#Vermögensschaden
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Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis: Zahlreiche Schockanrufe mit selber Masche- Polizei warnt
Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis: Zahlreiche Schockanrufe mit selber Masche- Polizei warnt Heute kommt es in Eberbach vermehrt zu betrügerischen Anrufen, bei denen die Täter versuchen, ihre Opfer durch das Vortäuschen falscher Tatsachen um ihr Erspartes und Schmuck zu bringen. Die Betrüger geben vor, dass ein Bekannter oder Angehöriger einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Nur durch die Zahlung einer Kaution lasse sich eine Haftstrafe des Bekannten bzw. Angehörigen abwenden. Bislang erkannten die Betroffenen die Masche rechtzeitig und beendeten das Telefongespräch, sodass es zu keinem Vermögensschaden gekommen ist. Hier einige Tipps der Polizei: - Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. - Die Person wird Sie niemals um Geldbeträge bitten. - Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen, legen Sie einfach auf. - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Weitere Informationen zu Betrugsmaschen und wie man sich davor schützen kann finden Sie hier:https://www.polizei-beratung.de/themen-und tipps/betrug/betrug- durch-falsche-polizisten Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis (ots) Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Lesen Sie den ganzen Artikel
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Das Netzwerk Lead Horizon und die derzeitigen Anschuldigungen!
Gegen Michael Putz, den Mehrheitseigentümer von Lead Horizon, dem in der Corona-Pandemie bekannt gewordenen Anbieter von Alles Gurgelt-Test-Kits, wird bereits seit Dezember 2022 von der Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, bestätigt die Behörde.
https://www.northdata.de/Putz,+Michael,+Wien/gle Lead Horizon steht unter Verdacht der Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung. Ob bei der Untreue ein Schaden über der Wertgrenze von 300.000 Euro in Betracht kommt, ist noch offen. „Das ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, stellt Behördensprecherin Nina Bussek fest. Wäre dem Beschuldigten ein angerichteter Vermögensschaden von mehr als 300.000 Euro nachzuweisen, hätte das im Fall einer Verurteilung Auswirkungen auf den Strafrahmen. Der liegt dann bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Für den Verdächtigen, der die Vorwürfe bestreitet, gilt die Unschuldsvermutung. In einer Stellungnahme betont Lead Horizon, es werde nicht gegen das Unternehmen ermittelt: „Es handelt sich um eine Auseinandersetzung auf Gesellschafterebene.“ Lead Horizon sei bereits 2021 in dieser Angelegenheit von einem unabhängigen Sonderprüfer bis ins kleinste Detail geprüft worden, ohne dass dabei jegliche Unregelmäßigkeiten zutage gefördert werden konnten. Die Ermittlungen beruhen auf einer Sachverhaltsdarstellung, die einer der Gründer von Lead Horizon, Christoph Steininger, bei der Wiener Anklagebehörde eingebracht hat. Steininger ist nicht mehr in dem Unternehmen tätig. Konkret ermittelt wird unter anderem, weil der Beschuldigte in mehreren Fällen Gelder aus dem Unternehmen genommen haben soll und somit andere Eigentümer und die Firma geschädigt haben soll. Es gehe etwa um Umbauarbeiten in einem Büro des Verdächtigen. Von einem Schaden in der Höhe von fast einer Viertel Million Euro ist die Rede. Auch soll der Mann eine seiner anderen Firmen um mehr als 80.000 Euro beauftragt haben, obwohl die gar nicht über die notwendige Gewerbeberechtigung verfügt haben soll. Ein weiterer Vorwurf: Der Verdächtige soll ein Angebot einer Beratungsfirma verändert haben, somit wird auch wegen Urkunden- und Beweismittelfälschung ermittelt. Als der Virologe Steininger das Unternehmen verlassen hat, soll der Verdächtige auch dessen Sicherheitsagenden übernommen haben, obwohl er weder Virologe, noch Arzt oder Pharmakologe ist. Das Medizinproduktegesetz schreibt vor, dass diese Funktion nur eine Person mit der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Sachkenntnis und Zuverlässigkeit ausüben dürfe. Der Beschuldigte soll diese Funktion monatelang weiter behalten haben. Dazu teilt Lead Horizon mit, der Sicherheitsbeauftragte sei nicht für die Entwicklung des Medizinprodukts oder die Bewertung dessen technischer Eigenschaften in puncto Qualität und Wirksamkeit verantwortlich gewesen, sondern nur für die Bearbeitung von bekanntgewordenen Risikohinweisen. Insofern habe der Beschuldigte die damaligen gesetzlichen Voraussetzungen an den Sicherheitsbeauftragten erfüllt.
https://www.firmenabc.at/lead-horizon-gmbh_zbSl
https://www.firmenabc.at/lead-horizon-international-gmbh_zrCE "Die Ermittlungen gegen den Eigentümer der Corona-Test-Firma Lead Horizon zeigen, dass sich die Stadt Wien - in der Landesregierung der SPÖ und Neos - einmal mehr mit fragwürdigen Partnern umgeben hat", meint ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. Von der Staatsanwaltschaft untersucht wird weiters auch noch der Umgang von Lead Horizon mit der Sicherheit der eigenen Tests. Als Mitte 2022 überlegt wurde, die Pufferflüssigkeit im Probenröhrchen mit dem roten Deckel einzusparen, äußerte Virologe Steininger bei der Generalversammlung heftige Zweifel. Weiters befürchtete Steininger, die zu erwartende Virusstabilität sei deutlich unterschiedlich, wenn das Gurgelat in phosphatgepufferte Salzlösung (PBS-Puffer), Kochsalzlösung oder ein leeres Röhrchen gespuckt werde. Es besteht die Gefahr, dass Testergebnisse falsch-negativ ausfallen könnten. Zwei Millionen Tests sind laut Unternehmensangaben ausgeliefert worden. Dazu merkt Lead Horizon in der Stellungnahme an: „Es befand sich zu jeder Zeit eine Pufferlösung im Testkit. Die Stabilisierungswerte mit der neuen Pufferlösung sind nachweislich ident oder besser.“ Unternehmen seien gesetzlich für die Richtigkeit und die Vollständigkeit ihrer Meldung verantwortlich: "Die Nichteinhaltung oder die Meldung inkorrekter Angaben stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend geahndet wird." Nachdem das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über die Vorwürfe gegen den Mehrheitseigentümer von Lead Horizon Kenntnis erlangt hat, sei zur Klärung des Sachverhaltes ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zur Überprüfung, wer dort die Sicherheits-Agenden hatte, eingeleitet worden, teilte das Ministerium mit. Dazu merkt das Gesundheitsministerium an, der Hersteller eines Medizinprodukts müsse vor dessen Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung durchführen. Diese erfolge in Eigenverantwortung des Herstellers, eine behördliche Einbindung ist zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht vorgesehen. Wenn diese erfolgreich durchlaufen wurde, kann der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anführen und die Produkte am Markt platzieren. Mit Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass alle zutreffenden Anforderungen erfüllt wurden. Die Testkits hat Lead Horizon entwickelt und hergestellt, ausgewertet werden die Proben in den Laboren der Firma Lifebrain.
https://covimedical.de/ Zudem wurde auch bekannt, dass eine Millionen-Klage gegen Lead Horizon am Wiener Handelsgericht anhängig ist. Das deutsche Unternehmen CoviMedical hat am Wiener Handelsgericht gegen Lead Horizon eine Klage mit einem Streitwert von 3,3 Millionen Euro eingebracht. Lead Horizon sieht die Vorwürfe als unberechtigt. CoviMedical ging im März 2022 eine Geschäftsbeziehung mit Lead Horizon ein. Die Wiener PCR-Test-Kits sollten an 200 Standorten in Deutschland flächendeckend ausgeliefert werden. Ein Kaufvertrag über eine Million Test-Kits wurde abgeschlossen, den CoviMedical nun allerdings für nichtig erachtet. Unter der Geschäftszahl 31 Cg 93/22v ist am Handelsgericht Wien eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags anhängig. Für Lead Horizon sind die Vorwürfe gleichermaßen unberechtigt wie unhaltbar.
https://at.linkedin.com/in/claudia-gessler-zwickl-43848a46 Auf der Seite von Lead Horizon wird im Impressum die Geschäftsführerin Claudia Gessler-Zwickl angegeben, die wiederum auch Geschäftsführerin von Fertilabs GmbH ist. Man sieht hier eindeutig, dass sehr viele Firmenverflechtungen stattfinden und stattgefunden haben. Es wurden mehr als 60 Millionen Tests mit Lead Horizon durchgeführt! Allein in deren Referenz-Projekt "Alles gurgelt!" wurden 25 Millionen Tests innerhalb eines Jahres durchgeführt.
https://www.firmenabc.at/fertilabs-gmbh_BAsjU
https://www.northdata.de/Gessler-Zwickl,+Claudia+Maria+Elisabeth+Margareta,+Wien/17u7 LEADHorizon_Produktdatenblatt_Gurgeltest_V01Herunterladen Es gilt die Unschuldsvermutung https://der-schandstaat.info/das-schlimmste-steht-noch-bevor-da-covid-spike-proteine-das-endokrine-system-langsam-belasten-warnt-dr-cadegiani-vor-einem-anstieg-hormonbedingter-krankheiten/ Read the full article
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Privatvermögen von Vereinsvorständen absichern
Vereine prägen unser gesellschaftliches Leben und übernehmen wertvolle Funktionen, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft. Aber sie sind auch ein Ort, an dem wichtige Kontakte geknüpft und gepflegt werden. In über 600.000 Vereinen wirken und entscheiden Organmitglieder. Vereinsvorstände leisten einen Großteil der Arbeit und tragen die Hauptlast der Verantwortung in ihren Vereinen. Sie werden als Organmitglieder immer häufiger persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen, die sie dem Verein oder Dritten zufügen. Den häufig ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern ist allerdings meist nicht bewusst, dass durch ihr Engagement erhebliche Gefahren für ihr Privatvermögen entstehen. Sie gehen immer noch davon aus, durch eine Vereinshaftpflicht-Versicherung ausreichend geschützt zu sein. Dabei sind hierüber Vermögensschäden in der Regel nicht abgedeckt.
Mit einer D&O-Versicherung Schutz für Vereinsvorstände Die D&O-Versicherung für Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Organmitglieder von Vereinen in Deutschland mit einer konsolidierten Bilanzsumme von bis zu 1 Mio. Euro. Die Vereinsvorstände werden vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) geschützt. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Vorteile auf einen Blick:
Exakt abgestimmter Versicherungsschutz für Vereinsvorstände
Keine Einschränkungen durch Besondere Vereinbarungen
Schutz des Privatvermögens für Organmitglieder
Schon kleine Fehler können zu hohen Schäden führen Beispiele für Schadensituationen bei Vereinen, die Anlass zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen im Sinne einer D&O-Versicherung geben können:
Missmanagement z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling
Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen
Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern
Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen
Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern
unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersversorgungszusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt
unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr
Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen
Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen
Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen
Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel
Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer
Der einzelne Vereinsvorstand kann noch so gewissenhaft arbeiten – aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung muss er oft für Fehler seiner Kollegen mit einstehen.
Leseempfehlungen
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Gewässerschadenhaftpflicht - ein Muss für Häuser mit Heizöltank Wichtige und massive steuerliche Änderung beim ungeförderten Riestersparen Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden
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Kein Ersatz fiktiver Schadensbeseitigungskosten
Nachbarfassade beschädigt: Kein Ersatz fiktiver Schadensbeseitigungskosten!
BGB §§ 249, 823, 906
Der Geschädigte, der eine beschädigte Sache in diesem Zustand behält und den Schaden nicht beseitigen lässt, hat im Rahmen des deliktischen Schadensersatzes wegen seiner Eigentumsverletzung keinen Anspruch auf Ersatz der fiktiven Schadensbeseitigungskosten (Anschluss an die Argumentation in BGH, IBR…
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#Anspruch#Ausgleichsanspruch#BGB § 249#BGB § 823#BGB § 906#Eigentumsverletzung#fiktive Schadensbeseitigungskosten#Nachbarschaftsrecht#Schadensbeseitigungskosten#Schadensersatz#Verminderung des Verkehrswerts#Vermögensschaden
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Die wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer
Wer sich selbstständig machen möchte, der muss nicht nur das nötige Geld und einen guten Businessplan, sondern auch die richtigen Versicherungen haben. Die Gewerbeversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflicht sind für etablierte Unternehmen eine...
Die wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer
#Betriebshaftpflichtversicherung#Businessplan#haftpflic#Junge Start-up-Unternehmen#Vermögen#Vermögenshaftpflichtversicherung#Vermögensschaden#Vermögensschadenhaftpflicht#Versicherungen
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Schadensersatz bei Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages: Zur Anrechnung von Prozesszinsen für Kaufpreis auf Darlehenszinsen
Im Rahmen der Rückabwicklung eines Kaufvertrages als Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung (§ 280 BGB) kann der Käufer den Kaufpreis zuzüglich Prozesszinsen geltend machen und die Feststellung beantragen, dass ihm ein weiterer Vermögensschaden aus dem Erwerb zu erstatten ist.
Macht der Käufer nach Rechtskraft des Zahlungs- und Feststellungsurteils und Zahlung des Kaufpreises einschließlich der Prozesszinsen als weiteren Schadenersatz für ein von ihm aufgenommenes Darlehen die von ihm dafür entrichteten Zinsen geltend, so sind auch diese nach § 280 Abs. 1 BGB zu erstatten. Der Käufer muss sich allerdings die vom Verkäufer gezahlten Prozesszinsen insoweit anrechnen lassen, als diese den gleichen Zeitraum betreffen, für den er Schadensersatz für die Darlehenszinsen begehrt (Vorteilsausgleichung).
BGH, Urteil vom 02.07.2021 - V ZR 95/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
#kaufvertrag#§ 280 BGB#schadensersatz#darlehenszinsen#prozesszinsen#vorteilsausgleichung#rückabwicklung
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Immobilienblog
Immobilienblog Berlin
Alle Infos sind kostenlos!
Hausverkauf: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden
Profitieren Sie von unseren Profitipps. Der Verkauf einer Immobilie ist ein komplexer Prozess. Entsprechend gibt es viele Fehlerquellen. Ganz ärgerlich sind Fehler, die zu einem geringeren Verkaufspreis führen. Wir haben aus unserer über 25 jährigen Erfahrung ein gratis eBook zusammengestellt und weisen Sie auf 7 große Fehler hin und wie Sie sie vermeiden. Das Haus aus dem Drucker Die Revolution im Baugewerbe hat begonnen. 3D-Druck erobert den immobilienmarkt. Die ersten Häuser kommen aus dem Drucker. Umweltschonend, Materialsparend und preiswert. Das Wohnen wird wieder erschwinglich werden. Dänemark und Holland machen es vor. Deutschland hinkt noch hinterher. Eine chinesiche Firma verkauft Häuser schon ab 5000 Euro. WEG-Beirat und sein Haftungsrisiko
Ein Beirat unterstützt den Verwalter in seinen Tätigkeiten. Wichtig: ein WEG-Beirat hat keine eigenen Verantwortungsbereiche. Kommt es beim Ausüben der Beirats-Tätigkeit zu begründeten Forderungen auf Schadenersatz, haftet jedes einzelne Mitglied in vollem Umfang. Das Gesetz unterscheidet hierbei die Haftung gegenüber der Eigentümergemeinschaft und die Haftung gegenüber Dritten. Um sich vor Schaden zu schützen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für jedes Beirat Mitglied Pflicht. Sicherheitstechnik für Haus und Wohnung
Die Wohnungseinbrüche in Deutschland steigen Das Thema Sicherheitstechnik in Haus und Wohnung ist daher sehr gefragt. Ob Diebstahlschutz mit verschiedenen Verschlussmechanismen an Fenster und Türen, Alarmanlagen oder die Überwachungstechnik mit Videokameras und Bewegungsmelder. Zur Sicherheitstechnik gehört auch der Feuerschutz, mit Rauch- und Brandmelder. Smart Home
Immobilienblog Berlin: Automatisierung im Eigenhein oder in der Wohnung ist inzwischen keine Utopie mehr. Ohne weiteres lassen sich viele Geräte miteinander vernetzen und per Smartphone, Tablets oder PC gerade auch aus der Ferne steuern. Man braucht keinen Handwerker um zu einer zentralen Gerätesteuerung über das Smartphone zu kommen: Viele Hersteller bieten clevere Connected-Home-Einsteigerprodukte zum Nachrüsten an, von einfachen WLAN-Schaltern über fernsteuerbare Heizungsthermostate bis hin zur Rollladensteuerung oder Beleuchtungsdimmer. Ein Haus zum mitnehmen
Immobilienblog Berlin: Kleine Häuser sind erschwinglich. Microhäuser gibt es bereits ab 20.000 Euro und auf Komfort braucht man außerdem nicht zu verzichten. Die geringere Wohnfläche der Minihäuser kommt auch der wachsenden Zahl von Alleinstehenden, Alleinerziehenden oder Paaren ohne Kinder entgegen. Inzwischen ist gerade auch bei Senioren diese Alternative sehr gefragt. Die Energiewerte sind ausgezeichnet und die Unterhaltskosten gering. Einige der Minihäuser nimmt man beim Umzug einfach mit, wie das oft in Amerika praktiziert wird. Das Grundbuch Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhälnisse und Belastungen eines Grundstücks. Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Abteilungen des Grundbuchs, Bestandsverzeichnis, Erste Abteilung, Zweite Abteilung und Dritte Abteilung. Sicher wohnen in allen Lebenslagen Bereits beim Bau eines Hauses oder einer Maisonette sollte man schon an das Leben später im Alter denken. Richtig bedacht und geplant kann dann bei Bedarf mit nur wenig Aufwand ein Treppenlift eingebaut werden. Altersvorsorge mit Immobilien
Die Besten Immobilien Blogs Die meisten Bundesbürger wollen und können sich nicht darauf verlassen, dass sie am Ende ihres Arbeitsleben von der staatlichen Rente gut und ohne Einschränkung in dem bis dahin für sie üblichen Standard leben können. Daher ist es überaus wichtig, die im Ruhestand anfallenden finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten. Später, mit dem Austritt aus dem Arbeitsleben, sinkt das verfügbare Einkommen doch meist rapide ab. Pensionäre, die zur Miete wohnen, müssen hingegen häufig einen erheblichen Anteil Ihres Einkommens für den Vermieter aufbringen. Besser sind wohl die Rentner dran, die früher in ihr Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung investiert haben und die eigenen vier Wände mit dem Eintritt in den Ruhestand bezahlt haben. Weshalb erziele ich mit einem Immobilienmakler bessere und schnellere Ergebnisse Für Immobilien gibt es keine Gebrauchsanweisung. Jede Immobilie ist ein mehr oder weiniger einmalig in Sachen Lage, Zustand, bauliche Ausstattung, Grad der Abnutzung und Erneuerungsbedarf. Deshalb sind auch alle Fragen rund um die Immobilie immer ganz individuell. Und genau dass ist eigentlich das Tagesgeschäft eines Maklers. Die richtige Finanzierung für mein Immobilienobjekt Finanzierung richtig planen. Bevor man baut oder ein Objekt kauft, steht die Frage nach einer günstigen Finanzierung ohne Zweifel am Anfang. Ohne Fremdfinanzierung, also ein Darlehen von der Bank oder einem Finanzierungsinstitut, geht das meistens nicht. Das Angebot ist aber glücklicherweise sehr vielfältig, deshalb ist ein Vergleich und das Einholen verschiedener Angebote zweckmäßig. Mietkaution in bar zahlen? Mietkaution, Bürgschaft oder Hinterlegung in bar? Es gibt Alternativen, die den Geldbeutel schonen. Für privat, genauso wie für Gewerbe. Wohin mit dem Auto? Wohin mit dem Auto? Auf der Straße parken, in der eigenen oder Mietgarage, oder in einem Carport. Einige Anregungen dazu jetzt auch hier: Garagentore aus Holz. Wohnung oder Haus finanzieren mit einem Bausparvertrag Für die Finanzierung einer Immobilien hat man meistens mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist auch ein Bausparvertrag. Wann lohnt sich ein Bausparvertrag für den Eigenheimkauf? Wellnessoase Bad Mehr oder weniger ausgedient hat die Nasszelle in Wohnung und Haus, angesagt ist ein Bad als Wohlfühloase. Wellness im eigenen Bad ist trendig und es gibt viele Möglichkeiten, auch ein kleines Bad entsprechend auszustatten. Ein Event zu Hause, die Küche im Mittelpunkt So wie früher, wird auch heutzutage die Küche wieder zum Mittelpunkt der Wohnung. Ein gemeinsames Kocherlebnis mit Freunden rund um die Kochinsel wird fraglos zum Event und kommunikativen Erlebnis. Hausverkauf - Ehrlichkeit vor Gier! Böse hereinfallen kann ein Hausverkäufer wenn er einem Mangel nicht offen legt, verdeckt oder gar verschweigt. Der Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden und dem Verkäufer alle bis dato erfolgten Zahlungen (Finanzierungskosten, Notar, Grundbuch, Makler etc.) als Schdenersatz auferlegt werden. Ob ggf. auch ein Makler in Haftung genommen werden kann, hängt davon ab, inwieweit er die Aussagen des Verkäufers (geprüft oder ungeprüft) übernommen hat., Weitere Beiträge Expertenwissen Auf Immobilienblog Berlin könnte ein themenrelevanter Link zu Ihrer Webseite stehen. Immobilien Makler Immobilienblog Berlin Altersvorsorge Finanzierung Immobilien Grundbuch Treppenlift Bausparen Mietkaution Microhäuser Smart Home Event Auto Wellnessoase Eigentumswohnung Einfamilienhaus
Und hier sind wir tätig: Berlin-Spandau Berlin-Staaken Berlin-Kladow Berlin-Gatow Falkensee Brieselang Dallgow-Döberitz Und im Rest von Berlin (adsbygoogle = window.adsbygoogle || ).push({}); Read the full article
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Bitcoin: Mit Hacker-Angriff wurden 40,7 Millionen US-Dollar verschoben
Unzensuriert:Bitcoin Foto: Isokivi / Wikimedia (CC-BY-SA-3.0) Mit einem Hacker-Angriff auf die Kryptobörse Binance haben Kriminelle mehr als 7.000 Bitcoins erbeutet und damit einen Vermögensschaden von nicht weniger als 40,7 Millionen US-Dollar verursacht. Die Täter sollen sich gestohlene Verschlüsselungs-Codes zu Nutze gemacht haben, um ihr kriminelles Unternehmen erfolgreich umzusetzen. Wirtschaft Bitcoin: Hacker erbeuten 40,7 Millionen Dollar http://dlvr.it/R4HqTm
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GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Eintrittspflicht der D&O-Versicherung
Bei rechtswidrigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife muss die D&O-Versicherung nicht einstehen. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil 20. Juni 2018 entschieden (Az.: I-4 U 93/16).
Mit der D&O-Versicherung sichern Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer ihr persönliches Risiko ab. Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die D&O-Versicherung bei rechtswidrigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nicht eintreten muss. Dadurch hat sich das Risiko für die leitenden Organe erheblich verschärft. Denn ein großer Teil der Schadensfälle bei D&O-Versicherungen betrifft den Bereich der Insolvenztatbestände, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Wichtig ist nun daher die Bewertung wie weit der Versicherungsschutz der D&O-Police reicht und welche Schadensfälle abgesichert sind. Gegebenenfalls sollte mit dem Versicherer neu verhandelt werden.
In dem Fall vor dem OLG Düsseldorf hatte die Geschäftsführerin einer insolventen GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet und war vom Insolvenzverwalter erfolgreich auf Rückzahlung in Anspruch genommen worden. Die Geschäftsführerin machte ihre Forderungen dann bei ihrer D&O-Versicherung geltend, doch die verweigerte die Zahlung. Das OLG entschied, dass der Versicherer für Zahlungen nach Einritt der Insolvenzreife nicht eintrittspflichtig sei, da in der Regel nur der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Vermögensschadens versichert ist. Bei der Gesellschaft selbst sei durch die Zahlungen nach Insolvenzreife allerdings kein Schaden entstanden. Es handele sich hier vielmehr um einen „Ersatzanspruch eigener Art“, der dem Schutz der Gläubigergesamtheit diene. Die D&O-Versicherung sei jedoch nicht auf den Schutz der Gläubigerinteressen ausgelegt.
Das Urteil kann weitreichende Konsequenzen für die leitenden Organe aber auch für die Insolvenzverwalter haben, die sich mit ihren Forderungen bei rechtswidrigen Zahlungen nach Insolvenzreife nicht mehr an die Versicherungen wenden können, sondern das Geld direkt bei den Managern eintreiben müssen. Zudem kann das Urteil zu erheblichen Deckungslücken in der D&O-Versicherung führen, wodurch sich das persönliche Risiko für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte deutlich verschärft hat. Bestehende D&O-Versicherungen sollten daher überprüft und ggf. erweitert werden. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen und Manager beraten.
Weitere Informationen unter: https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html
via Pressemitteilungen - Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart https://ift.tt/2Q7DNym
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Werner Marnette (* 27. September 1945 in Köln) ist ein deutscher Manager und Politiker (CDU).
Marnette ist seit 2005 Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse und der Georg Agricola-Denkmünze, der höchsten Auszeichnung der GDMB Gesellschaft für Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- und Umwelttechnik e.V.
Am 29. März 2009 trat er von diesem Amt zurück. Als Grund nannte er seine Unzufriedenheit mit dem Umgang der Landesregierung mit den Schwierigkeiten der HSH Nordbank im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise. Seine diesbezügliche Kritik sei in der Regierung nicht berücksichtigt worden.
Die HSH Nordbank AG (HSH steht für Hamburgisch-Schleswig-Holsteinische) ist eine öffentlich-rechtliche Regionalbank mit Hauptsitzen in Hamburg und Kielund Niederlassungen in sechs weiteren deutschen Städten. Auslandsniederlassungen befinden sich in Athen, Luxemburg, Singapur und Hongkong. In Hamburg und Schleswig-Holstein ist sie eine führende Bank für Geschäftskunden. Als internationaler Spezialfinanzierer liegt der Schwerpunkt auf Transport und Immobilien.
Nach einer Vorgabe der EU musste die HSH Nordbank wegen Staatshilfen zu ihrer Rettung nach der Finanzkrise bis März 2018 verkauft oder abgewickeltwerden. Am 28. Februar 2018 gaben die Landesregierungen in Hamburg und Kiel bekannt, dass die Bank für rund eine Milliarde Euro an eine amerikanische Investorengruppe unter Führung des US-Hedgefonds Cerberus verkauft werden soll.
Im Jahre 2008 wurde die HSH Nordbank geführt von Dirk Jens Nonnenmacher, Vorstandsvorsitzender, bis November 2008 Leiter Finanz- und Risikomanagement. Die Vorsitzenden des Aufsichtsrates waren Senator a. D. Wolfgang Peiner, Wirtschaftsprüfer, und Olaf Behm, Betriebsrat der HSH Nordbank.
Für die Milliardenverluste der Bank, die von Hamburg und Schleswig-Holstein mit drei Milliarden Euro vor dem Konkurs gerettet wurde, gebe es nicht einen einzelnen Schuldigen, sagte SPD-Obmann Jürgen Weber. Keiner sei ‚frei von Verantwortung‘, so Weber bei der Vorstellung des 439-seitigen Berichts. Die Parlamentarier sehen eine Mitschuld bei den Bankmanagern, dem Aufsichtsrat, Ratingagenturen, der Bankenaufsicht sowie bei der Landespolitik.“
Leitung
Vorstand Stefan Ermisch (CEO)
Aufsichtsrat Thomas Mirow (Vorsitzender)
Die HSH Nordbank hat sich Mitte des Jahres 2015 mit der Staatsanwalt Köln auf eine Zahlung von mehr als 22 Millionen Euro Bußgeld geeinigt, damit ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Bank eingestellt wird. Die HSH Nordbank hatte spätestens seit dem Jahr 2005 reichen Kunden geholfen, Vermögen über eine Tochterfirma in Luxemburg in Briefkastenfirmen in Panama zu verschieben. Die Luxemburger Tochter wurde 2011 verkauft.
Bereits 2013 hatte die HSH Nordbank eingeräumt, dass sie zwischen 2008 und 2011 ihren Kunden mit sogenannten Cum-Ex-Deals dabei geholfen hat, insgesamt bis zu 112 Millionen Euro Kapitalertragssteuern möglicherweise unbegründet zurückerstattet zu bekommen. Für die Vorgänge hat die Bank einschließlich Zinsen im Jahresabschluss 2013 eine Steuerrückstellung in Höhe von 127 Millionen Euro gebildet.
Unter Dividendenstripping wird börsentechnisch die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Ist der Verkäufer bei einem Verkauf kurz vor diesem Stichtag (noch) nicht Eigentümer der Aktie (Leerverkäufer) und wird die Aktie kurz nach dem Dividendenstichtag geliefert, spricht man auch von einem Cum/Ex-Geschäft oder Cum-ex-Trade. Ob hierbei der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde oder eine legaleSteuergestaltung genutzt wurde, wird von den Beteiligten immer wieder als „umstritten“ dargestellt.Seit 1992 wissen Behörden, dass Banken und Investoren mit den „umstrittenen“ Cum/Ex-Geschäften den Fiskus schädigen.
Die umstrittene Praxis war jahrelang üblich und ist auch mit Hilfe von Gutachten großer Anwaltskanzleien abgesichert worden. Die HypoVereinsbank, Deutsche Bank, HSH Nordbank, Citi Deutschland und möglicherweise weitere Kreditinstitute haben Presseberichten zufolge in großem Volumen Dividendenstripping im Eigenhandel und im Kundengeschäft betrieben und sind deshalb seit 2011 in den Fokus der Steuerbehörden geraten. Aufgrund von Steuernachforderungen, die aus Cum- und Ex-Geschäften resultierten, ist die Maple Bank GmbH durch die BaFin im Februar 2016 geschlossen worden; anschließend wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Am 19. Februar 2016 beschloss der Deutsche Bundestag auf Betreiben von Grünen und Die Linke einen Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex-Geschäften. Bei der Abstimmung über die Einsetzung enthielten sich die Abgeordneten von SPD und Union. Der Ausschuss soll die Verantwortung von Regierung, Finanzverwaltung und Finanzaufsicht für das Dividendenstripping klären. Ebenfalls soll geklärt werden, ob es – und falls ja, von wem – Einflussnahmen mit dem Ziel gab, das Modell des Dividendenstrippings nicht oder nicht gänzlich abzuschaffen. Die Grünen und die Linken schätzen, dass der Fiskus 12 Milliarden Euro durch Cum-Ex-Geschäfte verlor.
Ausschussvorsitzender ist der Abgeordnete Hans-Ulrich Krüger (SPD). Die Obleute der Fraktionen sind: Christian Hirte (CDU/CSU-Fraktion), Andreas Schwarz (SPD), Richard Pitterle (Die Linke) und Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen). Weitere ordentliche Ausschussmitglieder sind Philipp Graf Lerchenfeld(CSU), Fritz Güntzler (CDU) und Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Stellvertretende Ausschussmitglieder sind für die CDU/CSU Matthias Hauer, Anja Karliczek, Bettina Kudla und Hans Michelbach, für die SPD Metin Hakverdi und Sarah Ryglewski, für Die Linke Axel Troost und für die Grünen Lisa Paus.
Arnold Ramackers, ein ehemaliger Finanzrichter aus Düsseldorf, sagte im Untersuchungsausschuss aus. Ramackers soll im Sinne führender Banken Gesetzestexte formuliert haben. Ramackers war unter anderem an dem Gesetz von 2007 beteiligt, das Cum-Ex-Geschäfte legalisierte und Banken und Anlegern ermöglichte, mit Hilfe der Cum-Ex-Geschäften Milliarden von Euro am Staat vorbei zu schleusen. Er hatte Zugang zu Dokumenten, die Parlament und Öffentlichkeit nicht erhalten durften, und hat sie an Banken weitergereicht, so dass diese die neuen Regelungen gleich wieder umgehen konnten.[19] Auch im Ruhestand soll Ramackers noch Einfluss ins Ministerium gehabt, sich an der Formulierung von Gesetzen beteiligt und an Sitzungen teilgenommen haben. Später nahm Ramackers einen Beratervertrag beim Bundesverband deutscher Banken an.
Die Beschlussempfehlung und der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses wurden am 21. Juni 2017 vorgestellt (BT-Drs. 18/12700).
Die erste Anklage wegen Dividenstripping wurde im Oktober 2017 gegen den Steueranwalt Hanno Berger sowie gegen mehrere ehemalige Aktienhändler der Hypovereinsbank wegen Steuerhinterziehung erhoben.
Berger soll maßgeblicher Berater und Initiator von Fonds des Luxemburger Fondshauses Sheridan gewesen sein, die in Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit Aktien deutscher Blue Chips investierten und von dem Schweizer Bankhaus Sarasin vertrieben wurden. Investoren dieser Fonds waren u. a. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sowie seine Frau, Schauspielerin Veronica Ferres, der Fußballtrainer Mirko Slomka, Fleischfabrikant Clemens Tönnies, Medienanwalt Matthias Prinz, Sportunternehmer Peter Schöffel und Drogerieunternehmer Erwin Müller.
Die anwaltliche und steuerliche Beratung auf Basis des Gutachtens von Bergers Kanzlei ist laut Medienbericht mit einer gesonderten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von EUR 100 Mio. von der Allianz, HDI Gerling und der Versicherungsstelle Wiesbaden versichert worden. Die Prämie betrug EUR 300.000.
Einer der Investoren, der Sportunternehmer Peter Schöffel, gab an, die Versicherung habe sein Vertrauen in sein Fondsinvestment von rund EUR 5 Mio. erhöht. Nach dem Zusammenbruch des Sheridan-Fonds verweigerten jedoch die Versicherungen Schadenersatzzahlungen auf Basis der Versicherungspolice.
Bei diesen Fonds verweigerte der Fiskus jedoch eine Erstattung der Steuern, wodurch sie zum Verlustgeschäft für die Investoren wurden.
Gegen Berger wird wegen seiner Beteiligung an Dividendenstripping-Transaktionen in drei Verfahren strafrechtlich ermittelt. Er wird der mittäterschaftlichen schweren Steuerhinterziehung mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe beschuldigt. Deswegen wurden 2012 und 2014 seine Kanzlei- und Privaträume in Deutschland und der Schweiz durchsucht. Zudem wurden Telefonate von ihm mit Geschäftspartnern im Herbst 2014 von Ermittlern des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes abgehört. Anfang Oktober 2017 wurde gegen Berger und frühere Aktienhändler der Hypovereinsbank durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbadenerhoben. Berger wird unter anderem von Wolfgang Kubicki und Norbert Gatzweiler verteidigt.
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Kripo Nürnberg ermittelte mutmaßlichen Betrüger - Haft
Kripo Nürnberg ermittelte mutmaßlichen Betrüger – Haft
NÜRNBERG. (1157) Nach umfangreichen Ermittlungen des Nürnberger Betrugskommissariates gelang es vor wenigen Tagen, einen 47-jährigen Mann zu verhaften, der zahlreiche Betrügereien im großen Stil begangen haben soll. Der bisher festgestellte Vermögensschaden liegt im sechsstelligen Euro-Bereich.
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bAV betriebliche Altersversorgung BAG-Urteil LAG Hamm 4 Sa 852/17 Beratungshaftung in der betrieblichen Altersversorgung – Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitgebern Maklern Versicherungsunternehmen Lebensversicherungen Direktversicherung Pensionskasse Unterstützungskasse Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung
Urteil Landgerichts Hamm mit weit reichenden Folgen für Arbeitgeber, bAV-Berater, Versicherungsvermittler, Makler und Versicherer
Das Urteil des LAG Hamm wird – was bisher noch nicht so wahrgenommen wird – weitreichende Folgen haben.
Nicht nur bei Arbeitgebern wird dieses Urteil zu mehr Achtsamkeit bei der Beraterauswahl führen müssen, sondern auch bei Versicherern ein weiteres Risiko auslösen.
Neben der weiteren Risiko-Klassifizierung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (ggf. Zusatzprämie für Makler, die in der bAV beraten) wird dieses Urteil auch zu einer Vertriebsanpassung führen müssen.
Insbesondere bei Ausschließlichkeitsvertretern und angestellten Außendienstmitarbeitern werden hier Veränderungen notwendig werden.
Warum dies der Fall sein kann, wird deutlich, wenn man das Urteil des LAG Hamm genauer betrachtet:
Am 6.12.2017 hat das LAG Hamm ein Urteil gefällt (4 Sa 852/17), das in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere in der Beratung – weitreichende Folgen haben kann. Es ging hierbei um die Entgeltumwandlung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz und vor allem um die Beitragspflicht.
Das LAG Hamm den Arbeitgeber verurteilt, dem früheren Arbeitnehmer den entstandenen Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, zu bezahlen.
Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung nicht über die bevorstehende Beitragspflicht von einmaligen Kapitalleistungen ab dem 1. Januar 2004 aufgeklärt. Das betrifft ausdrücklich auch die von ihm ab 2017 weiterhin zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung
Die Leitsätze des Urteils:
„Verlangt der Arbeitnehmer, einen bestimmten Teil seiner künftigen Entgeltansprüche nach § 1a BetrAVG umzuwandeln, können den Arbeitgeber Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (hier: Hinweis auf eine anstehende Änderung des § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V), deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können.
Überträgt der Arbeitgeber die Information und Beratung über den von ihm gewählten Durchführungsweg einem Kreditinstitut, ist dieses als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 Satz 1 BGB anzusehen.
Link: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2017/4_Sa_852_17_Urteil_20171206.html
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zwar zugelassen (BAG 3 AZR 206/18), inwieweit jedoch das BAG dies anders sieht, kann bezweifelt werden. Grund: Das Urteil des LAG Hamm bezieht sich letztendlich auf das BAG-Urteil (BAG 21.01.2014, 3 AZR 807/11) und wurde darauf aufgebaut.
Nach dem damaligen BAG-Urteil (2014) wurde zwar der nachfolgende Leitsatz:
„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen.“
verfügt, allerdings mit folgendem Zusatz:
„15……..Der Gesetzgeber hat in § 1a BetrAVG die Verantwortungsbereiche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch dahin abgegrenzt, dass er die Entscheidung, künftige Entgeltansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, ausschließlich dem Arbeitnehmer zugewiesen und den Arbeitgeber erst dann zur Mitwirkung verpflichtet hat, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung zur Entgeltumwandlung getroffen und bekundet hat.
Ein „Verlangen“ nach Umwandlung eines bestimmten Teils künftiger Entgeltansprüche kann erst dann bekundet werden, wenn die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll, von dem Arbeitnehmer bereits getroffen wurde. Erst wenn dies geschehen ist, ist der Arbeitgeber zur Mitwirkung durch Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Durchführung der Entgeltumwandlung verpflichtet.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangt, bestimmte Informationspflichten hat.
Das BAG nennt hier auch beispielhaft die Pflicht des Arbeitgebers über
den Durchführungsweg
den konkreten Versorgungsträger
die Art der Zusage
und die Versicherungsbedingungen (Versorgungsbedingungen) des externen Versorgungsträgers
zu informieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. So gehören auch die Erläuterung der Besteuerung bzw. Verbeitragung in der Anwartschafts- und Leistungphase dazu.
Die Erfüllung der Informationsverpflichtung ist auch zu dokumentieren.
Mehrfach wurde schon gerichtlich entschieden, dass die Aushändigung der Versicherungsunterlagen Pflicht ist (BAG 3AZR 807/11 v. 21.1.2014 –; BAG 3 AZR 17/09 v. 15.9.2009; LAG Düsseldorf 12 Sa 751/12 v. 13.6.2012)
Der Arbeitgeber muss, wenn er Auskunft erteilt, diese vollständig und richtig erteilen. Hierbei wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit unterstellt. Je komplexer die Versorgung ist, desto umfangreicher muss der Arbeitgeber informieren.
Wenn ein Arbeitgeber diese Information durch einen externen Berater erledigen lässt, dann ist dieser Berater oder das Beratungsunternehmen als Erfüllungsgehilfe zu betrachten (§ 278 Satz 1 BGB).
Zitat § 278 BGB:
„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden……“
Wenn dieser Erfüllungsgehilfe eine ausreichende Information unterlässt, dann haftet hierfür der Arbeitgeber.
Im „Innenverhältnis“ kann dann der Arbeitgeber allerdings bei fehlenden Informationspflichten Regress fordern.
Mögliche Szenarien:
Berater ist als Makler oder Mehrfachagent
In diesem Fall wird der Arbeitgeber direkt den Makler in Regress nehmen. Je nach Fallkonstellation kann der Regress durch die Vermögenschadenshaftpflicht gedeckt werden, oder der Makler hat (mind. einen gewissen Teil) selbst zu bezahlen.
Berater ist Ausschließlichkeitsvertreter (z. B. angestellter Außendienstmitarbeiter)
Bei angestellten Außendienstmitarbeitern haftet die Versicherungsgesellschaft und wird in der Regel den Schaden selbst begleichen müssen. Ein Regress beim angestellten Außendienstmitarbeiter ist meist auch schwierig.
Beweislastumkehr
Die Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB wird bei der Arbeitnehmerhaftung zu Gunsten des Arbeitnehmers modifiziert. Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber (darlegen und) beweisen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten, d. h. verschuldet hat.
Allein dies führt dazu, dass der Arbeitgeber (Versicherungsunternehmen) in der bAV einem angestellten Arbeitnehmer dieses Verschulden nachweisen muss und es nicht an der fehlenden Aus- und Fortbildung, die der Arbeitgeber zu veranlassen hat, lag.
Und selbst wenn der Fehler durch den Arbeitnehmer eigenverschuldet wurde, wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden.
Bei den meisten Gesellschaften wird die betriebliche Altersversorgung – insbesondere die Entgeltumwandlung durch Direktversicherung und beispielsweise Pensionskasse – von fast jedem Vermittler angeboten.
Daraus resultieren auch in der Praxis, dass die Arbeitgeber-Beratung und die laufende Betreuung der bestehenden bAV-Verträge durch den Versicherungsvermittler übernommen wird.
Wenn ein Versicherungsvermittler die betriebliche Altersversorgung nicht als Kerngeschäft anbietet, dann ist das Knowhow nicht auf dem aktuellen Stand. Dies führt zu Fehlberatungen, wie es im Übrigen beim LAG Hamm im Urteil festgestellt wurde.
bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben
Allerspätestens wenn es um die laufende Arbeitgeber-Betreuung geht, sollten ausschließlich bAV-Spezialisten (oder Personen mit qualifiziertem bAV Berufs- oder Studienabschluss) die laufende Betreuung des Arbeitgebers übernehmen.
Beachtet dies das Versicherungsunternehmen, ist das Risiko eines Regresses durch den Arbeitgeber (VN) minimiert. Wird dies nicht beachtet, müsste dieses erhöhte Risiko unternehmensintern berücksichtigt werden (Risikomanagement und Solvency II).
Für Arbeitgeber ergibt sich, dass der Versicherungsvermittler gut ausgewählt werden sollte.
Ist der Vermittler durch entsprechende Nachweise qualifiziert (z. B. Schreiben der Gesellschaft oder qualifizierter Ausbildungsnachweis, beispielsweise „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung), dann ist hierdurch eine Risikominimierung schon geboten.
Für alle Beteiligten bedeutet dies:
Die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung gehört in die Hand von Spezialisten, die sich auch laufend weiterbilden müssen.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies, den Berater nicht (ausschließlich) nach Sympathie auszuwählen, sondern auch auf entsprechenden Ausbildungen oder Nachweise zu achten.
Und zum Schluss noch folgender Hinweis an Arbeitgeber, die der Auffassung sind: „Da lasse ich keine betriebliche Altersversorgung zu“:
Wenn ein Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ablehnt und dies später durch den Arbeitnehmer nachgewiesen werden kann, dann ergibt sich für den Arbeitgeber ein erheblicher Schaden. Denn gem. dem o. g. Urteil muss der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum einen zulassen und haftet bei Nichtzulassung für den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers. Und dies könnte für einen Arbeitgeber der höchst mögliche Schaden bedeuten.
Moderne Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung speziell für die Personalbindung und der Personalgewinnung.
Gerade im Zeitalter des Fachkr��ftemangels – der inzwischen auch im regulären Personalmarkt aufgrund der guten Konjunktur vorhanden ist – kann durch intelligente Baustein-Firmen-Versorgungssysteme das Personalmarketing erheblich erleichtert werden.
Last, but not least: Im o. g. Fall handelt es sich zwar um die betriebliche Altersversorgung in der „bisherigen Welt“, allerdings wäre dieser Haftungsfall auch in dem Sozialpartnermodell (neue „bAV-Welt 2“ entstanden.
© www.bav-Experte.de
Fachliteratur: www.bAV-Leitfaden.de
Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de
bav-Experte- Werner Hoffmann Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
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Gewerbeversicherung - Schützen Sie Ihr Unternehmen!
Für Unternehmen ist es essentiell, unternehmerische Risiken möglichst gering zu halten um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Mit einer auf Sie zugeschnittenen Gewerbeversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Gefahren und möglichen Risiken im Firmenalltag. Schnell kann Ihnen etwas passieren, was den Betrieb in finanzielle Nöte bringt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Gewerbeversicherungen: Haftpflichtversicherungen und Unternehmensversicherungen, welches Ihr eigenes Hab und Gut absichern (hier spricht man auch von Eigenschadenversicherung).
Gewerbehaftpflichtversicherungen
Als Gewerbetreibender sind Sie dazu verpflichtet, für Schäden an dritte einzustehen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um Personenschäden Sachschäden Gewerbeversicherung oder Vermögensschäden handelt. Deshalb gehört eine Haftpflichtversicherung für das Gewerbe zu einer Pflichtversicherung, welches jedes Unternehmen haben sollte.
Grundsätzlich gibt es folgende Arten für Gewerbehaftpflichtversicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst - wie in der Haftpflichtversicherung allgemein – die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz.
Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
Beratende Berufsgruppen, welche die Vermögensinteressenten Ihrer Kunden wahrnehmen, können durch einen Fehler einen sogenannten Vermögensschaden verursachen. Im Rahmen Ihrer Dienstleistung können aber auch Gutachter, Prüfer, Verwalter oder Aufsicht führende Personen Schäden für Ihre Klienten verursachen. Eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung soll die berufliche Existenz des Dienstleisters nach einen Vermögenschaden absichern.
Berufshaftpflichtversicherung
Fehler lassen sich im wahren Leben leider nicht immer vermeiden. Aber dafür die Folgen: Die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passierten Fehler und Versehen, schützen Sie mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Hier kann im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt berufliche Risiken für spezielle Berufe wie z.B. Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte oder Architekten ab. In vielen Berufen ist diese sogar „Pflicht“ – dies aber aus gutem Grund.
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Neuer Blog-Beitrag auf aloga Friends
https://alogafriends.de/blog/die-haftung-von-vereinsvorstaenden/
Die Haftung von Vereinsvorständen
In diesem Artikel wird es über das Haftungsrisiko von Vereinsvorständen handeln. Viele sind sich nicht darüber bewusst, wie die Haftung wirklich geregelt ist. Wir möchten Sie daher darüber informieren.
Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben.
Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren innehaben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB. Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig: Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden.
Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit.
Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben dann wirklich alle etwas davon! Gerne beraten wir Sie dabei.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07181 9854-0.
Mehr zum Thema
Artikel: Haftung Vereinsvorstände aloga24: D&O-Versicherungen Wikipedia: D&O-Versicherungen
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Feststellung des Schadensersatzanspruchs für künftige Schäden auch ohne Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts ?
Ein Feststellungsantrag auf Ersatz künftiger materieller und immaterieller Schäden ist begründet, wenn eine Rechtsgutsverletzung iSv. § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1 StVG vorliegt und bereits ein Vermögensschaden besteht und künftige Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt künftiger Schäden ist nicht erforderlich.
Das OLG bezieht sich auf die Entscheidung des BGH vom 17.10.2017 - VI ZR 423/16 -.
OLG München, Urteil vom 21.02.2020 - 10 U 2345/19 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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"Ein neuer Riss durch Europa wird hier bewusst herbeigeführt." » [...] Fest steht, dass die globalen Schulden noch einmal in der Größenordnung eines Welt-Bruttoinlandsproduktes gestiegen sind. Das kann nicht ewig so weitergehen. In den USA wurde das billige Geld lange für Aktienrückkäufe der Unternehmen auf Kredit genutzt. ... | ... Private-Equity-Firmen kaufen mit dem billigen Geld den halben deutschen und europäischen Mittelstand auf und hinterlassen große Verwüstungen. ... | ... die Notenbank Fed hat die Rolle der Bad Bank übernommen. Sie stützt den Dollar, stützt damit die Aktienmärkte und stellt den Unternehmen das Kapital zur Verfügung, um sich europäische Unternehmen zu kaufen und hiesige Märkte einzuverleiben. ... | ... keiner weiß, was alles passiert, wenn die Notenbanken weiter Geld drucken. Im schlimmsten Fall ist dann Geld nichts mehr wert und die Wirtschaft kommt zum Erliegen. Ebenso könnten die Konflikte in der Welt zu einem größeren Krieg eskalieren. Wir stecken immer noch in einer echten Weltwirtschaftskrise, auch wenn die Zwangsmaßnahmen und die Staatswirtschaft der Notenbanken das zu vertuschen versuchen. Dafür gibt es kein Drehbuch, man kann sich das kaum vorstellen. Aber wenn so etwas passiert, dürfte es einen kompletten Neustart des Wirtschaftssystems erforderlich machen. ... | ... die Risiken sind gestiegen. Es wäre sträflich, das komplett zu ignorieren. Wenn es wirklich kracht, kommt man nicht so ohne weiteres an sein Geld, vielleicht ist sogar eine Währungsreform nötig. In meinen Augen ist der Euro eine Fehlkonstruktion. Dass Schuldenstaaten wie Griechenland mit allen Mitteln in der Euro-Gruppe gehalten werden, macht die Konstruktion des Euro noch riskanter. ... | ... Die USA verfolgen eine konsequente und rücksichtlose Industriepolitik, um ihre eigenen Unternehmen zu fördern. ... | ... Wäre Europa genauso streng bei der Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen, müssten viele US-Unternehmen, allen voran die großen IT-Konzerne, Geschäftsverbote oder satte Bußen bekommen. ... | ... Die völlig destruktiven Sanktionen gegen Russland werden vor allem von Deutschland und Österreich und einigen anderen EU-Staaten bezahlt. ... | ... Ein neuer Riss durch Europa wird hier bewusst herbeigeführt. Und für die US-Konzerne ist diese Situation potenziell vorteilhaft. Selbst europäische Konzerne investieren vermehrt in den USA. ... | ... Ich sorge mich aber um die Zukunft der europäischen Wirtschaft, wenn Großkonzerne und ihre Lobbyisten das Sagen haben. TTIP ist ein großer Schritt in Richtung einer Wirtschaftsordnung der Reichen und Superreichen, die Kapitalseite wird gestärkt. Staaten können nun von Konzernen auf Vermögensschaden verklagt werden. ... | ... Wenn TTIP kommt, bedeutet das das endgültige Aus Europas und den kompletten ökonomischen Anschluss Europas an die USA. ... | ... Noch gab es keine Eskalation in der Weltpolitik, aber das kann jederzeit passieren. ... | ... Ich kann nur die Besonnenheit und Ruhe von Putin loben. Die Lage ist jedoch hochexplosiv und toxisch für die Märkte. ... | ... Es besteht jedenfalls die Gefahr, dass sich unser Geld und unser Papiervermögen in Luft auflöst. ... | ... Anleger brauchen Geduld und dürfen sich von einer Verkaufspanik nicht anstecken lassen, wenn es kracht. ... | ... Selbst ausgesprochene Goldfanatiker sollten nicht über 30 Prozent gehen. Denn wenn nur noch kleine Transaktionen mit Bargeld gemacht werden dürfen, bekommt man auch das Gold nicht mehr in den Umlauf. ... | ... Richtig ist es, auf prinzipiell sichere Vermögensgegenstände wie Aktien von Qualitätsunternehmen, Qualitätsimmobilien und Gold zu setzen und sich in Geduld und Gelassenheit zu üben. « Andreas Toller, Max Otte | Wirtschaftswoche | 29.12.2015 | "Unser Geld könnte sich in Luft auflösen" | http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/max-otte-unser-geld-koennte-sich-in-luft-aufloesen/12771448-all.html Sollte sich der Urheber des hier verlinkten und zitierten Artikels durch das Posten dieser Verlinkung oder dem ganz oder teilweisen Zitieren aus dem verlinkten Artikel in seinem Urheberrecht verletzt fühlen, bitte ich um einen kurzen Kommentar und einen Beleg der Urheberschaft. Das Beanstandete wird dann unverzüglich entfernt. | Eventuelle Werbung in optischer Nähe zu diesem Artikel stammt nicht von mir, sondern vom Social-Media-Hoster. Ich sehe diese Werbung nicht und bin nicht am Verdienst oder Gewinn beteiligt.
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