#Mühlthal
Explore tagged Tumblr posts
politik-starnberg · 1 year ago
Text
Böschungsinstandsetzung Mühlthal (Staatsstraße 2063)
Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Weilheim:
Verkehrsfreigabe am 24. November - Restarbeiten mit geringen Verkehrseinschränkungen bis Mitte Dezember
Die Staatsstraße 2063 zwischen Starnberg und Gauting durch das Mühlthal wird am Freitag, den 24. November 2023 im Laufe des Tages wieder für den Verkehr freigegeben. Bis dahin werden noch die Böschungen wiederhergestellt, die Markierung aufgebracht, die Baustelle zurückgebaut und die Fahrbahn gereinigt.
! Bis voraussichtlich Mitte Dezember 2023 verbleiben aufgrund des noch zu installierenden Fahrzeugrückhaltesystems (Schutzplanken) geringfügige Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung und eine seitliche Fahrbahneinengung.
Das Staatliche Bauamt Weilheim dankt den Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und ihre Geduld während dieser Vollsperrung für diese dringend notwendige Sicherungsmaßnahme.
0 notes
lessthansix · 5 years ago
Photo
Tumblr media Tumblr media Tumblr media
Zweitens sende ich Ihnen einen Gesang eines wunderlichen Gedichtes. Da ich den Verfasser kenne, so macht mich das im Urtheil irre. Was sagen Sie? glauben Sie daß er poetisch Talent hat? Es ist eine gewisse anmuthige freie Weltansicht drin und eine hübsche Jugend; aber freilich alles nur Stoff, und wie mich dünkt keine Spur von einer zusammenfassenden Form. Gesetzt man hätte eine poetische Schule, wo man die Hauptvortheile und Erfordernisse der Dichtkunst, wenigstens dem Verstande eines solchen jungen Mannes klar machen könnte, was glaubten Sie, daß aus einem solchen Naturell gezogen werden könnte? Jetzt weiß ich ihm keinen Rath zu geben als daß er kleinere Sachen machen soll.
Meine Aussicht auf längere Zeit bei Ihnen zu bleiben, verschiebt sich abermals weiter hinaus. Die Anstellung der Jagemann und ihre Einleitung aufs Theater macht meine Gegenwart höchst nöthig; doch soll mich nicht leicht etwas abhalten Sonntag den 12ten zu Ihnen zu kommen; wir haben Vollmond und brauchen bei der Rückkehr das zerrissene Mühlthal nicht zu fürchten.
****
Leben Sie recht wohl und lassen mich etwas von Ihrer Stimmung und Ihren Arbeiten wissen.
Goethe to Schiller, 4 February 1797
7 notes · View notes
inleaj-blog · 6 years ago
Link
Halloween steht vor der Tür
0 notes
superbnature · 7 years ago
Photo
Tumblr media
Autumn Feel In Mühlthal by T_Weiler http://ift.tt/2hxYBQI
15 notes · View notes
donalddelahaye · 7 years ago
Photo
Tumblr media
#nature : Autumn Feel In Mühlthal by T_Weiler http://ift.tt/2hxYBQI
2 notes · View notes
mitte-starnberg · 5 years ago
Text
Stellungnahme zur Presseerklärung von Stadtrat Prof. Dr. Gaßner zum Ende des Mediationsverfahrens vom 13. Juli 2019 (Sabotage)
Es reicht! Mit dieser Presseerklärung zur Beendigung des Mediationsverfahrens durch die DB entfernen sich die unterzeichnenden Stadträte unter Federführung von Prof. Dr. Gaßner weit von den Tatsachen und nehmen die interessierte Öffentlichkeit mit auf die Reise in das Reich der Phantasien und Unwahrheiten. Nach eigener und protokollierter Aussage in einer Stadtratssitzung ist Herr Prof. Dr. Gaßner Autor und Urheber der Bahnverträge. Er hat sie verhandelt und dem Stadtrat nach „Wohnzimmer-Absprachen“ bei Bürgermeister Thallmair zum Beschluss empfohlen. Es ist mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen, dass Alt-Bürgermeister Thallmair die Bahnverträge heute ambilvalent sieht („vielleicht zu groß gedacht“, vgl. Berichterstattung Merkur). Es wäre anständig von Herrn Dr. Gaßner, wenn er seine eigene Verantwortung im Zusammenhang mit den Bahnverträgen anerkennt. Doch genau das tut er eben nicht. Es kann daher nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden, dass Herr Gaßner jede eigene Verantwortung von sich weist und die Bürgermeisterin zur „Schuldigen“ macht. Tatsache ist, dass die von Herrn Gaßner in den 80er-Jahren entworfenen und verhandelten Verträge massive juristische, städtebauliche und ertragswirtschaftliche Fehler zum größtmöglichen Nachteil für die Stadt aufweisen. Es reicht nicht, dass in diesen Verträgen geregelt ist, dass die Stadt Starnberg als Kommune die Um- und Neugestaltung von Bahnanlagen, mithin die gesamte Infrastruktur, bezahlen muss. Es sind beispielsweise auch keinerlei Vertragsabschnitte geregelt, keine Berechnung des Wertes von Teilleistungen, keine Anpassungsklauseln, keine Nachverhandlungsrechte, keine Kündigungsoptionen usw. Juristisch gesehen, mehr als fragwürdig, wenn nicht rechtswidrig, finanziell gesehen, das sichere Millionen-Grab der Stadt Starnberg. Zur Klarstellung: 1. Vorwurf „bis zum April 2014 hatte die Stadt ein städtebauliches Konzept mit bankgeprüfter Finanzierung erarbeitet und sich mit der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft auf eine sog. Verkehrliche Aufgabenstellung (AST) geeinigt. Richtig ist: In den Jahren 2012-2014 hatte sich ein interner Arbeitskreis Seeanbindung (Mitglieder des Stadtrates, Verwaltung, Fachleute) mit der Thematik befasst und einen Abschlussbericht erstellt. Inhalt dieses Abschlussberichtes waren mehrere städtebauliche Varianten und Kostenbetrachtungen. Eine bankgeprüfte Finanzierung ist nach Aussage des Stadtbaumeisters nicht Akteninhalt. Fakt ist weiterhin, dass es bei Amtsübergabe von Herrn Bürgermeister Pfaffinger im Mai 2014 nur folgende Beschlusslage des Stadtrates gab: „Der Stadtrat der Stadt Starnberg nimmt die Ergebnisse der Dokumentation des Arbeitskreises Seeanbindung über die Arbeit in den Jahren 2012 und 2013 zur Kenntnis.“ Sonst nichts! 2. Vorwurf der Schubladisierung Nach den Irrungen und Wirrungen der ungültigen Stadtratswahl 2014/2015 wurde dem Projektausschuss Bahnhof See die Angelegenheit von der Verwaltung vorgetragen und am 16.07.2015 Folgendes beschlossen: „…Dem Antrag einer aktualisierten und vollständigen Kalkulation aller zu erwartenden Ausgaben einschließlich Nebenkosten und realistischer Risiken einerseits, sowie deren Finanzierung andererseits des Projektes wie vom Arbeitskreis Seeanbindung vom 28.04.2014 empfohlen und in einer Planungsvereinbarung mit der DB endverhandelt, wird entsprochen….“ Ebenso wurde dem Ausschuss der Entwurf der verkehrlichen Aufgabenstellung (VAST) am 16.07.2015 zur Billigung vorgelegt. Vom Ausschuss wurde der Vorschlag der Verwaltung, die Erste Bürgermeisterin zu beauftragen,  die Zustimmung zu der verkehrlichen Aufgabenstellung zu erteilen und die VAST in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen, mit großer Mehrheit (3:10) abgelehnt. In Ausführung des Beschlusses des Projektausschusses wurde eine umfassende Projektanalyse beauftragt. Der Zwischenbericht dazu wurde den Ausschuss am 17.3.2016 abgegeben, die Endfassung der Projektanalyse am 21.04.2016 im Ausschuss vorgestellt. Dort wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Projektausschuss Bahnhof See nimmt das Ergebnis der Projektanalyse zur Kenntnis. Für die weitere Bearbeitung ist von einer Investitionssumme von 105 Mio. € auszugehen. Die Investitionssumme setzt sich zusammen aus den Teilprojekten Bahnanlagen mit 73 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2025), Stadt- und Seepromenade mit 26 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2025) und Verlagerung des Regionalzughalts mit 6 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2022). Am 12.07.2016 empfahl der Projektausschuss nach Vorlage des Finanzierungskonzeptes dem Stadtrat zu beschließen, festzustellen, dass die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten für das Projekt Seeanbindung nicht sichergestellt ist. Diesen Beschluss bestätigte der Stadtrat in der Sitzung am 23.07.2016. In der Folge führte der Stadtrat eine Vielzahl von Beratungen zum Thema Seeanbindung durch. 3. Vorwurf verfehlte Haushaltspolitik Stadtrat Gaßner beklagt eine verfehlte Haushaltspolitik, die die städtischen Finanzrücklagen schmelzen ließ und die Refinanzierungsgrundstücke blockierte. Er verkennt dabei die Tatsache, dass Haushaltspolitik Sache des Stadtrates ist und nicht Sache des Ersten Bürgermeisters, dessen Verfügungsgrenzen im Einzelfall bei 50.000 Euro liegen. Haushaltssatzung und Finanzplanung werden vom Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat hat dabei jeweils mehrheitlich die Auffassung vertreten und dementsprechende Beschlüsse gefasst, dass im Hinblick auf die allgemeine Finanz- und Wirtschaftslage das Abschmelzen der hohen Rücklagenbestände im Vergleich zu einer Kreditaufnahme für die Finanzierung von Investitionen zu bevorzugen ist. Welche Refinanzierungsgrundstücke blockiert werden sollen, erschließt sich nicht. Für den Fall, dass die Grundstücke Schiffswiesen und Ludwigstraße gemeint sein sollen: Der Beschluss,  auf den zum Zwecke der Anlage einer öffentlichen Grünfläche vom Freistaat Bayern gekauften Schiffswiesen, eine parkähnliche Fläche mit Kinderspielplatz zu etablieren wurde im November 2015 vom Bauausschuss mit sehr großer Mehrheit gefasst. Die Interimslösung (Container) für die Spielinsel wurde im März 2018 einstimmig vom Bauausschuss genehmigt. 4. Darstellung „2014“ hätte es losgehen können. Tatsache ist, dass 2014 kein Beschluss des Stadtrates zur Umsetzung vorlag. Tatsache ist, dass Voraussetzung für ein „Losgehen“ die Zustimmung des Stadtrates für eine städtebauliche Lösung ist, die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert ist und ein in jedem Fall erforderliches Planfeststellungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) bestandskräftig abgeschlossen ist. In Übereinstimmung mit der DB wurden für diese Planungs- und Entscheidungsprozesse Zeiträume von ca. 10 Jahren ab Einigung und Beschlussfassung festgelegt. 5. Festhalten an der Seeanbindung Tatsache ist, dass sich der gesamte Stadtrat zum Projekt Seeanbindung bekannt hat und einvernehmlich Rahmenbedingungen für die Verhandlungen im Mediationsverfahren festgelegt hat. Eine davon war auch die Reduzierung der Bahnanlagen zwischen Stadt und See auf ein bahnbetrieblich vertretbares Minimum. 6. Finanzierung der Seeanbindung Die Kosten für die Umsetzung des Gesamtprojektes wurden einvernehmlich festgelegt. Dabei wurden die Kosten für die Teilprojekte wie folgt ermittelt (Nominalisierung auf 2030): - Regionalzughalt Bahnhof Nord ca. 6,9 Mio. Euro - Rückbau Haltepunkt Mühlthal ca 0,7 Mio. Euro - Erneuerung Bahnhof See (Bahnhof, Bauzustände=Aufwendungen während der Bauzeit, Ablösen, barrierefreier Ausbau, Unterführungen, Entsorgungskosten, Planungs- und Verwaltungskosten und Risikopuffer) ca. 112 Mio. Euro - Stadtentwicklung, Stadt- und Seepromenade ca. 28 Mio. Euro Für die Abwicklung des Gesamtprojektes muss die Stadt Starnberg damit da. 150 Mio. Euro aufbringen. Dieses Finanzvolumen ergibt sich aus dem Vertrag von 1987 und ist keine Erfindung der Neuzeit. Die Kostenermittlung und –prognose wurde dem Stadtrat unter Beteiligung des beauftragten Ingenieurbüros erläutert. Er fasste daraufhin Beschluss, dass sehr wohl ein projektadäquater finanzieller Beitrag durch die Stadt Starnberg geleistet wird. Dass das Eingehen von finanzieller Verpflichtungen dieser Größenordnung abstimmungs- und genehmigungspflichtig mit der Rechtsaufsicht ist, dürfte Stadtrat Gaßner bekannt sein. Fazit: Die Presseerklärung strotzt nur so vor unberechtigten Schuldzuweisungen und zeigt wieder einmal, dass es Herrn Stadtrat Gaßner eben doch darum geht, die eigene Verantwortung zu negieren und Unfrieden zu stiften. Es scheint ihm wichtig, diese „Hetze“, die seiner eigenen Aussage nach, erlaubter Teil des politischen Prozesses ist, um jeden Preis fortzuführen. Es trägt auch keinesfalls dazu bei, die von ihm und dem alten Stadtrat verursachten (finanziellen) Probleme zu lösen. Es täte uns allen gut, wenn er endlich aufhören würde zu spalten, sondern gemeinsam mit allen und mit aller Kraft an einer für die Stadt städtebaulich guten und finanzierbaren Lösung mitzuarbeiten. Starnberg, 17.07.2019 Eva John Read the full article
0 notes
eda11y · 6 years ago
Photo
Tumblr media
Mühlthal - Late Autumn Impressions II by T_Weiler
0 notes
politik-starnberg · 1 year ago
Text
Starnberg - Gauting (St 2063): Böschungssanierung im Bereich Mühlthal bis Mitte November
(Anm. v. dr. thosch: ... oder weil Einige nicht hören wollen, müssen jetzt alle länger "leiden".)
Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Weilheim:
Die Vollsperrung im Rahmen dieser Baumaßnahme ist seit dem 10. Juli 2023 aktiv.
Die Pfahlarbeiten sowie die Herstellung des Kopfbalkens (siehe Foto) zur Böschungssanierung sind abgeschlossen. Aufgrund der Behinderungen unter anderem durch den wiederholten Diebstahl von Schildern der Umleitungsbeschilderung konnten die Bauarbeiten leider erst mit einer zweiwöchigen Verzögerung beginnen. Im weiteren Verlauf kam es aufgrund von Starkregenereignissen im Juli und August 2023 zu unerwarteten Verzögerungen im Bauablauf. Hinzu kommt Personalmangel, der auch die Bauwirtschaft wie viele andere Branchen betrifft, sowie neben Urlaubszeit auch krankheitsbedingte Ausfälle, die einen zügig(er)en Baufortschritt leider zusätzlich behindert haben.
Diese Verzögerungen konnten und können trotz größter Bemühungen nicht in Gänze aufgeholt werden, u. a. weil bei gutem Wetter der Baubetrieb sehr häufig durch Fahrrad- und Motorradfahrer und teilweise sogar durch Autoverkehr massiv gestört wurde und wird. Die Arbeiten mussten und müssen immer wieder eingestellt werden, um diese Verkehrsteilnehmer, die im Baustellenbereich eigentlich nichts zu suchen haben, nicht zu gefährden.
Weitere Verzögerungen müssen leider in Kauf genommen werden, da es beim Abbruch der bestehenden Fahrbahn aufgrund der vorhandenen mächtigen Fahrbahnschichten zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten kommt.
Darüber hinaus ist neben der Arbeitssicherheit der dort eingesetzten Spezialkräfte auch stets die Standsicherheit des Baugrunds zu beachten - es kann nur Schritt für Schritt gearbeitet werden.
Ausblick
Die jetzt noch offenen Arbeiten umfassen
die Sicherungsarbeiten des Aushubs und
die Sicherung des Gewässers mittels Wasserbausteinen
sowie den Abbruch, den Bodenaustausch und den Neubau der Straße.
Wenn die Arbeiten ungestört voranschreiten können, dann kann die Straße nach derzeitigem Bauzeitenplan voraussichtlich Mitte November 2023 ca. zwei Wochen nach den Herbstferien wieder für den Verkehr freigegeben werden. 
Das Staatliche Bauamt Weilheim bittet die Verkehrsteilnehmer angesichts der andauernden Verkehrsbehinderungen und der zu nutzenden längeren Umfahrungswege weiterhin um ihr Verständnis.
Tumblr media
0 notes
politik-starnberg · 4 months ago
Text
Tumblr media
Stadtradeln 2023 - Teil 2
(Quelle RIDE-Daten, Stadtradeln 2023, genutzte Routen)
Man kann schön die erhöhte Nutzung der Ost- und Westuferstrecke am See erkennen - und natürlich auch hier die Strecke Richtung Wangen. Auch ist die Achse in Richtung Mühlthal zu erkennen.
Spannend sind aber auch die innerstädtischen Achsen. Die schaue ich mir in Teil 3 der kleinen Reihe an.
0 notes
politik-starnberg · 1 year ago
Text
Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 25.9.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrats
Montag, 25.09.2023, 18:30 Uhr Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Die Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Vereidigung des Listennachfolgers der WPS
TOP 2 Eröffnung der Sitzung
TOP 3 Bürger fragen
TOP 4 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
TOP 6 Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in der Stadt Starnberg vom 06.02.2019
TOP 7 Ausweisung des Wasserschutzgebietes "Mühlthal" für die Brunnen XI und XII Mühlthal auf Fl. Nr. 1527, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting, sowie für die Fischzuchtquelle auf Fl. Nr. 184, Gemarkung Leutstetten, Stadt Starn- berg, zur Trinkwasserversorgung des Würmtal-Zweckverbandes - hier: Stel- lungnahme der Stadt Starnberg im Rahmen der Online-Konsultation
TOP 8 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg, Änderungsbeschluss
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 10 Konzeptwettbewerb Bayerischer Hof und Villa Bayerlein; Ergänzung im Vergabeverfahren
TOP 11 Antrag B90/Die Grünen: Sachstandsbericht zur Abwasserentsorgung durch den Abwasserverband Starnberg
TOP 12 Weiteres Vorgehen Grundstückstausch Söcking und Starnberg Fl.Nr. 107/6 und 107/7 Gemarkung Starnberg
TOP 13 Personalangelegenheit; Höhergruppierung eines Beschäftigten
TOP 14 Personalangelegenheit; Feststellung erfolgreicher Abschluss der modularen Qualifizierung einer Beamtin
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Ich bin gespannt, welcher Stadtrat der WPS (aktuell sind die gewählten Stadträte von Position 5, 8 und 12 im Stadtrat) uns dann "öffentlich" verlässt und auf welcher Position der neue Stadtrat der WPS auf dem Wahlzettel gewesen ist. Bisher haben in dieser Legislaturperiode ausschließlich die gewählten Stadträte der WPS den Stadtrat frühzeitig aus unterschiedlichen und durchaus auch für mich nachvollziehbaren Gründen verlassen.
Insgesamt erscheint es mir, dass wir eine ruhige Stadtratssitzung haben werden. Spannend ist der Umgang mit dem Wasserschutzgebiet, welches in der WSG III b ganz Hanfeld umfassen soll. Allerdings sind alle Einwendungen auch schon letztes Jahr vorgebracht und vom Landratsamt abgewogen worden. Sie werden heuer nur noch einmal wiederholt eingebracht.
0 notes
politik-starnberg · 1 year ago
Text
B2 Sperrung - Verkehrskollaps oder nicht?
(M)ein Protokoll der Sonderveranstaltung zur Sperrung der B2 für die Gewerbetreibenden und Einzelhändler:
Voll ist der kleine Saal nicht - es betrifft ja auch nicht alle Gewerbetreibenden. 
Der Schwerpunkt ist heute der Kfz-Verkehr, da Informationen zum Schienenersatzverkehr SEV noch nicht vorliegen. 
Der Erste Bürgermeister begrüßt alle und leitet an das Staatliche Bauamt weiter. Die Stadt wurde in die Planungen einbezogen, auch wenn nicht alle Wünsche der Stadt erfüllt werden konnten.
Die Tagesordnung ist dieses Mal recht kurz:
Tumblr media
Die Finanzierungspartner sind: DB (50%, Bund 45,92%, Stadt 4,08% (Anm. d. Verf.: Die Stadt wollte mehr Platz unter der Brücke für die Radwege haben - deshalb die anteilige Beteiligung.)
Sperrungen:
B 2: 24.08.2023 - 06.09.2023
Bahnstrecke: 21.08.2023 - 04.09.2023
(Anm. d. Verf.: Das sind also 11 Werktage (ohne Samstage) ohne S-Bahn und 10 Werktage (ohne Samstage) ohne die B2.)
Die Bahn wird noch über den SEV informieren.
Die Brücke wurde 1960 gebaut und wird aufgrund des B2 Tunnels jetzt schon erneuert. 
Auf den Umleitungsstrecken werden die Lichtsignalprogramme entsprechend angepasst. Es sollte in jedem Fall auch großräumig umfahren werden. 
Tumblr media
Der Busfahrplan wird in dieser Zeit ausgedünnt. Dem MVV ist das bekannt. Es werden Strecken zwischen Bahnhof Nord und Bahnhof See in der Zeit gestrichen werden, da durch den SEV Busse hinzukommen. 
Aktuell wird es keine besonderen zusätzlichen Geschwindigkeitsreduzierungen auf den Umleitungsstrecken geben. Parkplätze fallen durch die Maßnahme nicht weg. (Anm. d. Verf.: Zumindest keine offiziell Vorhandenen. Einige “wilde” Parkplätze im Bereich der äußeren Leutstettener Straße zwischen den Bäumen wahrscheinlich schon.)
Die notwendigen Baummaßnahmen in der äußeren Leutstettener Straße (also das Zurückschneiden der Bäume) wurden im Januar schon durchgeführt. 
“Wir werden zwei Wochen ein Ausnahmezustand haben.” Als Milderung wird geprüft, ob in der Zeit die Nutzung des P&R-Parkplatzes auch ohne MVV-Ticket erlaubt wird.
(Anm. d. Verf.: Es werden im Anschluss jetzt Fragen gestellt, um die allgemeinen Verkehrsprobleme in dem Gebiet zu lösen. Es geht doch nur um ca. zwei Wochen!)
Die folgenden Grafiken zeigen die genauen Verkehrsführungen an den betroffenen Kreuzungen. 
ACHTUNG: Es sind nicht alle erlaubten Fahrbeziehungen mit bunten Strichen sichtbar, z. B. ist das Linksabbiegen von der Peterbrunner Straße in die Gautinger Straße auch weiterhin zugelassen.
Tumblr media Tumblr media Tumblr media
Hier sind die dann zeitweise nicht erlaubten Abbiegebeziehungen zu beachten.
Tumblr media
(Anm. d. Verf.: Ich möchte auch hier noch einmal darauf hinweisen, dass es sich nur um eine zweiwöchige Sperrung handelt - nicht mehr und nicht weniger. Manche gestellten Fragen zeugen von einem Nicht-Wissen der aktuellen Situation ohne Baustelle. Das ist schon teilweise befremdlich.
Es ist immer wieder interessant, welche “Ideen” aus dem Publikum geäußert werden, die leider überhaupt nicht zu Ende gedacht sind, aber für eine bessere Lösung gehalten werden, als das bisherige Ergebnis der Besprechungen zwischen Staatlichen Bauamt und der Stadt.)
Die für schwere LKW notwendigen Radien bei einigen Zufahrten in der Petersbrunner Straße sind wohl noch ein Problem, welches im Nachgang mit dem Betroffenen noch geprüft wird. Auch wird noch einmal geprüft, ob in der Zeit der Wertstoffhof schließt, um den Verkehr zu beschleunigen. Eine Alternative ist z. B. der Wertstoffhof in Pöcking und die anderen Wertstoffhöfe.
Es wird aus dem Auditorium in Frage gestellt, warum die Sperrung Mühlthal nicht doch um zwei Monate verschoben hätte werden können. (Anm. d. Verf.: Das mag stimmen, verfehlt aber heute das Thema. Diese Debatte zu diesem Zeitpunkt ist fehl am Platz. Auch ist “Gefahr in Verzug”, so dass das Bauamt jetzt zu handeln hat. Auch darf ab 9° und kälter nicht mehr asphaltiert werden. Da bestünde dann ab September das Risiko, dass die Straße dann bis ins nächste Jahr komplett gesperrt bleiben würde.)
Am Parkplatz Oberdill und am Maxhof-Kreisel wird es große LED-Anzeigen geben. 
Während der Vollsperrung wird der Oberbau der Bahnbrücke und die alten Widerlager abgebrochen. Über Schubwagen werden die neuen Widerlager dann verschoben. Mit Autokr��nen werden dann die Brückenteile eingehoben. Nachdem die Bahn wieder fahren kann, braucht es noch zwei Tage, bis die B2 wieder freigegeben werden kann. Es wird zwei Nachtbaustellen geben.
Die Bahn ist bei der Baumaßnahme der Bauherr. Es wird mit keinen kurzfristigen Verlängerungen gerechnet.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.stbawm.bayern.de/strassenbau/projekte/B17S.ABBA0008.00.htmlzu finden. Fragen zu SEV sind später unter https://www.s-bahn-muenchen.de/fahren/baustellen zu finden. 
(M)ein Fazit:
Einige haben diese Veranstaltung dafür genutzt, allgemeine Fragen und Wünsche zur generellen Verkehrsführung zustellen und einzubringen. Das geht zwar in Ordnung, hat aber heute in meinen Augen viel zu viel Raum bekommen. 
Anders herum kann man da auch mitnehmen, dass die Sperrung als solche für viele dann doch wohl nicht so kritisch gesehen wird.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass 11 Werktage in den Sommerferien einen langfristigen Kundenschwund nach sich ziehen wird. Dass mit Einbußen bei den Einnahmen in dieser Zeit zu rechnen ist, kann ich gut nachvollziehen. 
Wir haben in den zwei Wochen einen Ausnahmezustand - als solchen sollten wir das auch sehen und den Zeitraum nicht überbewerten.
Wir sprechen hier von 11 Werktagen!
0 notes
politik-starnberg · 2 years ago
Text
Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 19.01.2023
Bekanntmachung der Sitzung  des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
Donnerstag, 19.01.2023, 18:00 Uhr Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung 
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Sachstandsbericht Wasserkraftwerk Mühlthal
TOP 4 Sachstandsbericht - E-Mobilität und Ladeinfrastruktur in Starnberg
TOP 5 Förderung von Fahrradinfrastruktur: Maßnahmenvorschläge 2023; Himbselstraße: Gehwegverbreiterung
TOP 6 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 7 Planung eines Bedarfsverkehrsangebots im Landkreis Starnberg
TOP 8 Bekanntgaben, Sonstiges
Das klingt nach einer interessanten und wohl eher kurzen Sitzung. Spannend ist vielleicht das Thema Himbselstraße und ob eine Gehwegverbreiterung ohne Einbahnstraße möglich ist.
0 notes
politik-starnberg · 2 years ago
Text
Staatsstraße St 2063, Mühlthal zwischen Starnberg und Gauting
Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Weilheim:
Das Staatliche Bauamt Weilheim musste aufgrund von Hangbewegungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit am Donnerstag, den 25. August 2022 an der Staatsstraße St 2063 im Mühlthal zwischen Starnberg und Gauting eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelanlage einrichten.
Diese halbseitige Sperrung wurde kurzfristig eingerichtet und wird voraussichtlich bis zur Umsetzung einer Sicherungsmaßnahme bestehen bleiben.
Aktueller Sachstand
Die Staatsstraße verläuft im Bereich der Hangbewegung in unmittelbarer Nähe westlich der Würm.
Auf einer Länge von ca. 120 m wurden im Jahr 2019 im Zuge von Streckenkontrollen Risse am Fahrbahnrand zur Würm festgestellt. Zur Klärung der Situation wurde ein geologisches Gutachten erstellt, das Maßnahmen zur Stabilisierung der Böschung empfiehlt. Die entstandenen Risse wurden umgehend wieder mit flüssigem Asphalt verschlossen, um weitere Hangbewegungen feststellen zu können. Kürzlich sind wieder Risse in der Fahrbahn innerhalb der 120 m entstanden, die auf entsprechende Bewegungen im Untergrund schließen lassen. Es ist zu befürchten, dass die Standfestigkeit der Staatsstraße dadurch in Mitleidenschaft gezogen ist.
Als erste Vorsichtsmaßnahme wurde die Fahrbahn mittels Baken vorsichtshalber vor einigen Monaten bereits eingeengt, um den Fahrbahnrand und die Böschung zur Würm zu entlasten. Weiterer Handlungsbedarf ist aktuell durch die Gefahr eines Versagens der Böschung dringend geboten.
Der Bereich um die Schadstelle wurde nun halbseitig gesperrt, um die Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt zu reduzieren. Ziel ist es, eine weitere Destabilisierung dieses Bereichs zu vermeiden. Derzeit laufen weitere Erkundungsmaßnahmen sowie Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt sowie Planungen zur Umsetzung einer geeigneten, dauerhaften baulichen Sicherungsmaßnahme.
Ziel ist es, diese Maßnahme möglichst zeitnah umzusetzen, sodass die halbseitige Straßensperrung baldmöglichst aufgehoben werden kann.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die leider nicht vermeidbare Verkehrsbehinderung gebeten.
0 notes
politik-starnberg · 2 years ago
Text
Tagesordnung der Ferienausschusssitzung am 25.8.2022
Einladung zur Sitzung des Ferienausschusses
Donnerstag, 25.08.2022, 18:00 Uhr
Feuerwehr Söcking, Riedeselstr. 1, 82319 Starnberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Starnberg
TOP 4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Starnberg (Marktgebührensatzung); Änderung der Gebühren für den Christkindlmarkt
TOP 5 Initiative "Autofreier Sonntag"; Überprüfung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.07.2022
TOP 6 Radwegeführung im Bereich der Seepromenade
TOP 7 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022
TOP 8 Ausweisung des Wasserschutzgebietes "Mühlthal" für die Brunnen XI und XII Mühlthal auf Fl. Nr. 1527, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting, sowie für die Fischzuchtquelle auf Fl. Nr. 184, Gemarkung Leutstetten, Stadt Starnberg, zur Trinkwasserversorgung des Würmtal-Zweckverbandes; hier: Stellungnahme der Stadt Starnberg zum Anhörungsverfahren
TOP 9 Bauantrag für den Einbau einer Nutzungsebene für Technikräume über der Tiefgaragenrampe mit Verbindungsflur zu neuem Ausgang Ost und Errichtung eines Witterungsschutzes an der Außentreppenantage Ost aus dem UG des bestehenden Geschäftsgebäudes des Objekts Stadtmarkt Starnberg auf der Fl. Nr. 178, Gemarkung Starnberg
TOP 10 Bebauungsplan Nr. 8198 für die Grundstücke Fl. Nrn. 347, 348/4 und 348/5, Gemarkung Starnberg, zwischen Bahnhofstraße und Dinardstraße; Genehmigung der 1. Änderung des Durchführungsvertrages vom 08.12./11.12.2020
TOP 11 Energieeinsparmaßnahmen zur Reduzierung des Gas- und Stromverbrauchs - Energiekrise
TOP 12 Feuerwehrhaus Hanfeld; Erweiterung um einen Umkleidecontainer
TOP 13 Neuwidmung von Teilen der Ortsstraße "Am Sonnenhof", sowie Anpassung der Widmung der bestehenden Ortsstraße gem. Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 15 Abschluss eines neuen Werbenutzungsvertrags
TOP 16 Aktueller Sachstand Irmgard-Stadler-Kindergarten
TOP 17 Sanierung der Schlossberghalle; Beauftragung Nachtrag Trockenbauarbeiten - wird nachgereicht -
TOP 18 Grundstücksangelegenheiten - Grunderwerb
TOP 19 Seeanbindung Starnberg - Zwischenbericht zum Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn - Weiteres Vorgehen
TOP 20 Personalangelegenheiten; Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
TOP 21 Personalangelegenheiten; Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
TOP 22 Bekanntgaben, Sonstiges
Wenn man schon “aus dem Urlaub” zur Sitzung kommen soll (ich zumindest brauche da nichts abzukürzen oder abzubrechen, außerdem gibt es auch die Vertreter), soll es sich auch lohnen. Und da es “nur” 13 Teilnehmer gibt, werden die Debatten sicher etwas kürzer als sonst sein. Deshalb ist diese lange Tagesordnung sicher in adäquater Zeit zu schaffen.
0 notes
politik-starnberg · 4 years ago
Text
Ein Fahrradparkhaus, Anwohnerparken, vielleicht ein Wasserkraftwerk und mehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.4.2021:
Wir lassen uns überraschen, bei welchen Punkten sich die Beratung in die Länge ziehen wird - und bei welchen nicht ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ich beschlussfähig. 
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt heute Bekanntgaben. Es gab einen Beschluss mit Bezug auf die Renaturierung der Naturschutzgebiete Michelmoos und ... wird verlesen.
TOP 3 Antrag der Fraktion B90/Grüne und UWG: Umwandlung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof See in ein Fahrradparkhaus
Sachverhalt
Die Förderung des Fahrradverkehrs ist ein wichtiger Belang der Stadtentwicklung. Die Erhöhung des Anteils der fahrradfahrenden Bevölkerung schafft das Potenzial langfristig den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu reduzieren und damit die Qualität von Stadträumen erheblich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Daneben seien zudem die Vorteile hinsichtlich der Klimaverträglichkeit und Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung beispielhaft genannt.
Um den Fahrradverkehr in Starnberg strukturiert und nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln hat sich eine Arbeitsgruppe aus Politik, Stadtverwaltung und Ehrenamt gebildet, um konkrete Maßnahmenpakete zu eruieren, zu priorisieren und schließlich schrittweise praktisch umzusetzen. Die Arbeitsgruppe ist derzeit damit befasst das Maßnahmenkonzept auf Grundlage bestehender Konzepte und Projektansätze zu erarbeitet. Ziel ist es, Ende 2021 ein abgestimmtes Portfolio zusammengestellt zu haben, um Fördermittel zu akquirieren. Es ist vorgesehen, die Arbeitsgruppe und deren Ergebnisse in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität im Juli 2021 vorzustellen.
Der vorliegende Antrag der Fraktionen B90/Grüne und UWG vom 08.03.2021 zur "Umwandlung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof See in ein Fahrradparkhaus" ist ein erstes Ergebnis der Arbeitsgruppe. Die wesentlichen Inhalte des Antrags sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden:
Ziel & Hintergrund
Die innerstädtische Fahrradinfrastruktur soll insbesondere für Berufspendler gestärkt werden. Die Schaffung attraktiver, alternativer Verkehrsmittel erleichtert die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und fördert den Umstieg. Ein erster Ansatzpunkt könnte hier die Erhöhung des Bike&Ride-Anteils an Bahnhöfen sein. In Starnberg fehlt es hier an Infrastruktur, die eine entsprechende Sicherung von Fahrrädern gewährleistet.
Lösungsvorschlag und Überlegungen zur Umsetzung:
Die Schaffung eines diebstahlgesicherten Fahrradparkhauses am Bahnhof See. Berücksichtigung laufender Projekte: Eine größere Baumaßnahme soll im Zusammenhang mit den laufenden Prozessen zur Seeanbindung nicht angestrebt werden.
Gestaltungsvorschlag: Ein Teilbereich der bestehenden überdachten Radabstellplätze könnte kostengünstig und leicht rückbaubar mit einem Gitterzaun und mit einer noch zu recherchierenden Zugangsmöglichkeit abgesperrt werden.
Vandalismusschutz: Zum Schutz vor Vandalismus könnte eine Videoüberwachung angebracht werden. Es wäre zu klären, ob eine 24-stündige Überwachung notwendig oder ob auch eingeschränkte Zeitfenster ausreichend wären.
Zugangssystem: Hinsichtlich des Zugangssystems ist neben der Form (z.B. Zugangs-Token auf Pfand-Basis) zu klären, ob eine vorherige Registrierung zur Nutzung der Anlage sinnvoll ist.
Diebstahlschutz: Ergänzend könnte darüber nachgedacht werden, die Abstellplätze gegen Diebstahl bis zu einer bestimmten Summe zu versichern und diese über eine "Parkgebühr"-Umlage zu finanzieren.
Beteiligung: Der Bedarf eines Fahrradparkhauses könnte im Zusammenhang mit der Befragung der Bürger zum Thema Mobilität eruiert werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Steigerung der Attraktivität von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr kann wesentlich zu einer Veränderung des Verkehrsverhaltens beitragen. Es sollte daher ein wesentliches Ziel der Stadt sein, den Umstieg so bequem wie nur möglich zu gestalten, die Bewusstseinsbildung stärken und der Bevölkerung gute Angebote zu unterbreiten. Gerade auch die durch den Antrag angesprochene Kombination alternativer Mobilitätsformen stellt ein großes Potenzial dar und die langfristige Etablierung eines Fahrradparkhauses könnte ein wichtiger erster Ansatzpunkt und Umsetzungsschritt hierfür sein. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung des Projekts wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept auf Grundlage der im Antrag benannten Ansatzpunkte zu entwickeln. Im Konzept sollten dabei folgende Klärungspunkte Berücksichtigung finden:
Berücksichtigung laufender Projekte
Abstellmöglichkeit auch am Bahnhof Nord zu installieren? 
Gestaltungsform
Schließsystem
Abrechnung
Organisationsstruktur
Erfolgskontrolle / Evaluierung
Finanzierung
Die Debatte: 
Herr Dr. Schüler (UWG): Er stellt den Antrag nicht noch einmal kurz vor und verweist vor allem auf den Aspekt der Abstellsicherheit.
Herr Weidner (SPD): Er stimmt dem Vorschlag zu. Er denkt an den Boom mit den Elektrorädern. Er fragt nach Ladeinfrastruktur. Er denkt auch an das Mietradsystem. Was ist der Stand bei den MVG-Leihrädern? Bei Ladestrukturen sollten dann alle möglichen Abnehmer bedacht werden. Das Bahnhofsgebäude soll ja auch saniert werden. Vielleicht braucht man da mehr Platz. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Fahrradverbesserungen gehen viel zu langsam - auch für die FDP. Am Bahnhof gibt es am Rand das leerstehenden Gebäude der Bahn. Das könnte man vielleicht mieten. In der alten Fahrradhalle ist genug Platz.
Herr Summer (BMS): Gut, dass es vorwärts geht. Er fragt nach den Teilnehmern des Arbeitskreises. (Anm. d. Verf.: Die aktuellen Teilnehmer sind Frau Schmölzer, die Verkehrsreferenten Dr. Schüler und Dr. Sengl und wechselnde Teilnehmer aus der Verwaltung.) Er verweist auf die Anlagen in Herrsching und Pasing. (Anm. d. Verf.: Die sind im Arbeitskreis bekannt.)
Frau Henniger (FDP): Der Artikel in der Zeitung hat sie aufgerüttelt. Kann man nicht Vorhandenes kopieren? Dann geht die Entscheidung flotter? (Anm. d. Verf.: Gerade, weil wir in Starnberg ja ein "Provisorium" benötigen, ist das wohl eher schwieriger.)
Herr Ardelt (WPS): Er findet das sehr positiv. Es gibt auch andere Stellen für einen Bedarf, z. B. am SMS. Er wünscht sich ein Gesamtkonzept.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte wissen, ob das Förder- Sonderprogramm des Bundes schon bekannt ist. 
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zur Herstellung einer sicheren, kostengünstigen und leicht rückbaubaren Fahrradabstellmöglichkeit für die Starnberger Bahnhöfe zu erarbeiten. Dieses soll die Prüfaufträge des vorliegenden Antrags sowie die o. g. Klärungspunkte berücksichtigen und vertiefend betrachten. Das Konzept soll dem Ausschuss zur Beratung erneut vorgelegt werden.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Antrag der SPD-Fraktion: Verbesserungen für den Starnberger Moosrundweg
Sachverhalt
Die SPD Stadtratsfraktion stellte am 21.01.2021 einen Antrag zu Verbesserungen für den Starnberger Moosrundweg. Dieser beinhaltet mehrere Einzelmaßnahmen:
Errichtung eines neuen Fußweges am Rand des Gewerbegebietes.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 in Petersbrunn (Höhe Tafel "Wildbad Petersbrunn", Kapelle St. Peter) sowie die Errichtung einer Querungshilfe an dieser Stelle.
Errichtung eines Wanderweges östlich abgerückt von der Gautinger Straße, der näher am Moos verläuft als der bestehende Rundweg.
Neuordnung des Straßenraums im Norden des Moosrundwegs von der Würmbrücke bis zum Ortseingang von Leutstetten, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen.
Dichtere Bepflanzung im Süden des Rundwegs sowie ein weites Abrücken des Weges weg von der Autobahn A952.
Barrierefreie Gestaltung der Schautafeln Nummer 1 und 10 ebenso wie es bei den anderen Schautafeln des Moosrundweges der Fall ist.
Zu 1. Ein Teil des Moosrundweges verläuft durch das Starnberger Gewerbegebiet. Neben den erforderlichen Gesprächen mit Grundstückseigentümern bedeutet ein weiteres Herausnehmen von Flächen aus dem Moos auch immer ein Eingreifen in ein schützenswertes Gebiet. Aus Sicht des Naturschutzes rät die Stadtverwaltung hiervon ab. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass der Umweltausschuss des Landkreises in seiner Sitzung vom 03.03.2021 beschlossen hat, das Betretungsverbot für Moore zu erweitern beziehungsweise zu verschärfen.
Zu 2. Die verkehrliche Situation an der Gautinger Straße im Bereich Petersbrunn soll verbessert werden. Dort herrscht ein erhöhtes Fußgängeraufkommen. Der Weg ist vor allem bei Wanderern beliebt, die von Gut Rieden kommen. Gemäß den rechtlichen Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 70 in diesem Bereich grundsätzlich möglich. Sobald die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung vorliegen, wird von Seiten der Verwaltung ein entsprechender Antrag beim Landratsamt gestellt.
Zu 3. Der Rundweg westlich des Mooses verläuft auf einer längeren Strecke unmittelbar an der Staatsstraße 2063 durch das Würmtal. Durch den kombinierten Rad- und Fußweg ergeben sich Nutzerkonflikte. Die Stadtverwaltung prüfte den Vorschlag der SPD-Stadtratsfraktion, einen weiteren Gehweg näher am Moos einzurichten. Eine Verrückung des Gehweges näher ans Moos greift jedoch auch hier sehr stark in das Landschaftsschutzgebiet ein.
Zu 4: Der Verlauf ab der Würmbrücke zwischen dem Abzweig Leutstetten und Petersbrunn obliegt dem Staatlichen Bauamt Weilheim. Eine Ausweisung des Brückenrandes als Gehweg ist nicht möglich. Der Bereich dient als Schutzbereich zur Brücke für den fließenden Verkehr. Eine Weiterführung als Gehweg zwischen Leutstetten und Petersbrunn ist durch das Staatliche Bauamt Weilheim durchzuführen. Die Stadt Starnberg kann hierfür einen Antrag stellen.
Zu 5: Der Moosrundweg verläuft zwischen der Autobahnabfahrt Percha und Starnberg entlang der Autobahntrasse. Eine Verrückung des Gehweges wurde von der Stadtverwaltung geprüft und ist nicht möglich, da eine Verlegung im Schutzgebiet der Würm nicht machbar ist.
Zu 6: In der Sitzung des Kulturausschusses vom 19.10.2020 wurde beschlossen, dass der Moosspaziergang erneuert werden soll. Auf Anregung einiger Ausschussmitglieder wurde ebenso eine konzeptionelle Erneuerung der Infotafeln angeregt. Diese sieht eine Neukonzeption mit natürlichen Materialien (Holzstelen) vor, da sich diese ökologisch bewusster in das Landschaftsbild einer Moorlandschaft einpflegen lassen. Die Stadtverwaltung wird bei der Neukonzeption darauf achten, dass diese barrierefrei gestaltet werden und eine gute Erreichbarkeit gewährleistet ist. Abschließend sei erwähnt, dass Mittel für die Planungen eines alternativen Weges für das Haushaltsjahr 2021 nicht eingeplant wurden.
(Anm. d. Verf.: Zur besseren Orientierung anbei die aktuelle Streckenführung.)
Tumblr media
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Es gibt da verschiedene Interessen. Er verweist auf Literatur, in der aufgeführt wird, wie in Naturschutzgebieten Wege zu führen sind. Es gibt ja auch Moorlehrpfade, die mitten durch das Moor gehen. Es gibt da schon Lösungsmöglichkeiten. Es sollen weiterhin keine Wege ins Moor hinein verlegt werden. Es geht ja nur um Wege am Rand des Moores für Wanderer. Eine erneute Anfrage bei den Eigentümern wäre vielleicht doch noch einmal sinnvoll.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er unterstützt das. Wege müssen nicht zwingend aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden.
Frau Pfister (BMS): Sie unterstützt den Antrag. Auf den Antrag wurde nicht zu 100% eingegangen. Wo ist die gewünschte Querungshilfe in Petersbrunn geblieben. Und es fehlt die Altostraße. 
Herr Zirngibl (CSU): Es gab eine Sitzung zur Landesgartenschau. In dem Bereich des Punkt 4. ist etwas geplant, was vielleicht dann wieder abgeändert werden müsste. Der sollte deshalb später beraten werden. Er beantragt die Vertagung von Punkt 4.
Herr Weidner (SPD): Es geht bei Punkt .4 nur um ein paar Büsche, um die Lücken zu schließen. Bzgl. der Wege im Naturschutzgebieten verweist er auch andere Lösungen, die genehmigt sind. Es sind zum Teil internationale Wanderwege.
Herr Zirngibl (CSU): Er zieht den Antrag zurück.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte den Punkt 1. anpassen und in eine Art "Prüfung" umwandeln.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den Eigentümern, um zu klären, ob ein Weg dort möglich wäre. Auch sollen die allgemeinen Voraussetzungen für Wege geklärt werden.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Starnberg einen Antrag zur Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 für den Verkehrsabschnitt Petersbrunn (Höhe Tafel "Wildbad Petersbrunn", Kapelle St. Peter) zu stellen und eine sichere Querung zu ermöglichen.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine verkehrliche Neuordnung des Straßenabschnitts zwischen dem Ortseingang Leutstetten und Petersbrunn (inkl. der Querungshilfe zu St. Peter) zu erarbeiten und entsprechende Anträge zu stellen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine dichtere Bepflanzung am südlichen Rundweg entlang der Autobahntrasse möglich ist.
5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Neukonzeption der Infotafeln des Moosspaziergangs auf einen barrierefreien Zugang zu achten.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Antrag der SPD Fraktion vom 06.01.2021: Wasserkraftwerk an der Unteren Mühle im Mühlthal
Sachverhalt
Am 06.01.2021 ging der Antrag der SPD-Fraktion in der Verwaltung ein. Es soll die umweltfreundliche Stromgewinnung im Bereich der "Unteren Mühle" im Mühlthal durch ein Wasserkraftwerk geprüft werden. Vor einigen Jahren wurde ein ortsansässiges Unternehmen durch den "Würmtal Zweckverband für Wasserversorgung" bereits mit einer Wirtschaftlichkeitsstudie beauftragt. Für die Amortisation des Wasserkraftwerkes müssten die aktuellen Vergütungen nach EEG und Strompreise herangezogen werden. Damals wurde von circa 17 bis 20 Jahren ausgegangen.
Vorbild des Kraftwerks soll ein modernes Unterwasserkraftwerk / Schachtkraftwerk sein, wie es auch die Gemeinde Gräfelfing an der Würm verwirklichen möchte.
Der Bau und Betrieb sollte idealerweise von den zu gründenden Stadtwerke Starnberg erfolgen. Mögliche Fördermittel sollten für das Projekt abgerufen werden.
Grundsätzlich solle die Stadt Starnberg einen Starnberger Unternehmer dabei unterstützen, das zum Verkauf gestellte Areal der Unteren Mühle zu einem attraktiven Ausflugsziel zu gestalten.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Er bedankt sich. Er zitiert aus dem Energiebericht 2020. Der Landkreis steht da nicht so gut da. Auch die Stadt Starnberg steht da auf Platz 12 von 14. Und bestünde hier die Möglichkeit von lokalem Ökostrom. Auch gibt es eine Verantwortung für die bestehenden denkmalgeschützten Häuser, z. B. das alte Pumpenhaus. Es gibt Möglichkeiten für kleine Fließgewässer und kleine Fallhöhen. Das Gebäude ist ja schon mitten in der Würm vorhanden. Es gibt woanders schon Beispiele, die alle naturschutzrechtlichen Belange erfüllen. Damit würde das ganze Ensemble nicht weiter verfallen. Ihm fehlt heute der Antrag zum Lüßbach. Da könnte man dann Wehre zurück bauen. Er hätte für dieses Projekt auch Spender. Er möchte deshalb, dass es ein Signal an die Spender gibt.
Herr Zirngibl (CSU): Er findet den Antrag sehr gut. Stillgelegte Wasserkraftanlagen sind nicht so einfach zu reaktivieren. Da sollten die Behörden vorher gefragt werden. Da gibt es nicht so einsichtige Stellen. Er spricht da aus eigener Erfahrung. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er regt an, das Projekt der Energiegenossenschaft anzutragen. Wenn dort da ein Projekt begonnen wird, geht es manchmal viel schneller, als man denkt.
Frau Pfister (BMS): Sie unterstützt den Antrag. Das sollte auch ohne Stadtwerke funktionieren. 
Frau Henniger (FDP): Sie wollte auch nach dem Punkt "Stadtwerke" fragen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Es gibt ablehnende Meinungen zu Flusswasserkraftwerken. Der ökologische Strom ist gegen die ökologischen Schäden abzuwägen.
Herr Weidner (SPD): Das Kraftwerk ist ja schon da. Nur die Technik soll ausgetauscht werden. Am Ende wird das sicher wie immer heutzutage prozessoral geklärt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Aufstau ist ja jetzt schon da. Bei einem Umbau kann da sicher für die Fische etwas verbessert werden. Die Energiegenossenschaft könnte das im Auftrag prüfen. 
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob ein Wasserkraftwerk an der Unteren Mühle zur Erzeugung von regionalem Ökostrom errichtet werden kann. Hierzu sollte der Kontakt zum regionalen Unternehmen gesucht werden, welches bereits den Würmtal Zweckverband beraten hat sowie zur Energiegenossenschaft.
2. Das Kraftwerk soll modern sein und ökologisch optimiert sein sowie möglichst wenig Einfluss auf zum Beispiel den Fischbestand nehmen.
3. Ein regionales Unternehmen soll das Projekt ausführen und begleiten. 
4. Für die Untersuchung und / oder die spätere Realisierung sollen Fördermittel abgerufen werden, sofern möglich.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Neuordnung der Verkehrssituation im Gebiet Finkenstraße/Schwaige
Sachverhalt
Der Bereich der Straßenzüge Finkenstraße/Schwaige wird vermehrt von gebietsfremden Parkausweichverkehr genutzt, der hauptsächlich vom kostenpflichtigen Parkdeck am Bahnhof Nord herrührt. Durch den erhöhten Parkdruck stehen weniger Stellflächen für die Anlieger des Gebiets auf öffentlicher Verkehrsfläche zur Verfügung. Zur Beurteilung der Situation wurden die Polizeiinspektion Starnberg und das Landratsamt als Fachstellen beteiligt. Zudem wurde im Zeitraum zwischen dem 22.12.2020 und dem 31.01.2021 eine umfassende Anwohnerbeteiligung durchgeführt, bei welcher die 182 Haushalte im Gebiet berücksichtigt wurden. Die Beteiligung war ursprünglich auf die Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs ausgelegt.
Für die Ordnung des Parkverkehrs im Bereich Finkenstraße/Schwaige bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Einrichtung einer Bewohnerparkzone mit Parkscheibenregelung für "Nicht-Bewohner":
Vorteil der Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist, dass ausschließlich die gemeldeten Bewohner des Gebiets die Möglichkeit haben, dauerhaft auf der öffentlichen Verkehrsfläche zu parken. Dadurch steht für die Bewohner eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen zur Verfügung. "Nicht-Bewohner" haben weiterhin die Möglichkeit im Gebiet zu parken, allerdings nur für eine beschränkte Parkzeit mit Parkscheibe. Insbesondere der Parkausweichverkehr vom Parkdeck am Bahnhof Nord kann somit wirkungsvoll aus dem Gebiet herausgehalten werden. Bei ausgewiesenen Parkraumbewirtschaftungszonen im Stadtgebiet wurden die Parkzeiten üblicherweise auf zwei bis drei Stunden beschränkt. Aufgrund des vergleichbar geringeren Parkdrucks kann die Beschränkung allerdings auch für längere Parkzeiten erfolgen.
Nachteil der Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist, dass das uneingeschränkte Parken nur den Bewohnern und nicht den Anliegern ermöglicht wird. Gäste, Handwerker, Pflegepersonal und andere Anlieger sind durch die Begrenzung der Parkzeit stark eingeschränkt. Bei der Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist zudem der erhöhte Verwaltungsaufwand durch die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen zu berücksichtigen. Bisher bestehen bereits fünf Bewohnerparkbereiche im Stadtgebiet.
2. Einrichtung eines generellen Verbots der Einfahrt in das Gebiet mit Ausnahme des Anliegerverkehrs (Beschilderung mit "Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder" mit Zusatzzeichen "Anlieger frei"):
Vorteil der Maßnahme gegenüber dem Bewohnerparken ist, dass das Parken im Gebiet für alle Anlieger ermöglicht wird. Somit können die Parkflächen nicht nur von Bewohnern oder allen Verkehrsteilnehmern (keine Regelung) genutzt werden, sondern von Bewohnern, Gästen, Handwerkern, Pflegepersonal und anderen Anliegern. Das Befahren der Straßenzüge für gebietsfremden Verkehr wird durch die Regelung unterbunden. Im Zuge der Maßnahme können Anlieger die auf öffentlicher Verkehrsfläche zur Verfügung stehenden Flächen im gesamten Gebiet nutzen, wodurch der Parkdruck zurückgehen sollte. Nachteil der Maßnahme ist, dass eine Regelung mit "Anlieger frei" in der Praxis kaum kontrolliert werden kann. Bei der Anordnung würde man sich auf die abschreckende Wirkung der Beschilderung verlassen müssen.
Die Debatte:
Herr Zirngibl (CSU): Er stimmt zu. Er möchte anfügen, dass es Bewohner gibt, die dann Polizisten spielen. Das wird da hoffentlich nicht passieren.
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt auch zu. Helfen wir den Anliegern wirklich damit? Die Wirkung hält sich vielleicht doch zu stark in Grenzen. Handwerker und Pflegepersonal haben normalerweise immer ihren eigenen Parkausweis. Lohnt es sich, die Schilder aufzustellen.
Herr Janik: Es ist ein erster Schritt. Wenn das nichts nützt, kann man über Anwohnerparken nachdenken. Die Rückmeldung der Anwohner war diesbezüglich sehr geteilt und ohne eine eindeutige Mehrheit.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Umwidmung der Straßen Finkenstraße, Schwaige, Meisenweg, Drosselweg und Schwalbenweg von Ortsstraßen zu beschränkt-öffentlichen Straßen durchzuführen.
2. Die Einrichtung eines Verbots für Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Ausnahme des Anliegerverkehrs beim Landratsamt Starnberg anzufordern.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Kreuzungsbereich Josef-Jägerhuber-Straße/Kaiser-Wilhelm-Straße/Leutstettener Straße; Einrichtung von Fußgängerüberwegen
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses vom 07.11.2019 wurde der Umbau der Kreuzung Josef- Jägerhuber-Straße/Leutstettener Straße/Kaiser-Wilhelm-Straße beschlossen. Als Teil der Planung wurde die Einrichtung zweier Fußgängerüberwege aufgenommen. Diese sollen in den Einmündungen Kaiser-Wilhelm-Straße und Leutstettener Straße angelegt werden.
Im Zuge der weiteren Planung wurde die Einrichtung der Fußgängerüberwege geprüft. Fußgängerüberwege sind eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn (vgl. VwV zu § 25 StVO), die bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen in Betracht kommt.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges lauten wie folgt:
Mindestquerungszahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde und mind. 200 Kfz/Spitzenstunde.
Innerhalb geschlossener Ortschaft
Max. 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
Überquerung max. ein Fahrstreifen je Richtung
Beidseitiger Gehweg
Nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen, Straßen mit grüner Welle etc.
Nicht im Verlauf eines Geh- und Radwegs
Nicht auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt
Sichtbarkeit (Sichtweiten Tempo 30: Auf Fußgängerüberweg 50 m; auf Aufstellflächen 30 m)
Grundsätzlich liegen die Voraussetzungen nach den Punkten 1 – 7 vor, auch wenn die erforderliche Anzahl an Fußgängern nach der VwV StVO und der R-FGÜ 2001 nicht nachgewiesen werden kann und die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen in der Regel als entbehrlich ansieht.
Allerdings ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgrund der weiteren Voraussetzungen nicht möglich: Die Punkte 8 und 9 sind nicht erfüllt, da die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt unzulässig ist. 
Die ÖPNV-Stelle im Landratsamt und die Polizeiinspektion Starnberg lehnen die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ebenfalls ab.
Zur Gewährleistung eines behindertengerechten Ausbaus der Querungsstellen können alternativ ungesicherte Querungsstellen eingerichtet werden. Die Ausführung der Bodenindikatoren und Nullabsenkungen erfolgt dann ohne Querungshilfe. In Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat und den Fachstellen soll abgestimmt werden, ob die Einrichtung ungesicherter Querungsstellen sinnvoll ist und Gefährdungen für Fußgänger ausgeschlossen werden können.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er beantragt, dass als Alternative zu den nicht möglichen Fußgängerüberwegen den gesamten Kreuzungsbereich inkl. der für die Fußgängerüberwege bisher vorgesehenen Flächen durch eine Veränderung des Straßenbelags als “besondere Bereich” kenntlich zu machen. Realistisch und einfach umsetzbar wäre das Markieren mit der schon schon woanders umgesetzten roten Farbe. Damit würde für alle Verkehrsteilnehmer klar ersichtlich, dass hier erhöhte Aufmerksamkeit gewünscht ist. 
Herr Janik: Auch so eine Alternative ist genehmigungspflichtig.
Frau Pfister (BMS): Die sicheren Alternativen sind bekannt: Zebrastreifen oder eine Ampel. Sie wundert sich über die negative Stellung der Polizei. Es gibt von 2018 eine frühere Stellungnahme des gleichen Bearbeiters, der Zebrastreifen dort zugestimmt hat. Was hat sich geändert.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in der Einmündung der Kaiser-Wilhelm-Straße und der Leutstettener Straße zur Josef-Jägerhuber-Straße wird in der bislang vorgesehenen Form nicht umgesetzt.
angenommen: 10:3
3. In Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat wird eine alternative Lösung zur Verbesserung der Querungssituation im Kreuzungsbereich erarbeitet.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Öffentlicher Personennahverkehr; Jahresfahrplankonferenz des Landkreises 2021
Sachverhalt
Zwischen Landratsamt und Kommunen wird jedes Jahr eine Fahrplankonferenz abgehalten. Dabei können Anregungen, Beschwerden und Änderungswünsche von Belangen des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Kommunen vorgebracht werden; beispielweise zur Änderung von Fahrplantaktungen oder zur Einrichtung neuer Bushaltestellen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden hierbei die folgenden Punkte vorab beantragt:
1. Einrichtung einer Bushaltestelle Höhe Betriebshof
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.10.2020 wurde beschlossen, dass eine neue Haltestelle für die Linien 901 und 955 auf Höhe des Betriebshofes eingerichtet werden soll, um die Anbindung des Ortsteils Hanfeld an die Linie 955 zu verbessern. Hanfeld wird derzeit von den entfernt liegenden Haltestellen "Taubenhüll" und "Egerer Straße" an das überörtliche ÖPNV-Netz angebunden.
Zur weiteren Abstimmung und Planung der Haltestelle soll ein Ortstermin mit der Polizeiinspektion Starnberg und dem Landratsamt Starnberg erfolgen.
2. Abstellplatz für Linienbusse
Die Linienbusse der Fa. Waibel und der Fa. DB Regio werden derzeit auf dem Edeka-Parkplatz am Bahnhof Nord abgestellt. Dabei handelt es sich um ein privates Grundstück. Der Grundstückseigentümer duldet die Abstellung der Busse auf dem Parkplatz nicht, wodurch die Busunternehmen laufend durch ein privates Verkehrsüberwachungsunternehmen verwarnt werden. Alternative städtische Flächen stehen nicht zur Verfügung, auf welchen die Abstellung von mehreren Linienbussen ermöglicht werden kann. Die Stadt Starnberg sieht es als Aufgabe des Landkreises als zuständige Stelle für den ÖPNV an (Art. 8 BayÖPNVG), dass eine entsprechende Ersatzfläche für die Linienbusse angeboten wird. Die Angelegenheit soll daher von Seiten des Landratsamtes zusammen mit den Busunternehmen abgestimmt werden. Grundsätzlich steht die Stadtverwaltung in der Angelegenheit weiterhin beratend zur Seite.
3. Linie 904 - Durchfahrt Leutstetten, Wangener Straße
Nach einem Ortstermin in Abstimmung mit Landratsamt, Polizei und den Busunternehmen wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 22.01.2021 ein beidseitiges Haltverbot im östlichen Teil der Wangener Straße angeordnet. Im Rahmen der Fahrplankonferenz soll abgestimmt werden, ob die Maßnahme zu einer Verbesserung der Durchfahrtssituation geführt hat. 
4. Nutzung der Bucht im Hans-Zellner-Weg als Abstellfläche/Haltestelle zur Entzerrung der Bushaltestellensituation am Bahnhof Nord
Im Hans-Zellner-Weg steht eine Bucht auf einer Länge von ca. 70 m für Warteflächen von Bussen bzw. zur Einrichtung einer neuen Bushaltestelle zur Verfügung. Zur Entzerrung der aktuellen Haltestellensituation am Bahnhof Nord könnten Bushalte dorthin verlegt werden. Die Bucht ist ursprünglich für die Benutzung durch Taxis vorgesehen. Aufgrund des geringen Bedarfs an Taxis am Bahnhof Nord, ist die Bucht durchgehend unbenutzt. Nach Rücksprache mit der ÖPNV-Stelle im Landratsamt im Januar wurde insbesondere auf die Problematik bei den Buslinien 904 und 975 sowie den Verstärkerfahrten für den Schulweg hingewiesen. Teilweise mussten Busse in zweiter Reihe halten. Die Einrichtung von Bushaltestellen/Warteflächen im Hans-Zellner-Weg kann zur Verbesserung der aktuellen Situation führen. Daher soll eine Planung zur Nutzung der verfügbaren Fläche erfolgen.
Im Zuge der Abstellung von Bussen am Bahnhof Nord wird ebenfalls die Situation am Bahnhof See angesprochen. Vermehrt werden Linienbusse an den bestehenden Haltestellen am Bahnhofplatz abgestellt. Insbesondere für die dort ansässige Gastronomie wird die Abstellung durch die Motorengeräusche und die verdeckte Sicht als störend empfunden.
5. Linienführung Haltestellen Petersbrunner Straße
Im Rahmen der Planungen des Durchstichs der Petersbrunner Straße zur B2 wurde u.a. die Verlegung der bestehenden Bushaltestellen von der Moosstraße in die Petersbrunner Straße vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme ist die geplante Änderung der Streckenführung für Linienbusse über die Petersbrunner Straße, die durch den Durchstich zur B2 ermöglicht wird. Die Haltestelle in Fahrtrichtung Gautinger Straße wurde bereits baulich hergestellt, aber noch nicht an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Die bauliche Herstellung der Haltestelle in Fahrtrichtung B2 ist erst im Frühjahr/Sommer 2022 möglich ist, da zuvor eine Ausschreibung erfolgen muss. Da das weitere Vorgehen erst im Nachgang der Jahresfahrplankonferenz erfolgen kann, ist eine Änderung der Linienführung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 somit noch nicht möglich. Der Busverkehr wird daher bis Frühjahr/Sommer 2022 weiterhin in beiden Fahrtrichtungen über die Moosstraße geführt.
Im Rahmen der Fahrplankonferenz soll die zukünftige Anbindung der Haltestellen geplant werden.
6. Busverbindung zwischen Starnberg und Fürstenried West/Großhadern
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.01.2021 soll die Machbarkeit einer Busverbindung zwischen Starnberg und einem U-Bahnhalt im Münchner Süden durch Konzeption des MVV geprüft werden. Der Expressbus soll nach Möglichkeit entweder an der Haltestelle "Berger Straße" oder "Berg, Milchberg" halten. Die Machbarkeit soll durch den MVV untersucht werden.
7. Aufstellung eines Toilettenhäuschens an der Haltestelle Bründlwiese
Im Rahmen der letztjährigen Fahrplankonferenz wurde mit den Busunternehmen festgelegt, dass im Wendebereich an der Haltestelle Bründlwiese ein Toilettenhäuschen für die Busfahrer aufgestellt wird. Es wurde vereinbart, dass die Beschaffung und Aufstellung in der Zuständigkeit des Busunternehmers liegt. Die Festlegung des genauen Standorts ist in Abstimmung mit der Stadt Starnberg zu vereinbaren; diese ist bisher noch nicht erfolgt. Im Rahmen der Fahrplankonferenz soll der aktuelle Stand in der Angelegenheit mitgeteilt werden und die weitere Abstimmung erfolgen.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie bedankt sich für diesen Punkt. Sie hat noch Anregungen zur Petersbrunner Straße. Sie fragt nach einer früheren Anbindung an das ÖPNV-Netz. Auch die Ost-Linien könnten da schneller und zeitsicherer fahren. Kann man auch noch mal nach den Haltestellen in Percha fragen, die nicht regelmäßig angefahren werden. Und sie fragt nach einer Anbindung von Percha Nord. Da gibt es positive Stellungnahmen. Auch die Haltestelle bei der "Agentur für Arbeit" ist optimierungsbedürftig. Ist da eine Verlegung Richtung Stadt sinnvoll? Und sie spricht das Thema Fahrräder in Bussennoch einmal an. Kann man icht ein Pilotprojekt Richtung Söcking anregen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Im Sinne der Anwohner bittet er um eine irgendwie geartete ansehnliche Verkleidung des Toilettenhäuschens, damit die Anwohner nicht dauerhaft auf ein Dixiklo zu schauen haben. Eine einfache Holzhütte o. ä. wäre da schon ansehnlicher. Da kann der Bauhof doch bestimmt etwas zaubern.
Herr Janik: Das wird unterstützt.
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach den leeren großen Bussen. (Anm. d. Verf.: Das Thema ist doch schon echt oft geklärt und angesprochen worden. Wollte sich Herr Zirngibl nicht mit Frau Münster diesbezüglich mal treffen?)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Busse können ruhig auf der Straße halten. Parkbuchten sind nicht zwingend zu bauen. 
Herr Zringibl (CSU): Er ist für die Verlegung der Haltestelle "Agentur für Arbeit".
Frau Henniger (FDP): Sie ist dafür, dass in Percha alle relevanten Haltestellen zu allen Zeiten angefahren werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss nimmt die aufgeführten Punkte des Antrages der diesjährigen Fahrplankonferenz zur Kenntnis.
2. Die Anregungen zu den Haltstellen Petersbrunnerstraße, St. Christopherus/Percha, Heimatshausen/Percha Nord und Agentur für Arbeit sowie die Anregung für ein Pilotprojekt für Fahrradmitnahme sollen zusätzlich eingebracht werden.
3. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss im Nachgang der Fahrplankonferenz wiedervorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er beantwortet zuvor gestellte Fragen:
... das ist mir jetzt zu schnell ... 
Das Ökokonto hat noch eine Fläche 50% der ursprünglichen ca. 53.000 qm. 
Bzgl. Tempo 30 auf Hanfelder Straße etc. könnten die Lärmgutachten 
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, ob die Straße “Am Wiesengrund” aus Richtung Maxhof-Kreisel/B2 nicht "aufgerüstet" und für einen Teil des Baustellenverkehrs für das neue Wohngebiet “Am Wiesengrund” zugelassen werden kann. Damit würden die temporären Belastungen für die Anwohner vom Waldspielplatz wenigstens in Teilen gemildert, da davon auszugehen ist, dass nicht alle Handwerker bzw. Baumaterialien aus Richtung Starnberg kommen werden. Auf die direkte Anfrage beim Bauamt gab es bisher noch keine Antwort.
Herr Janik: Da gibt es noch Probleme mit den Fahrmöglichkeiten und Radien in einer Kurve, die möglichst schnell behoben werden sollen. Generell ist es geplant, auch über die Straße "Am Wiesengrund" Baustellenverkehr abzuwickeln und diese entsprechend von der B2 zu beschildern.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er wundert sich über die vielen Fällungen von Bäumen im April, wo doch immer nur bis März gerodet werden darf? 
Herr Janik: Im Prinzip ist das richtig. Die Bäume werden vorher auf vorhandene Nistplätze überprüft. Die Verkehrssicherung hat aber immer Vorrang.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach Ramadama. Pöcking hat das schon geschafft. Da sollte nicht zu lange gewartet werden. Warum wird der Kindergarten in Perchting nachts beleuchtet? Warum werden die Trail-Bauten neben der FT mit Schildern gegen Unfälle gesichert, ähnliche gefährliche Stellen bleiben aber unbeschildert.
Frau Pfister (BMS): Sie wünscht sich Frau Münster im Ausschuss, wenn es um die Fahrplankonferenz geht. Auch das Thema Bündlwiese möchte sie besprechen. Der Radweg am Schlosshözl ist sanierungsbedürftig. Ist das etwas beim Landratsamt geplant? 
Herr Janik: Da ist ihm nichts bekannt.
(Anm.d. Verf.: Alle Anfragen habe ich jetzt nicht mitbekommen.)
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Fahrradstraße "Von-der-Tann Str."?
Herr Janik: Da soll mit dem Landratsamt zusammen über Wege nachgedacht werden, da es die Verwaltungsvorschriften immer noch nicht gibt.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach der Umsetzung der veränderten Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Possenhofener Straße / Seufzerberg.
Herr Janik: Das ist beantragt und liegt im Landratsamt.
Herr Zirngibl (CSU): Wie weit ist die Stadt Starnberg mit der Umstellung der Laternen auf LED? 
Herr Janik: Er macht sich schlau.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Es werden aktiv Knöllchen verteilt. Gab es da Änderungen?
Herr Janik: Von der Stadt gab es keine Vorgaben.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach dem Förderprogramm ...?
Herr Janik: Das Programm ist bekannt.
(M)ein Fazit:
Es sind heute keine 2,5 Stunden vergangen. So ist das Beraten und Entscheiden angenehm.
Ausgewählte Beiträge, keine langen Widerreden, nur wenig Kommentare der Sitzungsleitung, gut vorbereitete Beschlussunterlagen und im Zweifel auf die Debatte aufbauende veränderte Beschlussvorschläge. Ich bin jetzt quasi auch schon 7 Jahre regelmäßig dabei und ich vermute mal, dass nicht nur ich diese Veränderung positiv sehe.
Es gibt eigentlich nahezu nichts "Spektakuäres" mehr zu berichten. Auch ausgefallene Zitate sind nur noch selten zu hören. Dem weine ich zwar auch irgendwie eine Träne nach, sehe darin aber weitaus mehr Nutzen für Starnberg und seine Bürgerinnen und Bürger.
0 notes
politik-starnberg · 4 years ago
Photo
Tumblr media
(Bahnsteig) Mühlthal ade ...
Der erste Bahnsteig ist schon weg. Der zweite wird dann wohl im Zuge der Erneuerung der Schienen in den nächsten Wochen folgen. 
Ich hätte ihn gerne wieder oder weiter genutzt, denn die abendliche Radtour nach Söcking ist vom Mühlthal viel grüner und flacher, als über den “Alten Berg”. 
Ich kann die Bahn aber auch nur verstehen, dass Starnberg nicht drei Bahnhöfe braucht. 
Na dann - bleibt es eben abends etwas sportlicher ... und Dank Faltpedelc auch nicht mehr so anstrengend wie früher ...
0 notes