#Wendegleis
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berlinverkehr · 1 month ago
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Tram-Linie 22 erhält das Baurecht, aus Neues Deutschland
14.09.2024 https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185212.oepnv-tram-linie-erhaelt-das-baurecht.html Selbst die #Genehmigung kleiner #Baumaßnahmen kann sich für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum jahrelangen Papier- und #Nervenkrieg entwickeln. So wie der Bau eines neuen, ganze 136 Meter langen Wendegleises am #Blockdammweg in #Karlshorst. Rund vier Jahre nach Beginn des baurechtlichen…
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politik-starnberg · 1 year ago
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Wende- und Abstellgleis mitten im Wohngebiet?
(Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Starnberg, gelbe Ellipse: ungefähre Lage des aktuell geplanten Wende- und Abstellgleis)
Ein Wende- und Abstellgleis nördlich vom Bahnhof See ist keine Option, da sonst bei einem Richtungswechsel der Fahrer 3x die Seite der S-Bahn zu wechseln hätte, bis er wieder in die andere Richtung losfahren könnte.
Und wenn wir uns das Gemeindegebiet der Stadt Starnberg südlich vom Bahnhof See anschauen, gibt es dort mit Ausnahme an der südlichen Stadtgrenze ausschließlich beidseitig Wohngebiete bzw. den Starnberger See (im Bereich der Seepromenade).
Aus Sicht der Bahn ist es unbestritten, dass in Starnberg südlich vom Bahnhof See ein Wende- und Abstellgleis zu entstehen hat, sobald irgendwelche Sanierungs- oder Baumaßnahmen durchgeführt werden. Und die Barrierefreiheit des Bahnhofs See ist z. B. so eine Baumaßnahme. Für mich stellt sich das so dar: Wenn wir den Bahnhof See barrierefrei haben wollen, hat (wer auch immer das wie finanziert) die Bahn Umbauten zu beginnen und wird dann sicher im selben Atemzug ihr zukünftiges Betriebskonzept realisieren wollen. Und dazu gehören die beiden Richtungsgleise, das Durchfahrtsgleis, die jeweils irgendwo vorhandenen Bahnsteige für S-Bahn (210m) und Regionalzug (300m) und auch ein Wende- und Abstellgleis.
510m lange Bahnsteige am See wollen wir alle(!) vermeiden, in dem der Halt des Regionalzugs, wie es auch schon in mehreren Gutachten empfohlen wurde, an den Bahnhof Starnberg Nord gelegt wird. Dort ist unser städtischer ÖPNV-Knotenpunkt und durch keinen langen Bahnsteige mehr Platz für die Seepromenade vorhanden.
Wohin dann nur noch mit dem Wende- und Abstellgleis?
Da hat sich die Stadt bzw. der Stadtrat im Juli 2022 einstimmig für die aktuell diskutierte Lage entschieden. Auch wenn es seit Sommer 2023 einige wenige Stadträte gibt, die sich irgendwie gegen die aktuelle Vereinbarung stellen, aber noch keinen Alternativvorschlag für die Lage des Wende- und Abstellgleises vorgebracht haben (oder zumindest ist der dann bei mir noch nicht angekommen), behaupte ich mal, dass immer noch eine große Mehrheit im Stadtrat für die aktuell diskutierte technische Lösung ist, auch wenn die Finanzierung ganz unabhängig von der Lage eines Wende- und Abstellgleises noch nicht gesichert ist.
Ich persönlich sehe auch keine Alternative, wenn ich möglichst viel Platz an der Seepromenade für eine verbesserte Aufenthaltsqualität erreichen möchte. Und eine bessere Aufenthaltsqualität bringt uns mehr (Tages)Touristen (also nicht die Münchner, die nur zum Steininger etc. wollen), die wiederum auch unsere Einzelhändler erfreuen würden.
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politik-starnberg · 1 year ago
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Seeanbindung oder ...
Ich will mal versuchen, aus den Pressebeiträgen der letzten Wochen zum Thema Seeanbindung (m)eine Quintessenz zu ziehen:
Alle wollen eine Modernisierung der Bahnanlagen am See.
Alle wollen eine Verlegung des Regionalzughalts an den Bahnhof Starnberg Nord (Denn ohne diese Verlagerung wäre es für mich dort kein “intermodaler Mobilitätsknoten für Pendler und Privatreisende”) 
Eine politische Mehrheit will das Wende- und Abstellgleis nicht vor dem Bayerischem Hof.
Eine politische Minderheit nicht “Am Oberfeld”, konkretisiert aber keine Alternative, so dass ich vorerst daraus schließe, dass das Wende- und Abstellgleis vor dem Bayerischen Hof akzeptiert wird.
Das ist bezogen auf die Ziele der Stadt Starnberg in meinen Augen gar nicht so ein großer Unterschied, damit alle an einem Strang ziehen können. Lediglich bei der Lage des Wende- und Abstellgleises besteht aktuell kein Konsens.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche die Ziele die Deutschen Bahn hat, die vielleicht mit den Zielen der Stadt Starnberg nicht so richtig zusammenpassen. Der Bahn ist sicher die Barrierefreiheit wichtig und dass alle Gleise von der Stadt und von der Seeseite erreichbar sind. Vielleicht spielt auch eine Rolle, mit welcher Geschwindigkeit die durchfahrenden Züge an der Stadt Starnberg vorbei rauschen sollen. 
Was würde wohl die Bahn entscheiden, wenn sie keine Rücksicht auf die Stadt Starnberg zu nehmen bräuchte?
Tempo 80 inkl. Lärmschutzwände am See? Natürlich spekuliere auch ich an dieser Stelle, aber auszuschließen wäre das auf der Basis meiner bisherigen Informationen nicht. 
Deshalb ist es um so wichtiger, mit der Deutschen Bahn zusammen eine Lösung zu konzipieren. Dass diese Lösung auf der Grundlage vor langer Zeit geschlossener Verträge aufzubauen ist, gefällt mir persönlich auch nicht. Es nützt aber nichts, diese Ausgangslage einfach zu ignorieren. Sie ist, wie sie ist. 
Jetzt schon “die Flinte ins Korn zu werfen”, wie es eine andere Gruppierung in meinen Augen aktuell vorführt, ist für mich und meine Gruppierung keine zielführende Lösung. 
Ich gebe meinem Ersten Bürgermeister gerne die Zeit bis Ende des Jahres, um für die noch nicht geklärten Fragen eine Lösung vorzustellen. Und da mir bewusst ist, dass die gerade zu führenden Gespräche mehr als schwierig sind, gedulde ich mich gerne bis Ende des Jahres. 
Wir wissen doch alle: Wenn jemand von uns etwas lautstark fordert, kommt uns ein “Nein” viel schneller über die Lippen als wenn wir gemeinsam in Ruhe eine einvernehmliche Lösung suchen.
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politik-starnberg · 1 year ago
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Bekannte Funktionen eines möglichen Betriebsgebäudes Am Oberfeld
Ich habe ja in den letzten Wochen schon so manche Spekulationen und Gerüchte über das im Rahmen der Seeanbindung 2.0 angedachte Betriebsgebäude im Bereich des Wende- und Abstellgleises gehört. Die Begriffe “Betriebsgebäude” oder vielleicht sogar “Betriebsbahnhof” lassen da auch leider viele bauliche Szenarien möglich erscheinen.
Da es ja bekanntermaßen noch keine konkreten Planungen gibt, ist es auch schwierig, dieses angedachte “Bauwerk” konkret zu dimensionieren.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle mal versuchen, über die mir bekannten Funktionen dieses Gebäudes eine Hilfestellung zu geben, mit welcher Art von baulichen Maßnahmen man ggf. zu rechnen hat. 
Mögliche Funktion “Reparatur”
Allein aus Platzgründen gehe ich davon aus, dass dort keine(!) S-Bahnen oder Züge stationär gewartet oder repariert werden. Nicht auszuschließen ist sicher, dass Züge mit einem Defekt dort soweit repariert werden, dass sie in der Lage sind, wieder eine geeignete Werkstatt der Deutschen Bahn zu erreichen. Mit der bisherigen Erfahrung basierend auf Presseartikeln und dem E-Mail S-Bahn-Störungsdienst, wird so ein Fall höchst selten eintreten werden. Für diese Funktion ist aber eine Zufahrt in Form einer Sackgasse für die Mitarbeiter der Bahn oder die beauftragten Firmen notwendig. Eine öffentliche Straße mit “Durchgangsverkehr” ist dafür nicht erforderlich.
Mögliche Funktion “Lokführerwechsel”
Für eine Lokführerwechsel sind fußläufige Zugänge vom Oberen Seeweg und/oder von der oben aufgeführten Zufahrt erforderlich. Hier könnte ich mir vorstellen, dass es an einem der beiden Zugänge einen kleinen Aufenthaltsraum geben könnte, in dem der Lokführer auf seinen Einsatz warten kann, um im Sommer nicht der Hitze und im Winter nicht der Kälte ausgesetzt ist.
Mögliche Funktion “Lokführer in der Pause”
Damit ein Lokführer z. B. im Winter nicht draußen seine Pause zu verbringen hat, ist auch hier ein kleiner Aufenthaltsraum sicher sinnvoll. Dazu gehört dann sicher auch eine sanitäre Anlage. 
Alles in allem erwarte ich, dass es - wenn überhaupt - ein kleines Betriebsgebäude mit einer gewissen Aufenthaltsfunktion für Lokführer und eine Zuwegung bzw. Zufahrt zum Wende- und Abstellgleis für etwaige kurzfristige Reparaturen geben wird. Jeder kann sich mit diesen Aspekten ausmalen, welche Größe das “Betriebsgebäude” oder der “Betriebsbahnhof” wohl haben könnte.
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politik-starnberg · 1 year ago
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Eine Gruppierung im Zwiespalt?
(Quelle: Leserbrief, Süddeutsche Zeitung, 5.6.2023)
Bisher habe ich noch die klare Aussage der BI SzS, die aktuell durchaus personelle Verknüpfungen zu einer Starnberger Gruppierung hat, im Ohr, dass ein Wende- und Abstellgleis vor dem Bayerischen Hof auf jeden Fall vermieden werden soll.
Und dann lese ich von einem dieser Starnberger Gruppierung nahe stehenden Bürger obige Aussage. Das Wende- und Abstellgleis soll doch bitte dort bleiben, wo es ist - direkt am See.
Natürlich kann sich jeder seine eigene Meinung bilden und diese auch öffentlich artikulieren - nichts anderes ist ja auch hier ab und zu im Blog zu lesen.
Sich irgendwie widersprechende Aussagen innerhalb einer politischen Gruppierung sind aber immer wieder spannend zu beobachten.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Nur Widerstand aufgrund möglicher Kosten?
Eine Frage schwirrt mir in den letzten Tagen immer wieder im Kopf herum:
Wie groß wäre der Widerstand der Anrainer des aktuell angedachten Abstellgleises im Bereich zwischen Am Oberfeld und dem Unteren Seeweg, wenn die Stadt keinen Cent dazu bezahlen bräuchte?
Es wird darauf sicher keine offizielle Antwort geben. Ich befürchte aber, dass der Widerstand auch dann nicht gegen Null tendieren würde. Das würde aber bedeuten, dass eine Argumentation mit Bezugnahme auf den Starnberger Haushalt dann wohl doch irgendwie vorgeschoben wäre?
Was möchte ich mit dieser Hypothese vermitteln?
Bei der augenblicklichen zum Teil emotional geführten Diskussion über das Wende- und Abstellgleis versuche ich immer zwischen den generellen finanziellen Aspekten und den in Zukunft zu bedenkenden technischen Aspekten zu unterscheiden. Die aktuell im Raum stehenden offenen Fragen im Rahmen der Finanzierung sollten nicht als Vorwand für eine Ablehnung des Wendegleises herangezogen werden und die wirklichen Bedenken beim Namen genannt werden. 
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politik-starnberg · 2 years ago
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Keine Alternative für Wendegleis
(Quelle: Starnberger Merkur, “Seeanbindung abspecken”, 15.05.2023) 
Wenn die Aussagen in der Zeitung richtig wiedergegeben wurden, fasse ich das zusammen:
SzS möchte kein(!) Wendegleis vor dem Bayerischen Hof. (Ich übrigens auch nicht)
SzS möchte keinen zu großen Betriebsbahnhof am Oberfeld. 
Die Deutsche Bahn benötigt das Wendegleis im Süden “hinter” dem Bahnhof See in Richtung Weilheim. 
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(Quelle: Google Earth)
Gibt es auf dem Gemeindegebiet der Stadt Starnberg denn noch andere Möglichkeiten für ein Wendegleis südlich vom Bahnhof See?
Aus dem Beitrag lese ich für mich heraus, dass auch SzS zum Wende- und Abstellgleis im Bereich zwischen dem Oberen Seeweg und Am Oberfeld keine Alternative sieht und wie auch alle anderen Gruppierungen (siehe z. B. https://www.politik-starnberg.de/post/712115673800802304/die-seeanbindung-die-uwg-und-das-wendegleis) sich dafür einsetzen wird, dass die Anwohner dort am Ende nicht mehr belastet sein werden als heute.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Das Kritisieren ohne eigene Ideen hängt mir so zum Hals heraus ...
Es gibt auch bei der Seeanbindung gewisse Rahmenbedingungen, die man nicht ignorieren kann, auch wenn dadurch seine eigenen Vorstellungen nicht realisierbar sind. 
Seine Ideen dann immer wieder vorzubringen, wird die Rahmenbedingungen nicht verändern.
Wenn das Wendegleis nördlich vom Bahnhof See platziert werden würde, hätten wir dann am See zeitweise einen 40 Min Takt bei der S-Bahn. Der letzte Bahnhof hat gemäß den mir bekannten letzten Aussagen der Deutschen Bahn vor dem Wendegleis zu liegen. Das ist für mich einleuchtend, da bei einem Wendegleis vor dem letzten anzufahrenden Bahnhof der Fahrer beim Wenden 3x Umsteigen müsste. 2x am Bahnhof und einmal auf dem Wendegleis. Ganz zu schweigen davon, dass der Zug dann auch 2x entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung zu fahren hätte, was die Zeitfenster für andere Züge weiter verkleinert.
Wollen wir etwa einen zeitweisen 40 min Takt bei der S-Bahn am Bahnhof See?
Ich nicht
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politik-starnberg · 2 years ago
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Die Seeanbindung, die UWG und das Wendegleis
Pressemitteilung der UWG Starnberg:
Die UWG freut sich, dass es beim Thema Seeanbindung jetzt endlich konstruktiv weitergeht und möchte sich an dieser Stelle bei ihrem Ersten Bürgermeister Patrick Janik und der städtischen Verhandlungsdelegation für ihren Einsatz bedanken. 
Die UWG ist sich der zunächst wichtigsten Herausforderung bewusst und sie wird die Stadt mit allen Kräften bei einer Finanzierungslösung unterstützen. 
Auch nimmt die UWG die Bedenken der besorgten Anwohner im Bereich des aktuell geplanten Wende- und Abstellgleises ernst und wird sich bei den weiteren Planungen dafür einsetzen, dass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen, die über den aktuellen Zustand hinausgehen. 
Welche konkreten Schutzmaßnahmen notwendig oder gefordert werden, kann erst im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und der dafür vorher zu erstellenden Gutachten festgelegt werden. Die UWG kann sich neben Schallschutzwänden auch eine komplette Einhausung vorstellen. 
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politik-starnberg · 4 years ago
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Lieber 7 als 1, endlich wieder einen “Fahrplan” und immer im Sinne der Bürger ...
(M)ein Protokoll der Ausschusssitzung Bahnhof See:
Ich rechne aktuell mit einer kurzen Sitzung, da alle Punkte vorberatend sind und als Beschlussvorlage immer eine Beauftragung der Verwaltung beinhalten, entsprechend zu handeln. Wir werden nachher anhand der Anzahl der arbeitsrechtlichen “Zwangspausen” sehen, ob ich recht behalten soll.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen und der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu berichten.
TOP 3 Seeanbindung Starnberg - weiteres Vorgehen
Sachverhalt
1. Bisheriger Projektverlauf und Sachstand
Seit Jahrzehnten ist es Ziel der Stadt Starnberg, die städtebauliche Situation am Nordufer des Starnberger Sees im Bereich des Bahnhofes Starnberg See zu verbessern. Im Jahr 1987 schloss sie mit der ehemaligen Deutschen Bahn einen notariellen Vertrag mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Starnberg. 
Auf dieser Grundlage wurde der im Jahr 2001 eröffnete Bahnhof Nord mit P+R Anlage sowie der Busbahnhof durch die Stadt Starnberg finanziert und gebaut. Im Gegenzug und gegen Aufzahlung von 10,0 Mio DM wurde der Stadt das Eigentum an den Grundstücken zwischen Ludwigstraße und Josef-Jägerhuber-Straße übertragen. Diese wurden im Anschluss wohnbaulich entwickelt und sind mittlerweile veräußert. In einem weiteren Folgevertrag im Jahr 2006 wurde der Stadt das Eigentum des Grundstückes, auf dem das historische Empfangsgebäude am Bahnhof See steht, übertragen.
Seit Beginn des Jahrtausends ist die Stadt Starnberg damit befasst, Planungen zur städtebaulichen Aufwertung unter Zugrundelegung des vertraglich vereinbarten Bahnhofsumbaus zu entwickeln. Hierzu wurden bereits vorbereitende städtebauliche Untersuchungen (2002), ein EU-weiter Ideenwettbewerb (2006), mehrere Workshopverfahren (2012) und zahlreiche Bürgerbeteiligungen, z.T. mit Vorort Terminen durchgeführt. Auf der Grundlage des städtebaulichen Ideenwettbewerbes im Jahr 2006 wurde bereits ein Städtebaulicher Rahmenplan (2008) entwickelt und die Eisenbahntechnische Fachplanung zur Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens vertieft.
Nach der Kommunalwahl 2008 fand sich zunächst keine Mehrheit das Projekt weiterzuführen. Vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2014 erarbeitete ein Arbeitskreis aus Reihen des Stadtrates zusammen mit Planungsexperten weitere Planungsvarianten und daran die Planung technisch und wirtschaftlich zu optimieren. 
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeit der Planung und der Kostenrahmen analysiert. Der Stadtrat fasste im Jahr 2016 den Beschluss, dass die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten für das Projekt Seenbindung nicht sichergestellt ist. Bis zum Jahr 2017 wurden vereinzelt Gespräche mit Vertretern der Deutschen Bahn AG geführt. Ende 2017 verlangte die Bahn vor Ablauf der Verjährungsfrist des im Jahr 1987 geschlossenen Vertrages dessen Vertragserfüllung. 
Die Einreichung der Klage auf Vertragserfüllung wurde, nach einer Erklärung der Stadt Starnberg und der Einigung der Vertragspartner auf Durchführung eines Mediationsverfahrens und Anerkennung dessen verjährungshemmender Wirkung, seitens der Deutschen Bahn AG zunächst ausgesetzt. Von März 2018 bis Juli 2019 wurde durch die IHK unter der Leitung zweier Mediatoren ein Mediationsverfahren durchgeführt, mit dem Ziel eine konsensfähige Planung, sowie eine Vertragsgrundlage für ein neues Finanzierungskonzept zu verhandeln. Es wurden 16 Mediationstermine durchgeführt in denen 7 Hauptvarianten der Trassenführung mit Untervarianten diskutiert und bewertet wurden.
Im Juli 2019 erklärten die Vertreter der Deutschen Bahn AG das Mediationsverfahren wegen fehlender Erfolgsaussichten für beendet. Im Dezember 2019 legte die Deutsche Bahn AG Klage beim VG München auf Schadenersatz aus öffentlich–rechtlichen Verträgen ein. Die Klageerwiderung wurde fristgerecht am 31.08.2020 eingereicht. Ein Erwiderungsschriftsatz wurde der Stadt am 23.12.2020 über die beauftragten Anwälte zugeleitet. 
Der Stadtrat beschloss am 23.11.2020 mit Vertretern der Deutschen Bahn AG in weitere Verhandlungen zu treten und legte die Teilnehmer des Verhandlungsteams fest. Vor, während und nach dem Mediationsverfahren beschloss der Stadtrat mehrmals, am Ziel einer mit der Deutschen Bahn AG einvernehmlich abgestimmten Lösung zum Umbau des Bahnhofes Starnberg See und dessen Umfeld festzuhalten. 
Aus diesem Grund sollte es auch Ziel der zukünftigen Verhandlungen sein, hinsichtlich der dringend notwendigen und von beiden Vertragspartnern erwünschten Verbesserung der funktionalen und räumlichen Verhältnisse am Bahnhof See einen Weg zu finden, wie dieser finanziert und umgesetzt werden kann. 
Weiteres Ziel sollte sein, für den Zeitraum bis zum Baubeginn eines Bahnhofsumbaus, Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrgastkomforts in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu finden und kurzfristig umzusetzen.
2. Erkenntnisse aus dem Mediationsverfahren:
Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurden mehrerer Planungsvarianten und deren Auswirkungen auf bahnbetriebliche, immissionsschutzfachliche, städtebauliche und wirtschaftliche Belange untersucht. Zuletzt entsprachen die Varianten 1 und 7 den genannten Kriterien, wobei die Vertreter der Deutschen Bahn AG die Variante 7 aus bahnbetrieblichen Gründen ausschlossen.
2.1. Planungsgrundlagen für den Bahnhofsumbau
2.1.1. Eisenbahnbetriebliche Anforderungen
Die bahnbetrieblichen Erfordernisse sind grundlegend für den Umbau des Bahnhofes Starnberg See. Diese wurden im Vertrag von 1987 festgelegt und im Rahmen des Mediationsverfahrens diskutiert. Ein verbindliches Betriebsprogramm muss im Vorfeld weiterer Planungen im Rahmen einer verkehrlichen Aufgabenstellung (VAST) erarbeitet und von allen Beteiligten akzeptiert werden.
Maßgeblich für die betrieblichen Planungsparameter am Bahnhof Starnberg See, ist der Beschluss des Stadtrates, den weiteren Planungen am Bahnhof See die Verlegung des Regionalzughaltes an den Bahnhof Nord zugrunde zu legen.
Die wesentlichen betrieblichen Voraussetzungen für den Bahnhof Starnberg See sind, unter Annahme der Verlegung des Regionalzughaltes an den Bahnhof Nord,
die Möglichkeit von S-Bahn-/Zughalten Richtung München und Tutzing,
die Möglichkeit von Überholvorgängen bei Zughalten an den S-Bahnsteigen
Eine Wende-/Abstellmöglichkeit für Züge aus und in Richtung München.
Zwangspunkte für die eisenbahntechnische Trassierung sind folgende Parameter:
Zwei Durchgangsgleise mit jeweiligen
Bahnsteigen von mindestens 300m Länge und einer Bahnsteighöhe von 96 cm für S-Bahnhalte
ein mittig zwischen den Durchgangsgleisen liegendes Überholgleis
ein südlich der Bahnsteige liegendes Wendegleis
eine Durchfahrtsgeschwindigkeit von 60km/h
barrierefreie Bahnsteigzugänge
Allen Planungsvarianten wird eine durchgängige Barrierefreiheit vom Zug in den umliegenden Stadtraum und das Seeufer und umgekehrt vorausgesetzt.
Aus städtebaulichen Gründen wurden alle Varianten ausgeschlossen, bei denen sichteinschränkende Schallschutzwände aus immissionsschutzfachlichen Gründen erforderlich wären.
2.1.2. Städtebauliche Voraussetzungen
Die räumliche Ausdehnung des Bahndamms und die mangelhaften Querungsmöglichkeiten lassen die erwünschte räumliche Verbindung des Stadtraumes mit dem Seeufer nicht zu.
Die Lage des Bahndamms unmittelbar am Seeufer verhindert die erforderliche Aufweitung der Uferpromenade und die Sichtbeziehung zur Stadt und umgekehrt. Aufgrund des naturschutzrechtlichen Schutzstatus (FFH-Gebiet- SPA) ist eine Verbreiterung der Seepromenade durch Verlandung von Seeflächen nur dann möglich, wenn zwingende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern würden und keine Planungsalternative zur Vermeidung eines Eingriffes in das Schutzgebiet möglich wäre.
Die Brachflächen zwischen Innenstadt und Seeufer beeinträchtigen sowohl das Image, als auch die städtebauliche Entwicklung der Stadt Starnberg. Die vorhandenen Wegbreiten sind für die Anzahl an Erholungssuchenden zu schmal und verhindern eine dem Ort angemessene Gestaltung. Die an den Bahnhofsbereich angrenzenden Wohn- und Bürogebäude und die Innenstadt Starnbergs werden durch die offensichtlichen städtebaulichen Mängel beeinträchtigt. Die für eine nachhaltige Mobilitätswende erforderlichen Flächen für Bushalte, Radständer, Elektromobilität,etc. sind nur bedingt vorhanden und bedürfen zu deren funktionalen Aufwertung einer Neuordnung. Der öffentliche Raum ist schlecht geordnet und bietet keine angemessene Aufenthaltsqualität.
2.1.3. Städtebauliche Potentiale eines Bahnhofsumbaus
Durch den Umbau des Bahnhofes kann eine durchgängige Barrierefreiheit des Bahnhofes und des umgebenden Stadtraumes hergestellt werden. Mit der Reduzierung der bahnbetrieblich erforderlichen Flächen können die für eine städtebauliche Aufwertung benötigten Flächen gewonnen werden. Mit der Neuordnung der Gleisflächen können die Unterführungslängen nahezu halbiert und auf die erforderlichen Breiten und Durchgangshöhen aufgeweitet werden.
Die Unterführungsbauwerke können hochwasserfrei neugebaut werden, wodurch auch bei Hochwasserereignissen jederzeit eine sichere Anbindung der Stadt an das Seeufer besteht. 
Mit einer geringfügigen Absenkung der Gleishöhe um ca. 50cm würden die Sichtbeziehungen zwischen Stadt und Seeufer wesentlich verbessert und die Eisenbahnanlagen in das bestehende Gelände integriert werden. Einfache Lösungen zur barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige können umgesetzt werden. Der dadurch entstehende Gestaltungsspielraum ließe eine Aufwertung sowohl stadtseitig als auch Seeseitig zu und würde die Schaffung eines durchgängig hochwertigen Freiraums zwischen Seeufer und Innenstadt ermöglichen. Sowohl die Stadtpromenade als auch die Seepromenade können mit ausreichend breiten und den Verhältnissen entsprechenden Wegen hergestellt werden.
Durch die Neuordnung des öffentlichen Raumes können sämtliche Mobilitätsmedien gut miteinander verknüpft nachhaltig ausgerichtet werden. Mit einer dem Ort angemessenen baulichen Ergänzung der Stadtkante im Bereich zwischen Bahnlinie und Kaiser-Wilhelm-Straße, südlich der Ludwigstraße können wertvolle Bauflächen entwickelt werden. Durch die Schaffung durchgängiger und angemessen dimensionierter Freiräume auf Stadt- und Seeseite und urbane Nutzungen im Bahnhofsumfeld würde der gesamte Bereich des Seeufers und der Innenstadt nachhaltig in Wert gesetzt.
Zwingende Anforderungen an die Umplanung der Bahnanlage sind
eine durchgängige Barrierefreiheit,
die Verbesserung der Wege- und Sichtbeziehungen zwischen Stadt und Seeufer,
die unbedingte Vermeidung sichtbeeinträchtigender Lärmschutzanlagen,
die Neuordnung und Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie aller Mobilitätsflächen im Sinne,
einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung,
und die bestmögliche Einbindung der Anlagen in den vorhanden Stadtraum und das bestehende Gelände.
Hinsichtlich der städtebaulichen Potentiale hat die Variante 7 klare Vorteile, da bei Entfall des Wendegleises die Trassierung der Gleisanlagen und die Lage der Bahnsteige wesentlich flexibler geplant werden kann. Insbesondere die mögliche Lage der Bahnsteige in der Nähe des historischen Empfangsgebäudes, die Parallelität der Gleise zum Empfangsgebäude und der nahezu frei wählbare Abstand der Bahnsteige zum Empfangsgebäude eröffnen einen weiten Planungsspielraum. Bei dieser Variante lassen sich auch klare Vorteile hinsichtlich der immobilienwirtschaftlichen Belange erkennen, da die Bahnsteiganlagen mit einem üblicherweise hohen öffentlichen Nutzungsdruck in einem größeren Abstand zu einer hochwertigen Bebauung zu liegen kommen. Städtebauliche Konflikte könnten somit vermieden und die Attraktivität der Bauflächen gesteigert werden.
2.2. Finanzierung
Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde im Jahr 2019 für die Variante 1, anhand von Kostenkennwerten des Planungsstandes aus dem Jahr 2016 und einer Nominalisierung auf das Jahr 2030, eine Gesamtinvestitionssumme von ca. 150 Mio. € ermittelt. Hierbei ist der Umbau des Bhf. Nord, die Kosten für den Rückbau des Bhf. Mühltal, der Umbau des Bahnhofes Starnberg See und die Neugestaltung der Stadt und Seepromenade umfasst. 
Im Vertrag von 1987 ist vereinbart, dass die Stadt die Kosten für den Umbau der Bahnanlagen trägt und hierfür die frei werdenden Grundstücke in Ihr Eigentum übertragen bekommt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beabsichtigte Gegenfinanzierung allein durch Immobilienerlöse freiwerdender Flächen lässt sich aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen aktuell nicht umsetzen.
Aufgrund der aktuellen Vertragskonstellation ist es auch nicht möglich, die für den Umbau von Bahnanlagen verfügbaren Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeiten der Kreditaufnahme sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage begrenzt. Für die Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, bei dem sowohl Fördermittel für den Um- und Ausbau von Bahnanlagen, als auch weitere Fördermittel (Städtebauförderung, Landesgartenschau) sowie Grundstückerlöse aus der immobilienwirtschaftlichen Verwertung freiwerdender Flächen und nicht zuletzt ein realistischer Anteil an kommunalen Eigenmitteln zur Finanzierung des Gesamtprojektes eingesetzt werden.
Im Hinblick auf eine mögliche Städtebauförderung, sowie die Bewerbung zu einer Landesgartenschau und nicht zuletzt mit Blick auf eine gute immobilienwirtschaftliche Verwertbarkeit freiwerdender Grundstücksflächen hat die städtebauliche Qualität des Projektes höchste Priorität.
3. Weiteres Vorgehen
In den anstehenden Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG ist es vordringliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen des Gesamtprojektes so zu verändern, dass eine Finanzierung des aus den üblichen Förderprogrammen für Umbau und Ertüchtigung von Bahnanlagen verfügbar werden. Hierfür müssen auch Gespräche mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land geführt werden.
Die jüngste Entwicklung der Immobilienpreise lässt trotz stark gestiegener Baupreise erwarten, dass eine Gegenfinanzierung eines großen Teiles der Baukosten durch die Verwertung freiwerdender Grundstücksflächen möglich ist. Hierfür ist es erforderlich eine integrierte Gesamtplanung zu erstellen, bei der die Potentiale der Varianten 1 und 7 ermittelt und auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes tiefere Betrachtungen zu verwertbaren Grundstücksflächen erfolgen.
Die vorliegenden städtebaulichen Planungen aus dem Jahr 2014 wurden noch auf der Grundlage damaliger Parameter der bahnbetrieblichen Erfordernisse erstellt. Der Aspekt einer Durchfahrtsgeschwindigkeit von 60 km/h statt bisher 80 km/h, deren Auswirkungen auf die Trassierung und der möglicherweise Entfall oder die Verschiebung des Wendegleises außerhalb des Bahnhofsbereiches lassen neu Potentiale städtebaulicher Gestaltung und immobilienwirtschaftlicher Verwertung zu.
Die Verwaltung empfiehlt, parallel zur Aufnahme der Verhandlungen mit Vertretern von Bahn, Bund und Land, eine städtebauliche Planung auf der Grundlage aktueller Planungsparameter erstellen zu lassen um daraus sowohl den Umbauaufwand, als auch die erzielbaren Gewinne ermitteln zu können. Diese Planungen sind Voraussetzung für die Erstellung einer realistischen Projektentwicklungsrechnung und können sowohl für die Bewerbung einer Landesgartenschau genutzt werden. Die städtebauliche Förderfähigkeit der Planung wird geprüft.
Da sich seit der Kommunalwahl sowohl die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat als auch politischen Zielsetzungen geändert haben, empfiehlt die Verwaltung für das beschlossene Verhandlungsteam die mehrheitsfähigen Projektziele neu zu fassen um mit einem Mehrheitsvotum in Verhandlungen mit Bahn Freistaat und Bund zu gehen.
Herr Weinl referiert über die Historie und ich gehe davon aus, dass sich zum Sachverhalt oben keine neuen Inhalte ergeben. 
Vielleicht doch ein neuer Eckpunkt:
Mit möglichen Förderungen aller Beteiligten könnten für die Stadt “nur” “ein Seebad” an Kosten übrig bleiben
Die Debatte:
Frau Kammerl (CSU): Sie beurteilt, dass die Bahn nur die Variante 1 umsetzen würde. Deshalb kann man die Kosten für die Entwicklung auf eine finale Variante zu begrenzen. 
Herr Dr. Glogger (WPS): Die ganzen Planungen sind nicht dafür geeignet, das aktuelle Problem zu bestreiten. Er möchte die Barrierefreiheit losgelöst von diesem Katalog zu behandeln. 
Herr Janik: Da braucht es immer zwei Parteien dazu. Und Lösungen mit der Bahn gibt es nur im Kontext. 
Herr Pfister (BMS): Er hat noch Anmerkungen zum Vorgehen. Er bittet um ein paar Beispiele für den Punkt 4. Er möchte in Punkt 1 die Barrierefreiheit vom Stichwort Seeanbindung trennen. Bei Punkt 5 hätte er gerne noch eine Klärung von Aufsichtsgremien, bevor irgendwelche Verträge geschlossen werden. (Anm. d. Verf.: Ich habe gerade das Gefühl, dass er hier Risiken sieht, die es wohl früher dann vor Herrn Janik gegeben hat?) 
Herr Jägerhuber (CSU): Der Ausschuss ist nur vorberatend? 
Herr Janik: Ja. 
Herr Jägerhuber (CSU): Er sieht aktuell die letzte historische Chance mit einem Partner dieser Stadt. Er möchte auf jeden Fall das Thema Landesgartenschau nicht außer Acht lassen. Er bittet um getrennte Abstimmung. Der Regionalzughalt bei Starnberg Nord ist touristisch nicht sinnvoll. Eine Bestandsaufnahme kann bei den neuen Planungen eingespart werden, wenn auf Leute gebaut wird, die sich mit dem Thema schon befasst haben.
Herr Fiedler (FDP): Es ist eine einmalige Möglichkeit. Er ist für die Verlegung des Regionalzughalt. Er wäre ein Fan einer Tunnellösung, aber das ist für ihn ein “Wünsch Dir was.”. Das ist genauso unrealistisch wie die Barrierefreiheit in drei Wochen. Er bittet in Abstimmung mit der Bahn mögliche Varianten der bisherigen Gedankenspiele für die Bürger zu veröffentlichen. Warum wurden Varianten ausgeschlossen?
Frau Falk (SPD): Sie steht zu einer stemmbaren Lösung in Einvernehmen mit der Bahn. Alle Fördertöpfe sollten angezapft werden - deshalb auch die Landesgartenschau. Sie fragt nach den Varianten 1 und 7. (Anm. d. Verf.: Den Rest habe ich verpasst, um mich vorzubereiten.)
Herr Dr. Schüler (UWG): Alle im Raum favorisieren, wenn ja, Variante 7. Und für Verhandlungen ist es immer gut, Argumente zu haben, um bei den Verhandlungen mit der Bahn für diese Variante besser werben zu können. Die Variante 7 sollte gleichberechtigt mit Variante 1 behandelt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Bahn wird keinen neuen Betriebsbahnhof bauen. Die Stadt wird dafür kein Geld haben. Auch müssten dann Grundstücke erst noch gekauft werden. In ärgert, dass die WPS und teilweise auch BMS nach den früheren Aussagen zum Bahnvertrag (Anm. d. Verf.: Das was das mit dem “kostenfrei Auslaufenlassen.”, was sich jetzt als kapitaler Fehler herausgestellt hat.) jetzt so etwas fordert, kann er das wirklich nicht verstehen.
Herr Heidinger (BLS): Er möchte Punkt 7 gerne streichen. Das kann man dann auch alleine hochrechnen.
Herr Dr. Glogger (WPS): E weist den Populismusvorwurf zurück. “Es ist 30 Jahre nichts passiert.” (Anm. d. Verf.: Ist das nicht auch eine populistische Aussage? Ja! Solche Aussagen sind für mich immer ein bisschen eine Disqualifikation und vermitteln entweder Unkenntnis oder bewusste Fehlinformation.). “Das nervt hier jeden.” (Anm. d. Verf.: Solche Aussagen nerven auch.) 
Herr Jägerhuber (CSU): Er reagiert äußert empfindlich auf “Da ist nichts passiert.” Nach dem Wettbewerb 2014 (Anm. d. Verf.: Maßgeblich die WPS und die BMS.) hat die Politik das Weitergehen torpediert. Mit einem politischen Kompromiss wäre es nicht so weit gekommen. 
Herr Fiedler (FDP): Eine Mehrheit ist hier jetzt vorhanden. Es wird nicht bis zur nächsten Wahl dauern. Er verbittet sich Unterstellungen durch die WPS.
Herr Pfister (BMS): Es geht um ein Abstellgleis und nicht um ein Wemdegleis. Deshalb ist die Position des Abstellgleises sehr wichtig. Beide Varianten sollten weiterverfolgt werden. Wenn ein Projekt nach 30 Jahren nicht abgeschlossen wurde, dauert das zu lang. Wenn da nichts verwirklicht wird, ist das vielleicht auch ein Luftschloss. Die Stadt hat kein Geld. Am Ende darf da nicht die S-Bahn im Weg stehen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Variante 7 ist die Wunschvariante. Alles können wir nur mit der Deutschen Bahn zusammen realisieren. Es wird da eine Einigung geben. Da darf sich dann keiner stur stellen. Die Gleise werden immer abschneidend wirken. Durch den höheren Takt wird es weniger Seeblick geben. Als Abstellgleis wird es nur nachts genutzt werden. Andere Positionen wurden auch bereits diskutiert. 
(Anm. d. Verf.: Ich wage mal zu behaupten, dass selbst die Bahn noch nicht genau beziffern, wie oft und wie lange überhaupt das Gleis als Abstellgleis genutzt werden wird. Da spekulieren meiner Meinung nach aktuell alle Seiten.)
Es gibt die erste arbeitsrechtliche FFP2-Masken-Zwangspause.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Stadt Starnberg bekennt sich weiterhin dazu, das Projekt Seeanbindung und der städtebaulichen Aufwertung der frei werdenden Flächen im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG umzusetzen.
angenommen: einstimmig
2. Als Ziel ist dabei auch der barrierefreie Umbau des Bahnhofes Starnberg See im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG umzusetzen.
angenommen: einstimmig
3. Grundlage für die weiteren Planungen ist die Verlegung des Regionalzughaltes an den Bahnhof Nord und die im Mediationsverfahren mit der Deutschen Bahn AG erarbeiteten Varianten 1 und 7.
angenommen: 9:4
4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Bedingung der Schaffung einer neuen vertraglichen Grundlage, wodurch vorrangig eine Finanzierung durch Fördermittel von Bund und/oder Freistaat Bayern angestrebt wird, Gespräche mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zu führen.
angenommen: 10:3 
5. Die Finanzierung des nicht über Fördermittel abzudeckenden Restbetrages erfolgt, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durch die Stadt Starnberg
angenommen: 9:4 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsteam mit der Untersuchung der Machbarkeit und der städtebaulichen Potentiale der Seeanbindung auf der Grundlage der Varianten 1 und 7 zu beauftragen und dabei sowohl den Investitionsaufwand, als auch die möglichen Gewinne auf Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen zu ermitteln.
angenommen: 12:1
7. Die Verwaltung wird beauftragt nach Festlegung der Rahmenbedingungen für eine Bebauung einen geeigneten Sachverständigen mit der Ermittlung möglicher Erlöse einer immobilienwirtschaftlichen Verwertung freiwerdender Grundstücke im Bereich der Seeanbindung zu beauftragen, der die Stadt bei der Erstellung eines Finanzierungskonzeptes berät.
angenommen: einstimmig
Antrag Jägerhuber:
Planungsergebnis in Antrag für Landesgartenschau einfließen lassen
angenommen: einstimmig
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung über die Verhandlung mit Vertretern der Deutschen Bahn zur Sanierung der Bahnsteigdächer am Bahnhof See
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerinformation im Herbst 2020 wurden Anträge gestellt. Antragsgegenstand ist, mit Vertretern der Deutschen Bahn Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel, die historischen Bahnsteigdächer statisch zu ertüchtigen und zu sanieren und diese langfristig zu erhalten. Hierfür soll in einem ersten Schritt ein Musterdach aufgebaut werden, um den Nachweis der Funktionalität im Einklang mit dem Denkmalschutz zu erproben und ggf. Spenden zu initiieren.
Die Dächer liegen auf Flächen im Eigentum und im Hoheitsbereich der Deutschen Bahn. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der DB Station und Service AG.
Aufgrund statischer Mängel wurden die Dachabdeckungen entfernt, da die Standsicherheit, insbesondere für Wind- und Schneelasten nicht mehr nachweisbar ist. Stattdessen wurden provisorische Wartehäuschen aufgestellt und die Bahnsteigabgänge mittels Gerüstbauteilen provisorisch überdacht. Das Erscheinungsbild des Bahnhofs und der Fahrgastkomfort leiden stark unter den baulich und funktional unzulänglichen Provisorien.
Die Vertreter der Deutschen Bahn lehnten in den letzten Jahren dauerhafte Lösungen ab, mit dem Hinweise auf den vertraglich vereinbarten Bahnhofsumbau, der weiterhin sowohl von der Stadt als auch von der Bahn beabsichtigt ist. Hohe Investitionen in die bestehenden Dachstandorte wären somit nicht nachhaltig und unwirtschaftlich. 
Da eine dauerhafte Lösung zum Bahnhofsumbau noch nicht verhandelt ist und ein Baubeginn aufgrund der aufwendigen Verfahren erst mittel- bis langfristig zu erwarten ist, empfiehlt die Verwaltung mit Vertretern der Deutschen Bahn AG erneut Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel eine kurzfristige, wirtschaftliche Lösung zur Verbesserung des Fahrgastkomforts zu erreichen.
Die Debatte:
Herr Pfister (BMS): Er möchte, dass dem Stadtrat die Lösung vom Ingenieurbüro Wörsching vorgestellt wird.
Herr Fiedler (FDP): Das haben wir doch eben schon beschlossen?
Herr Janik: Im Grunde Ja.
Herr Dr. Glogger (WPS): Der Vorschlag sollte um Barrierefreiheit ergänzt werden. 
Herr Janik: Dafür gibt es einen weiteren Bürgerantrag.
(Anm. d. Verf.: Wurde da nicht alles von allen vorher durchgelesen?)
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Deutschen Bahn erneut Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel eine kurzfristige, wirtschaftliche Lösung zur Verbesserung des Fahrgastkomforts durch die Errichtung von Bahnsteigüberdachungen mit einem wirksamen Witterungsschutz zu erreichen.
angenommen: einstimmig 
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Starnberg See
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung im Herbst 2020 wurden Anträge gestellt. Antragsgegenstand ist, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen und den Bahnhof Starnberg See barrierefrei auszubauen und dies mit Vertretern der Deutschen Bahn zu verhandeln. Es sollen Treppenlifte, Aufzüge, Rampen etc. hinsichtlich Ihrer technischen finanziellen und rechtlichen Machbarkeit geprüft, vom Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung behandelt und auf der Webseite der Stadt Starnberg der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Bahnsteiganlagen liegen auf Flächen im Eigentum und im Hoheitsbereich der Deutschen Bahn. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der DB Station und Service AG.
Die mangelnde Barrierefreiheit im Bestand resultiert aktuell aus
unzureichenden Bahnsteighöhen für die unterschiedlichen Zuggattungen,
fehlenden barrierefreien Bahnsteigzugängen
fehlenden barrierefreien Unterführungsausgängen in den Stadtraum
fehlender Hochwasserfreiheit der Bahnsteigunterführung.
Maßnahmen zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Zügen sind dann sinnvoll, wenn diese eine durchgängige Barrierefreiheit vom Stadtraum – in die Unterführung – auf den Bahnsteig – in den Zug ermöglichen.
Technische Einzellösungen wie Treppenlifte (wie vorgeschlagen) oder auch Aufzüge zu den Bahnsteigen würden unabhängig von der fehlenden Hochwassersicherheit der Unterführung noch keine durchgängige Barrierefreiheit von der Stadt in den Zug ermöglichen.
Rampenanlagen von der Seeseite (wie vorgeschlagen) und auch von der Stadtseite auf die Bahnsteige sind aktuell nicht möglich, da die Lage der bestehenden Durchgangsgleise zwischen der Stadt, bzw. dem Seeufer und den Bahnsteigen dem Bau von Rampen an dieser Stelle entgegenstehen.
Dies wäre dann möglich, wenn der Regionalzughalt an den Bahnhof Nord verlegt und die Gleise so umgebaut würden, dass die Errichtung von Außenbahnsteigen möglich wäre.
Jegliche Variante eine durchgängige Barrierefreiheit herzustellen, würde bauliche Eingriffe in einem Umfang erfordern, welche ein eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren auslösen würden.
Die Debatte:
Herr Janik: Aufgrund der unterschiedlichen Einstiegshöhen wird es keine echte Bariererfreiheit geben. Für die Treppen sollte aber möglichst eine Lösung ermöglicht werden.
Herr Heidinger (BLS): Er hofft, dass sich die Bahn mal bewegen lässt. Es gab damals eine Spende für einen Treppenlift dafür. Das Geld ist bei der Stadt da.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bestätigt die Aussage von Herr Heidinger.
Herr Pfister (BMS): Auch eine alltagsgerechte Barrierefreiheit wäre schon sinnvoll.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Da kann ja niemand dagegen sein. Ein Treppenlift für Rollstuhlfahrer ist nicht immer sinnvoll. Ein vollständig barrierefreier Ausbau des bestehenden Bahnhof wird nicht möglich sein.
Herr Heidinger (BLS): Es geht ja auch um die älteren Leute. 
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Deutschen Bahn Verhandlungen zu führen, den Bahnhof Starnberg See so weit möglich barrierefrei umzubauen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung über die Erhaltung des Bahnhofes Starnberg See am heutigen Standort
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung im Herbst 2020 wurden Anträge gestellt. Antragsgegenstand ist, den Bahnhof Starnberg See an seinem heutigen Standort zu belassen und auch bei einem möglichen Umbau des Bahnhofes die Bahnsteige nicht nach Norden zu verschieben, sondern eher zu prüfen, das Wende-/Abstellgleis nach Norden zu verschieben.
Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurden mehrere Varianten geprüft, den vertraglich vereinbarten Umbau des Bahnhofes Starnberg See technisch, wirtschaftlich und städtebaulich zu optimieren.
Die bahnbetrieblichen Erfordernisse sind grundlegende Voraussetzungen für den Umbau des Bahnhofes Starnberg See. Die aktuell bekannten betrieblichen Voraussetzungen für den Bahnhof Starnberg See sind, unter Annahme der Verlegung des Regionalzughaltes an den Bahnhof Nord,
die Möglichkeit von S-Bahn-/Zughalten Richtung München und Tutzing,
die Möglichkeit von Überholvorgängen bei Zughalten an den S-Bahnsteigen,
eine Wende-/Abstellmöglichkeit für Züge aus und in Richtung München.
Zwangspunkte für die eisenbahntechnische Trassierung sind folgende Parameter:
Zwei Durchgangsgleise mit jeweiligen
Bahnsteigen von mindestens 300m Länge und einer Bahnsteighöhe von 96 cm für S-Bahnhalte
Ein mittig zwischen den Durchgangsgleisen liegendes Überholgleis
Ein südlich der Bahnsteige liegendes Wendegleis
eine Durchfahrtsgeschwindigkeit von 60km/h
barrierefreie Bahnsteigzugänge
Allen Planungsvarianten wird eine durchgängige Barrierefreiheit vom Zug in den umliegenden Stadtraum und das Seeufer vorausgesetzt.
Aus städtebaulichen Gründen wurden alle Varianten ausgeschlossen, bei denen sichteinschränkende Schallschutzwände aus immissionsschutzfachlichen Gründen erforderlich wären. Seitens der Vertreter der Deutschen Bahn wurde zuletzt aus bahnbetrieblichen Gründen ausschließlich der Planungsvariante 1 zugestimmt, bei der die Bahnsteige nach Norden, Richtung Kaiser-Wilhelm- Straße verschoben und das Wende-/Abstellgleis im Bereich des Bayerischen Hofes zu liegen käme. Bei Planungsvariante 7 kämen die Bahnsteige näher am historischen Empfangsgebäude und an der bestehenden Unterführung an der Wittelsbacher Straße zu liegen und auch das Wende-/Abstellgleis im Bahnhofsbereich würde entfallen. Diese wurde seitens der Bahnvertreter abgelehnt, hätte jedoch städtebauliche Vorteile und würde den in den Anträgen genannten Zielen näherkommen.
Die Verwaltung empfiehlt, mit den Vertretern der Deutschen Bahn erneut zu verhandeln, den Bahnhofsumbau auf der Grundlage der Variante 7 weiter zu planen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Deutschen Bahn zu verhandeln, die Planungen zum barrierefreien Umbau des Bahnhofes Starnberg See auch auf Grundlage der Variante 7 weiterzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung(GO); Anträge aus der Bürgerversammlung über die öffentliche Behandlung des Themas Bahnhofsumbau Starnberg See, einschließlich Veröffentlichung der Verträge
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerinformation im Herbst 2020 wurden Anträge gestellt. Antragsgegenstand ist das Anliegen, alle Informationen zu Grundlagen und Planungen und auch rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Bahnhofes Starnberg See zusammenzustellen und diese im Rahmen einer öffentlichen Bürgerbeteiligung vorzustellen. Des Weiteren wird beantragt, die im Jahr 1987 und folgende geschlossenen Verträge mit der Deutschen Bahn zu veröffentlichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Laufe der letzten 20 Jahre wurden bereits mehrere Planungen zum Umbau des Bahnhofes Starnberg See entwickelt und öffentliche Bürgerveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen im Zusammenhang mit dem Bahnhofsumbau, einschließlich mehrerer öffentlicher Ortsbesichtigungen durchgeführt. Die Grundlagen des Bahnvertrages und die Rahmenbedingungen wurden bereits mehrfach öffentlich erläutert. 
Die Bedeutung des "Bürklein"-Bahnhofes wurde vom Büro Goetz Hootz Castorph im Jahr 2008 erarbeitet und das Nutzungskonzept und eine Vorentwurfsplanung öffentlich diskutiert.
Im Rahmen des Mediationsverfahrens in den Jahren 2018/2019 wurden zusammen mit Vertretern der Deutschen Bahn mehrere Trassierungsvarianten diskutiert.
Für diese liegen, aufgrund der fehlenden Beschlusslage, im Gegensatz zu den vorausgegangenen Planungen in den Jahren 2008 bis 2012, noch keine tiefergehenden städtebaulichen Planungen vor.
Da aktuell nicht absehbar ist, auf welcher Grundlage die Planungen zum Umbau des Bahnhofes Starnberg See im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn fortgesetzt werden können, empfiehlt die Verwaltung dies zunächst in Verhandlungen mit Vertretern der Deutschen Bahn zu klären.
Parallel dazu sollten städtebauliche Untersuchungen der umsetzbaren Planungsvarianten 1 und 7 beauftragt und die jeweiligen Auswirkungen auf technische Machbarkeit, Städtebau, Kosten und Finanzierung untersucht werden.
Sobald ein Verhandlungsstand erreicht ist, aus dem die Rahmenbedingungen für einen Umbau des Bahnhofes Starnberg See realisierbar escheinen und auch die städtebaulichen Auswirkungen untersucht sind, kann eine Bürgerinformation mit ausreichend tiefem Informationsgehalt durchgeführt werden. 
Aufgrund des laufenden Klageverfahrens empfiehlt die Verwaltung, Informationen über die rechtliche Einschätzung der Verträge und die Prozessstrategie ausschließlich nichtöffentlich zu führen und diese auch nicht zu veröffentlichen.
Die Debatte:
Herr Pfister (BMS): Der Beschlussvorschlag ist gut formuliert. Der fragt nach dem “sobald”. Wann wird das sein? Den heutigen Stand könnte man doch schon mal vorstellen. 
Herr Janik: Alles wurde heute doch recht intensiv öffentlich vorgestellt. (Anm. d. Verf.: Da stimmt. Alleine der Sachvortrag von TOP 3 ist umfangreich. Und im Blog kann auch nach “Seeanbindung” und “Bahnvertrag” gesucht werden.) Mehr ist ja noch nicht vorhanden. Ohne Einigung mit der Bahn sollte man nichts veröffentlichen. 
Frau Falk (SPD): Aktuell ist alles da. Sie möchte den Beschluss etwas konkretisieren. Vielleicht geht eine Veröffentlichung einen kleinen Schritt früher.  
Herr Dr. Glogger (WPS): Warum ist der Bahnvertrag immer noch geheim. Es wird doch mit Transparenz geworben.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Ausschuss wird immer zuerst informiert. Und wir können dann auch entscheiden, was veröffentlicht werden kann.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Vorwurf der Intransparenz ist abwegig. Es gab ja schon einmal eine große Bürgerbeteiligung. Da es ja Gruppierungen gibt, die immer wieder haltlose Behauptungen aufgestellt haben, ist durchaus Vorsicht geboten. Er möchte nicht mit Luftschlössern an die Öffentlichkeit gehen. 
Herr Pfister (BMS): Die Bahn will die Variante 1 haben. Die Bürger sollten wissen, wie oft da eine S-Bahn vor dem Bayerischen Hof steht. (Anm. d. Verf.: Ich glaube, dass das selbst die Bahn nicht, so dass hier alle nur spekulieren würden.)
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Bürgerbeteiligung zum Thema Seeanbindung vorzubereiten und durchzuführen, sobald in Verhandlungen mit Vertretern der Deutschen Bahn AG konkrete Ergebnisse zu realisierbaren und finanzierbaren Planungsvarianten zum Umbau des Bahnhofes Starnberg See erzielt und auch die städtebaulichen Potentiale untersucht sind.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt nichts bekanntzugeben und keine Anfragen.
(M)ein Fazit:
Die Variante 7 ist auch mein Favorit und ich hoffe, dass sich in dieser Richtung noch eine Lösung finden lässt. Wobei ich mit der Variante 1 auch gut leben kann. Es ist halt ein Kompromiss, bei dem beide Seiten von ihren ursprünglichen Standpunkten abgewichen und aufeinander zugegangen sind. 
Und es zeigt sich erneut, dass sachliche Debatten immer kürzer sind, da keine “Reaktionen” auf emotionale Aussagen erforderlich sind. Nach zwei Stunden war die Sitzung heute schon zu Ende.
Und ich habe gestern und heute schon ein bisschen den Initiator zweier in den Sozialen Medien beworbenen Petitionen vermisst. Ging es doch gestern und heute genau um die vom Initiator geforderten Ziele seiner Petitionen. 
Leider gab es zwischen 2014 und 2020 aufgrund der am Ende katastrophalen Fehleinschätzung von WPS und BMS schlichtweg keinen Fortschritt - oder doch: “Wir haben kein Geld und machen nichts.”
Die Stadt hat jetzt vorberatend für den Stadtrat ein mehrheitliche Empfehlung für ein eindeutiges “Go” und endlich auch wieder einen “Fahrplan” für das Projekt Seeanbindung und(!) die Barrierefreiheit am Bahnhof See. 
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politik-starnberg · 5 years ago
Text
Und was machen wir mit der Seeanbindung?
Ja - was machen wir mit der Klage der Deutschen Bahn? 
Auf einen dritten (Betriebs)Bahnhof für ein weiter entferntes Wendegleis pochen oder mit der “Variante 1″ zufrieden sein, damit es am Bahnhof endlich weitergeht? 
Vielleicht sollte man auf lange Sicht gesehen erst einmal die vorgeschlagene Variante 1 umsetzen, damit die “Grundstücksrisiken” am See endlich vom Tisch sind.
Ohne Fördermittel vom Bund wird weder die Deutsche Bahn noch die Stadt diesen Umbau stemmen können bzw. wollen. 
Nach einer Einigung auf eine gemeinsame Richtung wird das wohl die erste Aufgabe sein - prüfen, wer die Stadt und die Deutsche Bahn bei dieser Infrastrukturmaßnahme finanziell unterstützen kann. 
Es wäre doch schön, wenn Starnberg “nur” die Baumaßnahmen “neben den Gleisen” - also ihren eigenen Anteil zur städtebaulichen Anbindung der Stadt an den See - zu finanzieren hätte und die Kosten für die eigentlichen Bahnanlagen über die Deutsche Bahn und/oder Zuschüsse vom Bund abgewickelt werden könnten. 
Das gilt es meiner Ansicht nach als Erstes zu klären.
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politik-starnberg · 5 years ago
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Tumblr media
Seeanbindung: So geht Zusammenarbeit!
(Quelle: Starnberger Merkur, 29.2.2020)
Bitte einfach nur lesen und sich so seine Gedanken machen, wie es mit der städtebaulichen Anbindung der Innenstadt Starnbergs an den Starnberger See weitergehen soll. 
Und habe ich das richtig verstanden? Die BI Schöner zum See und die Erste Bürgermeisterin wollen lieber vor Gericht klären, was die Stadt zu leisten hat und bauen danach darauf, dass sich die Bahn mit ihren Baumaßnahmen am Ende trotzdem “stadtfreundlich” verhält? Den Wunsch kann ihnen sicher keiner verdenken, nur alleine mir fehlt der Glaube.
Ich unterstütze diese Aktion der Mehrheit des Stadtrats voll und ganz, selbst wenn ich mir persönlich mehr Flächen zwischen Gleisen und See gewünscht hätte. In der Mediation wurde zwischen der Bahn und der Stadt ein baulicher Kompromiss ausgehandelt, den ich voll und ganz mittrage. 
Die Mediation ist ja damals nur an der Aufteilung der Finanzierung gescheitert, weil die Erste Bürgermeistern meines Wissens nur eine Übernahme des kommunalen Pflichtanteils von 10% angeboten hatte.
Der bauliche Kompromiss sieht aktuell vor:
Die Bahn fährt weiterhin nur 60 km/h.
Die Anzahl der Bahngleise wird reduziert.
Die Bahngleise verlaufen im Bereich der heutigen Gleise.
Die Bahnsteige werden barrierefrei.
Die Bahngleise werden tiefer gelegt.
Es gibt ein Wendegleis - kein “Dauerparkgleis” - südlich vom Bahnhofsgebäude See.
Der Halt des Regionalzugs wird zum Bahnhof Starnberg Nord verlegt.
Die Bahnsteige werden auf Höhe des Schotterparkplatzes verschoben.
Die Stadt Starnberg erhält die freiwerdenden Flächen der Bahn zu ihrer eigenen Verwendung.
Ist es das nicht wert?
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politik-starnberg · 5 years ago
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Tumblr media
Mit SzS zurück ins 19. Jahrhundert oder zusammen mit der Bahn ins 21. Jahrhundert ...
(Quelle: Internetseite der BI Schöner zum See)
So schön diese Grafik auch anmutet, spiegelt sie jedoch in keinem Fall irgendeine zukünftige Realität wider. 
Da ich mal annehme, dass hier keine Fussgängerzone für die Bahnhofstraße als zu erreichendes Ziel angestrebt wird, vermisse ich sowohl den Rad- als auch den Kfz-Verkehr. Auch das von Schöner zum See so vehement “angeprangerte” für die Deutsche Bahn erforderliche Wendegleis wird hier komplett ausgespart. Es sei denn, dass SzS hierfür das im Bild sichtbare Mittel- oder Randgleis angedacht hat. Dann würden allerdings die wartenden Züge direkt vor dem Bahnhof stehen und auch die Sicht auf den See versperren. 
Wer den ÖPNV fördern und den Takt nach München verdichten möchte, hat auch mehr Bahnverkehr in Kauf zu nehmen und es ist dann mit dem ein oder anderen S-Bahn-Zug zur rechnen, der nicht bis nach Tutzing fährt und auch schon wie heute in Starnberg eine “Wendepause” einlegt. 
Und interessanterweise sind es gefühlt dieselben Personen, die hier einen “Traumzustand” schmackhaft machen wollen, welche bei einem anderen großen Thema den “Gegnern” unrealistische Darstellungen vorwerfen. Mir kommt dann wieder das Sprichwort mit den Steinen und dem Glashaus in den Sinn. 
Ach ja - übrigens - von einer Gleisverlegung spricht eigentlich keiner mehr, der sich mit der in der Mediation gefundenen Lösung befasst hat. Die Bahngleise verbleiben eigentlich genau dort, wo sie heute schon verlaufen. Für die Barrierefreiheit werden die Bahnsteige lediglich etwas in Richtung München verschoben. Und dagegen sollte doch niemand etwas haben?
Ist nicht auch eine reine “Wegnahme” eines Gleises, sowie es das Bild oben vermitteln möchte, eine bauliche Veränderung, so dass für das verbleibende Bauwerk der Bestandsschutz wegfällt und das Thema “Lärmschutzwände” auch bei dieser “Lösung” relevant werden könnte?
Und noch eine verbales Missverständnis. 
Die Stadt baut nicht die Gleisanlagen für die Deutsche Bahn. Die Stadt möchte im Rahmen des Bahnvertrags die städtische Anbindung der Stadt an den See neu gestalten. Und da wir ja nun zwischen Stadt und See die Bahngleise haben, sind im Rahmen dieser neuen städtebaulichen Anbindung auch die Bahngleise anzufassen (hier: tiefer zu legen). Für diesen von der Stadt nicht erst seit 1987 gewünschten Umbau trägt die Stadt auch einiges an Kosten, erhält dafür im Gegenzug die freiwerdenden Bahngrundstücke zur eigenen Verwendung.
Wer es erst auf eine Klage vor Gericht ankommen lässt und dann glaubt oder hofft(?), dass die Bahn noch auf die städtebaulichen Wünsche der Stadt Starnberg eingeht, handelt für mich unverantwortlich.
Und wer den “Bahnvertrag” auf den “Bahngleisumbau am See” beschränkt, verschweigt den Bürgerinnen und Bürgern so Einiges. 
Die groben Eckdaten zum Bahnvertrag sind zu finden unter https://www.politik-starnberg.de/post/188359926945/bahnvertrag-seeanbindung-sind-mehr-als.
Viel mehr Informationen zur Seeanbindung sind zu finden unter https://www.politik-starnberg.de/post/190278871529/seeanbindung-wer-etwas-möchte-zahlt-auch.
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