#CSR Richtlinie
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Die EU CSR-Richtlinie erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistungen, denn Unternehmen müssen ihre sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit offenlegen. Dies stärkt nachhaltige Geschäftspraktiken und das Vertrauen der Stakeholder in der gesamten EU. In diesem YouTube-Video erfahren Sie daher alles über die Ziele und die Bedeutung dieser wichtigen Richtlinie – schauen Sie direkt rein und erfahren, wie Sie die Zukunft der Unternehmenswelt prägt! Dieses Video stammt aus der Schulung „CSRD Schulung - Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS“. Hier erhalten Sie alle Informationen und können sich gleich zu Ihrem Wunschtermin anmelden: https://www.vorest-ag.com/nachhaltigkeitsmanagement/ausbildung/csrd-schulung-nachhaltigkeitsberichterstattung
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Aus Sicht des civilistischen Praktikers ist die These der Zweiteilung des Zivilrechts zutreffend.
„In der jungen Bundesrepublik war zunächst eine ordoliberale Privatrechtstheorie bestimmend, die mit den Namen August von Hayek, Franz Böhm, Walter Eucken, Walter Hallstein, Alexander Rüstow und Ernst Joachim Mestmäcker verbunden war. Aber bald wurde, oft unter marxistischen Vorzeichen und mit Beteiligung der Rechtssoziologie, die soziale Frage wieder aufgenommen. Etwa bis zu Jahrtausendwende lag der Schwerpunkt der Kritik am Privatrecht bei den Auswirkungen der Ungleichheit der Akteure auf den Zugang zu privatrechtlich verfügbaren Leistungen und bei der Unausgewogenheit von Transaktionen. Ergebnisse zeigen sich im Verbraucherrecht und im Arbeitsrecht. Die folgenden zwei Jahrzehnte waren durch die Ausrichtung des Privatrechts auf den Kampf gegen Diskriminierungen bestimmt. Heute liegt der Schwerpunkt bei der Einforderung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung.
Kritisiert wurde und wird das Fehlen einer sozialen Verantwortung der Privatrechtssubjekte. Auf solche Kritik hat das Recht insoweit reagiert, als es jedenfalls bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen »Compliance« einfordert. Compliance hat zwei Gesichter. Das eine zeigt sich als gesellschaftliche Verantwortung (CSR = Corporate Social Responsability), das andere in Organisationsanforderungen, die das Recht an Unternehmen stellt und deren Verletzung haftungsrechtliche, ordnungsrechtliche und für die beteiligten Personen auch strafrechtliche Folgen haben kann (Compliance i. e. S.).
§ 289b, 289c sowie §§315b, 315c HGB schreiben daher Kapitalgesellschaften und Konzernen mit mehr als 500 Mitarbeitern vor, eine sogenannte »nichtfinanzielle« Erklärung abzugeben. Darin muss Auskunft gegeben werden über Maßnahmen zum Umweltschutz, zum Arbeitnehmerschutz, zum sozialen Engagement, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. In der Erklärung ist ebenfalls anzugeben, bis zu welcher Tiefe Lieferanten und Subunternehmer in den Bericht einbezogen werden. Damit wurde 2016 die Corporate Social Responsibility-Richtlinie (2014/95/EU = CSR) umgesetzt. Nach dem Entwurf einer CSR-Richtlinie der EU sollen von 2023 an auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Rechenschaft darüber ablegen, wie klimaschonend, umweltfreundlich und sozialverträglich sie wirtschaften und wie gut ihre internen Kontrollen funktionieren. Dazwischen steht das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Aber damit nicht genug. Der beinahe unendliche Komplex öffentlich-rechtlicher Regulierung trifft in erster Linie die Organisationen als Privatrechtssubjekte. Den Privatmann interessiert insoweit nicht viel mehr als die Landesbauordnung und ein paar Umweltvorschriften, wenn er ein Haus bauen oder modernisieren will.
Die rechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung treffen die einzelnen Bürger bisher nur indirekt und als moralischer Appell. Eingeschränkt ist die Autonomie des Wirtschaftens, aber nicht die autonome Gestaltung der privaten Lebensführung. Hier darf man sogar diskriminieren. Ein privater Vermieter darf auch gleichgeschlechtliche Paare ablehnen. Man muss nicht zum Arzt gehen, wenn man eine Ärztin bevorzugt, und man darf den tätowierten Friseur meiden. Für die private Lebensführung ist die Selbstbestimmung sogar erweitert, indem etwa mit der Selbstbestimmung über das Lebensende, mit reproduktiver Selbstbestimmung oder mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare neue Möglichkeiten eröffnet wurden. So betrachtet ist das Privatrecht zweigeteilt in ein Privatrecht für Individuen und ein anderes für Organisationen, insbesondere für die Organisationen der Wirtschaft. Im Privatrecht für Private hat die Selbstbestimmung eine historisch bisher einmalige Ausdehnung erreicht. Zwar redet alle Welt von der »Dekonstruktion des Subjekts«, und die Privatrechtstheorie setzt dem Gerede wenig entgegen, obwohl die subjektiv-rechtliche Struktur des gesamten Rechts, auch des öffentlichen, am Subjektbegriff hängt. Aber die »Dekonstruktion des Subjekts« fällt wohl doch nicht so grundstürzend aus, wenn am Ende aus der Möglichkeit von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit die »Regierung des Selbst« wird. Tiefgreifender ist der Wandel des Privatrechts der Organisationen. Dieses Recht setzt sich aus zwei großen Blöcken zusammen. Der eine bestimmt die Begegnung zwischen Individuen und Organisationen und beschränkt die Privatautonomie zu Lasten organisierter Akteure. Den anderen Block bildet die Wirtschaftsverfassung. Dazu gehören vor allem das Handelsrecht, das Gesellschafts- und das Wettbewerbsrecht. Für das Privatrecht der Organisationen hat Privatautonomie nicht den engen Bezug zu Freiheit und Selbstbestimmung, sondern sie hat funktionale Bedeutung, weil und soweit sie die materielle Basis für das Marktgeschehen liefert. Insoweit erhält die Privatrechtstheorie die Unterstützung von der ökonomischen Analyse des Rechts. Auch das alte Theorem Friedrich von Hayeks, wonach Privatautonomie das über die Gesellschaft verteilte Wissen mobilisiert, hat noch nicht ausgedien. Die Trennung zwischen dem privaten Privatrecht und dem Privatrecht der Organisationen ist alles andere als sauber. Sie ist hauptsächlich im Schuldrecht institutionalisiert. Beide Bereiche greifen auf ein gemeinsames Sachenrecht und Immaterialgüterrecht zurück. Sie teilen auch die gesetzlichen Schuldverhältnisse insbesondere aus Delikten. Eine Schnittstelle ist die Berufsausübung. Dennoch bleiben die Schwerpunkte so deutlich, dass die Differenzierung die Aufgaben der Privatrechtstheorie erleichtert. Das gilt sowohl für die Funktionsbeschreibung von Privatautonomie als auch für deren Legitimierung.“
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Ist das die „gläserne Nachhaltigkeit"? - Bundestag verabschiedet CSR-Gesetz
Ist das die „gläserne Nachhaltigkeit”? – Bundestag verabschiedet CSR-Gesetz
Es gilt als „Meilenstein der nachhaltigen Entwicklung und Transparenz”: Am Freitag verabschiedete der Bundestag das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“. Mit dem CSR-Gesetz werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, standardisiert und messbar darüber zu informieren, wie sich ihr…
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#CSR-Gesetz#CSR-Richtlinie#Ford#Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten#gläserne Nachhaltigkeit#Informationsbedürfnis#Nachhaltigkeit#ressourcenschonendes Europa#Risikomanagement#Risikomanagement bei Wasserressourcen#Transparenz#Übergangsfrist#Verteilungskonflikte beim Wasser#Wasserbedarf#Wasserstress
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CSR- & Nachhaltigkeits-Gesetz ist da!
CSR- & Nachhaltigkeits-Gesetz ist da!
Das “Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)” ist da. Siehe “Aktuelle Gesetzgebungsverfahren” (Abruf vom 21. September 2016)
Mit dem Nachhaltigkeitskodex zeigen Unternehmen und Organisationen, was den Kern unternehmerischer Nachhaltigkeit in ihrer jeweiligen Organisation ausmacht.…
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EP069 – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Klimawandel Teil 1 🌍🎙
Mit der EU-CSR-Richtlinie kommen auf viele Unternehmen neue Berichtspflichten zu. Doch was bedeutet das genau für Ihr Unternehmen? In unserer neuen Podcast-Folge beleuchten wir die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und insbesondere die Umweltstandards (ESRS E1 bis E5).
Erfahren Sie hier, welche Informationen Sie künftig offenlegen müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden – und wie Sie eine nachhaltige Berichtsstrategie entwickeln können: https://podcast.vorest-ag.com/nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd/
#VORESTAG#Nachhaltigkeit#CSRD#Klimawandel#ESRS#Unternehmensverantwortung#Berichtspflichten#Nachhaltigkeitsberichterstattung#EURegulierung#Klimastrategie#CorporateSustainability#EuropeanSustainabilityReportingStandards#CorporateSustainabilityReportingDirective
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EP066 – Wesentlichkeitsbewertung: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD 🌍
Mit der neuen EU-CSR-Richtlinie müssen viele Unternehmen erstmals umfassend über Nachhaltigkeit berichten. Die Anforderungen hierfür sind in den Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) festgelegt. Doch welche Themen sind wirklich relevant? 🤔
👉 Das entscheidet jedes Unternehmen selbst – und zwar durch eine Wesentlichkeitsbewertung gemäß ESRS 1 „Allgemeine Anforderungen“. In unserer neuen Podcast-Folge tauchen wir tief in dieses Thema ein und erklären, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaspekte priorisieren.
🎧 Jetzt reinhören und mehr erfahren: https://podcast.vorest-ag.com/wesentlichkeitsbewertung/
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CSRD Online Schulung - Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ESRS 🌱🌍
Mit unserer neuen Online Schulung lernen Sie alles, was Sie über die neue EU-CSR-Richtlinie und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wissen müssen. Seien Sie Ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus und meistern Sie die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung - egal großes Unternehmen, Unternehmensgruppe oder börsennotiertes KMU.
🔍 Was erwartet Sie?
Umfassende Einblicke in die CSRD und ESRS
Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts
Interesse geweckt? Dann kommen Sie hier direkt zum Kurs: https://www.vorest-ag.com/nachhaltigkeitsmanagement/e-learning/csrd-online-schulung
Sie möchten vor der Buchung einen Einblick in den E-Learning Kurs erhalten? 🎥 Kein Problem! Hier können Sie sich einige Ausschnitte des Kurses anschauen - natürlich unverbindlich und ohne Anmeldung: https://demo.vorest-ag.com/LECSR105/
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EP061 – Vom Energie- zum Klimamanagement 🌱
Seit dem Hitzesommer 2018, der die damalige Bundesregierung zur Bildung eines „Klimakabinetts“ veranlasste, das das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) und den nationalen Emissionshandel (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) auf den Weg brachte, nimmt der Druck auf Unternehmen kontinuierlich zu, sich mit dem Klimaschutz zu beschäftigen. Die Klimakrise wird maßgeblich auch durch industrielle Prozesse verursacht. Damit haben Unternehmen einen Hebel in der Hand, an ihrer Beendigung mitzuwirken.
Aktuell zwingt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-CSR-Richtlinie viele Unternehmen, sich intensiv mit dem Klimaschutz auseinanderzusetzen.
🎧 Hören Sie rein und erfahren Sie, wie Unternehmen die Klimakrise bekämpfen können und welche Rolle die neue EU-Richtlinie spielt: https://podcast.vorest-ag.com/vom-energie-zum-klimamanagement-podcast/
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EP062 – Vom Umwelt- zum Nachhaltigkeitsmanagement 🌱🌍
Ab sofort sind viele Unternehmen durch die EU-CSR-Richtlinie zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Aber es geht um mehr als nur Berichte! Der ESRS 1 Standard fordert auch den Nachweis von Sorgfaltspflichten, also Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt. Unternehmen müssen zudem ihre Nachhaltigkeitsstrategien, -ziele und -maßnahmen transparent darstellen. Das Lieferkettengesetz und die kommende EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung erhöhen somit den Druck auf das Nachhaltigkeitsmanagement erheblich.
🎙️ In unserem neuen Podcast zeigen wir, wie Ihnen ein bestehendes Umweltmanagementsystem hierbei als solide Grundlage dienen kann. Jetzt reinhören und mehr erfahren: https://podcast.vorest-ag.com/vom-umwelt-zum-nachhaltigkeitsmanagement-podcast/
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Was ist CSRD und ESRS? - Nachhaltigkeitsbericht & Berichtspflicht 🌱💼
Die im Januar 2023 in Kraft getretene CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und bringt klar definierte Standards mit sich, wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Mit der Ende 2022 veröffentlichten EU-CSR-Richtlinie werden dabei deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, und die Anforderungen an diese Berichterstattung steigen.
Die Anforderungen werden in European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Die Vorgeschichte der Richtlinie, die betroffenen Unternehmen, Beginn der Berichterstattungspflicht, die ESRS und die Prüfung der Berichterstattung beleuchten wir in diesem Beitrag: https://www.vorest-ag.com/Klimamanagement/Wissen/csrd-esrs-berichtspflicht
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CSRD Schulung - Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS
In dieser Schulung lernen Sie die Anforderungen der EU-CSR-Richtlinie (CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive) und die ergänzenden verbindlichen Berichterstattungsstandards (ESRS - European Sustainability Reporting Standards) kennen und umzusetzen. Mithilfe von Praxisbeispielen versetzen wir Sie dabei in die Lage, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen und einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Neugierig geworden? Jetzt hier zu Ihrem Wunschtermin anmelden: https://www.vorest-ag.com/nachhaltigkeitsmanagement/ausbildung/csrd-schulung-nachhaltigkeitsberichterstattung
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Auswirkungen der CSR-Richtlinie auf den betrieblichen Klimaschutz 🌍💼
In einer Welt, die sich immer stärker den Auswirkungen des Klimawandels bewusst wird, ist verantwortungsvolles Handeln für Unternehmen unerlässlich. Die CSR-Richtlinie der EU setzt genau hier an, indem sie Unternehmen dazu anregt, soziale und Umweltbelange in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren.
Durch die Umsetzung der CSR-Richtlinie können Unternehmen nicht nur positive Veränderungen in ihrer eigenen Organisation bewirken, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zum Schutz unseres Planeten leisten. Wie genau, erfahren Sie hier: https://www.vorest-ag.com/Klimamanagement/Wissen/csr_richtlinie-betrieblicher-klimaschutz
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Vom 25.03. bis 27.03. findet erstmal unsere CSRD Schulung - Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ESRS statt. In dieser Schulung lernen Sie die Anforderungen der EU-CSR-Richtlinie und die ergänzenden verbindlichen Berichterstattungsstandards kennen und umzusetzen. Mithilfe von Praxisbeispielen versetzen wir Sie dabei in die Lage, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen und einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Interesse geweckt? Dann hier direkt anmelden: https://www.vorest-ag.com/CSR-ISO-26000/Ausbildung/csrd-schulung-nachhaltigkeitsberichterstattung
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Was ist was in der Nachhaltigkeitsberichterstattung? - Nachhaltigkeitsziele SDGs, Taxonomie…
Mit der CSR-Richtlinie der EU wird das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen aktuell – neu ist es aber nicht. Bereits seit vielen Jahren gibt es freiwillige Initiativen und sektorspezifische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hier wurden Standards entwickelt, die auch künftig eine Rolle spielen werden. Grund genug, einen Blick auf diese Initiativen und ihre Verbindungen zu werfen… Hier weiterlesen: https://www.vorest-ag.com/Klimamanagement/Wissen/nachhaltigkeitsberichterstattung
Pssst🤫 hier gibt es noch weitere spannende Artikel zum Klimamanagement: https://www.vorest-ag.com/Klimamanagement/Wissen
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EP051 – CSR-Richtlinie und Klimaschutz – Was kommt auf Unternehmen zu?
Mit der CSR-Richtlinie der EU wird als Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch das belastbare Berichten über Treibhausgasemissionen für viele Unternehmen zur Pflicht – und auch Strategien, Ziele und Maßnahmen müssen öffentlich gemacht werden. In unserer Serie „Auf dem Weg zum klimaneutralen Unternehmen“ haben wir das Thema bereits intensiv betrachtet, in diesem Podcast beleuchten wir das Thema mit dem Fokus auf die neuen rechtlichen Anforderungen. Hier direkt reinhören: https://podcast.vorest-ag.com/csr-unternehmen/
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Was ist CSRD und ESRS? - Nachhaltigkeitsbericht & Berichtspflicht
Die im Januar 2023 in Kraft getretene CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und bringt klar definierte Standards mit sich, wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Mit der Ende 2022 veröffentlichten EU-CSR-Richtlinie werden dabei deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, und die Anforderungen an diese Berichterstattung steigen. Hier weiterlesen: https://www.vorest-ag.com/Klimamanagement/Wissen/csrd-esrs-berichtspflicht
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