Kenntnisnahme “Ja, aber ...” zu Schorn, Grundschulbusse für Söcking und Percha und neue Parkgebühren am See
(M)ein Protokoll der Stadtrats(sonder)Sitzung vom 27.1.2021:
Eigentlich darf es ja heute keine “Bürger fragen” zum Thema Schorn geben, denn Fragen zu Tagesordnungspunkten sind ja nicht erlaubt.
Aufgrund der aktuellen Situation werden wir gebeten, nur draußen und nur direkt aus der Flasche trinken dürfen. Viel Freude dem Protokollanten.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen und der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Es gibt keine Fragen von Bürgern.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt da eine ganze Reihe. Die können dann in der offiziellen Niederschrift nachgelesen werden. Es geht um genehmigte Nachträge, der Schließung des Bayerischen Hofs, verschiedene vergebene Aufträge beim Wasserwerk, 28 nachgenehmigte Kaufverträge “Am Wiesengrund” und zwei neue Mitarbeiter im Bauhof.
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 7508 für den Bereich östlich der Bundesautobahn A 95 zwischen der Autobahnpolizei Oberdill und dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat in seiner Sitzung vom 14.03.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet Schorn beschlossen und das Planungskonzept hierzu gebilligt. Die Planungsziele umfassen insbesondere die Ansiedlung hochwertigen Gewerbes, eines Sondergebietes als Versorgungszentrum sowie die Ausweisung von Ausgleichs-, Grün- und Verkehrsflächen.
In seiner Sitzung vom 01.07.2019 billigte der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7508 für den Bereich östlich der Bundesautobahn A 95 zwischen der Autobahnpolizei Oberdill und dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn. In seiner Sitzung am 10.10.2019 billigte der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7508 und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen, welche nun in der Zeit vom 17.10.2019 bis 18.11.2019 stattfand.
(Anm. d. Verf.: Bei den vielen (wenn auch oft am Ende ähnlichen) Einwendungen kann man sich schon vorstellen, dass eine Aufbereitung etwas länger dauert. Auch kam ja dann die Kommunalwahl irgendwie dazwischen.)
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde eine fachliche Ergänzung und Präzisierung bezüglich der verschiedenen Fachthemen durchgeführt. Ebenso wurde die Planung im Rahmen weiterer Expertenworkshops und -gespräche sowie dem Planungsteam vertieft sowie Regelungsumfang und –tiefe des Bebauungsplanes dergestalt weiterentwickelt, um eine ausreichenden Beurteilungsgrundlage für das Herausnahmeverfahren aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu haben.
Die zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Planungsprozesses durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) soll zum einen die Beurteilungsgrundlage für das Herausnahmeverfahren verbessern und zum anderen einen möglichst großen Erkenntnisgewinn zu Beginn des Verfahrens ermöglichen. Aus diesem Grund müssen zahlreiche Anregungen zum Verfahren und zur Planung ergänzend untersucht und im Sinne einer planerischen Konfliktbewältigung im weiteren Planungs- und Verfahrensprozess berücksichtigt werden.
Die seitens der Behörden eingegangenen Stellungnahmen und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung seitens der Öffentlichkeit eingegangenen 154 Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
In der Bürgerversammlung am 25.11.2019 wurde ein Antrag zum Thema Verkehrsanbindung angenommen, welcher auch in die Abwägung eingestellt werden soll:
„Eine Verkehrserschließung aus dem Süden in das neue Gewerbegebiet in Schorn darf nicht über [die] Staatsstraße St 2065 erfolgen, sondern muss entweder über einen Vollanschluss oder [die] alte Milchstraße erfolgen. Ansonsten darf kein Gewerbegebiet gebaut werden.“
(Anm. d. Verf.: Der nächste Abschnitt ist eine individuelle Zusammenfassung der gelesenen Stellungnahmen. Auf eine detaillierte Protokollierung der auf über 150 Seiten zusammengefassten Stellungnahmen wird an dieser Stelle verzichtet.)
- Beginn der persönlichen Zusammenfassung -
Es folgt die Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der Versuch, den Kern der jeweiligen Stellungnahme in einem Satz zusammenzufassen (also, was bei mir während des Lesens der 168-seitigen Zusammenfassung aller Stellungnahmen subjektiv hängengeblieben ist):
Regierung von Oberbayern: weist auf Kriterien des Landesentwicklungsplan hin
Landratsamt Starnberg: weist auf etwaige Folgen hin, wenn die Zahl der Arbeitsplätze, die bisher auf 3.000 begrenzt sind, höher sein sollten
Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde: Schlägt Alternativstandorte Hadorf und Hanfeld (kein Landschaftsschutzgebiet) vor / Stadt bietet an, dort Gebiete in Landschaftsschutzgebiete umzuwandeln
Landratsamt Starnberg - Untere Immissionsschutzbehörde: es geht um Verkehrslärm und Kinderbetreuungsstätten und deren Schutz
Landratsamt Starnberg - Untere Straßenverkehrsbehörde: Autobahnanschluss und Zufahrtswege für alle Verkehrsarten
Staatliches Bauamt Weilheim: Lärm- und Verkehrszunahme in Wangen und die Kreuzung in Percha
Staatliches Bauamt Freising: Linksabbiegespur auf der Staatsstraße 2065
B.U.N.D: Eigentlich Alles - Grundwasser, Flora und Fauna, sich durchaus wiederholend
Regionaler Planungsverband München: Frage nach Innenentwicklung
Industrie- und Handelskammer: notwendig für Funktion Starnberg als Mittelzentrum
Wasserwirtschaftsamt Weilheim: sieht keine Probleme mit Grund-, Regen- oder Abwasser
Kreisbrandinspektion Starnberg: ausreichend Löschwasser und keine Empfehlung einer Werkfeuerwehr
Feuerwehr Percha: fühlt sich nicht zuständig, sich zu Schorn zu äußern
Wasserwerk Starnberg: Grundschutzlevel möglich, ggf. weitere Maßnahme für Löschwasser erforderlich
Gemeinde Andechs: keine Anregungen oder Bedenken
Gemeinde Berg: Verkehr auf der Kreuzung in Percha beachten
Gemeinde Schäftlarn: Mehrverkehr in Neufahrn und Hohenschäftlarn
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat: Grundstücke werden nicht tangiert
Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung: keine Einwände
Landratsamt Starnberg - Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Abfallrecht: keine Altlasten bekannt
Landratsamt Starnberg - Untere Wasserschutzbehörde: Keine schutzwürdigen Gewässer werden berührt
Landratsamt München - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten: Keine Einwände
Autobahndirektion Südbayern: Zustimmung unter Beachtung der Randbebauung zur Autobahn
Verkehrspolizeiinspektion Weilheim: keine Einwände
ADFC Bayern: Radwegeverbindungen erhalten
VCD Bayern: hält Gewerbegebiet für überflüssig
Abwasserverband Starnberger See: bisher keine Kanalisation vorhanden und Regenwasserabflüsse sind nachzuweisen
AWISTA: Müllwagentaugliche Straßen
Bayernnets: keine Einwände
Energienetze: Zustimmung
TenneT: keine Einwände
Bayernwerk Netz: Neue Leitung und Trafohaus erforderlich
Telekom: keine Einwände, bestehende Anlagen sind zu berücksichtigen
Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern: keine Einwände
Deutscher Wetterdienst: keine Einwände
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: vermutete Bodendenkmäler sind entsprechend zu behandeln
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern: keine Einwände
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim: Einverständnis für Planungen hinsichtlich des Themas Wald
Bayerische Staatsforsten: ist der falsche Ansprechpartner
Bayerischer Waldbesitzer Verband e. V.: Risiko durch umfallende Bäume und gegen LSG-Herausnahme
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB): Natur wird zerstört
Zusammenfassend habe ich aus den 42 Stellungnahmen mitgenommen, dass viele keine Einwände haben und als Einwände der Mehrverkehr, das Anbindungsgebot (keine neuen Gewerbegebiete auf der “grünen Wiese”), das mögliche veränderte Kleinklima durch die Bebauung und die Zerstörung der Natur vorgebracht werden.
Bezüglich der Wahl des Orts verweise ich auf meinen Beitrag vom 25.1.2021. Die in der Tat dann für einige Jahre nicht mehr vorhandenen “Bannwald-Insel” wird vergrößert an anderer Stelle und an einen schon vorhandenen Bannwald angrenzend wieder aufgebaut. Das mag für die nächsten Jahre kein gleichwertiger Ersatz sein, aber bei so einem Projekt ist meiner Meinung nach eher in Jahrzehnten zu rechnen.
Und wenn ich mir die ganzen Gutachten betrachte, die auch aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen erstellt und ergänzt wurden (die sind auch Bestandteil der über 1.000 seidigen Beschlussvorlage), habe ich den Eindruck gewonnen, dass hier versucht wird, möglichst allen bekannten Problemen gerecht zu werden. Natürlich wird das nicht von jedem aus seiner subjektiven Sicht so empfunden. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass hier die Anliegen der Institutionen und Bürger einfach ignoriert werden.
Ein Versuch einer Zusammenfassung der gesammelten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger - “der Öffentlichkeit”:
Es ist teilweise offensichtlich, dass Einzelpersonen, die augenscheinlich zugleich auch für die Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange verantwortlich zeichnen, als „Privatperson“ eine weitere Stellungnahme mit identischem Wortlaut eingereicht haben. Argumentativ hat für mich die „Masse“ sicherlich keinen Einfluss auf meine Entscheidung.
Die Bedenken beziehen sich im Wesentlichen allgemein auf das Thema “Umwelt” und “Klima” und konkret auf die am häufigsten genannten Punkte:
Mehrverkehr in Wangen und Neufahrn
Lärm durch zusätzlichen Verkehr
Rohdung von Bannwald, bevor der neue Bannwald entstanden ist
Es hat sich aber auch gezeigt, dass einige Stellungnahmen auf nicht vorhandenem oder falschem Wissen aufgebaut haben und heute in dieser Form wohl nicht noch einmal so formuliert werden würden.
Deshalb möchte auch hier noch einmal erwähnen:
Es ist noch einmal festzuhalten, dass die Erschließungskosten nicht(!) von der Stadt Starnberg getragen werden. Deshalb können diese (nicht vorhandenen) Mittel auch nicht in Schulen oder andere Projekte investiert werden. Das Ziel des Gewerbegebiets ist es ja gerade, durch erwartete höhere Gewerbesteuereinnahmen in die Kindergärten, Schulen und andere für die Allgemeinheit sinnvolle Projekte zu investieren. Wo aber kein Geld vorhanden ist, kann ich kein Geld investiert werden.
Auch sei erwähnt, dass der Investor am Ende sicher in Abhängigkeit von den Vorgaben durch die Stadt Starnberg bzw. dem Stadtrat entscheidet, ob dort etwas entstehen soll, was der Stadt am Ende neue Einnahmen für städtische Investitionen und Sanierungen bringen wird.
- Ende der persönlichen Zusammenfassung -
Herr Janik: Er berichtet von einem Flugblatt “5 nach 12″. Es wird von einem “Eilverfahren” berichtet, was definitiv nicht stimmt. Es gibt immer noch eine zweite Beteiligung. “Vom Satzungsbeschluss sind wir noch meilenweit entfernt.” Es ist höchstens “viertel vor zehn” für Wangen. Es sind heute im Saal noch Sitze frei. “Wir arbeiten nicht an der Öffentlichkeit vorbei.” Auch der Rat bzgl. des Ausfalls der Sitzung ist seltsam, da er sich nur auf die heutige Sitzung bezieht und nicht auf den Ausschuss morgen.
Es soll heute nur der aktuelle Planungsstand vorgestellt werden. Abwägungsbeschlüsse sollen dann in drei Wochen beraten werden. Er geht aber davon aus, dass sich bis dahin keine Meinungsänderung bei den Stadträten durch die 1000 Seiten ergeben werden.
(Anm. d. Verf.: Dem letzten Absatz stimme ich vollumfänglich zu.)
Herr Nahr: Er stellt den aktuellen Stand vom TCS (Technologie Campus Starnberg) als gemeinsames Ergebnis der Experten.
(Anm. d. Verf.: Ich entscheide mich heute für das Zuhören, damit mir am Ende keine nachsagen kann, dass ich mich nicht ausreichend informiert hätte. Und wer weiß, ob wir diese Präsentation im Nachgang erhalten werden.)
Folgende Eckpunkte habe ich mitgenommen:
Keine Logistikunternehmen u. ä. zugelassen
keine Tiefgaragen, sondern Parkhäuser je Quartier
Feuerwehr braucht keine Umfahrung der Gebäude
Zäune sind ausgeschlossen
max. 3.000 Arbeitsplätze als Resultat der Verkehrsgutachten (”Was ist zumutbar?”)
kein Stellplätze im öffentlichen Raum zugelassen
2.500 Stellplätze in Parkhäusern, 500 Stellplätze innerhalb der Baufelder
30 km/h in den Erschließungsstraßen
das Ziel ist 50% Kfz / 30% ÖPNV / 20% Fahrrad
vier Haltestellen für ÖPNV sind eingeplant
möglicher Radschnellweg über die Olympiastraße Richtung München
Parkhäuser sind auch Mobilitätszentren (z. B. mit Duschen)
Teile der vorhandenen Monokultur werden durch verbesserte Anpflanzungen verbessert
Herr Weinl referiert zunächst allgemein über die Stellungnahmen. Wir sind aktuell beim frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Die Planung ist aktuell schon sehr konkret und detailliert. Da wurde schon extrem viel Aufwand getrieben. Die Herausnahme aus dem LSG soll vorangetrieben werden. Eine weitere Verfeinerung ist nur dann sinnvoll, wenn die politische Entscheidung für das Projekt erfolgt. Dann wird es noch einmal eine öffentliche Beteiligung geben. Alle Stellungnahmen wurden aufgenommen und ernsthaft bewertet. Heute können die Fachplaner gefragt werden. In der nächsten Sitzung soll dann das weitere Vorgehen der beschlossen werden.
Herr Meinert referiert konkret über die Stellungnahmen. Es gab eine Musterstellungnahme, die sich inhaltlich oft wiederholt hat. Die zentralen Themen sind:
(blau): Städtebau und Baurecht
(gelb): Verkehr
(grün): Umwelt und Landschaftsbild
(rot): Sonstiges
Städtebau und Baurecht
Notwendigkeit neuer GE-Flächen anerkannt
Umfang beschränkt auf Bedarf und Nachhaltigkeit
seit 50 Jahren die erste Ausweisung
Einahmen zur Erfüllung Mittelzentrumsfunktion
keine Alternativflächen, deshalb langfristige Perspektive
Es gibt schon ein Gesamtkonzept
In München gibt es einen Nord-Süd-Gefälle hinsichtlich Arbeitsplatzdichte
Bedarf aus Region und Stadt vorhanden
potentielle Wohnbauflächen sind in Prüfung
Stufenplanung widerspricht Gesamtkonzeption
keine reine Büronutzung geplant
max. 3.000 Arbeitsplätze werden festgeschrieben
Mittelzentrum darf auch Gewerbegebiete für nicht ortsansässige Betriebe entwickeln
Verkehr
erhebliche Verkehrszunahme
Im Gutachten ist von 90% Kfz und 10% ÖPNV ausgegengen worden
Angestrebt sind 30% ÖPNV
Nahverkehrskonzept mit Landkreis und MVV geplant
Radwegeverbindungen sind eingeplant
Anschluss an U-Bahn geplant
Umwelt und Landschaftsbild
Erhebungsdefizite wurde berücksichtigt
es gibt ein Ausgleichsflächendefizit (wird über Investor gelöst)
alle Lösungen sind in die Planung eingearbeitet
Planfeststellungsverfahren Autobahnanschluss erst nach LSG-Herausnahme
Prüfung, ob LSG-Hereinnahme im Bereich von Hanfeld/Hadorf als Ausgleich
Sonstiges
keine Gefährdung von Grundwasser laut WWA
Schäftlarn hat sich ablehnend geäußert
nur bedingt Erholungsgebiet
keine Verbindung zum Forstenrieder Park vorhanden/gewünscht
Es gibt die erste 10-minütige arbeitsrechtliche FFP2-Masken-Pause.
(Anm. d. Verf.: Entweder wird eine lange Debatte politischer Stellungnahmen oder eine kurze, da wir doch alle Unterlagen und Gutachten - die “1000 Seiten” - schon haben. Welche Details sind dann noch unbekannt?)
Herr Janik bittet, die politische Diskussion in die nächste Sitzung zu verschieben. Er bittet um Fachfragen.
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es sind 3.000 Stellplätze vorgesehen. Wie soll dann die 30% ÖPNV erreicht werden, wenn alle mit dem Auto kommen könnten und einen Parkplatz finden.
Herr Nahr: Es ist zwischen Arbeitsplätzen und Stellplätzen zu unterscheiden, auch wenn die Zahlen ähnlich sind. Die Stellplätze berechnen sich aus dem Stellplatzschlüssel. Es gibt z. B. auch ein paar Besucherparkplätze.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie bedankt sich für die Übernahme des Antrags der Grünen bzgl. der Verschiebung der Entscheidung. (Anm. d. Verf.: Das ist jetzt eher politisch?) Sie fragt nach dem Thema Wirtschaftlichkeit von Gewerbegebieten. Es geht ihr um die Folgekosten für die Gemeinde. In vielen Gemeinden gab es keinen “Profit”. Muss Starnberg auch in den nächsten Jahren irgendwelche Kosten bezahlen, die noch nicht bekannt sind? Sie hätte gerne eine Kosten-/Nutzenschätzung.
Herr Janik: Die Erschließungskosten fallen für die Stadt nicht an. In diesem frühen Stadium kann man da keine verlässliche Aussagen machen können. Außer den “üblichen Statistiken” wird es da wohl nichts geben.
Herr Wobbe (UWG): Er möchte gerne die Autobahnanschlüsse von/nach Norden und von/nach Süden sehen. (Anm. d. Verf.: Eine echte Frage schein das nicht zu sein?) Warum wird von Süden nicht auch die Parkplatzausfahrt genutzt? Aus Süden sollte die Ausfahrt zur Autobahnmeisterei genutzt werden dürfen. In Hanfeld und Hadorf gibt es keine durch ein Landschaftsschutzgebiet geschützten Flächen, aber keine gute Verkehrsanbindung. Hier ist es umgekehrt. Und er fragt nach dem Bedarf, wo es doch hier eher Vollbeschäftigung gibt. In München gibt es ein Überangebot auch aufgrund der Home-Office-Regelungen. Und es gibt MOOSAIK. Gibt es überhaupt ausreichend Bedarf? Ihm ist das geplante Gebiet zu groß.
Herr Janik: Wenn kein Bedarf da ist, wird da sicher auch nicht gebaut werden. Die letzte Entwicklung eines Gewerbegebiets in Starnberg war vor seiner Geburt. Das Rendite-Risiko liegt beim Investor.
Herr Prof. Bogenberger: Er berichtet über die Möglichkeiten eines Autobahnvollanschlusses. Der Bund plant die Autobahnen. Anschlussstellen sind generell unbeliebt. Die Idee, erst die Anschlussstelle zu haben und dann dort ein Gewerbegebiet auszuweisen, möchte der Bund eigentlich generell nicht. Die aktuelle Zusage zum Halbanschluss ist schon etwas Besonderes. Aktuell ist die Autobahn auch zentralistisch organisiert. Die regionale Komponente ist seit diesem Jahr weggefallen. Die Genehmigung eines Vollanschlusses ist da schwierig.
Herr Wobbe (UWG): Die Ausfahrten sind ja generell schon vorhanden. Die müssten nur ausgebaut werden. Damit würden die Dörfer enorm entlastet werden.
Herr Prof. Bogenberger: Schleichende Umwidmungen von Behelfsausfahrten werden auch immer restriktiver behandelt.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt zum Artenschutz. Warum steigert ein Gewerbegebiet die Artenvielfalt?
Frau n. n.: Es gibt die biologische Vielfalt und der EU-bezogene Artenschutz sowie die Artenzusammensetzung. In der vorhandenen Landwirtschaft ist die Insektendiversität quasi bei Null. Es gibt aktuell nur Wald und Landwirtschaft. Die Grünzonen zwischen der Bebauung fördern die Artenvielfalt. Der neue Bannwald ist vor der Rohdung des vorhandenen Bannwaldes zu pflanzen, damit die Tiere umsiedeln können. Durch die geforderten Fassadenbegrünungen wird es auch da Möglichkeiten geben. Siedlungsraum bietet häufig für mehr Arten Lebensraum als landwirtschaftliche Fläche. Aktuell gibt es auch keinen artenreichen Säume. Vorhandene Gebüsche bleiben erhalten. Bisher wurden nur wandernde Echsen gefunden, die sich dann in den neuen Trockengebieten ansiedeln. Die nachgewiesenen Fledermäuse im Südosten bleiben unangetastet.
Herr Fiedler (FDP): (Anm. d. Verf.: Die Frage ich nicht richtig verstanden.)
Frau n. n.: Das ist theoretisch möglich. Das wird bei den Ausgleichsflächen berücksichtigt werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat sich geärgert, dass ausgesagt wurde, dass es aktuell keine Biodiversität gäbe. (Anm. d. Verf.: Sie zählt jetzt Argumente auf, dass es spezielle Arten gibt, die zu schützen sind.) Die Dame vom Fachbüro sollte mal die Gutachten der Stadt lesen. (Anm. d. Verf.: Also das ist jetzt politisch, denn das Büro ist ja nicht von dem Gewerbegebiet zu überzeugen.) Es wurden Haselmäuse gefunden. Sie kennt den Bannwald auch genau. “Das wollte sie nur noch mal zusammenfassen.” Sie fragt nach dem städtebaulichen Vertrag. Wie ist da der Stand. Sie zitiert aus den Gutachten zum Verkehr und Lärm. Wangen würde eine Verdoppelung des Lärms aushalten müssen. (Anm. d. Verf.: Die Autos sind aber nicht doppelt zu laut, oder? Geht es da um gerichtete Mittelwerte?)
Frau n. n.: Die Hinweise von Frau Dr. Lauer sind korrekt und liegen auch dem Artenschutzgutachten und somit dem Umweltbericht zugrunde. Die Fledermäuse wurden nicht als dauerhaft dort lebend gefunden. Die Jagdgebiete der Fledermäuse werden sich verändern. Die Fledermäuse jagen auch in Wiesen. Für eine Umsiedlung sind Konzepte mit den Behörden abzustimmen.
Herr Dr. Franz Sengl (B90/Grüne): Gibt es einen Umsiedlungsbedarf von Starnberger Betrieben? Sind dort auch lokale Handwerksbetriebe möglich?
Herr Nahr: Die Option für ortsansässige Handwerksbetriebe ist generell möglich. Das hängt vom städtebaulichen Vertrag ab.
Prof. Gaßner (UWG): 1971 war die kommunale Gebietsreform. Die Neufahrner wollten damals lieber nach Schäftlarn. Bei dem Prozess wurde dann Schorn Starnberg zugeordnet - zur Stärkung zur Starnberger Wirtschaftskraft. Er fragt nach etwas Handfestem über die möglichen finanzielle Schätze. Das sollte die Kämmerei mal versuchen zu eruieren. Man könnte in Gilching mal nachfragen. Oder wie ist das in Starnberg Nord mit den Gewerbesteuern pro Grundstücksfläche. Annäherungsrechnungen sollten doch möglich sein. Das würde die Abwägungsentscheidung vereinfachen. Eine Verteilung des Themas über zwei Sitzungen unterstützt er. Perfekte Planungsentscheidungen gibt es nie. Es ist immer ein bisschen “Mut zur Lücke”. Er möchte einen Autobahnanschluss ohne Nutzung der A952. (Anm. d. Verf.: Das ist insgesamt jetzt aber auch etwas politisch.) Er war überrascht ist von der Aussage vom Kreisbauamt. Es geht um deren Berechnungen der möglichen Arbeitsplätze. Das sollte mit denen mal besprochen werden. Da scheint die Interpretation der Planung ganz anders gesehen zu werden. Mehr als 3.000 Arbeitsplätze sind von Starnberg nicht zu verkraften.
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte sich grundsätzlich äußern. (Anm. d. Verf.: Aha, auch eher politisch.) Wir sind in haushälterisch schlecht aufgestellt. Solange Gemeinden über Gewerbesteuern sich finanzieren, brauchen wir Gewerbegebiete. Das Gebiet MOOSAIK wird Gewerbe aus dem Gebiet “vertreiben”. Starnberg Nord wird langfristig zu einem Mischgebiet werden. Bezogen auf die Starnberger Pflichtaufgaben ist die Ablehnung eines Gewerbegebiets unverantwortlich. Es wird auch in Schorn eine stückweise Entwicklung geben. (Anm. d. Verf.: Das sehe ich sehr ähnlich.)
Herr Wobbe (UWG): Er fragt noch zur Infrastruktur. Wohnungen sind dort nicht geplant?
Herr Janik: Ja, Wohnungen sind nicht geplant.
Herr Wobbe (UWG): Gibt es Kontakt mit der Gemeinde Schäftlarn?
Herr Janik: Er ist mit dem Bürgermeister in Kontakt.
Herr Wobbe (UWG): Ist die MIS bei den Gutachten berücksichtigt worden?
Herr Janik: Das Gutachten bezieht sich nur auf das Gewerbegebiet.
Herr Wobbe (UWG): Was ist mit Schorn Süd und der Milchstraße?
Herr Janik: Eine direkte Verbindung ist bewusst nicht geplant.
Es gibt die zweite 10-minütige arbeitsrechtliche FFP2-Masken-Pause.
(Anm. d. Verf.: Der Appell vom Bürgermeister wird leider nur partiell umgesetzt. Da können wir nur hoffen, dass die Debatte beim nächsten Mal um die heutigen Beiträge gekürzt werden kann. Ich habe aber die Befürchtung, dass wir in drei Wochen die gleichen Beiträge zu hören bekommen werden. Mir ist auch nicht ganz klar, was hier heute mit den Debattenbeiträgen erreicht werden möchte. Es geht doch nachher offensichtlich nur um eine Kenntnisnahme.)
Herr Mignoli (BLS): Er fragt Herr Nahr nach der Zufahrt zur Autobahnmeisterei und einer möglichen Öffnung.
Herr Prof. Bogenberger: Ausfahrten müssen gewissen Gestaltungsrichtlinien genügen.
Frau Falk (SPD): Sie fragt nach der Feuerwehr. Hat die Feuerwehr Starnberg keine Stellungnahme abgegeben? Wie ist das mit dem Einhalten der Hilfsfristen? Wie kann die Feuerwehr anfahren? Wie ist das mit dem Umfahren der Gebäude?
Herr Nahr: Es gab eine Büro für die Planung von Aspekten bzgl. der Feuerwehr. Es gab auch schon mündliche Abstimmungen mit der Feuerwehr.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt noch einmal nach der Größe. Möglich wären viel mehr Arbeitsplätze. Wenn die Arbeitsplätze begrenzt werden, bräuchte man auch nur weniger Fläche. Geht das nicht auch?
Herr Nahr: Diese Aussage hat in der aktuellen Planung zu detaillierten Nachweisen geführt. Wie das Landratsamt zu ihren Zahlen kommt, weiß er auch nicht. Das wäre noch zu klären.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt noch einmal nach dem Autobahnanschluss. Die Planer sollen sich das noch einmal anschauen.
Herr n. n.: Eine Ausfahrt ist zu beschildern, eine Einfahrt nicht. Es braucht 1000 Meter Vorlauf für eine Ausfahrt. Da spricht die Ausfahrt Richtung Garmisch schon dagegen.
Herr Prof. Bogenberger: Die Fachplaner sind ja nicht generell dagegen. Es wird nur als für nicht genehmigungsfähig gehalten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach Trinkwasser und Abwasser. Ist da der Leitungsbau schon begutachtet worden. Ist die Kapazität der Kläranlage ausreichend? ist das schon bewertet worden? Wie ist das mit dem Löschwasser? (Anm. d. Verf.: Das Thema stand in den Beschlussvorlagen.)
Herr Nahr: Die Gespräche haben stattgefunden und es sind Lösungen gefunden worden.
Ludwig Jägerhuber (CSU): Die Stadt Starnberg hat in Schorn Brunnen. Durch den Wegfall von Houdek haben wir genug Klärwerkkapazitäten.
Herr Wobbe (UWG): Es geht um die Ausfahrt aus Richtung Süden. Es gibt generell auch Schilder für mehrere Ausfahrten hintereinander. Das sollte kein Problem sein. (Anm. d. Verf.: Da hat er allerdings recht.)
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
angenommen: einstimmig
TOP 5 53. Änderung des Flächennutzungsplans für eine zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn, dem Gelände der Autobahnmeisterei und dem Waldsaum gelegene Fläche östlich der Bundesautobahn A 95, Gemarkung Wangen; Hier: Billigung des Änderungsentwurfs, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt Sachverhalt:
In der Sitzung am 22.10.2018 beschloss der Stadtrat, den Flächennutzungsplan auf Grundlage der Planungen für den Halbanschluss und der Vorstellung des vorläufigen städtebaulichen und landschaftlichen Planungskonzeptes für das geplante Gewerbegebiet Schorn zu ändern.
In der Zwischenzeit wurden die Planungen vertieft und der Stadtrat beschloss am 14.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7508 mit dem Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für ein hochwertiges Gewerbegebiet zu schaffen.
Um dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Mit dem Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet haben umfassende Abstimmungen mit verschiedenen Fachbehörden, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde, stattgefunden. Die relevanten Fachthemen zu u.a. Artenschutz, Naturhaushalt, Landschaftsbild oder Erholungswert wurden gutachterlich erfasst und bewertet. Die Ergebnisse sind in einem Umweltbericht beschrieben, bewertet und münden konsequenterweise in einer Berücksichtigung im Zuge der Planungen. Dort wo ein Eingriff nicht vermieden werden kann, erfolgt eine planerische Minimierung oder ein Ausgleich, wie beispielsweise die Bannwaldfläche im Gebiet. Die Ergebnisse dieser fachlichen Überlegungen und Abstimmungen werden entsprechend im Flächennutzungsplanentwurf dargestellt.
Folgende Änderungen sind im Vergleich zum rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan vorgesehen:
Änderung der Flächen für die Landwirtschaft zu Flächen entsprechend dem Bebauungsplanentwurf für Gewerbegebiet, Sondergebiet, Grünfläche,
Anpassung der Flächen für Wald, Bannwald und besonderer ökologischer und gestalterischer Funktion entsprechend der Planung,
Darstellung der Flächen der öffentlichen Erschließung,
Anpassung der Darstellung der festgesetzten Wasserschutzgebietsflächen an die Ist-Situation (Streichung),
Änderung der nachrichtlichen Darstellung der zukünftigen Grenze des Landschaftsschutzgebietes entsprechend dem Antrag auf Herausnahme von Flächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 19.03.2019.
(And. d. Verf.: Die Debatte wurde glücklicherweise mit dem vorherigen Punkte zusammengelegt.)
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
angenommen: einstimmig
TOP 6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Satzung zur Änderung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Starnberg"; Gebührenanpassungen
Sachverhalt
Die städtische "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg " vom 06.02.2019 soll um die gesetzlichen Sondernutzungen gemäß des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) für Aufgrabungen, Spartenverlegungen, Einbringen von Spundwänden/Rückverankerungen, sowie einer Möglichkeit der Kostenerstattung von städtischen Personal erweitert werden. Die Änderung betrifft die Implementierung von Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsgrund, die von erheblicher Bedeutung sind. Wichter Grund hierfür ist der Erhalt der städtischen Straßen und damit des städtischen Eigentums.
Neben der Einführung der einzelnen Sondernutzungen nach Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) werden diese, mit Gebühren belegt bzw. die bestehende Gebühr für die Baustelleneinrichtung (Punkt 1 der Anlage zur derzeit gültigen städtischen "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg") angepasst. Der Gebührenrahmen orientiert sich am gesetzlichen Rahmen und an den Gebührenordnungen verschiedener vergleichbarer Kommunen. Die Möglichkeit der Kostenfreiheit nach § 3 bleibt von der Änderung unberührt.
Die Debatte:
Herr Beigel (CSU): Woher kommen diese Zahlen?
Herr Weinl: Es handelt sich um “übliche” Gebühren.
Herr Janik: Einige sind drastisch niedriger als in München.
Herr Beck: Die Gebühren orientieren sich an den Gebühren ähnlicher Gemeinden.
Beschlussvorschlag:
Die Änderungssatzung zur "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg" wird beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg vom ...
Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund von Artikel 18 Abs. 2a des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2018 (GVBl. S. 672) und von § 8 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237) und von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), folgende Satzung
§1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Starnberg (Sondernutzungssatzung) vom 06.02.2019 wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem in der Anlage beigefügten Gebühenverzeichnis vom 14.12.2020.
2. Anlage zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Anlage "Gebührenverzeichnis"
§2
Die Änderungssatzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Starnberg, den_________
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Wiedereinführung Schulbus Landstetten
Sachverhalt
Da im Jahr 2014 der regionale Busverkehr neu konzipiert wurde und Fahrplanänderungen stattfanden, konnten die Stadtbus-Linien sowie die Anbindung der Ortsteile erheblich verbessert bzw. ausgebaut werden. Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.09.2015, die Schülerbeförderung in den ÖPNV zu integrieren.
Seitdem wurden nach und nach, in Zusammenarbeit mit den Beteiligten (Landratsamt Starnberg, Schulen, Elternbeiräte, MVV usw.), die Schulbuslinien auf Beförderung mit dem ÖPNV umgestellt. Im Zuge dessen wurden einige neue Haltestellen geschaffen (u.a. Leutstettener Straße am Gymnasium, Kirchplatz, Hanfelder Straße – Höhe Bozener Straße, Luitpoldstraße, Riedeselstraße, Hadorf- Dorfstraße usw.) und bestehende ausgebaut (mehrere Querungshilfen, neue Zebrastreifen, Aufstellflächen und mehrere neue Wartehäuschen). Hier wurden in den letzten Jahren sehr hohe Investitionen getätigt.
Durch die Umstellung auf den ÖPNV konnten die Busse im Stadtgebiet auch in der Freizeit und den Ferien genutzt werden, ohne dass den beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schülern weitere Kosten entstehen. Zusätzlich wurde vom Stadtrat am 28.09.2015 beschlossen, dass nicht beförderungspflichtige Schülerinnen und Schüler, die ebenfalls die öffentlichen Busse nutzen wollen, die Kosten dafür freiwillig, auf Antrag, zu erstatten, um diese nicht zu benachteiligen bzw. die Nutzung noch attraktiver zu machen und den ÖPNV zu fördern. Mit einem ergänzenden Beschluss vom 21.09.2020 wurde festgelegt, dass durch die Einführung eines neuen 365 € Tickets auch diese Kosten für nicht beförderungspflichtige Schülerinnen und Schüler übernommen werden.
Durch die Anbindung einzelner Ortsteile durch zusätzliche Linien, konnten sich auch die Fahrtzeiten für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Um noch bestehende Wartezeiten an den Bushaltestellen sicher zu gestalten, stellte die Stadt Busaufsichten für die Grundschulen Söcking und Starnberg ein. Die derzeit längste Wartezeit beträgt ca. 55 Minuten (11.20 Schulschluss, Abfahrt 12.14 Uhr nach Landstetten), in dieser Zeit können die Kinder noch unter Aufsicht im Schulgebäude bleiben und erst später zur Haltestelle laufen.
In der Stadtratssitzung vom 25.07.2016 wurde ein erster Erfahrungsbericht der Umstellung der Schülerbeförderung auf ÖPNV vorgestellt. Das Fazit der Verwaltung war überwiegend positiv. Weitere Optimierungen wurden beschlossen, die mittlerweile umgesetzt sind. Kleinere Störungen oder Beschwerden im Alltag werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und dem MVV zeitnah bearbeitet bzw. gelöst.
Die betreffenden Eltern sehen keine Möglichkeit, ihre Kinder mit dem ÖPNV in die Schule fahren zu lassen. Insbesondere folgende Gründe bringen die Eltern vor:
Die Andechser Straße in Landstetten (Bushaltestelle) sei zu gefährlich zu überqueren. Die getroffenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (Verkehrsinsel, "Smiley") bringen nichts.
Ein separater Bus würde vor Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.
Grundschulkinder wurden regelmäßig von Personen angesprochen (Polizei wurde informiert).
Anmerkung der Stadtverwaltung: Tatsächlich gab es 2020 eine unangekündigte statistische Befragung des MVV, es ist möglich, dass hier die Kinder angesprochen wurden.
Der MVV-Bus 951 startet in Landstetten um 7.39 Uhr und hält um 7.48 Uhr in Söcking Mitte. 12 Minuten Gehzeit zur Schule seien für einen 6-jährigen unzumutbar.
Auf dem Rückweg müssen die Kinder bis zu eine Stunde warten, da die Buszeiten so ungünstig seien.
Derzeit besuchen sieben Kinder aus Landstetten die Grundschule in Söcking. Davon besuchen jedoch zwei Kinder die Ganztagesklasse und je eines den Hort bzw. die Mittagsbetreuung (bei Hort und Mittagsbetreuung entfällt die Beförderungspflicht).
Um eine aussagekräftige Auskunft über die Zufriedenheit der Elternschaft, über die Schülerbeförderung mit dem ÖPNV zu erhalten, wurde vor den Weihnachtsferien (in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro "bueffee GbR", welches die Stadt auch im Bereich Schulwegplanung beriet) eine Online-Elternbefragung durchgeführt. Die Rückläufe waren jedoch nicht so hoch wie erwünscht, um eine aussagekräftige Auskunft zu geben:
Grundschule Starnberg: 0 von 432 (davon 65 beförderungspflichtig) Grundschule Percha: 38 von 109 (davon 30 beförderungspflichtig) Grundschule Söcking: 65 von 231 (davon 56 beförderungspflichtig)
Für eine belastbare Aussagekraft sind diese Rückmeldungen laut Planungsbüro jedoch zu wenig. Aus Sicht der Verwaltung könnte man aber dennoch eine gewisse Aussagekraft ableiten, da überwiegend aus den Ortsteilen an der Umfrage teilgenommen wurde.
Unabhängig davon gab das Busunternehmen "Starnberger Autoreisen" zur aktuellen Bussituation im Stadtverkehr eine Einschätzung und Verbesserungsvorschläge ab.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Beförderungspflicht für Schülerinnen und Schüler durch den Sachaufwandsträger besteht, wenn der Schulweg mehr als 2 km (im Grundschulbereich), bzw. mehr als 3 km (im Mittelschulbereich), beträgt.
Gemäß § 3 Abs. 2 SchBefV ist die Beförderungspflicht vorrangig mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erfüllen. Vorrangig bedeutet, dass nur Schulbusse eingesetzt werden dürfen, wenn die Nutzung des ÖPNV außer Verhältnis stehen würde. Insbesondere wenn dies notwendig oder wirtschaftlicher ist. Im Kommentar zu § 3 SchBefV wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger nicht gehalten sind extra Beförderungswünsche umzusetzen, weil Beförderungszeiten kürzer, der Schulweg bequemer oder die Taktzeiten enger sind.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sind dabei ausdrücklich zu beachten (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG). Bei einer Wiedereinführung der Schulbusse würden somit rechtliche Vorgaben entgegenstehen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte eine mögliche Wiedereinführung von Schulbussen nicht nur den Ortsteil Landstetten betreffen. Sollte sich der Stadtrat dafür entscheiden, wären aus Gründen der Gleichbehandlung zumindest alle Ortsteile mit Schulbussen auszustatten. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sprechen jedoch gegen eine Wiedereinführung der Schulbusse. Davon abgesehen, welche Investitionen und Planungskosten bereits in die Optimierung des ÖPNV zur Schülerbeförderung geflossen sind, müsste mit folgenden Kosten gerechnet werden:
(Anm. d. Verf.: hier grob zusammengefasst: ca. 12.000 € einmalig für alle Ortsteile und 35.000 €/Jahr für alle Ortsteile.)
Die vorgebrachten Gründe aus den Anträgen der Bürgerversammlung rechtfertigen ebenfalls keine Wiedereinführung der Schulbusse. Die Warte- und Gehzeiten zwischen Abfahrt und Schulbeginn/-ende sind zumutbar. Insbesondere stimmt es nicht, dass der Bus morgens aus Landstetten nur in Söcking "Mitte" hält, sondern während der Schulzeit fährt die Linie 951 planmäßig auch die Haltestelle "Grundschule Kempterstraße", also die neu eingerichtete Hol- und Bringzone an der Andechser Straße, an.
Zusammenfassend betrachtend überwiegen aus Sicht der Stadtverwaltung die Vorteile der ÖPNV-Nutzung. Gegebenenfalls können in Abstimmung mit dem Landratsamt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternbefragung, die Abfahrtszeiten noch weiter optimiert werden. Auch die gemachten Vorschläge sollten mit dem Landratsamt verhandelt werden. Da die MVV-Verträge über das Landratsamt laufen, kann die Stadt hier selbst keine Änderungen vornehmen. Die Verwaltung befürwortet die Vorschläge jedoch, daher sollte die Stadt das Landratsamt darum bitten, die Fahrgastzahlen zu prüfen und die Verträge gegebenenfalls anzupassen.
Die Debatte:
Herr Janik: Für ihn stehen keine rechtlichen Forderungen einer Wiedereinführung entgegen. Es bleibt das Haushaltsproblem.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie sieht die Sachlage anders. Das Büro, welches die Umfrage durchgeführt hat, hat da die Schwerpunkte für sie etwas komisch gesetzt. Früher wurden die Schulbusse auch für die Fahrten zu den Sportstätten genutzt. Sie war in Kontakt mit den Eltern. (Anm. d. Verf.: Sie zählt im Prinzip die bisher bekannten Argumente vor, die regelmäßig auftreten.) Gerade die kleineren Grundschulkinder sind schnell verunsichert. Es gibt nicht überall eine Aufsicht. Sie ist für die Einführung der Schulbusse.
Herr Wobbe (UWG): Auch bei ihm laufen die Beschwerden ein - gerade für die Linie 904. Er freut sich, dass die Grundschule Percha jetzt auch noch einmal untersucht wird. In der Praxis fahren die Busse eben nicht gemäß Fahrplan. Auch Fercha werde öfters “vergessen”. In Percha müssen die Kinder länger sitzenbleiben, damit sie auf der richtigen Straßenseite aussteigen können. Die Schulbushaltestellen sind fast alle noch da. Man könnte bei der Einführung von Schulbussen die Verstärkerbusse gegenrechnen. Manche Schüler trauen sich nicht mehr, mit dem Bus zu fahren.
Frau Fohrmann (CSU): Das ist ein emotionales Thema. Ihre Älteste durfte noch mit dem Schulbus fahren. Das war da in Hadorf eine kleine Gemeinschaft. Die Probleme fingen mit ihren Erstklässlern an, die den ÖPNV nutzen mussten. Bei Wiedereinführung könnte man ja andere Buslinien wieder anders fahren lassen. Die vielen kleinen Störungen haben die Eltern viel beschäftigt. (Anm. d. Verf.: Entgegen Ihres Anfangsstatements wird ihr Statement doch jetzt etwas länger.) Erstklässler können die Buslinien noch nicht unterscheiden. Ist es wirklich sinnvoll, z. B. die Sechsjährigen in diese Situation zu entlassen?
Herr Fiedler (FDP): (Anm. d. Verf.: Ich bitte um Entschuldigung, dass ich jetzt schon zum 2. Mal heute das Statement bzw. die Frage, irgendwie verpasst habe. Das steckt keine(!) “politische Absicht” dahinter.)
Herr Frühauf (CSU): Die Probleme sind ja hauptsächlich die 1. und 2. Klasse. Die können die Busschilder gar nicht lesen. Auch er zählt die damaligen Probleme auf. Ihm fehlt in der Beschlussvorlage die Synergie mit den Fahrten zu den Sportstätten. Auch die Anschnallmöglichkeiten treibt die Eltern herum. Welche Haltestellen sind denn neu zu schaffen? In Perchting hat sich da nichts geändert. Grund für die Einbahnstraße vor der Grundschule Söcking sind im Prinzip die fehlenden Schulbusse.
Herr Beigel (CSU): Er wird nicht so nervös bei den Kosten. Er sieht da auch Synergien.
Herr Beck: Bestehende Verträge können nicht einfach aufgelöst werden. ÖPNV-Defizite werden immer für das vorvorletzte Jahr gezahlt.
Herr Jägerhuber (CSU): Wir drehen einen nicht optimalen Beschluss heute wieder zurück. Die ÖPNV-Kosten (z. B. 365 EUR Ticket) muss die Stadt so oder so bezahlen. Die vorgestellten Punkte wiegen aber schwer. Die Stadt sollte sich mit dem Landratsamt zusammensetzen und die betroffenen Beträge anzupassen.
Herr Heidinger (BLS): Können die Schülertickets nicht jetzt zusätzlich angeboten werden.
Herr Beck: Die Stadt zahlt neben dem Defizit auch die Kosten für die 365 Tickets. Man kann jetzt entscheiden, ob man das Angebot aufrecht erhalten möchte.
Herr Heidinger (BLS): Das sollte man beibehalten.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Was ist mit der Grundschule Starnberg? Kann man die jetzt außen vor lassen?
Herr Janik: Da gab es keine Beschwerden. Die könnte man im Folgejahr ergänzen.
Frau Falk (SPD): Wie wird der Haushalt 2021 und 2020 belastet? Sie fragt nach der Organisation der unterschiedlichen Schulabfahrtszeiten.
Herr Beck: Er rechnet mit konservativ ca. 70.000 EUR für dieses Jahr (ab September).
Es gibt die dritte 10-minütige arbeitsrechtliche FFP2-Masken-Pause.
Herr Mignoli (BLS): Man sollte die Ausschreibung mit den vorhandenen anderen Ausschreibungen koordinieren.
Herr Wobbe (UWG): Bei der Finanzierung kann man einiges streichen. Bei den Bushaltestellen sind alle noch da. Die Verstärkerbusse würden wegfallen. Den Betrag kann man dann auch streichen.
Herr Pfister (BMS): Er fand den Test sinnvoll. Der MVV kann aber keine korrekte Schülerbeförderung durchführen. (Anm. d. Verf.: Das ist ein Versuch der Ehrenrettung des damals nicht so glücklichen Beschlusses?)
Herr Frühauf (CSU): Die Schulbusse sind Kleinbusse. Kann man Leutstetten und den Waldspielplatz mit aufnehmen?
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erfüllt die Schulbeförderungspflicht für die Grundschulen Söcking und Percha mit Hilfe von Schulbussen außerhalb des ÖPNV.
Die Verwaltung soll ein Leistungsverzeichnis zur Vergabe der Schülerbeförderung ausschreiben und vergeben.
Es sollen notwendige Haushaltsmittel eingestellt werden.
Die Verstärkerbusse sollen zusammen mit dem Landratsamt gestrichen werden.
Umfrage in Grundschule Starnberg durchführen und dem Stadtrat vorstellen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion als infektionsschutzgerechte Maßnahmen für Schulen
Sachverhalt
Ein mobiler Luftreiniger ist ein Gerät, mit dem Raumluft angesaugt, gefiltert und in den Raum zurückgeführt wird. Ein Luftreiniger versorgt den Raum nicht mit Außenluft.
Mit Schreiben vom 22.12.2020 teilte das Kultusministerium mit, dass mobile Luftreinigungsgeräte in einer zweiten Antragsrunde durch die Schulaufwandsträger auch für sonstige Klassen- und Fachräume an den Schulen gefördert werden können. Die aktuelle Förderhöhe beträgt dabei 50% der Anschaffungskosten oder max. 1750,00 € pro Klassenraum / mobilen Luftreinigungsgerät. Die Voraussetzungen für die Förderungen dieser Geräte sind dabei vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus detailliert vorgeschrieben worden, so dass nur bestimmte Luftreinigungsgeräte in Betracht kommen, die den hohen Ansprüchen einer Luftreinigung in Schulklassenzimmern entsprechen.
Zu dem Thema "Luftreinigungsgeräten" wurden Empfehlungen und Stellungnahmen verschiedener Institutionen verfasst. KUVB – Kommunale Unfallversicherung Bayern und UBA – Umweltbundesamt haben sich der Thematik angenommen und kommen entsprechend ihrer Daten und Studien zusammengefasst zu folgendem Schluss:
KUVB – Kommunale Unfallversicherung Bayern
Während der SARS-CoV-2-Epidemie kann die CO2-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften herangezogen werden, um die Aerosol-Konzentration zu verringern. Sowohl geeignete mobile Raumluftreiniger als auch Lüftung können die Konzentration von Aerosolen in der Raumluft reduzieren. Allerdings haben die mobilen Raumluftreiniger keinen Einfluss auf die CO2-Konzentration und es muss immer zusätzlich gelüftet werden. Da in allen Räumen, in denen Personen anwesend sind, sowieso gelüftet werden muss, sollte der Mehrwert der mobilen Raumluftreiniger kritisch hinterfragt werden. Mobile Raumluftreiniger ersetzen nicht das regelmäßige Lüften.
Fazit und Hauptkritikpunkte beim Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte in Schulen (KUVB)
Um einen flächendeckenden Effekt zu erzielen, müssen geeignete Standorte in den Räumen gefunden werden.
Ein nicht dicht sitzender oder auch gering beschädigter Filter sowie Staubbelegung können die Filterleistung zudem bereits erheblich reduzieren.
Zu beachten ist auch die Lärmemission der Geräte während des Betriebs. Ebenso muss vorher geklärt werden, ob die Kapazität der Stromversorgung ausreicht, wenn in allen Räumen derartige Geräte verwendet werden.
Der Einsatz von Luftreinigern verringert nicht das Risiko einer Tröpfchenübertragung bei Face- to-Face-Kontakt bei einem Abstand unter 1,5m. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist daher immer noch dort erforderlich, wo die Abstände nicht eingehalten werden.
Es ist außerdem zu prüfen, ob in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Personen (z. B. Kinder) für diese Personengruppe besondere Gefährdungen durch den Betrieb der Geräte entstehen können.
Umweltbundesamt (UBA)
Ein mobiler Luftreiniger in Schulen ist nur im Ausnahmefall sinnvoll.
Die Wirksamkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-COV-2-Viren ist bislang nicht eindeutig erwiesen.
Ein mobiler Luftreiniger sollte nur dann zum Einsatz kommen, insofern keine Lüftungsanlagen in der Schule verbaut sind und keine ausreichende Fensterlüftung möglich ist.
Am sinnvollsten ist die Stoßlüftung durch ein kurzfristiges weites Öffnen der Fenster. Um die Lüftungszeit und Lüftungsdauer zu bestimmen können CO2 - Sensoren helfen. (Anm.: Diese werden bereits von der Stadt Starnberg beschafft.)
Intervallartiges Öffnen der Fenster (Anm. Handreichungen zum Lüften in Schulen liegen vor) ist schnell umsetzbar. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich.
Fazit UBA:
Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Erste Evaluation der Kosten für ein Gerät, das als mobiles Luftreinigungsgerät unter den Fördervoraussetzungen der Regierung für Schulen in Frage kommt:
Firma Wolf:
Kosten brutto: 3510,50 € (Zuschuss: 1750,00 €): Eigenanteil = 1760,50 €
Firma Renzel:
Kosten brutto: 2600,15 € (Zuschuss: 1300,08 €): Eigenanteil = 1300,07 €
Firma Trotec:
Kosten brutto: 4086,20 € (Zuschuss 1750,00 €): Eigenanteil = 2336,20 €
Noch nicht berücksichtigte Folgekosten bei Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte
Wartungskosten der Geräte
Filterwechsel durch Fachpersonal von Fachfirmen
Entsorgung der genutzten Filter (Sondermüll)
Schallfilter für die Geräte, um den Schallpegel im Unterricht zu senken
Entsorgungskosten der Geräte bei Nicht(mehr)gebrauch
Nicht berücksichtigt aufgrund fehlender Datenlage sind weiterhin:
Größe der Schulräume in m2 und Belegung durch die Anzahl der Schüler und Lehrer, um zu evaluieren, ob ein Gerät pro Raum ausreichen würde.
Anzahl der Schulräume und Anzahl der anzuschaffenden Geräte (Umfrage läuft)
Weiterhin ist zu bedenken, dass die Geräte teilweise sehr schwer und groß sind, so dass unter Umständen eine Baumaßnahme mit der Anschaffung des Gerätes verbunden wäre. Verschraubung in der Wand, Sicherung vor Umsturz (Gefahrenquelle) der Geräte etc.
Wie oben dargestellt ist nach derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen, dass eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte stattfindet.
Verschiedene Erfahrungsberichte zur Nutzung verschiedener mobiler und stationärer Luftreiniger mit unterschiedlicher Technologien aus anderen Landkreisen sagen aus, dass eine Anschaffung nicht zu empfehlen ist.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der derzeitigen Datenlage und wissenschaftlichen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation wird von einer Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für die Schulen abgesehen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Änderung der Parkgebührenordnung; Anpassung der Parkgebühren der Parkfläche am Bahnhof See
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.07.2020 wurde beschlossen, dass die Parkgebühren im Bereich der Innenstadt aufgrund der aktuellen Haushaltslage angepasst werden sollen. Die Gebühren im Innenstadtbereich und am Tutzinger Hof-Platz wurden dementsprechend erhöht. Bis zum 30.09.2020 wurde pro Stunde 1,00 € verlangt. Seit dem 01.10.2020 kostet die Stunde gemäß Stadtratsbeschluss 2,00 €. Die Regelung mit der Semmeltaste wurde aufrecht erhalten, wodurch in der ersten halbe Stunde weiterhin kostenlos geparkt werden kann. Am Tutzinger Hof-Platz beträgt die Höchstparkdauer 1 Stunde; in der Innenstadt 2 Stunden.
Als Auswirkung der Neuregelung wurde festgestellt, dass Parkplatznutzer der Innenstadt teilweise auf den Parkplatz am Bahnhof See ausweichen. Dies hat den Hingergrund, dass der Tarif pro Stunde günstiger ist und dort länger geparkt werden kann.
Dort gelten zwei Parktarife:
ÖPNV-Nutzer: Höchstparkdauer 24 Stunden; 1,00 € pro 24 Stunden
Sonstige Nutzer: Höchstparkdauer 4 Stunden; 1,50 € pro Stunde
Der Parkplatz am Bahnhof See soll vorrangig den ÖPNV-Nutzern und dem Ausflugsverkehr am See, beispielsweise für die Dampferrundfahrten, zur Verfügung gestellt werden. Die Parkplatznutzer des Innenstadtbereichs dagegen benötigen die Stellplätze hauptsächlich, um die dortigen Geschäfte erreichen zu können.
Die Parkgebühren am Bahnhof See sollen erhöht werden, um den ausweichenden Parksuchverkehr des Innenstadtbereichs zu unterbinden. Somit kann verhindert werden, dass der Parkdruck am Bahnhof See wieder zunimmt.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Parkgebühren der Parkfläche am Bahnhof See werden von 1,50 € pro Stunde auf 2,50 € pro Stunde erhöht. Die Gebührenhöhe orientiert sich dabei am Verhältnis der Gebühren zwischen Innenstadtbereich und Bahnhof See gemäß der Regelung vor dem 30.09.2020.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat folgende Änderungsverordnung der Verordnung über Parkgebühren in Bereichen von Parkscheinautomaten in der Stadt Starnberg:
Änderungsverordnung der Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten in der Stadt Starnberg (Parkgebührenordnung)
vom ...
Aufgrund § 6 a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919); zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1653) erlässt die Stadt Starnberg als örtliche Straßenverkehrsbehörde folgende Verordnung:
§1
Die Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten in der Stadt Starnberg (Parkgebührenordnung), zuletzt geändert durch Änderungverordnung vom 21.07.2020, wird wie folgt geändert:
1. § 6 (Bahnhof See) wird wie folgt geändert:
"(1) Für das Parken auf der Parkfläche (In anliegendem Lageplan rot dargestellt.) gelten täglich in der Zeit zwischen 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr folgende Regelungen:
1. Die Gebühr beträgt je angefangener Stunde 2,50 Euro.
2. Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 4 Stunden festgesetzt."
§2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Starnberg, den...
angenommen: einstimmig
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Falk (SPD): Sie lobt das Buch “Schätze schauen” des Museums und empfiehlt den Kauf.
Frau Pfister (BMS): Sie bittet für den nächsten Umweltausschuss das Thema “Fahrplanänderungen”, die beim Landratsamt einzureichend sind, auf die Tagesordnung zu setzen, um Vorschläge einreichen zu können. Sie fragt nach den Ausgleichszahlen der Gewerbesteuer für das letzte Jahr.
Herr Janik: Es sind im Dezember ca. 5 Mio. EUR eingegangen.
Frau Fohrmann (CSU): Sie fragt nach der Erweiterung der Straßenlaternen in Hadorf in Richtung Söcking.
Herr Janik: Es ist geprüft worden und ohne größeren Aufwands nicht möglich.
(M)ein Fazit:
Man kann es Drehen und Wenden wie man will. Wer meint, dass Starnberg mit dem aktuellen Budget die zukünftigen Ausgaben stemmen kann, kann auf die Option auf Mehreinnahmen in den nächsten Jahrzehnten verzichten. Wer anderer Meinung ist, kommt in meinen Augen am neuen Gewerbegebiet Schorn nicht vorbei.
Das Nachgeben bzgl. einer Verschiebung der heute angedachten Entscheidungen zum Thema Schorn halte ich zwar für politisch sinnvoll, an dem Abstimmungsverhalten der Stadträte wird sich in den nächsten drei Wochen aber sicher nichts mehr ändern, was die gewünschte Verschiebung wiederum in Frage stellt.
Und das Schulbusthema bzw. der unglückliche Exkurs über den ÖPNV hat für die Grundschüler (endlich) wahrscheinlich ab September ein Ende gefunden. Da werden einige Eltern aufatmen und hoffentlich auch wirklich auf die Fahrt mit dem eigenen PKW verzichten. Anderenfalls können die Schulbusse dann auch gleich wieder abgeschafft werden.
Und es spricht für den Umgangston, dass es quasi heute nur “langweilige” Debatten gab, die in Teilen für mich auch noch kürzer hätten ausfallen können. Aber das ist eben auch Teil der Kommunalpolitik ...
0 notes