#öffentliche Werbung
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Das könnte eine wirklich magische Chance für deine Marke sein!
Gewinnen Sie mühelos die Aufmerksamkeit verschiedener Zielgruppen in alltäglichen Momenten öffentliche Werbung Steigern Sie die Sichtbarkeit, bauen Sie Verbindungen auf und hinterlassen Sie einen bleibenden Eindruck, der über DOOH-Screens hinausreicht.
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hat daher öffentliche Werbung für Fleisch aus Massentierhaltung verboten
» […] Global trägt die Nutztierhaltung laut einem Uno-Bericht mit knapp 15 Prozent zu den menschengemachten Klimagasen bei. […]…
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#öffentliche Werbung#Fleisch#Haarlem#Klimagase#Klimakatastrophe#Kommune#massentierhaltung#Nutztierhaltung#UNO-Bericht#Verbot#Werbeverbot#werbung
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2024 und 2004
Leipziger Straßenbahn
In der Leipziger Straßenbahn wird bei den Haltestellenansagen jetzt zusätzlich noch Reklame durchgesagt für Läden, die sich an der jeweiligen Haltestelle befinden. Erst dachte ich: „Das nervt aber“. Dann dachte ich: „Ja, jetzt nervt das. Aber in zwanzig Jahren!“ und begann, die Ansagen mit dem Handy aufzunehmen.
Vor 20 Jahren wurden die Ansagen in der Leipziger Straßenbahn immer auf französisch wiederholt. Das kann man hier in einem Ausschnitt hören, den ich 2004 mit dem MD-Rekorder aufgenommen habe.
(Meine Erfahrung ist, dass man besonders präsente Alltagselemente weniger dokumentiert, und dass sie vergänglicher sind, als man denkt. Ich habe zB nur ein einziges, schlecht aufgelöstes Foto gemacht, auf dem ein Plus-Markt zu sehen ist.)
(Scott Hühnerkrisp)
#Scott Hühnerkrisp#Werbung#öffentlicher Nahverkehr#Straßenbahn#Audioaufnahme#MD-Rekorder#MiniDisc#Ansage
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finally getting tumblr ads relevant to my age and interests
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Updates
🌟 Neu
Die ersten Einstellungen für Communitys sind jetzt verfügbar. Admins von Communitys können den Namen, die Tagline, den Avatar, das Header-Bild, die Tags und die Beschreibung ändern. Einen Link zu diesen Einstellungen findest du in der Seitenleiste für deine Community auf dem Desktop oder im Kontextmenü auf dem Smartphone.
Das Pop-up-Fenster für Community-Einladungen wurde überarbeitet und zeigt nun auch an, wie viele Einladungen noch übrig sind.
Im Header von Communitys wird jetzt angezeigt, ob sie öffentlich oder privat sind.
Community-Admins können jetzt Mitglieder zu Moderator:innen ernennen. Moderator:innen können Einträge löschen. Wir sind noch dabei, die Funktion auszubauen, also könnte in den nächsten Wochen einiges dazukommen!
Wir haben den API-Endpunkt für Blogeinträge (EN) aktualisiert, um die Optionen zur Angabe einer Sortierreihenfolge und einer „after“-Zeit hinzuzufügen, die die derzeitige Option zur Anzeige von Einträgen von „before“ einer bestimmten Zeit ergänzen. Wenn du die Option „before“ verwendest, werden die Einträge standardmäßig in umgekehrt chronologischer Reihenfolge („absteigend“) sortiert. Mit „after“ und „sort = asc“ kannst du die Einträge stattdessen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom ältesten zum neuesten sortieren.
🛠 Behobene Bugs
Da Nebenblogs bislang nicht in Communitys posten können, wird jetzt immer dein Hauptblog ausgewählt, wenn du in Communitys postest.
Bestimmte Aktivitäten, die von Communitys ausgehen, z. B. Erwähnungen in Einträgen und Kommentaren und bald auch Einladungen, zählen nun zu deinen ungelesenen Aktivitäten.
🚧 Baustelle
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass Werbung in der Android-App automatisch und manchmal ziemlich laut abgespielt wird, und arbeiten an einer Lösung!
🌱 Demnächst
Wir arbeiten daran, Community Labels in unseren offiziellen Clients (Web, iOS und Android) in Content Labels umzubenennen und zu lokalisieren, ebenso wie Community-Richtlinien in Nutzungsrichtlinien. Wir hoffen, dass diese Änderung eine mögliche Verwirrung über die Beziehung zwischen diesen und den Tumblr-Communitys verhindern wird. (Diese Hilfeartikel sind jetzt in EN verfügbar. Die Übersetzungen folgen in Kürze).
Tritt ein Fehler auf? Sieh mal bei den bekannten Problemen nach oder kontaktiere den Support und wir melden uns, so schnell es geht!
Du hast Feedback für uns? Schau regelmäßig in die Updates und diskutiere mit der Community.
Du findest Tumblr Hammer und möchtest uns direkt mit etwas Geld unterstützen? Hol dir das Unterstützer:innen-Abzeichen aus dem TumblrMart!
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Fck Nestlé
English Translation is below the german speaking stuff^^
Aus irgendeinem Grund bekomme ich permanent Image Werbung für Nestlé auf Youtube. In dieser beteuert der Konzern, der bekannt für seine Ausbeutung der Kakaobauern und missachtung ihrer Menschenrechte sowie versuchen der Wasserprivatisierung, wie sehr er sich um seine Kakaobauern sorgt.
Und es ist ziemlich übelkeiterregend, sowas zu sehen. Denn Nestlé ist so ziemlich die Nummer eins wenn es um die neokoloniale Ausbeutung des Proletariats in der dritten Welt geht. Mit ihrer Image Werbung scheint der Konzern seine Involvierung in dieser Ausbeutung für europäische Konsumenten verschleiern zu wollen.
Ich habe drei Artikel zu dem Thema verlinkt: nummer eins, ein Artikel der TAZ von 2020, stellt die Probleme der Ausbeutung durch Schokoladenherrsteller aus dem Imperialistischen Kern heraus:
Nummer zwei (erneut TAZ), beschreibt eine frühere Image Kampagne von Nestlé und anderen Konzernen, die sich mithilfe des (wichtigen und richtigen) Corona Impfstoffes ihr Image aufpolieren wollten.
Und als drittes will ich nochmal einen älteren Skandal der ehem. Agrarministerin Klöckner aufwärmen, denn wir dürfen nie vergessen, dass diejenigen, durch die Konzernen wie Nestlé in unserem System ihre Macht ausüben Konservative und im allgemeinen Reaktionäre rechte Parteien sind.
For some reason I keep getting this image advertisement on youtube of how greatly nestlé cares about their cocoa farmers.
And it is quite enraging to see that because Nestlé seems to try hiding their involvement in the exploitiation of the proletarians in the cocoa producing countries, that borders on slavery and childslavery.
Iam adding some german speaking articles. First from 2020, highlighting the problem of exploitation in african cocoa countries:
And another article specifically about the bullshit image campaigns of Firms
Also I have added a third article by the FAZ, which is about a uniquely germany concerning case of our former CDU Agrarministress making basically image advertisement for Nestlé. This is supposed to be a reminder, that reactionary parties are the way that Companies like nestlé enact their Power in our western democracies specificially in this example the BRD.
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Warum Du Deine Facebook Freundesliste verbergen solltest …Wie schütze ich meine Kontakte?
Ein Profil zu kopieren ist nur interessant, wenn die Freundesliste öffentlich ist. Warum? Weil der Betrüger dann alle Freunde sehen und über das Fake-Profil kontaktieren kann. Meist läuft es so ab, dass zunächst um die Telefonnummer gebeten wird und dann per SMS um Geld. Erschreckenderweise fallen immer wieder Menschen darauf rein.
Übrigens bei diesem Vorgang wurde das echte Profil nicht „gehackt“, wie manche es bezeichnen. Es wurde kopiert. Der Betrüger macht Screenshots von Profilbild und Titelbild und schon kann er unter gleichem oder leicht verändertem Namen ein Fake-Profil erstellen. Dann wird systematisch die Freundesliste abgegrast. Es musste nichts „gehackt“ werden, weil ja alles Interessante offen war. Sobald eine Freundesliste verborgen ist, besteht kein Interesse, das Profil zu kopieren.
Ob ihr eure Liste nur für euch sichtbar macht oder auch für eure Freunde, liegt an eurem Umgang mit Kontaktanfragen. Wenn ihr auch fremde Menschen als Freunde annehmt, dann empfehle ich euch die ganz sichere Variante. Bei der Aufnahme von fremden Kontakten könnt ihr nämlich nicht absehen, welche Menschen da so in eurem Profil und der Freundesliste herumgeistern. Und leider gibt es auch sogenannte Kontaktesammler, die allen Personen eurer Liste eine Anfrage stellen und dann mit Werbung nerven…
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Wer möchte gerne missioniert werden? Du musst das oder jenes tun. Wer liebt das? Eine Denkweise. Nur eine Richtung. Einbahnstraße. Das ist in einer Diktatur so, aber in der Demokratie nicht. In der Demokratie ist Vielfalt?
So erlebte ich es zumindest in der Vergangenheit Aber die Zeit ist dynamisch. Die Zeiten ändern sich. Früher nutzte man ein Nokia Handy. Jetzt eher Samsung oder Iphone.
Wer will gerne missioniert werden? Früher missionierte die Kirche. Wo sie das mit Zwang taten, war langfristig der Misserfolg garantiert. Wer missioniert jetzt? Hat die Missionierung aufgehört? Ich denke nicht. MC gibt es in New York, London und Moskau ( trotz Sanktionen). Überall wimmert uns die Werbung entgegen. Ok, die Firmen müssen ja von was leben. Kapitalismus funktioniert so. Verkaufen, Umsatz, Euros. Man kann der sanften Missionierung nicht böse sein? Da ist nur ein gesellschaftlich sanfter Druck vorhanden. Mehr nicht. Das ausschließen gibt nur bei Teenagern oder doch bei den Erwachsenen?
Im Jahre 2016 las ich eine Statistik und das haute mich um. Selten hatte mich eine Statistik so umgehauen. War es die Süddeutsche oder die FAZ? Egal, der Inhalt ist ja wichtig oder? Über 50% der Deutschen trauen sich nicht öffentlich zu sagen, was sie über die Flüchtlings-Politik denken. Jeder zweite hat Angst in seiner Heimat, öffentlich seine Meinung zu sagen. In der Demokratie? In Deutschland. Das löste in mir viele Fragen aus und beschäftigt mich immer noch. Seit über 8 Jahren. Und seitdem bin ich sehr aufmerksam geworden. Wer kritische Fragen stellt, ist rechtsradikal. Wer Probleme anspricht ist, ein Nazi. Nach all dem wundert man sich, wenn die AfD Erfolg hat? Es gibt einige Beispiele von Mainstream-Missionierung.
Ist in der Demokratie unsere Meinung gefragt? Ich denke nur, wenn sie Mainstream konform ist. Out of the Box ist oft nicht erwünscht. Vor allem wenn, sie entgegen dem Mainstream steht? Kritisches Denken und Fragen nicht erwünscht in der Demokratie?
Und eines Tages kam Corona und auch da gab es eigentlich nur eine Meinung. Ich habe mich impfen lassen, aber langjährige Freunde erzählten und weinten, wie ihre Kinder in Schulen diskriminiert wurden. Die Missionierung klappte nicht überall, und so kam der Druck für manche sogar auf Kosten des Arbeitsplatzes. Keine Impfung, kein Job. Und das in Deutschland? Und das in der Demokratie? Nach Monaten und Jahren kommen immer mehr Infos, was alles falsch lief bei der Missionierung. Ok, es war ein schwieges Thema. Aber gibt es Entschuldigungen? Abarbeiten? Schuldgeständis? Null komma Null. Langsam aber sicher kommt einiges ans Licht. Und das ist erschreckend. Ein Beispiel gefällig?
Ich bin gegen Krieg. Bitte richtig zuhören. Hochkomplizierte Themen und Jahrunderte lange Geschichte wird uns in einem Satz so erklärt. Die Russen sind immer schuld. Schon vor über 10 Jahren fragten mich meine Kinder, warum Papa sind immer die Russen in Filmen die Bösen? Ich war sprachlos über soviel Analyse und Reflexion bei Kindern und auch überfragt. Mir fiel das nie auf. Danach lass ich zufällig ein Artikel. Darin stand, dass Europa Russland mehr angriff wie umkehrt. Das ist die Geschichte. Wer aber interessiert sich für Geschichte? Beim 2. Weltkrieg starben 27 Millionen Russen und 6 Millionen Deutsche. Wer wusste das? Die USA ist für viel mehr Kriege verantwortlich. Sie haben viel mehr Militär-Stationen im Ausland. Hier geht es nicht um Amerika oder Russland, sondern um eine Wahrnehmung. Aber sie sind immer die Guten in Filmen. So haben wir diesen furchtbaren Krieg Russland gegen die Urkanie. Worin soviele Menschen sterben und die einzige Logik ist mehr Waffen und mehr Sanktionen. Kann das so funktionieren? Ist die Geschichte wirklich so schnell erzählt? 100% Russland schuld und 0% Ukraine, Europa und USA? Viele Informationen ließt man in der Mainstream-Zeitung nicht. Dass vor dem Kriegsbeginn Russisch in der Ukraine verboten wurde? Obwohl Millionen Russen da leben. Da gibt es noch ganz andere Fakten. Wie gesagt, das rechtfertigt keinen Krieg. Nein. Ich finde den Einmarsch der Russen nicht gut. Aber wer kritische Fragen stellt, der ist im Bann der Missionierung Mainstream. Putinversteher. Man ist gebranntmarkt. Wie kannst du nur.
Ein letztes Beispiel. Der Armenische Patrichach von Istanbul wird von französischen Reportern gefragt. Werden Armenier in der Türkei unterdrückt? Gibt es Meinungsfreiheit in der Türkei? Kann man seinen Glauben frei ausleben? Viele Fragen. Was war die Motivation? Skandal und mehr Umsatz? Der Patriarch holte aus und stellte auch dem Reportern einige Fragen. Gibt es in Europa Meinungsfreiheit? Kann ich in der Kirche sagen, dass gleichgeschlechtliche Ehe nicht Gottes Wille ist? Kann ich sagen, dass wenn man seine Geschlecht operieren lässt , keine gute Idee ist? Die Reporter wurden immer stiller. Sie schrieben immer weniger auf. Das waren falsche Antworten, die sie nicht hören wollten. Sie schauten sich an und gingen. Sie wollten aufzeigen, aus welcher großartigen Zwillsation sie kommen. Soviel Demokratie und Meinungsfreiheit. Und plötzlich, mit ein paar Fragen, deckte der Patrichach auf, dass dem nicht so war. Es stimmt nicht. Ihre Welt zerbrach. Sie hatten keine Antworten. Obwohl sie sich mächtig anstrengten.
Die Missionierung der Ideologien wird immer härter und fundamentalistischer. Man Predigt Wasser und trinkt Wein. Respekt und Toleranz sind die Schlagwörter die sie für sich in Anspruch nehmen. Aber nur gegenüber ihren Ideologien. Respekt und Toleranz gilt nur für uns. Cancel Culture wurde immer populärer. Aber Biologen und Wissenschaftler können nicht an Unis sagen, dass es einen Geschlecht gibt. Das darf nicht sein? Was immer galt, was alle Wissenschaftler immer lehrten, ist jetzt falsch. Die Argumentation ist simpel. Was man fühlt das ist man. Man kann das jederzeit ändern. Was ich fühle das bin ich. Plötzlich dürfen renommierte Professoren nicht lehren. Die Missionierung wird immer kopflosser und unlogischer. Dafür immer selbstbewusster und lauter. Keiner darf dem öffentlich widersprechen. Wie oft habe ich mich mit Freunden, Nachbarn, Bekannten oder neuen Freunden über die Mainstream-Missionierung unterhalten. Und wo Vertrauen ist, da klagen die meisten. Wo ist die Freiheit geblieben? Wir fürchten uns, öffentlich unsere Meinung zu sagen. Sie sagen, dass einiges mittlerweile ins Absurde geruscht ist.
Ich denke, wenn die gleiche Studie wie im Jahre 1996 wieder unternommen würde, wäre die Zahl viel höher. Und nicht nur bei der Flüchtlings -Politik, sondern bei so viele anderen Themen wie z.B. Corona, Russland, Gender usw.
Was wünsche ich mir? Eine Gesellschaft, in der man sich aussprechen lässt. Gegenseitig zuhört. Aufrichtige Fragen stellt. Kritische Fragen willkommen sind. Nicht gleich in Schubladen gesteckt wird. Wo man gegenteilige Positionen vertritt und trotzdem befreundet ist oder zumindest sich respektiert. Wo man einen Vertrauensvorschuss entgegenbringt. Nicht immer einem das Schlimmste unterstellt. Ein Hoch auf die Demokratie. Aber das Wort Demokratie ist mittlerweile auch nur ein Schlagwort geworden. Man unterdrückt und missioniert zwanghaft im Namen der Demokratie.
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Wie man einen effektiven Spendenaktion-Flyer gestaltet: Tipps und Ideen
Flyer sind eine bewährte Methode, um Aufmerksamkeit zu erregen und Informationen auf ansprechende Weise zu verbreiten. Besonders bei Spendenaktionen ist es wichtig, die richtigen Flyer Ideen zu nutzen, um potenzielle Unterstützer zu erreichen und für das eigene Anliegen zu begeistern. Ein gut gestalteter Spendenaktion Flyer kann den entscheidenden Unterschied machen und die Reichweite einer Kampagne erheblich steigern. In diesem Blog geben wir Ihnen Tipps, wie Sie einen effektiven Spendenaufruf gestalten und dabei die besten Vorlagen für Spendenaufruf Flyer nutzen.
Warum ein Spendenaktion Flyer wichtig ist
Ein Spendenaktion Flyer dient als schnelles und visuelles Mittel, um Menschen auf eine Kampagne oder einen Spendenaufruf aufmerksam zu machen. Er ist besonders nützlich für lokale Events, Märkte, oder einfach zum Verteilen in der Nachbarschaft. Flyer sind greifbar und haben im Vergleich zu Online-Werbung den Vorteil, dass sie sofort ins Auge fallen und oft länger in Erinnerung bleiben. Auch wenn Online-Spendenaktionen zunehmend populär sind, hat ein physischer Flyer immer noch eine große Wirkung, insbesondere wenn er kreativ gestaltet ist.
Tipps für die Gestaltung eines Spendenaktion Flyers
Klare Botschaft Das Wichtigste bei einem Spendenaktion Flyer ist, dass die Botschaft sofort verstanden wird. Der Leser sollte auf den ersten Blick erkennen können, worum es geht und wie er helfen kann. Verwenden Sie eine klare und einfache Sprache. Stellen Sie den Zweck der Spendenaktion in den Vordergrund und betonen Sie, warum die Unterstützung dringend benötigt wird.
Visuelle Elemente Bilder sagen mehr als tausend Worte – dies gilt auch für Flyer Ideen. Fügen Sie ein starkes Bild hinzu, das das Anliegen der Spendenaktion emotional unterstreicht. Bilder von Menschen oder Tieren, die von der Spende profitieren, erzeugen eine direkte Verbindung zum Betrachter. Wenn möglich, verwenden Sie ein professionelles Bild, um die Qualität und Seriosität der Kampagne zu erhöhen.
Farben und Schriftarten Achten Sie darauf, dass der Flyer farblich gut gestaltet ist, aber nicht überladen wirkt. Wählen Sie Farben, die zum Thema Ihrer Spendenaktion passen und die Aufmerksamkeit auf die wichtigsten Informationen lenken. Auch die Schriftarten sollten gut lesbar sein. Verwenden Sie klare und schlichte Schriftarten, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Verspielte oder zu dekorative Schriften könnten von der eigentlichen Botschaft ablenken.
Call-to-Action Jeder Spendenaufruf Flyer sollte einen klaren Call-to-Action enthalten. Das bedeutet, dass Sie dem Leser genau sagen, was er tun soll. Dies kann der Hinweis auf eine Spende, die Teilnahme an einer Veranstaltung oder das Teilen der Informationen sein. Nutzen Sie auffällige Buttons oder Schriftzüge wie „Jetzt spenden!“ oder „Unterstützen Sie uns!“ und fügen Sie relevante Kontaktdaten, eine Website oder ein Spendenkonto hinzu.
Kontaktinformationen Es ist wichtig, dass auf dem Flyer alle notwendigen Kontaktinformationen gut sichtbar sind. Dazu gehören die Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eventuell auch die Adresse der Organisation oder des Projekts. Für den Fall, dass der Flyer an öffentliche Plätze gehängt oder in Geschäften ausgelegt wird, sollten Sie auch Informationen hinzufügen, wo und wie man spenden kann. So ist sichergestellt, dass die Unterstützer leicht mit Ihnen in Kontakt treten können.
Vorlagen für Spendenaufruf Flyer
Es gibt zahlreiche Vorlagen für Spendenaufruf Flyer, die man als Grundlage für die Gestaltung verwenden kann. Diese Vorlagen bieten den Vorteil, dass sie professionell strukturiert sind und bereits die wichtigsten Design-Elemente enthalten. Egal, ob es sich um eine Spendenaktion für ein soziales Projekt, eine Umweltinitiative oder ein persönliches Anliegen handelt, Vorlagen können Ihnen helfen, Zeit zu sparen und dennoch einen ansprechenden Flyer zu gestalten.
Viele dieser Vorlagen sind kostenlos online verfügbar und lassen sich leicht anpassen. Sie bieten oft die Möglichkeit, Bilder, Logos und Texte individuell zu bearbeiten, sodass der Flyer genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Nutzen Sie diese Vorlagen als Inspirationsquelle für Ihre eigenen Flyer Ideen.
Fazit
Ein Spendenaktion Flyer ist ein mächtiges Werkzeug, um Menschen auf eine Kampagne aufmerksam zu machen und sie zur Unterstützung zu motivieren. Mit den richtigen Flyer Ideen, einer ansprechenden Gestaltung und einer klaren Botschaft können Sie potenzielle Spender erreichen und Ihre Kampagne erfolgreich vorantreiben. Nutzen Sie außerdem Vorlagen für Spendenaufruf Flyer, um Ihre Arbeit zu erleichtern und gleichzeitig einen professionellen Eindruck zu hinterlassen. Ein gut durchdachter Flyer bringt Ihr Anliegen auf den Punkt und hilft Ihnen, Ihr Ziel zu erreichen.
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FDP Werbung aus dem Finanzministerium
Darf ein Minister Wahlkampf machen?
Natürlich darf er auf der Straße herum hüpfen und Menschen für seine Partei begeistern. Aber darf er Mittel des Ministeriums, also Gelder der Steuerzahler, für seine Partei ausgeben? Das bezweifelt die renommierte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. So schreibt es uns auch Abgeordnetenwatch.de in seinem aktuellen Newsletter.
"Lindners Doppelrolle wird zum Problem für ihn"
Mehr als 46.000 Euro haben die zwei Anzeigen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die Steuerzahler:innen gekostet. Kurz vor der Europawahl warb das Bundesfinanzministerium damit für die Einhaltung der Schuldenbremse. Denn weil die Zeitungsanzeigen so nah am Parteiprogramm und am Auftreten der FDP waren, steht nun der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung im Raum – das bestätigte die renommierte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger dem ARD-Hauptstadtstudio. Entscheidend sei auch, dass Finanzminister Lindner vorab von den Anzeigen gewusst habe.
Dies hatte das Finanzministerium lange bestritten: Lindner habe zwar von der Kampagnenidee gewusst, mehr aber nicht. Doch an dieser Darstellung gibt es nun erhebliche Zweifel! Interne E-Mails aus dem Finanzministerium, die abgeordnetenwatch.de jetzt im Zuge von Recherchen ausgewertet hat, legen nahe, dass der Finanzminister möglicherweise doch intensiver in die Planung der Anzeigen eingebunden war als zunächst behauptet. Auf Nachfrage von abgeordnetenwatch.de musste das Finanzministerium nun selbst einräumen, dass Lindner mehr als nur Kenntnis von der Kampagnenidee hatte - er sei sogar bei einem Termin mit der Werbeagentur „anwesend“ gewesen.
Für die Verfassungsrechtlerin Schönberger erhärtet sich damit der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung. Gegenüber abgeordnetenwatch.de sagte sie: „Wenn Lindner bei einem Termin war, bei dem über die Ausgestaltung der Anzeigen gesprochen wurde, dann wird seine Doppelrolle als FDP-Chef und Finanzminister zum Problem für ihn". Die zuständige Bundestagsverwaltung muss die Vorwürfe nun prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, dass unrechtmäßig öffentliche Gelder für Parteiwerbung ausgegeben wurden, muss die FDP mit einem hohen Ordnungsgeld rechnen.
Die Recherchen von Abgeordnetenwatch.de haben dafür gesorgt, dass dieser mutmaßlich äußerst problematische Vorgang nun sehr genau geprüft wird. Auch das Finanzministerium muss sich konkret zur rechtmäßigen Verwendung von Steuergeldern erklären. Diese Aufklärungsarbeit im Sinne der Bürger:innen für eine transparente und gerechte Politik kommt uns allen zugute. Das Durchleuchten von Regierungshandeln und Missstände aufdecken sorgt nachhaltig für eine offene und bürger:innenfreundliche Politik.
Mehr dazu bei https://www.abgeordnetenwatch.de/newsletter/verfassungsrechtlerin-lindners-doppelrolle-wird-zum-problem-fuer-ihn
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3CN Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8905-20240916-fdp-werbung-aus-dem-finanzministerium.html
#FDP#Werbung#Finanzministerium#Lindner#Wahlkampf#Zensur#Transparenz#Informationsfreiheit#Meinungsmonopol#Meinungsfreiheit#Pressefreiheit#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#Abgeordnetenwatch#Bußgelder
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Inhaltverzeichnis
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Fachanwälte für IT-Recht - Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Datenschutz ist fokussiert auf eine ganzheitliche Beratung und Betreuung der Mandanten. Bei der bundesweiten Beratung im IT-Recht, Medienrecht und auch Datenschutzrecht werden unsere Medienanwälte in Düsseldorf durch unser Team aus Rechtsfachwirtin, Rechtsanwaltsfachangestellte und wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt.
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Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, 4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, 5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, 6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, 7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, 8.
Bewertungen
Webshops, Websites und sonstige digitale Dienste müssen für den Betrieb ihrer Dienste grundsätzlich bloß die Anforderungen aus ihrem EU-Niederlassungsstaat beachten.
Das IT-Recht als rechtliche Querschnittsmaterie befasst sich mit der rechtlichen Betrachtung von vielfältigen Sachverhalten aus der Informationstechnologie.
Wir beantworten diese und weitere Fragen zur Werbung mit Memes in diesem Beitrag.
Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen rechtssicher bewerben (lassen) können.
Ich vertrete sowohl Programmierer, Start-ups/Produktentwickler, globale Konzerne oder Softwareunternehmen.
Darüber hinaus können Sie mich auch mit der Verfahrens- und Prozessführung betrauen. Sofern eine außergerichtliche Streitbeilegung ausgeschlossen ist, setze ich Ihre rechtlichen Belange auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch. Jedes Unternehmen wird mit arbeitsrechtlichen Themen – wie dem Arbeitnehmer- oder Datenschutz – konfrontiert. In IT-Unternehmen kommen zu den klassischen Regelungen aber noch exklusive Fragen (beispielsweise bezüglich des Gebrauches privater Endgeräte sowie der E-Mail- und Internetnutzung oder Vereinbarungen mit freiberuflichen Softwareentwicklern) auf. Die Tatsache, dass nahezu alle Lebensbereiche durchdigitalisiert werden, hat dazu geführt, dass es immer häufiger zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Online-Sektor kommt. Der Umgang mit Hasskommentaren, schädlichen Rezensionen und Fake-News macht mittlerweile einen großen Teil der verzeichneten Beschwerden aus.
Viele Unternehmen greifen bezüglich der Datenspeicherung auf Cloud-Computing-Anbieter zurück. Simultan zu der wachsenden Nutzung steigt auch die Anzahl der Betreiber an. Ich kenne mich mit den rechtlichen Besonderheiten beider Personengruppen aus und erkläre Ihnen, welche juristischen Aspekte mit der Auslagerung einzelner Geschäftsbereiche verbunden sind. Dadurch, dass die virtuelle Welt Auswirkungen auf das analoge Leben hat, lassen sich die einzelnen Rechtsgebiete (wie das IT-, Internet-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) nicht mehr klar voneinander trennen. Deshalb ist es unumgänglich, dass der Fachanwalt für IT-Recht umfassende Kenntnis in den überlappenden Regelungsbereichen hat. Das sogenannte IT-Recht ist ein junges Fachgebiet, das die rechtlichen Zusammenhänge rund um die Daten- und Informationsverarbeitung betrifft.
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Doch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt dieser Werbung Grenzen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Für die Blickfangwerbung gelten im Vergleich zur „normalen“ Werbung einige Besonderheiten, die sich im Hinblick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre herausgebildet haben. Was Sie zum Thema Blickfangwerbung wissen und beachten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag. Dezember 2024 werden bei Produktrückrufen für Hersteller, Importeure und Händler die neuen gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gelten - auch hinsichtlich Form und Inhalt von Rückrufanzeigen.
Mit meiner Expertise biete ich rechtssichere Lösungen für die Herausforderungen der Digitalisierung. Das IT-Recht hat für Unternehmen ebenso erhebliche Bedeutung wie für die öffentliche Hand. In diesem Zusammenhang vertreten wir sowohl Anwender als auch Unternehmen aus der IT-Branche, gleich ob im Rahmen des Tagesgeschäfts oder bei größeren IT-Projekten.
Schließlich muss sich der Fachanwalt jährlich fortbilden und dies der Kammer unaufgefordert nachweisen, um die Berechtigung die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen, nicht zu verlieren. Ab 2015 beträgt diese Pflichtfortbildung mindestens 15 Zeitstunden im Jahr. Die neue Datenschutzgrundverordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Bereits die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ist datenschutzrechtlich relevant. Wer sich dennoch medienwirksam damit vermarkten möchte, sollte Folgendes beachten. Im Hinblick auf die strategischen Ziele unserer Mandanten bieten wir eine umfassende Beratung in allen IT-rechtlichen Angelegenheiten.
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Kombiniert man beide Bereiche, so findet man sich schnell in den Bereichen von eHealth, der medizinischen Apps, Gesundheitsdaten und Telemedizin wieder. Ich setze mich auf täglicher Basis mit dem IT-Recht auseinander und kenne mich bestens mit den technologischen Hintergründen aus. Von Vorteil ist auch die Tatsache, dass ich interdisziplinäre Kernkompetenzen habe, sodass ich Sie ganzheitlich beraten und Ihren Entwicklungsprozess rechtlich unterstützen kann. Des Weiteren erstreckt fachanwalt it recht mannheim sich mein berufliches Handeln auf den Telekommunikationsbereich. Ich berate oder unterstütze Sie also in Bezug auf den Nachrichtenverkehr.
Diese schriftliche Prüfung ist geteilt in fünf bis sieben Klausuren, die je nach Bundesland in der Anzahl variieren. Hier werden in der Regel die drei großen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht abgefragt. Auch im IT-Vergaberecht kann ein Fachanwalt für IT-Recht einem Unternehmen behilflich sein. Das Vergaberecht kommt zum Einsatz, wenn es um Aufträge der öffentlichen Hand geht, für die in der Regel ein Vergabeverfahren durchgeführt wird. Um ein Fachanwalt zu werden, müssen Sie an verschiedenen Lehrgängen für die jeweilige Fachrichtung teilnehmen und mindestens sechs Jahre als Anwalt tätig sein. Ein Anwalt für IT-Recht kann Ihnen beispielsweise zum Datenschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht Auskunft geben.
Im Kampf um Kunden setzen einzelne Händler gezielt auch rechtswidrige Mittel gegen die unliebsame Konkurrenz ein, wie etwa unwahre Behauptungen in Bewertungen und Fake-Bestellungen beim Konkurrenten. Betroffene Händler können aber Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Insbesondere auf Social Media werden täglich viele Memes geteilt, um Gefühle auszudrücken oder Aufmerksamkeit zu erlangen. Wir beantworten diese und weitere Fragen zur Werbung mit Memes in diesem Beitrag.
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Informationen zur OB Wahl am 15 - 09 - 2024 September
Informationen zur OB Wahl am 15 - 09 - 2024 September Für Schwetzingen ist 2024 ein Superwahljahr. Nach der Europa- und Kommunalwahl steht am Sonntag, 15. September, die Wahl zum/zur Oberbürgermeister/in an. Wahlberechtigt sind alle in Schwetzingen wohnhaften Deutschen und EU-Bürger/innen ab 16 Jahre, die entweder zum Wahltag seit mindestens drei Monaten in Schwetzingen wohnen oder ehemalige Schwetzinger, die vor Ablauf von drei Jahren bis zum Wahltag wieder in die Stadt zurückziehen. Wahlbenachrichtigungen ab 19. August – Versand der Briefwahlunterlagen ab 26. August Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten ab Montag, 19. August, per Post zugestellt. Am gleichen Tag tagt der Gemeindewahlausschuss und beschließt über die zur Wahl zugelassenen Kandidaten. Da erst danach die Stimmzettel in der Druckerei hergestellt werden können, findet der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 26. August statt, also rund drei Wochen vor dem Wahltermin. Das Wahlamt bittet daher alle Wahlberechtigten, die aufgrund ihrer Abwesenheit zwischen dem 26. August und dem Wahltermin am 15. September sehr frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen benötigen, diese zur Sicherheit ab Dienstag, 27. August, persönlich im Wahlamt der Stadt Schwetzingen in der Zeyherstraße 1 abzuholen. Die Stimmzettel gibt es bei dieser Wahl erst am 15. September vor Ort im Wahllokal. Welches Wahllokal das Richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Diese sollte daher aufbewahrt und zur Wahl mitgebracht werden. Öffentliche Kandidatenvorstellung am 9. September im Lutherhaus Am Montag, 9. September, wird es um 18 Uhr eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl im Lutherhaus geben. Dort werden sich die Kandidaten persönlich den Schwetzinger Bürgern präsentieren. Moderiert wird die Veranstaltung von der Schwetzinger Zeitung. Ansprechpartner im Wahlamt der Stadt Schwetzingen in der Zeyherstraße 1 ist Matthias Jäkel. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer (06202) 87-241 und per Mail unter [email protected] Hier ist auch Ihr Werbeplatz. Werbeplatz für Wohnmobil Händler: ihre.wohnmobil-werbung.de tvueberregional.de/wohnmobil-werbung https://wohnmobil-werbung.de/ Besuchen Sie unsere Seiten von TVueberregional Onlinezeitung und Onlinefernsehen Bekanntmachungen für Gewerbe und Veranstaltung https://blaulicht.tvueberregional.de/ https://tvueberregional.de/ veranstaltung.tvueberregional.de kraichgau.tvueberregional.de youtube.tvueberregional.de videokassetten-retten.tvueberregional.de Mit den besten Empfehlungen Ihr TVüberregional Team. Für Sie unterwegs! Auf Augenhöhe der Bürger - für die Bürger. Unzensiert berichten. Beispiele: https://youtu.be/ZSkb7tqjHhA?si=N4fhYPuUnYRnPyJW https://youtu.be/OVLA2owpxWc?si=LZKtV4EisyvpJM7j https://youtu.be/JfqX_Tf0x5Y?si=PJ_MmGu77Pi9rURU https://youtu.be/lKIvtjS0Fek?si=j-AVQIUs3EZFn_5R Lesen Sie den ganzen Artikel
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Alles wird inzwischen islamofaschistisch unterwandert:
- der Sport ( > faschistischer Wolfsgruß ist allgegenwärtig, Fußballer mit IS-Symbolen, das Publikum, im Boxsport, v.a. durch islamistische Tschetschenen im MMA-Box-Bereich usw., die Idole für Jungen sind, "Allahu Akbar"-Jubel... )
- die Universitäten (> antisemitische Allianzen, Blockaden, Studierende, pro Hamas-Protestler, linksextreme Gruppen, Anhänger der BDS-Kampagne gegen Israel, Lehrende, die das unterstützen....)
- die Kommunalpolitik (> Graue Wölfe drängen in alle Parteien, in alle Gremien, Integrationsräte, werden befördert und verteidigt v.a. von korrupten, opportunistischen SPDlern, Grünen, Linken...)
- die Bundespolitik (> fehlplazierte Politiker/innen, die sich beim politischen Islam anbiedern, wie Ministerin Nancy Faeser, Frank-Walter Steimeier (bezl. Iran), die relativieren, ein Opfernarrativ bedienen, Grüne, die u.a. die Islamistin Kübra Gümüsay hofieren,
- Antidiskriminierungsstellen (> Ferda Ataman , Journalistin, nennt Deutsch-Einheimische "Kartoffeln", sie spaltet, misst mit zweierlei Maß, wurde dennoch 2022 Beauftragte des Bundes für Antidiskriminierung, massiv protegiert von den Grünen und der Heinrich Böll-Stiftung, Mitgründerin der Neue deutsche Medienmacher*innen (NDM) und Sprecherin der Neue Deutsche Organisationen (NDO) ....)
- die Schulen (> über den Hebel des angeblichen „antimuslimischen Rassismus“ und Projekte wie „Schule ohne Rassismus/ Schule mit Courage“, Netzwerk „Aktion Courage“, Millionen Gelder aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“, Moscheebesuche...)
- der zivilgesellschaftliche Protest gegen rechts (> Auftritte von Ditib-, Milli Görus-, Atib-Aktivisten, Demos mit reaktionären Repräsentant/innen aus Moscheen und Islamverbänden, linke Pauschalhetze gegen Polizei...)
- die bpb, also Bundeszentrale für politische Bildung (> Auftritte von reaktionären Imamen, von Muslimbrüdern, Konzepte, dahingehend, dass ausgerechnet Moscheen „Orte der Integration“ seien, man ist blind bezüglich Sekten wie "Islamic Relief" und "Insaan e. V." ...)
- Präventionsprojekte (> wo ausgerechnet Ditib-Aktivisten als Koordinatoren oder Berater agieren oder wo auch Gülenisten über Salafismus aufklären sollen, die für das „House of one“ werben, angestellt bei DRK, AWO, Caritas, "Wegweiser-NRW" ...)
- die Kultur (> documenta, Theater, Comedy, Hidjab-Hype, interkulturelle Podcasts, woke, antisemitische und misogyne Events....)
- Security-Unternehmen (> wo Islamisten und radikale Tschetschenen angestellt werden..)
- der Büchermarkt (> mit Unmengen von Publikationen von Islamapeasern u. Kulturrelativisten, critical Whiteness...)
- die Medien (> fortlaufend Beiträge von Wokisten, von Pseudo-Aufklärern, (naive) Opportunisten, die islamistische Gewalt und Anschläge relativieren, die Messerangriffe als Reaktion auf angeblichen Rassismus rechtfertigen, die Islamkritiker pathologisieren ....)
- die Jugend- u. Rapkultur (> mit antisemitischen, gewaltverherrlichenden u. misogynen Protagonisten und Texten, die junge Leute unabhängig von ethnischer u. religiöser Zugehörigkeit erreichen, hier auch Anbiederei von Faeser und Steinmeier....)
- die Klima und FFF-Bewegung, die Frauenbewegung (> Greta Thunberg als Antisemitin, islamische Ökoprojekte, Frauenvereine, die islamische Verschleierung kulturrelativistisch verharmlosen und politisch einknicken, aus blanker und feiger Berechnung, nämlich um öffentliche Fördergelder abzusaugen... ...)
- der interreligiöse Dialog (> wo man wegen des Selbsterhalts mit reaktionären Moscheen kooperiert , die Kirchen und auch etliche jüdische Aktuer/innen und jüdische Gemeinden, die aus Selbstüberschätzung und völlig naiv nun reaktionäre Imane in ihre Synagoge einladen .... als würde man Nazis einladen!! Verrückt! Auch da geht es zumeist lediglich um öffentliches Geld, um Fördergeld. )
- die Mode, der Lebensmittelhandel, die Werbung (> mehr Verschleierung, nur noch "Diversity!" „Halal“-.Produkte ... in Kitas und Schulmensen gibt es kein Schweinefleisch mehr, keine Gelatine, alles nur "halal"! Dabei sind strenggläubige Muslime eine Minderheit, es sind höchstens 1,5 Mio in Deutschland und keineswegs 5 Mio. )
* und an die linken und woken Unwissenden: „Islamophobie“ ist übrigens ein alter Kampfbegriff von 1979 von dem iranischen „Revolutionsführer“ und Schlächter Ayatollah Khomeini.
Ende der siebziger Jahre haben iranische Fundamentalisten den Begriff der„Islamophobie“ erfunden, den sie sich von der "Xenophobie" abgepaust haben. Er hat das Ziel, den Islam zu etwas Unantastbarem zu erklären und Kritiker/innen des Islam zu diffamieren und zu pathologisieren. Und nun wiederholt ihr genau das mit eurer elenden Cancelculture.
Ihr zerstört alle Errungenschaften der Aufklärung und der Demokratie!
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Text
Haushaltskonsolidierung - Teil 2: Stadtbücherei, Stadtarchiv und Museum
(M)ein Protokoll der Sonderstadtratssitzung vom 8.7.2024:
Viele Zuhörer sind es heute - ich tippe auf den Punkt "Museum".
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Der TOP 4 und TOP 9 (Seeanbindung) soll in die nächste Sitzung verschoben werden, da der Stadtbaumeister kurzfristig erkrankt ist. (Anm. d. Verf.: Das erzeugt bei einigen leider Gelächter. Wobei das dann wohl die "natürliche" Reaktion ist, wenn man der Stadtverwaltung so gar nicht mehr vertraut.) Der TOP "Museum" soll möglichst öffentlich diskutiert werden. Dazu wird der bisher nicht öffentliche Tagesordnungspunkt entsprechend modifiziert.
angenommen: einstimmig
TOP 2 Bürger fragen
Herr n. n.: Er war über die TOPs zur Seeanbindung verwirrt. Das wurde nicht rechtzeitig für die Bürger bekannt gemacht. Warum werden die Varianten nicht öffentlich diskutiert? (Anm. d. Verf.: Und schon wird wieder debattiert, zum Glück nur kurz. Gegen eine öffentliche Vorstellung der damals diskutierten Varianten habe ich persönlich auch nichts. Eine öffentliche Debatte über das Für und Wider jeder einzelnen Variante halte ich für falsch, solange noch keine Lösung in trockenen Tüchern ist.)
Herr n. n.: Er fragt nach der provisorischen Lichtsignalanlage am Bründlwiese. Heute ist sie im Dauerbetrieb und wird nicht nur bei Bedarf geschaltet. Sie schaltet aktuell automatisch. Er beobachtet das schon länger, es gibt nur wenige Querungen die Woche. (Anm. d. Verf.: Die bisherige mir gemeldete Anzahl aus der Verwaltung hat mich auch bisher durchaus verwirrt. Vielleicht liegt da technisch doch ein Fehler vor.) Er fragt nach dem Bayerischen Hof. Warum steht der schon solange leer?
(Anm. d. Verf.: Hier wird heute so Einiges vom Fragenden aufgearbeitet, was bei Anwesenheit in den Sitzungen der letzten Monate bereits beantwortet worden wäre.)
Herr Janik: Solange noch nicht geklärt ist, ob es an der Bründlwiese einen Kreisverkehr geben wird, bleibt das Provisorium bestehen. Das Provisorium dient der Schulwegsicherheit.
Herr n. n.: Er stellt die "Seeanbindung" der BI Schöner zum See vor. Er bittet darum, dass der Erste Bürgermeister sich direkt vom Verein seine Informationen holt. Er fragt, ob alle Stadträte den Flyer des Vereins bereits erhalten haben. (Anm. d. Verf.: Meine Meinung dazu ist unter https://www.politik-starnberg.de/post/755417308755886080/unterführungsverlagerung-versus-seeanbindung nachzulesen.)
Frau n.n.: Es geht um eine Einladung zum 21.7.2024 um 14:00 Uhr auf dem Kirchplatz vom Verein "Gemeinsam demokratisch".
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt keine nicht öffentlichen Beschlüsse, die bekanntgegeben werden.
TOP 4 Seeanbindung Starnberg - Weiteres Vorgehen
vertagt
TOP 5 (alt 7) Museum Starnberger See; Bericht der GWT Starnberg GmbH und des Freundeskreises Museum Starnberger See e.V.
Sachverhalt
Vertreter der GWT Starnberg GmbH sowie des Freundeskreises Museum Starnberger See e.V. werden in der Sitzung einen Sachvortrag zum Museum Starnberger See halten.
Frau v. Czettritz als Vorsitzende des Freundeskreises stellt die Vorstellungen und Wünsche kurz vor. Der Verein hat 163 Mitglieder, existiert seit 10 Jahren und unterstützt das Museum finanziell mit Werbung, Möbeln und bei Ausstellungen. Seit Monaten geht das Gerücht, das Museum zu schließen. Eine Schließung sollte nicht umgesetzt werden. Aktuell gibt es nur noch wenige Mitarbeiter/innen und Gelder für Neuerwerbungen. Dieses Jahr wird das Museum einen Besucherrekord haben. Das liegt am Konzept mit festen und wechselnden Ausstellungen und der finanziellen Unterstützung durch Freundeskreis. Das Low-Budget-Konzept "Schaukasten 4" hat die Stadt nur ca. 1.000 € gekostet, lockt aber viele Besucher an. Letztens wurden in nur kurzer Zeit viele Unterschriften für das Museum auf dem Kirchplatz gesammelt. (Anm. d. Verf.: Eine Unterschrift ist leider immer sehr schnell gegeben. Ein Besuch oder mehr Engagement ist dann leider oft etwas ganz Anderes.)
Mit einer Fotovoltaikanlage durch die Genossenschaft Oberland auf dem Dach des Museums sollen die Stromkosten gesenkt werden.
Mit der Sanierung des Bodens soll noch gewartet werden. Die Eintrittspreise sollen etwas erhöht werden. Die Ludwig-Ausstellung soll etwas verstetigt werden. Ein reines "Ludwig-Museum" würde vom Freundeskreis nicht unterstützt werden. Mit den wechselnden Ausstellungen sollte mehr geworben werden. Die aktuelle Öffnungszeiten sollten nicht verändert werden. Auch das Museums-Café sollte ausgebaut werden. Mehr Möglichkeiten gemäß Plakatierverordnung wären schön.
Frau Neubauer möchte noch ergänzen. Kulturelle Einrichtungen erzeugen eine Wertschöpfung auch für andere Orte in der Stadt. Eine weitere Rolle ist das Zusammenbringen der Gesellschaft. Das ist ihr wichtig. Sie wünscht sich einen Lenkungskreis mit Beteiligung der Kommunalpolitik und weist auf das Museumsfest vom Freundeskreis hin.
Herr Winkelkötter (GWT) stellt kurz die Gedanken der GWT vor. Die GWT kann das Museum über die Landkreisgrenzen hinaus unterstützen. Das Museum ist ein gutes "Schlechtwetter-Ziel". Auf Messen wirbt die GWT für Ziele auch in Starnberg. Für ihn ist das Museum unverzichtbar. Es gibt immer wieder viele Anfragen - auch Gruppenanfragen. Gerade die Audioguides haben hohe Zugriffszahlen. Es wird immer nach einer Ausstellung zum König Ludwig gefragt. Daueraustellungen können immer gut vermarktet werden. Aktuell laufen die Anfragen schon für Silvester und das nächste Osterfest. Die Stadt kostet das alles nichts. Auch für Busreisegruppen ist das Museum als ein Ziel geeignet. Dafür wäre auch ein temporärer Busparkplatz vor dem Museum sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Sachvorträge zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 6 (alt 11) Konsolidierung des städtischen Haushalts; Konsolidierung Museum Starnberger See
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Frau Döringer stellt die Eckdaten kurz vor.
Museum Starnberger See:
Das Museum Starnberger See hat die Aufgabe das historische Erbe der Stadt Starnberg zu bewahren, zu präsentieren und zu vermitteln. Das Museum Starnberger See dient dem allgemeinen Bildungsinteresse und der Freizeitgestaltung.
Auf Grundlage des Haushaltsplans für das Jahr 2024 hat das Museum Starnberger See einen Kostendeckungsgrad von 3,2%. Da die Besucherzahlen aufgrund der Sonderausstellung zu Oskar Maria Graf außerordentlich gut sind, kann von Mehreinnahmen ausgegangen werden, die so nicht im Haushaltsplan abgebildet sind und den Kostendeckungsgrad geringfügig verbessern werden.
Kommunalrechtliche Würdigung:
Die Schaffung und Erhaltung der öffentlichen Einrichtung "Museum Starnberger See" ist eine freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Starnberg (vgl. Art. 57 Abs. 1 GO). Diese bestimmt deshalb nach eigenem Ermessen, in welchem Umfang (Entschließungsermessen) und auf welche Weise (Auswahlermessen) sie Maßnahmen zur Pflege des eigenen Museums treffen will.
Angebot
Derzeit hat das Museum Starnberger See Mittwoch bis Freitag von 14-18 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 11- 18 Uhr geöffnet. Außerdem ergänzen pro Jahr zwei Sonderausstellungen die Dauerausstellung im Neubau des Museums sowie im denkmalgeschützten Lochmannhaus. Darüber hinaus kommen zahlreichen Kindergarten- und Schulgruppen und immer mehr Erwachsenen-Gruppen für Führungen ins das Museum. Meist an Freitagen, aber auch an weiteren Tagen unter der Woche oder auch samstags, finden standesamtliche Trauungen im Museumsgarten oder im Lochmannhaus statt. In unregelmäßigen Abständen wird das Museum für Veranstaltungen wie das Herbstfest der Cityinitiative Starnberg e.V., die Verleihung des CAF-Gütesiegels oder den Kunstpreis der Stadt Starnberg genutzt.
Das Angebot des Museums kann durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten (FR-SO) und eine Reduzierung von Sonderausstellungen verringert werden. Kindergarten- und Schulklassenführungen sowie standesamtliche Hochzeiten müssen weiterhin unter der Woche stattfinden. Die Kosten für Sonderausstellungen können vom Freundeskreis Museum Starnberger See e.V. getragen werden, wie es schon bei der derzeit laufenden Oskar-Maria-Graf-Ausstellung zum großen Teil der Fall ist und auch bei der für den Winter geplanten Ausstellung zu den letzten Tagen von König Ludwig II. geplant ist.
Im Museum Starnberger See sind derzeit fünf festangestellte Mitarbeiter (drei davon in Teilzeit) sowie drei geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter für die Abdeckung der Öffnungszeiten am Wochenende beschäftigt.
Derzeit plant das Museum Starnberger See die Sonderausstellungsfläche im Untergeschoss in eine Dauerausstellungsfläche umzuwandeln, auf der eine Ausstellung über die letzten Tage von Ludwig II. dauerhaft eingerichtet werden soll. Finanzieren wird die Dauerausstellung der Freundeskreis Museum Starnberger See e.V. Von der Starnberger Wirtschafts- und Tourismusförderungsgesellschaft GWT gibt es bereits die Zusage, die Dauerausstellung über Ludwig II. als Tourismusmagnet vermarkten zu können, sodass mit einem weiteren signifikanten Anstieg der Besucherzahlen ab Winter 2024 im Museum Starnberger See zu rechnen ist. Hierfür sind jedoch ausreichend lange Öffnungszeiten notwendig.
Ausgaben
Alle Ausgabenpositionen wurden bereits bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 auf ein Minimum reduziert. Die Kosten für Sonderausstellungen werden vom Freundeskreis des Museums getragen.
Der Betrieb des Museums durch einen externen Träger (Verein oder gGmbH) ist zwar prinzipiell möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Führung des Museums aufgrund der historischen Verantwortung, der Qualität der Exponate (die richtige konservatorische Behandlung der Exponate wird regelmäßig vom Landesamt für Denkmalpflege überprüft) sowie des denkmalgeschützten Lochmannhauses allein durch Ehrenamtliche nicht möglich ist. Es ist also davon auszugehen, dass die Stadt Starnberg im Falle einer externen Trägerschaft weiterhin eine beträchtliche Summe jährlich für den Betrieb des Museums in Form eines Defizitausgleichs aufwenden müsste, aber kaum noch Gestaltungsmöglichkeiten hätte. Im Falle einer kompletten Schließung des Museums ist zu beachten, dass das denkmalgeschützte Lochmannhaus sowie der Neubau weiterhin in Stand gehalten werden müssten und die Exponate konservatorisch richtig eingelagert werden müssten. Heiz- und Stromkosten sowie Hausmeistertätigkeiten und Instandhaltungsmaßnahmen durch den Hochbau würden demnach weiterhin anfallen.
Im Zuge der Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen wurde das Aufgabenspektrum für das Museum komplett überarbeitet, weshalb in diesem Bereich mit deutlichen Einsparungen zu rechnen ist, da sich das Personal des Museums an der Reinigung beteiligt und Flächen, die nicht gereinigt werden müssen, aus dem Leistungsverzeichnis gestrichen wurden. Außerdem sollten die Energiekosten durch eine Prüfung der Lüftungsanlage, Umrüstung auf LED und die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Neubaus gesenkt werden.
Erlöse
Seit Mai 2024 finden einmal pro Monat die sog. "Hochzeitstage" statt. An diesen Tagen ist es auch auswärtigen Brautpaaren möglich im Museum Starnberger See standesamtlich getraut zu werden. Es werden bis zu 7 Termine vergeben. Die Kosten belaufen sich auf 390 Euro zzgl. Kosten für Getränke pro Brautpaar. Am 07.06.2024 haben sich vier Brautpaare im Museum das Ja-Wort gegeben.
Um die Einnahmen zu erhöhen, können die Eintrittspreise wie folgt angepasst werden:
Regulär: bisher: 5€ / neu: 7€
Ermäßigt: bisher: 3,50€ / neu 5€
Gruppen: bisher: 3,50€ / neu 5€
Öffentliche Führungen: bisher: 3,50€ / neu: 5€
Gruppenführungen: alt: 75€ / neu 85€
Die Gruppenführungen werden fast ausschließlich vom Museumsleiter und nicht mehr durch externes Personal durchgeführt, damit die Einnahmen beim Museum Starnberger See verbleiben.
Die Debatte
Herr Janik: Es sieht ein weiteres Gremium wie einen Lenkungskreis skeptisch.
Herr Weidner (SPD): Die Stadträte, die den Erweiteriungsbau genehmigt haben, hatten die Hoffnungen, dass sich das Museum zu einem Anziehungspunkt entwickelt. Das ist noch nicht im gewünschten Maße eingetreten. Die Öffnungszeiten sollten nicht reduziert werden. 2023 wurde schon eine Dauerausstellung zu König Ludwig beantragt. Eine Weiterentwicklung ist mit dem heutigen Beschluss möglich. Die Besucherzahlen sind am Ende das Kriterium. Die SPD stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Frau Pfister (BMS): Die BMS stimmt auch zu. Das Engagement wird gewürdigt. Sie bedankt sich auch bei allen Beteiligten. Sie fragt nach der Servicepauschale für die ZIO? Für was wird das ausgegeben. Mit welchen Mehreinnahmen wird gerechnet? Sollen die heute nicht erhöhten Preise beibehalten werden?
Herr Beck: Gemäß Betriebsvertrag basieren die Kosten auf Nutzerpauschalen für die Mitarbeiter am Anfang des Jahres. Seit März konnte das schon gekürzt werden.
Herr Tillig: Es wird mit einem Kostendeckungsgrad von ca. 8% zum Ende des Jahres gerechnet.
Frau Döringer: Die anderen Preise bleiben bestehen.
Frau Henniger (FDP): Sie bedankt sich über die Vorträge. Sie fragt nach ihrem Antrag zur Lockerung der Plakatierverordnung für städtische Institutionen. Sie fragt nach einer Wiedereinführung eines Budgets für Öffentlichkeitsarbeit und sie fragt, ob die Sonderausstellungen ausschließlich extern finanziert werden können. Ludwig II ist für sie der "Game-Changer".
Herr Winkelkötter: Das Sissi-Museum wird nur vom Freundeskreis betrieben, hat andere Öffnungszeiten und eine Kapazität von maximal 20 Personen. Das ist kein Vergleich.
Herr Beck: Es gibt noch einen weiteren Antrag zu diesem Thema. Beide werden am 22.6. vorgelegt.
Herr Tillig: Sonderausstellungen machen durchaus auch einmal Gewinn. Die Finanzierung wird aus Drittmitteln zu stemmen sein. Ausstellungen können immer nur bis zu 90% gefördert werden. Die Unterstützung der Bürger ist notwendig. Gelder für die Ludwig-Dauerausstellung sollen noch eingefordert werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Gerücht einer "Schließung" hat eine wunderbare Wirkung gehabt. Die Öffnungszeiten sollen beibehalten werden. Die Stadt sollte etwas Geld einsetzen, um auch Fördertöpfe genutzt werden können. Er möchte in einem Jahr eine Bilanz hören. Soviel Museum war im Stadtrat noch nie.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach den Ausgaben von Pöcking für das Sissi-Museum?
Herr Winkelkötter: Das kann nur die Gemeinde Pöcking beantworten.
Herr Beck: Er ergänzt, dass schon Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Sonderausstellungen eingestellt und vom Stadtrat beschlossen worden sind.
Herr Jägerhuber (CSU): Genau dem Motto "Ich war doch schon als Kind dort." wollte man auch schon damals entgegentreten. Die finanzielle Lage ist schwieriger geworden. Es wurde beim Museum nicht alles gestrichen. "Not macht erfinderisch.". Die vorgelegten Vorschläge machen im Mut, das Museum weiterzutreiben. Die Zahlen sind optimistisch. Die Ansätze sind eine Chance, die Besucherzahlen zu erhöhen. Auch der Wartesaal im Bahnhof See hat noch Potential.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie bedankt sich auch bei allen Vortragenden. Sie fragt nach dem langfristig angestrebten Deckungsgrad? Die höchsten Kosten sind die Personalkosten. Wenn die Öffnungszeiten erweitert werden würden, würde sich der Freundeskreis sich auch da beteiligen?
Herr Beck: Die Zielgröße ist vom Stadtrat vorzugeben.
Frau Neubauer: Es gibt schon viel Engagement. Es finden bereits Gespräche statt, was am Ende möglich sein wird.
Herr Tillig: Größere Museen können generell einfacher einen größeren Deckungsgrad erreichen. Realistisch betrachtet: Ein großes bekanntes Kunstmuseum in München erreicht auch nur einen Deckungsgrad von 15% bis 20%.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Was zahlen aktuell die Senioren? Sie verwehrt sich dagegen, dass die Grünen für die Schließung des Museums sind. Sie findet es unfassbar, dass überhaupt über eine Schließung diskutiert wird (Anm. d. Verf.: Den Eindruck habe ich bisher nicht gewonnen.) Sie findet die Gruppenführungen zu günstig. Und wieviel günstiger wird der Betrag für die ZIO sein.
Frau Döringer: Senioren zahlen aktuell den ermäßigten Preis. Die Verwaltung ist für Preisänderungen offen.
Herr Beck: Aktuell werden 5 Nutzer durch die ZIO verwaltet.
Herr Mignoli (BLS): Die Basis "Heimat" trägt er mit. Ein Tourist möchte etwas über Ludwig II sehen, nicht unbedingt etwas Anderes. Er fragt nach der Option, doch einen Tag zu schließen, z. B. mittwochs. Er findet den Beitrag an die ZIO zu hoch.
Frau Pfister (BMS): Sie hätte gerne das "Muss" beim Punkt Drittmittel im Beschlussvorschlag gestrichen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er freut sich über die Einigkeit. Das Gerücht hat etwas bewirkt.
Herr Beigel (CSU): Das Gerücht hat das Ganze etwas aufgewühlt. Die "Befeuerung" darf jetzt nicht aufhören. Das Engagement hat zu bleiben. Er freut sich, dass nicht nur Unterschriften gesammelt wurden. Die Rentner sollten den vollen Preis zahlen. Sonderausstellungen sollten deutlich teurer werden.
Herr Pfister (BMS): Er möchte daran erinnern, dass die Stadträte, die damals für den Erweiterungsbau gestimmt haben, wussten, dass es nie ein gewinnbringender Betrieb sein wird. Das Museum gehört zu Starnberg.
Frau Henniger (FDP): Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber: wer ein Toilettenhäuschen mit 400.000 € genehmigt, sollte ein Museum nicht ablehnen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte, dass das Museum in die Lage versetzt wird, Fördermittel einzufordern.
Herr Dr. Schüler (UWG): Da alle Fraktionen etwas beigetragen haben, darf die UWG nicht fehlen. Die UWG stimmt den Beschlussvorschlag zu.
Beschlussvorschlag
Das Museum Starnberger See bleibt eine öffentliche Einrichtung der Stadt Starnberg.
Die Öffnungszeiten des Museums werden beinbehalten.
Die Eintrittspreise sowie die Preise für Führungen sollen wie oben beschrieben sowie gemäß der Anregungen in den Beratungen angepasst werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine entspreche Satzung auszufertigen.
Es sollen sämtliche Energie-Einsparpotentiale geprüft und dem Ausschuss für Umwelt und Energie zur Beratung vorgelegt werden.
Im Untergeschoss des Museums wird eine Dauerausstellung über König Ludwig II. eingerichtet. Die Finanzierung der Ausstellung soll über Drittmittel gesichert werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Und siehe da - die Anzahl der Zuhörer der bisher mehr voll besetzen Besucherreihen reduziert sich auf 2(!).)
TOP 7 (alt 5) Konsolidierung des städt. Haushalts; Konsolidierung in der Stadtbücherei Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtbücherei Starnberg hat die Aufgabe, den Bürgern ein aktuelles Medienangebot vor Ort und für die Ausleihe zur Verfügung zu stellen, Informationen zu vermitteln sowie Lese- und Medienkompetenz zu fördern. Die Stadtbücherei dient dem allgemeinen Bildungsinteresse sowie der Freizeitgestaltung.
Auf Grundlage der Haushaltsplanung 2024 hat die Stadtbücherei Starnberg einen Kostendeckungsgrad von 4,7 %.
Kommunalrechtliche Würdigung:
Die Schaffung und Unterhaltung der Einrichtung "Stadtbücherei" ist eine freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Starnberg (vgl. Art. 57 Abs. 1 GO). Diese bestimmen deshalb nach eigenem Ermessen, in welchem Umfang (Entschließungsermessen) und auf welche Weise (Auswahlermessen) sie Maßnahmen zur Pflege der eigenen Stadtbücherei treffen wollen.
Angebot:
Das Angebot kann durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten, des Services während dieser sowie durch einen geringeren Medienbestand und Einsparung von Veranstaltungen reduziert werden.
Derzeit sind in der Stadtbücherei fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit insgesamt 108,75 Wochenstunden; also 2,79 Stellen, beschäftigt. Im Stellenplan 2024 sind 5,60 Stellen enthalten. 2,81 Stellen wurden bereits im Wege der natürlichen Fluktuation eingespart. Die Einsparung von Personalkapazitäten führte in der Vergangenheit zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten von 32 Wochenöffnungsstunden auf 23 + 3 (servicefreie Stunden) Wochenöffnungsstunden.
Derzeit sind die Wochenöffnungsstunden wie folgt auf die einzelnen Wochentage verteilt:
Montag geschlossen
Dienstag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (servicefreie Zeit)
Freitag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Weitere Personalausgaben können nur mit der gleichzeitigen Reduzierung der Öffnungszeiten eingespart werden. Weitere servicefreie Zeiten können zwar eingeführt werden, führen jedoch nicht zu einer Reduzierung der Personalausgaben, sondern lediglich zu einer Reduzierung der Services am Kunden.
Servicefreie Zeit heißt: Das ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin in der Stadtbücherei anwesend ist und in dieser Zeit alle im publikumsbereich anfallenden Aufgaben (Rücksortierung, Einstellarbeiten, Diebstahlschutz, Einsortieren) im Hintergrund übernimmt. Neuanmeldungen, Beratungen sowie das Ausleihen von besonders diebstahlgefährdeten Medien (Nintendo Switch, bestimmte Gegenstände der Bibliothek der Dinge) sind nur während der personalbesetzten Öffnungszeiten möglich.
Die Büchereileitung ist hierbei ausgenommen, da diese im Wesentlichen die Kooperationen mit den Kindergärten und Schulen sowie alle anfallenden Verwaltungsaufgaben übernimmt.
Um beim Entleihen und Zurückgeben von Medien keine größeren Wartezeiten zu haben, ein Bezahlen der Gebühren auch während der servicefreien Zeit zu ermöglichen und generell einen Publikumsbetrieb mit nur einem Mitarbeiter (derzeit sind zwei eingesetzt, da die Rückgabe noch durch Personal stattfindet), soll ein zweites Terminal zur automatisierten Rückgabe und Bezahlung beschafft werden. Die Kosten hierfür betragen 13.000 € brutto.
Der Medienbestand soll nicht bzw. nur im Zeitschriftensegment geringfügig reduziert werden, da der Bestand maßgeblich die Qualität und den Nutzen (Auftrag) der Bücherei beeinflusst. Der von der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen erstellte Personalvergleich für das Berichtsjahr 2023 zeigt für Städte mit 20.000 bis 30.000 Einwohner Folgendes:
Durchschnitt / Starnberg neue Konzeption
Einwohner: 23.859 / 23.741 (Stand 31.12.2023) Entleihungen 131.441 / 130.009
Personalausgaben 249.849 € / ca. 220.000 €
Öffnungsstunden 27,26 / 26
Personalkapazitäten 4,21 / 2,79
Ausgaben: Alle Ausgabenpositionen wurden bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 auf das notwendige Mindestmaß reduziert.
Erlöse:
Nachdem es sich bei dem Stadtbücherei um eine öffentliche Einrichtung handelt, besteht die Möglichkeit, die Benutzung durch Benutzungssatzung sowie Entgelte für die Benutzung durch Gebührensatzung zu erheben. Die Gebührensatzung wurde zuletzt erst angepasst, weshalb die Stadtverwaltung keine weitere Änderung vorschlägt.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach den Mitarbeitern für die ZIO und die Anzahl der Mitarbeiter. Sie sieht es kritisch, dass nur eine Person bei den Öffnungszeiten aufgrund der Räumlichkeiten anwesend sein soll. Sie beantragt eine Ortsbesichtigung. (Anm. d. Verf.: Sie möchte sich auch auf mehrmalige Nachfrage nicht äußern, was sie genau als kritisch sieht. Das ist irgendwie seltsam.)
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie fragt nach dem Deckungsgrad.
Herr Fiedler (FDP): Das Angebot ist aktuell sehr gut. Auch die Entleihe und die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten funktioniert. Kann es eine Lösung für registrierte Nutzer ohne Anwesenheit des Personals geben. Das sollte unser Ziel sein.
Herr Patrick: Solche Gedanken einer "Open Library" wurden auch schon diskutiert.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt zu den 5 Mitarbeitern. Das ist "Spitz auf Knopf" gerechnet.
Herr Beck: Es wurden alle relevanten Themen bezogen auf den Betrieb und die Anzahl der Mitarbeiter vor der Vorstellung des Konzepts intern diskutiert. Die Berechnung der notwendigen Stellen beinhaltet auch Ausfall durch Krankheit und Urlaub.
Frau Obermeier: Dass nur eine Person während der Öffnungszeiten anwesend ist, wurde vorab durchdacht. Der Service ist damit entsprechend reduziert.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt zu den Personalkosten und Personalkapazitäten. Da ist Starnberg ein Drittel teurer als der Durchschnitt in Bayern.
Herr Beck: Es gibt in Starnberg mehr Mitarbeiter mit Erfahrung und auch die zusätzlichen Gehaltsbestandteile im Ballungsraum München werden nicht in allen anderen Gemeinden gezahlt.
Frau Pfister (BMS): Sie möchte über das Personal in der nicht öffentlichen Sitzung sprechen.
Herr Beigel (CSU): Das Verhältnis zwischen Personalkosten und Defizit ist bei der Stadtbücherei weitaus geringer als beim Museum. Er fragt, ob die Bücherei mit dem reduzierten Personal betrieben werden. Er möchte dieses Konzept ausprobieren.
Frau Obermeier: Das würde schon gehen. Der Service wäre reduziert und einige Veranstaltungen sind dann nicht mehr möglich.
Herr Beck: .... (Anm. d. Verf.: da habe ich den Faden jetzt kurz verloren.) ...
Herr Pfister (BMS): Wer hat den Vorschlag entwickelt? Wir haben doch schon konsolidiert (Anm. d. Verf.: Aber nur die kurzfristigen Möglichkeiten. Jetzt geht es um die mittelfristigen Möglichkeiten.). Kann dann keiner mehr etwas entleihen, wenn die eine Person mal auf die Toilette muss.
Herr Beck: Die Verwaltung, die das mit den Mitarbeitern der Stadtbücherei dann beraten hat.
Frau Henniger (FDP): Passt die "eine Person" in das aktuelle Arbeitsrecht?
Herr Beck: Das ist berücksichtigt. Das besetzte Stadtarchiv ist unmittelbar daneben und es wird einen Notfallknopf geben.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie möchte der Beschlussvorlage eine Überprüfung in einem Jahr hinzufügen. Und könnte es ein ehrenamtliches Engagement in der Bücherei geben. Und bleibt das Angebot für Kindergärten und Schulen bestehen?
Frau Obermeier: Das Angebot für Kindergärten und Schulen ist davon nicht betroffen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte deutlich klarstellen. Zum Ausleihen braucht man kein Personal, da der vorhandene Terminal wunderbar funktioniert. Nur für einige in seinen Augen wenige Dienstleistungen braucht man Personal. Mit dem neuen zweiten Terminal ist dann noch weniger Personal für die wiederkehrenden Dienstleistungen notwendig.
Frau Pfister (BMS): Wie ist das mit der Pause während der 8 Stunden an einen Tag?
Herr Beck: Deshalb gibt es den Faktor für die 26 Stunden Öffnungszeiten.
Frau Pfister (BMS): ... (Anm. d. Verf.: Sie wiederholt sich im Prinzip.) ...
Frau Kammerl (CSU): Sie findet es unerträglich, dass hier wieder über Stellen gefeilscht wird. Die Anträge der BMS haben über 2 Mio. € gekostet (Anm. d. Verf.: u. a. der Antrag über die reduzierten Preise für das Seebad.). Über Einsparungen wurde aber nichts beantragt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir sind weit davon entfernt, uns Mehrausgaben zu leisten. Der Auftrag des Stadtrats ist von der Verwaltung umgesetzt worden. Es gibt kein Geld, was für Mehrausgaben hergenommen werden kann.
Herr Dr. Glogger (WPS): Die "Empörungsreden" ist er leid. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gewahrt. (Anm. d. Verf.: Das ist jetzt aber auch eine Empörungsrede.)
Herr Heidinger (BLS): Er möchte das Geld lieber in die Stadtbücherei als in den Kirchplatz investieren. Man wird in der Bücherei jetzt nicht mehr richtig beraten. (Anm. v. Verf.: Das sehe ich nicht so, da ja Personal vorhanden ist. Manchmal verstehe ich so einige Behauptungen einiger Stadträte nicht. Es wird langsam etwas emotional.)
Herr Fieder (FDP): Er möchte seinem Vorredner widersprechen. "Open Library" sollte das Ziel sein. Alle Bücher sind gechipt. Das funktioniert woanders auch schon.
Herr Jägerhuber (CSU): Wir haben lang diskutiert. Es sollte über Personal nachgedacht werden. Die Hausaufgaben sind gemacht. Er fragt, ob ein Betrieb für ein Jahr aufrecht erhalten werden kann.
Frau Obermeier: Ein Aufrechterhalten ist möglich.
Herr Mignoli (BLS): Warum kann man das nicht vorher schon früher als nach einem Jahr wieder diskutieren?
Herr Beck: Ein Jahr nach Beschaffung des 2. Terminals sollten alle Monate betrachtet werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach dem Defizitunterschied zwischen Museum und Stadtbücherei.
Frau Pfister (BMS): Vertagung und Ortsbesichtigung:
abgelehnt: 9:20
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtbücherei anhand der dargestellten Konzeption zu betreiben. Über die Umsetzung der Konzeption soll nach einem Jahr im Gremium informiert werden.
angenommen: 19:10
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen weiteren Terminal zur automatisierten Rückgabe beschaffen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Während der Debatte wird von der Sitzungsleitung bei einer Frage darauf hingewiesen, dass diese nur in der nicht öffentlichen Sitzung beantwortet werden kann. Daraufhin bot der letzte verbliebene Besucher, dass der ja die Nicht-Öffentlichkeit durch Verlassen des Raums herstellen könnte. Das hätte aber nur funktioniert, wenn die anwesende Presse auch den Saal verlassen hätte. Zumindest führte dieser Einwurf zu einem kurzen Moment allgemeiner Heiterkeit im Saal. Und wir wissen alle: Lachen ist gesund.)
TOP 8 (als 6) Konsolidierung des städt. Haushalts; Konsolidierung im Stadtarchiv Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Stadtarchiv Starnberg ist als Einrichtung der Stadt Starnberg für die Übernahme, die dauerhafte Aufbewahrung und die Zugänglichmachung des historisch und rechtlich bedeutsamen Schrift- und Dokumentationsguts der Stadtverwaltung Starnberg und der 1972 bis 1978 eingemeindeten Ortschaften zuständig. Auf Grundlage der Haushaltsplanung 2024 hat das Stadtarchiv einen Kostendeckungsgrad von 19,7 %.
Kommunalrechtliche Würdigung:
Die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Archivpflege gehört zu den Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt. Diese bestimmt deshalb nach eigenem Ermessen lediglich, auf welche Weise (Auswahlermessen) sie Maßnahmen zur Pflege des eigenen Archivgutes treffen will. (Art. 57 Abs. 1 GO)
Angebot:
Das Angebot des Stadtarchives könnte lediglich hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Arbeitskapazitäten und somit in Konsequenz in den Öffnungszeiten bzw. den Angeboten eingeschränkt werden. Dies würde jedoch nicht zu Einsparungen führen, da das Angebot ausschließlich Personalkapazitäten verbraucht, welche einseitig vom Arbeitgeber rechtlich zulässig nicht reduziert werden können. Im Stadtarchiv Starnberg bestehen derzeit 2,51 Stellen, wobei 0,51 Stellen finanziell durch Dritte getragen werden.
Erlöse:
Nachdem es sich bei dem Stadtarchiv um eine öffentliche Einrichtung im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO handelt, besteht die Möglichkeit, die Benutzung durch Benutzungssatzung sowie Entgelte für die Benutzung durch Gebührensatzung zu erheben. Bisher ist die Benutzung des Stadtarchivs gebührenlos. Die Stadtverwaltung schlägt den Erlass einer Gebührensatzung vor. Es wird mit Einnahmen in Höhe von 1.000 € pro Jahr gerechnet. Zum Erlass der Gebührensatzung muss auch die bereits bestehende Benutzungssatzung geändert werden (§ 11 neu).
Kosten:
Der größte Ausgabenposten neben den Ausgaben für Personal sind die Mietkosten für die Anmietung des Literatencafes in Höhe von 35.000 € pro Jahr sowie die hiermit verbundenen Raumkosten (Stromkosten, Reinigungskosten). Die weiteren Ausgabepositionen sind bereits allesamt auf das notwendige Mindestmaß reduziert. Darüber hinaus könnte gegebenenfalls im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit mit weiteren Gemeinden ein höherer Kostendeckungsgrad erzielt werden. Dies sollte ohne Beauftragung externer Berater verwaltungsintern geprüft und anschließend dem Stadtrat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach den Dienstleistungen, für die der Personalaufwand zu bezahlen ist. Sie sieht da aktuell keine Verhältnismäßigkeit.
Herr Fries: Es sind quasi alle Dienstleistungen. Die meisten Anfragen fallen unter die Ausnahmen, welche kostenlos sind.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie hat zwei Fragen. Bei der Bücherei gibt es auch die Miete für das Café? Arbeitet das Stadtarchiv mit dem Museum beim Lagern von Dingen zusammen?
Herr Beck: Ein Teil des Cafés wird von der Bücherei genutzt, ein zweiter Teil wird vom Stadtarchiv genutzt.
Herr Fries: Das Archiv vom Museum und das Magazin vom Stadtarchiv sind datenschutzrechtlich zu trennen.
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach den 40 € pro angefangene Stunde? Gibt es eine Beschränkung der Höhe? Er fragt nach der Verhältnismäßigkeit. Sind das nur die "nackten" Personalkosten?
Herr Beck: Es gibt Tabellen für jede Entgeltgruppe. Es gibt keine Höhenbeschränkung. Es liegt dabei ein Kostendeckungsgrad von mehr als 100% vor. Der Verwaltungsaufwand ist mit eingepreist.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie fragt auch nach, ob sich eine Rechnungsstellung lohnt. Woher kommen die aktuellen Einnahmen.
Herr Beck: Es sind Einnahmen durch Dritte.
Herr Frühauf (CSU): Wie könnte eine kommunale Zusammenarbeit aussehen?
Herr Fries: Das ist noch zu besprechen. Es wird neue Aufgaben geben, wo sich das Überlegen einer Zusammenarbeit auf jeden Fall lohnt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es sollten 50 € angesetzt werden.
Frau Pfister (BMS): Werden Gebühren für die Rechte für Veröffentlichungen eingeplant?
Herr Fries: Bisher nicht, da dann großer Aufwand zu betreiben wäre.
Herr Beck: Er führt die geplanten Gebühren auf. (Anm. d. Verf.: siehe Beschluss).
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach den Kosten für das Literaten-Cafe.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, zu überprüfen, in welchem Rahmen eine kommunale Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden möglich ist. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Zusammenarbeit zu betrachten. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Stadtrat beschließt folgende Satzungen:
Benutzungssatzung
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.796, BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S 385, 586) folgende Satzung:
Abschnitt I Allgemeines
§1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benutzung von Unterlagen im Stadtarchiv Starnberg.
��2 Begriffsbestimmung
(1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei der Stadt und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Stadt- /Gemeindearchiven ergänzend gesammelt wird.
(2) Archivwürdig sind Unterlagen, die für Wissenschaft und Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das Stadtarchiv Starnberg.
(3) Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, zu ergänzen, nutzbar zu machen, auszuwerten und deren Integrität, Authentizität sowie im Falle digitaler Medien deren Lesbarhaltung sicherzustellen.
Abschnitt II Aufgaben
§3 Aufgaben des Stadtarchivs
(1) Die Stadt Starnberg unterhält ein Archiv. Das Stadtarchiv ist die städtische Fachdienststelle für alle Fragen des städtischen Archivwesens und der Stadtgeschichte.
(2) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller städtischen Ämter sowie der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu archivieren. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der Rechtsvorgänger der Stadt und der Funktionsvorgänger der in Satz 1 genannten Stellen.
(3) Das Stadtarchiv kann auf Grund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren. Für dieses Archivgut gilt diese Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit dem Betroffenen erhöhte Schutzbedarfe der personenbezogenen Daten gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch gegen das Stadtarchiv.
(4) Das Stadtarchiv berät die städtische Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. Die Stadtverwaltung beteilig das Stadtarchiv bei der Einführung und wesentlichen Änderung informationstechnischer Systeme zur Erstellung, Verwaltung oder Speicherung elektronischer Unterlagen, soweit Belange der Archivierung dies erforderlich machen. Es kann außerdem nichtstädtische Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivguts beraten und unterstützen, soweit daran ein städtisches Interesse besteht.
(5) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung der Stadtgeschichte durch die Möglichkeit der Bereitstellung von Findhilfsmitteln und Nutzbarmachung von Unterlagen unter den Maßgaben des Archivgesetzes.
§4 Anbietung und Übernahme von Unterlagen
(1) Alle unter § 3 Absatz 2 dieser Satzung genannten Stellen haben dem Stadtarchiv die Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Unabhängig davon sind alle Unterlagen jedoch spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung dem Stadtarchiv anzubieten. Sofern längere Aufbewahrungsfristen vorgesehen oder erforderlich sind, sind zwischen der abgebenden Stelle und dem Stadtarchiv Anbietung und Übernahme einvernehmlich zu regeln.
(2) Das Stadtarchiv übernimmt die von ihm als archivwürdig bestimmten Unterlagen.
(3) Die Anbietung von Unterlagen, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, richtet sich nach dem Bayerischen Archivgesetz und dem Bayerischen Datenschutzgesetz in ihren jeweils gültigen Fassungen.
(4) Die näheren Einzelheiten der Aussonderung und der Übernahme regelt eine Geschäftsanweisung.
§5 Auftragsarchivierung
Das Stadtarchiv kann auch Unterlagen übernehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten bleibt (Auftragsarchivierung). Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort. Die Verantwortung des Stadtarchivs beschränkt sich auf die in § 4 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Maßnahmen.
§6 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes
(1) Das Stadtarchiv hat die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benutzung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Das Stadtarchiv hat das Verfügungsrecht über das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findhilfsmittel zu erschließen, sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, zu vernichten.
(2) Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das Archiv ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Abschnitt III Benutzung
§7 Benutzung des Stadtarchivs, Benutzungsgenehmigung
(1) Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung jedem zur Verfügung, soweit andere Rechtsvorschriften oder Schutzfristen nicht entgegenstehen.
(2) Die Benutzung ist beim Stadtarchiv in Textform zu beantragen. Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann das Stadtarchiv auf einen Benutzungsantrag in Textform verzichten. Die Benutzungsgenehmigung erteilt das Stadtarchiv.
(3) Die Benutzung erfolgt durch die Einsichtnahme in Findhilfsmittel, Archivgut und Reproduktionen in den dafür vorgesehenen Räumen des Stadtarchivs.
§8 Einschränkung und Versagung der Benutzung
(1) Die Benutzungsgenehmigung des Stadtarchivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder gefährdet würden, b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen, c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern, d) der Erhaltungszustand des Archivgutes eine Nutzung nicht zulässt, e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen.
(2) Die Benutzungsgenehmigung des Stadtarchivs kann auch aus anderen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn a) die Interessen der Stadt Starnberg verletzt werden könnten, b) die benutzende Person wiederholt und schwerwiegend gegen die Archivsatzung verstoßen hat oder ihr erteilte Nebenbestimmungen nicht eingehalten hat, c) der Erhaltungszustand oder der Ordnungszustand des Archivguts eine Nutzung nicht zulässt, d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitig anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist, e) die personellen oder sachlichen Kapazitäten des Stadtarchivs eine Nutzung vorübergehend nicht zulassen, f) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in analoge oder digitale Reproduktionen, hinlänglich erreicht werden kann.
(3) Die Benutzungsgenehmigung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, b) nachträgliche Gründe bekannt werden, die zu einer Versagung der Benutzung geführt hätten, c) die benutzende Person wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Satzung verstößt oder ihr erteilte Nebenbestimmungen nicht einhält oder d) der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.
§9 Schutzfristen
(1) Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 2 nichts anderes bestimmt ist, bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benutzung ausgeschlossen. Für Archivgut, das sich auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut) gelten die Schutzfristen des Bayerischen Archivgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Gleiches gilt für Unterlagen, die einem besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz oder sonstigen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.
(2) Mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters können die Schutzfristen vom Stadtarchiv im einzelnen Benutzungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benutzung zur Wahrnehmung eigener Rechte, zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Forschungs- oder Dokumentationszwecks oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle, der Allgemeinheit oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt werden. Die Schutzfristen können vom Stadtarchiv mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters um höchstens 30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
(3) Die Benutzung von Archivgut durch Stellen, bei denen es erwachsen ist oder die es abgegeben haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Absätze 1 und 2 zulässig. Diese Schutzfristen gelten jedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen.
(4) Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist vom Benutzer schriftlich bei dem Stadtarchiv zu stellen. Bei personenbezogenem Archivgut nach Absatz 2 Satz 2 hat der Benutzer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benutzung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist.
§ 10 Reproduktionen
(1) Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 dieser Satzung sowie der Benutzungsordnung erfolgen.
(2) Reproduktionen können auf Antrag und Kosten der benutzenden Person vom Stadtarchiv oder einer von ihr beauftragten Stelle angefertigt werden.
(3) Über das Reproduktionsverfahren, die Zielformate, die zu verwendenden Datenträger und den Versendungsweg entscheidet das Stadtarchiv. Es besteht kein Anspruch auf Reproduktionen.
(4) Das Stadtarchiv kann der benutzenden Person auf Antrag eine Genehmigung erteilen, die Reproduktionen in den Räumen des Stadtarchivs selbst herzustellen.
(5) Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind das Stadtarchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben.
§ 11 Gebühren und Kosten
(1) Gebühren werden nach der Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg erhoben.
(2) Kosten für Amtshandlungen werden nach der Kostensatzung der Stadt Starnberg festgesetzt.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg vom 04. April 2023 außer Kraft.
Gebührensatzung:
Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg vom [Datum einfügen] Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S.264, BayRS 2014-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, folgende Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg:
§1 Gebührenpflicht
(1) Die Stadt Starnberg erhebt für die Inanspruchnahme des Stadtarchivs Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Entstehen dem Stadtarchiv durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine benutzende Person Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu entrichten (§ 4).
(3) Jede Reproduktion von Archivgut ist genehmigungspflichtig (vgl. § 10 der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg), jedoch nur gebührenpflichtig, wenn sie vom Stadtarchiv oder durch eine von ihm beauftragte Stelle hergestellt werden.
(3) Zusätzliche Entgelte und Gebühren, die sich aus bestehenden Rechten Dritter ergeben (z. B. Urheber-, Nutzungsrechte), werden nicht beim Stadtarchiv abgegolten. Die Wahrung der Rechte Dritter und die Begleichung der hieraus entstehenden Kosten obliegt dem Benutzer.
§2 Höhe der Gebühren
Folgende Gebühren werden erhoben:
(1) Allgemeine Gebühren
Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Auskünfte, die Erstellung von Gutachten oder sonstiger fachspezifischer Äußerungen und Tätigkeiten betragen die Gebühren 50,00 Euro pro angefangene halbe Stunde Zeitaufwand.
Die Mindestgebühr pro Gebührenbescheid beträgt 5,00 Euro (ohne Porto und Verpackung).
Bei Eilaufträgen wird ein Gebührenaufschlag von 100 % der Gebühren bei einer Ausführung innerhalb eines Tages für den erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.
Bei Vorbestellung von Archivgut ohne Nutzung oder Nutzungsabsicht innerhalb der darauffolgenden 14 Tage wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
(2) Gebühren für Führungen und andere Veranstaltungen des Stadtarchivs
Die Gebühr für Gruppenführungen (mindestens 3, höchstens 15 Personen) beträgt eine Gesamtsumme von 30 Euro für die Dauer einer Stunde. Führungen im Rahmen von Unterrichtseinheiten an (Hoch-) Schulen sowie Führungen für städtische Ämter sind gebührenbefreit.
Gebühren für Workshops und andere Sonderveranstaltungen werden über Pressemitteilungen oder auf der Homepage der Stadt Starnberg bzw. auf andere geeignete Weise bekanntgegeben.
(3) Reproduktionsgebühren
Anfertigung einer beglaubigten Kopie einer Personenstandsurkunde 12,00 Euro
Scan pro Seite 1,00 Euro
Die Selbstanfertigung von Scans aus Unterlagen des Stadtarchivs ist aus konservatorischen Gründen ausgeschlossen.
Bearbeitungspauschale für das Bereitstellen von Digitalaufnahmen (in Tiff- oder PDF-Format) mittels externem Datenaustausch (E-Mail-Versand, städtischer Datenaustauschserver) 5,00 Euro
Anfertigungen von Reproduktionen im digitalen Verfahren für dienstliche Zwecke städtischer Dienststellen oder im Sinne der Amtshilfe sind kostenlos.
Im Falle der Herstellung von sonstigen Reproduktionen, die nicht vom Stadtarchiv selbst ausgeführt werden können, sondern an Fremdfirmen vergeben werden müssen, werden die hierdurch anfallenden Kosten als Auslagen (vgl. § 4 dieser Satzung) in Rechnung gestellt. Die Höhe der Auslagen richtet sich nach den jeweils geltenden Preislisten der Fremdfirmen. Bei der Herstellung von Reproduktionen durch Dritte wird § 2 dieser Satzung wirksam.
§3 Gebührenerlass und -ermäßigung
(1) Gebühren nach § 2 Absatz 1 dieser Satzung werden nicht erhoben, bei einfachen mündlichen und schriftlichen Auskünften ohne Hinzuziehung oder Vorlage von Archivgut sowie bei nachweisbar wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder unterrichtlichen Recherchen im Zuge der Erteilung einer einfachen Erstauskunft.
(2) Auf die Erhebung der Gebühren nach § 2 Abs. 1- 3 dieser Satzung kann auf Antrag im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Benutzung des Archivgutes im Rahmen einer im Archivinteresse liegenden Weiterverwendung oder aktuellen Berichterstattung erfolgt oder besondere soziale Gründe glaubhaft geltend gemacht werden können.
(3) Städtische Dienststellen sind bei der Benutzung des Stadtarchivs für dienstliche Zwecke von den Gebühren nach § 2 befreit.
(4) Auskünfte und Reproduktionen nach § 1 StAGebV, § 64 SGB X Abs. 2 und Art. 20 KG sind gebührenbefreit.
§4 Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Gebühren ist derjenige, der die Leistungen des Stadtarchivs in Anspruch nimmt (benutzende Person). Dieser ist auch zur Zahlung der Auslagen verpflichtet.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§5 Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tätigwerden des Stadtarchivs. Die Auslagen entstehen mit dem Anfall.
(2) Die Gebühren und Auslagen werden mit ihrer Entstehung zur Zahlung fällig.
(3) Die Gebühren und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Geldannahmestelle des Stadtarchivs einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.
(4) Die Stadt Starnberg kann Vorschüsse auf die Gebühren und Auslagen verlangen und ihr Tätigwerden von der Bezahlung der Vorschüsse abhängig machen.
§6 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach der Verteilung der Städtebaulichen Förderung. Sie fragt nach den Inhalten des CAF-Zertifikats. Kann man am Stadtstrand nicht die farbige Markierung in weiß ändern?
Herr Janik: Solange es noch ein Provisorium ist, wird es so bleiben.
Frau Pfister (BMS): Kann man die orangen Streifen auf der Hauptstraße entfernen?
Herr Janik: Maßnahmen, die städtebaulich den Verkehr verlangsamen, sieht er immer positiv.
Herr Pfister (BMS): Er fragt nach dem Fahrradschutzstreifen auf der Hanfelder Straße.
Herr Janik: Das ist beauftragt.
(M)ein Fazit:
Für eine Extra-Stadtratssitzung zum Thema Haushaltskonsolidierung wurde heute recht wenig konsolidiert. Die Bekenntnisse zum Beibehalten eines Museums und einer Stadtbücherei halte auch ich für eine Kreisstadt als wichtig und richtig.
Das Thema Museum hat zu viel "Beratung" ohne Gegensätze geführt, so dass man sich am Ende schon fragt, ob das Ganze nicht wesentlich schneller abgehandelt werden hätte können. Wo es doch am Ende keine Gegenstimme gab. Das ist eben auch Politik - sprechen, um gehört zu werden.
Und es gibt immer wieder Stadträte, die Fragen stellen, welche recht eindeutig in den Beschlussvorlagen schon beantwortet werden, sowie auch immer wieder Stadträte, bei deren Statement man eindeutig merkt, dass sie nicht auf dem aktuellen Informationsstand sind.
Auch gibt es einige wenige Stadträte/Stadträtinnen, die sich zumindest für mich auffällig oft in den Debatten äußern, was durchaus auch zu einer längeren Sitzungszeit führt. Die heutige exemplarische Statistik über die Anzahl der Debattenbeiträge bei lediglich 4 Tagesordnungspunkten mit Debatte ist natürlich nur ein Einzelereignis - regelmäßige Besucher der Sitzungen werden aber durchaus eine gewisse Relevanz erkennen können:
x x x x x x x x (8) Frau Pfister x x x x (4) Frau Henniger x x x x (4) Herr Dr. Sengl x x x (3) Herr Beigel x x x (3) Herr Fiedler x x x (3) Herr Heidinger x x x (3) Frau Kienzle x x x (3) Herr Pfister x x (2) Frau Fränkel x x (2) Herr Dr. Glogger x x (2) Herr Jägerhuber x x (2) Frau Dr. Lauer x x (2) Herr Mignoli x x (2) Herr Dr. Schüler x (1) Herr Frühauf x (1) Frau Kammerl x (1) Herr Weidner x (1) Herr Wobbe Oder auf die Parteien / Gruppierungen angewendet: x x x x x x x x x x x (11) B90/Grüne x x x x x x x x x x x (11) BMS x x x x x x x (7) CSU x x x x x x x (7) FDP x x x x x (5) BLS x x x (3) UWG x x (2) WPS x (1) SPD Und - Quantität ist ja generell nicht gleichzusetzen mit Qualität.
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Erfolgreiche gemeinnützige Kampagnen: Strategien und Tipps
Eine gemeinnützige Kampagne zu starten kann eine der effektivsten Methoden sein, um Aufmerksamkeit zu erregen, Unterstützung zu gewinnen und positive Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken. Doch wie plant und führt man eine erfolgreiche gemeinnützige Kampagne durch? In diesem Artikel geben wir Ihnen wertvolle Einblicke und Tipps, wie Sie Ihre gemeinnützige Kampagne erfolgreich gestalten können.
1. Die Bedeutung einer klaren Vision und Mission
Eine gemeinnützige Kampagne beginnt mit einer klaren Vision und Mission. Definieren Sie genau, was Sie erreichen möchten und warum. Ihre Mission sollte klar und inspirierend sein, um potenzielle Unterstützer zu motivieren. Eine starke Vision hilft Ihnen dabei, den Fokus zu behalten und sicherzustellen, dass alle Ihre Aktivitäten auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind.
2. Zielgruppenanalyse und Ansprache
Um eine erfolgreiche gemeinnützige Kampagne zu gestalten, müssen Sie Ihre Zielgruppe genau kennen. Wer sind die Menschen, die Sie erreichen möchten? Welche Interessen und Bedürfnisse haben sie? Durch eine gründliche Zielgruppenanalyse können Sie Ihre Botschaften gezielt anpassen und sicherstellen, dass Sie die richtigen Menschen auf die richtige Weise ansprechen.
3. Kreative und ansprechende Inhalte erstellen
Inhalte sind das Herzstück jeder gemeinnützigen Kampagne. Erstellen Sie kreative und ansprechende Inhalte, die Ihre Botschaft klar vermitteln und Emotionen wecken. Nutzen Sie verschiedene Formate wie Videos, Bilder, Blog Posts und Social-Media-Beiträge, um Ihre Zielgruppe zu erreichen. Geschichten von Betroffenen und Erfolgsgeschichten sind besonders wirkungsvoll, um die Bedeutung Ihrer gemeinnützigen Kampagne zu verdeutlichen.
4. Nutzung von Social Media und Online-Plattformen
Die Nutzung von Social Media und Online-Plattformen ist entscheidend für den Erfolg Ihrer gemeinnützigen Kampagne. Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter und YouTube bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reichweite zu erhöhen und direkt mit Ihrer Zielgruppe zu interagieren. Erstellen Sie regelmäßig Inhalte, die Ihre Botschaft unterstützen, und nutzen Sie Hashtags und gezielte Werbung, um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen.
5. Partnerschaften und Kooperationen
Eine gemeinnützige Kampagne kann durch Partnerschaften und Kooperationen erheblich gestärkt werden. Suchen Sie nach Unternehmen, Influencern oder anderen Organisationen, die Ihre Vision teilen und bereit sind, Sie zu unterstützen. Gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und Kampagnen können Ihre Reichweite vergrößern und zusätzliche Ressourcen bereitstellen.
6. Fundraising und Spendenaktionen
Fundraising ist oft ein wesentlicher Bestandteil einer gemeinnützigen Kampagne. Planen Sie kreative Spendenaktionen und nutzen Sie Plattformen für Online-Fundraising, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine gut durchdachte Fundraising-Strategie kann entscheidend sein, um Ihre Ziele zu erreichen und Ihre gemeinnützige Kampagne zu finanzieren.
7. Messung und Evaluation
Um den Erfolg Ihrer gemeinnützigen Kampagne sicherzustellen, ist es wichtig, regelmäßig den Fortschritt zu messen und zu evaluieren. Definieren Sie klare Ziele und Key Performance Indicators (KPIs), um den Erfolg Ihrer Aktivitäten zu bewerten. Nutzen Sie diese Daten, um Ihre Strategien anzupassen und sicherzustellen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.
8. Dankbarkeit und Anerkennung
Vergessen Sie nicht, Ihren Unterstützern zu danken und ihre Beiträge anzuerkennen. Ob es sich um Spender, Freiwillige oder Partner handelt, zeigen Sie Ihre Wertschätzung durch persönliche Nachrichten, öffentliche Danksagungen und spezielle Events. Dankbarkeit und Anerkennung stärken die Bindung und ermutigen weitere Unterstützung.
Fazit
Eine erfolgreiche gemeinnützige Kampagne erfordert sorgfältige Planung, Engagement und eine durchdachte Strategie. Durch die Definition einer klaren Vision, die Nutzung kreativer Inhalte und die gezielte Ansprache Ihrer Zielgruppe können Sie Ihre Botschaft verbreiten und positive Veränderungen bewirken. Nutzen Sie die Möglichkeiten von Social Media, Kooperationen und Fundraising, um Ihre Reichweite zu erhöhen und die notwendigen Ressourcen zu sichern. Mit diesen Tipps sind Sie gut gerüstet, um Ihre gemeinnützige Kampagne erfolgreich zu gestalten und Ihre Ziele zu erreichen.
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Gemeinnützige kampagne
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Kurz vor der Wahl: Medientransparenz für Tourismuswerbung wird abgeschafft
Unzensuriert:»194 Millionen Euro haben öffentliche Stellen und Unternehmen 2023 für Werbung in eigener Sache ausgegeben. Eine hohe Transparenzrate, an der die ÖVP nach unten drehen will. http://dlvr.it/T8GRjz «
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