Tumgik
#Linienfunktion
politik-starnberg · 3 years
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Nachtrag zum Thema Nahverkehrsplan und Berufsverkehr ...
Im Nahverkehrsplan (NVP) wird die Linienfunktion bzw. Kategorie “Berufsverkehr” im Kapitel 7.2.1 wie folgt definiert:
“Anbindung von Arbeitsplatzschwerpunkten an Wohngebiete und an Umsteige- punkte zum SPNV.”
Zum Beispiel ist die Linie 950 bisher der Kategorie Berufsverkehr zugeordnet, da auf wohl ihrem Fahrtverlauf der Standort der Firma 3M (ehemals Espe) liegt. Deshalb werden bei dieser Linie die Defizitkosten für einen 30-Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit vom Landkreis vollständig übernommen. 
In der Presse ist zu lesen, dass dort 2016 ca. 800 Mitarbeiter tätig waren. Wenn ich mal versuche abzuschätzen, wie viele Mitarbeiter wohl unser Gewerbegebiet Nord hat, welches ja auch von den Linien 901 und 902 mit der Haltestelle Starnberg Nord an seinem nördlichen Rand nahezu direkt angebunden wird ... und wenn das nicht reichen sollte, verkehren die Busse beider Linien bisher auch noch zusätzlich durch den Arbeitsplatzschwerpunkt “Innenstadt Starnberg”. 
Wenn der Landkreis da eine andere Vorstellung von dieser Kategorie hat oder hatte, sei die Frage erlaubt, warum dass dann nicht im NVP auch so entsprechend definiert wurde. Der vom Kreistag beschlossene NVP enthält jetzt die Definition wie oben zu lesen ist. Und gemäß dieser Definition erfüllen die beiden Linien 901 und 902 für mich alle geforderten Bedingungen des vom Kreistag beschlossenen NVPs. 
Ich bin für jede Erläuterung offen, warum die Linien 901 und 902 die im NVP geforderten Kriterien für die Kategorie Berufsverkehr nicht erfüllen. 
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