#Mitgliedstaaten
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(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
(1) Politically persecuted persons enjoy the right of asylum.
(2) Paragraph 1 cannot be invoked by anyone who enters from a member state of the European Communities or from another third country in which the application of the Convention relating to the Status of Refugees and the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms is ensured. The states outside the European Communities to which the requirements of sentence 1 apply are determined by law, which requires the approval of the Federal Council. In the cases of sentence 1, measures to terminate residence can be implemented regardless of any legal remedy lodged against them.
(3) States can be determined by law, which requires the approval of the Federal Council, in which, based on the legal situation, the application of the law and the general political conditions, it appears to be guaranteed that neither political persecution nor inhuman or degrading punishment or treatment takes place there. It is presumed that a foreigner from such a state is not being persecuted unless he presents facts which justify the assumption that he is being politically persecuted contrary to this assumption.
(4) In the cases referred to in paragraph 3 and in other cases which are manifestly unfounded or are deemed to be manifestly unfounded, the execution of measures terminating residence shall only be suspended by the court if there are serious doubts as to the legality of the measure; the scope of the review may be restricted and late submissions may be disregarded. Further details shall be laid down by law.
(5) Paragraphs 1 to 4 shall not preclude international agreements between Member States of the European Communities and with third countries which, in compliance with the obligations arising from the Convention relating to the Status of Refugees and the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, the application of which must be ensured in the Contracting States, establish rules of jurisdiction for the review of asylum applications, including the mutual recognition of asylum decisions.
Article 16a of the Basic Law for the Federal Republic of Germany
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Endlich bewegt sich auch in der EU etwas beim Kulturfleisch: Das französische Startup Gourmey hat die Zulassung seiner kultivierten Foie Gras beantragt! 👍😎🌱
Vegconomist dazu: "Das in Paris ansässige Unternehmen Gourmey gibt bekannt, dass es Anträge auf Zulassung seiner kultivierten Entenleberpastete (Foie Gras) bei der United States Food and Drug Administration (FDA), der Singapore Food Agency (SFA), der Food Standards Agency (FSA) im Vereinigten Königreich, dem Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingereicht hat.
Gourmey ist damit nach eigenen Angaben das erste Unternehmen, das in der Europäischen Union die Zulassung von kultiviertem Fleisch beantragt. Gourmey gibt an, dass sie ihr Produkt ohne tierische Inhaltsstoffe wie Kälberserum (FKS) und ohne Antibiotika herstellen.
Bevor die kultivierte Gänsestopfleber auf den Markt kommt, muss sie von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Novel-Food-Verordnung, ein gründliches Zulassungsverfahren nach den weltweit höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit. Es umfasst eine sorgfältige und evidenzbasierte Beurteilung der Lebensmittelsicherheit und des Nährwerts und wird voraussichtlich mindestens 18 Monate dauern.
Im Zulassungsverfahren werden auch die potenziellen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt. Dabei sind neben der Europäischen Kommission und den wissenschaftlichen Expertinnen und Experten auch die Mitgliedstaaten eng eingebunden. Im Falle einer Genehmigung könnte die kultivierte Stopfleber in allen 27 EU-Ländern verkauft werden."
Quellen: ➡ LINK 1 ➡ LINK 2 ➡ LINK 3
CHANGE IS COMING! 😊💚
#vegansforfuture#vegan#fridaysforfuture#landwirtschaft#ernährungswende#agrarwende#vegetarisch#pflanzenfleisch#kulturfleisch
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Arabische Liga
Arabische Liga - Organisation - Syrien und Baschar al-Assad
Arabische Liga - Organisation - Syrien und Baschar al-Assad
Die Arabische Liga (Liga der Arabischen Staaten) ist eine regionale Organisation, die in der arabischen Welt (Nordafrika , Westafrika , Ostafrika und Asien) angesiedelt ist. Gegründet wurde die Liga am 22. März 1945 in Kairo, zunächst mit sechs Mitgliedern: Ägypten, Irak, Transjordanien (umbenannt 1949 in Jordanien ), Libanon, Saudi-Arabien und Syrien. Derzeit hat die Liga 22 Mitglieder. Die Teilnahme Syriens wurde vom 16. November 2011 bis zum 7. Mai 2023 ausgesetzt. Das Hauptziel der Liga besteht darin, die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vertiefen und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu koordinieren, ihre Unabhängigkeit und Souveränität zu wahren und die Angelegenheiten und Interessen der arabischen Länder zu berücksichtigen. Weiter besteht noch die Arabische Europäische Liga (AEL), eine panarabische, politische Organisation, die in Belgien und den Niederlanden als Stiftung tätig ist. Diese AEL wurde von Dyab Abou Jahjah, einem im Libanon geborenen schiitischen Muslim, welcher in Belgien lebte, um sein Universitätsstudium durchzuführen, gegründet. Die AEL bezeichnet sich selbst als nasseristisch, panarabisch und antizionistisch. Die Gruppe betont ihre Unterstützung für Aktionen des islamistischen Widerstandes gegen die Besetzung des Irak. Jüngst hat die Arabische Liga verkündet, Syrien nach seinem Ausschluss wieder aufzunehmen. Syrien wurde vor fast 12 Jahren aus der Arabischen Liga ausgeschlossen. Grund für den Ausschluss war das angebliche Blutvergießen, das durch das brutale Vorgehen der Regierung gegen demokratische Proteste verursacht wurde. Dies hatte zum großen internationalen Druck auf Präsident Baschar al-Assad geführt. Die westlichen Medien porträtierten damals Präsident Baschar al-Assad als brutalen Diktator, der nur darauf aus wäre, Menschen zu vernichten, die bereit wären, Demokratie und Menschenrechte anzunehmen. Die sogenannten friedlichen Demonstranten, die von der syrischen Regierung angegriffen wurden, waren aber wohl nichts anderes als von der CIA und dem britischen Geheimdienst finanzierte und aufgehetzte Menschen, um einen Regime-Wechsel durchzuführen. Diese von den Vereinigten Staaten und Großbritannien durchgeführte Aktion, der Versuch Assad zu verdrängen, war eine Art Generalprobe für das, was sich später auf dem Maidan in der Ukraine abspielten sollte. Der Angriff auf Assad, durchgeführt mit radikalen Islamisten (Maidan - durchgeführt mit radikalen Nationalisten), war der Akt eine sogenannte farbige Revolution durchzuführen. Nun hat die Arabische Liga die Suspendierung des Landes Syrien rückgängig gemacht und es wieder aufgenommen. Die Arabische Liga betont die Notwendigkeit, praktische und wirksame Schritte unternehmen zu wollen, die Krise zu lösen. Somit ist Syrien ab sofort wieder Vollmitglied der Arabischen Liga und wird hoffentlich auch bald rehabilitiert. Lähmende Sanktionen gegen das Land wären somit wohl aufzuheben. Auch wenn die USA die Beziehungen zum Assad-Regime nicht normalisieren sollten, ist zu hoffen, dass der UN-Sicherheitsrat einen Weg finden wird, den Konflikt zu lösen. Wieder einmal wurde klar, dass ein Schlüsselelement der US-Außenpolitik nur darin besteht, Bürgerkriege in Ländern zu schüren, in denen die US-Führung einen Führungswechsel herbei wünscht. Sie hält damit einen mörderischen und bluttriefenden Rekord, der in Syrien nun hoffentlich ein Ende finden wird. Und wiederum wurde von den USA unter dem Vorwand einer demokratisch farbigen Revolution nur ein Scherbenhaufen mit Millionen von Flüchtlingen und Toten hinterlassen. Read the full article
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BAfF-Zentren
Gemeinsames Statement von 35 Organisationen: Nein zur Instrumentalisierungsverordnung
Seit Jahren verüben Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Statt frierenden Menschen in den Urwäldern zu Belarus medizinisch zu helfen und ihr Asylverfahren einzuleiten, prügeln polnische Grenzschützer sie über die Grenze zurück. Statt Menschen aus Seenot zu retten, drängt die griechische Küstenwache schutzsuchende Menschen auf der Ägäis Richtung Türkei.
Das ist eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Es ist auch eine Krise des europäischen Rechtsstaats. Ob es noch eine Chance geben wird, dass sich Europa auf grundlegende Werte wie Menschenwürde und Flüchtlingsschutz zurückbesinnt, entscheidet sich auch in den nächsten Tagen.
Koalitionsvertrag umsetzen: „Das Leid an den Außengrenzen beenden“
Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht, „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden“. Wie ernst es die Koalitionäre ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag mit diesem Versprechen meinen, wird sich nun zeigen. Denn in Brüssel steht am 8. Dezember die Entscheidung über einen Gesetzesvorschlag an, der diesem Ziel grundlegend zuwiderläuft. Der Vorschlag namens Instrumentalisierungsverordnung legitimiert Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung hiermit auf, am 8. Dezember klar und deutlich mit „‚Nein“ zu stimmen.
Recht einhalten, nicht verbiegen
Die Instrumentalisierungsverordnung sieht vor, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht die Verordnung sogar noch die Gefahr, illegal – und oft mit Gewalt – zurückgeschoben zu werden. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies betrifft auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen werden die Bedingungen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen, absehbar menschenunwürdig sein. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder medizinische und psychologische Unterstützung werden kaum möglich sein.
Nein zur Instrumentalisierungsverordnung
Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Unterzeichnende Organisationen, 06. Dezember 2022
ACAT Deutschland (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Alarmephone Sahara
Amnesty International Deutschland e.V.
Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV
Ärzte ohne Grenzen e.V.
AWO Bundesverband e.V.
borderline-europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Brot für die Welt
Bundesverband der Vietnamesischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF)
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung [...] und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Equal Rights Beyond Borders
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
FORUM MENSCHENRECHTE
IPPNW – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V.
JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
Kabul Luftbrücke
Kindernothilfe e.V.
KOK –Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
LeaveNoOneBehind
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
medico international
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
Sea-Watch e.V.
Seebrücke
terre des hommes Deutschland e.V.
United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V.
Der Beitrag Gemeinsames Statement von 35 Organisationen: Nein zur Instrumentalisierungsverordnung erschien zuerst auf BAfF-Zentren.
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Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter: Einigung über ViDA-Paket
Nach langem Hin und Her hat man sich am 5.11.2024 im EU-Rat über Inhalt und Zeitplan der ViDA- Initiative (“VAT in the Digital Age”) geeinigt. Der gefundene Kompromiss gibt den Mitgliedstaaten mehr Zeit, um die Neuregelungen umzusetzen. Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuer’…
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Lebende Tiere werden trotz des Krieges weiterhin nach Israel exportiert
Gefährdete Kühe und Schafe werden aus Mitgliedstaaten wie Irland, Rumänien, Kroatien, Slowenien, Ungarn und Litauen in das Kriegsgebiet geschickt, wo sie Raketenbeschuss, Luftangriffen und Misshandlungen durch verzweifelte Hafenarbeiter und Abfertiger ausgesetzt sind. Die langen Fahrten zu Israels grösstem Hafen Haifa haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit dieser empfindungsfähigen…
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Wenn EU-Richter die härtere Migrationspolitik bremsen https://www.diepresse.com/18999186/wenn-eu-richter-die-haertere-migrationspolitik-bremsen
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Chinas Antwort auf die EU-Zölle: Ein drohender Handelskrieg?
Tichy:»China und die EU befinden sich seit Monaten in einem intensiven Handelskonflikt, in dem Brüssel Peking unfaire Subventionen und eine Verzerrung des Wettbewerbs vorwirft. Angesichts Chinas aggressiver Expansionsstrategie im Bereich der E-Mobilität stimmte Anfang Oktober die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Einführung zusätzlicher Zölle auf E-Autos aus China. Doch die Frage bleibt: Wie wird sich Der Beitrag Chinas Antwort auf die EU-Zölle: Ein drohender Handelskrieg? erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TFk36z «
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Seriöse EU-Führerscheinanbieter
Einführung
In der Europäischen Union ist der Erwerb eines Führerscheins für viele Menschen ein wichtiger Schritt, sei es für den persönlichen Gebrauch oder für berufliche Zwecke. Da verschiedene Anbieter zur Verfügung stehen, ist es wichtig, seriöse Optionen zu identifizieren, um einen reibungslosen und legalen Prozess zu gewährleisten. In diesem Artikel werden zuverlässige Quellen für den Erwerb eines Führerscheins innerhalb der EU beschrieben, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit, Legalität und allgemeiner Vertrauenswürdigkeit liegt. 1. Staatliche Lizenzbehörden
Die zuverlässigste Quelle für den Erwerb eines Führerscheins in der EU sind die offiziellen staatlichen Führerscheinbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten. Diese Organisationen sind dafür verantwortlich, die Standards und Anforderungen für die Lizenzierung festzulegen, Tests durchzuführen und gültige Lizenzen auszustellen. Es empfiehlt sich, die offizielle Website der Lizenzbehörde Ihres Landes zu besuchen, um sich über den Prozess, die Gebühren und die erforderlichen Unterlagen zu informieren. 2. Akkreditierte Fahrschulen
Seriöse Fahrschulen spielen bei der Führerscheinerteilung eine entscheidende Rolle. Diese Einrichtungen verfügen häufig über eine Lizenz von staatlichen Stellen, um Schulungen anzubieten und die für den Erwerb eines Führerscheins erforderlichen Prüfungen durchzuführen. Suchen Sie nach Schulen mit positiven Bewertungen, qualifizierten Lehrern und einer Geschichte erfolgreicher Schülerergebnisse. Viele Schulen bieten auch Unterstützung bei den notwendigen Unterlagen an und können Sie sowohl bei theoretischen als auch bei praktischen Prüfungen begleiten.
3. Online-Anbieter
Auch wenn im Internet verschiedene Dienste angeboten werden, die vorgeben, Führerscheine zu vermitteln, ist Vorsicht geboten. Es kann legitime Online-Dienste geben, es ist jedoch wichtig, ihre Authentizität zu überprüfen. Suchen Sie nach offiziellen Empfehlungen und Bewertungen früherer Kunden. Stellen Sie stets sicher, dass der Online-Anbieter die rechtlichen Standards der Lizenzbehörde Ihres Landes einhält. Vermeiden Sie Anbieter, die keine ordnungsgemäße Dokumentation verlangen oder beschleunigte Lizenzen ohne die erforderlichen Tests versprechen.
Dokumentation und Compliance
Ein seriöser Führerscheinanbieter verlangt immer entsprechende Unterlagen, einschließlich Identitätsnachweis, Wohnsitznachweis und möglicherweise anderer Qualifikationen wie ärztlicher Beurteilungen. Stellen Sie sicher, dass der von Ihnen gewählte Anbieter hinsichtlich der erforderlichen Dokumentation transparent ist und die örtlichen Vorschriften einhält. Diese Einhaltung des Prozesses gewährleistet nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern erhöht auch Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung. 5. Kundensupport und Transparenz
Choose providers that offer clear communication and support throughout the application process. A reputable provider should be willing to answer your questions, explain the steps involved, and provide updates on your application status. Transparency about fees, timelines, and potential challenges is a hallmark of a trustworthy provider.
Abschluss Der Erwerb eines Führerscheins in der EU ist ein wichtiger Meilenstein und die Wahl eines seriösen Anbieters ist entscheidend für ein reibungsloses Erlebnis. Indem Sie sich auf offizielle Regierungsstellen, akkreditierte Fahrschulen und geprüfte Online-Dienste konzentrieren, können Sie sicherstellen, dass Ihr Führerschein legitim ist und den örtlichen Gesetzen entspricht. Stellen Sie immer Sicherheit und Legalität in den Vordergrund, um die Freiheit des Fahrens innerhalb der EU zu genießen.
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"Die EU betrachtet ihre Partnerschaft mit Marokko als enorm wertvoll", Josep Borrell
Zum Abschluss des Treffens der Außenminister der Europäischen Union (EU) am 14. Oktober 2024 in Luxemburg gab der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, im Namen der 27 EU-Mitgliedstaaten eine starke Erklärung ab, in der er ihre Unterstützung und ihr Engagement für die bekräftigte „strategische Partnerschaft“ mit Marokko zum Ausdruck brachte.Borrell betonte, dass diese Partnerschaft mit Marokko…
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Gute Nachrichten im Dreierpack
Ich habe nicht oft die Gelegenheit, hier gute Nachrichten über die Menschenrechtssituation hervorzuheben, daher ist es mehr als willkommen, wenn gleich drei positive Geschichten auf einmal passieren. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf hat in der vergangenen Woche drei Gründe für Optimismus geliefert. Zunächst sollten wir uns in Erinnerung rufen, was der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist: ein Organ innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, das sich für die Menschenrechte einsetzt und sich mit Situationen von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt befasst. Er besteht seit 2006 und setzt sich aus 47 „Mitgliedstaaten“ zusammen, d.h. Regierungen, die regelmäßig aus den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gewählt werden. Der Rat kann beispielsweise Untersuchungen über Menschenrechtsverletzungen in einem bestimmten Land einleiten. Er beauftragt unabhängige Menschenrechtsexpert*innen damit, Informationen zu sammeln und dem Rat über ihre Ergebnisse zu berichten. Dies trägt dazu bei, die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf diese Situationen zu lenken, und führt hoffentlich dazu, dass Menschenrechtsverletzer eines Tages vor Gericht gestellt werden. Die drei guten Nachrichten vom UN-Menschenrechtsrat in Genf in der vergangenen Woche betreffen die Situation im Sudan, in Venezuela und in Russland. Zum Thema Sudan stimmten die Ratsmitglieder für die Verlängerung des Mandats der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für den Sudan. Die Mission untersucht die von den Kriegsparteien im Sudan begangenen Verbrechen (Daily Brief vom 29. August) und sammelt und sichert Beweise, um die Verantwortlichen zu ermitteln und die Strafverfolgung vorzubereiten. Zum Thema auf Venezuela hat der VN-Menschenrechtsrat auch seine Untersuchungsmission, die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu Venezuela, erweitert. Diese Mission gehörte zu den ersten internationalen Gremien, die erklärten, dass die venezolanischen Behörden schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, die möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Zum Thema Russland verlängerte der UN-Menschenrechtsrat letzte Woche auch das Mandat des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in dem Land. Während die von Gräueltaten geprägte Invasion der Ukraine durch Russland von anderen Gremien untersucht wird – nicht zuletzt vom Internationalen Strafgerichtshof – befasst sich der Berichterstatter mit dem brutalen Vorgehen des Kremls gegen Andersdenkende im eigenen Land. Dreifach erfolgreich war man also letzte Woche in Genf, und diejenigen von uns, die sich weltweit für die Menschenrechte einsetzen, können sich ermutigt fühlen. Aber wir sollten jetzt nicht übertreiben. Erfolge beim UN-Menschenrechtsrat bedeuten nicht, dass sich die Lage für die Menschen vor Ort in diesen Ländern sofort verbessert. Die Gräueltaten und die extreme Unterdrückung hören nicht auf magische Weise mit einer Abstimmung in Genf auf. Aber mit diesen Schritten des Gremiums – auf Drängen von Menschenrechtsaktivist*innen in Genf und auf der ganzen Welt – signalisiert es, dass es auf höchster internationaler Ebene besorgt ist und die Lage weiterhin beobachtet. Das ist entscheidend, um Licht in die dunklen Ecken zu bringen, die die Täter vor den Augen der Welt verbergen wollen. Es ist auch ein Signal an die Opfer, dass sie nicht vergessen werden, dass die Welt sich um sie sorgt und dass Gerechtigkeit immer noch möglich ist. Read the full article
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Die Entscheidung des EuGH stehe „nicht im Einklang mit der Realität“ und „übe keine Auswirkungen“ auf die Frage der marokkanischen Sahara aus (Herrn BOURITA zufolge)
Rabat–Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (des EuGH) zu den Fischerei-und-Agrarabkommen zwischen dem Königreich Marokko und der EU stehe „nicht im Einklang mit der Realität“ und bleibe „bar etlicher Auswirkungen“ auf die Frage der marokkanischen Sahara und „auf deren Dynamik“, bekräftigte der Minister für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland lebenden Marokkaner, Herr Nasser BOURITA, am Dienstag, dem 08. Oktober 2024 in Rabat.
Während einer Pressekonferenz im Anschluss an dessen Gespräche mit dem Präsidenten der Regionalregierung der Kanarischen Inseln, Herrn Fernando CLAVIJO, verwies Herr BOURITA darauf, dass diese Entscheidung „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sei, der keine Reaktion vonseiten der Vereinten Nationen bzw. vonseiten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ausgelöst habe und vermittels von der vonseiten seiner Majestät des Königs Mohammed VI vorangetriebenen Dynamik keinerlei Auswirkungen auf diese Affäre ausüben werde.
In Bezug auf die Beziehungen zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union sei diese Entscheidung „ein Einzelfall“, sagte er, die Erinnerung in diesem Zusammenhang an die Erklärung auf gemeinsamem Wege der Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, und des Hohen Vertreters der Europäischen Union, Herrn Josep BORRELL, sowie an die Positionen mehrerer EU-Staaten wachrufend, die ihr Engagement zu Gunsten von der Partnerschaft mit dem Königreich Marokko aufgebracht haben.
Er stellte überdies die neue Brüskierung vonseiten der Anhänger der Separatisten innerhalb des Europäischen Parlaments klar heraus, nachdem deren Versuche, eine Debatte über die Urteile des EuGH zu den Fischerei-und-Landwirtschaftsabkommen zwischen dem Königreich Marokko und der EU auf die Tagesordnung setzen zu dürfen, ausgeschlagen worden waren.
Herrn BOURITA zufolge wird das Königreich Marokko keinem Abkommen beitreten, das seine nationale Einheit und seine territoriale Integrität unterminiere. Er bekräftigte darüber hinaus, dass es für das Königreich Marokko im Interesse der europäischen Partei stehe, Lösungen erzielen und die Rechtssicherheit gewährleisten zu haben, die das Königreich Marokko als Partner zu Recht erwarten dürfte, da man Bescheid wisse, dass die Grundlagen und die Rotlinien des Königreichs Marokko „klar und nicht verhandelbar“ seien.
Diese internationalen Abkommen seien abgeschlossen worden, nachdem sie vonseiten der Europäischen Kommission ausgehandelt, vonseiten des Europarats abgeschlossen, vonseiten des Europäischen Parlaments zugelassen und vonseiten der Mitgliedstaaten ratifiziert worden seien, rief er in Erinnerung.
In Bezug auf die Frage der marokkanischen Sahara unterstrich Herr BOURITA, dass die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union „bar etlicher Auswirkungen“ bleibe, da sie keineswegs die internationale Dynamik der Unterstützung untergrabe, die vonseiten seiner Majestät des Königs Mohammed VI vorangetrieben wird. Sie sei außerdem bar etlicher Auswirkungen, da die Frage der marokkanischen Sahara in das exklusive Ressort der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen falle, behauptete er.
„Es mangelt an Wissen über die rechtlichen, politischen, historischen und humanitären Realitäten“, betonte er.
Herr CLAVIJO bekräftigte seinerseits, dass die Regionalregierung der Kanarischen Inseln der Erklärung auf gemeinsamem Wege der Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, und des Hohen Vertreters der Europäischen Union, Herrn Josep BORRELL, zur Gänze unter die Arme greife, die die Verpflichtung der EU aufbrachte, ihre engen Beziehungen zum Königreich Marokko in allen Bereichen weiterhin bewahren und verstärken zu haben, die Erinnerung an die Worte des Chefs der spanischen Diplomatie, Herrn José Manuel ALBARES, wachrufend, der Spaniens Engagement zu Gunsten von der strategischen Partnerschaft dem Königreich Marokko gegenüber und seine Entschlossenheit dazu bekundete, diese Partnerschaft „bewahren und fördern zu haben“.
In Bezug auf die Frage der marokkanischen Sahara bekundete er die uneingeschränkte Unterstützung der Regierung der Kanarischen Inseln zu Gunsten von der Position der spanischen Regierung, die in der Erklärung auf gemeinsamem Wege zur Sprache komme, die am 7. April 2022 im Anschluss an die Begegnung zwischen seiner Majestät dem König Mohammed VI und dem Präsidenten der spanischen Regierung, Herrn Pedro SANCHEZ, bezogen worden war.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
#Sahara Occidental#Western Sahara#WestSahara#Saara Occidental#Sara Ocidental#CORCAS#Polisario#RASD#SADR#Khalihenna Ould Errachid#Maroc#Marruecos#Morocco#Algérie#Algerie#Argelia#Vestsahara#Länsi-Sahara#westelijke Sahara#Vest-Sahara
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Neue Rechtsvorschriften für Hunde und Katzen: Was muss verbessert werden?
Bisher gelten die EU-Vorschriften nur für Katzen und Hunde, die für wissenschaftliche Zwecke, den kommerziellen Transport oder die Seuchenbekämpfung bestimmt sind, was dazu führt, dass die nationalen Vorschriften für Haustiere in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. Der neue Vorschlag zielt darauf ab, das Wohlergehen von Hunden und Katzen zu schützen, indem EU-weit…
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EU-Chefs wollen Migrationspakt verschärfen https://www.diepresse.com/18924335/eu-chefs-wollen-migrationspakt-verschaerfen
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Wahnsinnsurteil des EuGH: Afghanische Frauen haben grundsätzlich Asylrecht in der EU
Zuerst:»Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist bekannt dafür, daß er äußerst migrantenfreundlich ist. Bei Streitsachen zwischen Zuwanderern und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheidet er in aller […] Der Beitrag Wahnsinnsurteil des EuGH: Afghanische Frauen haben grundsätzlich Asylrecht in der EU erschien zuerst auf ZUERST!. http://dlvr.it/TFBfRv «
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