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#Datenschutzabkommen
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USA wollen angeblich EU DSGVO achten
Danke Max Schrems!
Schon vergessen? Nein, Max Schrems hat ja der EU der Reihe nach ein "Datenschutzabkommen" (Safe Harbor, Privacy Shield) nach dem anderen mit den USA wegprozessiert, und zwar nicht zuletzt weil wir seit unserem Ehrenmitglied Edward Snowden wissen, dass die Amis da hemmungslos in den Datentopf greifen, wenn sie können.
180° Wende - USA geben sich geläutert
Man glaubt es kaum - und sollte es auch nicht glauben - wenn der NSA Präsident öffentlich äußert:
Bei der bislang besonders eingreifenden Fernmeldeaufklärung ("Sigint") müsse berücksichtigt werden, "dass alle Personen mit Würde und Respekt behandelt werden sollten", ordnet NSA-Präsident Paul Nakasone in einer jetzt bekannt gewordenen Richtlinie zur Datensammlung vom 29. Juni an.
Dies habe "unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort" zu gelten – also auch beim Ausspionieren von Gegnern wie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Alle Menschen weltweit hätten "berechtigte Datenschutzinteressen", die zu wahren seien. Generell dürfen erhobene Daten über Ausländer nur noch gespeichert werden, wenn eine solche Befugnis auch bei US-Bürgern besteht, geht aus der Vorschrift hervor.
Der einzige Grund für dieses Kreide fressen ist Bidens Executive Order 14086, die Durchführungsverordnung 14086 vom Oktober 2022. In dieser beruft sich Biden auf das EU-U.S. Data Privacy Framework, den Nachfolger von Privacy Shield und stellt fest:
The Department of Justice welcomes the European Commission’s adoption on July 10, 2023 of an adequacy decision for the United States as part of the EU-U.S. Data Privacy Framework, to which President Biden and European Commission President von der Leyen agreed in March of 2022. ... eigentlich eine Null-Aussage außer, dass man sich einig sei ;-)
Nun muss Max Schrems - oder auch jede/r beliebige andere EU-BürgerIn - wieder ran und vor Gericht beweisen, dass den Worten keine Taten gefolgt sind und der Datenklau aus Europa wie vorher weiter geht.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Ueberwachung-NSA-soll-weltweit-mit-Wuerde-und-Respekt-spionieren-9286076.html und https://blog.fefe.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vU Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8505-20230828-usa-wollen-angeblich-eu-dsgvo-achten.htm
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Ein neues #Datenschutzabkommen zwischen der #EU und den #USA?
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b2bcybersecurity · 1 year
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EU-US Datenschutzabkommen Nr. 3 – kommende Klage?
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Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen. Vieles deutet darauf hin, dass eine neue Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auch Versuch drei kippen könnte. Ein Kommentar von Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud. Aller guten Dinge sind drei, sollte man meinen. Im Falle des angestrebten Datenschutzabkommens zwischen Europäischer Union und den USA waren bereits die ersten beiden Anläufe ein Schlag ins Wasser. Der Europäische Gerichtshof kassierte die beiden Vorgängerregelungen, Privacy Shield und Safe Harbor, bereits mit der Begründung ein, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht mit den europäischen Standards vereinbar wäre. Die Europäische Kommission hätte gut daran getan, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sich um wirkliche Veränderungen zu bemühen und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen zu beenden. EU-US-Datenschutz: Zwei Versuche, zwei Klagen, zweimal gekippt Das ist offensichtlich nicht passiert und das neue Abkommen kommt deshalb, ganz ähnlich den beiden ersten Anläufen, ebenfalls nicht über Lippenbekenntnisse hinaus und verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. So ist insbesondere beim Knackpunkt der Datenabfrage durch Geheimdienste eine weitere große Grauzone entstanden. Zugriffe sollen nur noch erfolgen, wenn sie notwendig und verhältnismäßig seien – aus Sicht der Amerikaner. Neben den offensichtlichen rechtlichen Schlupflöchern offenbaren diese Formulierungen aber vor allem eines: Bislang haben die USA in unbekanntem Ausmaß auf personenbezogene Daten europäischer Bürger zugegriffen. Auch bei der Definition dessen, was angemessene Zugriffe sind und was nicht, dürften die Ansichten von europäischen und amerikanischen Datenschutzexperten deutlich auseinandergehen. Im Westen also nichts Neues Obwohl die Entscheidung des EuGH noch aussteht, deutet vieles darauf hin, dass auch das neue Abkommen vor Gericht keinen Bestand haben wird – die entsprechenden Klagen liegen in den Schubladen europäischer Datenschützer sicherlich schon bereit. Für den nächsten Anlauf sollte sich die Europäische Kommission konsequent auf das eigentliche Problem konzentrieren: Ein fehlendes „No Spy“-Abkommen mit den amerikanischen Partnern, das unberechtigten Zugriffen auf sensible Daten von Europäern grundlegend einen Riegel vorschiebt. Bis dahin bleibt es bittere Realität, dass Clouds von US-Anbietern für personenbezogene Daten keinen rechtssicheren Raum darstellen. Alternativen gibt es glücklicherweise, etwa souveräne Software und Technologien, die darauf abzielen, Abhängigkeiten von externen Anbietern oder Ländern zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass der Markt die Notwendigkeit erkennt und in Zukunft mehr solcher Lösungen hervorbringt – es geht schließlich um nicht weniger als die Kontrolle und Autonomie unserer Daten.     Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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kunstplaza · 1 year
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dermontag · 3 years
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Nachfolger für "Privacy Shield" USA und EU regeln Datenweitergabe neu 25.03.2022, 15:54 Uhr Ein erstes Datenschutzabkommen zwischen den USA und Europa hatte vor Gericht keinen Bestand. Konkret scheiterte es an der Frage, ob die Daten in beiden Teilen der Welt den gleichen Schutz genießen. Nun gibt es einen neuen Deal. Und die Kläger von einst kündigen eine genaue Prüfung an. Die EU und die USA haben sich grundsätzlich auf ein neues Datenschutzabkommen verständigt, das die Weitergabe persönlicher Daten an US-Digitalkonzerne ermöglichen soll. US-Präsident Joe Biden begrüßte die Einigung in Brüssel. Allerdings könnte auch das neue Abkommen wie bereits zwei seiner Vorgänger wegen Späh-Vorwürfen juristisch angefochten werden. Biden sagte bei einem gemeinsamen Auftritt mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Verständigung mit der EU unterstreiche das gemeinsame Interesse am Schutz der Privatsphäre sowie an Rechtssicherheit für die Unternehmen. Von der Leyen sprach von einem "Schritt zur Stärkung der Partnerschaft" mit Washington. Details wurden vorerst nicht bekannt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das vorherige Datenschutzabkommen "Privacy Shield" im Juli 2020 für nichtig erklärt. Konkret ging es um den Transfer der Daten europäischer Facebook-Kunden in die USA. Das Gericht betonte, der Datenexporteur müsse prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen in den USA ein gleichwertiges Schutzniveau genießen. Der US-Whistleblower Edward Snowden hatte bereits vor Jahren enthüllt, dass US-Geheimdienste und andere Ermittlungsbehörden umfangreichen Zugriff auf die Daten ausländischer Nutzer haben. Mehr zum Thema Geklagt hatte zuletzt der österreichische Autor und Datenschutzaktivist Max Schrems, der bereits 2015 erfolgreich gegen eine vorherige Abmachung vorgegangen war. Er warf Biden vor, den Ukraine-Krieg genutzt zu haben, um Druck auf die EU zu machen. Sollte das neue Abkommen nach seiner Veröffentlichung ebenfalls "nicht EU-Recht entsprechen, werden wir oder eine andere Gruppe wahrscheinlich dagegen klagen", kündigte Schrems an. Branchenverbände begrüßten die Einigung der USA und der EU dagegen. Der US-Verband für die Computer- und Kommunikationsbranche (CCIA) erklärte, damit werde "die Rechtssicherheit für die Unternehmen wiederhergestellt".
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digital-dynasty · 4 years
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Industrie: Gekipptes Privacy-Shield-Abkommen belastet Unternehmen
Das vom EuGH für nichtig erklärte Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU hat Auswirkungen auf die deutsche Industrie – besonders auf den Mittelstand. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/…
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http://www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/industrie-gekipptes-privacy-shield-abkommen-belastet-unternehmen
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firstmoveronline · 4 years
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EuGH erklärt "Privacy Shield"-Abkommen für ungültig
EuGH erklärt "Privacy Shield"-Abkommen für ungültig
Das "Privacy Shield"-Datenschutzabkommen ist nicht mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar. Welche Folgen hat das Urteil für die US-Internetkonzerne? Wohl weniger, als sich manche erhoffen.
…. mehr lesen: W&V-Digital (Quelle)
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Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen
Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig
Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.
Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.
Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.
Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3v5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8457-20230712-der-transatlantische-datenschutzrahmen-so-schlecht-wie-seine-vorgaenger.htm
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conniesschreibblogg · 5 years
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Automattic Inc. hat sich dem Privacy-Shield unterworfen: https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. Diese Daten werden zum Zwecke des Marketings, der Analyse und Optimierung unserer Website gesammelt und gespeichert. Rechtsgrundlage hierfür ist unser in den obigen Zwecken auch liegendes berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO. Sie können der Datenerhebung und -speicherung jederzeit kostenlos mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Sie können der Installation von Cookies auf verschiedene Arten widersprechen bzw. diese verhindern: • Sie können die Cookies in Ihrem Browser durch die Einstellung “keine Cookies akzeptieren” unterbinden, was auch die Cookies von Drittanbietern beinhaltet; Weitere Informationen zur Verhinderung von Cookies finden Sie oben unter „Cookies“. VG Wort Wir haben auf unserer Website das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der INFOnline GmbH (Brühler Str. 9, D-53119 Bonn) für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten integriert. Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. Es werden keine personenbezogenen Daten über Cookies erfasst. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet. Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziger Zweck des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung. Einige unserer Seiten und Beiträge sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort, Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, Untere Weidenstraße 5, 81543 München) melden. Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen. Rechtsgrundlage hierfür ist unser in den obigen Zwecken auch liegendes berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO. Die vollständige IP-Adresse wird von der INFOnline GmbH nicht gespeichert. Die gekürzte IP-Adresse wird maximal 60 Tage gespeichert. Die Nutzungsdaten in Verbindung mit dem eindeutigen Identifier werden maximal 6 Monate gespeichert. Die IP-Adresse wie auch die gekürzte IP-Adresse werden nicht weitergegeben. Wenn Sie an der Messung nicht teilnehmen möchten, können Sie unter folgendem Link widersprechen: https://optout.ioam.de. Um einen Ausschluss von der Messung zu garantieren, ist es technisch notwendig, einen Cookie zu setzen. Sollten Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, ist es notwendig, den Opt-Out-Vorgang unter dem oben genannten Link zu wiederholen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung der INFOnline GmbH hier: https://www.infonline.de/datenschutz/datenschutzerklaerung/ und der von der VG Wort hier: https://www.vgwort.de/datenschutz.html. YouTube-Videos Wir haben auf unserer Website YouTube-Videos von youtube.com mittels der embedded-Funktion eingebunden, so dass diese auf unserer Website direkt aufrufbar sind. YouTube gehört zur Google Ireland Limited, Registernr.: 368047, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Wir haben die Videos im sog. „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden, ohne dass mit Cookies das Nutzungsverhalten erfasst wird, um die Videowiedergabe zu personalisieren. Stattdessen basieren die Videoempfehlungen auf dem aktuell abgespielten Video. Videos, die im erweiterten Datenschutzmodus in einem eingebetteten Player wiedergegeben werden, wirken sich nicht darauf aus, welche Videos Ihnen auf YouTube empfohlen werden.Beim Start eines Videos (Klick aufs Video) erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Die gewonnenen Daten werden in die USA übertragen und dort gespeichert. Dies erfolgt auch ohne Nutzerkonto bei Google. Sollten Sie in Ihren Google-Account eingeloggt sein, kann Google die obigen Daten Ihrem Account zuordnen. Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie sich in Ihrem Google-Account ausloggen. Google erstellt aus solchen Daten Nutzerprofile und nutzt diese Daten zum Zwecke der Werbung, Marktforschung oder Optimierung seiner Websites. Rechtsgrundlage hierfür ist unser in den obigen Zwecken auch liegendes berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO. Sie haben gegenüber Google ein Widerspruchsrecht gegen die Bildung von Nutzerprofilen. Bitte richten Sie sich deswegen direkt an Google über die unten genannte Datenschutzerklärung. Ein Opt-Out-Widerspruch hinsichtlich der Werbe-Cookies können Sie hier in Ihrem Google-Account vornehmen: https://adssettings.google.com/authenticated. In den Nutzungsbedingungen von YouTube unter https://www.youtube.com/t/terms und in der Datenschutzerklärung für Werbung von Google unter https://policies.google.com/technologies/ads finden Sie weitere Informationen zur Verwendung von Google Cookies und deren Werbetechnologien, Speicherdauer, Anonymisierung, Standortdaten, Funktionsweise und Ihre Rechte. Allgemeine Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy. Google ist nach dem EU-US Privacy Shield zertifiziert (https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework) und daher verpflichtet europäisches Datenschutzrecht einzuhalten. Google ReCAPTCHA Wir haben auf unserer Webseite die Anti-Spam-Funktion „reCAPTCHA“ von „Google“ (Google Ireland Limited, Registernr.: 368047, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) integriert. Durch den Einsatz von „reCAPTCHA“ in unseren Formularen können wir feststellen, ob die Eingabe durch eine Maschine (Robot) oder einen Menschen erfolgte. Bei der Nutzung des Dienstes können Ihre IP-Adresse und ggf. weitere dafür benötigte Daten an Google-Server in den USA übertragen werden. Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Vermeidung von Spam und Missbrauch sowie unser wirtschaftliches Interesse an der Optimierung unserer Website. Rechtsgrundlage hierfür ist unser in den obigen Zwecken auch liegendes berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO. Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert (https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework). So wird sichergestellt, dass das europäische Datenschutzrecht eingehalten wird. Weitere Informationen finden Sie zu Google ReCAPTCHA unter https://www.google.com/recaptcha/ sowie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://policies.google.com/privacy. Präsenz in sozialen Medien Wir unterhalten in sozialen Medien Profile bzw. Fanpages, um mit den dort angeschlossenen und registrierten Nutzern zu kommunizieren und um über unsere Produkte, Angebote und Dienstleistungen zu informieren. Die US-Anbieter sind nach dem sog. Privacy-Shield zertifiziert und damit verpflichtet europäischen Datenschutz einzuhalten. Bei der Nutzung und dem Aufruf unseres Profils im jeweiligen Netzwerk durch Sie gelten die jeweiligen Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Netzwerks. Wir verarbeiten Ihre Daten, die Sie uns über diese Netzwerke senden, um mit Ihnen zu kommunizieren und um Ihre dortigen Nachrichten zu beantworten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Kommunikation mit den Nutzern und unsere Außendarstellung zwecks Werbung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Soweit Sie dem Verantwortlichen des sozialen Netzwerks eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) und Art. 7 DS-GVO. Die Datenschutzhinweise, Auskunftsmöglichkeiten und Widerspruchmöglichkeiten (Opt-Out) der jeweiligen Netzwerke finden Sie hier:• Facebook (Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland) Datenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacy/, Opt-Out: https://www.facebook.com/settings?tab=ads und http://www.youronlinechoices.com, Privacy Shield: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active. • Instagram (Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA) – Datenschutzerklärung/ Opt-Out: http://instagram.com/about/legal/privacy/. • Twitter (Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA) - Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy, Opt-Out: https://twitter.com/personalization, Privacy Shield: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active. • XING (XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland) - Datenschutzerklärung/ Opt-Out: https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung. • Pinterest (Pinterest Europe Ltd., Palmerston House, 2nd Floor, Fenian Street, Dublin 2, Ireland) – Datenschutzerklärung: https://policy.pinterest.com/de/privacy-policy, Opt-Out: https://help.pinterest.com/de/articles/personalized-ads-pinterest. • LinkedIn (LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland) – Datenschutzerklärung: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy, Cookie-Richtlinie und Opt-Out: https://www.linkedin.com/legal/cookie-policy, Privacy Shield der US-Firma LinkedIn Inc.: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000L0UZAA0&status=Active. Social-Media-Plug-ins Wir setzen auf unserer Webseite Social-Media-Plug-ins von sozialen Netzwerken ein. Dabei nutzen wir die sog. „Zwei-Klick-Lösung“-Shariff von c’t bzw. heise.de. Beim Abruf unserer Website werden dadurch keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der Plug-ins übermittelt. Neben dem Logo bzw. der Marke des sozialen Netzwerks finden Sie einen Regler, mit dem Sie das Plug-in per Klick aktivieren können. Nach der Aktivierung erhält der Anbieter des sozialen Netzwerks die Information, dass Sie unsere Website aufgerufen haben und Ihre personenbezogenen Daten an den Anbieter des Plug-ins übermittelt und dort gespeichert werden. Hierbei handelt es sich um sog. Thirdparty Cookies. Bei einigen Anbietern wie Facebook und XING wird nach deren Angaben Ihre IP nach der Erhebung sofort anonymisiert. Die über den Nutzer erhobenen Daten speichert der Plug-in-Anbieter als Nutzungsprofile. Diese werden für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website verwendet. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (auch für nicht eingeloggte Nutzer) zur Darstellung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über die Aktivitäten des Nutzers auf unserer Website zu informieren. Dem Nutzer steht ein Widerspruchsrecht gegen die Bildung dieser Nutzerprofile zu, wobei man sich zur Ausübung dieses Rechts an den jeweiligen Plug-in-Anbieter wenden muss. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Plug-ins ist unser berechtigtes Interesse an der Verbesserung und Optimierung unserer Website durch die Steigerung unserer Bekanntheit mittels sozialer Netzwerke sowie die Möglichkeit der Interaktion mit Ihnen und der Nutzer untereinander über soziale Netzwerke gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO. Auf die erhobenen Daten und Datenverarbeitungsvorgänge haben wir keinen Einfluss. Auch haben wir keine Kenntnis vom Umfang der Datenerhebung, vom Zweck der Verarbeitung und von den Speicherfristen. Auch zur Löschung der erhobenen Daten durch den Plug-in-Anbieter liegen uns keine Informationen vor. Wir verweisen hinsichtlich des Zwecks und Umfangs der Datenerhebung und Verarbeitung auf die jeweiligen Datenschutzerklärungen der sozialen Netzwerke. Zudem finden Sie dort auch Hinweise zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Facebook Wir haben auf unserer Website Plug-ins vom sozialen Netzwerk Facebook.com (Firmensitz in der EU: Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland) im Rahmen der sog. „Zwei-Klick-Lösung“ von Shariff integriert.Diese erkennen Sie am Facebook-Logo „f“ bzw. dem Zusatz „Like“, „Gefällt mir“ oder „Share“. Sobald Sie willentlich das Facebook-Plug-in aktivieren, wird hierbei eine Verbindung von Ihrem Browser zu den Servern von Facebook hergestellt. Dabei erhält Facebook die Information, einschließlich Ihrer IP, dass Sie unsere Website aufgerufen haben und überträgt diese Information an Server von Facebook in den USA, wo diese Information gespeichert wird. Wenn Sie bei Facebook in Ihren Account eingeloggt sind, kann Facebook diese Information Ihrem Account zuordnen. Bei Nutzung der Funktionen des Plug-ins, z.B. Betätigung des „Like“-Buttons, werden diese Informationen ebenfalls von Ihrem Browser an die Server von Facebook in den USA übertragen und dort gespeichert sowie in Ihrem Facebook-Profil und ggf. bei Ihren Freunden angezeigt. Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie ihre weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre, können Sie den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/. Datenerhebung beim „Gefällt mir“-Button: https://www.facebook.com/help/186325668085084. Ihre Einstellungen hinsichtlich der Nutzung Ihrer Profildaten zu Werbezwecken bei Facebook können Sie hier verwalten und widersprechen: https://www.facebook.com/ads/preferences/. Wenn Sie sich bei Facebook vor dem Besuch unserer Website ausloggen und Ihre Cookies löschen, werden bei der Aktivierung des Plug-ins keine Daten über den Besuch unserer Website Ihrem Profil auf Facebook zugeordnet. Sie können auch das Laden des Facebook Plug-Ins durch sog. „Facebook Blocker“ verhindern, welche Sie als Add-on für Ihren Browser installieren können: Facebook Blocker für Firefox, Chrome und Opera oder 1blocker für Safari, iPad und iPhone. Facebook hat sich dem Privacy Shield unterworfen und stellt damit sicher, dass europäisches Datenschutzrecht eingehalten wird: https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. Twitter Wir haben auf unserer Website Plug-Ins des sozialen Netzwerks Twitter.com (Twitter Inc., 1355 Market St., Suite 900, San Francisco, California 94103, USA) im Rahmen der sog. „Zwei-Klick-Lösung“ von Shariff integriert. Diese Plug-Ins erkennen Sie an dem Twitter-Logo mit weißem Vogel auf blauem Hintergrund. Eine Übersicht über Twitter-Buttons bzw. Tweets finden Sie unter: https://developer.twitter.com/en/docs/twitter-for-websites/overview. Wenn Sie in Ihren Twitter-Account eingeloggt sind, während Sie die Twitter-Plug-ins willentlich aktivieren, kann Twitter den Anruf unserer Website Ihrem Twitter-Profil zuordnen. Welche Daten an Twitter übermittelt werden, ist uns nicht bekannt. Wenn Sie die Datenübermittlung bei Aktivierung des Plug-ins an Twitter ausschließen möchten, dann loggen Sie sich vor dem Besuch unserer Website bei Twitter aus und löschen Ihre Cookies. Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie ihre weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre, können Sie den Datenschutzhinweisen von Twitter entnehmen: https://twitter.com/de/privacy. Widerspruch (Opt-Out): https://twitter.com/personalization. Twitter hat sich dem Privacy Shield unterworfen und stellt damit sicher, dass europäisches Datenschutzrecht eingehalten wird: https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. Google Plus Wir haben auf unserer Website Plug-ins vom sozialen Netzwerk Google+ (G+) (Google Ireland Limited, Registernr.: 368047, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) im Rahmen der sog. „Zwei-Klick-Lösung“ von Shariff integriert. Diese erkennen Sie an Buttons mit dem Zeichen „+1“ auf weißem oder farbigem Hintergrund. Sobald Sie willentlich das Google+-Plug-in aktivieren, wird hierbei eine Verbindung von Ihrem Browser zu den Servern von Google hergestellt. Dabei erhält Google die Information, einschließlich Ihrer IP, dass Sie unsere Website aufgerufen haben und überträgt diese Information an Server von Google in den USA, wo diese Information gespeichert wird. Wenn Sie bei Google in Ihren Account eingeloggt sind, kann Google diese Information Ihrem Account zuordnen. Bei Nutzung der Funktionen des Plug-ins, z.B. Betätigung des „+1“-Buttons, werden diese Informationen ebenfalls von Ihrem Browser an die Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert sowie in Ihrem Google+-Profil und ggf. bei Ihren Freunden angezeigt. Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie ihre weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre, können Sie den Datenschutzhinweisen von Google+ entnehmen: https://www.google.com/intl/de_de/+/policy/index.html. Datenerhebung beim „+1“-Button: https://developers.google.com/+/web/buttons-policy. Ihre Einstellungen hinsichtlich der Nutzung Ihrer Profildaten zu Werbezwecken bei Google können Sie hier verwalten und widersprechen (Opt-Out): https://adssettings.google.com/authenticated. Wenn Sie sich bei Google+ vor dem Besuch unserer Website ausloggen und Ihre Cookies löschen, werden bei der Aktivierung des Plug-ins keine Daten über den Besuch unserer Website Ihrem Profil auf Google+ zugeordnet. Google hat sich dem Privacy Shield unterworfen und stellt damit sicher, dass europäisches Datenschutzrecht eingehalten wird: https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. XING Wir haben auf unserer Website Plug-ins vom sozialen Netzwerk XING (XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland) im Rahmen der sog. „Zwei-Klick-Lösung“ von Shariff integriert. Diese erkennen Sie am Share-Button mit weißem Logo von XING und dem „X“ Symbol auf grünem Hintergrund. Wenn Sie auf unserer Website den Share-Button von XING willentlich aktivieren, führt dies beim Aufruf der jeweiligen Internetseite dazu, dass Ihr Browser eine Verbindung mit dem Server von XING aufbaut. Dabei werden laut XING keine Daten über den Aufruf gespeichert, aus denen XING einen unmittelbaren Personenbezug herleiten könnte. XING speichert insbesondere keine IP-Adressen von Ihnen und verwendet auch keine Cookies. Beim Klick auf den Share-Button werden Sie zur Startseite von XING umgeleitet, auf der Sie dann - falls Sie eingeloggt sind – unsere Seite empfehlen können, was dem Zweck der Steigerung unserer Bekanntheit und Reichweite dient. Hinsichtlich dieser Aktivitäten auf der XING Plattform gilt die unten genannte Datenschutzerklärung von XING. Wenn Sie sich bei XING vor dem Besuch unserer Website ausloggen und Ihre Cookies löschen, werden bei der Aktivierung des Plug-ins keine Daten über den Besuch unserer Website Ihrem Profil auf XING zugeordnet. Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie ihre weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch XING sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre, können Sie den Datenschutzhinweisen von XING zum Share-Button entnehmen unter https://www.xing.com/app/share%3Fop%3Ddata_protection sowie der allgemeinen Datenschutzerklärung von XING unter https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung. Instagram Wir haben auf unserer Website Plug-Ins vom sozialen Netzwerk Instagram (Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA) im Rahmen der sog. „Zwei-Klick-Lösung“ von Shariff integriert. Diese erkennen Sie am Instagram-Logo in der Form einer viereckigen Kamera. Wenn Sie willentlich das Plug-in aktivieren, wird hierbei eine Verbindung von Ihrem Browser zu den Servern von Instagram hergestellt. Dabei erhält Instagram die Information, einschließlich Ihrer IP-Adresse, dass Sie unsere Seite besucht haben und überträgt die Information an Server von Instagram in den USA, wo diese Information gespeichert wird. Wenn Sie bei Instagram in Ihren Account eingeloggt sind, kann Instagram diese Information Ihrem Account zuordnen und Sie können den Instagram-Button anklicken und so die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Instagram-Account teilen und speichern sowie ggf. Ihren dortigen Freunden anzeigen. Wir haben keine Kenntnis über den genauen Inhalt der übermittelten Daten, deren Nutzung und Speicherdauer durch Instagram. Wenn Sie sich bei Instagram vor dem Besuch unserer Website ausloggen und Ihre Cookies löschen, werden bei der Aktivierung des Plug-ins keine Daten über den Besuch unserer Website Ihrem Profil auf Instagram zugeordnet. Sie erhalten weitere Informationen in der Datenschutzerklärung von Instagram unter https://help.instagram.com/519522125107875 und zu den Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre hier: https://help.instagram.com/196883487377501. Pinterest Wir haben auf unserer Website Plug-Ins vom sozialen Netzwerk Pinterest (Pinterest, das von der Pinterest Inc., 635 High Street, Palo Alto, CA, 94301, USA) im Rahmen der sog. „Zwei-Klick-Lösung“ von Shariff integriert. Diese erkennen Sie an Buttons mit dem weißen Zeichen „P“ auf rotem Hintergrund. Wenn Sie willentlich das Plug-in aktivieren, wird hierbei eine Verbindung von Ihrem Browser zu den Servern von Pinterest hergestellt. Dabei erhält Pinterest die Information, einschließlich Ihrer IP-Adresse, dass Sie unsere Seite besucht haben und überträgt die Information an Server von Pinterest in den USA, wo diese Information gespeichert wird. Wenn Sie bei Pinterest in Ihren Account eingeloggt sind, kann Pinterest diese Information Ihrem Account zuordnen und Sie können den Pinterest-Button anklicken und so die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Pinterest-Account teilen und speichern sowie ggf. Ihren dortigen Freunden anzeigen. Wir haben keine Kenntnis über den genauen Inhalt der übermittelten Daten, deren Nutzung und Speicherdauer durch Instagram. Wenn Sie sich bei Pinterest vor dem Besuch unserer Website ausloggen und Ihre Cookies löschen, werden bei der Aktivierung des Plug-ins keine Daten über den Besuch unserer Website Ihrem Profil auf Pinterest zugeordnet. Sie erhalten weitere Informationen in der Datenschutzerklärung von Pinterest unter https://policy.pinterest.com/de/privacy-policy. Rechte der betroffenen Person Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a), Art. 7 DS-GVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Das Widerspruchsrecht können Sie kostenfrei ausüben. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: Registergericht: Wiesbaden E-Mail-Adresse: [email protected] Recht auf Auskunft Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sofern dies der Fall ist, haben Sie ein Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten nach Art. 15 DS-GVO. Dies beinhaltet insbesondere die Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden. Recht auf Berichtigung Sie haben ein Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung richtiger Daten nach Art. 16 DS-GVO. Recht auf Löschung Sie haben ein Recht auf Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten nach Art. 17 DS-GVO, es sei denn gesetzliche oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Pflichten bzw. Rechte zur weiteren Speicherung stehen dieser entgegen. Recht auf Einschränkung Sie haben das Recht, eine Einschränkung bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der Voraussetzungen in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DS-GVO erfüllt ist: • Wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; • der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder • wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, was bedeutet, dass Sie die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten können oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen können. Recht auf Beschwerde Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden. Datensicherheit Um alle personenbezogen Daten, die an uns übermittelt werden, zu schützen und um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften von uns, aber auch unseren externen Dienstleistern eingehalten werden, haben wir geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Deshalb werden unter anderem alle Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server über eine sichere SSL-Verbindung verschlüsselt übertragen. Stand: 11.10.2019 Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von JuraForum.de Lesen Sie den ganzen Artikel
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my-spam · 7 years
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Fwd: Wichtige Aktualisierung unserer Datenschutzrichtlinien
Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
Von: Twitter Datum: 19. Mai 2017 14:19:31 MESZ An: My Spam Betreff: Wichtige Aktualisierung unserer Datenschutzrichtlinien
Aktualisierung unserer Datenschutzrichtlinien
Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinienaufgrund von Verbesserungen, die wir bei Twitter vorgenommen haben. Bitte lies dir die aktualisierten Richtlinien genau durch – indem du unsere Services am oder nach dem 18. Juni 2017 verwendest, akzeptierst du diese Überarbeitungen. Hier sind einige der wichtigen Aktualisierungen:
Transparenz und Kontrolle: Wir haben neueEinstellungen für Individualisierung und Datenschutzeingeführt und den Bereich Deine Twitter Datenausgebaut. So hast du transparenteren Zugriff auf deine Informationen und genauere Kontrolle darüber, wie deine Daten von Twitter genutzt werden. Diese erweiterten Einstellungen ersetzen die Berücksichtigung der Browsereinstellung „Do Not Track“ durch Twitter, die wir nicht mehr unterstützen.
Webdaten: Wir haben aktualisiert, wie wir Daten von anderen Websites speichern und nutzen, die Twitter Inhalte integrieren, z. B. in Form eingebetteter Timelines. Mit diesen Daten verbessern wir unsere Services und individualisieren die dir gezeigten Inhalte und Anzeigen. Wir speichern keine Website-Besuchsdaten für Nutzer in der Europäischen Union und den EFTA-Staaten.
Datenfreigabe: Wir haben aktualisiert, inwiefern wir nicht personenbezogene, zusammengefasste und gerätebezogene Daten weitergeben. Dies umfasst ausgewählte Vereinbarungen mit Partnern, bei denen die Daten mit deinem Namen, deiner E-Mail-Adresse oder anderen personenbezogenen Informationen verknüpft werden können, wenn du deine Zustimmung gegeben hast. In deinen Einstellungen für Individualisierung und Datenschutz kannst du selbst steuern, ob deine Daten im Rahmen dieser Partnervereinbarungen weitergegeben werden.
Geräteübergreifende Individualisierung: Wir haben erklärt, wie wir Daten zur Individualisierung mithilfe aller deiner Geräte nutzen, und dir in deinen Einstellungen für Individualisierung und Datenschutz mehr Kontrolle für Geräte gegeben, mit denen du dich nicht bei Twitter angemeldet hast.
Privacy Shield und die Digital Advertising Alliance:Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass wir am Datenschutzabkommen zwischen der Schweiz und den USA, dem Swiss-US Privacy Shield, teilnehmen und die Selbstbestimmungsrichtlinien der Digital Advertising Alliance für verhaltensbasierte Onlinewerbung (Self-Regulatory Principles for Online Behavioral Advertising) einhalten.
Wir hoffen, du schätzt diese Änderungen, mit denen wir dein Twitter Erlebnis weiter verbessern. Sie stehen im Einklang mit unseren Werten als Unternehmen – eine Zusage, deine Privatsphäre zu schützen und zu verteidigen. Wenn du Fragen hast, schreib uns gerne über dieses Formular. Vielen Dank, dass du Twitter nutzt!
– Twitter
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Hilfe
Twitter International Company One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 IRELAND
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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EU Datenschutzbehörde warnt vor Nutzung von Microsoft Software
Aus euren Ketten müsst ihr euch selbst befreien!
Mindestens 1000-mal haben wir "gepredigt", dass man sich nach freier offener Software umsehen soll und sich nicht von den Internetgiganten Apple, Amazon, Microsoft, Facebook, WhatsApp, ... abhängig machen soll. Quelloffene Software wurde von Hunderten von Entwicklern erstellt und von vielen Tausenden anderen überprüft und getestet. Bugs sind viel seltener und absichtliche Hintertüren, um an unsere Daten heranzukommen würden sicher vorher entdeckt.
Trotzdem liegen die Marktanteile von Microsoft und Apple immer noch weit vor der Nutzung von Linux und anderer offener Software. Nun hat gerade die Europäische Datenschutzbehörde Verträge der EU-Gremien mit Microsoft ein Jahr lang daraufhin geprüft, ob beim Einsatz von Produkten des Softwaregiganten die Privatsphäre der Anwender ausreichend geschützt wird.
In einem Zwischenfazit im Herbst hatte Wiewiórowski "schwere Bedenken", dass sich Microsoft mit seinen Klauseln und Verarbeitungsregeln an die europäischen Vorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält. Der jetzt vorliegende Bericht weist erneut zahlreiche Schwierigkeiten mit den Vertragsbedingungen Microsoft auf:
die mit EU-Institutionen geschlossene Lizenzvereinbarung erlaube es Microsoft, "die Datenschutzbestimmungen einseitig zu ändern",
Speicherzwecke, der Speicherort oder die Übermittlungsformen können vom Unternehmen verändert werden,
die Nutzer "könnten nicht frei entscheiden, wo sie ihre Daten speichern wollten",
Telemetrie-Diagnosedaten aus allen Windows-Versionen und das Office Paket sei dadurch in eine Kategorie "außerhalb des Geltungsbereichs jeder sinnvollen vertraglichen Kontrolle" geraten,
auch lokal installierte Anwendungen wie Word, Excel oder PowerPoint sind davon betroffen,
...
Insbesondere nach dem Urteil des EuGh zur Ungültigkeit des Datenschutzabkommens Prvacy Shield mit den USA gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, um die eigenen Rechte auf abgeschöpfte Daten durchzusetzen. Deshalb warnt die Europäische Datenschutzbehörde: Jeder Kauf von Produkten und Dienstleistungen von Microsoft oder neue Einsätze derselben sollten vorsichtig anhand der vorliegenden Empfehlungen abgewogen werden.
Also sagen wir zum 1000-und-1. Mal: Hände weg von Software der Internetgiganten! Nutzt freie und quelloffene Software! Für jeden Bereich ist dazu etwas verfügbar, z.B. hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/999-20100117-open-source.htm und 50 Open Source Tools for Protecting Your Privacy
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/EU-Datenschuetzer-warnt-vor-unueberlegtem-Einsatz-von-Microsoft-Produkten-4836018.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7358-20200813-eu-datenschutzbehoerde-warnt-vor-nutzung-von-microsoft-software.htm
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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Weiterer klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzrecht
Über 500 Apps spionieren für die US-Dienste
Wahrscheinlich sind es noch mehr, aber die Zahl von 500 ist schon erschreckend genug. Das im militärisch-industriellen Komplex verortete Unternehmen Anomaly Six aus dem US-Bundesstaat Virginia verkauft heimlich Standortdaten von hunderten Millionen Mobilfunknutzern weltweit mit den darauf basierenden Bewegungsprofilen an US-Behörden aber auch an zahlungswillige Firmen.
Die Apps sammeln die Daten ohne die Betroffenen darüber zu informieren, was in der EU einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet. Auch deshlab ist es gut, dass der EuGh das Datenschutzabkommen Privacy Shield mit den USA für ungültig erklärt hat.
Welche Apps sind betroffen?
Die Firma weigert sich darüber Auskunft zu geben und beruft sich auf Verschwiegenheitsvereinbarungen. Auch die betroffenen Betriebssysteme werden nicht genannt. Also gilt die Regel: so wenig wie möglich Apps installieren - das Nötigste muss reichen, das meiste kann der Web-Browser, möglichst ein Tor-Browser, erledigen - aber sicher ist man damit immer noch nicht (s. Das Handy - dein unbekannter Begleiter).
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Anomaly-Six-Geheime-Tracking-Software-fuer-US-Behoerden-in-vielen-Apps-4866938.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7356-20200811-weiterer-klarer-verstoss-gegen-eu-datenschutzrecht.htm
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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Privacy Shield ist nichtig
EuGh stoppt (theoretisch) Datentransfers in die USA
Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben                        Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
Die neue Vereinbarung damals war notwendig, weil der EuGh das Vorgängerabkommen "Safe Harbor" für nichtig erklärt hatte. Schon damals war klar, dass "Privacy Shield" nur kleine Verbesserungen enthalten würde, die von den Unternehmen und besonders von den US Behörden ebenfalls wieder leicht zu umgehen seien.
Im Januar 2017 mussten wir feststellen "Trump tritt Privacy Shield mit Füßen ", denn Präisdent Trump forderte:
„Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.“
Also: „Die Behörden haben im Einklang mit dem anwendbaren Recht dafür zu sorgen, dass ihre Datenschutzrichtlinien Personen, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche ständige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausschließen.“
Spätestens an diesem Punkt hätte jeder Politiker in der EU die Reißleine ziehen müssen, "Privacy Shield" war damit beerdigt. Aber 3 Jahre wurden die Menschen in Europa mit einer Mogelpackung ruhiggestellt. Erst die erneute Klage des Österreicher Max Schrems bis zum EuGh führte wieder zum Erfolg.
Das Urteil erklärt den von Anfang an umstrittenen Datenpakt für nichtig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet und der Rechtsschutz für Betroffene EU Bürger unzureichend.
Über 5000 Firmen werden davon betroffen sein, weil sie die Daten von EU-Bürgern in den USA verarbeiten. Theoretisch müsste damit ab heute Schluss sein, praktisch wird es Übergangsfristen geben und leider schlimmer. Der Spiegel schreibt:
Unternehmen können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiter auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen. Zugleich wurde aber auch betont, dass Datenschutzbehörden verpflichtet seien, Übermittlungen von Daten auszusetzen oder zu verbieten, wenn sie der Auffassung sind, dass die Standardvertragsklauseln im Empfängerland praktisch nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können.
Nach den Worten von Präsident Trump (s.o.) kann kein in den USA tätiges Unternehmen diese Standardvertragsklauseln einhalten, wenn US Behörden Einsicht in die Daten verlanngen. Jedoch müssen die (europäischen) Datenschutzbehörden erst einmal tätig werden und den Transfer der Daten verbieten und das tun sie in der Regel nicht ohne einen konkreten Anlass. Insbesondere die irische Datenschutzbehörde ist für ihre Untätigkeit bekannt, da Irland die großen Internetfirmen im Land behalten möchte.
Max Schrems (und wir auch) sind mit dem Urteil sehr zufrieden. Er stellte dazu fest, dass die USA nun "einfach in den Status eines Landes ohne besonderen Zugang zu EU-Daten zurückversetzt" werden. Mit der jetzigen US Regierung wird es vor den Wahlen keine neuen Verhandlungen geben, denn diese hatte mit dem Ausschluss des Klagerechts für Ausländer noch Öl ins Feuer gegossen.
Aber warum hat man uns 2017 und auch davor bei unserer Kritik an den beiden "Abkommen" nicht zugehört?
Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-kippt-umstrittene-datenschutzvereinbarung-privacy-shield-a-6344510a-cbe2-482d-b354-6561af8c4ac7 und alle unsere Artikel zu PrivacyShield https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Shield&sel=meta
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7331-20200717-privacy-shield-ist-nichtig.htm
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b2bcybersecurity · 4 years
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Krankenhauszukunftsgesetz für mehr Datenschutz im Gesundheitswesen
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Das neue Krankenhauszukunftsgesetz bietet Chance für mehr Datenschutz im Gesundheitswesen. So lassen sich die Folgen des EuGH-Urteils zum EU-US Privacy Shield abfedern. Ein Statement von Ralf Koenzen, Gründer und Geschäftsführer von LANCOM Systems. Als der Europäische Gerichtshof am 16. Juli das Privacy Shield Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA kippte, waren die konkreten Folgen zunächst schwer absehbar. Mittlerweile steht jedoch fest, dass der EuGH damit nicht nur dem legalen Transfer personenbezogener Daten in die USA einen weitgehenden Riegel vorgeschoben hat, sondern ab sofort auch die Nutzung vieler US-Cloud-Lösungen rechtwidrig ist. Krankenhäuser und Kliniken unter Zugzwang Durch die veränderte Rechtslage geraten nicht nur Unternehmen, sondern auch Krankenhäuser und Kliniken unter Zugzwang. Von simplen Büroanwendungen, über die elektronische Patientenakte (ePA) bis hin zur KI-gestützten Befundung: immer häufiger optimieren Cloud-Dienste die Prozesse im stationären Bereich. Das gilt auch für das Klinik-WLAN. Das drahtlose Netz bildet die Basisinfrastruktur für nahezu alle digitalen Anwendungen und transportiert somit fortlaufend hochsensible Pateientendaten. Verwaltung und Monitoring der WLAN-Netze erfolgen in vielen Krankenhäusern Cloud-basiert. Nach dem EuGH-Urteil müssen Kliniken, die hierzu auf US-Lösungen setzen, nun eine sorgfältige Risikoanalyse durchführen, Migrationsstrategien entwickeln und gegebenenfalls in neue Infrastruktur investieren. Lesen Sie den ganzen Artikel
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