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thatswhywelovegermany · 4 months
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(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
(1) Politically persecuted persons enjoy the right of asylum.
(2) Paragraph 1 cannot be invoked by anyone who enters from a member state of the European Communities or from another third country in which the application of the Convention relating to the Status of Refugees and the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms is ensured. The states outside the European Communities to which the requirements of sentence 1 apply are determined by law, which requires the approval of the Federal Council. In the cases of sentence 1, measures to terminate residence can be implemented regardless of any legal remedy lodged against them.
(3) States can be determined by law, which requires the approval of the Federal Council, in which, based on the legal situation, the application of the law and the general political conditions, it appears to be guaranteed that neither political persecution nor inhuman or degrading punishment or treatment takes place there. It is presumed that a foreigner from such a state is not being persecuted unless he presents facts which justify the assumption that he is being politically persecuted contrary to this assumption.
(4) In the cases referred to in paragraph 3 and in other cases which are manifestly unfounded or are deemed to be manifestly unfounded, the execution of measures terminating residence shall only be suspended by the court if there are serious doubts as to the legality of the measure; the scope of the review may be restricted and late submissions may be disregarded. Further details shall be laid down by law.
(5) Paragraphs 1 to 4 shall not preclude international agreements between Member States of the European Communities and with third countries which, in compliance with the obligations arising from the Convention relating to the Status of Refugees and the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, the application of which must be ensured in the Contracting States, establish rules of jurisdiction for the review of asylum applications, including the mutual recognition of asylum decisions.
Article 16a of the Basic Law for the Federal Republic of Germany
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vegansforfuture · 2 months
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Endlich bewegt sich auch in der EU etwas beim Kulturfleisch: Das französische Startup Gourmey hat die Zulassung seiner kultivierten Foie Gras beantragt! 👍😎🌱
Vegconomist dazu: "Das in Paris ansässige Unternehmen Gourmey gibt bekannt, dass es Anträge auf Zulassung seiner kultivierten Entenleberpastete (Foie Gras) bei der United States Food and Drug Administration (FDA), der Singapore Food Agency (SFA), der Food Standards Agency (FSA) im Vereinigten Königreich, dem Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingereicht hat.
Gourmey ist damit nach eigenen Angaben das erste Unternehmen, das in der Europäischen Union die Zulassung von kultiviertem Fleisch beantragt. Gourmey gibt an, dass sie ihr Produkt ohne tierische Inhaltsstoffe wie Kälberserum (FKS) und ohne Antibiotika herstellen.
Bevor die kultivierte Gänsestopfleber auf den Markt kommt, muss sie von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Novel-Food-Verordnung, ein gründliches Zulassungsverfahren nach den weltweit höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit. Es umfasst eine sorgfältige und evidenzbasierte Beurteilung der Lebensmittelsicherheit und des Nährwerts und wird voraussichtlich mindestens 18 Monate dauern.
Im Zulassungsverfahren werden auch die potenziellen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt. Dabei sind neben der Europäischen Kommission und den wissenschaftlichen Expertinnen und Experten auch die Mitgliedstaaten eng eingebunden. Im Falle einer Genehmigung könnte die kultivierte Stopfleber in allen 27 EU-Ländern verkauft werden."
Quellen: ➡ LINK 1 ➡ LINK 2 ➡ LINK 3
CHANGE IS COMING! 😊💚
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blog-aventin-de · 1 year
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Arabische Liga
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Arabische Liga - Organisation - Syrien und Baschar al-Assad
Arabische Liga - Organisation - Syrien und Baschar al-Assad
Die Arabische Liga (Liga der Arabischen Staaten) ist eine regionale Organisation, die in der arabischen Welt (Nordafrika , Westafrika , Ostafrika und Asien) angesiedelt ist. Gegründet wurde die Liga am 22. März 1945 in Kairo, zunächst mit sechs Mitgliedern: Ägypten, Irak, Transjordanien (umbenannt 1949 in Jordanien ), Libanon, Saudi-Arabien und Syrien. Derzeit hat die Liga 22 Mitglieder. Die Teilnahme Syriens wurde vom 16. November 2011 bis zum 7. Mai 2023 ausgesetzt. Das Hauptziel der Liga besteht darin, die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vertiefen und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu koordinieren, ihre Unabhängigkeit und Souveränität zu wahren und die Angelegenheiten und Interessen der arabischen Länder zu berücksichtigen. Weiter besteht noch die Arabische Europäische Liga (AEL), eine panarabische, politische Organisation, die in Belgien und den Niederlanden als Stiftung tätig ist. Diese AEL wurde von Dyab Abou Jahjah, einem im Libanon geborenen schiitischen Muslim, welcher in Belgien lebte, um sein Universitätsstudium durchzuführen, gegründet. Die AEL bezeichnet sich selbst als nasseristisch, panarabisch und antizionistisch. Die Gruppe betont ihre Unterstützung für Aktionen des islamistischen Widerstandes gegen die Besetzung des Irak. Jüngst hat die Arabische Liga verkündet, Syrien nach seinem Ausschluss wieder aufzunehmen. Syrien wurde vor fast 12 Jahren aus der Arabischen Liga ausgeschlossen. Grund für den Ausschluss war das angebliche Blutvergießen, das durch das brutale Vorgehen der Regierung gegen demokratische Proteste verursacht wurde. Dies hatte zum großen internationalen Druck auf Präsident Baschar al-Assad geführt. Die westlichen Medien porträtierten damals Präsident Baschar al-Assad als brutalen Diktator, der nur darauf aus wäre, Menschen zu vernichten, die bereit wären, Demokratie und Menschenrechte anzunehmen. Die sogenannten friedlichen Demonstranten, die von der syrischen Regierung angegriffen wurden, waren aber wohl nichts anderes als von der CIA und dem britischen Geheimdienst finanzierte und aufgehetzte Menschen, um einen Regime-Wechsel durchzuführen. Diese von den Vereinigten Staaten und Großbritannien durchgeführte Aktion, der Versuch Assad zu verdrängen, war eine Art Generalprobe für das, was sich später auf dem Maidan in der Ukraine abspielten sollte. Der Angriff auf Assad, durchgeführt mit radikalen Islamisten (Maidan - durchgeführt mit radikalen Nationalisten), war der Akt eine sogenannte farbige Revolution durchzuführen. Nun hat die Arabische Liga die Suspendierung des Landes Syrien rückgängig gemacht und es wieder aufgenommen. Die Arabische Liga betont die Notwendigkeit, praktische und wirksame Schritte unternehmen zu wollen, die Krise zu lösen. Somit ist Syrien ab sofort wieder Vollmitglied der Arabischen Liga und wird hoffentlich auch bald rehabilitiert. Lähmende Sanktionen gegen das Land wären somit wohl aufzuheben. Auch wenn die USA die Beziehungen zum Assad-Regime nicht normalisieren sollten, ist zu hoffen, dass der UN-Sicherheitsrat einen Weg finden wird, den Konflikt zu lösen. Wieder einmal wurde klar, dass ein Schlüsselelement der US-Außenpolitik nur darin besteht, Bürgerkriege in Ländern zu schüren, in denen die US-Führung einen Führungswechsel herbei wünscht. Sie hält damit einen mörderischen und bluttriefenden Rekord, der in Syrien nun hoffentlich ein Ende finden wird. Und wiederum wurde von den USA unter dem Vorwand einer demokratisch farbigen Revolution nur ein Scherbenhaufen mit Millionen von Flüchtlingen und Toten hinterlassen. Read the full article
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ulibeudgen · 2 years
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BAfF-Zentren
Gemeinsames Statement von 35 Organisationen: Nein zur Instrumentalisierungsverordnung
Seit Jahren verüben Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Statt frierenden Menschen in den Urwäldern zu Belarus medizinisch zu helfen und ihr Asylverfahren einzuleiten, prügeln polnische Grenzschützer sie über die Grenze zurück. Statt Menschen aus Seenot zu retten, drängt die griechische Küstenwache schutzsuchende Menschen auf der Ägäis Richtung Türkei.
Das ist eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Es ist auch eine Krise des europäischen Rechtsstaats. Ob es noch eine Chance geben wird, dass sich Europa auf grundlegende Werte wie Menschenwürde und Flüchtlingsschutz zurückbesinnt, entscheidet sich auch in den nächsten Tagen.
Koalitionsvertrag umsetzen: „Das Leid an den Außengrenzen beenden“
Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht, „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden“. Wie ernst es die Koalitionäre ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag mit diesem Versprechen meinen, wird sich nun zeigen. Denn in Brüssel steht am 8. Dezember die Entscheidung über einen Gesetzesvorschlag an, der diesem Ziel grundlegend zuwiderläuft. Der Vorschlag namens Instrumentalisierungsverordnung legitimiert Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung hiermit auf, am 8. Dezember klar und deutlich mit „‚Nein“ zu stimmen.
Recht einhalten, nicht verbiegen
Die Instrumentalisierungsverordnung sieht vor, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht die Verordnung sogar noch die Gefahr, illegal – und oft mit Gewalt – zurückgeschoben zu werden. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies betrifft auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen werden die Bedingungen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen, absehbar menschenunwürdig sein. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder medizinische und psychologische Unterstützung werden kaum möglich sein.
Nein zur Instrumentalisierungsverordnung
Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Unterzeichnende Organisationen, 06. Dezember 2022
ACAT Deutschland (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Alarmephone Sahara
Amnesty International Deutschland e.V.
Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV
Ärzte ohne Grenzen e.V.
AWO Bundesverband e.V.
borderline-europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Brot für die Welt
Bundesverband der Vietnamesischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF)
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung [...] und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Equal Rights Beyond Borders
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
FORUM MENSCHENRECHTE
IPPNW – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V.
JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
Kabul Luftbrücke
Kindernothilfe e.V.
KOK –Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
LeaveNoOneBehind
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
medico international
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
Sea-Watch e.V.
Seebrücke
terre des hommes Deutschland e.V.
United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V.
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abfindunginfo · 22 hours
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b2bcybersecurity · 6 days
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NIS2-Richtlinie für die Cybersicherheit in der EU
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Die Einführung der NIS2-Richtlinie der EU, die bis Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll, bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Trotz der verbindlichen Frist scheinen viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, nicht ausreichend vorbereitet zu sein, um diese rechtzeitig zu erfüllen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Cyber-Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken und enthält zehn wesentliche Sicherheitsmaßnahmen, wie Business Continuity Management, Cyber-Risikomanagement, Lieferkettensicherheit sowie Aus- und Weiterbildung. Uneinheitlichkeit und Verzögerungen Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie verläuft in den EU-Ländern unterschiedlich. Während einige Staaten, wie Frankreich und die Niederlande, bereits Fortschritte gemacht haben, hinkt Deutschland aufgrund noch ausstehender Gesetzgebungen hinterher. Frankreich hebt sich durch die Einbeziehung lokaler Behörden hervor, ein Ansatz, der in Deutschland fehlt. Diese Uneinheitlichkeit erschwert es europaweit tätigen Unternehmen, die verschiedenen nationalen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. NIS2 – zwischen Zuversicht und Unsicherheit Zwar sind 80 Prozent der Unternehmen zuversichtlich, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen zu können, doch viele warten auf die endgültige nationale Gesetzgebung. Nur 14 Prozent der Unternehmen halten die Vorschriften bereits ein, während fast die Hälfte der Unternehmen erhebliche Unterstützung von ihrer Führungsebene vermissen lässt. Diese fehlende Unterstützung und das mangelnde Verständnis für die Anforderungen untergraben die Bereitschaft und Fähigkeit der Unternehmen, die Richtlinie umfassend umzusetzen. Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Unternehmen die NIS2-Richtlinie bereits umgesetzt hat, während 38 Prozent noch am Anfang stehen. Die Unsicherheit darüber, ob und wie die Richtlinie angewendet werden muss, bleibt ein zentrales Problem. Die Geschäftsleitungen müssen daher stärker mit Cybersicherheitsexperten zusammenarbeiten und ihre Verantwortung ernst nehmen. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zur endgültigen Umsetzung nutzen, um proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Die Implementierung von Sicherheitsstandards wie ISO27001 und ein umfassendes Risikomanagement, das auf die spezifischen Bedrohungen der Organisation abgestimmt ist, sind entscheidende Schritte. Besonders wichtig ist die Schulung der Mitarbeiter, da menschliches Versagen oft den größten Risikofaktor darstellt. Die NIS2-Richtlinie ist weit mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift – sie ist ein dringender Weckruf für alle kritischen Infrastrukturen und deren Zulieferer. Cybersicherheit muss zur obersten Geschäftspriorität werden, um die Länder der EU vor den zunehmenden Bedrohungen durch Nationalstaaten, Hacktivisten und Cyberkriminelle zu schützen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt und Unternehmen dürfen keine Zeit verlieren.     Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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invest-blick · 6 days
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Aktuelle Börsennachrichten: Marktanalysen und Trends der Woche
Willkommen bei Invest Blick, Ihrem zuverlässigen Partner für die neueste Börsennachrichten und Finanznachrichten. In der schnelllebigen Welt der Finanzmärkte ist es entscheidend, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Unser Team von Finanzexperten bietet Ihnen regelmäßig aktuelle Updates, tiefgehende Analysen und umfassende Berichterstattung über die Entwicklungen an den globalen und lokalen Börsen. Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten und Trends, die Sie nicht verpassen sollten.
Neueste Börsennachrichten
1. Globale Marktentwicklungen:
In den letzten Tagen haben die globalen Finanzmärkte durchgemischte Signale gesendet. Während einige Märkte von positiven Wirtschaftsdaten und Unternehmensgewinnen profitiert haben, zeigen andere Anzeichen von Unsicherheit und Korrektur. Die US-amerikanischen Börsen haben sich in den vergangenen Wochen stabilisiert, nachdem sie zuvor unter dem Druck steigender Zinssätze und geopolitischer Spannungen gelitten hatten. Der S&P 500 und der NASDAQ zeigten eine moderate Erholung, unterstützt durch starke Unternehmensberichte und eine positive Verbraucherstimmung.
2. Europäische Märkte unter Beobachtung:
In Europa sind die Märkte durch die bevorstehenden Wahlen in wichtigen Mitgliedstaaten und Unsicherheiten rund um den Brexit beeinflusst. Die DAX- und FTSE-Indizes haben jüngst leichte Verluste verzeichnet, da Investoren auf klare politische Signale und wirtschaftliche Reformen warten. Besonders die Eurozone steht unter Druck, ihre wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten und die Inflation in den Griff zu bekommen.
3. Asien-Pazifik-Region:
In der Asien-Pazifik-Region haben die Märkte unterschiedliche Entwicklungen gezeigt. Während der Hang Seng Index in Hongkong von robusten Unternehmensgewinnen und der Erholung des Tourismussektors profitierte, kämpften die japanischen Märkte mit den Auswirkungen der anhaltenden Pandemie und einer schwachen Yen-Kursentwicklung. Die chinesischen Märkte standen ebenfalls im Fokus aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Verlangsamung und regulatorischen Änderungen.
Neueste Finanznachrichten
1. Wirtschaftsdaten und ihre Auswirkungen:
Jüngste Wirtschaftsdaten haben gemischte Signale gesendet. Die US-Arbeitsmarktzahlen zeigen eine weiterhin starke Beschäftigungslage, während die Inflation allmählich zurückgeht. Diese Entwicklungen könnten die US-Notenbank dazu veranlassen, ihre Geldpolitik anzupassen. In Europa zeigen die Inflationsraten erste Anzeichen einer Stabilisierung, aber es bleibt abzuwarten, wie die Zentralbanken darauf reagieren werden.
2. Unternehmensgewinne und Markttrends:
Die Unternehmensgewinne im dritten Quartal 2024 zeigen eine gemischte Bilanz. Technologieunternehmen berichten von soliden Ergebnissen, unterstützt durch anhaltendes Wachstum im Cloud-Computing und der Künstlichen Intelligenz. Andererseits haben einige traditionelle Branchen wie der Einzelhandel und die Automobilindustrie mit steigenden Kosten und einem sich verändernden Konsumverhalten zu kämpfen. Investoren sollten daher besonders auf Unternehmensstrategien und Marktentwicklungen achten.
3. Rohstoff- und Energiepreise:
Die Rohstoff- und Energiepreise zeigen weiterhin Volatilität. Ölpreise sind aufgrund von geopolitischen Spannungen und Produktionskürzungen der OPEC+ in den letzten Wochen gestiegen. Goldpreise haben leicht nachgegeben, da Investoren ihre Anlagen in sichere Häfen reduziert haben und der US-Dollar an Stärke gewonnen hat. Die Entwicklung der Rohstoffpreise könnte entscheidend für die Inflationsentwicklung und die wirtschaftliche Stabilität sein.
4. Zentralbankpolitik und Zinssätze:
Die Zentralbanken weltweit stehen vor der Herausforderung, ihre Geldpolitik angesichts von Wirtschaftswachstum, Inflation und geopolitischen Unsicherheiten anzupassen. Die US-Notenbank hat kürzlich eine Zinserhöhung signalisiert, um die Inflation zu bekämpfen. In Europa hingegen gibt es Diskussionen über mögliche weitere geldpolitische Lockerungen, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Anleger sollten die Zentralbankpolitik genau beobachten, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben kann.
Fazit
Die aktuellen Börsennachrichten und Finanznachrichten sind geprägt von einer Mischung aus stabilisierenden und unsicheren Faktoren. Während einige Märkte Anzeichen der Erholung zeigen, gibt es weiterhin Herausforderungen, die die wirtschaftliche und finanzielle Landschaft beeinflussen. Investoren sollten kontinuierlich auf dem Laufenden bleiben und sich über die neuesten Entwicklungen informieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Bei Invest Blick sind wir stets bemüht, Ihnen die aktuellsten und präzisesten Informationen zu bieten, damit Sie im dynamischen Umfeld der Finanzmärkte erfolgreich navigieren können. Besuchen Sie regelmäßig unsere Website für die neuesten Updates und Analysen. Bleiben Sie informiert und treffen Sie Ihre Investitionsentscheidungen mit Vertrauen!
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westsahara · 13 days
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Auf dem China-Afrika-Gipfel verfestige das Königreich Marokko seinen Status als wichtiger kontinentaler Führer
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Peking–Der Gipfel des Forums für die China-Afrika-Kooperation (der FOCAC), der vom 04. bis zum 06. September 2024 in Peking zustande kam, hat das Königreich Marokko in dessen Status als wichtiger kontinentaler Führer bestätigt, welches die Entwicklung und den Wohlstand Afrikas in den Mittelpunkt seines diplomatischen Handelns gestellt habe, und dies gemäß den hohen Anweisungen seiner Majestät des Königs Mohammed VI, möge Gott ihm Beistand zuteilwerden lassen.
In der Tat stellte dieses wichtige Geschehen eine Gelegenheit dar, das felsenfeste und das konkrete Engagement des Königreichs Marokko bekräftigen zu dürfen, mit China und zu Gunsten Afrika arbeiten zu haben, und dies zu Gunsten einer pragmatischen und einer vereinten Zusammenarbeit im Rahmen einer Win-Win-Partnerschaft.
Dies jährliche Ausgabe des Forums, woran Staats-und-Regierungsoberhäupter  sowie hochrangige Beamte aus China und aus afrikanischen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen beteiligt gewesen waren, stelle ein perfektes Beispiel für die Afrika-Politik des Königreichs Marokko dar, das sich stets zu Gunsten einer Diversifizierung der Wirtschaftspartnerschaften des Kontinents und zu Gunsten einer wirksamen und mehrdimensionalen Süd-Süd-Kooperation und zu Gunsten einer Dreieckskooperation eingesetzt hat.
Die Arbeiten des Gipfels bewerkstelligten es den Beteiligten, die Bedeutung des FOCAC klar herausstellen zu dürfen, im vorliegenden Falle in sämtlichen vorrangigen Bereichen für Afrika, darunter in der Industrialisierung und in der Modernisierung der Landwirtschaft, in der Regierungsführung, in den Infrastrukturen, im Frieden und in der Sicherheit.
Diese Prioritäten sind in den wichtigsten Dokumenten festgelegt worden, die auf dem Gipfel auf Konsenswege angenommen worden sind, im vorliegenden Falle in der Pekinger Erklärung und in dem  Aktionsplan 2025-2027, was einen wichtigen Schritt zum Erstarken der chinesisch-afrikanischen Beziehungen darstelle.
Es müsse darauf verwiesen werden, dass sich die marokkanische Diplomatie bezogen auf den Start der Vorbereitungsarbeiten dieses Gipfels vor einigen Monaten mobilisiert hat, zwecks dessen den Errungenschaften und den Leistungen des Königreichs Marokko zu Gunsten seines afrikanischen Kontinents fördernd sein zu dürfen, jedoch überdies zwecks dessen etliche böswilligen Versuche des Staates Algerien zunichte machen zu dürfen, sowohl hinsichtlich der Beteiligung am Gipfel als auch hinsichtlich der angenommenen  Dokumente.
In jeder Hinsicht und auf allen Ebenen ist dies eine erfolgreiche Mission vermittels der geduldigen Arbeit der marokkanischen Diplomatie unter der Führung seiner Majestät des Königs Mohammed VI.
In diesem Zusammenhang legen die Pekinger Erklärung und der Aktionsplan 2025-2027 in ihrem ersten Absatz fest, dass nur afrikanische Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Mitglieder des FOCAC sind, somit den algerischen Lug und Trug widerlegend, dass die sogenannte EntitätMitglied der Partnerschaften des afrikanischen Kontinents sei.
Darüber hinaus wurden auf Vorschlag des Königreichs Marokko in mehreren Absätzen sowohl der Pekinger Erklärung als auch des Aktionsplans 2025-2027 die Grundprinzipien der Achtung und der Wahrung der nationalen Einheit, der territorialen Integrität und der Souveränität der afrikanischen Staaten verwurzelt. Ein Verweis auf die Selbstbestimmung war darin nicht enthalten. Mehrere feindselige Vorschläge ausgehend vom Staat Algerien wurden zurückgewiesen. Der Staat Algerien wird von nun an jeglicher Glaubwürdigkeit in den Augen einer internationalen Gemeinschaft verlustig, die sich seiner Machenschaften mehr denn je bewusst ist.
Die Pekinger Erklärung markierte die Anerkennung der Organisation der COP 22 auf Betreiben des Königreichs Marokko im November 2016 und die Verabschiedung der Erklärung von Marrakesch am Abschluss des ersten afrikanischen Aktionsgipfels am Rande der COP22. Dieser Gipfel wurde vonseiten seiner Majestät des Königs Mohammed VI veranstaltet und hat die Teilnahme vonseiten einer Groβzahl afrikanischer Staatsoberhäupter erlebt. Außerdem sind  wichtige Initiativen wie die Gründung der drei Klimakommissionen des afrikanischen Kontinents in die Wege geleitet worden.
In Anerkennung der Vorreiterrolle des Königreichs Marokko in Afrika im Bereiche der künstlichen Intelligenz würdigten die Beteiligten  des FOCAC die Erklärung des afrikanischen Konsenses zur künstlichen Intelligenz, die am Abschluss des hochrangigen Forums zur künstlichen Intelligenz verabschiedet worden ist und die im Juni 2024 in Rabat unter der Schirmherrschaft seiner Majestät des Königs Mohammed VI  zustande kam.
Darüber hinaus wird im Pekinger Aktionsplan im Besonderen auf das Antiterror-und-Ausbildungsprogramm in Afrika im Büro der Vereinten Nationen in Rabat verwiesen, ein starkes Zeichen für die Verpflichtung des Königreichs Marokko dazu, mit afrikanischen Staaten  bei der Ausrottung dieser Geißel in Afrika und darüber hinaus zusammenarbeiten zu haben.
In wirtschaftlicher Hinsicht begrüße der FOCAC im Rahmen des Aktionsplans 2025–2027 die Organisation der Jahrestagungen des IWF und der Weltbank im Königreich Marokko im Jahr 2023,  bei derselben Gelegenheit die Bedeutung der in der Erklärung von Marrakesch enthaltenen Zielsetzungen zwecks der Beschleunigung der afrikanischen Entwicklung im Hinblick auf die Umsetzung einer gerechteren globalen Finanzarchitektur bekundend, die der Entwicklung Afrikas und der Verwirklichung der  Wachstumsprioritäten förderlicher sei, die die Souveränität und die territoriale Integrität der afrikanischen Staaten respektiert und zur Entwicklung ihrer Population beisteuert.
In der Tat dürfte das Königreich Marokko, das seit dessen Gründung vor 24 Jahren stark in den FOCAC involviert gewesen war, vermittels von dessen privilegierten Beziehungen zu China und zu den afrikanischen Staaten eine federführende Rolle bei der Entwicklung des Forums wahrnehmen.
Letzteres hat sich zu einer erfolgsgekrönten und zu einer musterhaften  Plattform zu Gunsten der Zusammenarbeit zwischen China und Afrika ausgewachsen, innerhalb der sich das Königreich Marokko in einen  führenden strategischen Akteur verwandelt hat.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
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korrektheiten · 21 days
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Auch die EU-Verteidigungsminister fanden keine Einigung zur Ukraine
Anti-Spiegel: » EU-„Chefdiplomat“ Borrell fordert in diesen Tagen vor jedem Mikrofon, die EU-Staaten sollten sämtliche Beschränkungen für Angriffe mit westlichen Waffen auf Russland aufheben. Aber weder die EU-Außenminister, noch die EU-Verteidigungsminister sind bereit, dem Harakiri-Kurs des Kriegstreibers zu folgen. Die Verteidigungsminister der 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich am Freitag nicht darauf geeinigt, gemeinsam die Beschränkungen für den Einsatz […] http://dlvr.it/TCZZB0 «
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das-wissen-1 · 1 month
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Darstellung der Nettobeiträge und ihren Einfluss auf die EU-Wirtschaft Die Europäische Union (EU) wird stark durch die finanziellen Beiträge ihrer Mitgliedstaaten geprägt. Vor kurzem veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln neue Zahlen, die einen besonderen Einblick in die Verteilungsdynamiken innerhalb der EU bieten. Ein besonderer Augenmerk liegt auf den Nettobeiträgen von Staaten wie Deutschland und Frankreich sowie auf den Nettoempfängern wie Polen und Rumänien. Deutschland bleibt gemäß der Studie auch dieses Jahr der größte Nettozahler der Europäischen Union. Laut den am Montag veröffentlichten Daten zahlte Deutschland im Jahr 2022 über 17,4 Milliarden Euro mehr in die EU ein, als es zurückbekam. Diese Summe ist knapp doppelt so hoch wie der Betrag, den Frankreich als zweitgrößter Nettozahler leistete. Interessanterweise lag der deutsche Beitrag im Jahr zuvor sogar noch höher, bei damals 19,7 Milliarden Euro. Grund für den Rückgang der Nettosumme war die schwächelnde Wirtschaftslage. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die betragsmäßige Verlagerung in andere wirtschaftsstärkere Länder wie Spanien und Portugal, die im laufenden Jahr voraussichtlich einen höheren Nettobeitrag leisten könnten. Polen stellt weiterhin den größten Nettoempfänger innerhalb der EU dar. Das Land erhielt 8,2 Milliarden Euro mehr, als es zur EU beitrug. Russland und Ungarn folgen mit Beträgen von sechs Milliarden beziehungsweise 4,6 Milliarden Euro. Ein bemerkenswerter Wechsel findet sich in der Rangliste der größten Nettoempfänger: Hier wurde Portugal durch Tschechien ersetzt, was einen Anstieg der finanziellen Unterstützung an letzteres Land widerspiegelt. Nettobeiträge pro Kopf und nationale Unterschiede Ein besonders interessanter Aspekt der Studie liegt auch in den Nettobeiträgen pro Kopf. Während Deutschland insgesamt der größte Nettozahler ist, führt Irland in dieser Kategorie. Jeder irische Einwohner führte durchschnittlich 236 Euro netto an die EU ab. Deutschland folgte auf dem zweiten Platz mit 206 Euro pro Kopf, trotz eines Rückgangs um zwei Milliarden Euro bei den Eigenmitteln auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens im Vergleich zum Vorjahr. Auswirkungen auf die Gemeinschaft Die Studie hat nicht nur wirtschaftspolitische Bedeutung, sondern zeigt auch die innergemeinschaftlichen Verflechtungen und die Solidarität innerhalb der EU. Diese finanziellen Verteilungsmechanismen unterstützen wirtschaftlich schwächere Regionen und ermöglichen es, das Wohlstandsniveau in der gesamten Union anzugleichen. Länder wie Polen, Rumänien und Ungarn profitieren erheblich von den überwiesenen Geldern, was deren infrastrukturelle und soziale Projekte stärkt. Land Nettobeitrag Deutschland –17,43 Milliarden Euro Frankreich –8,96 Milliarden Euro Italien –4,50 Milliarden Euro Niederlande –3,38 Milliarden Euro Polen 8,15 Milliarden Euro Rumänien 5,99 Milliarden Euro Ungarn 4,56 Milliarden Euro Schlussfolgerung und politische Empfehlungen Um derartige Ungleichgewichte in Zukunft zu verhindern und eine gleichmäßigere Verteilung der finanziellen Lasten zu gewährleisten, könnten politische Maßnahmen wie eine Reform der Beitragsstruktur oder eine intensivere Förderung wirtschaftlicher Schwellenländer in Betracht gezogen werden. Die Regierung könnte beispielsweise gezielte Investitionen in wirtschaftsschwache Mitgliedsstaaten fördern und so deren eigenständige Wirtschaftskraft stärken. Eine europäische Wirtschaftspolitik, die auf nachhaltigem Wachstum und fairer Verteilung basiert, könnte langfristig zur Stabilisierung und zum Gleichgewicht innerhalb der EU beitragen.
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trend-report · 2 months
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AI Act Risk Navigator
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Europäischer AI Act tritt mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft. TÜV-Verband begrüßt die Regelung und fordert eine rasche Klärung offener Umsetzungsfragen. AI Act Risk Navigator: TÜV AI.Lab entwickelt kostenloses Online-Tool zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen und -Modellen. Berlin, 31. Juli 2024 – Der TÜV-Verband unterstützt das Inkrafttreten des europäischen AI Acts, der erstmals Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) festlegt. Dieser schafft einen global führenden Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI. „Der AI Act bietet die Chance, vor negativen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Er kann dazu beitragen, einen globalen Leitmarkt für sichere ‚KI Made in Europe‘ zu etablieren“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Es ist jetzt wichtig, die Umsetzung effizient und unbürokratisch zu gestalten. Unabhängige Stellen spielen dabei eine wesentliche Rolle, nicht nur im Hinblick auf die verbindlichen Anforderungen, sondern auch im freiwilligen KI-Prüfmarkt.“ Gestaffelte Übergangsfristen für KI-Systeme Der EU AI Act tritt am 1. August 2024 mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft. Sechs Monate nach Inkrafttreten, das heißt ab Anfang 2025, sollen zunächst KI-Systeme verboten werden, die unter anderem manipulative oder täuschende Techniken einsetzen. Ab dem 1. August 2025 treten Verhaltenskodizes für bestimmte Allzweck-KI-Modelle in Kraft. Zudem müssen die EU-Mitgliedstaaten nationale Behörden für die Marktüberwachung benennen. Verpflichtende Prüfungen für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Kreditvergabe, Personalwesen oder Strafverfolgung sind ab August 2026 erforderlich. Sie betreffen nicht nur KI-Entwickler, sondern KI-Anbieter, und Betreiber risikoreicher KI. Ab 2027 treten die Anforderungen an KI in drittprüfpflichtigen Produkten in Kraft. Bühler: „Prüfungen von KI-Systemen schaffen Vertrauen und sind schon heute ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen sind gut beraten, sich jetzt mit den Anforderungen vertraut zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Übergangsfristen. Es ist wichtig, abzuschätzen, wie und wo der AI Act ihre Aktivitäten betrifft.“ Herausforderungen der Umsetzung „Eine einheitliche Interpretation und konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes sind entscheidend, damit der AI Act in der Praxis wirksam wird – hier sind die Mitgliedsstaaten gefordert“, so Bühler. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte besonderes Augenmerk auf eine effiziente und unbürokratische Umsetzung gelegt werden. Klare Zuständigkeiten und verantwortliche Stellen sind notwendig, um die Regelungen praktisch umzusetzen. So sollten Umsetzungsleitfäden für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen vom AI Office (Europäisches KI-Büro) schnellstmöglich veröffentlicht werden, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechtssicherheit zu geben. Darüber hinaus sind neue KI-Risiken sowie die Entwicklung systemischer Risiken von besonders leistungsfähigen Allzweck-KI-Modellen im Blick zu behalten und der Aufbau einer systematischen KI-Schadensberichterstattung voranzutreiben. TÜV AI.Lab Risk Navigator zeigt, welche Unternehmen unter den AI Act fallen Das 2023 als Joint Venture der TÜV-Unternehmen gegründete „TÜV AI.Lab“ übersetzt regulatorische Anforderungen an KI in die Prüfpraxis und entwickelt quantifizierbare Konformitätskriterien und geeignete Prüfmethoden für KI. Zum Inkrafttreten des AI Acts veröffentlicht das TÜV AI.Lab den AI Act Risk Navigator, ein kostenloses Online-Tool zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen. „Mit dem AI Act Risk Navigator des TÜV AI.Lab bieten wir eine nutzerfreundliche Anwendung, mit der Unternehmen verstehen können, ob und wie sie vom AI Act betroffen sind", sagt Franziska Weindauer, Geschäftsführerin des TÜV AI.Lab. „Unser Ziel ist es, Klarheit über die Auswirkungen der KI-Verordnung zu schaffen, sodass Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten können. Wenn wir Qualitätsanforderungen an Künstliche Intelligenz von Beginn an mitdenken, kann vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz zum europäischen Alleinstellungsmerkmal werden.“ Der AI Act Risk Navigator unterstützt dabei, KI-Systeme gemäß den Risikoklassen des AI Acts einzuordnen und Transparenz über die geltenden Anforderungen zu schaffen. Anforderungen je nach Risikoklassifizierung Die EU-Regulierung teilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen ein, die in den kommenden Monaten schrittweise einzuhalten sind. Systeme mit hohem Risiko, die in Bereichen wie Medizin, kritische Infrastrukturen oder Personalmanagement eingesetzt werden, unterliegen beispielsweise künftig strengen Auflagen und müssen umfassende Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Aufsicht erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. „Wir wissen, dass das für Unternehmen Fragen aufwirft. Deshalb wollen wir zu größerer Klarheit über das eigene Risikoprofil und die zu erfüllenden Anforderungen beitragen", betont Weindauer. Systeme mit begrenztem Risiko, wie Chatbots, müssen nur Transparenzanforderungen erfüllen, während Systeme mit minimalem Risiko, wie einfache Videospiele, gar nicht reguliert werden. Die risikobasierte Klassifizierung soll sicherstellen, dass der Einsatz von KI sicher und vertrauenswürdig ist, damit so die Innovationskraft der Technologie und deren Marktdurchdringung weiter gesteigert werden kann. Der AI Act Risk Navigator ist abrufbar unter www.tuev-risk-navigator.ai Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen. https://www.tuev-risk-navigator.ai/   Read the full article
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world-of-news · 2 months
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axelreichel · 2 months
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Die Vereinten Nationen und Lateinamerika: Perspektiven aus einer konfliktreichen Region
Mit 33 Stimmen gilt Lateinamerika als wichtige Gruppe in den UN. Die Länder der Region stehen vor Herausforderungen, die teilweise auch ihr Engagement in den UN einschränken. Zur Rolle der lateinamerikanischen Staaten in der UN lädt der DGVN-Landesverband Bayern zu einer Diskussion München ein.
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Lateinamerika gilt als besonders wichtige Gruppe in den Vereinten Nationen. Mit 33 Stimmen, stellt die Region ein starkes Votumskontingent dar. Die Mitgliedstaaten der GRULAC engagieren sich in den verschiedenen Initiativen der UN, sind sogar bei manchen federführend. Sie haben allerdings mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen wie etwa Armut, Gewalt, Migration und Drogenhandel. Dieser Zustand beeinträchtigt an manchen Stellen ihr Engagement bei den unterschiedlichen Gremien der Vereinten Nationen.
Wie steht es mit der Rolle des lateinamerikanischen Blocks bei der Organisation?
Die DGVN läd ein,
18.07.2024, 18:00h in München Veranstaltungsadresse
Amerikahaus Karolinenplatz 3 80333 München
Die Veranstaltung wird auch online übertragen
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channeledhistory · 2 months
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Die „Friedensmission“, die Viktor Orbán mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im Juli gestartet hat, sorgt für dicke Luft im Staatenverbund. Nach den Besuchen des ungarischen Premiers bei Russlands Präsident Wladimir Putin, Chinas Staatschef Xi Jinping und Amerikas Ex-Präsident Donald Trump in der vergangenen Woche wird in Brüssel bereits über eine vorzeitige Absetzung Orbáns diskutiert. Ihm wird vorgeworfen, sich zum „willfährigen Werkzeug des Diktators im Kreml“ zu machen, wie es der polnische Premier Donald Tusk formulierte.
Eine Absetzung Orbáns als EU-Ratspräsident wäre allerdings sehr kompliziert: Eine sogenannte verstärkte qualifizierte Mehrheit wäre nötig, das heißt 20 der 27 EU-Regierungen, die zusammen 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, müssten dem Schritt zustimmen. Viele EU-Diplomaten sind skeptisch, dass eine solche Mehrheit zustande kommt, zu groß ist die Angst vor den Folgen.
Stattdessen erwägen die Mitgliedstaaten nun, das von Ungarn ausgerichtete EU-Außenministertreffen am 28. und 29. August zu boykottieren. Laut einem Bericht der amerikanischen Zeitung Politico wollen viele EU-Außenminister nicht Teil einer weiteren „Orbán-Propagandashow“ werden. Statt zu der Veranstaltung nach Budapest zu reisen, soll ein eigenes Treffen organisiert werden. Dies wäre ein beispielloser Schritt in der Geschichte der EU.
Laut Politico plant der amtierende EU-Außenbeauftragte Josep Borrell, die EU-Außenminister zu einem „formellen“ Außenministerrat einzuberufen, der zeitgleich mit Orbáns Gipfel stattfinden soll. Das Medium beruft sich auf drei EU-Diplomaten, die direkt mit Borrells Plan vertraut sind und wegen der Brisanz des Vorhabens anonym bleiben wollen.
Einer der Diplomaten sagte Politico, die Außenminister wollten mit dem Boykott des Treffens in Budapest „ein klares Signal senden, dass Ungarn nicht für die EU spricht“. Man hoffe, dass Orbán daraufhin seine „Provokationen“ einstellen werde.
Nach Politico-Informationen wurde das Vorhaben bereits informell mit mehreren EU-Ländern besprochen, darunter Frankreich und Deutschland. Am Mittwoch wird Borrells Team den Plan den 27 ständigen Vertretern der EU vorstellen.
Die Minister anderer EU-Länder haben Ungarn in den vergangenen Tagen bereits die kalte Schulter gezeigt. Beim ersten Treffen der ungarischen Ratspräsidentschaft in Budapest, bei dem es um Industriepolitik ging, waren nur sieben Minister aus anderen Ländern anwesend. Auch ein Kommissar war nicht zugegen.
Der Boykott einer Veranstaltung, die für das Land, das die Ratspräsidentschaft innehat, ein wichtiges Ereignis zur Präsentation auf der Weltbühne sein sollte, ist jedoch ein noch größerer Affront. Die Folgen für die EU wären unabsehbar.
Seit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine haben sich die jahrelangen Spannungen zwischen der EU und Ungarn deutlich verschärft. Orbán hat lange Zeit Hilfen für die Ukraine blockiert. Als bisher einziger EU-Regierungschef vertritt er offen die Überzeugung, dass Sanktionen gegen Moskau sowie die Militärhilfen für die Ukraine den Krieg nur unnötig verlängern würden.
[...]
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gasthausnostalgie · 3 months
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Old Vienna
Anno 1975
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Dezember ’75: Der Terror erreichte Österreich
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21. Dezember 1975 überfiel ein internationales Terrorkommando unter der Leitung des Venezolaners Ramirez Sanchez Illich ("Carlos") das Gebäude der OPEC in Wien-Innere Stadt, Dr.-Karl-Lueger-Ring 10, während einer internationalen Konferenz der Erdölminister der Mitgliedstaaten und nahm rund 70 Geiseln, darunter elf Minister, gefangen. Ein Polizist wurde erschossen, ein weiterer schwer verletzt. Im Zuge von Verhandlungen konnte die österreichische Bundesregierung ein unblutiges Ende der Geiselnahme erreichen, indem sie den Terroristen freies Geleit garantierte.
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Das nenne ich mal mutig 👍
Ausschlaggebend für die Abstimmung war, dass Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gegen den Willen des Bundeskanzleramts in Wien für das Gesetz stimmte. Mit dem Gesetz will die EU die Umweltzerstörung in den Mitgliedstaaten zurückdrehen.
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