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#VGH Bayern
gutachter · 6 days
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Baugenehmigung gilt auch für den Rechtsnachfolger!
VGH Bayern, Beschluss vom 05.08.2024 – 15 ZB 24.443 1. Die Baugenehmigung ist sachbezogen und gilt auch für jeden Rechtsnachfolger des Bauherrn. 2. Die Einstellung eines Geschäftsbetriebs führt nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung. Quelle und Volltext: ibr-online.de
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proklartexxt · 5 years
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Versicherungs - TÜV
Spioni und ick prüfen für Euch aus dem Auge des Verbrauchers (Kunden) Versicherungsprodukte. Wat iss Hot? Wat iss Schrott? ...und was kostet dat? Wir checken dat für Euch, kostenlos und unabhängig. Immer frei nach dem Motto " Wat können die Versicherungen, wat kosten die Versicherungen, tut dat Not oder kann dat wech!
Ab dem 01.08.2019 ist es soweit! Eure initiierte Befragung zur Riester-Rente ist gestartet.
*Grundsätzlich erhält jeder Verbraucher bei jedem Unternehmen bei der er einen Riestervertrag abschließt die gleichen Zulagen im Verhältnis zum geleisteten Eigenbetrag. Aus diesem Grund können sich die einzelnen Angebote nur bei den Kosten und bei der Verzinsung unterscheiden. Welche weiteren Unterschiede jedes Unternehmen noch zu bieten hat erfahrt ihr in unserer Versicherer-Befragung. Folgende Versicherungsunternehmen wurden von uns angeschrieben: AachenMünchener Versicherung Allianz Deutschland AG AXA Versicherung Barmenia Versicherungskammer Bayern Concordia Versicherung CosmosDirekt Debeka Die Bayerische ERGO Generali Gothaer Leider hat uns die Gothaer Versicherung mitgeteilt nicht an unserer Umfrage teilnehmen zu wollen. Das finden wir sehr schade, denn man hätte die Möglichkeit gehabt auf die Vorwürfe des Bund der Versicherten einzugehen. BdV-Klage gegen die Gothaer Riester-Rente „ReFlex“ erfolgreich Weiterhin hätte man euch als Verbraucher und eventuellen Kunden zeigen können, dass man entsprechend der Vorwürfe reagiert hätte und Änderungen am Produkt vorgenommen hat. Hannoversche Lebensversicherung AG Hanse Merkur HDI Deutschland AG Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G. LV1871 LVM Versicherung Mecklenburgische Versicherungsgruppe neue leben Lebensversicherung AG VGH Versicherungen R+V Allgemeine Versicherung AG RheinLand Versicherungs AG SIGNAL IDUNA Gruppe Swiss Life AG VOLKSWOHL BUND Versicherungen WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Zurich Versicherung Folgende Fragen haben wir gestellt: Wo im speziellen liegt der Unterschied zwischen ihrer Riester-Rente im Marktvergleich zu anderen Anbietern? Welche Vorteile bietet gerade ihr Unternehmen jungen Menschen beim Abschluss einer Riester-Rente? Wie unterscheidet sich ihr Unternehmen bei Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren gegenüber Mitbewerbern am Markt? Hier die Antworten: Derzeit liegen von anderen Versicherungsgesellschaften noch keine Antworten vor.       Read the full article
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dermontag · 3 years
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Einkaufen ohne Impfpass Wo 2G im Einzelhandel nicht mehr gilt 08.02.2022, 17:32 Uhr Erst kippt ein Gericht in Niedersachsen die 2G-Regelung im Einzelhandel - dort müssen seit Dezember beim Einkaufen keine Genesungs- oder Impfnachweise mehr vorgelegt werden. Nun ziehen einige Bundesländer nach. Wo die 2G-Maßnahme im Einzelhandel noch gilt: Baden-Württemberg Am 25. Januar hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt. Der VGH in Mannheim hatte das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, teilte der VGH Ende Januar mit. Damit gilt 3G bis auf weiteres für den Einzelhandel. Dazu arbeitet die Landesregierung derzeit an Lockerungen, die möglicherweise schon Ende Februar greifen könnten. Wie es aus Regierungskreisen in Stuttgart heißt, soll bei einer Anhörung des Sozialministeriums mit Klinik-Vertretern und Wissenschaftlern am 18. Februar geklärt werden, ob weitere Öffnungsschritte verantwortbar sind. Bayern Schon Mitte Januar hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Dort gilt stattdessen eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel – genauso wie im Supermarkt. Bayern will dazu mehrere Beschränkungen lockern. So sollen Gaststätten wieder ohne Sperrstunde öffnen dürfen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder in einer Videokonferenz des Parteivorstands an. Bei Sport- und Kulturveranstaltungen sollen noch mehr Zuschauer zugelassen werden. Berlin Berlin will nächste Woche mit Lockerungen nachziehen. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey kündigte ein Auslaufen der 2G-Regel im Einzelhandel zum 18. Februar an. Stattdessen soll dann auch dort eine generelle FFP2-Maskenpflicht gelten. Der Beschluss dazu soll am kommenden Dienstag kommen. Hintergrund sei unter anderem, dass auch das benachbarte Brandenburg von der Regelung abrücke, sagte Giffey. Berlin habe womöglich den Scheitelpunkt der Omikron-Welle erreicht. Brandenburg Auch Brandenburgs Landesregierung hebt die 2G-Regel im gesamten Einzelhandel auf. Stattdessen gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Zudem fällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Dagegen bleibt die 2G-plus-Regel in Gaststätten erhalten - sie schreibt einen zusätzlichen negativen Test vor. Zudem wird die Erhebung von Kontaktdaten, etwa in der Gastronomie, ausgesetzt. Für Sport im Freien herrscht nun die 3G-Regel, also Zugang für Geimpfte, Genesene und tagesaktuell negativ Getestete. Bremen Der Bremer Senat hat beschlossen, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben. Damit müssen Kunden künftig keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen bleibt aber bestehen, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten. Der Senat beschloss zudem, die Kontakterfassung beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen abzuschaffen. Der bremische Senat stellte am Dienstag zugleich für die Stadtgemeinde Bremen die Warnstufe 3 fest, die voraussichtlich von Freitag an Warnstufe vier ablöst. Damit entfällt die 2G-plus-Regel unter anderem in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Hamburg Auch Hamburg lockert die Corona-Regeln im Einzelhandel. Von Samstag an wird dort die 2G-Regelung im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Das kündigte ein Senatssprecher an. Hessen In Hessen wurde auch die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben. Das beschloss das Corona-Kabinett vergangene Woche, wie die Staatskanzlei mitteilte. Zudem lässt das Land bei Großveranstaltungen mehr Zuschauer zu. "Wir ermöglichen damit mehr Freiheiten, gleichzeitig schützen wir die Menschen durch klare Vorgaben", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier nach Angaben der Staatskanzlei. Zu den Vorgaben zählt, dass beim Einkaufen künftig eine FFP2-Maske getragen werden muss. Bei Großveranstaltungen gilt in Hessen weiter die 2G-plus-Regel. 2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt haben. Mecklenburg-Vorpommern Die 2G-Pflicht im Einzelhandel fällt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ab kommenden Samstag dürfen auch Ungeimpfte dort wieder in allen Geschäften einkaufen, beim Shopping muss dann aber eine FFP2-Maske getragen werden. In Geschäften für den täglichen Bedarf wie Supermärkten genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Das beschloss die Landesregierung in Schwerin, wie die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg bekanntgab. Niedersachsen In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regelung für den Einzelhandel bereits Mitte Dezember 2021 kassiert. Statt 2G ist das Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen verpflichtend – auch im Supermarkt. Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen haben weiterhin nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Einzelhandelsgeschäften. Die aktuelle Verordnung werde dahingehend nicht geändert, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann in Düsseldorf. Es gebe ab Mittwoch aber keine Kontrollen mehr, sondern nur noch Stichproben. Eine Trendwende beim Infektionsgeschehen sei "derzeit nicht zu sehen", betonte Laumann. Nach der für kommende Woche geplanten Ministerpräsidentenkonferenz werde die NRW-Landesregierung das Infektionsgeschehen neu bewerten. Saarland Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel schon am 21. Januar gekippt. Die Verordnung sei zu unbestimmt, hatte das Gericht mitgeteilt. Die Richter kritisierten, dass die Ausnahmeregel für Supermärkte und andere Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs durch eine beispielhafte Aufzählung von Geschäften nicht konkret genug ist. Schleswig-Holstein Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat das 2G-Modell für den Handel aufgehoben. Ab Mittwoch müssen Kundinnen und Kunden in Schleswig-Holsteins Geschäften nur noch eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wie die Staatskanzlei berichtete. Das gilt auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen wie Reisebüros oder Änderungsschneidereien. In Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz gilt hingegen nach wie vor 2G im Einzelhandel, in Thüringen und Sachsen weitgehend 3G.
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korrektheiten · 3 years
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte
Tichy:Die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel in Bayern entsprechen nicht den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes und sind „vorläufig außer Vollzug gesetzt“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem unanfechtbaren Beschluss mitgeteilt. Die Richter geben damit der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts Recht, die einen Eilantrag eingebracht hatte, weil sie ihre Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt fand. Nach der bayerischen Verordnung haben  grundsätzlich nur Genesene Der Beitrag Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/SHQQ30
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nokzeit · 3 years
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Verwaltungsgerichtshof öffnet Bordelle
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_(Symbolbild - Pixabay)_ Eilantrag gegen fortdauernde Schließung von Prostitutionsstätten erfolgreich - Betriebsuntersagung für Prostitutionsstätten ab Montag außer Vollzug gesetzt **Mannheim.** _(pm)_ Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von Mittwoch einem Eilantrag gegen die fortdauernde Schließung von Prostitutionsstätten stattgegeben. Der Betrieb von Prostitutionsstätten ist in Baden-Württemberg seit dem 02. November 2020 aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen in der Corona-Verordnung der Landesregierung untersagt. Auch in den Öffnungsstufen 1 bis 3, die für zahlreiche Betriebe und Veranstaltungen bei einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz von unter 100 und einer sinkenden Tendenz der Infektionszahlen weitere „Lockerungen“ regeln (§ 21 Abs. 1, 2 und 3 der Corona-Verordnung), ist eine Öffnung der Prostitutionsstätten nicht vorgesehen. Hiergegen wandte sich die Betreiberin einer Prostitutionsstätte aus dem Bezirk des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Antragstellerin) mit einem Eilantrag. Sie brachte vor, das landesweite, pauschale Betriebsverbot für Prostitutionsstätten sei ein rechtswidriger Eingriff in ihre Grundrechte. Die Landesregierung (Antragsgegner) trat dem Antrag entgegen und machte geltend, sie habe geprüft, ob in den Öffnungsstufen Raum für eine Öffnung der Prostitutionsbetriebe sei. Das habe sie bisher abgelehnt, weil bei diesen Betrieben ein stark erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Auch in anderen Bundesländern dürften Prostitutionsstätten noch nicht öffnen, so etwa in Bayern. Gegenwärtig sei eine grundlegende Überarbeitung der Corona-Verordnung spätestens zum 28. Juni 2021 geplant, in deren Rahmen eine weitere Öffnungsstufe eingeführt werden solle. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens sollten in dieser neuen Öffnungsstufe der Verordnung insbesondere auch Prostitutionsstätten, die bei der letzten Öffnungsrunde noch nicht hätten berücksichtigt werden können, aufgegriffen werden. Der 1. Senat des VGH gab dem Eilantrag statt. Mit dem Beschluss vom 16. Juni 2021 setzte er § 15 Abs. 1 Nr. 17 der Corona-Verordnung (in der Fassung vom 03. Juni 2021), soweit die Vorschrift Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen betrifft, mit Ablauf des 20. Juni 2021 vorläufig außer Vollzug. Zur Begründung führt der 1. Senat aus, das seit dem 02. November 2020 bestehende Verbot des Betriebs von Prostitutionsstätten sei inzwischen unverhältnismäßig. Das Infektionsgeschehen habe sich wesentlich verbessert. Zwar könnten aufgrund der nach wie vor bestehenden Infektionslage weiterhin normative Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Pandemie erfolgen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin wiege jedoch außerordentlich schwer, da es sich um ein Totalverbot handele, das in aller Regel keine Ausnahmen zulasse. An der inzwischen bestehenden Unverhältnismäßigkeit der angefochtenen Vorschrift ändere auch der Umstand nichts, dass die Öffnung von Prostitutionsstätten vor dem Hintergrund der dort angebotenen sexuellen Dienstleistungen zu - im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungsbereichen auch gesteigerten - Infektionsgefahren führen könne. Diese Gefahren könnten Maßnahmen des Verordnungsgebers unterhalb der Schwelle zu einem vollständigen und ausnahmslosen Verbot rechtfertigen. Als geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen kämen insoweit beispielsweise normative Vorgaben zur Aufstellung und zur Kontrolle von Hygienekonzepten in Betracht. Dazu könnte auch eine nach Infektionszahlen differenzierende, auf einen etwaigen Wiederanstieg der Zahlen reagierende Regelung zählen. Ein undifferenziertes und wesentlich eingriffsintensiveres Totalverbot sei im Vergleich dazu beim aktuellen Stand des Pandemiegeschehens nicht mehr verfassungskonform. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (1 S 1868/21). Lesen Sie den ganzen Artikel
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weissblauerose · 4 years
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/gericht-kippt-testpflicht-fuer-mitarbeiter-in-pflegeheimen_144_538082.html
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atheistmediablog · 7 years
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Bayern: Kopftuchverbot für künftige Richterinnen
Bayern: Kopftuchverbot für künftige Richterinnen
Das Kopftuchverbot für angehende muslimische Juristinnen im deutschen Bayern ist nach einem Urteil des dortigen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zulässig. weiterlesen: [http://religion.orf.at/stories/2899672/
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gutachter · 1 month
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Mangel behebbar: Veränderungssperre wirksam!
VGH Bayern, Beschluss vom 10.07.2024 – 2 ZB 22.1742 1. Eine Veränderungssperre, für die kein Sicherungsbedürfnis besteht, kann mangels Erforderlichkeit keinen Bestand haben. Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre insbesondere dann, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung offensichtlich rechtswidrig und der rechtliche Mangel schlechterdings nicht behebbar…
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nachrichtenmuc-blog · 8 years
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Schwerer Schlag - in München droht Fahrverbot
Schwerer Schlag – in München droht Fahrverbot
Der Freistaat Bayern hat eine Gnadenfrist bis Ende des Jahres bekommen. Dann aber muss ein Konzept vorliegen, wie die Luft vor allem in der Landeshauptstadt München verbessert werden kann. Der heutige Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sieht ein Fahrverbot vor. Der ADAC Südbayern spricht deshalb von einem schweren Schlag für die Verbraucher. Somit wird wohl wegen des…
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dermontag · 3 years
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Nach Niedersachsen und Bayern OVG im Saarland kippt 2G-Regel 21.01.2022, 17:27 Uhr Erst kippt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die 2G-Regelung im Einzelhandel für das Land, dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch für den Freistaat. Nun dürfen auch im Saarland Menschen, die weder genesen noch geimpft sind, nicht mehr vom Einzelhandel ausgeschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gebe man einem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel statt, teilte das OVG in Saarlouis mit. Die Entscheidung bedeute, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden sei. Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes "verstößt die Regelung gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen". Von der Vorschrift seien nur Ladenlokale ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungsangebot der Deckung des täglichen Bedarfs diene. Allerdings gelten auch für weitere Ladengeschäfte Ausnahmen. Für Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat diese Woche außer Vollzug gesetzt. Auch in Baden-Württemberg hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim die 2G-Regelung für Hochschulen außer Vollzug gesetzt und in der Begründung erklärt, dass ein von der Hospitalisierungsrate abgekoppeltes Einfrieren der Regeln nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehe. Es sei aber unklar, nach welchen Kriterien die Einzelhandelsbetriebe von der Ausnahmeregelung erfasst würden. Denn weder aus dem Ausnahmekatalog, noch aus der amtlichen Begründung ergäben sich einheitliche, objektivierbare Kriterien für den erweiterten Geltungsbereich der Regelung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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korrektheiten · 3 years
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Bars und Beisl dürfen ab sofort innen öffnen
Tichy:Beisl (außerhalb Bayerns und Österreichs auch Kneipen genannt) und Bars in Bayern dürfen ab sofort auch drinnen wieder bewirten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab dem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken statt. Der  Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die „längst überfällige Entscheidung“, Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften, er fordert auch die Öffnung von Der Beitrag Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Bars und Beisl dürfen ab sofort innen öffnen erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/S4J0gM
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gutachter · 2 months
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Wann "dient" ein Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb?
1. Ein Vorhaben ist im Außenbereich u. a. zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. 2. Bei der Auslegung des Merkmals “Dienen” ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt – auch und gerade unter Berücksichtigung…
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gutachter · 4 months
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Wann ist die Erschließung "gesichert"?
1. Eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung Art. 66 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayBO beinhaltet regelmäßig nicht zugleich einen (konkludenten) Verzicht des Zustimmenden auf seine subjektiv öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte. Angesichts der weitreichenden Rechtsfolgen eines Rechtsverzichts sind an die Feststellung des erforderlichen Verzichtswillens strenge Anforderungen zu stellen. 2. Der…
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gutachter · 5 months
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Wann ist eine Wohnraumerweiterung im Außenbereich angemessen?
1. Eine Wohnhauserweiterung im Außenbereich ist nur dann angemessen, wenn sie ausgehend von den objektiven Verhältnissen des Eigentümers und seiner Familie der angemessenen Wohnraumversorgung der Familienangehörigen zu dienen bestimmt ist. Auf die selbst bestimmten Bedürfnisse der Bewohner kommt es dabei nicht an. 2. „Erweiterung“ bedeutet in diesem Zusammenhang die bloße Vergrößerung des…
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gutachter · 5 months
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Was zu hoch ist, fügt sich nicht ein!
1. Ein Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, wenn es die bislang vorhandene Zweigeschossigkeit um ein Geschoss überragt. 2. Die Nichteinhaltung des vorhandenen Rahmens ist wesentlich und führt zu bodenrechtlichen Spannungen, wenn eine mögliche Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken in vergleichbarer Lage nicht auszuschließen…
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gutachter · 7 months
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Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten!
1. Die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift und insbesondere des Abstandsflächenrechts allein genügt nicht, damit sich das der Bauaufsichtsbehörde zustehende Ermessen auf bauaufsichtliches Einschreiten auf Null reduziert. 2. Eine Ermessensreduzierung ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn die von der rechtswidrigen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht und die…
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