#Albert Hellwig
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Regen, Regung, Regensburg
1.
In der Erregung gibt es ein Regen oder eine Regung. Ist die Erregung kontrolliert, dann gibt es in der Erregung vielleicht sogar eine Regierung oder ein Regime. Dann gibt es für die Erregung vielleicht ein Protokoll.
Man kann das Regen und die Regung sprachlich unterscheiden und soll es auch tun wenn man die Bewegung zum Beispiel danach unterscheiden möchte, ob sie teilweise oder ganz, roh oder raffiniert, aktiv oder passiv, formlos oder in Form, intentional oder unintentional erfasst wird. Im Detail gibt es einige und viele Möglichkeiten, wie scharf und präzise die Unterscheidung zwischen einem Regen und einer Regung getroffen wird und was damit genau assoziiert wird.
Es wird Zeit, an Albert Hellwig und der Geschichte des Kinorechts weiterzuarbeiten, denn das betrifft meine zentrale Expertise, das ist die Bild- und Rechtswissenschaft sowie die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken.
2.
Geschiche und Theorie des Rechts auch als Geschichte von Kulturtechniken zu entwerfen, also auch darüber, was unterhalb der Schwelle des Rechts liegt und trotz allem bei der Reproduktion des Rechts kooperiert, das ist auch eine der Möglichkeiten, sich mit dem auseinanderzusetzen, was bei Peter Goodrich und einem Teil der CLS als minor iurisprudence bezeichnet wird. Wie verstehe ich das? Ich verstehe das als ein Recht der Minoritäten und der Minderheiten. Das können, müssen aber keine politischen oder juristischen Minderheiten sein. Das kann etwas oder jemand sein, das oder der unterdrückt, nach unten gedrückt ist - und das kann juristischer oder politischer oder gesellschaftlicher Druck sein, muss es aber nicht sein. Druck, die Bewegung, das Regen oder die Regung kann auch von ganz woanders als auch dem Recht, der Politik und dem Sozialen kommen, zum Beispiel aus der Physik oder dem Mythos, dem All oder der Religion, aus einem Pickel an der Nase vielleicht. Wenn das zwar von woanders kommt und trotz allem bei der Reproduktion von Recht kooperiert, dann ist es juridisch. Wenn zum Beispiel jemand einen anderen wegen des Pickels an der Nase nicht auf eine öffentliche oder private Veranstaltung lässt und daraus ein Rechtsfall wird, dann wird der Pickel ein juridisches Ding. Wenn jemand einen Pickel behandelt und daraus ein Rechtsfall wird und die Frage ist, ob er den Pickel richtig oder falsch beurteilt oder behandelt hat, dann wird der Pickel zwar ein juristischer Gegenstand, aber darüber hinaus ist er dann ein juridischer Gegenstand. Dann muss man mit juristischer Methode was unterscheiden, was sich am Pickel auch ohne juristische Methode unterscheidet. Es kann sein, dass die Auseinandersetzung um einen blühenden Pickel die Rechtsprechung ändert, sie präzisiert, sie bestätigt.
Multinormativität (Duve) oder Multidisziplinarität (Auer), transversale Vernunft (Ladeur) oder Kopplung (Teubner) heißt auch, dass die Unterscheidungen, die mit juristischer Methode von qualifizierten Juristen, von dem sogenannte Juristenstand dem Stand der Wissenschaft nach getroffen werden, andere Untescheidungen reproduzieren und von anderen Unterscheidungen reproduziert werden. Wenn man, wie ich, davonausgeht, dass diese andere Unterscheidungen nicht nur außerhalb des Rechts liegen , nicht nur in seiner Umwelt sondern auch das Außen des Rechts, die Umwelt des Recht schon von der Geschichte und Theorie des Recht berührt und mitgestaltet wurde, dann sollte man zum Juridismus, wie ich ihn verstehe, arbeiten. Mene Arbeiten zum decorum sind ein Beispiel dafür, alle meine Arbeiten sind das. Immergehen ich davonaus, dass sich außerhalb des Recht wiederholt, was Recht ist und das Recht wiederholt, was außerhalb des Rechts liegt. Immer gehe ich davon aus, dass nicht nur Recht Recht ist und das Recht nicht nur Recht ist. Immer interssiert mich Autonomie als kehr oder weniger geschickt übersetze Heteronomie. An der Ausdifferenzierung interessieren mich die "Schmugglerpfade" (Fischer -Lescano). Das ist Kritik am Dogma der großen Trennung.
3.
Das Minore kann alles sein, was Minderheit oder Minderes, Niedriges oder Niederes ist. Mann sollte, wenn man dazu arbeiten, auch zur Geschichte der Unterscheidung zwischen Minderheiten und Mehrheiten arbeiten, zum Beispiel zu jenen Kulturtechniken, die in der Rhetorik gesammelt werden und diese Unterscheidung unter anderem über Schichten und Muster treffen, mit dem Begriff des decorum assoziieren und mit den Begriffen des niedrigen und des hohen Stils, des Subtilen und des Sublimen.
In der Rhetorik wird auch zwischen Schwäche und Stärke unterschieden, etwa in den berühmten und kanonischen Passagen der Rhetorica ad herrenium, die dort zur Bildrhetorik stehen. Die Ästhetik unterscheidet ebenfalls zwischen Minderem und dem, was mehr als das Mindere sein soll, etwa in Verbindungen mit der Unterscheidung zwischen niederen und höheren Sinnen oder Unterscheidungen zwischen Gefühl und Rationalität, zwischen Bild und Begriff zum Beispiel. Zu solchen Unterscheidungen gibt es Geschichte und Theorie - und bis heute beharre ich darauf, dass diese Unterscheidungen systematisch oder allgemein gefasst werden können. Dann macht man aber die Unterscheidung groß und richtet sie dem Dogma großer Trennung nach ein. Dieses Dogma würde ich nicht widerlegen.
4.
Nominalismus auf Knopfdruck versucht dieses Dogma zu widerlegen, wenn mit undurchschaubar punktuellem Einsatz das Allgemeine an einer Stelle bestritten und an anderer Stelle vorausgesetzt wird, wenn etwa gesagt wird, den Menschen, den Römer oder das Buch gäbe es doch gar nicht, sondern nur Einzelene und gleichzeitig vorausgesetzt wird, das Sein gäbe es auch, nicht nur Seiendes.
Statt das Dogma großer Trennung zu widerlegen und im Windmühlenkampf zu bestreiten, dass es Systeme oder das Allgemeine, das Große undGanze gäbe, empfehle ich theoretische Arbeit historisch anzugehen: an konkreter Geschichte, an konkretem Material, an Details. Darum arbeite ich, wenn ich zum Bildrecht arbeite, mit einzelnen Bildern, bilde sie ab und interpretiere sie. Mir scheint es absurd, systematisch über Bildrecht zu schreiben, ohne die einzelnen Dinge, die Streitgegenstände zu zeigen. Das Abstrakte ohne das Besondere vorzuführen halte ich für eine schlechte Idee, nicht nur Allgemein, sondern auch aus der Kombination des Allgemeinen mit Besonderem heraus. Im allgemeinen ist das Allgemeine wahrhaft gut und schön aufgehoben, schön und gut, aber: Nicht im Besonderen.
Darum arbeite ich zu Warburgs Tafeln, zu Albert Hellwigs Texten, zu einem Satz und Fußnoten bei Fritz Schulz, zu einer Szene aus einem Kinofilm. Ich arbeite in Details, die kleiner sind - und auch insoweit schon als Minderheiten denkbar sind. Darum finde ich an Vestings Arbeit zu Subjekten toll, dass dort konkrete Bilder auftauchen. Spricht jemand über Menschenbilder, dann finde ich es eine gute Idee und noch besser, ein konkretes Bild zu zeigen und in Details zu entfalten.
Das tue ich. Dabei kreuze ich auch ins Allgemeine, auch ins Große (schon weil Details in naher Entfernung größer erscheinen als in weiter Entfernung). Aber ich setze schließlich, im Schluß und im Fazit nicht dort auf, legen den Grund nicht dort an und fixiere ihn nicht, wo das Allgemeine und Große seinen fixen Sitz und fixen Grund haben soll. Auch die Geschichte ist ein Geschichte und das Geschichte ist technisch oder arbeitend, werkelnd oder zügig, stoßend oder passsierend, bewegt sich auf Routen oder in Routinen, in Zügen oder Stößen.
Didi-Huberman hat Warburgs Arbeiten als Historiographien und Seismographien beschrieben, das gefällt mir, wie mir überhaupt Warburg gefällt und wie mir alles das gefällt, an dem ich arbeite. Das gefällt mir, das heisst: das affiziert mich, regt mich an, regt mich auf, es fällt mich an manchen Tagen - bringt mich aus dem Stand in Bewegung.
Ob ich Warburg und alles das, was mir gefällt auch gut oder schön oder wahr finde? Das ist nicht gesagt, aber die Ästhetik ist nach Kant auch aus dem Wahren, Guten und Schönen ausgestiegen, wie man metaphorisch sagt, schon weil sie auch vorher im Wahren, Guten und Schönen nicht drinnen, nicht beheimatet war. Also nochmal: das ist nicht gesagt und dazu noch eher unwahrscheinlich und allenfalls wahrscheinlich. Totz allem kann ich zwischen dem unterscheiden, was gut und was schlecht ist, was wahr und was unwahr ist, was schön und was häßlich ist.
5.
Die Arbeit am Minderen und Kleinen ist mein besonderes Verständnis von guter Wissenschaft, da bin ich wie immer erstens großzügig und zweitens streng, gebe viel Kredit und fordere dafür viel ein, fairer Deal, klar ausgesprochen, dafür bin ich bekannt. Andere machen das anders. Da entwickele ich die besonderen Kritierien. Wie geht jemand mit den Details, mit dem Material, mit dem Konkreten, mit Perspektiven in Raum und Zeit um?
Aus dem Minderen heraus schreibe ich auch jeden Tag Zettel (kein Tag und Nacht ohne Linien), die man auf englisch unter anderem, nämlich in der Literatur und in der Textilindustrie bottom nennt. In Shakespeares Drama von der Mittsommernacht (m.E. ein kalendarisches Drama) oder der Feier des heiligen Johannis (religiöser Geschichte) ist Bottom der Zettel und Zettel der Bottom (und so und so tauchen zum Beispiel zwei Zettel auf dem Isenheimer Altar auf, denn Matthias Grünewald wußte was er tut, der ist ein alter Meister. Darum empfehle ich auf diesem tumblr und im Alltag immer, jeden Tag sich zu verzetteln, sich jeden Tag zu verzetteln, jeden Tag etwas vom Tag zu einem Zettel zu machen. Das schärft zum Beispiel das Schreiben oder das Zeichnen. Darum empfehle ich allen, die sich gleich auf so etwas wie ein Buch oder eine Dissertation stürzen, das nicht zu tun, um so mit den Zetteln aufzuhören. Weiter empfehle ich, dass alles so zu tun, dass andere es mitbekommen, denn dann gibt es Kritik - und es gbt nichts luxuriöserer und ehrenhaftes in der Wissenschaft, als kritisiert zu werden. Wäre ja auch blöd, wenn man aus der Kritischen Theorie käme und in Praxis unkritisiert arbeiten würde. Ob man seine Arbeiten inder Bar, im Club, im Wald, auf Wiesen, in Kirchen, Moscheen oder Synagogen, in Gerichten, Behörden oder Parlamenten, auf Strassen oder Plätzen, auf TikTok oder im Forschungsseminar, im Achten Salon, im AZ oder im Verbindungshaus zur Kritik stellt, das ist sekundär. Man soll das auf jeden Fall tun, egal wo und wann. Und man soll es nicht bloß im Rahmen der Kumpanei, des Männerbundes oder des Mädelsabends, seiner Gemeinschaft, seiner Genossenschaft und seinen Gesellen tun, wenn man es nur dort tut. Man kann das vor Kumpeln und besten Freundinnen tun, sollte es dann aber auch ganz woanders tun.
Sogar Arbeiten von Autoren, die ich schätze, also Arbeiten die ich schätze und deren Autoren ich schätze, kritisiere ich scharf (qualifiziere sie ab), wenn sie das Mindere, das Kleine, das Detail, das Exemplarische oder den Fall, die Akte übergehen. Es gibt Rechtswissenschaftler, die anders arbeiten - und will man eher am Allgemeinen, Systematischen und am Großen und Ganzen arbeiten, stehe ich mit Kritik, als Boxpartner zu Verfügung. Aber eine große Unterstützung im allgemeinen Sinne werde ich wohl kaum sein, wenn mit der Sinn für das Allgemeine und Große teilweise abgeht. Am Ende urteile ich - und was heißt Urteilen, wenn nicht auch, mit allen Kriterien ins Besondere hinein einzustehen?
6.
Die allgemeinen Kriterien kenne ich, die spielen bei meinem Urteil auch eine Rolle. Also die Klassiker: Stellt jemand eine scharfe Frage oder stellt er eine scharfe These auf? Beantwortet jemand die Frage, verifiziert oder falsifiziert jemand die These? Arbeitet jemand wissenschaftlich, kennt jemand die Wissenschaft des Gegenstandes und setzt jemand sich mit damit Auseinander? Arbeiter jemand methodisch? Sind die Argumente plausibel, stringent? Ist etwas wiedersprüchlich? Wenn ja, wird das produktiv gemacht? Werden Gegenargumente berücksichtigt? Ist jemand Autor und steht für den Text selbst ein, ist er vorbereitet und bereit, diesen Text zu verteidigen oder wird dann, wenn es um die Qualität der Arbeit geht, auf andere Autoren und Autoritäten verwiesen? Ist die Arbeit grundlegend begründet oder ganz im Gegenteil: grundstürzend, also revolutionär?
Bei den allgemeinen Kriterien kann kie Kritik an der Qualität einer Arbeit kann nie dadurch entkräftet werden, das andere doch das gleiche oder gar ähnliche tun. Die Kritik an einer Arbeit kann sich auch nie darauf stützen, das andere nicht tun, was der Autor tut. Beides ist absurd, passiert oft genug in der Wissenschaft, die scheinbar, also in den Augen mancher Leuten von Autorität lebt wie Autos vom Benzin. Hä? Autos leben doch gar nicht! Schon gar nicht vom Benzin!
Eben.
7.
A propos Regen, Regung, Regensburg: Was macht eigentlich die historische Wurtsküche? Mist, ich habe bisher keine Kollegen in Regenburg, die mich einladen. Ich würde so gerne mal wieder ein berufliche Ausrede haben, um in Regensburg bei der historischen Wurstküche vorbeizuschauen und dort am Ufer der 'gotischsten Stadt' in der Oberpfalz was zu mampfen.
Die historische Wurstküche ist schon was besonderes, aber auch die bleibt dem Allgemeinen verbunden. Ich überlege darum manchmal, für was die historische Wurstküche eigentlich noch so exemplarisch, symptomatisch, repräsentativ oder von mir aus auch ein Fall sein könnte. Die gefällt mir ja auch - es liegt also nahe anzunehmen, dass sie etwas mit meiner Arbeit zu tun hat. Klar und frei gesprochen: Vermutlich ist meine Arbeit auch historische Wurstküche, nur anders.
Ende November geht es nach Wien, da muss ich zum Ministerium, um im Beirat zu einer Regierungsschule (school of government) etwas zu Konzepten und Gestaltungen zu sagen. Da könnte ich eigentlich in Regensburg kurz mal aussteigen. Gute Idee, denn: entaglement finde ich gut - also jenen Stufenbau des Rechts, der kreist und dabei hoch und runter, auf und nieder führt, immer wieder.
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Kasuistik
1.
Juridische Kulturtechnik namens Kasuistik: Technik des Falls, des Fallens und Fällens. Diese Technik hat eine Geschichte, zum Beispiel bei Albert Hellwig, der als einer der Väter des deutschen Kinorechts gilt, ein Standardwerk zur Psychologie der Vernehmungstechnik geschrieben hat und gerne gesehener Gutachter über Wahrsagerei war. Sein Nachlass liegt in Freiburg ganz richtig, dort im Institut für Parawissenschaten. Kein Witz! Oder so sein Witz, für den Loriot und Ottfried Preußler im Räuber Hotzenplotz den besten Sinn entwickelt haben.
Hellwig war Richter, Rechtswissenschaftler und hat an einem Kommentar zur Weimarer Verfassungs mitgeschrieben. Er war Insider und Outsider. Damit ist Hellwig eine interessante Figur für Forschungen zur Multinormativität, Multiplizität und Multidisziplinarität. Figuren wie Hellwig findet man meist nicht in der ersten Reihe, man findet sie meist in der zweiten oder dritten Reihe. Das sind Figuren minorer Epistemologie. Wie Luiz Gama als Rabulist klassifiziert ist und es eines Bruno Lima bedurfte, um anderen zu beweisen, dass er Jurist war, weil es von Rechtswissenschaftler bestritten wurde - oder wie man bei Aby Warburg auch heute immer noch anderen beweisen muss, dass er Rechtswissenschaftler war, weil Rechtswissenschaftler behaupten, er sei es nicht, so ist Albert Hellwig einer, an dem die Qualifikation weiterhin bestritten werden muss, also gehändelt werden kann.
Figuren minorer Epistemologie sind unbeständige Figuren, Wechsler und Verwechsler, zum Beispiel Parasiten. An ihnen kann man auch zeigen, was Trennung und Trennungsmacht ist, aber vor allem Assoziation und Austausch sind bei ihnen bemerkenswert. Will man die Geschichte des Rechts als Geschichte der Ausdifferenzierung oder der Autonomie schildern, geht das auch mit diesen Figuren. Denn die zensieren (mustern) ja auch, sie werden auch zensiert (gemustert). Das muss man weder Gama noch Warburg oder Hellwig sagen, sie arbeiten dazu. Diese Figuren machen einen nur nicht glauben, dass Schlüsse etwas schließen würden und man mit Anfängen immer etwas anfangen könnte.
2.
Walter Benjamin notiert auf den Zetteln, die von Wind gewirbelt werden, aber nicht mehr durcheinander geraten, als sie und die Welt schon vorher waren, die später wieder gesammelt und unter dem Titel Geschichtsphilosophische Thesen dann ordentlich gestapelt veröffentlicht werden (und so für Euphorie und Wut gesorgt haben eine Bemerkung zu magischen und mantischen Praktiken.
Diese kurze, klamme Passage zu Magie und Mantik streicht Benjamin von eigener Hand. In den Editionen taucht sie nur da auf, wo die Editionen sowohl abdrucken, was den Thesen eigen sein soll als auch das, was ihnen fremd sein soll, was zum Text gehören soll und was nicht dazugehören soll.
Weil die Zettel nicht mehr durcheinander geraten sind, als sie immer waren, kommen solche Passagen nicht weg, wenn sie gestrichen werden. Nimmt man sie in endültige Versionen auf, bleiben sie dem, was der Text sein und wofür er stehen soll auch entfernt. Die Zensur lässt nichts weg kommen, sie entfernt, was schon entfernt ist, sie verrückt etwas, damit nichts verrückt werde. Die Zensur relativiert nicht, was nicht schon relativiert ist. Sie absolviert nichts, was nicht schon absolviert ist. Quod non est in actis, non est in mundo ist eine Wendung, die man kalendarisch, unbeständig, meteorologisch und polar lesen soll. Solange etwas nicht in den Akten und in der Welt ist, ist es außen, außerhalb der Akten und außerhalb der Welt. Paul ist tot, kein Freispiel drin' singen Fehlfarben in den 80'er Jahren. Na dann eben draußen, dann findet das Freispiel eben draußen statt. Wenn es im Osten, etwa in China schon ein Freiluftbilliard auf den Straßen gibt, dann kommt das auch bald hierhin, dann kann man auch unter freiem Himmel flippern. Was nicht hier stattfindet, findet da statt. Um das gut zu sehen, braucht man ein melancholisches Talent, wie Walter Benjamin es hatte, besonders intensiv, wenn er außer sich war. Man vermisst dann mehr, mehr ist einem dann auch zuviel. Die vermehrte Wahrnehmung und vermehrte Epistemologie ist dann auch verminderte Wahrnehmung und verminderte Epistemologie. Wer es nicht braucht, soll es lassen. Wer es braucht, soll es kulturtechnisch so entwickeln, dass ein Umgang möglich ist.
Was nicht in den Akten ist, was nicht im Akt und nicht in der Aktion, das ist woanders. Das ist dann in der Passage, im Pass, in der Passion und in der Pathosformel und von mir aus in den Tropen oder der Wüste, auf Saturn oder Venus, im Orbit oder hinter dem Mond. Was nicht im Griff ist, ist in der Geste, was nicht intendiert ist, ist verleibt. Was außen, äußerlich oder ausershalb ist, ist nicht weg, nicht abwesend, es ist auf andere Weise entfernt. Es ist sogar außen musterbar, mustert sogar von außen, läuert und säuselt, nöselt und rauscht an den Akten und der Welt vorbei, noch vorbei oder wieder vorbei.
3.
Benjamin streicht die Passagen zu Magie und Mantik. Ein Figur wie Hellwig sorgt aber dafür, dass die Magie und die Mantik auch ohne Walter Benjamin ins Recht, in die Akten und in die Welt kommt. Hellwig arbeitet in der frühen Phase seines Interesses am Kino mit Schreibtechniken, die er der Dialektik und Rhetorik entnimmt. Er bildet Kategorien, Arten, bildet mit Genus proximum und differentia specifica eine dialektische Ordnung, die er um das rhetorische Muster des decorum mit seinen hohen, mittleren und niedrigen Stil ergänzt, um über Bilder urteilen zu können. Das macht er ungefähr 10 Jahr lang, bis er es satt hat, das Kino quillt auf und mit ihm die Ordnung. Die Ränder werden nicht unscharf. In den Details bleibt alles scharf. Sie werden Schwamm oder Pilz, auch da gibt es Schärfe. Nach 10 Jahren ist sein Schreiben anders, nicht mehr dialektisch, nicht mehr rhetorisch: er arbeitet kasuistisch. Er hat angefangen, medinizische Fälle zu sammeln. Das sind lauter Fälle, die kein dialektisches Gerüst haben und in denen die rhetorischen Muster zwar noch auftauchen, aber nur durch den Wahnsinn hindurch. Die Überzeugungskraft der kasuistischen Schilderung liegt bei Hellwig unter anderem daran, dass er sorgfältig schildert, wie er an den Fall gekommen ist. Er schildert die Kette der Adressen. Erst hat X es dem Y erzählt, der hat es aufgeschrieben und an Z übermittelt und so sei der Fall über A, I und O an Hellwig gekommen. Neu ist das nicht, ETA Hoffmanns Kater Murr lässt grüßen - und viele andere auch. Bei Hellwig, dem Hellwig, wird die Kasuistik wieder vogue und damit erzählt er Geschichten, die auch erzählen, wie man an sie geraten ist.
Hellwig schildert Geschicke, Postwege, Briefsendungen, Aktenübermittlungen. Wenn die Verbindlichkeit auf kein dialektisches Gerüst und in Fußnoten nicht auf den genealogischen Stammbaum von Autoren zurückgreifen kann, dann wenigstens auf stringente Adressierung. Kasuistik um 1914 herum ist eine Frage nach der Verkettung von Informationen und der Verkettung von Rausch, weil die Geschichten, die Hellwig sammelt, alles von Hypnose, Schwindel und der später von Dieter Grimm und dem Bundesverfassungsgericht popularisierten Figur der Suggestivkraft handeln. Hellwig, den das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht namentlich erwähnt, obwohl er noch in einem der wichtigsten Kommentare zur Weimarer Verfassung die Passagen zu Zensur und Kino kommentieren durfte: zu magisch und zu mantisch erscheint aus der Sicht des späten 20. Jahrhunderts dasjenige, was Hellwig unter Suggestivkraft versteht. Hellwig ist nicht in den Akten, das heißt aber in einem warburgschen Sinn: Er ist nicht in allen Akten, in vielen schon, vielleicht sogar in denen des Bundesverfassungsgerichts. Im Urteilstext taucht der Autor des Wörtchens Suggestivkraft nicht auf. Wo Hellwig und seine Beiträge zur Theoror der Suggestivkraft auftauchen, da nur vague, wellenweise, und vogue in Akten auf und wieder ab, kommt so in die Welt auf Erden und hebt wieder wieder ab ins All. Im Urteil wird der Urheber dieses Wortes nicht erwähnt, aber es ging im Streit auch nicht um Urheberrechte, Plagiate oder korrekte Wissenschaft, nur darum ob es weiterhin eines öffentlichen Rundfunks mit besonderem Regime bedarf. Hellwig ist einer der Meteore, der auf- und abtauchenden Figuren, die nach Thomas Hobbes Körper sind, die kommen und gehen. Ihr Erscheinen ist schwer berechnenbar, aber berechnbar. Dieses Erscheinen kann auch notorisch unkalkulierbar sein, aber damit ist dann eben auch zu rechnen.
Mitten in der Moderne Magie und Mantik. Und Kasuistik sowieso, denn immer fällt einem was zum Recht ein und man kann eine Technik daraus machen.
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Centralization and rationalization had their counterpart in a consequential reformulation of the figure—the audience member—that was the focus of these protective measures. Censorship practice, as one participant in the fall 1919 meetings had stressed, was no longer to be guided by the distinction between the views of an audience member from Berlin and one from southwestern Germany: rather, it was simply “a question of the manner in which an educated German responds to a film.” This formulation anticipated a key concept that provided one of the RLG’s underpinnings, that of the normale Durchsschnittsbeschauer (the “normal viewer”). Around this normative definition of the type homo cinematicus was constructed a consequential definition of normative reception processes. In contrast to traditional forms of “Inhalts-” or “Geschmackszensur” (censorship of content or taste), Weimar censorship practice was predicated on the concept of “Wirkungszensur” (censorship of effects). As Ursula von Keitz has argued, by grounding censorship practice in this concept of the “normal viewer,” the RLG implicitly opened the door to analysis of film’s psychological effects and of audience response. Censorship practice became reliant on a medical epistemology and on psychiatric modes of reasoning, a development that allowed the law’s principal architects to extend the application of the law in new and potentially far-reaching ways. Hellwig was instrumental in elaborating a conception of Wirkungszensur that included both direct and indirect effects and in so doing widened the “range of potential victims who was to be preventively protected.” The frequently echoed postulation that trash speculated on “mass instincts” and could arouse “slumbering impulses” and “latent tendencies” among adolescent viewers exemplifies the hygienic concern with the regulation of impulses and with the connection between viewing norms and behavioral norms.
Andreas Killen, Homo Cinematicus
#andreas killen#homo cinematicus: science motion pictures and the making of modern germany#ursula von keitz#albert hellwig
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História e teoria de uma lei inconstante e polar
Was ist es, das unterhalb der Schwelle der Rechts liegt und dennoch dabei kooperiert, Recht wahrnehmen (d.h. auch: ausüben) zu können?
1.
Seit einem älteren Text über Formate der Rechtswissenschaft und einem Text zu Albert Hellwig formuliere ich die leitende Frage der Kulturtechnikforschung als eine Frage nach demjenigen, das unterhalb der Schwelle des Rechts liegt. Wenn ich von Kulturtechnikforschung spreche, dann meine ich keinen allgemeinen Begriff, ich beziehe das zuerst auf meine Arbeiten und dann auf Arbeiten anderer, von denen ich Ideen und Anregungen übernommen habe, ohne aber ein eine einheitliche Schule zu bilden. Ich rede also nicht von dem sog. 'weiten und dominanten Kreis um Kittler", den Vesting vor seinen Augen hat. Die Darstellungen, die man bei Staatsrechtslehrern findet, die Wissenschaft quasi demokokratisch als Gruppierungen mit Mehrheiten und Minderheiten behandeln, dann noch solchen Gruppen, die entweder eher (auf) den Staat oder eher (auf) die Gesellschaft achten würden, kann ich zwar nachvollziehen. Eine Wissenschaft beobachtet nun mal die Welt nach ihren Modellen. Die juridische Kulturtechnikforschung ist aber keine Staatsrechtslehre und nicht in der Staatsrechtslehre verankert. Mehr noch: das, was ich mache, spielt dort keinerlei Rolle, weil die Fragestellungen anders sind. Ich frage zum Beispiel weder nach Systemerhalt noch nach Ausdifferenzierung noch nach den Gründen für einen Take-Off und für eine Auszeichnung westlichen Rechts. Diese Forschung ist ja nicht einmal ein demos, hat keinen amtierenden Repräsentanten. Kurz gesagt: ich spreche nur für mich.
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Die Frage habe ich so formuliert, um dasjenige betrachten zu könne, was mir Fragen stellt. Das ist eben etwas, was unter dem Recht liegt und vom Recht bedeckt ist. Das waren in meiner Arbeitsbiographie zuerst Dinge, von denen die Kollegen behaupteten, sie seien aus dem modernen Recht sogar verdrängt worden: Bilder, Rhetorik, decorum. Bei der Lektüre von Büchern, Akten und Urteilen habe ich aber überall genau das gehen: Bilder, Rhetorik, decorum. Das Verdrängte war dasjenige, was zu übersehen war oder was als marginal galt, trivial gesagt als etwas, was auch dann, wenn es nicht zu leugnen war, dennoch irrelevant gewesen sein soll. In die Akten hatten die Kollegen eh meist nicht geschaut, es gab gar keine juristische Literatur, die einmal das streitbefangenen Bild aus der Bismarckentscheidung oder aus der Herrenreiterentscheidung abbildete oder die Passagen zur Rhetorik und zum decorum in den Urteilstexten und den Diskussionen vor dem Reichtstag entfaltete. Publiziert war alles lauter Wissenschaften haben auch von der Rhetorizität des Rechts geschrieben, nur leider nicht im deutschen öffentlichen Techt. Das gab es dann zwar bei mir - und erwartbar wurde von den Kollegen eingewendet, dass das eben keine juristische Literatur mehr sei, sondern Kulturwissenschaft, weil die Bilder, Rhetorik und decorum ja kein Recht, sondern allenfalls Kultur seien und Kultur sei, man zitierte dann brav Luhmann, einer der schrecklichsten Begriffe, die je gebildet worden seien. Wenn ich einen Lehrstuhl haben wolle, müsse ich anders arbeiten und der Ausdifferenzierung gerecht werden hieß es (u.a. von genau den gräßlichen Angsthasen, die heute beklagen, man dürfe nicht mehr sagen, was man sagen wolle).
3.
Ein hilfreicher Blick, denn man braucht auf langer Strecke schon jemanden mit gleicher Fragestellung und sich nicht völlig bekloppt vorzukommen, war Cornelia Vismann mit ihren Arbeiten zur Kanzleikultur, zu den Akten. Sie fokussiert in dem Buch über die Akten das, was zu den Hilfswissenschaften gezählt wird oder gar nicht als Wissenschaft, sondern als Praxis der Sekretariate und Schreiber gilt. Bei dem Thema Bild haben Vismann und ich uns getroffen, dazu hatten wir dann (nach einem gemeinsamen Seminar mit Peer Zumbansen über Kommentare) eine gemeinsame Lehrveranstaltung zum Thema 'Repräsentation' gemacht, in der sie Entwürfe des Buches zu den Medien der Rechtsprechung und ich Beiträge zu Ikonographie als einer paranoiden Praxis beisteuerte.
5.
Einzelne Kulturthetorien zum Recht behandeln das, was ich als das Unterschwellige behandele teilweise als Nachbarwissenschaft. Die Figur halte ich für irreführend. Die Bildwissenschaft zum Beispiel ist keine Nachbarwissenschaft des Rechts. Seitdem man sinnvollerweise von Rechtswissenschaft sprechen kann, ist Rechtswissenschaft auch Bildwissenschaft. Das Wissen der Tafeln liegt nicht auf einem anderen Grundstück. Ich halte die These von Kollegen, dass die Juristen früher nichts von Medien und den Bildern gewußt hätten und sie nun nach einer visuellen Zeitenwende oder einem Umwendung von Perspektiven nun die ersten gewesen seien, denen das aufgefallen wäre, für irreführend. Die Frage nach dem Unterschwelligen des Rechts ist eine archäologische Frage und die Frage nach der Geschichte und Theorie eines Rechts, das anderem als Recht aufsitzt. Ich entwickele diese Geschichte und Theorie auch als Kritik am Dogma der großen Trennung, zum Beispiel als Kritik an der Frage, was der Weste habe und ihn groß gemacht hätte, anderen Gesellschaften aber fehlen würde. Für mich führt eine solche Fragestellung nicht nur in Aporien, Sackgassen. Sie lässt meines Erachtens schon den Blick auf Details verkümmern. Aby Warburg halte ich für ein leuchtendes Vorbild, dem Dogma der großen Trennung nachzugehen, ohne ihm auf den Leim zu gehen.
Wo der Fußball auf dem Schirm ist, da sind Fortuna und Atlas.
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Baue/Bauten
Das neue Forschungsprojekt (im Moment ein Setzling) beschäftigt sich mit dem Bau und juridischer Kulturtechnik. Ich nehme Literatur in Betracht, deren erste Edition Nicolaus Goldmanns Buch von der Civilen-Baukunst ist und deren letzter Text die Ausfertigung des Baugesetzes der Bundesrepublik Deutschland von 1960 ist. Wie in Bildregeln geht es mir um Kreuzungen und weiter um Phänomene, die man auch mit Thomas Duves Vorstellung von Multinormativität und mit Marietta Auer Vorstellung von Theorienmosaik assoziieren kann, die ich aber inzwischen in Perspektiven der Kulturtechnikforschung weiter führe. In einem weiterlaufenden Projekt zu Albert Hellwig und dessen Kampagnen für ein Kinorecht auf nationaler Ebene verfolge ich auf ähnliche Weise, wie die Entwicklung eines Mediums und die Entwicklung von Recht kooperieren, behandele als den Bau als Medium, das erst kein Element des Rechts oder rechtlichen Wissens, dann aber mit einer Wendung zu Recht oder zu rechtlichem Wissen geworden wäre. Das heißt dass meine Quellen nicht nur Literatur sind, sondern auch (Stadt-)Pläne und Bauten. Außerdem überschreite ich die Grenzen, die nationale Rechtsordnungen ziehen.
Ein Bau kann ein Haus sein, muss der Bau aber nicht sein, die Füchse haben auch welche und das contubernium ist auch ein Bau. Nicolaus Goldmanns Civile-Baukunst ist eine Institution des Baus, die der ästhetischen Theorie der Renaissance nahe steht und damit einer Ästhetik, die sich jenseits der deutschuniversitären Systemphilosophie bewegt. Die Normativität liegt in juridischen Kulturtechniken, das Buch gilt kaum als Rechtsquelle, würde man es als Beispiel juristischer Methoden anbieten, würde das Angebot abgelehnt.
Bei Michaelis' ,zusammengelesenen Baurechten' entfernen sich die Institutionen des Baus von der ästhetischen Theorie und Praxis, sie nähern sich juristischen Verfahren an. Bei der Baurechtslehre, die der Sekretär des Magistrates der Stadt Augsburg Nilson 1828 veröffentlichte, ist das auch so. Das Forschungsprojekt wird keinen Faden bilden, es wird auf elliptische Weise, vergleichbar mit Warburgschen' Protokollen auch kreisend, springend, mal schnellend und mal stockend wieder einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken nachgehen, diesmal nicht direkt an Bilder wie in Bildregeln, nicht am Kino wie in dem Projekt zu Albert Hellwig, sondern eben an dem, was passieren kann, wenn man Institutionen einen Bau verpasst und einen Bau instituiert.
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Bauernregeln
Die Differenz zwischen Schrift und Bild habe die Jurisprudenz bisher kaum beunruhigt, schreibt eine Autorität. Entweder stellt sich der Autor unwissend oder er ist unwissend. Entweder kennt er aus den 2000 Jahren Jurisprudenz etwas von der Literatur über Bildkritik, über Kritik an Worten und Begriffen oder er kennt es nicht. Oder er kennt es und sagt, es sei ihm nicht Jurisprudenz genug. Spielt die Differenz zwischen Bild und Wort nicht unter anderem in der griechischen Philosophie und im kanonischen Recht schon eine Rolle? Spielt das nicht unter anderem in den historischen Bilderstreiten und Bilderstürmen eine Rolle? Gibt es nicht seit dem 19. Jahrhundert ein bisschen Literatur, die dann auch Bild und Wort unter den Bedingungen dessen beschreibt, was man unter dem Begriff Massenmedium zu fassen versucht? Hat nicht Albert Hellwig sich zwischen 1900 und 1925 die Finger über die Unruhe und die Differenz zwischen Worten und Bildern wund geschrieben, war er mit den Initiativen zum Kinorecht und mit dem Import des Begriffes Suggestivkraft für die Bewegung der Bilder nicht sehr erfolgreich, so erfolgreich, dass noch das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff übernahm, um den Status eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkes quasi mild polizeilich und seelsorgerisch zu rechtfertigen?
Gab es in der Reformation und in den Aueinandersetzungen zwischen katholischen Juristen und protestantischen Juristen nicht auch die eine oder andere Überlegung, die sichauf Unruhe und das Verhältnis von Worten und Bildern bezog? Hat Aby Warburg nicht darüber und gleichzeitig über das Recht gearbeitet? Ist das nicht eine alte Geschichte: Juristen, die vor Bildern warnen und stolz auf Begriffe sind? Gibt es Bildverbote und Literatur zu Bildverboten? Wenn ja, gibt es die nicht schon länger?
Juristen verlassen sich ganz auf Wort und Schrift: gelogen, glatt gelogen. Man beauftragt Architekten Gerichte zu gestalten, Juristen kleiden sich in juristischer Kleidung, sie sitzen vor Bildern und orientieren sich an Vorbildern, wollen Vorbilder sein. Sie hängen sich Kunst irgendwie irgendwo hin, fertigen Masken ihrer Ahnen an und präsentieren die im tabulinum, um zu zeigen, wie edel, urteilsfähig, informiert, konservativ oder avantgardistisch sie sind. Bücher bekommen Cover. Juristen haben eine ordentliche Schrift, unterschreiben sauber, wenn auch in verdächtig großen Schwüngen, halten Absätze, Artikel und Paragraphen mit Zwischenräumen auseinander, bringen Gesetze auf Tafeln an, fertigen Urkunden an, die mindestens so gepimpt erscheinen, wie ein 1984 getunter Bochumer Opel-Ascona. Juristen legen Sparbücher an, haben Nummernkonten in der Schweiz und machen die Spuren vorsichtshalber schwer einsehbar. Juristen schließen Türen, hängen Vorhänge auf, machen an einer Stelle das Licht an, an anderer aus.
Es gibt Juristen, die sich ganz auf Wort und Schrift verlassen. Das ist eventuell nicht gelogen. Das wären dann aber schlechte Juristen. Man sollte sich nicht auf Worte verlassen, nicht auf Schrift, nicht auf schriftliche Zusagen. Verträge wandern vor Gericht und Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht. Gute Juristen rechnen damit, dass mit Worten und Schrift etwas schief gehen kann.
Wenn Sie einen Kreditvertrag schließen, verlassen Sie sich nicht auf das Wort des Kreditnehmers, verlangen Sie Sicherheiten. Kommt der Verhandlungsgegner mit einem vergoldeten Rolls Royce an, Pomade im Haar, Goldkettchen überall, sieht er aus als ob er 23 Jahre alt wäre; stinkt er aus dem Maul nach Alkohol: Dann verlassen Sie sich nicht auf seine Worte und nicht darauf, was er ihnen schriftlich versichert, nämlich dass er ein seriöser und sparsamer Geschäftsmann sei, der nur mal kurz 25.000 für eine tolle Geschäftsidee brauche und ihnen nächste Woche dafür 50.000 Euro Gewinn auszahlen könnte. Die Behauptung, dass Juristen sich ganz auf Wort und Schrift verlassen, die ist glatt gelogen, es kann aber ein Witz sein, vielleicht spricht da jemand als Karikatur eines Professors aus dem Elfenbeinturm. Kein Jurist, den ich kenne, verlässt sich ganz auf Wort und Schrift. Täte er das, würde ich sage er sei entweder Wort- und Schriftfetischist, naiv oder wahnsinnig.
Man kann den Autoritäten mild gegenüber sein, aber nicht wenn man Leuten beibringen möchte, gründlich im Bereich der Grundlagenforschung zu arbeiten. dan muss man zeigen,dass hinter dem Umstand, dass es Autoritäten in einem Bereich gibt, manchmal nicht mehr als heiße Luft steckt.
2.
Die Anmerkung, das es zu irgendeinem Thema bisher keine Überlegung und keine Literatur gäbe, die will ich nicht lesen. Ich glaube es nicht, es überzeugt mich nicht. In keinem Bereich, erst Recht nicht im Bereich von Bild und Recht. Die Position, die ich habe, die beschreibe ich erstens als Archäologisch. es gibt berühmte Archäologen im Bereich der Rechtswissenschaft. Im Bereich. Bachofen ist schon einer, Nietzsche ist einer, Foucault ist einer, Vismann ist eine. Legendre ist auch einer. Unter einem Archäologen verstehe ich insoweit jemanden, der davn ausgeht, dass alles, was ist, einem anderen aufsitzt. Alles was geschrieben wird, sitzt einem anderem Schreiben auf. Kurz gesagt: Man schreibt nie auf leeren Flächen. Alles ist schon beschrieben, unter allem findet sich schon Schreiben. Schreiber fangen an, aber ieser Anfang ist immer kunstvoll, artifiell, technisch. Noch jede Lücke, erst recht jede Gesetzlücke, ist eine artifizielle, hergestellte Lücke. Nichts, was im Recht und in der Rechtswissenschaft passiert, sitzt einer Leere auf.
Es gibt rechtsfreie Räume, es gibt unberührten Zonen, so etwas, wie die schönen Schneeflächen an einem Januarnachmittag um 16.00 Uhr im Fexttal. Nichts, was so schön und so begehrt ist, wie diese Flächen. Das gibt es entweder, weil diese Flächen Recht bedecken oder bedeckt halten - und sie bedecken Recht und halten rechjt bedeckt, weil es Kulturtechniken gibt, die so etwas machen können. Man kann schreiben, um etwas zu verbergen. Man kann schreiben, um vergessen zu lassen, um etwas loszuwerden. Und die vielen Texte, die Schreiben, dass es zu einem juristischen Thema bisher keine Literatur gäbe, die tun genau das. Schreiben ist immer zensiert und immer auch Zensur, schreiben teilt immer etwas mit und wird etwas los, macht das eine wahrnehmbar und nimmt anderem die Wahrnehmbarkeit. Die Autoren, die um 1895 herum schon behaupteten, bisher gäbe es zu Fragen des Bildrechtes keine Literatur, auch nicht zur Frage danach, wann man das recht hat, ein Bild eigen zu nennen oder darüber zu entscheiden, ob es in der Öffentlichkeit gezeigt oder in der Öfentlichkeit nicht gezeigt werden sollen, halten die Literatur zum ius imaginum bedeckt, sagen nicht einmal, warumsie nichts dazu sagen. Die sagen zwar viel dazu, was ein Bild ist. Hans Schneikert etwa übersetzt dafür Alphonse Bertillons ins Deutsche, zapft Schopenhauer an um zu begründen, warum man sich selber und seinem Bild ähnlich sein sollte. Der hält sich in Bezug auf das ius imaginum bedeckt. Wie eine Rache trifft es ihn: Heute behaupten Autoritäten, jemanden wie Schneikert habe es gar nicht gegeben oder es hätte ihn zwar gegeben, aber niemand hätte ihn gelesen oder wahrgenommen. Oder sie sagen zu ihn und den Kollegen seiner Zeit soviel, wie er zu den Juristen, die vorher über Bild und Recht geschrieben haben. So hausieren heute Autoritäten mit der Behauptung, sie seien überhaupt die ersten, die sich über ein Problem im Verhältnis zwischen Recht und Bild Gedanken gemacht hätten.
Ist das Alphatierchengehabe, ist das eine Art Patronatssucht, eine Vatermanie, will man unbedingt immer der erste, der Schöpfer sein? Mir egal. Die Wirkung: Mischung aus Ärgerlichkeit und Komik. Das Gedächtnis ist kurz oder stolz.
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História e teoria de uma lei inconstante e polar
1.
Die Geschichte und Theorie unbeständig-polaren Rechts möchte ich mit Hilfe von Anregungen rekonstruieren, die von Cornelia Vismanna Arbeiten zu den Techniken ausgeht und die von Aby Warburgs Arbeiten zu(m) Tafeln und zum Distanzschaffen ausgeht.
2.
Vismanns Werk wird heute mit dem Begriff der Kulturtechnik assoziiert. Wie bei allen Begriffen verwendet man diesen Begriff wohl selbst wiederum mal mehr, mal weniger technisch. In Gerechtigkeit als Zufall (2007) verwende ich den Begriff zum Beispiel unbedacht, das heißt in dem Fall: ohne zu koordinieren, wie er in einer Disziplin oder Wissenschaft verwendet wird, obschon ich ihn da in Bezug auf Rhetorik verwende. Ich habe die Literatur zur Kulturtechnik damals, also 2005/2007 gar nicht gekannt. In Vom Scheiden (2015), in Aufsätzen zu Formaten der Rechtswissenschaft, zu Albert Hellwig und seiner Kampagne um ein Lichtspielgesetz, zum Patriot Act, Autopen, Signaturen und Kontrasignaturen habe ich angefangen, die Verwendung des Begriffes in meinen Texten genauer und im Hinblick auf andere Wissenschaftler zu koordinieren. Es gibt auch heute keine einheitliche Schule, nicht einmal dominante Kreise, es gibt eine Gruppe von Leuten, die sich wechselseitig beobachten und anstoßen.
In rechtswissenschaftlicher Hinsicht spielt Cornelia Vismann hier eine ganz besondere, herausragende Rolle - seit den neunziger Jahren, als sie in der Zeitschrift Law&Critique einen vielbeachteten Aufsatz zum Canceln und zu Chancen veröffentlichte ( also zur Geschichte der Kanzleikultur) und besonders seit ihrer international beachteten Arbeit über Akten. In Akten spricht sie noch von Medientechnik, der Begriff Kulturtechnik ist erst später eingerückt. Nicht ich bin der, der damit angefangen hat, Rechtswissenschaft und Kulturtechnikforschung so eng zusammenzuführen. Sie ist das. Ich verweise in meinen Texten auf andere Texte. Verweisen muss man nachgehen, sonst können wir Fußnoten auch abschaffen.
Ich würde Vismanns Wechsel vom Begriff der Medientechnik zu dem der Kulturtechnik nicht als Wende wahrnehmen, sondern als begriffliche Koordination. Ab 2010 erscheinen auch die Bücher von Vesting mit ihren zwar marginalen, aber expliziten und deutlichen Distanzierungen von dem, was Vismann und ich gemacht haben, sowie mit dem Stummen, mit dem er andere Stimmen nicht berücksichtigt. Nach 2012, nach der Tagung zum Instituieren, fängt auch Ladeur an, mitzuteilen, was Siegert unter- oder überschätzen würde. Wenn es der Wahrheitsfindung und der Positionierung dient, why not. Die Vorschläge, die Vesting in jüngerer Zeit macht, zwischen Kulturtheorie des Rechts und Kulturtechnikforschung zu unterscheiden, kann man gut aufgreifen. denn Unterscheidungen sind immer gut, helfen immer, etwas zu schärfen, zu konturieren, zu gestalten, zu begreifen und zu betrachten, etwas händeln und damit handeln zu können.
3.
Medientechnik, Kulturtechnik, Technik, ars: Ich würde eine Begriffsreihe bilden, die durch kleine Trennungen, kleinen Assoziationen und kleine Austauschmanöver sich entfaltet, wenn ich einmal klären möchte, wie sich Vismann wann zu dem Begriff Kulturtechnik positioniert hat. Wie ich den Begriff Bild über so eine Kette klären würde (Bild, Schild,Wild, bald, bold oder aber Bild, Idee, idea, eidolon, ikon, eikon, imago, vortago, pictura, pintura, Finte, Fiktion etc) so würde ich das hier auch machen. Saussure oder Levi-Strauss oder Roy Wagner oder Philippe Descola legen so eine Methode schon nahe. Wenn ich den Begriff Kulturtechnik verwende, dann nicht immer, aber manchmal auch um den begrifflichen Apparat zu koordinieren, von mir auch zu vereinheitlichen. In einer Doppelrolle übernehme ich da Verantwortung: als jemand, der dazu forscht, was unterhalb der Schwelle des Rechts liegt und dennoch dabei kooperiert, Recht wahrzunehmen, der dem vor allem anhand einer Geschichte und Theorie der juridischen Kulturtechniken nachgeht (die er wiederum von juristischen Methoden begrifflich unterscheidet) und als jemand, der zu den Herausgebern des Nachlassen von Cornelia Vismann gehört. Das ist mein Job am MPI, dafür werde ich bis 2030 gut bezahlt, dann schauen wir mal weiter.
Man hat das vielleicht schon vergessen, aber in den Achtzigern haben Leute wie Gottfried Schramm (das ist der Sohn von Percy-Ernst Schramm, der im Umfeld von Aby Warburg groß wurde, an Bilder geriet, ein Fakultätskollege von Karl Brandi war) noch versucht, die Wissenschaft auf der richtigen Seite der Wegscheiden der Weltgesellschaft zu halten, das Dogma der großen Trennung stehen zu lassen und Friedrich Kittler unbedingt zu verhindern, also dafür zu sorgen, dass jemand, der so arbeitet wie Kittler, niemals verbeamtet oder deutscher Professor wird. Da stecken viel beschrieben Abgründe hinter, die auch damit verbunden sind, dass die Schramms und die Warburgs von einer historischen Drift erfasst wurden, die die einen ins Ausland getrieben (und ihre Verwandten vernichtet hat), während die Schramms von dieser Drift noch enger an deutsche Lehrstühle gebunden würde und weiter ins Innere richtiger und reinlicher Unterscheidungen trieb. Ich würde nicht ignorieren, dass Gottfried Schramms Buch über die Wegscheiden der Weltgeschichte etwas versucht zu verarbeiten, dass seine Initiativen gegen Friedrich Kittler das auch tun und dass er in der Kombination dieser Kampagnen so dasteht, wie wir alle: voller Falten, nicht als Herr im eigenen Haus, durchaus phantasiebegabt, Illusionen aufsitzend und asymptomatisch arbeitend, nämlich so, also hätte man etwas überlebt und würde man etwas überleben.
4.
Gottfried Schramm sah in den Wissenschaften, mit denen und über die Vismann eigenständig arbeitet, im sog. Poststrukturalismus, den Untergang der rationalen Wissenschaft des Abendlandes, die Gutachten von ihm und seinen Mitstreitern im Kampf gegen das Dunkle sind veröffentlicht. Vismann schreibt in einer Zeit, als Direktor Futsch auf Fußnoten, in denen Piere Legendre auftaucht, mit einer Bemerkung reagiert: Wenn ich den Namen nur sehe, weiß ich mit Sicherheit, dass ich diesen Aufsatz nicht lesen werde. Für mich schreibt der nicht, warum soll ich das dann lesen? Sie schreibt die Arbeit in der Zeit unproduktiver bis destruktiver Grabenkämpfe am MPI, gut dass diese Zeiten entfernt sind. Das war für Verhinderer und Abratgeber mal wieder ein wunderbares Biotop, nicht nur die Uni lockt solche Leute scheinbar an wie das Licht die Motten. Da schreibt sich Vismann durch, nicht gegen alle und jeden, ganz im Gegenteil. Sie hat eine Welt im Rücken - und ist in bester Gesellschaft dabei.
Als 2000 dann nicht nur Vismann Dissertation längst erfolgreich abgeschlossen war, sondern auch zu einem gut verkauften Buch gemacht war, war zumindest ein Projekt der Verhinderung nicht nur gescheitert, inzwischen war mit großem Erfolg die Archäologie nach Deutschland reimportiert. Man konnte Bachofen, Nietzsche, Klossowski, Benjamin, Legendre, Deleuze, Lacan immer lesen, immer viel dazu schreiben. Jetzt waren aber die, die es mit Nachdruck taten, Stars und Szene. Auch daraus ist vermutlich die Figur der sog. weiten und dominanten Kreise um Kittler entstanden, an denen Vesting seit 2010 mit seinen Randbemerkungen arbeitet. Der Kalauer mit Kittlerjugend ist auch damals entstanden.
Vismann ist in der Rechtswissenschaft von Anfang an darin involviert, nicht nur die Rechtswissenschaft zu ändern, sondern auch die Medienwissenschaft. Wenn man interdisziplinär arbeitet, weil man sagen will, dass die Juristen nicht wüßten was Medien seien, eine gute Hälfte der Medienwissenschaftler wüßten das aber, dann soll man das sofort lassen. Wenn man sagt, die Juristen hätten bisher noch nie richtig über Medien als Faktoren der Normativität, des Wissens, der Orientierung und des Handelns nachgedacht, nur darüber, Medien zu regulieren - und nun könne genau erklären, was Medien seien, dann soll man das sofort lassen, es kommt in der Regeln nur dabei raus, dass man sich diejenigen Medienwissenschaftler herauspickt, die einen mit anderen Worten sagen lassen, was man als Rechtswissenschaftler immer schon sagen wollte. In Bezug auf die Bildwissenschaft ist das nicht häufig, es ist fast immer zu beobachten. Nur weil etwas Wissenschaft ist, muss es ja nicht gut sein. Rechtswissenschaftler behaupten ernsthaft, Bilder seien früher unwichtig oder rar gewesen, Juristen hätten nichts dazu geschrieben, es habe da keine Rechte gegeben, man selbst übernehme das jetzt aber. Oft: Kein Wort zum Bilderstreit, kein Wort zum kanonischen und römischen Recht, kein Wort zum Talmud oder Koran, kein Wort zu den Diagrammen, kein Wort zur Rhetorik, zum ius imaginum oder zu tabula picta. Nicht einmal ein Wort zu den Kollegen, die das anders sehen. Gibt es alles, Wissenschaftler schreiben das verrückteste Zeug. Bei der Version der Interdisziplinarität, die nicht den Anspruch erhebt, sich gegen über dem Anderen der Wissenschaft so widerständig und insistierend zu verhalten wie gegenüber dem Eigenen der Wissenschaft kommt in der Regel halbwahrer Bullshit bei raus.
Warum soll man jemandem glauben schenken, nur weil er aus aus einer anderen Disziplin kommt? Man behehrrscht nicht einmal die eigene Disziplin, was will man denn dann mit der anderen erst machen? Man zeigt damit erstens, dass man die Geschichte der eigenen Wissenschaft nicht kennen will - und dass man die andere Wissenschaft auch nur zur Hälfte ernst nehmen will. Arbeitet ein Rechtswissenschaftler mit medienwissenschaftlichen Texten und mit bildwissenschaftlichen Texten und beschreibt er dann eine Medienwissenschaft oder Bildwissenschaft ohne Streit, ohne exakt den Streit, den auch Juristen um Objekte führen, dann ist das ein gutes Indiz dafür, dass man an schlechte Wissenschaft geraten ist. Auf unserer Schule gab es zwei nette, aber leider notorisch-pathologische Lügner, nennen wir die beiden hier Rainer und Didi. Es gab dann irgendwann die Formel: Der Rainer hat es gesagt und der Didi hat es bestätigt. Das ist für mich eine Formel für eine ganze Reihe von alltäglich kursierenden, gefällig interdisziplinären Arbeiten. Der Bildwissenschaftler hat es gesagt und der Rechtswissenschaftler hat es bestätigt. Na dann.
5.
Vismann hat von Anfang an mit dem Anspruch gearbeitet, zu importieren und zu exportieren. Bei ihr ist Rechts- und Medienwissenschaft eine Wissenschaft, in der die Leute immer schon exakt dass über Medien und Recht wußten, was sie wissen mußten und wissen wollten - und damit auch nicht im Herr im eigenen Haus waren. Es wäre ja auch schwierig, zu sagen, dass die Texte, die wir lesen und in denen ab dem 4. Jahrhundert auch schriftlich über Sprechen, Schreiben, Bilden, Bauen, Kleiden, Lesen nachgedacht wird so zu deuten, als habe das früher nie etwas mit dem zu tun, was Leute heute zum Recht und seiner Geschichte zählen.
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#Albert Hellwig und die Geschichte des Kinorechts (1911-1921)#Zensieren#in: Recht fühlen#hrsg. von Sigrid Köhler et al#literaturverzeichnis
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Die Akte Vismann
1.
Notiz an mich: Du sollst Dein Leben ändern, sei nicht immer so Du. In meinen Zettelkasten findet sich dieser Zettel aus dem letzten Jahr, als ich Mitarbeiter am juristischen Fachbereich in Frankfurt war. Jemand hatte zu einer Tagung über Verfassungen in der Siemensstiftung in München eingeladen und die Einladung mit dem Wunsch verbunden, ich, Fabian, solle zwar persönlich kommen, aber nicht so den Steinhauer raushängen lassen. Kommen Sie, aber nicht Sie an sich. Guter Rat. Richte ich gerne aus.
2.
Kann ich gerade jetzt auch gebrauchen, weil ich in Wien über Akten vortrage und machen muss, wann ich sonst nicht so gerne mache: Vismann aktualisieren. Nach ihrem Tod habe ich einen Nachruf geschrieben, gemeinsam mit Markus Krajewski eine Auswahl ihrer Aufsätze herausgegeben, im Vorwort etwas kommentiert. Bei den Tagungen in England war ich nicht dabei, aber mit Johanna Bergann habe ich eine in Weimar organisiert, über das Instituieren, die institutionellen Mächte, das vergisst man manchmal. In Weimar und in Basel habe ich fast 8 Jahre lang Forschung und Lehre so gemacht, dass es weiterführen sollte, was Vismann initiiert hat. Über Atlanten und Warburg (2010), dann in mehreren Semestern: Was wissen wir vom Mord? Vorlesungen und Seminare über Albert Hellwig und das Kinorecht, über Bildrhetorik, über die Geschichte und Theorie des Zensierens, über das Scheiden als Kulturtechnik, über alles mögliche. Wie oft haben mir Professoren erklärt, das ginge alles nicht, das sei keine Rechtswissenschaft, das sei vielleicht Kulturwissenschaft, aber das sei ein schlimmer Begriff. Dieser tumblr zehrt viel von dem, was Vismann inspiriert hat. Eike Frenzel hatte mal zu einer Tagung bei Freiburg eingeladen, über tote Juristen, da habe ich natürlich gleich zugesagt und doch über Vismann gesprochen, über Vismanns Limits, aber das war keine direkte Auseinandersetzung, das was Umgang mit Trauer, Angst und Wut. Kurz gesagt: viel gemacht. Ich denke, dass ich das Feld ganz gut kenne, das Schlachtfeld wohl auch. Eine direkte Auseinandersetzung habe ich vielleicht darum, wegen Trauer, Angst und Wut, immer vermieden. Und die Tagung in Tübingen, Vestings kurzatmiger Kommentar zu Vismann, die haben meine Befürchtungen doch eher bekräftigt, so weit, dass ich doch sehr, um nicht zu sagen: vollständig resigniert war (ob Vestings Text jemals veröffentlicht wird?).
Hilft aber alles nichts, das ist jetzt Teil meiner Jobbeschreibung: dafür bin ich zuständig, dafür zahlt mir die Max-Planck-Gesellschaft meine Brötchen (und mehr). Wofür? Auch für eine explizite, direkte Auseinandersetzung mit den Arbeiten von Cornelia Vismann, nicht nur die implizite Auseinandersetzung, nicht nur das Aufgreifen, nicht nur die Inspiration, nicht nur das Weitermachen.
2.
Implizit ist das Forschungsprojekt über Warburgs Staatstafeln auch eine Auseinandersetzung, die weiterführt, was Vismann und mich früher einmal in einem Projekt über Bildregime/ Bildregeln/ Bildrhetorik zusammengeführt hat. Es ist implizit eine Auseinandersetzung mit dem, was Vismann über Rom und über das pomerium geschrieben hat. Implizit ist das eine Auseinandersetzung mit dem Buch über die Akten. Aber das kann es auch explizit sein.
Da, denke ich, ist es an der Zeit, Vismann zu historisieren. Das Aktenbuch lässt sich immer noch systematisch lesen, es lässt sich mit ihm auch machen, was Erhard Schüttzpelz in seinem Aufsatz Was ist eine Akte? gemacht hat: Gegen den Strich lesen und gerade so systematisch entfalten.
Aber darüber hinaus kann und sollte man das Buch historisieren. Das ist zwanzig Jahre alt, geschrieben in den Neunzigern, mit großer Faszination für damals kursierende Diskurse um Selbstreferenz, Ausdifferenzierung und Rekursion, um Dekonstruktion und um die ANT, also in großer und polarisierter Spannung. Historisieren ist etwas unfair, vor allem wenn man selbst noch lebt und die Autorin nicht mehr. Man wird sich vermutlich genau die Bedingtheiten heraus picken, die einem nicht passen und sagen: das ist vorbei, der Rest ist noch lebendig.
Warburgs Konzept des Nachlebens macht schon etwas anderes: im Nachleben sitzt der Tod so mit, wie ego in Arkadien, ich meine jetzt Poussains Bild vom Tod in Arkadien. Das Nachleben ist nach dem Leben, das ist nicht nur lebend oder lebendig, nicht nur Leben, auch etwas danach, auch Tod. Vielleicht kann, sollte man besser nach dem Nachleben fragen, was dann auch heißt, dass man Vismann selbst als eine Cornelia rekonstruiert, die nicht ganz bei sich, nicht nur bei sich war, die eine Vismann zwar heraushängen lassen, aber auch zurücknehmen konnte. Ich ist ja ohnehin ein Anderer, wenn auch kein total Anderer.
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Warburgs Staatstafeln
1.
In dieser Woche werde ich anfangen, am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt zu arbeiten.
In den letzten Jahren war es vor allem die Zeit als Vertreter eines Lehrstuhls für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken in Weimar und die sechs mit Markus Krajewski durchgeführten Geschichte-und-Theorie-WGs (das sind Wohn- und Wandergemeinschaften) in Sils Maria und auf schweizer-italienischen Schmugglerrouten, die dazu geführt haben, dass ich weder systematisch noch allgemein arbeite. Sagen wir es ruhig so: im Allgemeinen arbeite ich nicht. Systematisch arbeite ich nicht. Sonst schon, gerne in Schichten und theoretisch.
Ich arbeite an und mit Formen, Zeiten und Orten, die manche klein nennen könnten, wie etwa auf Zetteln, in der Nacht oder an Bars. Lieber protokolliere ich, als einen Text zu verfassen. Ich arbeite nur von Fall zu Fall, euphemistisch gesprochen kasuistisch oder exemplarisch. Ich abstrahiere zwar, aber eingefühlt in eine Fülle von Zeug, zu dem Wiethölter mal treffend angemerkt hat, das sei too much too soon. Ich verstehe das so: Wenn es abstrakt ist, dann ist es auch satirisch. Es sind Kleinigkeiten, zu klein, um eine große Anreicherung oder eine große Bereicherung füttern zu können. Sie füttern allenfalls das, was Georges Didi-Huberman die Unersättlichkeit nennt.
In allen Fällen sind Theorie und Geschichte in meinen Vorstellungen nicht groß getrennt, sie kommen aneinander und 'durch einander' bzw. 'durch das jeweils andere' vor. Vielleicht sind Theorie und Geschichte "verhäkelt" (Nietzsche) oder "verschliffen" (Ladeur). Wenn darin mal das Allgemeine oder ein System auftaucht, dann auch nur 'verhäkelt' oder 'verschliffen' mit Besonderheiten, Einzelheiten, Details, Zufälligkeiten, Äußerlichkeiten oder Bleibseln und mit etwas, was nicht systematisch ist. Ob nun 'Gerechtigkeit als Zufall' oder 'Bildregeln', also Regeln, die 'nur' Bilder sind, ob es um beispielhafte Fälle zum Einsatz von juridischen Techniken (wie etwa bei Fritz Schulz, einem Coen-Film, bei Hermann Jahrreiß oder aber in den Fallsammlungen zur Suggestivkraft bei dem Vater des Kinorechts Albert Hellwig geht) - ich klebe an Details, die im Allgemeinen nicht aufgehen und denen für das System die Pointe fehlt. Am Ende bleibt allenfalls ein flatterndes oder fliegendes Auge und die Frage: Quid tum? Das kann man auch so übersetzen: Und nu?
Meine These ist, dass das zu den Spezialitäten einer Geschichte und Theorie des Rechts gehört (und so auch schon bei Beratern wie Alberti, von dem das Motto stammt) auftaucht. Eventuell ist das nicht so weit entfernt von Ladeurs Vorstellung einer Kultur, die irritiert. Eine gründliche Geschichte steht wie eine gründliche Theorie knietief im Bodensatz der Gründe, sie sind beide sedimentär geschichtet. An beidem interessiert mich dasjenige, was auch Gegenstand für Archäologie (inklusive der Warburgschen Seismographie) oder für eine 'vergleichende Meteorologie' sein könnte. Das wäre vergleichende Normwissenschaft, wobei die Normen zwar sitzen könnten, aber auch dann Schwebeteilchen und Sediment wären. Das 'MPI für Geschichte und Theorie des Rechts' (darf man das privat so umbenennen?) könnte ein guter Ort dafür sein.
2.
Aus Warburgs Staatstafeln lässt sich die Geschichte und Theorie eines vagen und polaren Rechts extrahieren. Das ist in diesem Fall erstens ein verschlungenes und verschlingendes Recht, das Vage hat in diesem Fall also etwas mit dem Verzehr zu tun. Zweitens hat das Polare mit etwas zu tun, was (sich) wendet, kehrt, kippt , schwankt oder dreht. Rom ist hier nicht nur polis, Rom ist auch (wie es bei Heidegger schon heißt) polos. Das römische Recht, von dem man hier etwas zu sehen bekommt, ist das Recht einer Stadt, die Katja Maria Vogt kosmisch genannt hat (sie spricht in Bezug auf die Stoa von einer cosmic city) und einer Gesellschaft, die - wie Karl-Heinz Ladeur sagt- multipolar ist. Dieses Recht sitzt keiner Stabilität auf, es sitzt Instabilitäten auf. Es sitzt auch keinem (ökologischen) Gleichgewicht auf, sondern 'Ungleichgewichten', es ist nicht 'ausgewuchtet'.
Ich unterstelle dabei, dass auch Aby Warburg schon bild-und rechtswissenschaftlich gearbeitet hat. Was Bild- und Rechtswissenschaft von Bildern und von Recht wissen, ist ohnehin sekundär, selbst wenn die Wissenschaft an Originale gerät. Auch was die Praxis weiß ist sekundär, selbst wenn sie es ist ist, die das historische Material oder eben die sog. Quellen produziert. Die Abstufung zwischen einem laienhaften Wissen und einem professionellen Wissen, also etwa der Hinweis, dass Aby Warburg kein Jurist oder kein Rechtswissenschaftler gewesen sei, sich keiner juristischen Methode bedient hätte, der ist sicher wichtig wie jeder Hinweis. Das ändert aber nichts daran, dass er mit den Staatstafeln etwas vom Recht weiß, etwas vom Recht zeigt. Im übrigen arbeite ich nicht unter dem Dogma der großen Trennung und unterstelle allenfalls, dass das Recht zwar ausdifferenziert sei, aber nur zum und nur im Schein.
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The main theme of the discussions concerned the need to rationalize film censorship throughout the nation: to simplify, streamline, and bring uniformity into an area where contradiction and arbitrariness had ruled. The transformation of censorship practice thus bears the imprint of wider processes of rationalization that became a hallmark of Weimar social policy. Oversight of this new system would be entrusted to expert panels made up of specialists from several fields (i.e., there would be no “purely official censorship”). It fell to Hellwig and Brunner to reconcile the provincial representatives to the new state of affairs. Hellwig commended the censorship law passed in Württemberg in 1914 (whose drafting had been influenced by the psychiatrist Robert Gaupp) for its emphasis on youth protection and suggested that it could serve as a model at the national level. Brunner, meanwhile, spoke reassuringly of the need to reconcile the moral sensitivities of the Länder with centralization in Berlin—the so-called Berlin Geist that for many was synonymous with moral relativism and decay.
Andreas Killen, Homo Cinematicus
#andreas killen#homo cinematicus: science motion pictures and the making of modern germany#albert hellwig#karl brunner
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It is one of the paradoxes of the Weimar Republic that the experiment in democracy on which this new state embarked, determined to undo its predecessor’s repressive policies, resulted in an ever more centralized, activist, and expansive form of governance. This development was reflected not least in an ambitious range of policies and programs concerned with the welfare, hygiene, and regulation of the social body. Yet this was an ambivalent process: as the parameters of the hygienic program continually widened in response to recurring crises, so too did the identification of new dangers threatening the people’s welfare, along with the need for new controls. Responses to the problem of Schund became caught up in this dynamic. As a representative of the Dortmund workers’ council put it in 1919, expressing deep concern over popular film’s dangers for “the young soul”: “Despite our deep aversion to the methods of the old system of government and despite particular aversion to censorship, we must acknowledge that youth must somehow be protected from filth.” Hellwig noted with satisfaction that despite its rejection of the “police state” the Social Democratic Party (SPD) shared conservatives’ views about the dangers of trash. The question remained: How could this concern be reconciled with popular aspirations for democracy? Finding a solution to this problem was complicated by the fact that many postwar reformers, unlike their predecessors who had largely sought to ban film, now endeavored to harness it for socially productive purposes. Doing so, however, presupposed two things: a reliable form of censorship and a functional model of viewing practices that could provide a basis for defining norms of audience response.
Andreas Killen, Homo Cinematicus
#andreas killen#homo cinematicus: science motion pictures and the making of modern germany#albert hellwig
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What did Hellwig’s own investigations find? The thirty responses he received to his survey contained little more than a string of unproven assertions from judges and public prosecutors, who continually fell back on the claim that, based on their own experience, such a connection was simply self-evident. As Hellwig was forced to concede, responses like these tended to raise as many questions as they answered. Was a given youth’s behavior directly influenced by visits to the Kino, or did juvenile delinquents like him simply visit Kino more often? Faced with such enigmas, Hellwig turned to sources in the expert literature to help support the scientific validity of his conclusions. In an article that appeared in 1914, Hellwig discussed at length a handful of case histories from the annals of adolescent psychiatry and criminology. One in particular, the case of the so-called Bobecker Knabenmord (boy-murder), would become paradigmatic in the subsequent literature. It involved a young menial worker who had brutally murdered the infant son of his employer under inexplicable circumstances. Police investigation into the crime revealed that the perpetrator was a longtime habitué (“addict”) of the local Kino and had seen two films on the evening immediately preceding the murder. Trial proceedings included a courtroom screening of the films in order to observe their effect on the defendant and determine whether the films could influence him in the way prosecutors alleged. As Hellwig realized, accepting the prosecution’s conclusions required a model of the psychological mechanism involved in the causal chain linking filmic narrative with audience response. This, he argued, lay in the powerful phenomenon of suggestion, which clinical investigation had shown to be capable of producing hallucinations and other such dangerous effects. In contrast to the views of Gaupp, who stressed the concept of “shock” in explaining the effects of crime drama on the viewer, Hellwig found it more plausible to assume a model of “gradual influence.” At the same time, Hellwig shared Gaupp’s conclusion that the risks involved presupposed another factor: the presence of hereditary predisposition. The defendant in the Bobecker case, he wrote, was clearly mentally defective, in all likelihood a psychopath. Most trash films, however worthless, posed little risk for a “normal person with healthy nerves.” Yet, although he insisted on the need to strengthen and centralize film censorship throughout Germany, Hellwig also cautioned against going too far: a form of censorship explicitly intended to protect those with “weak nerves,” he recognized, would find no legal support.
Andreas Killen, Homo Cinematicus
#andreas killen#homo cinematicus: science motion pictures and the making of modern germany#albert hellwig#robert gaupp
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The dangers in assuming what [Hellwig] called a “naïve understanding” of the nexus between film and audience behavior were manifold: it undermined reformers’ and censors’ credibility and exposed them to ridicule; moreover, in its popular or vulgar form it handed youthful perpetrators a ready-made pretext. Indeed, he claimed that many such youths had already learned to exploit this pretext: in the same way that criminals now commonly invoked the insanity defense, delinquents could now claim the influence of the cinema as a mitigating factor in their misconduct.
Andreas Killen, Homo Cinematicus
#andreas killen#homo cinematicus: science motion pictures and the making of modern germany#albert hellwig
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If sex represented one pole of reformers’ discourse about Schund and its dangers, the other was crime. Commentators circled obsessively around the supposed nexus between trash and youth criminality. No figure pursued this theme more tirelessly than Albert Hellwig, a lawyer and criminologist whose career spanned the late Wilhelmine and Weimar periods and who devoted his efforts to establishing a solid foundation for a belief that, as he himself recognized, remained more an article of faith than an established fact. Operating at the juncture of jurisprudence, medicine, and criminal psychology, and relying on a combination of empirical data, medical doctrine, and speculation, Hellwig was an advocate of strict regulation who scoured court cases, psychiatric files, and literature on forensic psychology to bolster his case against trash and its threat to future generations. He believed that film operated suggestively on all levels of the child’s fantasy life, posing a profound danger to the child’s mental and nervous constitution and moral development. Unlike many reformers who drew no distinction between literary and filmic Schund, Hellwig argued that film’s distinctive formal properties, particularly its immersive, hypnotic qualities, greatly heightened the dangers of trashy content for young audiences. Yet while he took for granted the fact that filmic representations of vice incited audiences to misdeeds, Hellwig also recognized that the empirical basis for this causal connection remained weak: “I regret nothing more,” he lamented, “than that it remains so extraordinarily difficult, if not impossible, to obtain exact proofs of the bad effects of the criminal Schundfilm.” Seemingly in direct contradiction to such statements, however, Hellwig asserted that there could be no doubt that crime films had a “decided effect on juvenile criminality.” “Although,” he concluded, “it is not possible to demonstrate this link with any certainty in even a single specific case, the correctness of this view can undoubtedly be deduced from general psychological principles.” Posed in this way, the problem Hellwig sought to resolve was a scientific, and specifically a psychological, one. Two years after writing these lines, Hellwig returned to the issue in a lengthy article, having in the meantime collected a mass of data in the form of surveys he sent to one hundred district courts across Germany. Here Hellwig made clear his determination to put the question on a solid empirical footing, aligning his efforts with the newly emergent fields of criminal and forensic psychology and with new interest in the factors influencing crime statistics, in short with a whole series of broader investigations into the causes of crime. Stressing the need for exact observation, he wrote: “In these investigations it is not a question of an experiment that can be performed in the laboratory, but rather of research that, depending on the care taken by the observer, can lead to more or less probable results but can never be established with mathematical certainty.” With regard to the question he wished to pose—namely, that of the relation between the Schundfilm and crime—he argued that most evidence hitherto assembled remained purely anecdotal, the bulk of it consisting of newspaper articles (“not always reliable sources,” as Hellwig put it).
Andreas Killen, Homo Cinematicus
#andreas killen#homo cinematicus: science motion pictures and the making of modern germany#albert hellwig
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