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Jason Schick
ACHTUNG! Der Text ist länger geworden als geplant. Also lieber lesen, wenn man die Zeit dazu hat. Es wäre sonst schade um die Arbeit und die Zeit, die ich investiert habe. Am 11. Juni 2018 tagte der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU) des Bundestages auf Grund einer von knapp 80.000 Menschen unterzeichneten und vom Deutschen Hanfverband (DHV) initiierten und beim Bundestag eingereichten Petition zum Thema "Legalisierung von Cannabis". Der Initiator Georg Wurth, Vorsitzender des Deutschen Hanfverbandes (DHV), war selbst als Petent geladen und musste sich ebenso wie die Regierungsseite, größtenteils vertreten durch Dr. Thomas Gebhart (CDU) vom Bundesminsterium für Gesundheit (BMG) den Fragen der Parteien stellen, nach deren Argumenten nun bald entschieden wird, ob es wie bei der medizinischen Nutzung von Cannabis es einen Gesetzentwurf zur kontrollierten und regulierten Abgabe von Cannabis an erwachsene mündige Konsumenten geben wird. Zunächst bekam Petent Wurth das Wort erteilt, um den Inhalt der Petition und die Beweggründe dahinter dem Gremium darzulegen. Danach begann die Fragerunde. Wurth sprach in seinem Eröffnungsplädoyer auch das Thema "Volksabstimmung" an und bedauerte dabei, dass diese auf Bundesebene nicht möglich ist. Eine solche Volksabstimmung wäre aber ein guter Spiegel zur Akzeptanz von Cannabis in der Gesellschaft, welche die Basis der Demokratie stellt. Georg Wurth brachte unter anderem Erfahrungen aus anderen Ländern, vornweg aus den USA, an, wo der Konsum entgegen der ewig wiederholten Prognosen der Bundesregierung eben nicht angestiegen, sondern gleich geblieben ist. Ebenso betonte Wurth, dass es nicht um eine Verharmlosung von Cannabis gehe, sondern der Jugendschutz dabei im Vordergrund stehe, wie es auch bei Alkohol und Tabak der Fall sein sollte. Die Vorteile eines ruglierten Marktes, wie Verbraucherschutz, Deklaration der Zusammensetzung beziehungsweise Inhaltsmenegen, wie es auf Zigarettenpackungen der Fall ist, bessere Präventionsmöglichkeiten durch aus dem regulierten Cannabisverkauf erwirtschaftete Steuermittel sowie im Hinblick auf die gestiegene Terorgefahr frei werdende Kapazitäten für Polizei und Justiz in dieser Richtung. Auch die auf dem Schwarzmarkt herrschenden mafiösen Strukturen sprach Wurth an, die in der späteren Fragerunde am Beispiel der in Deutschland agierenden Hells Angels und deren Finanzierung aus illegalem Drogenhandel näher benannt werden sollen. Zum Ende seines Plädoyers sprach Georg Wurth die Stigmaitisierung der Millionen Konsumenten in Deutschland an, Menschen, die wie auch bei Alkohol nur sich selbst schaden, jedoch durch die Strafverfolgung nachhaltige Einbußen für ihr weiteres Leben erdulden müssen. Die Fragerunde beginnt mit Marc Henrichmann (CDU). Seine Fragen richten sich an die Bundesregierung, also an seinen Parteikollegen Dr. Thomas Gebhart (CDU) vom BMG. Die erste Frage beschäftigt sich mit den Risiken einer Konsumausweitung durch eine Legalisierung von Cannabis, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsrisiken im Wachstum, also beim Konsum unter Jugendlichen. Die zweite Frage soll sich damit beschäftigen, ob die Prohibition den Schwarzmarkt fördere oder im Umkehrschluss eine Legalisierung den Schwarzmarkt austrocknen würde. Henrichmann hat hier noch gezielt seinem Kollegen vom BMG zugespielt. Dr. Gebhart antwortete, dass die Gesundheitsrisiken durch übermäßigen Cannabiskonsum belegt seien. Gebhart führte dazu aus, dass der missbräuchliche Konsum zu körperlichen und psychsichen Beeinträchtigungen führen würde, die er durch Verweis auf nur eine Studie (das kennen wir ja noch aus der Bundestagsdebatte im Februar von Herrn Pilsinger), der CaPRis-Studie (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Kurzbericht/171127_Kurzbericht_CAPRis.pdf), zu untermauern suchte. Zur zweiten Frage gab Gebhart an, dass es beim organisierten Rauschmittelhandel bei einer Legalisierung zu keiner Verminderung, allenfalls zu einer Verlagerung der Rauschmittel käme. Dieser Logik folgend müsste tatsächlich Cannabis verboten bleiben, da andere Substanzen erheblich gefährlicher sind als Cannabis. Jedoch wird Georg Wurth im späteren Sitzungsverlauf sich selbst auch noch dazu äußern. Die Erfahrungen in den USA nach Aufhebung der Alkoholprohibition haben doch längst belegt, dass dieses Argument von Dr. Gebhart völlig haltlos ist. Nach Austrocknung des Schwarzmarktes für Alkohol wurde kein Anstieg durch Konsum anderer Substanzen belegt. Die nächste Frage kommt von Martina Stamm-Fibich (SPD) an Georg Wurth. Frau Stamm-Fibich spricht eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1994 an, nach welcher die Bundesregierung die Prohibition weiterhin für gerechtfertigt erachtet. Das BVerfG gab als Ablehnung zur Legalisierung unter anderem an, dass Alkohol zu den gesellschaftlich gewohnten und kulturell anerkannten Drogen gehöre, was auf Cannabis so nicht zuträfe. Sie fragte also Georg Wurth nach der gesellschaftlichen Akzeptanz und Verbreitung von Cannabis in der heutigen Zeit und ob sich der Konsum durch die Prohibition effektiv unterbinden ließe. Wurth hakte nach, ab wann ein Genussmittel denn zu einem Kulturkreis gehöre, wenn allein in den letzten 12 Monaten etwa vier Millionen Deutsche (Dunkelziffern nicht eingerechnet) Cannabis mehr als einmal konsumiert hätten und 14 Millionen Konsumerfahrungen mit Cannabis haben. Wurth schätzt mit der Dunkelziffer, dass etwa 25 bis 33 Prozent der erwachsenen Bevölkerung bereits mindestens einmal Cannabis konsumiert hat. Das wird später auch Manfred Todtenhausen (FDP), der sich selbst als "Alt-'68er" bezeichnete, bestätigen. Ich selbst möchte anmerken, dass der deutsch-französische Kultursender "arte" den Zeitraum von der ersten Nutzung von Cannabis bis zu seinem Verbot auf 4662 Jahre bezifferte. Wurth wörtlich: "Effektiv unterbinden kann das Verbot den Konsum sicherlich nicht." Ferner führt Wurth an dieser Stelle die Erfahrungen aus Colorado (USA) an, wo nach der Legalisierung kein Konsumanstieg unter Jugendlichen, also der Gruppe mit dem höchsten Gesundheitsrisiko, gemessen werden konnte. Nun folgen Fragen von Detlev Spangenberg (AfD) gezielt an Dr. Gebhart. Spangenberg fragt zunächst nach dem Zusammenhang aus Verbot und Kriminalität und als zweite Frage ob es Kriminalität gibt, weil jemand Cannabis konsumiert. Zudem fragt Spangenberg nach den gesundheitlichen Auswirkungen (Kosten) für den Staat. Gebhart betont in seiner Beantwortung die Gesundheitsprävention durch das Verbot, was ihm später in Bezug zum legalen Alkohol auf die Füße fallen wird. Gebhart behauptet, dass "der überwiegende Teil der Bevölkerung" (und widerspricht damit indirekt Wurths vorsichtigen Schätzungen) noch nie Kontakt zu Cannabis gehabt hätte und sieht darin den Erfolg der Prohibition bestätigt. Bereits erwähnter Manfred Todtenhausen (FDP) fragt nun Staatssekretär Gebhart, ob eine kontrollierte und somit kontrollierbare Abgabe von Cannabis nicht auch Qualitätsvorteile im Sinne des Verbraucherschutzes hätte. Todtenhausen führt dazu aus, dass man bei einem Erwerb von Cannabis aus Apotheken sicherlich nicht dazu angehalten wird, andere oder gar stärkere Rauschmittel zu probieren, wie es auf dem Schwarzmarkt recht häufig der Fall ist. Ebenfalls fragt der FDP-Abgeordnete, ob eine Entlastung von Zoll, Polizei und Justiz zum Wohle des Bundeshaushaltes nicht doch sinnvoll wäre und zu erwartende Steuereinnahmen aus einem regulierten Markt akquirieren könne, welche dem Staatshaushalt zur Verfügung stünden. Aus Sicht des BMG sei der Staat nicht für die Zusammensetzung der verbotenen Substanzen verantwortlich. Hier zäumt Gebhart das Pferd von hinten auf. Cannabis ist kein aus einem Labor stammendes Rauschmittel wie LSD oder MDMA, sondern eine natürlich gewachsene und inzwischen hochgezüchtete Pflanze wie auch Stechapfel, Fliegenpilz und andere Pflanzen mit halluzinogener Wirkung. Da halte ich doch gleich entgegen, dass Alkohol erst gezielt vergoren und dann durch Destillation in seiner Wirkung gezielt drastisch verstärkt wird. Gebhart versucht also, den Schwarzen Peter den Züchtern von Cannabuis zuzuschieben. Zur Frage der Besteuerung schießt sich Gebhart ebenfalls selbst ins Knie als er argumentiert, dass man zunächst betrachten müsse nach welchen Kriterien man als Gesetzgeber Substanzen als legal oder illegal einstuft. Gebhart argumentiert aber aus meiner Sicht richtig, dass es bei der Frage nach einer Legalisierung nicht um die zu erwartenden Steuereinnahmen sondern um den Gesundheitsaspekt geht. Darauf wird ihn die Abgeordnete der Partei Die Linke später festnageln und klare Zahlen von Cannabistoten fordern, da jährlich 70 bis 72 Tausend Menschen einem übermäßigen Alkoholkonsum zum Opfer fallen. Wenn angeblich so wenig Geld für Prävention und Aufklärung aber auch vor allem für die innere Sicherheit (die Polizeien wurden bundesweit kaputt gespart) zur Verfügung stehen, sollte man vielleicht doch ein Gesundheitsrisiko durch Cannabiskonsum ins Verhältnis zu vielen Toten und Verletzten durch terroristische Anschläge, wie auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Jahr 2016, neu bewerten! Das BMG setzt die Priorität beim Gesundheitsschutz der Menschen. Das ist durchaus nobel, aber leider auch sehr realitätsfern, wenn man ignoriert, dass Leben und Gesundheit durch eine desolate Exekutive gefährdet sind und deren Ressourcen in die Strafverfolgung von Konsumenten (nicht Dealer) gesteckt werden. Zum Zoll führt Gebhart an: "Wenn es danach bestimmte Fragen beantworten würde, dann könnte man sich ja auch überlegen, andere Dinge zu legalisieren..." Beschränkt auf Rauschmittel verweise ich hier auf den Weg Portugals. Portugal hat ausnahmslos alle Drogen entkriminalisiert und enge Auflagen gesetzt. Jeder Konsument muss volljährig und als Konsument registriert sein, sodass sich seine Erwerbsmenge kontrollieren lässt. Bei Erkennen von Mustern, wie häufigem und/oder übermäßigem Konsumverhalten setzt Portugal auf Aufklärung statt Stigmatisierung und Strafverfolgung. Kersten Steinke (Die Linke) bezieht sich zunächst auf eine Äußerung Dr. Gebharts, nach welcher Gesundheitsrisiken durch Cannabiskonsum nachgewiesen wären und setzt dem Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit entgegen, dass dies gleichsam für Alkohol und Nikotin (Tabak) gelte. Folglich eklärt sie das Argument Gebharts (berechtigt) für falsch. Steinke zitiert nochmals sinngemäß aus der Petition: "Der Bundestag möge den Markt für Cannabis als Genussmittel regulieren und dabei besonders Verbraucherschutz, Jugendschutz und Qualitätskontrollen berücksichtigen." Steinke hält die Verfolgung von jährlich einer MIllion Konsumenten für eine Verschwendung von Steuergeldern und Ressourcen der Polizeiarbeit. Steinke fragt das BMG und Wurth nach deren Einschätzung der Senkung der Gesundheitsrisiken bei einem regulierten Markt im Hinblick auf den Wirkstoffgehalt des THCs und zusätzlich an das BMG, ob man der These zustimmen würde, dass die Verbotspolitik gescheitert ist. Zudem fragte Steinke nach konkreten Daten, mit welchen sich die Prohibition als wirkungsvoll belegen lässt. Als letztes an beide Seiten fragte Steinke, ob mit der ruglierten Freigabe den Cannaiskartellen massiv Umsatzeinbußen wiederfahren würden, was ihrer Meinung nach etwas Positives wäre. Wurth darf als erstes, da zwei der drei Fragen sich an ihn richten beantworten. Er geht als erstes auf Frage nach der Schwächung der Drogenkartelle ein und führt aus, dass durch die regulierte Freigabe die Drogenkartelle massiv geschwächt würden. Ebenso führt Georg Wurth an, dass das die Kartelle nicht gänzlich austrocknen würde, das sie noch andere "Betätigungsfelder" (Heroin, Kokain und andere) haben. Der DHV-Vertreter weist aber darauf hin, dass unter den illegalen Drogen Cannabis in Deutschland die mit Abstand höchste Verbreitung hat, der Marktentzug also den Kartellen durchaus massiv schaden würde. Wurth räumt ein, dass der Markt für Cannabis im Hinblick auf den Zigarettenschwarzmarkt nicht zwingend ganz austrocknen würde, aber bereits in den ersten Jahren 80 bis 90 Prozent des Marktes entzogen wäre. Wurth hält der Äußerung des BMG-Staatssekräters entgegen, dass ein Umschwenken der Kartelle nicht denkbar ist, da die Nachfrage nach "anderen Drogen oder Zwangsprostitution oder so" unter Cannabiskonsumenten nicht existiert. Gleichsam wirft Wurth dem Regierungsvertreter an dieser Stelle einen Denkfehler vor, zu Recht wie ich finde. Wurth führt aus, dass Cannabis keine Lücke hinterlassen würde, welche durch andere Drogen aufgefüllt würde (er spielt auf das vom BVerfG 1995 gefällte Urteil an, nach welchem die Einstiegsdrogenthese für Cannabis vehement abgewiesen wurde) und setzt noch nach, dass wenn überhaupt Alkohol und Tabak die Einstiegsdrogen wären. Zur Frage der Gesundheitsaspekte führt Wurth als erstes die geprüfte Qualität an, die es auf dem Schwarzmarkt nicht gibt. Er bennent auf dem Schwarzmarkt erhältliche aber dem Käufer nicht benannte Streckmittel wie Zucker, Blei (Wurth benennt eine Vergiftungswelle in Leipzig, wo zahlreiche Cannabiskonsumenten mit Bleivergiftungen medizinisch versorgt werden mussten) und Flüssigkunststoffe (Folgen nicht absehbar für die Gesundheit). Wurth führt als Gesundheitssorge ebenfalls eine Produktdeklaration an (wie sie seit einigen Jahren zumindest auf Zigarettenschachteln für Nikotin und Teer (Kondensat) angegeben waren und nun auf über 70 krebserregende Stoffe beziffert sind, die dem Verbraucher Transparenz bietet. Wurth kritisiert, dass man auf dem Schwarzmarkt die Inhaltsmengen des psychoaktiven THC und des abmildernden CBD gar nicht kenne. Gebhart bestreitet nun, dass die Prohibition gescheitert sei. Gebhart meint zu wiederholen, dass ein hoher Teil der Bevölkerung niemals in ihrem Leben mit illegalen Drogen in Kontakt gekommen sei, auch weil sie verboten sind. (Wieso wissen aber ALLE wie Cannabis riecht?) Gebhart führt zur Frage nach der Schwächung der Drogenkartelle durch eine Legalisierung aus, dass die Bundesregierung befürchtet, dass es zu einer Verlagerung des Handels mit anderen, stärkeren Substanzen käme. Hier halte ich abermals die Aufhebung der Alkoholprohibition in den USA entgegen. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen) richtet ebenfalls ihre Fragen an Georg Wurth. Zunächst bezieht sie sich auf die These, dass Strafe vor Konsum schützen würde und führt aus, dass sich dies weltweit nicht bestätigen ließe. Sie bittet Georg Wurth um weitere Ausführungen hierzu. Die Grünen-Politikerin spricht nochmals den Gesundheitsschutz an, den ein kontrollierbarer Markt stärken würde und verweist auf Kanada, wo mit dieser Begründung nun ein regulierter und kontrollierter Markt geschaffen werden soll. Dr. Kappert-Gonther merkt hier zusätzlich an, dass sie als Suchtärztin diese Meinung teilt. Die Ärztin fragt Wurth ganz gezielt nach dessen Vorstellung über Art und Ablauf einer kontrollierten Freigabe. (Darauf wird der Petent erst viel später eingehen.) Georg Wurth glaubt wie auch ich nicht, dass Strafe vor Konsum schützt und fokussiert die Risikogruppe der Jugendlichen. Wurth bestätigt Einigkeit darüber, dass mit sinkendem Konsumalter das gesundheitliche Risiko steigt und bezeichnet dies daher auch als Problem. Wurth setzt fort, dass bei dieser Risikogruppe das Verbot keinen Effekt habe. Weiter führt nochmals offizielle Regierungsmeldungen aus Colorado an, nach welchen sich der Konsum unter Jugendlichen vor und nach der Legalisierung nicht verändert habe. Lediglich ältere Menschen würden dort mehr Cannabis, gleichsam aber weniger Alkohol konsumieren. Bei Jugendlichen falle der Reiz des Verbotenen weg. Wurth führt eine Umfrage der BZgA unter Jugendlichen nach ihren Gründen eines Konsumverzichtes an, wonach unter drei Prozent das Verbot als Grund nannten. Der überwiegende Teil von 97 Prozent gab andere Gründe an. Nochmals auf den Gesundheitsaspekt angesprochen, antwortet der der DHV-Vorsitzende, dass die gesundheitlichen Risiken durch Streckmittel wie Bleisulfid, (...), "wirklich unglaubliche Mixturen" oder Düngemittel erheblich höher seien als auf einem kontrollierten Markt. Wurth geht nun auf die Prävention ein und führt aus, dass die Tabuisierung durch die Prohibition es Jungkonsumenten unmöglich macht, bei Präventionsveranstaltungen an Schulen offen über ihren Konsum zu sprechen und Antworten dazu zu erhalten. Andererseits wird aber bei Alkohol für einen maßvollen und verantwortunsgbewussten Umgang ("Kenne dein Limit!") geworben. "Kein Schüler wird in der Schule mit Polizisten über seine Konsumerfahrungen reden, die dort den Präventionsunterricht machen. Deswegen sind ja auch große Teile der Präventionslandschaften für eine Legalisierung." Zur Wirkung von Cannabinoiden führt der erfahrene Wurth aus, dass neuerdings als Argument der Prohibitionsbefürworter die Hochzüchtung von Cannabis mit möglichst hohem THC-Anteil angeführt wird. Wurth hält dieses Argument für abwegig und führt als Beispiel das über Apotheken gegen Rezept vertriebene Dronabinol an, welches zu fast 100 Prozent THC und nahezu keine anderen Canbinoide enthalte. Abermals verweist Wurth auf die nicht vorhandene Inhaltsdeklaration auf dem Schwarzmarkt. Wie schon der Naturwissenschaftler Harald Lesch, so argumentiert auch Wurth berechtigt, dass niemand in eine gastronomische Einrichtung geht und einfach nur ein Glas ALkohol bestelle, ohne den Alkoholgehalt zu kennen. Zur Zusammensetzung weist der Petent darauf hin, dass THC bei empfindlichen Menschen zu psychotischen Problemen führen könne. Hierzu führe ich nun noch aus, dass unter Jugendlichen ein erhöhtes Risiko durch Studien belegt wurde, bei Erwachsenen lag der Anteil der an Psychosen Erkrankten bei Cannabiskonsumenten und -nichtkonsumenten gleichsam bei etwa einem bis zwei Prozent. Wurth führt aber fort, dass das Psychoserisiko durch THC wiederum durch CBD (Cannabidiol) abgemildert wird. Auch hält Wurth den Schwarzmarkt für problematisch, da bei der illegalen Züchtung auf THC zu Lasten von CBD optimiert würde. Insgesamt habe sich aber in den letzten 30 Jahren der THC-Konsum nicht erhöht. Hier endet die erste Runde mit den Fragen zu den Gründen für Aufrechterhaltung oder Abschaffung der Prohibition. Nun haben noch die Obleute oder (wie zuvor) Vertreter der Parteien Gelegenheit, konkrete Fragen zu den vorgenannten Gründen zu stellen. War in der ersten Runde der Sitzungsverlauf noch inhaltlich trocken, wird die zweite Runde konkreter. Zu Beginn der Sitzung wies der Vorsitzende Wendt darauf, dass Verweise auf Zahlen, Studien und Ähnliches zu belegen und, wenn nicht direkt möglich, zeitnah nachzureichen sind. Daran wird er auch am Ende dieser Debatte nochmals hinweisen. Wie zuvor ist die Reihenfolge wieder nach Fraktionsstärke geordnet. Insofern beginnt wieder die CDU mit ihren konkreten Fragen. Sie lässt abermals den Parteivertreter Henrichmann sprechen. Henrichmann richtet seine Frage an Gebhart als Vertreter der Bundesregierung und möchte Zahlen oder Berichte aus anderen Ländern sehen, um Gebharts frühere Aussage zur Geschäftsfeldverlagerung des organisierten Drogenkartells auf andere Substanzen bei Legalisierung von Cannabis zu untermauern. Henrichmann präzisiert noch, ob die Drogenkartelle den regulierten legalen Markt durch niedrigere Preise unterbieten könnten. Desweiteren möchte Henrichmann von seinem Parteikollegen Gebhart wissen, ob er es für möglich hält, dass durch den möglichen Wegfall des Reizes des Verbotenen die Jugend besser geschützt wäre und der Konsum insgesamt sinken würde oder ob die Möglichkeit bestehen kann, dass mit der Legalisierung auch Kinder und Jugendliche angesprochen und animiert werden könnten. Gebhart antwort wörtlich: "Mir sind keine Zahlen bekannt zu diesem Schwarzmarkt und inwieweit es da zu bestimmten Veränderungen von Preisen kommen würde. Da ist, denke ich, doch auch viel Spekulation dabei. Aber vorstellbar ist es durchaus, was Sie skizzieren. Aber es ist natürlich schwer vorherzusagen und auch schwer zu belegen." Mit anderen Worten: Er kann also keine einzige seiner Behauptungen belegen. Vielmehr sind sie Produkt des Imaginären. Er hat da Schwierigkeiten zu rechnen. Oder wie muss man sein "schwer zu belegen" verstehen? Aber ich habe eine Meldung aus Portugal, dem Drogenland schlechthin in Europa, das bisher als einziges ausnahmslos alle Drogen, einschließlich Heroin, entkriminalsiert und zu Ordnungswidrigkeiten erklärt hat: Das Europäische Beobachtungszentrum für Drogen und Drogenabhängige (EMCDDA) veröffentlichte 2011 einen Bericht zur Lage in Portugal, das Experiment wird als geglückt betrachtet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Konsumrate "niedriger als der europäische Durchschnitt und viel niedriger als bei seinem europäischen Nachbarn Spanien" sei. Glenn Greenwald, welcher 2009 eine Studie zu diesem Thema publizierte, stimmt ein: "Die neue Drogenpolitik ermöglicht es der portugiesischen Regierung das Problem um einiges besser zu kontrollieren, als jedes andere westliche Land. Von jedem Blickwinkel aus betrachtet ist die Entkriminalisierung von Drogen in Portugal ein voller Erfolg." Ein weiteres Highlight der Sitzung ist Martin Hebner (AfD), der zur bisher unbeantworteten Kostenfrage der Prohibition bei Gebahrt nachhakt und zudem fragt, ob da nicht eine Scheindiskussion geführt würde, denn Hebner zieht die Wirkung der Prohibition in Zweifel, wenn er in Bremen am Hauptbahnhof von "in dem Fall" afrikanischen Migranten (ja, es hätten auch deutschstämmige Dealer sein können) Drogen angeboten bekomme, dies der in unmittelbarer Nähe stehenden Polizei mitteile und diese nur mit den Schultern zucken. Hebner führt fort, dass auch seine Kinder, die in München zur Schule gehen,ebenso wie andere Schüler berichten, dass man praktisch überall Drogen zu kaufen bekäme. Aus meiner Sicht ein gekonnter Schlag ins Gesicht Gebharts. "Es kann nicht sein, dass wir etwas verbieten und damit einen Schwarzmarkt, weil Konsum erfolgt, auch irgendwo herausfahren, aber keinerlei wirkungsvolle Kontrolle dieses Verbots durchsetzen", so Hebner wörtlich. Gebhart antwort, dass ihm auch hier keine Zahl bekannt sei zu den Kosten. Gebhart verdreht Hebner das Wort, indem er reflektiert, dass Hebner das Verbot als wirkungslos bezeichnet hätte, weil es so viele Cannabiskonsumenten gibt. Jedoch sprach Hebner nicht von Cannabis im Speziellen, sondern vom BtmG und der Drogenpolitik im Allgemeinen. Gebhart setzt nach: "Entscheidend ist doch, um die Frage zu beantworten, ob wir im Falle einer Legalisierung mehr Konsumenten als heute hätten oder weniger Konsumenten als heute hätten. Und die Befürchtung, die es eben gibt, ist, dass wenn es zu einer Legalisierung käme, dass eine gewisse generalpräventive Wirkung zurückgehen würde und unterm Strich mehr Konsumenten da wären als heute da sind." Auch hier muss ich Gebhart abermals mit den Erfahrungen aus Colorado, das nach der Legalisierung penibel Statistiken erstellt hat, wiedersprechen. Die Zahl der Konsumenten ist gleich geblieben. Todtenhausen (FDP) hakt nochmals, wohl wegen der fehlenden Zahlen Gebharts, nach, was gegen ein Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet die fehlenden Zahlen liefern würde, spricht. Georg Wurth solle sich noch zu den heutigen Beweggründen, hier räumt Todtenhausen frühere Eigenerfahrungen ("außerdem ist das längst verjährt") ein, für Cannabiskonsum äußern. Todtenhausen baut Wurth hierzu noch eine Brücke mit dem Stichwort der Einstiegsdrogenthese. Zudem solle Wurth seine Einschätzung zu Risiken im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Cannabis abgeben. Zunächst antwortet Wurth. Er kann keine Änderung der Bewggründe für Konsum feststellen. Leider äußerte Georg Wurth aber auch keine Gründe. Holen wir dies also an dieser Stelle einmal nach. Was Menschen dazu bringt, sich den Geist zu benebeln oder zu betäuben, egal mit welchem Rauschmittel, sind steigender Leistungsdruck (auch und vor allem an Schulen), Zukunftsängste, soziale Ungerechtigkeiten und Isolation. Wurth bestätigt ein Grundbedürfnis des Menschen nach Rausch. Wer sich einmal mit indigenen Völkern beschäftigt hat, wird wohl gelesen oder gehört haben, dass diese ihren Geist vor einer Jagd mittels Rauschmitteln fokussieren. Auch Tiere wissen um die berauschende Wirkung vergorenen Fallobstes und genießen diesen gezielt und bewusst, auch wenn sie nicht wissen wie diese Wirkung zustande kommt. Wurth widerspricht Gebhart, was die Zahl der Menschen mit Drogenerfahrungen angeht. Dabei beschränkst sich Wurth nicht auf Cannabis, wie Gebhart dies tat, sondern führt auch die legale Droge Alkohol, aber auch Medikamente, Kaffee und Tabak an. Ich würde das gern um Zucker und zuckerhaltige Produkte erweitern. Auch Übergewicht führt schließlich zu Langzeitschäden. Gepaart mit einer sinkenden sportlichen Aktivität, entsteht daraus sehr oft ein Teufelskreis. Wurth bemängelt die Intransparenz des BtmG, nach welchen Kriterien Substanzen verboten werden und wirft der Bundesregierung Willkür vor. Er kritisiert, dass als Verbotsgrund für Cannabis das Gefahrenpotential angeführt wird. Er wolle nicht das Gefährdungspotential herunterspielen, aber im Vergleich zwischen Alkohol (jährlich über 70.000 Toten allein in Deutschland) und Cannabis (jährlich null Tote durch Konsum, lediglich Opfer durch die Prohibition) sehe Wurth einen Zwiespalt, da seiner Auffassung nach kein Wissenschaftler unterschreiben würde, dass Alkohol weniger gefährlich wäre als Cannabis und deshalb Alkohol erlaubt sei und Cannabis eben nicht. Wurth bemängelt also die fehlende medizinische Indikation für ein Verbot von Cannabis und gleichsam eine Freigabe von ALkohol. Wurth plädiert für mehr Prävention durch objektive Aufklärung, vor allem an Schulen, anstatt Repressionen. Der Petent greift nun die Einstiegsdrogenthese, Lieblingsargument der CDU/CSU, auf und weist diese vehement ab, da wir andernfalls erheblich mehr Heroinkonsumenten hätten. Auch hier weist Wurth in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die ersten Drogen (Suchtmittel), die Menschen konsumieren, Tabak und Alkohol sind. Das Einstiegsalter bei diesen Rauschmitteln liege unterhalb dem der Cannabiskonsumenten. "Wenn es überhaupt eine Einstiegsdroge gibt, dann ist es Alkohol und Tabak", so der DHV-Vorsitzende. Cannabis mag den Einstieg in den illegalen Bereich ebnen, sofern noch andere Drogen konsumiert würden. Jedoch blieben die meisten Cannabiskonsumenten bei diesem Rauschmittel. Zur Führerscheinfrage kritisiert Georg Wurth ebenfalls, dass Menschen, die bei einer Verkehrskontrolle mit Cannabis erwischt würden, owbwohl sie nicht berauscht seien, stigmatisiert und durch Führerscheinentzug deren Leben nachhaltig beeinträchtigt würde. Laut Wurth wäre das so, als würde man vom Supermarkt zwei Flaschen Bier im Auto nach Hause fahren und nur für das Mitführen von Alkohol solche Repressalien erleiden. Ein bloßes Besitzverfahren, das regelmäßig den Führerscheinstellen übermittelt würde (das mal zum Thema "Datenschutz"), obwohl man nicht berauscht gefahren ist, hat enorme Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Wurth kritisiert die willkürlich gewählte Grenze von einem Nanogramm THC pro Liter Blut, die Konsumenten auch noch nach Tagen im Blut haben können, obwohl der Rausch nach spätestens 8 Stunden komplett vorbei ist. Wurth führt aus, dass sich THC nicht linear wie Alkhol abbaut, sondern in Halbwertzeiten zerfällt. Die Wirkung des THC sei relativ schnell weg, aber der Nachweis noch recht lange nach dem Konsum vorhanden. Es brauche für THC andere Grenzwerte. Georg Wurth geht nun auf die bisher unbeantwortete Frage der SPD-Abgeordneten ein, wie er sich die kontrollierte Freigabe vorstelle. Im Gegensatz zu Alkohol und Tabak, die man in allen möglichen Verkaufsstellen bis hin zu Tankstellen erwerben könne, solle Cannabis ausschließlich in speziellen lizensierten Shops vertrieben werden, was die Kontrolle des Jugendschutzes maßgeblich vereinfachere und somit besser sicherstellen würde. Wurth setzt nach, dass das Argument des Kontrollproblems mit Tabakwaren sich nur darin begründen lässt, dass allein in Berlin mehrere Tausend Verkaufsstellen Tabakwaren anbieten und daher eine wirkunsgvolle Kontrolle nicht möglich wäre. Eine überschaubare Zahl an Fachgeschäften, die durch (minderjährige) Testkäufer kontrollierbar würden, könne diesem Problem vom Start der Legalisierung an wirkungsvoll begegnen. Auch hier führt Wurth die positiven Erfahrungen aus Colorado an, wo in den Fachgeschäften Ausweiskontrollen seitens der Händler erfolgen. Wurth führt noch weitere mögliche Auflagen wie das Auslegen von Informationsmaterial der Suchtberatungsstellen an. Er hält desweiteren ein generelles Werbverbot für Drogen aller Art ("Mit Zucker lacht das Leben", hieß es noch in einem Spot Ende der 1980er Jahre) für sinnvoll, um Menschen nicht zum Konsum ohne eigenen Antrieb zu verleiten. Nun antwortet Gebhart zu den an ihn gerichteten Fragen des FDP-Abgeordneten. Gebhart hält weiterhin eine Legalisierung von Cannabis für den falschen Weg. Daher habe die Bundesregierung bisher auch keine Modellprojekte zugelassen. Die CDU hat als erzkonservative Partei schon immer das Credo "Versuch macht klug" verweigert. Insofern ist Gebharts Haltung nicht verwunderlich. Auch sind dem regierungsvertreter keine "belastbaren empirischen Fakten" zu Cannabis als Einstiegsdroge bekannt. Kersten Steinke (Die Linke) liefert den letzten Höhepunkt der Diskussionsrunde im Petitionsausschuss. Steinke verdeutlicht nochmals, dass es bei der Petition nicht um mehr oder weniger Konsumenten geht, sondern um eine regulierte Abgabe. Steinke hakt also beim Staatssekretär mit der Frage nach, ob es einen Nachweis, also belegbare Zahlen, für Tote durch Alkoholkonsum, Nikotinkonsum und eben auch durch übermäßigen Cannabiskonsum gibt. Kersten Steinke besteht auf die Offenlegung dieser Zahlen: Wenn diese nicht vorlägen möchte sie diese Zahlen nachgereicht haben. Gebhart erklärt seinerseits, dass es durchaus Ziel der Bundesregierung sei, die Zahl der Cannabiskonsumenten aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu senken. Und wieder liegen ihm keine Zahlen zu den Rausch- beziehungsweise Suchtmitteltoten vor. Auch Gebharts Kollegin des BMG kann keine konkreten Zahlen zu Cannabistoten benennen. Steinke wirft dem BMG bloße Willkür durch reine Annahme vor. Gebhart antwortet, dass man gern Zahlen vorlegen würde, wenn man welche hätte. Ich hege Zweifel, dass Gebhart eine Zahl größer Null an Todesfällen im direkten Bezug zu Cannabiskonsum in Deutschland vorlegen können wird. Abschließend fragte für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Dr. Manuela Rottmann Georg Wurth in Bezug auf Eigen- und Fremdgefährdung durch Cannabiskonsum, immerhin sei auch ein Suizidversuch (Selbstschädigung) oder Medikamentenmissbrauch nicht strafbehaftet, zum Beispiel für Apotheker, ob Polizei und Gerichtsbarkeit die geeigneten Institutionen als Schutz vor dieser Eigengefährdung wären. Den Regierungsvertreter Gebhart fragt sie zudem, ob im Hinblick auf das öffentliche Interesse und die nicht nachgewiesene Fremdschädigung im Verhältnis zu den Strafverfolgungskosten, auch im Hinblick auf die veränderte Sicherheitslage in Deutschland, die weitere Ressourcenbindung durch Strafverfolgung von Konsumenten weiterhin vertretbar und zeitgemäß ist. Wurth hält abermals die Strafverfolgung auf Grund der nicht vorhandenen Qualitäts- und Jugendschutzkontrolle auf dem Schwarzmarkt nicht nur für ungeeignet, sondern sogar für gefährlich. Gleichsam wirft der Petent der Regierungsseite erneut vor, mit "blumigen Annahmen" ohne jeden Beweis die Prohibition zu verteidigen, obwohl der Jugendschutz in keiner Weise, wie ja der AfD-Abgeordnete bereits anführte, gegeben und damit keine Senkung der Konsumentenzahlen, vor allem unter den Jugendlichen, vorhanden ist. Wurth setzt fort, dass allein im vergangenen Jahr 166.000 erwachsene Konsumenten strafverfolgt wurden unter dem Deckmantel des (nicht vorhandenen und nicht belegbaren) Jugendschutzes und nannte dies "Irrsinn". Georg Wurth zählt Folgen dieses "Irrsinns" auf wie den Verlust der Arbeitsstelle wegen der Stigmatisierung, die Stärkung des Schwarzmarktes und des organisierten Verbrechens, wie den Hells Angels, die sich über illegalen Drogenhandel hauptsächlich finanzieren, die nicht vorhandene Qualitätskontrolle (Streckmittel) und das alles nur unter dem Vorwand, den Konsum unter Jugendlichen zu senken, ohne je den Nachweis der Wirkung der Prohibition erbracht zu haben. Gebhart weicht aus und bringt das Thema "Aufklärung" an. Über die mangelnde Aufklärung an Schulen schiebt Gebhart die Schuld den Landesschulministerien zu. Die BZgA leiste aber hervorragende Arbeit. Er übergibt an seine Amtskollegin, die eine Pauschalverurteilung aller Konsumenten vornimmt. Sie führt an, dass der Konsum allein nicht strafbar sei, aber schon der Besitz das Risiko der Weitergabe an Minderjährige mit sich bringe. "Deswegen hat der Gesetzgeber da eine Strafdrohung vorgesehen." Mit Verlaub, da halte ich entgegen, dass demnach der Handel und Besitz aller scharfen Gegenstände bis hin zum Sparschälern mit diesem Argument verboten gehörten, da auch Kinder Zugang zu solchen Gegenständen erlangen und dann sich selbst und gar andere verletzten und so gesundheitlich gefährden könnten. Andererseits könne man aber nicht sagen, dass Konsumenten grundsätzlich kriminalisiert würden. Man sah nur noch ein Kopfschütteln bei den Doktorinnen der Grünen-Fraktion. Abschließend wies der Vorsitzende Wendt nochmals auf die Nachreichung der Zahlen zu den Prohibitionskosten und zu den Konsumtoten verpflichtend hin und schloss die Sitzung zu diesem Thema. Es lässt sich also zusammenfassen, dass abseits der CDU/CSU-Fraktion eine andere, aufgeschlossenere Drogenpolitik gefordert wird. Selbst die AfD widerspricht inzwischen der Wirksamkeit der Prohibition. Dr. Gebhart hat sich im Großen und Ganzen als völlig unwissend und mit willkürlichen Prognosen ohne jeden Beleg selbst vorgeführt. Bleibt nun abzuwarten, wie die Bundestagsfraktionen mit den Informationen aus dieser Gesprächsrunde umgehen werden.
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