#Studienförderungsgesetz 1992
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Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien - Finanzierungsmöglichkeiten?
Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?
Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung:
Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
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