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#ArbeitnehmerInnen
aktionfsa-blog-blog · 5 months
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Open Source Verschlüsselung
Schutz vor Überwachung
In vielen Artikeln haben wir über die Notwendigkeit berichtet, dass man die eigenen Daten nicht einfach ins Internet stellt. Bei der Kommunikation sollte man darauf achten, das die Datenpakete verschlüsselt sind, um nicht von neugierigen Augen gesehen und zum eigenen Nachteil genutzt werden.
Welche Möglichkeiten es dazu gibt, haben wir in den letzten Wochen jeweils mit dem Hinweis auf das Buch von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" aufgezeigt.
Open-Source-Verschlüsselung
Schutz vor Überwachung
Theo Tenzer im Interview
In dem zweiten Beitrag hatten wir bereits angefangen auf die einzelnen Verschlüsselungsverfahren, die er in seinem Buch beschreibt, näher einzugehen. Dies wird zukünftig nicht nötig zu sein, denn der Autor hat uns erlaubt, die Sonderausgabe seines Buchs mit dem Vorwort unseres Verein als Text auch in unserem Web zu veröffentlichen.
Open-Source-Verschlüsselung - Inhaltsverzeichnis & Einleitung: Apps, Programme und Werkzeuge – mit denen Lernende lernen, Verschlüsselungs-Meisterin und -Meister Nr. 1 zu werden
Wir danken dem Autor und wünschen uns, dass möglichst viele Menschen in den Tipps zu sicherer Kommunkation das finden, was ihnen selbst im persönlichen Umfeld nützt, um ihre Privatsphäre zurück zu erlangen. Es gibt nichts Gutes - außer man tut es.
Mehr zu den Büchern von Theo Tenzer bei https://www.eurobuch.de/buch/isbn/9783757853150.html
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ad Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8754-20240423-open-source-verschluesselung.html
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feminismus-info · 2 years
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Leseempfehlung. Interessante Daten mit einigen interaktiven Elementen:
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bischoff-steuern · 10 days
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Praxis-Tipp: Lohnsteuerliche Behandlung von Kostenerstattung im Homeoffice
Die Arbeit im Homeoffice gehört längst zum Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Erstattung der daraus entstehenden Kosten ist allerdings nicht immer steuerfrei. Mehr zum Thema ‘Homeoffice’…Mehr zum Thema ‘Erstattung’…Mehr zum Thema ‘Steuerfreiheit’…
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trend-report · 1 month
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Erwerbstätigkeit 20024 steig, Abwärtstrend im Produzierenden Gewerbe setzt sich fort
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Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland, 2. Quartal 2024 +0,1 % zum Vorquartal (saisonbereinigt) +0,5 % zum Vorquartal (nicht saisonbereinigt) +0,4 % zum Vorjahresquartal WIESBADEN – Im 2. Quartal 2024 waren rund 46,1 Millionen Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt um 54 000 Personen (+0,1 %) nach einem Zuwachs von 64 000 Personen (+0,1 %) im 1. Quartal 2024. Damit hat sich die Erwerbstätigkeit weiterhin positiv entwickelt zur Erwerbstätigkeit im Juni 2024 vom 31. Juli 2024). Ohne Saisonbereinigung stieg die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 249 000 Personen oder 0,5 %. Ein Anstieg der Erwerbstätigkeit im 2. Quartal eines Jahres ist durch die allgemeine Belebung bei den Außenberufen im Frühjahr saisonal üblich. Die Frühjahrsbelebung fiel im Jahr 2024 aber verhaltener aus als im Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 (+295 000 Personen). Vorjahresvergleich: Aufwärtstrend setzt sich fort Verglichen mit dem 2. Quartal 2023 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 2. Quartal 2024 um 167 000 Personen (+0,4 %). Damit setzte sich der Beschäftigungsanstieg im Vorjahresvergleich zwar weiter fort, die Dynamik ließ aber leicht nach (1. Quartal 2024: +187 000 Personen; +0,4 %). Dienstleistungsbereiche mit stärkstem Beschäftigungszuwachs Im 2. Quartal 2024 trugen überwiegend die Dienstleistungsbereiche zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal bei (+229 000 Personen; +0,7 %). Allein im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit betrug der Zuwachs 199 000 Personen (+1,7 %). Damit lässt sich der gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsgewinn letztlich fast komplett auf diesen Bereich zurückführen; im Saldo aller übrigen gesamtwirtschaftlichen Bereiche sank die Zahl der Erwerbstätigen um 32 000 Personen. Die rechnerisch zweitgrößte absolute Zunahme im 2. Quartal 2024 betraf den Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleister mit +13 000 Personen (+1,2 %), gefolgt von Information und Kommunikation (+10 000 Personen; +0,6 %) und Sonstige Dienstleistungen (unter anderem Verbände und Interessenvertretungen) mit +9 000 Personen (+0,3 %). Im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe gab es erstmals seit dem 3. Quartal 2021 und dem anschließenden Aufholprozess nach der Corona-Pandemie wieder einen minimalen Rückgang von 1 000 Personen (0,0 %). Bei den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften gehört, sank die Zahl der Beschäftigten um 7 000 Personen (-0,1 %). Abwärtstrend im Produzierenden Gewerbe setzt sich fort Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging die Erwerbstätigenzahl im 2. Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal weiter zurück (-44 000 Personen; -0,5 %). Im Baugewerbe sank die Beschäftigung im 2. Quartal 2024 um 21 000 Personen (-0,8 %). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 3 000 Personen (+0,5 %). Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weniger Selbstständige Zum Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 % trug im 2. Quartal 2024 maßgeblich die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei. Leichte Beschäftigungsgewinne gab es bei der Zahl der Beschäftigten mit ausschließlich marginalen Tätigkeiten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten). Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 2. Quartal 2024 im Vergleich zum 2. Quartal 2023 um 196 000 (+0,5 %) auf 42,3 Millionen Personen. Die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger ging dagegen weiter zurück. Ihre Zahl sank im Vorjahresvergleich um 29 000 Personen (-0,8 %) auf 3,8 Millionen. Arbeitsvolumen steigt um 0,8 % Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person erhöhten sich nach ersten vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im 2. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,4 % auf 318,2 Stunden. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der gestiegenen Erwerbstätigenzahl und den gestiegenen geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – nahm im gleichen Zeitraum um 0,8 % auf 14,7 Milliarden Stunden zu. Erwerbstätigenzahlen in der EU Nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat vom 14. August 2024 stieg die nach europäisch harmonisierten Methoden berechnete Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2024 in den 27 Staaten der Europäischen Union (EU) mit +0,7 % und im Euroraum mit +0,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal durchschnittlich stärker als in Deutschland (+0,4 %). Neuberechnung der Zeitreihen zur Erwerbstätigkeit im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Mit der heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse für das 2. Quartal 2024 legt das Statistische Bundesamt im Rahmen der Generalrevision 2024 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR neuberechnete Zeitreihen ab 1991 zur Erwerbstätigkeit in Deutschland vor (siehe dazu den Statistischen Bericht „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“). Im Rahmen dieser Revision wurden – wie bei einer Generalrevision der VGR üblich – die bisherigen Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 1991 überarbeitet und dabei neue Informationen in die Berechnungen eingearbeitet. Im Ergebnis führte die Generalrevision 2024 der VGR bei der Erwerbstätigenzeitreihe nach dem Inlandskonzept über den gesamten Revisionszeitraum ab 1991 zu einer leichten Niveauanhebung auf Quartalsebene um durchschnittlich rund 22 000 Personen (+0,1 %). Nach dem Inländerkonzept reduzierten sich die Daten der Erwerbstätigenzeitreihe im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4 000 Personen (0,0 %). Ursache für diese gegenläufigen Revisionen war die Neuberechnung der grenzüberschreitenden Pendlerzahlen. Die bisher geltenden Aussagen über den konjunkturellen Verlauf der Erwerbstätigkeit in Deutschland werden durch die revidierten Ergebnisse bestätigt. Aus der Neuberechnung resultieren für die vierteljährlichen Erwerbstätigenzahlen Änderungen der Vorjahresveränderungsraten, die zwischen -0,1 und +0,2 Prozentpunkten liegen. Methodische Hinweise: In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der saisonbereinigte Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich der kurzfristige Trend der konjunkturellen Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen ebenfalls weitgehend unabhängig. Im Zuge der Corona-Krise und aktuell wegen des Kriegs in der Ukraine konnte und kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und im Vorjahresvergleich kommen. Weitere Informationen: Eine Tabelle mit Quartalsergebnissen zur Zahl der Erwerbstätigen im Inland nach Wirtschaftsbereichen ab 2017 bietet die Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Gesamtwirtschaftliche Daten zu Erwerbstätigen aus der Erwerbstätigenrechnung können in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 13321-0001 (Monate), und 13321-0002 (Quartale) abgerufen werden. Daten zu Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen und zu Arbeitszeit und Arbeitsvolumen sind zunächst im Statistischen Bericht „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ verfügbar (Tabelle 81000-0016 (Quartale), in der Datenbank GENESIS-Online werden sie aufgrund der VGR-Revision voraussichtlich Anfang September abrufbar sein. Quelle: https://www.destatis.de/ Read the full article
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martinstieger-blog · 2 months
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Deutschlands „Begehrteste Arbeitgeber 2024“ – die Allensbach Hochschule Konstanz ist einer davon
Wer gehört zu Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern? Die Fachkräfte-Engpässe in der deutschen Wirtschaft haben sich in den letzten Jahren ausgeweitet. Vielerlei Berufe sind davon betroffen. An vielen Stellen mangelt es an Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung, Spezialisten mit Meister oder Bachelorabschluss und Experten. Qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben also…
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b2bcybersecurity · 4 months
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IT-Sicherheit: Mangelnde Kenntnisse in deutschen Unternehmen
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Rund 25 Prozent aller Geschäftsleitungen wissen zu wenig über IT-Sicherheit und 42 Prozent der Arbeitnehmenden informieren sich nicht regelmäßig über aktuelle Cyberbedrohungen, so die Ergebnisse einer G Data Studie. Sind Mitarbeitende beim Thema IT-Sicherheit nicht auf dem neuesten Stand, sind Unternehmen anfälliger für Cyberangriffe wie Phishing oder Ransomware. Dadurch können kritische Daten gestohlen oder Systeme lahmgelegt werden, was erhebliche finanzielle Schäden mit sich bringt. Daher ist es bedenklich, dass laut der repräsentativen Studie "Cybersicherheit in Zahlen" von der G DATA CyberDefense AG rund 42 Prozent der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeben, sich nicht regelmäßig zum Thema IT-Sicherheit zu informieren. IT-Sicherheit ist Aufgabe der Geschäftsleitungen Besonders alarmierend ist, dass dies auch auf fast ein Viertel der Vorstands- und Geschäftsführungsebene zutrifft. Gerade Geschäftsleitungen sollten bei grundlegenden IT-Sicherheitspraktiken, beispielsweise durch konsequente Einhaltung von Passwort-Hygiene und aktiver Teilnahme an Sicherheitsschulungen als gutes Beispiel vorangehen, um die Sensibilisierung für Cybersicherheit im gesamten Unternehmen zu stärken. Denn IT-Sicherheit ist eine Aufgabe der Unternehmensleitung, insbesondere angesichts der neuen NIS-2-Direktive*. Gemäß dieser Richtlinie ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, haftet persönlich für Verstöße und muss an Schulungen teilnehmen, die auch den Mitarbeitenden angeboten werden müssen. „Die Dynamik der Cyberkriminalität erfordert, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Position im Unternehmen, stets auf dem neuesten Stand der Cybersicherheit sind“, betont Tim Berghoff, Security Evangelist bei der G DATA CyberDefense AG. „Nur durch kontinuierliche Schulungen können Unternehmen effektiv gegen Cyberbedrohungen vorgehen. Und für diejenigen Unternehmen, die der NIS-2-Richtlinie unterliegen, steht das bald nicht mehr zur Wahl – es wird zur Pflicht. Mit bevorstehender Einführung der NIS-2-Direktive werden Security Awareness Schulungen für alle Mitarbeitenden obligatorisch und das sollten sie eigentlich schon jetzt sein.“ Deutliche Unterschiede in den Hierarchieebenen Je niedriger die Position in der Unternehmenshierarchie, desto weniger Wissen haben die Mitarbeitenden über den aktuellen Stand der Cybersicherheit. Diese mangelnde Informationsbereitschaft erhöht die Wahrscheinlichkeit von erfolgreichen Cyberangriffen, da Mitarbeitende mit fehlendem Wissen Angriffsversuche nicht frühzeitig erkennen. Demnach informieren sich laut der Studie rund 27 Prozent der Abteilungsleitungen und etwa ein Drittel der Teamleitungen nicht regelmäßig zum Thema Cybersicherheit. Das Schlusslicht bilden mit 55 Prozent Angestellte ohne Führungsposition. Viele Mitarbeitende sind sich der eigenen Verantwortung für die IT-Sicherheit ihres Unternehmens nicht bewusst. Für sie wird das Thema oft als Angelegenheit der IT-Abteilung und technologischer Lösungen wahrgenommen. Gerade hier muss die Geschäftsführung ansetzen, um einen Wandel in der Unternehmenskultur herbeizuführen. Es ist notwendig, das Bewusstsein zu schärfen und allen Mitarbeitenden zu vermitteln, dass Cybersicherheit eine gemeinsame Verantwortung ist, die alle im Unternehmen betrifft. Firmen sind angehalten, umfassende Schulungsprogramme anzubieten, die die gesamte Belegschaft einschließt, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen zu gewährleisten. Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ „Cybersicherheit in Zahlen“ zeichnet sich durch eine hohe Informationsdichte und besondere methodische Tiefe aus: Die Researcher und Marktforscher von Statista haben Zahlen, Daten und Fakten aus mehr als 300 Statistiken zu einem einzigartigen Gesamtwerk zusammengeführt. Mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wurden im Rahmen einer repräsentativen Online-Studie zur Cybersicherheit im beruflichen und privaten Kontext befragt. Die Fachleute von Statista haben die Befragung eng begleitet und können dank einer Stichprobengröße, die weit über dem branchenüblichen Standard liegt, belastbare und valide Marktforschungsergebnisse präsentieren.     Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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korrektheiten · 5 months
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“Erich” Scholz zum Internationalen Kampftag der Arbeiterklasse
Ansage: »Der Genosse Generalsekretär des Zentralkomitees, Olaf “Erich” Scholz, dankt heute zum Maifeiertag den GenossInnen Bundesbürgerinnen für ihre fleißige Arbeit! Zum Dank wird die Abgabenlast weiter erhöht. Unser Genosse Generalsekretär spricht zum 1. Mai seine sozialdemokratischen Wähler mit erbaulichen Worten an, O-Ton: “Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten so viele Stunden wie nie zuvor! Ihre […] The post “Erich” Scholz zum Internationalen Kampftag der Arbeiterklasse first appeared on Ansage. http://dlvr.it/T6GRhx «
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oliverfredericdieck · 6 months
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Nochmal 10 Minuten Grundgesetz GG Teil 2 von Oliver Frederic Dieck O.F.D
Europa für Euch / EU Charta der EU gilt parallel in der EU .
Kapitel I: Würde (Würde des Menschen; Recht auf Leben; Recht auf Unversehrtheit; Verbot der der Zwangsarbeit).
Kapitel II: Freiheiten (Recht auf Freiheit und Sicherheit; Achtung des Privat- und Familienlebens; Schutz personenbezogener Daten; Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Freiheit von Kunst und Wissenschaft; Recht auf Bildung; Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten; unternehmerische Freiheit; Eigentumsrecht; Asylrecht; Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung).
Kapitel III: Gleichheit (Gleichheit vor dem Gesetz; Nichtdiskriminierung; Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprache; Gleichheit von Männern und Frauen; Recht des Kindes; Rechte älterer Menschen; Integration von Menschen mit Behinderung).
Kapitel IV: Solidarität (Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen; Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen; Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst; Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung; gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen; Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz; Familien- und Berufsleben; soziale Sicherheit und soziale Unterstützung; Gesundheitsschutz; Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse; Umweltschutz; Verbraucherschutz).
Kapitel V: Bürgerrechte (aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen; Recht auf eine gute Verwaltung; Recht auf Zugang zu Dokumenten; der Europäische Bürgerbeauftragte; Petitionsrecht; Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit; diplomatischer und konsularischer Schutz)..
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aktionfsa-blog-blog · 9 months
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CCC Kongress wieder analog
CCC in Hamburg wieder zum "Anfassen"
So richtig analog und zum Anfassen startet in den letzten Tagen des Jahres wieder der CCC Kongress und diesmal (wieder) in Hamburg. Trotzdem werden die Veranstatungen auch im Stream zu sehen sein.  Das Motto des 37. Chaos Communication Congress ist "Unlocked". Mehr als 130 Veranstaltungen finden vom 27. bis 30. Dezember im Congress Center Hamburg (CCH) statt. Netzpolitik.org berichtet über das Programm und die Highlights.
Die Themen sind
Gesundheitsdigitalisierung,
Online-Werbeindustrie,
digitaler Migrationskontrolle
KI,
Killerroboter,
Pushbacks,
Chatkontrolle,
das Hacken für die Zukunft,
und vieles mehr ...
Mehr zu den einzelnen Veranstaltungen entweder direkt auf den Seiten des CCC oder in den verlinkten Artikeln von netzpolitik.org.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chaos-communication-congress-netzpolitik-org-auf-dem-37c3/ und https://netzpolitik.org/2023/37c3-unsere-tipps-fuer-den-chaos-communication-congress/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8631-20231227-ccc-kongress-wieder-analog.html
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lokaleblickecom · 7 months
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Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen
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Unternehmen haben bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur zu melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich.  Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden. Weitere Informationen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Beschäftigungsquote                            Höhe der Abgabe je für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber    Monat und unbesetztem Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent                140,- Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent                245,- Euro unter 2 Prozent                                    360,- Euro Regelungen für kleinere Betriebe Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Ausblick: Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen. Fragen zur Ausgleichsabgabe können Arbeitgebende per E-Mail an diese Adresse senden: [email protected]. Unternehmen, die eine Beratung zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen wünschen, erreichen die Ansprechpartnerin Anett Schwoy unter der Rufnummer 0208 8506-121.  Foto: Symbolbild Read the full article
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beurich · 8 months
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Steuern 2024: Was jetzt schon gilt - und was noch nicht
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, welche steuerlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit diesem Jahr gelten. Quelle über ots und http://www.presseportal.de/nr/69585 Neustadt a. d. W. (ots) – Höherer Grund- und Kinderfreibetrag, höhere Freigrenze für den Solidaritätszuschlag, ein neuer Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen:…
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jokotten · 19 days
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Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigen.
Das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem EU-Gesetz. “Davon werden übrigens 6 Millionen Menschen profitieren”, sagte der SPD-Politiker im ARD-Morgenmagazin. Nach monatelangen Vorbereitungen legte er zudem den erwarteten Gesetzentwurf für verpflichtende Tariftreue für Firmen im Auftrag des Bundes vor. Die gesetzliche Lohnuntergrenze liegt heute bei 12,41…
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wirinformieren · 8 months
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Bürgergeld-Debatte: Olaf Scholz nimmt Stellung.
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Ein Jahr nach der Einführung des Bürgergelds in Deutschland ist die Debatte über seine Wirksamkeit und Auswirkungen noch immer lebhaft. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich kürzlich in einem Interview zu verschiedenen Themen, darunter auch zum Bürgergeld.
Bürgergeld: Ein Jahr nach der Einführung
Seit einem Jahr ist das neue Bürgergeld in Kraft, das Hartz IV abgelöst hat. Die Reform zielt darauf ab, Arbeitslosen höhere finanzielle Unterstützung zu bieten und Sanktionen zu reduzieren. Gleichzeitig ermöglicht es auch Geringverdienern, die arbeiten gehen, aber wenig verdienen, ihre Einkommen aufzustocken.
Merz' Standpunkt: Das Bürgergeld im Grundsatz falsch
Trotz positiver Studienergebnisse, die zeigen, dass das Bürgergeld die Arbeitsanreize nicht senkt, spricht sich CDU-Chef Friedrich Merz vehement gegen die Reform aus. Seiner Meinung nach ist das Konzept des Bürgergelds "im Grundsatz falsch", da es den Eindruck erwecken könnte, man könne Wohlstand ohne Arbeit erreichen.
Merz betont die Notwendigkeit, mehr zu arbeiten, um den Wohlstand des Landes zu erhalten. Diese Ansicht vertritt er besonders gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Befürwortern des Bürgergelds und seinen Kritikern, wobei die politische Diskussion an Schärfe gewinnt.
Scholz' Position: Die Bürgergeldreform ist gut austariert
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich bisher eher zurückhaltend zur Bürgergeld-Debatte geäußert. In einem Interview mit der Zeit ändert er jedoch seine Zurückhaltung. Scholz betont, dass die Bürgergeldreform "insgesamt gut austariert" ist. Er teilt nicht die Meinung, dass das Bürgergeld die Arbeitsanreize verringert hat.
Ifo-Institut widerspricht verbreiteter Einschätzung
Das Ifo-Institut unterstützt Scholz' Standpunkt und widerlegt die weit verbreitete Einschätzung, dass Arbeit in Deutschland aufgrund des Bürgergelds nicht mehr lohnenswert sei. Die Forscher betonen, dass Arbeit in Deutschland immer zu höheren Einkommen führe als Nichtstun.
Andreas Peichl, Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, bezeichnet die Behauptung, dass Sozialleistungsbezieher mehr erhalten als Geringverdiener, als schlicht falsch. Dies unterstreicht die Bedeutung der Möglichkeit für Geringverdiener, ihr Einkommen durch zusätzliche Sozialleistungen aufzustocken.
Sanktionen im Fokus: Scholz betont sittliche Pflicht zu arbeiten
Eine zentrale Frage in der Bürgergeld-Debatte sind die Sanktionen für Empfänger, die sich weigern, Arbeit aufzunehmen. Scholz verteidigt die neuen Sanktionen als Teil eines Sparpakets zum Haushalt 2024. Er betont die "sittliche Pflicht" zu arbeiten und die Bedeutung von Arbeit für die Gesellschaft.
Sparpaket und geplante Einsparungen
Die geplanten Sanktionen sollen erhebliche Einsparungen bringen, die dringend benötigt werden. Die Regelungen sollen jährliche Einsparungen von etwa 170 Millionen Euro ermöglichen, wobei Bund und Kommunen gleichermaßen davon profitieren. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben dabei unangetastet.
Befristung der Sanktionen und Grüne Kritik
Die vorgesehenen Sanktionen sind zeitlich begrenzt und sollen nach zwei Jahren überprüft werden. Diese Befristung geht auf die Kritik der Grünen im Bundestag zurück, die gegen die Verschärfung der Sanktionen protestierten. Die Grünen betonen die Notwendigkeit, Anwendung und Wirkung der Sanktionen genau zu überwachen.
Andreas Audretsch, Fraktionsvize der Grünen, gibt an, dass sie die Automatik zur Beendigung der Regelung durchgesetzt haben. Die weitere Entwicklung der Sanktionen und ihre Auswirkungen werden intensiv beobachtet und bleiben Gegenstand der politischen Diskussion.
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martinstieger-blog · 8 months
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Oberösterreich: Bildungskarenz plus
Ziel der Förderung ist es, Kündigungen von Arbeitskräften mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich zu vermeiden und mittels einer Qualifizierung deren Arbeitsplatzsicherheit zu erhöhen. Wer wird gefördert? Alle Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, die…
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b2bcybersecurity · 5 months
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Fatal: Geschäftsführer halten Awareness Schulungen für überflüssig
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Eine repräsentative Umfrage zeigt, dass fast die Hälfte der deutschen Geschäftsführungen wichtige Security Awareness Schulungen für überflüssig hält. Diese Auswertung offenbart eine der große Lücken in den IT-Sicherheitsstrategien deutscher Unternehmen. Die Notwendigkeit, Angestellte für das Thema IT-Sicherheit zu sensibilisieren, ist akuter denn je. Dennoch herrscht in vielen Firmen noch immer dringender Handlungsbedarf. Laut der aktuellen Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ von der G DATA CyberDefense AG, Statista und brand eins finden rund 46 Prozent der Befragten, dass technische Sicherheitslösungen allein ausreichen, um Cyberbedrohungen abzuwehren. Fast jeder 2. Geschäftsführer ignoriert Awareness Schulungen Das birgt nicht nur ein erhöhtes Risiko für Cyberangriffe wie Social Engineering, sondern verstößt künftig gegen kommende gesetzliche Vorgaben wie die NIS-2-Direktive. Diese Regelung macht die Durchführung von Security Awareness Schulungen für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Die Umfrage deckt weitere Fehleinschätzungen auf. Zusätzlich geben mehr als ein Drittel der Befragten an, Security Awareness Schulungen ausschließlich auf IT-Mitarbeitende in ihrem Unternehmen zu beschränken. Diese Einschränkung birgt jedoch ein erhebliches Risiko, denn die gesamte Belegschaft muss in der Lage sein, potenzielle Bedrohungen zu erkennen und zu melden. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Buchhalterin oder der Buchhalter, der bei unzureichender Sensibilisierung eine gefälschte Rechnung akzeptiert oder das HR-Team, das in einer gefälschten Bewerbung versehentlich einen Phishing-Link anklickt. Geschäftsführer wollen hohe Kosten für Schulungen sparen Des Weiteren zögern rund 33 Prozent aufgrund hoher Kosten, IT-Sicherheitsschulungen durchzuführen. Während aber die Ausgaben für Schulungen als hoch angesehen werden, sind die Kosten eines Cyberangriffs oft um ein Vielfaches höher. Daher ist die Investition in die Sensibilisierung der Angestellten langfristig kosteneffizienter als die Bewältigung der Folgen eines erfolgreichen Angriffs. In der heutigen Unternehmenslandschaft ist die Rolle von Security Awareness Schulungen entscheidend, denn mit ihnen werden Mitarbeitende zu einem integralen Bestandteil der Abwehrstrategie gegen Cyberbedrohungen. Darüber hinaus dienen IT-Sicherheitsschulungen der zukünftigen Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der NIS-2-Direktive. Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden ermöglicht es Firmen, sich proaktiv auf neue Bedrohungen vorzubereiten und schnell darauf zu reagieren. Letztendlich sollten IT-Sicherheitsschulungen als Teil einer umfassenden IT-Sicherheitsstrategie betrachtet werden, die sowohl die technische als auch menschliche Komponente umfasst und darauf abzielt, die Resilienz des Unternehmens gegenüber Cyberangriffen zu stärken. Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ „Cybersicherheit in Zahlen“ zeichnet sich durch eine hohe Informationsdichte und besondere methodische Tiefe aus: Die Researcher und Marktforscher von Statista haben Zahlen, Daten und Fakten aus mehr als 300 Statistiken zu einem einzigartigen Gesamtwerk zusammengeführt. Mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wurden im Rahmen einer repräsentativen Online-Studie zur Cybersicherheit im beruflichen und privaten Kontext befragt. Die Fachleute von Statista haben die Befragung eng begleitet und können dank einer Stichprobengröße, die weit über dem branchenüblichen Standard liegt, belastbare und valide Marktforschungsergebnisse im Heft „Cybersicherheit in Zahlen“ präsentieren.     Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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ebikes1de · 9 months
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E-Bike leasen
Leasing & Power-Bike JobRad macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder – und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schonen Umwelt und Geldbeutel. Bei uns könnt ihr euer Power-Bike E-Bike leasen ! Sucht euch das passende E-Bike Chopper zum leasen aus. Anschließend least deine Firma für dich das JobRad. Fahre dein Power-Bike wann du willst: zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport. Dank steuerlicher Förderung sparst du dabei bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf – oder sogar noch deutlich mehr, sollte dein Arbeitgeber einen Zuschuss geben. Ausführliche Informationen auf jobrad.org Berechne unverbindlich deine mögliche Ersparnis im JobRad-Vorteilsrechner. Übrigens: Auch Selbstständige können JobRad!
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