#Rohrbruch
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Freitag, 7. Juli 2023
Rohrbruch
Heute ist die Wasserleitung in der Küche geplatzt. Ein Symbol am Display des Geschirrspülers hat ein Problem mit der Wasserzuleitung gemeldet. HP hat sofort reagiert, den Unterschrank ausgeräumt und das Ventil kontrolliert. Leider ist dabei die Leitung gebrochen.
Sehr viel Wasser hat sehr schnell die Küche gefüllt... - Glücklicherweise wohnen wir in einem Holzhaus. Das Wasser konnte durch den Boden abfließen, denn unter der Küche ist nur Natur.
Saucy und Benny waren unbeeindruckt.
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Problemen an Wasserleitungen & Abflusskanäle im Winter
Der Winter steht vor der Tür und mit ihm kommen nicht nur frostige Temperaturen, sondern auch eine ganze Reihe potenzieller Probleme rund um Wasserleitungen und Abflusssysteme. Ob gefrorene Rohre, verstopfte Abflüsse oder kostspielige Reparaturen nach einem Leitungsschaden – schon kleine Versäumnisse in der kalten Jahreszeit können teure Folgen haben. In den kommenden Beiträgen finden Sie praktische Tipps, wie Sie Ihre Leitungen winterfest machen, rechtzeitig Schwachstellen erkennen und im Notfall schnell reagieren können. Nutzen Sie diese Informationen, um Ihr Zuhause sicher und geschützt durch die Wintermonate zu bringen – von effektiver Vorbeugung bis hin zu bewährten Handlungsstrategien.
Gefrorene Wasserleitungen verhindern: Tipps und Tricks, um Leitungen zu isolieren, rechtzeitig abzulassen und potenzielle Frostschäden zu vermeiden.
Winter-Checkliste für Hausbesitzer: Wichtige Schritte, um Wasserleitungen im Herbst auf den Winter vorzubereiten und teuren Reparaturen vorzubeugen.
Wenn der Abfluss einfriert: Soforthilfe und langfristige Lösungen, um gefrorene Abflüsse wieder freizubekommen und zukünftigem Einfrieren vorzubeugen.
Wasserleitungen im Garten winterfest machen: Richtige Überwinterung von Außenleitungen, Regentonnen und Gartenbewässerungssystemen.
Anzeichen für Frostschäden in Wasserleitungen erkennen: Wie man frühzeitig Lecks, Risse oder versteckte Schäden ausfindig macht, bevor sie größere Probleme verursachen.
Proaktive Wartung: Abwassersysteme im Herbst reinigen: Warum sich eine gründliche Reinigung von Dachrinnen und Abflussrohren vor dem ersten Frost lohnt und wie man dabei vorgeht.
Notfallmaßnahmen bei Rohrbruch im Winter: Erste Schritte, um Schäden zu minimieren, und wie man professionellen Rat am schnellsten einholt.
Die Rolle von Fachleuten im Winter: Wann es sinnvoll ist, einen Klempner oder Heizungsinstallateur zu Rate zu ziehen, um gröbere Schäden an Leitungen und Abflüssen zu vermeiden.
Technische Hilfsmittel gegen Frost: Vorstellung von Frostwächtern, isolierten Armaturen und innovativen Lösungen, um Leitungen dauerhaft vor Kälteschäden zu schützen.
Praktische Tipps für Ferienhäuser: Wie man Zweitwohnungen oder Wochenendhäuser mit minimalem Aufwand wintersicher macht, damit keine bösen Überraschungen beim nächsten Besuch warten.
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Samstag 07.12.2024
Einsatz: 2818
Gegen 02:30 Uhr wurde die Feuerwehr Stockstadt zu einer Technischen Hilfeleistung 1 | klein - Straße überschwemmt auf die Bundesstraße 26 alarmiert.
Wasser aus Straßenbelag (Rohrbruch)
Eingesetzte Fahrzeuge:
Feuerwehr Stockstadt 12/1
Feuerwehr Stockstadt 40/1
Feuerwehr Stockstadt 56/1
Weitere Kräfte:
Marktgemeinde Stockstadt (Bauhof, Wasserwart)
Straßenbaulastträger
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Rohrbruch? So handeln Sie richtig!
Rohrbrüche in der Wohnung sind ein wahrer Albtraum für jeden Hausbesitzer. Plötzlich austretendes Wasser kann zu erheblichen Schäden an Wänden, Böden und Möbeln führen und stellt ein großes finanzielles Risiko dar. Die betroffenen Gegenstände sind oft irreparabel beschädigt, und die Reparaturkosten können schnell in die Höhe schießen. Doch wie sollte man in einer solchen Notsituation reagieren? Dieser Artikel bietet eine umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen hilft, schnell und effektiv zu handeln. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps zur Vorbeugung, damit Sie zukünftige Rohrbrüche vermeiden und Ihr Zuhause schützen können.
Was ist ein Rohrbruch?
Ein Rohrbruch tritt auf, wenn ein Wasserrohr in Ihrem Haus reißt oder bricht, wodurch Wasser unkontrolliert austritt. Dies führt oft zu erheblichen Schäden an Wänden, Böden und persönlichem Eigentum. Die freigesetzte Wassermenge kann dazu führen, dass Tapeten sich lösen, Böden aufquellen und Möbel sowie Elektronikgeräte beschädigt werden. Die daraus resultierenden Reparaturkosten können sehr hoch sein, da nicht nur die Rohre repariert, sondern auch die durch das Wasser verursachten Schäden beseitigt werden müssen. Häufige Ursachen Die Ursachen für Rohrbrüche sind vielfältig. Oft sind sie auf alte oder korrodierte Rohre zurückzuführen, die im Laufe der Zeit ihre Stabilität verlieren. Extreme Temperaturschwankungen können dazu führen, dass Rohre sich ausdehnen und zusammenziehen, was Risse verursacht. Mechanische Beschädigungen, wie Bohrarbeiten in der Nähe von Rohren, können ebenfalls zu Brüchen führen. Im Winter sind Frostschäden eine häufige Ursache, da gefrorenes Wasser in den Rohren sich ausdehnt und die Rohre zum Platzen bringen kann.
Erste Schritte bei einem Rohrbruch
Wasserzufuhr abstellen Der erste und wichtigste Schritt bei einem Rohrbruch ist, die Hauptwasserzufuhr abzudrehen. Dies geschieht in der Regel am Haupthahn, der sich meist im Keller oder in einem Hauswirtschaftsraum befindet. Durch das Abstellen des Wassers verhindern Sie, dass weiteres Wasser austritt und den bestehenden Schaden vergrößert. Je schneller Sie handeln, desto weniger Wasser kann sich ausbreiten und desto geringer ist der Schaden an Wänden, Böden und Mobiliar. Elektrizität ausschalten Da Wasser und Elektrizität eine gefährliche Kombination sind, sollten Sie auch die Stromzufuhr in den betroffenen Bereichen abschalten. Dies ist besonders wichtig, um Kurzschlüsse und Stromschläge zu vermeiden, die zu ernsthaften Verletzungen führen können. Finden Sie den entsprechenden Sicherungskasten und schalten Sie die Sicherungen für die betroffenen Räume ab. Sollte das Wasser in der Nähe elektrischer Geräte oder Steckdosen sein, halten Sie Abstand, um das Risiko eines Stromschlags zu minimieren. Betroffene Bereiche absichern Sichern Sie den betroffenen Bereich ab, indem Sie Möbel und andere Wertgegenstände aus der Gefahrenzone entfernen. Dies reduziert nicht nur das Risiko von Wasserschäden an Ihrem Eigentum, sondern erleichtert auch den Zugang für die notwendigen Reparaturen. Wenn Möbelstücke zu schwer sind, um sie zu bewegen, versuchen Sie, sie zumindest hochzustellen oder mit Plastikfolie abzudecken, um sie vor weiterem Wasserschaden zu schützen. Entfernen Sie Teppiche, Vorhänge und andere Textilien, die Wasser aufsaugen könnten, um Schimmelbildung vorzubeugen.
Schäden dokumentieren
Fotos und Videos machen Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos und Videos. Diese Aufnahmen sind von entscheidender Bedeutung für die Versicherung, da sie den Umfang des Schadens festhalten und als Beweismittel dienen. Machen Sie Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und filmen Sie die betroffenen Bereiche, um ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten. Achten Sie darauf, sowohl die beschädigten Rohre als auch die resultierenden Schäden an Wänden, Böden und Möbeln zu dokumentieren. Notizen und Berichte erstellen Erstellen Sie detaillierte Notizen über den Vorfall. Notieren Sie sich genau, wann der Rohrbruch entdeckt wurde und welche sofortigen Maßnahmen Sie ergriffen haben. Beschreiben Sie die sichtbaren Schäden und deren Auswirkungen auf Ihr Zuhause. Diese Informationen sind nicht nur für die Versicherung relevant, sondern helfen auch den Fachleuten, die Reparaturen durchzuführen, ein besseres Verständnis der Situation zu bekommen. Fügen Sie auch eventuelle Korrespondenzen mit Ihrem Installateur oder der Versicherung hinzu, um den gesamten Prozess zu dokumentieren.
Kontaktaufnahme mit Fachleuten
Installateur rufen Rufen Sie umgehend einen professionellen Klempner Notdienst, der den Schaden begutachtet und die notwendigen Reparaturen durchführt. Es ist wichtig, diesen Schritt nicht zu verzögern, da ein schneller Einsatz eines Fachmanns größere Schäden und höhere Kosten verhindern kann. Ein erfahrener Installateur kann schnell die Ursache des Rohrbruchs identifizieren und die besten Maßnahmen zur Behebung des Problems ergreifen. Versicherung informieren Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Ihre Versicherung wird Ihnen mitteilen, welche Schritte als nächstes erforderlich sind und welche Kosten von der Versicherung gedeckt werden. Eine schnelle und präzise Kommunikation mit der Versicherung kann den Prozess der Schadensregulierung erheblich beschleunigen und sicherstellen, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten.
Vorübergehende Maßnahmen
Provisorische Reparaturen Falls möglich, können Sie vorübergehende Reparaturen durchführen, um den Wasseraustritt zu begrenzen. Dies kann beispielsweise durch das Anbringen von Dichtungsmaterial, wie speziellen Dichtungsbändern, oder das Umwickeln des beschädigten Rohrs mit robustem Klebeband geschehen. Diese Maßnahmen sind zwar nur temporär, können aber helfen, den Schaden einzudämmen, bis ein Fachmann eintrifft. Wasserabfluss sicherstellen Stellen Sie sicher, dass das austretende Wasser abfließen kann, um größere Schäden zu vermeiden. Platzieren Sie Eimer oder andere Behälter unter den Austrittsstellen, um das Wasser aufzufangen. Nutzen Sie Handtücher, Mopps oder Nasssauger, um überschüssiges Wasser aufzunehmen und die betroffenen Bereiche so gut wie möglich zu trocknen. Dies hilft, weitere Schäden an Böden und Wänden zu minimieren und Schimmelbildung vorzubeugen.
Reparatur und Sanierung
Professionelle Reparaturarbeiten Nach der Erstversorgung und den vorübergehenden Maßnahmen sollten Sie unbedingt einen Fachmann hinzuziehen, um die beschädigten Rohre zu reparieren oder auszutauschen. Ein professioneller Installateur hat das notwendige Wissen und die Werkzeuge, um den Schaden richtig zu beheben und sicherzustellen, dass keine zukünftigen Probleme auftreten. Er kann die Ursache des Rohrbruchs präzise identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Integrität des gesamten Rohrsystems wiederherzustellen. Dies kann den Austausch von Rohrsegmenten, das Schweißen von Rissen oder die Installation von neuen Rohren umfassen. Eine fachgerechte Reparatur reduziert das Risiko von weiteren Rohrbrüchen erheblich und stellt die dauerhafte Funktionalität der Rohrleitungen sicher. Trocknung und Schimmelprävention Nach der Reparatur ist es entscheidend, die betroffenen Bereiche gründlich zu trocknen, um Schimmelbildung zu verhindern. Feuchtigkeit, die nach einem Rohrbruch in Wänden, Böden und Möbeln verbleibt, bietet ideale Bedingungen für Schimmelpilze, die gesundheitsschädlich sein können und zusätzliche Schäden verursachen. Nutzen Sie Ventilatoren, um die Luftzirkulation zu verbessern, und stellen Sie Entfeuchter auf, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. In schwer zugänglichen Bereichen, wie hinter Wänden oder unter Böden, kann es notwendig sein, spezielle Trocknungsgeräte einzusetzen. Überwachen Sie den Trocknungsprozess sorgfältig und lassen Sie ihn so lange laufen, bis die Feuchtigkeit vollständig entfernt ist. Renovierung der betroffenen Bereiche Abschließend sollten Sie die betroffenen Bereiche renovieren, um Ihr Zuhause wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies kann das Erneuern von beschädigten Wänden, Böden oder Decken umfassen, die durch den Wasserschaden beeinträchtigt wurden. Beginnen Sie mit der Bewertung des Schadensumfangs und erstellen Sie einen detaillierten Renovierungsplan. Bei Bedarf sollten Sie Fachleute wie Maler, Bodenleger oder Trockenbauer hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt werden. Wählen Sie hochwertige Materialien, die resistent gegen Feuchtigkeit sind, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Renovierung sollte nicht nur die ästhetischen Aspekte wiederherstellen, sondern auch sicherstellen, dass die betroffenen Bereiche strukturell stabil und funktional sind. So stellen Sie sicher, dass Ihr Zuhause wieder sicher und komfortabel wird.
Prävention zukünftiger Rohrbrüche
Regelmäßige Inspektionen Eine der effektivsten Methoden, um zukünftige Rohrbrüche zu verhindern, ist die regelmäßige Inspektion der Rohrleitungen durch einen Fachmann. Bei solchen Inspektionen überprüft der Installateur die Rohre auf Anzeichen von Verschleiß, Korrosion und anderen potenziellen Problemen. Durch den Einsatz von speziellen Kameras und Diagnosewerkzeugen kann er auch schwer zugängliche Bereiche inspizieren. Regelmäßige Inspektionen helfen, kleine Probleme zu identifizieren, bevor sie zu großen Schäden führen. Dies ist besonders wichtig in älteren Häusern, wo die Rohrleitungen bereits stark beansprucht wurden. Planen Sie diese Inspektionen mindestens einmal jährlich ein, um sicherzustellen, dass Ihre Rohrsysteme in gutem Zustand bleiben. Wartung der Rohrleitungen Neben den Inspektionen ist auch die regelmäßige Wartung der Rohrleitungen entscheidend, um deren Langlebigkeit zu gewährleisten. Wartungsarbeiten umfassen das Reinigen der Rohre, um Ablagerungen und Verstopfungen zu vermeiden, sowie das Überprüfen auf Lecks oder Schwachstellen. Ablagerungen wie Kalk oder Rost können den Durchfluss beeinträchtigen und Druck auf die Rohre ausüben, was letztendlich zu Brüchen führen kann. Verwenden Sie geeignete Reinigungsmittel und Methoden, um die Rohre sauber zu halten. Bei Lecks oder Schwachstellen sollten sofortige Reparaturen durchgeführt werden, um größere Schäden zu verhindern. Auch das Überprüfen und Austauschen von Dichtungen und Ventilen gehört zur regelmäßigen Wartung. Nutzung von modernen Materialien Der Einsatz moderner und robuster Materialien bei der Installation oder dem Austausch von Rohrleitungen kann ebenfalls erheblich zur Prävention von Rohrbrüchen beitragen. Ältere Rohrsysteme bestehen oft aus Materialien, die anfälliger für Korrosion und Verschleiß sind, wie z.B. Stahl oder Eisen. Moderne Materialien wie PEX (vernetztes Polyethylen), PVC (Polyvinylchlorid) oder Kupfer sind widerstandsfähiger und langlebiger. Diese Materialien sind weniger anfällig für Korrosion und bieten eine bessere Flexibilität, was sie ideal für den Einsatz in verschiedenen Umgebungen macht. Beim Austausch oder der Installation neuer Rohre sollten Sie daher auf diese modernen Materialien setzen, um die Lebensdauer Ihrer Rohrsysteme zu verlängern und zukünftige Probleme zu minimieren. Durch die Investition in hochwertige Materialien können Sie langfristig Kosten sparen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Hausinstallation verbessern.
Häufige Fehler vermeiden
Aufschieben der Reparatur Einer der größten Fehler, den Hausbesitzer machen können, ist das Aufschieben notwendiger Reparaturen. Wenn ein Rohrbruch oder ein anderes Problem an der Rohrleitung auftritt, zögern viele Menschen, sofort Maßnahmen zu ergreifen, entweder aus Kostengründen oder weil sie die Dringlichkeit unterschätzen. Diese Verzögerung kann jedoch zu erheblich größeren Schäden führen, da das Wasser weiter austreten und die Struktur Ihres Hauses beeinträchtigen kann. Je länger Sie warten, desto höher werden die Reparaturkosten, da nicht nur die Rohrleitung, sondern auch beschädigte Wände, Böden und Möbel repariert oder ersetzt werden müssen. Unqualifizierte Helfer engagieren Ein weiterer häufiger Fehler ist, unqualifizierte Helfer für Reparaturen zu engagieren. Es mag verlockend sein, einen günstigen Handwerker oder einen Freund zu beauftragen, der sich ein wenig mit Installationen auskennt. Doch ohne die richtige Ausbildung und Erfahrung können diese Helfer die Probleme oft nicht richtig beheben und sogar verschlimmern. Setzen Sie stattdessen auf professionelle Fachkräfte, die über das notwendige Wissen und die Ausrüstung verfügen, um die Arbeiten korrekt und effizient auszuführen. Professionelle Installateure bieten auch Garantien für ihre Arbeit, was zusätzliche Sicherheit bietet. Falsche Materialien verwenden Nutzen Sie stets die richtigen Materialien für Reparaturen, um langfristige Probleme zu vermeiden. Falsche oder minderwertige Materialien können nicht nur zu weiteren Schäden führen, sondern auch die Lebensdauer der Reparatur erheblich verkürzen. Beispielsweise können billige Dichtungsmaterialien oder Rohre von geringer Qualität schnell korrodieren oder brechen, was zu wiederholten Reparaturen und zusätzlichen Kosten führt. Investieren Sie in hochwertige Materialien, die den spezifischen Anforderungen und Belastungen Ihrer Rohrsysteme standhalten, um die Integrität und Zuverlässigkeit Ihrer Installationen zu gewährleisten.
Fazit
Ein Rohrbruch in der Wohnung ist eine ernste Angelegenheit, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Durch sofortiges Abstellen der Wasserzufuhr, Abschalten der Elektrizität und Absicherung der betroffenen Bereiche können Sie den Schaden effektiv begrenzen. Es ist wichtig, den Schaden gründlich zu dokumentieren und sofort Fachleute sowie die Versicherung zu kontaktieren. Denken Sie daran, regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen, um zukünftige Rohrbrüche zu verhindern. Indem Sie präventive Maßnahmen ergreifen und hochwertige Materialien verwenden, können Sie die Langlebigkeit Ihrer Rohrleitungen sichern und kostspielige Schäden vermeiden. Read the full article
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Sanitär Notfall Bern
Sanitär Notfall Bern: Ein professioneller Leitfaden zum Umgang mit der Situation
Sanitäre Notfälle treten unerwartet auf und können verheerende Auswirkungen auf unser tägliches Leben haben. Sei es ein Rohrbruch oder vielleicht eine verstopfte Toilette, Probleme mit den Sanitäranlagen können schnell außer Kontrolle geraten und zu erheblichen Schäden in unseren Häusern oder Unternehmen führen. In Zeiten wie diesen ist es wichtig, einen zuverlässigen und kompetenten Partner zu haben, der schnell reagieren kann. Hier kommen die Sanitär-Notdienste in Bern und Umgebung ins Spiel. Bern ist eine wunderschöne Stadt mit einer gut ausgebauten Infrastruktur. Es verfügt über moderne Gebäude, effiziente Sanitärsysteme und einen hochwertigeren Lebensstil. Allerdings kann es auch bei den wahrscheinlich fortschrittlichsten Sanitärsystemen zu unerwarteten Ausfällen oder Unfällen kommen. Wenn solche Probleme auftreten, ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Sanitär-Notdienst unter der Kurzwahlnummer zu haben. Ein besonderer Service ist Sanitär Notfall Bern, ein führender Anbieter von Sanitär-Notfalllösungen in der Region. Mit jahrelanger Erfahrung und einem Team hochqualifizierter Fachleute sind sie auf die schnelle und effiziente Bewältigung aller Arten von Sanitärnotfällen spezialisiert.
Einer der häufigsten Sanitär-Notfälle ist ein Rohrbruch. Dies kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise gefrorene Rohre, Korrosion oder zu hoher Wasserdruck. Ein Rohrbruch kann innerhalb weniger Minuten zu erheblichen Wasserschäden führen, wenn nicht umgehend gehandelt wird. Sanitär Notfall Bern ist sich der Dringlichkeit solcher Situationen bewusst und ist rund um die Uhr im Einsatz, um eine sofortige Reaktion zu gewährleisten. Ein weiterer häufiger Notfall ist eine verstopfte oder überlaufende Toilette. Wenige Dinge sind beunruhigender als ein überflutetes Badezimmer oder eine Toilette, deren Spülung nicht funktioniert. Diese Situationen stören nicht nur unseren Alltag, sondern können auch Gesundheitsrisiken bergen, wenn sie nicht angegangen werden. Sanitär Notfall Bern ist für die Bewältigung solcher Notfälle mit modernsten Werkzeugen und Methoden zur Beseitigung verstopfter Abflüsse und zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktion bestens gerüstet. Neben Rohrbrüchen und verstopften Toiletten können auch Leckagen, Ausfälle von Warmwasserbereitern und Kanalstaus zu Sanitärnotfällen führen. Jedes dieser Probleme erfordert spezielles Fachwissen und schnelles Handeln, um weiteren Schaden zu verhindern und die Normalität wiederherzustellen. Das Team von Sanitär Notfall Bern ist für die Bewältigung dieser Umstände gut ausgebildet und nutzt sein Wissen und seine Fähigkeiten, um die Hauptursache des Problems zu erkennen und wirksame Lösungen anzubieten.
Der Sanitär-Notdienst in Bern hält sich an die besten Branchenstandards und legt großen Wert auf die Kundenzufriedenheit. Sie sind sich des Stresses und der Ängste bewusst, die Sanitärnotfälle verursachen können, und bemühen sich, diese Bedenken zu lindern, indem sie nicht nur effiziente Dienstleistungen, sondern auch einen hervorragenden Kundensupport anbieten. Ihr freundliches und professionelles Personal arbeitet fleißig, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse jedes Kunden erfüllt und seine Notfälle mit möglichst wenigen Unterbrechungen gelöst werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gesundheitliche Notfälle unerwartet auftreten und schwerwiegende Folgen haben können, wenn sie nicht umgehend behoben werden. Der Zugang zu einem vertrauenswürdigen Sanitär-Notdienst in Bern und Umgebung ist von größter Bedeutung. Sanitär Notfall Bern ist mit seinem erfahrenen Team und seinem Streben nach Exzellenz zum Ansprechpartner für Sanitär-Notfälle geworden. Ob es sich um einen Rohrbruch, eine verstopfte Toilette oder ein anderes kritisches Sanitärproblem handelt, sie sind immer bereit, schnell, kompetent und professionell zu reagieren. Denken Sie daran: Bei einem gesundheitlichen Notfall kann es den entscheidenden Unterschied machen, den richtigen Partner zu finden.
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Wasser-Marsch: Rohrbruch beim Kanzler
Tichy:»Mit festem Blick, gummibestiefelt und entschlossen den sichtbaren Einschränkungen durch den hautengen Regenmantel trotzend: So lässt sich Ricarda Lang im niedersächsischen Hochwassergebiet prominent fotografieren. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden. Dabei marschiert die Chef-Grüne im Bundestag geradezu gefahrenverachtend auf eine große Pfütze zu, während ihre Begleiter – erkennbar vor allem Der Beitrag Wasser-Marsch: Rohrbruch beim Kanzler erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T12386 «
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Wasserschäden präventiv mit Druckmessgeräten vermeiden
„…In der Baubranche spielt die Prävention von Wasserschäden eine tragende Rolle, um die Kosten zu senken und die Sicherheit des jeweiligen Bauvorhabens zu gewährleisten. Ein entscheidender Faktor dabei ist die Überwachung sowie die Regulierung des Wasserdrucks in Leitungen und Abwassersystemen. Hier kommen moderne Messtechnologien ins Spiel, die dafür sorgen, potenzielle Probleme im Vorfeld zu…
#Abwassersystem#Baubranche#Druckmessgerät#Leitungen#Leitungsschäden#Maßnahmen#Regulierung#Rohrbruch#Überwachung#Vermeidung#Wasserdruck#Wasserschaden
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Ardagger - Frühstücksnews - Freitag, 29.9.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Heute wird es aufgrund von Reparaturarbeiten in Folge eines Rohrbruches bei der Wassergenossenschaft Kollmitzberg I gleich in der früh zu kurzen Unterbrechungen der Wasserversorgung direkt am Kollmitzberg und in Teilen der Siedlung Holzhausen kommen. Bereits in den letzten Tagen haben wir aufgrund dieses Defektes Wasser aus der…
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#Ardagger Jahreskalender#Ardagger Markt#Erntedankfrühschoppen#Fundstücke Schule#Gemeinde-Jubiläumswandertag#Gemeindewandertag#Jubiläumswandertag#Kalenderbilder#Kammerkonzert#Mittelschule#Trinkwasser#Volksschule#Wasser
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Wasserschaden nach Pfusch bei Sanierung: Traumwohnung wird zu Albtraum | Regional
Berlin – Schläuche auf dem Boden, Umzugskartons im Wintergarten – so sieht die Traumwohnung in Berlin-Spandau aus, die für Marita Berghahn (39) zum Albtraum wurde. Seit drei Wochen klappern Tag und Nacht zwei Trockner in ihrer Wohnung. Es riecht feucht, es ist laut, Berghahn kann weder kochen noch duschen. „Ein Horror“, sagt die Mutter eines Sohnes. Die Folgen eines Rohrbruchs im vergangenen Jahr…
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Rohrbruch im Winter: Ursachen & Lösungen
Ein Rohrbruch im Winter ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch erhebliche Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen. Kalte Temperaturen erhöhen das Risiko für Rohrschäden erheblich, weshalb es wichtig ist, die Ursachen zu kennen und im Ernstfall schnell zu handeln. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es gerade im Winter so häufig zu Rohrbrüchen kommt und welche Lösungen es gibt, um Schäden zu beheben und vorzubeugen.
Ursachen für Rohrbrüche im Winter
Gefrorenes Wasser in den Leitungen Bei Minusgraden kann das in den Wasserleitungen enthaltene Wasser gefrieren und sich ausdehnen. Der entstehende Druck belastet die Rohre stark und kann Risse oder Brüche verursachen. Besonders gefährdet sind unzureichend isolierte Leitungen in unbeheizten Räumen wie Kellern, Garagen oder Dachböden.
Materialermüdung Ältere Rohre oder minderwertige Materialien können durch den ständigen Wechsel zwischen kaltem und warmem Wasser geschwächt werden. Dies führt dazu, dass Rohre schneller brechen – besonders bei zusätzlichen Belastungen durch Frost.
Plötzliche Temperaturänderungen Ein abrupter Temperaturanstieg oder -abfall kann das Material der Rohre belasten. Solche Temperaturwechsel sind besonders typisch für den Winter, wenn Heizungen oft unregelmäßig genutzt werden.
Lösungen bei einem Rohrbruch
1. Schnelle Leckortung
Bei einem akuten Wasserschaden ist die präzise Leckortung entscheidend. Moderne Technologien wie Kanal-TV-Inspektion, Wärmebildkameras, akustische Messgeräte oder Gasdetektionsmethoden helfen, den genauen Schaden zu lokalisieren, ohne die Wände großflächig öffnen zu müssen.
2. Professionelle Rohrsanierung
Nach der Leckortung muss die beschädigte Stelle repariert werden. Es gibt verschiedene Methoden der Rohrsanierung, darunter:
Rohrreparatur: Austausch oder Abdichtung der beschädigten Rohrstelle.
Rohr-in-Rohr-System: Ein neues Rohr wird in das bestehende eingeführt, ohne dass Wände großflächig geöffnet werden müssen.
Beschichtungsverfahren: Innenbeschichtung der Rohre mit speziellen Harzen, die Risse abdichten und die Lebensdauer verlängern.
3. Wasserschadenbehebung
Nach einem Rohrbruch sind die Schäden meist nicht auf die Rohre beschränkt. Die Beseitigung von Wasserschäden umfasst:
Trocknung: Einsatz von Bautrocknern, um Feuchtigkeit aus Wänden, Böden und Möbeln zu entfernen.
Schimmelprävention: Sofortmaßnahmen, um Schimmelbildung zu verhindern.
Renovierungsarbeiten: Erneuerung von beschädigten Wänden, Fußböden und Decken.
Prävention von Rohrbrüchen im Winter
Rohrisolierung Alle Rohre, die sich in kalten oder unbeheizten Bereichen befinden, sollten mit einer speziellen Dämmung geschützt werden.
Kontinuierliche Heizungsnutzung Halten Sie die Raumtemperatur auch in selten genutzten Räumen über dem Gefrierpunkt, um Rohrleitungen vor Frost zu schützen.
Regelmäßige Inspektion Lassen Sie Ihre Rohrleitungen regelmäßig von einem Fachbetrieb prüfen. Schwachstellen können so frühzeitig erkannt und behoben werden.
Wasser ablassen In selten genutzten Gebäuden oder Außenanlagen sollten Wasserleitungen im Winter entleert werden, um Frostschäden zu vermeiden.
Fazit
Ein Rohrbruch im Winter kann kostspielig und zeitaufwendig sein. Durch vorbeugende Maßnahmen wie Rohrisolierung, regelmäßige Wartung und eine durchgehende Beheizung lassen sich viele Schäden vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Wasserschaden kommen, ist schnelle Hilfe gefragt: Eine professionelle Leckortung und Rohrsanierung minimieren die Folgen und stellen sicher, dass die Schäden effizient behoben werden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Behebung eines Rohrbruchs in Klosterneuburg oder Wasserschadens? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und modernster Technik zur Seite!
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Bin immer noch gerührt von dem Wunder, das Telefon läutet nicht mehr in der Früh, ist er nicht mehr nach Schönbrunn gekommen, weil er meine Telefonnummer hatte? Warum steht er so früh auf? Ich möchte wissen, was er arbeitet. Wollte er mir Guten Morgen sagen? Was für ein Glück, dass das Wetter im Stadthallenbad keine Rolle spielt. Ist es nicht schön zu schwimmen, wenn es draußen schüttet? Vor der Stadthalle stand ein kleines, dunkles Auto mit einem grünen Rucksack auf dem Hintersitz. Schwimmt Adam nur am Mittwoch und am Freitag? Habe Maria getroffen, die über Mystik in der monochromen Malerei forscht. Sie ist auch so faul wie ich und hat nichts geschrieben und fragt: Wozu, um dann arbeitslos zu sein? Ich weiß so wenig über Adam und würde so gern alles wissen, werde ich es schaffen, ihn einzuladen? Wie geht das? Ich zittere schon, wenn ich nur daran denke. Die wahren Beziehungen sind einfach, sie ergeben sich, sagte der Pfau in der BLUE BOX. Soll ich dir zeigen, wo ich wohne, damit du mich wieder findest, wenn wir uns wieder aus den Augen verloren haben werden? MS sagt: Aus den Augen, aus dem Sinn. Du hast gesagt: Wir sehen uns sicher wieder! Nach dem ZEN ist es egal, ob jemand anwesend ist oder nicht. Je t'aime tellement, tu es tellement là tous le temps, tu existes si fort pour moi et à jamais qu'il est inutile que je te vois encore puisque tu seras toujours là quoi qu'il arrive. Zenmeister Jean-Luc Godard. Genügt es nicht, dass Adam lebt und in Wien ist und an der Filmakademie studiert und im Stadthallenbad schwimmt? Nein, das genügt noch lange nicht! Ich habe solche Lust, ihn zu lieben. In der Nacht habe ich gespürt, wie er mich umarmt, für ein paar Sekunden.
Der Installateur ist gekommen und hat einen Rohrbruch festgestellt, jetzt habe ich drei Wochen ein Loch im Boden. Die Wohnung wird neu ausgemalt deshalb, wie könnte ich dich da einladen? Meine Wohnung ist ein einziges Chaos und ich habe keine Lust, aufzuräumen, keine Energie. Habe mit meiner Nachbarin gefrühstückt. Um elf Uhr bin ich schwimmen gegangen, die Sonne hat sich kurz gezeigt, aber dann hat es wieder geregnet. War mir sicher, dass Adam heute kommt und er ist auch gekommen, um dreiviertel Eins, ich war schon bei der fünfzigsten Länge. Er ist eine Weile am Beckenrand sitzen geblieben und hat geschaut, als er mich kommen sah, ist er los geschwommen. Einmal bin ich zu den Toiletten gegangen und er hat am Beckenrand auf mich gewartet, um mich zu begrüßen, als ich zurückkam. Ich habe ihn gefragt, wie es ihm gehe und er hat gut gesagt, er ist mir so abweisend vorgekommen. Ich bin erschrocken weiter geschwommen, freut er sich doch nicht, dass ich da bin? Ich wollte nicht gehen, ohne mit ihm gesprochen zu haben. Heute habe ich achtzig Längen geschafft, weil er mir so viel Energie gibt. Habe beim deep end auf ihn gewartet, wusste nicht, ob er weiter schwimmen wird, aber er ist stehen geblieben und hat gemeint, dass es reiche für heute. Habe zu ihm gesagt, dass er noch Rückenschwimmen müsse, er hat wieder nichts verstanden, das alte Spiel, ich wollte nur nicht, dass er schon geht. Habe genervt gesagt, dass ich nur Spaß gemacht habe, vielleicht war ich grantig, nicht er? Er sagt, dass er keine Kraft habe, heute. Warum? Er lächelt: Wegen dem Wetter, wenn die Sonne scheint, geht es mir viel besser. Ich sage, dass es im Freien viel einfacher sei.
#ari fink#barbara zanotti#ari fink photography#schwimmtagebuch revisited#schwimmtagebuch#september 1998#blue#9.5.2006
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Inklusion, Barrierefreiheit, Friedhofsgebühren, viele Nicht-Entlastungen und ein neuer Lenkungskreis ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.6.2023:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde nicht form- und fristgerecht geladen. Es gab bisher keine Einwände. Der Stadtrat ist trotzdem beschlussfähig.
Frau Täubner-Benicke liest eine Erklärung vor. Es geht um Demokratie und die zugrundeliegenden Rechte. Grund ist die Teilnahme der 2. Bürgermeisterin an der Demonstration in Erding, wo sie ein “Grüne - Nein Danke” hochgehalten hat.
(Anm. d. Verf.: Auch Frau Kammerl hat verschiedene Rollen. In Erding war sich sicher nicht als 2. Bürgermeisterin. Dann hätte Frau Täubner-Benicke durchaus recht. Was Frau Kammerl als Privatperson macht, hat vielleicht Einfluss auf Ihr Handeln, berechtigt meiner Meinung aber nicht zu so einem Statement. Hier wird durchaus vermischt.)
TOP 2 Bürger fragen
Frau Schalper: Sie weist auf die verteilte Broschüre vom Umweltbundesamt hin “Insekten schützen leicht gemacht.”.
Herr n.n.: Er fragt zur Geothermie. In großer Tiefe gibt es 120 Grad heißes Wasser. Es gilt sich jetzt um ein Fernwärmenetz zu kümmern.
(Anm. d. Verf.: Heute gibt es eher nur Statements.)
Frau Kammerl: Die Claims in unserem Gemeindegebiet sind schon vergeben. Da ist die Stadt auf Investoren angewiesen. Die Stadt wird das aber generell unterstützen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Als Umweltreferentin bietet Sie Gesprächsbereitschaft an, um das Thema weiter zu behandeln.
Frau n.n.: Es geht um das Thema Inklusion. Die meisten Angebote für das Ferienprogramm ist zumeist nicht barrierefrei. Was macht hier der Inklusionsbeirat?
Frau Falk (SPD): Sie hat schon eine Antwort vorbereitet. Sie wird ein persönliches Gespräch mit ihr führen.
Herr Dr. Huber: Kann die 2. Bürgermeisterin einen großen Dank an das Wasserwerk ausrichten, dass der Rohrbruch am Sonntag behoben wurde.
Frau Kammerl: Ja, das werden wir weiterleiten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
Es geht um die Vergabeunterlagen zum Bayerischen Hof und die Anpassung der Schautafel an der Wassersportsiedlung.
TOP 4 Jährlicher Bericht 2022 Inklusionsbeiratssitzungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 26.02.2018 die Satzung des Inklusionsbeirates beschlossen, in der festgelegt wurde, dass ihm jährlich ein Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates vorzulegen ist. Informationen können den bereitgestellten Protokollen der Sitzungen entnommen werden. Es fanden im Jahr 2022 drei Sitzungen des Inklusionsbeirates statt, nämlich am 16.05.22, 05.07.22 und am 05.12.22.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Arbeit des Inklusionsbeirates im Jahr 2022 zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Barrierefreiheit in Starnberg: Perspektive Inklusionsbeirat
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist seit 2014 Modellkommune für Barrierefreiheit im Rahmen des Modellprojekts "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung.
Im Rahmen des Modellprojekts erarbeitete die Stadt gemeinsam mit Aktivgruppen aus der Bürgerschaft, Betroffenen und den Behindertenverbänden ein Konzept zur Barrierefreiheit. Die Erarbeitung des Konzepts stellt die grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme dar. Im Jahr 2015 wurde der Inklusionsbeirat gegründet sowie die Satzung des Inklusionsbeirates beschlossen. Seit Beginn der Modellphase wurden verschiedenste Maßnahmen der Barrierefreiheit umgesetzt, um Starnberg schrittweise inklusiver zu gestalten.
2023 endet das Modellprojekt "Bayern Barrierefrei 2023" und der Inklusionsbeirat wird erneut berufen. Dies zum Anlass möchte die Verwaltung ein Fazit der vergangenen Jahre und Entwicklungen im Bereich Barrierefreiheit ziehen und dem Stadtrat Vorschläge unterbreiten, wie das Themenfeld weitergeführt werden kann.
Fazit: Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat 2015 – 2022
Die Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat ist für die Belange von Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Starnberg unabdinglich. § 2 der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg folgend dient der Inklusionsbeirat "zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und zur Wahrnehmung der Interessen der Bürger und Bürgerinnen [...]." Dabei berät der Inklusionsbeirat nach § 2 der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg "[...] die Stadtverwaltung in allen die Themen Inklusion und Barrierefreiheit betreffenden und berührenden Angelegenheiten."
Der Inklusionsbeirat berät die Stadtverwaltung zu unterschiedlichen Themen der Barrierefreiheit innerhalb unterschiedlicher Formate. Mittels 3x jährlicher Sitzungen werden die Mitglieder des Beirats über den aktuellen Sachstand zu laufenden Themen der Barrierefreiheit durch die Stadtverwaltung informiert sowie ein Austausch mit diesem angeregt. Neben den Sitzungen finden unregelmäßig themenspezifische Ortsbegehungen statt. Durch die beiden Formate können die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung erfragt beziehungsweise geäußert werden und finden Eingang in die Tätigkeitsbereiche der Stadtverwaltung.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Starnberg und dem Inklusionsbeirat war und ist für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigung wichtig. Die unterschiedlichen Formate des Austauschs sowie die Zusammenarbeit im Allgemeinen waren zielführend. Aus den Erkenntnissen der Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat ist folgendes Fazit zu ziehen:
Der Austausch mit dem Inklusionsbeirat soll in jedem Fall beibehalten werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Inklusionsbeirat soll weiter gestärkt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises soll weiter vertieft werden.
Der interdisziplinäre Austausch innerhalb der Verwaltung soll weiter gefördert werden.
Neue Perspektive: Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat
Um dem Inklusionsbeirat mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Belange zu vertreten, sowie den Austausch zwischen dem Inklusionsbeirat und der Stadtverwaltung zu fördern, schlägt die Stadtverwaltung einen geänderten Arbeitsprozess vor. Die Änderungen finden auf der Ebene des nach § 9 der Satzung des Inklusionsbeirats der Stadt Starnberg definierten Regeln des Geschäftsgangs sowie des nach § 6 definierten Vorsitz statt. Hierzu bedarf es einer Satzungsänderung.
Die Änderungen in der Satzung des Inklusionsbeirats wurden dem Inklusionsbeirat in der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu diesem Anlass wurde dem Inklusionsbeirat die geänderte Satzung als Entwurf vor der Inklusionsbeiratssitzung übersendet.
Neue Perspektive: Austausch Stadt Starnberg - Landratsamt Starnberg
Der Austausch mit dem Behindertenbeauftragten des Landratsamts und den Beauftragten für Inklusion und Barrierefreiheit der Stadtverwaltung soll gefördert werden. Über einen regelmäßigen Jour-Fixe-Termin sollen künftig aktuelle Projekte, Anträge oder Wünsche diskutiert und bearbeitet werden. Optional können entsprechende Sachgebiete der Stadt Starnberg teilnehmen und Themen in den regelmäßigen Termin einbringen. Insbesondere für laufende und anstehende Großprojekte wie etwa B2-Tunnel oder Seeanbindung wird dies als wichtig und zielführend erachtet.
Neue Perspektive: Austausch Stadt Starnberg – Inklusionsbeirat
Der Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat soll beibehalten, jedoch die Formate geändert werden. Um den persönlichen Kontakt zum Inklusionsbeirat beizubehalten, ist ein 2x jährlicher Austausch vorgesehen.
Für Fragen, Wünsche oder Anträge von Seiten des Inklusionsbeirates aber auch von Seiten der Bürgerschaft soll ein Funktionspostfach eingerichtet werden. Dieses wird von den Verantwortlichen für Inklusion und Barrierefreiheit der Stadt Starnberg bearbeitet. Über einen regelmäßigen E-Mail-Bericht werden die Mitglieder des Inklusionsbeirates über den aktuellen Sachstand bezüglich aktueller Projekte, Anträge oder Wünsche informiert.
Außerdem soll der Inklusionsbeirat weiterhin in aktuelle Planungen einbezogen werden. Mittels Ortsbegehungen, welche je nach Bedarf erfolgen, werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung vor Ort erfragt, geäußert und dadurch verortet.
Zusätzlich können je nach Thema und Bedarf Sondersitzungen erfolgen.
Um eine Rückkopplung von der Stadt Starnberg zum Inklusionsbeirat zu ermöglichen ist ein Ansprechpartner im Inklusionsbeirat zu benennen. Dieser steht als zentrale Kontaktperson für Rückfragen durch die Stadt Starnberg bereit. Außerdem werden Ortsbegehungen und Sondersitzungen in Rücksprache mit dem Ansprechpartner organisiert und durchgeführt. Die Änderungen in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Starnberg und des Inklusionsbeirats wurden dem Inklusionsbeirat vorab innerhalb der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.
Neue Perspektive: Austausch Stadt Starnberg – hausintern
Neben der Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat sollen auch die Abläufe innerhalb der Verwaltung der Stadt Starnberg neu organisiert werden. Ziel ist es, die Sensibilität gegenüber Themen der Inklusion und Barrierefreiheit hausintern weiter zu erhöhen und auch die Sachgebiete und Ämter der Stadt Starnberg bezüglich Anträgen, Sachständen und Projekten zu informieren. Vorgesehen sind regelmäßige Abstimmungen (1x im Monat) zwischen den zuständigen Sachbearbeitern für Inklusion und Barrierefreiheit der Stadt Starnberg und der dritten Bürgermeisterin Frau Christiane Falk. Ziel des regelmäßigen Austauschs ist die Organisation der Fragen, Wünsche oder Anträge welche über das Funktionspostfach an die zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Starnberg herangetragen werden sowie Berichte zu den jeweiligen Sachständen. Die sich aus der regelmäßigen Abstimmung ergebenden Themen werden in die jeweiligen hausinternen Abstimmungstermine (Jour- Fixe) der Sachgebiete und Ämter getragen.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Inklusionsbeirat zur Kenntnis und bekräftigt die Bedeutung des Gremiums für die Stadt Starnberg.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Austauschformate umzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Barrierefreiheit in Starnberg: Konzept und Maßnahmen der Barrierefreiheit
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist seit 2014 Modellkommune für Barrierefreiheit im Rahmen des Modellprojekts "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung.
Fazit: Konzept Barrierefreiheit
Im Zuge des Konzepts zur Barrierefreiheit wurden Maßnahmen erarbeitet, um die Stadt Starnberg barrierefrei zu gestalten und Inklusion zu fördern. Das Konzept basiert dabei auf einer Bestandserfassung, welche mittels Ortsbegehungen, Fotodokumentationen, Bestandskartierungen sowie in Abstimmung mit den Aktivgruppen erarbeitet wurde.
Grundsätzlich gliedert sich das Konzept in unterschiedliche Themenbereiche – Leuchtturmprojekt; Straßen, Wege, Plätze und Querungen; Seeumfeld; ÖPNV; Orientierung; Zugang und Umfeld öffentlicher Gebäude.
Im Bereich der Straßen, Wege und Plätze wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen realisiert wie beispielsweise der barrierefreie Umbau des Tutzinger-Hof-Platzes, des Georgenbachweges oder der Rheinlandstraße. Außerdem wurde der barrierefreie Umbau des Seebads in Starnberg Ende 2022 abgeschlossen. Andere Maßnahmen sind bereits begonnen oder werden bereits geplant wie beispielsweise der barrierefreie Aus- und Umbau der Bushaltestellen oder des Seeumfelds im Allgemeinen.
Im Allgemeinen stellt das Konzept eine gute Basis für die Bearbeitung der Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung der Stadt Starnberg dar. Außerdem gibt dieses einen guten Überblick über die nach Themenbereich sortierten Maßnahmen, den ungefähren Zeithorizont sowie die Kosten für die Umbau- beziehungsweise Umgestaltungsmaßnahmen.
Neue Perspektive: Konzept Barrierefreiheit
Um die Maßnahmen zur Barrierefreiheit weiter zu bearbeiten und umzusetzen, schlägt die Stadtverwaltung einen geänderten Arbeitsprozess vor. Ziel ist es, einen geordneten Prozess zu etablieren, der sowohl die Priorisierung und Sensibilisierung von Barrierefreiheit weiter erhöht als auch eine Basis bietet, die Maßnahmen aus dem Konzept zielführend abzuarbeiten.
Die durch das Konzept erarbeiteten Maßnahmen, sowie jene, die sich aus Anträgen der Bürgerschaft sowie des Inklusionsbeirats ergeben, werden im nächsten Schritt durch die Verantwortlichen für Barrierefreiheit und Inklusion der Stadtverwaltung hinsichtlich finanzieller, personeller sowie zeitlicher Ressourcen innerhalb der einzelnen Ämter und Sachgebiete beurteilt. Aus den, vorab priorisierten Maßnahmen, und der Beurteilung dergleichen durch die Stadtverwaltung, ergibt sich ein neuer Maßnahmenkatalog pro Haushaltsjahr, der mit dem Inklusionsbeirat abgestimmt wird. Der für das jeweilige Haushaltsjahr priorisierte und bearbeitete Maßnahmenkatalog soll in Form einer Beschlussvorlage vorgestellt werden. Das entsprechende Gremium stimmt im nächsten Schritt über die Maßnahmen ab und beschließt, welche Maßnahmen bearbeitet werden sollen.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Konzept Barrierefreiheit zur Kenntnis und bekräftigt die Bedeutung des erarbeitenden Konzepts.
2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, entsprechende Arbeitsprozesse einzuleiten.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, für das Haushaltsjahr 2024 einen priorisierten Maßnahmenkatalog für Projekte der Barrierefreiheit und Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat zum Beschluss vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Perspektive Inklusionsbeirat – Interne Abläufe Datum: 20.04.2023
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist seit 2014 Modellkommune für Barrierefreiheit im Rahmen des Modellprojektes "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung. Im Zuge des Modellprojektes wurde der Inklusionsbeirat gegründet. Am 20.03.2017 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Arbeit des Inklusionsbeirates mittels Satzung zu regeln. Eine Satzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat erarbeitet und mit der Beschlussvorlage 2017/458 dem Stadtrat am 26.02.2018 vorgelegt sowie beschlossen.
Für die Fortführung des Inklusionsbeirats und insbesondere für die geänderte Arbeitsweise wird die Satzung des Inklusionsbeirates überarbeitet und geändert.
Die überarbeitete Satzung wurde den Mitgliedern des Inklusionsbeirats im Vorfeld zur Inklusionsbeiratssitzung vom 29.03.2023 übersendet. In der Sitzung vom 29.03.2023 wurden dem Inklusionsbeirat die Änderungen in der Satzung vorgestellt. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates wurde von den Mitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderungssatzung zu beschließen:
Durchgeschriebene Fassung der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 26.02.2018
geändert durch die 2. Änderung der Satzung vom 26.06.2023
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. S. 674) folgende Satzung:
Präambel
Im Rahmen des Projektes "Bayern Barrierefrei 2023" der Bayerischen Staatsregierung war die Stadt Starnberg Modellkommune für Barrierefreiheit. In diesem Zuge wurde ein Konzept zur Barrierefreiheit entwickelt, welches unter anderem die Einrichtung des Inklusionsbeirates vorsieht. Mit Verweis auf die Vereinbarung der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) als verbindliche, völkerrechtliche Grundlage, stellt der Inklusionsbeirat eine wichtige Maßnahme für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung dar und fungiert als Sprachrohr dergleichen. Ziel der Inklusion ist die Teilhabe eines jeden Menschen am öffentlichen Leben, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, ob mit oder ohne Behinderung.
§ 1 Inklusionsbeirat
Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung und zur Wahrnehmung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger wird ein Beirat gebildet (Inklusionsbeirat).
§ 2 Aufgaben
(1) Der Inklusionsbeirat vertritt die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung. (2) Der Inklusionsbeirat berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in Angelegenheiten, welche die Themen Inklusion und Barrierefreiheit betreffen. (3) Der Inklusionsbeirat ist Ansprechpartner und Sprachrohr für Menschen mit Beeinträchtigung sowie deren Angehörige und/oder Vertreter. (4) Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht: a. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Inklusion und Barrierefreiheit. b. Die barrierefreie Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, des öffentlichen Raumes, der Verkehrswege sowie des öffentlichen Verkehrs. c. Die Mitwirkung bei der Umsetzung regionaler Projekte zu Inklusion und Barrierefreiheit.
§ 3 Rechte und Pflichten
(1) Der Beirat kann sich mit Anträgen und Anfragen, Anregungen und Empfehlungen an die Stadtverwaltung wenden. (2) Dem Inklusionsbeirat werden relevante Themen bezüglich Inklusion und Barrierefreiheit durch die Stadtverwaltung zugeleitet. (3) Anhörungsrechte des Inklusionsbeirats werden individuell vom jeweiligen Ausschuss eingeräumt. (4) Der Inklusionsbeirat hat die Möglichkeit, Stellungnahmen bezüglich Themen der Inklusion und Barrierefreiheit abzugeben, um diese in geeigneter Form dem Stadtrat oder den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (5) Der Beirat arbeitet überparteilich, verbandsunabhängig sowie unabhängig von Herkunft, Religion sowie Geschlecht und verfolgt das Ziel einer umfassenden Teilhabe eines jeden Menschen ob mit oder ohne Beeinträchtigung. (6) Der Beirat verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes. Stellungnahmen zu Angelegenheiten Einzelner werden nur mit deren Einverständnis abgegeben. Jedes Mitglied muss eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
§ 4 Mitglieder
(1) Der Inklusionsbeirat besteht aus geborenen und berufenen Mitgliedern. Alle die unter § 4 Abs. 2 genannten stimmberechtigten Mitglieder sowie das unter § 4 Abs. 3 Buchst. b. genannte Mitglied des Stadtrates stellen berufene Mitglieder dar. Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 3 Buchst. a. und § 4 Abs. 3 Buchst. c. sind geborene Mitglieder. (2) Dem Inklusionsbeirat gehören folgende stimmberechtigten Mitglieder an: a. 3-4 Personen mit Beeinträchtigung mit Wohn- und/oder Arbeitsort in Starnberg; b. 1-2 Personen, die beruflich oder durch ehrenamtliches Engagement mit der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung befasst sind oder Angehörige dieser Personen im Sinne des Art. 20, Abs. 5 BayVwVfG sind sowie ihren Wohn- und/oder Arbeitsort in Starnberg haben; c. der/die Beauftragte für Belange von Menschen mit Beeinträchtigung des Landkreises. (3) Dem Inklusionsbeirat gehören folgende beratende Mitglieder an: a. Der/die Erste Bürgermeister/in oder eine seiner Stellvertreter/innen; b. ein Mitglied des Stadtrates, vorzugsweise der/die Referent/in für Soziales; c. 2 Vertreter/innen aus der Verwaltung, vorzugsweise aus dem Amt 3 sowie dem Sachgebiet 10 Bildung, Generationen, Sport und Soziales. (4) Der/Die Vorsitzende kann in Abstimmung mit dem Beirat sachkundige Personen zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. (5) Ein vorzeitiges Zurücktreten eines Mitglieds führt zu einer Neubesetzung der entsprechenden Position.
§ 5 Berufung der Mitglieder
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Buchst. a. und b. werden mittels öffentlichem Aufruf um eine Bewerbung zur Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat gebeten. Auf Vorschlag der Verwaltung werden die berufenen Mitglieder nach § 4 Abs. 1 durch den/die Erste/n Bürgermeister/in berufen. Die Berufung ist vom Stadtrat zu bestätigen. Ferner wählen die stimmberechtigten Mitglieder nach § 4 Abs. 2 des Inklusionsbeirats in ihrer ersten Sitzung eine/n Sprecher/in aus den eigenen Reihen mit einfacher Stimmenmehrheit. (2) Die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Buchst. a. und b. erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren. (3) Ein vorzeitiges Zurücktreten eines Mitglieds führt zu einer Neubesetzung der entsprechenden Position mittels Berufung durch den/die Erste/n Bürgermeister/in auf Vorschlag der Verwaltung für die restliche Berufungsperiode.
§ 6 Vorsitz
(1) Den Vorsitz im Beirat übernimmt der/die Erste Bürgermeister(in). Diese/r kann den Vorsitz an eine/n seiner Stellvertreter/innen übertragen. (2) Die Verwaltung unterstützt den Beirat durch die Übernahme der Organisation sowie Dokumentation der Sitzungen und Ortsbegehungen.
§ 7 Aufwandsentschädigung
Die nach § 4 Abs. 2 genannten stimmberechtigten Mitglieder des Inklusionsbeirates, die die Mitgliedschaft nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben, erhalten eine Entschädigung von 50,- € pro teilgenommener Sitzung und/oder Ortsbegehung. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen und/oder Ortsbegehungen statt, wird die Entschädigung nur einmal gezahlt.
§ 8 Geschäftsgang
(1) Der Inklusionsbeirat wird durch den/die Vorsitzende mit angemessener Frist einberufen. Der Inklusionsbeirat ist auch einzuberufen, wenn es ein Drittel der berufenen Inklusionsbeirats- Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Beratungsgegenstands verlangt. Die Sitzung muss spätestens 3 Monate nach Eingang des Verlangens stattfinden. (2) Der/Die Vorsitzende bereitet die Beratungsgegenstände vor und setzt die Tagesordnung fest. Die festgesetzte Tagesordnung ist spätestens 7 Tage vor dem Sitzungsdatum an alle Mitglieder des Inklusionsbeirates zu übermitteln. Ergänzungen zur Tagesordnung sind schriftlich oder elektronisch zu stellen. Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten. Im Einzelfall können Ergänzungen der Tagesordnung während der Sitzung auch mündlich erfolgen. (3) Der/Die Sprecher/in ist erste/r Ansprechpartner/in für die in § 3 genannten Themen gegenüber der Stadtverwaltung sowie gegenüber dem Inklusionsbeirat. Ferner umfassen dessen Aufgaben: a. Unterstützung in der Organisation der Sitzungen und Ortsbegehungen b. Regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen der Stadtverwaltung (4) Soweit in dieser Satzung nicht anderes bestimmt ist, gelten für den Geschäftsgang die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und die Geschäftsordnung für den Stadtrat Starnberg in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Der Inklusionsbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Im Übrigen gilt die Satzung vom 26.02.2018.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug des kommunalen Abgabenrechts; Neukalkulation der Friedhofsnutzungsgebühren; Änderungssatzungen zur Friedhofsgebührensatzung und Friedhofsbenutzungssatzung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Vertrag über die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen mit der Firma Abschied Bestattungen endete zum 31.05.2023. Die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen wurden durch die Vergabestelle der ZV Oberland für die Dauer von 2 Jahren öffentlich neu ausgeschrieben. Die Vergabe wurde bereits vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.05.20.23 beschlossen. Der Auftrag wurde an die Firma Abschied Bestattungen vergeben. Die Firma Abschied Bestattungen war bereits von 2017 bis dato für die ausgeschriebenen Dienstleistungen beauftragt. Die Leistungserfüllung erfolgte zu unserer Zufriedenheit.
Die Höhe der Gebühren für die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Aufwandskosten des Bestattungsdienstleisters und wird eins zu eins an den Nutzer weiterverrechnet. Nachfolgend ist eine Übersicht über die einzelnen Kosten aufgeführt:
Durch die Auftragsvergabe wird die Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie der Friedhofsbenutzungssatzung notwendig. Aufgrund der notwendigen Anpassung der Friedhofsbenutzungssatzung wurde die Satzung allgemein auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 sowohl die Änderung der Friedhofsgebührensatzung als auch der Friedhofsbenutzungssatzung vorberatend zugestimmt.
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Er weist noch einmal auf die hohe Teuerungsrate hin. Er möchte vor der nächsten Ausschreibung eine Prüfung der Angebote von externer Stelle.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach, ob man eine Formulierung finden kann, damit nicht bei jeder MwSt.-Anpassung eine neue Satzung zu beschließen ist.
Herr Mignoli (BLS): Für Endverbraucher ist immer der Brutto-Preis auszuweisen.
Herr Fiedler (FDP): Er stimmt dem zu.
Beschlussvorschlag
1. Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) wird in folgender Fassung beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Starnberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen vom
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 8 und Art. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetztes vom 10.03.2023 (GVBI. S. 91) geändert worden ist.
§1
Die Satzung der Stadt Starnberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofgebührensatzung) vom 20.12.2010 (Amtsblatt Nr. 2 vom 12.01.2011), zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2017, wird wie folgt geändert:
...
(Anm. d. Verf.: Ein Versuch, aus der PDF-Beschlussvorlage einen hier veröffentlichbaren Text zu erzeugen, ist leider gescheitert. Die neue Satzung ist sicher demnächst unter https://www.starnberg.de/buergerservice-verwaltung/stadtverwaltung/satzungen-und-verordnungen nachzulesen.)
angenommen: einstimmig
TOP 9 Jahresrechnung 2015; Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 02.05.2017 hat der Stadtrat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis genommen und das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 festgestellt.
Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 wurde jedoch mit 15 : 13 Stimmen abgelehnt, ohne dass die Begründung hierfür im Beschluss aufgeführt wurde. Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hat der Stadtrat jedoch gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben. Hierauf verweist auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Bericht vom 13.02.2019 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 (vgl. TZ 2).
Über die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurde in der Sitzung am 28.09.2017 Beschluss gefasst.
Aufgrund der fehlenden Begründung der Entlastungsversagung legt die Verwaltung die Angelegenheit erneut vor. Beim Beschluss über die Entlastung ist Stadtratsmitglied Eva Pfister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). Dies gilt auch für Stadtratsmitglied Josef Pfister als Angehöriger im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er berichtet von den Jahren 2015-2020. Er war Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses. Es wurde jedes Jahr einzeln geprüft und die Nicht-Entlastung begründet. Er fasst die Jahre ein wenig zusammen. 2015 wurden einige Punkte geprüft. 2015 war der Verkauf des Wangener Weihers zu einem geringen Preis an den Anlieger ohne Einbezug des Stadtrats der Grund, dass nicht entlastet wurde. Der Verkauf war ohne Bestätigung durch den Stadtrat rechtswidrig. 2016 war es die Straßenausbaubeitragssatzung, die ohne die Existenz eines Stadtrat aufgehoben wurde. Die wurde zwar später noch bestätigt, was aber mit noch offenen Fällen passieren sollte, war keinem bekannt. 2017-2019 war das Thema Seebad der Grund für die Nicht-Entlastung der damaligen Ersten Bürgermeisterin. Dieses Jahr fand eine Ansprache mit der Stadtverwaltung statt und es wurde ein Qualitätsmanagement begonnen. Verschiedene Empfehlungen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde bereits umgesetzt. Als Stadtrat wird er der Entlastung nicht zustimmen. Für ihn ist der Ablauf beim Seebad der Hauptgrund. Als Kämmerin wären entsprechende berufliche Kenntnisse vorhanden gewesen. Auch gibt es noch das laufende Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft, in dem über die Höhe der Schuld verhandelt wird. Mit einer Entlastung würde man das laufende Verfahren stören.
Herr Wobbe (UWG): Er war auch Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Er stimmt Herrn Beigel zu. Auch wurden in den Jahren die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschuss nicht umgesetzt. Das ist für ihn der Grund, einer Entlastung weiterhin nicht zuzustimmen. Auch das laufende Verfahren ist ein Grund für eine Nicht-Entlastung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stimmt seinen Vorrednern zu. Warum empfiehlt auf einmal die Verwaltung eine Entlastung. Er findet dafür in dem Bericht des Kommunalen Prüfungsverband kein Argument.
Herr n.n.: Für 2015 und 2017 wird keine Entlastung oder Nicht-Entlastung empfohlen. In den anderen Jahren ist die Verwaltung der Meinung, dass eine vollumfänglich Nicht-Entlastung nicht empfohlen werden kann. In den damaligen Debatten waren die Begründungen zu vage.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er hat den Eindruck eines Nach-Tarokken, die viel geleistet hat. Dass das Seebad teurer geworden ist, kann kein Argument sein. (Anm. d. Verf.: Die Entlastung hat mit Vertrauen zu tun. Und wenn das Vertrauen weg ist, sind höhere Kosten kein Argument. Ich erinnere nur an die 160 dringlichen Anweisungen, die zu spät oder gar nicht dem Stadtrat mitgeteilt wurden.)
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den Konsequenzen einer Nicht-Entlastung für die Stadtverwaltung und die Erste Bürgermeisterin.
Herr n.n.: Die Verwaltung hängt bei der Entlastung oder Nicht-Entlastung mit drin.
Herr Beigel (CSU): Er möchte noch ergänzen. Er hat seine Entscheidung auf der Basis der damaligen Jahre getroffen. Das Seebad war eine “Überraschungskiste”. Der Stadtrat wurde nie im Vorfeld über Erhöhungen informiert. Als Gründe können die Empfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen herangezogen werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat zwei Fragen. Sie kann das nicht nachvollziehen. Sie möchte sachlich entscheiden. Wer soll jetzt entlastet werden: Die Verwaltung oder die Erste Bürgermeisterin? Kann ein rechtswidriger Verkauf nicht rückabgewickelt werden?
Frau Falk (SPD): Der Verkauf war zivilrechtlich rechtens und nur verwaltungsintern rechtswidrig. Es geht heute ausschließlich nur um die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin. Die Verwaltung ist heute kein Thema und war auch nie bei den Nicht-Entlastungen betroffen. Solange das Verfahren noch offen ist, kann sie einer Entlastung nicht zu stimmen. In der Revision des Verfahrens können auch neue Aspekte hinzukommen, die wir alle noch nicht kennen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir als Stadtrat sollten ein Signal setzen und nicht einfach nur verschieben.
Frau Kammerl: Auch der Kommunale Prüfungsverband hat rechtswidrige Vorgänge festgestellt.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat hebt Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschlusses vom 02.05.2017 auf und erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.
abgelehnt 4:17
2. Der Stadtrat ändert Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschlusses vom 02.05.2017 nicht und begründet die Verweigerung der Entlastung wie folgt: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
TOP 10 Jahresrechnung 2016; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Sitzung am 24.07.2017. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in drei öffentlichen (24.03., 07.08.2017, 09.02.2018) und sieben nichtöffentlichen (20.06., 12.07., 17.07., 21.07., 22.09., 29.09., 13.10.2017) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Wangener Weiher (Verkauf), Ideenwerkstatt/nonconform, Rathausanbau/-neubau (Machbarkeitsstudie), Seebad (Hoch- und Tiefbaumaßnahme), SHP Ingenieure GbR (Verkehrsentwicklungsplan), Jahresbericht „dahoam in Starnberg“ 2016, Seeanbindung (Gutachten Bahnvertrag), Rheinlandstraße (Tiefbaumaßnahme) sowie der Eigenbetrieb Wasserwerk geprüft.
Folgende Empfehlungen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Abschlusssitzung am 09.02.2018 beschlossen:
1. Bei größeren Bauvorhaben wird empfohlen, dem Ausschuss/Stadtrat grundsätzlich regelmäßige Besichtigungen in kürzeren zeitlichen Abständen als bisher zu ermöglichen. 2. Bei Kostenüberschreitungen von Bauvorhaben ist der Ausschuss/Stadtrat unverzüglich über die Art und Höhe zu informieren sowie ein Beschluss über die Kostenüberschreitung zu fassen. Nutzungsänderungen/Planänderungen sind vor Vergabe/Ausführung dem jeweiligen Ausschuss/Stadtrat zu benennen und durch diesen zu beschließen. Bei Änderungen von Bauausführungen bzw. Nutzungsänderungen sind voraussichtliche Kostensteigerungen/-einsparungen zu benennen. 3. Bei Baumaßnahmen wird empfohlen, in regelmäßigen (mindestens quartalsweisen) Abständen dem Ausschuss/Stadtrat eine Übersicht über alle einzelnen Kostenpositionen (Kostenverfolgung mit Soll/Ist) zur Verfügung zu stellen. 4. Ausgaben, die im Zusammenhang/Umfeld mit Bauvorhaben/Projekten entstehen, sind ebenfalls auf der jeweiligen Haushaltsstelle des Bauvorhabens/Projekts zu buchen. 5. Bei Fremdleistungen für Bauvorhaben/Projekte müssen zur Gesamtkostenschätzung nicht nur einzelne Stundensätze, sondern vor allem auch die Gesamtkosten bzw. der Gesamtstundenaufwand vereinbart werden. 6. Sammelrechnungen, die mehrere Haushaltsstellen betreffen, sind themenspezifisch zu splitten. Alternativ sind vom Leistungserbringer (Rechnungssteller) themenspezifische Einzelrechnungen anzufordern. 7. Dem Stadtrat ist in einer der nächsten Sitzungen ein Bericht zum Sachstand der Projekte mit SHP vorzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Zwischenbericht 09/2016 nicht eingesehen.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Zu 2.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Zu 3.: Die Beschlussempfehlung wird beim Projekt "Sanierung der Schlossberghalle" bereits umgesetzt. Die Verwaltung bittet um Konkretisierung durch Definition bzw. Festsetzung von Kostengrenzen für die einschlägigen Baumaßnahmen. Zu 4.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Die Buchungen erfolgten auch bisher wie empfohlen. Im Projekt Wasserpark wurde aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (kein Nachtrag, sondern Ausschreibung mit Wettbewerb) das Teilprojekt Ufermauer auf eine gesonderte Haushaltsstelle gebucht. Zu 5.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Bei den Auftragsvergaben wurde und wird – sofern möglich auch bei Aufträgen, in denen nach Stundenaufwand abgerechnet wird - der Aufwand vorab geschätzt und diese Höhe auch beauftragt. Zu 6.: Die Rechnungsaufteilung ist haushaltsrechtlich notwendig und erfolgte deshalb auch schon in der Vergangenheit. Die der Empfehlung zugrundeliegende Rechnung ist ein Einzelfall, die versehentlich nicht ausgeführte Belegaufteilung wurde unverzüglich nachgeholt. Zu 7.: Da das Projekt inzwischen abgeschlossen ist, hat sich die Prüfungsfeststellung erledigt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Das Rechnungsergebnis 2016, das eine Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrück- lagen) in Höhe von 5.935.992,20 EUR (geplant: 562.800 EUR) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.392.726,49 EUR (geplant: 13.242.200 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 09.02.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 mit 83.881.990,71 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 6 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erster Bürgermeisterin Eva John die Entlastung für das Jahr 2016 zu erteilen (Abstimmungsergebnis 2 : 4 Stimmen).
Dem Stadtrat wurden daraufhin in der Sitzung am 26.02.2018 die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016, die Erteilung der Entlastung der Ersten Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 und die Einzelempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Antrag von Stadtratsmitglied Thomas Beigel wurde die Angelegenheit jedoch zurückgestellt, bis das Ergebnis der überörtlichen Prüfung vorliegt (Abstimmungsergebnis 21 : 9 Stimmen).
Vom Vorliegen des allgemeinen Berichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) vom 13.02.2019 wurde der Stadtrat in der Sitzung am 11.11.2019 in Kenntnis gesetzt. Der Bericht sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind seit diesem Zeitpunkt im ALLRIS einsehbar.
Der Teilbericht für das Prüfungsgebiet des Bauwesens vom 26.04.2022 wurde zur Stadtratssitzung vom 30.11.2022 in das ALLRIS eingestellt und in der Sitzung von Vertretern des BKPV erläutert. Die Beschlussfassung zum Bericht erfolgte in der Sitzung am 24.04.2023.
Die Verwaltung weist auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder - einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird:
„Die Entlastung bezieht sich auf die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse (Art. 102 Abs. 4 Satz 1 GO); die Jahresrechnung ist der Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Damit ist die Entlastung auf die finanzwirtschaftlichen Wirkungen des Verwaltungshandelns beschränkt; sie stellt kein Instrument einer allgemeinen Rechts- oder Zweckmäßigkeitskontrolle oder der politischen Kontrolle dar. Hinsichtlich der Prüfungsmaßstäbe enthält das Gesetz keine ausdrückliche Aussage. Sie lassen sich aber aus der Bedeutung herleiten, die dem Rechtsinstitut der kommunalrechtlichen Entlastung beizumessen ist. Wenn die Entlastung, wie gesagt, die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung darstellt, so liegt hierin ein Vertrauensvotum. Dieses Vertrauensvotum ist für einen wesentlichen Teilbereich der gemeindlichen Aufgabenerfüllung eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen erstem Bürgermeister und Gemeinderat, die sich für ihren Zuständigkeitsbereich als gleichgeordnete kommunale Organe gegenüberstehen. Demgemäß liegt in der Verweigerung der Entlastung die Aussage, dass die Haushaltswirtschaft insgesamt kein Vertrauen verdiene, in ihrer Einschränkung die Aussage, dass der erste Bürgermeister hinsichtlich einzelner Fragenkreise des Vertrauens nicht würdig sei, dass also insgesamt oder im Einzelnen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört sei. Die hiermit verbundenen erheblichen Auswirkungen auf das gedeihliche Zusammenwirken der kommunalen Hauptorgane erfordern es, die Versagung der Entlastung, aber auch die Einschränkungen auf wesentliche Verstöße zu beschränken, durch die bei objektiver Betrachtung die Vertrauensgrundlage erschüttert wird. Hierfür lässt sich auch die Überlegung heranziehen, dass die Verweigerung der Entlastung oder ihre Einschränkung dem Ansehen des Bürgermeisters in der Öffentlichkeit und auch als Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten erhebliche Einbußen zufügen kann; damit ist der die gesamte Verwaltung beherrschende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Aus diesen Erwägungen ist der im Schrifttum ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung zuzustimmen, wonach kleinere Unzulänglichkeiten, die als einzelne Vorgänge keine schwerwiegenden Unkorrektheiten darstellen und im Hinblick auf den Gesamtumfang der Haushaltswirtschaft nicht ins Gewicht fallen, in der Regel die uneingeschränkte Entlastung nicht ausschließen; hier reicht es aus, wenn auf eine Beseitigung für die Zukunft hingewirkt wird. Allerdings kann eine Vielzahl von Einzelverstößen ebenso wie das beharrliche Hinwegsetzen über Empfehlungen vergangener Jahre das Vertrauen erschüttern und Einschränkungen rechtfertigen. Entscheidend sind, ebenso wie etwa bei der Prüfung des wichtigen Grundes im Recht der außerordentlichen Kündigung, stets die Umstände des Einzelfalles."
Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hätte der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Antrag Frau Falk:
Punkte 4 bis 9 des Beschlussvorschlags streichen
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 mit 83.881.990,71 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
4. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2016 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
4. Bei Baumaßnahmen ab einem Kostenrahmen von ........ EUR sind dem Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss grundsätzlich regelmäßige Besichtigungen zu ermöglichen.
5. Bei Kostenüberschreitungen von Baumaßnahmen ist der Stadtrat bzw. zuständige Ausschuss weiterhin unverzüglich über die Art und Höhe zu informieren sowie ein Beschluss über die Kostenüberschreitung zu fassen. Nutzungs- bzw. Planänderungen sind weiterhin vor Vergabe/ Ausführung durch den Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss beschließen zu lassen. Bei Änderungen von Bauausführungen bzw. Nutzungsänderungen sind weiterhin die voraussichtlichen Kostensteigerungen bzw. -einsparungen anzugeben.
6. Bei Baumaßnahmen ab einem Kostenrahmen von ........ EUR ist in regelmäßigen (mindestens quartalsweisen) Abständen dem Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss eine Übersicht über alle einzelnen Kostenpositionen (Kostenverfolgung mit Soll/Ist) zur Verfügung zu stellen.
7. Ausgaben, die im Zusammenhang/Umfeld mit Baumaßnahmen/Projekten entstehen, sind weiterhin auf der jeweiligen Haushaltsstelle der Baumaßnahme bzw. des Projekts zu buchen.
8. Bei Fremdleistungen für Baumaßnahmen/Projekte sind zur Gesamtkostenschätzung nicht nur einzelne Stundensätze, sondern vor allem auch die Gesamtkosten bzw. der Gesamtstunden- aufwand vertraglich zu vereinbaren.
9. Sammelrechnungen, die mehrere Haushaltsstellen betreffen, sind weiterhin entsprechend aufgeteilt zu buchen. Alternativ sind vom Leistungserbringer (Rechnungssteller) themenspezifische Einzelrechnungen anzufordern.
TOP 11 Jahresrechnung 2017; Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 03.06.2019 hat der Stadtrat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis genommen, über die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses Beschluss gefasst und das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 festgestellt.
Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2017 wurde jedoch mit 14 : 9 Stimmen abgelehnt, ohne dass die Begründung hierfür im Beschluss aufgeführt wurde. Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hat der Stadtrat jedoch gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Hierauf verweist auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Bericht vom 13.02.2019 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 (vgl. TZ 2).
Die Verwaltung legt die Angelegenheit deshalb erneut vor.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat hebt Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses vom 03.06.2019 auf und erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
Der Stadtrat ändert Ziffer 3 seines unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses vom 03.06.2019 nicht und begründet die Verweigerung der Entlastung wie folgt: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen sowie auf die Ergebnisse des kommunalen Prüfungsverbandes.
angenommen: 17:4
TOP 12 Jahresrechnung 2018; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Sitzung des Ferienausschusses am 31.07.2019.
Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (27.09.2019 und 06.03.2020) und sechs nichtöffentlichen (18.10., 25.10., 22.11., 05.12., 06.12.2019 und 31.01.2020) Sitzungen statt. Sämtliche Protokolle sind bei der jeweiligen Sitzung im Allris eingestellt.
Es wurden die Themenbereiche Kinderhaus Perchting, Seebad Starnberg, Straßenbau Hanfeld und Eigenbetrieb Wasserwerk geprüft.
Folgende Empfehlungen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Abschlusssitzung am 06.03.2020 beschlossen
1. Bei zukünftigen Baumaßnahmen sind die aus einem durchgeführten Architektenwettbewerb gewonnenen Informationen/Erkenntnisse in die Beschlussvorlagen für den Ausschuss/Stadtrat aufzunehmen. 2. Der Kostenrahmen von Bauvorhaben ist zukünftig bereits dann zwingend anzupassen, wenn aus der Planung Erkenntnisse über Kostensteigerungen vorliegen. 3. Dringliche Anordnungen im Sinne des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO sind gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO in der nächsten Sitzung des eigentlich zuständigen Gremiums (Ausschuss oder Stadtrat) bekannt zu geben. 4. Die Prüfung des Straßenbaus Hanfeld soll im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 fortgesetzt werden.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Der Stadtrat wurde und wird grundsätzlich über die Ergebnisse von Architektenwettbewerben, die städtische Vorhaben betreffen, ausführlich informiert. Üblicherweise erfolgte bei allen seitens der Stadt Starnberg durchgeführten Architektenwettbewerben zudem eine ausführliche Öffentlich- keitsarbeit mit Ausstellung der Ergebnisse. Zu 2.: Dies wird grundsätzlich so vollzogen. Zu 3.: Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. Zu 4.: Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, die Prüfung wurde fortgesetzt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2018, das eine Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 8.862.560,92 EUR (geplant: 1.719.700,00 EUR) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.448.971,88 EUR (geplant war eine Entnahme in Höhe von 7.500.000 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 06.03.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit 96.728.484,24 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 6 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erster Bürgermeisterin Eva John die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. (Abstimmungsergebnis 2 : 4 Stimmen - abgelehnt).
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder -einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird (siehe vorherigen TOP).
Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hätte der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Die Angelegenheit wird dem Stadtrat erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt, weil dieser signalisiert hatte, erst beschließen zu wollen, wenn das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 vorliegt.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Antrag Frau Kammerl:
Punkte 4 und 5 vom Beschlussvorschlag streichen
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit 96.728.484,24 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 – 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
4. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2018 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
4. Bei Baumaßnahmen sind die aus einem durchgeführten Architektenwettbewerb gewonnenen Informationen/Erkenntnisse in die Beschlussvorlagen für den Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss aufzunehmen.
5. Der Kostenrahmen von Baumaßnahmen ist weiterhin bereits dann zwingend anzupassen, wenn aus der Planung Erkenntnisse über Kostensteigerungen vorliegen.
TOP 13 Jahresrechnung 2019; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Stadtratssitzung am 28.05.2020. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (26.06. und 04.12.2020) und sieben nicht- öffentlichen (25.09., 09.10., 16.10., 23.10., 30.10., 09.11. und 11.11.2020) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Versicherungen, Kindertageseinrichtungen, Baumaßnahme Seebad und Ufermauersanierung, Anwaltskosten, Eigenbetrieb Wasserwerk, Straßenbau Hanfeld und Baumaßnahme Kinderhaus Perchting geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 04.12.2020 einstimmig beschlossen hat: Prüfungsbereich Versicherungen
Auslaufende Versicherungsverträge (sowohl Gebäude-, Sach- und Kfz.-Versicherungen) werden ausgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind die Kommunale Haftpflichtversicherung, die Beihilfe- versicherung und die anderen mit dem Personal zusammenhängenden Versicherungen sowie die Rechtsschutzversicherung.
Prüfungsbereich Kindertageseinrichtungen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Personalkostenerstattung für die angestellten Heilpädagogen beim Bezirk von Oberbayern zu beantragen. 2. Mittelfristig sollen die Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen angehoben werden. 3. Die Betriebsträgerdefizitverträge sind neu auszuarbeiten. Hierbei sind alle Betreuungsangebote (Hort, Kindergarten und Kinderkrippe) zu berücksichtigen. Prüfungsbereich Seebad Starnberg einschl. Ufermauer 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, bei der Prüfung der Jahresrechnung 2020 das Seebad Starnberg einschl. Ufermauer erneut zu prüfen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Haushaltsplanung 2021 auskömmliche Haushaltsansätze anzumelden.
Prüfungsbereich Rechtsanwaltskosten
1. Der Stadtrat hebt seinen in der Sitzung am 03.06.2019 unter TOP 8 gefassten Beschluss "Vor dem Abschluss einer Kostenvereinbarung mit Rechtsanwälten ist das jeweils bei einer Abrechnung nach Gegenstandswert bzw. nach voraussichtlichen Stundenaufwand anfallende Honorar vorab zu berechnen und sofern möglich – die für die Stadt günstigere Variante zu vereinbaren." auf. 2. Bei länger andauernden Rechtsstreitigkeiten ist von den Rechtsanwälten eine Zwischenrechnung anzufordern.
Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk
1. Die auslaufenden Kfz.-Versicherungen sind neu auszuschreiben. 2. Eine Umschuldung der Darlehen sollte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, bei der Prüfung der Jahresrechnung 2020 das Thema Straßenbau Hanfeld erneut zu prüfen. 2. Die beitragspflichtigen Hanfelder Bürger sollen in persönlichen Gesprächen erneut darüber informiert werden, welche Straßen erstmalig hergestellt bzw. welche Straßen ausgebaut wurden.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
1. Der von der Kirche zugesagte Zuschuss ist noch im Haushaltsjahr 2020 abzurufen. 2. Es soll eine Betriebsübernahmevereinbarung ggf. auch im Vorgriff auf eine Defizitvereinbarung abgeschlossen werden. Dabei soll u. a. geregelt werden, dass die Kosten für die Anwuchspflege nur für ein Jahr von der Stadt Starnberg getragen werden.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Prüfungsbereich Versicherungen
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. Für eine Ausschreibung müsste die Verwaltung zunächst die hierfür erforderlichen Daten ermitteln und zusammenstellen, was nicht unerhebliche Kapazitäten bindet. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Ausschreibungen selbst mit Hilfe eines externen Dienstleisters erfolgen, wofür Beraterhonorare anfallen werden. Ob, und wenn ja, in welcher Höhe letztendlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt, ist nicht vorhersehbar. Sofern der Stadtrat der Empfehlung folgt, sollten jedoch Versicherungen mit einem geringen Jahresbeitrag (bis 1.000 €) von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden, da hierbei Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stünden. Die Ausschreibung der Versicherungsverträge wird in der Kapazitäten- und Prioritätenliste dargestellt, welche vom Bauausschuss beschlossen wird.
Prüfungsbereich Kindertageseinrichtungen
1. Die Zuwendung wurde bereits für das Jahr 2020 beantragt und in Höhe von ca. 70.000 € gewährt. Die Antragstellung erfolgt fortwährend. 2. Die Verwaltung wird die entsprechende Vorlage erstellen und zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Eine neue Defizitvereinbarung wurde ausgearbeitet, einige sind bereits unterzeichnet, mit anderen Trägern laufen aktuell Verhandlungen. Die Träger wirken gerade auf eine Aktualisierung der letzten Defizitvereinbarung vom 21.07.2021 hin.
Prüfungsbereich Seebad Starnberg einschl. Ufermauer
1. Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, der Prüfungsbereich wurde in die Prüfung der Jahresrechnung 2020 einbezogen. 2. Die Prüfungsfeststellung hat sich erledigt, die Haushaltsplanung ist entsprechend erfolgt.
Prüfungsbereich Rechtsanwaltskosten 1. Die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses wäre für die Verwaltung eine große Erleichterung, da geeignete und fachlich qualifizierte Rechtsanwälte in den meisten Fällen – vor allem im Bereich des Öffentlichen Rechts – nicht nach Gegenstandswert abrechnen. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. Die Ausschreibung sollte zusammen mit den städtischen Fahrzeugen erfolgen. 2. Die Prüfungsfeststellung hat sich erledigt, sofern möglich wurden die Darlehen umgeschuldet oder zurückgezahlt.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
1. Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, der Prüfungsbereich wurde in die Prüfung der Jahresrechnung 2020 einbezogen. 2. Die Hanfelder Bürger wurden bereits mehrfach darüber informiert, welche Straßen erstmalig hergestellt sind. Im Vergleich zu anderen Projekten hat die Information und Beratung der Hanfelder Bürger bereits ein Übermaß an Personalkapazitäten erfordert. Einzelne Gespräche bei Rückfragen sind möglich. Sollte der Anspruch sein, dass jeder Grundstückseigentümer eine persönliche Erläuterung erhält, ist dies aus Kapazitätsgründen (unbesetzte Stellen und volle Auslastung des vorhandenen Personales mit anderen Projekten) nicht möglich. Mit Zustellung des Beitragsbescheides ist jedem Beitragspflichtigen die Höhe der städtischen Forderung bekannt.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
1. Die Prüfungsfeststellung hat sich inzwischen erledigt, der Zuschuss (100.000 EUR) wurde noch in 2020 abgerufen, jedoch erst im Februar 2021 bezahlt. 2. Die Anwuchspflege ist Teil der beauftragten Bauleistungen und vertraglich durch die Stadt Starnberg zu erbringen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Das Rechnungsergebnis 2019, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 4.277.484,15 EUR (geplant: 2.133.600,00 EUR) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.091.392,42 EUR (geplant: 2.000.000 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 04.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit 83.911.213,27 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 7 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen (Abstimmungsergebnis 2 : 5 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, die eingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 – ohne die Bereiche Seebad Starnberg inkl. Ufermauer sowie der Rechtsanwalts- und Notarkosten – zu erteilen (Abstimmungsergebnis 7 : 0 Stimmen).
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts- hofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder -einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird: (siehe vorherigen TOP)
Im Falle einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen hätte der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben.
Die Angelegenheit wird dem Stadtrat erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt, weil dieser signalisiert hatte, erst beschließen zu wollen, wenn das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 vorliegt.
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Frau und Herrn Pfister zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Erster Bürgermeister Patrick Janik ist nicht persönlich beteiligt.
Antrag Frau Falk:
Streichen der Punkte 6 bis 8 des Beschlussvorschlags
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit 83.911.213,27 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.
abgelehnt: 4:16
4. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für das Haushaltsjahr 2019 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
5. Versicherungsverträge (z. B. Gebäude-, Sach- und Kfz.-Versicherungen) sind auszuschreiben, sofern der Jahresbeitrag einen Betrag von 1.000 € übersteigt. Ausgenommen hiervon sind die Kommunale Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Beihilfeversicherung sowie die übrigen mit dem Personal zusammenhängenden Versicherungen. In die Ausschreibung der Kfz-Versicherungen sind die Fahrzeuge des Eigenbetriebs Wasserwerk einzubeziehen.
angenommen: 21:1
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage über die Anhebung der Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen vorzulegen.
7. Der Stadtrat hebt seinen in der Sitzung am 03.06.2019 unter TOP 6 gefassten Beschluss Nr. 8 auf, wonach vor dem Abschluss einer Kostenvereinbarung mit Rechtsanwälten das jeweils bei einer Abrechnung nach Gegenstandswert bzw. nach voraussichtlichen Stundenaufwand anfallende Honorar vorab zu berechnen und – sofern möglich – die für die Stadt günstigere Variante zu vereinbaren ist.
8. Bei länger andauernden Rechtsstreitigkeiten ist von den Rechtsanwälten eine Zwischenrechnung anzufordern.
TOP 14 Jahresrechnung 2020; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO erfolgte in der Stadtratssitzung am 26.04.2021.
Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (23.04.2021 und 28.01.2022) und sechs nichtöffentlichen (07.05., 18.06., 15.10., 22.10., 29.10. und 12.11.2021) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Reinigungsmittel und -kosten der Schulen, Kinderhaus Perchting, Städtische Wohnungen, Eigenbetrieb Wasserwerk, Fernsprechanlagen und -gebühren, Gymnasium Starnberg, Sanierung Seebad Starnberg/Ufermauer und Straßenbau Hanfeld geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 28.01.2022 einstimmig beschlossen hat:
Prüfungsbereich Reinigungsmittel und -kosten der Schulen
1. Der von den Nutzern einer städtischen Turnhalle erhobene Stundensatz, der sowohl Miete als auch Reinigungskosten enthalten soll, soll (bezogen auf die jeweilige Turnhalle) einheitlich sein. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Reinigungsmitteln auf einen kostengünstigen Einkauf (z. B. durch Sammelbestellungen) zu achten. 3. Angebote zu Reinigungsleistungen und –mitteln sind schriftlich einzuholen.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
Bei künftigen Bauvorhaben von Kindertagesstätten sind die Nutzer bei den Planungen miteinzubeziehen. Das erstellte Nutzerprogramm ist zu Beginn des Bauvorhabens präzise festzulegen.
Prüfungsbereich Städtische Wohnungen
1. Die aktuellen Mieten und Nebenkostenabrechnungen sind zu überprüfen. 2. Die Wohnungsbestandliste soll innerhalb der nächsten sechs Monate vollständig erstellt und anschließend laufend aktualisiert werden. 3. Leerstehende bzw. freiwerdende Wohnungen sind zeitnah zu sanieren. 4. Die Anzahl der Winterdiensteinsätze ist zu prüfen. Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Fernsprechgebühren Einsparmöglichkeiten zu prüfen. 2. Für die Fernsprechanlagen soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden.
Prüfungsbereich Gymnasium Starnberg
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis über eine kostendeckende Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf 1.250 EUR je Schüler zu verhandeln. 2. Die im Haushalt als innere Verrechnungen veranschlagten und gebuchten anteiligen Personalkosten der mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Gymnasiums befassten städtischen Mitarbeiter sollen durch den Betriebskostenzuschuss abgedeckt werden. 3. Die Sachaufwandsträgerschaft am Gymnasium soll vom Landkreis zeitnah übernommen werden. 4. Die Ausgaben für die Abfallbeseitigung sind zu reduzieren.
Prüfungsbereich Sanierung Seebad Starnberg/Ufermauer
1. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, dass der vom Stadtrat in der Sitzung am 28.05.2020 bewilligte Kostenrahmen in Höhe von 24,00 Mio. EUR netto voraussichtlich eingehalten wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zu bitten, die Baumaßnahme in die Prüfung einzubeziehen.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zu bitten, die Baumaßnahme in die Prüfung einzubeziehen. Zum Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk erfolgte keine Empfehlung, da die Prüfung ohne Beanstandungen blieb.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Prüfungsbereich Reinigungsmittel und -kosten der Schulen
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 2. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. 3. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. Die Angebote werden bereits schriftlich eingeholt.
Prüfungsbereich Kinderhaus Perchting
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Städtische Wohnungen
1. Die Überprüfung der Miethöhen und die Möglichkeiten, diese anzupassen, ist in Bearbeitung. Die Nebenkosten werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abgerechnet. 2. Die Wohnungsbestandsliste ist schon immer vorhanden. Sie wurde und wird laufend aktualisiert. 3. Die leerstehenden und freiwerdenden Wohnungen werden zeitnah saniert. Durch eine Prozessbeschreibung wurde der Ablauf schriftlich fixiert. 4. Die Prüfung erfolgt schon immer durch den Betriebshof vor Erstellung der Zahlungsanordnung.
Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Gymnasium Starnberg
1. Es wird zum Sachverhalt auf die Beschlussvorlage Nr. 2023/123 und zur Beschlussfassung auf die Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2023 verwiesen. 2. vgl. Ziffer 1 3. vgl. Ziffer 1 4. Die vorhandenen vier Restmülltonnen sind unbedingt erforderlich, drei Tonnen wären aufgrund der Abfallmenge nicht ausreichend.
Prüfungsbereich Sanierung Seebad Starnberg/Ufermauer
1. Der Kostenrahmen wird nach aktuellem Stand eingehalten. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Straßenbau Hanfeld
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2020, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 4.599.386,16 EUR (geplant war eine umgekehrte Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 5.614.000,00 EUR) sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.587.718,63 EUR (geplant war weder eine Zuführung noch eine Entnahme) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 28.01.2022 folgende weitere Beschlüsse gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit 87.516.581,18 EUR festzustellen (Abstimmungsergebnis 7 : 0 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, die Entlastung für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2020 zu erteilen (Abstimmungsergebnis 2 : 5 Stimmen).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erstem Bürgermeister Patrick Janik die Entlastung für den Zeitraum 01.05. - 31.12. des Haushaltsjahres 2020 zu erteilen (Abstimmungs- ergebnis 7 : 0 Stimmen).
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts- hofes vom 11.01.1984 hin, in dem zu den Grenzen, die einem Stadt- bzw. Gemeinderat bei der Entlastungsverweigerung oder -einschränkung gesetzt sind, Folgendes ausgeführt wird: (siehe vorherigen TOP)
Die Angelegenheit wird dem Stadtrat erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt, weil dieser signalisiert hatte, erst beschließen zu wollen, wenn das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 vorliegt.
Vom Vorliegen des allgemeinen Berichts des Bayerischen Kommunale Prüfungsverbands (BKPV) vom 13.02.2019 wurde der Stadtrat in der Sitzung am 11.11.2019 in Kenntnis gesetzt.
Beim Beschluss über die Entlastung für den Zeitraum 01.01. – 30.04.2020 ist Stadtratsmitglied Eva Pfister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). Dies gilt auch für Stadtratsmitglied Josef Pfister als Angehöriger im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG.
Beim Beschluss über die Entlastung für den Zeitraum 30.04. – 31.12.2020 ist Erster Bürgermeister Patrick Janik wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO).
Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung der jeweils persönlich Beteiligten zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Die Debatte:
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie stellt fest, dass im Bereich der Wohnungsverwaltung einige Defizite vorhanden sind.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit 87.516.581,18 EUR fest.
angenommen: einstimmig
3. Der Stadtrat erteilt der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014 - 2020, Frau Eva Pfister, für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2020 die Entlastung.
abgelehnt: 4:17
4. Der Stadtrat erteilt Erstem Bürgermeister Patrick Janik für den Zeitraum 01.05. - 31.12. des Haushaltsjahres 2020 die Entlastung.
angenommen: einstimmig
5. Der von den Nutzern einer städtischen Turnhalle erhobene Stundensatz, der sowohl die Miete als auch die Reinigungskosten beinhalten soll, soll zukünftig (bezogen auf die jeweilige Turnhalle) einheitlich sein.
6. Bei den Reinigungsmitteln ist weiterhin auf einen kostengünstigen Einkauf (z.B. durch Sammelbestellungen) zu achten.
7. Angebote zu Reinigungsleistungen und –mitteln sind weiterhin schriftlich einzuholen.
8. Bei künftigen Bauvorhaben von Kindertagesstätten sind die Nutzer bei den Planungen miteinzubeziehen. Das erstellte Nutzerprogramm ist zu Beginn des Bauvorhabens präzise festzulegen.
9. Bei den städtischen Wohnungen sind die aktuellen Mieten hinsichtlich Anpassungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Nebenkosten sind weiterhin nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abzurechnen.
10. Die Wohnungsbestandliste ist weiterhin laufend zu aktualisieren.
11. Leerstehende bzw. freiwerdende Wohnungen sind zeitnah zu sanieren.
12. Die Anzahl der Winterdiensteinsätze bei den städtischen Wohnungen ist weiterhin zu prüfen.
13. Bei den Fernsprechgebühren sind Einsparmöglichkeiten zu prüfen.
14. Für die Fernsprechanlagen soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden.
15. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, wonach nach derzeitigen Erkenntnissen der in der Sitzung am 28.05.2020 für die Sanierung des Seebads Starnberg und der Ufermauer bewilligte Kostenrahmen in Höhe von 24,00 Mio. EUR netto eingehalten wird.
16. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wird gebeten, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens die Baumaßnahme Sanierung Seebad Starnberg/ Ufermauer in die Prüfung einzubeziehen.
17. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wird gebeten, bei der nächsten turnusmäßigen überörtlichen Prüfung des Bauwesens die Baumaßnahme Straßenbau Hanfeld in die Prüfung einzubeziehen.
angenommen: einstimmig
18. Die Entlastung der Ersten Bürgermeisterin der Wahlperiode 2014-2020, Frau Eva Pfister für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2020 wird verweigert. Begründung: Es wird auf das laufende Verfahren der Landesanwaltschaft beim VGH sowie auf die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem entsprechenden Jahr verwiesen.
angenommen: 17:4
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat für die Entlastungen von Frau Pfister gestimmt, da die Begründung juristisch nicht ausreichend formuliert ist.
Frau Henniger (FDP): Sie hat für die Entlastungen von Frau Pfister gestimmt, um die Verwaltung von einer negativen Außenwirkung zu bewahren.
TOP 15 Jahresrechnung 2021; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2021 erfolgte in der Stadtratssitzung am 28.04.2022. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) fand in zwei öffentlichen (08.04.2022 und 27.01.2023) und acht nichtöffentlichen (13.05., 20.05., 03.06., 10.06., 08.07., 06.09., 23.09. und 21.10.2022) Sitzungen statt.
Es wurden die Themenbereiche Gymnasium (Betriebs- und Investitionskostenförderung), Grünpflege, Fernsprechanlagen und -gebühren, Mittelschule und Mensa (Arbeitsgeräte, Maschinen etc.), Seebad (Arbeitsgeräte, Maschinen etc.), Eigenbetrieb Wasserwerk, FT09 Starnberg und städtische Wohnungen geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfungen sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 27.01.2023 einstimmig beschlossen hat:
Prüfungsbereich Betriebs- und Investitionskostenförderung des Gymnasiums Starnberg
1. Da die derzeitigen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 950 € je Schüler nicht kostendeckend sind, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landkreis Starnberg über eine vollumfängliche Übernahme des Betriebskostendefizits zu verhandeln. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis über eine zeitnahe Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft zu verhandeln, da dieser aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Sanierung des Gymnasiums Tutzing und des Neubaus der Fachoberschule Starnberg nunmehr freie personelle Kapazitäten hat. 3. Bis zum Übergang der Sachaufwandsträgerschaft auf den Landkreis werden nur noch Investitionen getätigt, die zur Erhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Erfüllung der schulischen Aufgaben zwingend notwendig sind. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahl der Restmüllcontainer von vier auf drei zu reduzieren. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Reinigungsfirmen eine vertragliche Regelung zu treffen, wonach diese die Kosten für die Ersatzbeschaffung der von dessen Personal verlorenen oder beschädigten Schlüsseln zu übernehmen haben.
Prüfungsbereich Grünpflege
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeitsabläufe besser zu strukturieren und die Zuständigkeiten klarer abzugrenzen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten, die Prüfung der Grünpflege fortzusetzen.
Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dienstliche Notwendigkeit der überlassenen Mobiltelefone zu überprüfen und diese auf ein notwendiges Maß zu beschränken. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindergärten, Schulen, das Seebad und den Betriebshof aufzufordern, die anfallenden Fernsprechgebühren eigenverantwortlich zu reduzieren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob im Rathaus ein Hauptanschluss mit einer Fernsprechanlage für alle Telefone eine wesentliche Einsparung darstellen würde.
Prüfungsbereich Mittelschule und Mensa Grund- und Mittelschule
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Wartung der Sportgeräte Angebote einzuholen und mit dem günstigsten Anbieter einen Wartungsvertrag zu schließen, wobei Kriterien zur Auftragserteilung nicht nur der Preis, sondern auch Ortsnähe und Zuverlässigkeit sein sollen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Anschaffung von Materialien und Geräten für die Digitalisierung die Fördermöglichkeiten durch Bund und Land zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Checkliste festzulegen, welche Ausgaben bei der Gruppierung 5220 zu buchen sind. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Mensa nur die Zahlungen zu leisten, für die laut Betreibervertrag eine Zahlungspflicht der Stadt Starnberg besteht. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer zukünftigen Mensaverpachtung das übergebene Inventar detailliert zu protokollieren.
Prüfungsbereich Seebad Starnberg
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Gastronomie nur die Aufgaben und Kosten zu übernehmen, für die laut Pachtvertrag eine städtische Verpflichtung besteht. Dies gilt auch für den Einsatz von Seebadmitarbeitern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge über das Kassensystem sowie das Tür- und Schrankschließsystem zu prüfen und Angebote von Mitbewerbern einzuholen. 3. Der Betriebshof wird beauftragt, die erbrachten Leistungen durch von der Seebadleitung zu unterzeichnende Regiezettel zu dokumentieren, um die Abrechnungen prüf- und nachvollziehbarer zu machen.
Prüfungsbereich FT09 Starnberg
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit der FT 09 die Nutzungsvereinbarung vom 03.04.2014 dahingehend zu überarbeiten, dass die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig und unmissverständlich definiert sind.
Prüfungsbereich städtische Wohnungen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Mieten in den prüfungsgegenständlichen Liegenschaften anhand von Vergleichsmieten zu überprüfen und gegebenenfalls im rechtlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Klingelschilder und Briefkastenbeschilderungen in den Wohnanlagen Am Schloßhölzl 7 und 9 einheitlich und gemäß den Mieternamen zu gestalten. Bei dieser Gelegenheit ist zu prüfen, ob die Wohnungsnutzer auch die tatsächlichen Mieter sind oder ob gegebenenfalls eine Fremdnutzung bzw. ungenehmigte Untervermietung vorliegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen den Sachgebieten Liegenschaften und Hochbau so zu verbessern, dass zukünftig die Wiedervermietung von leerstehenden bzw. freiwerdenden Wohnungen mit Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf zeitnaher erfolgen kann.
Zum Prüfungsbereich Eigenbetrieb Wasserwerk erfolgte keine Empfehlung, da die Prüfung ohne Beanstandungen blieb.
Zu den Empfehlungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Prüfungsbereich Betriebs- und Investitionskostenförderung des Gymnasiums Starnberg
1. Es wird zum Sachverhalt auf die Beschlussvorlage Nr. 2023/123 und zur Beschlussfassung auf die Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2023 verwiesen. 2. vgl. Ziffer 1 3. vgl. Ziffer 1 4. Die vorhandenen vier Restmülltonnen sind unbedingt erforderlich, drei Tonnen wären aufgrund der Abfallmenge nicht ausreichend. 5. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt.
Prüfungsbereich Grünpflege
1. Die Zuständigkeiten sind im Geschäftsverteilungsplan klar geregelt. Die Regelabläufe bei Pflege und Unterhalt sind dem Betriebshof bekannt. Aufgrund unzureichender Personalausstattung im Bereich der Gärtnergruppe muss stark priorisiert werden. Qualitätsverluste müssen akzeptiert werden. Zur Abstimmung der Arbeitsabläufe finden wöchentlich Abstimmungen zwischen Betriebshof und Grünplanung statt. Hier werden Arbeitsabläufe bestmöglich koordiniert. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung.
Prüfungsbereich Fernsprechanlagen und -gebühren
1. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 2. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 3. Eine Zusammenführung der Telefonanlagen aller städtischen Einrichtungen wäre technisch möglich, würde jedoch keine Kosten reduzieren. Der größte Kostenfaktor (neben Mobilfunk- verträgen) sind DSL-Festnetzanschlüsse. Telefonieentgelte spielen eine stark untergeordnete Rolle. So sind selbst bei einer Zusammenführung der Telefonnebenstellen auf eine Telefonanlage immer noch DSL-Festnetzanschlüsse an jeder Außenstelle erforderlich und unabwendbar. Zudem müsste die Hardware der zentralen Telefonanlage im Rathaus aufgerüstet werden, was weitere Kosten verursacht. Auch die Präparierung von Ausfall- und Datensicherheit würde weitere Kosten nach sich ziehen. Neben diesen Aspekten ist immer zu beurteilen, welche Anforderungen der jeweilige Standort hat. So hat ein Verwaltungsarbeitsplatz andere Anforderungen als z.B. Schulklassenzimmer.
Prüfungsbereich Mittelschule und Mensa Grund- und Mittelschule
1. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. 2. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt. 3. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 4. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die empfohlene Beschlussfassung. 5. Die Beschlussempfehlung wird bereits umgesetzt.
Prüfungsbereich Seebad Starnberg
1. Die Wartungs- und sonstigen Kosten, die laut Pachtvertrag auf den Pächter umgelegt werden können, werden derzeit gerade zusammengestellt. 2. Es ist derzeit technisch nicht möglich, Hard- und Softwareprodukte anderer Anbieter mit dem bestehenden Kassensystem zu kombinieren. Die Konsequenz wäre deshalb ein komplett neues System mit evtl. gleichen Problemen, was aber wiederrum in keinem Verhältnis zu den hohen anfallenden Kosten (ca. 250.000 €) stehen würde. 3. Die aufwändige Einführung von zu unterzeichnenden Regiezetteln ist nicht notwendig, da jeder Abrechnung bereits eine genaue Auflistung mit Datum, Stunden, Tätigkeit und genutzten Fahrzeugen und Maschinen beigefügt wird. Die Abrechnungen sind somit prüf- und nachvollziehbar.
Prüfungsbereich FT09 Starnberg
Die Vereinbarung läuft bis 31.12.2043 und kann nur im Einvernehmen mit der FT 09 geändert werden. Die FT09 wurde jedoch bereits kontaktiert und um Verhandlungen gebeten. Aktuell wartet die Verwaltung auf Rückmeldung.
Prüfungsbereich städtische Wohnungen
1. Die Prüfung läuft derzeit. 2. Die Beschlussempfehlung wurde bereits umgesetzt. 3. Durch die enge, gute und effektive Zusammenarbeit zwischen dem Hochbau und den Liegenschaften konnte die Anzahl der zu sanierenden Wohnungen reduziert werden. Aufgrund von Sterbefällen und Kündigungen hatte die Wohnungsverwaltung im Zeitraum Ende Dezember 2021 bis Dezember 2022 noch nie so viele freiwerdende, sanierungsbedürftige Wohnungen in Bearbeitung wie zuvor. Aus diesem Grund ist ein markanter Sanierungsstau entstanden. Um diesen zu verringern, werden Wohnungssanierungen über einen externen Planer durchgeführt. Das Sachgebiet 31 ist neben der Verwaltung und der Sanierung der Wohnungen für viele andere wichtige Aufgaben zuständig. Es wurde eine Prozessbeschreibung über den Ablauf einer freiwerdenden, sanierungsbedürftigen Wohnung zu einer wieder vermietbaren Wohnung erstellt. Man kann eine Sanierung von Wohnungen in der freien Wirtschaft nicht mit der Sanierung von Wohnungen bei einer Kommune vergleichen. Manche Wohnungen werden mit erheblichem Sanierungsaufwand frei. Die Stadt Starnberg muss als öffentlicher Auftraggeber für die einzelnen Gewerke Vergleichsangebote einholen, Direktvergaben sind nicht möglich. Auch ist das SG 31 u.a. an die Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen und an die Geschäftsordnung gebunden, d.h. es sind die Regelungen über die Bewirtschaftungsbefugnisse zu beachten. Sobald die Sanierungskosten einer Wohnung 50.000 € übersteigen, muss dies im Bauausschuss behandelt und entschieden werden. In den wöchentlichen Jour-fixes werden Problematiken besprochen und Lösungen erarbeitet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2021, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 6.830.507,83 EUR (geplant waren lediglich 800,00 EUR) sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.540.184,90 EUR (geplant war eine Entnahme in Höhe von 3.000.000,00 EUR) beinhaltet, stellt sich wie folgt dar:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 27.01.2023 folgende weitere Beschlüsse einstimmig gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit 87.580.269,08 EUR festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erstem Bürgermeister Patrick Janik die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Beim Beschluss über die Entlastung ist Erster Bürgermeister Patrick Janik wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). Der Stadtrat hat die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzung nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne Mitwirkung von Herrn Janik zu treffen (vgl. Art. 49 Abs. 3 GO).
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist verwundert, dass die Liegenschaftsverzeichnisse nicht ausreichend vollständig sind.
Herr Beigel (CSU): Da gibt es schon eine Verbesserung.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit 87.580.269,08 EUR fest.
3. Der Stadtrat erteilt Erstem Bürgermeister Patrick Janik für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten, die Prüfung der Grünpflege fortzusetzen.
5. Die dienstliche Notwendigkeit der überlassenen Mobiltelefone ist zu überprüfen und diese auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
6. Die Kindergärten, Schulen, das Seebad und der Betriebshof sind aufgefordert, die anfallenden Fernsprechgebühren eigenverantwortlich zu reduzieren.
7. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Zusammenführung der Telefonanlagen aller städtischen Einrichtungen technisch zwar möglich wäre, jedoch keine Kosten reduzieren würde.
8. Für die Wartung der Sportgeräte an den Schulen sind weiterhin Angebote einzuholen und mit dem günstigsten Anbieter ein Wartungsvertrag zu schließen, wobei Kriterien zur Auftragserteilung nicht nur der Preis, sondern auch Ortsnähe und Zuverlässigkeit sein sollen.
9. Bei der Anschaffung von Materialien und Geräten für die Digitalisierung an den Schulen sind weiterhin die Fördermöglichkeiten durch Bund und Land zu prüfen.
10. In einer Checkliste ist festzulegen, welche Ausgaben der Schulen bei der Gruppierung 5220 zu buchen sind.
11. Im Bereich der Mensa der Grund- und Mittelschule sind nur die Zahlungen zu leisten, für die laut Betreibervertrag eine Zahlungspflicht der Stadt Starnberg besteht.
12. Bei einer Neuverpachtung der Mensa der Grund- und Mittelschule ist das übergebene Inventar weiterhin detailliert zu protokollieren.
13. Im Bereich der Seebad-Gastronomie sind nur die Aufgaben und Kosten zu übernehmen, für die laut Pachtvertrag eine städtische Verpflichtung besteht. Dies gilt auch für den Einsatz von Seebadmitarbeitern.
14. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass es derzeit technisch nicht möglich ist, Hard- und Softwareprodukte anderer Anbieter mit dem bestehenden Kassensystem des Seebads zu kombinieren und die Anschaffung eines neuen Kassen-, Tür- und Schrankschließ- systems unwirtschaftlich wäre.
15. Der Stadtrat nimmt die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die aufwändige Einführung von zu unterzeichnenden Regiezetteln bei Leistungen des Betriebshofes für das Seebad nicht notwendig ist, da jeder Abrechnung bereits eine genaue Auflistung mit Datum, Stunden, Tätigkeit sowie genutzten Fahrzeugen und Maschinen beigefügt wird und die Abrechnungen somit prüf- und nachvollziehbar sind.
16. Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit der FT 09 die Nutzungsvereinbarung über das Sportgelände vom 03.04.2014 dahingehend zu überarbeiten, dass die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig und unmissverständlich definiert sind.
17. Alle Mieten in den prüfungsgegenständlichen Liegenschaften sind anhand von Vergleichsmieten zu überprüfen und bis 31.12.2023 im rechtlich zulässigen Rahmen zu erhöhen.
18. Die Zusammenarbeit zwischen den Sachgebieten Liegenschaften und Hochbau ist so zu verbessern, dass zukünftig die Wiedervermietung von leerstehenden bzw. freiwerdenden Wohnungen mit Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf zeitnaher erfolgen kann.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß der Legaldefinition des § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind Ausgaben überplanmäßig, wenn sie die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen.
Außerplanmäßige Ausgaben sind Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind (§ 87 Nr. 4 KommHV-Kameralistik).
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 richtet sich nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
a) überplanmäßige Ausgaben
Im Haushaltsjahr 2022 wurden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.436.387,90 € geleistet, die in die Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates fallen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für Ausgaben in Höhe von 338.555,58 € (vgl. beigefügte Übersicht), die Vorlage erfolgt in dessen Sitzung am 19.06.2023.
b) außerplanmäßige Ausgaben
Im Haushaltsjahr 2022 wurden keine außerplanmäßigen Ausgaben geleistet, die in die Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses fallen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat genehmigt die in seinen Zuständigkeitsbereich entfallenden überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.436.387,90 €.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Vorlage der Jahresrechnung 2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2022 beträgt 98.668.311,09 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 83.709.701,62 EUR und der Vermögenshaushalt mit 14.958.609,47 EUR abschließt.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 6.263.448,68 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Geplant war hingegen eine umgekehrte Zuführung (vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt) in Höhe von 1.833.400 EUR.
Dadurch und infolge von Minderausgaben und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt konnte trotz erheblicher Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt auf einen Teil der mit 9.362.700 EUR geplanten Darlehensaufnahme verzichtet werden. Die Neuverschuldung beträgt 5.880.000,00 EUR.
Darüber hinaus mussten der allgemeinen Rücklage statt der veranschlagten 7.906.100 EUR lediglich 856.940,62 EUR entnommen werden. Insgesamt fiel das Rechnungsergebnis gegenüber der Planung somit um 10.531.859,38 EUR günstiger aus.
Aufgrund der Entnahme ist der Bestand der allgemeinen Rücklage von 10.127.893,80 EUR zu Beginn auf 9.270.953,18 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2022 gesunken.
Infolge der Darlehensaufnahme und der Tilgungsleistungen für die Bestandsdarlehen hat sich der Schuldenstand von zu Beginn 8.427.297,68 EUR (ohne Wasserwerk) auf 13.335.275,05 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2022 erhöht, was bei einer Einwohnerzahl von 23.453 (Stand 31.12.2021) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 569 EUR entspricht. Sie liegt damit über dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe, der zuletzt mit 552 EUR (Stand 31.12.2021) angegeben wurde.
Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung geprüft hat (örtliche Rechnungsprüfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung über die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Vorlage der Jahresrechnung 2022 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Seeanbindung Starnberg - Vollzug der Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn - Hier: Besetzung des Lenkungskreises
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat mit der Deutschen Bahn eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen, mit dem Ziel den Bahnhof Starnberg See barrierefrei umzubauen. Im Vertrag ist neben der Zuteilung der Rechte und Pflichten die gegenseitige Kooperation der Vertragspartner (Nr.11 der Vereinbarung) vereinbart. Zur weiteren Zusammenarbeit soll ein Lenkungskreis aus Mitgliedern der Vertragsparteien eingerichtet werden (Nr. 21 der Vereinbarung). In der Geschäftsordnung für den Lenkungskreis (Anlage 21 der Vereinbarung) ist geregelt, dass sich der Lenkungskreis aus jeweils 3 Mitgliedern der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn zusammensetzt. Sachverständige Beraterinnen und Berater werden jeweils zugeladen. Aufgrund des umfangreichen und komplexen Sachverhaltes und der notwendigen Vorkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, Mitglieder zu benennen, die bereits dem Verhandlungsteam zu den Vertragsverhandlungen angehörten.
Die Debatte:
Herr Dr. Glogger (WPS): Er schlägt Herrn Landwehr für einen Posten im Lenkungskreis vor.
Frau Henniger (FDP): Sie möchte auch gerne einen neuen Spieler mit dabei haben.
Frau Falk (SPD): Es geht um den Sachverstand. Die Sitzungen des Lenkungskreises werden keine Abendveranstaltungen sein. Sie möchte eine Bestätigung, dass die möglichen Kandidaten auch die Zeit dafür aufbringen werden.
Herr Landwehr (WPS): Er hat sich mit Herrn Ardelt abgestimmt und weiß, worum es geht.
Herr Dr. Glogger (WPS): Sollte man nicht für jedes Mitglied einen Vertreter bestimmen können.
Frau Falk (SPD): Das ist nicht möglich.
Frau Kammerl: Es ist eine Sitzung pro Monat angesetzt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist auch für eine Vertreter-Regel. Herr Landwehr als Vertreter für die Stadträte, Frau Kammerl für den Ersten Bürgermeister.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach der Geschäftsordnung für den Lenkungskreis.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt für die weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn als Mitglieder des Lenkungskreises folgende Personen zu benennen:
Erster Bürgermeister Patrick Janik
Stadtratsmitglied Thomas Beigel
Stadtratsmitglied Dr. Sengl
2. Als Vertreterin wird Zweite Bürgermeisterin Angelika Kammerl benannt.
3. Als Vertreter für die Stadtsmitglieder Thomas Beigel und Dr. Franz Sengl wird Herr Landwehr benannt.
angenommen: einstimmig
TOP 19 Antrag von Stadtratsmitglied Anke Henniger (FDP) zum Finanzierungskonzept der Bahnverträge
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf, durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Anke Henniger reichte bei der Verwaltung beiliegenden Antrag ein, der dem Stadtrat zur beschussfassenden Beratung vorgelegt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktuell finden auf mehreren Ebenen Gespräche mit Verantwortlichen bei Bund, Land und Deutscher Bahn statt. Diese haben zum Ziel, mögliche Förderwege und Vertragskonstellationen zu sondieren. Der Stadtrat wird vom Ersten Bürgermeister laufend über den Erkenntnisgewinn informiert.
Sofern Beschlüsse zu einzelnen Inhalten, welche der Vertragserfüllung dienen, herbeizuführen sind, wird die Stadtverwaltung jeweils eine Beschlussvorlage anlegen und diese dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Die "Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung Bahnanlagen Starnberg Bahnhof See" zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn wurde bereits veröffentlicht. Teile des Vertrages wurden aus Datenschutzgründen und zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Deutschen Bahn unkenntlich gemacht.
Die Debatte:
Herr Weinl: Der Vertrag wird aktuell von der Rechtsaufsicht geprüft. Die genauen Feststellungen von den geforderten Aspekten können noch nicht definiert werden, da aktuell die politischen Gespräche über die Fördermöglichkeiten geführt werden.
Frau Kammerl: Es werden schon vertrauliche Gespräche geführt. Es können nur Ergebnisse veröffentlicht werden. Auch aus nicht öffentlichen Sitzungen ist bisher durchaus etwas nach außen gedrungen. Das Risiko soll nicht eingegangen werden.
...
Frau Falk (SPD): Sie wünscht sich, dass man dem Ersten Bürgermeister die benötigte Zeit gibt.
Herr Jägerhuber (CSU): Es geht jetzt nach dem Scherbenhaufen endlich wieder mit der Bahn konstruktiv weiter. Das Organisieren von den Fördergeldern ist ein schwieriges Unterfangen. Und gerade die FDP hat die letzten 40 Jahre immer wieder mit einem Hü und Hott bei diesem Thema präsentiert. Hier ist parteipolitischer Aktionismus nicht angebracht. Endlich wird der Stadtrat mitgenommen. Von 2014-2020 wurde der Stadtrat nicht mitgenommen. Der aktuelle Vertrag ist ein Ansatz. Die Chance soll genutzt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Frau Henniger möchte das Projekt abschießen. Auf einmal macht man sich über die Finanzen Sorgen - damals beim alten Bahnvertrag nicht.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte dem Bürgermeister die Zeit geben, die heiklen Gespräche über die Finanzierung zu geben.
Herr Pfister (BMS): Wir sollen uns jetzt über 177 Mio. EUR unterhalten. Der Antrag möchte die eigene Verhandlungsmasse konkretisieren. Wo ist unser Tafelsilber, dass eingesetzt werden soll? Er möchte monatlich informiert werden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte, dass die kursierenden Zahlen bitte als grobe Hausnummern zu sehen sind - nicht mehr oder weniger.
Herr Weinl: Er erlebt Herr Janik als seriösen Verhandlungsführer. Er vertraut auf die Aussage über seine “rote Linie”. Er wirbt für das Vertrauen, den Raum dem Ersten Bürgermeister zu geben.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Antrag von Stadtratsmitglied Henniger zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat fortlaufend über die Verhandlungsfortschritte im Projekt Seeanbindung zu informieren.
angenommen: 19:2
TOP 20 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Es soll einen 2-wöchigen oder 4-wöchigen Testlauf geben, den Kirchplatz und den Samstagsmarkt mit einem Food-Truck zu beleben. Er wird von Donnerstag bis Sonntag auf eigenes Risiko dort stehen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Wie jedes Jahr versucht er noch einmal, möglichst viele Stadträte für das STAdtradeln zu motivieren und lässt analoge Erfassungsbögen verteilen, um den Aufwand für die Stadträte so gering wie möglich zu gestalten (Anm. v. Verf.: Nur das Radfahren kann er ihnen nicht abnehmen - das kann nur jeder Stadtrat selbst erledigen.)
Frau Falk (SPD): Sie weist auf den Filmabend zum Thema Mobilität am nächsten Donnerstag im kleinen Saal hin. Sie möchte festhalten, dass zu den größeren Veranstaltungen immer sehr wenig Stadträte anwesend sind. Die Aufgabe der Stadträte ist auch, Bürgerveranstaltungen zu unterstützen. Auch findet Sie nicht in Ordnung, dass heute wieder so viele Stadträte fehlen. Sind alle entschuldigt?
Frau Spielbauer: Ja
Frau Henniger (FDP): Man hat durchaus auch private Termine. Ist die Rad-AG gestorben?
Frau Kammerl: Nein, nur der Termin ist abgesagt.
Frau Henniger (FDP): Ist auf der Hanfelder Straße alles angefräst?
Frau Kammerl: Nur die schlimmsten Stellen wurden bisher bearbeitet.
(M)ein Fazit
Bei den Entlastungen ist sicher mancher Stadtrat hin- und hergerissen gewesen. Sie/Er sollte über etwas abstimmen, was vor ihrer/seiner eigenen Stadtratszeit gelegen hat. Da hat hoffentlich eine ausreichend gute Vorbereitung bei jedem zum jeweiligen Abstimmungsergebnis geführt.
Wenn einem Bürgermeister noch ein offenen Disziplinarverfahren mit offenem Ausgang anhängt, ist für mich eine Entlastung ein falsches Signal. Würde ich doch damit mein Vertrauen in die vorherige Arbeit in Bezug auf die Haushaltsführung aussprechen.
In einem Lenkungskreis sollten nur Mitglieder eines Beteiligten sitzen, die eine gleich Einstellung zum zu lenkenden Projekt haben, damit bei Meinungsverschiedenheiten mit anderen am Projekt Beteiligten mit gleicher Stimme gesprochen wird. In solchen Fällen die Stadt mit zwei Gesichtern gegenüber der Bahn zu repräsentieren sollte in meinen Augen in jedem Fall unterbunden werden. Sollte es aus Sicht der Stadt verschiedene Sichtweisen geben sollten die vorab geklärt werden, damit im Lenkungskreis mit einer Stimme gesprochen wird.
So langsam kommen auch ab und zu ein paar Emotionen in die Debatten, wenn der Eine oder die Andere dann doch mit einer etwas unsachgemäßen Wortwahl seine Argumente vorträgt. Aber auch wenn es heute etwas länger gedauert hat, was auch an den (im Sinne des Zeitpunkts) “historischen” zu treffenden Entscheidungen gelegen hat, freue ich mich nach wie vor über das im Großen und Ganzen kollegiale Klima.
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Rohrbruch durch Pömpel „Das kann ich auch“, mit diesem Satz wurde aus einem vermeintlichen kleinen Problem, ein arbeitsreicher Notdiensteinsatz für uns als Rohrreinigungsdienst mit langer Erfahrung Rohrreinigung in Niederkrüchten.
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