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nonvaleurs · 2 years ago
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Wertbeständiges Handelskammer-Notgeld 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von den Handelskammern bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Das wertbeständige Handelskammer-Notgeld war ein Goldnotgeld mit Valutaklausel.
Goldmark 1923
Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der Weimarer Republik, entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei dieser Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich u.a. in der bekannten Gleichung 1 Goldmark = 10/42 Dollar ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe, kein gesetzestechnischer Währungsbegriff. Die Goldmark mit Dollarbezug erschien ab 1923 auch auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923.
Goldmark-Notgeld mit Valutaklausel
Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll.
In der Hyperinflation  waren die meisten der bis Ende 1923 in Goldmark ausgegebenen wertbeständigen Notgeldscheine mit Valutaklausel auf den nordamerikanischen, goldgedeckten Dollar (US-Dollar) bezogen. Der Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard).
Der 1923 gebräuchliche Börsenbegriff „Goldmark mit Valutaklausel“ bezog sich in der Regel auf den goldgedeckten Dollar mit dem Umrechnungsfaktor 4,20 Goldmark = 1 Dollar. Bei dieser Art von Valutaklausel liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wird aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Man spricht deshalb von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen.
Handelskammer Goldmark-Notgeld
Die Handelskammer Dresden emittierte am 25. Oktober 1923 die früheste, wertbeständige Notgeldausgabe einer deutschen Handelskammer. Die Handelskammern erschienen - wie gelegentlich auch schon in der vorangegangenen bzw. gleichzeitigen Periode der Papiermark-Notgeldausgaben - besonders geeignet, einheitliches Notgeld zur Vermeidung zahlreicher Firmenausgaben in den Verkehr zu bringen. Sie fungierten dann quasi als Treuhänderinnen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsfirmen. Solches „wertbeständiges Handelskammer-Goldmarknotgeld“ wurde im Rheinland, in Hannover, in Hessen, Westfalen, Sachsen, Württemberg und in Baden ausgegeben. Dagegen fehlt es gänzlich in Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Schlesien, Thüringen, Mecklenburg und Bayern.
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Handelskammer Plauen, Wertbeständiges Notgeld über 5 Goldpfennig = ½/42 Dollar, ausgestellt in Plauen am 12. November 1923.
Es sei grundsätzlich vermerkt, dass das wertbeständige Notgeld der Handelskammern in allen Teilen Deutschlands, oft weit über einen vorgesehenen örtlichen Bereich hinaus umgelaufen ist. Ob es anderwärts angenommen wurde oder nicht hing viel weniger von einer behördlichen Genehmigung, als davon ab, ob es örtlich Vertrauen genoss und Verwertungsmöglichkeiten bestand.
Insgesamt gab es im Deutschen Reich ab Ende Oktober 1923 25 Emissionen von Handelskammer-Goldmarknotgeld (ausgegeben von 23 Handelskammern, insgesamt 104 wertbeständige Notgeldscheine). Das Notgeld lautete auf Goldpfennig (Gpf) bzw. Goldmark (Gmk) auf der Valutabasis des Dollars (4.20 Goldmark = 1 US-Dollars). Die Stückelungen in Goldmark existierten in den Nominalwerten von 4.2, 8.4, 10½, 21, 42 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1.05, 2.10, 4.20 Goldmark (Gmk) oder 1, 10, 20, 40, 50 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1, 2 Goldmark (Gmk).
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Handelskammer Dresden, Wertbeständiges Notgeld über 8 Goldmark = 80/42 Dollar, ausgestellt in Dresden am 12. November 1923.
Die Handelskammern erfragten seinerzeit den Bedarf an Goldmarknotgeld bei den angeschlossenen Industriebetrieben und Händlern und meldeten ihn dem Reichsfinanzministerium zur Genehmigung. Das Reichsfinanzministerium genehmigte gelegentlich beantragte Mengen nicht in voller Höhe, z. B. bei der Handelskammer Mannheim als erste Rate nur 700.000 Gmk anstatt 1 Mio. Gmk. Einige Handelskammern gaben wesentlich geringere als die vom Reichsfinanzministerium genehmigten Mengen aus, so u.a. die Handelskammer Harburg. Das beruhte darauf, dass in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und seiner Genehmigung der Mangel an wertbeständigen Zahlungsmitteln durch größeren Zufluss von kleinen Stücken der Reichsgoldanleihe oder der neuen Rentenmarkscheine teilweise behoben werden konnte.
Ein Beispiel für eine späte Goldmark-Emission war die von der Handelskammer Ludwigshafen a.Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) als letzte deutsche Handelskammer-Ausgabe am 18.12.1923 ausgegebene „Pfälzische Handelskammerdollar“ mit dem Wert 4.20 Gmk = 1 Dollar. Von der Auflage von einer Million Stück kamen nur noch 200 Notgeldscheine in den Umlauf, da die Nachfrage nach wertbeständigem Notgeld durch die Zulassung und Verteilung der neuen Rentenmark zu diesem Zeitpunkt stark nachgelassen hatte. Der Rest der Scheine wurde vernichtet.
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Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A = 4,20 Mark Goldmark = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Genehmigt von der Hohen Alliierten Rheinlands-Kommission, abgesichert durch Hinterlegung des Dollarbetrags bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft, Filiale Ludwigshafen a.Rh., umgerechnet am Einlösungstag nach New-Yorker Briefnotierung. Fakultative Möglichkeit der Einlösung durch Gutschrift in Dollars U.S.A.
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Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau, Notgeldschein über 2.10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgestellt in Frankfurt am Main am 30. Oktober 1923 (Vorder- und Rückseite).
Folgende 23 Handelskammern emittierten vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben Goldmarknotgeld (sortiert nach Ausgabeort):
Handelskammer für das südöstliche Westfalen in Arnsberg (Westfalen) am 22.11.1923, gemeinsam mit Stadt und Landkreis Hagen sowie Kreis Wittgenstein, Wertbeständige Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1.05, 2.10, 4.20 Gmk
Handelskammer Cassel in Cassel (Hessen-Nassau) am 6.11.1923, Notgeld über 42 Gpf/ 1.05, 2.10, 4.20 Gmk
Handelskammer Dillenburg in Dillenburg (Hessen-Nassau) am 15.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeld für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs über 42 Gpf/ 1.05, 2.10 Gmk
Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 25.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk
Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 12.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2, 4, 8 Gmk
Handelskammer Erfurt in Erfurt (Provinz Sachsen) am 30.10.1923, Notgeldscheine über 4.2, 8.4, 21, 42 Gpf/ 1.05, 2.10 Gmk
Kaufmannschaft des Einzelhandels im Handelskammerbezirk Flensburg e.V. in Flensburg (Schleswig-Holstein), ohne Datum, Bezugscheine für Waren über 10, 50 Gpf/ 1 Gmk
Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau in Frankfurt am Main/ Hanau (Hessen-Nassau) am 30.10.1923 und 21.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1.05, 2.10 Gmk
Handelskammern Freiburg, Konstanz, Lahr, Schopfheim und Villingen in Freiburg i.B. (Baden) am 10.11.1923, Gemeinschaftsausgabe über 5 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 21, 42 Gpf./ 1.05 und 2.10 Gmk
Handelskammern Gießen und Friedberg in Gießen (Hessen) am 7.11.1923, gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen, Notgeldscheine über 1.05 Gmk
Handelskammer zu Halle in Halle a.S. (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständige Notgeldscheine über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk
Handelskammer Harburg in Harburg (Hannover) am 3.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 220.500 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1.05, 2.10 Gmk
Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd in Heidenheim (Württemberg), gemeinsam mit Industrie- Arbeitgeberverband, Schwäbisch-Gmünd am 30.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 1, 10, 40 Gpf, 1 und 2 Gmk
Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden in Karlsruhe (Baden) am 3.11.1923, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 21, 42 Gpf/ 1.05, 2.10, 4.20 Gmk
Handelskammer Leipzig in Leipzig (Sachsen) am 27.10.1923 und im November 1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 20, 50 Gpf/ 1, 2 GM
Handelskammer Ludwigshafen a.Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) am 18.12.1923, bis 31.1.1924, 200 Scheine ausgegeben als „Pfälzischer Handelskammerdollar“, Notgeldscheine über 4.20 Gmk = 1 Dollar
Handelskammer für den Kreis Mannheim in Mannheim (Baden) am 10.11.1923, 700.000 Gmk, später erhöht auf 7 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 4.2, 21, 42 Gpf/ 1.05, 4.20 Gmk
Handelskammer für die Kreise Mühlhausen i.Thü., Worbis und Heiligenstadt in Mühlhausen (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk
Handelskammer zu Osnabrück in Osnabrück (Hannover), ohne Datum, bis 10.12.1923, Wertbeständige Gutscheine über 21, 42 Gpf/ 1.05, 2.10, 4.20 GM
Handelskammer für den Amtsbezirk Pforzheim in Pforzheim (Baden) am 1.11.1923, rund 2,1 Mio. Gmk, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 10½, 21, 42, Gpf/ 1.05, 2.10, 4.20 Gmk
Handelskammer Plauen in Plauen (Sachsen) am 12.11.1923 und 28.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk
Handelskammer Solingen in Solingen (Rheinland) am 12.11.1923, 820.000 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1.05, 2.10, 4.20, 21 Gmk
Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 27.10.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergische Industrie- und Handels-Goldnoten über 21, 42 Gpf/ 1.05, 2.10 Gmk
Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 23.11.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergisches wertbeständiges Notgeld über 20, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk
Handelskammer für den Kreis Wetzlar in Wetzlar (Rheinland) am 6.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 315.000 Gmk, Notgeldscheine für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 21, 42 Gpf/ 1.05 Gmk
Die Einlösung des Handelskammer-Goldmarknotgeldes erfolgte durch Aufruf des Reichsfinanzministers Anfang 1924 nach Gebieten
25.1. bis 24.2.1924: Schleswig-Holstein, Westfalen, unbesetzte Teile des Rheinlands
10.2. bis 10.3.1924: Baden, beide Hessen
10.5. bis 10.6.1924: Provinz Sachsen
15.6. bis 15.7.1924: Freistaat Sachsen
1.8. bis 31.8.1924: Land Württemberg
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Handelskammer Stuttgart, Württembergisches wertbeständiges Notgeld über 50 Goldpfennig, ausgestellt in Stuttgart am 23. November 1923.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquelle: Privat (6/2023)
Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.
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bauerntanz · 5 months ago
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populistischer Unfug
Natürlich hab ich gelesen, dass knapp 60% der befragten Bundesbürger für Grenzkontrollen sind, die seit heute früh um 0 Uhr laufen, auch am Grenzübergang an der A 30 bei Bentheim-Gildehaus. Am Sonntagabend installierte das Technische Hilfswerk (!) aus Nordhorn bereits Zelte und baute Strom- und Beleuchtung auf. Der Verkehr aus Richtung Niederlande wird seit Mitternacht über den Autobahnparkplatz…
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rwpohl · 8 months ago
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rbb24 inforadio: wiederaufbau in der ukraine, forum mit sascha hingst
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stephiramona · 1 year ago
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The tale of two cities according to Heiko and Stephi - Part 435
Today I decided to finally write about a difficult topic, at least it's a difficult topic when you have to write about it in a language that's not your own. I hope I will explain it all correctly.
In the first photo, you can see the "Chamber of Commerce" ("Industrie und Handelskammer") in Cologne. The "Chamber of Commerce" supports employers in finding qualified professionals, supports the launch of a company, and furthers the development of a company. They give advice for businesses in questions of foreign trade, energy, and environmental protection, and about law and taxes.
The second photo shows the "Chamber of Crafts" ("Handwerkskammer") in Munich. It's similar to the "Chamber of Commerce", but for craftsmen. They give advice concerning everything regarding apprenticeship. As a self-employed hairdresser, I'm a member of the "Chamber of Crafts". I had most contact with them when we launched our business, and later when I had questions regarding apprenticeship (I always have a few apprentices and there are some social laws and rules to obey) and employees. But also during the height of Covid, they kept us informed about the current regulations and laws. I'm grateful for all the help I got from the "Chamber of Crafts".
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lokaleblickecom · 11 days ago
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mimee399 · 15 days ago
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Alles, was Sie über das ADA-Schein wissen müssen
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Der ADA Schein, auch bekannt als "Ausbilderschein nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)", ist ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Bildung in Deutschland. Dieser Nachweis bescheinigt die fachliche und pädagogische Eignung einer Person, Auszubildende auszubilden. Wenn Sie planen, als Ausbilder tätig zu werden, ist der ADA-Schein ein unverzichtbarer Schritt auf diesem Weg. Die Allensbach Hochschule bietet umfassende Informationen und Unterstützung für diejenigen, die sich mit dem Thema vertraut machen wollen. Weitere Informationen finden Sie auf allensbach-hochschule.de.
Was ist der ADA-Schein?
Der ADA-Schein ist ein Zertifikat, das nach erfolgreicher Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) verliehen wird. Die Grundlage dafür bildet die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Ziel des ADA-Scheins ist es, sicherzustellen, dass Ausbilder nicht nur fachlich kompetent, sondern auch pädagogisch geeignet sind, um ihr Wissen an Auszubildende weiterzugeben.
Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei Teilen:
Theoretischer Teil: Hier werden Kenntnisse über rechtliche Grundlagen, Ausbildungsplanung, Didaktik und Methodik geprüft.
Praktischer Teil: In diesem Abschnitt führen die Prüflinge eine Ausbildungssituation durch, die in einem Fachgespräch erläutert wird.
Wer braucht den ADA Schein?
Der ADA-Schein ist für jeden erforderlich, der in Deutschland als Ausbilder in einem Unternehmen tätig sein möchte. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die im Rahmen des dualen Ausbildungssystems arbeiten. Hier sind die Ausbilder dafür verantwortlich, den praktischen Teil der Ausbildung zu vermitteln und die Azubis auf ihre beruflichen Prüfungen vorzubereiten.
In einigen Fällen können auch Hochschulabsolventen, Meister oder Techniker von Teilen der Prüfung befreit werden, da sie bereits eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.
Warum ist der ADA Schein wichtig?
Die Qualifikation eines Ausbilders hat direkte Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung. Unternehmen, die kompetente Ausbilder beschäftigen, profitieren von:
Höherer Motivation der Auszubildenden: Ein gut geschulter Ausbilder kann Wissen besser vermitteln und junge Menschen für ihren Beruf begeistern.
Besserer Vorbereitung auf die Berufswelt: Die Kombination aus fundiertem Fachwissen und pädagogischen Fähigkeiten sorgt dafür, dass Azubis optimal vorbereitet sind.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Der ADA-Schein ist ein Nachweis dafür, dass die Ausbildung im Betrieb den rechtlichen Anforderungen entspricht.
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Wie erlangt man den ADA-Schein?
Um den ADA-Schein zu erwerben, müssen Sie einen Kurs absolvieren, der in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernstudium angeboten wird. Die Inhalte umfassen:
Planung der Ausbildung: Entwicklung eines Ausbildungsplans, der den betrieblichen Anforderungen entspricht.
Durchführung der Ausbildung: Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten durch geeignete Methoden.
Prüfungsvorbereitung: Vorbereitung der Auszubildenden auf ihre Abschlussprüfungen.
Nach Abschluss des Kurses legen Sie die Prüfung bei der zuständigen Kammer ab. Die Kursdauer kann je nach gewähltem Modell zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten variieren.
Welche Vorteile bietet der ADA-Schein?
Der ADA-Schein bietet sowohl berufliche als auch persönliche Vorteile:
Karrierechancen: Mit dem ADA-Schein können Sie sich als kompetenter Ausbilder positionieren und Ihre beruflichen Perspektiven erweitern.
Beitrag zur Nachwuchsförderung: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Entwicklung junger Menschen und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses.
Persönliche Entwicklung: Der Erwerb des ADA-Scheins vermittelt nicht nur fachliches, sondern auch pädagogisches Wissen, das in vielen Lebensbereichen nützlich ist.
Fazit
Der ADA-Schein ist ein essenzielles Zertifikat für jeden, der in Deutschland als Ausbilder arbeiten möchte. Er gewährleistet, dass die Ausbildung auf einem hohen Qualitätsniveau durchgeführt wird und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann flexibel gestaltet werden, sodass sie auch berufsbegleitend absolviert werden kann. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie den ADA Schein erwerben können, besuchen Sie allensbach-hochschule.de.
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articles-list · 20 days ago
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Alles, was Sie über den ADA-Schein wissen müssen
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Der ADA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) ist eine wichtige Qualifikation in Deutschland, die es Fachkräften ermöglicht, als Ausbilder tätig zu sein. Dieses Zertifikat ist nicht nur für diejenigen notwendig, die in einem Unternehmen Lehrlinge betreuen möchten, sondern auch für Personen, die ihre Karrierechancen erweitern wollen. Doch was genau beinhaltet der ADA-Schein, und wie erhält man ihn? Alle wichtigen Informationen dazu gibts in diesem Artikel.
Was ist der ADA-Schein?
Der ADA-Schein ist ein offizielles Zertifikat, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt wird. Es bestätigt, dass eine Person die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um Lehrlinge und Auszubildende fachgerecht zu betreuen. Der Schein basiert auf der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) und ist für viele Ausbildungsberufe eine Voraussetzung.
Die Hauptaufgabe eines Ausbilders besteht darin, jungen Menschen nicht nur fachliches Wissen zu vermitteln, sondern sie auch in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Mit einem ADA-Schein sind Sie bestens darauf vorbereitet, diese Rolle kompetent und verantwortungsbewusst zu übernehmen.
Voraussetzungen für den ADA-Schein
Um den ADA-Schein zu erwerben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen:
Fachliche Eignung: Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
Pädagogische Fähigkeiten: Diese werden im Rahmen der ADA-Prüfung geprüft und beinhalten die Vermittlung von Wissen und den Umgang mit Auszubildenden.
Aufbau der ADA-Prüfung
Die ADA-Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
Theoretischer Teil: Dieser umfasst Fragen zu rechtlichen Grundlagen, Ausbildungsplanung, Methoden der Wissensvermittlung und Konfliktmanagement.
Praktischer Teil: Hier führen Sie eine Ausbildungssituation durch, die von Prüfern bewertet wird. Dies kann z. B. eine simulierte Unterrichtsstunde sein.
Die Prüfung wird von der IHK durchgeführt und bewertet. Es ist ratsam, sich gut darauf vorzubereiten, um alle Aspekte der Ausbildung sicher zu beherrschen.
Vorteile des ADA-Scheins
Ein ADA-Schein bietet zahlreiche Vorteile für Ihre berufliche Laufbahn:
Karrierechancen: Mit dem ADA-Schein können Sie in vielen Unternehmen eine verantwortungsvolle Position übernehmen.
Kompetenznachweis: Das Zertifikat zeigt, dass Sie über fundierte Kenntnisse in der Ausbildung verfügen.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Ob in kleinen Betrieben oder großen Konzernen – gut ausgebildete Ausbilder sind überall gefragt.
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Kosten und Dauer der Ausbildung
Die Kosten für den ADA-Schein variieren je nach Anbieter und Umfang der Schulung. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 500 und 1.000 Euro. Die Ausbildungsdauer kann von wenigen Wochen in Intensivkursen bis hin zu mehreren Monaten in Teilzeitkursen reichen. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen IHK über aktuelle Angebote und Kurspläne.
Tipps zur Vorbereitung
Kurse besuchen: Zahlreiche Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse an, die Ihnen helfen, sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.
Lernmaterial nutzen: Lehrbücher und Online-Ressourcen sind wertvolle Hilfsmittel, um den Lernstoff zu vertiefen.
Praktische Übungen: Simulieren Sie Ausbildungssituationen, um Ihre pädagogischen Fähigkeiten zu verbessern.
Fazit
Der ADA-Schein ist eine wertvolle Qualifikation, die Ihnen viele Möglichkeiten in Ihrer beruflichen Laufbahn bietet. Er beweist nicht nur Ihre fachliche und pädagogische Kompetenz, sondern zeigt auch Ihr Engagement für die Ausbildung der nächsten Generation. Alle wichtigen Informationen dazu gibts bei Ihrer IHK oder anderen Bildungsträgern. Nutzen Sie die Chance und investieren Sie in Ihre Zukunft!
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jobfinde · 28 days ago
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Ausbildungsberater/in (m/w/d) in der kaufmännischen Berufsausbildung
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boombatze · 2 months ago
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20 Jahre BLDSNNMCHN mit Boombatze Entertainment & drumherum
20 Jahre #BLDSNN mit Musik & Events: Ehrenurkunde der IHK Erfurt, Rückblick & Dank an alle Wegbegleiter:innen.
Im September 2024 bekam ich einen Brief von der Industrie- und Handelskammer Erfurt, und ich dachte schon: „Super, geht bestimmt um den jährlichen Beitrag.“ Mit großem Erstaunen stellte ich aber fest, dass mir anlässlich meines 20-jährigen Bestehens eine Ehrenurkunde überreicht werden sollte. Das fand ich ehrlich gesagt schon sehr charmant und musste erstmal nachschauen, ob es da ein…
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korrektheiten · 3 months ago
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OMV gegen Gazprom: Wie sich Österreich energiepolitisch selbst schadet
NachDenkSeiten: »Am 13. November 2024 verurteilte ein Schiedsgericht „unter den Regeln der Internationalen Handelskammer“[1] – wie es auf der Homepage des österreichischen Energiekonzerns OMV heißt – den russischen Gasriesen Gazprom zu einer Geldstrafe von 230 Millionen Euro plus Zinsen. Noch am selben Tag verkündete der Vorstand der OMV, diese Summe mit aktuell offenen ForderungenWeiterlesen http://dlvr.it/TGG8QH «
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nonvaleurs · 2 years ago
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Handelskammer Erfurt: Goldmark-Notgeld 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von Handelskammern bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Auch von der Handelskammer Erfurt wurde wertbeständiges Notgeld als Goldmark-Notgeld mit Valutaklausel herausgegeben.
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Handelskammer Erfurt, Notgeldschein über 4,2 Pfennig-Gold = 1/100 Dollar, ausgegeben in Erfurt am 30. Oktober 1923.
Der 1923 gebräuchliche Begriff „Goldmark mit Valutaklausel“ bezog sich in der Regel auf den goldgedeckten Dollar mit dem Umrechnungsfaktor 4,20 Goldmark = 1 Dollar. Bei dieser Art von Valutaklausel liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wird aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Man spricht deshalb von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen. Das wertbeständige Notgeld der Handelskammern lautete ausschließlich auf Goldpfennig (Pfennig-Gold) bzw. Goldmark (Mark Gold) auf der Valutabasis des Dollars (4.20 Goldmark = 1 US-Dollars).
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Handelskammer Erfurt, Notgeldschein über 8,4 Pfennig-Gold = 1/50 Dollar, ausgegeben in Erfurt am 30. Oktober 1923.
Im Zeitraum vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 emittierten im Deutschen Reich 23 Handelskammern 25 Ausgaben Goldmarknotgeld (insgesamt 104 wertbeständige Notgeldscheine). Die Handelskammern erschienen - wie gelegentlich auch schon in der vorangegangenen bzw. gleichzeitigen Periode der Papiermark-Notgeldausgaben - besonders geeignet, einheitliches Notgeld zur Vermeidung zahlreicher Firmenausgaben in den Verkehr zu bringen. Sie fungierten dann quasi als Treuhänderinnen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsfirmen.
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Handelskammer Erfurt, Notgeldschein über 21 Pfennig-Gold = 1/20 Dollar, ausgegeben in Erfurt am 30. Oktober 1923.
Solches „wertbeständiges Handelskammer Goldmark-Notgeld“ wurde lediglich im Rheinland, in Hannover, in Hessen, Westfalen, Sachsen, Württemberg und in Baden ausgegeben. Die Handelskammern erfragten seinerzeit den Bedarf an Goldmark-Notgeld bei den angeschlossenen Industriebetrieben und Händlern und meldeten ihn dem Reichsfinanzministerium zur Genehmigung.
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Handelskammer Erfurt, Notgeldschein über 41 Pfennig-Gold = 1/10 Dollar, ausgegeben in Erfurt am 30. Oktober 1923.
Zu bemerken ist, dass das wertbeständige Notgeld der Handelskammern in allen Teilen Deutschlands, oft weit über einen vorgesehenen örtlichen Bereich hinaus, umgelaufen ist. Ob es anderwärts angenommen wurde oder nicht hing viel weniger von einer behördlichen Genehmigung, als davon ab, ob es örtlich Vertrauen genoss und Verwertungsmöglichkeiten bestand.
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Handelskammer Erfurt, Notgeldschein über 1,05 Mark-Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Erfurt am 30. Oktober 1923.
Die Handelskammer Erfurt in Erfurt (Provinz Sachsen) emittierte am 30. Oktober 1923 eine Reihe von 6 Notgeldscheinen in den Nennwerten von 4.2, 8.4, 21 und 42 Pfennig-Gold sowie 1.05 und 2.10 Mark-Gold (= 1/100, 1/50, 1/20, 1/10, ¼ und ½ Dollar).
Die Notgeldscheine wurden von acht Erfurter Banken angenommen, und zwar von der Bank für Thüringen vormals B. M. Strupp A-G Filiale Erfurt, der Commerz- und Privatbank A-G Filiale Erfurt, der Darmstädter und Nationalbank K.a.A. Filiale Erfurt, der Deutschen Bank Filiale Erfurt, der Dresdner Bank Filiale Erfurt und den Erfurter Bankhäusern Adolph Stürcke und H. Ullmann. Für den gesamten Betrag des von der Handelskammer Erfurt ausgegebenen Notgeldes ist der Gegenwert in Reichsschatzanweisungen (Reichsgoldanleihe) bei der Reichsbank in Erfurt hinterlegt worden.
Die Einlösung des Handelskammer Goldmark-Notgeldes erfolgte für die Handelskammer Erfurt nach Aufruf des Reichsfinanzministers Anfang 1924 für das Gebiet Provinz Sachsen im Zeitraum vom 10.5. bis 10.6.1924.
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Handelskammer Erfurt, Notgeldschein über 2,10 Mark-Gold = ½ Dollar, ausgegeben in Erfurt am 30. Oktober 1923.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquelle: Privat (6/2023)
Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962 und Brachmanski/ Pappler/ Staudt; Erfurter Papiergeld und geldähnliche Belege von 1813 bis 2001, Erfurt, 2020.
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westsahara · 3 months ago
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Die südlichen Provinzen des Königreichs Marokko seien „der neue Horizont für die Aktionen und für die Strategien“ Frankreichs (Herrn LECOURTIER zufolge)
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Laâyoune–Die südlichen Provinzen des Königreichs Marokko bilden „den neuen Horizont für die Aktionen und für die Strategien Frankreichs heraus“, erklärte der im Königreich Marokko akkreditierte französische Botschafter, Herr Christophe LECOURTIER, am Dienstag, dem 12. November 2024 in Laâyoune.
Einer Presseerklärung zufolge anlässlich eines der Region Laâyoune-Sakia El Hamra abgestatteten Besuchs an der Spitze einer großen Delegation unterstrich Herr LECOURTIER, dass seine Reise darauf abziele, die Zusammenarbeit zwischen dem Königreich Marokko und Frankreich in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Sozialwesen, Bildung und Hochschulwesen in konkrete Maßnahmen umsetzen zu dürfen.
„Unser Wunsch ist es, die zustande kommenden Projekte, so rasch wie möglich umsetzen zu dürfen“, ließ der Botschafter feststellen, der in Begleitung mehrerer Mitarbeiter der französischen Botschaft gewesen war, präzisierend, dass „wir jetzt imstande sind, uns Projekte als Reaktion auf die verschiedenen Möglichkeiten vorstellen zu dürfen, welche im vorliegenden Falle dem wirtschaftlichen Bereiche in den südlichen Provinzen des Königreichs Marokko entspringen“.
In diesem Zusammenhang brachte er den Besuch einer großen Wirtschaftsdelegation in Laâyoune und in Dakhla zur Erwähnung, deren Ziel darin besteht, die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen ausloten zu dürfen.
Dieser Besuch, sagte er, widerspiegele die Unterstützung, die der französische Präsident, Herr Emmanuel MACRON, in dessen Schrieb  seiner Majestät dem König Mohammed VI gegenüber bekundet habe, in dem er bekräftigte, dass die Gegenwart und die Zukunft der marokkanischen Sahara Bestandteil der marokkanischen Souveränität seien.
Durch seinen Besuch hindurch führte der französische Diplomat Gespräche mit dem Präsidenten des Regionalrats, Sidi Hamdi OULD ERRACHID, und mit dem Präsidenten des Gemeinderats Laâyoune, Moulay Hamdi OULD ERRACHID, wobei er sich im Besonderen auf die Dynamik der umfassenden Entwicklung in der Region konzentrierte.
Die französische Delegation traf sich darüber hinaus mit dem Wali der Region Laâyoune-Sakia El Hamra, mit dem Gouverneur der Provinz Laâyoune, Herrn Abdeslam BEKRATE, zusammen.
Der Botschafter und die ihn begleitende Delegation beteiligten sich außerdem an einer Wirtschafts-Roadshow, die vonseiten der französischen Industrie-und-Handelskammer im Königreich Marokko initiiert worden war und woran rund fünfzig französische Unternehmensleiter und wirtschaftliche Entscheidungsträger teilnahmen.
Ziel dieser Wirtschafts-Roadshow ist es, Investitions-und-Partnerschaftsmöglichkeiten in der Region Laâyoune-Sakia El Hamra erkunden zu dürfen, zwecks dessen operative Beziehungen zu marokkanischen Interessenvertretern und zu marokkanischen Projektträgern aufbauen, Kooperationsaussichten erkunden und konkrete Investitionsprojekte entdecken zu dürfen.
Zum Schluss besichtigte Herr LECOURTIER die französische Schule Paul Pascon, welche dem Internationalen Office für Schule und für Hochschulwesen (dem OSUI) untersteht, sowie mehrere Projekte, bei denen er sich aus erster Hand nach den beständigen Anstrengungen  um eine umfassende und um eine integrierte Entwicklung in der Region Laâyoune-Sakia El Hamra erkundigen durfte.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
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aktiplan-rhein-ahr-anzeiger · 3 months ago
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goldinvest · 3 months ago
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lokaleblickecom · 2 months ago
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ungeheuerliches · 3 months ago
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