#erneuerbare energien richtlinie
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vorest-ag · 7 months ago
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EP059 – Die neue EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie 🌱💡
Im Oktober 2023 wurde die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RL (EU) 2018/2001) durch die neue RL (EU) 2023/2413 geändert! Der Energiesektor ist mit über 75% die größte Quelle von Treibhausgasemissionen in der EU. Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist daher wichtig, um die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen.
Die neuen Regelungen bieten den Mitgliedsstaaten Flexibilität bei der Nutzung anderer nichtfossiler Energiequellen, wie z.B. Atomenergie. Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, müssen die neuen Vorgaben bis zum 21. Mai 2025 umgesetzt werden.
Hören Sie jetzt unsere neuste Podcast-Folge für weitere Einblicke in die Entwicklungen der Energiewende: https://podcast.vorest-ag.com/eu-erneuerbare-energien-richtlinie-podcast/
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gutachter · 9 months ago
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EEW-Förderprogramm novelliert
„… Seit dem 15. Februar 2024 gilt die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (EEW). Das BAFA unterstützt im Auftrag des BMWK Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung und erneuerbare Energien für die Erzeugung von Prozesswärme investieren. Bei der Novellierung der Richtlinie wurde das Förderprogramm an…
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bmcertificationde · 1 year ago
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Die entscheidende Rolle von ISCC und SURE-Zertifizierung für Ihr Unternehmen
In einer Zeit, die durch ein wachsendes Umweltbewusstsein und eine zunehmende Verpflichtung zur Nachhaltigkeit gekennzeichnet ist, stehen Unternehmen unter zunehmendem Druck, Praktiken anzuwenden, die ihre Auswirkungen auf den Planeten minimieren. In diesem Zusammenhang spielen Zertifizierungen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, das Engagement eines Unternehmens für nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken zu demonstrieren. Zwei solcher Zertifizierungen, die im Bereich der Umweltverantwortung hervorstechen, sind die International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) und die Sustainable Use of Renewable Resources (SURE-Zertifizierung).
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Zum Verständnis von ISCC und SURE-Zertifizierung
Die ISCC-Zertifizierung spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit von Biomasse und Biokraftstoffen in der gesamten Lieferkette. Als akkreditierte ISCC-Zertifizierungsstelle verfügt BM Certification über das Fachwissen, um die Einhaltung der strengen internationalen Standards sorgfältig zu bewerten und zu zertifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen, die mit Biomasse- und Biokraftstoffprodukten handeln, strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und so zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Lieferkette beitragen.
Die ISCC-Zertifizierung ist besonders wichtig für Unternehmen, die sich an den globalen Nachhaltigkeitszielen orientieren und gesetzliche Rahmenbedingungen wie die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED II) einhalten wollen. Mit dieser Zertifizierung können Unternehmen ihr Engagement für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung von Biomasse und Biokraftstoffen nachweisen und damit einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft ausüben.
Die Zulassung von BM Certification zur Durchführung von SURE-Audits unterstreicht die Kompetenz des Unternehmens bei der Bewertung und Überprüfung der nachhaltigen Nutzung von erneuerbaren Energiequellen. Die SURE-Zertifizierung ermöglicht es Unternehmen, ihr Engagement für umweltbewusste Praktiken bei der Nutzung erneuerbarer Energien darzustellen. Diese Zertifizierung ist besonders für Organisationen von Bedeutung, die ihren CO2-Fußabdruck verringern und zum Übergang zu saubereren und nachhaltigeren Energiealternativen beitragen wollen.
Unternehmen, die im Geltungsbereich der RED II-Richtlinie tätig sind, können von den ISCC- und SURE-Zertifizierungen erheblich profitieren. Diese Zertifizierungen sind auf Unternehmen zugeschnitten, die sich mit der Produktion, dem Handel und der Nutzung von Biomasse, Biokraftstoffen und erneuerbaren Energien beschäftigen. Durch den Erhalt dieser Zertifizierungen können Unternehmen ihre Glaubwürdigkeit erhöhen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und ein starkes Engagement für nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken demonstrieren.
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Der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Die Fähigkeit von BM Certification, umfassende Audit- und Zertifizierungsdienste für ISCC und SURE anzubieten, positioniert das Unternehmen als Schlüsselakteur bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Österreich. Durch die Einhaltung internationaler Nachhaltigkeitsstandards tragen die von BM Certification zertifizierten Unternehmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei und fördern die Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Da Unternehmen zunehmend erkennen, wie wichtig es ist, sich an globalen Nachhaltigkeitsstandards zu orientieren, bieten Zertifizierungen wie ISCC und SURE-Zertifizierung ein greifbares Mittel, um ihr Engagement zu demonstrieren und positive Veränderungen im Streben nach einer nachhaltigeren Zukunft zu fördern.
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verbandsbuero · 3 years ago
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Wasserstoffstrategie - BEE fordert mehr Ambition zur Umsetzung
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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.:BEE fordert mehr Ambition zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie Berlin, 24.09.2021. Rund ein Jahr nach der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie zieht die Bundesregierung im „Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie" eine erste Zwischenbilanz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt grundsätzlich das Ansinnen der Bundesregierung, grünen Wasserstoff zu einem Baustein für das Gelingen der Energiewende in Deutschland zu machen. „Es ist positiv, dass der Aufbau einer heimischen Wasserstoffwirtschaft vorangetrieben wird. Die seit der Vorstellung der Strategie vollzogenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend ambitioniert oder bewegen sich teilweise in die falsche Richtung", so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Stattdessen müsse die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele stets als Richtlinie für ihre Gesetzesvorhaben vorgeben und den Einsatz von grünem Wasserstoff, insbesondere bei der Sektorenkopplung, ambitionierter voranbringen. Eine Chance, unternehmerische Anreize zur Herstellung von grünem Wasserstoff zu setzen, hat die Bundesregierung bei der Reform der staatlich induzierten Bestandteile des Wasserstoffpreises vertan. „Die eingeführte gesetzliche Regelung zur EEG-Umlagebefreiung von Wasserstoff stellt weiter einen Wettbewerbsnachteil für die Herstellung von grünem Wasserstoff dar. Denn während §69b eine Komplettbefreiung für ausschließlich grünen Wasserstoff möglich macht, diese aber an weitere Kriterien geknüpft ist, ermöglicht §64a die „Besondere Ausgleichsregelung" unabhängig von Kriterien für die Art des Wasserstoffs. Diese Ungleichbehandlung steht den klimapolitischen Zielen und der Herstellung von ausschließlich grünem Wasserstoff entgegen", so Peter. Auch im Bereich der Infrastruktur und Wasserstoffnetzregulierung gebe es noch großen Änderungsbedarf. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen stütze den Markthochlaufs einer heimischen Wasserstoffwirtschaft nur unzureichend. „Angemessen ausgestaltete und standardisierte Netzzugangs- bzw. Kostenregeln beschleunigen den Markthochlauf. Die derzeit vorgeschlagene einseitige Kostenabwälzung auf die Netzzugangs- bzw. Anschlussnehmer hingegen ist diskriminierend und sollte dringend abgeändert werden", so Peter. Entgegen der eigenen Darstellung hat es die Bundesregierung zudem verpasst, signifikante Anreize für die Produktion und den Einsatz von grünem Wasserstoff und wasserstoffbasierten Kraftstoffen im nicht direkt mit Erneuerbaren Energien zu versorgenden Verkehr zu setzen und den Beitrag dieser Energieträger zur Erreichung der Klimaziele auszuschöpfen. „Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote eingeführten Mindestanteile für strombasierte Kraftstoffe aus Power-to-Liquid/Gas-Verfahren sowie für grünen Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse und aus Biomasse sind viel zu gering und kommen zu spät. Um das Potential zu heben und einen schnellen Markthochlauf dieser Kraftstoffe in der Luftfahrt und in anderen Verkehrsbereichen zu gewährleisten, die nicht direkt mit Erneuerbaren gespeist werden können, gilt es hier dringend nachzubessern", so Peter abschließend. Weiterführende Informationen: - Die BEE-Stellungnahme zur Weiterentwicklung der THG-Quote finden Sie hier. - Die BEE-Stellungnahme zum EEG-Verordnungspaket finden Sie hier. - Die BEE-Stellungnahme zum Zugang zu Wasserstoffnetzen finden Sie hier. Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten auf diese Weise 30 000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5 000 Unternehmen, 316 000 Arbeitsplätze und rund 6,5 Millionen Anlagenbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Lesen Sie den ganzen Artikel
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know-now · 3 years ago
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Neue Nachricht von https://know-now.de/shop/unternehmensfuhrung/aufsichts-und-kontrollpflichten/richtlinie-umweltschutz-vorlage/
Richtlinie Umweltschutz Vorlage
Diese Vorlage für die Implementierung einer Richtlinie Umweltschutz gibt Unternehmen eine Orientierung, welche Aspekte eine Umweltrichtline enthalten sollte, um die Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen.
Eine Richtlinie Umweltschutz hilft die Umweltstrategie zu kommunizieren
Typischerweise ist unternehmerisches Handeln im Bereich des Produkt- und Leistungsangebots nicht ohne Verbrauch natürlicher Ressourcen möglich. Ein Schwerpunkt der Bestrebungen eines Unternehmens muss somit auf der Förderung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung dieser Ressourcen liegen. Wichtig sind folglich Zielsetzungen, um ein Unternehmen auf diesem Weg weiter voranzubringen. Ziele zur Substitution endlicher Ressourcen sind dabei ein wichtiger Schritt. Die Verbringung von nicht vermeidbaren Industrie- bzw. Gewerbeabfällen in den Recyclingkreislauf hilft zusätzlich den Rohstoffbedarf zu senken. Eine Einsparung fossiler Energien ist also zwingend, um die Treibhausemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Nur bei entsprechender Kommunikation dieser Maßnahmen im Unternehmen, erhalten die Beschäftigten eine Orientierung und unterstützen deren Umsetzung.
© Know-NOW GmbH
Die Richtlinie Umweltschutz Vorlage hat das Ziel umweltgerechtes Handeln zu belegen
Eine Unternehmensrichtlinie zum Umweltschutz soll umweltgerechtes Handeln aufzeigen und belegen. Zum einen erfolgt eine Kommunikation der Umweltaspekte nach innen, an die Beschäftigten des Unternehmens. Zum anderen informiert eine Richtlinie Umweltschutz nach außen, interessierte Parteien über die Absichten des Unternehmens und die spiegelt das Bekenntnis des Unternehmens wider. Viele Kunden fordern mittlerweile von ihren Lieferanten, dass diese eine dezidierte Grundsatzerklärung zum Nachweis einer Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Umweltschutz als Richtlinie formulieren. Damit soll die Bedeutung des Umweltschutzes und damit der Stellenwert im Unternehmen erhöht werden.
Diese Unterstützung leistet die Vorlage für eine Umweltschutzrichtlinie
In bestimmten Branchen, wie zum Beispiel in der Automobilindustrie, werden Lieferanten bereits einem Rating in Hinsicht der Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen unterzogen. Eine Umweltrichtlinie ist folglich für ein positives Rating eine grundlegende Voraussetzung. Diese Vorlage greift die zu thematisierenden Aspekte auf und bietet beispielhafte Formulierungen zu den folgenden Themenbereichen an:
Vorwort für eine Umweltrichtlinie
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Treibhausgasemissionen und Luftqualität
Management natürlicher Ressourcen
Abfallvermeidung und Abfallentsorgung
Im Sinne von „see something“ = „say something“ erhalten die Beschäftigten somit eine Orientierung, in welchen Situationen Sie somit aktiv werden sollten, um auf Verstöße gegen diese Richtlinie aufmerksam zu machen.
Die Formulierungen in dieser Vorlage geben den Nutzern eine allgemeine Orientierung, die an das eigene Unternehmen anzupassen ist. Auch hierfür finden Sie eine Anleitung, worauf bei der Ergänzung mit eigenen Texten bzw. Textmodulen unbedingt zu achten ist.
Sie finden dieses Produkt auch im Vorteilspaket Unternehmensrichtlinien Vorlage.
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korrektheiten · 4 years ago
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Bald kein Brot mehr? Hefeindustrie warnt vor Engpässen
MMNews: Deutschlands Hefeindustrie warnt vor Engpässen bei Backhefe. Wie die "Welt" berichtete, ist der Hintergrund der Anhang IX der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Geregelt ist in dieser Vorschrift, welche Rohstoffe künftig... Read more... http://dlvr.it/Rxz3v1
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mehr8weniger-blog · 5 years ago
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Warum wir Greta entweder als den neuen Messias feiern oder sie am liebsten ertränke, hängen und vierteilen würden
Wohl kaum ein Jugendlicher spaltet die Meinung so sehr wie die Freitags-Gretel. Entweder man liebt sie oder man hasst sie. Mehr noch, entweder sie wird gottgleich als Erlöserin eines verdammten, sich bereits im Fegefeuer befindlichen Planeten auf ein Podest gestellt und mit unterwürfigen und verehrenden Kotaus angeboten, oder sie löst Gewaltphantasien und Splatter-Fantasien aus.
Woran liegt das?
Wahrscheinlich weil viele Menschen instinktiv spüren, dass die ganze Kunstfigur Great inszeniert ist, und sich nicht von einer Halbwüchsigen die noch nichts im Leben erreicht hat aus zu meckern, das Leben erklären lassen wollen.
Kinder werden schon immer gerne instrumentalisiert, weil sie den Beschützer- und Elterninstinkt aktivieren, die dem Menschen angeboren ist. Lebewesen beschützen ihre Brut, das wissen auch Werbetreibende. Deswegen sehen wir bei Spenden aufrufen verhärmte, schmutzige, kranke Kinde, wenn es um fair trade geht werden uns hart arbeitende Kinder in gefährlichen Umgebungen gezeigt und auch Rot-Grüne Gutmenschen die sich alleine nicht auf Demos trauen schieben gerne den Kinderwagen vor sich her und tun das Ganze ja nur für ihre Kinder, so ganz selbstlos. Ging es nach ihnen, so hat man den Eindruck, würden sie viel lieber auf der Ikea Couch sitzen, Arte schauen und grünen Tee trinken. Aber für seine Kinder nimmt man es halt auf sich an der Demo teilzunehmen. Dass noch nie ein Kleinkind eine politische Meinung hatte und eine solche gar mit dem Wunsch an einer Demo teilzunehmen kund getan hätte, verschweigen die Wollsockentragenden gerne.
Kein Wunder wenn man auf den erneuten künstlich inszenierten Auftritt einer sorgfältigen gecasteten und vorbereiteten Greta allergisch reagiert. Es gibt sein rund 50 Jahren Grüne, Greenpeace und viele anderen Umweltaktivisten. Die stehen gerade nicht im Rampenlicht. Warum? Weil Kinder, noch dazu leicht behinderte, eben zugkräftiger sind, und das ist es was uns fühlen lässt dass wir verascht werden. Verarscht, weil es nicht um die Sache geht und weil man uns so viel Blödheit unterstellt, dies nicht zu bemerken. Ginge es nämlich um die Sache würde man die Arbeit derer würdigen, die in den letzten 50 Jahren den Umweltschutz zu dem gemacht haben, was er heute in Deutschland ist. Aber es geht nicht um die Sache, sondern um Demagogie, darum Emotionen zu schüren, die Bevölkerung zu spalten, von Probleme wie unkontrollierter Einwanderung und Linksruck abzulenken.
Als ich selbst im Alter von Freitags-Gretel war, kannten wir nicht das Wort Umweltschutz. Zigarettenkippen wurden einfach weggeworfen, der Wagen wurde samstags im Vorgarten gewaschen und das Öl ins Grundwasser gespült. Recycling kannten wir nicht, statt dessen gigantische Müllkippen. Wir schleppten Glasflaschen und fuhren Autos die 20 Liter auf 100 KM schluckten. Sondermüll kannten wir nur aus der Industrie, das Fett aus der Fritteuse, Batterien wanderten mangels besseren Wissens in den Hausmüll, Öl und Essenreste ins Klo.
Dafür brauchten wir keine Plastiktüten sondern hatten Weidenkörbe. Wir fuhren mit dem Fahrrad oder dem Tretrollen, so stinkfaul dass wir auf die Idee gekommen wären uns auf Elektroroller zu stellen und dann auch noch so dummdreist dass wir diese zu Tausenden fahrenden, abends per Diesel-LKW eingesammelten, über Nacht gewartete und morgens per Diesel-LKW wieder verteilten Siliziumbatterieroller als Umweltbewusstsein verkauft hätten, wären wir im Traum nicht gekommen.
Wir brauchten auch keine Handys, Computerspiele, Mikrowellen oder 24 Stunden Bespassung mittels Elektronikunterhaltung. Wir haben erkannt dass Umweltschutz wichtig ist. Wir haben das Wegwerfen von Kippen unter Strafe gestellt, verboten Autos außerhalb versiegelter Waschanlagenböden zu waschen, Recycling erfunden, Glasflachen durch PET Flaschen abgelöst, diese dann später mit Pfand belegt, dann Dosenpfand eingeführt, Plastiktaschen geächtet, Aktivkohlefilter erfunden, wieder aufladbare Haushaltsbatterien entwickelt, den Katalysator entwickelt, rußfreie Treibstoff erfunden, Treibstoffe Autos und E-Autos erfunden, autofreie Innenstädte eingeführt, den öffentlichen Nahverkehrt attraktiver gemacht und das Waldsterben umgedreht sodass der deutsche Wald wächst, um 1 % pro Jahr und sich innerhalb von 100 Jahren verdoppelt haben wird. SeaShepheard, BUND – Freunde der Erde (bund.net), Deutsche Umwelthilfe (duh.de), Greenpeace (greenpeace.de), Naturfreundejugend (naturfreundejugend.de), Naturschutzbund (nabu.de), Robin Wood (robinwood.de), WWF (wwf.de) sind Erfindungen meiner Generation, ebenso wie das Umverpackungsgesetzt dass den Handel dazu verpflichtet, Verpackungsmüll zu reduzieren oder dazubehalten. Foodmiles und die Initiativen lokal und saisonal zu kaufen wurden nicht von den heutigen Schülern erfunden sondern von deren Eltern.
Aber es war auch meine Generation die das  Verbrennen von Gartenabfällen verboten hat,  Umwelt freundliches Papier eingeführt und FSC-zertifizierte Produkte eingeführt hat,  Holzkohle aus Kokosnussschalen und Weinreben - aber die heutige Jugend trinkt importiertes Bier aus Mexiko und Australien, das mehr Food miles hinter sich hat als der größte Vielflieger, während meine Generation noch wieder befüllbare Flaschen mit Bier zu Fuß aus der Orts-Brauerei geholt hat. Wir hatten auch noch Wandertage in der Schule und keine Klassenfahrten mit dem Kreuzfahrtschiff, Englisch lernten wir in Südengland wo wir mit der Bahn hinfuhren und nicht in New York wo wir hinflogen.
Dank des aktiven Umwelttschutzes konnten zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tierarten wieder eine Heimat in unseren Gefilden finden – ein Erfolg für die Erhaltung der Artenvielfalt. Die Rückkehr und Ausbreitung von Kranich und Kormoran, Biber und Wolf sind Erfolgsgeschichten. Das vielbeschworene Ozonloch, wo ist es?  Geschlossen – weil wir FCKW abgeschafft haben und schon von der Bedeutung des Umweltschutzes wissen bevor Greta überhaupt gezeugt wurde. Rauchgasentschwefelungsanlagen wurden von meiner Generation eingeführt, nicht von Greta. Die Novelle des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes regelt den biologischen Abbau von Tensiden neu und gibt die Kennzeichnung und Meldung von Angaben zur Umweltverträglichkeit vor. Durch die Änderung des Benzinbleigesetzes wird bleihaltiges Normalbenzin im Dezember 1987 verboten. Die Abgasgrenzwerte für Pkw werden je nach Hubraumklasse um 30 bis 70 Prozent verschärft. Mit dem Basler Übereinkommen werden weltweit ein umweltgerechtes Management und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte von gefährlichen Abfällen angestrebt.
Es wurde im März 1989 angenommen und trat im Mai 1992 in Kraft. In Kondensatoren enthaltene Polychlorierte Biphenylen (PCB) dürfen nicht mehr hergestellt oder verwendet werden. Sie waren eine der Hauptquellen für hochgiftige Dioxine, die in die Umwelt gelangten. Die Herstellung und Verwendung von Pentachlorphenol (PCP) wird verboten. Das Antipilzmittel, das in Holzschutzmitteln vorkommt oder zum Schutz von Leder- und Textilwaren eingesetzt wird, war eine weitere Quelle für hochgiftige Dioxine, die die Umwelt belasteten. Die Verklappung von Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion wird durch eine EG-Richtlinie verboten. Die Richtlinie fordert die Einsetzung des Chlorid Verfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion. Bereits im Laufe des Jahres erreicht der Bundesumweltminister, dass die Dünnsäure aus deutschen Produktionsanlagen vollständig aufgearbeitet und die Verklappung im Meer vorzeitig eingestellt wird. Die Bundesregierung will die CO2-Emissionen Deutschlands von 1990 bis 2005 um 25 Prozent reduzieren.
Das erste deutsche Gentechnikgesetz tritt in Kraft. Es soll unter Berücksichtigung ethischer Werte, des Lebens und der Gesundheit von Menschen die Umwelt sowie Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren treffen. Nach dem neuen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen umweltrelevante Vorhaben frühzeitig und umfassend auf ihre Verträglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehören Kraftwerke, größere Chemieanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Flugplätze, Bundesbahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen sowie Anlagen der Massentierhaltung. Verordnung zur Begrenzung der Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen legt weltweit erstmals strenge Emissionsgrenzwerte für Dioxine und Furane fest. Obwohl neue Techniken zur Emissionsminderung entwickelt werden müssen, sind innerhalb von fünf Jahren alle deutschen Müllverbrennungsanlagen entsprechend ausgerüstet. Der Ausstoß an Dioxinen und Furanen konnte um 99 Prozent verringert werden.
Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) tritt in Kraft. Es war das zentrale Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien in den neunziger Jahren mit der damaligen Vorrang- und Vergütungsregelung für "grünen Strom". Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück nimmt ihre Arbeit auf. Ihr Hauptziel ist es, innovative Modellprojekte in den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung und Umweltkommunikation zu fördern. Das Startkapital für die Stiftung stammt aus der Privatisierung der ehemals bundeseigenen Salzgitter AG. Die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung tritt in Kraft. Sie verbietet Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) in allen wesentlichen Produktbereichen ab spätestens Ende 1994. Mit dieser Verordnung dokumentiert Deutschland seine weltweite Führungsrolle beim Ausstieg aus den die Ozonschicht schädigenden Stoffen. Mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen wird die Verantwortung für die Sammlung und Entsorgung der großen Menge der Verpackungen den Produzenten übertragen.
Wertvolle sekundäre Rohstoffe wie Weißblech, Aluminium, Kunststoff, Papier und Pappe sowie Glas werden zunehmend der Verwertung zugeführt. Bundesrat stimmt dem Gesetz für den Betriebsschluss der Sowjetisch-Deutschen Wismut AG zu. Es sieht unter anderem eine geordnete Stilllegung der Bergbaubetriebe und eine zügige Sanierung und Rekultivierung der Bergbaualtlasten vor. Das Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets von 1974 wird neu gefasst. Die Ostsee soll ökologisch wiederhergestellt werden. Deutschland unterzeichnet das Abkommen ASCOBANS zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee. Die etwa eineinhalb Meter langen Schweinswale sind unter anderem durch Stellnetze gefährdet. Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in München wird ein Abkommen zum Sicherheitszustand von Atomkraftwerken sowjetischer Bauart in Mittel- und Osteuropa verabschiedet. Ziele des vom Bundesumweltministerium vorbereiteten Abkommens sind eine sicherere Betriebsführung und bessere staatliche Kontrolle. Alle Anlagen, die technisch verbessert werden können, sollen nachgerüstet werden.
Neue Klärschlammverordnung beschränkt den Gehalt an organischen Schadstoffen und Schwermetallen, der bei dieser Düngung in den Boden eingebracht werden darf. Die EG-Richtlinie 91/441/EWG verschärft in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Abgasgrenzwerte für PKW (Euro 1 und folgende). Damit wird für alle PKW mit Otto-Motor der Einsatz des geregelten Katalysators erforderlich. Dieselmotoren unterliegen den gleichen Grenzwerten. Sie können diese jedoch ohne eine Nachbehandlung des Abgases einhalten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird in Bonn als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums eingerichtet. Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) legt insbesondere fest, welche Luftqualitätsgrenzwerte, Zielwerte und Alarmschwellen eingehalten werden müssen. Dadurch wird die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe erheblich reduziert. Das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen) wird geändert: Ein unbefristetes Verbot, radioaktive Abfälle im Meer zu versenken, ersetzt das bislang geltende freiwillige Moratorium. Der Vertrag über die Europäische Union von Maastricht tritt in Kraft. Er enthält den zentralen umweltpolitischen Handlungsgrundsatz des Vorsorgeprinzips.
Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer nimmt das "Integrierte Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)" mit 2000 Messstationen des Bundes sowie 48 Messstellen der Länder in Betrieb. IMIS gewährleistet eine ständige lückenlose und flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität und ermöglicht eine Frühwarnung. Die 1992 auf dem Umweltgipfel von Rio beschlossene Klimarahmenkonvention tritt in Kraft und schafft die völkerrechtlich verbindliche Grundlage für den globalen Klimaschutz. Das Übereinkommen enthält das Ziel, den Ausstoß der Industrieländer an Treibhausgasen auf das Emissionsniveau von 1990 zurückzuführen. Durch Änderung des Atomgesetzes gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen für künftige Atomkraftwerke. Das Umweltinformationsgesetz garantiert ein Zugangsrecht zu Umweltinformationen, die bei Umweltbehörden vorliegen.
Bürger können sich so besser an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. Einführung von schwefelarmem Dieselkraftstoff in Deutschland. Dadurch können die Rußemissionen im Straßenverkehr um bis zu 15 Prozent verringert werden. Umweltschutz wird als Staatsziel im Grundgesetz verankert. In Kraft tritt der neue Artikel 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Die Alpenkonvention zum Schutz und für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im Alpenraum tritt in Kraft. Ein neues Leitbild für Naturparke wird entwickelt: Naturparke sollen zu Vorbildlandschaften für eine nachhaltige Entwicklung werden. Sie haben bereits einen Anteil von 20 Prozent an der Fläche Deutschlands erreicht. Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch ein neues Umweltauditsystem EMAS. Die Nukleare Sicherheitskonvention tritt nach Ratifizierung durch 21 Staaten in Kraft.
Das Übereinkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Sicherheitsgrundsätze für zivile Reaktoren fest. Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft auf breiter Basis ermöglicht. Vermeidung und Verwertung von Abfällen haben Vorrang vor deren Beseitigung. Als eines der ersten Länder weltweit hat Deutschland eine rechtsverbindliche Regelung (26. BImSchV) zum Schutz der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern, insbesondere von Anlagen des Mobilfunks und der Energieversorgung, getroffen. Die Grenzwerte folgen den Empfehlungen international anerkannter Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen. Das Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle wird verabschiedet. Nach gut zwei Jahren, die mit dem von Bundesumweltministerin Angela Merkel verhandelten Berliner Mandat ihren Ausgang nahmen, werden in Japan die Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll erfolgreich abgeschlossen. Erstmals werden für Treibhausgase verbindliche Emissionsminderungen für Industriestaaten vereinbart.
Rückgang der Schwefeldioxid-Emissionen von 2,8 Mio. Tonnen in 1982 auf 1,85 Mio. Tonnen in 1998 aufgrund der Verschärfung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes. Das Bundesbodenschutzgesetz gibt dem Bodenschutz einen höheren Stellenwert. Insbesondere sollen schädliche Bodenveränderungen abgewehrt, der Boden und Altlasten saniert werden. Die Verordnung über die Entsorgung von Altautos wird erlassen. Damit verbessern sich die notwendigen rechtliche Rahmenbedingungen für die Altautoentsorgung erheblich. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt besteht seit 15 Jahren. In dieser Zeit sind mehr als 6.200 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,2 Milliarden Euro gefördert worden. Kleine und mittelständische Unternehmen sind die Hauptzielgruppe der Stiftung. Die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Lärmkartierungsverordnung) konkretisiert die Anforderungen für Lärmkarten. Pfandflaschen können gemäß der Novelle 2003 überall im Handel zurückgegeben werden. Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und "Alcopops" werden pfandpflichtig. Das Biokraftstoffquotengesetz tritt in Kraft. Reine Biokraftstoffe werden steuerlich begünstigt. Durch die Kennzeichnungsverordnung werden Kraftfahrzeuge nach ihrem Emissionsverhalten bundeseinheitlich durch verschiedenfarbige Plaketten klassifiziert.
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) fassen unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel als EU-Ratsvorsitzende den Beschluss: Bis 2020 sollen die Treibhausgas-Emissionen der EU um 30 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden, auf jeden Fall aber um 20 Prozent. Bis 2020 sollen dazu 20 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden. Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung beginnt. Novelle des Fluglärmgesetzes tritt in Kraft mit Verbesserungen für den Fluglärmschutz im Umland der größeren zivilen und militärischen Flugplätze. Die Bundesregierung beschließt in Meseberg das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP).Die Bundesregierung beschließt eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Biodiversitätsstrategie). Der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) werden kostenlos Übertragung von Naturschutzflächen im Umfang von 46.000 Hektar – vor allem die großen ehemaligen militärischen Liegenschaften – überlassen zur langfristige Sicherung dieses Teils des nationalen Naturerbes. Deutschland richtet die 9. Vertragsstaatenkonferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Bonn aus. Das Ziel wird bestätigt, mindestens zehn Prozent der weltweiten Waldtypen effektiv zu schützen.
Das Bundeskabinett verabschiedet die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel mit 15 Handlungsfeldern in ausgewählten Regionen. Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt in Kraft: Anteil von erneuerbaren Energien im Strombereich soll bis 2020 auf mindestens 30 Prozent verdoppelt werden. (Vergütungen für Windanlagen an Land und auf dem Wasser sowie für hoch effiziente Biogasanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, steigen; Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaik).Geändertes Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) und das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz tritt in Kraft. Ziel: Verdoppelung des KWK-Stromanteils auf 25 Prozent und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung auf 14 Prozent bis 2020.Gründung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA). 75 Staaten unterzeichnen den Gründungsvertrag in Bonn, Hauptsitz ist Abu Dhabi.B7-Kraftstoff wird zugelassen. Herkömmlichem Dieselkraftstoff kann nun bis zu sieben Prozent Biodiesel beigemischt werden. Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012)verabschiedet. Sie regelt die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012.Das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union (EU) tritt in Kraft (Umsetzung der 2007 beschlossenen EU-Klimaschutzziele) mit verbindlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU. Das Hauptinstrument des Maßnahmenpakets ist der Handel mit Emissionszertifikaten in der gesamten EU.
KFZ-Steuer: Einbeziehung von die CO2-Emissionen in die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer bei neu zugelassenen PKWs. Das neue Bundesnaturschutzgesetz und das neue Wasserhaushaltsgesetz treten in Kraft. Damit bestehen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Erster Offshore-Windpark Deutschlands „Alpha Ventus“ eröffnet. Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie. Bundesregierung beschließt das Energiekonzept 2050. Es beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien mit langfristiger Orientierung. Einführung des Biokraftstoffs E10 (zehn Prozent BioUN-Klimakonferenz in Cancún (Mexiko). Erstmals wird offiziell Begrenzung des Klimawandels auf zwei Grad gegenüber vorindustrieller Zeit als Messlatte für weltweiten Klimaschutz anerkannt. Bundeskabinett beschließt Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Mit der TEHG-Novelle wird in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem EU-weiten Emissionshandelssystems geschaffen.
Moratorium zur Kernenergie in Deutschland nach dem Reaktorunfall von Fukushima Daiichi. Innerhalb von drei Monaten ist die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland überprüft worden. Einsetzung der Ethikkommission "Sichere Energieversorgung". Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier zur Energiewende. Darin werden unter anderem die Ziele festgeschrieben, bis spätestens Ende 2022 schrittweise auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken vollständig zu verzichten sowie bis 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu reduzieren und den Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von den damaligen 17 auf 35 Prozent zu steigern. Deutschland unterzeichnet das Nagoya Protokoll. Es schafft einen international verlässlichen Rahmen, um den Zugang zu genetischen Ressourcen, wie z. B. unbekannten Heilpflanzen aus Regenwäldern, für Forscher, Unternehmer und andere Nutzer zu erleichtern.
Aufnahme der "Alten Buchenwälder Deutschlands" (fünf Schutzgebiete) in die Liste des Weltnaturerbes. Änderung des Atomgesetzes: Deutschland steigt orientiert an den Empfehlungen der Ethikkommission und der Reaktorsicherheitskommission zügiger als geplant aus der Kernenergienutzung aus. Spätestens Ende 2022 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Die UN beschließt, das Sekretariat des neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität (IPBES) in Bonn anzusiedeln. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt in Kraft. Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. N-Konferenz Rio+20 erkennt das Konzept der "Green Economy" als ein wichtiges Mittel zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung an. Novellierung Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Erhalt Einspeisevorrang, aber Einmalabsenkung der Vergütungsätze für Photovoltaik und Vereinbarung eines Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 Gigawatt.
Neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke. Vertragsstaatenkonferenz beschließt strengen Schutz von Haien auf Initiative Deutschlands im Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Lex Asse) tritt in Kraft. Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle mit Vorbereitung der Standortauswahl durch eine pluralistisch besetzte Kommission. Abfallvermeidungsprogramm des Bundes: Damit werden erstmals systematisch und umfassend Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von Empfehlungen konkreter Instrumente und Maßnahmen erfasst. Neue Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (z. B. Grenzwerte für Mobilfunkmasten).Einrichtung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Das Bundesamt ist für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zuständig. Bund und Länder beschließen das Nationale Hochwasserschutzprogramm. Bundeskabinett beschließt das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Ziel des Programms ist es sicherzustellen, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert.
Bundeskabinett beschließt Konzept zur Entsorgung des Atommülls. Klimaabkommen von Paris: Zum ersten Mal wird die Zwei-Grad-Obergrenze in einem völkerrechtlichen Abkommen verankert. Deutschland tritt dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Deutschland tritt dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft. Weltartenschutzkonferenz in Johannesburg: klare Ablehnung eines internationalen Elfenbeinhandels. Klimaschutzplan 2050: Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige. Novelliertes Standortauswahlgesetz für kerntechnische Endlager. EEG-Novelle mit grundsätzlicher Umstellung auf Ausschreibungen tritt in Kraft.G20-Plan gegen Meeresmüll wird durchgeführt. Konzept für saubere Luft und Mobilität: Maßnahmenpaket für die deutschen Städte, u. a. Förderung von sauberen Bussen. Der Bund stellt bis 2020 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Neues Verpackungsgesetz tritt in Kraft: Die Recyclingquoten werden deutlich erhöht. Außerdem werden Hersteller bei den Lizenzentgelten belohnt, die recyclingfähige Verpackungen einsetzen und Rezyklate verwenden.
Der Ausstieg aus der Stromgewinnung aus (Braun)kohle ist auf den Weg gebracht: Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Netzausbaubeschleunigungsgesetz: Bringt die Energiewende voran durch schnellere Verfahrensschritte, einfachere Genehmigungen und bessere Entschädigung für Grundstücksbesitzer, die ihre Grundstücke schneller zur Verfügung stellen.
Wir sind führend in der Welt in Sachen Umweltschutz, auch wenn natürlich noch nicht Alles perfekt ist. Unseren Kinder geht es heute besser als uns, viel besser als unseren Eltern und unendlich besser als unseren Großeltern.
Und da hat so eine Rotzgöre die Frechheit sich hinzustellen und uns die Welt erklären zu wollen? So zu tun als haben wir den Planeten ruiniert und als wäre uns das Alles scheißegal? Mit einem unsympathisch weil zu einer eines Lächelns unfähigen Aspergerfratze versteinertem Gesicht, mit erstickter Stimme und regiegerechten Krokodils Tränen uns andreistet mit einem „how dare you!? – Wie könnt ihr es wagen“. Herablassend, arrogant, altklug, aggressiv, weinerlich, ignorant und unsympathisch ist diese Kunstfigur der Umweltlobbymedienindustrie. Und das von einer Generation die schon statt Wandertag im Wald Schulfahrten mit Kreuzfahrtschiff und Flugzeug unternimmt, alle 6 Monate eine neues, mit Lithiumbatterien betrieben Smartphone braucht, PC, Notebook, Tablet und Netflix konsumiert und 24 Stunden am Tag Strom zieht, statt Fahrrad zu fahren mit Lithiumbatterien-E-Rollern durch die Gegen kurvt, und sich von Daddy bis ins Klassenzimmer fahren lässt. Kein Wunder dass die halbe Bevölkerung im Strahl Brocken kotzt. How dare you, Greta, die Du noch nie auch nur einen Tag gearbeitet hast, die Du nie etwas Konkretes für die Umwelt erreicht hast, im Gegensatz zu den Generationen vor Dir, Dich zum Moralapostel auszuspielen?
Aber das dürfte Gretel egal sein. Die ist bereits jetzt längst eine im Voraus gemachte Karriereaktivistin. Gesponsert von Lobbyisten, diverse Buchverträge schon in der Tasche, Angebote als Gallionsfigur von Umweltorganisationen auf dem Flötotto Schreibtisch, Fernsehsenden denken über eine Verfilmung, eine Dokureihe und eine vorabendliche Umwelt-Quiz Show nach, und es dürfte nur eine Frage der Zeit sein bis „Greta, das Musical“ in die Theater kommt. Wer’s nicht glaubt möge diesen Artikel aufheben und in 20 Jahren wieder hervorholen.
Wer ist diese Greta Tintin Eleonora Ernman Thunberg?
Das Schweizer Magazin Weltwoche veröffentlichte einen online viel geteilten Artikel mit dem Titel “wir basteln uns eine Klima-Ikone“. Darin geht es u.a. darum, dass “ihr Erfolg weitgehend dem schwedischen PR-Experten Ingmar Rentzhog zu verdanken ist, der über gute Kontakte zu mehreren Propagandaorganisationen verfügt”. Als Indizien führt die Weltwoche auf, dass kurz nachdem Greta ihre Schulstreiks begann, ihre Mutter, eine recht bekannte Opernsängerin, ihr Buch veröffentlichte.
Am Tag der Buchveröffentlichung habe der PR-Mann Rentzhog auf Instagram ein Foto der streikenden Greta veröffentlicht und einen Artikel über sie bei Facebook veröffentlicht. Dies habe dann eine “Kettenreaktion” in den Medien ausgelöst. Außerdem habe Greta Thunberg ihre Rede beim UN-Gipfel vor fast leeren Rängen gehalten, während das öffentlich-rechtliche schwedische Fernsehen die Bilder so montiert habe, dass der falsche Eindruck entstanden sei, sie hätte vor einem großen Publikum gesprochen.
Rentzhog ist in Schweden kein Unbekannter, er verkaufte seine Firma für Finanzkommunikation und gründete die Plattform “we don't have time“, die sich für einen radikalen Wandel in der Klimapolitik einsetzen will und auch Spendengelder sammelt. Ein Schuft wer Schlimmes dabei denkt. Rentzhog erwiderte, dass er Greta geholfen habe, sei nie geheim gewesen. Auch habe er nichts von der Buchvorstellung von Gretas Mutter gewusst. Er erklärt allerdings auch, dass er mit Hilfe seiner Plattform “We don’t have time” die “Weltmedien” dazu gebracht habe, über Greta und ihr Engagement zu berichten.
Das Boot, das Greta für ihren Atlantik-Trip nutzt, scheint einem ominösen Immobilienmillionär aus Stuttgart gehören. Er ist anscheinend nicht der einzige fragwürdige Unterstützer der jungen Schwedin. Auf einem Fototermin im Braunkohle-Revier Hambacher Forst hat sie sich mit einer vermummten Aktivistin - der Verfassungsschutz stuft die gewaltbereite Szene als linksextremistisch ein - fotografieren lassen und einige Kritik dafür einstecken müssen.
In einem gemeinsamen Brief an Investoren schreiben Rentzhog und Nordvall: "Seit wir vor 18 Monaten gestartet sind, haben wir daran gearbeitet, das soziale Netzwerk auszubauen, Investoren anzuziehen und wichtige Klimawandel-Initiativen und junge Klima-Helden wie Greta Thunberg in Szene zu setzen." Und weiter, in erstaunlicher Offenheit: "Die Aufgabe des Unternehmens ist es, Gewinne zu erzielen, Werbeeinnahmen inbegriffen … es gibt keinen Interessenkonflikt zwischen Klimaschutz und Geldmachen." Man habe in kurzer Zeit bereits 23 Millionen schwedische Kronen von mehr als 500 Investoren aus 16 Ländern eingenommen. In dieser Woche wird mit den Greta-Bildern der Atlantikfahrt wohl einiges hinzukommen.
Auch die Segeljachtfahrt wird vielfach kritisch kommentiert, weil es sich um eine der teuersten Rennjachten der Welt handelt, weil ihr „Team Malizia“ aus Monaco stammt und also aus einem Steuerparadies, weil das Schiff einem ominösen Stuttgarter Immobilienmillionär gehört.
Kommerzielles Ziel der Rentzhog-Kampagne ist es von Anfang an, über die Klima-Ikone Greta die Aktiengesellschaft „We don’t have time“ zu einer grünen Massen-Plattform auszubauen. Erste Investoren-Runden werden anberaumt und Finanzprospekte geschrieben, um Aktienkapital zeichnen zu lassen. In einem Börsenbriefing heißt es: „uner Vorbild ist Tripadvisor.com, das mit seinen 390 Millionen Usern Unternehmen bewertet und beeinflusst.“
Ende November nimmt Greta Thunberg sogar offiziell einen Platz als Beraterin im Vorstand der Stiftung Rentzhogs ein. Beim Klimagipfel in Kattowitz im Dezember 2018 reiste sie wie auf einer Road Show mit den „We don’t have time“-Managern an und stellte das Projekt vor.
Insgesamt seien von 500 Investoren aus 16 Ländern 23 Millionen Schwedische Kronen (2,1 Millionen Euro) Kapital in die Firma geflossen. Das Unternehmen, das am 22. April 2019 ein soziales Netzwerk und eine Art digitale Protestbewegung startete, will Druck auf "Regierungen" und "Unternehmen" ausüben, sich an das Pariser Abkommen zu halten. Ganz klar ist es nicht, wie genau die erworbenen Millionen eingesetzt werden.
Ich erlebe das hoffentlich nicht mehr. Ich habe dann hoffentlich irgendwo ein Fleckchen Erde gefunden wo es keine Umweltdarsteller gibt und die übriggebliebene heile Landschaft noch von Horden eingewanderter Asylanten versaut wird, die – so zeigen uns ja die Fernsehbilder aus gettoisierten Straßen und Wohnungen, eher leben wie im Saustall und denen deutsche Erde scheißegal ist.
Aber dafür werden zukünftige Generationen von Rot-Grünen Gutmenschen dann ja die passende Ausreden haben: „der Planet lag damals am Boden, wir wären fast ausgestorben, wir mussten uns um die Rettung der ganzen Menschheit kümmern“. Jo, Ziel erreicht. Menschheit gerettet, Intelligenz ausgestorben.
 #Greta #FridaysForFuture #GretaThunberg #HowDareYou
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gmbh2go-blog · 6 years ago
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Vorrat GmbH EU muss Palmöl in Biokraftstoffen verbieten
Vorrat GmbH EU muss Palmöl in Biokraftstoffen verbieten
zur Kampagne
Berlin (ots) – Trilog-Verhandlung zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie geht in die Endrunde – Deutsche Umwelthilfe fordert Energieminister Altmaier auf, sich für das Ende bindender Biokraftstoffquoten sowie ein Palmölverbot im Diesel auszusprechen – Biosprit sollte ausschließlich aus Abfall- und Reststoffen hergestellt werden
Am 13.6.2018 findet die fünfte Trilog-Verhandlung zur…
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handwerkernachrichten · 7 years ago
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Der Fachverband Biogas e.V. hat seine Stellungnahmen anlässlich des Entwurfs des Europäischen Rates und der Fachausschüsse über die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) veröffentlicht. Bereits seit Ende letzten Jahres laufen ...
Fachverband Biogas fordert Bioenergie jetzt mobilisieren! - handwerkernachrichten.com
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bmcertificationde · 2 years ago
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Kurzanleitung zum SURE Zertifizierung
Die Klimakrise ist bereits da. Viele Einzelpersonen und Organisationen beschließen zu handeln und zum Schutz unserer Umwelt beizutragen. Das SURE Zertifizierung System zielt darauf ab, den Nachweis der Nachhaltigkeit zu erbringen.
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Was ist die SURE Zertifizierung?
Die SURE Zertifizierung steht auf Englisch für SUstainable REsources Verification Scheme. Es ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem, das nachweisen soll, dass die Lieferketten fester und gasförmiger Biokraftstoffe die Anforderungen der im Dezember 2018 in Kraft getretenen EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED II) erfüllen. Nach RED II müssen Betreiber von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, die Biomasse nutzen, die nachhaltige Erzeugung und Nutzung der Biomasse nachweisen.
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Was sind die Vorteile der SURE Zertifizierung?
Die Vorteile des SURE Zertifizierung Systems sind folgende:
Nachweis, dass die Organisation die Anforderungen der RED II erfüllt;
Förderung der Reduzierung von Treibhausgasemissionen;
Sicherstellung einer nachhaltigen Landnutzung;
Bestätigung für Geschäftspartner und Kunden, dass das Unternehmen nachhaltige Produkte herstellt und vertreibt;
Sicherstellung der Nachhaltigkeit.
Zu den Organisationen, die von einem SURE Zertifikat profitieren könnten, gehören:
Erzeuger und Quellen von Energiepflanzen, Stroh und Dung;
Hersteller und Lieferanten von Ernterückständen, Sägemehl, Holzspänen, Holzpellets und Holzbriketts;
Unternehmen, die landwirtschaftliche Rohstoffe und landwirtschaftliche Abfälle, forstwirtschaftliche Produktion und forstwirtschaftliche Abfälle, biogene Abfälle und Reststoffe bewirtschaften, können jedoch von dem Zertifikat profitieren.
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verbandsbuero · 3 years ago
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Bürgerenergie: Gegen die Untätigkeit der Bundesregierung
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++ Breite Allianz nimmt Untätigkeit der Bundesregierung zulasten der Bürgerenergie nicht länger hin: EU-Beschwerde gegen Deutschland eingereicht ++ Gemeinsame Pressemitteilung vom 6. August 2021 Breite Allianz nimmt Untätigkeit der Bundesregierung zulasten der Bürgerenergie nicht länger hin: EU-Beschwerde gegen Deutschland eingereicht Berlin. Angesichts der Untätigkeit der Bundesregierung bei der Umsetzung der für die Bürgerenergie so wichtigen Artikel in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie fordern zahlreiche Verbände und Unternehmen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Deutschland hatte bis Ende Juni Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Diese Frist hat die Bundesregierung verstreichen lassen. Das ist ein Rückschlag für Eigentümer*innen und Mieter*innen, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen. Auch für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, ist das ein schlechtes Zeichen. Denn der rechtliche Rahmen fehlt. Laut Bundeswirtschaftsministerium bedarf es keiner weiteren Umsetzungsschritte. Zur Begründung heißt es: Die Richtlinie sei im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Diese Fehleinschätzung nehmen das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen nicht länger hin. Auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme haben die Verbände nun Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und fordern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Gunnar Harms, Vorstand des BBEn: „Die Energiewende braucht dringend neuen Schwung. Dazu muss es allen Bürger*innen einfach möglich sein, erneuerbare Energie zu erzeugen und individuell oder gemeinsam zu nutzen.“ Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „CDU und SPD beteuern ihr Bestreben, den Klimaschutz voranzutreiben. Dafür müssen die erneuerbaren Energien endlich um ein Vielfaches schneller ausgebaut werden. Das Gegenteil ist der Fall, weiterhin wird verzögert und gebremst. So auch bei der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie, welche die Chance für eine neue Ausbau-Dynamik ergeben hätte.“ Rechtsanwalt Philipp Boos hat im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht, ob die Bürgerenergie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. Im Gegensatz zu der Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums belegt sein Gutachten: Die gemeinsame Eigenversorgung genießt bisher nicht die gleichen Rechte wie die individuelle. Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber*in und Stromverbraucher*in verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können. Zudem hat der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen. Neben dieser rechtlichen Stellungnahme haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) konnten in ihrer Studie die Umsetzungsdefizite bestätigen. Darüber hinaus formulierten sie Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden können. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten. Weitere Informationen: Das Bündnis Bürgerenergie wird bei der Beschwerde von einer breiten Allianz von Verbänden und Unternehmen unterstützt. Dazu gehören der BUND, der Solarenergie-Förderverein Deutschland, die Energy Watch Group, der Bund der Energieverbraucher, der Umweltschutzverein in Isernhagen e.V., die Initiative SolarLokal-Kirchorst, das Energie-Forum Zorneding, das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn, die Erneuerbare Energien Göttingen GmbH & Co. KG, die Energiegenossenschaft LauterStrom eG sowie die BBEn-Mitglieder Greenpeace Energy, Elektrizitätswerke Schönau, NATURSTROM, Prokon, Bundesverband Erneuerbare Energie, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bürgerwerke, die Bergische Bürgerenergiegenossenschaft eG, die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, die BürgerEnergieAltmark eG, der Verein Energie-Wende Landkreis Cham und der CO2 Abgabe e.V.. Die rechtliche Stellungnahme von Philipp Boos und die Studie des IZES finden Sie unter https://www.buendnis-buergerenergie.de/veroeffentlichungen/publikationen. Am 21.05.2021 wurde Bundeswirtschaftsminister Altmaier in einem Schreiben aufgefordert, Stellung zur Umsetzung von Artikel 21 und 22 der Richtlinie zu nehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium antwortete, dass es mit dem rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung im deutschen Recht Artikel 21 und Artikel 22 der Richtlinie als vollständig umgesetzt ansieht. Das Schreiben und die Antwort finden Sie unter https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/BMWi_Antwort_BBEn_RED_II_Umsetzung.pdf. Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin Read the full article
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korrektheiten · 4 years ago
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Der große Ökoschwindel durch Holzverbrennung
Tichy:Am 14. Januar 2021 hat der Gerichtshof der EU die Klage von sechs Klägern aus den Ländern Estland, Rumänien, Irland, Frankreich, Slovakei und USA abgewiesen, die gegen die europäische Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED-Renewable Energy Directive) geklagt hatten. Die Kläger führten in ihrer Klage an, dass die Richtlinie, die die Verbrennung von Holz als Null-CO2-Technologie Der Beitrag Der große Ökoschwindel durch Holzverbrennung erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/Rs7fDS
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