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Anlegerschutzanwälte helfen bei Totalverlust duch Gallus Immobilien
Unsere Frage: Was ist mit Michael Oehme dem vermutlichen Strippenzieher?
Die Gallus Immobilien Konzepte GmbH (München) hat aktuell die Nachrangdarlehensgeber der GIK 20 GmbH & Co. KG (Projekt MFH Amriswil 2) mit Schreiben vom 27.06.2024 darüber informiert, dass aufgrund der bislang noch nicht erfolgten Feststellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 bis auf weiteres keine Zins- oder Rückzahlungen mehr an die Anleger erfolgen würden.
Begründet wird dies damit, dass der in den Nachrangdarlehensverträgen verankerte Zahlungsvorbehalt zur Gleichbehandlung aller eine Auszahlung von Zinsen oder die Rückzahlung des Darlehensbetrages nicht zulasse.
Drohen jetzt bald Insolvenzverfahren bei der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe?
Nach unseren Erfahrungen bedeutet die Einstellung von Zins- und Rückzahlungen bei Nachrangdarlehen von Immobilienunternehmen wie der Gallus Immobilien Gruppe meist nichts Gutes, auch wenn diese Maßnahme hier (nur) mit einem verspäteten Jahresabschluss begründet wurde.
Meist liegt die eigentliche Ursache für solche Zahlungsstockungen oder Zahlungseinstellungen darin, dass das betreffende Unternehmen schlichtweg wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die ursprünglich zugesagten Zinsen, geschweige denn das Darlehenskapital an die betreffenden Nachrangdarlehensgeber zu zahlen.
Ob diese Zahlungseinstellung auch bei der Gallus Immobilien Konzepte GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen zur Eröffnung diverser Insolvenzverfahren führt, bleibt vorerst abzuwarten.
Gallus Immobilien eG, Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG sowie Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten?
Weitere Gesellschaften der Münchener Immobilien Gruppe scheinen ebenfalls Probleme zu haben.
Die Gallus Immobilien eG hat bereits ihre Liquidation beantragt. Ob und in welcher Höhe die dort investierten Anleger ihre Gelder zurückerhalten werden, steht derzeit noch in den Sternen.
Auch die Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG sowie die Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG scheinen wirtschaftliche Probleme zu haben. Die letzten Jahresabschlüsse dieser beiden Gesellschaften lassen jedenfalls nichts Gutes erahnen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Vermögensanlagen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH
Falls Anleger oder Nachrangdarlehensgeber bei Unternehmen der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe vergeblich auf rückständige Zinsen oder die Rückzahlung ihres Anlagebetrages warten, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die dort investierten Gelder möglichst in voller Höhe zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.
Quelle: https://seimetz-rechtsanwaelte.de/news/gallus-immobilien-konzepte-gmbh-vertroestet-anleger/
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Gebührenerhöhung der Sparkassen erfolgreich abgemahnt
Wer sein Konto vertragsgemäß nutzt, stimmt damit nicht automatisch einer Vertragsänderung inklusive Gebührenerhöhung zu - Die Sparkassen Bielefeld und Bad Oeynhausen sowie die Sparkasse an Volme und Ruhr geben eine Unterlassungserklärung ab. - Zustimmung zur Gebührenerhöhung muss rechtmäßig eingeholt werden. - Kund:innen erhalten zu viel gezahlte Kontogebühren zurück. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sparkassen Bielefeld, Bad Oeynhausen sowie an Volme und Ruhr wegen unzulässiger Vertragsanpassungen samt Gebührenerhöhungen abgemahnt. „Die Sparkassen haben keine rechtmäßige Zustimmung bei Teilen ihrer Kundschaft eingeholt", erklärt David Riechmann, Experte für Bankrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Konkret ging es darum, dass die aktive Nutzung des Girokontos über ein angekündigtes Datum hinaus als fiktive Zustimmung zu den erhöhten Kontoführungsgebühren gelten sollte. „Eine Überweisung oder Geldabbuchung im laufenden Vertragsverhältnis kann aber nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gelten“, so der Experte. „Die Banken müssen dafür vielmehr aktiv auf ihre Kund:innen zugehen, über die geplante Preiserhöhung informieren und ausdrücklich um Zustimmung bitten.“ Die betreffenden Sparkassen gaben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Die Gebührenerhöhungen sind damit gegenstandslos und bereits zu viel gezahlte Beträge werden erstattet. Um die Preiserhöhungen durchzusetzen, werden die Sparkassen ihre Kund:innen nun erneut informieren, um eine Zustimmung einzuholen. Sollten Verbraucher:innen diese nicht erteilen, kann es eintreten, dass ihr Konto mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Hintergrund: BGH-Urteil Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Klauseln zu Vertragsanpassungen innerhalb der AGB dürfen demnach nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen geändert werden könne. Bisher haben Banken diese Klauseln verwendet, um vertragliche Änderungen wie beispielsweise erweiterte Datenerhebungen, aktualisierte Kontenmodelle und auch Preiserhöhungen bei Bankentgelten durchzuführen. Kund:innen haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung. Weitere Informationen zu unzulässigen Vertragsänderungen von Banken unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/60926 Read the full article
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Law dictionary📚
ENG - DEU
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business [n] - Busineß [n]
trial [n] - der Prozeß [nm]
statement of claim [n] - Klageschrift [n]
the petitioner's testimony - zeugnis des Petenten
international law [n] - internationales Recht [n]
international criminal court [n] - Internationale Strafgerichtshof
banking law [n] - das Bankenrecht [nn]
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Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds - Beratungspflichtverletzung
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Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds - Beratungspflichtverletzung
LG Frankfurt – Az.: 2-19 O 334/11 – Urteil vom 23.03.2012 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.029,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 12 % zu tragen, die Beklagte […] ...
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Klagen gegen VW können keinen Erfolg haben? Da lacht unser Mandant nur. Mit sein… Klagen gegen VW können keinen Erfolg haben? Da lacht unser Mandant nur. Mit sein... recht ,betrug ,landgericht ,landgerichtköln ,köln ,kölncity ,gericht ,cologne ,colognegermany ,anwalt ,rechtsanwalt ,itrecht ,datenschutz ,datenschutzrecht ,bankrecht ,kapitalmarktrecht ,fachanwalt ,opferanwalt ,düsseldorf ,benrath ,kanzlei ,loveparade_opferanwalt ,professor_für_wirtschaftsrecht ,lawyer ,lawyers ,attorney ,advocate ,lawyerlife ,lawyersofinstagram ,hinterdenkulissen
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Bankenhaftung Anlageberatung - Anspruch auf Auskunft über Gewinnmarge
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OLG Frankfurt – Az.: 9 U 104/10 – Urteil vom 28.03.2012 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 04.11.2010 wird zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung […] ...
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Bankenhaftung bei Anlageberatung - Aufklärung über Rückvergütungen
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OLG Dresden – Az.: 5 U 376/11 – Urteil vom 03.04.2012 I. Auf die Berufung der Klägerin wird das das Urteil des Landgerichts Dresden, Az. 9 O 1024/10, vom 07.02.2011 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.200,00 EUR Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus […] ...
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Kreditkartenvertrag - Einsatz Originalkreditkarte bei Geldautomatentransaktion im Ausland
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AG Dieburg – Az.: 20 C 387/12 (26) – Urteil vom 27.07.2012 Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.043,60 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 7.12.2010 zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird […] ...
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