#Kooperationsverbot
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Die Debatte kommt erst noch. Derzeit reicht es mMn, das zur Kenntnis zu nehmen.
Im Übrigen möchte ich persönlich Widerspruch gegen die Überschrift einlegen. Brüskieren bedeutet "in unhöflicher, verletzender Weise schroff behandeln, vor den Kopf stoßen". Das ist genau das, was Aiwanger den ganzen Tag mit allen anderen macht.
Bisher empören sich nur kleinere, AfD-nahe Accounts. Meines Erachtens geht es darum auszuloten, welcher Richtung sich DAS VOLK™ in den Unsozialen Medien anschließt.
Die rechte Gesamtstrategie lesen wir dann ab morgen früh. Söder und Merz werden sich dazu NICHT äußern.
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Brandmauer
Die CDU und die #Brandmauer - was sagt sie eigentlich in #Lingen zu den Äußerungen ihrs Parteichefs #Merz?
Die CDU und die AfD – geht da was, zumindest auf kommunaler Ebene? Äußerungen des bislang wenig überzeugend agierenden CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz zur rechtsextremen AfD hatten gestern einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – übrigens auch bei Christdemokraten wie Röttgen, Wegener, Polenz und anderen. Die #CDU hat verbindlich ein einschränkungsloses Kooperationsverbot mit der AfD…
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#Brandmauer#Friedrich Merz#Kevi Kühnert#Lingen (Ems)#Marie-Agnes Strack-Zimmermann#NoAfD#Ricarda Land#ZDF-Sommerinterview
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FDP-Chef Lindner fordert Ende des Kooperationsverbots für Bildung was originally published on
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Änderungen des Grundgesetzes „Deutlich stärker aufgestellt“
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Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSUFraktion, Eckhardt Rehberg, sieht in der Stärkung von Kontroll, Mitwirkungs und Prüfrechten in den Gesetzespaketen zu den BundLänderFinanzbeziehungen einen Erfolg.
„Bei den Rechten des Bundes, des Bundestages und des Bundesrechnungshofes haben wir deutliche Verbesserungen gegenüber den Gesetzentwürfen der Bundesregierung erreicht“, sagte Rehberg in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 6. Juni).
„Wir als Bund und der Bundesrechnungshof sind damit deutlich stärker aufgestellt als vorher.“ Der Bundestag hatte die Gesetzespakete am Donnerstag den 01.06.2017 beschlossen. Am Freitag den 02.06.2017 stehen die Beratungen im Bundesrat an.
Kritik an zu umfangreichen Änderungen des Grundgesetzes wies der Unions Abgeordnete zurück.
„Für die neuen Kontroll und Steuerungsrechte mussten wir das Grundgesetz ändern“, sagte Rehberg. „Auch bei den Themen Infrastrukturgesellschaft, Weisungsrecht des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung oder bei der Digitalisierung der Verwaltung wären wir ohne Grundgesetzänderung nicht vorangekommen. “
Rehberg sieht in dem Vorhaben, mit Bundesmitteln marode Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Kommunen zu sanieren, keine Aufweichung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich. Es werde nur ein kleiner „Teilaspekt“ herausgenommen. „Es geht auch gar nicht um die Aufhebung des Kooperationsverbotes, sondern um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, sagte der Abgeordnete aus MecklenburgVorpommern.
Rehberg sprach sich dafür aus, am Kooperationsverbot festzuhalten: „Sollte ein großer Teilbereich der Länderzuständigkeiten durch Aufhebung des Kooperationsverbotes wegfallen, dann ist es insgesamt fraglich, wie es mit dem Föderalismus weitergeht. Hier sollte man wirklich mal den klaren Blick behalten und nicht ideologischen Wunschträumen nachrennen.“
Das Interview im Wortlaut:
Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag den Großkompromiss von Bund, Ländern und Koalition zu den künftigen BundLänderFinanzen und zahlreichen weiteren Vorhaben verabschiedet. Sind Sie zufrieden?
Bei den Rechten des Bundes, des Bundestages und des Bundesrechnungshofes haben wir deutliche Verbesserungen gegenüber den Gesetzentwürfen der Bundesregierung erreicht. Es bestand aber auch starker Handlungsdruck, weil Bayern und Hessen gegen den Finanzausgleich klagten und wichtige Regelungen 2019 auslaufen. Gerade für die ostdeutschen Bundesländer brauchte es Planungssicherheit. Das umfangreiche Paket machte das Verfahren kompliziert und wir wurden als Bundestag – anders als bei der Föderalismusreform I und II – mit der 1. Lesung im Bundestag eingebunden.
So richtig glücklich mit der gefundenen Lösung der Länder zum Finanzkraftausgleich schien im Bundestag keiner zu sein. Warum haben die Abgeordneten daran nichts geändert?
Ich bin jetzt 27 Jahre in der Politik: Man muss immer wissen, was möglich ist und was nicht. Wenn wir an diesem Teil auch nur eine einzige Stellschraube gedreht hätten, dann wäre das ganze Konstrukt infrage gestellt worden. Glücklich kann mit diesem Reformteil sicher keiner im Bundestag sein, weil sich die Länder letztendlich zulasten des Bundes geeinigt haben.
Den Ländern wird vorgeworfen, sich durch die Neuregelung zu entsolidarisieren. Stört das unser föderales Gefüge?
Ich glaube nicht, dass sich die Länder damit einen Gefallen getan haben. Das ganze System wird noch intransparenter, als es vorher schon gewesen ist. Die horizontale Solidarität zwischen den Ländern ist deutlich zurückgegangen. Dafür springt und steht der Bund nun ein, auch bei Risiken. Auf der anderen Seite muss man als Bund auch sagen, dass wir den grundgesetzlichen Auftrag haben, für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen. Daher ist es eine Abwägungssache.Man kann die BundLänderFinanzbeziehung aber nicht isoliert betrachten.
Wieso?
Wir entlasten Länder und Kommunen auf unterschiedlichsten Wegen. Der Bundesrechnungshof geht für 2016 von einer Gesamtentlastung von gut 70 Milliarden Euro durch Abgabe von Umsatzsteuerpunkten, Finanzzuweisungen und anderen Maßnahmen aus. Er kritisiert zu Recht ein intransparentes System und mahnt auch an, dass die Belastungen des Bundes inzwischen seine Grenzen erreicht haben. Gleichzeitig gibt es die Debatte, wir würden zu wenig investieren. Deswegen war es so wichtig, die Rechte des Bundesrechnungshofes und die Rechte des Bundes bei der Kontrolle, Steuerung, aber auch Sanktionierung von Investitionszuweisungen an die Länder deutlich zu stärken. Wir als Bund und der Bundesrechnungshof sind damit deutlich stärker aufgestellt als vorher.
An dem Gesamtpaket gab es auch in Ihrer Fraktion Kritik. 13 Änderungen am Grundgesetz schienen manchen zu viel. Wie stehen Sie dazu?
Schon die alten Regelungen der BundLänderFinanzbeziehung waren sehr detailliert im Grundgesetz enthalten. Für die neuen Kontroll und Steuerungsrechte mussten wir das Grundgesetz ändern. Anders wäre das nicht möglich gewesen, denn beispielsweise eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 hatte die Prüfrechte des Bundesrechnungshofes eingeschränkt. Auch bei den Themen Infrastrukturgesellschaft, Weisungsrecht des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung oder bei der Digitalisierung der Verwaltung wären wir ohne Grundgesetzänderung nicht vorangekommen. Es gibt auch Kritik an strukturellen Verschiebungen. Der Bund zahlt nun für Schulsanierungen in finanzschwachen Kommunen. Für Finanzen der Kommunen und Schulen sind aber klar die Länder zuständig. Dieser Sündenfall fand schon 2005 und 2006 mit dem Kitausbauprogramm oder den Betriebszuschüssen für Kindergärten statt – und eigentlich schon davor unter RotGrün. Sie können aber heute als Bundestagsabgeordneter niemandem erklären, ob nun in Pasewalk oder Duisburg, dass für diese kaputte Schule die Kommune, der Landkreis oder das Land zuständig ist. Da gibt es sicher Eigenverschulden von Kommunen und von Ländern, aber auch der Bund ist in der Pflicht. Wir können gerade im Bildungsbereich nicht ganze Landstriche bei Investitionen hintanstellen
Ihr Koalitionspartner hofft bereits auf das Anfang vom Ende des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Zu Recht?
Mit der Änderung im Grundgesetz wird das Kooperationsverbot nicht aufgeweicht. Wir nehmen nur einen ganz kleinen Teilaspekt raus, so dass wir unproblematisch Schulen sanieren können. Es geht auch gar nicht um die Aufhebung des Kooperationsverbotes, sondern um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Sollte ein großer Teilbereich der Länderzuständigkeiten durch Aufhebung des Kooperationsverbotes wegfallen, dann ist es insgesamt fraglich, wie es mit dem Föderalismus weitergeht. Hier sollte man wirklich mal den klaren Blick behalten und nicht ideologischen Wunschträumen nachrennen.
Die Auftragsverwaltung der Länder für die Autobahnen wird aufgegeben, der Bund will das selbst übernehmen. Warum ist das so wichtig?
Gerade im Neubaubereich, aber auch im Ausbau und Sanierungsbereich, sind die Länder schlichtweg nicht in der Lage, entsprechende Projekte baurechtlich umzusetzen. Wir haben noch vor wenigen Jahren etwa 75 Baufreigaben für Neubaustrecken gehabt. Dieses Jahr nur noch eine. Die Länder haben Planungskapazitäten zurückgefahren. Außerdem haben wir inzwischen ein viel zu kompliziertes Planungsrecht und viel zu hohe Standards. Wir sind der festen Überzeugung, dass das in Bundesverwaltung deutlich schneller und effizienter laufen wird.
Die Sorge vor einer Privatisierung trieb auch die Koalitionsfraktionen lange um. Mit den Änderungen wurden die Privatisierungsschranken nachgeschärft. Kritiker sagen, Privatisierung ist trotzdem noch möglich. Was entgegnen Sie?
Lesen bildet. Diese teilweise ideologisch geprägte Hetze gegen die Infrastrukturgesellschaft ist völlig fehl am Platz. Die Bundesautobahnen bleiben materiell und funktional im Eigentum des Bundes. Bei der Infrastrukturgesellschaft und den Tochtergesellschaften ist keine Beteiligung Dritter möglich. Was weiterhin möglich ist, und das ist auch sinnvoll, sind ÖPPProjekte in einer Größenordnung von bis zu 100 Kilometern. Wir haben aktuell elf ÖPPProjekte in Deutschland. Die sind alle termin und kostengetreu. Das kann man von den großen Projekten, die unter der Auftragsverwaltung der Länder laufen, nicht im jedem Fall sagen.
Wenn ÖPP diese Vorteile haben, warum tragen Sie dann mit, dass ÖPP für das Gesamtnetz eines Landes schon im Grundgesetz ausgeschlossen wird?
Die SPDBundestagsfraktion wollte die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft überhaupt nicht. Ohne Kompromiss hätten wir diesen Schritt also nicht gehen können. Dabei war der Initiator der ganzen Geschichte der ehemalige Parteivorsitzende und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Der wollte allerdings eine komplette Privatisierung. Insoweit hat er den Anstoß gegeben, aber wir sind hier einem Sozialdemokraten nicht gefolgt.
Das Interview führte Sören Christian Reimer Quelle: Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 6. Juni 2016)
_______________________________ https://depodi.de/aenderungen-des-grundgesetzes-deutlich-staerker-aufgestellt/ depodi.de - Deutscher Bundestag Abgeordnete im Bundestag, Ausschüsse und Demokratie, Deutscher Bundestag, Fraktionen im Bundestag, Haushalt ------------------------------------------- #BundLänderFinanzen, #Bundesautobahnen, #Finanzausgleich, #Finanzkraftausgleich, #Grundgesetz, #Grundgesetzänderung, #Infrastrukturgesellschaft, #Kooperationsverbot, #Länderfinanzausgleich, #ÖPPProjekte, #Privatisierung, #Steuerverwaltung
http://depodi.de - Deutsche Politik direkt
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Thüringen: Ziemiak erinnert CDU an Kooperationsverbot mit AfD
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat die Thüringer CDU nach der Wiederwahl ihres umstrittenen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Heym an das Kooperationsverbot mit der AfD erinnert. source https://newsburger.de/erfurt-ziemiak-erinnert-thueringer-cdu-an-kooperationsverbot-mit-afd-119836.html
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Deutscher Bundestag: Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
hib – heute im bundestag Nr. 560 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Fr., 10. November 2017, Redaktionsschluss: 09.56 Uhr
Linke will Kooperationsverbot aufheben
Zahlungen an jüdische Verfolgte
Account-Nutzung durch Bundesbehörden
Menschliche Quellen beim Zoll
Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis
Zolleinsätze im Ausland erfragt
01. Linke will Kooperationsverbot…
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Einigung in Erfurt Folge des Amoklaufes von Hanau? Also doch: Die CDU legt sich in Thüringen mit der SED ins Bett
Von EUGEN PRINZ | Das von der Berliner Parteizentrale der CDU ausgegebene Kooperationsverbot mit der in „DIE LINKE“ umbenannten SED ist Geschichte. In Thüringen ist nun zusammengewachsen, was zusammen gehört: Die „Vereinigte Linke“, bestehend aus CDU, SPD, den Grünen und der umlackierten SED, hat sich in Thüringen auf eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung unter Bodo Ramelow geeinigt, […] http://dlvr.it/RQWxZq
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Schon in 18 Kommunen Hinweise auf Zusammenarbeit von CDU und AfD
Es bröckelt gefährlich.... [.....] Als Reaktion auf den Bericht bekräftigte die CDU auf Twitter, es gelte offiziell bundesweit ein Kooperationsverbot mit AfD und Linkspartei. Der Beschluss sei für Mitglieder und Verbände bindend. Wo dagegen verstoßen werde, seien zuständige Gliederungen aufgerufen, Maßnahmen nach Statut und Parteiengesetz durchzusetzen. https://www.deutschlandfunk.de/medienbericht-schon-in-18-kommunen-hinweise-auf.1939.de.html?drn:news_id=1047722 Dazu noch dieses Hintergrundvideo vom Juni diesen Jahres, was man von der Aufforderung der CDU Parteizentrale halten kann. Die CDU/AfD-Koalition WIRD kommen! - Rayk Anders (Jun 26, 2019) https://www.youtube.com/watch?v=dJXVZIkqB_o #Politik #Deutschland #CDU #NoFuture
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Kaiserslautern. Der CDU-Kreisverband Kaiserslautern-Land hat einstimmig beschlossen, ein Parteiausschlußverfahren gegen eine Frankensteiner Gemeinderätin einzuleiten. Grund dafür ist ihre Zusammenarbeit mit der AfD. Der Kreisverband begründete seine Entscheidung damit, daß die Fraktionsgemeinschaft der CDU-Politikerin Monika Schirdewahn mit ihrem Ehemann und AfD-Ratsmitglied Horst Franz Schird ...
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Mehrheit befürwortet CDU-Kooperationsverbot mit AfD
New Post has been published on https://newsprofixpro.com/theeyesofthe/2019/06/28/mehrheit-befurwortet-cdu-kooperationsverbot-mit-afd/
Mehrheit befürwortet CDU-Kooperationsverbot mit AfD
Knapp zwei Drittel der Wahlberechtigten in Deutschland befürworten einer Umfrage zufolge ein Kooperationsverbot der CDU mit der rechtspopulistischen AfD. Aber der ARD-Deutschlandtrend zeigt: Die Frage spaltet das Land. In Ostdeutschland sind demzufolge 49 Pro… Read More
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Digitalpakt für Schulen: Geht es um Geld oder mehr? Zwischen Bund und Ländern wird um die geplante Lockerung des Kooperationsverbotes gerungen. Der Bundesrat hatte die notwendige Grundgesetzänderung im Dezember abgelehnt. © REUTERS, DPA Link zum Video: Link zur Homepage:
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CDU: Kretschmer und Haseloff lehnen Koalition mit AfD ab
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) haben auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap reagiert, wonach 49 Prozent der Ostdeutschen ein Kooperationsverbot der CDU mit der AfD ablehnen. https://newsburger.de/dresden-kretschmer-und-haseloff-lehnen-koalition-mit-afd-ab-113567.html
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Bundestag stimmt für eine teilweise Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern. Außerdem in der Presseschau: Geldwäsche-Vorwürfe gegen Deutsche Bank. Der Fall um den in seiner Zelle verbrannten Asylbewerber bleibt ungelöst.
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