urteil vom 11.07.2012 der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 an, in dem die komplexen statistischen Verfahren und Regularien zur Ermittlung der Mietobergrenzen erläutert wurden:
Bayerisches LSG, Urteil vom 11.07.2012, Az: L 16 AS 127/10 <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155401>
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009, Az: B 4 AS 30/08 R <https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=89866>
Am 12. Juli 2012 berichtete auch Sven Loerzer über das Urteil in der Süddeutschen Zeitung, mit dem wir am Tag der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal sprechen durften: Wie Hartz-IV-Empfänger wohnen dürfen <https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsentscheidung-in-muenchen-wie-hartz-iv-empfaenger-wohnen-duerfen-1.1410309>
Obgleich die Vertreter des öffentlichen Interesses, also der Rechtsstelle des Jobcenters München [SGG], die unter Fachaufsicht der Bundesagentur für Arbeit und eben nicht unter der Fachaufsicht des Sozialreferates der LH München steht, genau wussten, dass eine sogenannte Zulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes, eine Revision nicht zuzulassen, keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde, wurde das Verfahren auf diese Weise (leider rechtmäßig, aber winkel-advokatisch) um mehr als ein weiteres Jahr verschleppt, um die Mietobergrenzen so spät wie nur irgend möglich an den realen Münchner Wohnungsmarkt anpassen zu müssen.
Rudolf Stummvoll als Vorkämpfer der Blockadepolitik gegen die Anpassung der Mietobergrenzen an reale Münchner Mieten
Erst am 10. September 2013, also 14 Monate später, wurde die damalige Entscheidung des LSG Bayern demnach rechtskräftig.
Trotzdem verzögerte in der Folge diesmal das Münchner Wohnungsamt in Gestalt seines Leiters Rudolf Stummvoll jede Anfrage und Abstimmung mit parteiexternen Stadratsmitgliedern, sodass es erst des Antrages der damaligen Stadträtin Dagmar Henn vom 5. Februar 2014 im Sozialausschuss des Stadtrates bedurfte, um über die damalige Sozialreferentin und berufsm. Stadträtin Brigitte Maier den Leiter des Wohnungsamtes zur Aufgabe seiner verwaltungspolitischen Blockade zu bewegen und am 17. Juli 2014, endlich, mehr als fünf Jahre nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die erstmalige Anpassung der Mietobergrenzen zu beschließen:
Antrag von Dagmar Henn vom 5. Februar 2014: Mietobergrenzen an die Wirklichkeit anpassen!
<https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3239949.pdf> Beschlusseentwurf/Referentenvorlage vom 17. Juli 2014 Vorlagen-Nr.: 14-20 / V 00024: <https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3343108.pdf>
Zur nachträglichen Ehrenrettung der Sozialreferentin Brigitte Maier sei angemerkt, dass sie sich im Schatten des Verfahrens, am 25. März 2013 zwar rechtlich betrachtet naiv, aber dennoch politisch blauäugig beim Bundesministerium für Arbeit & Soziales um eine „Ausnahmegenehmigung“ für die LH München einsetzte, den seit der Hartz-IV Reform 2005 bundesweit geltenden § 22 SGB II so anzuwenden, wie er vor der Gesetzesreform im Bundessozialhilfegesetz geregelt war.
Demnach wurden damals die Mietobergrenze übersteigende Mieten durch die Sozialbehörden zwar moniert, den Leistungsberechtigten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe-Empfänger_innen aber bei Unzumutbarkeit eines Umzuges dennoch die gesamte (zu teure Miete) beglichen:
Schreiben der Soziareferentin vom 25.03.2014 <https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3292806.pdf> Der Stadtrat der LH München hat seit 2014 jährlich die Mietobergrenzen nach den Regularien, die das Bundessozialgericht bereits 2009 vorgegeben hatte, genau zu ermitteln und anzupassen.
Es bleibt zu hoffen, dass der StR künftig wenigstens im Sozialausschuss und im Rechnungsausschuss den gegenüber der Soziareferentin und berufsm. Stadträtin Dorothee Schiwy weisungsgebundenen Leiter des Münchner Wohnungsamtes Rudolf Stummvoll (B90/Die Grünen) insbesondere bei der Ermittlung der Mietobergrenzen, aber auch bei der Unterbringung Wohnungloser und den damit verbundenen überhöhten und bereits den Tatbestand des Wuchers erfüllenden Aufwendungen an Unterkunftsbetreiber der Privatwirtschaft genau kontrolliert.
IGEL München, 14. November 2018 <https://igel-muc.de>
#miet-obergrenze #stadtverwaltung Quelle: [http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/](http://befreiungsbewegung.fairmuenchen.de/bayern-richter-kippen-rechtswidrige-miet-obergrenze-fuer-hartz-iv-grundsicherung/ "Permalink")
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