#36 S 613/22 WEG
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Gabionenwand: Einfache bauliche Veränderung oder grundlegende Umgestaltung?
1. Das Rechtsschutzbedürfnis geht – mit der Folge nachträglicher Unzulässigkeit der Anfechtungsklage – nur dann verloren, wenn sicher feststeht, dass Ansprüche des Klägers auf Folgenbeseitigung, Freistellung oder Schadensersatz und damit Auswirkungen auf Folgeprozesse infolge der möglichen Bindungswirkung einer Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht bestehen. 2. Eine Anfechtungsklage gegen…
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#36 S 613/22 WEG#Beschluss#Folgenbeseitigung#Gabionenwand#LG München#Rechtsschutzbedürfnis#Schadensersatz#Umgestaltung#Unzulässigkeit#Veränderung#Wohnungseigentümer
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