#freiheitsstrafe
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TOCHTER VERGEWALTIGT – 7 JAHRE HAFT – FESTNAHME NOCH IM GERICHT
In einem Vergewaltigungsprozess gegen einen Hattinger wurde heute in Essen das Urteil gesprochen.
Essen/Hattingen – Ein 45-jähriger aus Hattingen wurde heute (12. Juli 2023) wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Tochter, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und sechs Monaten verurteilt. RuhrkanalNEWS berichtete bereits über das Verfahren. Mit der Verkündung des Urteils gingen drei Verhandlungstage im Landgericht zu Ende, die es in…
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you can't make this up. i wanted to stitch from the river to the sea palestine will be free with a white dove and a melon next to it onto my jeans and then i find out that its apparently illegal to say or showcase the slogan publically. it's not illegal as in the law says so, but individuals are being taken by the police and sometimes send to the court?? for what???? for speaking your opinion????
fuck it. jail it is 😭😭😭 i'm getting the jeans and needles
#the reasoning of the justice system: the slogan is tightly connected to hamas#which doesn't make sense. the slogan existed since the 60s!!!!#its the same as so many other slogans that have been chanted from people that wanted freedom!!!#it's the same as slava ukrainy!!!#tor doesn't entail any violence or promise to kill it's simply a wish to be free#das man ernst 3 jahre freiheitsstrafe oder geldstrafe dafür bekommt ist so absurd#ABSURD#aber bei vergewaltigungen mord oder kindesmissbrauch freiheitsstrafe auf bewährung vielleicht noch ein klaps auf hand#mögen meine eltern mir verzeihen
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Das Schlachtross und das gefügige Fohlen
Ich berichtete jüngst über eine junge Richterin als wahrsagende Hellseherin, die offenbar von der Vorgabe der burschikos auftretenden Oberamtsanwältin so beeindruckt war, dass sie deren These, der Angeklagte sei betäubungsmittelabhängig, was man ihm an den glasigen Augen ablesen könne, kritiklos übernommen hat, und sich beim Finden der Strafe auch blind auf die Vorgabe der Oberamtsanwältin…
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#Amtsgericht Alfeld (Leine)#§ 47 StGB kurze Freiheitsstrafe#Oberlandesgericht Celle#Sprungrevision#Strafverteidiger Revision
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Zumindest haben einzelne Juristen etwas dazugelernt. Mehr war hier wohl nicht zu erwarten.
Die Artikel zur Meinungsfindung der Staatsanwaltschaft sind über Links im obigen und dem dann erscheinenden Artikel zu finden.
Antisemitismus und rechte Gesinnung haben in Braunschweig eine lange Geschichte.
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Jeder siebte Priester
Eine Studie für die Amtszeit des Trierer Bischofs Spital zeigt, welche Geistlichen besonders anfällig für Missbrauchstaten waren.
Von Thomas Jansen, Trier
Sollte es tatsächlich einen deutschen Bischof in der Generation von Karl Kardinal Lehmann geben, dessen Namen den Missbrauchsskandal unbeschadet übersteht? Wer nur den letzten Satz im zweiten Zwischenbericht über sexuellen Missbrauch im Bistum Trier liest, könnte den Eindruck gewinnen, Hermann Josef Spital wäre ein solcher Bischof. Im Vergleich zu dem, was Gutachten bisher über Bistumsleiter seiner Zeit zutage gefördert haben, mutet das dort zu lesende Urteil über Spital geradezu wie eine Vorstufe zur Heiligsprechung an: „Er ging neue Wege pastoraler Verantwortung, als er Gespräche mit Eltern betroffener Minderjähriger führte und damit erstmals über den Tellerrand amtskirchlicher Schädigungen beziehungsweise über die Fürsorgepflicht für seine Priester hinausblickte", heißt es in der Studie, die am Mittwoch in Trier vorgestellt wurde.
Der 2007 verstorbene Spital stand von 1981 bis 2001 an der Spitze des Bistums Trier und zählte seinerzeit zu den medial präsenten Bischöfen. Der westfälische Geistliche, der kirchenpolitisch liberalen Positionen zuneigte, prägte die heutige Bischofsgeneration mit: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing und der Aachener Bischof Helmut Dieser wurden von ihm zum Priester geweiht, der Münsteraner Bistumsleiter Felix Genn zum Bischof.
Aber zur Lichtgestalt taugt auch Spital nicht. Daran lassen die Autoren der Missbrauchsstudie für die Amtszeit Spitals, die beiden Trierer Historiker Lena Haase und Lutz Raphael, in ihrer knapp achtzig Seiten umfassenden Untersuchung keinen Zweifel. Spital ignorierte zwar im Gegensatz zu vielen anderen Bischöfen schon in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre die Belange der Betroffenen und ihrer Angehörigen nicht mehr völlig. Als sich 1989 die Mutter eines elfjährigen Jungen an ihn wandte, der von einem Priester sexuell belästigt und unsittlich berührt worden war, und ihn um seelsorgerische Hilfe bat, weil sie seither nicht mehr imstande sei, eine Kirche zu betreten und die Kommunion zu empfangen, reagierte Spital: Er verlangte von dem beschuldigten Priester, die Mutter um Vergebung zu bitten, was dieser auch tat.
Damit war der Fall für Spital dann allerdings erledigt, aber offenbar auch für die Mutter. Er fühlte sich ebenso den Tätern verpflichtet: So strengte das Bistum Trier in keinem der in Spitals zwanzigjähriger Amtszeit bekannt gewordenen Missbrauchsfälle ein kirchenrechtliches Verfahren gegen einen der Priester an oder erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Sanktionen mussten Geistliche erst dann fürchten, wenn sie von einem staatlichen Gericht schuldig gesprochen wurden.
Insgesamt haben Haase und Raphael für die Amtszeit Spitals und die anschließende Vakanz des Bischofsstuhls ein Hellfeld - das sind nur die Fälle, die aktenkundig geworden sind - von 49 Beschuldigten und Tätern sowie 194 Betroffenen identifiziert. Von den zwanzig Fällen, die davon in der Amtszeit Spitals bekannt wurden, erfolgten in zwölf keine Sanktionen, in fünf Fällen eine Beurlaubung und in einem - als härteste Strafe - der vorläufige Ruhestand. Stärker als die meisten anderen Missbrauchsstudien hebt die Trierer Untersuchung hervor, dass diese „bischöfliche Milde" damals theologisch und kirchenrechtlich gewünscht war. Spital habe damit dem neuen Verständnis des Bischofs als mildem Hirten entsprechend, wie es das Zweite Vatikanische Konzil und das überarbeitete Kirchenrecht von 1983 formuliert ha- ben, Rechnung getragen. Versetzungen beschuldigter Priester ins Ausland waren in seiner Amtszeit übliche Praxis.
Der Fall des in die Ukraine entsandten Priesters D. erregte deutschlandweit Aufsehen. D. war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 28 Fällen 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 D-Mark verurteilt worden. Dennoch stellte ihn Spital für die Seelsorge in der Ukraine frei, wo er sich im Auftrag des katholischen Hilfswerks Renovabis um Straßenkinder kümmerte. D. selbst schickte dem Bistum Fotos von seiner neuen Tätigkeit, auf denen Kinder zu sehen waren. Auch Spital bekam sie zu Gesicht. Den Wunsch D.s, seinen Brief samt Fotos in der Bistumszeitung zu veröffentlichen, lehnte die Bistumsleitung ab, weil sie empörte Reaktionen von Leuten befürchtete, die um die Vergangenheit des Priesters wussten. Solche gab es dann erst 1998, nachdem der Bayerische Rundfunk in einer Reportage über D.s Arbeit mit Straßenkindern in der Ukraine berichtet hatte, ohne von dessen Vorgeschichte zu wissen. Erst jetzt beorderte Spital den Priester aus der Ukraine zurück.
Die historisch angelegte Studie, die nicht allein nach juristischen Verantwortlichkeiten in der Bistumsleitung fragt, bietet auch aufschlussreiche Erkenntnisse über die Priester des Bistums. Demnach war der Prozentsatz der Priester, die Kinder oder Jugendliche missbrauchten, unter jenen, die in den Sechzigerjahren geweiht wurden, besonders hoch. Er lag nach Berechnungen von Haase und Raphael bei 14 Prozent, also etwa jedem siebten Geistlichen, wenn man die zwanzig Prozent der Geistlichen dieser Weihejahre abzieht, die nach ihren Recherchen bis Mitte der Achtzigerjahre laisiert, also aus dem Priesterstand entlassen wurden. Nur einer von ihnen war aktenkundig des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Damit liegen dieses Weihejahrgänge deutlich über dem Durchschnitt von vier bis sechs Prozent aller Priester, den Missbrauchsstudien in mehreren Staaten für die vergangenen siebzig Jahre ermittelt haben, für Priester in Orden liegt er etwas niedriger. Die von der Bischofskonferenz in Auftrag gegebene sogenannte MHG-Studie kam für Deutschland auf 4,4 Prozent aller Priester. Das entspricht in etwa den Werten, die auch für andere Berufsgruppen ermittelt wurden.
Über die Gründe für die Häufung sexuellen Missbrauchs in diesen Jahrgängen können die Wissenschaftler nur Vermutungen anstellen: „Offensichtlich war ein zölibatäres Leben für diese große Minderheit unter den jungen Priestern nicht erträglich, aber zugleich war ihnen auch jeder Weg zu einem angemessenen Umgang mit dem eigenen sexuellen Begehren und den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen versperrt." Sowohl die kirchliche Idealisierung des Zölibats als auch der gesellschaftliche Trend zu einer Liberalisierung des Umgangs mit Sexualität hätten die Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen „weitgehend unterbelichtet und vernachlässigt", schreiben die Autoren.
Ein weiterer bemerkenswerter Befund der Studie ist auch, dass es innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland schon früh führende Geistliche gab, die sich für eine Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs ausgesprochen haben. Der Trierer Generalvikar Werner Rössel plädierte 1995 in einem Interview der Bistumszeitung „Paulinus" dafür, auch in Trier eine Kommission einzurichten, die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs unabhängig prüfen, Hilfen für die Betroffenen anbieten sowie Maßnahmen für die Täter ausarbeiten sollte. Dazu ist es bis heute weder in Trier noch in einem anderen deutschen Bistum gekommen. Spitals zweiter Nachfolger Stephan Ackermann, von 2010 bis 2022 erster Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, konnte diesem Vorschlag nichts abgewinnen. Ackermanns Amtszeit sowie die seines Vorgängers Reinhard Marx werden die Historiker Haase und Raphael in ihren kommenden Berichten untersuchen.
Als die beiden Historiker 2022 ihren Zwischenbericht über Spitals Vorgänger Bernhard Stein vorstellten, beschloss der Stadtrat daraufhin den nach ihm benannten Platz in Trier in „Platz der Menschenwürde" umzubenennen. Zumindest diese Frage stellt sich für Spital nicht. In Trier gibt es keinen Platz, der seinen Namen tragt.
FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG • DONNERSTAG, 25. JULI 2024 - NR. 171 • SEITE 4 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/missbrauchsstudie-fuer-bistum-trier-jeder-siebte-priester-beschuldigt-19875870.html?fbclid=IwY2xjawEQYdBleHRuA2FlbQIxMAABHRu82H006-EvKZtWwTiCgBIN37RKJzCK7pwGPO8j37O4GF5G9deV1fxZsA_aem_DBE2XGaOKV3TD2zP0GjxXw
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"Ich bin komplett durchgedreht"
Bericht
Vor dem Siegener Amtsgericht musste sich am vergangenen Dienstag ein 43 Jahre alter Siegener für den Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte verantworten.
Zwischen August 2021 und Oktober 2022 soll er laut Anklageschrift mehrfach im „Darknet“ für den Zugang zu kinderpornographischem Material Zahlungen in Kryptowährungen geleistet haben.
Insgesamt fanden sich auf den 3 im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmten Datenträgern circa 500 illegale Bild- und Videodateien. Auch ca. 100.000 legale pornographische Inhalte befanden sich in der Sammlung des Angeklagten.
Dieser zeigte sich schon zu Beginn der Verhandlung geständig. Er hätte für solche Zugangsrechte gezahlt, diese in den meisten Fällen aber noch nicht mal genutzt, wenn er nicht sogar um sein Geld betrogen wurde. In einigen Fällen will er sich auch aufgrund seines im Tatzeitraums starken Cannabis- und Alkoholkonsums an die Beschaffung der Dateien gar nicht erinnern können.
Der 43 jährige Programmierer, der sich selbst als „eine Art Datenjunkie“ bezeichnete gab an im Tatzeitraum an starken Depressionen gelitten zu haben die von seinem Drogen- und Alkoholkonsum noch verstärkt wurden. „Ich bin komplett durchgedreht damals“ sagte er während seiner Einlassung und fügte hinzu „Ich glaube ich wollte erwischt werden… als eine Art Hilferuf“
Er betonte auf Nachfrage auch dass die illegalen Inhalte ihm angeblich nie zur sexuellen Befriedigung dienten und dass er sich heute für seinen ungewöhnlichen „Hilferuf“ sehr schämt.
Sein letztes Wort im Prozess fiel auch entsprechend knapp aus : „Es tut mir sehr leid“
Nach kurzer Beratung des Schöffengerichts fiel für den Angeklagten ein relativ mildes Urteil: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie 90 Sozialstunden.
Seine geständigen Einlassungen, seine gesundheitliche Situation und dass der zur Zeit Bürgergeld beziehende Mann mittlerweile in psychologischer Behandlung und einem Projekt für betreutes Wohnen untergekommen ist, haben wesentlich zu der relativ milden Strafe beigetragen. Zudem war der Mann bis zu diesem Tag nicht vorbestraft.
Die Vorsitzende richtete jedoch sehr deutliche Worte an den Angeklagten: „Die Gründe für ihr Verhalten sind für mich absolut nicht nachvollziehbar… Sie haben diese Kinder benutzt um Hilfe zu kriegen“
Erleichtert gewesen wird vor allem ein als Zeuge geladener junger Mann sein. Der stark Sehbehinderte ließ vom Beschuldigten seine eigene sogenannte „Kryptowallet“ verwalten und hatte seit der Beschlagnahmung keinen Zugriff mehr auf sein verschlüsseltes Vermögen. Die Vorsitzende hatte die sogenannte „Blockchain“ die ihm den Zugriff auf einem neuen Gerät wieder ermöglicht aber in ausgedruckter Form in den Akten und konnte sie dem jungen Mann als Kopie aushändigen.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist werden die beschlagnahmten Datenträger zerstört.
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Ich weiß, du bekommst gerade viel zu AO3 zu hören, aber hier sind noch zwei Infos aus Wikipedia, die vielleicht relevant sind:
Im Wikipedia Eintrag zu Lolicon heißt es: "Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4] Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei. Eine Ausnahme sei, wenn nicht ohne Weiteres erkennbar sei, ob es sich um eine computergenerierte Darstellung oder ein reales Geschehen handelt.[5][6] Die Bundesregierung stellte bei dem Gesetzesentwurf ergänzend klar, dass der Straftatbestand „auf die Fälle beschränkt bleiben“ solle, „in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird“. Demgegenüber sah sie bei „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als „Darsteller“ bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden. Der Abschnitt „wirklichkeitsnah“ wurde später für fiktive Darstellungen aufgrund der rasanten technischen Fortentwicklung und Perfektionierung virtueller Darstellungen hinzugefügt.[7]"
2. Im Wikipedia-Artikel zur "Inidzierung" gibt es auch einiges interessantes zu lesen. Neben der (verbeugenden) Indizierung zu Prüfzwecken u.a. auch das hier über Medien, die in Liste B aufgenommen wurden (Hinweis: Liste B sind Medien, die nicht nur jugendgefährend sind, sondern im Ermessen der Bundesprüfstelle auch unter das STGB fall):
"Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen nicht automatisch einem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Erst für Medien, für die ein Gericht die bundesweite Beschlagnahme anordnet, besteht mit Sicherheit ein Verbreitungsverbot. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafrechtlich relevant ist, ist für Gerichte unverbindlich. So wurde zum Beispiel Sleeping Dogs von der BPjM zunächst auf Listenteil B eingetragen, das Verwaltungsgericht Köln sah jedoch keinen Verstoß gegen das Strafgesetz[13], woraufhin der Titel in Listenteil A verschoben wurde."
Persönliche Meinung: Ich weiß nicht, was genau auf AO3 die Indizierung veranlasst hat, aber 99,9% dürfte sehr eindeutig als "Fiktivpornografie" ähnlich Mutzenbacher erkennbar sein. Kritisch könnte es aber bei RPF zu minderjährigen Promis werden. Auch wenn ich weder mit dem einen noch dem anderen etwas zu habe, macht mir die Sache aber tbh ziemlich Angst.
Die Quelle im Wikipedia-Artikel bezieht sich aber auf die alte Fassung von §184b StGB. Der Paragraph wurde seitdem verschärft
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Warum ist diese Petition wichtig?
Gestartet von Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.)
Eigentlich unglaublich: Nach dem § 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Aufnahmen dieser grausamen Tierqual-Taten können aber rein zum Zweck der Zurschaustellung straffrei sowohl dargestellt als auch verbreitet werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die das verhindert.
Im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“ wollen wir von der Welttierschutzgesellschaft das ändern!
Wir fordern deshalb die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestages auf:
Setzen Sie der uneingeschränkten Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Tiere auf Plattformen wie sozialen Netzwerken ein Ende: Ergänzen Sie den § 131, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Tiere!
§ 131 StGB stellt bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe. Unbedingt gilt es, auch die Darstellung von vergleichbaren Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren in den Tatbestand des § 131 StGB aufzunehmen. Im Folgenden unser Vorschlag zur Novellierung:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, (…)." Wichtig ist dabei auch die Einbettung in den Kontext der verherrlichenden, verharmlosenden oder verletzenden Weise, die klar von rein informativen und dokumentarischen Darstellungen unterscheidet, wie sie von Organisationen und Medien zur Aufklärung über Missstände häufig genutzt werden. Denn diese wichtige Komponente der Tierschutzarbeit muss erhalten bleiben.
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, tretet mit uns für eine Welt ein, in der Tiere von den Menschen respektvoll und tiergerecht behandelt werden – auch im digitalen Raum. Unterstützt unsere Forderung mit Eurer Unterschrift! Lest alle Hintergründe zu unserer Forderung und die Zusammenhänge zu den sozialen Netzwerken hier: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/strafgesetzbuch/.
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Inzest
Inzestuöse Beziehungen sind meist heterosexuell, homosexuelle Beziehungen sind seltener, so dass sohn fickt seine mutter sehr häufig ist. Das Alter des Vaters in dieser Art von Beziehung liegt zwischen 30 und 45 Jahren, und das Alter des Beginns inzestuöser Beziehungen bei der Tochter liegt ungefähr zwischen 5 und 14 Jahren. Meistens wählt der Vater die ältere Tochter als erste Partnerin, später kann er aber auch mit jüngeren Töchtern fortfahren. H. Cavallin stellt fest, dass in 40 % der Fälle inzestuöse Beziehungen mit mehr als einer Tochter bestehen und die Dauer der Beziehungen zwischen 4 Monaten und 12 Jahren variiert, wobei der Durchschnitt bei 8 Jahren liegt (Lukianowicz).
Mutter-Kind-Inzest ist selten, die Mütter sind in diesem Fall sehr abhängig von ihrem ältesten Sohn und suchen moralische Unterstützung und Schutz, und der Sohn stellt eine Art idealisierten jungen Liebhaber dar. Die Kinder, die Opfer von Inzest werden, sind meist schwer emotional gestört und können psychotische Episoden zeigen.
Bruder-Schwester-Inzest Meistens handelt es sich um sexuelle Spiele oder Erkundungen und später um echte heterosexuelle Beziehungen.
Beziehungen. Es besteht die einhellige Meinung, dass er weniger schädlich ist als inzestuöse Beziehungen zu einem Elternteil.
Medizinisch-juristische Folgen inzestuöser Handlungen: Das französische Strafgesetzbuch stellt den Inzest nicht ausdrücklich unter Strafe, aber er wird indirekt als Verstoß gegen die Moral geahndet. Die Strafen, die sich aus dieser Handlung ergeben, hängen von den Merkmalen der Handlung und dem Alter des Kindes ab: Wurde der Geschlechtsverkehr mit Gewalt erzwungen, handelt es sich um eine Vergewaltigung, die mit lebenslanger Haft geahndet wird; wenn die Tat ohne Gewalt seitens des Täters begangen wurde, ist je nach Alter des Opfers zu unterscheiden zwischen einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren bei einer Tat an einem Kind unter 15 Jahren und einer Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren, wenn die Tat an einem über 15 Jahre alten, nicht durch Heirat emanzipierten Kind begangen wurde; inzestuöse Beziehungen ohne Gewalt zwischen einem Vater und seiner über 21 Jahre alten Tochter stellen grundsätzlich kein Verbrechen dar. Wie diese Autoren feststellen, hängt der rechtliche Aspekt in Bezug auf das aus inzestuösen Beziehungen hervorgegangene Kind von der jeweiligen Gesetzgebung ab. In einigen Ländern wie Japan, Finnland, Dänemark, Schweden und Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung oder einem Inzest legal. Der französische Gesetzgeber lehnt die Abtreibung als solche ab, da er der Ansicht ist, dass "die inzestuöse Zeugung die Unmoral der Eltern zum Ausdruck bringt", weshalb der Gesetzgeber diesen Kindern einen schlechteren Status zubilligt als den einfachen natürlichen Kindern.
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SPD will Grenzen der Strafbarkeit der Beleidigung von Politikern absenken
Tichy:»Die Beleidigung von Politikern wurde lange Zeit nicht gesondert bestraft. Das änderte sich 2021, als die damalige Merkel-Koalition von Union und SPD das Strafrecht verschärfte. Seitdem gilt in Paragraf 188 des Strafgesetzbuches: Wird eine Beleidigung „gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“ begangenen, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Strafverfolgungsbehörden Der Beitrag SPD will Grenzen der Strafbarkeit der Beleidigung von Politikern absenken erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TGQln1 «
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JUSTIZBESCHÄFTIGTE ZU GEFÄNGNISSTRAFE VERURTEILT
Ein Geldwäscheprozess beim Schöffengericht in Hattingen ging heute zu Ende.
Hattingen – Eine Hattingerin hatte sich ab 26. April 2023 vor den drei Richterinnen und Richtern des Hattinger Schöffengerichtes wegen Geldwäsche zu verantworten. Am Ende des heutigen Verhandlungstages (21. Juni 2023) wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Vorwürfe gegen die Angeklagte, die seit über 20 Jahren bei der Justiz beschäftigt ist, wiegen…
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Die Richterin als wahrsagende Hellseherin
Es wird immer schwieriger, bei Richtern, insbesondere bei etwas dörflich gelegenen Amtsgerichten, zwischen Rechtsbeugung und Scharlatanerie zu unterscheiden. Ein solches Exemplar ist mir jetzt in einer Kleinstadt im Leinebergland, also einer der verschlafensten Ecken des verschlafenen Niedersachsens untergekommen. Offenbar ein wenig angestachelt durch ein fern der StPO agierendes…
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#§ 47 StGB Unerläßlichkeit#kurze Freiheitsstrafe 47 StGB#kurze Freiheitsstrafe Rechtsanwalt Verteidiger#Unerläßlichkeit unter sechs Monate
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20241121 BGH bestätigt: Familienrichter beging Rechtsbeugung
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-2str54-24-urteil-revision-verworfen-familienrichter-weimar-rechtsbeugung-corona Der Angeklagte im Verfahren in einem Corona-Masken-Fall wartet beim BGH auf den Beginn der Urteilsverkündung. Foto: Tanja Podolski/LTO Es bleibt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe: Ein Familienrichter am AG Weimar beging auch laut BGH eine Rechtsbeugung. Der Jurist hatte in…
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Ganz sicher nur ein EINZELFALL:
Erst macht der Sachse, wozu er Lust (!) hat, obwohl er es nicht darf. Und als er deswegen verurteilt wird, rennt er schnell davon. JETZT folgt das MIMIMI - das kennen wir schon!
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Totes Kind beim Zahnarzt: Narkose-Arzt droht lebenslänglich wegen Mord | Regional | BILD.de
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10 Monate Knast für 42 Euro?
Bericht
Heute erhielt eine notorische Betrügerin ihre zehnte Verurteilung und zweite Haftstrafe vom Siegener Amtsgericht. Nach ihrer vorzeitigen Entlassung aus dem Vollzug im Frühjahr 2022 vergingen nur sieben Monate, bis sie unter zwei noch laufenden Bewährungen wieder Leute im Internet abzockte. Seit 2014 ging die 38-jährige Deutsche dabei stets gleich vor: Sie bot Waren auf einem Kleinanzeigenportal an und „verkaufte“ diese, ohne die Absicht, sie jemals zu versenden oder den geprellten Käufern ihr Geld zu erstatten.
Betrug nach § 263 StGB
Ihr Bundeszentralregister ist einschlägig gefüllt und erweiterte sich seit 2014 fast jährlich, mit einer Lücke von ihrer Inhaftierung im Jahr 2020 bis zum heutigen Tag. Erst bekam sie Geldstrafen, diese wurden höher, dann Bewährungsstrafen, und im Jahr 2020 schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten Haft, die vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wäre sie nicht bereits derart konsequent in Erscheinung getreten, könnte man die heute verurteilten Betrügereien durchaus als „Peanuts" bezeichnen. Ein paar „Samsung“-Kopfhörer sollten für nur 42,60€ den Besitzer wechseln und ein Staubsaugerroboter für 280€. Das Geld für den Staubsaugerroboter will sie zwar mittlerweile zurückgezahlt haben, allerdings so spät, dass der Betrug für die Staatsanwaltschaft als vollendet zu betrachten war und die Rückzahlung als „Nachtatverhalten“ gewertet wurde. Sie gestand diese beiden Anklagepunkte. Ein dritter Betrug im Wert von 126 € für ein „Thermomix“-Gefäß sei laut ihrer Aussage allerdings auf das Konto einer ihrer Knastschwestern gegangen. Auf ihr Girokonto wohlgemerkt, denn laut der 38-Jährigen hätte diese ihren Account auf dem Onlineportal für den Betrug genutzt, als ihre ehemalige Mitinsassin kurz nach ihrer Entlassung für eine Zeit bei der 38-Jährigen wohnte.
Das Gericht stellte diesen Vorwurf nach § 154 StPO ein, die „Freundin“ der Angeklagten wird gesondert strafrechtlich in der Sache verfolgt. Ihre Bewährungshelferin bescheinigte ihr zwar, dass sie stets gut kooperierte, ihre Bewährungsauflagen erfüllte und wie angeordnet einen monatlichen Termin bei einer Schuldnerberatung wahrnahm, aber dass sie gegen die Kardinalpflicht, straffrei zu bleiben, verstieß, konnte auch sie nicht schönreden. Als die Vorsitzende sie fragte, warum „die selbe Nummer wieder von vorne losging“, stockte sie zunächst und gestand dann ein: „Ich kann's nicht erklären, es war einfach blöd.“ Ihre Verteidigerin versuchte, Verständnis für ihr Verhalten zu schaffen, und sagte, dass ihre Mandantin aufgrund von „absolut desaströsen finanziellen Verhältnissen“ in alte Muster gefallen sei. Sie wäre mittlerweile allerdings in einer Ausbildung zur Pflegekraft und würde diese im Januar mit guten Aussichten auf eine Übernahme beenden. Der Staatsanwalt wertete zwar ihre Geständnisse strafmildernd, allerdings sei ihr Rückfall ein klares Bewährungsversagen. Ihr Verhalten sei scheinbar „so eine Art Reflex“. Zwar wirke das Leben der Siegenerin vor den Kulissen ganz passabel, allerdings müsse man sich fragen: „Was ist eine Bewährung eigentlich noch wert?“, wenn immer wieder Delikte von gleicher Art und Güte begangen werden. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, ohne Bewährung, denn eine dritte Bewährung würde dieses Prinzip „ad absurdum führen“. Die Verteidigerin der 38-jährigen Mutter von zwei Kindern betonte, dass sie „keine rosaroten Wölkchen“ in den Himmel malen wolle, ihr sei klar, dass „Weihnachten und Ostern auf denselben Tag fallen müssten“, um eine dritte Bewährungsstrafe zu rechtfertigen.
Dennoch versuchte sie es für ihre Mandantin. Diese hätte nach den Taten die Reißleine gezogen, die Apps und Accounts, die sie für ihre Betrügereien nutzte, gelöscht und eine Privatinsolvenz eingeleitet.
Sie befand das vom Staatsanwalt gewählte Strafmaß als korrekt und bat darum, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das letzte Wort der Siegenerin war knapp und selbstkritisch: „Es tut mir leid, ich war einfach blöd.“ Die Richterin musste keine ganze Minute über ihr Urteil nachdenken: zehn Monate Freiheitsstrafe, ohne Bewährung. Immerhin tut es die Frau seit zehn Jahren immer wieder, und das auch trotz Hafterfahrung und unter zwei laufenden Bewährungen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Denn die 38-Jährige scheint in Berufung gehen zu wollen. Verständlich, immerhin wird ihr das genug Zeit in Freiheit verschaffen, ihre Ausbildung als Altenpflegerin zu beenden.
Die Verfahrenskosten, die ihr selbstverständlich ebenfalls auferlegt wurden, erhöhen sich natürlich, allerdings fallen diese ebenfalls unter die Restschuldbefreiung, wenn sie ihre Privatinsolvenz beendet.
Spenden an die Stifung "Hilfe für Schuldner"
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