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Fast 50 Jahre Berufsverbote
Aufruf zur Erinnerung und Wiedergutmachung
Das ist doch ein Thema der 70-iger Jahre wird so mancher meinen. Richtig ist, dass am 28. Januar 1972 der damalige Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass unterzeichnete. Falsch ist die Annahme, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Anschluss der DDR die Berufsverbotspraxis einfach eingeschlafen wäre.
Wen hat es denn betroffen?
In den Jahren nach 1972 wurden rund 3,5 Millionen Bewerberinnen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Diese Überprüfungen führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.
Und auf der Webseite berufsverbote.de gibt es eine Unterschriftenliste mit dem Text des Aufrufs:
"Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"
Aufruf von Betroffenen des „Radikalenerlasses“ an die Politik: „Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!“ Start einer bundesweiten Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022
Denn es ist an der Zeit,
den Radikalen-Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben,
alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen,
die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Vergessen wir nicht, dass "damals" der Verfassungsschutz noch mit großem Aufwand Zeitungen und Flugblätter "Verdächtiger" beschaffen und lesen musste, heute sind solche Informationen in den (a)sozialen Medien mit einem Klick zusammenzutragen. BigBrother weiß (fast) alles ...
Mehr dazu bei http://berufsverbote.de/ und VER.DI PUBLIK 1. 2O21, S.11 und der Aufruf zum Unterschreiben http://berufsverbote.de/tl_files/docs/Aufruf50JahreBerufsverbot.pdf und alles unsere Artikle zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=berufsverbot&sel=meta Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7555-20210222-fast-50-jahre-berufsverbote.htm Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7555-20210222-fast-50-jahre-berufsverbote.htm
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Vier Jahrzehnte "Verfassungsschutz"-Skandal rechtskräftig beendet
Bundesamt für Verfassungsschutz wegen vier Jahrzehnte langen Rechtsbruchs verurteilt
... titelten wir vor 9 Jahren am 4. Februar 2011 - nun fast noch ein Jahrzehnt danach können wir dieses düstere Kapitel bundesdeutscher Geschichte endgültig abschließen. Nach vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung und insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (BVerwG 6 C 11.18).
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 in vollem Umfang. Auch wenn die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, so lässt sich jetzt schon sagen: Damit bleibt es auch in dritter und letzter Instanz dabei, dass die 38 Jahre währende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.
Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist Rolf Gössner, den der Bundesinlandsgeheimdienst„Verfassungsschutz“ zum „Staats- und Verfassungsfeind“ erklärt hatte, endlich rechtskräftig rehabilitiert. Damit haben die Bundesregierung mit ihrem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie alle weiteren 13 seit 1970 verantwortlichen Bundesinnenminister und 12 Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz in diesem skandalösen Überwachungsfall eine schwere und blamable Niederlage erlitten.
Die Internationale Liga für Menschenrechte, in der der Bürgerrechtler Rolf Gössner seit Jahrzehnten mitarbeitet, stellt dazu fest:
Tatsächlich ist ein so lang währender Grundrechtsbruch gegenüber einem Bürger dieses Landes bislang keinem anderen staatlichen Sicherheitsorgan höchstrichterlich bescheinigt worden. Aus diesem beispiellosen Fiasko einer geradezu kafkaesken Überwachungsgeschichte müssen dringend überfällige politische, behördliche und gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden. Rolf Gössner sieht in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen einen "gerichtlichen Sieg über geheimdienstliche Verleumdungen und Willkür sowie über antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines staatlichen Sicherheitsorgans. Das ist eine klare Entscheidung zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung."
Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß und Prozessvertreter von Rolf Gössner: "Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Dagegen hat sich der ‚Verfassungsschutz‘ 15 Jahre erbittert gewehrt. Jetzt ist es höchste Zeit, dass hieraus Konsequenzen gezogen werden. Gesinnungsschnüffelei und Gesinnungskontrolle durch den ‚Verfassungsschutz‘ sind durch klare gesetzliche Vorschriften zu unterbinden. Das gilt nicht nur zum Schutze von (u.a. anwaltlichen) Berufsgeheimnissen, die unter Überwachungsbedingungen nicht mehr zu gewährleisten sind, sondern gegenüber Jedermann." Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender der HUMANISTISCHEN UNION erklärt: "Die vorliegenden Entscheidungen sind Meilensteine im Kampf gegen einen übergriffigen Geheimdienst. Als Bürgerrechtsvereinigung werden wir darüber wachen, dass sich an diese grundlegenden Urteile eine unverzügliche Änderung der bisherigen Beobachtungspraxis der Geheimdienste anschließt. Ein Weiter-so darf es nicht geben."
Aktion Freiheit statt Angst gratuliert Rolf Gössner, der Humanistischen Union und der Internationale Liga für Menschenrechte zu diesem Erfolg nach diesem langen Kampf.
Mehr dazu bei https://ilmr.de/2020/bundesverfassungsschutz-verliert-endgueltig-rechtstreit-gegen-rolf-goessner
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