#§ 862 BGB
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Nachbarlicher Ausgleichsanspruch in WEG und die Störereigenschaft (Sondereigentümer / Mieter)
Ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB liegt vor, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des anderen Grundstücks nicht dulden muss, allerdings aus besonderen Gründen nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß entschädigungslos hinzunehmender Beeinträchtigung übersteigen.
Der Anspruch richtet sich gegen den Störer. Der Eigentümer/Besitzer der Sache, von der die Einwirkung ausgeht, ist Störer, wenn bei wertender Betrachtung eine Zurechnung für den störenden Zustand angenommen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Störung nicht (wie bei einem Blitz) ebenso gut bei dem Nachbarn eintreten könnte.
Der Eigentümer ist weder Handlungs- noch Zustandsstörer, wenn ursächlich ein eigenständiges Handeln oder Unterlassen des Mieters war (hier: kein Heizen bei Frost) und sich auch nicht ein in dem Gegenstand/Gerät des Eigentümers bestehender Mangel (mit) verwirklichte.
BGH, Urteil vom 18.12.2020 - V ZR 193/19 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
#wohnungseigentum#schadensersatz#nachbarrechtlicher ausgleichsanspruch#§ 906 BGB#§ 1004 BGB#§ 862 BGB
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Mitbenutzung ≠ Mitbesitz! Dresden: BGB § 535 Abs. 1, § 861 Abs. 1, § 862 Abs. 1; ZPO § 920 Abs.
#§ 535 BGB#§ 861 BGB#§ 862 BGB; § 920 ZPO#§ 936 ZPO#Dresden#Mieter#Mietgrundstück#Mitbenutzung#Mitbesitz#Verkaufsfläche
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Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden?
Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden?
BGB § 535 Abs. 1, §§ 858, 862 Abs. 1 Satz 1, 2; ZPO § 940
Ein Vermieter kann mit der Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen im Gebäude, die mit ganz erheblichen Beeinträchtigungen des Mieters durch Lärm, Erschütterungen, Staub und sonstigen Immissionen verbunden sind, das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verletzen und zugleich deren Besitz an der Mietsache durch…
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#Beeinträchtigung#Duldung#Erschütterungen#Lärm#Mietsache#Mietverhältnis#Nutzungszweck#Staub#Umbaumaßnahmen#Unterlassungsanspruch#vertragsgemäßer Gebrauch
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Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden?
Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden?
BGB § 535 Abs. 1, §§ 858, 862 Abs. 1 Satz 1, 2; ZPO § 940
Ein Vermieter kann mit der Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen im Gebäude, die mit ganz erheblichen Beeinträchtigungen des Mieters durch Lärm, Erschütterungen, Staub und sonstigen Immissionen verbunden sind, das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verletzen und zugleich deren Besitz an der Mietsache durch…
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Voraussetzungen des „Hammerschlags- und Leiterrechts“
Voraussetzungen des „Hammerschlags- und Leiterrechts“
BBergG § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, §§ 114 , 149 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 147, 249 Abs. 1, § 535 Abs. 1, § 546 Abs. 1, § 812 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 831 Abs. 1, §§ 862, 867, 872, 906 Abs. 2 Satz 2, § 1004 Abs. 1; SNachbarG § 2 Abs. 2, §§ 24, 25 Abs. 2, § 26 Abs. 1 Satz 1, 2
Zu den Voraussetzungen des sog. “Hammerschlags- und Leiterrechts”.*)
Kein unmittelbarer…
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#4 O 276/17#5 U 24/18#BBergG § 2#Bergbauunternehmen#BGB § 147#BGB § 249#BGB § 535#BGB § 546#BGB § 812#BGB § 823#Entschädigungsanspruch#Grundstücksnachbarn#Hammerschlagsrecht#Handwerksarbeiten#Leiterrecht#Nachbaranwesen#OLG Saarbrücken#Schadensersatzpflicht#SNachbarG § 2
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