#mindestens zwei haben diese Staatsangehörigkeit
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curiousserpent · 18 days ago
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Staatsangehörigkeit: Schwein
und andere Aussagen aus meinem E-Mail Postfach
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aktionfsa-blog-blog · 2 years ago
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07.08.2022Verfolgung von Kriegsverbrechen schwierig
... deshalb Kriegszustand möglichst schnell beenden
Da die Kilanis lange in Deutschland gelebt und mindestens der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ermitteln auch deutsche Behörden in diesem Fall. Über die Jahre gibt es vier Ermittlungsverfahren, zwei davon auch durch israelische Behörden, doch nach inzwischen mehr als 7 Jahren wurden drei davon eingestellt.
Auch diese vier Verfahren waren keine Selbstläufer, nur durch die Unterstützung der Familie durch Menschenrechtsorganisationen konnten die Verfahren erzwungen werden. Ob solche Organisationen auf den Einzelfall aufmerksam werden, hängt wiederum stark davon ab, ob die Medien überhaupt darüber berichten.
In Deutschland war es das ECCHR, das European Center for Constitutional and Human Rights. Das ist eine Nichtregierungsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, "Unrecht mit Recht zu begegnen". Das ECCHR strengt für Opfer von möglichen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen Ermittlungen und Verfahren an und vertritt diese auch, unter anderem gegen die Bundeswehr. Im Fall einer afghanischen Familie hatten wir schon mal über die Organisation berichtet.
Beweise für ein Kriegsverbrechen zu finden ist schwierig, denn rechtlich ist das Töten von Menschen in Kriegssituationen nicht per se verboten. Deshalb ist es bei Konflikten stets das Wichtigste die "Kriegssituation" so schnell wie möglich zu beenden - Waffenlieferungen werden dabei wenig helfen.
Das ECCHR und die deutschen Behörden waren beim Beweise sammeln auf die Zusammenarbeit mit den israelischen Behörden angewiesen, die sich mit ihrem eigenen Verfahrensergebnissen zufrieden gaben.
Aus unserem Kampf für die Freilassung von Julian Assange wissen wir, dass auch die USA bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen durch ihr Militär nicht unvoreingenommen ermitteln. Im Gegenteil, in Afghanistan und auch im Irak haben sie sich sogar Straffreiheit für ihre Militärangehörigen schriftlich  von den dortigen Marionettenregierungen bestätigen lassen. So ist es auch kein Wunder, dass die Verantwortlichen für die Verbrechen in Abu Graihb oder die bis heute ungesühnten Morde an Reuters Journalisten im Irak, das sogenannte "Collateral Murder Video" nicht vor Gericht kommen und die Beteiligten sogar ehrenhaft aus ihren "Diensten" entlassen werden.
Mehr dazu bei https://taz.de/Familie-stirbt-im-Gaza-Krieg/!5867864/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3p1 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8105-20220807-verfolgung-von-kriegsverbrechen-schwierig.htm
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michaelvolkmann · 8 years ago
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Flüchtlinge in Deutschland - Warum kommen die alle? Was wollen die hier? Das sind ja fast nur Männer und Muslime! Das christliche Abendland wird islamisiert. Damit dürften die populärsten, nicht strafbewehrten Einlassungen der letzten rund 18 Monate seit der Nicht-Grenzschließung durch die Bundesregierung kurz und knapp zusammengefasst sein. Aber: was davon lässt sich nun mit Zahlen belegen oder widerlegen? Ein Versuch basierend auf allgemeinen Definitionen und spezifischen Statistiken. - #Deutschland, #Flüchtlinge, #Statistiken, #Zahlen
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Flüchtlinge in Deutschland
Warum kommen die alle? Was wollen die hier? Das sind ja fast nur Männer und Muslime! Das christliche Abendland wird islamisiert. Damit dürften die populärsten, nicht strafbewehrten Einlassungen der letzten rund 18 Monate seit der Nicht-Grenzschließung durch die Bundesregierung kurz und knapp zusammengefasst sein. Aber: was davon lässt sich nun mit Zahlen belegen oder widerlegen? Ein Versuch basierend auf allgemeinen Definitionen und spezifischen Statistiken.
In diesem Beitrag umreisse ich zunächst was gemäß Genfer Flüchtlingskonvention ein Flüchtling ist und wie eine Person zu einem eben solchen wird. Anschließend folgen Zahlen zu Flüchtlingen in Deutschland aus den Jahren 2011-2016 zusammen mit den Bewertungen der jeweiligen Länder im Global Peace Index.
Annahmen
die Genfer Flüchtlingskonvention ist die völkerrechtlich bindende Grundlage für die Definition der Begriffe “Flüchtling” sowie für die Herleitung der Fluchtursachen
die Genfer Flüchtlingskonvention ist allgemein anerkannt, da sie verpflichtender Bestandteil der UN-Mitgliedschaft ist
die Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bilden eine valide Grundlage für die Analyse der tatsächlich eingegangenen Asyl-Erstanträge (Zeitungsartikel, drölffach geteilte Tweets oder Facebook-Posts haben nicht diesen Stellenwert)
Jede Statistik ist bedingt ungenau, da die Rohdaten hierfür von Menschen geliefert werden und diese auch hin und wieder mal Fehler machen (natürlich, würde einem selbst nie passieren – schon klar.)
Krieg ist eine der stärksten Fluchtursachen
Flüchtling, Fluchtursachen
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz des Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will. Für den Fall, daß eine Person mehr als eine Staatsangehörigkeit hat, bezieht sich der Ausdruck “das Land dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt,” auf jedes der Länder dessen Staatsangehörigkeit diese Person hat. Als des Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie hat, beraubt, gilt nicht eine Person, die ohne einen stichhaltigen, auf eine begründete Befürchtung gestützten Grund den Schutz eines der Länder nicht in Anspruch genommen hat, deren Staatsangehörigkeit sie besitzt. (Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, Artikel 2A)
Krieg
Ein ehemaliger Bundesverteidigungsminister sagte einst auf die bewaffneten Auseinandersetzungen in Afghanistan bezogen, daß Krieg die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen mindestens zwei Staaten wäre. Ein wenig später vollzog er hier eine Korrektur. Die Definition des Begriffes “Krieg” war also nicht nur in diesem Fall flexibel. Tatsächlich wurde diese Definition im Lauf der Menschheitsgeschichte immer wieder angepasst. Auf eine finale, allgemeingültigt und unumstößliche Version darf man also eher nicht hoffen.
Der Politologe Sven Chojnacki beschreibt Krieg als eine “Extremform militärischer Gewalt zwischen mindestens zwei politischen Gruppen”. Über eine genauere Begriffsbestimmung herrscht selbst unter Wissenschaftlern insgesamt keine Einigkeit. Eine häufig verwendete Kriegsdefinition ist aber die der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF). Sie sieht Krieg als einen gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist: ”
an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte […] der Regierung handelt;
auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein […];
die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d. h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern.” – BPB
Alles klar soweit? 😉
Erstanträge 2011-2016
Die hier dargestellten Zahlen sind den regulären Publikationen des BAMF entnommen. Die einzelnen Quellverweise befinden sich am Ende dieses Artikels. Seitens des BAMF werden die 10 Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden namentlich aufgeführt. Alle weiteren Länder werden unter “Sonstige” erfasst. Für die Jahre 2015 und 2016 weist das BAMF zudem etwas mehr als 26.000 Fälle auf, in denen die Herkunft des Antragsstellers nicht geklärt werden konnte bzw. kann.
Nach Herkunftsland
Land 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Afghanistan 7.767 7.498 7.735 9.115 31.382 127.012 Albanien 7.865 53.805 14.853 Bosnien und Herzegowina 2.025 5.705 Eritrea 3.616 13.198 10.876 18.854 Irak 5.831 5.352 3.958 5.345 29.784 96.116 Iran 3.352 4.348 4.424 26.426 Kosovo 1.395 1.906 6.908 33.427 Mazedonien 1.131 4.546 6.208 5.614 9.083 Nigeria 12.709 Pakistan 2.539 3.412 4.101 8.199 14.484 Russland 1.689 3.202 14.887 10.985 Serbien 4.579 8.477 11.459 17.172 16.700 Somalia 3.786 5.528 Syrien 2.634 6.201 11.851 39.332 158.657 266.250 Türkei 1.578 Sonstige 13.246 17.572 37.555 57.290 78.265 120.022 Ungeklärt 11.721 14.659 Gesamt 45.741 64.539 109.580 173.072 441.899 722.370
Erkenntnisse
Die Anzahl der Erstanträge ist zwischen 2011 und 2016 um rund das 15-fache gestiegen
Afghanistan, Irak und Syrien sind die einzigen drei Länder, welche von 2011 bis 2016 Jahr für Jahr unter den Top 10 Ländern des BAMF namentlich aufgeführt werden
Für diese drei Länder gilt
in den Jahren 2015 und 2016 stellten sie mindestens die Hälfte aller Erstantragssteller (50% in 2015, 67% in 2016)
im Ranking des Global Peace Indexes liegen sie im Durchschnitt über die letzten 8 Jahre auf den fast letzten Plätzen (je weiter unten man dort plaziert ist, desto schlechter ist es um den Frieden in dem Land bestellt)
Nach Geschlecht
Zu diesem Schaubild:
Die Säulen zeigen die absolute Anzahl an weiblichen (hellgrün) und männlichen (hellblau) Erstantragsstellern
Die Linien zeigen die Relation zwischen weiblichen (dunkelgrün) und männlichen (dunkelblau) Erstantragsstellern
Erkenntnisse:
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Erstantragsstellern ist über den betrachteten Zeitraum relativ stabil
der kleinste Abstand findet sich im Jahr 2012: 38,2% zu 61,8%
der größte Abstand findet sich im Jahr 2015: 30,8% zu 69,2%
Tatsächlich ist das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Erstantragsstellern auch in den Jahren vor dem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen ähnlich zu den Jahren, in denen deutlich weniger Erstanträge gestellt wurden
These: Es kommen fast nur Männer
Dieses “fast” macht die Aussage nahezu beliebig. Daher muss jeder für sich entscheiden, ob ein Maximalanteil von Männern von 69,2% ausreichend ist, um sagen zu können, daß fast nur Männer kämen.
In der Wissenschaft gibt es verschiedene Ansätze hierzu: in der Mathematik steht bspw. “fast alle” für eine Abkürzung für alle bis auf endlich viele (auf der hier verlinkten Wikipedia-Seite finden sich zwei Verweise auf weitere “fast xyz”).
Ich persönlich sehe “fast alle” bei einem Maximalanteil von 69,2% als nicht gegeben. Dieser Bereich fängt bei 90% an und würde bei 99,9% aufhören. Zudem gilt es im Hinterkopf zu behalten, daß sich das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Erstantragsstellern grundsätzlich immer in dem oben genannten Korridor bewegt.
These: Das sind keine Kriegsflüchtlinge
Folgt man den Worten der Genfer Flüchtlingskonvention, ist es Verfolgung gemeinsam mit nicht gegebenem Schutz vor eben dieser im Heimatland, welche einen Flüchtling zu einem Flüchtling macht. Eine kriegerische Handlung ist also gar nicht erforderlich für den potentiellen Flüchtlingsstatus. Daher haben auch Erstantragssteller aus Albanien, dem Kosovo, Serbien oder der Türkei eine Anerkennungsperspektive. Gleichzeitig gilt aber auch für die Menschen aus den zahlenmäßig größeren Hauptantragsanländern: dort herrscht Krieg (siehe o.g. Definition).
Diese These ist thematisch falsch formuliert. Sauber formuliert müsste sie lauten “Das sind keine Verfolgten” (kurzgefasst – in der vollständigen Fassung müsste noch ein “im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention” folgen). Allerdings lässt sich auch diese korrigierte These nicht bestätigen.
These: Das Abendland wird islamisiert
Analog zur These mit dem “fast nur” stellt sich auch hier die Frage, was denn konkret mit Islamisierung gemeint ist. Geht man davon aus, daß “der Islam” die Mehrheitsreligion sein muss, um tatsächlich von einer Islamisierung sprechen zu können, hilft ein Blick auf die nackten Zahlen. In diesem Fall von Deutschland als einem der größeren Länder des Abendlandes:
Christen: ca. 46 Millionen
Muslime: ca. 5 Millionen
Es leben also mehr als 9mal so viele Christen in Deutschland wie Muslime. Neun Mal. Oder in reinen Zahlen 41 Millionen Christen, 5 Millionen Muslime.
Ich bin in der Bevölkerungsvorausberechnung unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien nun nicht so der Experte. Daß eine Islamisierung droht oder gar unmittelbar bevorsteht, würde ich für die nächsten Jahrzehnte (oder gar mehr) ausschließen. Selbst wenn jedes Jahr eine Million muslimischer Flüchtlinge kämen und dauerhaft in Deutschland blieben, würde es noch einige Jahrzehnte dauern, bis der Islam tatsächlich in die Nähe der christlichen Mehrheitsreligion käme. Kurze Zwischenfrage: ab der wievielten Verwendung des Konjunktivs in einem Satz ist dieser eigentlich so unspezifisch, daß man ihn eh besser sein lassen sollte?
Von den drei hier aufgeführten Thesen ist diese hier sehr abenteuerlich. Eine Islamisierung ist für die nächsten Jahrzehnte – je nach Perspektive – nicht zu erwarten oder zu befürchten.
Quellen
World Peace Index
Das “Institute for Economics & Peace” erstellt seit 2007 jährlich einen Friedensindex. Hierfür werden im Grunde drei Hauptindikatoren herangezogen und von einem Gremium bewertet:
Fortdauernde einheimische und internationale Konflikte
Soziale Absicherung und Sicherheit
Militarisierung
Aus diesen Bewertungen je Land ergibt sich dann der Global Peace Index (GPI). Je kleiner der Wert, desto mehr Frieden herrscht in diesem Land. Für Deutschland weist der GPI beispielsweise für 2016 einen Wert von 1.486 (Platz 16) aus, Syrien hingegen hat einen Wert von 3.806 (Platz 163).
Weitere Informationen zu den Kriterien sowie dem Expertengremium befinden sich jeweils im Anhang zum GPI-Report. Bei der 2016er Ausgabe findet man diese auf Seite 95ff.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fungiert als Kompetenzzentrum zu diesen beiden Themen sowie den Herausforderungen rund um die Integration in Deutschland. Das BAMF ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Fristete das BAMF in den Jahren vor 2015 eher ein Nischendasein, so hat sich dieses mit der Nicht-Grenzschließung im Sommer 2015 grundlegend verändert.
Weiterführende Links
Quellen
World Peace Index | Institute for Economics and Peace (Daten reichen von 2008 bis 2016)
Aktuelle Zahlen zu Asyl | BAMF
2011-2014
Erstanträge 2011-2016 Männer
Erstanträge 2011-2016 Frauen
2015
2016
Genfer Flüchtlingskonvention (PDF) | UNHCR
Artikel/Themenseiten
“Vor allem Wirtschaftsflüchtlinge kommen zu uns” | Süddeutsche
Jeder Zweite würde auch Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen | Zeit
Fluchtursachen | Medico
Warum fliehen Menschen? | Medico
Weshalb fliehen Menschen? | Der Freitag
Darum fliehen die Menschen aus ihren Ländern | Augsburger Allgemeine
Flüchtlingskrise | BMZ
The UN Refugee Agency | UNHCR
Refugee footprint | Global Footprints
Why do people flee their homes? | Oxfam Blogs
Warum vor allem Männer Asyl suchen | Süddeutsche
„Da kommen ja nur Männer“ | Handelsblatt
Studie: Wie viele Muslime leben in Deutschland? | BAMF
Wie viel Millionen sind es wirklich? | DLF
Islamisierung des Abendlandes? Pegida-Thesen im Faktencheck | Der Westen
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