#Lärmschutzverordnung
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gutachter · 2 years ago
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Ausnahme vom Sommerbauverbot: WBG darf in Bad Wörishofen länger bauen
Mindelheim: „…Die Wohnungsgenossenschaft Mindelheim darf in Bad Wörishofen länger bauen, als normalerweise erlaubt ist. Ein Argument dafür ist die Wohnungsnot. Die nächste Ausnahme vom Sommerbauverbot in Bad Wörishofen ist beschlossene Sache. Diesmal erhält die Wohnungsgenossenschaft Mindelheim eine Erlaubnis. Es geht um neue Wohnungen am Nordrand der Kernstadt. Bad Wörishofens strenge…
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germancircle · 5 months ago
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theart2rock · 6 years ago
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Neues von der Lärmschutzverordnung
Es hat in den letzten Wochen immer wieder darüber zu reden gegeben. Der Bund möchte eine neue Lärmschutzverordnung einführen und hätte mit dieser eine unglaubliche Bevormundung lanciert, die gar nicht so einfach umzusetzen gewesen wäre.
Gewesen wäre, ist hier das Stichwort. Denn die von vielen unterschriebene Petition war erfolgreich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) streicht die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen. Dies war der grösste Brocken und hätte alle Veranstalter dazu gezwungen ihre Events aufzuzeichnen und aufzubewahren. Ja sogar vorher anmelden hätte man die Veranstaltung müssen. Spontane Parties wären dann nur noch in Zimmerlautstärke möglich gewesen und auf keiner Hochzeit hätte dann noch mitgegröhlt werden dürfen, wäre dies durchgesetzt worden. Da sitzen beim BAG also auch noch ein paar Partylöwen. Im Entwurf wird nun also die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 db(A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 db(A) die weniger als drei Stunden dauern  rausgestrichen.
Ich glaube nämlich auch dass jeder Konzertbesucher, Partygänger und Hochzeitsgast vernünftig genug ist sich Gehörschutzpfropfen reinzustöpseln, die bei vielen Veranstaltungen gratis rumliegen. Schliesslich will man noch jahrelang den Musikgenuss ohne pfeiffende Ohren geniessen können.
Neues von der Lärmschutzverordnung was originally published on The Art 2 Rock
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swissfeeds · 4 years ago
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Die neue Lärmschutzverordnung soll Bevölkerung dauerhaft schützen https://ift.tt/2YritKZ
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mdeutz · 11 years ago
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Morgens um 5:30 putzt sich die #Klimakommune #Bocholt mit geballter Motorkraft für den letzten Kirmestag heraus. #Lärmschutzverordnung #Besenstattlaubbläser
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gutachter · 2 years ago
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Schallpegelmessungen
„…Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf. Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz…
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gutachter · 4 years ago
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Schallpegelmessungen
Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.
Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz…
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gutachter · 5 years ago
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Schallpegelmessungen
Augsburg: „…Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.
Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung…
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theart2rock · 6 years ago
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Petition gegen die neue Lärmschutzverordnung
The Art 2 Rock ist ja eigentlich nicht unbedingt die Plattform auf der ich mich politisch äussere. Wenn ich dann aber solche Vorlagen zu lesen bekomme wie die neue Lärmschutzverordnung dann bin ich schon mal froh wenn sich einer dazu äussert. So wie in diesem Fall Felix Mechelke aus Luzern. Da diese Lärmschutzverordnung allen Veranstaltern das Leben noch schwerer macht, unterstütze ich diese Petition gegen die neue Lärmschutzverordnung. Lest Euch den Text durch und verwendet am Schluss diesen Link, wenn ihr findet, ja es lohnt sich, sich auch mal zu wehren.
  Ab 2019 sollen Konzerte und Veranstaltungen die eine Lautstärke von 93 Dezibel (dB) überschreiten, aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden.
Dazu ist eine Messvorrichtung nötig, die mehrere tausend Franken kostet (Experten sprechen im Schnitt von 5000 CHF). Zusätzlichen müssen Kosten für das spezialisierte Personal berechnet werden, die die Anlage bedienen und warten. Diese Kosten können von kleinen Konzerthäusern und Veranstalungsräumen kaum getragen werden. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, muss mit hohen Bußen gerechnet werden.
Wenn in Zukunft weiter auch noch Veranstaltungen, Partys oder Konzerte in kleinerem Rahmen stattfinden sollen, müssen die Kosten und der bürokratische Aufwand auf den Bund abgewälzt werden. Sollen Veranstaltungen aufgezeichnet werden, so muss der Bund für die Kosten der Messvorrichtung, sowie den Umbau für die benötigte “Ausgleichszone” aufkommen.
Alternativ könnte der Bund auch Konzerthäuser finanziell unterstützen, wenn diese sich dazu entscheiden, eine Messvorrichtung zu installieren. So entsteht ein Anreiz, sich für die neue Lärmschutzverordnung einzusetzen.
Begründung
Die neue Lärmschutzverordung ist eine unglaubliche Bevormundung und völlig inkonsequent. Jeder und jede Besucher/in einer Veranstaltung entscheidet selbst, ob er/sie sich dem Lärm aussetzen möchte. Es werden an Konzerten jetzt schon gratis Ohrstöpsel verteilt, die die Gefährdung durch Schall enorm verringern.
Der bürokratische Aufwand (siehe NZZ-Artikel) ist enorm und erschwert das Organisieren von Veranstaltungen bis ins Unmögliche (Anmeldung der Veranstaltung mind. 14 Tage im Voraus).
Dem Bundesamt für Gesundheit scheint nicht ganz klar zu sein, dass gewisse Instrumente schon unverstärkt eine hohe Lautstärke freisetzen. So werden beim Soundcheck mit einem Schlagzeuger in einem kleinen Konzertsaal (150 Personen) schon unverstärkt Lautstärken bis zu 100 dB erreicht. Ganz zu schweigen von einer Guggemusik, die unverstärkt in der Altstadt spielt, sowie einer Horde Partygäste, die zum letzten Song des DJ’s mitsingen.
Anders allerdings als an Partys, Konzerten oder Hochzeiten, setzten sich die Bürger/Bürgerinnen folgendem nervtötenden Lärm NICHT freiwillig aus:
Fluglärm Militäraviatik Strassenlärm Baulärm
Jedoch sieht man in diesen Bereichen auf Seiten des Bundes wenig, bis gar kein Engangement.
Sollen in Zukunft nicht nur Konzerte von Stars (man stelle sich ein Konzert in Zimmerlautstärke vor) in den grossen Konzerthäusern stattfinden, so muss unbedingt etwas gegen die neue Verordnung unternommen werden. Denn diese bedeutet den finanziellen Untergang für Bars, Clubs sowie kleineren Bühnen oder das Ende von Konzerten, Partys oder Hochzeiten an denen mitgesungen wird. Einzig und allein die Guggemusik an der Fasnacht kann feuchtfröhlich weiterspielen.
Quellen und mehr Informationen:
www.nzz.ch/zuerich/die-verteufelung-des-schalls-ld.1411278
www.20min.ch/schweiz/news/story/Laermschutz-31035440?httpredirect
tageswoche.ch/kultur/nur-die-guggen-duerfen-weiter-laermen-neuer-schallschutz-bedroht-beizen-und-bars/
Und hier geht es zur Petition
Petition gegen die neue Lärmschutzverordnung was originally published on The Art 2 Rock
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