#Grünordnung
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politik-starnberg · 2 years ago
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Grünordnung, Stellplatzsatzung und Buswendeanlage in Leutstetten
Eine super kurze Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse des Bauausschusses vom 21.3.2023, die für durchaus für eine erwähnenswerte Anzahl von Bürgerinnen und Bürger betrifft:
TOP 3 Durchführungsbeschluss: Buswendeanlage in Leutstetten
Der Wendeplatz soll erstellt werden.
TOP 12 Grundsatzentscheidung - Nutzung von städtischen Dachflächen für Photovoltaikanlagen
Die Stadt soll versuchen, auf ihren eigenen Dächern selbst oder durch Dritte PV-Ablagen zur Eigenstromnutzung zu realisieren.
TOP 14 Erlass einer Grünordnungs- und Gestaltungssatzung
Die Grünordnung wurde beschlossen: 
Zäune etc. bis max. 1,5 Meter ab Grundstückskante und durchlässig, 
Hecken bis 2,5 Meter ab Straßenniveau an öffentlichen Wegen/Straßen
Dachbegrünungen
Fassadenbegrünungen
Mindestanzahl von Bäumen abhängig von Grundstücksgröße
TOP 15 Erlass einer Stellplatzsatzung
Die Stellplatzsatzung wurde beschlossen. Kleine Wohnungen brauchen keinen eigenen Stellplatz.  
TOP 19 Einstellung der Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen in der Stadt Starnberg
Die Förderung wird eingestellt.
TOP 20 Einstellung des "Kommunalen Förderprogramms Barrierefreiheit" der Stadt Starnberg
Für das Förderprogramm werden bis auf Weiteres keine Mittel bereitgestellt.
(M)ein Fazit: 
Auch wenn mein erneut gestellter Antrag aus dem Umweltausschuss im Bauausschuss mehr Zustimmung erhalten hat, kann ich immer noch nicht nachvollziehen, warum eine Mehrheit der Ausschussmitglieder die Gefahr eines “Heckenhöhen-Wildwuchs” höher einschätzt, als viele Bürger aus der “Illegalität” einer zu hohen Hecke zu holen. Jetzt hoffen wir mal, dass es wie bisher möglichst wenig “Kläger” gibt und Starnberg diesbezüglich so bleiben kann, wie es ist. 
Analog sieht eine Mehrheit der Ausschussmitglieder kein Risiko, dass in den Ortsteilen die öffentliche Straßen mit parkenden Pkw zugestellt werden, wenn für Wohneinheiten bis 40 qm keine Stellplätze mehr nachgewiesen werden brauchen. 
Und der Preis für einen verbesserten und zeitsicheren ÖPNV zwischen Leutstetten bis zum Waldspielplatz ist der Bau einer Buswendeanlage in Leutstetten - da kommen wir nicht daran vorbei. 
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gutachter · 6 years ago
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Sanierungsfall Augsburger Grünamt
Beschäftigte müssen im Botanischen Garten in Augsburg in Gebäuden arbeiten, die teils einsturzgefährdet sind. Der Personalrat spricht von untragbaren Zuständen.
Wenn Besucher in den Botanischen Garten kommen, sehen sie nur die schönen und blühenden Seiten. Hinter den Kulissen sieht es für Mitarbeiter des Amtes für Grünordnung ganz anders aus. Gebäude, in denen sie arbeiten, sind zu klein, marode…
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politik-starnberg · 2 years ago
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Baumschutz, Grünordnung, Stellplätze, Tempo 30 in Wangen und mehr ...
(M)ein Protokoll der Ausschusssitzung für Umwelt, Energie und Mobilität vom 16.3.2023:
Heute ohne die Beteiligung von B90/Grüne, wo es doch im wörtlichen Sinne um viele grüne Themen geht.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Ortsteilversammlung Wangen; Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Wildmoosstraße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Ortsteilversammlung Wangen wurde die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Wildmoosstraße beantragt. Nördlich der Wildmoosstraße besteht bereits eine Tempo 30-Zone, welche auf die Wildmoosstraße sowie Kirchenweg und Pfarrweg erweitert werden soll. Die Tempo 30-Zone wurde bereits bei einem Ortstermin im Nachgang der Ortsteilversammlung mit der Dorfgemeinschaft Wangen und der Polizeiinspektion Starnberg abgestimmt. Alle Teilmehmer stimmen der Einrichtung der Zone zu.
Wie in Tempo 30-Zonen üblich, soll die bestehende rechts-vor-links-Regelung bei den rechts liegenden Einmündungen von Leutstetten kommend (Mesnerstraße und Kirchenweg) beibehalten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite soll beim Landratsamt Starnberg angefragt werden, ob die einzeln beschilderten Vorfahrtsregelungen entfallen können, ohne dass die Belange des ÖPNV eingeschränkt werden. Dadurch würden die bestehenden Verkehrszeichen "einmalige Vorfahrt" entfallen. Im Regelfall wird dem Linienbusverkehr in Tempo 30-Zonen zwar Vorfahrt gegeben. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens ist eine Bevorrechtigung des ÖPNV an den Einmündungen nach Ansicht der Stadtverwaltung und der Polizeiinspektion nicht erforderlich. Unabhängig vom ÖPNV bestehen an den Einmündungen keine besonderen Situationen, welche die weitere Anordnung einer einmaligen Vorfahrt rechtfertigen würden. Falls eine Änderung der Vorfahrt an der Einmündung des Kastanienwegs in die Wildmoosstraße erfolgt, soll das Gefahrzeichen "gefährliche Kreuzung" angeordnet warden, da die Einmündung kaum einsehbar ist.
Durch die Vergrößerung der Zone auf die Wildmoosstraße wird auch die Beschilderung der einzelnen Tempo 30-Zoneneingänge an den Einmündungen nördlich der Wildmoosstraße entfernt. Stattdessen werden die Zoneneingänge an der Wildmoosstraße am Ortseingang von Leutstetten kommend bzw. an der Einmündung der Olympiastraße aufgestellt. Zudem befindet sich noch ein Zoneneingang an der Einmündung der Buchendorfer Straße zur Olympiastraße sowie am Pfarrweg.
Die bestehenden Verkehrszeichen des streckenbezogenen Tempo 30 an der Wildmoosstraße entfallen ebenfalls. Innerhalb der Zone werden an vereinzelten Stellen Markierungen mit der Zahl "30" angebracht. 
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo 30-Zone nördlich der Wildmoosstraße auf die Wildmoosstraße, die Mesnerstraße und den Kirchenweg zu erweitern.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Einstellung des Förderprogramms "Energiesparmaßnahmen"
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Förderprogramm "Energiesparmaßnahmen" wurde erstmals 2011 auf Vorschlag der STAgenda eingeführt. Im Haushalt wurden jährlich 100.000 € berücksichtigt. Der Zweck des Förderprogramms war, die jährliche Sanierungsquote zu erhöhen und die Energiewende im Landkreis Starnberg zu unterstützen. Es sollte einen Anreiz schaffen, um Bürger und Bürgerinnen zum nachhaltigen Umgang mit Energie zu animieren.
Die Fördergelder für die ausstehenden Auszahlungen aus 2021 und 2022 werden auf das Jahr 2023 ggfs. 2024 bzw. 2025 übertragen. Im Zuge der Haushaltsberatungen und dazu erfolgten Klausurtagung sprachen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dafür aus, die freiwilligen städtischen Förderprogramme einzustellen. Die Gründe für die Einstellung liegen zum einen im sehr hohen Verwaltungsaufwand und zum anderen in den mangelnden Kontrollmöglichkeiten durch die Verwaltung. Zudem konnte in Vergangenheit beobachtet werden, dass die Zuschusshöhe im Verhältnis zu den Gesamtsanierungskosten gering ausfällt, wodurch die Förderung weiterhin hauptsächlich für nicht bedürftige Bürger relevant bleibt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschließt, das Förderprogramm "Energiesparmaßnahmen" ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Einstellung des Förderprogramms "Lastenpedelecs & Lastenfahrräder"
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Förderprogramm "Lastenpedelecs & Lastenfahrräder" wurde erstmals in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 15.10.2019 auf Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. 
Die Fördergelder für die ausstehenden Auszahlungen aus 2022 wurden als Haushaltsausgabereste auf das Jahr 2023 übertragen. Im Zuge der Haushaltsberatungen und dazu erfolgten Klausurtagung sprachen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dafür aus, die freiwilligen städtischen Förderprogramme einzustellen.
Die Gründe für die Einstellung sind, dass der grundsätzliche Umweltnutzen angezweifelt wird und dieser gegenüber dem hohen Verwaltungsaufwand nicht gerechtfertigt ist, zumal die Kontrollmöglichkeiten durch die Verwaltung nur eingeschränkt verfügbar sind. Des Weiteren ist hinzuzufügen, dass die sozialen Verhältnisse des Antragsstellers keinen Einfluss auf die Förderhöhe haben, wodurch die hohen Anschaffungskosten für Geringverdiener weiterhin kaum erschwinglich bleiben.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschließt, das Förderprogramm "Lastenpedelecs & Lastenfahrräder" ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Errichtung einer Ladestation in Wangen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 17.01.2023 wurde in der Ortsteilbürgerversammlung Wangen ein Bürgerantrag zur Aufstellung einer öffentlichen Ladestation im Dorfgebiet Wangen gestellt. Zur Begründung wird angegeben, dass damit auch der ländliche Raum an der Mobilitätswende teilhaben könnte. Die nächste verfügbare Lademöglichkeit ist jene beim Seebad. Dadurch würden Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von 50 km bei einer Vollladung 10 % ihrer Ladekapazität allein für die An- und Abfahrt verbrauchen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht sich nicht in der Verpflichtung, die E-Mobilität eigenständig auszubauen, da Kommunen keine "Tankstellenbetreiber" sind. In diesem Zusammenhang wurde bereits am 19.01.2023 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für das gesamte Gemeindegebiet Starnberg entwickeln soll, um auch E-Autofahrern, denen keine eigene Ladestation zur Verfügung steht, eine Lademöglichkeit im öffentlichen Raum zu schaffen. Allerdings steht die Umsetzung noch nicht fest. Grundsätzlich strebt die Verwaltung die Zusammenarbeit mit einem Energieversorger an, welcher bereits Erfahrung in diesem Fachgebiet hat und besser beurteilen kann, ob und wie viele Ladestationen an ausgewählten Standorten sinnvoll wären.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für das Haushaltsjahr 2023 die Verwaltung für die Errichtung von drei Ladestationen (Franz-Heidinger-Straße, Am Wiesengrund, Ludwigstraße) unter der HHSt. 1141.9500 einen Mittelbedarf von 60.000 € beabsichtigte anzumelden. Im Zuge der Haushaltsplanungen und dazu erfolgten Klausurtagungen sprachen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gegen die Errichtung der Ladestationen aus.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem zu erstellenden Konzept für Ladestationen durch die Stadt Starnberg
Frau Kammerl: Das Konzept wird die ganze Gemeinde berücksichtigen. Auch im Landkreis ist ein Mobilitätskonzept geplant. Da gilt es sich abzustimmen. Das Erstellung des Konzepts wurde begonnen, ist aber noch in Arbeit.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität lehnt den Antrag mit dem Verweis auf die zu erarbeitende Konzepterstellung der Verwaltung ab.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Sachstandbericht - Geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem Düker des B2- Tunnels
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung mit dem Beschluss vom 25.10.2021, die geothermische Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeidaweg weiter voranzutreiben und mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim Abstimmungsgespräche in Bezug auf die baulichen Vorkehrungen zu führen. Die anderen Düker sind auf ihre Nutzungsmöglichkeiten hin zu prüfen. Insgesamt sind für den B2-Tunnel fünf Düker geplant. Düker 1 und 2 befinden sich im südlichen, Düker 3 im mittleren und Düker 4 und 5 im nördlichen Teil des Tunnels.
Laut der Aussage des Staatlichen Bauamtes Weilheim ist lediglich der Düker 3 in Betracht zu ziehen, da nur dieses Bauwerk voraussichtlich ausreichend Platz vorhalten kann, um beispielsweise die technische Ausrüstung für die erforderliche Technik für ein kaltes Nahwärmenetz unterbringen zu können. Bei allen anderen Dükern sind die Platzverhältnisse zu eng bemessen, sodass nicht ausreichend Platz gewährleistet werden kann. 
Laut Aussage des Ingenieurbüros, welches die Machbarkeitsstudie für den Düker 3 erstellt hat, ist der Düker 3 von geringerer Bedeutung, da potentielle Abnehmer für eine wirtschaftliche Nutzung zu weit entfernt sind. Aus diesem Grund empfahl das Ingenieurbüro, die Machbarkeitsstudie lediglich um den Düker 4 zu erweitern, da hier das neue Quartier "Moosaik" entstehen sollte, welches ein potentieller Abnehmer wäre.
Auf Grundlage der Aussagen des Staatlichen Bauamtes Weilheim und des Ingenieurbüros kamen damit lediglich die Düker 3 und 4 für die geothermische Nutzung des Grundwassers in Frage. Da für die Erweiterung der Machbarkeitsstudie um den Düker 4 eine Abschätzung der dort herrschenden Durchflussmengen erforderlich war, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Es wurde laut Gutachten eine maximale Durchflussmenge von 19 l/s im Düker 4 und 1 l/s im Düker 5 ermittelt. Dabei wurden mögliche Umströmungswege um den Tunnel vernachlässigt. Es ist anzumerken, dass sich die maximale Durchflussmenge auf einen 100-jährigen Hochwasserstand bezieht.
Bei der geothermischen Nutzung der Düker ist jedoch eine Abschätzung der minimalen Durchflussmengen erforderlich, da nur so eine konstante und kontinuierliche Wärme- bzw. Kälteversorgung garantiert werden kann. Laut dem Gutachten ist bei der Abschätzung der minimalen Durchflussmengen zu berücksichtigen, dass sich im Falle der Düker 4 und 5 die Fließrichtung ändern kann, weshalb man davon ausgehen muss, dass zeitweise kein hydraulisches Gefälle vorliegt und damit kein Grundwasser in den Dükern fließt. Dies bedeutet, dass in solch einem Fall keine Energie aus dem Grundwasser gewonnen werden kann. Aus diesem Grund ist die geothermische Nutzung des Grundwassers aus den Düker 4 und 5 nicht sinnvoll.
Die vorläufige Einschätzung ist, dass die Durchflussmengen im Allgemeinen geringer ausfallen werden. Eine vorsichtige Einschätzung über die minimalen Durchflussmengen (ohne Garantie auf Richtigkeit) kann erst im Rahmen eines Grundwassermodells gemacht werden, welches noch erstellt werden muss. Hierfür sind weitere Bohrungen direkt an den Düker-Standorten geplant. Erste Ergebnisse werden in den nächsten zwei bis drei Monaten erwartet.
Die Machbarkeitsstudie beruht auf den oben genannten fehlerhaften Durchflussmengen. Da die Studie bereits zum Ergebnis gekommen ist, dass die geothermische Nutzung des Grundwassers im Düker 3 unwirtschaftlich ist, wird diese Einschätzung aufgrund der vorläufigen Schätzungen über die geringen Durchflussmengen im Düker 3 bestärkt. Aus diesem Grund wurde auf eine weiterführende Machbarkeitsstudie und eine Vorplanung der Anlagentechnik vorerst verzichtet.
Die Debatte:
Frau Falk (SPD): Sie hatte damals die Arbeitsgruppe gegründet, die festgestellt hatte, dass alle Düker ausreichend groß wären. Der Düker beim Gymnasium hätte sicher genug Abnehmer. 
Herr Summer (BMS): Er stimmt Frau Falk zu. Es sollten viele kleine Möglichkeiten genutzt werden. 
Frau Kammerl: (Anm. d. Verf.: Wird wird jetzt etwas Nicht-Öffentliches in Bezug auf die mögliche Lage von Windrädern auf dem Gemeindegebiet ausgeplaudert? Wobei die möglichen Vorzugsflächen sind meines Wissens schon veröffentlicht.) 
Frau Falk (SPD): Sie nimmt die Studie gerne zur Kenntnis. Wir sollten aber da dran bleiben und jede Change nutzen. Wenn wir das vorbei laufen lassen, hält sie das für fahrlässig.
Herr Mignoli (BLS): Wurde auch überlegt, ob die Düker auch für Stromerzeugung genutzt werden könnten?
Frau Kammerl: Das kann sie technisch nicht beantworten. 
Herr Jägerhuber (CSU): Der Düker 3 ist nicht wirtschaftlich zu betreiben?
Frau Falk (SPD): Das Ergebnis war, das alle Düker ausreichend groß sind. Beim Düker 3 fehlt nur ein großer Abnehmer.
Herr Jägerhuber (CSU): Es gibt doch neben der Fischzucht auch das nahe Gewerbegebiet und das nahe Wohngebiet. 
Herr Summer (BMS): Am Almeidaberg könnte es auch weitere Abnehmer geben.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Einstellung des Förderprogramms Baumpflege privater Bäume im Stadtgebiet der Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 01.01.2016 trat die am 26.11.2015 im Umweltausschuss der Stadt Starnberg beschlossene "Förderrichtlinie zur Gewährleistung von Zuschüssen zu Erhaltungsmaßnahmen an schützenswerten Privatbäumen im Stadtgebiet" in Kraft. Diese Förderrichtlinie wurde eingeführt, nachdem die Baumschutzverordnung nach Beschluss des Stadtrates vom 27.07.2015 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Förderprogramm sollten die Bürger bei der kostenintensiven Pflege alter Bäume unterstützt und der Erhalt dieser damit erleichtert werden. Die Entscheidung über den Erhalt eines privaten Baumes sollte freiwillig sein.
Durch das Förderprogramm wurden Maßnahmen an verschiedenen Altbäumen wie Feldahorn, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche, Winterlinde und Kastanie durchgeführt, wodurch die Vitalität und Lebenserwartung der Bäume deutlich verbessert werden konnte. Es wurden im Zeitraum von 2016- 2022 insgesamt 79 Anträge eingereicht und 168 Bäume gefördert.
Das Programm trug essentiell dazu bei, ökologisch wertvolle und ortsbildprägende Bäume auf Privatgrundstücken fachgerecht zu pflegen und zu erhalten. Da sich mittlerweile immer mehr Eigentümer auf die Unterstützung durch das Förderprogramm verlassen, wird sich der Wegfall dieser unweigerlich auf das Stadtbild auswirken.
Um auch weiterhin sicherzustellen, dass wichtige Baumriesen dem Stadtbild erhalten bleiben, besteht die Möglichkeit, die förderfähige Baumgröße von bisher 150 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) auf 220 cm zu erhöhen. Diese Entscheidung führt dazu, dass weniger Anträge eingehen, der Bürger jedoch das Gefühl behält, dass er mit der Baumpflege auch zukünftig unterstütz wird und sie wird dafür sorgen, dass vor allem ältere Baumriesen dem Stadtbild erhalten bleiben. Wir weisen darauf hin, dass ein Gefühl der Rechtssicherheit über einen längeren Zeitraum hinweg gewahrt werden sollte. In der Stadtratsklausur wurde mangels weiterer Alternativen zur Einsparung festgelegt, dass alle freiwilligen Förderprogramme eingestellt werden sollen.
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er hatte den Antrag zur Einstellung gestellt, wird aber heute nicht zustimmen. Stadtprägende Bäume sorgen für bessere Luftqualität. Für Pflegemaßnahmen sind die Bürger zu unterstützen. Die Summen sind überschaubar. Das wäre eine faire Unterstützung der Stadt.
Frau Pfister (BMS): Sie kann sich den Ausführungen anschließen. Die bisher aufgewendeten Mittel sind bescheiden. Die Begründung im Beschluss ist nicht schlüssig. Sie würde die Erhöhung der Stammumfänge mittragen. 
Herr Mignoli (BLS): Die Nicht-Einführung einer Baumschutzverordnung würde mehr Personalkosten sparen, als Fördermittel ausgegeben werden. 
Beschlussvorschlag
Das Förderprogramm für die Baumpflege privater Bäume in der Stadt Starnberg wird bis auf weiteres aufgrund der schlechten Haushaltslage eingestellt.
abgelehnt: 3:8
Antrag Frau Pfister: 
Budget des Förderprogramms 2023 auf 10.000 € begrenzen
angenommen: 10:2
TOP 9 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.02.2021 beantragt Frau Stadträtin Angelika Kammerl im Namen der CSU- Stadtratsfraktion eine Wiedereinführung der Baumschutzverordnung.
In der Sitzung am 15.07.2021 hatte der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität den vorgelegten Verordnungsentwurf zur Beratung an die Fraktionen verwiesen mit der Bitte, sich bis zum 22.09.2021 gegenüber der Verwaltung zu äußern.
Der Ausschuss Umwelt, Energie und Mobilität setzte jedoch zunächst eine informelle Arbeitsgruppe ein, die sich im Übrigen auch mit dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen auf Erlass einer Grünordnung für Starnberg befassen sollte. Letztlich sah die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit, markante und damit naturbedeutsame Bestandsbäume durch Verordnung einem Schutz zu unterstellen. Daneben hatte man sich im Rahmen der Erarbeitung der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung, die in heutiger Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt wird, aufgrund der ungewissen Entscheidung zum Erlass einer Baumschutzverordnung darauf verständigt, hierin gleichfalls Baumerhaltungsvorgaben zu machen, dies wegen der nicht eindeutigen Legitimation des Art. 81 BayBO jedoch erst für Bäume ab einem Stammumfang von 1,30 m (= ca. 41 cm Durchmesser) in 1 m Höhe. 
Allgemeines
Der Bund Naturschutz hatte bei den 2.056 bayerischen Gemeinden im Jahr 2018 eine Umfrage im Zusammenhang mit dem Bestand örtlicher Baumschutzverordnungen durchgeführt. Genannt wurden 94 Baumschutzverordnungen, die meisten von Großstädten. Bayernweit würden durchschnittlich 72 % aller Fällanträge bewilligt, bei 73 % der Fällungen erfolgten Ersatzpflanzungen. Interessant ist auch die Aussage zu Fällungen kurz bevor eine Verordnung in Kraft tritt: Diese werden mit 5 % angegeben, etwa 2 % der Bäume werden gefällt, bevor Bäume in die Verordnung hineinwachsen. Als wichtig wird jedoch die Feststellung erachtet, dass in Städten mit einer Baumschutzverordnung in der Regel weniger Bäume gefällt werden und die geforderten Ersatzpflanzungen für grünere Innenstädte sorgen.
Daneben kann davon ausgegangen werden, dass die bloße Existenz einer Baumschutzverordnung bereits zahlreiche Eigentümer von der Beantragung einer Ausnahme abhält. Auch wird dadurch im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet, von Bauwerbern eine Umplanung zu verlangen, wenn beispielsweise durch eine andere Grundrissplanung ein geschützter Baum erhalten werden kann – ohne Baumschutzverordnung gilt dagegen uneingeschränkt der Grundsatz "Baurecht vor Baumrecht." In diesem Zusammenhang interessant ist auch ein in jüngerer Vergangenheit ergangenes Urteil des BGH, wonach ein Nachbar im Rahmen des Selbsthilferechts grundsätzlich in sein Grundstück hineinragende Äste und hineinwachsende Wurzeln beseitigen kann, auch wenn dies zum Absterben des Baumes führt. Bei Existenz einer Baumschutzverordnung könne hingegen anderes gelten.
Ressourceneinsatz
Die Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung würde selbstverständlich einen erhöhten Ressourceneinsatz erfordern. Mit dem vorhandenen Verwaltungs- und Betriebshofpersonal dürfte dies allerdings kaum möglich sein: So ist nach Registrierung und Sichtung der eingehenden Anträge regelmäßig eine Ortsbesichtigung veranlasst, dem folgen die verwaltungsinterne Entscheidungsfindung und Bescheiderstellung; seinen Abschluss findet das Verfahren dann in der örtlichen Nachkontrolle etwa beauftragter Ersatzpflanzungen bzw. in deren Anmahnung. Insbesondere die Vor-Ort-Termine und Nachverfolgungen sind von wesentlicher Bedeutung für den Verordnungsvollzug und bedürfen ausreichender personeller Kapazitäten. Der Vollzug der Baumschutzverordnung beansprucht einen deutlich höheren zeitli- chen Aufwand als die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der Sanierung und Erhaltung markanter Bäume, die als Kompensation für den Wegfall der Baumschutzverordnung im November 2015 eingeführt wurde (und nun wiedereingestellt werden soll – siehe die dazu für die heutige Sitzung gesondert erstellte Beschlussvorlage).
Für das Antragsverfahren kann die Stadt Starnberg Gebühren und Auslagen erheben. In vorgehenden Fassungen der städtischen Kostensatzung waren explizite Beträge im Zusammenhang mit dem Vollzug der Baumschutzverordnung genannt. Dies sollte im Falle der Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung auch in der aktuellen Satzung geschehen, wenngleich sich die Kostenerhebung ohne derartige Regelungen auf die Generalklausel des § 1 der städtischen Kostensatzung stützen kann. Maßgeblich sind der entstandene Verwaltungsaufwand sowie der hieraus erwachsende wirtschaftliche Vorteil für den Antragsteller. Die bloße Gebühr dürfte sich sonach in einem Rahmen von 80 bis 120 € bewegen.
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der alten Baumschutzverordnung und den Umfängen der Bäume im Unterschied zur Grünordnung.
Herr n. n. (Stadt Starnberg): Die Baumschutzverordnung baut auf dem Naturschutzgesetz auf und darf kleinteiligere Grenzwerte definieren. Die Grünordnung baut auf dem Bayerischen Bauordnung auf. Da ist das etwas schwieriger. Deshalb sind in der Grünordnung großzügigere Werte definiert. Die Grünordnung gilt dann eher für stadtbildprägende Bäume. 
Herr Jägerhuber (CSU): Er stellt den Antrag, auch in der Baumschutzverordnung, den Stammumfang auf 1,30 m zu erhöhen.
Herr Mignoli (BLS): Er spricht sich gegen die Baumschutzverordnung aus.  (Anm. d. Verf.: Jetzt doch ein Meinungsbeitrag, welche am Anfang nicht gewünscht wurden, da doch alles schon mehrmals diskutiert wurde.)
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Anteil des Stadtgebiets mit Bebauungsplänen. 
Herr n. n. (Stadt Starnberg): Das weiß er nicht. In den wenigsten Bebauungsplänen werden Bäume geschützt bzw. aufgeführt.
Herr Summer (BMS): Er fragt nach der Personalkapazität und der Überprüfung von verordneten Ersatzpflanzungen.
Frau Kammerl: Das wird stichprobenartig geprüft.
Herr Jägerhuber (CSU): Er widerspricht. Früher musste ein Foto und die Rechnung an die Stadt geschickt werden.
Antrag Herr Jägerhuber: 
Geschütze Bäume auf 130 cm Stammumfang erhöhen (§1, Absatz 2, ... Satz entsprechend ersetzen mit “1. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 130 cm sowie”)
angenommen: 10:1
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:
1. Der Stadtrat spricht sich für den Erlass einer Baumschutzverordnung aus und beauftragt die Verwaltung, den vorliegenden Verordnungsentwurf in der Fassung vom 01.03.2023 mit den beschlossenen Änderungen in das Verfahren zu geben.
2. Der Stadtrat beschließt folgende Sicherungsverordnung:
Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestands an Bäumen in der Stadt Starnberg
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von § 22 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschafts- pflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), in Verbindung mit Art. 54 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23.02.2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2022 (GVBl. S. 723), folgende Verordnung
§1 Schutzgegenstand und Regelungsbereich
(1) Der Bestand an Bäumen ist im Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach Maßgabe dieser Verordnung geschützt. Die Verordnung gilt hierbei auch für innerhalb eines Bebauungsplans gelegene Grundstücke oder Grundstücksteile, soweit sie am anschließenden Bebauungszusammenhang teilnehmen oder selbst einen solchen bilden. (2) Geschützt sind 1. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm sowie 2. mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme das vorgenannte Maß erreicht. Ein mehrstämmiger Baum liegt vor, wenn aus einem Wurzelstock mehrere Stämme hervortre- ten oder wenn sich ein Stamm unterhalb einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gabelt. Ein mehrstämmiger Baum liegt außerdem vor, wenn mehrere Stämme, die auch aus verschiedenen Sämlingen entstanden sein können, zusammengewachsen sind. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden gemessen. (3) Geschützt sind auch alle Ersatzpflanzungen, die aufgrund dieser Verordnung gefordert werden, selbst wenn sie das in Abs. 2 genannte Maß noch nicht erreicht haben.  (4) Nicht geschützt sind Fichten. (5) Sofern in einem Bebauungsplan Festsetzungen zum Erhalt eines Baumes getroffen werden, sind die Festsetzungen ungeachtet dieser Verordnung zu beachten.
§2 Schutzzweck
Der Bestand an Bäumen wird geschützt, um 1. eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu gewährleisten, 2. das Stadtklima positiv zu beeinflussen, 3. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und zu fördern, 4. schädliche Umwelteinwirkungen zu mildern und 5. das Ortsbild zu beleben.
§3 Ver- und Gebote
(1) Es ist verboten, die nach § 1 geschützten Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern. (2) Ein Entfernen liegt insbesondere vor, wenn Bäume gefällt, abgeschnitten, abgebrannt oder entwurzelt werden. (3) Ein Zerstören liegt insbesondere vor, wenn Maßnahmen vorgenommen oder dadurch bewirkte Zu- stände aufrechterhalten werden, die zum Absterben von Bäumen führen. (4) Ein Verändern oder Schädigen liegt insbesondere vor, wenn an Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen verändern, das weitere Wachstum dauerhaft be- oder verhindern oder Bäume in ihrer Gesundheit schädigen. (5) Verboten sind im Weiteren Einwirkungen auf den Kronentraufbereich, also die von der Baumkrone überdeckte Bodenfläche, die erfahrungsgemäß zur Schädigung oder zum Absterben der Bäume führen. Einwirkungen im vorstehenden Sinne sind insbesondere folgende Handlungen: 1. Befestigen der Bodenoberfläche mit einem wasser- und luftundurchlässigen Belag, 2. Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder Bodenverdichtungen wie etwa durch das dauerhafte Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen oder Containern, 3. Lagern, Anschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern, Abfällen, Erdaushub, Material, 4. Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizide), 5. Anwendung von Streusalzen, sofern mit einer bezogen auf den Gehölzschutz unschädlichen bzw. weniger schädlichen, zumutbaren Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden kann, und 6. Grundwasserveränderungen. (6) Bei Grabungs- oder Baumaßnahmen ist der Wurzelbereich der Bäume durch geeignete feste Absperrungen (Holzzaun) im Umfang der Kronentraufe zu schützen. (7) Die vorstehenden Ver- und Gebote gelten auch, wenn sich geschützte Bäume auf einem Nachbargrundstück befinden.
§4 Ausnahmen
Von den Verboten dieser Verordnung sind ausgenommen 1. abgestorbene Bäume, 2. in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien für den Verkauf aufgezogene Bäume, 3. Pflegemaßnahmen, die im Auftrag des Landratsamtes (Untere Naturschutzbehörde) zur Erhaltung von Bäumen durchgeführt werden, 4. der ordnungsgemäße Baumschnitt, der den Bestand erhält, 5. das fachgerechte Verpflanzen auf demselben Grundstück, 6. die fachgerechte Gestaltung, Pflege und Erhaltung öffentlicher Verkehrs-, Grün- und Friedhofsanlagen einschließlich aller Maßnahmen, die auf diesen öffentlichen Flächen der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen, 7. Maßnahmen zur Wartung, Erhaltung und Instandsetzung der bestehenden Wasser- und Energieversorgungs-, Abwasserbeseitigung- und Fernmeldeanlagen sowie Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern im gesetzlich zulässigen Umfang einschließlich der Gewässeraufsicht nach Abstimmung mit der Stadt Starnberg, 8. Bäume als Bestandteil einer Baumreihe, wenn es sich erkennbar um eine durchgewachsene Schnitthecke handelt sowie 9. Bäume als Bestandteil eines Waldes im Sinne des Landeswaldgesetzes, mit Ausnahme von Wald auf Hausgrundstücken und anderen waldartig bestockten Flächen im Siedlungsbereich, die nicht zielgerichtet forstwirtschaftlich genutzt werden.
§5 Genehmigung und Befreiung
(1) Für das Entfernen, Zerstören, Schädigen oder Verändern geschützter Bäume kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn 1. überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die Genehmigunger fordern oder 2. die Beachtung der Verbote zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen im Sinne des BayNatSchG und dieser Verordnung vereinbart ist oder 3. die Durchführung dieser Vorschrift zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde. (2) Ein Fall des Abs. 1 Nr. 2 kann insbesondere dann vorliegen, wenn 1. aufgrund anderer Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht, dessen Verwirklichung ohne eine Entfernung, Zerstörung oder Veränderung von Bäumen nicht möglich ist, 2. der Bestand oder die Nutzbarkeit eines vorhandenen Gebäudes unzumutbar beeinträchtigt wird, 3. die bereits ausgeübte gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks un- zumutbar beeinträchtigt wird oder 4. die Leistungsfähigkeit installierter Solaranlagen in einem erheblichen Umfang beeinträchtigt wird. (3) Die Genehmigung muss erteilt werden, wenn geschützte Bäume Altersschäden, Schädlingsbefall, Krankheit oder Missbildung aufweisen und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses hieran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. (4) Für Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren gilt die Genehmigung als erteilt. Die Maßnahmen sind der Stadt Starnberg möglichst vorab, spätestens jedoch zwei Wochen nach Durchführung unter Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen (beispielsweise Fotos und Stellungnahme eines Sachverständigen) schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Stadt Starnberg kann in diesen Fällen nachträglich Nebenbestimmungen gemäß §§ 7 und 8 erlassen. (5) Die Genehmigung kann unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden. Zur Gewährleistung der Erfüllung der Nebenbestimmungen kann eine angemessene Sicherheitsleistung gefordert werden.
§6 Genehmigungsverfahren
(1) Die Genehmigung wird von der Stadt Starnberg auf Antrag erteilt. (2) Der Antrag ist vom Eigentümer oder Berechtigten (m/w/d) unter Verwendung des unter www.starnberg.de abrufbaren Formulars in einfacher Ausfertigung bei der Stadt einzureichen. Der Antrag soll die Bäume, deren Beseitigung oder wesentliche Veränderung vorgesehen ist, nach Art, Höhe, Kronendurchmesser, Stammumfang in 1 m Höhe, Standort und – wenn möglich – nach Alter bezeichnen und den Grund für die Maßnahme angeben. Die Stadt Starnberg kann verlangen, dass ein Plan des Grundstücks im Maßstab von mindestens 1:200 eingereicht wird, in dem der vorhan- dene Baumbestand eingetragen ist. Der Antrag ist mit einem Gutachten eines Baumsachverständigen (m/w/d), das die Notwendigkeit der Fällung belegt, einzureichen. Zudem können zusätzliche Untersuchungen am Baum wie z.B. ein Zugversuch oder eine Ultraschalluntersuchung gefordert werden. (3) Wenn das antragsgegenständliche Grundstück ebenso im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung liegt, wird die Erlaubnis nach der Baumschutzverordnung durch die Erlaubnis nach der Landschaftsschutzverordnung ersetzt. Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Starnberg erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der nach der Baumschutzverordnung erforderlichen Genehmigungen vorliegen und die Stadt Starnberg ihr Einverständnis erklärt hat. Der Antrag auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Erlaubnis nach der Landschaftsschutzverordnung ist bei der Stadt Starnberg einzureichen. Die Stadt Starnberg legt den Antrag mit ihrer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vor. (4) Soweit nicht das Landratsamt zuständig ist, ist über die Genehmigung seitens der Stadt Starnberg binnen zwei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags bei ihr zu entscheiden. Die Genehmigung nach dieser Verordnung gilt als erteilt, wenn die Versagung dem Antragsteller (m/w/d) nicht innerhalb der Frist zugegangen ist. (5) Die Genehmigung erlischt nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bestandskraft. (6) Steht die nach dieser Verordnung genehmigungspflichtige Maßnahme an einem geschützten Baum im Zusammenhang mit einer genehmigungs-oder vorlagepflichtigen Baumaßnahme, soll sie zusammen mit den diesbezüglichen Unterlagen beantragt werden. Im Bestandsplan gemäß Abs. 2 sind dann auch die weiteren auf dem eigenen Anwesen sowie auf den Nachbargrundstücken vorhandenen geschützten Bäume darzustellen, die von der geplanten Baumaßnahme betroffen sein können. Wenn das antragsgegenständliche Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, der Festsetzungen zum Erhalt des betreffenden Baumes trifft, ist für dessen Entfernung ein bau- rechtliches Verfahren erforderlich. Steht die Entfernung im Zusammenhang mit einer genehmigungs- oder vorlagepflichtigen Baumaßnahme, ist im Rahmen dessen eine Befreiung zu beantragen, andernfalls ein isolierter Befreiungsantrag gemäß Art. 63 der Bayerischen Bauordnung. Sofern der betreffende Baum das in § 1 Abs. 2 genannte Maß erreicht, wird die zusätzlich erforderliche Entscheidung über eine Befreiung von dieser Verordnung im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens getroffen (vgl. Art. 56 Satz 3 BayNatSchG).
§7 Ersatzpflanzungen
(1) Die Stadt Starnberg kann die Genehmigung insbesondere unter der Auflage erteilen, dass auf demselben Grundstück durch die Anpflanzung von Bäumen angemessener Ersatz für die eintre- tende Bestandsminderung geleistet wird. Dabei können Mindestgrößen, Pflanzenart und Pflanzfristen näher bestimmt werden. (2) Haben Handlungen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 5 zum Absterben eines Baumes geführt, kann die Stadt Starnberg dem Verursacher (m/w/d) gegenüber anordnen, dass angemessene Ersatzpflan- zungen zum Ausgleich für die eingetretene Bestandsminderung durchgeführt werden. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 10 Abs. 1 bleibt unberührt.
§8 Ausgleichszahlung
(1) Ist in den Fällen des § 7 eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar, kann die Stadt Starn- berg eine Ausgleichszahlung in Höhe der ersparten Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich aus dem Kauf der jeweiligen Baumsorte mit einem Stammumfang von 25/30 cm gemessen in 1 m Höhe sowie aus dem Arbeitsaufwand für die Pflanzung und notwenige Pflege, damit ein Anwachsen garantiert ist. Abhängig von der Baumsorte ergibt sich somit ein Betrag zwischen 2.500 € und 4.000 € je zur Entfernung kommendem Baum. (2) Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für die Neupflanzung von Bäumen verwendet. Dem Betroffenen (m/w/d) ist die Verwendung der Ausgleichszahlung auf Antrag innerhalb dreier Kalenderjahre nachzuweisen, andernfalls ist das Geld zu erstatten.
§9 Sonstige Einzelanordnungen
Die Stadt Starnberg kann sonstige zum Vollzug dieser Verordnung erforderliche Einzelanordnungen zur Erhaltung und Sicherung geschützter Bäume erlassen.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art 57 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den in dieser Verordnung geschützten Bestand an Bäumen ohne erforderliche Genehmigung verändert, schädigt, zerstört oder entfernt. (2) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Nebenbestimmung in Form einer Auflage zu einer Genehmigung nach § 5 Abs. 5 oder § 7 dieser Verordnung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt.
§ 11 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn für ihren Geltungsbereich eine Baumschutzverordnung in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.
4. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Verordnung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
angenommen: 7:4
TOP 10 Erlass einer Grünordnungs- und Gestaltungssatzung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In Folge des Antrags der Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen vom 02.05.2021 auf Festlegung einer Grünordnung für Starnberg kam es seitens der Verwaltung zur Ausarbeitung und Vorlage von Entwürfen für eine neue Einfriedungs- sowie für eine Freiflächen- und Gebäudegestaltungsatzung. Nach mehrmaliger Beratung beschloss man schließlich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 14.10.2021, eine informelle Arbeitsgruppe zu bilden.
Nachdem zu den Regelungen für die Einfriedungen, Freiflächen- und Gebäudegestaltung im Zuge des Austauschs zwischen der Arbeitsgruppe und der Verwaltung mittlerweile Einvernehmen hergestellt werden konnte, liegt nun der entsprechende Entwurf einer Grünordnungs- und Gestaltungssatzung vor. 
Mit der Freiflächen- und Gebäudegestaltungssatzung betritt die Stadt Starnberg Neuland. Sie verschafft allerdings Regelungsmöglichkeiten, die zumindest langfristig (bestehende Verhältnisse bleiben von der Satzung unberührt) zu einer Änderung des Straßen- und Ortsbilds führen können. Allerdings darf und kann sie nur bauordnungsrechtliche Bestimmungen treffen, nicht jedoch planungsrechtliche. So ist es durch sie insbesondere nicht möglich, den Versiegelungsgrad der Grundstücke zu reglementieren. Die satzungsrechtlichen Bestimmungen zur Freiflächengestaltung greifen daher nur für diejenigen Grundstücksbereiche, die nicht be- und unterbaut werden.
Soweit es den Baumschutz betrifft, bietet Art. 81 BayBO keine eindeutig umschriebene bzw. keine umfassende Legitimation. Grundsätzlich können danach nur solche Bäume einer Erhaltungspflicht unterworfen werden, die für das Straßen- und Ortsbild, den Lärmschutz oder die Luftreinhaltung von Bedeutung sind. Auch sind dem Wortlaut des Gesetzes nach nur bebaute Grundstücke erfasst. Durch die Satzung kann somit jedenfalls kein derart weitgehender Baumschutz herbeigeführt werden wie durch eine Verordnung nach dem Naturschutzrecht. Ungeachtet dieser Umstände haben sich die Vertreter der Arbeitsgruppe und der Verwaltung aufgrund der ungewissen Entscheidung zum Erlass einer Baumschutzverordnung darauf verständigt, in der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung einen nicht auf einzelne, klar beschriebene Bereiche begrenzten Baumschutz vorzusehen, sondern diesen in pauschaler Weise vorzunehmen, jedoch nur und erst dann greifen zu lassen, wenn das Straßen- und Ortsbild prägende, also markante Bäume betroffen sind. Als solche hat man Bäume ab einem Stammumfang von 1,30 m (= ca. 41 cm Durchmesser) in 1 m Höhe definiert – von der bis Mitte des Jahres 2015 gel- tenden Baumschutzverordnung waren indes Bäume ab einem Stammumfang von 1 m (= ca. 32 cm Durchmesser) erfasst. 
Soweit es die Regelungen zu Einfriedungen betrifft, wurden gegenüber der derzeit geltenden Satzung nur wenige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, insbesondere sollen Zäune künftig eine Höhe von maximal 1,50 m aufweisen dürfen, während es augenblicklich 1,20 m sind; die zulässige Höhe von Hecken verbleibt bei 1,80 m. 
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Mit der Begrenzung von Zaunhöhen geht er mit. Eine Begrenzung von Hecken kann er nicht mittragen und stellt den Antrag, diesen Satz in §2 zu streichen. Zum Einen sieht er das ihm bisher nur bekannte Gegenargument einer möglichen “Schluchtwirkung” in Starnberg nicht gegeben und kennt auch bisher kein konkretes Beispiel. Zum Anderen wird dieser Grenzwert seit Jahren wenn nicht seit Jahrzehnten in Starnberg nicht mehr gelebt. Mehr Natur bedeutet mehr Lebensraum. Und sofern es aufgrund von zu hoch empfundenen Hecken zwischen Nachbarn zu unterschiedlichen Ansichten kommen, sieht er die Stadt Starnberg nicht in der Rolle einer reglementieren Institution. Und nur weil man vielleicht hohe Hecken “nicht schön” finden, sollte das kein Argument für die Festlegung einer Begrenzung sein. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten. 
Herr Jägerhuber (CSU): Es geht um Einfriedungen, die nicht in Bebauungsplänen festgelegt sind. Jedem sollte selbst überlassen werden, wie er seine Einfriedung herstellen möchte. 1,80 m sind zu niedrig. Ohne Begrenzung sind Nachbarschaftsstreitigkeiten vorprogrammiert. Er könnte sich 2,50 m als maximale Höhe vorstellen. Die Fassadenbegrünung bei privaten Gebäuden sieht er kritisch. Glasbauten sind dann ggf. nicht mehr möglich. Auch wären Fassaden nach jedem Rückschnitt auch gleich mit zu pflegen. Er möchte den Punkt c.) streichen. 
Frau Pfister (BMS): Es gilt nur für die Zukunft und für alles, was bauantragspflichtig ist. Ist diese Satzung zu den Bebauungsplänen ergänzend?
Herr n.n. (Stadt Starnberg): Es gilt für das gesamte Stadtgebiet, sofern in den ggf. vorhandenen Bebauungsplänen nichts anderes dazu geregelt ist.
Frau Falk (SPD): Mit dem Streichen von c.) kann sie mitgehen. Bei der Heckenhöhe ist sie sich noch nicht sicher.  
Herr Mignoli (BLS): Es gab Hinweise zu Aufzügen in Parkhäusern. Das ist herausgefallen?  
Herr Summer (BMS): Er wäre auch für eine Begrenzung auf 2 m Höhe.
(Anm. d. Verf.: Da ich bei der Debatte selbst beteiligt bin, fehlen jetzt doch ein paar Beiträge.)
Antrag Herr Dr. Schüler:
§4 (1) Satz 2 “Grenzständige Hecken dürfen eine Höhe von bis zu 1,80 m aufweisen.” streichen
abgelehnt: 1:10
Antrag Herr Jägerhuber (CSU): Begrenzung der Höhe von Hecken auf 2,5 Meter aufzustocken und vom Straßenniveau aus zu messen
angenommen: 10:1 (Anm. d. Verf.: Ich bin gegen die Höhenbegrenzung und für die Messung vom Straßenniveau - wie sollte ich jetzt abstimmen? Ich habe der Höhenbegrenzung bei meiner Entscheidung eine höhere Priorität eingeräumt.).
Antrag Herr Jägerhuber: 
§x Abschnitt 3, Satz 1, Punkt c.) inkl. Satz 2 und Satz 3 streichen
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Bauausschuss den Erlass der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung in der Fassung vom 01.02.2023 mit den beschlossenen Änderungen einschließlich der Regelungen zum Baumschutz. Für die Internetfassung soll die Satzung nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München beispielhaft bebildert werden.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Bauausschuss, den Handlungskata- log zu Lärmschutzanlagen mit Fassungsdatum vom 01.02.2023 als interne Auslegungshilfe zu be- schließen.
3. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität begrüßt die der Beschlussvorlage beigefügten Hinweise und Erläuterungen und empfiehlt, diese unmittelbar nach Erlass der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: An der Höhe der Hecke wollte ich meine Zustimmung zur Grünordnung nicht abhängig machen. Deshalb hier ein “Ja” trotz der jetzt festgelegten Höhe von Hecken von 2,5m, die ich nach wie vor in keinster Weise unterstütze.)
TOP 11 Erlass einer Stellplatzsatzung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In Folge eines bereits im Jahr 2012 gestellten Antrags der Stadtratsfraktion der UWG auf Überarbeitung der städtischen Stellplatzregelungen sowie eines Antrags der Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen vom 02.05.2021 auf Festlegung einer Grünordnung für Starnberg hatte die Verwaltung mehrmalig diverse Entwürfe für eine neue Einfriedungs-, Stellplatz- sowie für eine Freiflächengestaltungssatzung vorgelegt. 
Nach wiederholten Beratungen und jeweils kontrovers geführten Diskussionen beschloss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität schließlich am 14.10.2021, eine informelle Arbeitsgruppe zu bilden.
Nachdem darauffolgend deutlich wurde, dass es hinsichtlich der Stellplatzregelungen zunächst einer Richtungsentscheidung bedarf, wurde eine solche am 21.07.2022 durch den Bauausschuss herbeigeführt. Nach dem Willen des Bauausschusses sollte zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs und zur Aufwertung des öffentlichen Raumes eine spürbare Verringerung der geforderten Stellplatzzahlen angestrebt und der Satzungsentwurf auf Grundlage der getroffenen Richtungsentscheidung sowie unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Anträge fortentwickelt werden.
Dem folgend liegt nun der zwischen der Arbeitsgruppe und der Verwaltung abgestimmte Entwurf einer Stellplatzsatzung vor, wobei dieser den Fraktionen bereits per E-Mail vom 01.02.2023 mit der Möglichkeit der Äußerung zuging. 
Der vorliegende Entwurf der Stellplatzsatzung beinhaltet zahlreiche Regelungen, die sich auch in der derzeit geltenden Satzung finden – so insbesondere die Sonderregelung für die Blumensiedlung. Unter § 2 Abs. 4 wurde die schon bislang praktizierte, aber nicht in der Satzung niedergelegte Bestimmung ergänzt, wonach in gemischt genutzten Gebäuden eine Anrechnung der für Wohnungen nachzuweisenden Stellplätze mit anderen (gewerblichen) Nutzungen nicht möglich ist, da, wie auch in der Begründung zur Satzung ausgeführt, eine Wohnnutzung nicht im gleichen Maße wie Gewerbe einem objektiven Maßstäben zu unterwerfenden Ablauf unterliegt, der sodann zum temporären Freiwerden der dafür vorgesehenen Stellplätze führt. Sollte es sich im Einzelfall anders darstellen, könnte dem mit einer Abweichung nach § 5 begegnet werden.
Unter § 3 fanden einige neue Ermäßigungstatbestände Eingang in die Satzung. So wurde eine Gebietskarte entwickelt, die in einem 600 m Radius um die jeweiligen S-Bahn-Haltestellen eine privilegierte Behandlung der dort geplanten Nutzungen mittels eines Abschlags von 10 % ermöglicht. Von einer deutlicheren Ermäßigung hat man abgesehen, da zu befürchten ist, dass andernfalls eine zu starke Beanspruchung öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt. Die bereits mit der 1. Änderungssatzung etablierte Sonderbehandlung von im damals gleichfalls neu definierten Kernstadtgebiet gelegenen Gaststätten und Freischankflächen (Nrn. 6.1 und 6.2 der Pkw-Richtzahlen) wurde dem Grunde nach beibehalten, allerdings erstreckt sich die Regelung nun auf den größer gefassten Bereich (eine eigens festgelegte Kernstadt gibt es nicht mehr) und profitiert überdies von der neu eingeführten 10 % Ermäßigung. Durch eine Differenzierung unter Nr. 3.1 der Pkw-Richtzahlen hat man diese Systematik dem Grunde nach auch auf kleinere Verkaufsstätten übertragen.
Eine weitere Möglichkeit zur Ermäßigung um bis zu 10 % eröffnet gemäß § 3 Abs. 2 die Etablierung eines Möbilitätskonzepts, soweit und sofern dieses Anerkennung durch die Stadt findet und vertraglich gesichert wird. Im Weiteren sind innerhalb des vorgenannten Gebiets lediglich mindestens 60 % der notwendigen Stellplätze herzustellen, außerhalb dessen mindestens 80 %. Für die verbleibenden 40 % bzw. 20 % wird die Möglichkeit einer Ablösung eröffnet.
Ebenfalls neu ist die Regelung unter § 3 Abs. 5, die insbesondere auf Fälle abstellt, in denen eine Familie im bislang nicht ausgebauten Dachgeschoss ohne Etablierung einer eigenständigen Wohnung vorhandenes Wohnflächenpotenzial z. B. für die heranwachsenden Kinder ausschöpfen möchte. Wie in der Begründung zur Satzung allerdings ausgeführt wird, soll diese Ermäßigungsmöglichkeit nicht dergestalt missbraucht werden können, dass zunächst ein Bauantrag für einen Neubau ohne und (zeitnah) ein Tekturantrag mit ausgebautem Dachgeschoss eingereicht wird. Der Ablösebetrag wurde nun in die Satzung aufgenommen und beläuft sich innerhalb des vorgenannten begünstigten Gebiets auf 20.000 €, im Übrigen auf 15.000 €. Bislang ist je Stellplatz ein nicht in der Satzung bestimmter Ablösebetrag in Höhe von 15.339 € zu zahlen. Dieser Betrag war im Zuge des erstmaligen Erlasses der Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen kalkuliert und nach Abstimmung mit dem Landratsamt sowie Bayerischen Gemeindetag seinerzeit auf 30.000 DM festgelegt worden. Die jetzt erfolgte neue Festlegung baut auf der damaligen Kalkulation auf, im begünstigten Ge- biet fand allerdings in gewissem Umfang die Baukosten- und Bodenwertsteigerung Berücksichtigung.
Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Pflicht der Herstellung von Fahrradabstellplätzen. Allerdings hat man sich hier auf wenige Vorgaben beschränkt und etwa davon abgesehen, konkrete Maße oder Abstellkonzepte vorzugeben. Hinsichtlich der diesbezüglichen Richtzahlen hat man sich an denen anderer vergleichbarer Kommunen orientiert. Sie entsprechen dem, was bereits in der Sitzung des Bau- ausschusses am 13.02.2020 vorgelegt und beschlossen wurde.
Die Richtzahlen für Pkw-Stellplätze blieben weitgehend unverändert, die mit der 1. Änderungssatzung eingeführte neue Staffelung unter Nr. 1.1 der Pkw-Richtzahlen für Wohngebäude findet sich aber selbstverständlich auch in der fortan geltenden Richtzahl-Tabelle, unter Nr. 4 erfolgte eine Vereinheitlichung und Richtwertfestlegung nach dem großzügigeren Maßstab, ebenso wurde eine Anpassung bei den Schulen vorgenommen. Dem städtischen Hochbau ist daher an einer noch großzügigeren Handhabung (1 Stellplatz je 20 m2 Hallenfläche) gelegen. Ob dies auch unter Berücksichtigung dessen, dass nicht ständige eine Vollauslastung vorliegt, noch in einem angemessenen Verhältnis zwischen Besucher- / Nutzer- und Stellplatzzahl steht, ist allerdings kritisch zu hinterfragen.
Die Verwaltung empfiehlt, die derzeit geltende Staffelung (bis 80 m2, bis 200 m2 und über 200 m2) beizubehalten bzw. zu übernehmen. Hinsichtlich der Regelung für die Wochenend- und Ferienhäuser unter Nr. 1.4 der Richtzahl-Tabelle erschließt sich nicht die Unterscheidung gegenüber Nr. 1.1. Die Situation in der Wassersportsiedlung zeigt, dass die Wochenendhäuser dauerhaft genutzt werden und deshalb auch hinsichtlich der Stell- platzanforderungen als solche behandelt werden sollten.
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Ein hat einen Hinweis zu den PKW-Aufzügen. Er möchte das “Soll” durch ein “Kann” ersetzt haben. 
Herr Mignoli (BLS): Die Stellplatz-Staffelung geht ihm zu weit. Mit kleineren Werten würden vielleicht mehr kleinere Wohnungen gebaut werden. Warum werden Ferienhäuser anders bewertet?
...
(Anm. d. Verf.: Es geht jetzt im wesentlichen um einzelne Mindeststellplätze für unterschiedliche Arten von Gebäuden, so dass eine Protokollierung hier wenig unterhaltsam wäre.)
Antrag Herr Migoli: 
Grenzwerte bei Punkt 1.1: - bis 60 qm 1 Stellplatz, - bis 150 qm 2 Stellplätze - ab 150 qm 3 Stellplätze
Punkt 1.4: Behandlung wie die Gebäude aus Punkt 1.1
angenommen: einstimmig  
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Bauausschuss grundsätzlich den Erlass der Stellplatzsatzung in der Fassung vom 01.02.2023 mit den beschlossenen Änderungen.
2. Hinsichtlich der Richtzahlen werden folgende Empfehlungen abgegeben: 
a) Für die unter 4.3 aufgeführten Nutzungen werden als maßgebliche Kenngröße 20 m2 Hallenfläche/NF festgelegt. b) Nr. 9.3 wird mit einer Fußnote versehen und darin klargestellt, dass Direktannahmeplätze und Diagnosestände nicht als Wartungs- und Reparaturstand gelten. c) Für die unter den Nrn. 9.5 und 9.6 aufgeführten Nutzungen werden jeweils 5 Stellplätze festgelegt, der Stauraum muss für mindestens 10 Fahrzeuge ausgelegt sein. d) Unter 10.3 wird für Feuerwehrgerätehäuser ein Stellplatzschlüssel festgelegt, der sich an den vorhandenen Einsatzfahrzeugen und deren Besatzungsstärke ausrichtet und hiervon einen Ansatz von 40 % bildet; für etwa vorhandene Gemeinschaftsräume sind keine weiteren Stellplätze notwendig.
3. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität begrüßt die der Beschlussvorlage beigefügten Hinweise und Erläuterungen und empfiehlt, diese unmittelbar nach Erlass der neuen Stellplatzsatzung auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen.
angenommen: 9:2
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er bittet die Verwaltung um eine temporäre Ladezone (z. B. morgens auf einem Bereich von drei Stellplätzen) in der Wittelsbacherstraße. Er fragt nach dem Testschaltung am Tutzinger Hof Platzes vom Bauamt. (Anm. d. Verf.: Ist aufgrund der Bahnbaustelle verschoben).
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Zustand der Hanfelder Straße. 
Frau Kammerl: Die Stadt wird das provisorisch reparieren. Das Bauamt hat ein wasserrechtliches Problem zu klären, so dass das Bauamt noch keine flächendeckende Sanierung der Hanfelder Straße durchführen konnte. Es laufen aktuell Gespräche zwischen Bauamt und Wasserwirtschaftsamt. Auch die Kostenaufteilung zwischen Stadt und Freistaat ist noch nicht vollständig geklärt. Das Bauamt hat geplant, im Herbst 2023 die Hanfelder Straße Instand zu setzen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Zone 30 in der Riedelsel Straße? Und was mit den noch offenen Zebrastreifen bei Lebenshilfe und Söckinger Straße ist?
Frau Kammerl: Die Tempo 30 Zone ist noch nicht genehmigt. Sie fragt die restlichen Punkte nach.
Frau Fohrmann (CSU): Bei der Staatsstraße sind auf der Insel bei der Abfahrt nach Hadorf Kiefern gepfanzt worden - Warum? (Anm. d. Verf.: Das kann nur das Bauamt beantworten.)
....
(Anm. d. Verf.: Ich mag jetzt nicht mehr. Der letzte Punkt hat doch noch weitaus länger gedauert, als anfänglich vermutet. Es ist vielleicht einfach noch zu früh - erst 21:10 Uhr - und es gibt keine Konkurrenz in Form eines Fussballspiels im Fernsehen heute Abend ).
(M)ein Fazit:
Es wird gespart - und das ist notwendig. Auch wenn manchmal das Gefühl entsteht, dass “an der falschen Stelle gespart” wird, sind alle diese Entscheidungen in den Gremien mehrheitlich gefällt worden und nicht die vielleicht willkürliche Entscheidung eines Einzelnen. 
Und endlich wird das Starnberger Grün wieder geschützt und darf nicht eben mal schnell durch totes Material ersetzt werden.
Schade ist nur, dass sich jetzt eine erwähnenswerte Anzahl von Starnbergern Eigentümern fragen darf, wie sie mit ihrer illegalen Hecke umgehen wollen. Präventiv ab Straßenkante auf 2,5 m kürzen oder wie dann schon die letzten Jahre oder Jahrzehnte einfach (ab)warten. Wo kein Kläger ist, braucht es auch keinen Richter oder auch keine Verordnung. 
Für die Länge der Sitzung waren heute nicht nur die Debattenbeiträge der Ausschussmitglieder verantwortlich, sondern auch die mehrfach mehr als ausführlichen Erläuterungen durch die Stadtverwaltung.
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politik-starnberg · 5 months ago
Text
Sozialbedürftig trotz geerbter Immobilie?
Manche Bürger fragen sich vielleicht, warum sich im Stadtrat jetzt schon mehrmals so eine heftige Debatte ergeben hat, als das Thema "Sozialstaffelung" wieder an den Stadtrat herangetragen wurde.
Man könnte doch denken: "Ich doch ganz einfach: Wer wenig verdient, soll weniger zahlen.". Es geht doch um die soziale Gerechtigkeit bzw. um die soziale Bedürftigkeit.
Und hier fangen die Schwierigkeiten leider an. Ist es sozial gerecht, wenn auch der weniger Gebühren zahlen soll, der zwar wenig verdient, aber in einem vielleicht geerbten großen Einfamilienhaus wohnen kann? Mir ist schon klar, dass man eine Immobilie im Normalfall nichts zur täglichen Liquidität beitragen kann. Ich möchte mit dem Beispiel nur aufzeigen, dass es eben nicht ganz so einfach ist, sozial gerecht zu handeln, wenn man sich z. B. nur auf den Einkommensteuerbescheid beschränken würde.
Analog zu der aus den Reihen des Stadtrats entwickelten ersten Version einer Grünordnung hätte ich mir schon von den Antragstellern letztens gewünscht, auch hier mit einem konkreten Vorschlag an den Stadtrat heranzutreten und sich nicht nur auf den Standpunkt zu stellen: "Das soll sich die Verwaltung überlegen.".
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politik-starnberg · 9 months ago
Text
Tumblr media
Eine Lücke in der Einfriedungssatzung oder gestalterische Freiheit?
(Quelle: zugeschicktes Foto vom Siebenquelleweg)
Aus der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Starnberg (https://www.starnberg.de/assets/downloads/buergerservice-verwaltung/Satzungen_und_Verordnungen/Gruenordnung-Gestaltungssatzung_Final.pdf)
"§2 Ziel der Satzung, Die Satzung bezweckt die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und baulichen Anlagen, ... im Weiteren zu einer positiven Wirkung auf das Ortsbild und ..."
Wie gehen wir mit derart baufälligen Gartenzäunen in Starnberg um? Wird durch sie das Ortsbild zu negativ geprägt, so dass hier etwas geändert werden sollte oder ist das dann schon ein zu starker Eingriff in die Freiheit des Eigentümers?
Ich persönlich würde da nichts in die Satzung mit aufnehmen, mich als Stadt aber mal beim Eigentümer erkundigen (wenn noch nicht geschehen), wie denn seine mittel- bis langfristige Planung diesbezüglich aussieht.
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politik-starnberg · 1 year ago
Text
Bebauungspläne sind ein hartes Schwert ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Bauausschusses vom 7.12.2023:
Heute gibt es nur eine freie Zusammenfassung von der Bauausschusssitzung vom 7.12.2023. 
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Brunnangerhalle Starnberg; Ergebnis Gesamtsanierungskonzept, weiteres Vorgehen 
Das Credo der Fraktionen und des beauftragen Büros ist, dass es eine klare Mehrheit für eine Generalsanierung anstelle eines Neubaus gibt. Der Sportbetrieb soll dabei immer zu jederzeit gesichert sein.
In der Debatte geht es schwerpunktmäßig um die nicht bekannten Kosten, sowohl für eine Sanierung als auch für einen Neubau und keiner weiß, welche Kosten in Zukunft entstehen werden. Auch sollte man sich bei der Sanierung auf praktikable Lösungen beschränkt werden. Auch ein Sporthallenkonzept wird angemahnt. Kann sich die Stadt alle bestehenden Hallen noch leisten (aktuell 2,3 m2 pro Einwohner). Das ist mit den Sportvereinen zu diskutieren.  
Es wird noch debattiert, ob "weiterverfolgen" im Beschlussvorschlag mit "durchführen" gleichzusetzen ist. Die Mehrheit sieht das nicht so - ich auch nicht. 
Antrag Herr Fiedler (FDP): 
Empfehlung für Haupt- und Finanzausschuss für eine Beschlussfassung für die Aufstellung einer Sportentwicklungsplanung zusammen mit den Vereinen und dem Sportreferenten
Angenommen: 13:0
Beschlussvorschlag 
Es soll die Generalsanierung der Brunnangerhalle weiterverfolgt werden. 
Angenommen: 10:3
Es soll bei allen weiteren Schritten der Verein miteinbezogen werden. 
Als nächster Schritt soll ein VGV-Verfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros gestartet werden. 
Zusammen mit dem Projektsteuerer soll untersucht werden, in welchem Umfang Bauabschnitte gebildet werden können und welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung bestehen. 
Angenommen: 13:0
TOP 4 Gymnasium Starnberg - Generalsanierung Bauteil 5 Stand der Planung, weiteres Vorgehen 
Das Thema Barrierefreiheit und der Brandschutz werden berücksichtigt. Es wird die Frage gestellt, ob das noch notwendig ist, wenn die Schule an den Landkreis abgegeben wird. Die Maßnahme könnte theoretisch noch verschoben werden, nur dass der Teil des Gymnasiums aktuell dann nicht mehr gescheit nutzbar wäre. Auch jetzt übernimmt der Landkreis generell 90% der Investitionskosten wie bisher. Als Kosten werden aktuell 3,8 Mio. EUR gehandelt. Generell wird empfohlen, dass Geld in die Bildung gesteckt werden sollte.
Beschlussvorschlag 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Generalsanierung des Bauteil 5 inkl. Chemiebereich die weiteren erforderlichen VgV-Verfahren zur Beauftragung geeigneter Fachplanungsbüros durchzuführen, die auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung dann zunächst mit Stufe 2 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt werden sollen. 
Angenommen: 13:0
TOP 5 Bauantrag für die Errichtung einer temporären Erweiterung für zwei Gruppen aus Containermodulen, Befristungsdauer 3 Jahre auf dem Grundstück Fl. Nr. 114, Gemarkung Söcking, Prinz-Karl-Str. 7a (Antrag-Nr. 2023/169) 
Beschlussvorschlag 
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung zugunsten der Errichtung der Containermodule außerhalb der Baugrenzen und der Abweichung von der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung zugunsten des Verzichts auf die Begrünung von Flachdächern wird erteilt. 
Angenommen: 13:0
TOP 6 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Fl. Nrn. 360/1, 362 und 363, Gemarkung Starnberg, zwischen der Bahnhofstraße und dem Museum Starnberger See; hier: Aufstellungsbeschluss 
Dem Bauherrn soll ein Zeichen des guten Willens geschickt werden, dass die Stadt dem Projekt generell zugetan ist. Beim Wohnungsbau sind vom Bauausschuss alle Arten von Wohnungsbauprojekten zu berücksichtigen. Deshalb ist die aktuelle Prioritätenliste so in Ordnung. 
Die Höhenentwicklung am See sollte in dieser Höhe nicht umgesetzt werden. Da besteht im Bauausschuss noch Diskussionsbedarf. Die Prüfung der Höhenentwicklung wird während der zukünftig Bearbeitung im Bebauungsplanverfahren behandelt werden. 
Beschlussvorschlag 
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Fl. Nrn. 360/1, 362 und 363, Gemarkung Starnberg, zwischen der Bahnhofstraße und dem Museum Starnberger See wird stattgegeben. 
Der Bebauungsplan Nr. 81A07 Museumsquartier soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 360/1, 362 und 363,Gemarkung Starnberg, gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. 
Die Höhenentwicklung der geplanten Gebäude ist zu überprüfen und dem Bauausschuss vor der Einleitung weiterer Verfahrensschritte zur Beratung vorzulegen. 
Die Einstufung der Bauleitplanung in der Prioritätenliste wird beibehalten. 
Angenommen: 13:0
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung am 14.09.2023 zur Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses nachtaktiver Tiere und Insekten im Zuge der  Umrüstung der Straßenbeleuchtung 
Der TOP wurde schon im Stadtrat beschlossen. 
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung vom 04.10.2023; Baumaßnahmen in Straßenflächen 
Es gibt einen 2. "StraMot" (ein motorisierter Straßenwärter), der nur diese Aufgabe hat und der von der Straßenmeisterei zur Stadt gekommen hat.
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zu den Baumaßnahmen in den Straßenflächen zur Kenntnis.
Angenommen: 13:0
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung vom 04.10.2023; Programm zur Renovierung der Straßen 
Das angefragte Straßenprogramm gibt es unter dem Stichwort "Eagle-Eye" (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/618615869399056384/straßendaten-werden-im-auftrag-der-stadt-starnberg), wo bereits die Straßen kategorisiert wurden. Umgesetzt wurde aus dieser Liste noch nichts. Anfang 2024 wird es einen Vorschlag geben.
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Sanierung der städtischen Straßen zur Kenntnis. 
Angenommen: 13:0
TOP 10 Seeanbindung Starnberg - Städtebauliche Untersuchung 
Es gibt eine grobe städtebauliche Studie, um vorrangig die möglichen Volumen einschätzen zu können. Es wurde nur der Bereich beginnend beim Schotterparkplatz Richtung München betrachtet. Seeseitig sollen die Flächen freibleiben. Stadtseitig könnte gewisse Bauvolumen verträglich umgesetzt werden. Es könnten 13.000 bis 14.000 m2 Geschossfläche entstehen. Die Unterführungen bleiben alle bestehen. Durch den Bahnhof Nord konnte der Pendlerparksuchverkehr aus der Innenstadt verlagert werden. 
Das Thema Parkplätze ist mit dieser Studie noch nicht abschließend behandelt. 
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Quelle: Präsentation im Bauausschuss Stadt Starnberg, 7.12.2023
(Anm. d. Verf.: Das ist nur ein konzeptionelles Beispiel. Jegliche konkrete Planung wird im Rahmen einer weitaus umfangreicheren städtebaulichen Projekt inkl. Bürgerbeteiligung stattfinden.)
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss nimmt die städtebauliche Studie des Büros Allmann Wappner vom 28.02.2022 zur Kenntnis. 
Angenommen: 12:1 
(Anm. d. Verf.: Es ist immer wieder verwunderlich, welchen Sinn es macht, eine Kenntnisnahme nicht zu bestätigen. Das öffnet dann später, unwissend argumentieren zu können.) 
TOP 11 Änderung der Stellplatzsatzung 
Es ist dieselbe Debatte wie zuvor. Für manche sollen die Bewohner dann irgendwo ihren Parkplatz suchen, andere möchten gerade an der Stelle nicht noch mehr Parkdruck erzeugen.
Die Schlussfolgerung, dass durch geringe Baukosten auch die Mieten niedriger bleiben, wird von vielen nicht gesehen. Die Mieten werden immer ortsüblich sein, unabhängig von den Baukosten.
Es ist schwierig von dem angefragten Fall auf die Zukunft zu schließen. Da spekulieren in meinen Augen alle miteinander. Für mich ist das "Mietargument" gewichtiger.
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss beschließt folgenden Satzung:  Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586) sowie Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 07.07.2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371) folgende  Satzung zur Änderung der Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung)  §1 Regelungsinhalt  Die Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in der Fassung vom 20.04.2023, geändert durch die Änderungssatzung in der Fassung vom 17.05.2023 erfährt die nachstehende Änderung.  In der Anlage zu § 2 Abs. 1 (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (Kfz)) werden die folgenden Regelungen aufgenommen:  1.1 Konventionelle Wohngebäude, auch Doppelhaushälften oder Reihenhauseinheiten (geteilt und ungeteilt), je Wohnung  bis 80 m2 WF: 1 St.  bis 200 m2 WF: 2 St.  über 200 m2 WF: 3 St.  1.2 Gebäude im geförderten (sozialen) Wohnungsbau, je Wohnung - bis 40 m2 WF: 0 St.  - ansonsten 1 St.  §2 Inkrafttreten  Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
2. Der Bauausschuss ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die vorstehende Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. 
Abgelehnt: 6:7
(Anm. d. Verf.: Ich glaube nicht, dass an der angefragten Stelle nur Mieter ohne Pkw einziehen würden. Die haben sich dann jetzt in der Ferdinand-Maria-Straße ggf. jetzt einen Parkplatz zu suchen. Deshalb habe ich auch für die Anpassung gestimmt.)
TOP 12 Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl. Nrn. 282/21, 282/23 und 282/24, Gemarkung Percha, Frühlingstraße 5 e; Antrag auf Gewährung einer Ablösung von einem Stellplatz 
Es gibt bereits sehr ähnlichen Fall in der Nachbarschaft, dem zu einem früheren Zeitpunkt bereits zugestimmt wurde.
Beschlussvorschlag 
In Anbetracht des stauenden Schichtenwassers und der dadurch bedingten Kosten spricht sich der Bauausschuss dafür aus, den Antragstellern den Abschluss eines Ablösevertrages für einen Stellplatz und damit das Absehen vom Bau einer Duplexgarage zu ermöglichen. Der verbleibende Stellplatz kann in einer Einzelgarage, diese auch in Form eines Carports oder in offener Weise nachgewiesen werden, wobei jedoch darauf hinzuwirken ist, dass, wenn auch ein gefangener Stellplatz entsteht, auf dem Grundstück Fl. Nr. 282/24 faktisch eine Fläche für zwei Fahrzeuge (hintereinander gereihte offene Stellplätze oder Garage/Carport und Stauraum) verfügbar ist. 
Angenommen: 10:0
TOP 13 Bauantrag für den Umbau von zwei zu einer Nutzungseinheit und teilweise Dachaufstockung auf dem Grundstück Fl. Nr. 612/13 Gemarkung Söcking, Am Langenberg 24 (Antrag-Nr. 2023/155) 
Es gibt keinen Gesprächsbedarf.
Beschlussvorschlag 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Zufahrt, erteilt. 
Zu Befreiungen zugunsten der Ausführung der Dacheindeckung mit roten Dachziegeln sowie zu der nordseitigen Überschreitung der Baugrenze durch den Quergiebel wird das gemeindliche Einvernehmen bzw. die Zustimmung erteilt. 
Angenommen: 10:0
TOP 14 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 802/2, Gemarkung Söcking, Klenzestraße 12 (Antrag Nr. 2023/162) 
Neue Bescheide sind immer neu zu prüfen. Dabei kann es auch passieren, dass bisher genehmigte Vorbescheide auf einmal nicht mehr zulässig sind. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Größe der versiegelten Fläche zu reduzieren wäre, um insgesamt das Einvernehmen zu erteilen. 
Antrag Herr Jägerhuber (CSU):
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller erneut eine Änderung der Planung anzutragen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, innerhalb der Frist über das Einvernehmen und etwaige Befreiung zu enscheiden. 
Angenommen: 13:0 
TOP 15 Antrag auf Vorbescheid für die Dachanhebung Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/45, Gemarkung Söcking, Großglocknerstraße 40 (Antrag Nr. 2023/163) 
Bei folgenden Festsetzungen liegen Widersprüche mit dem Bebauungsplan vor: 
Gemäß Bebauungsplan: Wandhöhe 5,80 m, zwei Vollgeschosse
geplant: Wandhöhe 7,47m, drei Vollgeschosse
Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erforderlich: Ja
Gemäß einiger Stadträte ließe die Lage eine Aufstockung zu. Es ist aber kein Einzelfall, da alle Nachbarn auch aufstocken könnten. 
Beschlussvorschlag 
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 
Zu Frage 1a, b und 2 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Da die Grundzüge der Planung berührt sind, wird weder das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, noch, da kein Einzelfall vorliegt, die Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt. 
Angenommen: 7:6
TOP 16 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Rn 872/0, Gemarkung Perchting, Mittlerweg 6 (Antrag Nr. 2023/172)
Das Gesetz gibt leider vor, dass ein Terrassendach, welches auf zwei seitlichen Stützen aufbaut, als feste Bauwerk zählt und zur Grundfläche hinzuzurechnen ist.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
Zu einer Befreiung zugunsten einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird weder das gemeindliche Einvernehmen noch die Zustimmung erteilt.
Angenommen: 7:6
(Anm. d. Verf.: Auch hier hatten die Stadträte abzuwägen, ob sie gemäß geltenden Rechts ablehnen oder pro Bürger gegen die aktuelle Gesetzgebung stimmen. Damit haben vielleicht Letztere bei den Betroffenen gepunktet, bewegen sich aber meiner Meinung auf gefährlichem Terrain. Was passiert, wenn wir uns alle einfach nicht mehr an die geltenden Gesetze halten, nur weil wir sie im konkreten Fall für zu bürgerunfreundlich halten?)
TOP 17 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Garage auf dem Grundstück 70/10, Gemarkung Percha, Eschenweg 4 (Antrag Nr. 2023/161)
Es ist immer wieder ähnlich gelagert. 
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
Zu einer Befreiung zugunsten einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO um mehr als eine Grundflächenzahl von insgesamt 0,5 wird weder das gemeindliche Einvernehmen noch die Zustimmung erteilt.
Angenommen: 8:5
TOP 18 Dachsanierung Umkleidetrakt FT 09 Kostenrahmenerhöhung
Die Baupreise haben sich entsprechend nach oben entwickelt. Dadurch ist eine Überschreitung entstanden.  
Beschlussvorschlag 
Der Kostenrahmen für die Maßnahme "Dachsanierung Umkleidetrakt FT09" wird auf 595.000 € Brutto erhöht. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauausschuss über weitere Kostenentwicklungen zu informieren. 
Angenommen: 13:0
TOP 19 Bekanntgaben, Sonstiges
Beim Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund" wird aktuell auf die Klärung der Heilungsmöglichkeiten des Fehlers des Bebauungsplans gewartet.
... und Anderes ...
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politik-starnberg · 1 year ago
Text
Ein bisschen Seeanbindung und Vieles mehr ...
(M)ein Protokoll der Bürgerversammlung vom 4.10.2023:
Ich bin gespannt, welche Anträge heute (erneut) gestellt werden und wie der Erste Bürgermeister von den Bürgern behandelt wird. Sollte es unfreundliche Zwischenrufe geben, würde mich mal interessieren, ob die Zwischenrufer auch kein Problem damit hätten, wenn andere mit ihnen so umgehen würden.
Ich würde mal sagen, dass die Halle zu 40-50% gefüllt ist.
Es ist 18:55 Uhr. Der Erste Bürgermeister und die Damen - rechts und links von zwei Herren flankiert - sind anwesend. Der Erste Bürgermeister versichert per Mikrofon den Anwesenden, dass die Bürgerversammlung heute stattfinden wird.
Das Spezi wird auch schon gebracht - ein ganz sicheres Zeichen, dass es heute länger wird.
Der neue Stadtrat der WPS darf sich heute noch kurz vorstellen. Bisher gab es drei Wechsel im Stadtrat - alle innerhalb einer Gruppierung.
Da der Vortrag des Ersten Bürgermeisters wieder nachträglich online gestellt wird, werde ich den sicher nicht so detailliert mitschreiben.
Daten und Zahlen
Der Erste Bürgermeister stellt Zahlen, Daten und Fakten vor. Die Anzahl der Einwohner ist im Vergleich zum letzten Jahr wieder um 1% gestiegen.
Haushalt
Der Haushalt wird mit seinen Eckdaten vorgestellt. Verwaltungs- ("Girokonto") und Vermögenshaushalt ("Festgeld") sind ähnlich hoch geblieben. Die Einkommenssteuerbeteiligung ist in den letzten Jahren nicht gestiegen. Die Gewerbesteuer ist leider sehr variabel und launisch. Die Kreisumlage steigt leider nach wie vor an und ist aktuell bei ca. 20 Mio. EUR. Sinken wird sie in den nächsten Jahren nicht. Auch die Personalausgaben steigen leider immer an, was auch an der Aufgabenmehrung liegt. Die Einnahmenseite ist daher nicht ganz zuverlässig. Die Schulden sind aufgrund eines Einmal-Effekts letztes Jahr sprunghaft gestiegen. Die Rücklage ist wieder signifikant vorhanden.
Bauen und Gebäude
Das Planungskonzept der Seeanbindung wird kurz vorgestellt. Der Stadtrat wird demnächst schon einmal vorab entscheiden können, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieses kann dann vor Ablauf der Frist wieder aufgehoben werden. Der Erste Bürgermeister weist noch einmal daraufhin, dass auf dem Schotterparkplatz mit Gebäuden gerechnet wurde, die sich in die Umgebung der Kaiser-Wilhelm-Straße einfügen. Er hat von Bund und Land positive Signale erhalten.
(Anm. d. Verf.: Das sehen einige Bürger wahrscheinlich anders. Das kann ich nachvollziehen, denn wenn ein Bürger Politiker von Bund und Land direkt danach fragt, wird sicher kein Politiker und Beamter gegenüber dem Bürger ein positives Signal senden, wenn noch nichts in trockenen Tüchern ist.)
Beim Quartier MOOSAIK ziehen alle an einem Strang.
Beim Bayerischen Hof wird es im Laufe des nächsten Jahres erste Vorschläge für die Umgestaltung geben.
Klimaschutz-Maßnahmen
Es finden weiterhin energetische Sanierungen statt. Die neue Grünordnungs- und Gestaltungssatzung soll eine grüne und klimafreundliche Stadt fördern. Mit zukünftig klimaresistenteren Pflanzen soll der städtische Baumbestand verbessert werden.
Es wird noch eine Weile dauern, bis das geforderte Konzept der Stadt Starnberg für die kommunale Wärmeplanung spruchreif ist, damit die Bürger wissen, welche Heizungen sie bei sich einbauen können.
B2-Tunnel
Wir haben alle den Austausch der Bahnbrücke "überlebt" und der Erste Bürgermeister bedankt sich auch bei den Bürgern. Es gab keine "Katastrophe". Wir warten alle auf das Planänderungsverfahren. Und danach dauert es immer noch 7 Jahre bis zur Fertigstellung des B2 Tunnels.
Schulen und Soziales
Die Digitalisierung der Grund- und Mittelschulen ist abgeschlossen. Es gibt leider noch um die 80 Kinder auf der Warteliste. Das sollte nicht sein. Dieses Thema ist ihm wichtiger als z. B. neue Baumaßnahmen nur für den Radverkehr. Die beschlossenen Maßnahmen für die Personalbindung haben Wirkung gezeigt. Es gibt weniger Fluktuation. Die Kosten für die Kindergärten sind aufgeteilt in Förderung vom Land, den Elternbeiträgen und der Defizitzahlung durch die Stadt - jeder etwa ein Drittel. Es gibt wieder einen Jugendbeirat. Der Openstage-Tag war komplett vom Jugendbeirat organisiert. Auch bei anderen Themen bringt sich der Jugendbeirat bereits ein.
Betriebshof und Feuerwehr
Zeitweise waren von den 8 Gärtnern und 2 einsatzbereit. Das hat man schon gemerkt. Der Feuerwehrbedarfsplan wird gerade überarbeitet. Der Entwurf war sehr üppig gestaltet und durch den B2-Tunnel gesteuert. Jetzt gilt es aber die Probleme ohne B2 Tunnel erst einmal zu beheben. Die Förderung der Freiwilligkeit ist da ein wichtiger Baustein. Er bedankt sich bei der Feuerwehr und dem Betriebshof für die Aufräumarbeiten nach dem Sturm im Juli diesen Jahres.
Kultur
Der Kultursommer soll in den nächsten Jahren weiter stattfinden. Ein Kind von Corona, auf das die Stadt stolz ist. Nächsten Sonntag findet "Starnberg bewegt" statt - aber das Wählen nicht vergessen. Der Christkindlmarkt ist dieses Jahr etwas länger.
ZIO
Das interkommunale Projekt ZIO wurde aus der Taufe gehoben. Starnberg ist dieses Jahr Pilotgemeinde. Fünf Kommunen und eine weitere kommunale Institution haben eine GmbH gegründet. Die ZIO hat Modellcharakter und weitere Gemeinden haben schon Interesse angemeldet.
Dinard und U-Boot
Es gab die Besuche der Delegationen in Starnberg und in Frankreich bzw. in Norddeutschland. Der Erste Bürgermeister durfte in Dinard auf dem Jahrestag des Widerstands eine kurze Rede halten.
Ausblick 2024
Bei der Seeanbindung werden wir Klarheit haben und der Bayrische Hof sollte nächstes Jahr "aufs Gleis gesetzt werden". Auch das alte Bahnhofsgebäude soll nächstes Jahr in Angriff genommen werden.
Vorherige Bürgerversammlung
Er steht weiterhin zu der Absage, auch wenn die Vorgehensweise unglücklich war. Die Kombination aus Vater einer 2-jährigen Tochter und Erstem Bürgermeister hat seinen Tribut gezollt. Eine Runde Schlaf hat alles wieder ins Lot gebracht. Es gab keine Depression und keinen Burnout. Er bittet alle noch einmal um Entschuldigung. Er bedankt sich noch einmal für die Reaktionen auf die damals abgesagte Bürgerversammlung. Er ist stolz auf diese Stadt.
Auch am Freitag danach hat er nicht das beste Bild abgegeben. Das ist ihm bewusst. Als Bürgermeister darf er eigentlich nicht politisch sein. Es geht um mehr Aufrichtigkeit und weniger Rituale bei allen Parteien.
Pause
Es gibt jetzt eine 15-minütige Pause. Mal sehen wer noch zu den Anträgen bleibt ....
.... Es sind doch noch fast alle anwesend. Zumindest kann ich festhalten, dass es bisher ausgesprochen ruhig zugegangen ist - das freut mich, denn auch hier sollte Sachlichkeit das oberste Gebot sein.
Die Anträge
Antrag 001: Radfahrer sollen in den Unterführungen und an der Seepromenade gemäß Verkehrsregeln absteigen.
Herr Janik: Es fehlt leider die Kommunale Überwachung.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 002: Ein Sammeltaxi für Abendstunden soll eingerichtet werden.
Herr Janik: Der Landkreis hat da schon ein entsprechendes Projekt begonnen. Der Stand ist noch unbekannt.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 003: Es soll eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen werden.
Herr Janik: Er sieht das in Starnberg aktuell nicht.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 004: Im Rechenschaftsbericht soll über die Nachhaltigkeit berichten.
Herr Janik: Das können wir gerne versuchen. Das Thema kann aber den Bericht auch aufblähen.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 005: Das Thema Tiefengeothermie soll im Stadtrat behandelt werden. Es soll eine Informationsveranstaltung mit einem kommunalen Betreiber für die Bürger geben. Es sollen die Betreibermöglichkeiten eruiert werden. Die Bergrechte im Stadtgebiet soll erworben werden.
Antrag 006: Es soll im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung das Thema Tiefengeothermie behandelt werden.
Herr Janik: Er stimmt dem zu.
angenommen: einstimmig
Antrag 007: Er möchte die Gebührenordnung der Musikschule gemäß dem Einkommen anpassen.
Herr Janik: Er möchte die willkürliche Grenze eines Jahreseinkommens möglichst vermeiden.
angenommen: mehrheirlich
Antrag 008: "Die Starnberger Bürger" wünschen sich einen freien Blick zum See.
(Anm. d. Verf.: Ich finde es immer wieder etwas anmaßend, wenn jemand meint, für alle Bürger sprechen zu können, auch wenn in diesem Fall sicher kein Bürger etwas anderes zwingend befürworten würde.)
Herr Janik: Bei den neuen Flächen wird es eine große Bürgerbeteiligung geben. Bevor es ans Gestalterische geht, wird es noch mehrere Bürgerbeteiligungen geben.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 009: Er möchte, dass "Bürger fragen" zu aktuellen TOPs auch zugelassen werden.
Herr Janik: Wenn wir das zulassen sollten, werden wir vermehrt darauf achten, dass es auch nur Fragen sind und keine Statements.
(Anm. d. Verf.: Auch wenn ich das Anliegen verstehe, bin ich mir nicht sicher, ob die Stadträte durch die Fragen mehr Informationen für ihre Entscheidung erhalten. Und es wäre dann sehr penibel darauf zu achten, dass nur Frage gestellt werden. Das ist dann auch eine gewisse Herausforderung für den fragenden Bürger. Wir haben da ja durchaus schon andere Erfahrungen gesammelt.)
angenommen: mehrheitlich
Antrag 010: Die Warnschilder an der Seepromenade sollen wieder entfernt werden.
Herr Janik: Es musste aus Haftungsgründen ein Sicherheitskonzept für die städtischen Gewässer entwickelt werden. Über eine Reduktion sowie über Erweiterungen im Rahmen der Barrierefreiheit kann noch beraten werden.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 011: Der Stadtrat soll die Verkehrssituation am Rondell vor dem Bayerischen Hof überdenken. Die Theresienstraße wird viel zu häufig von Fahrzeugen genutzt, die nicht wenden können. Der Stadtstrand ist überflüssig.
Herr Janik: Er kann das nachvollziehen, kennt aber auch viele positive Stimmen zum Stadtstrand.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 012: Er möchte die Umwandlung der Von-der-Tann Straße als Fahrradstraße.
Herr Janik: Das ist schon beschlossen. Sie wird in eine Fahrradzone umgewandelt. Es ist in der Umsetzung und befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den anderen Behörden.
abgelehnt: einstimmig
Antrag 013: Mehr Parkplätze am Unteren Seeweg auf Höhe des Grundstücks Steininger.
Herr Janik: Aufgrund der Anforderung des Rettungswege sind da leider keine Änderungen möglich.
abgelehnt: mehrheitlich
Antrag 014: Gibt es ein Programm zur Renovierung der Straßen im Stadtgebiet.
Herr Janik: Der Tiefbau ist aktuell ausgelastet und unterbesetzt. Die Verkehrssicherungspflicht hat Vorrang. Das Thema ist im November im Bauausschuss. Deshalb ist eine Abstimmung obsolet. Es gibt ein großes Gutachten über die Straßenzustände. Die Priorisierung baut aktuell auf dem jeweiligen Zustand und der Verkehrsbelastung auf.
Antrag 015: Bei Baumaßnahmen auf Straßenflächen soll der Fußgängerverkehr immer aufrecht erhalten wird, der Pkw-Verkehr geregelt und Schäden vom Verursacher bezahlt werden.
Herr Janik: Es sieht es genauso. Es gibt schon einen zweiten Straßenkontrolleurs, damit auch Schäden festgestellt werden können.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 016: Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung soll so stattfinden, dass nachtaktive Tiere und Insekten auch geschont werden. So viel Licht wie nötig, so wenig wie möglich.
Herr Janik: Er unterstützt den Antrag. Im Quartier MOOSAIK sind da ausgefeilte Dinge geplant.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 017: Es soll eine Satzung geben, dass bestehende Gebäude ohne Abriss nach zu verdichten sind.
Herr Janik: Er ist sich nicht sicher, ob das Instrumentarium der Kommune da ausreicht. Der Stadtrat sollte sich das mal ansehen.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 018: Die Klimainitiative möchte drei schon bestehende Beschlüsse der Stadt noch einmal bestätigen lassen bzw. umzusetzen. Es geht um die Beschlüsse über das beschlossene Innenstadtkonzept, die Bebauungspläne für Windkraftanlagen und Fotovoltaik auf allen städtischen Gebäuden.
Herr Janik: Punkt 2 und 3 sind bereits im Vollzug. Über das Innenstadtkonzept ist auch schon gesprochen worden. Das Thema Innenstadt könnte noch einmal das Thema einer kleinen Bürgerversammlung im März 2024 sein.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 019: Bis Ende 2023 ist zu beraten, ob Starnberg an das Fernwärmenetz von Gilching und Gauting angeschlossen werden kann.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 020: Der Bürgermeister soll garantieren, dass die Postkartenansicht von Starnberg nicht bebaut wird.
angenommen: mehrheitlich
(Anm. d. Verf.: Garantieren kann man meiner Meinung nie etwas. Und hier schon gar nicht eine einzelne Person.)
Antrag 021: Die Fragen, die von den Bürgern zur Seeanbindung gestellt werden, sollen öffentlich beantwortet werden.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 022: Dem Lenkungskreis beim Projekt Seeanbindung sollen auch Bürgerinitiativen angehören.
Herr Janik: Wir brauchen generell so ein Gremium. Der Lenkungskreis zwischen Bahn und Stadt ist vielleicht nicht die richtige Adresse.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 023: Der Stadtrat soll sich die Bahnsteighöhe am Bahnhof See anschauen.
angenommen: mehrheitlich
(Anm. d. Verf.: Die Anträge sind durch. Das ist schon überraschend.)
Pause
Ich vermute mal - es ist mittlerweile 21:20 Uhr -, dass jetzt doch so einige den Saal verlassen werden. Der "spannende" Teil ist vorüber ... ... Es sind weniger, aber leer ist der Saal noch lange nicht.
Anfragen (und Anmerkungen)
Anfrage 001: Es geht um eine Bodenwelle "Am Oberfeld".
Herr Janik: Das Gefälle wird angepasst.
Anfrage 002: Es geht um die Kirschbäume "Am Oberfeld".
Herr Janik: Es ist immer ein Spannungsfeld zwischen Schneiden und Nicht-Schneiden. Und hinterher schimpft immer die jeweilige Hälfte der Bürger. Es gibt ca. 6.000 Bäume im Stadtgebiet und einen Baumkontrolleur.
Anfrage 003: Warum kann man im Rathaus kein Anliegen persönlich vortragen?
Herr Janik: Mit Terminvereinbarung geht das immer - spontan nicht immer.
Anfrage 004: Was passiert auf dem Areal, wo die Spielinsel gewesen ist.
Herr Janik: Der Landkreis hat angefragt, ob dort unbegleitete Kinder untergebracht werden können. Die würden dann dort 24 Stunden pro Tag betreut. Auch eine weitere Kindergartennutzung ist angefragt. In 5-10 Jahren brauchen wir das Grundstück für die Seeanbindung. Bis dahin ist eine sinnvolle Zwischennutzung immer möglich.
Anfrage 005: Wird die Frist zur Sonderkündigung nach Ende 2023 verlängert?
Herr Janik: Wann das Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird, ist noch nicht ganz klar. Ende des Jahres gibt es von allen das "Wollen", aber das Vehikel dafür zu konstruieren wird ggf. noch länger andauern.
Anfrage 006: Als Anlieger "Am Oberfeld" fragt er nach weiteren Informationen und beschwert sich über die Auskunftspolitik der Stadt Starnberg. Er bittet um eine ehrliche Begründung, wenn Anfragen abgelehnt werden. In der Konzeptstudie können genaue Details herausgelesen werden.
Herr Janik: Aktuell kann und sollte man keine genauen Meterangaben aus den Planungen herauslesen.
Anfrage 007: Er fragt nach der Zufahrt zum Wendegleis.
Herr Janik: Es geht da um mögliche Wartungsarbeiten an den Zügen.
(Anm. d. Verf.: Jetzt wird über Details debattiert.)
Anfrage 008: Es wird nach dem Müll um das Bahnhofsgebäude am See gefragt und ob man das etwas verbessern kann.
Herr Janik: Die Verwaltung kommt mit der Leerung und Reinigung gar nicht hinterher.
(Anm. d. Verf.: Das habe ich jetzt schon öfters erlebt, dass die Stadt das immer "unsaubere" Verhalten einer erwähnenswerten Anzahl von Bürgern und Besuchern auffangen soll. Da sind der Stadt aber Grenzen gesetzt, denn bei Einstellung von mehr Personal wird dann auch wieder gemeckert.)
Anfrage 009: Es wird nach diskutierten 7 Alternativen zum Wendegleis gefragt und warum sich für "Am Oberfeld" entschieden wurde.
Herr Janik: Von den 7 angedachten Lösungen waren 5 nicht zwischen den beiden restlichen hat sich der Stadtrat für die Lösung mit dem Wendegleis am Oberfeld entschieden.
Anfrage 010: Sie bittet um die Vorstellung der Amtsleiter bei der nächsten Bürgerversammlung.
Herr Janik: Das unterstützt er.
Anfrage 011: Es sind heute nur 8-10 Stadträte anwesend. Das ist erbärmlich.
Herr Janik: Urteilen Sie nicht zu harsch über die fehlenden Stadträte, die durchgehend in ihrem Ehrenamt im Einsatz sind.
(Anm. d. Verf.: Für mich könnten zwei Gründe für diese Erwartungshaltung möglich sein: a) Die Stadträte können die Wünsche und Fragen der Bürger gleich mitbekommen und sich darum kümmern. Da alle Stadträte über www.stadtrat-starnberg.de per E-Mail erreichbar sind, fällt für mich dieser Grund eher weg. b) Die Stadträte drücken durch ihre Anwesenheit eine Wertschätzung der anwesenden Bürger aus.)
Anfrage 012: Es wird noch einmal auf die Wichtigkeit der kommunalen Wärmeplanung hingewiesen.
Herr Janik: Den vorhandenen Spielraum wird die Stadt ausnutzen. Das ist eine Mammutaufgabe für die nächsten Jahre. Die Frist bis 2028 ist gut gewählt und soll nicht zwingend ausgereizt werden.
Anfrage 013: Warum bekommen Gauting und Gilching das mit der Fernwärme hin, Starnberg aber nicht?
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es etwas Hin und Her über das "Ob" und "Wie" und wer wann mit wen reden sollte.)
Anfrage 014: Es wird nach der Baumschutzverordnung gefragt.
Herr Janik: Die Sicherungsverordnung ist letzte Woche in Kraft getreten.
Anfrage 015: Sie möchte zum Verkehrsverhalten anmerken, dass die Fußgänger mehr beachtet werden sollen. Sie appelliert an die Radfahrer, mehr Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen, wenn sie schon auf dem Gehweg fahren. Selbst Lastenräder ordnen sich zum Teil an Überwegen falsch ein. Da fehlen Appelle über die Schulen und die Eltern.
Herr Janik: Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr der Schlüssel zum Glück.
(Anm. d. Verf.: Dass sich im Anschluss ein Vater offensichtlich angegriffen fühlt, seine Anweisung, dass seine Kinder doch bitte auf dem Gehweg fahren sollen, da die Straße zu gefährlich ist, öffentlich verkündet und diese verteidigt, erscheint mir an dieser Stelle strategisch in mehrfacher Hinsicht fehl am Platz. Welches Signal soll damit gesendet werden?)
Anfrage 016: Es wird die Eignung des Ersten Bürgermeisters in Frage gestellt.
(Anm. d. Verf.: Das ist sehr persönlich und etwas frech.)
Anfrage 017: Wie hoch ist der Investitionsstau für die nächsten 10 Jahre? Fehlt dann Geld z. B. für die Kultur.
Herr Janik: Er sieht eher einen Investitionsbedarf. Letztes Jahr hat er das auf 50 Mio. EUR grob geschätzt. Sie Seeanbindung wird nicht(!) aus dem laufenden Haushalt gezahlt werden.
(Anm. d. Verf.: Ich befürchte, dass das immer noch nicht bei allen angekommen ist oder bewusst überhört werden möchte, damit man weiterhin mit dem "Konkurs der Stadt aufgrund der Vereinbarung mit der Bahn" argumentieren kann.)
Anfrage 018: Wird das Sonderkündigungrecht in Anspruch genommen werden, wenn die Kosten nicht garantiert bekannt sind.
Herr Janik: Er hat seine rote Linie. Die Handlungsfähigkeit der Stadt darf nicht angegriffen werden. Es werden nur schriftliche Zusagen akzeptiert. Die Bahn ist verpflichtet, die Einnahmen aus den Grundstücken wieder in das Projekt zu stecken. Wirtschaftlich bekommen wir die Grundstücke umsonst und das Geld wird in die Baumaßnahmen gesteckt.
Anfrage 019: Bitte keine weitere Nebelkerzen zünden.
Anfrage 020: Warum sind die Gullis immer wieder verstopft.
Herr Janik: Das Problem ist bekannt. Das Kanalnetz ist an einigen Stellen generell zu klein. Eine Kapazitätserhöhung durch den Abwasserverband dauert seine Zeit.
(Anm. d. Verf.: Je später der Abend, desto länger und unsachlicher werden einige Anfragen - leider.)
Anfrage 021: Warum gibt es eine Luxus-Anbindung und kein Dach am Bahnhof und es fehlen 80 Plätze in den Kindergarten.
(Anm. d. Verf.: Da verkennt jemand so einige Rahmenbedingungen. Dann lässt es sich natürlich leicht etwas fordern.)
Anfrage 022: Die Finanzierung der Seeanbindung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Wie weit ist der Sachstand bzgl. der Grundstücksverhandlungen "Am Oberfeld"?
Herr Janik: Es gibt schon Gespräche. Konkreter wird er nicht werden. Grundstücksverhandlungen sind generell nicht öffentlich. (Anm. d. Verf.: Und das ist gut so.)
Anfrage 023: Der Rechenschaftsbericht war nicht ausreichend. Der Erste Bürgermeister wird bei der Seeanbindung als befangen dargestellt.
(Anm. d. Verf.: Jetzt wird es doch leider unsachlich und persönlich.)
Herr Janik: Der Stadtrat weiß ausreichend Bescheid, was der Erste Bürgermeister so macht.
Anfrage 024: Die Bauamtsleitung wird erneut in Frage gestellt.
Anfrage 025: Die Frage geht um das maximal zu beschließende Baurecht der "Flächen am See". Die Flächen zwischen Seespitz und Undosa sollten frei bleiben.
Herr Janik: Für die Gegenfinanzierung ist der Bereich direkt am See nicht berücksichtigt. Am Bahnhof gibt keinen Verwertungsdruck.
(Anm. d. Verf.: Auch diese Aussage wird immer wieder gerne ignoriert, wenn es um das Schreckensszenario "Bebauung am See" geht. Vielleicht erreicht es dieses Mal noch ein paar mehr Bürgerinnen und Bürger.)
Anfrage 026: Wird der Stadtrat über den Stand der Fördermöglichkeiten regelmäßig informiert.
Herr Janik: (Anm. d. Verf.: Er beschränkt sich auf die Seeanbindung. Ob das so gedacht war, bin ich mir nicht sicher.) Es gibt für dieses Projekt keine Standard-Fördertöpfe. In der Vereinbarung wird das Thema behandelt. Und dass der Staatssekretär sich Starnberg angeschaut hat, ist "ein dickes Ding". Das stimmt in positiv.
(M)ein Fazit:
Eine Bürgerversammlung, wie sie sein sollte.
Ein Erster Bürgermeister, wie ich ihn mir wünsche, und ein kurzer Abriss über viele Themen der Stadt.
Keine unsachlichen Zwischenrufe, fast nur sachlich vorgetragene Bürgeranträge, die ein breites Spektrum abgedeckt haben und nahezu ausnahmslos angenommen wurden, und eine insgesamt ruhige Stimmung. Nur zur späten Stunde nach 22:00 Uhr ging es dann doch ein wenig persönlicher zu und es wurde sich von einigen sehr wenigen Bürgern meiner Meinung nach im Ton vergriffen.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 16.03.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
Donnerstag, 16.03.2023, 18:00 Uhr Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Ortsteilversammlung Wangen; Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Wildmoosstraße
TOP 4 Einstellung des Förderprogramms "Energiesparmaßnahmen"
TOP 5 Einstellung des Förderprogramms "Lastenpedelecs & Lastenfahrräder"
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Errichtung einer Ladestation in Wangen
TOP 7 Sachstandbericht - Geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem Düker des B2-Tunnels
TOP 8 Einstellung des Förderprogramms Baumpflege privater Bäume im Stadtgebiet der Stadt Starnberg
TOP 9 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
TOP 10 Erlass einer Grünordnungs- und Gestaltungssatzung
TOP 11 Erlass einer Stellplatzsatzung
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Sollte es jetzt endlich nach knapp drei Jahren mit dem Baumschutz unabhängig über welche Satzung oder Verordnung klappen? 
Und zeigt es sich beim Düker, dass Vorstellungen, die zunächst ganz klar möglich zu sein scheinen, sich bei konkreteren Untersuchungen dann als doch nicht so einfach machbar herausstellen.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Nur wenig Öffentliches vor Weihnachten ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 12.12.2022:
Heute hoffentlich ein letztes Mal wieder außerhalb unsere “Stammlokals” - der Schlossberghalle.
Und der Erste Bürgermeister glitzert rot ...
(Anm. d. Verf.: Die ersten 11 Tagesordnungspunkte wurden nicht öffentlich beraten.)
TOP 12 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 13 Bürger fragen
1. Bürgerin: Sie fragt nach den Schranken im Mamenhofener Wald?
Herr Janik: Es gibt einen Termin am nächsten Donnerstag.
2. Bürgerin: Sie möchte drei Anträge stellen. ... [Aktualisierung 15.12.2022: Meine bisherige Kurzfassung habe ich auf Wunsch der Fragestellerin entfernt. Es ging um die aufgehängten Bilder der Landräte im Landratsamt, um die Initiative Starnberg-hilft, die Normenkontrollklage Am Wiesengrund und um die Grünordnung.]
Herr Janik: Er sieht bei der Normenkontrollklage nicht so schwarz wie es die Bewohner Am Wiesengrund zum Teil befürchten. Und auch er wartet auf die neue Grünanlagensatzung.
TOP 14 Gemarkungsänderung zwischen der Gemeinde Gauting (Gemarkung Oberbrunn) und der Stadt Starnberg (Gemarkung Hanfeld)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Zuge der Fertigstellung der "Westumfahrung-Starnberg" sollen nun die Gemarkungsgrenzen zwischen der Stadt Starnberg und der Gemeinde Gauting angepasst werden. Dies hat den Hintergrund, dass die Straßen der Stadt Starnberg auch vollständig auf Starnberger Flur verlaufen sollen. Es betrifft folglich die Gemarkung Hanfeld für Starnberg. Für Gauting ist der Ortsteil Oberbrunn betroffen.
Insgesamt übergehen 13.901 m2 Fläche an die Stadt Starnberg und 9.209 m2 an die Gemeinde Gauting. Das ganze Verfahren ist beim Vermessungsamt, sowohl als auch beim Landratsamt Starnberg kostenfrei. Die Flurstückszerlegung im Bereich des Kreisverkehres, wird einen Kostenfaktor von ca. 1.000,00€ verursachen.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Gemarkungsänderung zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundstückstausch der Flurnummer 512/6, Gemarkung Hanfeld, mit einer Fläche von 9.209 m2, und der Flurstücke 801/7, 809/4, 809/6, 810, 811/2, 811/6, 811/7, 815 und 815/1, Gemarkung Oberbrunn, mit einer Gesamtfläche von 13.901 m2, in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt und der Gemeinde Gauting vorzunehmen.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters und seiner Stellvertretungen für Nachträge im Zuge der Digiatlisierung der Grundschulen und Mittelschule in Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Zuge der Digitalisierung der Grundschulen und Mittelschule in Starnberg, kommt es aktuell in der Umsetzung zu Nachträgen, die relativ schnell einer Entscheidung bedürfen. Die Digitalisierung macht aktuell große Fortschritte. Es sind bereits alle Schulen mit neuen Displays und Dokumentenkameras ausgestattet und diese sind bereits schon im Einsatz. Aufgrund von Lieferproblemen kommt es immer noch zu Nacharbeiten durch die beauftragten Firmen, die bisher nicht kalkulierte Nachträge bedingen. 
In der Umsetzung der Verkabelungen und den Aufbau der Netzwerkinfrastruktur bestimmen leider nicht vorhersehbare Eventualitäten das Geschehen. Dies betrifft bspw. die Annahme unserer Fachplaner über bestimmte Verkabelungen in den Gebäuden oder die teilweise Nichtlieferbarkeit bestimmter Gerätschaften zur Umsetzung der Digitalisierung sowie Ersatzbeschaffungen aufgrund des Ausfalls älterer Systeme im Zuge der Modernisierung. 
Da die Nachträge im Stadtrat beschlossen werden müssen, kann ohne eine schnelle Entscheidung die Arbeit durch die Firmen leider nicht fortgesetzt werden. Dies macht die Planbarkeit der Digitalisierung und den Aufbau der Netzwerke und der Konfiguration sowie die nachstehende Wartung der Administration sehr schwierig. Auch die Firmen haben Folgeaufträge und müssen entsprechend ihre Arbeitszeiten verlässlich planen können. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat zur Beschleunigung der Entscheidung über Nachträge, dem Bürgermeister und seinen Stellvertretungen die Erlaubnis zu erteilen, über Nachträge bis maximal 25.000 € (brutto) im Zuge der bereits bewilligten Mittel für die Digitalisierung zu entscheiden und den Stadtrat im Nachgang über die vorgenommenen Bewilligungen zu informieren.
Eine sachliche, rechnerische und wirtschaftliche Prüfung eines jeden Nachtrages wird weiterhin durch unsere Fachplaner der I-KT vorgenommen und durch das Sachgebiet 10 in Absprache mit der EDV Abteilung der Stadt Starnberg und dem Sachgebiet Hochbau beurteilt.
Die vom Stadtrat beschlossenen Gesamtkosten der Digitalisierung betragen maximal 1.422.990,10 € (brutto). Ende November 2022 stehen maximale Restmittel für evtl. folgende Nachträge in Höhe von 157.778,67 € (brutto) zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt zur schnelleren Bearbeitung der evtl. Nachträge im Zuge der Digitalisierung, dass der Bürgermeister und seine Stellvertretungen die Entscheidungsbefugnis erhalten sollen, die Nachträge im Zuge der Digitalisierung zur Vermeidung von Folgekosten, nach deren Prüfung im Sinne der Stadt Starnberg und unter Voraussetzung der Einhaltbarkeit der vom Stadtrat beschlossenen Kosten zu genehmigen und den Stadtrat zeitnah im Nachgang darüber in nicht öffentlicher Sitzung zu informieren.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag auf Inanspruchnahme von Defizitvereinbarungen für Kindertagestätten zur Anwendung der Richtlinien vom 26.07.2021 der Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
1. Der Träger Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) hat zum 01.September 2022 die ehemalige AWO - Kinderkrippe in der Gautinger Strasse übernommen. Im Zuge der Übernahme hat der Träger mitgeteilt, dass er die Defizitrichtlinie nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 26.07.2021 in Anspruch nehmen möchte.
2. Der Träger A-Kitz möchte zum 01.Januar 2023 die Trägerschaft für den Waldkindergarten in Starnberg übernehmen. Im Zuge der Gespräche zur Übernahme hat der Träger mitgeteilt, dass er die Defizitrichtlinie nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 26.07.2021 in Anspruch nehmen möchte.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass Defizitvereinbarungen mit den Trägern A-Kitz und BRK zur Anwendung kommen sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden Trägern eine Vereinbarung auf Basis der aktuellen Richtlinie vom 26.07.2021 zu schließen. Die vom Stadtrat beschlossene Mustervereinbarung vom Juli 2021 gilt als unveränderte Grundlage für die beiden neuen Vereinbarungen.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach den möglichen Veranstaltungen in der ggf. noch nicht fertigen Schlossberghalle. Da sollten die möglicherweise Betroffenen frühzeitig bei einer Absage informiert werden.
Herr Dr. Schüler  (UWG): Er hat jetzt drei Bürgermeister miterlebt. Zwei “von außen” und einen direkt. Und die aktuelle Vorgehensweise, bei Bedarf während der Debatte einen mehrheitsfähigen Beschlussvorschlag zu entwickeln, damit wir alle - ok die meisten von uns - mit einem positiven Gefühl nach Hause gehen, gefällt ihm besonders gut.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie bedankt sich für den längeren Christkindlmarkt. 
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach einer Rückmeldung zum längeren Christkindlmarkt. Wie ist der angekommen?
Frau Buckel: Das wird gerade ausgewertet und im Januar vorgestellt.
Herr Mignoli (BLS): Er möchte, dass für die anwesenden Bürger doch mehr Sachvorträge vorgetragen werden, wenigstens als kurzer Anriss.
Frau Kammerl (CSU): Als 2. Bürgermeisterin möchte Sie  (Anm. d.Verf.: ... auch im Namen des Stadtrats?) der Verwaltung und dem 1. Bürgermeister einen Dank aussprechen. Es gibt immer Verbesserungen, insgesamt war die Zusammenarbeit positiv.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er schlägt als Kompromiss vor, den Beschlussvorlagen einen Absatz als Zusammenfassung voranzustellen und diesen dann immer auch öffentlich vorzutragen und erst danach die Frage an den Stadtrat zu stellen, ob ein weiterer Sachvortrag gewünscht wird.
(M)ein Fazit: 
Der für die Bürgerschaft sicher interessantere Teil war heute noch nicht öffentlich. Ich rechne fest damit, dass die gemeinsamen Pläne der Bahn und der Stadt Starnberg Anfang 2023 auch öffentlich vorgestellt werden. Sie sind das Ergebnis einer mehrjährigen Verhandlung, die im Rahmen der Mediation begonnen wurden.
Ansonsten orientiert sich die heutige eher unspektakuläre Sitzung so kurz vor Weihnachten an der sich jetzt anschließenden Weihnachtsfeier und wir gehen alle entspannt dem Jahresende entgegen. 
Das nächste Protokoll gibt es dann im Januar 2023 und der Stadtrat debattiert auch 2023 hoffentlich genauso sachlich, auch wenn das für die Zuhörer und die Presse vielleicht an Unterhaltungswert verloren hat - der Stadt Starnberg tut es einfach gut.
Und jetzt geht es zur Weihnachtsfeier ...
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politik-starnberg · 2 years ago
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Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.7.2022
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
Donnerstag, 14.07.2022, 18:00 Uhr
ACHTUNG: Feuerwehr Söcking, Riedeselstr. 1, 82319 Starnberg
Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 STAgenda Lenkungskreis - Energie und Klimabericht 2019
TOP 4 STAgenda Lenkungskreis - Antrag auf Beurteilung von Auswirkungen auf den Klimawandel von Beschlussvorlagen
TOP 5 Autofreier Sonntag am 11. September 2022 - Entscheidung über Teilnahme der Stadt Starnberg
TOP 6 Städtische Baumschutzverordnung
TOP 7 Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
TOP 8 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Festlegung einer "Grünordnung für Starnberg"; Beratung über den Erlass einer Freiflächen-, Kinderspielplatz- und Gebäudegestaltungs- sowie einer neuen Einfriedungssatzung (Wiedervorlage)
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Ein erneuter Versuch nach zwei Jahren Verzögerung. Mal schauen, wie das ausgeht. 
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politik-starnberg · 3 years ago
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Kein Alkoholverbot: Ein Kommentar
In der Debatte im Starnberger Stadtrat zum Thema Alkoholverbot am See hat die Mehrheit der Stadträte die Meinung vertreten “Verbote bringen Nichts”. Das ist ihr gutes Recht. Das ist in meinen Augen aber zu wenig, denn alternative Lösungsansätze, welche auch von einer öffentlichen Verwaltung geleistet werden können, waren nicht zu hören. 
Wer A sagt, aber das B weglässt, macht es sich meiner Ansicht ein wenig zu einfach. Denn nur durch das fehlende Verbot ändert sich ja nichts am vorhandenen Problem.
Die Jugendlichen oder auch die Kinder einiger Stadträte, unsere Jungerwachsenen oder auch die Auswärtigen aus der Umgebung (und natürlich auch viele andere) wird es freuen. Sie dürfen weiterhin je nach Erziehung, Sozialverhalten, Lust oder Laune an der Seepromenade und den Badegrundstücken neben den anderen Badegästen oder Touristen feiern und Alkohol mengen- und zeitunabhängig zu sich nehmen. 
Die Auswirkungen sind den regelmäßigen Besuchern der Badegrundstücke hinreichend bekannt.
Auch mir ist bewusst, dass mit dem Kompromiss einer zeitlichen Einschränkung des Alkoholkonsums das Problem nicht gänzlich verschwindet. Ein gewisses Potential zu Linderung der Problematik wäre für mich aber vorhanden gewesen. Jetzt bleibt alles, wie es ist. 
Es bleibt für die Familien, Kinder, nicht oder nur wenig Alkohol-Trinkenden und Senioren nur die Hoffnung, dass es im Rahmen einer Grünordnung für die Badegrundstücke doch noch zu Verbesserungen im Zusammenhang mit Glasflaschen und mehr Rücksichtnahme durch alle(!) Badegäste kommt. Anderenfalls hätten wir viel diskutiert - für Nichts. 
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politik-starnberg · 3 years ago
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Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.10.2021
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
Donnerstag, 14.10.2021, 18:00 Uhr
Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
TOP 4 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Festlegung einer "Grünordnung für Starnberg"; Beratung über den Erlass einer Freiflächengestaltungs- und Fahrradabstellplatz- sowie einer neuen Einfriedungssatzung (Wiedervorlage)
TOP 5 Sachstandsbericht 2021 zum 7 Punkte Programm für den Artenschutz
TOP 6 Ersatzpflanzung an der Possenhofener Straße 10 - 40 Antrag der CSU - Stadtratsfraktion vom 12.08.2021
TOP 7 Antrag der SPD-Fraktion: Ladestationen für die E-Mobilität in der Stadt Starnberg vom 05.03.2021
TOP 8 Neuordnung des Bahnhofsplatzes: Temporäre Umgestaltung 2022
TOP 9 Dynamische Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen des ÖPNV; Einrichtung an den C-Haltestellen
TOP 10 Einrichtung von "Miteinander-Wegen"; Antrag der Stadtratsfraktion BMS vom 28.07.2021
TOP 11 Beitritt der Stadt Starnberg zur Städteinitiative Tempo 30
TOP 12 Neuordnung der Verkehrssituation im Gebiet Finkenstraße/Schwaige
TOP 13 Richtungsmarkierungen auf dem Fahrradschutzstreifen Hanfelder Straße; Antrag der Stadtratsfraktion der UWG vom 18.09.2021
TOP 14 Radaufstellfläche Strandbadstraße; Ergebnis der Fachstellenabstimmung
TOP 15 Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeida Weg; Antrag der Stadtratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31.08.2021
TOP 16 Antrag der UWG Fraktion: Gesponserte E-Bike-Ladestationen auf öffentlichem Grund
TOP 17 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 18 Bekanntgaben, Sonstiges
Na, das ist ja mal eine volle Tagesordnung für einen beratenden Ausschuss. Da ist eine längere Vorbereitung von Nöten gewesen. 
Es ist auch irgendwie ein “bunter Mix” an Anträgen und Themen, welcher die Sitzung sicher nicht langweilig werden lässt - höchstens für diejenigen, die auf bedenklich emotionale Debatten bauen, auf die sicher nicht nur ich gerne verzichten kann.
Und ich hoffe, dass jetzt endlich alle ausreichend entscheidungsfreudig sind, um eine Baumschutzverordnung haben zu wollen oder sich abzulehnen.
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politik-starnberg · 3 years ago
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Gedanken zur Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung
Ich bin für die Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung. 
Auch wenn die ich davon ausgehe, dass die ortsansässigen Grundstückseigentümer ein langfristiges Interesse daran haben, dass in Starnberg weiterhin eine ausreichende Begrünung erhalten bleiben soll, wird das Risiko, dass Investoren sich darauf konzentrieren werden, ohne Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand möglichst viel Bausubstanz auf den jeweiligen Grundstücken realisieren zu wollen, von mir höher eingeschätzt. Diesem Risiko wirkt die Baumschutzverordnung entgegen.
Und mit Investoren meine ich nicht ausschließlich “Auswärtige”, sondern ich befürchte, dass auch ortsansässige Investoren für Grundstücke andere Maßstäbe ansetzen, auf denen sie nicht selbst wohnen werden.
Mit Bezug auf die Feststellung einer Grünordnung ist es für mich wichtig, dass diese möglichst nur einen Rahmen vorgibt und auf zu konkrete Festlegungen und Beschränkungen verzichtet. So ist eine Aufzählung konkreter zulässiger Pflanzen für mich überhaupt nur dann akzeptabel, wenn zeitgleich festgelegt wird, dass diese Liste in regelmäßigen Abständen überprüft und entsprechend den dann vorliegenden Rahmenbedingungen angepasst wird.
Es bleibt spannend, ob diese Entscheidung im Ausschuss 14.10. empfehlend bzw. im Stadtrat später erneut (ich glaube dann zum dritten Mal) beschließend beraten und dann hoffentlich endlich final beschlossen oder abgelehnt wird. 
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politik-starnberg · 3 years ago
Text
Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.7.2021
Datum: Do, 15.07.2021
Uhrzeit:18:00 Uhr 
Tagesordnung
Öffentlicher Teil (18:00 - 21:00 Uhr)
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Öffentlicher Personennahverkehr; Ergebnisse der Jahresfahrplankonferenz 2021
TOP 4 Förderung von Fahrradinfrastruktur in Starnberg: Konzeptvorstellung und Umsetzungsstrategie
TOP 5 Förderung von Fahrradinfrastruktur in Starnberg: AGFK-Mitgliedschaft und Radverkehrsbeauftragter
TOP 6 Radaufstellflächen in der Strandbadstraße: Antrag der UWG Fraktion zur Prüfung und Realisierung vom 27.06.2021
TOP 7 Sharing in Starnberg: CSU-Antrag vom 14.03.2021 zur Anschaffung von eCarsharing-Autos und dazugehörigen Ladesäulen
TOP 8 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Festlegung einer "Grünordnung für Starnberg"; Beratung über den Erlass einer Freiflächengestaltungs- und Fahrradabstellplatz- sowie einer neuen Einfriedungssatzung
TOP 9 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung
TOP 10 Kreuzungsbereich Andechser Straße/Bründlwiese/Fichtenweg - Haltestelle "Bründlwiese"; Umplanungen des Kreuzungsbereichs und Herstellung einer Querungsmöglichkeit für die Fahrgäste der Bushaltestelle
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil (18:00 - 21:00 Uhr)
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Passend zum Stadtradeln gibt es viele Punkte zum Thema Radverkehr, wobei dieses Thema gerade im besagten Arbeitskreis schon weitaus länger gibt. Vieles wird wohl leider an den Finanzen scheitern. Wäre das nicht etwas für zweckgebundene Spenden an die Stadt Starnberg?
Und noch spannender sind sicher die Debatten über die vielen geplanten Satzungen. Da werde ich mich noch einmal ein paar Gedanken darüber machen.
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politik-starnberg · 4 years ago
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Wenn nicht dort ein Gewerbegebiet, wo sonst?
(Quelle: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7508 „Technologie Campus Starnberg“)
Ich möchte heute nicht das “Ob”, sondern nur das “Wo” thematisieren. 
Das letzte Gewerbegebiet hat die Stadt Starnberg in den 70er ausgewiesen - Starnberg Nord. Und jeder wird mir zustimmen, dass Starnberg in der Zeit danach aus ganz unterschiedlichen Gründen gewachsen ist - alleine die Zahl der Einwohner um 20%. Und wenn wir mal eine gewisse Abhängigkeit von Gewerbefläche und Gewerbeeinnahmen annehmen, sind die Einnahmen der Stadt mit den steigenden Ausgaben aufgrund des städtischen Wachstums nicht unbedingt genauso gestiegen. Ein Indiz dafür sind die jährlichen Streichungen im Haushalt von durchaus notwendigen Investitionen. Die Basisausgaben der Stadt lassen sich offensichtlich immer schwerer von den aktuellen Einnahmen (auch ohne die aktuell besonderen Rahmenbedingungen) decken.
Und wenn ich damit ein Ja zu einem neuen Gewerbegebiet begründe, stellt sich  (oder stellte sich auch schon zu Beginn des Projekts) die Frage der möglichen Lage für das neue Gewerbegebiet. 
Ist doch der noch nicht bebaute Teil der Stadt Starnberg mit seinen Ortsteilen nahezu vollständig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (siehe Grafik oben). Lediglich um die Dörfer Hanfeld und Hadorf gibt es noch nennenswerte Flächen, die nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden müssten. 
Soll frau/man also eher neben Hadorf ein Gewerbegebiet ansiedeln? Mit Anschluss an die Westumfahrung und über den Tunnel an die Autobahn? Oder soll man ein Gewerbegebiet eher neben Hanfeld ansiedeln? Mit Anschluss an die Hanfelder Umfahrung und über die Hanfelder Straße Richtung Autobahn? 
Ist da nicht ein Gewerbegebiet direkt neben der Autobahn geeigneter - wenn frau/man denn schon ein neues Gewerbegebiet ausweisen möchte. 
Mir ist bewusst, dass auch hier Ortsteile durch Mehrverkehr belastet werden, allerdings nur von Teilen des zukünftigen Quell- und Zielverkehrs eines möglichen neuen Gewerbegebiets, da sicher ein signifikanter Teil auch direkt über den Autobahnhalbanschluss abgewickelt werden wird.
Wenn wir bewusst heute mal das “Ob” außen vor lassen, ist für mich der Standort Schorn (Nord) für ein mögliches Gewerbegebiet der Standort mit den für die gesamte Stadt Starnberg mit seinen Ortsteilen geringsten Nachteilen. 
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