#Energieversorgungsanlagen
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S-Bahn: Verlängerung der S75 zum Westkreuz beschleunigen (IV), aus Senat
19.12.2023 Frage 1: Warum soll sich die #Inbetriebnahme des #Gleichstromunterwerks #Nöldnerplatz um drei Jahre verzögern? Welche konkreten Gründe für die Verzögerung werden angeführt? Antwort zu 1: Die Terminplanung innerhalb des zwischen dem Land Berlin und der DB geschlossenen #Rahmenvereinbarung für den Bau von #Energieversorgungsanlagen (#Gleichstromunterwerke (#GUw), z.T. als #GUw-light…
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#Alexanderplatz#Baufirmen#beschleunigen#Bestandsinfrastruktur#Eisenbahnbetrieb#elektrischen#Energie#Energieversorgungsanlagen#GKs#Gleichstromkuppelstellen#Gleichstromunterwerke#Gleichstromunterwerks#GUw#Hackescher#Hbf#Inbetriebnahme#Kabelanlagen#Kernnetzausbau#Lieferketten#modularen#Netzfahrplan#Nöldnerplatz#Ostbahnhof#Rahmenvereinbarung#Stadtbahn#Verfügbarkeit#Warschauer#Windscheidstraße
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Sparen oder nicht, Stadtwerke oder nicht, DFI oder nicht ...
(M)ein Protokoll der Ausschusssitzung für Umwelt, Gesundheit und Mobilität vom 15.10.2020:
Heute im kleinen Saal - und jeder hat ein Mikrofon. Heute werde ich die Vorträge der Gast-Redner vielleicht nicht so im Detail mitschreiben und lieber zuhören. Das ist ja auch eigentlich meine Aufgabe - mich informieren, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Presse ist heute “maskiert” ... ist aber trotzdem klar zu erkennen.
Ö1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Der Ausschuss ist beschlussfähig. Es werden alle begrüßt. Es wurde form- und fristgerecht geladen.
Ö2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu berichten.
Ö3 Gründung der Stadtwerke Starnberg; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2020
Sachverhalt:
Am 28.05.2020 wurde im Stadtrat der Stadt Starnberg beschlossen, die Beschlussvorlage 2014/179-1 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zur weiteren Vorberatung zu übergeben. Es geht um den Antrag der SPD vom 18.01.2020:
„Die Energiewende erfordert eine Transformation des Energiesystems weg von zentralen Großkraftwerken hin zu einer dezentralen und regionalen Energieversorgung. Deswegen kommt Stadt- und Gemeindewerken bei der Umsetzung der Energiewende eine zentrale Rolle zu. Landauf und landab bezeichnen sich Stadtwerke als „Gestalter der Energiewende“. ... Das städtische Wasserwerk wird zum Kommunalunternehmen Stadtwerke Starnberg weiterentwickelt. Die Stadtwerke Starnberg müssen zu 100 Prozent in kommunaler Hand bleiben. ...”
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Wasserwerk Starnberg könnte auch als Stadtwerke Starnberg als Eigenbetrieb fungieren und wäre zu 100 Prozent in kommunaler Hand. Daher müsste abhängig vom genauen Aufgabenbereich zukünftiger Stadtwerke geprüft werden, welche Vorteile, aber auch welche Nachteile eine Änderung der Rechtsform von einem Eigenbetrieb zu einem Kommunalunternehmen mit sich bringen würde. Eine Zielsetzung, das zukünftige Stadtwerk für die Steuerung für eine energie- und wärmeautarke Stadt Starnberg einzusetzen, muss genau definiert und hinterfragt werden. Ohne den Bau- bzw. die Übernahme von Strom- und Wärmenetzen sowie von Energieerzeugungsanlagen kann dieses Ziel nicht aktiv gestaltet werden. Dazu müssten die Stadtwerke mit erheblichen Finanzmitteln für die dann anstehenden Investitionen ausgestattet und mögliche Betriebsverluste durch die Stadt ausgeglichen werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Gründung von Stadtwerken ist die Beachtung laufender Konzessionsverträge. So bindet die Stadt Starnberg zum aktuellen Zeitpunkt einen Stromnetzvertrag mit Bayerwerk, welcher zum 21.09.2036 ausläuft. Ein Sonderkündigungsrecht liegt erst 2026 vor. Der Gaskonzessionsvertrag läuft bis zum 31.10.2037 und kann frühestens 2032 gekündigt werden. Es ist auch zu beachten, dass die Gründung der Stadtwerke im vorgeschlagenen Umfang sicher die größte organisatorische Veränderung der Stadtverwaltung in den letzten Jahrzehnten darstellen würde.
Die Gastredner:
Herr Bürgermeister Walter aus Gilching berichtet über die Gründung der Stadtwerke in Gilching. 2017 wurde das Wasserwerk aufgrund der gewünschten Versorgung eines neuen Gewerbegebiets mit Fernwärme erweitert. Es gab einen Anschlusszwang aller Nutzer des Gewerbegebiets. Ein neuer Chef des Gemeindewerks hatte dann die Aufgabe, die Gemeindewerke in die Stadtwerke zu überführen. Im Januar 2021 wird die Umwandlung dann abgeschlossen. Das Unternehmen kümmert sich auch um Strom, Gas und ein bisschen um Breitband.
Debatte & Fragen:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wie sieht es mit den Finanzen und dem möglichen Gewinn aus?
Herr Walter: Es ist noch ein kleines Team. Das konnte auch im Wasserwerk untergebracht werden. Er rechnet mit Gewinnen in 25 bis 30 Jahren.
Gemeindewerksleiter Gilching: Für eine Fernwärmeversorgung braucht man einen langen Atem. Es gibt in der Langfriststrategie festgelegte “Exit-Points”. Gemeindewerke brauchen immer einen Leiter. Es sind 2,9 Positionen im letzten Jahr neu besetzt worden. Die Optionen für die Energieerzeuger für die Fernwärme sind Geothermie und als Rückfallebene Hackschnitzel.
Frau Heninger (FDP): Wäre das Projekt auch ohne Anschlusszwang begonnen worden?
Herr Walter: Zuerst war der energiepolitische Wille da. Das wurde im Gemeinderat beschlossen. Beim neuen Gewerbegebiet konnten dann die ersten Kunden “gezwungen” werden. Es sollen mehrere kleine Inseln aufgebaut werden. Es sollen langfristig keine Inseln später einmal zusammengeschaltet werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte zur Kopplung an Gewerbegebiete anmerken, dass eine Energieversorgung ist immer individuell zu sehen ist. Sie möchte das erst unterstützen, wenn es umweltfreundliche Energieträger gibt.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Dem letzten Punkt stimmt sie zu.
Herr Hoppenstedt, Leiter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, berichtet über die Stadtwerke Fürstenfeldbruck. Die Stadtwerke gibt es schon seit 1892. Wiege war eine Wasserzisterne (Anm. d. Verf.: o. s. ä.). Es gibt mehrere Sparten die ca. 80.000 Einwohner versorgen. Die Stadtwerke haben 160 Mitarbeiter/Innen. Sie haben auch ein eigenes Stromnetz. Es werden 20.000 Haushaltsanschlüsse versorgt. Es gibt zwei Windanlagen. Es gibt auch PV-Freiflächenanlagen an den Autobahnen und S-Bahn-Strecken. Aktuell liegt der Umsatz bei 90 Mio. EUR mit einem Gewinn aktuell von ca. 2.000.000 Mio. EUR. Gewinn bringt der Strom- und Gasverbrauch. Sie sind zu 100% kommunal. Es gibt auch ein Fernwärmenetz mit Biogas und Holzhackschnitzel. (Anm. d. Verf.: Das sind schon ganz andere Größen, als sie in Starnberg jemals vorhanden wären bzw. sind.) Die Eigenkapitalquote liegt bei 60%. Energiewende ist ein großes Thema. Bis 2035 soll eine Quote von 100% erreicht werden. Es gibt eine Offensive “Mein Dach hat’s drauf ...”. PV-Freiflächen werden erst ab 750 KW interessant. Vor 20 Jahren wurde der Eigenbetrieb in eine GmbH umgewandelt. Die Form hängt von der Zielsetzung ab. Mit Fernwärme zu beginnen ist gut zu machen. Auch beim Strom hat die Stadt eine kritische Masse an eigenen Gebäuden. Der Einstieg in das Gasnetz wird demnächst wieder beendet.
Debatte & Fragen:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wem gehört das Fernwärmenetz? Wieviel Kilometer sind das?
Herr Hoppenstedt: Es gehört der Stadt Fürstenfeldbruck. Es sind ca. 20 km, die in den letzten 30 Jahren aufgebaut wurden. “Auf der Wiese” kostet das 500 EUR/Meter. In der Stadt sind es andere Beträge - bis zu 2.000 EUR/Meter.
Herr Rami (Leiter des Wasserwerks Starnberg) berichtet über die Standpunkte der Verwaltung. Er selber war schon in verschiedenen Stadtwerken tätig und kennt das Thema Fernwärme. Er hat einen gewissen Erfahrungsschatz. Er stellt noch einmal die Sicht der Verwaltung vor (Anm. d. Verf.: Die Zusammenfassung kann oben im Sachverhalt nachgelesen werden.).
Debatte & Fragen:
Herr Weidner (SPD): Die Rechtsform ist kein primäres Ziel. Es gab ja schon einmal ein “Stadtwerk Starnberg”, welches später umbenannt werden. Viele Städte haben Gemeindewerke und haben sich sicher etwas dabei gedacht. Die Zielsetzung ist unser Energiewende-Beschluss. In den letzten 15 Jahren ist wenig passiert. “Abwarten geht nicht mehr.” Für ihn ist Stillstand ein Rückschritt.
Herr Zirngibl (CSU): Die Vorträge haben ihn zum Umdenken gegen die Stadtwerke gebracht. Er möchte es nicht zurückstellen, sondern eine klare Entscheidung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Ziel ist schon beschlossen. Starnberg will autark werden. Es geht um die langfristige Strategie. Wollen wir in Zukunft Einfluss auf unsere Energieversorgung haben? Jetzt geht es erst einmal nur um die Strategie.
Herr Janik: Ihm fehlt die Darstellung der konkreten Maßnahmen, was wir wollen. Es sollten erst Projekte vorhanden sein, um über Stadtwerke nachzudenken.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Stadtwerke können ganz verschiedene Formen haben. Wir sollten jetzt anfangen, die Ziele zu diskutieren. Sie möchte einen Beschluss, dass der Ausschuss empfiehlt, die Ausrichtung möglicher Stadtwerke weiterzuplanen.
Herr Janik: Er schlägt vor, in 2021 ein entsprechendes Konzeptgutachten in Auftrag zu geben.
Frau Pfister (BMS): Das Gutachten kann u. U. noch gefördert werden.
Frau Henniger (FDP): Sie geht bei den Anträgen mit. Könnte das Viertel MOOSAIK oder Schorn als konkretes Projekt genommen werden?
Herr Heidinger (BLS): Er möchte den Beschlussvorschlag an ein konkretes Projekt binden. Mit Schorn könnte man dann auch einmal anfangen.
Herr Weidner (SPD): Er ergänzt die Liste möglicher Projekte mit “Wasserkraft im Mühlthal”, Ladestruktur E-Mobilität (Anm. d. Verf.: und andere ...).
Frau Meyer-Bülow (CSU): Für die Energiewende braucht man keine Stadtwerke. Die Verwaltung soll wirtschaftlich tätig werden. Das sieht sie skeptisch.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie betont, dass die Gründung von Stadtwerken keine eigenen Energieversorgungsanlagen voraussetzt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt die Weiterführung der Idee eines Stadtwerks Starnberg zur Verwirklichung der Energiewende.
Ein Konzept-Gutachten soll erstellt werden.
Es sind 80.000 EUR dafür 2021 einzuplanen.
Die Möglichkeit von Fördermitteln für das Gutachten soll geprüft werden.
angenommen: 7:6
Ö5 Finanzierung der dynamischen Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen des ÖPNV
Erläuterung des Projekts:
Das Dynamische Fahrgastinformationssystem (DFI) bezeichnet die elektronische Übermittlung von Plan- und Echtzeitdaten auf Anzeigen, die an den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingerichtet werden. Über die Anzeigen werden Informationen zur Ankunft der jeweiligen Linien, der möglichen Weiterfahrt, zu Verzögerungen und St��rungen übermittelt.
Die Grundlage für Projektumsetzung des DFI bildet der am 31.03.2020 im Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan, welcher die Leitlinie zur Fortentwicklung des ÖPNVs im Landkreis darstellt. Der Nahverkehrsplan beinhaltet ein Haltestellenkataster für alle Gemeinden, in welchem die Haltestellen in 3 Stufen (A/B/C) kategorisiert wurden. Die Kategorisierung spiegelt die verkehrliche Bedeutung der Haltestelle wieder, welche auf Basis von Frequenzen, Verknüpfungsfunktionen und regionaler Bedeutung ermittelt wurden. Die genaue Unterscheidung der Kategorien ist in Anlage 1 dargestellt. Nachfolgend ist eine kurze Übersicht zur Unterscheidung der Kategorien dargestellt:
Haltestellen der Kategorie C haben die wichtigste verkehrliche Bedeutung im Landkreis Starnberg.
Haltestellen der Kategorie B weisen ein erhöhtes Fahrgastpotential und eine Verknüpfungsfunktion auf, die besonders im regionalen Verkehr von Bedeutung sind.
Haltestellen der Kategorie A, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung nicht unter die Kategorien B und C fallen, wurden im Nahverkehrsplan grundsätzlich ohne Ausstattung angelegt, womit diese Haltestellen optional ausgerüstet werden können. Im Sinne einer einheitlichen Regelung empfiehlt es sich, dass auch Haltestellen der Kategorie A mit dem DFI ausgestattet werden.
Finanzierung:
Bei der Anschaffung der Anzeigen des DFI kann auf drei Fördertöpfe zurückgegriffen werden, die insgesamt eine Förderungsanteil von bis zu 80% ermöglichen. Im Einzelnen kann über das Bayerische Gemeindefinanzierungsgesetz (BayGVFG) mit bis zu 50%, über das Bayerische Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) mit bis zu 10% und über die Digitalisierungsförderung bis zu 20% der förderfähigen Kosten eine Förderung erwirkt werden.
Die Stadt Starnberg hat in Abstimmung mit dem Landratsamt Starnberg festgelegt, welche Haltestellen mit dem DFI ausgestattet werden sollen.
Es ergeben sich die folgenden Varianten zur Restfinanzierung neben den Förderungsbeträgen:
Variante 1: Alle bei der Abstimmung im Haltestellenkataster festgelegten Haltestellen werden mit dem DFI ausgestattet. Die Finanzierung wird auf Stadt und Landratsamt aufgeteilt. Bei den aktuell festgelegten Haltestellen der Kategorie A entfallen ca. 38.060 € der gesamten Anschaffungskosten in Höhe von ca. 159.500 € auf die Stadt Starnberg (bereits mit eingerechneter Förderung). Der Landkreis trägt somit Anschaffungskosten von ca. 121.440 € für die Haltestellen der Kategorien B und C. Da die DFI-Systeme in das Eigentum der Gemeinden übergehen, trägt die Stadt Starnberg die gesamten laufenden Kosten in Höhe von maximal 118.993 € pro Jahr. Nach Auskunft des Landratsamtes werden die Kosten im Normalfall günstiger ausfallen.
Variante 2: Alle Haltestellen im Landkreis werden im Sinne einer einheitlichen Regelung mit dem DFI ausgestattet. Dadurch würden die übrigen A-Haltestellen, die bei Variante 1 keine Anzeige erhalten hätten, ebenfalls mit einer Anzeige ausgestattet werden. Bei dieser Variante würde der Landkreis die gesamten Anschaffungskosten für alle Anzeiger übernehmen. Da die DFI-Systeme auch bei dieser Variante in das Eigentum der Gemeinden übergehen, trägt die Stadt Starnberg die gesamten laufenden Kosten in Höhe von ca. 172.673 € pro Jahr.
Frau Münster vom Landratsamt referiert über das Thema. Die Anzeiger würden in den Jahren 2022 bis 2025 aufgestellt werden. Im Kreistag wird gerade ein mehrheitsfähiger Kompromiss entwickelt, der eine nicht mehr so hohe Förderung durch den Landkreis wie in Variante 1 skizziert beinhalten.
Debatte & Fragen:
Herr Weidner (SPD): Er freut sich über den Kompromissvorschlag des Landrats für den Kreistag im Oktober. Der Komfort steigt mit dem DFI.
Herr Zirngibl (CSU): Er beantragt die Ablehnung, da hier auch wieder Energie verbraucht wird. Die Attraktivität wird nicht gesteigert.
Herr Dr. Schüler (UWG): Als ÖPNV-Fahrer weiß er, dass mit dem DFI die Attraktivität sehr wohl gesteigert wird. Er fragt nach der Anzahl der A-Haltestellen, die nicht ausgestattet werden sollen? (Antwort: Es sind ca. 80.) War die Anzahl der potentiellen Fahrgäste auch ein Kriterium? (Beispiel: Petersbrunn) Antwort: Es wurden alle Ortsteile bedient, unabhängig von der Anzahl der Einwohner.
Frau Münster: Der Kompromiss sieht etwas weniger Unterstützung für die Kommunen vor. Die Kommunen werden wohl einen Eigenanteil bezahlen müssen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach einem 2. Pilotprojekt am Bahnhof Starnberg Nord.
Frau Münster: Andechs ist wegen der Bus-Bus-Umteigevorgänge als Pilot gewählt worden. Ab 2022 könnte man auch in Starnberg beginnen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie erkennt die Intention an. Die laufenden Kosten bleiben an der Stadt hängen. Das sind nach 15 Jahren ca. 1.5 Mio. EUR. Ihr ist die Kostenaufschlüsselung nicht transparent genug.
Frau Münster: Vor einer Ausschreibung können keinen transparenteren Kosten genannt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der ÖPNV muss verbessert werden. Das kostet nur wenig Geld im Vergleich zu den Kosten mit dem MIV.
Frau Fohrmann (CSU): Sie fährt auch mittlerweile häufiger Bus. Alleine für die Kinder ist es gut, wenn sie wissen, ob z. B. der Bus ausfällt. Die Schilder sind sinnvoll für die Stadt.
Frau Henninger (FDP): Sie unterstützt die Variante 1 auch.
Herr Heidinger (BLS): Ihn stört, dass dies seit vielen Jahren beraten wird. Warum kamen die Kosten erst so kurzfristig? Das sind ja jetzt auch keine konkreten Kosten. Nur die Betriebskosten sind konkret. (Anm. d. Verf.: Na ja, wenn da auch mit Prozenten gerechnet wurde, ist das auch nicht zwingend konkret. Wenn ich mir überlege, wieviele ÖPNV-Nutzer einen Komfortgewinn haben werden, ist es für mich die Ausgaben alle mal wert.) Bei einigen A-Haltestellen sieht er das skeptisch.
Frau Pfister (BMS): Die C-Haltestellen werden zwingend ausgestattet? (Antwort: Ja). Die anderen B- und C-Haltestellen sind immer optional? (Antwort: Ja).
Herr Zirngibl (CSU): Ob der Kompromiss überhaupt durchgeht. Er fragt nach dem Defizit des ÖPNV für den Kreis. Und die großen Busse sollen nicht so leer herumfahren. “Da soll der Kreis mal seine Hausaufgaben machen.”
Frau Münster: 2018 war der Deckungsgrad von ca. 56% über alle Buslinien. Sie möchte ihm gerne mal die Netzplanung etc. erläutern. (Anm. d. Verf.: Das macht sicher Sinn. So ungern ich auch die leeren großen Busse sehe - wenn es am Morgen eine Belastungsspitze gibt, sind die Busse danach auszurichten, denn keine Firma wird zwei Busse pro Linie (also einen Großen und einen Kleinen) einplanen und keine Stadt wird das auch bezahlen wollen.)
Herr Felber (WPS): Er hat zwei Fragen. Nach der Ausschreibung können wir entscheiden, was wir wollen? Antwort: Ja. Sind es EU-weite-Ausschreibungen geben? Antwort: Ja.
Herr Dr. Schüler (UWG): Wenn man die Kreuzung Joseph-Jägerhuber-Straße nicht umbauen würde, hätte man schon für über drei Jahre die Unterhaltskosten “wieder eingenommen”.
Beschlussvorschlag
Die Stadt votiert für die Ausstattung der C-, B- und A-Haltestellen der Variante 1, wenn es Zuschüsse gibt. Die Stadt Starnberg bevorzugt die bisherige Finanzierung des Landkreises.
angenommen: 11:2
Ö5 Öffentlicher Personennahverkehr; Änderungen der Linien 949 und 955
Sachverhalt
Mit Antrag vom 13.10.2020 wurde beantragt, dass die Stadt Starnberg im Zuge der Änderungen der Buslinien 949 und 955 ordentlich beteiligt wird.
Im Zuge der Neuausschreibung mehrerer Linien im Landkreis Starnberg ergeben sich Änderungen für die Buslinien 949 und 955, welche auch Haltestellen im Stadtgebiet Starnberg bedienen. Die Änderungen werden im Dezember 2021 umgesetzt.
Auf der Linie 955 wird der Fahrplan an die Bedienstandards des neuen Nahverkehrsplans angepasst. Die Linie verbindet die Stadt Starnberg und die Gemeinde Weßling und somit die S-Bahn-Linien S6 und S8 tangential. Es ergeben sich folgende Änderungen:
Die Neuausschreibung sieht die Beibehaltung des Linienverlaufs sowie den derzeitigen Stundentakt, ergänzt um zusätzliche Fahrten für die Schülerbeförderung vor. Die Bedienzeiten werden von Montag bis Freitag auf 5.37 Uhr bis 21.32 Uhr und Samstag auf 6.37 Uhr bis 21.32 Uhr ausgeweitet. Zusätzlich wird an Sonn- und Feiertagen ein Stundentakt von 8.05 Uhr bis 19.03 Uhr eingeführt.
Die Linie 949 verbindet die Gemeinden Gilching und Gauting sowie die Stadt Starnberg. Im Rahmen der Neuausschreibung ergeben sich die folgenden Änderungen:
Die Fahrten der Linie 949 zwischen Gauting und Bahnhof Nord sollen entfallen, sodass das Stadtgebiet Starnberg nicht mehr durch die Linie 949 angebunden wird. Grund für den Wegfall ist die parallel verlaufende S-Bahn-Verbindung der S6 zwischen Gauting und Starnberg.
Somit würden insgesamt 20 Fahrten pro Woche wegfallen.
Die Information über die Änderung der Linie 949 ergeht kurzfristig, da die Stadtverwaltung von Seiten des Landratsamtes bisher nicht über die geplante Änderung informiert wurde. Eine Absprache im Vorfeld des Mobilitätausschusses des Landkreises konnte somit nicht erfolgen.
Neben der ordentlichen Beteiligung bezüglich der Änderungen der Linien 949 und 955 wurde angeregt, dass eine Haltestelle in der Staatsstraße 2063 auf Höhe der Einmündung Altostraße anstelle des Entfalls der Linie 949 in Betracht gezogen wird.
Ebenso wurde die Einrichtung einer Haltestelle auf Höhe des Betriebshofes angeregt, welche von den Linien 901 und 955 angefahren werden könnte.
Debatte:
Frau Pfister (BMS): Anlass waren die Starnberg betreffenden Änderungen der Bussverbindungen, die sie aus der Zeitung erfahren hat.
Frau Münster: Es gab die Jahresfahrplankonferenz auch unter Teilnahme der Stadt Starnberg. Dabei wurde auch die Wirtschaftlichkeit der Buslinien berücksichtigt. Die 949 fuhr bisher vier mal zwischen Gauting und Starnberg. Dieses Teilstück war auch den bisherigen Finanzierungsregelungen mit den Gemeinden geschuldet. Das Gleiche gilt auch für die Linie 955. (Anm. d. Verf.: Gibt es da ein Informationsdefizit aus Richtung Stadtverwaltung? Hätte ich da als Verkehrsreferent Informationen proaktiv weiter verteilen sollen? Die Dokumente hätte ich ja gehabt. Das nehme ich mal jetzt mal für mich mit.)
Frau Pfister (BMS): Den Antrag für eine neue Haltestelle am Betriebshof möchte Sie heute beschlossen haben.
Herr Heidinger (BLS): Es ist wichtig, wo die platziert wird. Hanfeld ist ja auch nicht so weit weg.
Beschlussvorschlag:
Neue Haltestelle am Betriebshof für die Linie 955 und 901
angenommen: 13:0
Ö6 Zuschüsse an Naturschutz Organistaionen LBV und BN / Vertragsnaturschutz
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg unterstützt jährlich zwei Organisationen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) wird mit 1.200 Euro unterstützt. Mit der Unterstützung werden zum Beispiele Projekte, wie die Etablierung von Kiebitz und Braunkehlchen im Leutstettener Moor gefördert. Der Bund Naturschutz (BN) hat mehrere Flächen von der Stadt Starnberg gepachtet, um diese im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zu Pflegen und erhält dafür eine Fördersumme von ca. 5.000 Euro. Auch wenn für den Vertragsnaturschutz verschiedene Fördersummen an anderen Stellen beantragt werden können, ist diese Art der Pflege für die Stadt Starnberg immer noch wirtschaftlicher und ökologisch nachhaltiger, als wenn die Flächen an herkömmliche Unternehmen vergeben würden. Somit sind diese Zuschüsse nicht als Spende zu sehen, sondern als indirekte Bezahlung für qualitativ geleistete Arbeit im Rahmen des Naturschutzes.
Beschlussvorschlag
Die Zuschüsse an den Bund Naturschutz und den Landesbund für Vogelschutz werden weiterhin im Rahmen des Vertragsnaturschutzes jährlich angewiesen. Die entsprechenden Mittel sind weiterhin in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
angenommen: einstimmig
Ö7 Vorlage der Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeida Weg
Sachverhalt
Bezugnehmend zur Beschlussvorlage 2019-167 möchte die Verwaltung die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur geothermischen Nutzung von Grundwasser aus dem Düker am Almeida Weg darstellen. Berücksichtigt wurden die hydrogeologischen Verhältnisse, die Dükerbauwerke und deren bauliche und betriebliche Voraussetzungen, das theoretisch thermische Potential, die betriebswirtschaftlichen Belange und eine mögliche Auslegung eines Kälte- bzw. Wärmenetzes.
Die o. g. Betrachtungen sind dafür ausschlaggebend, dass der prinzipielle Aufbau eines Kältenetzes empfohlen wird. Dabei bietet sich mehrere Vorteile. So sind die Kosten pro Trassenmeter niedriger und die kostenintensive Anschaffung von Wärmepumpen und Wärmetauschern sowie deren Betrieb und Unterhalt könnte an die Kunden ausgelagert werden. Unter den vorliegenden Informationen ist allerdings eine wirtschaftliche Betriebsweise eines Fernkältenetzes nicht möglich. Die Errichtung eines Netzes kann daher zum gegebenen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Insbesondere die hohen Unterhaltskosten eines Netzes verhindern eine Amortisation. Dennoch kann der Aufbau eines Kältenetzes sinnvoll sein. So kann sich der sog. "Mischbetrieb" (gleichzeitige Wärme- und Kälteabnahme) positiv auf die Wirtschaftlichkeit des Kältenetzes auswirken. Würde neben reiner Kälte auch Wärme vertrieben, könnten mehr Einnahmen generiert werden. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass selbst dann der Betrieb eines Netzes oftmals nicht wirtschaftlich wird. Insbesondere die unzureichende Kenntnis über Wärme- bzw. Kälteabnehmer verursachen eine deutliche Unschärfe bei der aktuellen Betrachtung einer geothermischen Nutzung. Außer Acht gelassen werden darf auch nicht, dass zur Inbetriebnahme des Netzes nicht alle Kunden bereits einen Anschlusszwang haben. Diese werden, abhängig bestehender Lieferverträge und anstehender Anlagensanierungen, erst nach und nach einen Anschluss beantragen.
Die Bauzeit des Tunnels bietet für weitere Untersuchungen noch ausreichend Zeit. Einzig zu berücksichtigen ist, dass die in der Machbarkeitsstudie beschriebenen Aufstellflächen für mehrere Pumpen innerhalb des Dükers, eine Montageöffnung und der Aufstellort für eine Stube bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Die Machbarkeitsstudie wurde daher bereits an das Staatliche Bauamt Weilheim weitergeleitet. Ob eine geothermische Nutzung nach der Realisierung des B2 Tunnels erfolgt, liegt auch an der städtebaulichen Entwicklung des Bereiches rund um den Düker am Almeida Weg. So könnte durchaus in 10 Jahren ein Wärme- bzw. Kältenetz interessant werden, wenn z. B. Großabnehmer vorhanden wären oder durch die Gründung eigener Stadtwerke eine wirtschaftlich attraktivere Lösung aufgezeigt werden kann. Natürlich müsste zuvor eine ausführliche Bedarfsanalyse durchgeführt werden, welche zum jetzigen Zeitpunkt jedoch deutlich verfrüht wäre.
Debatte:
Herr Zirngibl (CSU): Das muss weiterverfolgt werden. Das ist die Zukunft. Da möchte er Geld investieren - lieber, als in andere Projekte. Das ist auch ein Punkt für die Energiewende.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Genutzt werden kann das gut für Flächenheizungen. Die gibt es aber kaum. Deshalb ist es wichtig, dass der Düker vorbereitet ist, wenn die Abnehmerseite geklärt ist.
Herr Weidner (SPD): Er zitiert aus dem Beschlussvorschlag.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie findet die Formulierung unglücklich. Das sollte man schon jetzt vorantreiben. (Anm. d. Verf.: Was soll zuerst vorhanden sein: Angebot oder Nachfrage? Womit beginnt man damit? Ich bin eher für die Nachfrage. Gerne kann die Stadt da planerisch in Vorleistung gehen und Versprechungen tätigen.).
Herr Janik: Jetzt auf gut Glück in die Anlage zu investieren, ist ihm zu gefährlich. Wenn durch die Stadt Kosten für die gewünschte Vorbereitung entstehen würden, würde das dem Stadtrat noch einmal vorgelegt werden.
Herr Heidinger (BLS): Wir wollen da einen Punkt setzen. Wir wollen das.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim dahingehend abzustimmen, dass die baulichen Vorkehrungen im Düker am Almeida Weg berücksichtigt werden können.
angenommen: 11:2
Eine geothermische Nutzung des Grundwassers aus dem Düker am Almeida Weg wird vorerst nicht weiterverfolgt, da keine wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit vorliegt.
angenommen: 7:4
Herr Summer (BMS): Die BMS hat dagegen gestimmt, weil die BMS gegen den Tunnel ist. (Anm. d. Verf.: Was ist da jetzt mit der WPS? Ist das ein gutes Zeichen für die Zusammenarbeit im Stadtrat oder nicht?)
Ö8 Einrichtung von Querungshilfen im Stadtgebiet
Herr Janik: Es konnten nicht alle beantragten Querungen auf ihre Machbarkeit untersucht werden. Heute werden deshalb nur einige davon beraten.
Frau Pfister (BMS): Das kann auch im Januar im nächsten Ausschuss mit allen Maßnahmen als Gesamtpaket mit vorheriger Ortsbegehung beraten werden.
Frau Henniger (FDP): Sie stimmt dem aus Sicht der FDP zu.
Antrag
Vertagung in den Januar 2021, um dann alle eingereichten Umstellungen gemeinsam mit einer Ortsbegehung zu beraten und zu beschließen.
angenommen: einstimmig
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Aufgrund der Vertagung kann ich meinen so schön zusammengestellten Text hier jetzt nicht veröffentlichen.)
Ö9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Der Rettungsweg beim Undosa könnte auch nicht als solcher ausgewiesen werden, man sollte ihn aber als solchen ausweisen. Durch das Zusatzschild kann das Falschparken restriktiver geahndet werden. Auf der Kreuzung Söckinger Straße/Weilheimer Straße wurden die Grünzeiten angepasst, so dass die Fußgänger sicherer die Straßen queren können. Die Umplanungen in Percha betreffend der Schulsicherheit werden im November im Bauausschuss behandelt. Für mögliche Fahrradzonen gibt es noch keine Vollzugsvorschriften. Die werden für Dezember erwartet.
Herr Weidner (SPD): Er weist auf das Konjunkturpaket des Bundes hin, dass Projektskizzen zur kommunalen Klimaschutzprojekten eingereicht werden können. Da gibt es Zuschüsse von bis zu 100%.
Herr Janik: Das ist bereits bekannt.
Frau Pfister (BMS): In der Leutstettener Straße ist der Smiley inaktiv. Kann der nach den Bauarbeiten wieder reaktiviert werden.
Frau Kammerl (CSU): Es gibt eine weitere Stadt ohne Bahnhofsdach - Immenstadt (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/190978144431/wir-sind-nicht-die-einzigen).
(M)ein Fazit:
Man hat auch heute gemerkt, dass die Sitzungsdauer auch dadurch erwähnenswert kürzer ist, da die Sitzungsleitung sich nur in ganz wenigen Fällen innerhalb der Debatten zu Wort meldet.
Interessant ist es immer wieder, dass wir alle an die Höhe von Kosten ganz unterschiedliche und individuelle Maßstäbe ansetzen. Ein Kreuzungsumbau für 500.000 EUR ist irgendwie Ok. Kosten für eine Komfortsteigerung des ÖPNV sind dann auf einmal zu teuer? Und das, obwohl diese Komfortverbesserung einen wesentlich größeren Bereich der Stadt abdeckt und wahrscheinlich auch weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger einen Nutzen davon haben werden. Es ist halt der “ewige Kampf zwischen den Autofahrer und ÖPNV-Nutzern”.
Und ob wir wirklich das Konstrukt “Stadtwerke” brauchen, wenn wird als Stadt unsere Energieversorgung ganz oder in Teilen in die eigene Hand nehmen wollen, wird dann hoffentlich das beauftragte Konzeptgutachten zeigen.
#Starnberg#Stadtrat#Ausschuss#Umwelt#Gesundheit#Mobilität#Stadtwerke#Buslinien#DFI#Fahrgastinformation
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S-Bahn: Gleichstromunterwerk Light Friedrichsfelde-Ost schnellstmöglich fertigstellen, aus Senat
S-Bahn: Gleichstromunterwerk Light Friedrichsfelde-Ost schnellstmöglich fertigstellen, aus Senat
Frage 1:Welche Maßnahmen plant der Berliner Senat, die eine schnellere #Inbetriebnahme des Gleichstromunterwerks#Friedrichsfelde Ost zum Ziel haben (bitte einzeln auflisten)?Frage 3:Welche Treffen gab es zwischen der DB #Energie GmbH und der zuständigen Senatsverwaltung, bei denen eineschnellere Inbetriebnahme des genannten Gleichstromunterwerks thematisiert wurde und zu welchen…
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#Energie#Energieversorgungsanlagen#Gleichstromkuppelstellen#Gleichstromunterwerke#GUw#Inbetriebnahme#Modulbauweise
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