#Brigitte Häberli-Koller
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wildbeimwild · 2 years ago
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Stopfleber: Ständerat will nicht auf Tierquälerei verzichten
Soll der Import von Stopfleber verboten werden oder nicht? Die Parlamentarier waren sich uneinig, wie sich an ihren Stimmen zeigt: 18 waren dafür, 18 dagegen. Also kam es zum Stichentscheid. Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (64) hatte das letzte Wort und kippte das Verbot. Ursprünglich hatte der SVP Parlamentarier Martin Haab (61) im Nationalrat ein Verbot gefordert. Doch bis auf den…
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eddy-juillerat · 2 years ago
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NEIN zu der Motion 20.3237 from Eddy Juillerat on Vimeo.
Der Verband info-EMF setzt sich ein für den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischer nichtionisierender Strahlung. Folgen Sie uns: info-emf.ch/
NEIN zu der Motion 20.3237
1 - - - - NEIN zur übertriebenen Lockerung der Strahlungsgrenzwerte in der Schweiz.
2 - - - - Die Motion 20.3237 (FDP) wird am 23. Mai 2023 in der Kommission KVF-SR behandelt und zielt darauf ab, die Grenzwerte in der Schweiz zu lockern.
3 - - - - Die NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung), die uns schützen sollte, ist zum strahlendurchlässigen Sieb geworden nach der Einführung der Korrekturfaktoren im 2022, welche Grenzwertüberschreitungen erlaubt, gemittelt über 6 Minuten.
4 - - - - In der Schweiz sind die Immissionsgrenzwerte der NISV abgestützt auf die Empfehlungen der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung), welche wegen nachweislichen Interessenkonflikten durch zahlreiche Wissenschaftler heftig kritisiert wird.
5 - - - - Die nicht-thermischen Effekte der nichtionisierenden Strahlung (NIS) werden ignoriert, obwohl zahlreiche Studien besorgniserregend sind.
6 - - - - Unsere Kinder in Gefahr Die Datenerhebung und Analysen der Strahlenbelastungen sind lückenhaft, da sie ausschliesslich in Gängen und auf Pausenplätzen durchgeführt wurden. Keine einzige Messung erfolgte in Klassen während dem Unterricht.
7 - - - - Die Kinder sind besonders empfindlich und müssen berücksichtigt werden bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte (Art. 13 USG)
8 - - - - Unabhängige und zuverlässige Messungen unmöglich, der Bericht des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) über die adaptiven Antennen ist fragwürdig, denn die Messungen wurden in unrealistischen Voraussetzungen durchgeführt.
9 - - - - Es ist unmöglich, direkte Messungen der Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen ohne theoretische Berechnungen durchzuführen.
10 - - - - Die asut ist zu mächtig (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) Die Betreiber versuchen unablässig die Grenzwerte zu erhöhen. Sie ohne Kontrolle Normen festlegen zu lassen führt unweigerlich zu einer Überexposition der ganzen Bevölkerung, insbesondere der empfindlichen oder vulnerablen Personen.
11 - - - - Versuch am Menschen Die Gesundheitspolitik berücksichtigt nichtionisierende Strahlung nicht.
12 - - - - Die Exposition vulnerabler Personen und deren gesundheitliche Auswirkungen sind wenig und ungenügend erfasst. Bereits 10% der Schweizer Bevölkerung leidet unter den diversen Folgen der Strahlung: Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Migränen etc.
13 - - - - info-EMF fordert die Ablehnung der Motion 20.3237 und eine klare Haltung, dass die bestehenden Grenzwerte nicht gelockert werden. Das Vorsorgeprinzip muss Vorrang haben und weiterhin strikt angewandt werden.
14 - - - - Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-SR
Hans Wicki - FDP - Chance 5G Thierry Burkart - FDP - Chance 5G Josef Dittli - FDP - Cahnce 5G Olivier Français - SP Lisa Mazzone - Grüne Mathias Zopfi - Grüne Stefan Engler - Mitte Brigitte Häberli-Koller - Mitte Charles Juillard - Mitte - Chance 5G Hansjörg Knecht - Mitte - Chance 5G Marianne Maret - Mitte Werner Salzmann - Mitte Chance 5G = Lobby der Telekom
15 - - - - Der Verband info-EMF setzt sich ein für den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischer nichtionisierender Strahlung. Folgen Sie uns: info-emf.ch/ - - - - Musik: Protogroup - «Night F Lashes» Andrey Vladimirovitch Kuchmasov & Igor Olegovitch Kuminov
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verschwoerer · 4 years ago
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Medizinisches Cannabis wird leichter verfügbar Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, kann dieses künftig einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen. Das Parlament hat einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.
Demnach können Ärztinnen und Ärzte Cannabis-Arzneimittel künftig direkt auf Rezept verschreiben. Sie bleiben verpflichtet, Behandlungen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden. Heute müssen sie dort vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung einholen. Das erschwert den Zugang für Patienten und verzögert die Therapie, wie Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Montag im Ständerat sagte.
Der Ständerat nahm die Gesetzesanpassung am Montag einstimmig an. Der Nationalrat stimmte bereits in der Wintersession zu. In der Gesetzesänderung werden auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis geregelt. Nur wer die Cannabisarzneimittel bezahlt – das lässt das Gesetz offen.
https://www.blick.ch/politik/sessions-ticker-parlamentarier-traben-zum-spucktest-an-id16374691.html
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