#vvag
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Sterbegeldversicherung
Die meisten Verbraucher können sich nicht mehr auf das gesetzliche Sterbegeld verlassen.
Je nachdem, welche Art von Bestattung gewünscht wird und welche individuellen Wünsche der Verstorbene hat, variieren die Bestattungskosten erheblich. Auch die Wahl des Friedhofes, des Bundeslandes und des Bestatters beeinflussen die Preise und Gebühren. Am besten vereinbaren Sie bereits im Voraus ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter Ihres Vertrauens, um sicherzustellen, dass die gewählte Versicherungssumme alle Kosten abdeckt. Mit einem präzisen Kostenvoranschlag können Sie sich darauf verlassen, dass sämtliche Ihre Anliegen berücksichtigt werden und die Versicherungssumme auf jeden Fall angemessen ist.
Ein grober Richtwert für eine Sargbestattung und Grabpflege beträgt ungefähr 8.000 €, zuzüglich der Grabpflegekosten.
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Letošní jaro přineslo rakouským zemědělcům milionové škody
Letošní jaro přineslo rakouským zemědělcům milionové škody
Mráz, silný déšť, vichřice a krupobití: pojištění zemědělců hlásí za měsíce duben a květen 2021 škody v celkové výši asi 36 milionů EUR. Nejpostiženější spolkovou zemí je Štýrsko. Rakouské zemědělství utrpělo letos na jaře velké škody. Vyplývá to ze sdělení speciálního pojistitele Österreichische Hagelversicherung VVaG. Řeč je o částce okolo 36 milionů EUR, do níž nakonec škody za dva zmíněné…
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同样重要的是:降低商业租金,新在达克斯,明爱养老基金。
同样重要的是:降低商业租金,新在达克斯,明爱养老基金。
+++很多店主因为锁店而导致营业额下滑,因为他们不得不关闭店铺。因此,自今年年初以来,他们被允许调整其租金(《欧洲民法典》第240条第7款)。立法会议员对减幅可能有多高持开放态度。在最近的两项裁决中,法院现在对此有不同的看法。德累斯顿OLG认为,商业租户和房东应该共同承担租金。卡尔斯鲁厄OLG有不同的意见:领取短期补贴等国家补助的人不允许减租。联邦法院将在下一步审查这两项裁决。+++
+++ 能源技术取代消费品:西门子能源公司升入德国股票指数(Dax)并取代拜尔斯道夫。西门子能源公司是西门子股份公司的分拆,也是在达克斯上市。这一变化将于3月22日生效。这样的指数变化对于跟踪达克斯的ETF来说非常重要。这些资金现在正在转移。我们Finanztip建议:与其选择达克斯指数,不如押注更全面的指数。比如MSCI世界,共有1600家公司,其中包括西门子能源、拜尔斯道夫等50多家德国公司。+++
+++ 澄清:上周我们报道了两个明爱养恤基金的公司养恤金减少的情况:"Pensionskasse der Caritas VVaG "和 "Kölner Pensionskasse"。我们想补充的是,明爱最大的养恤基金Kirchliche Zusatzversorgungskasse(KZVK)没有受到影响。由于在捐款的模范图片中可以看到科隆明爱联合会的标志,因此,那里的员工都很关心地询问。但是,���个明爱协会与KZVK合作。
更有甚者:KZVK最初是以 "明爱养老基金 "的股票为基础成立的,而当时的明爱养老基金还有另外一个名字。但是,即使你原来与 "明爱养老金中心 "签订了合同,但你的机构在某个时候将你的合同转给了KZVK,你也不会受到削减的影响。KZVK拥有130万投保者,规模大大超过两只陷入困境的基金。巧合的是,2016年,KZVK自己也因为10亿的赤字上了头条。不过,通过2019年决定的重组,可以避免重大失衡。+++
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Private Krankenversicherung
Geschichte: Die Ursprünge der privaten Krankenversicherung (PKV) liegen im Mittelalter. In Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann von der PKV im heutigen Sinne seit 1883 gesprochen werden. Die Pflichtversicherung bestimmter Personenkreise in der GKV veranlasste die nicht einbezogenen Bevölkerungsteile, entsprechende Versicherungseinrichtungen auf privatwirtschaftlicher Grundlage zu bilden. Die historische Entwicklung der PKV stützte sich zunächst auf Einrichtungen mit berufsständischem Charakter. Wesentliche Impulse gingen dabei von den gesetzlich nicht versicherungspflichtigen Beamten und Angehörigen des Mittelstands aus. Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft entstand erstmals im Jahr 1913.
Versicherte: Nach dem ersten Weltkrieg setzte eine sprunghafte Expansion der PKV ein. Allein zwischen 1924 und 1925 wuchs der Bestand der PKV auf über zwei Mio. Versicherte an. Aber schon vor dem zweiten Weltkrieg zeichnete sich ein nachdrücklicher PKV Wettbewerb zwischen der PKV und der GKV ab. Eine Ausdehnung der versicherungspflichtigen Personenkreise der GKV und die regelmäßige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze waren für die PKV zeitweise mit erheblichen Mitgliederverlusten verbunden. So sank bis 1975 die Versichertenzahl auf 4,2 Mio. Personen. Im Jahr 2014 sind in der PKV 8,85 Mio. Menschen krankenvollversichert. Darüber hinaus sind in der PKV, als Ergänzung zum GKV-Schutz, fast 24 Mio. Zusatzversicherungen abgeschlossen.
Rechtsgrundlagen der PKV: Die Träger der GKV sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die PKV wird dagegen von privatrechtlichen Unternehmen in Gestalt von Aktiengesellschaften (AG) oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) betrieben. Deren Rechtsgrundlagen bilden das Unternehmensrecht, das Versicherungsvertragsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht. Damit kommt in der PKV die Krankenversicherung durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande. Es entsteht ein freiwilliges Rechtsverhältnis, das für den Versicherungsnehmer die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge sowie das Recht auf die Vertragsleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls beinhaltet. Alle Unternehmen der PKV unterstehen dabei der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Äquivalenzprinzip: Maßgeblich für die Berechnung der Versicherungsbeiträge in der PKV ist das Äquivalenzprinzip. Im Gegensatz zur GKV, in der die Beiträge einkommensabhängig sind, gibt es in der PKV ein zusammenhängendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. In der Beitragskalkulation macht sich das wie folgt bemerkbar: a) Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. – b) Weil die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen mit dem Lebensalter steigt, hängen die Versicherungsbeiträge in der PKV auch vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn ab. – c) Ferner wird der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn berücksichtigt. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken, die bei Versicherungsbeginn einzukalkulieren sind. Dem Äquivalenzprinzip folgend sind dann (begrenzte) Risikozuschläge zu erheben.
Kapitaldeckung: Angesichts der Altersabhängigkeit der Krankheitskosten werden die Beiträge in der PKV – im Gegensatz zum in der GKV gebräuchlichen Umlageverfahren – auf versicherungsmathematischer Grundlage nach Art der Lebensversicherung berechnet. Bei der Ermittlung des Beitrags zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird einkalkuliert, dass die Versicherungsleistungen im Lauf der Zeit mit der Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe altersbedingt steigen. Dem Prinzip der Kapitaldeckung folgend werden Alterungsrückstellungen gebildet.
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ZVK companies
ZVK companies ZVK - Supplementary pension fund for employees of the German bread and bakery industry VVaG ZVK Steinhäule (Stone Pillar) is a German Company
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One More Consulting gewinnt neuen Mandanten - Auslagerung der Internen Revision
One More Consulting gewinnt neuen Mandanten – Auslagerung der Internen Revision
Eine wirksame Interne Revision lässt sich mit verschiedenen Ansätzen erreichen. Die Auslagerung (Outsourcing) von Internen Revisionsabteilungen ist dabei eine Möglichkeit. Es kann dabei zwischen einer Voll- oder Teilauslagerung unterschieden werden.
One More Consulting hat hierzu einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) gewonnen. Die Versicherung hat sich für eine Voll-Auslagerung…
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#Auslagerung#Interne Revision#Quality Assessment#Revisionsstandard Nr. 3#Teil-Lagerung#Voll-Auslagerung
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Info von #Forum55plus - Blog: Betriebliche Altersversorgung- Sozialpartnermodell http://ift.tt/2iAXv7o Wie Sozialpartnermodelle im Einzelnen aussehen werden ist noch unklar. Doch die grundsätzliche Basics lassen sich über einen Prototypen sehr wohl schon vorbereiten. Mit Roland Weber, Dezernent für Krankenversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse der Debeka VVaG und daneben Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), sprach Nikolaus Bora. Herr Weber, das BRSG liegt vor. Das erste Zielrentenmodell wird frühestens im nächsten Jahr ausgehandelt sein, möglicherweise sogar erst im Herbst 2019. Wie es aussehen wird, ist völlig offen. Als potentieller Anbieter signalisieren Sie schon jetzt ihr Interesse. Aber können Sie mehr als nur eine Art von Kaffeesatzleserei betreiben, weil Details noch nicht bekannt sind? http://ift.tt/2jH7xHr
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Wie Sozialpartnermodelle im Einzelnen aussehen werden ist noch unklar.
Doch die grundsätzliche Basics lassen sich über einen Prototypen sehr wohl schon vorbereiten. Mit Roland Weber, Dezernent für Krankenversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse der Debeka VVaG und daneben Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), sprach Nikolaus Bora.
Herr Weber, das BRSG liegt vor. Das erste Zielrentenmodell wird frühestens im nächsten Jahr ausgehandelt sein, möglicherweise sogar erst im Herbst 2019. Wie es aussehen wird, ist völlig offen. Als potentieller Anbieter signalisieren Sie schon jetzt ihr Interesse. Aber können Sie mehr als nur eine Art von Kaffeesatzleserei betreiben, weil Details noch nicht bekannt sind?
http://ift.tt/2jGWnT3/
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#Forum55plus informiert: Betriebliche Altersversorgung- Sozialpartnermodell http://ift.tt/2iAXv7o Wie Sozialpartnermodelle im Einzelnen aussehen werden ist noch unklar. Doch die grundsätzliche Basics lassen sich über einen Prototypen sehr wohl schon vorbereiten. Mit Roland Weber, Dezernent für Krankenversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse der Debeka VVaG und daneben Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), sprach Nikolaus Bora. Herr Weber, das BRSG liegt vor. Das erste Zielrentenmodell wird frühestens im nächsten Jahr ausgehandelt sein, möglicherweise sogar erst im Herbst 2019. Wie es aussehen wird, ist völlig offen. Als potentieller Anbieter signalisieren Sie schon jetzt ihr Interesse. Aber können Sie mehr als nur eine Art von Kaffeesatzleserei betreiben, weil Details noch nicht bekannt sind? http://ift.tt/2jH7xHr http://ift.tt/2yNaEAp
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Vorsicht - Ein dubioser Versicherer aus Dresden geht derzeit auf Kundenfang: ohne die entsprechende Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Der Name des Anbieters: Deutsche Gesundheitskasse, kurz DeGeKa. Es handelt sich um einen angeblichen Versicherungsverein, der den Reichsbürgern nahesteht. „Deutsche Gesundheitskasse“ - der Name klingt ein wenig langweilig, aber seriös. So, als würde es sich um einen etablierten Anbieter von Krankenversicherungen handeln, mit langer Tradition und vielen Versicherten. Doch besagte Gesundheitskasse, kurz DeGeKa, betreibt ihre Versicherungsgeschäfte ohne die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie die BaFin aktuell auf ihrer Webseite warnt. Sie steht zudem der rechten Reichsbürger-Bewegung nahe. „Unterliegt nur den Aufsichtsbehörden des Deutschen Reiches“ Die Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG bietet auf ihrer Internetseite www.degeka.org eine Krankenversicherung mit der Bezeichnung „Basistarif KVBT“ an, die Leistungen beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus und im Ausland umfassen soll, berichtet die BaFin. Darüber hinaus werde ein Krankentagegeld-Tarif und ein Krankenhaustagegeld beworben. Für keines dieser Geschäfte verfügt der Versicherer aus Dresden über eine entsprechende Erlaubnis. Warum die Dresdner ihr Versicherungsgeschäft illegal betreiben, zeigt eine kurze Recherche im Netz. Auf einer Webseite der rechten Reichsbürger-Bewegung, dem „Deutschen Reichsanzeiger“, wurde am 29. Mai über die Gründung des angeblichen Versicherers berichtet. Dort heißt es: „Die DeGeKa unterliegt nur den Aufsichtsbehörden des Deutschen Reiches und ist nicht verpflichtet die Zwangsvorschriften eine EU oder einer BaFin bzw. BRD-Firmeneinrichtung anzuwenden“. Reichsbürgerbewegung erkennt Bundesrepublik nicht an http://ift.tt/2wS9x1R
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Info von #Forum55plus - Blog: #Rentenwerk: Interview mit Paul Stein: „Wir müssen das Tarifpartnermodell sehr gut erklären“ http://ift.tt/2uuUqOj Nach der Reform der #Betriebsrente durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wird mit dem #Tarifpartnermodell ein neuer Durchführungsweg der Betriebsrente etabliert. Sozialpartner und Versicherer sind folglich gefragt, neue Angebote zu entwickeln. Wie sich Versicherer jetzt vorbereiten und welche Herausforderungen sie sehen schildert im Interview Paul Stein, Mitglied des Vorstands der #Debeka. Gemeinsam mit #Barmenia, #Gothaer, #HUK-COBURG und Die #Stuttgarter bietet das Unternehmen unter dem Namen „#DasRentenwerk“ eine flexible Betriebsrente an, die Tarifpartner an ihre Bedürfnisse anpassen können. Versicherungsbote: Am ersten Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – wie können sich Versicherer jetzt schon vorbereiten? Paul Stein: Fragen, informieren und Lösungen entwickeln – all das können wir schon machen und wichtige Vorarbeit leisten. So treffen wir in der ersten Septemberhälfte etwa Vertreter der Tarifparteien zu Experten-Gesprächen in #Berlin, #Frankfurt und #München. Wir wollen erfahren: Welche Aspekte sind den #Sozialpartnern besonders wichtig? Und wir wollen über zentrale Themen informieren – von der rechtlichen Umsetzung bis zur „Lean Administration“ oder der Kommunikation an Mitarbeiter. Denn die Reform der Betriebsrente stärkt die Rolle der Sozialpartner, sie tragen künftig deutlich mehr Verantwortung in der betrieblichen Altersversorgung. Wo erwarten Sie dabei die größten Herausforderungen? Ganz zentral wird sein, dass die Reform ihr Ziel generell erreicht: Dass mehr Menschen betrieblich vorsorgen – gerade auch Geringverdiener, die von dem Gesetz besonders profitieren. Laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung besitzt knapp jeder zweite Geringverdiener außer seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge. Sie sind akut von Altersarmut bedroht. Haben Sie denn Zweifel, dass dieses Vorhaben gelingen kann? Das Gesetz kann sein Ziel erreichen, die Anreize stimmen. Aber Respekt vor der Aufgabe habe ich schon. Denn nach der Reform ist eine reine Beitragszusage ohne Garantie möglich, zugleich zeigen aber alle Untersuchungen, wie sicherheitsorientiert die Deutschen ihr Geld anlegen. Bisher war die staatlich geförderte Altersversorgung immer mit einer Garantie verbunden – sei es bei Riester oder auch bei der bisherigen Betriebsrente. Das neue Modell bedeutet einen Paradigmenwechsel, und den muss man den Mitarbeitern sehr gut erklären. Ist das möglich? Auf jeden Fall! Einfach aber ist es deshalb noch lange nicht. Außer der richtigen Kommunikation – worauf kommt es noch an? Natürlich muss das Angebot stimmen: Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen. Sie glauben offensichtlich an den Markt, sonst würden Sie nicht aktiv werden. Aber warum zu fünft in „Das Rentenwerk“ und nicht allein als Debeka? Wir sind überzeugt, dass Kunden und Tarifpartner von der gebündelten Erfahrung und Kompetenz mehrerer Vorsorgespezialisten profitieren. Bisher haben wenige Anbieter die betriebliche Altersvorsorge dominiert. Die Reform und auch unser Zusammenschluss bringen jetzt Bewegung in den Markt. Dieser Wettbewerb kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. Es ist sicher kein Zufall, dass alle an „Das Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind. Beeinflusst das Ihre Herangehensweise? Davon bin ich überzeugt. Bei VVaG sind die Versicherten quasi Eigentümer des Unternehmens und direkt am Erfolg beteiligt. Zudem sind Versicherungsvereine vor ungewollten Übernahmen durch fremde Investoren geschützt, und auch das Risiko externer Einflussnahme durch die Kapitalmärkte ist reduziert. Das ermöglicht eine Kultur, die stark partnerschaftlich orientiert ist. Nicht ohne Grund legen wir großen Wert darauf, mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Wie weit geht das – sind sie zum Beispiel für jegliche praktische Umsetzung offen? Wir planen, eine Direktversicherung anzubieten. Die garantiert bei privater Fortführung des Vertrages größere Vorteile, zum Beispiel wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet. Aber dennoch ist richtig: Wir bleiben offen, wenn Sozialpartner eine andere Lösung umsetzen wollen. Und ab wann stehen die Angebote? Erste Vereinbarungen mit Tarifpartnern sind voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden dann ab Mitte des Jahres Verträge abschließen können. Die Termine für die Expertengespräche mit den Tarifpartnern sind: – Dienstag, 5. September, in Berlin; – Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main; – Donnerstag, 14. September, in München. Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://ift.tt/2sJWzkl Hintergrund Tarifpartnermodell: Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 (BSRG) können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, diese ist aber abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten. Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten auch von kleinen und mittelständischen Firmen breiter angeboten werden: Für sie bedeutete die frühere Haftung für Rentenzahlungen ein Risiko. In Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern haben laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft. Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich den Versorgungswerken zukünftig anschließen. Quelle: http://ift.tt/2vV2rfM
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#Forum55plus informiert: #Rentenwerk: Interview mit Paul Stein: „Wir müssen das Tarifpartnermodell sehr gut erklären“ http://ift.tt/2uuUqOj Nach der Reform der #Betriebsrente durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wird mit dem #Tarifpartnermodell ein neuer Durchführungsweg der Betriebsrente etabliert. Sozialpartner und Versicherer sind folglich gefragt, neue Angebote zu entwickeln. Wie sich Versicherer jetzt vorbereiten und welche Herausforderungen sie sehen schildert im Interview Paul Stein, Mitglied des Vorstands der #Debeka. Gemeinsam mit #Barmenia, #Gothaer, #HUK-COBURG und Die #Stuttgarter bietet das Unternehmen unter dem Namen „#DasRentenwerk“ eine flexible Betriebsrente an, die Tarifpartner an ihre Bedürfnisse anpassen können. Versicherungsbote: Am ersten Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – wie können sich Versicherer jetzt schon vorbereiten? Paul Stein: Fragen, informieren und Lösungen entwickeln – all das können wir schon machen und wichtige Vorarbeit leisten. So treffen wir in der ersten Septemberhälfte etwa Vertreter der Tarifparteien zu Experten-Gesprächen in #Berlin, #Frankfurt und #München. Wir wollen erfahren: Welche Aspekte sind den #Sozialpartnern besonders wichtig? Und wir wollen über zentrale Themen informieren – von der rechtlichen Umsetzung bis zur „Lean Administration“ oder der Kommunikation an Mitarbeiter. Denn die Reform der Betriebsrente stärkt die Rolle der Sozialpartner, sie tragen künftig deutlich mehr Verantwortung in der betrieblichen Altersversorgung. Wo erwarten Sie dabei die größten Herausforderungen? Ganz zentral wird sein, dass die Reform ihr Ziel generell erreicht: Dass mehr Menschen betrieblich vorsorgen – gerade auch Geringverdiener, die von dem Gesetz besonders profitieren. Laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung besitzt knapp jeder zweite Geringverdiener außer seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge. Sie sind akut von Altersarmut bedroht. Haben Sie denn Zweifel, dass dieses Vorhaben gelingen kann? Das Gesetz kann sein Ziel erreichen, die Anreize stimmen. Aber Respekt vor der Aufgabe habe ich schon. Denn nach der Reform ist eine reine Beitragszusage ohne Garantie möglich, zugleich zeigen aber alle Untersuchungen, wie sicherheitsorientiert die Deutschen ihr Geld anlegen. Bisher war die staatlich geförderte Altersversorgung immer mit einer Garantie verbunden – sei es bei Riester oder auch bei der bisherigen Betriebsrente. Das neue Modell bedeutet einen Paradigmenwechsel, und den muss man den Mitarbeitern sehr gut erklären. Ist das möglich? Auf jeden Fall! Einfach aber ist es deshalb noch lange nicht. Außer der richtigen Kommunikation – worauf kommt es noch an? Natürlich muss das Angebot stimmen: Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen. Sie glauben offensichtlich an den Markt, sonst würden Sie nicht aktiv werden. Aber warum zu fünft in „Das Rentenwerk“ und nicht allein als Debeka? Wir sind überzeugt, dass Kunden und Tarifpartner von der gebündelten Erfahrung und Kompetenz mehrerer Vorsorgespezialisten profitieren. Bisher haben wenige Anbieter die betriebliche Altersvorsorge dominiert. Die Reform und auch unser Zusammenschluss bringen jetzt Bewegung in den Markt. Dieser Wettbewerb kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. Es ist sicher kein Zufall, dass alle an „Das Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind. Beeinflusst das Ihre Herangehensweise? Davon bin ich überzeugt. Bei VVaG sind die Versicherten quasi Eigentümer des Unternehmens und direkt am Erfolg beteiligt. Zudem sind Versicherungsvereine vor ungewollten Übernahmen durch fremde Investoren geschützt, und auch das Risiko externer Einflussnahme durch die Kapitalmärkte ist reduziert. Das ermöglicht eine Kultur, die stark partnerschaftlich orientiert ist. Nicht ohne Grund legen wir großen Wert darauf, mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Wie weit geht das – sind sie zum Beispiel für jegliche praktische Umsetzung offen? Wir planen, eine Direktversicherung anzubieten. Die garantiert bei privater Fortführung des Vertrages größere Vorteile, zum Beispiel wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet. Aber dennoch ist richtig: Wir bleiben offen, wenn Sozialpartner eine andere Lösung umsetzen wollen. Und ab wann stehen die Angebote? Erste Vereinbarungen mit Tarifpartnern sind voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden dann ab Mitte des Jahres Verträge abschließen können. Die Termine für die Expertengespräche mit den Tarifpartnern sind: – Dienstag, 5. September, in Berlin; – Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main; – Donnerstag, 14. September, in München. Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://ift.tt/2sJWzkl Hintergrund Tarifpartnermodell: Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 (BSRG) können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, diese ist aber abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten. Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten auch von kleinen und mittelständischen Firmen breiter angeboten werden: Für sie bedeutete die frühere Haftung für Rentenzahlungen ein Risiko. In Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern haben laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft. Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich den Versorgungswerken zukünftig anschließen. Quelle: http://ift.tt/2vV2rfM http://ift.tt/2vUF5H3
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Nach der Reform der #Betriebsrente durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wird mit dem #Tarifpartnermodell ein neuer Durchführungsweg der Betriebsrente etabliert. Sozialpartner und Versicherer sind folglich gefragt, neue Angebote zu entwickeln.
Wie sich Versicherer jetzt vorbereiten und welche Herausforderungen sie sehen schildert im Interview Paul Stein, Mitglied des Vorstands der #Debeka. Gemeinsam mit #Barmenia, #Gothaer, #HUK-COBURG und Die #Stuttgarter bietet das Unternehmen unter dem Namen „#DasRentenwerk“ eine flexible Betriebsrente an, die Tarifpartner an ihre Bedürfnisse anpassen können.
Versicherungsbote: Am ersten Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – wie können sich Versicherer jetzt schon vorbereiten?
Paul Stein: Fragen, informieren und Lösungen entwickeln – all das können wir schon machen und wichtige Vorarbeit leisten. So treffen wir in der ersten Septemberhälfte etwa Vertreter der Tarifparteien zu Experten-Gesprächen in #Berlin, #Frankfurt und #München. Wir wollen erfahren: Welche Aspekte sind den #Sozialpartnern besonders wichtig? Und wir wollen über zentrale Themen informieren – von der rechtlichen Umsetzung bis zur „Lean Administration“ oder der Kommunikation an Mitarbeiter.
Denn die Reform der Betriebsrente stärkt die Rolle der Sozialpartner, sie tragen künftig deutlich mehr Verantwortung in der betrieblichen Altersversorgung. Wo erwarten Sie dabei die größten Herausforderungen?
Ganz zentral wird sein, dass die Reform ihr Ziel generell erreicht: Dass mehr Menschen betrieblich vorsorgen – gerade auch Geringverdiener, die von dem Gesetz besonders profitieren. Laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung besitzt knapp jeder zweite Geringverdiener außer seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge. Sie sind akut von Altersarmut bedroht.
Haben Sie denn Zweifel, dass dieses Vorhaben gelingen kann?
Das Gesetz kann sein Ziel erreichen, die Anreize stimmen. Aber Respekt vor der Aufgabe habe ich schon. Denn nach der Reform ist eine reine Beitragszusage ohne Garantie möglich, zugleich zeigen aber alle Untersuchungen, wie sicherheitsorientiert die Deutschen ihr Geld anlegen. Bisher war die staatlich geförderte Altersversorgung immer mit einer Garantie verbunden – sei es bei Riester oder auch bei der bisherigen Betriebsrente. Das neue Modell bedeutet einen Paradigmenwechsel, und den muss man den Mitarbeitern sehr gut erklären.
Ist das möglich?
Auf jeden Fall! Einfach aber ist es deshalb noch lange nicht.
Außer der richtigen Kommunikation – worauf kommt es noch an?
Natürlich muss das Angebot stimmen: Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.
Sie glauben offensichtlich an den Markt, sonst würden Sie nicht aktiv werden. Aber warum zu fünft in „Das Rentenwerk“ und nicht allein als Debeka?
Wir sind überzeugt, dass Kunden und Tarifpartner von der gebündelten Erfahrung und Kompetenz mehrerer Vorsorgespezialisten profitieren. Bisher haben wenige Anbieter die betriebliche Altersvorsorge dominiert. Die Reform und auch unser Zusammenschluss bringen jetzt Bewegung in den Markt. Dieser Wettbewerb kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.
Es ist sicher kein Zufall, dass alle an „Das Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind. Beeinflusst das Ihre Herangehensweise?
Davon bin ich überzeugt. Bei VVaG sind die Versicherten quasi Eigentümer des Unternehmens und direkt am Erfolg beteiligt. Zudem sind Versicherungsvereine vor ungewollten Übernahmen durch fremde Investoren geschützt, und auch das Risiko externer Einflussnahme durch die Kapitalmärkte ist reduziert. Das ermöglicht eine Kultur, die stark partnerschaftlich orientiert ist. Nicht ohne Grund legen wir großen Wert darauf, mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Wie weit geht das – sind sie zum Beispiel für jegliche praktische Umsetzung offen?
Wir planen, eine Direktversicherung anzubieten. Die garantiert bei privater Fortführung des Vertrages größere Vorteile, zum Beispiel wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet. Aber dennoch ist richtig: Wir bleiben offen, wenn Sozialpartner eine andere Lösung umsetzen wollen.
Und ab wann stehen die Angebote?
Erste Vereinbarungen mit Tarifpartnern sind voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden dann ab Mitte des Jahres Verträge abschließen können.
Die Termine für die Expertengespräche mit den Tarifpartnern sind:
– Dienstag, 5. September, in Berlin;
– Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main;
– Donnerstag, 14. September, in München.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://ift.tt/2sJWzkl
Hintergrund Tarifpartnermodell: Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 (BSRG) können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, diese ist aber abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten. Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten auch von kleinen und mittelständischen Firmen breiter angeboten werden: Für sie bedeutete die frühere Haftung für Rentenzahlungen ein Risiko. In Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern haben laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft. Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich den Versorgungswerken zukünftig anschließen.
Quelle: http://ift.tt/2vV2rfM
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