#Bäume für Starnberg
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politik-starnberg · 1 month ago
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FSFF, Feuerwehr, Seebad und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 30.09.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: (Anm. d. Verf.: Für mich ein Stammgast). Er fragt nach dem WLAN im Rathaus, dem Geschosswohnungsbau Am Wiesengrund und die Hochwasservorsorge sowie die Sperrung des Verbindungsweges zwischen Prinzenweg und Wilhelmshöhenstraße? Er kritisiert die vollen Gullis. (Anm. d. Verf.: Also Aufregen aber nicht bei der Stadt anrufen? So klappt ein gutes Zusammenleben nicht.) Laut Abwasserverband kann das erst 2025 bearbeitet werden. (Anm. d. Verf.: Heute kein Thema Seeanbindung?)
Herr Janik: Das Gast-WLAN ist in Arbeit. Am Wiesengrund wird der städtische Geschosswohnungsbau nächstes Jahr beginnen. Die Stadt wird sich die Situation bei dem Verbindungsweg anschauen und mit dem Abwasserverband beraten.
Frau n.n.: Es geht um mögliche Baumpflanzungen, welche "Am Wiesengrund" aufgrund der Enge kaum möglich sind. Dort gehen aufgrund des schwierigen Untergrunds viele Bäume ein. Es soll bitte um Ersatz gesorgt werden. Auch die Grünstreifen zwischen den Wegen sollen besser bepflanzt werden. Aufgrund der nicht übernommenen möglichen Haftung durch die Anwohner soll doch bitte die Stadt dort etwas ändern. Die Retentionsbecken sind eine Herausforderung, es sollte aber auch dafür Lösungen geben. (Anm. d. Verf.: Die Fragen konnte man hier aus dem Beitrag sich selbst ableiten.)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Seebad Starnberg; Sachstandsbericht
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Betriebsleiter wird in der Sitzung anwesend sein und einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des Seebads abgeben.
Umsatzentwicklung im Seebad seit der Preiserhöhung im April 2024
.... Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass seit der Preiserhöhung in jedem Monat ein fünfstelliger Betrag mehr als in den Vorjahren seit Eröffnung des Seebads erzielt werden konnte. Zu beachten ist dabei, dass erst seit Mai 2024 der Eintritt auch für Kinder bis 12 Jahre kostenlos ist. Zuvor mussten Kinder ab 6 Jahren Eintritt bezahlen.
Einführung eines 2-Stunden Tarifs für die Sauna
In letzter Zeit haben Kunden des Seebads vermehrt den Wunsch nach einem 2-Stunden-Tarif geäußert. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, ab der Wintersaison nach der Revision des Seebads, die vom 23.09.-20.10.2024 geplant ist, einen 2-Stunden-Tarif analog zum beliebten Abendtarif (ab 19:30 Uhr bis zur Schließung um 22:00 Uhr) für 25,00 Euro einzuführen. Bisher kann neben dem Abendtarif im Sommer nur ein Tagesticket und im Winter ein Tagesticket oder eine 4-Stunden Karte für die Sauna erworben werden.
Sicherheit im Seebad
Regelmäßig ist in der Presse zu lesen, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Außerdem macht das Personal des Seebads immer häufiger die Erfahrung, dass Begleitpersonen von Kindern, die noch nicht schwimmen können, ihre Aufsichtspflicht nicht immer so ernst nehmen, wie es nötig wäre. Daher hat die Stadtverwaltung sich mit Systemen zur Erkennung von Ertrinkenden beschäftigt. Diese können unter Wasser Ertrinkende erkennen und sollen das Rettungspersonal in ihrer Arbeit unterstützen und die Sicherheit des Schwimmbads auf ein Höchstmaß verbessern. Die größte Schwierigkeit bei der Überwachung eines Schwimmbeckens ist nämlich den Boden des Beckens zu sehen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Aufsichtspersonal auch bei der Nutzung eines solchen Systems auf keinen Fall reduziert werden darf.
Das System zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen scannt mit Hilfe von Unterwasserkameras und Luftbildkameras datenschutzkonform, ohne toten Winkel und in Echtzeit von der Wasseroberfläche bis zum Boden das gesamte Becken. Eine Software, die mit künstlicher Intelligenz arbeitet, erkennt typische Ertrinkungssituationen wie zum Beispiel eine langsame Abwärtsbewegung. Die Kontrolle durch das Aufsichtspersonal kann über Monitore und tragbare Überwachungssysteme (z.B. Smartwatches, die via Vibration alarmieren) erfolgen.
Die derzeit verbauten Unterwasserscheinwerfer im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken sind in keinem guten Zustand. ... Für den reinen Austausch wäre mit Kosten in Höhe von mehr als 20.000 Euro netto zu rechnen. Bei der Installation eines Systems zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen wäre der Austausch der Scheinwerfer bereits inkludiert, da diese mit den Kameras gemeinsam ein Modul bilden. Die Stadtverwaltung rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 115.000 Euro netto für die Verkabelungsleistungen sowie die Installation von Soft- und Hardware im Schwimmer- und im Nichtschwimmerbecken. Außerdem muss mit jährlichen Wartungskosten ab Inbetriebnahme im höheren vierstelligen Bereich gerechnet werden.
Systeme zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen kommen zum Beispiel auch in den Schwimmbädern in Pöcking, Schongau und Grünwald zum Einsatz.
Der stellvertretende Betriebsleiter berichtet auch von Problemen. Gerade die 10-12 jährigen, die umsonst ins Bad dürfen, benehmen sich nicht immer angemessen, so dass Hausverbote für einen Tag weitaus häufiger als früher ausgesprochen werden. Auch die vielen Kindergeburtstage bringen leider nie einen Besen zum Aufräumen mit. Er schlägt vor, dass Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung von Erwachsenen, die auch in die Verantwortung gezogen werden können, kostenlos bleiben sollen.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Der Worst-Case ist nur nicht eingetreten, weil der Vorschlag der Stadt vom Stadtrat abgemildert wurde. Im nächsten Jahr sollten die Preise noch einmal geprüft werden. Er hat die vorgestellten Zahlen fast so erwartet.
Herr Weidner (SPD): Wir reden heute um unerwünschte Kollateralschäden. Den 2-Stunden-Tarif unterstützt er. Auch die Sicherheitsmaßnahmen werden gewünscht.
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach der Herkunft der Kinder bis 12. Er hält den Vorschlag für falsch, die alle kostenlos ins Seebad zu lassen. Es sollten nur unsere Kinder gefördert werden. Der Umsatz ist gestiegen. Die Besucherzahlen sind gesunken. Mit der Nichtwegnahme des Tarifs für unter 12-Jährige hätten wir die gewünschte KI-Sicherheitsmaßnahme schon finanziert.
Herr Wobbe (UWG): Damals haben wir eine gewaltige Erhöhung vorgenommen. Der Kostenlos-Tarif für die unter 12-Jährigen wurde nur knapp entschieden und sollte noch einmal unter die Lupe genommen werden. Die Erwachsenen-Preise sind zu viel erhöht worden und die Jugendlichen-Preise zu wenig erhöht worden (da jetzt kostenlos). Er fragt nach dem Frühschwimmen, ob das noch möglich ist.
Herr n.n.: Das wird nach der Revision 3x pro Woche möglich sein.
Frau Fohrmann (CSU): Sie findet die Anpassung bei den 10-12 Jährigen mit der Aufsichtsperson gut. Kann man die Zahl der Kindergeburtstage nicht pro Tag begrenzen und eine Pauschale je Veranstaltung verlangen. Hausverbote von einem Tag hält sie für keine ausreichende Maßnahme. Sie fragt nach einer Trennung der Termine für die Revision von Sauna und Hallenbad.
Herr n.n.: Die Handwerker brauchen dann nur einmal bestellt werden, wenn die Revisionen zusammengelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Seebad zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen 2-Stunden-Tarif in der Sauna für 25,00 Euro ab der kommenden Wintersaison einzuführen.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, Haushaltsmittel in Höhe von 115.000 Euro für die Installation eines Systems zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen im Schwimmer- sowie im Nichtschwimmerbecken für das Jahr 2025 einzuplanen.
Hinsichtlich des freien Eintritts für Kinder bis zu 12 Jahren wird kurzfristig ergänzend festgelegt, dass dieser nur gewährt wird, wenn diese in Begleitung einer Erwachsenen Person das Seebad besuchen. Alle anderen Kinder bis zu 12 Jahren zahlen den ermäßigten Tarif.
Wenn Kindergeburtstage im Seebad Starnberg veranstaltet werden, wird eine Servicepauschale von 20 € fällig.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Kulturförderung der Stadt Starnberg; Zuschuss Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) für die Jahre 2025 und 2026
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Das Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) fand vom 03.09.-12.09.2024 zum 18. Mal statt. Seit Beginn der Festivalgeschichte ist die Stadt Starnberg Hauptaustragungsort des Festivals und auch einer der Hauptsponsoren des FSFF. Im Vorfeld des FSFF stellt die Stadt außerdem jährlich einen Teil des Strandbads für das Kino-Open Air zur Verfügung.
In den Jahren vor Corona erhielt das Fünf-Seen-Filmfestival im Rahmen der Kulturförderung durch die Stadt Starnberg einen Projektkostenzuschuss i.H. von 20.000 Euro, eine Teilübernahme der Technikkosten i.H. von 10.000 Euro sowie die kostenfreie Nutzungsüberlassung der Schlossberghalle.
Darüber hinaus stellte die Stadt Starnberg den Filmpreis "Junge Perspektive" i.H. von 3.000 Euro. Um die gestiegenen Kosten aufgrund der Corona-Pandemie und der Inflation abzumildern, wurde für das Jahr 2021 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 25.000 Euro, für das Jahr 2022 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 22.400 Euro und für das Jahr 2023 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 25.000 Euro gewährt. Die Teilübernahme der Technikkosten i.H. von 10.000 Euro und die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle wurde in diesen Jahren ebenso gewährt wie die Übernahme des Filmpreises "Junge Perspektive", den die Stadt Starnberg stets direkt an die Gewinner verbucht hat.
Im Zuge des Beschlusses des Kulturausschusses vom 21.02.2024 wurde der Zuschuss für das FSFF für das Jahr 2024 um 40% auf 23.000 Euro zzgl. der kostenfreien Nutzung der Schlossberghalle gekürzt.
Auch wenn die Presseberichterstattung der letzten Wochen einen anderen Anschein erwecken konnte: Die Stadtverwaltung unterstützt das FSFF stets in hohem Maße mit Rat und Tat. Daher fanden auch im Vorfeld des diesjährigen FSFF regelmäßige Gespräche mit dem Festivalleiter sowie seinem Organisationsteam statt. Besonders wichtig für die langfristige Fortführung des FSFF ist eine gewisse Planungssicherheit, damit der Festivalleiter das Festival langsam und nachhaltig an eine neue Generation übergeben kann. Daher hat er im persönlichen Gespräch um eine Zusage über einen festen Zuschuss für die nächsten drei Jahre gebeten. Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, eine feste Zusage für die nächsten zwei Jahre zu machen und die Höhe des Zuschusses an die "Vor-Corona-Zeit" anzupassen. Somit könnte der Festivalleiter fest damit rechnen, dass er für die Jahre 2025 und 2026 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro und eine Technikpauschale in Höhe von 10.000 Euro sowie die Schlossberghalle zur kostenfreien Nutzung erhält. Mit der Zusage für zwei Jahre würde man dem neuen Stadtrat, der sich voraussichtlich im Mai 2026 konstituieren wird, keine Entscheidung vorwegnehmen.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er hält den aktuellen Zeitpunkt für diese Entscheidung unglücklich. Wir haben ja in diesem Jahr alle Kulturzuschüsse gekürzt.
Herr Janik: Die Organisation des FFSF wird gerade umgestellt. Da hilft eine Sicherheit durch die Stadt.
Frau Henniger (FDP): Es wurden nicht alle Kulturzuschüsse gekürzt. Das Faschingstreiben wurde voll bezahlt. Vielleicht kann das ein oder andere Gutachten dafür eingespart werden. Vom FFSF profitiert auch der Einzelhandel.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie kann da im Prinzip schon mitgehen. Sie möchte die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle gerne für alle wieder haben.
Herr Janik: Jeder Verein kann für das Folgejahr einen Antrag auf Zuschüsse stellen, welcher auch eine Erstattung der Mietkosten der Schlossberghalle enthalten kann.
Herr Dr. Glogger (WPS): Das FFSF ist das Zugpferd für Starnberg.
Herr Wobbe (UWG): Wenn wir besondere Veranstaltungen nicht kürzen, ist das in Ordnung. Die kostenlose Schlossberghalle spart dem FFSF erwähnenswerte Kosten.
Frau Döhringer: Die Zahl der Veranstaltungen in Schlossberghalle und Strandbad können durchaus entsprechend aufgeteilt werden. Die erlassenen Kosten liegen unter 10.000 €.
Frau Falk (SPD): Es ist etwas ganz Besonderes für Starnberg. Auch da gab es Preissteigerungen. Die Umstellung des FFSF braucht Sicherheit für eine Aufstellung für die Zukunft.
Frau Fohrmann (CSU): Sie nimmt die Buh-Karte in die Hand. Der Veranstalter ist beleidigt und die Stadt zahlt dann gleich mehr. Ihr fehlen ein paar Zahlen vom Tourismusverband, welche Gelder hier erwirtschaftet werden. Sie ist im Haushaltsausschuss und geht da heute nicht mit.
Herr Janik: Auch wir sollten nicht eingeschnappt sein. Es geht um das FFSF und nicht um eine Person.
Herr Heidinger (BLS): Er hätte da auch gerne mehr Zahlen, bevor Zuschüsse gezahlt werden. Es soll auf ein Jahr beschränkt werden. Auch soll es eine Abstimmung mit den anderen Gemeinden geben.
Herr Janik: Die Zuschüsse sind nur ein Ausgleich, wenn das FFSF Defizite hat.
Herr Jägerhuber (CSU): Er hat sich über die Kritik an den Zuschüssen dieses Jahr auch aufgeregt. Es war ein schwieriges Haushaltsjahr. Zwei Jahre sind eine kalkulierbare Größe. Wenn das heute beschlossen wird, soll die Summe für die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle genannt werden. Wenn einigen noch Zahlen fehlen, kann das gerne auch noch einmal in einem Monat erneut zu beraten.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie stimmt dem Vorschlag zu, da die Erhöhung im Vergleich zu anderen Ausgaben relativ gering ist. Sie möchte gerne die Umsatzzahlen kennen, damit der Zuschuss in einer richtigen Relation gesehen werden kann.
Herr Janik: Vor jeder Auszahlung werden die Zahlen vom Veranstalter vorgelegt. Die Kalkulationen sind so ähnlich wie in den letzten Jahren.
Herr Fiedler (UWG): Viele haben Bauchschmerzen, das heute zu entscheiden. In vier Wochen soll die nächste Steuerschätzung veröffentlicht werden. Er beantragt die Verschiebung in den nächsten Ausschuss oder den Stadtrat.
Antrag Fiedler (UWG): Vertagung der Entscheidung:
abgelehnt: mehrheitlich
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir sollten das Fest abwägen und nicht einzelne Personen.
Herr Weidner (SPD): Er ist nicht neutral. Es stand die Frage im Raum, ob es überhaupt weitergeht. Es sind Überlegungen gestartet, das FFSF auf breitere Füße zu stellen.
Herr Beigel (CSU): Unsere Zuschuss-Differenz wird das FFSF nicht stürzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, für das Fünf-Seen-Filmfestival für die Jahre 2025 und 2026 einen Projektzuschuss als Fehlbedarfsförderung in Höhe von 20.000 Euro sowie eine Teilübernahme der Technikkosten in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Ferner beschließt der Stadtrat, dass der Veranstalter die Schlossberghalle zum Zwecke des Fünf-Seen-Filmfestivals in den Jahren 2025 und 2026 kostenlos (ca. 9.000 € Zuschuss) nutzen darf.
angenommen: 20:6
TOP 6 Lösungsoptionen für die Stadt Starnberg auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes; erste Maßnahmen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 24.06.2024 stellte Herr Oberbranddirektor Wolfgang Schäuble Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen nach dem durch die Forplan Dr. Schmiedel GmbH erstellten Feuerwehrbedarfsplan vor.
Dabei wurden Zahlen aus dem Bedarfsplan vom Januar 2021 verwendet, so dass sich folgendes Bild ergab:
Zur Aktualisierung der im Vortrag vorgestellten Zahlen bezüglich der Mitglieder und den jeweiligen Ausbildungsständen wurden mit E-Mail vom 29.07.2024 alle Kommandanten gebeten, die aktuellen Zahlen der aktiven Feuerwehrdienstleistenden einschließlich deren Ausbildungsstand, insbesondere die G26.3-Tauglichkeit, mitzuteilen.
Nach der Vorstellung der möglichen Lösungsansätze durch Herrn Oberbranddirektor Schäuble wurde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung der dargestellten Vorschläge erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und erste Maßnahmen ... im September 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auf Folie 18 wurden folgende Empfehlungen gegeben:
Strukturelle Veränderung sind erforderlich für die Ortsfeuerwehr Starnberg
Hauptamtliche Besetzung von 6-18 Uhr von Mo-Fr mit 6 Einsatzkräften
Zuweisung der Feuerwehr als Team 114 zum SG 11
Hauptamtlicher Teamleiter 114
Besetzung variabel gestaltbar (Angestellte bis hin zu fw.-techn. Beamte)
Überarbeitung der Alarmierung für die Zuweisung an die Kleinalarmgruppen
Schaffung von Kleinalarmgruppierungen
Verbesserung der Bürgeransprache durch die Ämter der Stadt Starnberg
Ggf. Bau einer Feuerwehrbootshütte zur Attraktivitätssteigerung des Ehrenamtes und Optimierung der Einsätze auf dem See.
Organisatorisches
Sobald die Stelle für eine Führungskraft für das hauptamtliche Personal der Feuerwehr besetzt ist, wird das Team im Organigramm der Stadt Starnberg entsprechend abgebildet.
Personalausstattung
... ist Folgendes beabsichtigt:
Erhalt einer maximalen Einbindung der ehrenamtlichen Kräfte durch Verstärkung mit hauptamtlichen Kräften während der üblichen Kernarbeitszeiten von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Verfasser des Dokuments geht von der Notwendigkeit von 15,0 Stellen aus, um obiges sicherzustellen. Darüber hinaus ist zur Personalführung der gleichzeitig anwesenden sechs hauptamtlichen Dienstkräften eine zusätzliche Führungskraft (1,0 Stellen) erforderlich.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Derzeit sind im Unterabschnitt Feuerwehr 15,0 Stellen in A 8 im Stellenplan der Stadt Starnberg eingeplant. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 für den Stellenplan 2025 entschieden, 15,0 Stellen in A 8 sowie 1,0 Stellen in A 12 abzubilden. Von den 15,0 Stellen in A 8 sind derzeit 1,0 Stellen besetzt.
Weiteres Vorgehen:
Zur Besetzung der noch offenen 14,0 Stellen ist beabsichtigt, diese nach der Besetzung der Stelle als Führungskraft für das hauptamtliche Personal auszuschreiben. ...
Schaffung von Kleinalarmgruppierungen
Das Alarmierungskonzept wurde vom federführenden Kommandanten in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister Alfred Hörmann überarbeitet.
Nach den vorgeschlagenen Maßnahmen soll durch hauptamtliche Kräfte von Montag bis einschließlich Freitag in der Zeit von 06 Uhr bis 18 Uhr das gesamte Stadtgebiet im Einsatzfall abgedeckt werden. Hierdurch wird die freiwillige Feuerwehr massiv entlastet und auch die Abwesenheiten wegen der Berufstätigkeit abgefangen.
Durch ein schnelles Ausrücken der Wachhabenden, kann das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Hilfsfrist von 8,5 Minuten erreicht werden.
Für die Zeit Montag bis Donnerstag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr sollen zukünftig Kleinalarmgruppen eingerichtet werden, um einen ersten Trupp zum Einsatzort zu bekommen, der die Lage vor Ort erkundet und entsprechend nachalarmiert.
Am Wochenende soll die Einsatzfähigkeit, wie bisher durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt werden. Dieser ist von Freitag 18 Uhr bis Montag 06 Uhr im Feuerwehrhaus und wird durch die Aktiven gestellt.
Verbesserung der Bürgeransprache
Verbesserung der Bürgeransprache und auch Anwerbung neuer Mitglieder wurde vereinbart, dass die Feuerwehren einen Flyer erarbeiten, dass den Bürgern bei der Erstanmeldungen durch die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes mitgegeben wird. Dies soll eine direkte Ansprache der potentiellen Mitglieder sein und ermöglicht zudem die Integration der Neubürgerin/des Neubürgers in dem jeweiligen Ortsteil.
Die Feuerwehr Starnberg hat hier bereits einen Flyer entworfen, der seit Mitte August an die Neubürger Starnbergs ausgegeben werden.
Feuerwehrbootshütte (Ausführungen vom städtischen Bauamt)
Der Bau einer Feuerwehrbootshütte wurde zur Steigerung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes, insbesondere in den Sommermonaten, bereits in der Vergangenheit vom federführenden Kommandanten beantragt.
Der Stadtrat hat am 27.01.2020 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Bau einer Feuerwehrbootshütte (Standort offen) zu beginnen.
Grundlage für den Beschluss war der Vorschlag aus dem Zukunftskonzept der Feuerwehr, eine Feuerwehrbootshütte und einen Feuerwehrbadeplatz auf dem Gelände des Seebades zu errichten.
Zur derzeitigen Situation:
Das derzeitige Bootshaus der Feuerwehr befindet sich beim Mitarbeiter-Parkplatz des Seebades und verfügt über einen zugewiesenen Stellplatz.
Die Ausfahrt für das Boot, das im Sommerhalbjahr dort liegt und im Winterhalbjahr im Feuerwehrhaus untergebracht ist, erfolgt nach Norden in den Kanal. Nachdem dieser immer schnell mit Seegras "zuwächst" muss zum einen häufig gemäht werden und zum anderen gibt es trotzdem Probleme mit sich verhakenden Pflanzen. Außerdem kann ab einem Wasserstand von 584,62 m das Boot nicht mehr auslaufen, weshalb dann das Boot aus der Hütte gebracht werden muss (Anmerkung: die Meldestufe 1 liegt bei 584,72 m, also 10 cm darüber)
Im Jahr 2015 gab es Überlegungen zu Alternativstandorten für ein Bootshaus, u.a. im Bereich der Werft.
Bezüglich des nun vorliegenden Vorschlages, auf dem Grundstück des Freistaates Bayern - das als Liegewiese verpachtet Teil des Badegeländes am Seebad ist – im Bereich des Pumphauses des Abwasserzweckverbandes am Beginn der Würm das Feuerwehrbootshaus zu errichten, sind folgende Punkte zu beachten:
Flächennutzungsplan:
In der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Liegewiese des Seebades als Grünfläch mit der Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" mit Baumbestand dargestellt. Der Nepomukweg ist als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung dargestellt und der Ringkanal als Hauptabwasserleitung. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Satz 1 zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 8189:
Der avisierte Standort für das Bootshaus liegt innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 8189 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" festgesetzten Bereichs, in dem bauliche Anlagen mit Ausnahme von Anlagen, die dem Freibadbetrieb dienen, wie z. B. Umkleiden, Duschen sowie Anlagen für Spiel und Sport, unzulässig sind. Der markante und wertvolle Baumbestand ist im gesamten Bereich der Liegewiese als zu erhaltender Baumbestand festgesetzt. Auch südlich der Pumpstation sind zahlreiche Bäume als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8189 erforderlich. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung, für die die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ausscheidet, sind die Umweltauswirkungen zu untersuchen und im Umweltbericht, der Teil der Begründung ist, zu beschreiben.
Zu betrachten sind insbesondere die Schutzgüter Flora und Fauna einschl. der Artenvielfalt, Boden, Wasser und Grundwasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter sowie deren Wechselwirkungen. Der Umfang des naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichs ist zu ermitteln und entsprechende Ausgleichsflächen und –maßnahmen festzusetzen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8189 einschließlich Umweltbericht und Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Um die Belange des Artenschutzes umfänglich berücksichtigen zu können, ist die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erforderlich.
FFH-Gebiet/ europäisches Vogelschutzgebiet:
Die europäische Union hat 1992 die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erlassen. Damit sollen europaweit besonders bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten werden. Als bekanntester Beitrag zur Umsetzung der FFHRL wurden sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Sie bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Direkt an der Uferkante verlaufen die Grenzen des FFH-Gebietes Nr. 8133-371 "Starnberger See" und des europäischen Vogelschutzgebietes Nr. 8133-401 "Starnberger See". Im Rahmen der Bauleitplanverfahren sind die Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete zu untersuchen. Um die Belange des Artenschutzes umfänglich berücksichtigen zu können, ist zunächst die Durchführung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.
Landschaftsschutzgebiet (LSG):
Direkt an der Uferkante verläuft die Grenze des "LSG Starnberger See und westliche angrenzende Gebiete". Nach derzeitigem Kenntnisstand würde eine Änderung des Bebauungsplans die Fläche des LSG nicht tangieren. Dies ist abschließend zu prüfen.
Überschwemmungsgebiet Würm:
Der avisierte Standort für das Bootshaus liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes Würm. Die "Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Überschwemmungsgebiet an der Würm im Gebiet der Gemeinden Gauting, Krailling und der Stadt Starnberg, von Flusskilometer 23,500 bis Flusskilometer 39,560 vom 05.07.2016" wurde am 20.07.2016 im Amtsblatt bekannt gemacht. Für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gilt § 78 WHG.
Wasserrecht:
Für die Errichtung des Bootshauses sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig.
Ufermauer Seebad:
Es ist der Stadt Starnberg bereits bekannt, dass die bestehende Ufermauer im Bereich des zu errichtenden Bootshauses sanierungsbedürftig ist. Durch die gewünschte Schaffung einer Einbuchtung für die Lagerung des Bootes im bzw. knapp über dem Wasser ist ein Eingriff in die bestehende Spundwand notwendig und es muss geprüft werden, in welchem Umfang damit einhergehend die Ufermauer mit saniert werden muss.
Schifffahrtsstraße:
Nach bisheriger Kommunikation ist keine Beeinträchtigung oder bauliche Anlage in der Schifffahrtsstraße möglich. Mit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung/Seenschifffahrt ist zwingend zu klären, ob der Standort Seebad für das Boot überhaupt möglich ist.
Zustimmung des Grundstückseigentümers:
In der Stellungnahme des Grundstückseigentümers der an die Stadt verpachteten Liegewiese, der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, wird darauf hingewiesen, dass bei der Bootshütte und der Abtrennung eines Teilbereichs zur Freizeitnutzung abzuwägen ist, ob der Freizeitzweck im Vordergrund steht oder Rettungs- und Hilfszwecke. Der Rettungs- und Hilfszweck muss durch die Feuerwehr nachgewiesen werden.
Verlust an Liegefläche für die Besucher des Seebades:
Durch die – auch aus haftungsrechtlichen Gründen - notwendige bauliche Abtrennung (Zaun) des Bereiches um das Feuerwehrbootshaus wird die Fläche der Liegewiese deutlich eingeschränkt, was zu Lasten der Besucher, der Besucherfreundlichkeit sowie zu Einnahmeverlusten führt. Auch müsste der dortige SUP-Verleih vermutlich weichen, was ebenfalls zu Einnahmeverlusten führt.
Raumprogramm und Nutzung:
Der von der Feuerwehr vorgesehene Nutzerkreis umfasst - neben den Feuerwehrdienstleistenden - noch folgende Gruppen unter Aufsicht: Feuerwehranwärter, Jugendfeuerwehrmitglieder, Angehörige und Kinder als Besucher sowie Besuchergruppen an bspw. einem Tag der offenen Türe. Es wird von Nutzungszeiten an 365 Tagen im Jahr, 24h an 7 Tagen die Woche für Schulungsbetrieb und Jugendraum ausgegangen, weshalb das Bootshaus durchgehend beheizt und betriebsbereit gehalten werden muss. Es muss mit Sanitärräumen bestehend aus Toiletten und Duschen, Umkleideräumen, einem Schutzkleidungsbereich sowie einem Lager mit Werkstatt ausgestattet sein. Schwarz/Weiß-Trennung ist einzuplanen. Das Boot soll mittels einer Hebeanlage zu Wasser gelassen werden. Im Obergeschoss soll es einen Aufenthaltsraum/ Schulungsraum mit Küche geben, sowie einen Balkon. Außerdem ist Elektro- und Datenverkabelung notwendig. Insgesamt ist somit von ca.- Außenmaßen von 9 x 16 Metern auszugehen. Vermutlich wird auch eine befestigte Zuwegung vom Stellplatz zum Bootshaus notwendig sein.
Zufahrt:
Die Feuerwehr plant, das HLF auf dem Stellplatz am Beginn des Mitarbeiterparkplatzes aufzustellen, und mit einem Sprinter im Schritttempo über den Nepomukweg zum Pumphaus zu fahren. Dort soll der Sprinter abgestellt werden und im Einsatzfall die Besatzung zum HLF bringen. Die Bearbeitung der zuvor genannten Punkte würde in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen hohe Kapazitäten binden.
Die Änderung des FNP sowie die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens liegen in der Zuständigkeit des SG 30. In der Prioritätenplanung des SG 30 ist das Thema Feuerwehrbootshaus bisher nicht berücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle eines Beschlusses zur Umsetzung des Feuerwehrbootshauses für die Durchführung von Bauleitplanverfahren mit der hier vorliegenden Vielzahl an zu berücksichtigenden Belangen erfahrungsgemäß ein Zeitraum von zwei Jahren einzukalkulieren ist.
Die Themen Wasserrecht, Überschwemmungsgebiet Würm und Sanierung Ufermauer liegen im Zuständigkeitsbereich des SG 32, auch hier muss aufgrund der dünnen Personaldecke selbst bei Einstufung in Priorität 1 mit einem verzögerten Beginn der Bearbeitung gerechnet werden. Erst wenn die o. g. Aspekte geklärt sind, wird das SG 31 die Umsetzung der Baumaßnahme inkl. Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens betreuen.
Für die ersten Schritte, d. h. Klärung der planungsrechtlichen Aspekte sowie Grundlagenermittlung und Vorentwurf der Sanierungsplanung der Ufermauer mit Grobkostenschätzung sind Planungskosten in Höhe von 100.000 € einzukalkulieren.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Das hört sich gut an. Alles ist abgestimmt. Die Hürden für das Bootshaus sind machbar. Ob man die 100.000 € für die Vorplanung braucht, sieht er nicht.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach den Stundenzahlen für die 15 Hauptamtlichen. Ist das richtig berechnet?
Herr Beck: Der Faktor 3 ist schon knapp. In Frankfurt wird mit 5 gerechnet.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte den Punkt 3 auftrennen. Wenn FFH-Gebiete betroffen sind, kann das teuer werden. Sie fragt nach einen Luftbild für den möglichen Standort. Gibt es da nicht günstigere Standorte.
Herr Janik: Der ganze See ist FFH-Gebiet. Die Planung soll ja klären, ob es Planungshindernisse gibt. Die Standortwahl ist immer der erste Schritt einer Planung. Die finale Entscheidung wird im Stadtrat natürlich wieder vorgestellt.
Frau Henniger (FDP): Das Haus dient auch für den Einsatz. Gibt es da keine Förderung? Braucht man da unbedingt einen Architekten?
Herr Janik: Für den Bau gibt es auch eine Förderung. Bitte keine Selbstverständlichkeiten in die Beschlussvorlagen.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie hat die Sorge, dass nach der Einstellung der Hauptamtlichen, die ehrenamtlichen Strukturen leiden werden. Es gibt einen Paradigmenwechsel. Wird es eine Zwei-Klassen-Feuerwehr geben? Wir sollten möglichst viele Freiwillige engagieren und werben.
Herr Janik: Es gibt zwei Gutachten, die uns zeigen, dass wir Hauptamtliche benötigen. Es gibt einen Paradigmenwechsel, der aber notwendig ist. Es gibt die Hauptamtlichen, um die Ehrenamtlichen zu entlassen.
Herr Frühauf (CSU): Er sieht zu den Hauptamtlichen keine Alternative. Er hat sich umgehört. Die Ortsfeuerwehren haben damit kein Problem. Er plädiert darum, dass die Feuerwehrkommandanten der Ortsfeuerwehren über Neubürger informiert werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Aktuell unterstützen Starnberg auch oft die Ortsfeuerwehren, was auch nicht selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, den Beschluss zu den Hauptamtlichen zu treffen. Die Feuerwehrbootshütte wird ein langer Prozess sein. Es gibt 12 Hürden dafür zu überwinden. Es sollte langsam und konzentriert umgesetzt werden. Alles zeitgleich umzusetzen wird nicht möglich sein. Nach dem heutigen Beschluss, sollte das Projekt mit dem federführenden Kommandanten noch einmal besprochen werden. (Anm. d. Verf.: Jetzt verliere ich etwas den Faden.)
Anton Summer (BMS): Er liest von 6 Hauptamtlichen. Dazwischen waren es 10, jetzt 14. In Percha gibt es ja das Bootshaus der Wasserwacht. Vielleicht gibt es da Synergien.
Herr Beck: Da wurde sich zwischendurch verrechnet.
Herr Janik: Von Percha ist der Weg zum Einsatz etwas schwierig.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Nicht alle Uferbereiche sind auch FFH-Gebiet. Das ist fachlich genau anzuschauen.
Herr Heidinger (BLS): Er möchte die Kosten im Beschluss festgehalten haben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur organisatorischen Einordnung der Feuerwehr in die Verwaltungsstruktur, zur Bürgeransprache und der Einrichtung von Kleinalarmierungsgruppen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 14 vakanten Stellen auszuschreiben, sobald die Stelle der Führungskraft besetzt ist.
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Feuerwehrbootshütte zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Planung der Bootshütte notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2025 einzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass als erstes der Standort zu untersuchen ist.
angenommen: 25:1 (? zumindest eine Gegenstimme)
TOP 7 ÖPNV Fahrplanwechsel 2024; Anträge der Stagenda
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
In der Sitzung des Lenkungskreises "Stagenda21" am 05.06.2024 wurde unter TOP 3.4 beantragt, dass ab dem kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2024 die folgenden Punkte umgesetzt werden, zu welchen die Verwaltung jeweils Stellung nimmt. Bereits in der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der ÖPNV eine Aufgabe des Landkreises ist und dass bei zusätzlichen Maßnahmen die Kosten von Seiten der Stadt getragen werden müssen.
"Die Stadt setzt sich mit einer Werbekampagne für eine bessere Bekanntheit der vorhandenen Busverbindungen ein, Linie 901, 902, 903, 904, 909, 950, 951, X900, X970."
Stellungnahme der Verwaltung:
Für eine Werbekampagne liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Landratsamt Starnberg. Die Verwaltung empfiehlt zur Vermeidung anfallender Kosten einen Antrag beim Landratsamt für eine solche Kampagne zu stellen.
"Die Stadt benennt dem Lenkungskreis die Kosten für die einzelnen Buslinien, soweit sie diese tragen muss."
Stellungnahme der Verwaltung: Wegen laufender Ausschreibungen werden Angaben zu den Kosten von Seiten des Landratsamtes derzeit nicht herausgegeben. Von Seiten der Stagenda soll selbstständig ein Antrag an das Landratsamt als zuständige ÖPNV-Stelle gestellt werden.
"Die Stadt Starnberg benennt dem Lenkungskreis mit welchen Änderungen zum nächsten Fahrplanwechsel gerechnet werden muss."
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird den Lenkungskreis entsprechend über die Änderungen in Kenntnis setzen.
"Der AK Verkehr (Anm.: derzeit Fr. Franken) erhält wieder die Gelegenheit bei Diskussionen zu Änderungen im ÖPNV für Starnberg teilzunehmen bzw. Stellung zu nehmen."
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird dem AK Verkehr eine Teilnahme an Besprechungen zum Thema ÖPNV ermöglichen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Wie wird der Stadtrat eingebunden?
Herr Beck: Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis hat sich verbessert. Die Unstimmigkeiten betreffen immer nur die Kosten.
Herr Janik: Die Stadt ist für den ÖPNV zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag beim Landratsamt für eine Werbekampagne zur Steigerung der Attraktivität städtischer Buslinien zu stellen.
Die Verwaltung teilt der Stagenda mit, dass selbstständig ein Antrag zur Mitteilung der Kosten einzelner Buslinien von Seiten der Stagenda an das Landratsamt als zuständige ÖPNV-Stelle gestellt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Lenkungskreis Änderungen zum Fahrplanwechsel 2024 mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem AK Verkehr eine Teilnahme an Besprechungen zum Thema ÖPNV zu ermöglichen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 VHS StarnbergAmmerSee e.V.; Bestellung einer Stellvertretung für den Aufsichtsrat
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat Stadtratsmitglied Tim Weidner als Vertreter der Stadt Starnberg im Aufsichtsrat der Volkshochschule StarnbergAmmerSee e.V. benannt. Die Leiterin der VHS ist nun mit der Bitte an die Stadtverwaltung herangetreten, auch eine Stellvertretung für Herrn Weidner zu benennen. Wegen ihres beruflichen Hintergrunds schlägt die Stadtverwaltung Stadtratsmitglied Katja Fohrmann als Stellvertreterin für Tim Weidner vor.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat benennt Katja Fohrmann als Stellvertreterin für Tim Weidner im Aufsichtsrat der VHS StarnbergAmmerSee e.V.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Museum Starnberger See; Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2024 die Anpassung der Eintrittspreise für das Museum Starnberger See beschlossen. Daher muss die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.05.2023 geändert werden.
Die Debatte
Frau Falk (SPD): Ihr fehlt eine Jahreskarte.
Herr Beck: Als Mitglied im Förderverein hätten sie quasi eine Jahreskarte.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach einem bestimmten Preis.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Starnberger Rentnern sind sicher nicht so bedürftig.
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.11.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Änderungssatzung:
§1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.05.2023 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Besichtigung des ,,Museum Starnberger See'' werden Gebühren wie folgt festgesetzt:
Regulärer Eintritt: Personen ab 18 Jahre ohne Ermäßigungen: 7 Euro
Ermäßigter Eintritt: Rentner, Auszubildende, Schüler, Studierende, Absolvierende des Bundesfreiwilligendienstes (oder vergleichbare Freiwilligendienste), Menschen mit Sozialausweis, Arbeitssuchende, Menschen mit einer Behinderung (ab GdB 50), Inhaber der Ehrenamtskarte des Freistaats Bayern: 5 Euro
Freier Eintritt: Personen bis 18 Jahre, Besuchende an ihrem Geburtstag, Schulklassen, Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen, die Kindergruppen oder Schulklassen begleiten oder zur Vorbereitung (schriftl. Nachweis der Schule oder Institution), VdK (Verband Deutscher Kunsthistoriker), ICOM (International Council of Museums); AICA (Internationaler Kunstkritikerverband), BVGD (Bundesverband der Gästeführer Deutschland); Inhaber eines gültigen Presseausweises, Zustifter der Kulturstiftung Starnberg, Mitglieder des Freundeskreises: 0 Euro
Familien: zwei Erwachsene mit eigenen Kindern unter 18 Jahren: 8 Euro
Museumssonntag: Jeweils am ersten Sonntag im Monat: 1 Euro
Gruppen: ab 10 Personen pro Pers.: 5 Euro
Gruppenführungen: bis 20 Pers. ca. 1-1,5h, zzgl. Eintritt: 85 Euro
Kreativführungen: für Kindergruppen oder Schulen bis 25 Pers. ca. 1,5h: 50 Euro
Gruppenführungen: für Schüler oder Studierende bis 25 Pers. ca. 1,5h, zzgl. Eintritt: 50 Euro
Öffentliche Führung: Teilnahme pro Person, zzgl. Eintritt: 5 Euro
Trauung im Museum: zzgl. Gebühren des Standesamts, sowie anfallende Reinigungsgebühren für Hussen und Getränke laut Angebot des Museums: 390 Euro
§2
Die Satzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.
angenommen: eintimmig
TOP 11 Stadtbücherei Starnberg; Änderungssatzung zur Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Da DVDs von den Nutzern der Stadtbücherei nicht mehr stark nachgefragt werden, kann die strengere Regelung zur Entleihfrist und Verlängerung an alle anderen Medien angeglichen werden. Daher muss die Benutzungssatzung angepasst werden:
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei vom XX.10.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1. Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:
§1
Die Satzung zur Nutzung der Stadtbücherei vom 25.10.2018 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
2. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder die Anzahl der auszugebenden Medien beschränkt bzw. geändert werden. Die Leihfrist kann ferner auf Antrag maximal zweimal verlängert werden, sofern die Medien nicht vorgemerkt sind.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Veranstaltung "Starnberg bewegt 2024"
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen der Veranstaltung "Starnberg bewegt" einen Antrag auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 13.10.2024 gestellt. "Starnberg bewegt" ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Die Veranstaltung findet im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt; sie wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Verordnung über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg am 13.10.2024 vom…
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§ 1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Starnberg bewegt" am Sonntag, den 13.10.2024 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offenhalten.
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG, b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel, d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz.
§ 2
Diese Verordnung gilt am 13.10.2024.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Friedhofsangelegenheiten; Ehrengrab Ina Seidel
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.06.1970 wurde die damals in Starnberg lebende Schriftstellerin „in Würdigung und Anerkennung ihrer dichterischen Leistungen“ zur Ehrenbürgerin ernannt worden.
Ina Seidel verstarb am 02.10.1974. Sie wurde auf dem Neuen Friedhof in Tutzing beigesetzt. Nachdem die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ein höchstpersönliches Recht ist, das nur lebenden Personen zuteilwerden kann, erlischt dieses mit dem Tod.
Die Stadt Starnberg hat sich bereit erklärt, das Nutzungsrecht und die Pflege des Grabes zu übernehmen und dieses als Ehrengrab zu erhalten.
Mit Schreiben vom 10.07.2024 informierte uns die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tutzing darüber, dass das Nutzungsrecht am 06.10.2024 endet. Eine Verlängerung ist nach der Gebührensatzung für zehn Jahre möglich und verursacht Kosten in Höhe von 1.584 Euro. Weitere Kosten entstehen für die Grabpflege, für die jährliche Kosten von etwa 265 Euro entstehen.
Die Stadt Braunschweig hat sich im Jahr 2006 eine wissenschaftliche Hinterfragung der Rolle Ina Seidels durchführen lassen; ...
Der Stadtrat befasste sich bereits im Jahr 2021 mit Ina Seidel, .... Die Verwaltung wurde 2021 vom Stadtrat beauftragt, zur Klarstellung des historisch-kritischen Hintergrunds ein Zusatzschild für das Straßenschild des "Ina-Seidel-Weg" zu entwerfen, welches unter dem Straßenschild angebracht wird.
Die Debatte
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie fragt, ob der Zusatz am Straßenschild bereits angebracht ist. Sie plädiert dafür, die Grabpflege aufzugeben.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird das heute vorgelegt? Er tut sich schwer, die Grabpflege fortzuführen.
Herr Beck: Normalerweise werden die Gräber von Ehrenbürgern von der Stadt Starnberg immer gepflegt. Hier gibt es aber auch kritische Stimmen. Deshalb wird das hier noch einmal beraten.
Beschlussvorschlag
Das Grabnutzungsrecht des Ehrengrabes Ina Seidel wird nicht verlängert und läuft am 06.10.2024 ab. Der Grabpflegevertrag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
angenommen: 16:8
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat; Fraktionswechsel des Stadtratsmitglieds Marc Fiedler
Beschlussvorlage
Der Stadtrat nimmt den Fraktionswechsel von Herrn Marc Fiedler zur Kenntnis.
Der Stadtrat bestellt die im folgenden genannten Mitglieder der Stadtratsfraktion UWG für folgende Ausschüsse.
Haupt- und Finanzausschuss: Herr Wobbe, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Dr. Schüler)
Bauausschuss: Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler, (Herr Dr. Schüler, Herr Wobbe)
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Kulturausschuss: Herr Wobbe, Herr Dr. Schüler, (Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Projektausschuss Bahnhof See: Herr Prof. Gassner, Herr Dr. Schüler, (Herr Fiedler, Herr Wobbe)
Projektausschuss Verkehrsentwicklung: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Ferienausschuss: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Wobbe, Herr Prof. Gassner)
Werkausschuss: Herr Wobbe, (Herr Dr. Schüler, Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
Rechnungsprüfungsausschuss: Herr Wobbe, (Herr Dr. Schüler, Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Es gibt bisher einen Asylbewerber, der nach Leistungsgesetz im Betriebshof arbeitet. Er führt weitere Zahlen vom Landratsamt auf. Demnächst gibt es wieder den Volkstrauertag. Er war bei dem Gedenktag in Italien. Es war eine erschütternde Erfahrung.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie informiert, dass festgestellt wurde, dass zwei Schulen jede Menge Stühle und Tische im Depot haben. Eine Neubestellung von Möbeln wurde auf Eis gelegt. Es wurden 40.000 € gespart. Bei den Haushaltsberatungen sollten auch die Lagerbestände geprüft werden.
Herr Mignoli (BLS): Kann die Stadt den Beschluss zur ÖPNV auch dem Landratsamt übermitteln.
Frau Falk (SPD): Die Fair-Trade Woche ist wieder demnächst. Sie möchte die Wette vom letzten Jahr wiederholen.
Frau Fohrmann (CSU): Die Feuerwehr Hadorf noch keine Piepser bekommen.
Herr Janik: Die wurden bisher nur bestellt.
Frau Henniger (FDP): Wann erhält die Idee von SzS die vertiefte Planung? Die Bahnhöfe sind in einem vermüllten Zustand. Kann man da mal einen Vor-Ort-Termin mit der Bahn vereinbaren?
Herr Janik: Wenn die Bahn sich das Projekt vorstellen lassen möchte, darf SzS das bei der Bahn vorstellen. Wir hatten schon einen Ortstermin. Wir nehmen das nicht so hin. Die Stadt moniert regelmäßig den Zustand der Bahnhöfe.
Herr Summer (BMS): Er schlägt eine entsprechende Bemalung der Straßen bei der Verbindungsstraße beim Prinzenweg vor, damit die Fahrzeuge langsamer fahren.
Herr Janik: Leider sind wir nicht völlig frei, was man auf die Straße malen darf.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Förderung für das FFSF ist jedes Jahr? Solange Seeaufschüttungen in einem Vorschlag geplant werden, sollten wir da die Finger davon lassen.
Frau Kammerl (CSU): Sie ist gerade schon dabei, einen Ortstermin zu organisieren. Da ist Frau Henniger bekannt. Warum wird das wieder so dargestellt als wenn die Stadt da nicht aktiv ist.
Herr Janik: Das kommt in letzter Zeit von einer Partei öfter, dass Dinge eingefordert werden, die schon länger in Arbeit sind.
(M)ein Fazit:
Auch wenn man darüber lästern kann, dass die UWG am Ende der Legislaturperiode immer mit mehr Stadträten vertreten ist als zu Beginn, hat es für mich schon etwas Positives, denn - Kommunalpolitik ist Sachpolitik, da haben sowohl wilde Forderungen oder Versprechungen noch das Propagieren nicht durchführbarer Lösungen keinen Platz. Und da es sich bei der Kommunalwahl um eine reine Personenwahl handelt - dass man auch oben bei jeder Gruppierung ein Kreuz machen kann, ist nur für diejenigen, die sich nicht so sehr mit den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten auseinander setzen möchten -, gehen die Veränderungen in den Ausschüssen voll in Ordnung.
Und es konnte heute durchaus auch wieder festgestellt werden, dass nicht alle die Zeit finden oder sich nehmen, die Beschlussvorlagen vor der Sitzung durchzuarbeiten.
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ontourlady · 2 years ago
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amreisblog · 8 years ago
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5. Februar 2017 Bernried
In Traumlage am Starnberger See steht eines der letzten Werke von Günther Behnisch: das Bergheim Museum oder auch Museum der Fantasie genannt. Mein Lieblingsort ist auf der Brücke mit freiem Blick auf Wasser und Wolken und Bäume und Berge; ganz wichtig zum Durchatmen, denn die Ausstellungen und der offensichtlich völlig unkritische Kult um den Namensgeber und Stifter bereiten mir weniger Behagen, denn Auseinandersetzung!
Im Moment ‘läuft’ mit großem Erfolg ‘HUNDERTWASSER. SCHÖN & GUT ‘ - die Größe japanischer Holzschnittmeister zeigt sich im kleinen Format und erinnerte irgendwie an Takashi Murakami heute. Im Shop natürlich Kaffeetassen und Halstücher für die Kenner und Sammler!
Ein ganz anderer Künstler aus Böblingen hingegen ist in völligem Gegensatz zur Architektur ständig präsent mit Arbeiten auf dem Anwesen und ‘HELLAUF BEGEISTERND’ noch bis 30. April auch auf manchen Fluren: Siegfried Ulmer! Fantasievoll ehrlich und fröhlich lässt der schwäbische Karosseriebauer und Autowerkstattinhaber Männerherzen höherschlagen. Man kann sich seine Werke gut in frühen ScieFi-Streifen Hollywoods vorstellen.
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politik-starnberg · 9 months ago
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Flächennutzungsplan Hadorf, Defizitvereinbarungsanpassungen und etwas mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: Er hat drei Fragen. Er fragt nach dem Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund"? Er fragt nach den Planungen für mehr Einnahmen durch die Schlossberghalle? Er fragt nach den Personalkosten pro Einwohner?
Herr Janik: Das Baurecht ist gesichert. Es soll dieses Jahr mit der Praxis begonnen werden. Bei der Schlossberghalle ist noch Luft bei der aktiven Vermarktung nach oben. Die Anzahl der Mitarbeiter ist auch abhängig von den von einer Gemeinde/Stadt betriebenen Institutionen (in Starnberg z. B. Musikschule, Museum, Bücherei).
Frau n.n.: Sie ist Anwohnerin im Riedener Weg. Sie ist Nachbarin des kleinen Waldstücks zwischen Bahngleise und Riedener Weg. Dort werden seit 2020 Bäume gefällt. Eine Wiederaufforstung ist bisher nicht erkennbar. Sie nennt den neuen Eigentümer. Wie geht man damit um?
Herr n.n.: Der Schutzwald schützt einen ziemlich steilen Hang. Er sieht das Risiko eines Hangrutsches, der die angrenzende Bebauung mit in Mitleidenschaft ziehen würde. Wird da demnächst etwas gebaut?
Herr Janik: Er kann die Bedenken stückweise nehmen. Das wird sicher nicht in Kürze Bauland werden. Er hat dort schon früher Dämme gebaut. Die Stadt möchte den natürlichen Zustand gerne erhalten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Gemeinsames Schreiben von Trägern von Kindertageseinrichtungen vom 05.12.2023; Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit 2021 versucht die Verwaltung die bestehenden Vereinbarungen zur Defizitübernahme mit den freien und kirchlichen Trägern einvernehmlich dahingehend zu ändern, dass künftig die am 26.07.2021 erlassene Richtlinie angewandt wird.
Bislang unterzeichnet haben:
Ev. Kirche
St. Christophorus
Montessori Kindergarten
BRK Kinderkrippe
Auch bei den Einrichtungen St. Nikolaus und Maria-Liebich lag zunächst die Bereitschaft vor, die fertigen Vertragsänderungen wurden jedoch nie unterschrieben an die Stadt zurückgesandt.
Seit März 2023 haben sich verschiedene Träger (Lebenshilfe, Fortschritt, Kath. Kirche Starnberg/Perchting, ev. Kirche) zusammengeschlossen, um eine Änderung der Richtlinie herbei zu führen, unter welchen Umständen, diese einer Änderungsvereinbarung zustimmen könnten. Die ev. Kirche hat die neue Richtlinie bereits unterschrieben, hat sich aber dennoch den Forderungen angeschlossen. Es gab bereits Gespräche mit den Trägervertretern, in welchen die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt deutlich gemacht wurden. Bereits im Juni 2023 sollte die Angelegenheit im Gremium behandelt werden. Dies wurde jedoch vertagt, um erneut Gespräche mit den Antragsstellern zu führen. Im August 2023 wurde vereinbart, dass die Träger noch einmal ein gemeinsames Forderungsschreiben an die Stadtverwaltung formulieren, mit allen Punkten die in den persönlichen Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten.
Folgende Forderungen wurden mit Schreiben vom 05.12.2023 genannt: 
Forderung 
Anstellungsschlüssel soll besser sein dürfen, als der Anstellungsschlüssel der städtischen Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits mit Beschluss vom 2023/096 wurde diese Forderung umgesetzt, der aktuelle Schlüssel ist 1:8. Ergänzend dazu wurde vereinbart dass auch Hilfs- und Assistenzkräfte, sofern diese von der Aufsicht anerkannt werden, in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden können. Insb. FSJ, SPS und BFD-Kräfte 
wurde umgesetzt.
2. Forderung
Hauswirtschaft/Hausmeister und externe Dienste als Kosten im Defizit anerkennen
Kann umgesetzt werden mit Deckelung
3. Forderung
Großraumzulage Die Freien Träger bitten darum die GMZ in voller Höhe und darüber hinaus die Personalnebenkosten (Beiträge zur Sozialversicherung etc.) dafür zu übernehmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Großraumzulage wird als eigener Zuschuss gestrichen und stattdessen können die Träger, welche die Richtlinie anwenden, diese im Defizit geltend machen. Somit können die Kosten als Ganzes angesetzt werden. Bei gleichbleibender Regelung, werden bis zu 80 % des Defizits dann übernommen.
Vorteil hiervon: Nur die Träger, welche tatsächlich ein Defizit machen, erhalten den Zuschuss und gleichzeitig kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten (inkl. Personalnebenkosten) wieder erstattet werden.
Entscheidung erforderlich
4. Forderung: 
Sachkosten: Es sollen grundsätzlich die städtischen Kosten als Vergleich herangezogen und entsprechend gedeckelt werden.
Klarstellung und Deckelung in der Richtlinie noch erforderlich
5. Forderung: 
Verwaltungskosten: Erhöhung der Deckelung auf 1.600 €/Kind
Erhöhung der Pauschale auf mind. 675 € erforderlich
6. Forderung
Defizitübernahme erhöhen auf 95 % oder pauschaler Defizitausgleich kind- und auslastungsbezogen
Entscheidung erforderlich.
7. Forderung
Schließung von Gruppen wegen Personalmangel
Übernahme Fixkosten
Bereits in Richtlinie geregelt ggf. Härtefallregelung für den Einzelfall aufnehmen.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach den Zusatzkosten durch das Erfüllen der Forderungen. Warum werden Bastelkosten bezuschusst? Unsere städtischen Kindergarten haben gut gespart. Wenn jetzt Externe mehr wollen, tut Sie sich schwer. Die Vorlage der Richtlinie vom Bayerischen Städtetag ist sicher nicht ohne Sinn so gemacht worden.
Herr Janik: Einige Externe haben noch bestehende Verträge. Es gibt auch ein sehr heterogenes Bild, was die Forderungen angeht. Vieles sind auch nur Klarstellungen. Beim Defizitbetrag werden wir nicht von den bisherigen Kosten abweichen. Höchstens die Großraum München Zulage könnte etwas bewirken. Er findet das Orientieren an der 80%-Quote besser als die bisherige Regelung.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte nicht mehr Geld an die Externen zahlen. Wir haben jetzt zweimal Geld versucht zu sparen. Da sollte man nicht jetzt mehr Geld ausgeben.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach Vergleichszahlen in anderen Gemeinden. Wir können nicht bei uns einsparen und bei den Externen mehr ausgeben. Er möchte bei der 80%-Regelung die GMZ ausschließen.
Frau n.n.: Es gibt aktuell keine Vergleichszahlungen.
Herr Beigel (CSU): Er ist anderer Meinung. Wir sollten keine Konkurrenzsituation zwischen den städtischen Kindergärten und den freien Trägern schaffen. Wie sollen die Freien Träger ihren Defizit-Anteil von 20% finanzieren oder quer-subventionieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Zusammenhang zwischen Defizitausgleich und Pauschalkosten pro Kind. Das passt für ihn nicht zusammen.
Herr Janik: Wenn der freie Träger Gewinn macht, gibt es keine Förderung.
Frau n.n.: Die Pauschalen sind die Durchschnittswerte der städtischen Kindergärten der letzten Jahre.
Frau Pfister (BMS): Eine Trägervielfalt ist zu fördern. Nicht jedes Kind fühlt sich in Einrichtungen mit vielen Gruppen wohl. Das Zuschusswesen soll ja vereinheitlicht werden. Sie ist für den Vorschlag. Vor mehr Ausgaben hat sie keine Angst. Die Freien Träger haben auch nicht jedes Jahr einen Defizitausgleich beantragt. Was ist die Alternative? Die vorgeschlagenen Pauschalen sind für sie immer noch niedriger als in den städtischen Kindergärten. Mit dem Vorschlag kann man mitgehen.
Herr Beigel (CSU): Er möchte es auch einheitlich regeln. Die Unterschiede in den Kosten sind zumeist aufgrund der genutzten Immobilien. Wir brauchen auch immer ein Angebot für die weniger finanzstarken Eltern.
Herr Janik: Wir haben auch jetzt schon sehr heterogene Kindergartengebühren bei den Freien Trägern.
Herr Fiedler (FDP): Die städtischen Gebühren sind in der Mitte der Gebühren der Freien Träger. Er fragt nach der Berücksichtigung von Spenden der Freien Träger. Da arbeiten einige durchaus gewinnorientiert.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach dem angefragten Anstellungsschlüssel. Was würde das Erhöhen von 1:8 auf 1:8,5 für das Defizit bringen. Würde so eine Anpassung etwas bringen?
Herr Janik: Die 1:8 sind immer nur im Zuge von temporären Phasen abgedacht, um immer flexibel auf mögliche "zu frühe" Einstellungen reagieren zu können. Das macht die Stadt auch und möchte dies auch den Freien Trägern ermöglichen.
Frau Pfister (BMS): Nicht alle Freien Träger arbeiten gewinnorientiert.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Ihr geht es um den Punkt 2. Das sollte mit den städtischen Kindergärten verglichen werden.
Herr Janik: Genauso wurden die Pauschalen im Beschlussvorschlag berechnet.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Vorschlag der Verwaltung ist eine gute Grundlage, um die Vereinbarung konkret umzusetzen. Er kann dem so zustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. angenommen: einstimmig
Es wird folgende Änderung in den Richtlinien zu Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg vorgenommen: a. Es wird eine Auszahlungsfrist von drei Monaten, nach Eingang der vollständigen Unterlagen, aufgenommen. Die Möglichkeit zu Abschlagszahlungen wird auf Wunsch weiterhin gewährt. b. FSJ, BFD und SPS bzw. Assistenzkräfte werden in den Anstellungsschlüssel eingerechnet. Ebenso andere pädagogische Mitarbeiter, sofern diese von der Fachaufsicht als Fachkraft oder Ergänzungskraft anerkannt wurden. Ein Anstellungsschlüssel bis 1:8 soll als nicht förderschädlich anerkannt werden. c. Die Klarstellung der Sachkosten soll erfolgen. Gleichzeitig soll eine Deckelung auf folgende Beträge erfolgen: Hausmeister-/Winterdienstkosten 325 €/Kind Verwaltungskosten (inkl. IT-Kosten) 675 €/Kind Bücher- und Fachzeitschriften: 15 €/Kind Spiel- und Bastelbedarf: 80 €/Kind Fortbildungskosten: 65 €/Kind Unterhalts- und Instandsetzungskosten: 340 €/Kind d. Die Hauswirtschaft- und Reinigungskräfte können künftig im Defizit angesetzt werden. Analog der städtischen Aufwendungen sollen hierfür 5 Stunden für die Hauswirtschaftskraft und 5 Stunden für die Reinigungskraft pro Gruppe und Woche anerkannt werden. e. Die Deckelungen sollen jährlich überprüft werden und in der Regel den Durchschnitt der letzten 3 Jahre umfassen. angenommen: einstimmig f. Das Defizit wird weiterhin zu 80 % übernommen. Selbstverschuldetes Defizit (z.B. bei Fristversäumnis für Zuschläge etc.) wird nicht übernommen. angenommen: 26:2 g. Gastkinder werden weiterhin nicht gefördert. angenommen: einstimmig
3. Die Großraumzulage wird ab 2025 nicht mehr zu 50 % übernommen. Die gesamten Personalkosten inkl. Nebenkosten können über das Defizit abgerechnet werden, sodass bis zu 80 % der Kostenübernahme möglich sind.
angenommen: 24:4
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie entsprechend neu auszuarbeiten und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anfrage von Stadtratsmitglied Frau Anke Henniger
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung erhielt am 12.02.2024 per E-Mail die anliegende Anfrage von Frau Henniger. Diese wird dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Anm. d. Verf.: Es geht um die Aufstellung aller Fremdvergaben und Rechtsanwaltsbeauftragungen seit 2020.)
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Zur Feststellung eines möglichen Strukturproblems ist für sie notwendig, dass der Stadtrat alle Fremdvergaben kennen sollte. Dann kann man ernsthaft über den Haushalt sprechen. Sonst wird zu viel im Trüben gefischt.
Herr Janik: Die Stadt hat so etwas schon versucht. Der Weg ist nicht falsch. Es gibt sicher Einsparpotential bei Fremdvergaben, aber gänzlich Aufgaben wieder in die Verwaltung zu verlagern, wird ohne Folgen schwierig. Er rät von der Liste ab. Zum Beispiel werden einige Rechtsanwaltskosten hinterher von Extern zurückgezahlt. So eine Liste macht nur Sinn, wenn man auch die jeweiligen Einnahmen mit angegeben werden. Die Stadt hat ein entsprechendes Kostenbewusstsein. In den laufenden Haushaltsverhandlungen ist das nicht zu leisten. Es ist immer vom Einzelfall auszugehen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Es sind auch die strukturellen Dinge anzugehen, die sich über die Jahre eingeschlichen haben.
Herr Mignoli (BLS): Er ist für den Antrag.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Antrag hätte dann Sinn, wenn man auch die eigenen Kosten gegenrechnet, um das mögliche Einsparpotential einschätzen zu können. Sonst kommt nur eine große Summe heraus, von der wir gar nicht wissen, was davon notwendig gewesen wäre und was die Aufgabe der Stadt gekostet hätte, wenn es intern geleistet worden wäre.
Frau Pfister (BMS): Es ist auch eine Frage der Transparenz. Es ist alles irgendwo zu finden. Der normale Stadtrat kann das in dem 500 Seiten Haushalt nur schwer herauslesen. Der sollte sich aber auch darüber Gedanken machen dürfen. Es sollte auch der Wunsch des Ersten Bürgermeisters sein, den Stadtrat mitzunehmen (Anm. d. Verf.: Für mich eine sehr interessante Aussage).
Herr Janik: Er schlägt vor, das Haushaltsjahr 2021 mal detailliert anzuschauen, um ein mögliches generelles Strukturproblem zu erkennen. Die Haushaltsstellen sind dann jeweils mit dabei.
Herr Jägerhuber (CSU): ... (Anm. d. Verf.: So richtig neues wird nicht vorgetragen.). Wenn schon Material vorhanden ist, sollte das vorgestellt werden. Der Stadtrat hat doch die meisten Fremdvergaben selbst entschieden.
Antrag auf Ende der Debatte
angenommen: 24:4
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Aufstellung zu Fremdvergaben für das Haushaltsjahr 2021 (oder 2022) zur weiteren Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen. In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023 "Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024 "Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zugekommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken betrieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Verfügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen. A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen. ...
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Ob dadurch der Bestandschutz verloren geht und eine komplett neue Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigung mit entsprechender Antragstellung erfolgen muss, wird Bestandteil der auszuschreibenden Sanierungsplanung sein. Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach den Kosten für die Planleistungen?
Herr Janik: Die Kosten sind abhängig von der Bausumme.
Frau Pfister (BMS): In den nächsten Jahren sollte das Projekt nur auf die Warteliste kommen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Planer sollen prüfen, die Innenentwässerung durch eine Außenentwässerung zu ersetzen und anstelle des Gründachs eine Fotovoltaikanlage dort zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben. Dafür sind Haushaltsmittel von 100.000 € in den Haushalt 2024 einzuplanen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Die Ergebnisse der Befahrung des Straßenbestandes durch die Firma Eagle Eye wurden dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2021 vorgestellt (BV 2019/398-1). Für die Bauausschusssitzung vom 22.07.2021 (BV 2021/230) wurde eine Sitzungsvorlage mit den möglichen Erhaltungskonzepten erarbeitet, welches aber nicht beschlossen wurde.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Was ist denn "eine Sanierung"? Ihr ist die angesetzte Summe zu hoch. (Anm. d. Verf.: Was ist die Alternative. Welche Straße soll denn saniert werden? Alles so lassen?) Sie möchte lieber das Geld in Erstsanierungen stecken (Anm. d. Verf.: Wo sich die Anwohner ggf. dann mit 90% beteiligen müssten.)
Herr Janik: Mindestens eine neue Decke. Den Rest wird man bei der Sanierung sehen. Auch Sanierungen, die keine Aufwertung der Straße zur Folge haben, sollten durchgeführt werden.
Antrag Frau Pfister auf Vertagung
abgelehnt: 4:24
(Anm. d. Verf.: Es ist schon interessant, das ein formaler Teilnehmer des Bauausschusses hier eine Vertagung (in den nächsten Bauausschuss) beantragt. Da gab es wohl keine Rückkopplung mit dem vertretenden Stadtrat der Gruppierung.)
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte dieses Jahr kein Geld für Straßensanierung ausgeben.
Frau Henniger (FDP): Warum wurden keine Straßen der Kategorie 8 gewählt? (Anm. d. Verf.: Es sind Anliegerstraßen.) Warum nicht den Bahnhofsvorplatz? Und die Andechser Straße?
Herr Janik: Über den Bahnhofsvorplatz werden wir so oder so demnächst sprechen. Das kann man aber 2024 sicher nicht realisieren. Bei der Andechser Straße sind noch Fragen offen. Auch wenn man von Dritten abhängig ist, fällt eine Straße für 2024 für eine Sanierung aus.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird hier wieder die Debatte aus dem Bauausschuss wiederholt. Da hätten sich alle mit reinsetzen können. (Anm. d. Verf.: Er wiederholt die Kernpunkte der Debatte im Bauausschuss.) Wenn wir nicht kontinuierlich mit den Sanierungen beginnen bzw. fortführen, wird die Bugwelle immer größer. Diese Liste soll jedes Jahr wieder vorgelegt werden.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten nicht "irgendetwas lostreten". Die Preise werden immer im Herbst für das nächste Jahr festgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schlägt vor, dieses Jahr nur die Planung durchzuführen und die Sanierung im nächsten Jahr durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Josef-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: 18:10
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er möchte geklärt haben, aufgrund welcher Aktionen der Feuerwehrbedarfsplan noch einmal aufgerollt wird.
Herr Janik: Es gab nur die Stellungnahmen der Fraktionen.
(M)ein Fazit:
Es gibt jetzt schon Stadträte, die sich auffällig häufig zu Wort melden. Ist das schon in Vorbereitung zur Bürgermeisterwahl 2026?
Ansonsten gibt es das Übliche: Es findet nicht bei allen Gruppierungen ein Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und übrigen Stadträten statt, so dass es im Stadtrat dann bei manchen Tagesordnungspunkten leider etwas länger dauert.
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politik-starnberg · 1 year ago
Text
Zufahrten, Fotovoltaik, Krankenhaus und mehr ...
(M)ein Protokoll der Bauausschusssitzung vom 19.10.2023:
Heute gibt es nur die Beschlüsse, da die Beschreibungen in den Beschlussvorlagen schon recht sachlich und eher formal sind. Wer mehr Informationen zu einer Vorlage haben möchte, wendet sich bitte an [email protected].
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt keine Bekanntgaben. Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können generell immer später in der offiziellen Niederschrift der jeweiligen Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Bebauungsplan Nr. 81A08 für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Die Ortsbesichtigung war sehr aufschlussreich. Er wiederholt die früher vorgetragenen Aspekte zu diesem Grundstück. Er möchte in der Planung eine Darstellung der ggf. auch möglichen Höhenweg. Es ist wichtig, klar darzustellen, warum der Höhenweg später nicht berücksichtigt werden wird. In der Planung sollte er als öffentlicher Weg bestehen bleiben.
Frau Pfister (BMS): Es wird wohl auf eine Zugfahrt zulaufen. Wir sollen heute die mögliche Bebauung festlegen. Es hat noch keiner dargestellt, welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese Bebauung haben wird. Die Entscheidungen zum Bebauungsplan sollten nicht losgelöst von den wirtschaftlichen Betrachtungen getroffen werden.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte auch den Höhenweg in der Planung haben. Eine Zufahrt sieht er auch als sinnvoll an. Wirtschaftliche Aspekte sollten nicht öffentlich behandelt werden. Dafür braucht es einen eigenen Tagesordnungspunkt.
Herr Heidinger (BLS): Er ist auch für den Erhalt des Höhenwegs. Wenn man aus dem Vorhaben Profit zieht, soll der Bürger auch etwas davon haben. Er ist für das Offenhalten der Zufahrtmöglichkeiten. (Anm. d. Verf.: Ich befürchte, dass er den Plan nicht gesehen hat. Bei der Ortsbesichtigung war er nicht mit dabei. Es geht halt darum, dass die Stadt bei vier Zufahrten einiges Geld in den Hand nehmen müsste, um den öffentlichen Gehweg auf geschätzten 100 m abzusenken, inkl. der Wegnahme einiger Bäume, die aktuell direkt am Gehweg stehen.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fasst zusammen. Was kostet der Höhenweg? Mit vier Zufahrten wäre der untere Gehweg obsolet. Es wäre gegenzurechnen, ob bei nur einer Zufahrt die Grundstücksverkaufsverluste die Ausgaben für den Höhenweg ausgleichen würden.
Herr Jägerhuber (CSU): Mit einem abgesenkten unteren Gehweg wäre auch die Sicht auf den See und das Gebirge weg.
Herr Pfister (BMS): Er möchte Zahlen auch für die Option von 10 Grundstücken haben. Da sollte man ein bisschen auf den Markt schauen.
Antrag Dr. Sengl (B90/Grüne):
Die Verwaltung ermittelt überschlägig die erzielbaren Verkaufserlöse für die Varianten Erschließung über die Zufahrt und Erschließung über vier Zufahrten und stellt diese dem Bauausschuss vor.
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt die Überleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81A08 für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg, ins Regelverfahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine immobilienwirtschaftliche Betrachtung des Grundstücks vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Art von Bebauung des Grundstücks am wirtschaftlichsten ist.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Informelle Anfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/24, Gemarkung Söcking, Karwendelstraße 11
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er stimmt der Empfehlung der Verwaltung zu. Wir reden über eine Gartenstadt. Das Bauvolumen wurde vor Jahren schon erhöht. Mit dem Antrag würde eine zweite Bauzeile entstehen. Wenn man den städtebaulichen Aspekt ernst nimmt, darf man dem nicht zustimmen. (Anm. d. Verf.: Das sehe ich ähnlich. Hier ist entweder gemäß Bebauungsplan zu handeln oder der Bebauungsplan ist für das gesamte Gebiet obsolet und die Gartenstadt wird in diesem Bereich mittelfristig nicht mehr als solche existieren.)
Frau Pfister (BMS): Vor einem Jahr hätte sie zugestimmt. Jetzt wird Verdichtung in der Innenstadt gewünscht bzw. zugelassen. Früher wollte man da nicht hineinbauen. Sie sieht den Bebauungsplan nicht in Gefahr. Sie möchte das Einvernehmen erteilen. Das Landratsamt kann dann entscheiden.
Beschlussvorschlag
Bezüglich der Anfrage für den Neubau eines vollständig außerhalb des festgesetzten Bauraums gelegenen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/24, Gemarkung Söcking, Karwendelstraße 11, kann weder das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (da die Grundzüge der Planung berührt sind), noch die Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB (da kein Einzelfall vorliegt) in Aussicht gestellt werden.
abgelehnt: 4:8
Die Zustimmung wird in Aussicht gestellt ... wenn eine Bau- und Eigennutzungsverpflichtung oder eine Mietzinsbindung ... (Anm. d. Verf.: Das konnte ich jetzt nicht so schnell mit abschreiben.)
angenommen: 9:3
TOP 5 Neuwidmung von Teilen der Ortsstraße "Bozener Straße", sowie Anpassung der Widmung derbestehendenOrtsstraßegem.Art.6 i.V.m.Art.46Nr.2BayerischesStraßen-und Wegegesetz (BayStrWG)
Beschlussvorschlag
Die Widmung der Ortsstraße Bozener Straße soll wie folgt ergänzt, angepasst und neu durchgeführt werden. Die Eintragung "Sackweg" und die Beschränkung "gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art" soll gestrichen werden. Die Widmung soll lauten: Ortsstraße Bozener Straße Abschnitt 1: Fl. Nr. 955/6, Gemarkung Starnberg Anfangspunkt: Abzweigung von der Hanfelder Straße, Gemarkung Starnberg Endpunkt: Einmündung in die Josef-Sigl-Straße, Gemarkung Starnberg Länge in km: 0,420 Straßenbaulastträger: Stadt Starnberg Widmungsbeschränkungen: --- Ortsstraße Bozener Straße Abschnitt 2: Fl. Nrn. 668/8, 669/3, Gemarkung Starnberg Anfangspunkt: Bozener Straße, Abschnitt 1, Gemarkung Starnberg Endpunkt: Bozener Straße, Abschnitt 1, Gemarkung Starnberg Länge in km: 0,466 Straßenbaulastträger: Stadt Starnberg Widmungsbeschränkungen: ---
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Widmungsverfahren durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 61. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche im Dreieck zwischen Westumfahrung und der Ortsverbindungsstraße zwischen Söcking und Hadorf, Fl. Nrn. 631, 632, 633, 634 641/3, Gemarkung Hadorf
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat beschließt die Durchführung der 61. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche im Dreieck zwischen Westumfahrung und der Ortsverbindungsstraße zwischen Söcking und Hadorf, Fl. Nrn. 631, 632, 633, 634 641/3, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fläche im Dreieck zwischen Westumfahrung und der Ortsverbindungsstraße zwischen Söcking und Hadorf, Fl.Nrn.631,632,633,634641/3, Gemarkung Hadorf
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach dem Blendgutachten.
Frau Gotthardt: Durch die geforderte Umgrünung ist diese Gefahr nicht gegeben.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte Schorn verschieben, da die Freiflächenfotovoltaikanlage ein privilegiertes Vorhaben ist.
Herr Pfister (FDP): Er möchte Schorn nicht verlegen. Sein Kandidat ist der Fussweg zwischen Schießstättenstraße und Bozner Straße. Die FOS kann auch verlagert werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sollen in die grüne Zone (Anm. d. Verf.: D. h. sofortige Bearbeitung.).
Frau Falk (SPD): Sie ist auch für die Verschiebung der FOS und des Fusswegs bei der Bozener Straße.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach den Auswirkungen von privilegierten Projekten.
Herr Pister (BMS): Auch das Grundstück in Hanfeld kann temporär nach hinten verschoben werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fläche im Dreieck zwischen Westumfahrung und der Ortsverbindungsstraße zwischen Söcking und Hadorf, Fl. Nrn. 631, 632, 633, 634 641/3, Gemarkung Hadorf, zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Energiespeicheranlagen und einer der Anlage dienenden Lagerhalle, wird stattgegeben.
Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7209 für die Fläche im Dreieck zwischen Westumfahrung und der Ortsverbindungsstraße zwischen Söcking und Hadorf, Fl. Nrn. 631, 632, 633, 634 641/3, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage, die sich in die Landschaft einfügt, insbesondere durch:
Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage,
Festsetzung eines mindestens 5 m breiten Streifens zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern mit 2 m Abstand von den Grundstücksgrenzen,
Festsetzung der für den naturschutzrechtlichen Ausgleich erforderlichen Flächen und Maßnahmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7209 ist in Priorität 1 an Nr. 8 einzuordnen. Das Bauleitplanverfahren Neubau Fachoberschule wird in eine nur unregelmäßig Bearbeitung zurückgestuft (Nr. 13) und das Bauleitplanverfahren Kirchengrundstück Hanfeld fällt aus der unregelmäßigen Bearbeitung heraus (Nr. 28). Die Bearbeitung der in der Tabelle nachfolgenden Bauleitplanungen verzögert sich entsprechend.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bauantrag für den Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1301, Gemarkung Perchting, Jägersbrunner Straße 21 (Antrag-Nr. 2023/133)
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Argumentation. Es ist die gleiche wie in Söcking in der Karwendelstraße? Sie tendiert eher zur einem Zulassen einer Verdichtung.
Herr Heidinger (BLS): Er bläst ins gleiche Horn.
Herr Jägerhuber (CSU): Er kann dem Einvernehmen durchaus zustimmen, da der Bebauungsplan im Gegensatz zum Bebauungsplan in Söcking bisher nicht angepasst wurde.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1301, Gemarkung Perchting, Jägersbrunner Straße 21 (Antrag-Nr. 2023/133) wird nicht erteilt.
Zu Befreiungen wird weder das gemeindliche Einvernehmen noch die Zustimmung erteilt.
angenommen: 7:5
3. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn eine entsprechende Vereinbarungen zur Zielbindung, Eigennutzungsverpflichtung und Mietzinsbindung abgeschlossen wird. (Anm. d. Verf.: Das ist jetzt verkürzt, da ich das nicht so schnell abschreiben konnte. Details in der Niederschrift für diese Sitzung.)
angenommen: einstimmig
TOP 9 Bauantrag für die Errichtung einer Rottehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 921/0, Gemarkung Hadorf, Uneringer Straße 3 - Kompostieranlage (Antrag Nr. 2023/128)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung einer Rottehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 921/0, Gemarkung Hadorf, Uneringer Straße 3 - Kompostieranlage (Antrag Nr. 2023/128) wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung gegenüber der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft des Landratsamtes, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 439, Gemarkung Starnberg, Wilhelmshöhenstraße 5 (Antrag-Nr. 2023/137)
Die Debatte
Herr Fiedler (FDP): Für ihn ist das der Versuch über §31 Abs. 3 eine maximale Bebauung zu erreichen. (Anm. d. Verf.: Die Summe der angefragten Ausnahmen vermittelt schon so einen Eindruck.)
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der GFZ im Bebauungsplan.
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 7, 9 und 10 zum geplanten Doppelhaus (Haus 1 und 2) sowie zu den Fragen 1 bis 7, 8, 9 und 10 zum geplanten Einfamilienhaus (Haus 3) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Da die Grundzüge der Planung berührt sind, wird zu diesen Fragen weder das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB, noch, da kein Einzelfall vorliegt, die Zustimmung zu Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
Zu der Frage 8 zum Doppelhaus wird das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung zugunsten der Verlegung von Solarkollektoren in größerer Fläche an den Hauptgebäuden nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Bauantrag Kreiskrankenhaus Starnberg GmbH – Umbau Zentrale Notaufnahme – Provisorium für 2 Jahre auf dem Grundstück Fl. Nr. 635/0, Gemarkung Starnberg, Oßwaldstraße 1 (Antrag Nr. 2023/135)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Kreiskrankenhaus Starnberg GmbH – Umbau Zentrale Notaufnahme – Provisorium für 2 Jahre auf dem Grundstück Fl. Nr. 635/0, Gemarkung Starnberg, Oßwaldstraße 1 (Antrag Nr. 2023/135) wird erteilt. Der beantragten Befreiung von der Festsetzung 8. Überflutungsschutz vom Bebauungsplan 8177 A nach § 31 Abs. 2 BauGB wird für das temporäre Vorhaben zugestimmt. Der beantragten Befreiung von der örtlichen Grünordnungs- und Gestaltungssatzung von § 5 (Begrünung von Dächern und Außenwänden) nach Art. 63 BayBO wird für das temporäre Vorhaben zugestimmt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Antrag auf Vorbescheid für die Verglasung eines Teils der Terrasse unter bestehendem Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 42, Gemarkung Starnberg, Josef-Jägerhuber-Str. 8a und 10 (Antrag-Nr. 2023/145)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu Frage 1 sind keine Regelungen bekannt, die einer Ausführung des Wintergartens als nicht ständiger Aufenthaltsraum entgegenstehen.
Die unter Frage 2 dargelegte Berechnung der GFZ ist nicht korrekt und widerspricht dem Bebauungsplan. Bei der Berechnung der GFZ kann nur die Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 42, Gemarkung Starnberg, zugrunde gelegt werden, wodurch sich eine Überschreitung der nach dem Bebauungsplan höchstzulässigen GFZ von 1,0 ergibt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 3 hinsichtlich einer Befreiung der zulässigen GFZ zugunsten der geringfügigen Überschreitung um 0,1 wird nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Es ist kein Tatbestand ersichtlich, der eine (weitere) Abweichung herbeiführt. Sollte es entgegen dieser Annahme bauordnungsrechtliche Abweichungen geben, fällt die Entscheidung hierüber jedenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Starnberg.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/85, Gemarkung Starnberg, Am Mühlbergschlößl 12 (Antrag Nr. 2023/144)
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach einem Bebauungsplan in diesem Gebiet. Für ihn ist der Antrag dort der städtebauliche Supergau.
Frau Gotthardt: Dort gibt es keinen Bebauungsplan.
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 1 hinsichtlich der Lage der dargestellten Baukörper (A, B, C) wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung bezüglich der Zufahrt und der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 2 hinsichtlich eines Baukörpers mit einer Grundfläche von 123 m2 wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung bezüglich der Zufahrt und der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, erteilt. Die Baukörper A, B und C wirken nicht wie getrennte Baukörper, sondern wie ein Gebäude. Das gemeindliche Einvernehmen erstreckt sich jedoch nur auf einen allein stehenden Baukörper mit 123 m2 Grundfläche.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 3 hinsichtlich eines Baukörpers mit einer Grundfläche von 21 m2 wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung bezüglich der Zufahrt und der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, erteilt. Die Baukörper A, B und C wirken nicht wie getrennte Baukörper, sondern wie ein Gebäude. Das gemeindliche Einvernehmen erstreckt sich jedoch nur auf einen allein stehenden Baukörper mit 21 m2 Grundfläche.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 4 hinsichtlich eines Baukörpers mit einer Grundfläche von 120 m2 wird, vorbehaltlich des Nachweises bezüglich der gesicherten Erschließung der Zufahrt und der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, erteilt. Die Baukörper A, B und C wirken nicht wie getrennte Baukörper, sondern wie ein Gebäude. Das gemeindliche Einvernehmen erstreckt sich jedoch nur auf einen allein stehenden Baukörper mit 120 m2 Grundfläche.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 5 hinsichtlich einer Geschossigkeit mit 3 Vollgeschossen wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung bezüglich der Zufahrt und der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 6 hinsichtlich einer Geschossigkeit mit einem ergänzenden Terrassengeschoss wird nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 7 hinsichtlich einer Wandhöhe von 9,15 m wird nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 8 hinsichtlich einer Firsthöhe von 12,00 m wird nicht erteilt.
Die Grundflächen, die Geschossigkeit sowie die Wand- und Firsthöhe wurden getrennt abgefragt. Das gemeindliche Einvernehmen bezieht sich nicht auf ein Gebäude mit jeweiliger Grundfläche, Wand- und Firsthöhe und Geschossigkeit in Kombination.
Zu einer Grundfläche von 264 qm wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Bauantrag für die Umnutzung von "Wohnen" in "Büro" (1.OG), "Kellerraum" in "Ruheraum" (UG) und Einbau einer Verbindungstreppe (1.OG-2.OG), Änderung des Brandschutzkonzepts von "notwendiger Flur" zu "400 m2-Einheit" (UG-DG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 854/1, Gemarkung Starnberg, Moosstraße 9 (Antrag-Nr. 2023/131)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Umnutzung von "Wohnen" in "Büro" (1.OG), "Kellerraum" in "Ruheraum" (UG) und Einbau einer Verbindungstreppe (1.OG-2.OG), Änderung des Brandschutzkonzepts von "notwendiger Flur" zu "400 m2-Einheit" (UG-DG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 854/1, Gemarkung Starnberg, Moosstraße 9 (Antrag-Nr. 2023/131) wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Lechner: Die Stadt hat beim Projekt in der Gautinger Straße 9 das Einvernehmen verweigert. Das Landratsamt sieht das nicht so und weist daraufhin, das Einvernehmen zu ersetzen.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Stadtrat hat beschlossen, den "Georg-Schiller-Weg" neben REWE und FOS/BOS zu beschildern und einzuweihen. Wann wird das umgesetzt?
Frau Pfister (BMS): Die Baugenehmigung der Container am Hirschanger ist befristet. Sie bitte um rechtzeitige Verlängerung.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach der angefragten Laterne für die Bushaltestelle Taubenhüll.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte eine bestimmte Einfriedung in der Söckinger Straße entfernen lassen, die der Grünordnungssatzung so gar nicht entspricht.
(M)ein Fazit:
Die Stadt hat die Anfragen zu beantworten, wie sie von den Antragstellern gestellt werden - rechtlich abgesichert, eindeutig, nicht angreifbar - so kann man eine Behörde auch beschäftigen.
Gerade wenn den Antragstellern von Voranfragen und Bauanträgen in Gebieten mit Bebauungsplänen klar sein sollte, dass allerhöchstens minimale Ausnahmen zugelassen werden und größere Befreiungen oder sogar Bauen außerhalb des festgelegten und zugelassenen Bauvolumens nicht genehmigt werden können, wenn man nicht das städtische Stadtplanungsinstrument "Bebauungsplan" ad Adsurdum führen möchte.
Ich bin auch nicht glücklich über die vielen kleinteiligen Bebauungspläne in der Stadt, sie sind aber meines Wissens eines der sehr wenigen Instrumente, mit dem die Stadt Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung nehmen kann. Und da Städtebau und Architektur viel mit Geschmack und Trends zu tun haben, wird es immer Bürgerinnen und Bürger geben, die mit den entstandenen und durch die Bebauungspläne zugelassenen Bauten nicht einverstanden sein werden.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Tagesordnung der Sitzung des Stadtrats vom 27.03.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrats
Montag, 27.03.2023, 18:30 Uhr Großer Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021; Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes Starnberg
TOP 5 STAgenda Lenkungskreis - Verabschiedung der überarbeiteten Leitbilder der STAgenda 21
TOP 6 Erlass einer Satzung für das Stadtarchiv Starnberg
TOP 7 Stadtbücherei Starnberg; Anpassung der Gebührensatzung
TOP 8 Städtische Musikschule; Erlass einer neuen Gebührenordnung
TOP 9 Museum Starnberger See; Änderung der Benutzungssatzung
TOP 10 Museum Starnberger See; Änderung der Gebührensatzung
TOP 11 Sanierung der Schlossberghalle; Aktualisierung des Kostenrahmens
TOP 12 Durchführungsbeschluss: Buswendeanlage in Leutstetten
TOP 13 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
TOP 14 Grundsatzentscheidung - Nutzung von städtischen Dachflächen für Photovoltaikanlagen
TOP 15 Änderungssatzung Jugendbeirat
TOP 16 Einstellung des Förderprogramms Baumpflege privater Bäume im Stadtgebiet der Stadt Starnberg
TOP 17 Einstellung der Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen in der Stadt Starnberg
TOP 18 Einstellung des "Kommunalen Förderprogramms Barrierefreiheit" der Stadt Starnberg
TOP 19 Ergänzung der Defizitvereinbarung nach der Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Kindertagesstätten vom 26.07.2021
TOP 20 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 21 Energiesparmaßnahme - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED- Technik
TOP 22 Sanierung der Schlossberghalle; Beauftragung zusätzlicher, dringlicher Arbeiten im Bereich ehemaliger "Kassenempfang" im Foyer
TOP 23 Öffentlicher Personennahverkehr - Neuausschreibung 2024
TOP 24 Konzeptwettbewerb Bayerischer Hof und Villa Beyerlein; Zweiter Zwischenbericht
TOP 25 Vollzug der Gemeindeordnung; Bekanntmachungen der Stadt Starnberg
TOP 26 Mitteilung über Nachträge im Zuge der laufenden Digitalisierung an den 2023/091 Grundschulen und der Mittelschule in Starnberg
TOP 27 Bekanntgaben, Sonstiges
Da brauche ich wohl ein bisschen zusätzlichen Proviant, um das Pensum zu absolvieren. Aber ich bin guter Dinge, dass es trotzdem im Gegensatz zur vorherigen Legislaturperiode an einem Abend zu schaffen ist. Und ich hoffe auf keine(!) erneute Grundsatzdebatte bei der Baumschutzverordnung. Konkrete Fragen und Änderungswünsche sind jederzeit willkommen, das Äußern von Zustimmung oder Ablehnung ist bei diesem Termin in meinen Augen überflüssig, da über das Thema bereits mehrfach debattiert wurde und ich mit keinen neuen Erkenntnissen rechne.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 16.03.2023
Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
Donnerstag, 16.03.2023, 18:00 Uhr Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 3 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Ortsteilversammlung Wangen; Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Wildmoosstraße
TOP 4 Einstellung des Förderprogramms "Energiesparmaßnahmen"
TOP 5 Einstellung des Förderprogramms "Lastenpedelecs & Lastenfahrräder"
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Errichtung einer Ladestation in Wangen
TOP 7 Sachstandbericht - Geothermischen Nutzung des Grundwassers aus dem Düker des B2-Tunnels
TOP 8 Einstellung des Förderprogramms Baumpflege privater Bäume im Stadtgebiet der Stadt Starnberg
TOP 9 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wiedervorlage)
TOP 10 Erlass einer Grünordnungs- und Gestaltungssatzung
TOP 11 Erlass einer Stellplatzsatzung
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Sollte es jetzt endlich nach knapp drei Jahren mit dem Baumschutz unabhängig über welche Satzung oder Verordnung klappen? 
Und zeigt es sich beim Düker, dass Vorstellungen, die zunächst ganz klar möglich zu sein scheinen, sich bei konkreteren Untersuchungen dann als doch nicht so einfach machbar herausstellen.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Tunnel Starnberg: Kleine weitere Rodungsaktion am 27. Februar
PRESSEMITTEILUNG 7/2023, Weilheim, den 21.02.23
Entfernung zweier Bäume nächsten Montagvormittag in der Leutstettener Straße
Im Rahmen der Vorbereitungen der B 2-Vollsperrung, die wie bereits angekündigt in den Bayerischen Sommerferien 2023 wegen des Rückbaus der bestehenden Bahnbrücke und Fertigstellung des Ersatzneubaus vorgenommen werden wird, und nach Rücksprache mit der Stadt Starnberg werden am Montagvormittag, den 27. Februar 2023 ab 09:00 Uhr bis voraussichtlich ca. 13:00 Uhr auf der östlichen Seite der Leutstettener Straße zwischen Riedener Weg und nördlicher Gradstraße im Rahmen einer kleinen, weiteren Rodungsaktion zwei Bäume entfernt. 
Diese beiden Bäume stehen auf der zukünftigen Umleitungsstrecke während der Vollsperrung der B 2 im Weg, da in diesem Bereich die Straße temporär erweitert werden muss und bereits jetzt Einschränkungen durch herabhängende Äste bestehen.  
Die erste Rodungsaktion fand - wie in der Pressemitteilung am 20. Januar 2023 kommuniziert - am 31. Januar/1. Februar 2023 direkt vor dem Hochhaus auf der nördlichen Seite der B 2/Münchner Straße statt.
Auswirkungen auf den Verkehr
Die östliche Fahrspur der Leutstettener Straße wird für die Dauer von nur wenigen Stunden während der beschriebenen Maßnahme auf einer Länge von ca. 20 m gesperrt. Der Verkehr wird mittels Ampelanlage geregelt. (Anm. v. dr. thosch: Diese nur sehr kurze Einschränkung des Verkehrs in einer Nebenstraße der B2 wird in der B2-Tunnel App nicht zu finden sein.)
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politik-starnberg · 2 years ago
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Bäume für Starnberg
Ein finde ich sehr gute Initiative:
Pressemitteilung der Initiatoren von “Bäume für Starnberg”: (von dr. thosch etwas gekürzt)
Projektplan
Diese Projektidee wird getrieben aus der Erfahrung, dass trotz engagierter Bemühungen der öffentlichen Hand und einem wachsenden Bewusstsein der Bevölkerung in unserem Starnberger Umfeld immer mehr wertvolle alte Bäume auf Privatgrundstücken gefällt werden und deren Zahl kontinuierlich abnimmt.
Neben den ökologischen Konsequenzen schmerzt auch der Verlust an Lebensqualität, des grünen Bandes in den Stadtteilen und die Verödung durch architektonische Flächenversiegelung.
Viele erwarten dringend die neue Baumschutzverordnung / Grünschutzverordnung, die aber vermutlich nur ein juristischer Anker sein wird und in der Praxis so ausgehöhlt werden kann, dass sie ein "zahnloser Tiger" bleibt - schwer im Sinne der Ziele umsetzbar, wenn das Bewusstsein bei den Bürgern ausbleibt.
Wir erleben eine engagierte Stadtverwaltung, Stadtrat, Bürgermeister und Naturschutzbehörden. Eingebunden in die aktuell auftretenden Probleme haben diese aber nicht die Kapazitäten, dem selbst mit aktiven Förderprogrammen im privaten Raum gegenzusteuern. Dies sollte vielleicht auch Aufgabe der Bürger sein.
Wir möchten dieses Projekt deshalb bewusst als private Initiative starten. Sie soll nicht fordernd an die Stadt sein, sondern deren Maßnahmen im privaten Raum unterstützen. Trotzdem würden wir uns über die ideelle Unterstützung der Kommune sehr freuen.
Im Herbst 2022 (September/Oktober) werden wir ca. 100 Pflanzen für mittel- und großkronige Laubbäume bereitstellen, die interessierte Bürger kostenlos abholen und auf ihren Privatgrundstücken pflanzen können.
Wir beziehen die Bäume bei lokalen Baumschulen. Die Bäume können dann dort oder bei uns privat abgeholt werden, oder wir bringen diese vorbei.
Die Finanzierung haben wir durch private Unterstützer sichergestellt, können diese aber noch durch weitere Spenden oder Sponsoren ausweiten. Die formelle finanzielle Durchführung erfolgt über ein Spendenkonten des Bund Naturschutz, um diese steuerlich in einem korrekten Rahmen abwickeln zu können. 100 % der Spenden gehen in den Pflanzenkauf, eventuelle weitere Kosten tragen die Initiatoren.
Auswahl und Verhältnis der Baumarten erfolgte auf Empfehlung und in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auf Basis der dort veröffentlichten Liste heimischer Gehölze.
Allen Baumpflanzern wird eine Pflanzanleitung / Pflegeanleitung / Zuschnittanleitung zur Verfügung gestellt. Ebenso kann eine schriftliche oder persönliche Beratung zum Standort (bester Wuchsstandort, Nachbarschaftsrecht) erfolgen. Bereitstellung Pflanzerde und Sturmsicherung werden individuell geklärt, da meist teurer als die Pflanzen selbst.
Nach der Pflanzung schicken uns die Baumpflanzer möglichst ein Foto der Pflanzung und wir registrieren die Orts-Koordinaten.
Das Pilotprojekt soll zunächst klein mit ca. 100 Bäumen starten, um Erfahrungen in Logistik, Organisation und die finanziellen Möglichkeiten für Folgeprojekte in den darauffolgenden Jahren zu sammeln. Ein kleiner Start mit weniger Bäumen im ersten Jahr ist auch in Ordnung.
Öffentliche Wahrnehmung
Die Initiative soll bewusst das private Engagement und die Förderung von Bäumen auf privaten Flächen adressieren.
Sie soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Verantwortung für den Baumbestand in der Stadt Starnberg fördern.
Sie soll keine Forderungen an die Stadt enthalten und diese auch in keiner Weise administrativ belasten. Vielmehr soll das ökologische Engagement der Stadt von Bürgerseite unterstützt werden.
Wir freuen uns, wenn die städtischen Organe (Bürgermeister, Stadtrat, Bauamt, Verwaltung, Parteien, Organisationen, Stagenda) das Vorhaben ideell gutheißen, unterstützen, vielleicht eine Patenschaft/Schirmherrschaft übernehmen und es auch gerne medial für sich im Sinne der Stadt und der Projektziele "vereinnahmen".
Weitere Informationen folgen demnächst ...
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politik-starnberg · 3 years ago
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Eine kleine Baum-Tunnel-Korrespondenz, ...
die ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, anonymisiert (also ohne Namen) nicht vorenthalten möchte. 
Anfrage eines Bürgers:
(der das Thema Tunnel und Umfahrung schon jahrelang begleitet hat):
Sehr geehrter Herr Dr. Schüler,
Ich habe 2 Fragen:  Wieviele  Bäume sind bisher für den Tunnelbau gefällt worden? Wieviele Bäume werden noch gefällt werden müssen? Bitte nennen Sie mir nur die Zahlen. Danke! Grüße Ihr
Meine Antwort lautete:
Sehr geehrter Herr ...,
auch Ihnen sollte klar sein, dass ich diese Fragen genauso wenig beantworten kann, wie Sie die Fragen „Wie viele Bäume sind bisher für die Umfahrungen gefällt worden? Wie viele Bäume würden noch gefällt werden müssen? Bitte nennen Sie mir nur die Zahlen.“  beantworten können.
Es werden sicher noch Bäume im Zusammenhang mit dem Tunnelbau zunächst gefällt und anschließend durch Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Auch werden wir persönlich vielleicht nicht mehr erleben, dass diese Ersatzpflanzungen die Größe der dort zuvor gestandenen Bäume erreichen. Damit kann ich gut leben, denn dieses Projekt ist kein Projekt von nur einer Generation.
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Schüler
Daraufhin erhielt ich folgende Rückantwort:
Merci! Wunderbare Antwort eines Stadtratsmitglieds, welches seit Jahren so tut, als wäre er der Kenner der Materie!! Werde das dem Münchner Stadtrat übermitteln. Auch dort möge man sich wg. der paar zu fällenden Bäume im Engl. Garten nicht aufregen!! In 100 Jahren ist alles vergessen! Gruß Ihr
Meine Rückantwort war dann:
Sehr geehrter Herr ...,
ich freue mich, dass ich Ihnen helfen konnte, bin aber etwas erstaunt, dass Sie bei mir als Stadtratsmitglied mehr Wissen vermuten, als beim Bauherrn, dem Staatlichen Bauamt Weilheim, an den Sie sicher auch schon ihre Anfrage gestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Schüler
Daraufhin wurde ich dankenswerterweise auf CC folgender (hoffentlich abschließender) E-Mail Korrespondenz gesetzt:
Sehr geehrter Herr ...,
leider konnte mir Herr Dr. Schüler, Starnberg, meine Fragen nicht beantworten. Deshalb richte ich meine beiden Fragen an Sie: Wieviele  Bäume sind bisher für den Tunnelbau gefällt worden? Wieviele Bäume werden noch gefällt werden müssen? Bitte nennen Sie mir nur die Zahlen. Danke! Mit freundlichen Grüßen
Das Staatliche Bauamt hat darauf geantwortet:
Sehr geehrter Herr ...,
auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen:
Eine konkrete Anzahl von Bäumen liegt uns nicht vor. Diese ist auch nach der einschlägigen BayKompV (Bayerische Kompensationsverordnung) unerheblich. Relevant ist hierbei eine Bilanzierung, die von unserer Seite vorgenommen wird, soweit Rodungsarbeiten erforderlich werden. Selbstverständlich streben wir an, Ausgleichsmaßnahmen z.B. im Rahmen von Nachpflanzungen direkt an Ort und Stelle vorzunehmen. Gelingt dies nicht, werden trotzdem entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Umkreis umgesetzt.
Auch hier gab es noch eine Antwort an das Staatliche Bauamt in Weilheim:
Sehr geehrter Herr ..., die Stadt München hat im Rahmen des Projektes "Tunnel Engl. Garten" die zu fällenden Bäume gezählt - auch  eventuell fehlerhaft. Aber das das Staatl. Bauamt Weilheim keine Aussage zu der voraussichtlichen Anzahl zu fällender Bäume erst dann abgeben kann, wenn die Rodungsarbeiten durchgeführt werden oder worden sind ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Belange des Naturschutzes sowohl oberirdisch wie unterirdisch offensichtlich nicht in Ihrem Focus stehen. Ich bin erneut entsetzt! mit freundlichen Grüßen
(Anm. v. dr. thosch: Der englische Garten in München ist ein Park. Kann man den Hang am Schlossberg auch als Park bezeichnen?
Und ich war schon etwas überrascht, welches Wissen mir und dem Staatlichen Bauamt in dieser Phase zugetraut wurde. 
Ich habe weiterhin den Eindruck, dass wir davon ausgehen können, dass das Staatliche Bauamt Weilheim sich bzgl. der naturschutzrelevanten Aspekte an die geltenden Gesetze halten wird.)
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politik-starnberg · 2 years ago
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Tagesordnung der Sitzung des Stadtrats vom 25.7.2022
Einladung zur Sitzung des Stadtrats
Montag, 25.07.2022, 18:00 Uhr
Großer Sitzungssaal des Landratsamtes, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung 
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgeset- zes (GLKrWG); Vereidigung des Listennachfolgers der WPS
TOP 3 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
Nichtöffentlicher Teil
TOP 4 Bauvorhaben Seebad Starnberg; Ergebnis der Überprüfung von Nachtragsvergaben
Öffentlicher Teil
TOP 5 Bürger fragen
TOP 6 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 7 Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2021 des Wasserwerkes Starnberg
TOP 8 Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020; Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes Starnberg
TOP 9 Sanierung der Schlossberghalle; Aktualisierung des Kostenrahmens
TOP 10 STAgenda LK – Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene
TOP 11 Städtische Baumschutzverordnung Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutz- verordnung und Beratung über den Erlass einer Sicherungsverordnung (Wie- dervorlage)
TOP 12 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über das Marktwesen in Starnberg (Marktordnung)
TOP 13 Erlass einer Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Starnberg (Grünanlagensatzung)
TOP 14 Änderung der Parkgebührenordnung; Erweiterung der Parkflächen am Parkplatz der VHS
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 16 Sportlerehrung 2021
TOP 17 Nachtragsangebot AP Mittagstisch Ausschreibung Mittagsverpflegung Kindertagesstätten und Grundschulen Starnberg
TOP 18 Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für eine Kindertagesstätte
TOP 19 Personalangelegenheiten; Höhergruppierung einer Beschäftigten im Rahmen einer Umsetzung
TOP 20 Vergabe aktive Netzwerktechnik und Wartungsvertrag Digitalisierung Grundschulen und Mittelschule Starnberg
TOP 21 Grundstücksangelegenheiten Grunderwerb - Antrag Stadträtin Henniger vom 23.04.2022
TOP 22 Bekanntgaben, Sonstiges
Achtung! Wer auch immer schon zur Vereidigung des/der neuen Stadträtin/Stadtrats der WPS kommt, hat dann kurzzeitig den Saal für den eingeschobenen nicht öffentlichen Teil wieder zu verlassen, wenn sie/er sich den Rest der dann wieder öffentlichen Sitzung anhören möchte. 
Auch wenn es in dieser Legislaturperiode auch lange Tagesordnungen gibt, bin ich das guter Dinge, dass die Sitzung nicht zu lang dauern wird. Spannend sind sicher wieder die Punkte 11 und 13, wo sicher die Themen Bäume, Freiheit und Alkohol wieder heiß diskutiert werden.
Lassen wir uns überraschen.
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politik-starnberg · 2 years ago
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Durchgrünung ist wichtig 
(Quelle: 2012, Stadtentwicklungsplan Starnberg, Kapitel Analyse)
Und damit ist hier nicht die politische Durchgrünung so mancher lokaler Gruppierungen sondern die pflanzliche Durchgrünung von Starnberg gemeint.
Natürlich ist es in bebauten Gegenden immer schwer, freie Flächen für etwas Grünes freizuhalten. Umso wichtiger ist doch dann der Erhalt des Bestands. 
Und weil in meinen Augen schon die Gefahr besteht, dass so mancher Bauherr denkt “Ach, ein Baum weniger passt schon. Es stehen ja noch genug andere Bäume bei den Nachbarn.”, warte zumindest ich auf die Reaktivierung von Schutzmechanismen durch der Stadt Starnberg, um eine möglichst durchgrünte Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.  
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politik-starnberg · 3 years ago
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Bäume schützen! Aber bitte nur die Eigenen der Stadt Starnberg ...
Darüber bin ich letztens wieder “gestolpert”.
Da gibt es in Starnberg eine Bürgerinitiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, der Stadt auf die Finger zu hauen, sofern die ihre Bäume und Sträucher nicht ausreichend hegt und pflegt. “Die Bürgerinitiative zur Erhaltung der stadteigenen Grünflächen in Starnberg hat das Ziel, die öffentlichen Grün- und Parkflächen in Starnberg zu erhalten und die gewachsene Kulturlandschaft mit ihrem Baumbestand zu schützen.”
Und die gleiche Person(en) haben vor Jahren über ihre kommunalpolitische Gruppierung und zum Teil in Person für die Abschaffung der Baumschutzsatzung gestimmt. 
Das passt in meinen Augen nicht so richtig zusammen. Sagt das etwas über die eigentliche Intention dieser Bürgerinitiative aus?
Aber vielleicht kommt das auch nur mir ein wenig “spanisch” vor.
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politik-starnberg · 3 years ago
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Zum Jahresabschluss - die eigene Presseschau
Und da ich das dieses Mal nach knapp 8 Jahren zum ersten Mal recherchiert habe, ist sie dieses Mal auch etwas länger und sicher immer noch nicht vollständig:
Süddeutsche Zeitung:
14.12.2021 | 15:34, Öffentlicher NahverkehrStreitobjekt Stadtbusse, … Starnbergs Verkehrsreferent Thorsten Schüler (UWG) präsentierte in diesem Zusammenhang eine Tabelle mit …
15.10.2021 | 19:46 Starnberg, Bäume ohne Schutz: … "Zu viel der Satzungen", befand Ursula Lauer (Grüne), für eine Verschlankung plädierte Thorsten Schüler …
28.09.2021 | 19:40 Starnberg, Stadt bewirbt sich für Landesgartenschau, … Kammerl (CSU) und Christiane Falk (SPD) sowie die Stadträte Rudolf Zirngibl (CSU), Mark Fiedler (FDP) und Thorsten Schüler (UWG) als Referenten für Tourismus, Bau und Verkehr. …
18.07.2021 | 19:29 Klimaschutz, Tritt für Tritt zur fahrradfreundlichen Kommune, … neunköpfige Arbeitsgruppe - darunter Bürgermeister Patrick Janik, die Verkehrsreferenten Franz Sengl und Thorsten … Schüler sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung - haben sich nun daran gemacht, die Starnberger Verhältnisse … 
20.06.2021 | 12:34 Landkreis Starnberg, "Radfahren ist ein Corona-Gewinner", … Beteiligt daran sind die Starnberger Verkehrsreferenten Franz Sengl und Thorsten Schüler, Vertreter der … 
16.04.2021 | 20:04 Pendler sollen profitieren, Parkhaus für Radler, … Die Starnberger Verkehrsreferenten Franz Sengl (Grüne) und Thorsten Schüler (UWG) - beide selbst leidenschaftliche … 
27.01.2021 | 10:11 Neues Gewerbegebiet an A95, Starnberg sucht Anschluss, … Verkehrsproblematik und der geplanten Größe gegen das Vorhaben stimmen, seine Fraktionskollegen Otto Gaßner und Thorsten Schüler aber seien mit Einschränkungen dafür, teilte Wobbe mit. 
10.12.2020 | 21:03 Starnberg, Zehn Fahrräder statt zwei Autos, … UWG-Stadtrat Thorsten Schüler, neben Franz Sengl (Grüne) städtischer Verkehrsreferent, begründet seinen …
02.12.2020 | 20:53 Nachwahl, UWG-Vorstand ist wieder komplett, … Stellvertreterposten schon im Februar vor den Kommunalwahlen im März niedergelegt hatte und der zweite Stellvertreter Thorsten Schüler sich nun auf seine neue Aufgabe im Stadtrat konzentrieren möchte. …
23.10.2020 | 08:43 Pläne für die Kreisstadt, Starnberg soll schöner und sicherer werden, … Stadträten Otto Gaßner (UWG), Angelika Kammerl (CSU) sowie den Verkehrsreferenten Franz Sengl (Grüne) und Thorsten Schüler (UWG), sowie dem Ingenieurbüro Vössing, das Auswirkungen des B2-Tunnelbaus untersuchte. … 
19.08.2020 | 16:11 Starnberg, B2-Tunnel soll sicherer werden, … Die beiden Verkehrsreferenten Thorsten Schüler (UWG) und Franz Sengl (Grüne) enthielten sich eines Beitrags … 
15.05.2020 | 19:55 Stadtrat & Ausschüsse, Die Gremien, … .), Thorsten Schüler, Winfried Wobbe. WPS (3): Markus Mooser (Vors.), Maximilian Ardelt, Prof. …
16.03.2020 | 19:18 Kommunalwahl in Starnberg, CSU wieder stärkste Kraft, herbe Verluste für Tunnelgegner, … Angelika Fränkel, Annette Kienzle, Friedrich Federsel, Ursula Lauer; Freie Wähler/UWG: Winfried Wobbe, Thorsten Schüler, Prof. … 
09.03.2020 | 21:31 Starnberg, Männer dominieren, … Gaßner und Winfried Wobbe setzt die UWG auf Angelika Wahmke, die von der BLS kam, und die Neulinge Thorsten Schüler und Materna Weskamp. … 
07.11.2019 | 20:29 Starnberg, Die Bürgermeister-Liste, … Scharl, Gisela Forster, Christian Zoller, Benedict Padberg, Alexander Dietz, Imke Schmid, Jörg Reuter, Thorsten Schüler, Michael Friedinger, Max Zauchner, Rudolf Heidrich, Materna Weskamp, Michael Wrase, Winfried … 
24.10.2019 | 19:36, Kommunalwahl im Landkreis Starnberg, Vorteile auf beiden Seiten, … und Winfried Wobbe finden sich auf vorderen UWG-Listenplätzen auch Blogschreiber und Verkehrsexperte Thorsten Schüler ("Dr. … Otto Gaßner, Thorsten Schüler, Materna Weskamp, Winfried Wobbe, Stefanie Reichert, Tobias Nellessen, …
28.11.2018 | 20:54, Politik, Pfaffinger bleibt UWG-Vorsitzender, … Seine Stellvertreter bleiben Stadtrat Patrick Janik, Ulrich Müller, Thorsten Schüler sowie Claudia Bader ...
22.07.2018 | 15:56 Stadtfest Starnberg, Mit Regenschirm ins Rennen, … Der Landtagskandidat der Freien Wähler, Thorsten Schüler, nutzt den Stadtlauf, um per Aufdruck auf seinem …
11.04.2018 | 16:25, Großprojekt in Starnberg, "Licht am Anfang des Tunnels", … Zum Abschluss präsentierte Thorsten Schüler in einem launigen Referat den aktuellen Sachstand zur Westumfahrung …
06.04.2018 | 20:02, Veranstaltung, Infos und Diskussion zum B2-Tunnel, … Stefan Frey, Uwe Fritsch und Christian Probst vom Staatlichen Bauamt Weilheim sowie Verkehrsplaner Thorsten Schüler zum Sachstand der Westumfahrung. …
04.04.2018 | 19:49, Mein Tag, Fleißig im Netz, … Als fleißigster Blogger im Landkreis gilt der Starnberger Thorsten Schüler: Seit Januar 2014 informiert … 
22.03.2018 | 21:01, Gilching, Freibier und starke Worte, … Anwesend sind auch die Landtagskandidaten Matthias Vilsmayer und Thorsten Schüler sowie Albert Luppart … 
23.02.2018 | 09:01, Landtagswahl, Freie Wähler hoffen auf sieben Sitze, … Auch die Listenkandidaten Thorsten Schüler und Fred Rauscher wurden von den acht wahlberechtigten Mitgliedern … Der Bauingenieur Thorsten Schüler hofft unter dem Motto "100 Prozent erreichen wollen, aber auch mit … 
02.01.2018 | 16:19, Tagebücher der besonderen Art, Heimatpolitik im weltweiten Netz, … Prominentester Blogger in Starnberg dürfte Thorsten Schüler sein: Unter www.politik-starnberg.de verfolgen … 
06.12.2017 | 20:54, Politik, Gesprächsnotizen im Briefkasten, … Blogschreiber Thorsten Schüler, bekannt als "Dr. … 
27.07.2017 | 20:17, Im Internet, Neue Anlaufstelle für gute Ideen, … Internetseiten der Stadt Starnberg bisher noch immer nicht veröffentlicht wurde, befürchtet Internet-Blogger Thorsten … Schüler ("Dr. …
28.06.2017 | 20:14, Starnberg, "Falsche Tatsachen", … Busse und seine Mitstreiter Christiane Falk (SPD), Martina Neubauer (Grüne), Stefan Frey (CSU) sowie Thorsten Schüler und Alt-Bürgermeister Ferdinand Pfaffinger bei einem Pressegespräch ausführten, sei allein schon … Auf die städtebaulichen Aspekte nach dem Tunnelbau verwiesen auch Thorsten Schüler und SPD-Stadträtin … 
17.02.2017 | 20:38, Starnberg, Widerstand und Wahrheit, … Stellungnahmen entstanden in Zusammenarbeit mit Michael Kordon, Leiter des Staatlichen Bauamts Weilheim, und Thorsten Schüler ("Dr. … 
24.06.2016 | 18:43, Starnberg, 1001 Posts des Dr. Thosch, Der Internet-Blog "Politik-Starnberg.de" von Thorsten Schüler feiert Jubiläum: Binnen 900 Tagen hat er mehr als tausend Beiträge veröffentlicht 
10.05.2016 | 15:14, Ehemaliger Starnberger Bürgermeister, Tunnel als "ultima ratio", … Geburtstag feiert, in einem Gastbeitrag für den Internet-Blog von Thorsten Schüler(www.politik-starnberg.de … 
17:45, Starnberg, B2-Tunnel oder nichts, … Thorsten Schüler widmete sich aktuell diskutierten Umfahrungsvariaten, von denen aber keine vor dem Jahr …
24.02.2016 | 17:14, Verkehr, Eine Sache der Interpretation, … Die Veranstaltung, bei der ein Vortrag von Thorsten Schüler im Mittelpunkt stand, stieß auf ungeahntes … 
02.02.2016 | 17:55, Starnberg, Neu bei Thosch, … Werbung in eigener Sache hat Thorsten Schüler alias "Dr. … 
15.01.2016 | 16:09, Starnberg, Die unbequemen Protokolle des "Dr. Thosch", Thorsten Schüler veröffentlicht Band II seines politischen Starnberger Jahrbuchs 2015. Auf 688 Seiten zeichnet der Internet-Blogger ein provozierend scharfes Bild von den Verhältnissen in der Kreisstadt 
30.12.2015 | 20:56, Starnberg, Die SPD - der virtuelle Sieger, … Freilich profitiert die UWG dabei vom Engagement Thorsten Schülers, der neben seinem eigenen Internet-Blog … 
11.12.2015 | 15:46, Starnberg, Zeichen setzen für den B2-Tunnel, … dass die B2 nicht nur von Starnbergern genutzt wird", schreiben die Vereinsvertreter Jürgen Busse und Thorsten Schüler. … 
24.11.2015 | 17:27, Starnberg, Provinz-News, … Gäste des munteren Radio-Live-Talks sind Thorsten Schüler und Peter Riemann, die über Besonderheiten … 
14.07.2015 | 15:50, Starnberg, Der Altbürgermeister mischt mit, … Versammlungsleiter Ulrich Müller, der ebenso wie Patrick Janik und Thorsten Schülerzum stellvertretenden … 
Starnberger Merkur - Online
(Der Starnberger Merkur veröffentlicht nur eine geringe Untermenge seiner Artikel in dem für alle öffentlich zugänglichen Bereich der Zeitung.)
15.12.2021, Buslinien: Harte Fronten zwischen Stadt Starnberg und Landkreis - aber auch eine leise Hoffnung https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/buslinien-harte-fronten-zwischen-stadt-starnberg-und-landkreis-aber-auch-eine-leise-hoffnung-91179197.html
29.9.2021, 09:02, Starnberg, Schulbusse - Stadt will nachbessern, https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/schulbusse-stadt-will-nachbessern-91019719.html
23.10.2020, 07:00, Starnberg, „Urbanes Herz“ für Starnberg: Innenstadt-Pläne werden konkreter, Durchgangsverkehr soll raus, https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/durchgangsverkehr-raus-aus-der-innenstadt-90077716.html
20.10.2020, 11:27, Starnberg, Digitale Anzeigen für Bus-Haltestellen in der Stadt, https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/digitale-anzeigen-fuer-haltestellen-90074070.html
25.10.19 09:00 Starnberg, KOMMUNALWAHL 2020, Aus UWG wird FW/UWG, Starnbergs Unabhängige treten 2020 unter einem neuen Namen an. Listenplatz 1 geht an Angelika Wahmke. 
Kreisbote
Starnberg | 03.12.20 14:11, Starnberger Stadtrat: Tempolimit in der Hanfelderstraße - UWG will Fahrradabstellflächen
Starnberg | 24.11.20 16:20, Stadtrat: Brandschutz B 2-Tunnel und Maisinger Bachbrücke als mögliche Feuerwehranfahrt sollen im Projektausschuss diskutiert werden
Starnberg | 19.08.20 12:03, Hammerbeschluss: Starnberger Stadtrat verbietet Alkohol am See
Starnberg | 15.05.20 11:42 Konstituierende Sitzung des neuen Starnberger Stadtrats verläuft reibungslos
Starnberg | 08.01.19 09:08, Starnberger Blogger »Dr. thosch« feiert
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politik-starnberg · 3 years ago
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Vertagte Satzungen, das ablehnende Landratsamt und der Fahrradverkehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.7.2021:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen und der Ausschuss ist beschlussfähig.
(Anm. d. Verf.: Und wer sich über diesen formalen Punkt mit der offiziellen Bestellung der Beschlussfähigkeit wundert, dem lege ich die Beiträge https://www.politik-starnberg.de/post/167081800254/mehr-zuh%C3%B6rer-als-stadtr%C3%A4te-eine-sehr-sonderbare oder https://www.politik-starnberg.de/post/167586881544/eine-weitere-rechtswidrige-stadtratssitzung-und oder etwas zusammengefasst in den Beiträgen https://www.politik-starnberg.de/post/177263922579/ein-r%C3%BCckblick-keiner-kann-kommen-egal-zwei, https://www.politik-starnberg.de/post/167113558584/der-sinn-einer-nicht-beschlussf%C3%A4higen)
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Ein Kauf eines Grundstücks zum bisherigen Preis wurde abgelehnt.
TOP 3 Ersatzpflanzung an der Possenhofener Straße 10-40
Sachverhalt:
Im Sommer 2020 wies der städtische Baumkontrolleur darauf hin, dass mehrere Robinien an der Possenhofener Straße nicht der Verkehrssicherheit entsprechen und so bald wie möglich zu entfernen sind. 
Die Suche nach einer geeigneten alternativen Baumsorte wurde von zwei Faktoren bestimmt:
Die am Hang liegenden Grundstücke in der Possenhofener Straße sollten auch in Zukunft den
Blick auf den See genießen können.
In Hinblick auf die städtebaulichen Aspekte, sollte die Situation gegenüber dem Bestand verbessert werden. Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren und der relativ schmalen und steilen Grünfläche kamen weitere Kriterien die Baumsorte betreffend hinzu:
Die Baumsorte sollte nicht höher als 15-18 m im ausgewachsenem Zustand werden und von
schmaler / säulenförmiger Wuchsform sein.
Es sollte sich möglichst um eine heimische Sorte handeln.
Größere Abstände wären hinsichtlich des gewünschten Alleecharakters nicht empfehlenswert gewesen. Um einen guten Seeblick zu bewahren wurde entschieden, die Pflanzabstände von normalerweise 3-4 m (üblich für diese Baumsorte) auf 10 m zu vergrößern. 
Die Anschaffungskosten der Hainbuchen lagen bei netto 130 Euro pro Baum (MwSt. 5 %) Es wurden 25 Säulenhainbuchen gepflanzt. Die Pflanzung wurde vom Betriebshof ausgeführt. 
Um die Weißdornhecke in einer Höhe von 1,2 - 1,5 m halten zu können, sollte sie ausgetauscht werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 36 - 40.000,00 Euro brutto. Es besteht die Möglichkeit, den Austausch der Hecke und damit auch die Kosten auf zwei bis drei Jahre zu verteilen.
Damit die Kosten so gering wie möglich gehalten werden können, wäre es denkbar nur die stark verunreinigten Heckenabschnitte auszutauschen. Geschätzte Kosten hierfür belaufen sich auf 25.000 Euro brutto. Die nicht verunreinigten Abschnitte der Weißdornhecke können mit der Unterstützung des Betriebshofes verjüngt und in Form gestaltet werden.
Fazit
Die Stadt Starnberg hat unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der zukünftig geforderten Co2 Berechnungen die Verantwortung, das Straßenbegleitgrün optimal zu gestalten. Die Wahl der Ersatzpflanzung wurde daher sorgfältig unter Berücksichtigung der Nachbarschaft und der Bestandssituation ausgewählt.
Die Debatte: 
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Hecke und den Kosten. Das war bisher noch kein Thema. Ist der geplante Austausch mit den Anwohnern  schon besprochen? Sie beantragt eine Vertagung.
Herr Janik: Nein, noch nicht.
Frau Henniger (FDP): Sie hatte Kontakt mit den Anwohnern. Sie fragt noch nach einer zusätzlich angedachten Beleuchtung?
Frau Burger: Bei hoher Hecke ist die Beleuchtung nicht überall ausreichend gegeben. Wenn die Hecke 1,2 bis 1,5m hoch ist, passt es wieder. Aktuell müssten auch in der Hecke vorhandene Bäume herausgenommen werden. 
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte es auch vertagen und anmerken: Eine Weißdornhecke kann schon die gewünschten Funktionen erfüllen. Die sollte nicht ersetzt werden und kann nicht mit anderen Hecken verglichen werden. Sie ist für eine Auslichtung.
Frau Burger: Durch die fehlende Pflege ist die Hecke mit anderen Pflanzen durchwachsen. Da ist ein Rückschnitt alleine nicht sinnvoll. 
Antrag Frau Pfister: 
Vertagung in den Oktober, nachdem dann Gespräche mit den Anwohnern über die geplanten Veränderungen geführt wurden
angenommen: einstimmig
TOP 4 Öffentlicher Personennahverkehr; Ergebnisse der Jahresfahrplankonferenz 2021
Sachverhalt
Zum ergänzenden Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/092 verwiesen.
Zwischen Landratsamt und Kommunen wird jedes Jahr eine Fahrplankonferenz abgehalten. Dabei können Anregungen, Beschwerden und Änderungswünsche von Belangen des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Kommunen vorgebracht werden; beispielsweise zur Änderung von Fahrplantaktungen oder zur Einrichtung von neuen Bushaltestellen. Die diesjährige Fahrplankonferenz fand am 10.05.2021 statt.
1. Einrichtung einer Bushaltestelle Höhe Betriebshof:
Zur Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Hanfeld soll eine neue Haltestelle auf Höhe des Betriebshofes für die Linien 901 (Starnberg Nord – Blumensiedlung – Hanfeld) und 955 (Starnberg Nord – Weßling) eingerichtet werden. Nach Überprüfung durch das Landratsamt Starnberg im Nachgang der Jahresfahrplankonferenz wäre die Anfahrt für die Linie 901 und 955 aufgrund des gleichen Linienwegs und der geringen Auswirkungen auf den Fahrplan grundsätzlich möglich. Allerdings ist für die Einrichtung der Haltestellen aufgrund der Verkehrsstärken und der Lage außerorts eine beidseitige Busbucht einzurichten. Bei der genauen Planung ist ebenso eine verkehrssichere fußläufige Anbindung der Haltestellen zu gewährleisten.
Bei der baulichen Umgestaltung der Kreisverkehrseinmündung aufgrund der Einrichtung zweier notwendiger Busbuchten werden voraussichtlich hohe Kosten verursacht. Nach Auskunft des Landratsamtes kann eine Einführung der Haltestelle zum Fahrplanwechsel im Dezember nur erfolgen, wenn bis zum 30.07.2021 alle baulichen Aspekte umgesetzt werden könnten. Eine bauliche Maßnahme in dieser Größenordnung wäre innerhalb dieser Frist nicht zu realisieren. Im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau erscheint es sinnvoll, die Haltestelle erst mit der Neuausschreibung 2023 der Linie 901 zu verwirklichen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dass die Einrichtung der Haltestelle auf Höhe des Betriebshofes im Rahmen der Neuausschreibung 2023 erneut geprüft wird.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Die Sicht des Landratsamt ist sehr PKW-lastig. Mit gutem Willen auf beiden Seiten, sollte sich das doch günstiger realisieren lassen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Verkehrspolitisch “vorgestrig” - Busbuchten sind nicht mehr “in”. Das wollen wir ja gerade nicht. Ohne Busbucht hat der Bus immer Vorfahrt. Da sollen die sich noch einmal verkehrspolitisch überlegen, was sie wollen.
Herr Heidinger (BLS): Die Haltestelle kann auch ganz nah an den Kreisverkehr gelegt werden. Richtung Gilching kann der Bus auch gleich im Kreisverkehr halten. Das kann insgesamt viel günstiger sein. 
Frau Pfister (BMS): Sie unterstützt das nochmalige Nachhaken.
Frau Henniger (FDP): Wenn die Stadt progressiver als das Landratsamt ist, kann man da sich nicht mal zusammensetzen.
Herr Janik: Er nimmt das Landratsamt in Schutz. Die Straßenverkehrsgesetze sind halt einzuhalten.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Auch als Radfahrer möchte sie nicht hinter dem Bus hängen, wenn der keine Busbucht hat.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die “Auto-Werte-Union” ist eben schwierig zu überzeugen. Soviel Geld wird keiner in die Hand nehmen. Wichtig ist, dass der ÖPNV vorteilig behandelt wird.
2. Abstellplatz für Linienbusse
Die Linienbusse zweier Verkehrsunternehmen wurden bisher auf dem Parkplatz des Edeka- Centers am Bahnhof Nord abgestellt. Nachdem die Busunternehmen durch einen privaten Überwachungsdienst laufend verwarnt wurden, erging von Seiten des Eigentümers Anfang Mai eine schriftliche Aufforderung, dass die Busse nach dem Ablauf einer Wochenfrist nicht mehr auf dem Parkplatz abgestellt werden dürfen.
Die Busse mussten infolgedessen vorübergehend in der Bucht am Hans-Zellner-Weg untergebracht werden. Aufgrund der Lärmbelastung für die Anwohner stellte dies allerdings keine längerfristige Lösung dar. Die Lärmimmissionen, die vor allem durch das "Warmlaufen" und das Anfahren entstehen, sind aller Voraussicht nach überschritten. Da kaum Flächen für eine dauerhafte Abstellmöglichkeit im Stadtgbiet zur Verfügung stehen, wurde von Seiten der Verwaltung kurzfristig eine temporäre Lösung für die Abstellung der Busse gefunden. Alle zwölf Linienbusse können vorübergehend bis zum 31.07.2021 auf dem Schulbusparkplatz der Munich International School Buchhof abgestellt werden.
Während der Zeit der vorübergehenden Unterbringung wird von städtischer Seite in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg eine alternative dauerhafte Lösung zur Abstellung der Busse gesucht. Ebenso soll von Seiten des Immissionsschutzes im Landratsamt in einem gesonderten Gutachten geprüft werden, inwieweit die Lärmschutzwerte in der Bucht am Hans-Zellner-Weg überschritten und ob gegebenenfalls zumindest die Abstellung eines Teils der Linienbusse dort erfolgen kann.
Die Debatte:
Herr Heidinger (BLS): Das Problem wird jetzt nur verlagert. Jetzt stehen die in der Moosstraße. In einer neuen Ausschreibung ist ein Betriebshof zu fordern. Und die Busse müssen gewaschen werden. 
Herr Janik: Die Ausschreibung macht das Landratsamt. Es geht heute nur um die Lösung bis zur nächsten Neuausschreibung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach, wer das Verbot auf dem Edeka-Parkplatz ausgesprochen hat. Warum wird nicht schon jetzt ein provisorischer Busbahnhof eingerichtet? Warum kümmert sich nicht das Landratsamt darum? 
Herr Janik: Das Landratsamt hat das verboten. Es haben sich vielleicht Anwohner beschwert.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie kann sich die Emissionen gut vorstellen. Fahren jetzt Busse durch Percha, wenn die auf bei der MIS parken?  
3. Linie 904 – Durchfahrt Leutstetten, Wangener Straße
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 22.01.2021 wurde ein beidseitiges Haltverbot im östlichen Bereich der Wangener Straße eingerichtet. Im Rahmen der Fahrplankonferenz sollte abgestimmt werden, ob die Anordnung zu einer Verbesserung der Durchfahrtssituation für den ÖPNV geführt hat. Von Seiten der Busunternehmen wurde die Beibehaltung des Haltverbots befürwortet. Die Regelung soll daher bestehen bleiben.
4. Nutzung der Bucht im Hans-Zellner-Weg als zusätzliche Abstellfläche/Haltestelle am Bahnhof Nord
Dieser Punkt wurde bereits unter Punkt 2 (s.o.) erläutert.
5. Linienführung Haltestellen Petersbrunner Straße
Im Zuge der Einrichtung der Haltestelle Petersbrunner Straße hat die Verwaltung beantragt, dass die Nutzung durch die Regionalbuslinien des Ostufers sowie auch deren zukünftige Linienführung geklärt wird. Generell sind die Ostuferlinien 904, 961 und 975 sehr eng getaktet. Ab Dezember 2021 verkehrt auf der Streckenführung der 975 ebenfalls die Expressbuslinie X970. Die Haltestelle Landratsamt/Seebad würde weiterhin in einem ausreichenden Maße bedient werden. Die erforderliche Haltestelle „Petersbrunner Straße" Richtung Percha kann für einen Testbetrieb von ca. sechs Monaten als Ersatzhaltestelle eingerichtet werden; erst nach finaler Prüfung und positiven Resultaten im Hinblick auf die Entzerrung der Fahrpläne wäre ein barrierefreier Ausbau notwendig. Allerdings soll in diesem Kontext auch die Aufnahme der bereits baulich hergestellten Haltestelle Fahrtrichtung Bahnhof Nord in den Testbetrieb erfolgen. Im Ergebnis wird ab der Einführung der Expressbuslinie X970 eine Analyse der Echtzeitdaten der Ostuferlinien durchgeführt, um die Linie zu ermitteln, die von einer möglichen Streckenanpassung am meisten profitieren würde. Es ist davon auszugehen, dass eine Linienführung direkt über die Petersbrunner Straße ein Einsparungspotential von rund 1 bis 2 Minuten mit sich bringt. Sobald die Ergebnisse der Echtzeitanalyse der Linien vorliegen, wird die Stadtverwaltung erneut beteiligt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Linie 904 wird weiterhin über die Moosstraße geleitet.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie fragt, warum die Linien über die kleine Moosstraße “juckeln” sollen. In der Petersbrunner Straße gibt es eine fertige barrierefreie Haltestelle, die auf ihre Nutzung wartet. Sie versteht das Landratsamt nicht. (Anm. d. Verf.: Das kann ich gut nachvollziehen.)
6. Busverbindung zwischen Starnberg und Fürstenried West/Großhadern
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität in der Sitzung am 14.01.2021 soll die Machbarkeit einer Busverbindung zwischen Starnberg und einem U-Bahnhalt im Münchner Süden geprüft werden. Die angesprochene Anbindung an die U-Bahn ist im Nahverkehrsplan als mögliche zukünftige Entwicklungsachse über Schorn festgelegt. Eine Anbindung an die U6 ist nur im Zuge des geplanten Gewerbegebiets Schorn möglich. Ohne das Gewerbegebiet Schorn wird das Potential dieser Linie als sehr gering eingeschätzt. Auch eine Anbindung Perchas und des dadurch entstehenden Freizeitcharakters durch den Anschluss der Badegebiete bringt nicht die gewünschten Effekte, um das Potential der Linien zu stärken. Auch eine Einrichtung der Linie in den Sommermonaten wurde von Seiten des Landratsamtes abgelehnt. Eine Anbindung an die U3 ist bedingt durch den limitierten Platz am U-Bahnhalt Fürstenried West nicht möglich. Im Rahmen der Jahresfahrplankonferenz wurde festgelegt, dass eine Anbindung ausschließlich nach Großhadern eingerichtet werden kann. Die Einrichtung der Linie kann im Ergebnis nur erfolgen, wenn das Gewerbegebiet Schorn umgesetzt wird.
Die Debatte:
Herr Janik: Er ist damit nicht glücklich. Es ist ein Henne-Ei-Problem.
Frau Pfister (BMS): Es gibt mehr Gründe als nur das Gewerbegebiet Schorn - gerade für die Expressbuslinie.
7. Anbindung der Linie 955 von Hanfeld:
Die Haltestellen "Abt-Hörl-Weg" und "St.-Michael-Straße" in Hanfeld werden nach den aktuellen Fahrplänen in beide Fahrtrichtungen angefahren. Die Linie 901 fährt ausschließlich in der Fahrtrichtung von Nord nach Süd. Von Seiten des Landratsamtes wurde geprüft, ob und inwiefern die Linie 901, Abfahrt Starnberg Nord 11.10 Uhr mit der Ankunft in Hanfeld um 11.31 Uhr und 11.32 Uhr, diese Anbindung der Linie 955 für Schüler*innen ersetzen kann. Betroffen sind aktuell insgesamt zwei Schüler*innen des Gymnasiums Starnberg und ein Schüler*in des Gymnasiums Kempfenhausen, die eine Anbindung nach Hanfeld nach Schulschluss zur vierten Stunde benötigen würden. Die Schüler*innen des Gymnasiums Starnberg können nach der vierten Stunde (11.15 Uhr) die Linie 901 nach Hanfeld nutzen. Im Ergebnis ist die Anbindung über die Linie 901 bei der Abfahrt 11.10 Uhr am Bahnhof Nord für die Schüler*innen möglich und vertretbar. Die Linie 955 muss somit Hanfeld nicht mehr anfahren. Dadurch können die Haltestellen "Abt-Hörl-Weg" und "St.-Michael-Straße" in nördlicher Fahrtrichtung in Hanfeld entfallen.
8. Schülerverkehr Grundschule Söcking/Percha
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 27.01.2021 wird ab dem Schuljahr 2021/22 keine Schülerbeförderung der Grundschulen Söcking und Percha über den Regionalbusverkehr mehr stattfinden. Inwieweit die Fahrten aus dem Fahrplan genommen werden können, wird derzeit von Seiten des Landratsamtes und des MVV geprüft. Dies ist abhängig von den vertraglichen Regelungen. Die Fahrten sind auf die Laufzeit der ausgeschriebenen Linien festgesetzt. Die Linien 951 und 903 werden im Dezember 2023 ausgeschrieben; die Änderungen werden in der Fahrplangestaltung berücksichtigt.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, wann denn Ergebnisse bzwlg. der möglichen Änderungen der Fahrplangestaltung vorliegen werden.
Herr Bauer: Es wurde schon mehrmals nachgefragt.
9. Einsatz von Midibussen im Stadtgebiet
In der Sitzung des Stadtrates vom 17.02.2020 wurde der bereits gefasste Stadtratsbeschluss bestätigt, wonach im Zuge der Neuausschreibung der Buslinien darauf hinzuwirken ist, dass auch Kleinbusse nach Maßgabe des ganztägigen Verkehrsbedarfs auf bestimmten Linien eingesetzt werden. Bei Midibussen handelt es sich um Busse mit einer Länge von 8 m bis 10 m. Der Einsatz von Midibussen ist im Schülerverkehr nicht möglich, hier müssen weiterhin die standardmäßigen Linienbusse mit einer Länge von 12 m eingesetzt werden. Soll der Einsatz von Midibussen für die Fahrten außerhalb des Schülerverkehrs auf den Stadtbuslinien beantragt werden, sind die dadurch anfallenden Mehrkosten unabhängig des Bedienstandards und der Kostenaufteilung entsprechend der Finanzierungsrichtlinie, die der Stadtverwaltung noch nicht vorliegt, von der Stadt Starnberg zu tragen. Eine Beurteilung zur gezielten Prüfung auf Routen mit geringerem Fahrgastpotenzial ist erst im Rahmen der Sitzung am 15.07.2021 möglich, da die Fahrgastzahlen von Seiten des Landratsamtes im Gremium vorgestellt werden. Eine vorherige Übermittlung der Fahrgastzahlen an die Stadtverwaltung ist von Seiten des Landratsamtes nicht möglich.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Wann gibt es die Fahrgastzahlen?
Herr Janik: Das ist ein wunder Punkt. Das ist bisher nicht bekannt. Sie sollen vor der Beratung über die Neuausschreibung vorgelegt werden.
Herr Bauer: Der nächste Termin ist am Montag. Da soll es die Zahlen geben.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Fahrgastzahlen sind nicht viel wert. Die sind schwach auf der Brust.
10. Weitere Anträge aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.04.2021
Die Anträge wurden im Nachgang der Sitzung beim Landratsamt beantragt. Nachfolgend werden die Ergebnisse aufgeführt:
Einrichtung einer Bushaltstelle für das Gebiet Percha Nord (in der Zufahrt zur A952) Höhe Heimatshausener Straße: Die Angelegenheit wurde mit Verweis auf die vergangenen Jahresfahrplankonferenzen erneut abgelehnt. Als Begründung wurde erneut aufgeführt, dass grundsätzlich keine einseitigen Haltestellen angelegt werden, da die Erfahrungswerte anhand der Fahrgastzahlen, die dem Landratsamt vorliegen, aufzeigen, dass einseitige Haltestellen weniger gut angenommen werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): “Was wir nicht kennen, machen wir nicht ...” . Eine Haltestelle ist besser als keine. Man kann nicht an einem Ortsteil einfach vorbeifahren. Das sollte sich kein ÖPNV-Träger leisten. Sie ist für eine probeweise Einrichtung der Haltestelle. Percha Nord wäre sonst weiterhin ohne ÖPNV-Anbindung. Es kann nicht sein, dass u. U. nur eine Person das alles einfach ablehnt. Vielleicht ist eine gemeinsame Runde mit dem Landratsamt doch ganz sinnvoll. Wenn ich Fahrgäste will, muss ich ein Angebot machen.
Herr Heidinger (BLS): Er möchte die Haltestelle St. Michael in Handelf vor dem Feuerwehrhaus um 15 Meter Richtung Osten versetzen.
Herr Janik: Das nehmen wir mit.
Zum Fahrplanwechsel 2018 wurde eine neue Haltestelle St. Christophorus in Percha eingerichtet. Die Haltestelle wurde zur Verbesserung der Anbindung der Schüler/innen des Landschulheims Kempfenhausen eingerichtet. Die Haltestelle sorgt auch allgemein für eine verbesserte Anbindung in Percha. Zwischen den benachbarten Haltestellen "Berger Straße" und "Gym. Kempfenhausen" besteht eine Entfernung von ca. 650 m. Wenn die Haltestelle "St. Christophorus" von allen Linien angefahren wird, befindet sich die Haltestelle "Berger Straße" ca. 375 m und die Haltestelle "Gym. Kempfenhausen" ca. 265 m entfernt, wodurch das ÖPNV-Netz verdichtet werden kann. Im Ergebnis wurde von Seiten des Landratsamtes mitgeteilt, dass die Haltestelle ausschließlich für die verbesserte Anbindung des Schülerverkehrs des Gymnasiums Kempfenhausen eingerichtet wurde. Daher wird die Haltestelle nur zu Zeiten angefahren, die für den Schülerverkehr notwendig sind. Aufgrund des engen Fahrplans und der häufig auftretenden Verspätungen auf den Linie 961 und 975 soll eine weitere Anbindung der Haltestelle nicht erfolgen.
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Sie wundert sich über den aktuellen Fahrplan. Warum fährt man da so oft vorbei? Es gibt auch am Nachmittag Schüler, die dort einsteigen könnten. Da sollten schon mehr Busse halten. Auch die Initiative des Elternbeirats sollte berücksichtigt werden. 
Die Verlegung der Haltestelle "Agentur für Arbeit" sollte erneut geprüft werden. Grund für eine Verlegung der Haltestelle ist die deutliche Gefällelage der Haltestelle in Fahrtrichtung stadtauswärts, die einen barrierefreien Ausbau erschwert. Stadteinwärts kann die Anfahrt der Haltestelle nur in deutlicher Schrägstellung des Busses erfolgen, was ebenfalls den barrierefreien Ausbau erschwert. Zudem halten die Busse hier im Einmündungsbereich Giselastraße/Max-Zimmermann-Straße. Die Haltestelle in Fahrtrichtung stadtauswärts soll auf Höhe des Ilse-Kubaschewski-Hauses eingerichtet werden. Dies wurde vom Landratsamt Starnberg erneut abgelehnt, aufgrund der Rückstaugefahr zur Kreuzung am Tutzinger Hof-Platz durch die haltenden Busse. In der Gegenrichtung sollte die Haltestelle vor den Kreuzungsbereich Hanfelder Straße/Von-der-Tann-Straße verlegt werden. Dies ist aufgrund der Aufstellfläche für die Fahrzeuge vor der Lichtsignalanlage im Ergebnis ebenfalls nicht möglich.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach rechnerischen Argument des Landratsamt für Ablehnung aufgrund eines möglichen Rückstaus?
Herr Bauer: Es gibt Berechnungen, die keinen Rückstau zeigen. Das Landratsamt ignoriert das.
Frau Pfister (BMS): Aktuell müssen die Fahrgäste auf der Straße aus- und einsteigen. Da sollte eine Kommune unterstützt werden. Fahrerisches Fehlverhalten von Pkw-Nutzern kann nicht ein Argument für keine Verlegung eine Haltestelle sein. Vor einem Seniorenhaus einen Bus nicht halten zu lassen, ist verkehrspolitisch fragwürdig. Auch vor der Verbreiterung des Bürgersteigs vor dem Scholler wurde vom Landratsamt abgehende Bedenken geäußert. Und es klappt jetzt doch. Die Kommunen sind für die Haltestellen zuständig. Die vielen autofahrerbezogenen Ablehnungen durch das Landratsamt sind schon schwierig. (Anm. d. Verf.: Da stimme ich voll zu. Und wenn innerstädtisch ein Ein-Stunden-Takt im ÖPNV als “Grundversorgung” als ausreichend gesehen wird, ist das verkehrspolitisch mehr als fraglich.) 
Die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen des ÖPNV soll erleichtert werden. Hierzu sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob der Landkreis Starnberg hierfür ein Pilotprojekt starten kann. Im Ergebnis wurde uns von Seiten des Landratsamtes mitgeteilt, dass der Einsatz von Fahrradanhängern an den Linienbussen nur in Ausnahmefällen möglich ist. Auf der Linie 958 (Tutzing – Andechs) wurde ein Fahrradanhänger angebracht. Dabei ist das Einhängen eines Fahrrads ausschließlich an den Endhaltestellen möglich. Bei der Linie 958 handelt es sich um eine Verbindung, die hauptsächlich den Freizeitverkehr abdeckt. Daher wurde dieses zusätzliche Angebot für Radfahrer mitaufgenommen. Die Ausstattung mit dem Fahrradanhänger auf den Linien im Stadtgebiet Starnberg ist aufgrund der Zeitverzögerungen kritisch zu sehen. Für die Einspannung eines Fahrrads sind zusätzlich fünf Minuten zu kalkulieren, die in den Fahrplänen kaum darstellbar sind. Im Rahmen der Sitzung soll diskutiert werden, ob im Stadtgebiet einzelne Verbindungen mit hohem Freizeitwert zwischen den Endhaltestellen bestehen, die das Anhängen eines Radanhängers rechtfertigen. Beispielsweise kommt hierbei die Linie 964 (Wieling – Pöcking – Possenhofen – Starnberg Nord) infrage, welche das Steininger Badegrundstück anbindet.
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Landratsamt steht nicht auf der Seite des ÖPNV. Es wird Immer nur verhindert.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Bei der Mitnahme vom Fahrrädern geht es auch um die Verbindung Söcking-Starnberg und zurück.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die aufgeführten Ergebnisse der Jahresfahrplankonferenz zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung der Haltestelle auf Höhe des Betriebshofes ohne bauliche Busbuchten für eine probeweise Einrichtung nochmals zu besprechen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg eine alternative dauerhafte Lösung zur Abstellung der Busse zu finden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Linienführung über die Petersbrunner Straße wieder im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität vorzulegen, sobald die Ergebnisse der Echtzeitanalyse der Linien durch das Landratsamt vorliegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Einrichtung einer Expressbuslinie zwischen Starnberg und Großhadern weiter zu verfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Haltestellen in Hanfeld in Fahrtrichtung nordwärts, im Zuge des Wegfalls der Anbindung durch die Linie 955, zu entfernen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Prüfung zum Entfall der Anbindungen des Schülerverkehrs im Regionalbusverkehr dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität wiedervorzulegen.
Die Angelegenheit bezüglich der Einführung von Midibussen wird nach Vorlage der Fahrgastzahlen in der Sitzung zur Beratung in die Fraktionen verwiesen und anschließend wieder zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
angenommen: einstimmig
Frau Falk (SPD): Sie möchte vorschlagen, dass die nächsten Vorbesprechungen über die Fahrplankonferenz mit mehr Teilnehmern der Stadt Starnberg stattfinden werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Gespräch mit der ÖPNV-Stelle im Landratsamt mit Vertretern der Fraktionen zu vereinbaren, um die Ergebnisse der Fahrplankonferenz und die generelle Stärkung des ÖPNV zu besprechen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Teilweise Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit Tempo 70 auf der Hanfelder Straße
Sachverhalt:
Am 26.11.2018 wurde die verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadtverwaltung zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 zwischen dem Ortsausgang Starnberg/Söcking und der Waldkreuzung erlassen. Zuvor bestand eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 nur im Abschnitt der Hanfelder Straße bei Taubenhüll. 
Am 15.06.2020 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen der Polizeiinspektion Starnberg, dem Staatlichen Bauamt Weilheim, dem Landratsamt Starnberg (Untere Verkehrsbehörde) und der Stadt Starnberg statt. Im Ergebnis wurde die Unzulässigkeit der Anordnung festgestellt, da kein Anordnungsgrund vorliegt, der eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung des gesamten Bereichs rechtfertigt.
Am 16.09.2020 fand ein Ortstermin mit der Polizeiinspektion Starnberg, dem Landratsamt Starnberg und der Stadt Starnberg statt. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 zwischen der nördlichen Zufahrt nach Hanfeld bis zur Waldkreuzung zulässig ist. Im übrigen Bereich wurde die Unzulässigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung bestätigt. Im Nachgang des Termins wurde ein entsprechender Verkehrszeichenplan erarbeitet.
Am 14.01.2021 wurde die Thematik zur Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vorgelegt. Dabei wurde der Beschluss gefasst, dass die bisherige Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 im gesamten Bereich zwischen Ortsausgang und Waldkreuzung bestehen bleibt. Der Beschluss wurde im Nachgang der Sitzung an das Landratsamt Starnberg weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 17.05.2021 (siehe Anlage) erhielt die Stadtverwaltung von Seiten des Landratsamtes die Weisung, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 im Bereich der Hanfelder Straße zwischen der nördlichen Zufahrt nach Hanfeld Nord und dem Ortseingang Starnberg/Söcking wiederaufgehoben werden muss.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 11.06.2021 wurde die Aufhebung von Tempo 70 angeordnet. Die Anordnung wurde von Seiten des Betriebshofe am 30.06.2021 umgesetzt.
(Anm. d. Verf.: Diese Geschwindigkeitsreduktion ist eine verkehrspolitische Entscheidung, u. a. um die Nutzung der Westumfahrung zu fördern. Leider sehen die Gesetze nur selten solche Optionen vor. Denn verkehrspolitische Entscheidungen haben natürlich immer etwas von “Willkür”, da ja in den seltensten Fällen sachliche Gründe dafür sprechen - das liegt einfach in der Natur von verkehrspolitischen Entscheidungen.)
Die Debatte:
Herr Heidinger (BLS): Er hält das für gefährlich. Es gibt da die Einfahrten etc. Da muss man nicht rasen. Er findet die Entscheidung grob fahrlässig.
Herr Dr. Schüler (UWG): Leider gibt es für verkehrspolitische Entscheidungen keine Gesetzesgrundlage. Die 70 km/h wurden doch zur Stärkung der Westumfahrung eingerichtet.
Frau Pfister (BMS): Es gab auch andere Gründe damals für die 70 km/h. Das Schreiben des Landratsamt enthält keine rechtliche Begründung für die Aufhebung. Der Ausschuss sollte da dranbleiben. Hier wird wieder nur mit den Augen der Autofahrer geschaut.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Warum ist auf Höhe Taubenhüll 70 km/h und bei der Einmündung der Mühlthaler Straße 100 km/h zugelassen? Das Mühlthal wird weitaus häufiger angefahren als Taubenhüll.  
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit nochmals mit dem Landratsamt mit dem Ziel zu erörtern, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h wieder herzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Förderung von Fahrradinfrastruktur in Starnberg: Konzeptvorstellung und Umsetzungsstrategie
Sachverhalt
Die Förderung des Fahrradverkehrs ist ein wichtiger Belang der Stadtentwicklung. Die Erhöhung des Anteils der fahrradfahrenden Bevölkerung schafft das Potenzial langfristig den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu reduzieren und damit die Qualität von Stadträumen erheblich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Daneben seien zudem die Vorteile hinsichtlich der Klimaverträglichkeit und Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung beispielhaft genannt. Bereits vor Veröffentlichung dieser Ergebnisse mit Blick auf den unzureichenden Bestand bildete sich – auf Initiative einer Ehrenamtlerin - eine Arbeitsgruppe aus Politik, Stadtverwaltung und Ehrenamt um den Fahrradverkehr in Starnberg strukturiert zu stärken und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
Patrick Janik, CSU, UWG, SPD, BLS, Erster Bürgermeister
Dr. Thorsten Schüler, UWG, Verkehrsreferent
Dr. Franz Sengl, Bündnis 90/ Die Grünen, Verkehrsreferent
Eva Pfister, BMS, Stadträtin
Ludwig Beck, Geschäftsleitung
Stephan Weinl, Stadtbauamt, Stadtbaumeister
Sylvie Pfeifer, Stadtbauamt, Stabstelle Sonderaufgaben
Jakob Bauer, Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
Andrea Schmölzer, peak pr, Stadtradeln, Ehrenamtlerin
Gesetztes Ziel der Gruppe ist es, konkrete Maßnahmenpakete zu eruieren, zu priorisieren und schließlich schrittweise praktisch umzusetzen. Im Grundsatz soll die Sicherheit und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Zur Schaffung eines umsetzbaren Arbeitsrahmens legte die Gruppe in einem ersten Schritt auf Grundlage von Auswertungen bestehender Verkehrskonzepte Schwerpunkte für die Förderung des Fahrradverkehrs in Starnberg fest:
Radfahren wird zu einem Starnberger Lebensgefühl  nicht-investive Maßnahmen
Aufklären und informieren mit Hilfe der Darstellung von Vorteilen und Faszination des Radfahrens sowie Motivation z.B. in Form von Geschichten, Erfahrungsberichten, Blogbeiträgen, Newslettern und Interviews
Stärken und Schwächen erkennen durch ein geeignetes Monitoring
Dem motorisierten Verkehr einen Antritt voraus  investive Maßnahmen
Mehr Komfort schaffen durch ein lückenloses Radwegenetz und mehr Sicherheit an Bahnhöfen (Abstellanlagenkonzept)
Ergänzend zu einem Abstellanlagenkonzept könnte eine Fahrradstellplatzsatzung zu einer Erhöhung der Nutzungsqualität und hochwertiger Infrastruktur im Stadtgebiet beitragen. Auf die Beschlussvorlage 2021/202 sei an dieser Stelle verwiesen. Die Maßnahmen sollen zunächst schwerpunktmäßig für die Zielgruppen "Pendler" und "Schüler" umgesetzt werden. Grundsätzlich mögliche Maßnahmen sind die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen, Gehwegverbreiterungen, Fahrradzonen / Fahrradstraßen, Radwegen sowie die Anpassung von Straßenbelägen. Klärungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Vorhabens, Starnberg als fahrradfreundliche(re) Kommune entwickeln zu wollen. 
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Die Politik sollte hier in einem ersten Schritt eine Haltung entwickeln und sich strategisch positionieren. Mit der Entscheidung, das vorliegende Konzept umsetzen und in den Fahrradverkehr investieren zu wollen, sind – aus Sicht des Amts - jedoch auch zwei weitere Grundsatzentscheidungen zu fällen.
Zum einen müssen die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt pro Jahr einen Betrag festzusetzen, welcher für die Förderung der Fahrradinfrastruktur eingesetzt wird. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies im Haupt- und Finanzausschuss zu diskutieren. Derzeit werden für den Straßenunterhalt (Fremdfirma, Material, Markierung) jährlich rund 450.000 € veranschlagt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen im Verhältnis hierzu Maßnahmen in einem Kostenrahmen von 90.000 € anzusetzen, dies entspricht einem Fünftel der Aufwendung für den Straßenunterhalt. 
Zum anderen ist neben der Mittelressource auch die Personalkapazität im Bauamt zu berücksichtigen. Eine Umsetzung des Konzepts war bislang in der Projektplanung für die kommenden Jahre nicht kalkuliert. Aufgrund des Umfangs des Maßnahmenpakets und der bisherigen Projektierung im Bereich Straßen- und Landschaftsbau kann eine Umsetzung frühestens in 2023 begonnen werden oder aber es müssten laufende und geplante Projekte zurückgestellt bzw. gestrichen werden. Ergänzend zu den Kapazitäten im Bereich Straßen- und Landschaftsbau bedarf es Personalressourcen im Bereich Koordination und Fördermittelmanagement, hier sei auf die Beschlussvorlage 2021/211 "AGFK-Mitgliedschaft und Radverkehrsbeauftragter" verwiesen.
Die Debatte:
Herr Janik: Er bedankt sich bei den Ausschussbeteiligten.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, warum erst 2023 begonnen werden soll? 
Frau n.n.: Die vorhandenen Kapazitäten sich für 2022 schon ausgelastet.
Frau Pfister (BMS): Man kann ja ggf. 2022 schon mit ersten Planungen beginnen. Es gibt da genug noch vorzubereiten. 
Frau Henniger (FDP): Sie möchte in die Arbeitsgruppe mit aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität spricht sich für das Ziel aus, die Fahrradinfrastruktur in Starnberg zu fördern und die Stadt in den kommenden Jahren schrittweise fahrradfreundlich umzubauen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss pro Jahr ein haushaltsverträgliches Budget für die Umsetzung von Fahrradinfrastrukturmaßnahmen festzulegen. Ergänzend wird empfohlen die Verwaltung mit der Akquisition von Fördermitteln zu beauftragen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss unter Vorbehalt der Entscheidung über das Haushaltsmittelbudget die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung ab dem Jahr 2023 vorzusehen bzw. eine Projektliste mit Zurückstellungs- bzw. Streichungsvorschlägen zu erarbeiten und dem Gremium erneut zur Entscheidungsfindung vorzulegen.
Über den Umsetzungsstatus des Konzepts ist dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität jährlich Bericht zu erstatten und über die weitere Vorgehensweise sowie den Haushalts- und Personaleinsatz zu beraten.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Förderung von Fahrradinfrastruktur in Starnberg: AGFK-Mitgliedschaft und Radverkehrsbeauftragter
Sachverhalt
Die 2012 mit maßgeblicher Unterstützung der Bayerischen Landesregierung gegründete "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)" ist ein Netzwerk bayerischer Kommunen, welche das Ziel verfolgt ein Netzwerk zu bilden und regelmäßig in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Die Radverkehrsförderung soll organisatorisch fest verankert und als wesentlicher Baustein zukünftiger Mobilitätsabwicklung etabliert werden.
Um das übergeordnete Ziel zu erreichen strebt die AGFK Bayern folgende Ziele an:
MEHR INFRASTRUKTUR: Wenn Radfahren Spaß machen soll, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer den nötigen Platz im öffentlichen Raum bekommen – auf der Fahrbahn, auf Radwegen, in Bussen und Bahnen sowie bei den Abstellflächen.
MEHR RADKULTUR: Die Verkehrsmittelwahl ist immer auch eine Imagefrage. Ziel der AGFK Bayern ist es zu zeigen, dass das Rad positiver und gern gesehener Teil der Stadt- bzw. Kreiskultur ist.
MEHR SICHERHEIT: Nur wenn das Rad als sicheres Verkehrsmittel wahrgenommen wird, steigen mehr Menschen aufs Fahrrad um. Verkehrssicherheit für Radfahrer ist daher ein wichtiges Ziel der AGFK Bayern.
 MEHR UMWELTSCHUTZ: Eine umweltfreundliche Nahmobilität trägt wesentlich zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Daher gehört es zu den zentralen Anliegen der AGFK Bayern, den Anteil des Rad- und Fußverkehrs im Modal-Split zu erhöhen.
Mitgliedskommunen der AGFK Bayern fühlen sich diesem Anliegen verpflichtet und setzen sich zum Ziel die offizielle Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen zu bekommen." (AGFK Bayern e.V. (o.J.): AGFK Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.. Über die AGFK. https://agfk-bayern.de/ueber-die-agfk/ [Zugriff: 17.06.2021]). Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 2.500 €.
Hervorgehoben sei an dieser Stelle die Forderung nach einem Radverkehrsbeauftragten pro Mitglied als zentraler Ansprechpartner für die AGFK und zentrale Koordinierungsstelle in Bezug auf kommunale Radverkehrsfragen. Dieser ist innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen. In Hinblick auf die in der Beschlussvorlage 2021/210 genannten Vorhaben der Fahrradverkehrsförderung würde eine AGFK-Mitgliedschaft und die damit einhergehende Benennung eines Radverkehrsbeauftragten innerhalb der Verwaltung die genannten Ziele bekräftigen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird folgendes Modell für die Etablierung eines Radverkehrsbeauftragten vorgeschlagen:
Schaffung einer zusätzlichen Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden (z.B. Straßenbauingenieur), Entgeltgruppe 11 / Stufe 3, dies entspricht jährlichen Personalaufwendungen von 38.460,92 €.
Etablierung von gewählten Radverkehrsbeauftragten aus dem Stadtrat zur Unterstützung der Verwaltungsstelle
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er hat Probleme mit der Schaffung der Stelle, da ja das Bauamt unterbesetzt ist. Nicht dass diese Person für andere Aufgaben “missbraucht” wird.
Frau Falk (SPD): Sie möchte das auch unter Haushaltsvorbehalt stellen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie begrüßt das Konzept. Sie ist auch vorsichtig mit der Teilzeitstelle. Ihr fehlt da noch eine konkretere Aufgabenbeschreibung. Sie tendiert deshalb dagegen.
Herr Janik: Es geht heute nur um die politische Empfehlung des Ausschusses, da weiter zu machen.
Herr Heidinger (BLS): Er findet die AK kompetent. Er bittet um gestennte Abstimmung. 
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung mit der Bewerbung einer AGFK-Mitgliedschaft zu beauftragen. Voraussetzung hierfür ist die Einstellung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags von 2.500 € in den jährlichen Haushalt.
angenommen: einstimmig
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss eine zusätzliche Teilzeitstelle "Radverkehrsbeauftragter der Stadt Starnberg" zu schaffen.
angenommen: 7:5 
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt dem Stadtrat unter Vorbehalt der positiven Entscheidung über die Ziffern 1 und 2 Radverkehrsbeauftragte aus den Reihen des Stadtrats zu benennen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Radaufstellflächen in der Strandbadstraße: Antrag der UWG Fraktion zur Prüfung und Realisierung vom 27.06.2021
Sachverhalt
Mit Ihrem Antrag vom 27.06.2021 beantragt die UWG-Fraktion die "Prüfung und Realisierung einer Radaufstellfläche in der Strandbadstraße". Vorgeschlagen wird, eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer in der Strandbadstraße aus Richtung Percha-Süd in Richtung Gewerbegebiet/ Starnberg Nord zu markieren, um eine direktere und sicherere Anbindung zu ermöglichen. Entsprechende Aufstellflächen wurden bereits in der Leutstettener Straße und Söckinger Straße umgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgeweitete Radaufstellflächen werden durch eine vorverlegte Haltlinie für den Radverkehr über die gesamte Breite des Fahrstreifens gebildet. Die Radaufstellflächen kommen vorrangig in Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten in Frage, damit die Mehrzahl der Radfahrer den Aufstellstreifen nutzen kann. Sie sichern geradeaus fahrenden und links abbiegenden Verkehr. Die Radaufstellflächen sollen mit Schutzstreifen kombiniert werden, damit der Radverkehr an den stehenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren kann. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Radaufstellfläche an der Strandbadstraße zu markieren, da dort eine Regelung per Lichtsignalanlage erfolgt. Zudem ist die Grünphase der Strandbadstraße aufgrund der Vorrangigkeit der B2 kurz, wodurch längere Sperrzeiten bestehen. Die genaue Prüfung, insbesondere bezüglich der Straßenbreiten aufgrund der Anlage des Schutzstreifens, muss zusammen mit den Fachstellen geprüft werden. Hierbei muss mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden, ob die Nahtstellenregelung aufgrund des unmittelbaren Bezugs zur B2 betroffen ist.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Ihm ist es wichtig, dass die Prüfung und die Realisierung in einem Rutsch beschlossen wird.
Frau Pfister (BMS): Kann man auch gleich Tempo 30 in der Strandbadstraße zu prüfen?
Herr Heidinger (BLS): Der fragt nach der Route, die damit verbessert werden soll.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Kann man nicht auch die neue Fußgängerquerung nehmen?
Herr Dr. Schüler (UWG): Ja, das ginge auch. Mit der Aufstellfläche kann mit wenig Aufwand und eigentlich keiner Behinderung von Autofahrern, die nur ggf. 2-3 Sekunden später aus der Strandbadstraße losfahren können, ein größerer Nutzen für die Radfahrer erreicht werden.
Herr Zirngibl (CSU): Auch würde bei Nutzung der neuen Fußgängerquerung die Bedarfsampel den Verkehrsfluss zusätzlich behindern.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Radaufstellfläche zu prüfen und mit den zuständigen Fachstellen abzustimmen. Sofern keine Einwände bestehen, wird die Verwaltung beauftragt die Markierung zeitnah umzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 9  Sharing in Starnberg: CSU-Antrag vom 14.03.2021 zur Anschaffung von eCarsharing- Autos und dazugehörigen Ladesäulen
Sachverhalt
In ihrem Schreiben vom 14.03.2021 beantragt die CSU-Fraktion die Anschaffung zweier E-PKWs mit dazugehörigen Ladesäulen über ein Finanzierungsmodell der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG (EGF), welche für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden.
Im Antrag wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Anschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge
Finanzierung von e-PKW über die EGF inkl. der notwendigen Hard- und Software für die Vermietung
Aufnahme der Fahrzeuge in die STATTAUTO München Flotte
Finanzierung der Fahrzeuge über die Nutzungsgebühr
Anschaffung und Finanzierung der Ladesäulen
Zwei 22-kW-Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten
Aufstellung der Ladesäulen durch die EGF bzw. die Stadtwerke Landsberg
Refinanzierungsmodell: a. Ausgangspunkt: zwei Ladungen pro Werktag b. Kosten: 32,- ct/kWh eigene Stromkunden, 38,- ct/kWh Fremdkunden, 42,- ct/kWh Spontanlader c. Erstattung durch die Stadt, sollten weniger Kilowattstunden pro Jahr geladen werden als vertraglich vereinbart d. Mehrerträge werden durch die EGF an die Stadt erstattet
Bauarbeiten werden durch die Energie-Genossenschaft koordiniert
Betreuung der Ladesäule durch die EGF bzw. Stadtwerke Landsberg über sieben Jahre
Für die Stadt würden keine Kosten hinsichtlich der Anschaffung und Herstellung von Fahrzeugen und Ladestandorten entstehen. Als Ladesäulen-Standorte werden beispielhaft der Tutzinger-Hof-Platz, der Bahnhof See sowie der Wiesengrund vorgeschlagen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Etablierung breiter (e-)Sharing-Angebote sowohl im Bereich des motorisierten PKW- und nicht-motorisierten Fahrrad-Verkehrs ist eine zentrale Zukunftsaufgabe der Mobilitätsförderung und -entwicklung der Stadt Starnberg. 
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität hat daher in seiner Sitzung am 14.01.2021 beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für die praktische Umsetzung alternativer, flexibler Mobilitätsformen mit folgenden Bestandteilen beauftragt:
Formulierung von übergeordneten Zielsetzungen
Erarbeitung von Standortvorschlägen für E-Car-Sharing
Erarbeitung von Standortvorschlägen für E-Bike-Sharing
Recherche von weiteren ergänzenden Mobilitätsformen wie bspw. Ruftaxi und Kleinbusse
Zusammenstellung möglicher Anbieter und Kooperationspartner
Der Beschluss sieht vor, die Ausarbeitung in der zweiten Jahreshälfte 2021 dem Ausschuss vorzustellen, um im Anschluss ein Vergabeverfahren sowie die praktische Umsetzung von Pilotprojekten vorbereiten zu können.
Der vorliegende CSU-Antrag schlägt die Erweiterung der STATTAUTO-Flotte mit Hilfe der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG für den Standort Starnberg vor. Die EGF kooperiert mit der STATTAUTO München GmbH.
Der Verwaltung liegen derzeit keine Daten über die Ausnutzung der Fahrzeuge vor, welche Rückschlüsse auf den Erfolg des STATTAUTO-Carsharingmodells zulassen. Aufgrund dessen und vor allem in Hinblick auf den am 14.01.2021 gefassten Beschluss zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts alternativer Mobilitätsformen mit Teilkonzept "(e-)Sharing", wird zunächst die Umsetzung dieses Beschlusses empfohlen. Ziel des Konzepts ist es, eine einheitliche Strategie zu entwickeln und Erfolge sowie Misserfolge in Hinblick auf die Auslastung und Verkehrsreduktion zu evaluieren. Auch die Einbindung des Landkreises zur Erarbeitung von Modellen über die Stadtgrenzen hinaus wäre hierbei möglicherweise ein wichtiger Schritt.
Die Erarbeitung des Konzepts obliegt bauamtsintern dem Bereich technischer Umweltschutz. Da die Stelle seit geraumer Zeit nicht besetzt ist, fehlen derzeit die personellen Kapazitäten den bestehenden Beschluss zu vollziehen sowie den vorliegenden Antrag weiterzubearbeiten.
Die Debatte:
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte vorschlagen, dass das ein größeres Thema wird und nicht nur bei zwei Fahrzeugen bleiben sollte. Die umliegenden Ortsteile sollten auch mit einbezogen werden. 
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität hält an seinem Beschluss vom 14.01.2021 zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts alternativer Mobilitätsformen fest und bekräftigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt mit Neubesetzung der Stelle des technischen Umweltschutzes den Beschluss zu vollziehen.
angenommen: einstimmig
Die im CSU-Antrag vom 14.03.2021 aufgeführten Vorschläge zur Erweiterung des eCarsharing-Angebots inkl. zugehöriger Ladeinfrastruktur sollen im Zusammenhang mit der Gesamtkonzepterarbeitung geprüft werden. Dabei ist der Ertragserfolg des vorgeschlagenen STATTAUTO-Modells zu berücksichtigen.
angenommen: 9:2
TOP 10 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Festlegung einer "Grünordnung für Starnberg"; Beratung über den Erlass einer Freiflächengestaltungs- und Fahrradabstellplatz- sowie einer neuen Einfriedungssatzung
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 02.05.2021 beantragt die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, eine Grünordnung für Starnberg zu erlassen.
Hierbei sollen letztlich mehrere Instrumente angewandt werden, um einer Bildung von Wärmeinseln in den Siedlungsbereichen und einer Überlastung des Kanalsystems vorzubeugen sowie einen Erhalt markanter Bäume, eine durchgehende und vielfältige Begrünung und ein ökologisches sowie klimaan- gepasstes Bauen zu gewährleisten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird zum einen die Wiedereinführung der Baumschutzverordnung angeregt, zum anderen der Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung.
Soweit es die Baumschutzverordnung betrifft, wird seitens der Verwaltung auf die in heutiger Sitzung gesondert erfolgende Behandlung und die dazu erstellte Beschlussvorlage 2021/150-1 zum Antrag der CSU Stadtratsfraktion verwiesen. Mit der Baumschutzverordnung kann der Erhalt hierin nach dem Maß näher definierter Großbäume und im Falle deren Angangs die Vornahme von Ersatzpflanzungen gewährleistet werden. Demgegenüber wird mit der Freiflächengestaltungssatzung die Anlegung und Gestaltung der nicht überbebauten Flächen bebauter Grundstücke geregelt. Hierin kann u. a. zur Pflanzung von Bäumen angehalten werden, wobei auch bei deren Abgang eine Ersatzpflanzungspflicht bestünde.
Soweit es die im vorliegenden Antrag geforderte Bestimmung einer Ausgleichszahlungspflicht für beabsichtigte Eingriffe und Veränderungen in bestehende Grünstrukturen betrifft, muss festgehalten werden, dass es hierfür zumindest im am häufigsten vorkommenden Fall einer Bebauung im Innenbereich keine Gesetzesgrundlage gibt.
Sofern eine Bebauung im Außenbereich erfolgt, muss der jeweilige Bauherr gegenüber dem Freistaat tatsächlich eine Kompensation erbringen. Überplant die Stadt Flächen im Außenbereich, muss sie gleichfalls einen Ausgleich herbeiführen (§ 1a BauGB), überplant sie Flächen im Innenbereich, hingegen nur und sofern der Eingriff wesentlich ist und nicht das Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung kommt, denn hier gelten Eingriffe in die Natur von Gesetzes wegen als bereits zuvor zulässig. Ebenso verhält es sich grundsätzlich bei nicht überplanten Grundstücken im Innenbereich. Im Übrigen hat der Gesetzgeber mit dem § 13b BauGB sogar für Bebauungspläne im Außenbereich zumindest temporär eine derartige Regelung geschaffen, wenngleich diese sowohl aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen in der Kritik steht und nicht gesichert einer europarechtlichen Überprüfung standhalten wird. 
Kommt es infolge der Bauleitplanung zu einem wesentlichen Eingriff in Natur und Landschaft, der sich nicht oder nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen auf dem Baugrundstück selbst kompensieren lässt, können die Kosten für dann andernorts durch die Stadt bereits veranlasste oder noch zur Veranlassung kommende Maßnahmen den jeweils begünstigten Personen auferlegt werden (§ 135 a BauGB). Bei Bauvorhaben im Innenbereich kann eine derartige Kompensationsabgabe indes nicht per Satzung verlangt werden; auch müssten dann adäquate Ersatzmaßnahmen vorab geplant, in einen monetären und flächenmäßigen Bezug zum jeweiligen Bauvorhaben gebracht und schließlich durchgeführt werden. Aus diesen Gründen finden sich im hier vorliegenden Entwurf der Freiflächengestaltungssatzung keine Bestimmungen zu Ausgleichszahlungen und somit auch keine monetären Anreizsysteme, um etwa die Höhe der Ausgleichszahlung gerade durch in der Satzung geforderte Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung zu reduzieren.
Als Weiteres wird im Schreiben vom 02.05.2021 angeregt, in die Freiflächengestaltungssatzung wegen der sachlichen Nähe auch die bisher zentral in der städtischen Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen enthaltenen Regelungen für die Einfriedungen aufzunehmen.
Bereits vor geraumer Zeit hatte man sich bemüht, die städtische Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen umfassend zu überarbeiten. Dabei sollte auch eine thematische Trennung und Aufteilung auf Einzelsatzungen erfolgen. Zu den hierzu erstellten und zuletzt im Frühjahr 2020 behandelten Entwürfen gab es aufgrund der Komplexität und der eng begrenzten personellen Kapazitäten im Bauamt noch keine abschließende Beratung. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlagen 2019/245 und 2019/352 verwiesen.
Sollte es seitens der Stadträte Überlegungen geben, für Planer und Bauwillige lediglich einen Leitfaden zur Gestaltung der Freiflächen zu erstellen, wird seitens der Verwaltung eine Lenkungswirkung bezweifelt. Eine bloße von der Stadt erarbeitete Handreichung würde indes kaum über bereits allgemein verfügbare Beiträge hinausgehen und besäße keinerlei Verbindlichkeit.
Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept für den Landkreis Starnberg, dem die Stadt selbst bindenden ökologischen Kriterienkatalog sowie mit den Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen und die Heizungssanierung, welche auf der städtischen Homepage jeweils abrufbar sind und auch im Entwurf der Freiflächengestaltungssatzung Erwähnung finden, werden im Übrigen weitergehende Instrumente und Informationen zum wirtschaftlichen und dem klimatischen Wandel angepassten Bauen an die Hand gegeben. Vor dem Hintergrund dessen und der thematischen Nähe regt die Verwaltung über den gestellten Antrag hinaus an, verbindliche Regelungen für Fahrradabstellplätze zu treffen. 
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er bedankt sich bei der Verwaltung. Er möchte das erst in den Fraktionen beraten. 
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte in der neuen Fassung den Begriff  “in sonstiger Weise genutzten Hauptgebäuden” erläutert haben. Auch empfiehlt er einen Anpassungsmechanismus bzgl. der Liste der heimischen Pflanzen. Mit einer möglichen Zwangspflanzung von Bäumen in Gärten kann er nicht mitgehen. 
Frau Meyer-Bülow (CSU): Kann man dann auch gleich die Baumschutzverordnung vertagen?
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte ein paar Anregungen geben. Bei §3 stört sie der Kunstrasen für Sportanlagen. Die landwirtschaftlichen Gebäude sollte auch erwähnt werden. (Anm. d. Verf.: Aber die sind doch schon im Grünen. Da wird durch eine Hängebepflanzung(?) nicht viel mehr bewirkt werden können.) Für Spielplätze würde sie gerne Laubbäume verpflichtend festlegen. Wenn gebaut wird, wird Fläche versiegelt. Da ist die Vorgabe, einen Baum zu pflanzen schon sinnvoll.
Herr Janik: Er sieht die “heimischen Gehölze” auch etwas skeptisch. Es gibt aktuell schon so viele Tujen-Hecken, die eigentlich gemäß Satzung u. U. gar nicht zugelassen sind.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Hauptgrund für die Freiflächensatzung ist die Kompensation. Beim Planen soll das schon entsprechend bedacht werden. Da gilt es entsprechende Maße zu bestimmen.  
Frau Henniger (FDP): Sie geht diesen Gedanken mit. Wer wird das am Ende beschließen? Geht das nicht mehr in den Stadtrat?
Herr Janik: Es wird der Stadtrat beschließen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er hat nichts gegen das Pflanzen von Bäumen in Gärten. Er ist nur gegen den Zwang. Es gibt sicher ausreichende Alternativen, den ökologischen Zweck eines Baums mit anderen Pflanzen zu erreichen.
Beschlussvorschlag
1. Der Satzungsvorschlag wird in die Fraktionen gegeben. Rückmeldungen werden bis zum 22.9.2021 erwartet.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Wenn der Beschlussvorschlag ja mindestens schon eine Woche den Fraktionen bekannt ist, wäre doch schon Zeit gewesen, diesen Vorschlag zu beraten, oder?)
TOP 11 Städtische Baumschutzverordnung; Antrag der CSU Fraktion zur Wiedereinführung der städtischen Baumschutzverordnung
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.02.2021 beantragt Frau Stadträtin Angelika Kammerl im Namen der CSU-Stadtratsfraktion eine Wiedereinführung der Baumschutzverordnung. Als Gründe werden das fehlende Verständnis der Eigentümer zum Erhalt schützenswerter alter Bäume sowie die damit verbundenen Fällungen im Stadtgebiet angeführt. Die erhöhte Anzahl der Fällungen alter Bäume, welche in den letzten Jahren auf Privatgrundstücken ausgeführt wurden, mussten aufgrund der fehlenden Baumschutzverordnung hingenommen werden.
Historie
Die Stadt Starnberg hatte die Baumschutzverordnung 1992 aus den nachstehenden Gründen eingeführt:
a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
b) Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse einschließlich Verbesserung der Luftqualität und -feuchte
c) Erhaltung und Förderung eines artenreichen Baumbestandes als Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die Bindung des CO2
d) Erhaltung von Lebensräumen der Tiere, d.h. in Verbindung mit c) Sicherung urbaner Biodiversität
e) Gestaltung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes
f) Schaffung von Zonen der Ruhe und Erholung zur Gesundheitsförderung
g) Positive Beeinflussung der Grundstückswerte bzw. Steigerung des Bodenrichtwerts
Diese Multifunktionalität und Wertschöpfung durch Stadtgrün ist eng an Anzahl und Qualität der vorhandenen Bäume gekoppelt.
Die Baumschutzverordnung dient den Schutzzielen und Schutzzwecken als spezielle rechtliche Grundlage, um im öffentlichen Interesse des Naturschutzes den das Stadtgebiet prägenden Baumbestand zu erhalten und durch Nachpflanzungen sichern zu können.
Im Juni 2015 wurde dann die Aufhebung der Baumschutzverordnung beantragt und im August beschlossen. Hierbei wurden die nachstehenden Argumente und Gegenargumente vorgebracht.
1. Die Baumschutzverordnung führt zu einer Fällung der Bäume, bevor sie in den Schutzstand wachsen 
Das Argument, dass die Angst vor den Regelungen der Baumschutzverordnung zu vorsorglichen Fällungen von Bäumen, die in absehbarer Zeit einen Stammumfang von min. 100 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden gemessen erreichen (Schutzgegenstand der Verordnung) würden, wird nicht geteilt. 
Zwar mag es in Einzelfällen so sein, insbesondere bei Neueigentümern; diese Behauptung setzt jedoch voraus, dass als störend empfundene Bäume erst nach über 30 Jahren (bei den meisten Baumarten) gefällt werden würden, nämlich dann, wenn sie bereits einen Stammumfang von über 90 cm und somit eine Höhe von meist über 10 m erreicht haben. Nach der Erfahrung der Verwaltung werden störende Bäume jedoch tatsächlich wesentlich früher entfernt, weil der Abstand zum Haus zu gering gewählt wurde etc.
2. Die Baumschutzverordnung führt zu einer Überalterung des Baumbestands in der Stadt Starnberg
Eine Überalterung des Baumbestands ist nicht zu befürchten, da durch die Verordnung nicht nur ältere Bäume geschützt werden, sondern auch Jungbäume als Auflage zur Genehmigung gepflanzt werden müssen (Ersatzpflanzungen nach § 8). Im Gegenteil, die Pflanzung von Jungbäumen wird sogar gefördert. Im Übrigen handelt es sich bei Bäumen mit über 100 cm Stammumfang anfänglich keineswegs um Alt-Bäume, sondern um Bäume in der sogenannten Reifephase, die eine weitere Standzeit von 40 Jahren und mehr haben, vorausgesetzt die Vitalität (Gesundheit) des jeweiligen Baumes lässt dies zu. Die Vitalität wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch einen ausgebildeten städtischen Baumkontrolleur beurteilt, die dann als Grundlage für eine Ausnahme nach § 5 bzw. Genehmigung nach §§ 6 und 7 dient.
3. Der Baumschutz führt zu einer Ungleichbehandlung und ist besser durch Bebauungspläne gewährleistet
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist durch die Verordnung und deren Vollzug gegeben. Innerhalb der Bebauungsplangebiete genießen nur solche Bäume einen Schutz, die im jeweiligen Bebauungsplan (vorwiegend aufgrund deren ortsbildprägender Wirkung) explizit als zu erhalten festgesetzt sind. Gerade in älteren Bebauungsplänen, innerhalb deren Gebietes sich womöglich mittlerweile ein veritabler und ortsbildprägender Baumbestand entwickelt hat, ist dies jedoch regelmäßig nicht der Fall und auch Bebauungspläne neueren Datums enthalten nicht immer spezifische baumerhaltende oder zur Nachpflanzung verpflichtende Festsetzungen. Auch stellt ein Bebauungsplan insofern ein ungeeignetes Instrument zum Baumschutz dar, als dass die Lebenserwartung eines Baumes oft die Zeit eines Bebauungsplanes, in der dieser faktische Geltung behält, überschreitet.
4. Nachbarschaftliche Konflikte werden durch die Baumschutzverordnung vorprogrammiert 
Nachbarschaftliche Konflikte werden durch die Baumschutzverordnung nicht vorprogrammiert oder gar befördert. Beide Parteien sind berechtigt, einen Fällantrag zu stellen, d.h. der Nachbar wird durch die Verordnung nicht schlechter gestellt. Ihre Aufhebung vermag das Spektrum nachbarschaftlicher Diskrepanzen nicht zu reduzieren, letztere werden im Bayrischen Nachbarrecht und in der entsprechenden Rechtsprechung behandelt.
Allgemeines
Der Bund Naturschutz hat bei den 2.056 bayerischen Gemeinden im Jahr 2018 eine Umfrage im Zusammenhang mit dem Bestand örtlicher Baumschutzverordnung durchgeführt. Genannt wurden 94 Baumschutzverordnungen, die meisten von Großstädten. Bayernweit würden durchschnittlich 72 % aller Fällanträge bewilligt, bei 73 % der Fällungen erfolgten Ersatzpflanzungen. Interessant ist die Aussage bezüglich der Fällungen kurz bevor eine Verordnung in Kraft tritt: Diese werden mit 5 % angegeben, etwa 2 % der Bäume werden gefällt, bevor Bäume in die Verordnung hineinwachsen. Als wichtig wird jedoch die Feststellung erachtet, dass in Städten mit einer Baumschutzverordnung in der Regel weniger Bäume gefällt werden und die geforderten Ersatzpflanzungen für grünere Innenstädte sorgen.
Daneben kann davon ausgegangen werden, dass die bloße Existenz einer Baumschutzverordnung bereits zahlreiche Eigentümer von der Beantragung einer Ausnahme abhält. Auch wird dadurch im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet, von Bauwerbern eine Umplanung zu verlangen, wenn beispielsweise durch eine andere Grundrissplanung ein geschützter Baum erhalten werden kann – ohne Bumschutzverordnung gilt dagegen uneingeschränkt der Grundsatz "Baurecht vor Baumrecht." In diesem Zusammenhang interessant ist auch ein jüngst ergangenes Urteil des BGH, wonach ein Nachbar im Rahmen des Selbsthilferechts grundsätzlich in sein Grundstück hineinragende Äste und hineinwachsende Wurzeln beseitigen kann, auch wenn dies zum Absterben des Baumes führt. Bei Existenz einer Baumschutzverordnung könne hingegen anderes gelten.
Im Weiteren wird auf die Beschlussvorlagen 2018/184-2, 2016/249, 2015/199 sowie 2013/158 hingewiesen.
Ressourceneinsatz
Mit der Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung geht selbstverständlich ein vermehrter Ressourceneinsatz einher. Dieser müsste voraussichtlich mit dem bestehenden Verwaltungs- und Betriebshofpersonal bewältigt werden, allenfalls könnte durch einige organisatorische Umschichtungen im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Verwaltungsstelle im Sachgebiet 30 ein gewisser Ausgleich herbeigeführt werden. 
Die Aufrechterhaltung der Förderung auch nach Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung hätte demnach folgende Effekte:
Bürger werden beim Erhalt von besonders wertvollen Habitat- und ortsbildprägenden Bäumen unterstützt.
Eine Förderung ab einem Baumumfang von künftig 140 cm (bislang 150 cm) kann dazu beitragen, dass Bäume, die kurz davorstehen, in den Schutzstatus der Verordnung hineinzuwachsen, beibehalten werden.
Zusätzliche personelle und finanzielle Belastung der Stadt Starnberg.
Für das Antragsverfahren kann die Stadt Starnberg Gebühren und Auslagen erheben. In vorgehenden Fassungen der städtischen Kostensatzung waren explizite Beträge im Zusammenhang mit dem Vollzug der Baumschutzverordnung genannt. Dies sollte auch in der aktuellen Satzung geschehen, wenngleich sich die Kostenerhebung ohne derartige Regelungen auf die Generalklausel des § 1 der städtischen Kostensatzung stützen könnte. Maßgeblich sind der entstandene Verwaltungsaufwand sowie der hieraus erwachsende wirtschaftliche Vorteil für den Antragsteller. Die bloße Gebühr dürfte sich sonach in einem Rahmen von 80 bis 120 € bewegen.
Die Debatte:
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat noch Anregungen und unterstützt die Satzung. Ihr wäre es recht, wenn kranke Bäume erst nach einem Fachgutachten gefällt werden dürfen. Denn die sind trotzdem auch Lebensraum. Die Satzung sollte auch im Außenbereich gelten. (Anm. d. Verf.: Was machen wir dann beim Wald?) Warum gilt die Baumschutzsatzung nicht für Friedhöfe? In eine zukünftige Satzung sollten auch größere Hecken mit aufgenommen werden. 
Beschlussvorschlag
1. Der Satzungsvorschlag wird in die Fraktionen gegeben. Rückmeldungen werden bis zum 22.9.2021 erwartet.
angenommen: 10:1 
(Anm. d. Verf.: Wie oft soll das noch vertagt werden? Man bekommt fast das Gefühl, dass das irgendwo zu wenig Entscheidungsfreude vorhanden ist. Oder die UWG war da Vorreiter und hat das Thema schon intern diskutiert und benötigt keine weitere Vertagung.)
TOP 10 Kreuzungsbereich Andechser Straße/Bründlwiese/Fichtenweg - Haltestelle "Bründlwiese"; Umplanungen des Kreuzungsbereichs und Herstellung einer Querungsmöglichkeit für die Fahrgäste der Bushaltestelle
Sachverhalt
Die Kreuzung Andechser Straße/Bründlwiese/Fichtenweg im Bereich der Bushaltestelle "Bründlwiese" ist seit längerem in der Umplanung und Diskussion. Bereits im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität wurden in den Sitzungen im Jahr 2016 (Beschlussvorlagen 2016/179 und 2016/248) über die Umgestaltungsmöglichkeiten und Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich debattiert. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Machbarkeitsstudie zur Installierung einer sicheren Querungsmöglichkeit in Auftrag gegeben. Hier wurde die Installation einer Lichtzeichenanlage favorisiert und dem Gremium vorgelegt. Aufgrund der negativen Stellungnahme der unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landratsamt Starnberg, die aufgrund der damaligen vorhandenen Staatsstraßenqualifikation für die Andechser Straße, für die Genehmigung zuständig war, wurde die Thematik zurückgestellt und sollte mit Abstufung der Straße wieder aufgerollt werden.
Die Verwaltung hat mit dem Ingenieurbüro Steinbacher, der auch die Machbarkeitsstudie erstellt hat, die Planungen zur Bushaltestelle unter Beachtung der Rückmeldungen des Landratsamtes zum Öffentlichen Nahverkehr, den Anregungen aus der ersten Veranstaltung zum ISEK-Söcking, sowie den Hinweisen aus der Bevölkerung überarbeitet. Die Bushaltestelle "Bründlwiese" wird von den Stadtbuslinien, sowie von den Regionalbuslinien angefahren. Die Stadtbuslinien nutzen diese Bushaltestelle auch als Rastplatz für die gesetzlichen Pausen. Aufgrund dessen, ist die Bushaltestelle bei einem wartenden Stadtbus, durch die Regionalbuslinie nur bedingt anfahrbar und hält dann überwiegend auf der Fahrbahn. Die Fahrgäste steigen somit nicht im geschützten Bereich der Bushaltestelle aus. Aus der Bevölkerung wurde der eindringliche Wunsch geäußert die Querungssituation und den Einmündungsbereich Bründlwiese/Fichtenweg verkehrssicher herzustellen und eine Querung zu installieren.
Die Einrichtung eines Fußweges zur Gaststätte und ein straßenbegleitender Radweg sind nachträglich möglich, jedoch noch nicht explizit eingearbeitet. Die Kostenschätzung für die Umplanung belaufen sich auf 910.000 € zzgl. Planungskosten und Nebenkosten.
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Das ISEK und die Vorbereitenden Untersuchungen für den Ortsteil Söcking sind derzeit noch in Aufstellung. Erst mit einer Fertigstellung des Gutachtens und ggf. der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes sind eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" und die Beantragung von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen möglich. Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen wird mit einer Fertigstellung des Gutachtens frühestens Mitte 2022 gerechnet. Fördermittel könnten dann für das kommende Haushaltsjahr 2023 beantragt werden.
Die Debatte: 
Herr Janik: Der ISEK Söcking ist noch offen. Die Regularien lassen eine hier erforderliche Indoor-Veranstaltung noch nicht zu.
Herr Zirngibl (CSU): Kann es passieren, dass wir die vom Bauamt hergestellte Straße nach einem Jahr wieder aufreissen. 
Herr Janik: Die Wiederherstellung ist vom Bauamt noch nicht geplant. Die waren da etwas überrascht. Da haben wir noch Zeit.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten uns nicht nur auf die Städtebauförderung konzentrieren. Da gibt es noch andere Fördertöpfe.
Herr Janik: Da wird schon recherchiert. Vielleicht bekommen wir vorher noch einen Zebrastreifen hin. Tempo 30 ist auch bereits in Verhandlung.
Beschlussvorschlag
Das Projekt wird nach Fertigstellung des ISEK Söcking dem Gremium zur möglichen Umsetzung wiedervorgelegt.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er beantwortet die Anfragen
von Herrn Dr. Schüler: Er berichtet über den Baustellenverkehr am Waldspielplatz. Das sind öffentliche Straßen, bei denen keine Verbote eingerichtet werden können. Eine Einbahnrichtungsempfehlung über Oberen Seeweg (Zufahrt) und Waldspielplatz (Abfahrt) wird demnächst eingerichtet. 
von Frau Pfister (BMS): Die angefragte Liste mit den Ausstattungen der Haltestellen konnte vom Landratsamt nicht bereitgestellt werden. Da wird die Stadt etwas für den Oktober vorbereiten. Am Söckinger Kreisel wurde die Beschilderung angepasst. 
von ???: Die Fahrradzone in der Von-der-Tann-Straße ist noch in Planung. 
von Frau Henniger (FDP) / Herr Dr. Schüler (UWG): Wenn der Seufzerberg wieder zum Seufzerberg wird, wird auch die Vorfahrtsregelung geändert. 
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Tempo 30 in der Hanfelder und Söckinger Straße. Es geht um den nächtlichen Lärm? Wie lange dauert die Prüfung beim Landratsamt noch? Wann wird das Radwegekonzept im Bereich Petersbrunner Straße vorgestellt oder zugeschickt? Sie fragt nach einer möglichen Probebeschildung “Miteinander”, die es in anderen Gemeinden gibt. Sie kann Vorschläge für mögliche Orte der Verwaltung vorschlagen.  
Herr Janik: Das nächste Gespräch mit dem Landratsamt ist Anfang August.
Frau n.n.: Sie hat in Gilching recherchiert. Dort wurden die Schilder positiv angenommen. Das ist auch ein Thema für Starnberg.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach dem nächsten Termin des Ausschusses Verkehrsentwicklung. Sie würde gerne nach dem Stand der Beschlüsse aus der letzten Sitzung fragen. Es gab da mehrere Prüfaufträge, deren Stand sie gerne erfahren möchte.
      (M)ein Fazit:
Man ist (auch?) heute das Gefühl nicht losgeworden, dass das Landratsamt eher Gründe für eine Ablehnung, als Gründe für eine Realisierung sucht. Das ist durchaus ernüchternd, wenn es doch heute um viel ÖPNV und Radverkehr gegangen ist und wahrscheinlich nicht nur ich den Eindruck gewonnen habe, dass selbst die für den ÖPNV zuständige Abteilung des Landratsamt eher die Autofahrer im Blick hat. 
Und wenn das Landratsamt einen Ein-Stunden-Takt in einem Mittelzentrum als Grundversorgung als ausreichend ansieht, bei Verbindungen zwischen einzelnen Gemeinden aber einen 30-Minuten-Takt als Grundversorgung vorschlägt, sehe ich da noch Erklärungsbedarf, warum für eine Grundversorgung bei zunehmender Einwohnerdichte die Taktfrequenz irgendwie geringer wird.
Der Radverkehr hat heute viel politische Unterstützung erfahren. Hoffen wir mal, dass diese nicht an der Finanzierung komplett scheitert. Wenn Gelder in die Sanierung von Straßen gesteckt werden, sollte alleine schon im Sinne der Gleichberechtigung ein gewisser gerne auch kleinerer Betrag in die Radwegeinfrastruktur gesteckt werden.
Ich bin auch gespannt, welche Stellungnahmen der Gruppierungen bis zum Herbst zu den vorgeschlagenen Satzungen bei der Verwaltung eingehen und welche Änderungen sich daraus noch ergeben. Dann kann im Herbst hoffentlich endlich über das Thema Baumschutz abgestimmt werden.
Und am Ende noch ein Vorschlag für die Sachvorträge. Vielleicht könnten mehr Zuhörer für die Sitzungen gewonnen werden, wenn es eine “Folienpflicht” für jeden Sachvortrag mit mindestens einer Folie und mindestens einem Bild gäbe. Denn wir alle wissen, dass nur Zuhören bei einer Materie (in die wir Stadträte uns ja schon vorher über die guten mehrseitigen Beschlussvorlagen einlesen können) nicht leicht ist und man schnell den inhaltlichen Faden verliert. Und da die Debatten ja glücklicherweise aus Sicht der Zuhörer an Zugkraft verloren haben, könnte man vielleicht über weiterhin gerne kurze aber optisch erweiterte Sachvorträge die Sitzungen für die Zuhörer wieder interessanter gestalten. 
Noch besser wäre natürlich die Live-Übertragung, die ich immer noch befürworte.
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politik-starnberg · 4 years ago
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Wer sieht den Unterschied?
(Quelle: dr. thosch)
Vor dem Weiterlesen bitte ich alle Leserinnen und Leser kurz zu versuchen, den Unterschied zwischen dem 1. Bild und dem 2. Bild bzw. dem 1. Bild und dem 3. Bild zu suchen.
...
Man (ab heute wieder ohne Frau) soll so etwas ja nicht machen - eine Fotomontage -, weil damit Wünsche geweckt werden könnten, die am Ende nicht erfüllt werden.
Aber da der Kamin für den B 2 Tunnel auf dem Schlossberg ja immer noch heiß diskutiert wird, habe ich mir doch einmal erlaubt, der Einfachheit halber in die Stadtsilhouette eine Kopie des denkmalgeschützten Turms am Schlossgarten ungefähr an die Position zu kopieren, an welcher der Kamin platziert werden wird. Im unteren Bild sogar mit einer doppelten Breite in Bezug auf den vorhandenen Wasserturm.
Und ich bin mal der Einfachheit halber davon ausgegangen, das der zweite Turn selbst im Sommer nicht durch Bäume verdeckt wird.
Und - wer hat ihn gefunden?
Wird das Stadtbild zumindest vom See aus für die Touristen beeinträchtigt?
Sieht Starnberg jetzt vom See anders aus?
Und selbst wenn der Kamin in seinem Aussehen aus welchen Gründen auch immer nicht mit dem vorhandenen Turm identisch sein darf ... groß auffallen wird er bei bisher gleicher bzw. kleinerer Höhe in keinem Fall.
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