#Fragenkatalog 2022
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B2 Tunnel Fragenkatalog: Teil 17
A.3.2 Das staatliche Bauamt Weilheim rechnet mit ca. 30.000 LKW-Fahrten zum Abtransport des Erdreiches. Dies ist der Stand 2019. Inzwischen sind drei weitere Düker geplant. Wird sich dadurch die Verkehrsbelastung für die Anwohner nochmals erhöhen? Wenn ja, wiegenau?
Eigentlich ist diese Frage zu ungenau. Auf welche Anwohner bezieht sich die Frage?
Wenn es sich um den Abtransport des Erdreiches aus dem Tunnel handelt, sind im Prinzip keine oder kaum Anwohner betroffen, da diese Verkehre über die B2 in Richtung Weilheim bzw. über die Westumfahrung abgewickelt werden sollen - nicht durch die Stadt Starnberg.
Wenn es sich um den Abtransport des Erdreichens vom Lüftungsbauwerk handelt, würde mit 30.000 Fahrten mehr als der komplette Schlossberg abgetragen werden. Wie im Blogbeitrag https://www.politik-starnberg.de/post/653495692440010752/nur-14-tage-baustellenverkehr-am-schlossberg abgeschätzt, ist am Schlossberg rein rechnerisch eher mit einer zusätzlichen Belastung für den Abtransport für die Dauer von wenigen Wochen zu rechnen. Denkbare Verkehrswege verlaufen über die Kreuzung Tutzinger Hof Platz und die Hauptstraße zum Bodenlager am südlichen Ortsausgangs Starnberg (siehe auch die bisherige Planung: https://www.politik-starnberg.de/post/620880810975887360/b-2-tunnel-baustellenlogistik-teil-2 ) oder theoretisch auch alternativ über die Hanfelder Straße und die Westumfahrung.
Natürlich erhöht jeder zusätzliche LKW die aktuelle Verkehrsbelastung in einer gewissen Form, ist aber auch immer relativ zum bereits bestehen Verkehr zu betrachten. Genauere Zahlen werden im Rahmen der weiteren Planungen zu den einzelnen Baustellen abgeschätzt werden.
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Gesichter-Suchmaschine PimEyes ist umgezogen
DSB hat Verfahren gegen PimEyes eingeleitet
Geht man auf deren Webseite, so steht dort, dass man mit seinem Foto nach Bildern im Internet suchen kann, auf denen man vielleicht auch zu sehen ist. Das soll der Geschäftszweck der Firma sein. Man kann aber auch ein beliebiges Foto, z.B. von einer Überwachungskamera von einer Demo hochladen und die Software nennt einem alle ihr bekannten Personen, die sie mit ihrer biometrischen Software erkennt.
Zahlt man darüber hinaus 35€ pro Monat, so bekommt man zu den Suchergebnisse auch Links zu den Websites mit weiteren Fotos der gesuchten Person. Für monatlich rund 346 Euro kann man unbegrenzt viele Suchanfragen pro Tag stellen - das muss das Abo für Polizei, Geheimdienste und private Schnüffler sein ;-) PimEyes behauptet von sich bereits eine Datenbank mit Hunderten Millionen Gesichtern zu besitzen.
Für uns alle droht der Verlust der Anonymität
Niemand darf gegen seinen Willen identifiziert werden - außer bei polizeilichen Ermittlungen. Mit diesem Argument versuch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter gegen PimEyes vorzugehen. Bisher vergeblich, denn die Firma hat noch nicht einmal den Fragenkatalog des DSB beantwortet. Vorsichthalber hat sich PimEyes offiziell einen neuen Geschäftssitz auf den Seychellen gegeben.
Während PimEyes gegenüber dem DSB untergetaucht ist, antwortete der neue PimEyes-Chef, Giorgi Gobronidze, auf Nachfragen von netzpolitik.org
er verstehe die Datenschutzbedenken gegenüber der Technologie „voll und ganz, da sie wirklich umstritten ist und es noch keinen konsolidierten Konsens zu diesem Thema gibt“. PimEyes speichere keine Fotos, sondern allein die digitalen Fingerabdrücke der Gesichter, zusammen mit den entsprechenden Links zu den Fundorten im Netz. „Die PimEyes-Suchmaschine sammelt also keine Informationen über lebende Menschen, sondern über URLs, die eine bestimmte Art von Informationen enthalten könnten.“
Ja, warum sagen sie nicht gleich, dass sie nur unbedeutene Nullen und Einsen in ihrer Datenbank haben ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/neuer-chef-gesichter-suchmaschine-pimeyes-bricht-das-schweigen/Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nR Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8038-20220603-gesichter-suchmaschine-pimeyes-ist-umgezogen.htm
#Biometrie#Gesichter#Suchmaschine#PimEyes#Fotos#Verbraucherdatenschutz#Datenschutz#Datensicherheit#Verfahren#DSB#Baden-Würtemberg#Seychellen#Anonymität#Grundrechte#Menschenrechte#Freizügigkeit#Unschuldsvermutung#Verhaltensänderung
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Continental-Hack: Auch VW- und Mercedes-Unterlagen bei LockBit
Bei dem Ransomware-Angriff auf Continental wurden auch über 40.000 Gigabyte Daten entwendet. Da Continental kein Daten-Lösegeld bezahlt hat. Bei den Daten finden sich wohl vertrauliche Unterlagen von VW, BMW, Mercedes. Zusätzlich mischt nun auch das FBI bei Continental mit. Der Hersteller Continental hat bis jetzt immer noch kein Statement zum Ransomware-Angriff und dem Datenklau von über 40.000 Gigabyte Daten veröffentlicht. Anders als LockBit: auf deren Leak-Seite stehen einige der Daten bereit. In einem gepackten Verzeichnis soll eine Übersicht über alle vorhandenen Daten zu finden sein. Laut verschiedener Medien sollen sich darin wohl auch Dateien mit vertraulichem Inhalt befinden, die von VW, BMW und Mercedes stammen. An der Sache scheint etwas dran zu sein, da diese Unternehmen laut Handelsblatt an Continental bereits Fragenkataloge verschickt haben. Vertrauliche Unterlagen von VW, BMW, Mercedes Der entstandene Schaden lässt sich wohl noch gar nicht beziffern. Immerhin könnten die Hersteller VW, BMW oder Mercedes vielleicht sogar Schadensersatzansprüche geltend machen. Zu allem Ungemach mischt sich nach Informationen der ARD nun auch noch das FBI bei Continental ein. Anscheinend haben deutsche Sicherheitsbehörden das FBI über die Attacke informiert und stehen nun mit den US-Ermittlern in Kontakt. Die Zusammenarbeit soll aber nicht mit den Daten von Continental zusammenhängen, sondern mit dem Umstand, dass das FBI schon länger die führenden Köpfe von LockBit sucht. Man hofft wohl beiderseits auf wertvolle Informationen . War der Angriff bereits vor Monaten? Was immer noch nicht geklärt ist: Continental hat in einem Statement auf seiner Webseite bereits im August 2022 von einem "abgewehrten" Angriff berichtet. Der Erpressungschat von LockBit ist auf den 23.09.2022 datiert. Entweder stammen also die gestohlenen Daten von der ersten Attacke oder es gab eine zweite. Aber vor allem muss sich Continental fragen lassen, warum die IT-Systeme den Abfluss von 40 TByte Daten im Netzwerk nicht bemerkt haben. Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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Könnte es sein
LePenseur:"von LePenseur ... daß der österreichische Verfassungsgerichtshof aufgewacht ist? Man könnte es fast glauben, wenn man den Fragenkatalog in derzeit laufenden Verordnungsprüfungsverfahren, den der VfGH am 26. Jänner 2022 an den Sozial-, Gesundheits-, Pflege und Konsumentenschutzminister absandte, durchliest. Wenn das nicht bloß eine Alibiaktion zur Schubladisierung sein sollte, braucht Minister Mücke außerordentlich gute Argumente, die Verfassungsmäßigkeit der Covid19-Verordnungen zu untermauern. Doch: woher nehmen und nicht stehlen ...? http://dlvr.it/SJ69k5 "
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Donnerstag, 06. Januar 2022 SPD will Beschluss bis Ende März Corona-Impfpflicht kommt erst in Monaten, wenn überhaupt Die Einführung einer Corona-Impfpflicht wird noch länger auf sich warten lassen - wenn sie denn überhaupt beschlossen wird. Die SPD-Fraktion im Bundestag strebt eine Entscheidung bis Ende März an, anschließend gäbe es wohl eine Karenzzeit. Lauterbach blickt schon auf kommenden Herbst. Die Debatte entstand während der vierten Corona-Welle im Herbst, doch bis zur tatsächlichen Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht könnte die fünfte Welle längst Geschichte sein. Wie die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt und Dirk Wiese mitteilten, soll das Parlament bis spätestens Ende März entscheiden. "Einen Abschluss des Gesetzgebungsprozesses streben wir noch im ersten Quartal dieses Jahres an", erklärten Schmidt und Wiese. Im Januar soll es ausreichende Zeit für Debatten in den Fraktionen und in den Wahlkreisen sowie eine Orientierungsdebatte im Parlament geben. "Diese breite Diskussion ist für dieses gesellschaftlich sensible Thema wichtig und notwendig. Daher werden wir uns ausreichend Zeit dafür nehmen", heißt es in der Mitteilung weiter. Die am 10. Dezember beschlossene Impfpflicht für in bestimmten Einrichtungen tätige Arbeitnehmer sieht eine Übergangsfrist bis zum 15. März vor. Erst nach diesen drei Monaten sind die Betroffenen nachweispflichtig. Läuft es mit der allgemeinen Impfpflicht ähnlich, könnte sie frühestens im Frühsommer greifen. Sollten dann die Infektionszahlen saisonbedingt niedrig ausfallen, droht bei der Durchsetzung ein zusätzliches Vermittlungsproblem. Allgemeine oder abgestufte Impfpflicht Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP könnte die Orientierungsdebatte in der letzten Januarwoche stattfinden. Die erste Lesung der Gesetzentwürfe zur Impfpflicht solle dann erst in der darauffolgenden Sitzungswoche stattfinden. Diese ist nach bisherigem Planungsstand für die Woche vom 14. Februar an terminiert. Die Fraktionen im Bundestag planen, über das umstrittene Thema Impfpflicht ohne Fraktionszwang abstimmen zu lassen. Ob eine wie auch immer ausgestaltete Impfpflicht überhaupt die notwendige Mehrheit erhielte, ist zudem weiter unklar, weil auch der Diskussionsgegenstand vage bleibt. Nach AFP-Informationen sind derzeit mindestens zwei Anträge für eine Impfpflicht in Arbeit: Einer sieht eine abgestufte Impfpflicht vor, die in erster Linie besonders vulnerable Gruppen zur Impfung verpflichtet. Ein weiterer Antrag fordert eine weitgehende Impfpflicht für alle impfbaren Erwachsenen. "Ob die dann bis nächste Woche schon final vorliegen, das vermag ich jetzt nicht zu sagen, denn es ist wie gesagt ja ein Verfahren, wo das Parlament im Pilotensessel sitzt", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann im "ntv Frühstart". Brinkhaus sieht Scholz in der Pflicht Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus kritisierte im ZDF, dass die Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz die Frage allein dem Parlament überlässt. "Das Ganze ist eine Führungsentscheidung", sagte er. "Da ist jetzt Olaf Scholz gefragt. Der kann das nicht ans Parlament delegieren." Notwendige rechtssichere Vorlagen für einen Gesetzentwurf müssten aus den Ministerien der Ampelkoalition kommen. Brinkhaus sagte weiter, seine Fraktion wolle zunächst eine Vielzahl offener Fragen beantwortet sehen, bevor sie sich eine Meinung bilde. Ein Fragenkatalog von CDU und CSU an die Bundesregierung sei bisher unbeantwortet geblieben. Klar ist nur, dass die Union nicht wie Teile der FDP eine Impfpflicht pauschal ablehnt. "Wir schließen uns dem Kubicki-Antrag ganz sicher nicht an, weil die machen es sich zu einfach", sagte Brinkhaus mit Blick auf ein Papier, das mehrere Liberale um den Bundestags-Vize-Präsidenten Wolfgang Kubicki veröffentlicht haben. Es genüge nicht, Impfangebote auszuweiten und Ungeimpfte direkt anzuschreiben, um die Impflücke zu schließen, wie es Kubicki vorschlage, sagte Brinkhaus. Lauterbach geht es um den Herbst Doch auch bei den Impfpflicht-Befürwortern in der Ampel scheint die Unsicherheit zu Fragen der Umsetzung noch groß zu sein. So sagte Bundesjustizminister Buschmann im "Frühstart", er sehe die Einführung eines Impfregisters "skeptisch". Der FDP-Politiker sagte: "Wenn man ein Impfregister errichten will, dann dauert das sehr lange. Da darf man sich nichts vormachen." Die Corona-Krankheit verlange aber eine schnelle Reaktion. Damit, dass es mit einer schnellen Reaktion nichts wird, scheint sich aber der die Impfpflicht befürwortende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits abgefunden zu haben. "Eine Impfpflicht halte ich für wichtig, um im Herbst zu verhindern, dass wir dann schon wieder vor diesem Problem stehen, das wir jetzt haben", sagte der SPD-Politiker im Fernsehsender "Welt". Auch Italien plant Impfpflicht Mehr zum Thema In Österreich soll nach Beschluss aller Parlamentsfraktionen mit Ausnahme der FPÖ ab 1. Februar eine allgemeine Impfpflicht greifen. Unwilligen drohen dann Geldstrafen von bis zu 3600 Euro. Die italienische Regierung beschloss am Mittwochabend, eine Impfpflicht für über 50-Jährige einzuführen. Die Kritik an einer Impfpflicht in Deutschland hatte zuletzt Zulauf erhalten, weil Gegner anführen, dass erstens auch Geimpfte erkranken und das Virus verbreiten können und somit die in Aussicht gestellte dauerhafte Entlastung des Gesundheitssystems nicht sichergestellt ist und dass zweitens auch Experten nicht sagen können, wie oft in Zukunft die Impfung aufgefrischt werden muss wegen nachlassender Schutzwirkung und des Auftretens neuer Corona-Varianten.
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Zweifelhafte Aufklärer
Johannes Aumüller und Thomas Kistner, Frankfurt -- 21. Februar 2019, 19:33 Uhr
Es war noch gut ein halbes Jahr bis zur Fußball-WM 2006 in Deutschland, und das Organisationskomitee (OK) hatte zunehmend Probleme in einem heiklen Geschäftsbereich zu lösen. Es ging um das Ticketing, um so verzwickte Dinge wie Optionsprogramme, "TST-Karten" oder die Frage, wie sich die "deutsche Fußballfamilie" mit Karten versorgen lassen kann.
Diesen Kernkomplex der WM-Vorbereitung stemmte das von Franz Beckenbauer geleitete OK nicht nur mit eigenem Personal. Es beauftragte die Experten einer Kanzlei. Und die hieß nach SZ-Recherchen: Freshfields Bruckhaus Deringer.
Das birgt Sprengkraft. Denn neun Jahre später erlangte Freshfields mit einem anderen Mandat im nationalen Fußball große Bekanntheit: Es war die Kanzlei, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Herbst 2015 beauftragt hat, als unabhängige Instanz die Sommermärchen-Affäre aufzuklären.
Die Firma sollte die Geldflüsse um eine inzwischen berüchtigte 6,7-Millionen-Euro-Überweisung aufhellen. Im Raum stand der Verdacht deutscher Stimmkäufe bei der WM-Vergabe, es ging um mutmaßlich schmutzige Deals rund um das Turnier. Der DFB trug das Freshfields-Mandat von Beginn an wie eine Monstranz vor sich her: Seht her, wir tun alles Erdenkliche in Sachen Transparenz -- wir lassen uns sogar völlig unabhängig durchleuchten! Ein in der Sportwelt einmaliges Vorgehen sei das, bejubelten sich die DFB-Granden noch bei der Präsentation des Schlussberichtes.
Das war im März 2016. Danach wurde allerdings bald deutlich, dass die Arbeit von Freshfields wenig Aufklärung bot -- stattdessen bemerkenswerte Auslassungen und, so zumindest der Eindruck, auch Täuschungsmanöver. Nun zeigen SZ-Recherchen, dass bei dieser Aufklärungs-Liaison von Beginn an ein gravierender Interessenkonflikt bestand.
Denn schon damals, im Umfeld der WM-2006-Vorbereitungen, waren Freshfields-Anwälte intensiv im Einsatz -- für jenes deutsche OK, dessen Wirken Freshfields Jahre später durchleuchten sollte. Die Kanzlei erhielt nach SZ-Informationen seinerzeit Honorare im sechsstelligen Bereich, allein in einem Quartal summieren sich die Rechnungen auf fast 100 000 Euro. Zahlreiche Telefonate, Prüfungen und andere Dienstleistungen gab es im Zusammenhang mit Problemen im Ticketsektor; auch Treffen mit dem zuständigen DFB-Ticketmanager und hohen OK-Vertretern, die Freshfields später in seiner Aufklärerrolle befragen musste, sollen demnach dazugehört haben.
Wie hoch genau der Umfang der Tätigkeit und die Entlohnung war, teilen weder die Kanzlei noch der DFB auf Anfrage mit. Klar ist jedoch, dass Freshfields selbst in jener WM-Vorbereitungsphase mitwirkte, welche die Kanzlei später zu durchforsten hatte.
Dass Freshfields trotzdem im Herbst 2015 -- nur Stunden nach Publikation des ersten Spiegel-Textes zur WM-Affäre -- vom DFB mandatiert wurde, wirft Fragen auf.
Galt die Kanzlei nicht als befangen? Warum wurde nicht einfach eine andere genommen? Und weshalb wurde nicht zumindest darüber informiert, dass hier kein externer Prüfer, sondern ein ehemaliger WM-Helfer an Bord geholt worden war?
Ein DFB-Sprecher beantwortete diese Fragen wie folgt: "Kanzleien prüfen vor Annahme eines neues Mandats etwaige Interessenkonflikte, die einer Beauftragung entgegenstehen. Auch Freshfields hat dies getan und bestätigt, dass ein Interessenkonflikt nicht vorliegt." Und weiter: "Wir gehen davon aus, dass Freshfields seinen Auftrag mit Blick auf den Report entsprechend sorgfältig, unvoreingenommen und fachgerecht ausgeführt hat."
Im Übrigen sei der DFB-Führung um den aktuellen Präsidenten Reinhard Grindel und dessen Vize Rainer Koch "bei der Beauftragung nicht bekannt" gewesen, "dass Freshfields auch ein Mandat für das OK der WM 2006 hatte". Der heutige DFB-Präsident Grindel war im Herbst 2015 noch Schatzmeister des Verbandes und in dieser Funktion der Verbindungsmann des Präsidiums zu Freshfields.
Ein Sprecher der Kanzlei wiederum teilte der SZ auf einen Fragenkatalog zum Thema mit: "Es lag weder ein Interessenkonflikt noch eine Befangenheit vor, da es keine anderen Mandate gab, die den Gegenstand unserer Untersuchung betroffen hätten. Dies haben wir im Rahmen unserer üblichen Konfliktprüfung bei Mandatsannahme selbstverständlich geprüft."
Aber reicht das wirklich, um Befangenheit auszuschließen? Ist man nicht auch dann befangen, wenn man selbst zum Gegenstand der Untersuchung werden kann?
Die Beteiligten hätten jedenfalls schon deshalb sensibilisiert sein müssen, weil ja früh Zweifel an der Unabhängigkeit der Kontrolleure aufkamen: Unmittelbar nach der Beauftragung 2015 wurde bekannt, dass sich Freshfields-Frontmann Christian Duve und Friedrich Curtius - damals Büroleiter des in den Skandal verstrickten DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und später unter der neuen Führung um Grindel zum Generalsekretär aufgestiegen -- aus gemeinsamer Vorstandstätigkeit im Frankfurter Rotary-Club kannten.
Zudem gab es früh Berichte, dass Freshfields drei, vier Jahre zuvor auch für den Fußballfunktionär Mohammed Bin Hammam und sogar im Umfeld des Organisationskomitees für die Katar-WM 2022 tätig gewesen war.
Bin Hammams Firmen und Katar: Das sind auch Schlüsselfelder bei der Jagd nach den verschobenen Millionen im deutschen WM-Skandal -- und auch Katar 2022 hängt der Verdacht auf gekaufte Voten an. Freshfields verteidigte seine Tätigkeit damals auch mit dem Hinweis, dass die Mandate für Katar im Bereich Fußball keinen Bezug zum Untersuchungsmandat beim DFB hätten.
Umso gravierender wirkt nun die verschwiegene Arbeit im direkten Vorfeld der WM 2006. Zumal gerade das Ticketing einer der intransparentesten Bereiche ist, über die im Weltfußball schon oft krumme Deals und Zahlungen gelaufen sind.
Auch im "Sommermärchen" spielte das Ticketing eine unrühmliche Rolle.
Noch Jahre nach der WM ermittelte die Münchner Staatsanwaltschaft wegen eines millionenschweren Schwarzhandels; der Prozess gegen einen DFB-Ticketmanager und einen weiteren Kartenhändler wurde erst 2015 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Bis heute blieb unklar, wohin der Reibach von rund 6,5 Millionen Euro aus exakt 51 749 unter der Hand verkauften WM-Vorzugstickets floss.
Sicher ist dafür, dass zu den Nutznießern opulenter Schwarzmarkt-Deals immer wieder ein Fifa-Skandalfunktionär gehörte: Jack Warner, lange Zeit Vizepräsident des Weltverbandes -- und auch eine Zentralfigur der 2006-Affäre.
Seit Jahren betreibt die US-Justiz Warners Auslieferung aus Trinidad & Tobago. Und nach der WM 2006 in Deutschland sah sich sogar die Fifa selbst gezwungen, Warner für illegale Ticketverkäufe zu bestrafen -- genauer: dessen Sohn Daryan, der kurz vor WM-Beginn Papas einschlägige Firma, die Simpaul Travel, übernommen hatte.
Der wohl spektakulärste Fund im Kontext der Freshfields-Ermittlungen im Herbst 2015 war ein Dokument, das ebenfalls Jack Warner betraf: Im Juli 2000, nur vier Tage vor Vergabe der WM 2006 nach Deutschland, hatte Warner einen Vertrag mit Beckenbauer signiert, der ihm Leistungen im Gegenwert von zehn Millionen Mark bescheren sollte.
Im Gegenzug für seine Stimme?
Nun: 2013 sagte der SZ ein für die deutsche Bewerbung tätiger Manager und Warner-Vertraute, der vom Kirch-Konzern bezahlte Libanese Elias Zaccour, Warner habe das entscheidende Votum zum 12:11-Sieg der Deutschen gegen Südafrika beigesteuert. Reichte also nicht dieser Vertrag schon, um die WM als gekauft zu betrachten?
Aktuelle und frühere DFB-Vertreter redeten das mit dem Argument herunter, der Vertrag sei ja nie erfüllt worden. Aber ist es zu glauben, dass einer wie Warner so etwas aushandelt -- und später nicht auf Bezahlung pocht? Und sei es auf anderem Wege? Im Raum stand naturgemäß auch stets die Frage, ob er über eine seiner Standardschienen entlohnt wurde: über das undurchdringliche Ticketgeschäft.
Das Warner-Thema ist bis heute zentral, wenn es um WM-Stimmkauf geht.
Den ursprünglichen Auslöser der Sommermärchen-Affäre, eine über verschlungene Wege in Katar gelandete Zahlung von zehn Millionen Franken 2002 und die 6,7-Millionen-Euro-Rückzahlung 2005 durch das deutsche WM-OK, betrachten Strafermittler in Frankfurt und Bern hingegen nicht mehr als Schmiergeld für Wahlmänner, sondern im Kontext eines Privatgeschäfts von Beckenbauer. Das aber heißt ja keineswegs, dass nicht auf anderen Wegen Geld für WM-Voten geflossen sein könnte.
Jedenfalls erscheint Freshfields in dieser Gemengelage alles andere als "unabhängig".
Ein Licht wirft die frühere Tätigkeit für das WM-OK nun auch auf Kritikpunkte, die sich am Freshfields-Report zum WM-Skandal auftaten. Teils frappierende Schwächen in der Arbeitsweise traten zutage. So hatten die Prüfer darauf verzichtet, die DFB-Konten aus der Zeit vor der WM 2006 zu prüfen. Und sie weigerten sich lange, die Protokolle aus Befragungen von DFB-Leuten der Staatsanwaltschaft zu übersenden.
Hinzu kamen inhaltliche Lücken. So erfuhr Freshfields zwar, dass der stets als Ehrenamtlicher gepriesene OK-Chef Beckenbauer satte 5,5 Millionen Euro für die Abtretung seiner Persönlichkeitsrechte kassiert hatte -- im Report fand sich das aber nicht. Als es aufflog, rechtfertigten sich DFB und Kanzlei: Das habe nicht zum Arbeitsauftrag gehört.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 16
A.4.11 Wird auf der Söckinger- und Hanfelderstraße nur Anliegerverkehr zugelassen?
Die Konsequenzen von einer Hanfelder Straße und Söckinger Straße (ich vermute inkl. der Maximilian-von-Dziembowski-Straße und der Andechser Straße) als eine Anliegerstraße wären, dass alle Starnberger zwischen der Hauptstraße und dem See Perchting nur über die Westumfahrung und Gauting nur über die Petersbrunner Straße oder die Moosstraße erreichen könnten. Das hätte eine erhebliche Mehrbelastung der Hauptstraße und der Weilheimer Straße zu Folge. Damit wäre dann das gesamte Stadtgebiet Starnbergs nördlich der Hauptstraße eine Anliegerzone. Die Frage nach einer flächendeckenden Begrenzung der zul. Höchstgeschwindigkeit wäre damit allerdings geklärt.
(Anm. v. dr. thosch: Nicht nur aus Sicht der Starnberger Bürger erscheint diese Überlegung doch ein wenig zu einschränkend und wenig realistisch in ihrer möglichen Umsetzung zu sein.
Jeder größere bewohnte Bereich benötigt kleine und größere Verkehrsadern. Die kleinen Straßen werden zum Erschließen von Gebieten benötigt. Die wenigen größeren Straßen sind unsere Hauptsammelstraßen, damit der Verkehr sich nicht durch die Wohngebiete zu quälen hat. Mit der angefragten Umsetzung würden wir im ganzen nördlichen Starnberg überall gleichberechtige Straßen haben und würden damit dem Schleichverkehr wieder Tür und Tor öffnen – aber den Schleichverkehr möchten wir doch gerade möglichst reduzieren.)
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 15
A.2.10. Was bedeutet Selbstrettung in Bezug auf Personen mit Behinderungen oder Mütter mit Kleinkindern?
Auch wenn sich vielleicht einige über die unten stehende Antwort aufregen werden, erscheint mir die Antwort auf diese Frage eher selbstverständlich.
Ich gehe davon aus, dass in einem Notfall Kleinkinder von den Fahrer/innen und/oder Beifahrer/innen bis zum Rettungsstollen getragen werden können. Und da man davon ausgehen kann, dass die Insassen von mehr als einem Fahrzeug in Richtung Rettungsstollen streben, besteht eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass mit mehreren Kleinkindern allein fahrende Mütter oder Väter hier Unterstützung von den Mitflüchtenden beim Tragen erhalten werden.
Bei Personen mit Behinderungen gehe ich davon aus, dass diese nur als Beifahrer im Fahrzeug sitzen und somit durch die/den Fahrer/in zum Rettungsstollen geführt bzw. geleitet werden können. Aufgrund der nur flachen Kante des am Tunnelrand vorhandenen Rettungsweges ist es für allein fahrende Rollstuhlfahrer möglich, selbstständig bis zur Fluchttür zu gelangen.
Aus eigener Erfahrung im Rahmen einer Besichtigung des je Fahrtrichtung einspurigen Aubergtunnels in Altenmark weiß ich, dass in neuen Tunneln auch weitere Maßnahmen vorhanden sind, um einen barrierefreien Zugang zu Notruftüren und Rettungsstollen zu gewährleisten.
Und am Ende ist immer wieder zu erwähnen, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Straßentunnel zu benutzen, wenn eine Durchfahrt als zu riskant eingeschätzt wird.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 14
B.3.7. Hat der Stadtrat im Sommer 2022 die Planung der Umfahrung eingestellt oder nur auf Eis gelegt?
Für mich als Verkehrsreferent beinhaltete der Beschluss nur eine vorläufige Einstellung weiterer Planungen.
Gründe dafür sind zum Einen die prekäre Haushaltssituation und zum Anderen, dass die vorgestellten Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen mir erneut bestätigt haben, welche großen Hürden für den Bau einer Nord-Ost-Umfahrung mit den entsprechenden Kosten zu nehmen wären.
Solange die nicht nur naturschutzrechtlich weitaus günstigere Umfahrungslösung unterhalb von Teilen der Stadt Starnberg realisiert wird, erscheinen mir weitere Ausgaben und Planungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll, da diese mit aller Wahrscheinlichkeit aufgrund ihres Alters erneut durchzuführen wären, sollte eine Realisierung einer Nord-Ost-Umfahrung doch noch einmal in Zukunft eine reale Chance auf Verwirklichung haben.
Ein Szenario dafür habe ich bereits 2018 im Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/169534817119/dass-planung-und-bau-der-nordumfahrung-durch-den skizziert.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 13
B.2.3. Hat die Stadt erhöhte jährliche Kosten der Feuerwehr durch die Westumfahrung?
Die Freiwillige Feuerwehr von Starnberg konnte mir jährlich erhöhte Kosten von 0€ bestätigen.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 12
B.1.4. Wie hoch sind die Kosten zur notwendigen Ertüchtigung der Brücke im Wasserschutzgebiet über den Maisinger Bach?
Im Haushaltvorschlag vom Januar 2023 sind für die Ertüchtigung der Brücke über den Maisinger Bach für die Feuerwehr für die Jahre 2023 bis 2025 3.050.000 EUR für Planung, Brückenbau und begleitende Landschaftsbauarbeiten angesetzt.
(Anm. v. dr. thosch: Ich bin ja nach wie vor für eine sicher kostengünstigere Lösung mittels einer Furt wie es sie früher inoffiziell schon einmal gegeben hat.
Die Durchfahrt ist so oder so ausschließlich für die Feuerwehr vorgesehen. Auch hat der Maisinger Bach an dieser Stelle keinerlei Verbindung zum Grundwasser oder zu den in der Nähe liegenden Brunnen. Selbst bei einer möglichen Verschmutzung durch die Feuerwehrfahrzeuge fließt das Wasser weg von den Brunnen.
Auch sind mögliche Hochwasserereignisse in den letzten Jahrzehnten so selten gewesen, dass ich hier kein Argument für eine Brücke (, die ja bei Hochwasser auch nicht in jedem Fall befahrbar sein würde) erkennen kann.)
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 11
A.4.6. Wird die Eisenbahnbrücke auf der Münchner Straße so breit, dass auch Fahrradwege Platz haben?
Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss ist auf beiden Seiten der Münchner Straße unterhalb der Bahnbrücke ein jeweils 3 Meter breiter Rad- und Gehweg vorgesehen.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 10
A.2.13. Bei einem Frontalzusammenstoß zweier Verkehrsteilnehmer in dem einröhrigen Tunnel ist lt. Gutachten (2018) der „International Fire Academy (IFA) sofort der gesamte Tunnel blockiert. Die Feuerwehr kann dadurch mit ihren Rettungsfahrzeugen, Brandlöschgeräten, etc. nicht mehr an die Unfallstelle gelangen.
Wie viele Frontalzusammenstöße gab es auf der B2 im Landkreis Starnberg in den letzten 10 Jahren?
Eine Nachfrage bei der Polizei in Starnberg ergab, dass auf einer Strecke von der Landkreisgrenze bis zum Autobahnbeginn - das sind ca. 16 km - in den letzten 10 Jahren 32 Unfälle im Begegnungsverkehr stattgefunden haben. Bei fünf Unfällen lagen winterliche Strassenverhältnissen vor. Das entspricht einem Anteil von ca. 15%. Von diesen Unfällen sind 18 mit Verletzungsfolge, bei den anderen nur Sachschaden.
Wenn wir mal unterstellen, dass Unfälle aufgrund von Glätte im Tunnel nicht auftreten werden und der Tunnel ca. 1.5 km lang ist - das entspricht einem Faktor von 0,09 -, ergibt sich daraus zunächst eine rein statistisch ermittelte Anzahl von (32 [Unfälle] * (1-0.15) [Anteil ohne Glätte] * 0.09 [Anteil Tunnel an Gesamtstrecke] = ) 2,4 Unfällen im Tunnel pro 10 Jahre. Und wenn wir einmal davon ausgehen, dass in Tunneln mit einer Fahrspur pro Richtung generell ein Überholverbot besteht, reduziert sich dieser Wert für mich noch einmal deutlich - wahrscheinlich sogar unter den Wert von 1.0.
Wobei wir am Ende natürlich alle wissen, dass auch dieser Wert nur eine reine Spekulation ist und eigentlich niemand genau prognostizieren kann, ob und wie oft die Feuerwehr überhaupt aufgrund eines Frontalzusammenstosses im Tunnel ausrücken müsste. Auch möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf den Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/181922805259/wie-gefährlich-ist-ein-tunnel verweisen, da ich bei der Intention der Fragestellerin/des Fragestellers vermute, dass sie/er auf die (Un)Sicherheit in Tunneln abzielt.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 9
A.4.2. Wurde bei den Verkehrsschätzungen, die bei Betrieb des Tunnels vorherrschen sollen, die Entlastungswirkung durch die Westumfahrung eingerechnet, obwohl sie noch nicht existierte?
Ja, denn das Verkehrskonzept für Starnberg besteht aus der Kombination von Westumfahrung und B2 Tunnel.
Eine in meinen Augen anschauliche Grafik ist im Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/180646424311/warum-westumfahrung-quelle-dr-thosch-2015 zu finden.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 8
A.2.11. Wie lang ist die größte Entfernung zu einer Fluchttür?
Diese Frage ist einfach zu beantworten, da gemäß aktueller Richtlinien (RABT, Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel) alle 300 Meter eine Fluchttür vorzusehen ist.
Im konkreten Fall des B2 Tunnel sind die Fluchttüren gemäß bekannten Planfeststellungsbescheid wie folgt verteilt
Tunnelportal Nord: KM 2+300
Notausstieg 1: KM 2+075 (nach 225 Metern)
Notausstieg 2: ca. KM 1+800 (nach ca. 275 Metern)
Notausstieg 3: ca. KM 1+650 (nach ca. 250 Metern)
Notausstieg 4: KM 1+300 (nach 350 Metern)
Notausstieg 5: KM 1+025 (nach 275 Metern)
Notausstieg 6: ca. KM 0+720 (nach ca. 305 Metern)
Tunnelportal Süd: ca. KM 0+480 (nach ca. 240 Metern)
Je nachdem, wo sich genau der Brandfall ereignet, bewegt sich die größte Entfernung zu einer Fluchttür zwischen 225 und 305 Metern.
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Fragenkatalog B2 Tunnel: Teil 7
A.2.1. Warum beginnt der Tunnel im Norden nicht vor der ersten Ampel auf der B2?
A.2.2. Warum beginnt der Tunnel nicht in Percha und endet am Maxhof?
Diese Fragen wurden natürlich auch im Rahmen der ersten Planungen gestellt und diskutiert. Ein Tunnel könnte aufgrund der Würm wohl kaum auf Höhe von Percha, sondern könnte höchstens schon vor Percha beginnen oder es wäre eine Tunnelrampe in den weichen Boden im Bereich der Würm zu bauen. Diese Verlängerung hätte die Kosten schon damals signifikant erhöht, so dass diese Option bereits damals abgelehnt wurde.
Neben einer um mindestens 1 Kilometer längeren Tunnel inkl. entspannend mehr Notausgängen in noch schwierigerem Boden besteht im Bereich Percha auch durchaus ein Platzproblem, da sich der Straßenquerschnitt durch das Tunnelportal ja noch einmal verbreitern würde.
Ein weiterer auch in meinen Augen durchaus eher negativ zu bewertender Effekt wäre, dass unser Gewerbegebiet aus Richtung Weilheim bei einem Tunnel bis Percha nicht unter Nutzung des Tunnels erreichbar wäre und dieser Verkehr dann auch zwingend oben durch Starnberg zu fahren hätte.
Auf der anderen Seite wäre direkt hinter dem Maxhof-Kreisel durchaus ausreichend Platz für eine nach Süden verlagerte Tunnelrampe. Der sich aus der Verschiebung ergebene schlechtere Kosten-Nutzen-Faktor führte damals zur Ablehnung dieser Verlängerung durch den Bund. Die Zusatzkosten einer Verlagerung hätte von der Stadt finanziert zu werden, welchem die Stadt damals nicht zustimmen wollte.
Auch ist der Nutzen aufgrund der nicht vollständigen Bebauung auf beiden Seiten der B2 im Bereich zwischen Maxhof-Kreisel und dem neuen Tengelmann sicher nicht so hoch, wie z. B. in der Innenstadt in der Hauptstraße.
Zusammengefasst wurden diese Fragen im Rahmen der damaligen Planungen diskutiert und beide Verlängerungen aufgrund einem schlechteren Kosten-Nutzen-Verhältnis, den bestehenden Platzverhältnissen und dem schwierigen Bodenverhältnissen im Bereich der Würm abgelehnt.
Und wer jetzt denkt “Aber der Elbtunnel ist doch auch gebaut worden.”, dem bitte ich zu überlegen, welche jeweilige Bedeutung die A7 durch Hamburg und die B2 durch Starnberg haben und welche Verkehre über die beiden Straßen abgewickelt werden - da gibt es in meinen Augen schon deutliche Unterschiede.
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